1940 / 144 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 144 vom 22. Juni 1940. S. 4

[14840] Vereinigte Speyerer Ziegetwerke A. G., Mannheim. Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗

schaft werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 18. Juli 1940,

vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal

der Deutschen Bank Filiale Mannheim

in Mannheim stattfindenden Haupt⸗

versammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresberichtes, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Jahr 1939.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

Entlastung des Vorstandes und des

Aufsichtsrates.

„Wahl des Bilanzprüfers für das

Geschäftsjahr 1940.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und Ausübung des Stimm⸗ rechtes ist erforderlich, daß die Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versamm⸗ lungstage bei der Gesellschaftskasse in Speyer, bei einem deutschen No⸗ tar, bei einer bank oder bei der Deutschen Bank Filiale Mannheim hinterlegt und bis zum Ablauf der Hauptversammlung dort belassen werden.

Die Bilanz, Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen im Ge⸗ schäftsbüro in Speyer zur Einsicht der Aktionäre offen.

Speyer a. Rh., 19. Juni 1940.

Der Vorstand. F. Eswein.

14671

Teichmannbaude Aktien⸗ gesellschaft, Brückenberg i. Rsgb. Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Sonnabend, dem 27. Juli 1940, 11 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung und gleichzeitig zu einer gemäß § 83 HGB. einzuberufenden außerordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen. 8

Tagesordnung:

Anzeige gemäß § 83 HGB.,

Vorlage des Geschäftsberichts des

Vorstandes, des Jahresabschlusses

für das Geschäftsjahr 1939, Be⸗ richt des Aufsichtsrats.

‚Beschlußfassung über die Erteilung

der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat. „Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

5. Verschiedenes.

Stimmberechtigt sind die Aktionäre, die spätestens 3 Tage vor dem 27. Juli 1940 bei der Gesell⸗ schaftskasse in Grube⸗Marga, per Adresse Architekt Kleffel, bei der Dresdner Bank, Zweigniederlassung Senftenberg, oder bei der Dresdner Zweigniederlassung Berlin⸗ Tempelhof, Manfred⸗von⸗Richthofen⸗ Straße, hinterlegt sind. Die Hinter⸗ legung ist auch dann ordnungsmäbßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustim⸗ mung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung im Sperrdepot behalten werden. Grube⸗Marga (Lausitz), 20. 6.1940. Berghotel Teichmannbaude Aktien⸗

1 gesellschaft. Der Vorstand. Kleffel.

Die

1 Ostdeutsche Textilindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung, Landeshut i. Schles.

Wir laden unsere Aktionäre zu einer am Dienstag, den 16. Juli 1940, um 10 Uhr in den Räumen der Kramsta⸗Methner u. Frahne A.⸗G., Landeshut i. Schles., Schömberger Str. Nr. 45, stattfindenden Hauptversamm⸗ lung ein. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes des Abwick⸗ lers mit dem Bericht des Aufsichts⸗

rats für das 15 vom

5. Mai 1939 bis 4. Mai 1940.7

„Beschlußfassung über den Jahres⸗

abschluß.

Beschlußfassung über die Entlastung

des Abwicklers und des Aufsichtsrats.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

.Beschlußfassung über die Ausschüt⸗

tung einer Quote von 15 %᷑ an die Kleinaktionäre unserer Gesellschaft.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am Freitag, den 12. Fuli 1940, enr- weder bei unserer Gesellschaftskasse in Landeshut i. Schles. oder

bei der Deutschen Bank in Berlin 8 deren Filiale in Breslau oder

Dresdner Bank in Berlin oder

bei dem Bankhaus Eichborn & Co. in Breslau

während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegt haben und bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung hinterlegt assen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Falle sind die Bescheinigungen des Notars oder der Wertpapiersammel⸗ bank über die erfolgten Hinterlegungen spätestens am 13. Juli 1940 bei unserer Gesellschaftskasse einzureichen. Landeshut i. Schles., 24. Juni 1940. Der Abwickler: Fingas.

Wertpapiersammel⸗

114673]ʃ Einladung zur 20. ordentlichen. Hauptver⸗ sammlung am Donnerstag, den 11. Juli 1940, 12 Uhr, im Ver⸗ waltungsgebäude der Gesellschaft in Braunschweig, Fallersleber Torwall 2. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes nebst Bericht des Aufsichtsrates. .Beschlußfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. 3. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Ueberschusses, soweit er der Hauptversammlung gemäß § 22 der Satzung zur freien Ver⸗ fügung steht.

4. Aufsichtsratswahl.

Zur Teilnahme sind alle Aktionäre befugt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens am 3. Werktage vor der Hauptversammlung von der Ge⸗ sellschaft eine Eintrittskarte beschafft haben.

Braunschweig, den 14. Juni 1940. Braunschweigische Lebensversiche⸗

8 rung A. G. Niemezyk, Aunfsichtsratsvorsitzender.

[14837] Allgemeine Gas⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Dessau.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 16. Juti 1940, 12 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Deutschen Continental⸗Gas⸗Gesellschaft zu Dessau, Kavalierstraße 29/30, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für 1939 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

.‚Beschlußfassung über die Verwen⸗

dung des Reingewinnes.

.Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

.Wahlen zum Aufsichtsrat.

Satzungsänderung, § 4 (Stücke⸗

lung der Aktien), § 17 (Stimm⸗ recht).

6. Wahl des Abschlußprüfers.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 18 unserer Satzung. Die Hinterlegung der Ak⸗ tien kann, außer bei den im § 18 der Satzung angegebenen Stellen, erfolgen:

bei der Deutschen Continental⸗ Gas⸗Gesellschaft, Dessau,

bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin,

bei dem Bankgeschäft Zuckschwerdt & Beuchel, Magdeburg,

bei der Anhalt⸗Dessauischen Lan⸗ desbank, Abteilung der Allge⸗ meinen Deutschen Credit⸗An⸗ stalt, Dessau,

bei der Bank des Berliner Kassen⸗ Vereins (nur für Mitglieder des Giroeffektendepots), Berlin,

bei der Deutschen Bank, Filiale Dessau.

Dessau, den 19. Juni 1940. Allgemeine Gas⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand. Gregorovius. Knoll.

[14672] Hannoversche Portland⸗Cementfabrik Aktien⸗ gesellschaft, Misburg.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der auf Mittwoch, den 17. Juli 1940, vormittags 11,30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Misburg, Bahnhof⸗ straße 2, anberaumten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses so⸗ wie der Berichte des Vorstandes und Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

3. Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

Wahl eines Abschlußprüfers.

Diejenigen Aktionäre, welche sich an dieser Versammlung beteiligen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben die zu vertretenden Aktien nebst einem doppelten Nummernverzeichnis dersel⸗ ben bis zum 12. Juli 1940 in den üblichen Geschäftsstunden bei:

unserer Gesellschaftskasse in Mis⸗ urg, Bahnhofftr. 2,

der Dresdner Bank, Filiale Han⸗ nover,

der Deutschen Bank, Filiale Han⸗ nover,

dem Bankhaus Julius Maier & Comp., Hannover,

einer deutschen Wertpapier⸗Sam⸗ melbank oder

bei einem deutschen Notar .. zu hinterlegen. Ueber die Hinterlegung ist bei der Aktienanmeldung der Ge⸗ sellschaftskasse ein Nummernverzeichnis mit Hinterlegungsbescheinigung einzu⸗ senden. Aus der Hinterlegungsbeschei⸗ nigung muß hervorgehen, daß die Ak⸗ tien bei der Hinterlegungsstelle bis sach der Hauptversammlung gesperrt ind.

Dem so legitimierten Aktionär wird vom Vorstand eine Stimmkarte aus⸗ gehändigt, die zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt.

Misburg, den 18. Juni 1940.

Der Aufsichtsrat der

Hannoverschen Portland⸗Cement⸗

Dr. Maz Wallbre

fabrik Aktiengesellschaft. t, Vorsi ender.

Wertpapiersammelbank

[14835] Concordia Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 12. Juli 1940, mittags 12 Uhr, im Ge⸗ schäftsgebäude, Maria⸗Ablaß⸗Platz 15, in Köln stattfindenden Hauptver⸗ sammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses über das Geschäftsjahr 1939 mit dem Vorstands⸗ und Aufsicchtsrats⸗ bericht.

.Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns.

.Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

.Aenderung der §§ 13, 14, 17 und 24 der Satzung betr. Stellvertreter des Vorsitzers des Aufsichtsrats.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Stimmberechtigt in der Hauptver⸗ sammlung sind die Aktionäre, die seit mindestens drei Wochen als Aktio⸗ näre in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tage vor der Ver⸗ sammlung bei dem Vorstand anmel⸗ den. Bevollmächtigte müssen die schriftliche Vollmacht bis zum dritten Werktage vor der Hauptversammlung beim Vorstand eingereicht haben.

Köln, den 19. Juni 1940.

Der Vorstand. Freysoldt. Müller.

[14842] Kärntner Elektrizitäts⸗Aktien⸗ gesellschaft, Klagenfurt.

Am Dienstag, den 16. Juli 1940, um 4 ½ Uhr nachmittags, findet im Stadtratssaal des Rathauses (II. Stock), Klagenfurt, Adolf⸗Hitler⸗Platz 1, die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft statt.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses sowie des Be⸗ richtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1939.

.Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

„Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 1

4. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals von RM 666 660,— 88 Rℳ 3 000 000,— durch Bareinzahlung von Hℳ 1 793 340,— und Einbringung von Sacheinlagen im Betrage von Hℳ 540 000,—.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am fünften Tage vor dem Tag der Hauptver⸗ sammlung ihre Aktien bei einem deut⸗ schen Notar oder bei der Credit⸗ anstalt Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6, oder deren Filialen hinterlegt haben. .

Klagenfurt, am 19. Juni 1940.

Der Vorstand.

[14888]

Dortmunder Matten⸗ und Läufer⸗

fabrik M. Dietrich Aktiengesell⸗ schaft, Bochum. 9

Die dreizehnte ordentliche Haupt⸗ versammlung unserer Gesellschaft findet am Dienstag, dem 16. Juli 1940, um 11,30 Uhr in Dortmund, Grafenhof, Straße der SA. Nr. 2, statt.

Tagesordnung: 1

1. Vorlegung der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 1939 mit den Be⸗ richten des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrates. 8

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗

verteilung. 3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

4. Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und des Stimm⸗ rechts sind gemäß § 17 der Satzungen diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum Ab⸗ laufe des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei

der Gesellschaftskasse in Bochum,

der Commerzbank Aktiengesell⸗

schaft, Filiale Dortmund, einem deutschen Notar oder bei einer zur der Ak⸗ tien befugten Wertpapiersammel⸗ bank hinterlegt haben und bis zum Schluß der Hauptversammlung daselbst be⸗ lassen.

Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar oder bei einer ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die b te Hinterlegung späte⸗ ag nach Ablauf der

stens einen Gesell⸗

Hinterlegungsfrist bei der schaft einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann zu⸗ lässig, wenn die Aktien mit Zustim⸗ mung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut ver⸗ wahrt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

Bochum, den 17. Juni 1940.

Der Vorstand. Dietrich. Theis.

114677]

Hinweis⸗Bekanntmachung.

Durch Beschluß dex Zulassungsstelle der Württ. Wertpapierbörse in Stuttgart vom 15. 6. 1940 sind

nom. H.ℳ 10 000 000,— 4 ½ %

Inhaberteilschuldverschreibun⸗ gen von 1940, 2000 Stück zu je 2 2000, Nr. 1 2000, 4500 Stück zu je H.ℳ 1000,— Nr. 2001 bis 6500, 3000 Stück zu je H.ℳ 500,— Nr. 6501 9500, der Ener⸗ gie⸗Versorgung Schwaben Ak⸗ tiengesellschaft, Stuttgart,

zum Handel und zur Notierung an der

Württ. Wertpapierbörse in Stutrgart

zugelassen worden.

Der vollständige Prospekt ist im Stutt⸗ garter NS⸗Kurier Nr. 163 vom 15. 6. 1940 veröffentlicht worden; Abdrucke des Prospekts sind von den unterzeich⸗ neten Banken zu erhalten.

Stuttgart, im Juni 1940.

Württ. Girozentrale Württ. Landeskommunalbank —. Städt. Girokasse Stuttgart. Württembergische Bank, Stuttgart.

[14674] Transport⸗Actien⸗Gesellschaft (vormals J. Hevecke) in Hamburg. 51. ordentl. Hauptversammlung der Aktionäre am Freitag, dem 12. Juli 1940, 12 Uhr mittags, im Hauptgeschäftsgebäude der Gesell⸗

schaft, Zippelhaus 4, Hamburg.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Jahresab⸗ schlusses für 1939 nebst den Be⸗ merkungen des Aufsichtsrats.

‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

„Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 8. Juli 1940, mittags 12 Uhr, entweder bei unse⸗ rer Gesellschaft oder bei der Deut⸗ schen Bank Filiale Hamburg, Adolphsplatz 8, während der üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Falle ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung bzw. der von der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Gesellschaft einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Hamburg, 19. Juni 1940.

Der Vorstand. Nicolai. Bluneck. ᷣ———ZZ····4CD⸗ℳ NqCïetmm [14614]. 3 Finanz⸗ und Handels⸗

Aktiengesellschaft, Berlin.

Bilanz per 31. Dezember 1939. Aktiva. R.“ℳ ¼ Anlagevermögen: Grundstück.. 71 500 Gebäude: Wert 1. 1. 1939.

Zugang.

68 250,— 553,03 58 803/03 Abschreibung 534,35 Umlaufvermögen: 22. Forderungen: Bankguthaben 473,— Sonstige. 2 611,81 Verlustvortrag aus 1938 . Verlust 1939.

Avale 60 000,—

897,14 97,88

Passiva. Grundkapital... 5 000 Gesetzliche Rücklage. 300 Rückstellungen... 242

Verbindlichkeiten: Hypotheken.. 139 000 Avale 60 000,— 8

1 144 542 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Aufwand. R.ℳ Verlustvortrag aus 1938 .. 897 Steuern-vom Einkommen, Er⸗

trag und Vermögen. 3 914 Berufsvertretungsbeiträge..O 12 Abschreibungen auf:

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

534,35 62,— 596

5 420

Ertrag. Ausweispflichtiger Rohüber⸗

schuß . . . . . . . . . . (4 424 50 Binseeehe... 89 Verlust aus 1938. 897,14 Verlust aus 1939 97,88 995 02

5420,41

Berlin, den 31. Dezember 1939.

Der Vorstand. Max Schinsky.

Der Aufsichtsrat besteht aus den 15 Karl Schwantes (Vorsitzer); Otto Kuhn (stellv. Vorsitzer); Fritz Becker, sämt⸗ lich in Berlin.

[14846] 1 Leinenspinnerei Schornreute A.⸗G., Ravensburg / Württ.

In der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung vom 6. Juni 1940 wurde bezüg⸗ lich der Kapitalerhöhung beschlossen: Das Aktienkapital der Gesellschaft in Höhe von E.ℳ 160 000,— ist durch Ausgabe von bis zu 80 auf den In⸗ haber lautenden Aktien zu Rℳ 1000,— auf bis zu Eℳ 240 000,— zu erhöhen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zum Nennbetrag. Die Aktionäre werden zum Bezug der neuen Aktien im Verhält⸗ nis ihres Aktienbesitzes zugelassen in der Weise, daß auf je 10 alte Aktien zu R.ℳ 200,— eine neue Aktie zu R.ℳ 1000,— gezeichnet werden kann. Für die Bezugserklärung wird eine Fri von 14 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung des Beschlusses im Reichsanzeiger an gerechnet, gesetzt. Ak⸗ tien, die innerhalb dieser Frist nicht übernommen sind, werden vom Vor⸗ stand im Einvernehmen mit dem Vor⸗ sitzer des Aufsichtsrats verwertet. Der Gegenwert der Aktien ist spä⸗ testens 14 Tage nach Abgabe der Be⸗ zugserklärung der Gesellschaft zur Ver⸗ fügung zu stellen. Die neuen Aktien tragen die Bezeichnung Lit. C 801 bis 880. Die neuen Aktien mit der Be⸗ zeichnung Lit. C 801— 880 sind divi⸗

dendenberechtigt ab 1. 10. 1940.

Auf je 200,— Nennwert der neuen Aktien entfällt eine Stimme.

Die Kosten der Kapitalerhöhung gehen zu Lasten der Gesellschaft.

Wir laden hiermit unsere Ak⸗ tionäre zur Zeichnung der neuen Aktien ein.

Ravensburg, den 19. Juni 1940.

Der Vorstand. 88

Schelp. Treuer.

—õõõZêggngnnRRRRNgRRv»» [14661].

Aktien⸗Gesellschaft für metallurgische und chemische Erzeugnisse. Einladung

zur ordentlichen Hauptversamm⸗ lung am 6. Juli 1940, 11 Uhr, im Gesellschaftshause Wien 89, Wolfersberg⸗ gasse 3.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1939.

2. Erteilung der Entlastung für Auf⸗ sichtsrat und Vorstand.

3. Beschlußfassung über die Umstellung gemäß Umstellungsverordnung 1. 8. 1938. Durch Erhöhung des Grund⸗ kapitals um R.ℳ 133 333,33 auf ins⸗ gesamt R.ℳ 200 000,—; Einziehung der alten Aktien und Ausgabe von 200 auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu je 1000 R.ℳ.

Die Erhöhung des Grundkapitals soll in Höhe von Rℳ 70 000,— durch Einbringung von Sacheinlagen er⸗ folgen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre bleibt unberührt.

4. Beschlußfassung über die durch die Umstellung und die Kapitalerhöhung bedingten Satzungsänderungen.

Wien, den 19. Juni 1940.

Der Vorstand. .—

Bilanz per 31. Dezember 1939.

Aktiva.

Anlagevermögen: Kurzlebige Wirtschaftsgüter, Vortrag.. 1,— Anschaffungen 9 368,36

9 369,36 Abschreib. 8 517,20

Umlaufvermögen:

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗

11“ Wechsel Steuergutscheine ü Forderungen aus Waren⸗

lieferungen . . . .. Kassenbestand und Post⸗ Bankguthaben.. Sonstige Forderungen..

1—

38 326 1 016 89 3 300—

170 901 33

16 798 31 7 498 99 31 579 08

270 273 46 Passiva. Aktienkapitaaal Gesetzliche Rücklage.. Freie Rücklkage.. Verbindlichkeiten a. Waren⸗ lieferungen . . .. Sonstige Verbindlichkeiten Gewinn 139

66 666 67 6 600— 13 139 51

90 118 /01 91 335 63 2 413 64

270 27346 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember

1 Soll. Verlustvortrag 1937. Verlustvortrag 1938 . Löhne und Gehälter. Soziale Abgaben. Abschreibungen...

Umsatz⸗, Gewerbe⸗ un Lohnsummensteuer. Peittäge.6 Sonstige Aufwendungen Gesetzliche Rücklage.. Andere Rücklagen... Gewinn 1939

Haben. Bruttogewinn an Waren. Außerordentliche Erträge

8 Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 144 vom 22. Juni 1940. S. 3

Anordnung tsetzung von Preisen für Kiefern⸗ und LELüärchenschwellen. 58

8

Vom 18. Juni 19710.

Auf Grund der §§ 12 und 13 der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelschnittholz vom 12. Ja⸗

nuar 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 59) ordne ich im Benehmen mit dem Reichsforstmeister an:

1) Für Kiefern⸗ und Lärchen⸗ Bagger⸗, Fahrgleisschwellen werden folgende Niedrigst⸗ und Höchst⸗ preise festgesetzt:

Preisgebiete*)

ängen in m

Zopfdurch⸗ messer in em

1, II, IIIa, VIIa

II]I, Iv, v, vI, IX-XV, XvII, XX-XXII, XXIV bis XXVI, XXXIII, XXXV

IWa, VII, VIII, XVI, XVIII, XIX, XXIII,XXVII bis XXXII, XXXIV

Zweiseitig, beiderseitig mit ungefähr gleicher Auflagenbreite, bearbeitet, grubenholzartig geschält, roh (nicht imprägniert und nicht getränkt). I. Bagger⸗ und Absetzerschwellen.

41,50 44,00 44,50 47,00 47,50 50,00 50,50 53,00

48,00 50,50 51,00 53,5 54,00 56, 57,00 59,50

53,50 56,0 56,50 59,00 59,50 62,00 62,50 65,00

51,00 53,50 54,00 56,50 57,00 59,50 60,00 62,50

45,40 48,00 48,50 51,00 51,50 54,00 54,50 57,00

57,50 60,00 60,50 63,0 63,50 66,00 66,50 69,00

52,00 54,50 55,00 57,50 58,00 60,50 61,00 63,50

55,00 57,50 58,00 60,50 61,00 63,50 64,00 66,50

4,50 5,99 50,50 53,0o0 53,50 56,00 56,50 59,00 59,50 62,00

57,00 59,50 60,00 62,50

60,00 62,50

62,50 65,00 63,00 65,50

65,50 68,00 63,00 65,50 66,00 68,50 68,50 71,00 66,00 68,50 69,00 71,50 71,50 74,00

56,50 59,00 59,50 62,00 62,50 65,00

65,50 68,00

6,00 m aufw.

8bC11“

2,52 2,64

(0,062 cbm) 24 26

(0,069 cbm) 26 —28

(0,075 cbm)

3,00 3,14 3,48 3,68

63,00 65,50 66,00 68,50 68,50 71,0 66,00 68,5 69,00 71,50 71,50 74,0 69,00 71,50 72,00 74,50 74,50 77,00 72,00 74,5 75,00— 77, 77,50 80,00

in R.ℳ je Stück v1“

2,70 2,83 2,89 3Z,01

3,21 3,34 3,41 3,55

3,93 4,08

8

*) Nach der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelschnittholz vom 12. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 59).

.(2) Der Berechnung der Bagger⸗ und Absetzerschwellen ist der in der Anlage errechnete Kubikinhalt je Schwelle zugrunde zu legen.

§ 2

Für Kiefern⸗ und Lärchen⸗Feldbahn⸗, Kleinbahn⸗, Indu⸗

striebahn⸗ und ähnliche Schwellen werden folgende Niedrigst⸗ und Höchstpreise festgesetzt:

Breite ober Mindestauflage

Zopf⸗Durch⸗ messer in em

Länge in Höhe in Kubik⸗ m om inhalt

oben unten

Preisgebiete“*)

1, II, IIIa, IVa VITa, XXVII bis XXXI

III, IV, v, VII, v I=XI 1121*

XVIII -XXVI, 4 XXXII, XXXTVv XXXV

es 1 I. Feldbahn⸗ und ähnliche Schwellen. (Zweiseitig bearbeitet, beide Rundseiten geborkt und geputzt, nicht imprägniert und nicht getränkt)

in R.ℳ je Stück

11 16 15 17 16—18 18— 20 20 22

0,018 0,025 0,031 0,045 0,055

KII“ 18 20 1,8 18 20 1,80 21 23 2,50 20 22 14

0,037 0,045 0,053 0,072

8

88

8 0,76 0,80 1,05 1,10 1,24 1,30 1,89 1,98 2,48 2,59

0,62 0,66 0,89 0,94 1,02 1,08 1,58 1,67 2,09 2,20

0,680,72 0,95 —1,00 1,12 - 1, 18 1,71 - 1,80 2,26 2,37

0,72 0,76 1,00 1,05 1,18 1,24 1,80 1,89

Kleinbahn⸗ und Industriebahnschwellen. ““ 1““ a) vierseiti

8883

bearbeitet 1,55 1,63* 1,94 2,03 2,44 2,56 3,53 3,67

1,81 1,89 2,25 2,34 2,81 2,93 4,03 4,18

1,67 1, 75 2,07 2,16 2,60 2,72 3,74 3,88 3,89 - 4,03

b) zweiseitig bearbeitet

2,50 1 0,071

1113111*

*) Nach der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelschnitzholz vom 12. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 59).

§ 3 8

1(1) Fällt der Querschnitt einer Schwelle am Zopfende auf ein Astquirl oder eine Beule, so gilt als Zopfbreite das hinter dem Astquirl oder der Beule vorhandene Maß.

(2) Bei jeder Lieferung müssen mindestens die Durch⸗ schnittsbreiten oder Durchschnitts⸗Zopfdurchmesser vor⸗ handen sein. (1) Bei Lieferung von Lärchenschwellen dürfen, wenn

vom Käufer nur Lärchenschwellen bestellt werden, die in den

§§ 1 und 2 festgesetzten Preise bis zu 10 vom Hundert über⸗ schritten werden.

(2) Muß der Verkäufer die Schwellen auf Abruf des Käufers länger als drei Monate zu dessen Verfügung halten, so dürfen die durch die längere Lagerhaltung nachweisbar ent⸗ stehenden Kosten in angemessener Höhe gesondert berechnet werden.

(3) Werden vom Käufer beiderseitig bestimmte durch⸗ gehende Auflagenbreiten vorgeschrieben, so darf auf die in den §§ 1 und 2 festgesetzten Preise ein Zuschlag bis zu 5 vom Hundert je ebm gesondert berechnet werden.

(4) Werden die Schwellen auf Verlangen des Käufers weißgeschält, d. h. zur Imprägnierung rohfertig geliefert, so dürfen als Kosten hierfür bis zu 1,50 Rℳ je cbm berechnet werden. Die Kosten sind gesondert in Rechnung zu stellen.

(5) Die vorgeschriebene Auflagenbreite kann bis zu 10 vom Hundert, bei Längen von über 5 m höchstens jedoch bis zu 0,50 m, der Schwellenlänge am Zopfende unberück⸗ sichtigt bleiben, sofern der Käufer hiermit einverstanden ist.

§ 5 Die Preise gelten bei Bahnversand frei Waggon Ver⸗ ladestation und bei Lastwagen⸗ und Fuhrwerkversand frei Werk oder Handelslager ohne Rücksicht darauf, welche Menge im Einzelfall geliefert wird; sie verstehen sich einschließlich v“ 8 38 1 6 . 8 1 Die Preisspannen dienen zum Ausgleich der Unterschiede in den Rohholzpreisen und den Herstellungskosten. (1) Beim Absatz vom Bearbeiterbetrieb an den Holz⸗ handel können die Niedrigst⸗Preise unterschritten werden. (2) Beim Absatz innerhalb des Holzhandels können die

Preise werden. (3) Beim Absatz vom Holzhandel an den Verbraucher können zu den in den §§ 1, 2 und 4 Abs. 1 festgesetzten Niedrigst⸗Preisen die in der Anlage 4 der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelschnittholz vom 12. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 59) für Lieferungen in von über 20 chm festgesetzten Zuschläge gefordert werden.

im Rahmen der Handelszuschläge frei vereinbart

§ 8

Soweit in laufenden Verträgen höhere als in dieser An⸗ ordnung festgesetzte Preise vereinbart worden sind, sind sie für Mengen, welche nicht bis zum 30. September 1940 aus⸗ geliefert sind, auf die nach dieser Anordnung zulässigen Preise zurückzuführen. Als Tag der Auslieferung gilt der Tag, an welchem das Eigentum an den Schwellen auf den Käufer

übergeht. Im übrigen bleiben laufende Verträge unberührt.

§ 9 . ((1) Die Zahlung hat entweder innerhalb 14 Tagen ab Lieferungsdatum mit einem Skonto von 1 vom Hundert oder innerhalb 30 Tagen ab Lieferungsdatum in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen.

(2) Bei Wechselzahlung hat der Käufer den Diskont für diejenige Lieferzeit zu vergüten, die 30 Tage ab Lieferungs⸗ datum überschreitet.

(3) Wird bis zum 30. Tage nicht gezahlt, so können für die darüber hinausgehende Zeit Verzugszinsen in Höhe von 2 vom Hundert über dem jeweiligen Reichsbankdiskont be⸗ rechnet werden. ͤ“

Im übrigen finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, 2 und 4, des § 9 Abs. 1 und 2 sowie der §§ 11, 12 und 13 der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadel⸗ schnittholz vom 12. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 59) entsprechende Anwendung, § 3 Abs. 1 jedoch mit der Maß⸗ gabe, daß es im Abs. a statt 1936 1939 heißen muß.

Die Anordnung tritt am zehnten Tage nach ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. 1 8 8

. Berlin, den 18. Juni 19430. Der Reichskommissar für die Preisbildung.

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Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Verwendung und Veräußerung von Schablonen zu Armbanduhren). . Vom 22. Juni 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsmini dnet:

8 E1“ 8 1 Pear Begriffsbestimmung

iese Anordnung gilt für Schablonvden 8 im Durchmesser von

D

mmit kreisrunden Werkböden

2,5 cm oder weniger und

mit Werkböden von anderer Form mit einem kleinsten Durchmesser von 2 cm oder weniger

zu Armbanduhren in remontierfertigem Zustand aus Nr. 933

des stat. Warenverzeichnisses. Schablonen im Sinne dieser

Anordnung sind Werkböden mit den dazugehörigen Furni⸗

turen, jedoch ohne Zifferblatt, Zeiger und Krone.

§ 2

Verwendung im eigenen Betrieb

(1) Personen und Unternehmungen, die Schablonen im Sinne des § 1 herstellen, dürfen diese im eigenen Betrieb nur mit Genehmigung der Reichsstelle zur Herstellung von Uhrwerken oder Uhren verwenden.

(2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder Auf⸗ lagen erteilt werdben. 8. 86

„21*19 Veräußerung

(1) Die im § 2 genannten Personen und Unternehmungen dürfen die von ihnen Zergestellten Schablonen nur gegen Bezugsgenehmigungen, die von der Reichsstelle für Waben verschiedener Art erteilt werden, veräußern.

(2) Falls in freiwilliger Vereinbarung eine Einigung über den Bezug von Schablonen zwischen dem v tigten und dem Lieferanten nicht zustande kommt, bestimmt die Reichsstelle auf Antrag den Lieferanten.

(3) Die Bezugsgenehmigungen können unter Bedin⸗ gungen oder Auflagen erteilt werden

28

1

.“ Ausnahmebestimmung

Die Reichsstelle für Waren verschiedener Art kann Aus⸗ nahmen von den Vorschriften der §§ 2 und 3 zulassen.

§ 5 Strafbestimmung

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

88 1“ vhfrUenn

8 EEWEVEEEI

Inkrafttreten

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Anordnung V 8.

mvasrfonF- § 6 .

4 9. 71922 EIII1I1“

vom 15. Oktober 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ 8

scher Staatsanzeiger Nr. 242 vom 16. Oktober 1936) und der

Anordnung V 16 vom 27. Januar 1938 (Deutscher Reichs⸗ Nr. 23 vom

anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger 28. Januar 1938), die gleichzeitig außer Kraft treten.

Berlin, den 22. Juni 1940.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.

““ Bekanntmachung. Die am 21. Juni 1940 ausgegebene Nummer 109 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die

Freien Stadt Danzig. Vom 7. Juni 1940. „Verordnung über die Außerkurssetzung der münzen im Nennbetrag von 50 Reichspfennig. Verordnung zur Durchführung der Behandlung feindlichen Vermögens. Vom 17. Juni 1940. Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft. Vom 17. Juni 1940.

Verordnung zur Ergänzung des Gesetzes über den Ersatz der durch den Kampf um die Wiedervereinigung der sudeten⸗

deutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich verursachten Per⸗ sonen⸗ und Vermögensschäden. Vom 20. Juni 1940.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 22. Juni 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Anordnung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung

kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) und dem Gesetz über die Einziehung 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) wird hiermit

1. das bei der Städtischen Sparkasse in Züllichau für

den ehem. kath. Jungmännerverband vorhandene

Sparguthaben in Höhe von 2,13 Rℳ, zuzügl.

0,66 EA, zusammen also 2,79 Rℳ (in Worten: Zwei Reichsmark 79 Rpfg.),

das bei dem Pfarrer Horzin in Züllichau beschlag⸗

nahmte Vermögen des ehem. kath. Jungmännerver⸗

bandes in Höhe von 10,70 E. ℳ. (in Worten: Zehn

1..,

Reichsmark 70 Rpfg.),

8

earase

die Außerkurssetzung der Nickelmünzen . im Nennbetrag von 1 Gulden und ½ Gulden der ehemaligen

Reinnickel⸗

om 15. Juni 1940. erordnung über die

Post⸗

versendungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung

staatsfeindlichen Vermögens vom