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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 152 vom 2.
Juli 1940. S. 4
Wirtschaft des Auslandes.
Frankreichs Post⸗ und Eisenbahnverkehr kommt wieder in Gang.
Genf, 1. Juli. Die französische Regierung teilt mit, daß der Postverkehr mit einer ganzen Anzahl Departements zwischen der nichtbesetzten Zone und der Besatzungszone nun bereits herge⸗ stellt ist. Auch der Personenverkehr mit der Schweiz sei gesichert. „Petit Dauphinois“ meldet, daß der Eisenbahnverkehr, der im Süden Frankreichs bereits normal funktioniert, auf dem ganzen französischen Bahnnetz im Laufe der nächsten Woche wieder her⸗ gestellt sein wird. Marseille sei durch die geographische Lage so⸗ zusagen das Zentrum des Bahnverkehrs geworden. Von Mar⸗ seille aus seien die Verbindungen mit Bordeaux, Nizza, Valence für den Personenverkehr wieder hergestellt und für den Post⸗ und Warenverkehr die mit Grenoble Chambery, Sete und Modane.
Plan einer Wasserstraße Schweiz — Adriatisches Meer.
Zürich, 1. Juli. In der von der Italienischen Handels⸗ kammer für die Schweiz in Mailand herausgegebenen Zeitschrift wird die Schaffung einer Schiffahrtslinie zwischen der Schweiz und dem Adriatischen Meer befürwortet. Die Wasserstraße soll in Venedig ihren Anfang nehmen und auf dem Po bis nach Cremona führen — der Po wäre stellenweise noch zu regu⸗ lieren —, von Cremona aus soll dann eine künstliche Wasserstraße von 130 km Länge über Mailand bis zum Langen See gebaut werden. In Maliland soll ein Handelshafen und ein Industrie⸗ kanalhafen gebaut werden. Das Projekt Locarno — Mailand — Venedig soll 950 Mill. Lire kosten; davon entfallen 450 Mill. Lire auf den Bau des Kanals von Mailand bis zum Langen See. Zur Ausführung dieses Bauplanes sind fünf bis sechs Jahre nötig. An der Verbindung hat nicht nur die Schweiz ein starkes Interesse, sondern natürlich auch Italien. Wenn die ge⸗ plante Schiffahrtslinie ausgeführt werden sollte, könnte eine weitere Steigerung des Schweizer Transitverkehrs eintreten, denn zwischen dem Baseler Rheinhafen und dem Endhafen des Schiff⸗ fahrtsweges Adriatisches Meer —Schweiz in Bellinzona liegen
och 300 km Schienenweg, durch den die Nordsee mit der
Englands Pagpierfabrikation weitgehend
lahmgelegt.
Stockholm, 1. Juli. In der englischen Papierindustrie hat sich die Lage in den letzten Wochen weitex sehr erheblich ver⸗ schlechtert. Die meisten Betriebe haben teilweise oder auch ganz die Produktion stillgelegt, weil sie vielfach die zugestandenen Quoten bereits erzeugt haben. Der zur Zeit festgesetzte Preis macht es den englischen Fabrikanten unmöglich, Papier ohne Ver⸗ lust herzustellen. Einige große Papierfabriken lassen nur noch eine Maschine laufen, während andere ihre gesamte Arbeiterschaft entlassen mußten. Hinsichtlich der Rohstoffversorgung sind gegen⸗ wärtig die Vereinigten Staaten wahrscheinlich der einzige Markt, wo England noch Zellstoff kaufen kann. Da jedoch die Ver⸗ einigten Staaten normalerweise selbst Zellulose aus den skandi⸗ navischen Ländern importieren, so wird leicht ersichtlich, vor welche Schwierigkeiten diese Belieferung Englands gestellt ist.
Günstige Auswirkungen des dänisch⸗norwegischen Verrechnungsabkommens erwartet.
Oslo, 1. Juli,. Durch das vorläufige Verrechnungs⸗ abkommen zwischen Norwegen und Dänemark hat der norwegisch⸗ dänische Warenaustausch eine neue Grundlage erhalten, woraus vor allem ein Ausgleich der Handelsbilanz zwischen den beiden Ländern erwartet wird. Diese Handelsbilanz war in den letzten Jahren für Norwegen stark passiv. 1938 (verglichen mit 1937) stellte sich die norwegische Einfuhr aus Dänemark auf 62,9 (78,8) Mill. Kr. gegenüber einer Ausfuhr dorthin von 35 (30,7) Mill. Kronen. Eine günstige Angleichung der Ein⸗ und Ausfuhr⸗
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. 1. Juli. (D. N. B.) Amsterdam 15,58, Berlin —, Zürich 663,00, Oslo 666,00, Kopenhagen 566,50, London*) 116,20, Madrid —,—, Mailand 152,30 nom., New York 29,34 nom., Paris *) 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 490,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 1. Juli. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,20, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,—, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 78,20, Slowakei 9,65.
London, 2. Juli. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz
ziffern wird nicht nur von der rein technischen Seite des neuen Verrechnungsabkommens erwartet. Eine Erhöhung der norwe⸗ gischen Ausfuhr nach Dänemark könnte vor allem durch größere Lieferungen von Holzveredelungserzeugnissen erreicht werden, die infolge der Wirtschaftsumstellung zur Verfügung stehen. Aber auch für den Absatz von Handelsdünger dürfte die Aufnahme⸗ fähigkeit Dänemarks noch Steigerungsmöglichkeiten bieten. Auf der anderen Seite stehen für die norwegische Einfuhr aus Däne⸗ mark vor allem Schiffe und Motorwagen im Vordergrunde. Unter Lebensmitteln käme besonders Zucker in Betracht, da Dänemark infolge der günstigen Entwicklung seiner Zuckerindu⸗ strie und der reichlichen letztjährigen Zuckerernte noch größere Lieferungen durchführen könnte.
Einzelheiten aus dem russisch⸗finnischen Handelsvertrag.
Helsinki, 1. Juli. Der finnische Handelsminister Kotilainen kennzeichnete nach seiner Rückkehr aus Moskau den nunmehr ab⸗ geschlossenen Handelsvertrag als Beweis dafür, daß alle Gegen⸗ sätzlichkeiten zwischen Finnland und der Sowjetunion aus der Welt geräumt seien. Zu dem finnisch⸗russischen Handelsvertrag werden im übrigen noch folgende Einzelheiten bekannt: Das Ver⸗ rechnungsabkommen und der Vertrag sind vorläufig nur bis Ende 1940 geschlossen. Der Vertrag kann mit dreimonatiger, das Ver⸗ rechnungsabkommen mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden. Das jeweilige Volumen des Handelsvertrages soll jährlich fest⸗ gestellt werden. Unter den Waren, die Finnland der Sowjetunion liefert, befinden sich auch Schlepper, auf finnischen Werften ge⸗ baute Lastkähne, Wasserturbinen mit Zubehör, Pumpen, säure⸗ feste Stahlrohre, Kupferleitungen, Kobalt, Schwefelkies, Leder, Häute, Papier sowie landwirtschaftliche Produkte wie Butter, Eier und Käse. Unter den Waren, die Finnland aus der Sowjet⸗ union bezieht, befinden sich vor allem Weizen, Roggen, Apatit, Benzin, Petroleum, Schweröl, Brom, Manganerze und Baum⸗
wolle “ 6
8
Einzelheiten
zum finnisch⸗russischen Handelsvertrag.
Helsinki, 29. Juni. Die Unterzeichnung des finnisch⸗russischen Handelsvertrages wurde von finnischer Seite durch den Handels⸗ minister Kotilainen und den Moskauer Gesandten Passikivi vor⸗ genommen. Der Handelsvertrag sowie das Verrechnungs⸗ abkommen treten mit der Auswechslung der Ratifikationsurkunden in Kraft. Das Verrechnungsabkommen ist bereits ab 1. Juli gültig. Die finnische Zeitung „Hufvudstadsbladet“ begrüßt mit größter Zufriedenheit den Abschluß des Handelsvertrages, der, wie das Blatt schreibt, einem langen ungesunden Verhältnis ein Ende bereite und die sicherste Garantie für die schon geographisch ge⸗ gebene Zusammenarbeit mit dem östlichen Nachbarn in sich birgt.
Nach bisherigen Informationen beläuft sich das Volumen des Handelsvertrages auf etwa Milliarde Finnmark. In den letzten Jahren betrug der finnisch⸗russische Handel nur 1 % des finnischen Gesamthandels, während vor dem Weltkrieg die finnisch⸗ russischen Handelsverbindungen 29 % des Gesamthandels aus⸗ machten. Das Blatt hebt weiterhin hervor, daß der augenblickliche Vertrag als ein Anfang zu bezeichnen sei und hoffentlich später eine Ausweitung erfahren würde. Von russischer Seite enthält das Abkommen im wesentlichen die Lieferung von Mineral⸗ und Pflanzenölprodukten, Zucker, Salz, Kohle, Saatgut, Tabak, Kraft⸗ futter und Phosphaten, während Finnland im wesentlichen Ma⸗ schinen, Fertigwaren, Schiffe, Papier, Schuhwerk und gewisse landwirtschaftliche Produkte liefern wird.
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Zapans Außenhandel im Zuni.
Tokio, 1. Juli. Der japanische Außenhandel im Juni er⸗ brachte infolge Ausfuhrzunahme und Einfuhrrückgangs einen höheren Ausfuhrüberschuß als im Vorjahre. Die Ausfuhr stellte sich auf 345, die Einfuhr auf 268 Mill. Yen; der Ausfuhrüber⸗ schuß belief sich demnach auf 77 Mill. Nen.
Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,00 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) 0/3,25 nom.
Paris, 1. Juli: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 1. Juli: (D. N. B.)
Zürich, 1. Juli. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris —,—, London 16,80, New York 442,00, Brüssel —,—, Mailand 22,40, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 177,00, Stockholm 106,25, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00, Budapest 79,00, Belgrad 10,00, Athen 310,00, Konstantinopel 300,00, Bukarest 225,00, Helsingfors 850,00, Buenos Aires 95,00, Japan 103,75.
Kopenhagen, 1. Juli. (D. N. B.) London 19,ꝗ80, New York 518,00, Berlin —,—, Paris —,—, Antwerpen —,—, Zürich 117,60, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,60, Oslo 117,73, Helsingfors 10,50, Prag —,—, Madrid —,—,
Warschau —,—. Stockholm, 1. Juli. (D. N. B.) London 16,85 G., Paris 8,90 G., 9,30 B.,
Notierungen nicht eingetroffen.
Brüssel —,—, Schweiz. Plätze 94,45 G.,
17,75 — 17,85, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95,
16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., 95,25 B., Amsterdam
—,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Warschau —,—.
Oslo, 29. Juni. (D. N. B.) London —,—, Berlin 177,50, Paris —,—, New York 440,00, Amsterdam —,—, Zürich 100,00, Helsingfors 9,20, Antwerpen Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.
Moskau, 23. Juni. (D. N. B.) New York 5,30, London 19,08, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 11,13, Schweiz 119,78, Berlin 212,00.
London, 1. Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 21¹1⁄1, Silber auf Lieferung Barren 211 ½¼6, Silber fein prompt 23 ⅜, Silber auf Lieferung fein 23 ⅜, Gold 168/—. 8
Wertypapiere.
Frankfurt a. M., 1. Juli. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 149,50, Aschaffenburger Buntpapier 85,75, Buderus Eisen 120,25, Cement Heidelberg 167,00, Deutsche Gold u. Silber 258,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 129,50, Felten u. Guilleaume 165,00, Ph. Holzmann 200 ¾⅞, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 131,50, Laurahütte 30,50, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff Waldhof 148,00.
Hamburg, 1. Juli. (D. N. B.) Schlußkurse.] Dresdner Bank 118,00, Vereinsbank 135,25, Hamburger Hochbahn 110,25, Hamburg⸗Amerika Paketf. 96 ⅜, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 93,50, Alsen Zement —,—, Dynamit Nobel —,—, Guano 105,00, Harburger Gummi 199,00, Holsten⸗ Brauerei 154,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—.
Wien, 1. Juli. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99,50, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99 8¾, 6 ½ % Steiermark Lds.⸗Anl. 1934 99 ¾, 6 % Wien 1934 99 àl, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 14,80 K., 14,60, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri 70,00, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 27,00, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil 83,50, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗ Finze AG. 67,75, Leipnik⸗Lundb. 610,00, Leykam⸗Josefs⸗ thal 48,00, Neusiedler AG. 107,50, Perlmooser Kalk 410,00, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit 196,00, Steirische Wasserkraft 140,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 119,00, Steyrermühl Papier 54,75, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,—, Wienerberger Ziegel 108,00 K. b
Amsterdam, 1. Juli: Notierungen nicht eingetroffen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 2. Juli auf 74,00 ℛMℳ 100 kg.
„Berlin, 1. Juli. Preisnotierungen für Nahrung mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark]. Bohnen, weiße, mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 33,95 bis 34,95, Saigon, ungl. § *) —,— bis —,—, Italiener, ungl. § *) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis 1I1 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Arracan 38,75 bis 39,75, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, grob, O/4 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälber⸗ zähne, C/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen *) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel] *) 45,00 bis 46,00 †) Kochhirse *) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812, Inland 35,15 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90 bis —,—, Roggen⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †) Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ semhle, ausgewogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg- Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Roh⸗ schmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmen taler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.
§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
2
ffentlicher Anzeiger.
1. Untersfuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustelungen,
5. Berlust⸗ und Fundsachen.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genoffenschaften,
12. Offene Handels ⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen. 14. Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen.
[16516] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Teppichhändler Alois Israel Bauer, geboren am 20. März 1886 zu Wien, und seine Ehefrau Ella Sata, ge⸗ boren am 27. November 1892, zuletzt wohnhaft in Wien, XVII., Zwern⸗ gasse 16, zur Zeit im Ausland — nähere Anschrift unbekannt —, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 150 000 Rℳ, die am 2. September 1938. fällig gewesen ist, nebst einem Zuschla von eins vom Hundert für jeden au den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.
1““
fluchtsteuergesetzes
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Zifferl des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb
Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Polizei⸗ Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 Geld⸗ des Regge lacttaneneheie hierdurch
dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht versätlic die oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ d gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der eines! Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗
8—
iermit
steuergesetzes
zum
betroffen nehmen.
gesetzes
gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 8 des Reichsflucht⸗ und Sichlrheitsdienstes, des für den Amtlichen und Nichtamtlichen Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie Beamte der im Hilfsbeamten anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland werden,
Es ergeht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland eaeg ch werden, vorläufig festzunehmen un § 11 Absatz 2 des veUchttt. unverzüglich dem
des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Wien, I., 14. Juni 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.
erfüllt ist, wegen
Beamte des Verantwortlich: Teil, den Anzeigenteil 8 jeder andere “ Verlag: 1 Reichsfinanzverwaltung, Präsident Dr, Schlange in Potsdam; der Staats⸗ für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Sechs Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhaudelsregister⸗Beilage).
und für den
vorläufig festzu⸗
sie gemäß
mtsrichter
8* 8
(am 1. Juli auf 74,00 Eℳ) für
für die
——
Nr. 152
3. Aufgebote.
[16250] Sammelaufgebot.
1. Die Anna Schröter geb. Schindler in Habelschwerdt, vertreten durch Frau Hedwig Reichel, geb. Schindler, Habel⸗ schwerdt, Rahmenstraße 4, 2. die Witwe Anna Jellen geb. Dattler in Eggen⸗ berg⸗Graz, vertreten durch Rechtsanwalt Warmke, Habelschwerdt, haben das Auf⸗ ebot: zu 1 des Grundschuldbriefes ezüglich der im Grundbuch von Habel⸗ schwerdt Blatt 379 Abt. III unter Nr. 1 Antragstellerin eingetragenen Grundschuld von 400 Hℳ, zu 2 des Hypothekenbriefes bezüglich der im Grundbuch von Habelschwerdt Blatt
Nr. 28 und Blatt Nr. 30 Abt. III unter
8
8
Nr. 3 bzw. 3 für die Antragstellerin eingetragene Hypothek von 5000 Gℳ beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Oktober 1940, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Habelschwerdt, Friedrichstraße 2, Zim⸗ mer Nr. 1, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Habelschwerdt, den 24. Juni 1940. Amtsgericht.
[16521]
F 221/1940. Das Amtsgericht Bremen hat am 25. Juni 1940 auf Antrag der Firma Carlowitz & Co., Hamburg 1, Mohlenhof, folgendes Ausschlußurteil erlassen: Unter Verurteilung der An⸗ tragtellerin in die Kosten des Ver⸗ fahrens werden jeweils sämtliche Aus⸗ fertigungen der lgerhen für das dem Norddeutschen Lloyd in Bremen ge⸗ hörende “ „Elbe“ ausgestell⸗ ten Konnossementssätze, nämlich: Nr. 6 ausgestellt in Bremen am 22. Juli 1939 an Order nach Hongkong mit dem Märk: C C — 2622 — Hongkong — Deutsches Erzeugnis — Nr. 1 — 1 case aluminium-sheets = 358 kg; Nr. 8 ausgestellt in Antwerpen am 27. Juli 1939 an Order nach Tientsin mit dem Märk: C C — M — S — E M — 320 — Tientsin 4023/1 —2 — 2 cases 14 175 kg Morphine hydro- chloride cryst = 176 kg — 4023/3 — 1 case 14 175 kg Codeine phos- phate c. p. Cryst. = 67 kg; Nr. 14 aus⸗ gestellt in Hamburg am 21. Juli 1939 an Order nach Hongkong mit dem Märk: T — TWP O A 308 — C C — Hongkong — = 4 cases ma- trix Paper = 438 kg; C C 208 — 1/11 — T A — Hongkong — ½¼ = 3 pieces anvils = 162 kg; dto. — 4
1 case field forges = 203 kg; C C — 208 — I11/11 — % = 5 pieces anvils = 155 kg; dto. — 6 = 1 case field forges = 343 kg; Nr. 18 aus⸗ gestellt in s am 21. Juli 1939 an Order nach Hongkong mit dem Märk: R. S. Hongkong — 1 =1 case preserves = 38 kg; C — 2396 — C
Hongkong — 3 = 1 case woollen piecegoods = 105,5 kg; G K — 13/4 — D W — 1 = 1 case measuring apparatusses = 53 kg — für kraft⸗ los erklärt.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[16520]
F 218/1940. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 18. Juni 1940 auf An⸗ trag der Allgemeinen Elektricitäts⸗Ge⸗ sellschaft“ Berlin NW 40, Friedrich⸗ Karl⸗Ufer 2—4, folgendes Ausschluß⸗ urteil erlassen: Sämtliche Ausferti⸗ gungen der für den der Deutschen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Fampfer „Braunfels“ an Order nach Madras bzw. Kalkutta ausgestellten Konnosse⸗ mentes, und zwar 1. Konn. Nr. 116, ausgestellt am 22. Juli 1939, mit dem Märk: AEG — Madras — Made in Germany — 6632/1 —5 — 5 cases machinery-parts 370.2 kg — 61269 — 1 case dto. = 13 kg = insges. 6 cases = 383.2 kg; 2. Konn. Nr. 117, ausgestellt am 22. Juli 1939, mit dem
Märk: AEG — Mettur — Madras — Made in Germany — 500 — 553 — 54
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— 61152 — 1 case
crates fire-bricks = 27966 kg; 3. Konn. Nr. 294, ausgestellt am 22. Juli 1939, mit dem Märk: AEG— Calcutta — Made in Germany — 467 — 1 case machinery-parts = 492 kg; 4. Konn. Nr. 245, ausgestellt am 22. Juli 1939, mit dem Märk: AEG— Calcutta — Made in Germany 21812 —13 — 2 cases machinery 520 kg — 21998 — 1 case dto. 52 kg — 21912 — 1 case dto. 242 kg — 21881 — 1 case dto. 170 kg — 21701 —. 1 case dto. 168 kg — 21390 — 1 case — 27 kg — 60783 — 1 case dto. = 19 kg dto. = 20 kg;
UUUnUnn
insges. 9 cases = 1218 kg; 5. Konn.
Nr. 14, ausgestellt am 25. Juli 1939, mit dem Märk: AEG — Madras — Made in Germany — 22411/12 — cases machinery = 535 kg — werden für kraftlos erklärt unter Ver⸗ urteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
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[16523] Aufgebot.
Der Kaufmann August Bobe in Waddenhausen Nr. 131 hat das Auf⸗ 1 des Grundschuldbriefes, der im Grundbuche von Waddenhausen Band 6 Blatt 145 in Abteilung III unter Nr. 5 auf seinen Namen eingetragenen Grundschuld in Höhe von 3000,— GMℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 16. Oktober 1940, vormittags 9 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Lage i. L., den 28. Juni 1940.
Das Amtsgericht.
[16529]
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 28. Juni 1940 ist der angeblich verlorengegangene, am 1. Mai 1931 ausgestellte und am 1. August 1931 fällig gewesene Wechsel⸗ über 2629,70 Rℳ, angenommen von dem Bauer Heinrich Dassau in Dassen⸗ dorf, für kraftlos erklärt worden.
Schwarzenbek, den 28. Juni 1940.
Das Amtsgericht.
[16530]
Durch Ausschlußurteil vom 25. 6. 1940 ist der Hypothekenbrief, der über die im Grundbuch von Hohen Demzin Blatt 1 Fol. 9 eingetragene Hypother von 1100 Rℛℳ gebildet ist, für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Teterow, 25. Juni 1940.
[16527]
F 1/40. Durch Ausschlußurteil vom 24. Juni 1940 sind folgende Grund⸗ schuldbriefe für kraftlos erklärt worden: 1. Der Grundschuldbrief über die unter Hpt.⸗Ziff. 778 E.⸗Z. 1 des Grundbuchs von Milz für die Kreissparkasse Hild⸗ burghausen eingetragene Grundschuld von 2000 6ℳ; 2. der Grundschuldbrief über die unter Hpt.⸗Ziff. 636 E.⸗Z. 4 des Grundbuchs von Milz und Hpt.⸗ Ziff. 206 E.⸗Z. 5 des Grundbuchs von Eicha für die Kreissparkasse Hildburg⸗ hausen eingetragene Grundschuld von 1500 G. N. 8
Römhild, den 24. Juni 1940.
Amtsgericht.
[165288 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Rothenburg ob der Tauber vom 28. Juni 1940 ist der Grundschuld⸗ brief vom 20. Januar 1933 über die im Grundbuch für Rothenburg ob der Tau⸗ ber in Bad 78 Blatt 3339 Fötefluhg III Nr. 2 für die Eheleute Kaufmann Gott⸗ lieb Luippold und Kunigunde, geb. Betz, in Nürnberg eingetragene Grundschuld zu 5000 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Rothenburg ob der Tauber.
[165525]
3 F 5/39. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Memel vom 18. Juni 1940 sind die Hypothekenbriefe über die auf dem Grundbuchblatt des Grund⸗ stücks Memel Bl. 2110 in Abt. III unter Nr. 2 und 3 für die Stadtsparkasse Memel eingetragenen zu 5 % verzins⸗ lichen Bauhilfsdarlehen von 17 250 und 34 500 ℳ fürskraftlos erklärt.
Memel, den 18. Juni 1940.
Das Amtsgericht.
[16522] 8 Der Erbschein vom 10. Mai 1939 nach Otto Wettmarshausen wird, als durch die Geburt der Otti Wettmars⸗ hausen vom 24. 6. 1939 unrichtig ge⸗ worden, eingezogen und für kraftlos erklärt. Erfurt, den 26. Juni 1940. Amtsgericht, Abt. 3.
[16524] Beschluß.
VI 97/20. Der Witwe Peter Braun in Dumpe ist von dem unterzeichneten Amtsgericht am 10. Dezember 1920 ein Erbschein erteilt worden, worin be⸗ scheinigt ist, daß als alleinige gesetzliche Erben des am 18. Februar 1915 ver⸗ storbenen Bergmanns Peter Braun aus Dumpe sich ausgewiesen haben: 1. seine Witwe Margareta geb. Höfer zu , 2. seine Kinder aus der Ehe mit der genannten Margareta geb. Höfer: a) Hans Braun, Schreiber in Düssel⸗ dorf, b) Willy Braun, Postbote in Wiesdorf zu je % des Nachlasses. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird gemäß § 2361 Abs. II BGB. da⸗ her für kraflos erklärt. “
Lindlar, den 25. Juni 1940.
Das Amtsgericht.
[16518] Beschluß. Erbscheinssache Friedberg.
Der Erbschein, der über die Erb⸗ folge nach der am 31. Janugr 1924 mit dem Wohnsitz Berlin⸗Charlotten⸗ burg verstorbenen Frau Staatsminister Thekla Friedberg geborenen Friedmann am 2. Juli 1925 in den Akten 6. VI. 208. 24 des Amtsgerichts Charlotten⸗ burg ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt.
Berlin⸗Charlottenburg, 22. 6.1940.
Amtsgericht. Abt. 18. — 18. VI. 657. 39.
br
[16519] Beschluß. Erbscheinssache Herter.
Der Erbschein, der über die Erb⸗ folge nach dem am 19. Dezember 1917 mit dem Wohnsitz zu Charlottenburg verstorbenen Bildhauers Professors Gustav Ernst Herter am 7. Dezember 1918 in den Akten 6. VI. 2146. 18 des Amtsgerichts Charlottenburg aus⸗ gestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt. — 18 VI 272. 40.
Berlin⸗Charlottenburg, 24. 6.1940.
Amtsgericht. Abt. 18.
eneh Ausschlußbeschluß. Im Namen des Deutschen Volkes! In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des ver⸗ schollenen Heinrich Volkmann aus Hagen, Kr. Cammin, geboren am 2. November 1862 in Hagen, hat das Amtsgericht in Wollin durch den Amts⸗ gerichtsrat Michaelis beschlossen: Der verschollene Heinrich Volkmann, ge⸗ boren am 2. November 1862 in Hagen, zuletzt wohnhaft in Hagen, Kr. Cam⸗ min, wird für tot erklärt. Als Zeit⸗ punkt des Todes wird der 31. Dezember 1916 festgestellt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens fallen dem Nachlasse zur Last. Wollin i. Pom., den 27. Juni 1940.
Das Amtsgericht.
16517] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 28. Juni 1940 ist der ver⸗ schollene Kellner Anton Müller, ge⸗ boren am 12. April 1864 in Franzen⸗ dorf, Regierungsbezirk Reichenberg⸗Su⸗ detenland, zuletzt wohnhaft in Berlin, Lübecker Str. 45, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. De⸗ zember 1913, 24 Uhr, festgestellt worden. — 456 II. 30. 39.
Berlin, den 28. Juni 1940.
Das Amtsgericht Berlin.
[16526] 1
3 F 18/38. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Memel vom 18. Juni 1940 ist der verschollene Fischer Richard Gustav Schuiszel aus Memel, geboren am 21. März 1902 in Memel⸗Bommels⸗ vitte, zuletzt aufenthaltsam in Sommer⸗ feld (Osthavelland) für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. De⸗ zember 1933, 24 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nach⸗ laß zur Last.
Memel, den 18. Juni 1940.
Das Amtsgericht.
4. Heffentliche 8 Zustellungen.
[16535] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Else Kapusciany geb. Hain, Frankfurt a. M., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Wirth, gegen Jankiel Kapuseiany, vrsfes in Sn Gedanska 138, auf Aufhebung evtl. Scheidung der Ehe — 2*9 R 62/40 —. Luise Brenzel geb. Wolf, z. Zt. in Ra⸗ vensbrück (Lager), Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Noll, gegen Otto Brenzel, früher Frankfurt a. M., auf Ehescheidung — 27 R 22/40 —. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Frankfurt a. M. zu 1 auf 6. September 1940, 9 Uhr, vor die 5. Zivikkammer, zu 2 auf 9. September 1940, 10 Uhr, vor die 7. Zivilkammer mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Frankfurt a. M., 28. Juni 1940.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
[16539] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Es klagten auf Ehescheidung: 1. Mar⸗ gareta geb. Braun in Köln . Peter Martin Nolden, 2. Appolonia geb. Wintrich in Köln Jakob Friedrich Lindenau. Verhandlungstermin zu 1 vor der Zivilkammer 7 am 5. 9. 1940, 10 Uhr, Saal 253, zu 2 vor der Zivil⸗ kammer 15 am 23. 8.1940, 10 Uhr, Saal 280. X“ Landgericht Köln.
[16541] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Emma hecks geb. Bramhoff in Geldern, ssumertor Nr. 18, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Reismann in Münster i. W., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Tiefbauarbeiter Johann Hecks, früher in Ramsdorf b. Borken i. W., z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung — 4 b R. 7140 — mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und den Beklagten für alleinschuldig zu erklären. Die Klä⸗ erin ladet den Beklagten zur münd⸗ ichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3 b Zivilkammer des Land⸗ erichts in Münster i. W. auf den 3. September 1940, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗
lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗
bevollmächtigten vertreten zu lassen. Münster i. W., den 25. Juni 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[16545] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der finnische Dampfer „Vienti“, 1715 Br.⸗Reg.⸗T., Unterscheidungssignal: 0HZA, Eigentümer: Laiva O. Y. Ansio A. B. Maritoimoy O. Y. in Abo, ist mit einer nach Rochester bestimmten Ladung von 2402 Tons feuchter mecha⸗ nischer Holzmasse in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und einge⸗ bracht worden.
Wegen des Dampfers und der gesam⸗ ten Ladung ist vor dem
Prisenhof Hamburg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, das prisengerichtliche Verfahren ein⸗
geleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert,
innerhalb eines Monats etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim Prisenhof Hamburg einzureichen. Solche Anträge müssen be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Hamburg, den 25. Juni 1940. Der Präsident des Prisenhofs: Dr. Rothenberger.
[16546] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der estnische Dampfer „Kessu“, 282,60 Br.⸗Reg.⸗T., ist auf der Reise von Tallinn nach Stockholm mit einer Ladung Stückgut in Ausübung des Prisenrechts am 26. März 1940 auf⸗ gebracht worden.
Wegen des Dampfers und wegen der Teilladung von 105,5 To. Flachs (Kon⸗ nossemente 1—9, 12) und 10,7 To. Ko⸗ dilla (Konnossemente 10, 11, 13) ist vor dem
Priseuhof Hamburg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, das prisengerichtliche Verfahren ein⸗
geleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert,
innerhalb eines Monats etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim Prisenhof Hamburg einzureichen. Solche Anträge be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Hamburg, den 27. Juni 1940. Der Präsident des Prisenhofs: Dr. Rothenberger.
[16547]
Oeffentliche Bekanntmachung.
Der schwedische Dampfer „Bal⸗ ticia“, 1966,89 Br.⸗Reg.⸗T., Unterschei⸗ dungssignal SDLA, Heimathafen: Jon⸗ storp, Eigentümer: Rederi A. B. Al⸗ lians, Nils M. Thore, Helsingborg, ist auf der Reise von Helsingborg nach Manchester/Glasgow mit einer Ladung Zeitungspapier (1602,12 To.) in Aus⸗ übung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.
Wegen des Dampfers und der gesam⸗ ten Ladung ist vor dem
Prisenhof Hamburg, Oberlandesgerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, das prisengerichtliche Verfahren ein⸗
geleitet worden.
Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert,
innerhalb eines Monats etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim Prisenhof Hamburg einzureichen. Solche Anträge müssen be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Hamburg, den 27. Juni 1940. Der Präsident des Prisenhofs: Dr. Rothenberger. [16533]
4 C 222/40. In dem Rechtsstreit des minderjährigen Kindes Hans Günter Gerhards, verteten durch das städtische Jugendamt Wuppertal, Klägers, gegen den kfm. Angestellten Hubert Horbach, geb. 3. 1. 1915, letzte Wohnung: Esch⸗ weiler, Pumpe⸗Stich 47, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zum Zwecke des gütlichen Ausgleichs vor das Amtsgericht Eschweiler auf den 15. August 1940, 9 Uhr, Zim⸗ mer 17, geladen. Es ist beantragt: 1. festzustellen, daß der Beklagte als der Vater des Klägers gilt, gem. § 1717 B. G.⸗B.; 2. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, dem 27. Februar 1940, bis
zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich 100 ℳ — einhundert Reichsmark — zu zahlen, und zwar die rückständigen Betkäͤge sofort und die künftig fällig werdenden am ersten des Kalender⸗ vierteljahres; 3. das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären gemäß § 708 Ziff. 6 Z.⸗P.⸗O. Eschweiler, den 21. Juni 1940. Amtsgericht. Abt. 4.
[16538] Oeffentliche Zustellung. Der Frau Marta Spyra aus Janow, Nikolaistraße 97, klagt gegen den Ar⸗ beiter Paul Spyra, zuletzt wohnhaft in Kattowitz II, Walerianstraße 2, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an die Klägerin vom 1. April 1940 ab eine monatliche Unterhaltsrente von Rℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden bis zum 5. eines jeden Monats, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Kattowitz auf den 28. August 1940, vormittags 9 Uhr, geladen. Kattowitz, den 26. Juni 1940 “ Amtsgericht.
28,—
[16548] Bekanntmachung.
Gemäß §§ 2 und 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. 12. 1938 bestelle ich hiermit bis auf Widerruf den Orts⸗ bauernführer Otto Rosenberger aus Laugszargen zum Treuhänder der dem in Laugszargen, jetzt im Auslande wohnenden Michel (Max) Marjansky gehörigen Grundstücke Laugszargen Blatt 51 und Blatt 53 in Größe von zusammen 26 645 ha. Der Treuhänder ist zu allen gerichtlichen und außer⸗ gerichtlichen Geschäften und Rechts⸗ handlungen ermächtigt, die die Ver⸗ äußerung dieser Grundstücke erforderlich machen. Seine Ermächtigung ersetzt in diesem Rahmen jede gesetzlich erforder⸗ liche Vollmacht. Die Beachtung der Be⸗ stimmungen der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird dem Treuhänder zur Pflicht gemacht. Die Kosten der treu⸗ händerischen Verwaltung trägt der Grundstückseigentümer. Der Treu⸗ händer wird hiermit zur ordnungs⸗ mäßigen Führung seines Amtes ver⸗ pflichtet; ihm wird aufgegeben, über die geldliche Abwicklung seinerzeit Be⸗ richt zu erstatten.
Königsberg (Pr), 28. Juni 1940.
Der Oberpräsident. — Landes⸗
“ kulturabteilung.
Im Auftrage: Gutzeit [16549] Oeffentliche Zustellung.
Auf Grund der §§ 6, 17 Abs. 3 der Verordnung über, den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RSBl. I S. 1709) wird der Jüdin Ellen Sara Ettlinger, geb. Rathenau, z. Zt. im Auslande, mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft aufgegeben, ihren ge⸗ samten landwirtschaftlichen Grundbesitz in der Stgde. Hochberg, Lkr. Traunstein (Anwesen Hs.⸗Nr. 25 und 25 ½ in Paulfischer, Grundbuch für Hochberg Bd. I1 Bl. 77 S. 130 ff. und Bd. III Bl. 140 S. 30 ff.), binnen einer Frist von zwei Wochen an Frau Ursula von Eckartsberg geb. Schartow in Paulfischer um den angemessenen Preis von 40 000,— Hℳ zu veräußern. Für den Fall, daß die jüdische Eigentümerin dieser Anordnung innerhalb der ge⸗ setzten Frist nicht ha, etea wird zur Herbeiführung der Veräußerung der Rechtsanwalt K. Merkenschlager in Traunstein (im Verhinderungsfall sein anwaltschaftlicher Vertreter) gemäß §§ 2,
6 der VO. über den Einsatz des jüdischen
Vermögens als Treuhänder bestellt. Die vorstehende Anordnung ergeht, so⸗ weit zu dem Grundbesitz in Paulfischer Waldgrundstücke gehören, zugleich im Namen des zuständigen Regierungs⸗ forstamts Oberbayern in München. München, 26. Juni 1940. Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft. J. A. (Unterschrift.)
[16550)% Bekanntmachung.
An Dr. Arthur und Grete Weiß⸗ barth, Dr. Else Kaufmann geborene Weißbarth, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthaltes, wird hiermit gemäß § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1709) mit Zustim⸗ mung des Herrn Reichswirtschafts⸗ ministers aufgegeben, die Grundstücke Parzelle Nr. 1171/7 Acker und 1171/8 Acker der K. G. Mähr.⸗Schönberg (Ecke Zephyreskug. Auf der Schanz) an die Reichsfinanzverwaltung, vertreten durch das Finanzamt in M. Schönberg, zu veräußern. Gleichzeitig wird Rechts⸗ anwalt Dr. K. Tittel in M. Schönberg,
Maierhofg. 5, gemäß § 2 der o. g. Ver⸗
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