1940 / 150 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Jun 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 150 vom 29. Jun

SDdie Schuldverschreibungen der neuen Anleihe genießen gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1922, BGBl. Nr. 336, die Mündelsicherheit.

Die Anleiheschuldner werden um die Zulassung der neuen Schuldverschreibungen zur Notierung an der Wiener Börse und um die Zulassung zur Lombardierung bei der Deutschen Reichsbank einschreiten.

Da sich der geringste Nennbetrag der auszugebenden Anleihe auf R.ℳ 100,— stellt, werden sich bei der Hereessan⸗ der neu auszufolgenden Anleihe Spitzen ergeben. Für solche Spitzenbeträge geben die Anleiheschuldner unverzinsliche Be⸗ scheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von R 10,— oder Kℳ 5,— lauten und ihren Inhaber erechtigen, gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheinigun⸗

gen die neue 4 %ige Anleihe in dem entsprechenden Nenn⸗ betrag mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Barzahlungen irgendwelcher Art werden auf diese Bescheinigungen nicht b seraishet Mit Ablauf des 30. Juni 1941 erlischt jeder An⸗

pruch aus den Bescheinigungen gegen die Anleiheschuldner. Spitzenbeträge von weniger als R.ℳ 5,— werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen. Ddie Schuldverschreibungen der alten Anleihe sind mit sämtlichen Zinsscheinen ab 1. November 1940 und Erneue⸗ rungsscheinen zugleich mit dem Umtauschantrag oder bis längstens zehn Wochen nach Verlautbarung der Verordnung bei der Hauptkasse der Stadt Wien, bei der Creditanstalt Bankverein oder bei der Länderbank Wien Aktiengesellschaft einzureichen. Härteausgleich.

Der Bekanntmachung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 14. Juni 1940 gemäß wird den Inhabern, die weder Juden sind noch gesetzlich als Juden gelten 5 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, RGBl. I S. 1333, Gesetzblatt für das Land Oesterreich Nr. 150/1938) und die von dieser Umtauschmöglichkeit Ge⸗ brauch machen, unter nachstehenden Bedingungen ein Aus⸗ gleich für die bei der Währungsumstellung entstandenen Härten gewährt:

1. Der Inhaber, der einen Härteausgleich geltend macht, hat durch eine eidesstättige Erklärung zu versichern, daß er weder Jude ist noch gesetzlich als Jude gilt. Für inländische juristische Personen entfällt eine derartige Erklärung.

2. Der Inhaber hat ferner nachzuweisen, daß er

a) am 14. April 1938 seinen Wohnsitz (Sitz) oder dauernden Aufenthalt im ehemaligen Lande Oester⸗ reich hatte,

b) zur Zeit der Antragstellung den Wohnsitz (Sitz) oder dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich hat und

e) die zum Umtausch eingereichten Stücke bereits am 14. April 1938 besessen hat.

Der Beweis für den Wohnsitz kann durch einen polizei⸗ lichen Meldungsnachweis und bei Unternehmungen auch durch den Nachweis der Eintragung im Handelsregister erbracht werden.

Als Nachweis für den Besitz am 14. April 1938 wird vor allem der in den Händen des Antragstellers befindliche Durch⸗ schlag der Anmeldung der Wertpapiere gemäß § 8 der

Devisenordnung für das Land Oesterreich, LGBl. Nr. 13/38,;

anerkannt werden.

Vissentlich oder fahrlässig unrichtige Angaben ziehen nicht nur den Verlust des Härteausgleiches, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich.

„Der Antrag auf Gewährung des Färteausgleiches ist gleichzeitig mit der Umtauschanmeldung bei jener Stelle ein⸗ zubringen, bei welcher die Stücke zum Umtausch eingereicht werden. Diese Stellen werden die nach Punkt 1 und 2 Lit. a bis c erforderlichen Ueberprüfungen vornehmen. Böe Zutreffen der genannten Voraussetzungen wird der Härteausgleich nach folgenden Grundsätzen in Schuldverschrei⸗ bungen der neu auszugebenden Anleihe gewährt.

b Der Härteausgleich wird mit dem vollen Entschädigungs⸗ satz (Allgemeinsatz) gewährt, soferne er den Betrag von 10 000 Reichsmark nicht übersteigt. Ergibt sich ein höherer Härteausgleich, so ist der 10 000 Reichsmark übersteigende Betrag um die Hälfte zu kürzen. Härteausgleich Allgemeinsatz Nominale

Für je

Nominale Anleihe

00 ffrs.

4 % n. ö. Investitionsanlehen vom

Jahre 1911 12,50 Für den Reichsgau Wien, Gemeindeverwaltung. Der Reichsstatthalter in Wien: J. V.: Dr. Jung e. h., Regierungspräsident, der allgemeine Vertreter des Reichsstatthalters in der Gemeindeverwaltung.

Reichsgau Niederdonau, Gauselbstverwaltung. Der Reichsstatthalter in Niederdonau: J. V.: Dr. Mayer e. h., Gauhauptmann.

J. A.: Strasser e. h., Gaukämmerer.

Auf Grund des § 12 der Verordnung über Zins⸗ ermäßigung und Währungsumstellung bei den Länder⸗ und Gemeindeanleihen in den Reichsgauen der Ostmark vom 14. Juni 1940, RGBl. I S. 895, werden sämtliche bisher noch nicht verlosten Schuldverschreibungen der 4 % igen oberösterreichischen Landes⸗Investitions⸗ anleihe vom Jahre 1920 für den 1. August 1940 zur Rückzahlung aufgerufen.

1 Die Einlösung der durch diese Aufkündigung fällig werdenden Schuldverschreibungen erfolgt ab 1. August 1940 unter Anwendung der gesetzlichen Umrechnungsschlüssel 10 28 Kronen =1 Schilling und 1,50 Schilling =1 Reichs⸗ mark. Anläßlich der Einlösung der Schuldverschreibungen ge⸗ langen auch die bisher noch nicht behobenen Zinsen, soweit sie nicht bereits verjährt sind, zur Auszahlung. 8

II 8 8 (Gemäß § 2 Abs. 1 der unter I genannten Verordnung gelten die auf Schilling lautenden Schuldverschreibungen der 5 % igen Schillinganleihe des Landes Seber⸗ österreich vom Jahre 1936 als auf Reichsmark

Gemäß § 3 dieser Verordnung wird den Gläubigern mit verbindlicher Wirkung für den Schuldner die Herabsetzung des Zinssatzes auf 4 % jährlich mit Wirkung ab 1. Juli 1940 angeboten.

In Durchführung der oben genannten Bestimmungen wird die angeführte Anleihe in Schuldverschreibungen der neu zu begebenden, auf Reichsmark lautenden 4 %igen Anleihe des Reichsgaues Oberdonau vom Jahre 1940 kostenlos umgetauscht.

Die neue Anleihe ist beginnend ab 1. Juli 1940 mit 4 % im Jahre verzinslich. Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährig im Nachhinein am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres.

Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu Nominale 100, 500, 1000 und 5000 Reichsmark zur Ausgabe.

Die Tilgung erfolgt bis 1. Juli 1961 gemäß einem nach gleichbleibenden Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von am 2. Januar jeden Jahres, erstmalig am 2. Januar 1941, stattfindenden Verlosungen oder durch Rückkauf.

Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt an dem der Auslosung nächstfolgendem 1. Juli.

Der Reichsgau Oberdonau behält sich das Recht vor, in dem einen oder anderen Jahre im Laufe der planmäßigen Tilgungsperiode, wann immer auch, eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen, als nach dem Tilgungsplan ent⸗ fallen würde, auszulosen oder die noch nicht ausgelosten Schuldverschreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einen Zinsen⸗Zahlungstermin aufzukündigen.

Falls der Reichsgau Oberdonau von dem ihm vor⸗ behaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jeweils auf die anschließenden nächsten Tilgungs⸗ quoten in Anrechnung gebracht werden.

Die Serien und Nummern der verlosten Schuldver⸗ schreibungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Be⸗ deckung der Tilgungsquote durch freihändig rückgekaufte Stücke eine Ziehung entfällt, sowie eine teilweise oder gänz⸗ liche Aufkündigung und alle sonstigen diese Anleihe betreffenden Anzeigen werden im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“ und im „Verordnungs⸗ und Amtsblatt des Reichsgaues Oberdonau“ verlautbart.

Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit der Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.

Die Schuldverschreibungen der neuen Anleihe genießen gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1922, BGBl. Nr. 336, die Mündelsicherheit.

Die neue Anleihe wird an der Wiener Börse notieren. Der Reichsgau Oberdonau wird um Zulassung zur Lom⸗ bardierung bei der Deutschen Reichsbank einschreiten.

Der Umtausch der alten Titel in die neue Anleihe erfolgt zu nachstehendem Umtauschschlüssel, wobei die Zinsen vom Zeitpunkt der letzten Couponfälligkeit bis zum 30. Juni 1940 bar bezahlt werden.

Umtausch⸗ schlüssel:

Nominale

Barersatz f. d. Zinsen v. 15. 6. bis 30. 6. 1940

Für je Nominale Anleihe

5 %f ige Schil⸗ linganleihe des Landes 1 Oberösterreich . 9 vom Jahre 1936 66,66 Rℳ ,14 Rℳ Da sich der geringste Nennbetrag der neu auszugebenden Anleihe auf Rℳ 100,— stellt, werden sich bei der Bemessung der auszufolgenden Anleihe Spitzen ergeben. Für solche Spitzenbeträge gibt der Reichsgau Oberdonau unverzinsliche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von Rℳ 10,—

Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheini⸗ gungen die neue 4 %ige Anleihe in dem entsprechenden Nenn⸗ etrage mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Bar⸗ zahlungen irgendwelcher Art werden auf diese Bescheinigungen nicht geleistet. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 erlischt jeder Anspruch aus den Bescheinigungen gegen den Reichsgau Oberdonau.

Spitzenbeträge von weniger als R.ℳ 5,— werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen.

Die für den Umtausch in Betracht kommenden Schuld⸗ verschreibungen sind mit sämtlichen nach dem 30. Juni 1940 fällig werdenden Zins⸗ und Erneuerungsscheinen bis längstens zehn Wochen nach Verlautbarung bei nachstehenden Kreditinstituten einzureichen:

„Bank für Oberösterreich und Salzburg, Linz, und deren Filialen, Creditanstalt Bankverein in Wien.

Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgelehnt wird. Der Lauf der Frist beginnt am 25. Juni 1940. Für die Ablehnung des Angebotes gelten im übrigen die in den §§ 4 bis 6 der Verordnung vom 14. Juni 1940, RGBl. I S. 895, enthaltenen Vorschriften mit der Maßgabe, daß die Schuldverschreibungen, für welche der Umtausch ab⸗

elehnt wird, innerhalb der in der Verordnung genannten Frift bei der

„Beank für Oberösterreich und Salzburg, Linz, und deren Filialen und bei der Creditanstalt Bankverein in Wien zu Linz, den 22. Juni 1940,

Der Reichsstatthalter in Oberdonau Gauselbstverwaltung.

J. A.: Dr. Danzer.

18

Kundmachung.

Gemäß § 2 der Verordnung über Zinsermäßigung und Währungsumstellung bei den Länder⸗ und Gemeindeanleihen in der Ostmark vom 14. Juni 1940, RGBl. I, Seite 895 gelten die auf Schilling lautenden Schuldverschreibungen der ehemals österreichischen Länder als auf Reichsmark um⸗ gestellt. Fnanndh 3 dieser Verordnung wird den Gläubigern mit verbindlicher Wirkung für den Schuldner die Herab⸗ setzung des Zinssatzes auf 4 % jährlich mit der Wirkung ab 1. Juli 1940 für die unter die Verordnung fallenden, höher als 4 % verzirslichen Schuldverschreibungen angeboten. Diese Bestimmungen Sees auch für die 6 ½¼ % 109 re

umgestellt.

u] des Landes Steiermark vom J.

In Durchführung der oben genannten Bestimmungen wird die angeführte Anleihe in Schuldverschreibungen der neu zu begebenden, auf Reichsmark lautenden 4 % igen An⸗ leihe des Reichsgaues Steiermark vom Jahre 1940 kostenlos umgetauscht. 1 8

Die neue Anleihe ist beginnend ab 1. Juli 1940 mit 4 % im Jahr verzinslich. Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich im Nachhinein am 1. Februar und 1. August jedes Jahres. Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu Nominale 100, 500, 1000 und 5000 R zur Ausgabe. Die Tilgung erfolgt bis 1. Februar 1959 gemäß einem nach gleich⸗ bleibenden Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von am 2. Januar jedes Jahres, erstmalig am 2. Januar 1941, stattfindenden Verlosungen oder durch Rückkauf. Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt an dem der Auslosung nächstfolgenden 1. August. Mit 1. Februar 1959 werden die bis dahin nicht getilgten Schuld⸗ verschreibungen zurückgezahlt.

Der Reichsgau Steiermark behält sich das Recht vor, in dem einen oder anderem Jahre im Laufe der planmäßigen Tilgungsperiode, wann immer auch, eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen, als nach dem Tilgungsplan entfallen würde, auszulosen oder die noch nicht Schuldver⸗ schreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einen Zinsen⸗ zahlungstermin aufzukündigen. b

Falls der Reichsgau Steiermark von dem ihm vor⸗ behaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jeweils auf die arschtießendern nächsten Tilgungs⸗ quoten in Anrechnung gebracht werden.

Die Serien und Nummern der verlosten Schuldverschrei⸗ bungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Bedeckung der Tilgungsquote durch freihändig rückgekaufte Stücke eine Ziehung entfällt, sowie eine teilweise oder gänzliche Auf⸗ kündigung und alle sonstigen diese Anleihen betreffenden Anzeigen werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischen Staatsanzeiger“ und im „Völkischen Beobachter Wiener Ausgabe“ shwie im „Verordnungs⸗ und Amtsblatt für den Reichsgau Steiermark“ verlautbart. 1

Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt 4 Jahre, gerechnet vom Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit der Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.

Die Schuldverschreibungen der neuen Anleihe genießen gemäß dem Bundesgesetz vom 2. Juni 1922 BGBl. Nr. 336, die Mündelsicherheit. 18 1

Die neue Anleihe wird an der Wiener Börse notieren. Der Reichsgau Steiermark wird um die Zulassung zur Lom⸗ bardierung bei der Deutschen Reichsbank einschreiten.

Der Amtausch der alten Titel in die neue Anleihe er⸗ folgt derart, daß für je Nominale 100 Schilling, Nominale 66,66 Reichsmark hingegeben werden. 1

Da sich der geringste Nennbetrag der auszugebenden An⸗ leihe auf Eℳ 100, stellt, werden sich bei der Bemessung der neu auszufolgenden Anleihe Spitzen ergeben. Für solche Spitzenbeträge gibt der Reichsgau Steiermark unverzinsliche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von Rℳ 10,— oder REℳ 5,— lauten und ihren Inhaber berechtigen, gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheinigun⸗ gen die neue 4 % ige Anleihe in dem entsprechenden Nenn⸗

etrage mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu beziehen. Baxzahlun⸗

gen irgendwelcher Art becbe auf diese Bescheinigungen nicht eleistet. Mit Ablauf des 30. Juni 1941 erlischt jeder An⸗ 88 aus den Bescheinigungen gegen den Reichsgau Steier⸗ mark.

Spitzenbeträge von weniger als 5,— Rℳ werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen.

Anläßlich des Umtausches werden 6 ½ % Zinsen vom Zeitpunkt der letzten Couponfälligkeit, das ist vom 1. Februar 1940 bis zum 40. Juni 1940 und 4 % Zinsen für den Monat

gu b Juli 1940, zusammen ein Betrag von? 2,03 je 100 Schilling oder nℳ 5,— lauten und ihren Inhaber berechtigen, gegen

Nominale bezahlt.

Die für den Umtausch in Betracht kommenden Schuld⸗ verschreibungen sind mit sämtlichen, nach dem 30. Juni 1940 fällig werdenden Zins⸗ und Erneuerungsscheinen bis längstens 10 Wochen nach Verlautbarung der Verordnung bei der Landes⸗Hypothekenanstalt für Steiermark in Graz oder bei den nachfolgenden Kreditinstituten einzureichen:

Creditanstalt Bankverein Wien und deren Zweig⸗ anstalten,

Länderbank Wien Aktiengesellschaft und deren Zweig⸗ anstalten,

Hypotheken⸗ und Creditinstitut Zweiganstalten.

Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen abgelehnt wird. Der Lauf der Frist beginnt am 25. Juni 1940, der auf die Verkündung der Verordnung im RGBl. folgende Tag.

Für die Ablehnung des Angebots gelten im übrigen die in den §§ 4 bis 6 der Verordnung vom 14. Juni 1940, RGBl. I, S. 895 enthaltenen Vorschriften mit der Maßgabe, daß die Schuldverschreibungen, für welche der Umtausch ab⸗ elehnt wird, innerhalb der in der Verordnung genannten Frist bei der

Landes⸗Hypothekenanstalt für Steiermark in Graz, Creditanstalt Bankverein Wien und deren Zweig⸗ anstalten Länderbank Wien Aktiengesellschaft und deren Zweig⸗ anstalten oder dem Hypotheken⸗ und Creditinstitut Wien und deren XX““

Wien und deren

zu erlegen sind.

Für den Reichsgau Steiermark. Der Reichsstatthalter in der Steiermark (Gauselbstverwaltung)

J. A.: Dr. Pagl, Gaukämmerer. (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich:

Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: 8 Präsident Dr. Schlange in Potsdam: 8 für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. Druck der Preußtscgen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft erlin, Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen

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(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)⸗

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Staatsanzeiger 1940

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen

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am Dienstag, dem 23. Juli 1940, mittags 12 Uhr, im Sitzungssaal der

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Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ Halbfertige Erzeugnisse. 8

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Sonstige Verbindlichkeiten Reingewinn: 3

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Wertpapiere.... Von der Gesellschaft gelei⸗

Schecks und Wechsel. erg 8 Kgassenbestand veg e. sche 1 566 Versicherungen.. . .“ ö 1““ Andere Bankguthaben.. 1 222 Sonstige Forderungen.

Grundkapital ö1“ Gesetzliche Rücklage...

Verbindlichkeiten a. Grund

Verbindlichkeiten aus der

Soziale Abgaben..

——

Ausgaben. I. Zahlungen für Versicherungsfälle der Vorjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: 1. Unfall: a) geleisterr.. b) zurückgestellt.. . Haftpflicht: Hesszceach 1P1P1P1ö1ö8ööööö5 b) zurückgestelt.. .362 493,50 .Laufende Renten: Haftpflicht: a) abgehobben .. b) nicht abgehoben.. II. Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: 1. Unfall: 1““ b) zurückgestellte...

8 2. Haftpflicht: 12 676 941 8 1Se.9 I1“”“ 28 104 b) zurückgestellt 3. Laufende Renten: uüunnfall: a) abgehoben b) nicht abgehoben. Haftpflicht: ) abgehoben .. “” b) nicht abgehoben . . 4. Prämienrückgewährbeträge, abgehoben 428 350 29 . Vergütungen für in Rückdeckung übernommene voX““ 19 160 /03 IV. Zahlungen für vorzeitig aufgelöste, selbst abge⸗ schlossene Versicherungen . . .... V. Rückversicherungsprämien: V 1. Unfallversich wungg 265 086 40 2. Haftpflichtversicherung u“ 201 916 26 Verwaltungskosten (unter Ausschluß der Leistungen für in Rückdeckung übernommene Versicherungen): 1. Vertreterprovisionen: WMraIII 8686327660,82 Haftpflicht ... 8 99 929,47

[15555]1.

Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. 1 Rechnungsabschluß für das Jahr 193939. 8 1. Lebensversichfrung.

7. Aktien⸗ gesellschaften.

[16078] Deutsche Versicherungs⸗ Gesellschaft in Bremen. Ordentliche Hauptversammlung

4F918ö11 . 33 216,50

-—

Einnahmen. 8

I. Ueberträge aus dem Vorjahre: Prämienreserven Prämienübertrage .... . Reserve für b 8 . 4. Gewinnrücklage der Versicherten...

8 Tagesordnung: :21 .

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und 5. Sonstige Reserven und Rücklagen.. des Jahresabschlusses für das Ge⸗ II. Prämien: 8 3 schäftsjahr 1939 mit dem Bericht 1. für Kapitalversicherungen auf den Todesfall: des Aufsichtsrates. a) selbst abgeschlossene . 12 612 342,22

Beschlußfassung über die Verwen⸗ b) in Rückdeckung übernom⸗ dung des Reingewinns sowie über mono die des Aufsichtsrates 2. für Rentenversicherungen. ““ und Vorstandes. Nebenleis BEEE“

8. Neuwahl des Aufsichtsrates. .““

Bremen, den 27. Juni 1940. 1. Erträge aus Beteiligungen

Der Vorstand. Evert. v114A4XA“” Einlaßkarten zur Hauptversamm⸗ 3. Mietserträge 1A“ 163 505 83 lung laut § 22 können am 19. und v. Gewi 8 8 ftaanlaent 20. Julr 1940 im Geschäftslokal, alanlagen: 84 928 15 Börsenhof, II. Geschoß, in Empfang g- 2. Sonftiger Gewinn .. v““ 13 592 71

nommen werden. 6 8 r. 8 8 7I. Vergütungen der Rückversicherer. VII. Sonstige Einnahmwen.. 1 18— 1 Gesamteinnahmen

8 Ausgaben. 8 I. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle der Vorjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: 1 1. a) geleistet: im Todessall .. im Erlebensfall. . pp) zurückgestellt: 188 499 im Endesfakk . . . . . . .80 274, 18 366 . im Erlebensfall.. —,— 2. und Renten aus auf⸗ r css 2. Sonstige . 98. 56148 o wereiens 1 3. Steuern und öffentliche Abgaben . 3 58 469 92 II. Zahlungen für Versicherungsverpflichtungen im 4. Beiträge an Berufsvertretungen . 2 288 63 Geschäftsjahre aus selbst abgeschlossenen Ver⸗ .““ VII. Prämienreserven: b sicherungen: 898 1. Deckungskapital für laufende Renten, Unfall 1. Kapitalversicherungen auf den Todesfall: . 2. Deckungskapital für laufende Renten, Haftpflicht a) geleistet: 2 3. Prämienrückgewährreservoe . . . ..... im e 1131“ 1“ 1988 3 524 557 4. Sonstige rechnungsmäßige Reserven .. im Erlebensfall 92. 225,20b VIII. Prämienüberträge: 1. Unfallversicherung b) zurückgestellt: i-. 2. Haftpflichtversicherung g Fobbesa ait .. . IX. Sonstige Reserven und Rücklagen... .. J n11414*4*“; 2 2 11“ ehsstazsn Gewinn 1939, der Rechnung der Lebensversiche⸗ 1 * 138 1 . Sonstige Versicherungen, geleitet.. rung überwiesen.. . .. 1 8 93 III. Vergütungen für in Rückdeckung übernommene ““ 2298 561 27

R.ℳ

58 847 589 3 976 117 487 919 11 053 8487 545 302

65ä5 . 2

Bremer Bank, Filiale der Dresdner Bank, Bremen.

8 80 197,89 8 107 986,50 12 614 758 Q— 62 182

2 416,50

3 814 566 69 4977,

5 116,45 20

3 978 072

3 8 598,98 68 520686 84,41

3 421 615 41 628 496 04

95 712 525/74

8 683 39

10 682

Hager & Weidmann Aktien⸗ gesellschaft, Berxgisch Gladbach. Bilanz zum 31. Dezember 1939.

230 294,33

467 002 210 770,— VI. 8

Anlagevermögen: ebaute Grundstücke: Geschäfts⸗ oder Wohn⸗ gebäude.. Fabrikgebäude.. Unbebaute Grundstücke. Maschinen und maschinelle Anlagen . . .... Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung. Umlaufvermögen:

90 584 29

72 970 353 904 10 605 29 401, 49 299,— 137 939 150 157 36 210

49 969,— 86 179

121 357 259 313 6 551 57 500

610

stoske. . 366 796

Fertige Erzeugnisse..

621 089

18 315 661

stete Anzahlungen.. Forderungen a. Grund von

Warenlieferungen und

Leistungen..

4 164 623 04 39 9 . . 22 .

373 654 1 980 10

1u 1“ Gesamtausgaben

1 946 23 1 3. Kraftfahrzeugversicherung.

R. 8 I. Ueberträge aus dem Vorjahr: 46 8 10 2 575 670 1. Prämienreserven: Deckungskapital für Renten, Haftpflicht . 214 862 Prämienüberträge: e“ ““ b) Haftpflicht.. 148 202,— 163 539 . Schadenreserven: V ““ 26 909,50 b) Hastpflicht .. 1 177 200,02 II. Prämien: 3 367 265 39 1. für Unfallversicherungen, selbst abgeschlossene 133 058 81 60 274 28 2. f. Haftpflichtversicherungen, selbst abgeschlossene 1 291 840 90] 1 424 899 449 22 III. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer . . 69] IV. Kapitalerträge .. ee1“ 68 203 V. Vergütungen der 1. Unfallversicheruugg 2. Haftpflichtversicheruugg. 549 916 39 618 482 51

IT , ö 3 694 165

IV. Zahlungen für vorzeitig aufgelöste, selbst abge⸗ 17 808 schlossene Versicherungen (Rückkauf) . V. Gewinnanteile an Versicherte: 5 095 1. aus dem Geschäftsjahre ausgezahlt 1152 773 1 2. aus dem Geschäftsjahre gutgeschrieben.. Rückversicherungsprämien: 4 1. für Kapitalversicherungen auf den Todesfall. 3 184 058 . 2. für Rentenversicherungen (negativo) . Verwaltungskosten (unter Ausschluß der Leistungen für in Rückdeckung übernommene Versicherungen): 1. LWsh.“ 2. Sonstige Verwaltungskossten.. 3. Steuern und öffentliche Abgaben 4. Beiträge an Berufsvertretungen.... Abschreibungen.. . Verlust aus Kapitalanlagen ““ Prämienreserven am Schlusse des Geschäftsjahres: 1. für Kapitalversicherungen auf den Todesfall. 2. für Rentenversicherungen..... 3. für sonstige Versicherungen... .Prämienüberträge am Schlusse des Geschäfts⸗ jahres für Kapitalversicherungen auf den Todesfall Gewinnrücklage der mit Gewinnanteil Versicherten Zuweisungen aus dem Ueberschuß des Geschäfts⸗ jahres.. Sonstige Reserven und Rücklagen . Sonstige Ausgaben. Reingewinn..

8 401

1 333 802

Einnahmen. 2 547 790

27 879

Forderungen an den Vor⸗

v3——8*—

Passiva.

1 832 99881 8 982 682 19 2 531 082 53 20 501 86

Schulden.. 260 803 1 204 109 52² 1 582 510

Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden, dinglich gesicherte Darlehen..

Sonstige Darlehen...

Anzahlungen von Kunden.

115 000 43 229 373 100

62 758 113 387 805 229 245

von Warenlieferungen 68 566/12

und Leistungen..

63 375 163

11“

111 839

Annahme von gezogenen und der Ausstellung eigener Wechsel.. Verbindlichkeiten gegen⸗ über Bankhen.

8 8 v 4 236 277 Gesamteinnahmen

Ausgaben. I. Zahlungen für Versicherungsfälle der Vorjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: 1. Unfall: a) geleisttet. u““ b) zurückgestellt.. e 2. Haftpflicht: a) geleistet.. . .300 922,91 b) zurückgestellt. . 865 313, 3. Laufende Renten, Haftpflicht, abgehobe nö. II. Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: 1. Unfall: a) geleistetrt.. b) zurückgestellt. 2. Haftpflicht: a’) geleister.. b) zurückgestellt G11“ 3. Laufende Renten, Haftpflicht: a) abgehobbbn 19 761,46 87 364 b) nicht abgehoben 1103,94 20 865 40 III. Rückversicherungsprämien: 1. Unfallversicherung bb1““ 71 715 25 645 955 02

3 391 988 80]11 870 167

490 039 436 732 140 000

98 712 525 2. Allgemeine Unfall⸗ und Haftpflichtversicherung.

13 208 51 389:

EIEoIoEEIII116166“

27 722,71 9 630,—

Vortrag 1988 2 875,60 v Gewinn 1939 19 931,83

1

GSeessamtausgaben

22 82 1 152 773

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1939.

1 166 235 91 903 02

Einnahmen. 8 Ueberträge aus dem Vorjahre: 1. Prämienreserven:

a) Deckungskapital für Rente:n: Unfall 30 413,— 8 Haftpflicht 53.506,— 83 919,—

b) Prämienrückgewährreserve . 141 826,—

) Sonstige rechnungsmäßige Re⸗ serven . . ..... 2. Prämienüberträge: veI“ * Haftpflicht 16“ Vortrag aus 3. Schadenreserven: 878,90 Unfall C““ Gewinn 1939 19 931,83 Haftpflicht . 444 598,76

12. 4. Sonstige Reserven und Rücklagen: Unfall⸗ haftpflichtrisikorücklage

Prämien:

1. für selbst abgeschlossene

2. für Haftpflichtversicherungen: 1t . 2. a) selbst abgeschlossene .. 398 579,38 3. b) in Rückdeckung übernommene . 10 809,10 409 388

Nebenleistungen der Versicherungsnehmer:

1. Unfallversicherung . 888

2. Haftpflichtversicherung

Kapitalertrüuge .

Vergütungen der Rückversicherer: 8

1. Unfallversicherung... 206 240

2. Haftpflichtversicherung... 146 808 353 049 11 .

8 Sonstige Einnahmen 1 . 1 eese- 3 SGSeesamtausgaben d 2 498 561 27 8 P“ (Gportsetzung auf

Aufwendungen. Löhne und Gehälter... 486 703 31 390 22 803,29

Abschreibungen auf das 10 643,—

Anlagevermögen.. 72 952

bbbbbö. 18 781

teuern vom Einkommen,

Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufsvertre⸗

tungen Gewinn:

67 230 153 500,— 379 245 539 515

37 149,— 50 215,—

ö8ö6 59

2. Haftpflichtversicherung . . . . . . . ...

IV. Verwaltungskosten (unter Ausschluß der Leistungen 8

für in Rückdeckung übernommene Versicherungen):

200 000 1. Vertreterprovisionen: z hbö1 904 11 Haftpfliccht“ 1850 985,71

Sonstige Verwaltungskosten...

Steuern und öffentliche Abgaben.. 90 887 02

885 987 4. Beiträge an Berufsvertretungen .. . . 3 557 51

Prämienreserven: Deckungskapital für laufende V

536 907 4

träge. Gewinnvortrag. hn 8 J““ 60 Ausweispflichtiger Rohh- 8 überschiuiß .699 271, 12 702 146772

Bergisch Gladbach, den 24. Juni 1940. ““ Hager & Weidmann Aktiengesellschaft.

F. Hager. 1

Der Vorstand: Fritz Hager; Julius Hager. 1 Her Aufsichtsrat: Friedrich Schrei⸗ ber, Köln, Vorsitzer; Max Lobe, Freital; Erich Müller, Wuppertal⸗Elberfeld; Hanns Geldmacher, Köln. 1X1““

166 889 82 314 866 37

476 598

b576 200

532² 5 253

————

Renten, Haftpflicht. LE111“ 204 295 Prämienüberträge: 1. Unfallversicherung 2. Haftpflichtversicherung b. Gewinn 1939, der Rechnung der Lebensversiche⸗ 88 4 8. 8 * &*

5 785 50 222

16 890,— 162 709,

179 599— 10 639 76

VII. „207 441 92 3 694 165/88 der folgenden Seite.)

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