1940 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jul 1940 18:00:01 GMT) scan diff

“]

Reichs⸗, und

Preßburger, Rosa, geb. Levi, geb. am 22. 1. 1898 in Haigerloch,

Röll, Johannes Heinrich, geb. am 14. 7. 1876 in

Wehrda (Krs. Hünfeld),

Röttgen, Richard, geb. am 29. 12. 1901 in Glad⸗

beck b. Recklinghausen,

28 ge, Fritz, geb. am 18. 7. 1895 in Hagen⸗Haspe / estf.,

Rogge, Elisabeth, geb. Samorei, geb. am 6. 6. 1900

in Gelsenkirchen,

Rogge, Sonja, geb. am 9. 5. 1924 in Gelsenkirchen,

Rohrstock, Hans, geb. am 7. 5.1907 in Adlig Rose

(Krs. Deutsch⸗Krone),

Rosenbaum, Arthur, geb. am 12. 11. 1892 in

Mülheim⸗Ruhr,

Rosenbaum, Mathilde, geb. Lindemann, geb. am

7. 10. 1899 in Lintorf (Krs. Moers),

Rosenbaum, Ingeborg, geb. am 26. 3. 1926 in

Mülheim⸗Ruhr,

EI1““ Heinz, geb. am 24. 1.1904 in Nürn⸗ erg,

Rosenfeld, Gerda, geb. Back, geb. am 15. 6. 1909

in Düsseldorf,

Rothschild, Ernst, geb. am 18. 5. 1903 in Wien,

Rubinstein, Erwin Friedrich, geb. am 29. 8. 1899

in Zoppot,

Rubinstein, Margot, geb. Glaser, geb. am 5. 4.

1902 in Berlin,

Ruschin, Leopold, geb. am 29. 5. 1905 in Berlin,

Ruschin, Martha, geb. Matthias, geb. am 8. 2.

1907 in Lamenstein,

Ruschin, Inge, geb. am 17. 6. 1932 in Berlin,

Samuel, Alfred, geb. am 25. 3. 1894 in Kreuzen⸗

ort (Krs. Ratibor),

Samuel, Alice, g. Kamm, geb. am 2. 1. 1897 in

Lublinitz / Ostoberschles.,

Samuel, Fritz Werner, geb. am 12. 4. 1910 in

Köln⸗Mülheim,

Samuel, Ellen Maud Ary, geb. Levy, geb. am

25. 4. 1913 in Berlin⸗Charlottenburg,

Seidenberg, Isidor Israel, geb. am 19. 9. 1884

in Ostrowo,

Seidenberg, Martha Sara, geb. Goldmann, geb.

am 19. 3. 1883 in Plessen,

Seidenberg, Fritz Israel, geb. am 12. 9.1919 in

Sorau, .

Seidenberg, Walter, geb. am 23. 12. 1921 in

Sorau,

Sichel, Eugen Hermann, geb. am 26. 1. 1881 in

Mainz,

Sichel, Franziska Luise, geb. Loeb, geb. am 18. 11.

1896 in Mainz,

Sichel, Ruth Jenny, geb. am 26. 12. 1920 in

Mainz,

Sichel, Peter Max Ferdinand, geb. am 12. 9. 1922

in Mainz,

Silber, Erwin Israel, geb. am 31. 1. 1907 in

Essen,

5b.- auer, Samuel, geb. am 9. 11. 1912 in Bres⸗

au,

Sohrauer, Hedwig, geb. Künzer, geb. am 23. 1.

1914 in Breslau, 2 .

* hrauer, Werner, geb. am 2. 5. 1935 in Bres⸗

au,

““ Joachim, geb. am 10. 5. 1911 in Düssel⸗

dorf,

Sopher, Ingrid Maria, geb. Hybel, geb. am 14. 8.

1914 in Bahia Blanca / Argentinien,

Spiero, Kurt, geb. am 26. 6. 1887 in Amtsfrei⸗

heit / Ortelsburg,

Spiero, ‚Blanka, geb. Sulke, geb. am 2. 4. 1889 in

Prenzlau,

Spiero, Dagmar Viktoria, geb. am 7. 10. 1914 in

Berlin⸗Charlottenburg,

Spiero, Annemarie, geb. am 30. 5. 1916 in Ber⸗

lin⸗Charlottenburg,

Spiero, Evi Ursel, geb. am 16. 7. 1931 in Berlin⸗

Charlottenburg,

Spitz, Jean, geb. am 14. 3. 1906 in St. Katharinen

(Krs. Neuwied),

Schäfer, Theodor, geb. am 27. 12. 1894 in Röhl

bei Idenheim / Bitburg⸗Land,

Schäfer, Luise, geb. Kneip, geb. am 14. 2. 1894 in

Rockershausen/Saar,

Schelasnitzki, Siegfried Israel, geb. am 13. 10.

1902 in Prostken / Ostpr.,

Schelasnitzki, Berta Sara, geb. Kahn, geb. am

29. 3. 1906 in Aachen,

Schloß, Arthur, geb. am 5. 1. 1891 in Simmern /

Hunsrück,

Schloß, Elli, geb. Hirsch, geb. am 27. 6. 1903 in rankfurt / Main, . chmuckler, Leo, geb. am 15. 6. 1891 in Jarot⸗

schin i. Posen, ·

Schmuckler, Selma, geb. Davidsohn, geb. am 4. 9.

1888 in Wronke / Posen,

Schragenheim, Iwan, geb. am 26. 2. 1893 in

Verden a. d. Aller,

Schragenheim, Franziska, geb. Mann, geb. am

30. 6. 1896 in Höheinöd,

Schragenheim, Max Egon Werner, geb. am

12. 12. 1920 in Kaiserslautern,

Schröder, Selma Sara, geb. de Jong, geb. am

9. 2. 1885 in Leyden (Niederlande),

Schröder, Friedrich Hermann, geb. am 14. 3. 1915

in München,

Schwarz, Arthur Israel, geb. am 9. 9. 1894 in

Wallhausen (Krs. Kreuznach),

Schwarz, Franziska, geb. Freund, geb. am 18. 3.

1895 in Saarbrücken/St. Johann,

Schwarz, Helmut, geb. am 7. 3. 1920 in Saar⸗

brücken,

Stern, Ernst, geb. am 29. 10. 1907 in Köln,

Stern, Elisabeth, geb. Blank, geb. am 9. 3. 1904

in Mülheim / Rhein,

Stern, Rena, geb. am 8. 10. 1935 in Berlin,

Strauß, Friedrich Berthold Israel, geb. am 11.

1914 in Frankfurt / Main. .

Traunwieser, Luise, geb. Fuchs, geb. am 12

1900 in Richlingen / Hannover, 6“

158. 159. 160. 161. 162.

163. 164.

165. 166.

167. 168. 169. 170.

über

Traunwieser, Marlies, geb. am 26. 9. 1931 in Düsseldorf, Treu, Günther Josef Israel, geb. am 7. 11.1911 in Magdeburg, Wassermann, ZJulius, geb. am 8. 3. 1913 in Bopfingen, Wassermann, Else, geb. Steinhard, geb. am 7. 6. 1915 in Nürnberg, Weber, Heimrich Adam, geb. am 25, 1. 1908 in Lud⸗ wigshafen / Rhein, Wedler, Käthe, geb. am 30. 4. 1906 in Kelbra, Weil, Karl, geb. am 29. 4. 1887 in Randegg b. Konstanz, Wilzig, Louis, geb. am 20. 2. 1903 in Essen, Wilzig, Bluma, geb. Mißzkirska, geb. am 12. 9. 1905 in Sjne (Krs. Conalki/Blen), Winter, Walter Samuel, geb. am 10. 8. 1899 in Krefeld, Wolf, Hugo Ifrael, geb. am 7. 5. 1881 in Sobern⸗ heim (Krs. Kreuznach), Wolf, Helene Sara, geb. Thal, geb. am 4. 5. 1877 in Berncastel, Wolf, Karl Israel, geb. am 12. 6.1911 in Schwelm / Westf. erlin, den 2. Juli 1940.

Der Reichsminister des Innern.

J. V.: Dr. Stuckart.

Anordnung die Einführung von Errichtungsverboten auf dem

Gebiete der Glaswirtschaft in den eingegliederten Ostgebieten.

Vom 1. Juli 1940.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 Reichsgesetzbl. I S. 488 ordne ich an:

In den eingegliederten Ostgebieten treten folgende An⸗ ordnungen in Kraft:

1. Eine Woche nach Verkündung dieser Anordnung:

a) Anordnung zur Regelung der Herstellung von Flachglas vom 31. Januar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 28 vom 2. Februar 1939), Anordnung zur Regelung der Herstellung von

Hohlglas vom 18. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 67 vom 20. März 1939) in der Fassung des Artikel 2 Absatz 2 der Ver⸗ ordnung über Maßnahmen aus Anlaß der Ein⸗ führung des Reichsrechts und des preußischen Landesrechts in dem Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig vom 30. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 33), Anordnung zur Regelung der Veredlung von Flachglas vom 10. 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 36 vom 11. Februar 1939) in der Fassung der 3. Anordnung vom 27. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 123 vom 29. Mai 1940), Anordnung zur Regelung der Veredlung von Hohlglas vom 10. Fübruar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 36 vom 11. Februar 1939).

1. September 1940:

Anordnung zur Regelung der Herstellung von Rohglas für Glaskurzwaren vom 18. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 67 vom

20. März 1939),

Anordnung zur negehng der Herstellung und des Absatzes von Glasinstrumenten und -chemisch⸗pharmazeutischen Glaswaren vom 27. Juli 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 173

vom 28. Juli 1939),

Anordnung zur Regelung der Herstellung von

Isolierflaschen vom 10. Februar 1939 (Deut⸗

scher Reichsanzeiger Nr. 37 vom 13. Februar

1939),

Anordnung zur Regelung der Herstellung von

Glaskurzwaren vom 10. Februar 1939. eut⸗

scher Reichsanzeiger Nr. 37 vom 13. Februar

1939),

e) Anordnung über die Herstellung von Glas⸗ fasern vom 25. April 1940 (Deutscher Reichs⸗

anzeiger Nr. 100 vom 29. April 1940).

Berlin, den 1. Juli 1940.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Bekanntmachung

Gebieten.

2

über die Aufhebung von Reichskreditkassen in den

D

1940 in Herzogenbusch 29. Juni 1940 bzw. 1. Juli 1940 aufgehoben worden.

Vom 2. Juli 1940.

e am 17. Mai 1940 in Maastricht und am 18. Mai errichteten Reichskreditkassen sind am

Berlin C 111, den 2. Juli 1940.

8

der Kundmachung zur Verordnung über Zinsermäßigung

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Wilz. Fiebach.

1

Ergänzung

1

und bei den Länder⸗ und Gemeinde⸗

anleihen in S. 895, verlautbart im Preußischen Staatsanzeiger“, Folge 146 vom 25. Juni 1940

er Ostmark vom 14. Juni 1940 RGBl. I, „Deutschen Reichsanzeiger und

und Folge 150 vo Juni 1940.

Ich teile mit, daß der nachstehend angeführte Absatz der

Kundmachung in Wegfall kommt, da derselbe für auf fremde

Währung lautende Schuldverschreibungen nicht gilt. „Dieses Umtauschangebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht innerhalb einer Frist von 21 Tagen

abgelehnt wird.

1940. die in RGBl.

8 Der Lauf der Frist beginnt am 25. Juni Für die Ablehnung des Angebotes gelten im übrigen den §§ 4—6 der Verordnung vom 14. Juni 1940, I, S. 895, enthaltenen Vorschriften mit der Maß⸗

gabe, daß die Schuldverschreibungen, für welche der Umtausch

A1X“ 8

Frist bei der Stadtkassenverwaltung der Gauhauptstadt Salzburg, Kreditanstalt Bankverein,

Hypotheken⸗ und Kreditinstitut Aktien⸗Gesellschaft

zu erlegen sind.“ „n

Salzburg, 2. Juli 1940. Der Oberbürgermeister der Gauhauptstadt Salzburg. CC11111“ 8

Berichtigung.

ur Zweiten Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost über die

efriedigung von Forderungen gegen kommissarisch verwaltete

Betriebe in den eingegliederten Ostgebieten (AO. Nr. 5) vom

19. Juni 1940, veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 141/40.

m 7 Abs. 1 Satz 2 sind zwischen das Datum kie g. S 192] und di⸗ Pcsen E-. schnn⸗ die Worte „bis zur Höhe von 5 vH.“ einzustellen. 11“

Berlin, den 3. Juli 1940. u“ Haupttreuhandstelle Ost. J. V.: Pfennig.

DPruckfehlerberichtigung. In der in Nummer 144 des Deutschen 8G und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Aenderung des Habenzinsabkommens vom 22. Dezember 1936 und des Beschlusses zur Neufestsetzung der Zins⸗ und Normalsätze vom 23. April 1940 muß es zu II statt „In dem Beschluß der .“ richtig „In dem Beschluß zur Neufestsetzung“ auten.

Anordnung Nr. 24 der Reichsstelle „Chemie“ (Bevorratung von Kerzen). Vom 4. Juli 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 Rei sgesetzblatt I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelun des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet: 51

(1) Die Reichsstelle „Chemie“ kann Verkaufsstellen (alle Betriebe auf der Stufe des Einzelhandels, wie Drogerien, Versandgeschäfte, Apotheken u. a.) anweisen, einen Vorrat von Kerzen nach Maßgabe näherer Bestimmungen zu halten

(2) Die Reichsstelle kann die Bezirkswirtschaftsämter er⸗ mächtigen, für ihre Bezirke oder Teile davon diese Bestim⸗ mungen im Namen der Reichsstelle zu treffen. 1

§ 2

Die anweisende Stelle kann Ausnahmen von ihren An⸗ weisungen zulassen.

Zuwiderhandlungen gegen auf Grund dieser Anordnung ergangene Anweisungen werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und auf Grund der Ver⸗ brauchsregelungs⸗Strafverordnung vom 6. April 1940 (RGBl. I S. 610) bestraft.

§ 4

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 4. Juli 1940. 8 Der Reichsbeauftragte für Chemie.

AMSGekanntmachuug.

Auf Grund der Verordnung über die Versicherung von Kraftfahrzeugen vom 14. Februar 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 200) wird im Hinblick auf die Verordnung zur Durch⸗ führung und Ergänzung des Gesetzes über die Einführung der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter und zur Aenderung des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 6. April 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 617) der Tarif für Kraftfahrzeug⸗ versicherung, Ausgabe März 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger vom 23. Februar 1938, Nr. 45), in der Fassung vom Mai 1939 wie folgt geändert und ergänzt: 8 . 1 B

8—

8

1. Zu den „Bestimmungen zum Haftpflichttarif“ auf S. 10 des Kraftfahrzeugversicherungstarifs: 8 Die Bestimmung II und die Sonderbedingung (10) be⸗ tbese Haftpflicht⸗Selbstbeteiligung fallen 379

. Zu den Tarifbestimmungen für Personenwagen (außer Mietwagen, Droschken und Omnibussen) der Kenn⸗ ziffern 11 bis 16 auf S. 14 und 15 des Kraftfahrzeug⸗ versicherungstarifs: 1 Die Haftpflichtversicherung kann mit Deckungssummen

150 000 Rℳ für Personenschäden, 15 000 Rℳ 8 Sachschäden und 6 000 Eℳ für Vermögensschäden genommen werden. Versicherungsbeitrag hierfür: Tarifbeitrag der Spalte 3 zuzüglich 5 v. s. 3. Zu den Tarifbestimmungen für Personenmietwagen und Droschken der Kennziffern 21 bis 28 auf S. 16 und 17: Die Beitragsspalte 4 und die Sonderbedingung (22) fallen bes; Die Haftpflichtversicherung kann mit Deckungssummen

von 150 000 Rℳ für Personenschäden, 15 000 R. für Sachschäden und 6 000 Rℳ für Vermögensschäden genommen werden. Versicherungsbeitrag hierfür: Tarifbeitrag der Spalte 3 zuzüglich 7 ½ v. H., auf volle Reichsmark nach unten abgerundet. f vr

von

f Tarifbestimmungen für Omnibusse auf S. 18

geno mmen werden.

Reichs, und

E““

gtaatsanzeiger Nr. 154 vom 4. Juli 1940. S. 3 8

Die Beitragsspalten 1 bis 3 fallen weg. Der Haftpflicht⸗ versicherungsbeitrag wird nach einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag für jeden Platz (Sitz⸗ und Stehplatz) be⸗ rechnet. Dafür wird Deckung zu den für die jeweilige Platz⸗ zahl gesetzlich bestimmten Versicherungssummen gewährt. Für Vermögensschäden beträgt die Versicherungssumme jeweils ½6 der Versicherungssumme für Personenschäden.

Die Beiträge werden wie folgt festgesetzt: b Omnibusse 1 85 Grundbeitrag dazu je Platz R.ℳ R.ℳ

EEEETT“““

31 für Linienverkehr, auch Omni- busse von Luftverkehrsgesellschaf⸗ ten, die für Zubringerdienste be⸗ nutzt werden 116“ für Gelegenheitsverkehr und .. Aussichts⸗ und Rundfahrtwagen 37 Hotelomnibussiee 38 Werkomnibusse . 300 Anhänger zur Personenbeförde⸗ b rung zu Omnibussen nach Kenn⸗ ziffern 31 —36 . . . . . . . . Zu Omnibussen nach Kennziffern IIIee111““ 5. Zu den Tarifbestimmungen der ö 41 bis 45 b ohne genehmigten Güterfernverkehr auf S. 22/23, der Kennziffer 52 Möbelfernverkehr auf S. 28/29, der Kennziffer 56 beschränkter Güterfernverkehr auf S. 32/33 sowie der Kennziffer 58 sonstiger Güterfernverkehr auf S. 34/35: b 1 Die Haftpflichtversicherung kann mit Deckungssummen von 150 000,— Rℳ für Personenschäden, 15 000,— Rℳ für Sachschäden und 6 000,— Eℳ für Vermögensschäden

Versicherungsbeitrag hierfür:

Lgarifbeitrag der Spalte 3 zuzüglich 7 ½ v. H., auf volle

Reichsmark nach unten abgerundet. 8 1 Erfordert das Pflichtversicherungsgesetz höhere Versiche⸗ rungssummen als 150 000,— Rℳ für Personenschäden, ist für Pflichtversicherungssummen von 158 000,— bis 246 000,— Rℳ Versicherung zu der Deckungssumme von 250 000,— Rℳ und den Beiträgen der Spalte 2 und bei Pflichtversicherungssummen von 254 000,— Rℳ bis 494 000,— Eℳ Versicherung zu der Deckungssumme von r500 000,— Rℳ und den Beiträgen der Spalte 1 zu nehmen. 1 Erfordert das Pflichtversicherungsgesetz Versicherungs⸗ ummen von 502 000,— Rℳ und mehr für Personenschäden, o gilt die Bestimmung I zum Haftpflichttarif auf S. 10 des inheitstarifs. 1 8 6. Zu den Tarifbestimmungen für Elektrogüterfahrzeuge er Kennziffern 44/45 auf S. 22/23: 8 Die bisherige Beitragsregelung der beiden Kennziffern wird durch folgende Regelung ersetzt: SESlektrogüterfahrzeuge (drei⸗ und mehrrädrig) 2 [3 [5 36

bis 1 t zulässiger Belastung 39 34 über 1 t zulässiger Belastung... 78 69 60 23 37 120

Die neuen Tarifbeiträge treten am 1. Juli 1940 in Kraft. Dies gilt mit der Maßgabe, daß Versicherungsver⸗ räge über Elektrogüterfahrzeuge, die bei Inkrafttreten dieser

Bekanntmachung bestehen, nach Ablauf des laufenden Ver⸗ sicherungsjahres auf die durch diese Bekanntmachung fest⸗

8

gesetzten neuen Beiträge umzustellen sind. Beerrlin, den 2. Juli 1940.

Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann. 8

* 8 Alnordnung einheitlichung von fahrbaren Turmdre

für die Bauwirtschaft . vom 1. Inli 1940. .

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. De⸗ zember 1939 (RGBl. Teil I S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. ezember 19390 GBl. Teil 1. S. 2498) ordne ich zur Vereinheitlichung der Her⸗ stellung von fahrbaren Turmdrehkranen für die Bauwirt⸗

schaft im Einvernehmen mit dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft annk:— A. Typung 1“ 1. Typenbezeichnungen Fahrbare Turmdrehkrane für die Bauwirtschaft (im fol⸗ enden kurz Turmdrehkrane genannt) sind nur in folgenden pen herzustellen: 89 v1X“ Type 15 1111““ Type 30 ype 50 Die Ziffer der Typenbezeichnung ist gleich dem Produkt aus Tragkraft in Tonnen bei größter Ausladung mal größter Ausladung in Meter. 2. Ausladung Lurmdrehkrane sind nur mit folgender größt ladung herzustellen: 2 8 Tvype 15 größte Ausladung 16 m Type 30 größte Ausladung 20 m Type 40 ehßte Ausladung 20 h m Type 50 größte Ausladung 252 m Type 60 größte Ausladung 3)0 m. Unter Ausladung ist zu verstehen die Entfernung von Mitte Turm bis Mitte Lasthaken. 89

3. Tragkraft Turmdrehkrane sind nur für folgend größter Ausladung zu bauen: a) bei verstellbarem Ausleger: Zvype 15 0,9 t Fragteas bei gethter Ausladung Type 30 1,5 t Tragkraft bei größter Ausladung Type 40 2,0 t Tragkraft bei größter Ausladung Type 50 2,0 t Tragkraft bei größter Ausladung Type 60 2,0 t Tragkraft bei größter Ausladung

11“

8—

v) bei Laufkatzenausleger.. Type 30 1,2 t be. bei größter Ausladung Type 40 1,7 t Tragkraft bei Erößter Ausladung

Type 50 1,7 t Tragkraft bei größter Ausladung. Die Typen 15 und 60 sind nicht mit Laufkatzenausleger

zu bauen.

4. Laufschienen⸗Mittenentfernung Turmdrehkrane sind nur für folgende Laufschienen⸗ Mittenentfernung zu bauen: b ZType 15 2,8 m von Mitte bis Mitte Schiene S Type 30 3,8 m von Mitte bis Mitte Schiene FZvype 40 3,8 m von Mitte bis Mitte Schiene

5,0

FZvype 50 3,8 m von Mitte bis Mitte Schiene ETgvype 60 m von Mitte bis Mitte Schiene. ꝙ7 8 2 5. Hakenstellungen 1 Turmdrehkrane sind nur für höchste Haken⸗ stellungen bei größter Ausladung zu bauen:

Type 15 21 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte

Hakenmaul t 1 Type 30 27 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte

Hakenmaul 3 1 Type 40 27 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte

Hakenmaul 1 1 Type 50 32 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte

Hakenmaul . . Type 60 44 m von Oberkante Laufschiene bis Mitte Hakenmaul. 1 Für diese höchsten Hakenstellungen ist eine Toleranz von †¼ 2 ½¼ % zulässig. ö“

6. Hubgeschwindigkeit Die Winden der Turmdrehkrane sind für mindestens zweierlei Hubgeschwindigkeiten zu bauen. Für die Lasten bei größter Ausladung muß die Hubgeschwin igkeit mindestens 45 m / Min. betragen.

7. Drehgeschwindigkeit Turmdrehkrane sind nur für folgende Drehgeschwindig⸗ keiten zu bauen: 1 Type 15 1,1 Umdrehungen in der Minute Type 30 1,1 Umdrehungen in der Minute Type 40 0,8 Umdrehungen in der Minute FZvype 50 0,6 Umdrehungen in der Minute ESTgvype 60 0,6 Umdrehungen in der Minute. Diese Drehgeschwindigkeiten gelten mit einer Toleranz von 3 %. 8. Fahrgeschwindigkeit Die Fahrgeschwindigkeiten von Turmdrehkranen sind folgendermaßen zu bemessen: Type 15 40 m in der Minute Type 30 30 m in der Minute Type 40 30 m in der Minute Type 50 25 m in der Minute

2

Zvype 60 25 m in der Minute. Diese Fahrgeschwindigkeiten gelten mit 4† 3 %1

9. Seiltriebe Alle Drahtseile, Seiltrommeln und Seilrollen müssen der DIN⸗Norm 4130 „Bestimmungen für die Bemessung, Ausführung und Erneuerung von Seiltrieben für Krane“ entsprechen. 10. Statische Konstruktionen Die statischen Konstruktionen müssen den Forderungen von DIN 120 bgw. DIN 1050 entsprechen, und zwar sind die Belastungsannahmen für diese vereinheitlichten Typen nach Gruppe 1 in DIN 120 zu bemessen. B. Allgemeine Bestimmungen 11. Ausführungsberechtigung Fahrbare Turmdrehkrane für die Bauwirtschaft dürfen nur von nachstehenden Firmen hergestellt werden: Bayerische Berg⸗, Hütten⸗ und Salzwerke, Sonthofen, Maschinenfabrik Otto Kaiser, St. Ingbert, 8* Wolff & Co., G. m. b. H., Heilbronn/N. ür Ersatzteillieferungen für Turmdrehkrane gilt diese Ein⸗ chränkung nicht.

Toleranz.

ex w

12. Ausnahmen

alls für Ausfuhrzwecke von der vorstehenden Regelung abweichende Typen geliefert werden müssen oder falls im Inland fahrbare Turmdrehkrane für die Bauwirtschaft nach dieser Anordnung den zu erfüllenden Aufgaben nicht ge⸗ 5 sind Ausnahmegenehmigungen über die Fachgruppe Hebezeuge, und Auszüge, Berlin⸗Tharlotten⸗

burg 2, Grolmanstr. 6, die sich gutachtlich dazu zu äußern

hat, bei mir zu beantragen.

13. Ersatzteillieferung Die Lieferung von Ersatzteilen für solche Turmdrehkrane, die vor Inkrafttreten dieser Anordnung hergestellt worden

sind, wird von dieser Anordnung nicht berührt.

14. Ueberwachung Die Geschäftsführung der Fachgruppe Hebezeuge, Förder⸗ mittel und Aufzüge der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über das Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr zur Fhe e zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet. 111““ 15. Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Ftrac . des § 4 der Verordnung vom 20. De⸗ zember 939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (RGBl. Teil I S. 2498).

16. Inkraftsetzung und Uebergangsfristen

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1941 in Kraft. für die ab 1. Januar 1941 noch in der Herstellung befindlichen fahrbaren Turmdrehkrane für die Bauwirtschaft, die dieser Anordnung nicht entsprechen, sind von den betreffenden Herstellern bei der Fachgruppe Hebe⸗ euge, und Aufzüge der Wirtschaftsgruppe Ma⸗ söcgen au zu beantragen und von ihr festzusetzen.

Berlin, den 1. Juli 1940.

Grenzsachen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Nummer 27 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preu i⸗ schen Ministeriums des Innern (Herausgegeben vom Reit 5 ministerium des Innern) vom 3. Juli 1940 hat folgenden In⸗ halt: Allgem. Verwaltung. Anordn. 12. 6. 1940, Haupt⸗ treuhandstelle Ost. RdErl, 24. 6. 1940, „Das neue Deutsche Reichsrecht“ Sonderausgabe en; RdErl. 24. 6. 1940, Behandlg. u. Anmeldg. d. im Inland befindl. Vermögens d. im feindl. Ausland onfässg. Ruhestandsbeamten u. sonst. Ver⸗ sorgungsberechtigten. RdErl. 25. 6. 1940, Urlaub f. Verw.⸗ Lehrlinge. RErl. 26. 6. 1940, Bezüge d. Beamten usw. in d. besetzt. poln. Gebieten (Generalgouvernement). RdErl. 26. 6. 1940, Urlaubsrückstände v. Angest. u. Arbeitern im öffentl. Dienst. RdErl. 26. 6. 1940, Behandlg. d. Behördenbediensteten d. Freimachungsgebiets. RöErl. 27. 6. 1940, Anpassg. d. Orts⸗ klassenverzeichn. an d. verändert. Verhältn. RdErl. 29. 6. 1940, Kolonialdienst. Reichs⸗ und Staatshaushalt, Kassen⸗ und Rechnungswesen. RdErl. 25. 6. 1940, Kapiteleinteilg. d. Einzelplans V Haushalt d. RMdJ. Kom⸗ munalverbände. RdErl. 25. 6. 1940, Ausbildg. d. in d. eingegliedert. Ostgebiete übernommenen kommunal. Dienstkräfte. RdErl. 26. 6. 1940, Handhabg. d. Vorschr. d. 8 45 DGO. RdErl. 26. 6. 1940, Verteilg. d. Heftes 4 d. kleinen Kriegshefte „Sturm vor Englands Toren“. RdErl. 27., 6. 1940, Ausbildg. u. Prüfg. d. Anw. d. gehob. u. d. mittl. Dienstes in der Ge⸗ meindeverw. d. Ostmark (Uebergangsregelg.). RdErl. 27. 6. 1940, Kraftfahrz.⸗Steuerverteilgn. Wo hlfahrtspflege und E RdErl. 14. 6. 1940, Unmittelbarer Schriftverkehr mit d. OLdRäten im Protekt. Böhmen u. Mähren in Fürsorgesachen. RdErl. 25. 6. 940, Werbg. v. Geldspenden zugunsten d. Körperbehinderten. Polizeiverwaltung. RdErl. 22. 6. 1940, Werbg. f. Bücher, Zeitschr. u. Versichergn⸗ innerhalb aller Unterkünfte u. Dienststellen d. Pol. (einschl. Ge⸗ meindepol. u. FSchP.). RdErl. 25. 6. 1940, Prüfg. d. techn. Bühnenvorstände. RdErl. 26. 6. 1940, Fortfall v. Berichts⸗ fristen f. d. Dauer d. Krieges. RdErl. 26. 6. 1940, Beurlaubg. v. 11“ Besuch d. Leipziger Herbstm. Verlust eines Ausw. RdErl. 24. 6. 1940, Uebertrag. v. Befugn. auf d. nachgeordn, staatl. Pol.⸗Behörden auf Grund d. RWB. RdErl. 24. 6. 1940, Stärkenachw. üb. Offz. d. Schp. RdErl. 24. 6. 1940, Einbehaltg. d. Vergütg. f. Kasernenquartier beim auswärt. Einsatz u. bei Einberufg. z. Wehrdienst. RdErl. 24. 6. 1940, Urlaubsverpfleg. RdErl. 24. 6. 1940, Dienstkleidg. f. Oberm. d. Ordn Pol. RdErl. 24. 6. 1940, Nichtbeamtete Hilfskräfte f. d. Pol.⸗Bekleidungswesen. RdErl. 24. 6. 1940, Einreichg. v. Stadtplänen. RdErl. 26. 6. 1940, Anerkenng. v. Lehrg. u. Prüfgn. RdErl. 26. 6. 1940, 17. Offz.⸗Anw.⸗Lehrg. RdErl. 27. 6. 1940, Anerkenng. v. Lehrg. u. Prüfgn. in d. Gend. (Einzel⸗ dienst). RdErl. 27. 6. 1940, Beschulg. v. Gend.⸗Oberm.⸗Anw. u. Gend.⸗Insp.⸗Anw.; Reichshilfe f. Gend.⸗Oberm.⸗Anw. RdErl. 27. 6. 1940, Dienstkleidg. d. Pol.⸗Reserve. RdErl⸗ 28. 6. 1940, Beschaffg. v. Fahrraddecken u. ⸗schläuchen. Ver⸗ kehrswesen. RdErl. 26. 6. 1940, Ueberwachg. d. Kraftfahrz⸗ mit Riesenluftreifen auf Einhaltg. d. höchstzulässig. Fahrgeschwin⸗ digkeiten. RdErl. 28. 6. 1940, Verwendg. v. Leuchtfarben f⸗ Luftschutzzwecke. Wehrangelegenheiten. Familien⸗ unterhalt. RdErl. 22. 6. 1940, Vergütg. f. Unterkunft u. Verpfleg. v. Zivilpers., die im öffentl. Interesse auf Grund d. RLG. untergebrvacht werden müssen. RdErl. 25. 6. 1940, Reichsbeih. in westl. Grenzgebieten; Fristverlängerg. RdErl. 27. 6. 1940, Sachschädenfeststellungs⸗VO.; Ursachenzusammen⸗ hang. RdErl. 28. 6. 1940, Unterstützg. f. Dienstverpflichtete u. Räumungsfamilienunterhalt. Vermessungs⸗ und RdErl. 26. 6. 1940, Erziehungsbeih. während d. prakt. Tätigkeit bei Vermessungsbehörden vor d. Fachschul⸗ besuch. Sport⸗ u. Leibesübungen. RdErl. 20. 6. 1940, Leibesübgn. Staatl. Sportaufsicht u. d. öffentl. Sportpflege. Volksgesundheit. RdErl. 26. 6. 1940, Niederlassg. von Dentisten RdErl. 27. 6. 1940, Durchführg. v. Entmanngn. RdErl. 26. 6. 1940, Durchführg. d. I. u. II. VO. üb. d. Berufs⸗ tätigkeit u. d. Ausbildg. med.⸗techn. Gehilfinnen u. med.⸗techn. Assistentinnen. RdErl. 24. 6. 1940, Gasbrand⸗ (Peritonitis⸗) Serum. RdErl. 24. 6. 1940, Gasbrand⸗ (Gasödem⸗) Serum. RdErl. 24. 6. 1940, Diphtherieserum. RdErl. 24. 6. 1940, Tetanusserum. AdErl. 24. 6. 1940, Meningokokkenserum. RdErl. 24. 6. 1940, Dysenterieserum. Veterinärver⸗ waltung. RdErl. 24. 6. 1940, Anerkenng. d. Teilnahme an Lehrg. als Ersatzzeit in d. Reichsversicherg. RdErl. 25. 6. 1940, Tierärztl. Personalstatistik. RdErl. 26. 6. 1940, Verfahren mit kampfstoffvergifteten Schlachttieren, Fleisch u. Fleischwaren. Verschiedenes. Handschriftl. Berichtign. Neuerschei⸗ nungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hey⸗ manns Verlag. Berlin W 8, Mauerstraße 44. Vierteljährlich 2,15 Rℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 ℛℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

aulus ber Verwaltung.

Geschlossener Block von großbdeutschen

waltungsbeamten. Das neue Reichsprüfungs⸗

amt für den höheren Dienst. 5 Gattungen von Staatsprüfungen.

Ministerialdirektor Dr. Schütze vom Reichsministerium des Innern veröffentlicht im „Reichsverwaltungsblatt“ einen Beitrag über die Neuordnung bzw. reichseinheitliche Gestaltung des Prü⸗ fungswesens für den höheren Verwaltungsdienst. Das Reichs⸗ prüfungsamt für den höheren Verwaltungsdienst wird in der Regel in Berlin die Prüfungen vornehmen. Die hierzu er⸗ gangene Reichsprüfungsordnung sieht auch eine sehr bemerkens⸗ werte Neuerung für den Fall vor, daß ein Referendar die Prü⸗ bung auch beim zweiten und damit letzten ale nicht besteht. Allerdings ist der Referendar dann vom höheren Verwaltungs⸗ dienst ausgeschtosgeß⸗ es ist nicht zulässig, die große Staatsprüfung. zum dritten Male zu versuchen. Er kann aber zum gehobenen Dienst zugelassen werden. Der Vorsitzende des Prüfungsaus⸗ schusses kann, nach Bevatung mit den Prüfern, und wenn er die nachgewiesenen Kenntnisse des Referendars für hierzu ausreichend hält, die nichtbestandene große Staatsprüfung als bestandene Prüfung für den gehobenen Dienst in der Verwaltung an⸗ erkennen. Falls der Anwärter einen entsprechenden Antrag stellt, wivd er sodann unmittelbar zum außerplanmäßigen Regierungs⸗ inspektor ernannt, hat noch eine halbjährige Beschäftigung bei einer Kreiskasse, einer Regierungshauptkasse und einem Rech⸗ nungsamt abzumachen und am Ende des ersten Jahres der außerplanmäßigen Dienstzeit die sogen. Kalkulatorprüfung ab⸗ zulegen. Hierauf steht grundsätzlich seiner Ernennung zum plan⸗ mäßigen Regierungsinspektor nichts mehr entgegen. Wie Ministe⸗ rialdirektor Dr. Schütze hierzu erklärt, ist die Eröffnung dieser Möglichkeit außerordentlich zu begrüßen, da das harte Los des wiederholt in der großen Staatsprüfung durchgefallenen Referen⸗ dars auf diese Weise doch erheblich gemildert wird, ohne daß der Laufbahn des gehobenen Dienstes ein Schaden entstände. Besteht er allerdings auch die Kalkulatorprüfung nicht, so muß er endgültig entlassen werden.

Wie umfangreich die Tätigkeit des Reichsprüfungsamtes werden wird, läßt sich noch nicht genau übersehen. Es ist aber damit zu rechnen, da Regierungsreferendare im ganzen Groß⸗ deutschen Reich zur Uebernahme kommen werden, daß die Foßr

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

der jährlich zu Prüfendeg Referendare mehrere hundert erreichen und keine Woche ohne Prüfung vergehen wird. Die Prüfungen für den gehobenen Dienst finden ebenfalls vor dem Reichs⸗