1940 / 153 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

1940 (Beginn einer Zuteilungsperiode) in Kraft.

beziehen.

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7 Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 153 vom 3. Juli 1940. S.

Inkrafttreten. 1 Die Bestimmungen dieses treten am 29. Juli

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Abweichende Regelungen.

Von den Vorschriften dieses Erlasses abweichende Regelungen, die mit Rücksicht auf besondere örtliche Ver⸗ hältnisse für notwendig erachtet werden, bedürfen meiner Zu⸗ stimmung.

Weitergeltung anderer Vorschriften.

Der Erlaß findet keine Anwendung auf Futtermittel⸗ scheine, Futtermittelberechtigungs⸗ und ⸗bezugscheine.

Die durch den Erlaß vom 26. Februar 1940, betreffend Feststellung des Bedarfs der Verteiler an Fleisch, Fleisch⸗ waren und Schlachtfetten (II C 1-800) getroffene Regelung bleibt unberührt.

Bisher benutzte Vordrucke für Bezugscheine, Großbezug⸗ scheine und Berechtigungsscheine können bis zum 30. Sep⸗ tember 1940 aufgebraucht werden. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1940 dürfen nur noch die gemäß den Vorschriften

dieses Erlasses hergestellten Vordrucke verwendet werden.

8 S

Drucklegung der Vordrucke.

Zur Erleichterung der Arbeit der Kartenstellen und der onst für die Ausstellung von Bezugscheinen, Großbezug⸗ cheinen und Berechtigungsscheinen zuständigen Stellen empfiehlt es sich, die Vordrucke im Transkritdruck herstellen zu lassen, wie er z. B. von der Firma Heinrich Zeiß⸗Union⸗ zeiß A. G., Berlin⸗Mariendorf, Zastrowstr. 227, ausgeführt wird. Bei diesem Verfahren ist die Farbe, die die Durch⸗ schriften ermöglicht, auf der Rückseite der Vordrucke an den dafür benötigten Stellen angebracht, so daß das Einlegen von Kohlebogen in Fortfall kommt. Hierdurch werden nicht nur Fehler durch unrichtiges Einlegen der Kohlebogen ver⸗ mieden, sondern auch saubere Durchschriften erzielt.

J. A.: Dr. Moritz.

Kundmachung.

Auf Grund des § 13 der Verordnung über Zinsermäßi⸗ gung⸗ und Währungsumstellung bei den Länder⸗ und Ge⸗ meindeanleihen in der Ostmark vom 14. Juni 1940, RGBl. 1 S. 895, können die Inhaber der im Ausland begebenen 5 % igen Schweizer⸗Franken⸗Anleihe der Stadt Dornbirn vom Jahre 1926 im Gesamt⸗ nominale von 1250 000,— Schweizer Franken bis längstens 21. Juli 1940 den Umtausch in auf Reichsmark lautende, mit 4 % jährlich ab 1. Juli 1940 verzinsliche Schuld⸗ verschreibungen verlangen. Der Umtausch erfolgt kostenlos.

Den Inhabern der genannten Anleihe wird der Um⸗ tausch ihrer Stücke in die neu zu begebende, auf Reichsmark lautende 4 %ige Anleihe der Stadt Dornbirn vom Jahre 1940 in der nachfolgend näher bezeichneten Ausstattung zum unten angegebenen Umtauschschlüssel ermöglicht.

Ausstattung der neuen Anleihe: . Die neue Anleihe ist beginnend ab 1. Juli 1940 mit

4 % im Jahr verzinslich. Die Zahlung der Zinsen erfolgt⸗

halbjährlich im nachhinein am 1. Juli und 1. Januar jedes Jahres. Die neue Anleihe gelangt in Abschnitten zu No⸗ minale 100, 500, 1000 Reichsmark zur Ausgabe. Die Til⸗ gung erfolgt bis 31. Dezember 1948 gemäß einem nach gleich⸗ bleibenden Annuitäten aufgestellten Tilgungsplan auf Grund von am 1. Werktag im Juli jedes Jahres, erstmalig am 1. Werktag im Juli 1941, stattfindenden Verlosungen oder durch Rückkauf. Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldver⸗ schreibungen erfolgt an dem der Auslosung nächstfolgenden 1. Januar.

Die Stadt Dornbirn behält sich das Recht vor, in dem einen oder anderen Jahre im Laufe der planmäßigen Til⸗ gungsperiode, wann immer auch eine größere Anzahl von Schuldverschreibungen, als nach dem Tilgungsplan entfallen würde, auszulosen oder die noch nicht ausgelosten Schuldver⸗ schreibungen ganz oder teilweise halbjährig auf einem Zinsen⸗ zahlungstermin aufzukündigen. Falls die Stadt Dornbirn von dem ihr vorbehaltenen Recht einer verstärkten Tilgung Gebrauch macht, kann die über die normale Tilgungsquote hinausgehende Tilgung jeweils auf die anschließenden Til⸗ gungsquoten in Anrechnung gebracht werden.

Die Serien und Nummern der verlosten Schuldverschrei⸗ bungen, eine allfällige Kundmachung, daß infolge Bedeckung der Tilgungsquote durch freihändig rückgekaufte Stücke eine Ziehung entfällt und alle senhgen diese Anleihe betreffenden Anzeigen werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger und im Vorarlberger Tagblatt ver⸗ lautbart. G

Die Vorlagefrist bei den Zinsscheinen beträgt vier Jahre, vom Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit er Zinsen eintritt. Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibung nicht binnen 30 Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit zur Einlösung vorgelegt wird.

Umtauschschlüssel:

Für je Nominale 100 ffrs. Umtauschschlüssel Nominale Rℳ 56,70.

Anläßlich des Umtausches werden sich für die Bemessung der neu auszugebenden Anleihe Spitzen ergeben, da sich der geringste Nennbetrag der nuszugebenden Anleihe auf hℳ 100,— stellt. Für solche Spitzenbeträge gibt die Stadt Dornbirn unverzinsliche Bescheinigungen aus, die auf einen Nennbetrag von Rℳ 10,— oder Rℳ 5,— lauten und ihren Inhaber berechtigen, gegen Einlieferung der entsprechenden Anzahl solcher Bescheinigungen die neue 4 %ige Anleihe in dem entsprechenden Nennbetrag mit Zinsen ab 1. Juli 1940 zu Barzahlungen irgendwelcher Art werden auf diese Bescheinigungen nicht geleistet. Mit Ablauf des 30. Juni

1941 erxlischt jeder 18 S. aus den Bescheinigungen gegen

die Stadt Dornbirn. Spitzenbeträge von weniger als 5 RMℳ werden durch Auszahlung oder Zukauf bar ausgeglichen. Die Stücke der 5 %oigen ffrs.⸗Anleihe der Stadt Dorn⸗ birn vom Jahre 1926 sind mit sämtlichen nach dem 30. Juni werdenden Zins⸗ und Erneuerungsscheinen bis läng⸗ tens 30. August bei der Dornbirner Sparkassa, Dornbirn, einzureichen. Der Umtauschantrag muß bei vorgenannter Sparkassa bis längstens 31. Juli 1940 gestellt

setzen.

Färteausgleich: p Der Bekanntmachung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 14. Juni 1940 gemäß wird den Inhabern der 5 %igen ffrs.⸗Anleihe der Stadt Dornbirn von 1926, die weder Juden sind noch gesetzlich als Juden gelten 5 der 1. Verordg. z. Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 RGBl. I Seite 1333, Ges.⸗Bl. f. d. Land Oesterreich 150/1938) und die von dieser Umtauschmöglichkeit Gebrauch machen, unter nachstehenden Bedingungen ein Ansgleich für die bei der Währungsumstellung entstandenen Härten gewährt.

1. Der Inhaber, der einen Härteausgleich geltend macht,

hat durch eine eidesstattliche Erklärung zu versichern, daß er

weder Jude ist noch gesetzlich als Jude gilt. Für inländische juristische Personen enfällt eine derartige Erklärung.

2. Der Inhaber hat ferner nachzuweisen, daß er

a) am 14. April 1938 seinen Wohnsitz (Sitz) oder dauernden Aufenthalt im ehemaligen Lande Oester⸗ reich hatte,

b) zur Zeit der Antragstellung den Wohnsitz (Sitz) oder dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich hat und

c) die zum Umtausch eingereichten Stücke bereits am 14. April 1938 besessen hat.

Der Beweis für den Wohnsitz kann durch einen polizei⸗ lichen Meldenachweis und bei Unternehmungen auch durch den .“ der Eintragungen im Handelsregister erbracht werden.

Als Nachweis für den Besitz am 14. April 1938 wird vor allem der in den Händen des Antragstellers befindliche Durchschlag der Anmeldung der Wertpapiere gemäß § 8 der Devisenverordnung für das Land Oesterreich LGBl. Nr. 1338 anerkannt werden.

Wissentlich oder fahrlässig unrichtige Angaben ziehen nicht nur den Verlust des Härteausgleiches, sondern 8 strafrecht⸗ liche Folgen nach sich.

Der satrng Gewährung des Härteausgleiches ist gleichzeitig mit der Umtauschanmeldung bei der Dornbirner Sparkassa Dornbirn einzubringen. Dortselbst wird auch die nach Punkt 1 und 2 Lit. a) bis c) erforderliche Ueberprüfung vorgenommen.

Bei Zutreffen der genannten Voraussetzungen wird der Härteausgleich in Stücken der neuen 4 %igen Anleihe der Stadt Dornbirn vom Jahre 1940 nach folgenden Grund⸗ sätzen gewährt. 1

Der Härteausgleich wird laut folgender Aufstellung mit dem vollen Entschädigungssatz (Allgemeinsatz) gewährt, sofern er für sämtliche härteausgleichsfähigen Stücke der 5 %igen Anleihe der Stadt Dornbirn den Betrag von R 10 000,— nicht übersteigt. Ergibt sich ein höherer Härteausgleich, so ist 8 10 000,— Eℳ übersteigende Betrag um die Hälfte zu ürzen. .

Auf Grund der Bekanntmachung des Herrn Reichsministers der ö vom 14. Juni 1940 werden für je Nominale ffrs. 100,— 5 %ige Sfrs.⸗Anleihe der Stadt Dorn⸗ birn von 1926 Härteausgleich, Allgemein⸗ satz, Nominale 18 Rℳ gegeben.

Der Bürgermeister der Stadt Dornbirn. J. V.: Thurnher.

Bekanntmachung.

Das gesamte Vermögen des Kohlenhändlers Rudolf Bergler, geb. 8. November 1880 in Mies, verh., Jude, wohnh. gewesen in Mies, Wassergasse Nr. 87, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthaltes, wird hiermit auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I 1939 S. 911 in Verbin⸗ dung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 —, dem Erlaß des Reichs⸗ statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III. Wi/Id Nr. 7126/39 und des Erlasses des Reichsministers des Innern vom 14. Juni 1940 Pol. SIVA 5 b 447/40 zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwal⸗ tung eingezogen.

Karlsbad, den 28. Juni 1940. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad

Anordnung Nr. 29 der Reichsstelle für Tabak, Bremen.

Vom 29. Juni 1940. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 1430)

in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur veeda he und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 4 der Anordnung Nr. 26 der Reichsstelle für Tabak vom 10. November 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Prathischer Staatsanzeiger Nr. 263 vom 9. November 1939) erhält fol⸗ gende Fassung:

Für Betriebe, die monatlich nicht mehr als 1000 kg Rohtabak zu Zigaretten verarbeiten, kann die Reichsstelle für Tabak Gesamtverarbeitungsmengen und Einzelverarbeitungs⸗ mengen abweichend von den Vorschriften der §§ 2 und 3 fest⸗

2 Die Anordnung tritt ] Juli 1940 in Kraft. Bremen, den 29. Juni 1940. Der Reichsbeauftragte für Tabak. 8 Bernhard. I1.““

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Dreizehnte Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 74 (Leder⸗ scheckverfahren für Gamaschenhersteller) vom 3. Juli 1940.

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 10 der Anordnung 74 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lederscheckverfahren) vom

30. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr: 103 vom 4. Mai 1940) wird bestimmt:

8 Artikel I 11XA“ (Lederscheckpflichhlt Die Anordnung 74 tritt für Hersteller von Gamaschen aus Leder oder Austauschstoffen für Leder und deren Liefe⸗ ranten am 3. Juli 1940 in Kraft, soweit es sich um die Ab⸗ gabe und den Bezug von Leder oder Austauschstoffen für Leder handelt.

Artikel II.

(Kontingentsbetriebe)

Kontingentsbetriebe gemäß § 2 der Anordnung 74 sind die Gamaschenhersteller, die durch die Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft eine Erzeugungsgenehmigung erhalten. Die Kon⸗ tingentsbetriebe sind zur Ausstellung von Lederschecks bis zur Höhe der ihnen zugeteilten Kontingente berechtigt.

Artikel III (Kontingentszuteilung) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft bestimmt, in welchem Umfange die Kontingentsbetriebe Lederschecks ausstellen dürfen (Kontingentszuteilung).

Artikel IV (Weitergabe der Lederschecke)

Die Lederschecks dürfen für den Bezug von Lede Austauschstoffen für Leder bis zum Erzeuger dieser Stoffe weitergegeben werden; jedoch dürfen Einführer, die aus dem Auslande eingeführte Leder oder Austauschstoffe für Leder egen Lederschecks abgeben, die Schecks nicht weitergeben, haben sie nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 der An⸗ ordnung 74 einzusenden.

Artikel V (Verarbeitungsgenehmigungg

Gamaschenhersteller dürfen gegen Lederschecks bezogene

Leder oder Austauschstoffe für Leder nur im Rahmen der von der Reichsstelle für Lederwirtschaft erteilten Genehmi⸗ gungen zur Gamaschenherstellung verarbeiten. G“

5 Artikel VI ““ (Stillgelegte Betriebe)

Stillgelegte Betriebe haben die Lederschecks nach Maß⸗ gabe des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 einzusenden.

Artikel VII 8 (Wehrmacht⸗ und Ausfuhraufträge)

Diese Bekanntmachung gilt nicht für die Abgabe und

den Bezug von Leder oder Austauschstoffen für Leder zur Durchführung von Wehrmachtaufträgen und Ausfuhrauf⸗ trägen.

Artikel VIII.

(Geltungsbereich)

Diese Bekanntmachung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und

Moresnet. 1 Berlin, den 3. Juli 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b: Heimer.

Preußen.

Bestätigung.

Die auf dem ordentlichen Rittertag der Calenberg⸗ Göttingen⸗Grubenhagen’schen Ritterschaft in Hannover am 27. Februar 1940 vollzogene Wahl des Oberst a. D. Wilhelm von Ditfurth⸗Lemmie zum Mitgliede der Calenberg⸗Göttin⸗ he.1 sei Ah deh h ritterschaftlichen Kredit⸗ ommission wird hiermit auf Grund des § 109 der Satzung des Kreditvereins bestätigt.

Berlin, den 22. Juni 1940.

Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsminister. Der Reichs⸗ und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Quassowski.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Columbianische Geschäftsträger in Berlin, Herr

Ernesto Caro y Tanco, hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Attachs José F. Llach die Geschäfte der Gesandtschaft. 1

Nr. 22 des Reichsministerialblatts i 1940 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 4h, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung und Exequaturerteilung. Luftsch utzangelegenheiten: Erste Bestimmungen über die Finanzgebarung des Reichsluftschutz⸗ bundes. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. Wehrmachtangelegen⸗

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heiten: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht Iserlohn —.

irrnnr;

Verantwortlich: en Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen

Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

8 Präsitent Dr. Schlange in Potsdam: für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, erlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen

(einscht. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbetlege)

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Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 3. Fuli⸗

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

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1940

Nr. 153

Der Produktionsanstieg für Kunstseide und Zellwolle in der Welt.

Im neuesten Wochenbericht des Instituts für Konjunktur⸗ forschung (Nr. 20 vom 2. Juli 1940; Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg) wird eine Untersuchung über den derzeitigen Stand der Kunstseiden⸗ und Zellwollproduktion in der Welt veröffent⸗ licht. Die Industrie der synthetischen Spinnstoffe, vor allem die Zellwolleindustrie, hat hiernach in leßter Zeit einen starken Aus⸗ bau in der Welt erfahren, der zunächst von Deutschland, Italien und Japan ausging, alsbald aber auch zu einem zunehmenden Interesse der anderen Länder führte. Diese Entwicklung wird durch die derzeitige Kriegslage noch erheblich gefördert; allent⸗ halben ist man um eine Produktionserhöhung und den Ausbau der Kapazitäten bemüht, um die teilweise abgeschnittenen Be⸗ zugsmöglichkeiten auszugleichen. Für das Jahr 1939 liegen nun⸗ mehr die ungefähren Größenordnungen dieses Produktionsum⸗ fanges vor. Die Welterzeugung am Kunstseide und Zellwolle hat in dem genannten Jahr mit rund 1 Mill. t (i. V. 885 000 t) den bisher höchsten Stand erreicht. Sie würde noch erheblich an⸗ gestiegen sein, wenn nicht Japan einer der wichtigsten Pro⸗ duzenten zur Einschränkung seiner Zellwollproduktion ge⸗ zwungen gewesen wäre. 8

Für die einzelnen Länder ergibt sich dabei ungefähr folgendes Bild: Italiens Zellwoll⸗ und Kunstseidenproduktion 1939 betrug etwa 140 000 bis 145 000 t gegenüber rund 125 000 t im Vorjahr. Unter den Zellwollerzeugern der Welt nimmt Italien dabei mit 87 000 t für 1939 nach Deutschland und Japan wieder den dritten Platz ein. Besonders bemerkenswert ist, daß Italien die Zellstoff⸗ versorgung aus eigener Erzeugung für seine Zellwoll⸗ und Kunst⸗ seidenindustrie gelbt hat, so daß es in kurzer Zeit auch auf diesem Gebiete autark sein wird. Die Entwicklung in Japan hat in den letzten Jahren starke Schwankungen durchgemacht; 1937 war dieses Land der bedeutendste Kunstseidenproduzent der Welt, im darauf folgenden Jahre wurde aber die japanische Kunstseidenherstellung gedrosselt und der verfügbare Zellstoff zur Zellwollerzeugung verwandt. Der dadurch gegebene hohe Stand der japanischen Zell⸗ wollerzeugung wurde jedoch 1939 bereits wieder gedrosselt, und in diesem Zusammenhang stieg andererseits die Kunstseidenerzeugung gegen die ursprüngliche Absicht erneut an. Die starke Nachfrage nach Kriegsausbruch gab andererseits in Japan zu einer Lockerung der Produktionsbeschränkungen Anlaß.

Es ergibt sich hiernach, daß Deutschland als größter Zellwoll⸗ produzent und die Vereinigten Staaten als bedeutendster Kunst⸗ seidenerzeuger ihre Stellung in der Welt behalten haben. Dabei ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß Japan seine Stellung auf dem einen oder anderen Gebiet zu gegebener Zeit wieder aus⸗ baut. Zunächst muß aber mit einem Rückgang der japanischen Produktion gerechnet werden, wie diese auch erst durch eine Ver⸗ ordnung vom 1. Februar 1940 in einem Investitionsverbot für die japanische Kunstseiden⸗ und Zellwollindustrie verankert wor⸗ den ist. Hinzu kommt für Japan die derzeitigen erhöhten Schwie⸗ rigkeiten des Zellstoffbezuges aus den nordischen Ländern.

In den Vereinigten Staaten andererseits ist zwar die Zell⸗ wollerzeugung für 1939 mit 24 000 t noch recht gering, es wird aber intensiv an dem Ausbau der Produktionsanlagen gearbeitet, um die verminderten Bezüge aus Europa auszugleichen. Bis Ende Juli 1940 soll die USA⸗Zellwollkapazität auf rund 600 000 t jährlich ausgedehnt sein, und auch die Kunstseidenproduktion wird weiter erhöht. Parallel dazu bauen die Vereinigten Staaten auch ihre Erzeugungskapazität für Kunstseiden⸗ und Zell⸗ wollzellstoff schnell aus, der bisher hauptsächlich aus Skandi⸗ navien und Finnland bezogen wurde. Auch die Fortschritte der Vereinigten Staaten hinsichtlich der sogenannten vollsynthetischen Fasern ist bemerkenswert. Bei den Möglichkeiten dieser Fasern für die Strumpffabrikation ist andererseits eine starke Werbung der japanischen Seidenerzeuger für Naturseide in den USA zu verzeichnen; eine sinnvolle Abgrenzung zwischen beiden Inter⸗ essengebieten dürfte auch hier das Endergebnis sein.

Die Produktion der Westmächte schließlich betrug für Groß⸗ Britannien 1939: 54 400 (48 300) t Kunstseide und 27 200 (14 400) Tonnen Zellwolle; die Produktionsmöglichkeiten waren dabei voll ausgenutzt, und der beabsichtigten britischen Ausdehnung dieser Produktion stand seit Kriegsausbruch die Unterbindung der skandinavischen Zellstofflieferungen entgegen. Frankreichs Er⸗ zengung andererseits ist mit 35 000 bis 37 000 t verhältnismäßig unbedeutend; etwa 28 000 t entfallen auf Kunstseide, 7000 bis 9000 t auf Zellwolle.

Ausgezeichnete Erfahrungen bei der Umschulung von Frauen auf Männerberufe.

Dem Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront melden Be⸗ triebe aus allen Gauen des daß ausgezeichnete Erfah⸗ bei der Umschulung von Frauen auf Männerberufe ge⸗ ma lichkeit verlangen. Es werden 8; vielfach Frauen als Helfe⸗ rinnen von Ingenieuren und Konstrukteuren und als technische Zeichnerinnen verwendet. Sie werden auch mit Konstruktionen von Einzelteilen betraut. Bewerberinnen, die sich für diese technische Tätigkeit interessieren, werden je nach Begabung ausge⸗ wählt und in achtwöchigen bezahlten Kursen durch einzelne Be⸗ triebe umgeschult. Es 8- daß Frauen auf Grund ihrer Sgp Geschicklichkeit zum Beispiel als Schweißerin feinster

eile für Meßinstrumente dem Mann sogar überlegen sind.

in England.

Das britische Arbeitsministerium hat vor kurzem den Stand des Lebenshaltungsindex zum 1. Juni mit 181 gegenüber 155 vor Kriegsausbruch und 100 im Juli 1914 veröffentlicht. Demgegen⸗ über steht in Deutschland die vor wenigen Tagen veröffentlichte Reichsindexziffer für Lebenshaltungskosten, die sich im Durch⸗ schnttt des Monats Juni auf 130,8 gegenüber 100 im Durch⸗ chnitt 1913/14 stellt. Diese Gegenüberstellung zeigt deutlich genug, wie sehr sich in England seit Kriegsausbruch die Lebens⸗

haltungskosten erhöht haben, während sie in Deutschland praktisch

völlig stabil blieben. Mehr schwedisches Papier für Deutschland. Unterzeichnung eines Abkommens.

Stockholm, 2. Juli. Die seit Donnerstag in Stockholm zwischen chwedischen und der deutschen Zellulose⸗

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t wurden, die weniger körperliche Anstrengung als Geschick⸗ 8

Wirischaftstein

Versicherungsschutz auch im Kriege.

Verschiedentlich sind in bezug auf die Wirksamkeit der Ver⸗ sicherungsverträge oft noch irrige Meinungen verbreitet. Es wird vielfach aus Unkenntnis angenommen, daß insbesondere für Kleinlebens⸗ und Seerhe ö“ bei Kriegstodesfällen kein Versicherungsschutz geleistet wird. Häufig wird auch die Auf⸗ fassung vertreten, daß während des Krieges keine Gewinnanteile auflaufen und daß auch bei normalen Sterbefällen die Aus⸗ zahlung der Versicherungssumme nicht sofort oder nicht in voller Höhe erfolgt. Derartige Auffassungen sind wie die Reichs⸗ gruppe „Versicherungen“ betont absolut irrig. Sowohl in der

Großlebens⸗ wie in der Kleinlebensversicherung werden von den

deutschen Lebensversicherungsunternehmungen Leistungen aus Kriegssterbefällen wie auch aus allen sonstigen Sterbefällen in der vertraglich vereinbarten Höhe unverzüglich die Bezugs⸗

berechtigten ausbezahlt.

Altmaterialsammlung während der Schulferien.

Auch während der Schulferien läuft die Altstofferfassung durch die Schulen wie bisher weiter. Der Reichserziehungsminister hat angeordnet, daß auch während der schulfreien Zeit alle verfüg⸗ baren Kräfte dafür eingesetzt werden. Schulkinder, die während der Ferien zu Hause bleiben, dürfen auch während der Ferien die Mühe nicht scheuen, ein oder zweimal in der Woche die ge⸗ sammelten Altmaterialien in die Schule zu bringen, denn die Sammlung von Altmaterial ist Kriegsdienst.

Die Lehrer werden darüber hinaus die Schulkinder verstärkt anhalten, in benachbarten Haushaltungen ohne schulpflichtige Kinder regelmäßig vorzusprechen, um die dort anfallenden Alt⸗ stoffe zu erfassen und in der Schule abzuliefern.

Abgabe von Bacon an die deutsche Ver⸗ braucherschaft.

Die dänische Landwirtschaft hatte bekanntlich für den eng⸗ lischen Bedarf in Frühstücksspeck das sogenannte Bacon⸗Schwein gezüchtet. Nachdem England als Abnehmer für den dänischen Bacon ausgefallen ist, wird er von Deutschland abgenommen. In der nächsten Zeit gelangen in den Fleischerläden bestimmter Städte gewisse Mengen des Bacon an die Verbraucherschaft.

Unter Bacon versteht man mild gesalzene Schweinehälften, die von leichten Fleischschweinen stammen. Bei der Verwendung dieses Fleisches ist zu beachten, daß es leicht gepökelt, und zwar mit Lake bespritzt ist und dem Pökelkamm oder Kaßler⸗Rippespeer ähnelt. Wenn Bacon gebraten werden soll, ist deshalb eine vor⸗ hergehende genügend lange Wässerung, je nach Größe des Stücks, von etwa einer halben bis zu mehreren Stunden, zu empfehlen. Von der Wässerung kann abgesehen werden, wenn es für sich oder mit Gemüse zusammen gekocht werden soll.

Die Verbraucherschaft wird auf die Abschnitte der Reichs⸗ fleisckkarte die gleichen Mengen wie im Fall von inländischem Schweinefleisch zugeteilt bekommen. Die Kleinverkaufspreise sind ebenfalls die gleichen wie beim deutschen Schweinefleisch.

Wiederaufbaumöglichkeiten in Zeeländisch⸗ Flandern. Eine Besprechung mit dem Bevollmächtigten des Reichskommissars.

Amsterdam, 2. Juli. Der südlichste Teil der holländischen Provinz Zeeland, der vom übrigen Holland durch die breite Wester⸗ schelde getrennt und vom Land her durch belgisches Gebiet völlig umschlossen ist, hat durch den Rückzug der Franzosen schwer zu leiden gehabt. Dieses fruchtbare Land, das durch seine ungünstige Verkehrslage zum übrigen Holland in mancher Beziehung ver⸗ nachlässigt wurde, ist zu 80 % von den Erträgnissen der Land⸗ wirtschaft abhängig. Zeeland hat neben reichen und intensiv be⸗ triebenem Gartenban weite Getreideanbauflächen, die es zu einer Kornkammer Hollands machen. Die zeeländische Landwirtschaft ist durch die Kriegsereignisse kaum betroffen. Anders steht es um die Industrie, die sich hauptsächlich um Terneuzen und den Kanal Terneuzen⸗Gent gruppiert.

Der Wiederaufbau dieser Industrien liegt den deutschen Be⸗ E““ besonders am Herzen. Der „Nieuwe Rotter⸗

amsche Courant“ berichtet von einer Besprechung zwischen Bürger⸗

meistern der wichtigsten zeeländisch⸗flandrischen Gemeinden, Ver⸗ tretern der Handelskammern, des niederländischen Verkehrsmini⸗ steriums und anderen interessierten Kreisen in Gegenwart des Bevollmächtigten des Reichskommissars. Vor allem das Verkehrs⸗ problem kam hierbei zur Sprache, da dieses Gebiet bilenhahn⸗ technisch völlig von den belgischen Bahnen abhängt. Die Bahn⸗ verbindung Mecheln —Terneuzen soll in absehbarer Zeit wieder⸗ hergestellt werden. Auch die Straßenbahnverbindungen sind zum Teil wieder in Betrieb genommen. Die Wiederaufnahme des Verkehrs auf dem wichtigen Kanal Terneuzen —Gent, der durch zahlreiche Brückensprengungen stillgelegt wurde, soll nach Mit⸗ teilungen des Vertreters des holl. Verkehrsministeriums in den nächsten Tagen mit Schiffen bis zu 300 Tonnen wieder auf⸗ genommen werden. .

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und Papierindustrie Fefetnten Verhandlungen sind zum Abschluß

ekommen. Unter dem Eindruck des beiderseitigen Willens zur Verständigung sind die Diskussionen schnell vor sich gegangen. Am Sonnabendnachmittag wurde ein Abkommen unterzeichnet, das, wie „Stockholms Tidningen“ meldet, eine wesentliche Eshöhung des schwedischen Exports von Papiermasse und Fapier nach Deutschland zum Inhalt hat.

Alußenhandelskontrolle in Litauen.

Kowno, 2. Juli. Der Litauische Finanzminister hat eine Ver⸗ fügung erlassen, nach der es den Import⸗ und Exportfirmen ver⸗ boten ist, mit ausländischen Firmen Ein⸗ und Verkaufsabkommen zu treffen, desgleichen Ein⸗ und Verkaufsangebote einzugehen, ohne vorher vom Finanzministerium die Genehmigung oder Billigung für die Durchführung des beabsichtigten Geschäftsabschlusses zu

haben

Leistungssteigerung des albanischen Erdöl⸗ gebietes.

RNom, 2. Juli. Wie aus Fachkreisen bekannt wird, sind die Erdöllieferungen aus Albanien nach Italien erheblich ange⸗ stiegen. Es verlautet, daß Italien im ersten Halbjahr 1939 105 000 t Rohöl aus Albanien bezogen hat, während die ent⸗ sprechenden Lieferungen im ersten Halbjahr 1938 nur 41 000 t be- trugen. Die italienischen Erdölkonzessionen in Albanien werden bekanntlich von der AGJPA betrieben. Die italienische Regie⸗ rung hat nach der Neuordnung der politischen Verhältnisse in Albanien dafür Sorge getragen, daß die Leistungsfähigkeit des albanischen Erdölgebietes ganz erheblich gesteigert wurde, was sich jetzt Stärkung der wehrwirtschaftlichen Lage Italiens auswirkt.

Berliner Börse vom 2. Zuli.

Bei stärkerer Zurückhaltung blieben die Umsätze im Aktien⸗ verkehr am Dienstag allgemein nur klein. Bei der herrschenden Marktenge genügten aber bereits kleinste Orders, um die Kurse nach der einen oder anderen Seite zu beeinflussen. Bei Fest⸗ setzung der ersten Notierungen war daher die Kursbildung un⸗ einheitlich. Abschläge und Gewinne hielten sich etwa die Waage.

Am Montanmarkt stiegen Buderus um ½ und Stolberger Zink um 1 ½¼ %. Niedriger lagen Vereinigte Stahlwerke um %, Hoesch und Rheinstahl um je ½¼ und Mannesmann um %. Von Braunkohlenaktien veränderten sich nur Rheinebraun mit 1 ¼ % stärker. Auch in Kaliwerten und chemischen Papieren waren größere Bewegungen nicht zu verzeichnen. Farben er⸗ mäßigten sich um ½ % auf 179 ¼. In Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten verlief das Geschäft gleichfalls ruhig. Lahmeyer wurden „½ % höher, Siemens ½ % niedriger notiert. Dessauer Gas und Charlotte⸗Wasser stiegen um je und Rheag um 11¼1 %. Wasser Gelsenkirchen gaben 1 % her. Bei den Maschinenbaufabriken be⸗ festi ten sich Maschinenbau u. Bahnbedarf um 1 und Berliner

aschinen um 1 ½ %. Zu erwähnen sind noch von Bauwerten Holzmann mit 2 ¾⁄¾, von Zellstoffaktien Feldmühle mit 11¼ und Aschaffenburger mit 1 ½ %. Höher lagen von Textilwerten Bremer Wolle und von Brauereianteilen Engelhardt um je 1 % Reichsbank stiegen auf 112 ¼ gegen 112.

„Im weiteren Verlauf blieb die Kursentwicklung unregel⸗ mäßig. Ver. Stahlwerke stellten sich auf 119 7⁄% nach vorüber⸗ gehend 119 ¾ und Farben auf 179 nach zeitweise 178 24¾. Deutsche Waffen zogen um 1 % an, während Stolberger Zink und Bem⸗ berg 1 % und Berger um 1 ½ % nachgaben. Im übrigen kam es vielfach zu Kursabweichungen nach beiden Richtungen im Aus⸗ maß von ¼ ½ %.

Die Geschäftsstille hielt bis zum Schluß an. Soweit über⸗ haupt Schlußkurse festgestellt wurden, waren die Abweichungen bei behaupteter Grundstimmung minimal. Ver. Stahl schlossen mit 119 71% und Farben mit 179. Accumulatoren zogen gegen erste Notiz um 1 % an. 1 1* Am Kassamarkt lagen Banken größtenteils unverände Schwächer waren Asiatenbank mit 10 Rℳ und Schleswig⸗Hol⸗ steinische Bank mit 1 %, während der Bankverein Halle um % heraufgesetzt wurden. Unter den Hypothekenbanken zei neten sich Rhein⸗Westfäl. Boden mit + 3 ¼4 durch feste Haltung aus. Am Schiffahrtsaktienmarkt waren Nordlloyd unverändert, während Hapag um *, Hamburg⸗Süd um 1 und Hansa⸗Dampf Dum % nachgaben. Bahnwerte notierten verschiedentlich etwa 1 % höher. Aachener Kleinbahn stiegen um 1 8 %. Am Markt der Kolonialanteile fielen Doag mit + 2 bei Repartierung durch feste Haltung auf. Otavi stiegen um KM Hℳ. Am Einheitsmarkt der Industriepapiere waren bei uneinheitlicher Haltung die Kur veränderungen meist gering. Nur in wenigen Fällen erreichten die Veränderungen ein Ausmaß von 2 3 %.

8 Steuergutscheine Ihörte man unverändert mit 99,92 ½¼. Von Steuergutscheinen II stiegen Novemberstücke um ¼ %, während die übrigen Termine ausnahmslos um v½% % heraufgesetzt wurden.

Im variablen Rentenverkehr handelte man Reichsaltbesitz mit 149 149 ⁄1% nach anfänglich 149 ¾ (Vortag 149 7%) und die rentenähnlichen Reichsbahnvorzüge mit 128 ¼ (+ ¼ %). 8

Am Kassarentenmarkt lagen Pfandbriefe und Kommunal obligationen so gut wie unverändert. Die Gemeindeumschul⸗ dungsanleihe notierte wieder 99 71. Dekosama III schwächte si um % ab. Länderanleihen waren gut behauptet; Mecklenbur Schweriner stiegen um ¼. %. Von Altbesitz⸗Emissionen wurden Hamburger um ½ % heraufgesetzt. Reichsanleihen lagen im

roßen und ganzen unverändert. Folge II der 4 %igen Reich ci von 1940 wird ab 3. d. M. amtlich notiert. Reichsbahn⸗

ätze hielten sich auf Vortagsniveau, während Reichspostschätze zur Schwäche neigten. einige Nachfrage.

5 Privatdiskontsatz blieb mit 221 % in der Mitte unver⸗ ändert.

Am Geldmarkt ermäßigte sich der Satz für Blankotagesgeld um 1⅛% % auf 1 9¾¼ 2 %. 1

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung ging der Belga auf 40,00 gegen 41,80 zurück. Der Luxemburger Frane stellte sich 88 10,00 gegen 10,45. Weitere Veränderungen waren nicht zu verzeichnen.

Für Industrieobligationen bekundete sich

Börsenkennziffenn für die Woche vom 24. bis 29. Funi 1940.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern

stellen sich in der Woche vom 24. bis 29. Juni 1940 im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 24. 6.40 vom 17. 6.40 durchschnitt bis 29. 6 40 bis 22. 6.40 Juni

Bergbau und Schwerindustrie 125,78 126,59 127,96 Verarbeitende Industrie.. 117,53 118,0 3 118,32 Handel und Verkehr.. 125,05 125,38 125,65

Gesamt.. 122,17 122,72 Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken . ... Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen..

Anleihen der Länder und 8

Gemeinen 100,75

Durchschnitt. 100,82 Außzerdem: 5 %ige Industrieobligationen 103,38 4 % ige Gemeinde⸗ 1 umschuldungsanleihe 99,70 29,70 GG“ 1“ 8

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100)

100,99 100,99

100,94 100,36

100,72 100,82

103,66