Siebente Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 167 vom 19. Juli 1940. S. 2
Anordnung über die Einwirkung der Verdunkelungsmaßnahmen auf die Entgelte für Straßenbeleuchtung. Vom 17. Juli 1940.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I. S. 927) ordne ich mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan an:
Für die Heit der Anordnung von Verdunkelungsmaß⸗ nahmen entfallen alle in Straßenbeleuchtungsverträgen vor⸗ gesehenen Mindestabnahmeverpflichtungen.
§ 2 (1) Wird nach Anordnung der Verdunkelungsmaßnahmen noch Energie für Straßenbeleuchtung (z. B. für Richtlampen oder bei teilweiser Verdunkelung) entnommen, so hat die Ge⸗ meinde ein Entgelt zu zahlen, das sich nach der Formel
1=2.2 errechnet. Hierbei bedeutet
2„0) das Gesamtentgelt für die Straßenbeleuchtung in den 12 Monaten vor Anordnung der Verdunkelung, b) die Energieabnahme in kWh oder cbm nach Anord⸗ nung der Verdunkelung, e) die Energieabnahme in kWh oder cbm in den 12 Monaten vor Anordnung der Verdunkelung.
(2) Wird die Energieabnahme für Straßenbeleuchtung nicht gemessen, so ist sie sowohl für die Zeit vor als auch für die Zeit nach der Anordnung der Verdunkelungsmaßnahmen überschläglich zu ermitteln durch Multiplikation des Anschluß⸗ wertes der Beleuchtungseinrichtungen in kW oder des Nor⸗ malverbrauchs in ehm je Stunde mit der vereinbarten oder “ Stundenzahl der Einschaltung der Straßenbeleuch⸗
(1) Neben der nach § 2 zu zahlenden Vergütung ist ein Betrag zu entrichten, der sich nach den Vorschriften der Ab⸗ sätze 2—4 errechnet.
99 Von der nach § 2 gekürzten Gesamtvergütung für die Straßenbeleuchtung in den 12 Monaten vor Anordnung der Verdunkelung (a— x) ist ein Betrag abzuziehen, der sich er⸗ gibt aus der Multiplikation von e— b (d. h. der Differenz zwischen der Zahl der in den 12 Monaten vor Anordnung der Verdunkelungsmaßnahmen abgegebenen kWh oder ebm und der Zahl der nach Anordnung der Verdunkelungsmaßnahmen weiter abgegebenen und nach § 2 vergüteten kWh oder cbm) mit den arbeitsabhängigen Kosten.
(3) Die arbeitsabhängigen Kosten sind bei der elektrischen Energie mit 3 Rpf. je kWh, bei Gas mit 4 Rpf. je ebm an⸗ zusetzen.
(4) Von dem nach Abzug der arbeitsabhängigen Kosten verbleibenden Restbetrag hat die Gemeinde 50 % an das Ver⸗ sorgungsunternehmen zu entrichten. Für die übrigen 50 % entfällt ein Anspruch des Versorgungsunternehmens.
(5) Ist die Abgabe für Straßenbeleuchtung nicht gemessen worden, so ist sie nach Maßgabe des § 2 Absatz 2 zu ermitteln. .66) Werden die Verdunkelungsmaßnahmen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten abgeändert, so ist sinn⸗
iß zu verfahren (monatliche Abrechnung).
Das nach § 3 zu entrichtende Entgelt schließt auch die Vergütung für den Kapitaldienst, die Abschreibungen und die Wartungskosten der dem Versorgungsunternehmen gehören⸗ den Beleuchtungsanlagen ein. Nur für den Fall, daß das Versorgungsunternehmen die Beleuchtungsanlagen erstellt und gegen eine besonders festgesetzte Vergütung an die Ge⸗ meinde verpachtet hat, ist dieser Pachtzins ncgen der Ver⸗ gütung nach § 3 weiterzuzahlen.
Lassen sich die Daten für die Energieabgabe zur Straßen⸗ beleuchtung oder das gezahlte Entgelt für die 12 Monate vor Anordnung der Verdunkelungsmaßnahmen nicht einwandfrei ermitteln, so tritt an die Stelle der 12 Monate vor Anord⸗ nung der Verdunkelung das letzte Geschäftsjahr des Ver⸗ sorgungsunternehmens vor Anordnung der Verdunkelung.
§ 6 Die Zahlung des nach den §§ 2-4 geschuldeten Entgelts ist in der Weise und in den Fristen zu bewirken, die nach dem Straßenbeleuchtungsvertrag oder der bisherigen Uebung für die Zahlung des Entgelts für Straßenbeleuchtung oder des Pachtzinses für die Beleuchtungseinrichtungen maßgebend
*
waren. . 8 (1) Die vorstehend getroffene Regelung gilt mit Wirkung vom 1. des Monats, der auf die Anordnung der Verdunkelung folgt. Rückständige Beträge sind binnen 3 Monaten nach der Verkündung dieser Anordnung nachzuzahlen. In der gleichen Frist sind überzahlte Beträge zurückzuzahlen. . (2) Soweit vor der Veröffentlichung dieser Anordnung die Einwirkungen der Verdunkelungsmaßnahmen auf die Ent⸗ für Straßenbeleuchtung zwischen Gemeinden und Ver⸗
orgungsunternehmen durch schriftlichen Vertrag rechtsgültig geregelt worden sind, hat es dabei sein Bewenden.
Berlin, den 17. Juli 1940.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. 8 eeEe111XXX“*“
Nichtamtliches.
4 “
Der Königlich Afghanische Gesandte in Berlin, Herr Allah Nawaz Khan, hat Berlin am 12. Juli d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der 1. Legationssekretär Herr Fazl Ahmed Khan, die Geschäfte der Gesandtschaft.
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8
Wirtschaftsteitk.
Berliner Börse vom 18. Zuli.
Bei nicht einheitlicher Kursbewegung überwogen am Don⸗ nerstag bei Eröffnung der Aktienmärkte Steigerungen. Die Geschäftstätigkeit blieb verhalhe senahas klein, was auch darin zum Ausdruck kam, daß zahlreiche Papiere vorerst eine Strich⸗ notiz erhielten. 1
Am Montanmarkt standen Harpener mit +† 1 ¾¼ % im Vor⸗ dergrunde. Klöckner gewannen ½ und Ver. Stahl ¼ . Ande⸗ rerseits gaben Buderus und Mannesmann um je ¾ % und Rheinstahl um ½ % nach. Von Braunkohlenwerten veränderten sich nur Dt. Erdöl (— *¹4¼1). Bei den Kaliaktien wurden Winters⸗ hall um 1 4¼ % niedriger notiert, “ Kalichemie ½ % ge⸗ wannen. In der chemischen Gruppe setzten Farben mit 180 um „½ % höher ein, notierten alsbald aber 179 %. In den Elektro⸗ und Versorgungswerten war das Geschäft klein. Zu erwähnen sind Gesfürel mit +† ½, Dessauer Gas mit +† ℳ, EW⸗Schlesien mit + 1 4¼, Rheag mit +† 1 ½ und Wasser Gelsenkirchen mit + 4 %. Demgegenüber büßten AEG und Lahmeyer je *½ % ein. Von Autowerten ermäßigten sich BNW um Nℳ¾ %. Bei den Maschinenbaufabriken gewannen Berliner Maschinen und Rheinmetall⸗Borsig je ¼6, ferner Schubert & Salzer 1 %. Nied⸗ riger lagen Zellstoffwerte, von denen Aschaffenburger , Feld⸗ mühle und Waldhof je 1 ¼ % verloren. ei den Brauerei⸗ aktien wurden Schultheiss um 1 und Dortmunder Union um 1 % % heraufgesetzt. Hotelbetrieb fielen durch einen Rückgang um 4 % auf, wobei die Steigerungen der letzten Tage berück⸗ sichtigt werden müssen. Allgemeine Lokal und Kraft zogen um 1 ½% % an.
Im weiteren Verlauf war die Kursentwicklung unregel⸗ mäßig, jedoch machte sich überwiegend Schwächeneigung bemerk⸗ bar. Man handelte Ver. Stahlwerke mit 123, Farben mit 17924 und Reichsbankanteile mit 112 ⁄¼. Bemberg verloren ¾, Ges⸗ fürel, Rheinstahl, Erdöl und Felten je ½ %. Höher bewertet wurden EW⸗Schlesien mit + % und Aschaffenburger mit † ℳ. Auch Hotelbetrieb konnten sich um ½. % erholen.
Gegen Ende des Verkehrs machten sich leichte Ansätze zu einer Erholung bemerkbar, jedoch war das Geschäft sehr veh g. Ver. Stahlwerke schlossen mit 123 ¾ und Farben mit 179 ¾. Schultheiss und Erdöl befestigten sich gegen den Verlaufsstand um ¾%¼ und Wintershall um %. Ilse Genuß schlossen ¾ und Schubert & Salzer 1 .½ % über der ersten Notiz.
Am Kassamarkt waren Bankaktien gut gehalten.
8 11“
Ausweise ausländischer Notenbanken.
London, 17. Juli. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 17. Juli 1940 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 608 920 (Abn. 1460), hinterlegte Noten 21 320 (Zun. 1460), andere Regierungssicher⸗ heiten 88 Emissionsabteilung 614 850 (Abn. 780), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3630 (Zun. 790), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 510 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depositen der Regierung 56 040 (Zun. 33 850), andere Depositen: Banken 79 170 (Abn. 27 830), Private 51 230 (Zun. 3450), Regierungssicherheiten 155 870 (Zun. 690 andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 3030 (Abn. 840), Wertpapiere 23 040 (Abn. 100), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 1130 (Abn. 240). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 12,04 gegen 11,99 „%. ü 1 8 E1“ J“ 1“
6
.““ “ Britisches Imperium kein Ersatz für Englands ausgefallene Märkte in Europa.
Stockholm, 18. Juli. Die schwedische Zeitung „Nya Dagligt Allehanda“ hat sich neulich mit der Frage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit des britischen Imperiums befaßt, auf die bekanntlich die Londoner Regierungsmitglieder und ihre Propa⸗ gandastellen schon seit langer Zeit so große Hoffnungen setzen. Dabei kommt das Blatt zu der Feststellung, daß zwar eine ge⸗ wisse wirtschaftliche Einheit auf den Grundlagen des Ottawa⸗ Abkommens bereits festgestellt werden könne, daß ihre Bedeutung jedoch sehr begrenzt und das Funktionieren vom Vorhandensein völlig normaler und ruhiger Verhältnisse abhängig sei.
Bei den wichtigsten Lebensmitteln, vor allem lebenden Tieren, Butter, Käse, Eiern, Zucker und Tee, käme kaum die Hälfte des britischen Bedarfs aus dem Imperium, und bei Ge⸗ treide, Büchsenfleisch, Gemüse und einer Reihe anderer lebens⸗ wichtiger Erzeugnisse würden 60 % und mehr des Einfuhrbedarfs normal von Ländern außerhalb des Imperiums geliefert. Die Versuche der letzten Zeit, die Bezüge aus dem Imperium zu erhöhen, seien überwiegend fehlgeschlagen. Obwohl England an Fleisch und Speck alles kaufe, was die Dominien und Kolonien gegenwärtig abgeben könnten, würden damit nur etwa 35 % des gesamten normalen Einfuhrbedarfs erreicht. Bemerkenswert sei auch, daß hinsichtlich der notwendigen Bezüge an Eisen, Stahl, Maschinen und anderen Metallwaren England aus seinem Im⸗ S so gut wie nichts erhalten könne. Ebenso ungünstig eien die Bezugsmöglichkeiten für Oel und Rohbaumwolle wie auch für Holzwaren und Papier aus diesem Bereich. Stark ins Gewicht falle überdies die Tatsache, daß das Imperium für die Ausfuhr des Mutterlandes nur von verhältnismäßig geringer Bedeutung sei, da es in der Hauptsache nur Maschinen, Autos, SSgg und Chemikalien sowie Alkoholika aufnehme. Das britische Imperium sei für das Mutterland ein Markt, der nur eine geringe Bedeutung im Fen zur Notwendigkeit eines offenen Weltmarktes für England habe.
Starker schwedischer Außenhandelsrückgang im Juni.
Stockholm, 18. Juli. Schwedens Außenhandel stand im Juni sowohl in der Ausfuhr als auch in der Einfuhr weiter im Zeichen des Rückgangs. Der Ausfuhrwert betrug 86,22 Mill. Kr. gegen⸗ über 80,39 Mill. Kr. im Mai dieses und 177,94 Mill. Kr im Juni vorigen Jahres, der Einfuhrwert 136,36 Mill. Kr. gegen 197,4 bzw. 201,77 Mill. Kr. Der Einfuhrüberschuß belief sich damit auf nur 50,14 Mill. Kr. gegen 117,0 bzw. 23,83 Mill. Kr.
Für die erste Hälfte dieses Jahres ergibt sich somit eine Ge⸗ samteinfuhr Schwedens von 1145,68 Mill. Kr. gegenüber 1138,12 Mill. Kr. im ersten Halbjahr 1939 und eine Ausfuhr von 694,72 Mill. Kr. gegen 908,4 Mill. Kr. Der Einfuhrüberschuß hat sich damit fast verdoppelt; er beträgt 450,96 Mill. Kr. gegen nur 229,72 Mill. Kr. —
—
Vor den Verhandlungen über Erweiterung des italienisch⸗schwedischen Warenaustausches. Rom, 18. Juli. Demnächst wird eine aus politischen und wirtschaftlichen Persönlichkeiten bestehende schwedische Abordnung in Rom eintreffen, um Verhandlungen über die Erweiterung
So ge⸗
Wirtschaft des Auslandes. 8
Deutsche Bank ½ %, Commerzbank ¼ %, Adca 2 %, Kassenverein % und Asiatenbank gegen letzte Notiz 14 R. h. Bayer. Vereinsbank gingen um ½¾ und Vereinsbank Hamburg um ¼ % zurück. Hyp.⸗Banken befestigten sich meist um ¼ %. Eine Ausnahme machten Westboden, die im gleichen Ausmaß sich abschwächten. Am Schiffahrtsaktienmarkt wurden Hamburg Süd und Hansa Dampf um N4 % heraufgesetzt, während Nordlloyd mit — 9% und Hapag mit — 1 % leichte Rückgänge erfuhren. 1
wannen u. a.
Unter den Kolonialanteilen waren Otavi mit 32 4 (+ R ℳ) üe8 veanlagt, während Doag mit 133 ¾ eine fast 2 Yige Kurseinbuße erlitten. Am Kassamarkt der Industrie⸗ papiere war die Haltung nicht einheitlich. Die Kursabweichungen hielten sich, von verschwindenden Ausnahmen abgesehen, in sehr engen Grenzen. 8 Gieukraütscheine I und II wechselten ausnahmslos den Be⸗
itzer zu Vortagskursen. 88 Won variablen e notierten Reichsaltbesitz 149 % gegen 149 ⁄%6 am Vortag und Reichsbahnvorzüge 127 ¾ nach anfänglich 127 % gegen 127 ¾.
Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe und Stadtanleihen gefragt, Gemeindeumschuldung lag mit 99,70 knapp behauptet. Länderanleihen waren so gut wie unverändert. Von Altbesitz⸗ emissionen avancierten Westfalen um 1 ¼ T. Fteie lagen gut behauptet. Von Reichsschätzen wurden 36 er Folge III und 37 er Folge I um % % heraufgesetzt. 40 er Reichsschätze wurden mit Strichgeld notiert. Industrieobligationen hatten bei kleinstem Geschäft keine nennenswerten Veränderungen aufzuweisen.
fzuweisc. vatdiskontsat stellte sich unverändert auf 296 in
der Mitte.
Am Geldmarkt blieb der Blankotagesgeldsatz mit 1 ½ — 1 ¾ 9% unverändert. 1
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine
Veränderungen ein.
Neuer Umrechnungskurs für Reichskredit⸗ kassenscheine in Holland.
Den Haag, 18. Juli. Durch Verordnung hat der Reichs⸗ kommissar für die besetzten niederländischen Gebiete den Um. rechnungskurs für Reichskreditkassenscheine auf 1 hfl = 133 Reichs⸗ pfennige neu festgesetzt. Der bisherige Kurs stellte sich auf 1 hfl. = 150 Reichspfennige.
8 E““
des italienisch⸗schwedischen Warenaustausches aufzunehmen „Giornale d'Italia“ weist darauf hin, dgh Italien 1938 von Schweden hauptsächlich 1. 818 155 Mill. Lire), Maschinen, Eisen, Stahlbarren und Walzeisen eingeführt, dagegen über⸗ wiegend landwirtschaftliche Erzeugnisse — vor allem üdfrüchte (50 % der Gesamtausfuhr) —, ferner Woll⸗ und Kunstfaser⸗ ewebe, Schwefel, Weine und Süßweine nach Schweden ausge⸗ führt habe. Bisher 1. sich die Handesbilanz zugunsten Schwe⸗ dens entwickelt, jedo 9 sei auch in dem italienischen Export, be⸗ sonders in Baumwollgeweben, eine Steigerung eingetreten.
88 Ungarische Außenhandelsbesprechungen. Abkommen mit Bulgarien, Verhandlungen mit Schweden, Griechenland und Finnland.
Budapest, 18. Juli. Wie bereits Anfang Juli gemeldet, wurden in der letzten Zeit in Budapest mit einer bulgarischen Abordnung Verhandlungen geführt. Diese sind nun kürzli durch Unterzeichnung eines neuen Abkommens zum Abschlu ebracht worden. In dem Abkommen wird der 68 des Heiderseitigen Warenverkehrs für die Dauer eines Jahres fest⸗ gelegt. Nach der higeühe ausgegebenen amtlichen Verlautbarung sieht das neue Abkommen eine wesentliche Erhöhung der beider⸗ seitigen Warenkontingente vor.
Die gleichfalls bereits angekündigten Verhandlungen mit Schweden werden in diesen Tagen aufgenommen. Auch für die bevorstehenden Verhandlungen mit Griechenland, die durch den am 30. Juni erfolgten Ablauf der ungarisch⸗griechischen Verein⸗ barungen über den Waren⸗ und Zahlungsverkehr notwendig geworden sind, ist die griechische Abordnung in Budapest einge⸗ troffen und hat die vorbereitenden Arbeiten für die Besprechungen aufgenommen. b eee evirs
Endlich ist auch in der nächsten Zeit mit der Aufnahme von Verhandlungen über die Regelung des Warenaustausches mit Finnland zu rechnen. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in Helsinki gefü hrt werden. Wie bereits gemeldet, besteht unga⸗ rischerseits der Wunsch, Zellulose aus Finnland zu beziehen. Nach Darstellungen der Fachpresse kommt unter Umständen auch die Einfuhr von Papier aus Finnland in Betracht. Ungarn will dagegen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Industrieartikel liefern. Es wird jedoch damit gerechnet, daß unter Umständen ein Teil der finnischen Lieferungen in freien Devisen bezahlt werden muß.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
Wertpapiermärkten.
Prag, 18. Juli. (D. N. B.) Amsterdam 15,58, Berlin —,—, Zürich 665,75, Oslo 666,00 nom., Kopenhagen 566,50 nom., London*) 116,20, Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York 29,34, Paris*) 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 469,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budaäpest, 18. Juli. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,08, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,—, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 78,50, Slowakei 9,65.
London, 19. Juli. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,70 — 17,80, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,90 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) 0/3,25 nom.
Paris, 18. Juli: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen,
(D. N. B.)
Amsterdam, 18. Juli. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 — 75,43, London —,—, New York 1888/⁄16 — 188 ⁄6, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 42,72 — 42,81, Helsingfors 381 — 382, Italien —X,—, Madrid — —, Oslo —,—, Kopen⸗ hagen —,—, Stockholm —,—, Prag —,—.
Zürich, 18. Juli. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris —,—. London 16,45, New York 440,25, Brüssel —,—, Mailand 22,30, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 176,25, Stockholm 104,90, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 550,00, Budapest
79,00, Belgrad Bukarest Japan 103,75.
300,00, 875,00,
Konstantinopel 350,00, Buenos Aires 95,00,
(D. N. B.) London 19,80,
10,00, Athen Helsingfors
18. Juli.
30,00,
Kopenhagen,
New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen —,—
Sslo 117,73, Helsingfors 10,50, Prag —,—,
Brüssel —,—,
ürich 117,95, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,60,
Madrid —,—,
Warschau —,—. , Stockholm, 18. Juli. (D. N. B.) London 16,85 G., 6,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 9,20 G., 9,60 B., Schweiz. Plätze 95,10 G., 95,90 B., Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B.,
Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,00 B., Warschau —,—.
101,25, Kopenhagen 85,40, Rom 23,00, Pra
Oslo, 17. Juli. (D. N. B.) London —,—, Berlin 177,50, Paris —,—, New York 440,00, Amsterdam —,—, Zürich Helsingfors 9,20, Antwerpen —,—, Stockholm 105,25, 15,50, Warschau —,—.
Moskau, 12. Juli. New York 5,30, London
19,85, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 11,13, Schweiz
120,15, Berlin 212,00.
London, 17. Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 22 ½, Silber auf Lieferung Barren 21 7⁄2, Silber fein prompt
24 ¼, Silber auf Lieferung lein 231 ½1, Gold 168/—.
besitzanleihe 149 ⅜,
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 18. Juli. (D. N. B.) Aschaffenburger Buntpapier —,—
Reichs⸗Alt⸗ Buderus
Eisen 123,00, Cement Heidelberg 170,00, Deutsche Gold u. Silber 252,50, Deutsche Linoleum 161,50, Eßlinger Maschinen 131,50, H u. Guilleaume —,—, Ph. Holzmann 198,00, Gebr. Jung⸗
—.,.—
8 8 8 8
88
b
8
Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, Alpine Montan AG.
8 8 8 8
8
8
mittel. Reichsmark.]
mark Lds.⸗Anl 1934 99,55,
ans 120,50, Lahmeyer 135,50, Laurahütte 30,50, Mainkraftwerke Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff
[Schlußkurse.] Dresdner
9 Rütgerswerke 174,75, Waldhof 146,50. Hamburg, 18. Juli. (D. N. B.)
Bank 119,50, Vereinsbank 134,00, Hamburger Hochbahn 105 ⅛,
Hamburg⸗Amerika Paketf. 97 B., Hamburg⸗Südamerika 141,—, Cordd. Lloyd 94,25, Alsen Zement —,—, Dynamit Nobel 92,50, Guano 102,00, Harburger Gummi 198,00, Holsten⸗ Brauerei 160,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—. 1934 99,65, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,60, 6 ½ % Steier⸗ 6 % Wien 1934 99,75 K., Donau⸗ A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, „Hermann Göring“ 14,30, Brau⸗AG. Oesterreich —X,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 26,90, Enzesfelder Metall —, Felten⸗Guilleaume 149,50 K., Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil 85,50, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗ Finze AG. 68,50 K., Leipnik⸗Lundb. 590,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal 49,00, Neusiedler AG. 110,50, Perlmooser Kalk 420,00, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit 193,—, Steirische Wasserkraft 145,50, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 124,50, Steyrermühl Papier 55,60, Veitscher Magnesit —,—, Wagner⸗Biro 158,50, Wienerberger Ziegel —,—.
Berlin, 18. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) (Preise in Bohnen, weiße mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen,
käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen,
Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe d§) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne
Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangvon §*) 33,95 bis
34,95, Saigon, ungl. § *) —,— bis —,—, Italiener ungl. § *) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60
bis 48,60, Arracan 38,75 bis 39,75, Buchweizengrütze —,— bis —,—,
Gerstengraupen,
grob, 0/4 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen,
Kälberzähne 0/6*) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗
45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze
Haferflocken [Hafernährmittel]*) [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812, Inland 35,15 bis —,—, Weizen⸗
nungen*) 34,00 bis 35,00 †),
grieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65
bis 38,15 †), Zucker Melis (Grundsorte) 67,90
bis —,—, Roggen⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †),
Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Röstkaffee, Brasil Superior
bis Extra Prime §)
349,00 bis 373,00, Röstkaäffee, Zentral⸗
amerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung
130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. 8) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausge⸗ wogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, ausge⸗ wogen —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 71,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb. 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—,
feine Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,— Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303, bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,60 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 9% 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.
8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. 3
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldforten und Vanknoten Telegraphische Auszahlung. .
— —
19. Juli Geld rief
18. Juli Geld Brief
Aegypten (Alexand. und Kairp) .. .... Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos 1141“ Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Ieneien) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenh.) England (London).. Estland (Reval/ Talinn).. Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. IJran (Teheran). Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Nen Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) 100 Dinar Kanada (Montreah 1 kanad. Doll. Lettland (Riga) 100 Lats Litauen (Kowno / Kaunas). Luxemburg (Luxem⸗ burg).. 8 Neuseeland (Welling⸗ Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
18,70 18,83 18,79 18,83
0,542
—
1 Pav.⸗Pes. 0,541 1 austr. Psd. —
100 Belga 39,96 1 Milreis
100 Rupien — — g 100 Lewa 3,047 3,0531/ 3,047 3,053 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48,31
1 engl. Pfd. — — — —
100 estn. Kr. 62,44 62,56 62,44 62,56 100 finnl. M. 5,06 5,07 5,06 5,07 100 Frcs. 186 Le- 100 Drachm. 2,148 2,152
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
0,545 0,538
40,04 0,132
39,96 40,04
0,130 0,130 0,132
2,148 2,152 132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 88,50
13,11 0,587
132,57 14,59 38,42
132,83 14,61 38,50
13,09 0,585
5,694
13,11
13,09 0,587
0,585
5,694 5,706 5,706
48,75 48,85 41,94
10,01 9,99
48,85 100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. — — 100 Kronen 56,88 56,76 56,88 100 Escudo 9,509 9,491 9,509 100 Lei — essr 888
59,58
42,02 42,02
10,01
100 Kronen 59,46 59,58
56,69 8,591
23,56
100 Franken 100 Kronen
56,81 8,609
56,69 8,591
56,81 8,609
100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
23,60 23,56 223,60
1,978 1,982 1,978 1,982
0,919 0,921] 0,919 0,921
2,498
2,502] y2,498 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9,89 9,91 Frarck 50 6 5,599 5,611 Australien, Neuseelaud 7,912 7,928 Britisch Indien . 74,18 74,32 Kanada 2,098 2,102
üMrüEETIETTTITITIIITIIIEEEE
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 19. Juli auf 74,00 Rℳ (am 18. Juli auf 74,00 Eℳ) für
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
18. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205 5,74 5,76
2,59 2,59 0,49 4,26 40,08 0,095 0,105 49,40 49,60
19. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205 5,74 5,76
Sovereigngs. Notiz 20 Francs⸗Stücke. für Gold⸗Dollars.. 1 Stück Aegyptische l ägypt. Pfd. Amerikanische: 1000 — 5 Dollarx 1 Dollar 2,57 2 und 1 Dolla 1 Dollar 2,57 Argentinische 1 Pap.⸗Peso 0,47 Australische I austr. Pfd. 4,24 Belgische 100 Belga 39,92 Brasilianische 1 Milreis 0,095 0,105 Brit.⸗Indische 100 Rupien 49,40 49,60 Bulgarische 100 Lewa — Dänische: große 100 Kronen — 10 Kr. u. darunter 100 Kronen 48,26 Englische: große 1 engl. Pfd. 6,51 1 £ u. darunter 1 engl. Pfd. 6,51 Estnische 100 estn. Kr. Französische 100 Frs. Holländische 100 Gulden Italienische: große 100 Lire 10 Lire u. darunter. 100 Lire Jugoslawische: große 100 Dinar 100 Dinar 100 Dinar Kanadische Ip kanad. Doll. Lettländische 100 Lats Litauische: große 100 Litas 100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. Norwegische 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische: große. 100 Kronen 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Südafr. Unio 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
2,59 2,59 0,49 4,26 40,08
2,57 2,57 0,47 4,24
39,92
48,06 48,26 6,49 6,51 6,49 6,51 4,79 4,81
1 5,01
4,99 132,33 132,87 13,07 8,13 5,64 5,66 1,59 1,61 41,86 10,02 56,83
222 —9.S.S.S 828
—
90 2 EÆE
Türkische 0 0 Ungarische 2. 922 ˙5⅔
Notierungen der Kommifsion des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 19. Juli 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium,
99 % in Blöcken Seeeie e. 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren
99 137
Rℳ für 100 kg
Reinnickel, 98 — 99 ‧ Antimon⸗Regulus.. Feinsilber..
35,50 — 38,50
Gffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungt⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 8. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustelungen. 5. Verlust⸗ und Fundfachen.
6. Auslosung ufw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,
““ E
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels ⸗· und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall. und Invalidenversicherungen, b 14. Bankausweise, 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
111“““
Anue Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier Anderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, 1 deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden. Füch ihm abhanden gekommenen Aktien
völlig druckreif eingesandt werden.
3. Aufgebote.
[19522] Aufgebot.
Günther Freiherr v. Sternfeld in Berlin⸗Karlshorst, Prinz⸗Heinrich⸗ Straße 3, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Walter Mühring in Posen, Wilhelmstraße 24, hat das Aufgebot der
1941,
stabe E Nr. 2473. Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. März anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen; andernfalls wird die Urkunde für Mannheim, den 8. Juli 1940. Amts⸗ gericht. B.⸗G. 3.
sparkasse Düren Nr. 4957, lautend auf Johann Viethen Berg mit einem Be⸗ stande von 2366,98 Rℳ, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 29. Ok⸗ tober 1940, 11 Uhr vorm., vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 16, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde
Der Inhaber der
kraftlos erklärt werden
seiner glaubhaft gemachten Behauptung [19516]
485 bis einschließlich 499 der
F. 242/1940. Das Amtsgericht Bre⸗
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Düren, den 8. Juli 1940.
mögensbeschlagnahme bleibt aufrecht⸗ erhalten.
1. Untersuchungs⸗ Berlin⸗Schöneberg, 8. Juli 1940. und Straffachen. Finanzamt Schöneberg.
1 Unterschrift. 8. [19513.] [ĩ19512]) Bekanntmachung. Aufhebung eines Steuersteckbriefs. Dem Kaufmann Heinrich Böhm, Der Steuersteckbrief des Finanz⸗ hier, Schmiedebrücke 48, ist auf Grund amts Schöneberg vom 5. September des § 20 der VO. über Handelsbe⸗ 1939 gegen den früheren Drogengroß⸗ schränkungen v. 13. 7. 1923 der Handel händler Leonhard Israel Saulsohn, mit Gegenständen des täglichen Be⸗ geboren am 6. August 1894 zu Berlin, darfs und Lebensmitteln aller Art und seine Ehefrau Gertrud Sara, ge⸗ wegen persönlicher Unzuverlässigkeit borene Kuhn, geboren am 29. Oktober untersagt worden. Die Untersagung 1894 zu Konitz, beide zuletzt in Berlin⸗ gilt für das gesamte Reichsgebiet. Die Schöneberg, Wartburgstraße 16 wohn⸗ Entscheidung ist rechtskräftig. — Wia. haft gewesen, zur Zeit in USA. 755/24/40. (Reichssteuerblatt 1939, Seite 1039) Breslau, den 12. Juli 1940. wird aufgehoben. Die mit dem Der Oberbürgermeister. Steuersteckbrief ausgesprochene Ver⸗ J. V.: Klemm, Stadtrat.
.
Drukarnia Concordia Aktiengesellschaft, früher Ostdeutsche Buchdruckerei und Verlagsanstalt Aktiengesellschaft in Posen, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Januar 1941, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Saal 29, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Posen, den 27. Juni 1940. Das Amtsgericht.
[19519]
Der David Israel Felsenthal in Mannheim, P.’ 6. 3—4 bei Stahl, hat das Aufgebot folgender Urkunde bean⸗ tragt: 4 ½ % (ehem. 8 %) Goldpfand⸗ brief der Rheinischen Hypothekenbank, Mannheim, 1/1000 er Reihe 33 Buch⸗
men hat am 11. Juli 1940 auf Antrag des Hoteliers August Vogt, Bremen, Marienstraße 13, folgendes Aufgebot erlassen: „Der unbekannte Inhaber des auf den Namen A. Vogt ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben von ℳ 518,42 nachweisenden Einlege⸗ buches Nr. 129 755 der Sparkasse in Bremen wird hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 28. Januar 1941, vormittags 9 Uhr, anberaumten, im Gerichts⸗ hause, hierselbst, Zimmer Nr. 84, statt⸗ findenden Aufgebotstermine unter An⸗ meldung seiner Rechte das bezeichnete Einlegebuch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.“ Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[19517] Aufgebot. Der Ludwig Viethen aus Berg bei Floisdorf hat das Aufgebot des ver⸗
Amtsgericht Düren. Abt. 2 b.
[19873] Aufgebot.
Der Zimmermeister Reinhold John in Stotternheim hat beantragt, den Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Stotternheim Blatt 296 Abt. III. Nr. 2 für den Gastwirt Robert John in Mittelhausen eingetragenen 4000,— Goldmark Darlehen aufzubieten. Dar⸗ über wird am Freitag, den 3. Januar 1941, 9 Uhr, im Ametsgericht in Großrudestedt, Zimmer Nr. 24, ver⸗ handelt. Wer den Brief besitzt, muß ihn spätestens in diesem Termin dem Gericht vorlegen und seine Rechte an⸗ melden, sonst wird der Brief für kraft⸗ los erklärt werden.
Großrudestedt, den 12. Juli 1940 “ 1 Amtsgericht. 8
Schön.
lorengegangenen Sparbuches der Kreis⸗