Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“
am 8. Juli
100 kg.
In Berlin festgestente Notierungen und t
auf 74,00 Rℳ
.
*
88
e
3 *
(am 6. Juli auf 74,00 R.ℳ) für
legraphische
Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand. und Kairo).. Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de W Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London) . Estland (Reval/ Talinn).. Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran) Island (Reykjavik). Italien (Rom und MaslhS ... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreah.
Lettland (Riga) H
Litauen (Kowno / vFa)öö
g⸗ fton) Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg,. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
1 ägypt. Pfd. 100 Afghani
1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belgas 1 Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen 1 engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials
100 Lire 1 YVen
100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
Geld
18,79 0,532
39,96 0,130 3,047
48,21
62,44 5,06
2,148 132,57 14,59 38,42
13,09 0,585
5,694 48,75 41,94
9,99 56,76
9,391
59,46
56,49 8,591
23,56
1,978 0,929 2,498
8. Juli
Brief
18,83 0,536
40,04 0,132 3,053
48,31
62,56 5,07
2,152 132,83 14,61 38,50
13,11 0,587
5,706 48,85 42,02 10,01 56,88 9,409
59,58
56,61 8,609
23,60
1,982 0,931 2,502
132,57
—
5. Juli
Geld
Brief
18,83
39,96 0,130
3,047 48,21
62,44 5,06
2,148 14,59 1 38,42
13,09 1 0,585
5,694 48,75 41,94
9,99 1 56,76
9,391
59,46
56,49 5 8,592
23,56 2 1,978 0,929 2,498
0,536
40,04
0,132
3,053
48,31
62,56
5,07 2,152
132,83
4,61
38,50
3,11 0,587
5,706
48,85 42,02
0,01
56,88
9,409
59,58
6,61 8,609
3,60
1,982 0,931 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief
England, Aegypten, Südafrik. Union.
Frankreich
Australien, Neuseelad ee Britisch⸗Indien . 00002222222b222b2220202b220
Kanada
Geld 9,89
5,599 7,912
74,18
2,098
9,91 5,61 7,92 74,32
1 8
2,102
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
5. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 13,22 4,185 4,205 5,74 5,76
Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 l ägypt. Pfd. 5,74 5,76
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 0,095 0,105] 0,095 0,105 100 Rupien 49,40 49,60 49,40 49,60 100 Lewa — — — — 100 Kronen 100 Kronen 48,06 48,26 1 engl. Pfd. 6,49 6,51 1 engl. Pfo. 6,49 6,51 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire 100 Dinar — — — 100 Dinar 5,63 5,67 5,67 1 kanad. Doll. 1,59 1,61 1,61 100 Lats — —
100 Litas — —
100 Litas 41,86 41,86 100 lux. Fr. 10,02 10,02 100 Kronen 56,83 56,83
20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars Aegyptischhe.. Amerikanische: 1000 —5 Dollar. 2 und 1 Dollak. Argentinisce. Australische Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgarische Dänische: große... 10 Kr. u. darunter Englische: große.. 1 £ u. darunter.. Eiinische . Finnische“ Französische.. Holländischee. Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 DinakV Kanadische. Lettländische. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische. Norwegische.. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Spaniscce Südafr. Union. Türkische Ungarisce.
1ö. 8 b üi Soverei
.2522572⸗2v⸗-⸗
2,61 2,61 0,49 4,26 40,08
2,59 2,59 0,47 4,24 39,92
2,61 2,61 0,49 4,26 40,08
2,59 2,59 0,47 4,24 39,92
48,26 6,51 6,51
48,06 6,49 6,49
4,81 4,01 132,87
4,79 3,99 132,33
4,79 4,81 3,99 4,01 132,33 132,87 13,13 13,13
13,07 13,07
5,63
100 Lei — 100 Lei — 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten — 1 südafr. Pfd. 5,76 5,76 1 türk. Pfund 1,86 1,86 100 Pengö — —
59,54 56,61 56,61
59,54 56,61 56,61
2. 9 % 9 2
. Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 8. Juli 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren A881X“ 137 Antimon⸗Regulus. C11A“ — Feinsilber 35,50 — 38,50
R.ℳ für 100 kg
Verichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Prag, 6. Juli. (D. N. B.) Amsterdam 15,58, Berlin —,—, Zürich 665,00, Oslo 666,00, Kopenhagen 566,50 nom., London) 116,20, Madrid —,—, Mailand 152,30 nom., New York 29,34, Paris*) 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 469,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 6. Juli: Geschlossen. (D. N. B.)
London, 6. Juli. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B.,
ffentlicher Anzeiger.
8 *
Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freit⸗) —,—, Schweiz 17,75 — 17,85, Kopenhagen) Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) 17,00 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) 0/3,25 nom.
London, 8. Juli. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris 176,50 — 176,75, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,75 — 17,85, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 17,00 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) 0/3,25 nom.
Paris, 6. Juli: (D. N. B.)
Amsterdam, 6. Juli:
(D. N. B.)
Zürich, 6. Juli. (D. N. B.) 1 London 16,10, New York 441,50, Brüssel —,—, Mailand 22,30, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 176 1, Stockholm 105,50, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00, Budapest 79,00, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 350,00, Bukarest 230,00, Helsingfors 875,000), Buenos Aires 93,50, Japan 103,75.
Kopenhagen, 6. Juli. (D. N. B.) London 19,80, New York 518,00, Berlin —,—, Paris —,—, Antwerpen —,—, Zürich 117,60, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,60, Oslo 117,73, Helsingfors 10,50, Prag Madrid —,—, Warschau —,—.
Stockholm, 6. Juli. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 9,20 G., 9,60 B., Brüssel —,—, Schweiz. Plätze 94,80 G., 95,60 B., Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Warschau —,—.
Oslo, 5. Juli. (D. N. B.) London —,—, Berlin 177,50 Paris —,—, New York 440,00, Amsterdam —,—, Züri 100,00, Helsingfors 9,20, Antwerpen —,—, Stockholm 105,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Prag 15,50, Warschau —,—.
Moskau, 28. Juni. (D. N. B.) New York 5,30, London 19,08, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 11,13, Schweiz 119,78, Berlin 212,00.
Moskau, 29. Juni. (D. N. B.) New York 5,30, London 20,56, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 11,13, Schweiz 119,94, Berlin 212,00.
London, 6. Juli. abends geschlossen.
Oslo —,—,
Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Notierungen nicht eingetroffen.
[11,40 Uhr.] Paris —,—,
—,—
(D. N. B.)
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 6. Juli. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 149,50, Aschaffenburger Buntpapier 85,00, Buderus Eisen 120,50, Cement Heidelberg 171,00, Deutsche Gold u. Silber 265,00, Deutsche Linoleum 161,75, Eßlinger Maschinen 129,50, Felten u. Guilleaume 166,25, Ph. Holzmann 195,00 ex. 6,8, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 132,00, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke 97,00, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff Waldhof 148,00. 1
Hamburg, 6. Juli. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 118,25, Vereinsbank 133,00, Hamburger Hochbahn 110,25, Hamburg⸗Amerika Paketf. 97,00 B., Hamburg⸗Südamerika 138,50, Nordd. Lloyd —,—, Alsen Zement —,—, Dynamit Nobel —,—, Guano 105,00 B., Harburger Gummi 198,00, Holsten⸗ Brauerei 156,00, Neu Guinea —,—, Otavi 32,00.
Wien, 6. Juli. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99 ¾, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,35, 6 ½ % Steiermark Lds.⸗Anl. 1934 99,30, 6 % Wien 1934 99,35 K., Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 14,75 K., Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 26,25, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,— E11““ 84,00, Kabel⸗ u. Drahtind. 161,75, Lapp⸗
inze AG. 69,25, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. 114,75, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 122,50 K., Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit 191,00, Steirische Wasserkraft 146,50, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 118,00, Steyrermühl Papier 55,75, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 151,00 K., Wienerberger Ziegel 115,00.
Amsterdam, (D. N. B.)
Edelmetallbörse Sonn⸗
8.
6. Juli: Notierungen nicht eingetroffen.
ö 1“
6. Außlosung ufww. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften. 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschasten,
10. Gesellschaften m. 5. H.,
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels ⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 8 14. Bankausweise,
15. Berschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen rebaktioneller gesetzes, 1 ar Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit’“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.
Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.
Erich Israͤel Kochmann, geboren am 5. Mai 1988 zu Berlin, und seine Ehe⸗ 8 geb. Verbot, Barezinski, geboren am 28. Oktober 1891 uletzt wohnhaft in Ber⸗ Lüstriner Straße 5, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 35 369,— Rℳ, die am 15. Mai 1939 fällig gewesen ist, nebst einem eeg
1e.“ [17552] frau Amalie Sara
su Allenstein, in⸗Halensee,
Kochmann,
von 1 vom Hundert für jeden au
Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗
gefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprü lauctsteme webst Zuschlägen, auf die ge⸗
9 Zfffer 1 des Reichsfluchtsteuer⸗
Vermögen der
mͤäß
auf Rei
den
trifft.
denen und [schlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen die Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das 1 Zahlungen Leistungen an die Steuerpflichtig en zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, Finanzamt Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Erfül⸗ die Steuerpflichtigen Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn s⸗ auch kein Verschulden an der Unkenntnis Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
lun an
Anzeige
dem
gesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstan⸗ entstehenden Kosten be⸗
oder
unterzeichneten über
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ sofern nicht der Tatbestand der
gezogen.
gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ anae goe9 n 9h ges 18 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft. de Kach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ 3 steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland betrof⸗ fen werden, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin⸗Charlottenburg, 22. 6. 1940. Finanzamt Charlottenburg⸗Ost.
[17553] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Die Frau Hedwig Sara von Mala⸗ chowski, geborene Huldschinsky, geboren
sonstige machen.
die den
eine wohnhaft in Werben⸗Süd, Kreis Cott⸗ schulden an bus, zur Zeit im Ausland, schuldete dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 27 404 Hℳ, die am 30. Dezember 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat. Steuer und Zu⸗
schlag sind inzwischen zwangsweise ein⸗
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes 1931 (Reichsgesetzblatt I S. 699 hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen Ansprüche auf die gemäß § 9 Ziffer 1 Reichsfluchtsteuergesetzes setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im 8 land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtige zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem zeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Lei⸗ stung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme am 17. Januar 1873 zu Berlin, zuletzt gegabt hat zns daß ihn auch kein Ver⸗
er Eigenem Verschulden schulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗
gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft. 8 Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte de 8enis der Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des
vom 8. Heseme⸗ 86 wir
ur Steuer⸗ und Zollfahndungsdienstes so
wie jeder andere Beamte der Reichs
finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im Inland betroffen wird, vorläufig n⸗ festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Ab⸗ satz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes un vorzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor zuführen. 1“
Cottbus, 24. Juni 1940.
Finanzamt. (Unterschrift.)
estzu⸗
unter⸗
8* “
Ansprüche zu
Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: 1 Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Fünf Beilagen
(einschließlich einer Zentralhandelsregister⸗Beilage),
Unkenntnis
trifft. steht
das Ver⸗ vorsätzlich
“
waltung,
schlag von 1 v. H.
gefangenen Monat.
zum Deutschen Reichs
Nr. 157 8
1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen.
[17554] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Friedrich Franz von Ma⸗ lachowski, geboren am 17. Fege 1884 zu Rosengarten, zuletzt wohnhaft in Werben⸗Süd, Kreis Cottbus, zur Zeit im Ausland, schuldete dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 2899 Hℳ, die am 1. Oktober 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Steuer und Zuschlag sind in⸗ zwischen zwangsweise eingezogen.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes vom 8. Dezember 1931 (Rei mnesegbrans I S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, G oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken, sie werden hiermit 1göö innerhalb eines Monats dem unter⸗ eehs r Finanzamt Anzeige über die em Steuerpflichtigen zustehenden For⸗ derungenk oder sonstigen Ansprüche zu machen. 1
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist 10958 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch
dem Reich gegenüber nur dann befreit,
wenn er beweist, daß er zur Zeit der
Leistung keine Kenntnis von der Be⸗
schlagnahme g hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht voörsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ esetzes, sofern nicht der Tatbestand der
teuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichtsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ und Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzver⸗ der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn
er im Inland betroffen wird, vorläufig
festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig sesanenebmen und 89. gemãß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter
des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Cottbus, 24. Juni 1940.
Steuersteckbrief und Vermögens⸗
beschlagnahme.
Der frühere Kaufmann Hugo Israel Meyer, geb. am 28. 1. 1889 in Gelsen⸗ kirchen, und seine Ehefrau Johanna Sara geb. Heymann, geb. am 3. 11. 1898 in Gelsenkirchen, zuletzt wohnhaft in Belsezeis hen Bergmannstr. 39, später in Arnheim (Holland), jetzt ver⸗
mutlich in USA., schulden dem Deut⸗
schen Reiche eine restliche Reichsflucht⸗ steuer von 22 263,— Hℳ, die am 21. 2. 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗
Gemäß
§ 9 Ziff. 2 der Reichs⸗
fluchtsteuervorschriften (Reichsgesetzblatt
1931 I, S. 699, Reichsgesetzblatt 1932 I, S. 571, Reichsgesetzblatt 1934 I, S. 392 u. 941, Reichsgesetzblatt 1935 I, S. 850, Reichsgesetzblatt 1936 I, S. 999, Reichs⸗ gesetzblatt 1937 I, S. 1385, und Reichs⸗ gesetzblatt 1939 I, S. 125 u. 2443) wird
hiermit das gesamte inländische Ver⸗
mögen der Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsflucht⸗ steuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß
9 Ziff. 1 der Reichsfluchtsteuervor⸗ sorktcn festzusetzenden Geldstrafen und
alle im Steuer⸗ und Strafverfahren
entstandenen und entstehenden Kosten
beschlagnahmt. 1 Es ergeht hiermit an alle natürlichen
und juristischen Personen, die im
en⸗ lande einen Wohnsitz, ihren bvhe lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ säftsleitung oder Grundbesitz haben,
das Verbot, Zahlungen oder sonstige
Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗
G ordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ s, dem unterzeichneten!
alb eines
anzeiger und Preußischen
—
Berlin, Montag, den 8. Fuli
Staatsanzeiger
1940
—
Fan ege Anzeige über die den teuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reiche gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Zt. der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder nachlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ und Zollfahndungsdienstes, so⸗ wie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbe⸗ amten der Staatsanwaltschafft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inlande betroffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inlande angetroffen wer⸗ den, vorläufig festzunehmen und sie ge⸗ mäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗ vorschriften unverzüglich dem Amts⸗ richter des Bezirks, in welchem die Fest⸗ nahme erfolgt ist, vorzuführen. S 1915 ö.
Gelsenkirchen, 21. Juni 1940.
Finanzamt Gelsenkirchen⸗Süd.
DW Raa11IWVMdj] 3. Aufgeboten
[17559] Aufgebot.
Der Bäckermeister Alois Kupka in Guttentag, O. S., hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Spar⸗ kassenbuches Nr. 37 600 der Stadtspar⸗ kasse Oppeln über 3545,13 ℳ, das ihm
am 14. März 1940 gestohlen worden’
sein soll, beantragt. Der Inhaber dieses Buches wird ausgefse eit, Hteh g. in dem auf den 4. Novem
ericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte geltend zu machen und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. — 2 F 1/40.
Amtsgericht Guttentag, 2. Juli 1940.
lgs ufgebot von Urkunden.
54 F 208/40. Auf Antrag von Be⸗ teiligten sollen die folgenden ver⸗ lorengegangenen Urkunden für kraft⸗ los erklärt werden: 1. der von Erich J. Klingenhof, Hamburg 8, Theerhof, am 18. 3. 1939 ausgestellte und von C. Förster, Hamburg 1 Hohe Str. 17, angenommene, am 18. Juni 1939 fällig gewesene Wechsel über H.ℳ 52,—, Antragsteller: Erich J. Klingenhof, Hamburg 8, Theerhof, Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Karl⸗H. Kaune, Hamburg, 2. die von Friedrich Kunde, Hamburg⸗Altona, Dohrnstr. 2, aus⸗ gestellten und von Paul Benecke, Hamburg⸗Bergedorf, Hermannstr. 2, angenommenen, am 20. 10. 1931 und 25. 11. 1931 fällig gewesenen Wechsel über REℳ 100,— und H.ℳ 80,—. Diese Wechsel sind auf die Reichsbahn Spar⸗ kasse Hamburg e. G. m. b. H., früher Eisenbahn Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H. übertragen worden; Antragstellerin: Reichsbahn Sparkasse Hamburg e. G. m. b. H., Hamburg⸗ Altona, Am Felde 60, Vertreterin: Rechtsanwältin Ch. Walner⸗v. Deuten, Hamburg, 3. die 5 ½ % (früher 4 ½¼ %¼) Goldpfandbriefe vom Jahre 1927 der Hypothekenbank in Hamburg Em. I. Serie 5 Lit. C Nr. 1237 über G.ℳ 500,— und Em. L Serie 73 Lit. F Nr. 63 379 über 6 ℳ 100,—; Antrag⸗ stellerin: Fräulein Anna Törper, Ham⸗ burg, Schaudinsweg 16, 4. der 5 ½ % (früher 4 ½¼ %) Goldpfandbrief vom Jahre 1927 der Hypothekenbank in Hamburg Em. L Serie 25 Lit. B Nr. 6156 über 1000,— G.ℳ; Antrag⸗ stellerin: Fräulein Johanna Päglow, Hamburg, Banksstraße 64 II. Die In⸗ haber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, ihre Rechte bei dem Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54, Sieveking⸗ platz, Ziviljustizgebäude, Zimmer 161 a, spätestens in dem dort am Donners⸗ tag, dem 9. Januar 1941, 13 ½¼ Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin
anzumelden und die Urkunden vorzu⸗
legen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden. uni 1940.
Hamburg, den 12. 1 Das Amtsgericht. Abteilung 54.
[17557] Aufforderung
zur Anmeldung von Erbrechten. Am 1. April 1933 ist in Berlin⸗ Pankow, Görschstraße 19, die am
er 1940,] 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗
Cottbus ge⸗- W
borene Kaufmannswitwe Luise (auch Louise) Pohske (auch Poßke) geborene Beutner (auch Beuthner und Beitner) verstorben. Ein Erbe ist bisher nicht ermittelt worden. Erbrechte am Nach⸗ kaß der Verstorbenen sind bis spätestens zum 15. September 1940 beim Nach⸗ laßgericht, Amtsgericht Pankow (6 VI. 146/‚33) anzumelden. Ein Erbrecht bleibt unberücksichtigt, wenn nicht dem Nachlaßgericht binnen drei Monaten nach dem Ablauf der Anmeldefrist nach⸗ gewiesen wixd, daß das Erbrecht be⸗ steht oder daß es gegen den Preußischen Fiskus im Wege der Klage geltend ge⸗ macht ist. 6 VI 146/33. Berlin⸗Pankow, den’ 3. Juli 1940. Das Amtsgexicht Pankow, Abteilung 6.
[17561] Aufgebot.
Der Abwesenheitspfleger Karl Kapp in Lörrach hat beantragt, die verschollene Josef Fischer Ehefrau, Amalie geb. Richert, geboren am 2. 4. 1864 in Lör⸗ rach, zuletzt wohnhaft in Lörrach, für tot zu erklären. Der Genannte wird aufgefordert, sich spätestens im Aufge⸗ botstermin am Freitag, den 27. Sep⸗ tember 1940, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, II. Stock, Saal I, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen geben können, werden aufge⸗ fordert, dies spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht anzuzeigen.
Lörrach, den 2. Juli 1940.
Amtsgericht. 2.
Bekanntmachung.
[17558] . 8 Durch Ausschlußurteil
9 F. 22/39.
Jvom 29. Juni 1940 ist der am 2. Juni
1928 in Flensburg ausgestellte und am 11. Juli 1928 fällig gewesene Wechsel
hüber 4000,— Hℳ, ausgestellt von dem
Lorenz H. Petersen in Wallsbüll, an⸗ genommen von dem Bahnschaffner Chr.
Johannsen in Flensburg, für kraftlos erklärt worden.
Das Amtsgericht. Abt. 3 Das Amtsgericht, Abt. 3, Flensburg.
4. Oeffentliche Zuftellungen.
17562] Oeffentliche Zustellung.
3. R. 91/40. Die Ehefrau Irma Czech, geb. Fröhnel, in Danzig⸗Langfuhr, Brunshöfer Weg Nr. 42, eeapoil, mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. E. Willers I und Dr. Ratzke in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann Mieczyslaw Czech, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Jaroslaw, Poniatowski 27, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Aufhebung der Ehe gem. § 37 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Danzig, Neu⸗ garten 30/34, II. Stockwerk, Zimmer Nr. 201, auf den 4. September 1940, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Danzig, den 1. Juli 1940.
Die Geschäftsstelle, Abt. 3, des Landgerichts.
[17564] Oeffentliche Zustellung 1 R 130/40. Es klagt die Ehefrau Meta Weiß geb. Struck in Laatziger
Ablage b. Vietzig, Insel Wollin, Kläge⸗
rin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Deventer in Duisburg, gegen ihren Ehemann, den. Arbeiter Richard Oscar Weiß, zuletzt wohnhaft in Duis⸗ burg⸗Wanheimerort, Dachstraße 15, Be⸗ klagten, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ dung gemäß § 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten vor das Landgericht in Duisburg, Königstraße Nr. 29, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen, und zwar auf den 9. Sep⸗ tember 1940, 9 Uhr, Zimmer 178 vor die 1. Zivilkammer.
Duisburg, den 4. Juli 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[17568 Oeffentliche Zustellung. 8
a) Die Arbeiterin Frau I Hartmann geb. Kupery in elzig, Franz⸗Seldte⸗Str. 71, Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Strücker in Belzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Heizer Philipp Hartmann, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Ehe⸗ scheidung und Kostentragung — 3. R. 120/40 —; b) die Firma M. J. Emden Söhne. In⸗ haber Dr. Max Emden, in Hamburg, Kleine Rosenstr. 3, 1 — 6. 0. 34/40 —, Klägerin, klagt gegen 1. Dr. Alfred Rubinski, London SW, Parkston Gar⸗ den 95, 2. Frau Ilse Nathan geb. Rubinski, New York, City, 420 River⸗ side Drive App. 9 d, Beklagte, beide vertreten durch ihren Generalbevoll⸗ mächtigten Dr. jur. Sluzewski, 8. King illiam Street, London E
4, und!
zwar bezgl. des Beklagten zu bd 1 auf Zahlung von 75 000 ℛℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage, bezgl. der Beklagten zu b 2 auf Zah⸗ lung von 62 500 RMℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage sowie gegen beide Beklagte auf Zah⸗ lung der Kosten. Die Kläger zu 1 bzw. 2 laden die Beklagten zu a und b zur mündlichen Verhandlung ihres Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Potsdam auf den 29. August 1940, 9 Uhr, Zimmer 19, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Potsdam, den 29. Juni 1940.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[17565] Oeffentliche Zustellung. Karl, Rosa, geb. 22. 8. 1934, und Karl, Elisabeth, geb. 22. 6. 1937, vertr. d. d. Pfleger Rechtsanwalt Dr. Alf. Stoeckle, München, Bayerstr. 37, klagen gegen Karl, Josef, Schuhmacher, früher in München, Herzog⸗Rudolf⸗Str. 29/1, jetzt unbekannten Aufenthalts, und beantragen, den Beklagten zur Zah⸗ lung von je 8 ℛℳ wöchentlicher Unter⸗ haltsrente ab 7. 11. 1939 an jede der beiden Klägerinnen zu verurteilen. Der Beklagte Josef Karl wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Freitag, den 27. September 1940, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht München, Justiz⸗ palast, Zimmer Nr. 66/0, geladen. München, den 3. Juli 1940. Geschäftsstelle des Amtsgerichts München, Streitgericht.
[17569) Bekanntmachung.
„Auf Grund des § 1 der. Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. Dezember 1928 (RGBl. I S. 1709) gebe ich dem Juden
Rudolf Neubauer, früher in Warns⸗
dorf jetzt unbekannten Aufenthalts, auf, die Firma Rudolf Neubauer, Seiden⸗ weberei in Warnsdorf, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Veröffentlichun
von mir Pilz, rokurist in Wund Hans Schmidt, Kaufmann in Warnsdorf, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schicke⸗ tanz in Reichenberg,
Warnsdorf,
ein Veräußerungsvertrag nicht vorgelegt wird, werde ich Wilhelm Stolle in Warnsdorf VI, Nr. 832, als Treuhänder zur Herbeiführung der Veräußerung einsetzen. Mit der Einsetzung verliert der Firmeninhaber das Rrecht, über die Firma zu verfügen.
Aussig (Sudetengau), den 2. Juli⸗ 1940. 8 8
Der Regierungspräsident. Im Auftrage: Damm, Oberregierungsrat.
[17570)0) Bekanntmachung. Dem Juden Paul Israel Zentner, früher wohnhaft in Asch, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltes, wird auf Grund des § 6 der Verordnung über den Ein⸗ sat des jüdischen Vermögens vom . 12. 1938 (RGBl. I S. 1709) auf⸗ gegeben, die Liegenschaften der E. Z. 695 des Grundbuches für das Kata⸗ stralgebiet Asch bis zum 20. 7. 1940 an Robert Singer, Fuhrwerksbefitzer in Asch, Bachgasse Nr. 1, zu veräußern. Nach erfolglosem Ablauf der angegebe⸗ nen Frist werde ich einen Treuhander mit der Vollmacht zur Veräußerung der Liegenschaften einsetzen. Karlsbad, den 1. Juli 1949. Der Regierungspräsident. III Wi/Id. — Nr. 2214/40.
[x17571) Bekanntmachung.
Dem Juden Leo Isvael Winzig, früher in Abertham, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einfatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. I. S. 1709) aufgegeben, der Stadtgemeinde Abertham bis zum 20. 7. 1940 die Liegenschaften der E. Z. 1148 des Grundbuches für das Katastralgebiet Abertham und die Liegenschaften der E. Z. 1307 des Grundbuches für das Katastralgebiet Abertham zu veräußern. Nach erfolg⸗ losem Ablauf der angegebenen Frist werde ich einen Treuhänder mit Voll⸗ macht zur Veräußerung der Liegen⸗ schaften einsetzen.
Karlsbad, den 1. Juli 1940.
Der Regierungspräsident. III Wi/Jd. — Nr. 2299/40.
[1738227 Anordnung.
Auf Grund der gemäß § 10 Abs. 3 der Verordnung über die Behandlung feind⸗ lichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (ℳSBl. I S. 191) im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen erteilten Genehmigung des Herrn Reichsministers der Justiz verfüge ich, daß das der Witwe Emma
Wolff geb. Neumann und
8 Israel Wolff, beide
üher in Köln, Brabanter Straße 15
an gerechnet, an. die. enen Kaufwerber Adolf.
ta zu veräußern. Falls mir innerhalb der gesetzten Frist.
wohnhaft, seit 20. 9. 1939 nach England abgemeldet, bei der Deutschen Bank in Köln zustehende Konto (Bezeichnung „Firma Albert Wolff jr.“) aufgelöst und das Guthaben zur Befriedigung der Forderungen des Reichs (Finanzamt Köln⸗Nord) verwandt wird. Zur Durch⸗ führung dieser Verfügung wird der Wirtschaftsprüfer Dipl.⸗Kfm. Dr. Schubert in Köln, Unter Sachsen⸗ hausen 14, zum Treuhänder bestellt. Diese Anordnung ergeht auf Grund der §§ 6 und 17 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938, RGBl. I S. 1709. Den Betroffenen steht gegen diese An-⸗ ordnung die Beschwerde an den Herrn Reichswirtschaftsminister zu, die binnen zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Anordnung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und,. Preußischen Staats⸗ anzeiger bei mir einzureichen wäre. Köln, den 28. Juni 1940. Der Regierungspräsident.
[17572] Oeffentliche Zustellung. Gemäß § 1 der Verordnung vom 3. 12. 1938 (RGBl. I S. 1709) über den Einsatz des jüdischen Vermögens gebe ich dem Juden Sigmund Bloch bzw. dessen Erben auf, die Firma H. J. Simlicks Nachfolger, Holz⸗ handlung en Bergreichenstein, abzu⸗ wickeln und mir binnen 14 Tagen einen zur Abwicklung bevollmächtigten reichsdeutschen Arier zu benennen. Nach fruchtlosem Verlauf dieser Frist werde ich den mit der Verwaltung des Betriebes beauftragten Treuhänder Rudolf Bachmann, Notariatsverweser in Bergreichenstein, auch mit der Ab
wicklung des Betriebes betrauen.
Regensburg, den 19. Juni 1940. Der Regierungspräsident. In Vertretung: Frei.
[ů17573] Oeffentliche Zustellung. Gem. § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 — RGBl. I S. 1709 — gebe ich der Jüdin Frieda Sara Sal⸗ linger, früher in Straubing, nunmehr im. Ausland, auf, ihren Miteigentums⸗ anteil am Anwesen Hs. Nr. 5 an der Oberen Bachstraße in Straubing binnen einer Frist von 10 Tagen an die Stadt Straubing zu veräußern.* Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wexde ich Konsul Dr. Respondek in Bexlin gemäß § 2 der Verordnung vom 3. 12. 1938 als Treuhänder bestellen und mit der Veräußerung des Mit⸗ eigentumsanteils betrauen. Regensburg, den 4. Juli 1940 Der Regierungspräsident.
In Vertretung: Frei. [17566] Amtsgericht Münsingen.
Beschluß vom 25. Juni 1940.
In der Rechtssache des Ernst Bauer, Drehers in Stuttgart⸗Sillenbuch, Sillenbucher Str. 36, Kl., gegen Fritz Hacker, Offenhausen, Kreis Mün⸗ singen, Bekl., wegen Mietaufhebung wird Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhand⸗ kung auf Mittwoch, den 28. August 1940, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Münsingen, Zimmer Nr. 2, bestimmt. Zu diesem Termin wird der Beklagte öffentlich geladen.
[17567] Oeffentliche Zustellung.
3. C. 56/40. Der Bauer Gustav Leh⸗ mann in Schönfeld über Schwiebus, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kittel in Züllichau, klagt gegen den Kaufmann Hermann Bodzanowfski, Alleininhaber der Firma Fränkel und Simon in Frankfurt / Oder, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Bewilligun der Löschung der für ihn im ea Schönfeld Band I Blatt Nr. 60 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 8 eingetragenen Restkaufgeldhpothek von 700 6ℳ nebst Zinsen und Herausgabe des darüber S dete Hypothekenbriefes an den Kläger. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Züllichau auf den 13. August 1940, vormittags 9 Uhr, geladen.
Züllichau, den 29. Juni 1940.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
5. Verlust, und
[175744 Abhandenkommen von Wertpapieren auf der Reise von Coblenz nach Graz.
In der Zeit vom 25. 8. 1939 bis zum 23. 10. 1939 sind bei einer Ueber⸗ siedlung von Koblenz nach Graz fol⸗ gende Wertpapiere abhanden ge⸗ kommen: 3 Stück Anleiheablösungs⸗ schuld des Deutschen Reiches von 1925 je Rℳ 100,— Nr. D 1 622 530/32, 3 Stück Auslosungsscheine hierzu Nr. D Gruppe 2, 75 764, 75 765, 75 766.
Koblenz, 4. Juli 1940.
Staatliche Kriminalpolizei.