G S2
Sußmann, Siegbert Hermann, geb. am 30. 5. 935 in Beuthen O/S., äfer, Paul, geb. am 29. 2. 1912 in Güdingen, iff, Theodor, David Ifrael, geb. am 31. 3. 1895 in Heusenstamm (Lkrs. Offenbach/ Main),
iff, Delphine Sara, geb. Rohrheimer, geb. am 3. 1900 in Wallerstädten (Lkrs. Groß⸗Gerau), iff, Ludwig Leopold Israel, geb. am 12. 4. 1923 enbach / M., f, Dorothea Margot Sara, geb. am 6. 7. 1924
fenbach / M.,
Schiff, Irene Sara, geb. am 18. 4. 1928 in Waller⸗ städten (Lkrs. Groß⸗Gerau), Schiff, Ernst Ifrael, geb. am 25. 4. 1929 in Waller⸗ städten (Lkrs. Groß⸗Gerau), Schley, Rudolf, geb. am 13. 11. 1904 in St. Ing⸗ bertgrube (Krs. St. Jugbert), Schley, Rosalie, geb. Wischer, geb. am 31. 8. 1905 in Lowkowitz / Ostpr., Schley, Marianne, geb. am 1. 6. 1930 in Lehrte, Schley, Rudolf, geb. am 5. 10. 1931 in St. Ingbert, 22. nase, Richard Otto, geb. am 3. 4. 1916 in Ham⸗ urg, Schwartz, Leipzig, Schwartz, Johanna, geb. Löb, geb. am 20. 5. 1905 in Birkenau / Odenwald, Schwartz, Ilse Margot Sara, geb. am 31. 1. 1933
—
& G S⸗ S⸗
ꝙ 886 EXX. —
0*⁷ 020
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Stephan, geb. am 22. 12. 1899 in
rze, Hermann, geb. am 8. 8. 1909 in Schwa⸗ (Lkrs. Schwabach), Schwarze, Theresa, geb. Giron Gonzales, geb. am .4. 1910 in Almaden de la Plata/Spanien,
&s
G
2E G
nella,
chwed, Moritz, geb. am 24. 11. 1894 in Wien,
Schwenk, Erich Philipp Israel, geb. am 8. 2. 1901
in Habelschwerdt,
Schwenk, Edith Sara, geb. Brieger, geb. am 21. 10.
902 in Breslau,
chwenk, Renate Sara, geb. am 3. 5. 1931 in
Breslau,
Staehely, Gerhard, geb. am 18. Dezember 1916
in Waldenburg,
Stein, Anna, geb. Uhlir, geb. am 31. 3. 1902 in
Wien, 1“
Stiebel, Werner Ifrael, geb. am 5. 2. 1896 in
Eisenach,
Stiebel, Ilse Sara, geb. Haurwitz, geb. am 27.
in Glogau,
Tuteur, Frieda Sara, geb. Bodenheimer, geb. am
29. 12. 1890 in Landau / Pfalz, 8 3 wnteur, Ilse Hanna Sara, geb. am 29. 3. 1924 in aiserslautern,
Visser, Hugo, geb. am 24. 1. 1907 in Gelsenkirchen,
Wagne r, Michael Stephan, geb. am 1. 5. 1916 in
Großhemmersdorf,
Wasserzug, Detmar, geb. am 11. 2. 1870 in Nei⸗
Terbfre sche⸗
Wasserzug, Frieda, geb. Diefenbronner, geb. am
1 8. iin Karlsruhe, .
Weiß, Edith Sara Sophie, geb. Abel, geb. 16. 7.
1909 in Hamburg, 1. ““
Weiß, Eva Marion Sara, geb. am 29. 7. 1928 in
Hamburg,
We i ß, Rolf Israel, geb. am 20. 6. 1929 in Hamburg,
Weiß, Sally, geb. am 7. 2. 1908 in Witten (Krs.
Arnsberg),
Weiß, Rosa, geb. Rosendorf, geb. am 27. 6. 1910 in
Lauenburg/ Pommern,
Weiß, Manfred Mayer, geb. am 29. 1. 1937 in
Berlin, .
ei mann, vnre9 geb. am 21. 4. 1891 in Berlin, eißmann, arlotte, geb. eid 3
11. in Dirschau, Cir. gggts. eißmann, RNudi Id Abr 1
14. 2. 1921 in Berlin, en “
Weißmann, Werner, geb. am 23. 1. 1923 in Ber⸗
„Louis, geb. am 14. 12. 1879 in Tilsit, „Rosa, geb. Klein, geb. am 7. 5. 1888 in Tilsit, „Emanuel, geb. am 6. 5. 1920 in Görlitz, lers, Ernst Werner, geb. am 22. 12. 1915 in
„ Maximilian Michaelis Ed 1 22. 2. 1909 in Berlin, AA“ Woyda, Esther, Irma, geb. Masur, gesch. Rubin⸗ ger, geb. am 12. 9. 1912 in Berlin⸗Neukölln, Kubinger, Rolf, geb. am 15. 12. 1934 in Berlin, Woyda, Helga, geb. am 15. 6. 1938 in Berlin⸗Char⸗ Woyrhaler, Konrad Israel, geb. am 29. 2. 1872 in Bordzichow (Pr. Stargard). Berlin, den 17. Juli 1940. 3 Der Reichsminister des Inne J. B.: Pfundtner.
—
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SS
jugoslawischer Anleihen. Vom 22. Juli 1940.
Zwischen der deutschen und der jugoslawischen Regierun veee im Auschluß an die Abkomen g,re. vembe⸗ 939 und 16. Februar 1940 Verhandlungen über die Regelung weiterer Anleihen stattgefunden, die am 15. Juni 1940 zu einer neuen Vereinbarung geführt haben. Unter diese neue Vereinbarung fallen die
4 ½ % Krainische Landesanleihe von 1917
5 % Montenegrinische Staatsanleihe von 1911
1 (lautend auf Kronen und Perper)
oweit sie sich im Besitz von Personen befinden, die ihren Wohnsitz, Sitz Tehs 2, Ph c s⸗ Aufenthalt im Gede abzen
und die
Deutschen Reichs (Deviseninländer) oder im Protektorat Böhmen und Mähren Hollen 8 8
16“ 11“
Diese beiden Anleihen werden einschließlich aller Zins⸗ * mit bestimmten Beträgen eingelöst. 8 ie Ausschüttungen an die Wertpapierbesitzer richten nach den von der jugoslawischen Regierung Zahlungen und den im deutsch⸗jugoslawischen Verrechnungs⸗ verkehr gegebenen Möglichkeiten. Zur Durchführung der Bereinbarung bedarf es der Ab⸗ lieferung der Stücke nebst Finssceinen. Einzelheiten regelt die auf Veranlassung der Reichsregierung ergehende nach⸗ stehende Bekanntmmnachung der Deutschen Rei u“ Berlin, den 22. Juli 1940. ““ “ Der Neichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
betreffend die Anbietung ausländischer Wertpapiere ge der Zweiten Durchff mnung zum Gesetz 98.2 Devisenbewirtsch vom 16. März 1939.
In Verfolg der Bekanntmachung des Herrn Reichswüirt⸗
schaftsministers vom 22. Juli 1940 über die Regelung wei⸗
terer jugoslawischer Anleihen (Reichsanzeiger Nr. 171 vom 24. Juli 1940) geben wir auf Grund der Bee en Durchfüh⸗ rungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939 (RGBl. I S. 502) und des § 51 des Ge⸗ setzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1733) im Anschluß an unsere Bekannt⸗ machungen, betreffend die Anbietung ausländischer Wert⸗ papiere vom 16. März 1939 (Reichsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 1939), 20. Dezember 1939 (Reichsanzeiger Nr. 299. vom 21. Dezember 1939) und 27. März 1940 (Reichsanzeiger Nr. 72 vom 27. März 1940) folgendes bekannt:
1. die 47½ % Krainische Landesanleihe von 1917,
2. die 5 % Montenegrinische Staatsanleihe von 1911 werden, soweit sie sich im Eigentum devisenrechtlicher In⸗ länder befinden, hiermit zur Einlieferung ne. bank mit zugehörigen Talons und Zinsscheinen abgefordert. Die Einlieferung hat bis spätestens 20. August 1940 un⸗ mittelbar oder durch Vermittlung einer Devisenbank (nicht einer Reichsbankanstalt) für die
zu 1 genannte Anleihe bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, oder der Länderbank Wien AG., Wien,
für die zu 2 genannte Anleihe ausschließlich bei der
Creditanstalt⸗Bankverein, Wien,
zu erfolgen.
Berlin, den 22. Juli 1940. ““ Reichsbankdirektorium. Puhl. Wilhelm.
Bekanntmachung.
A. Gemäß § 8 ves Luftschutz gesetzes vom 26. Juni 1935 sind wiverruflich genehmigt erenn 2
Lfd.
Pr. der Firma der Vertrieb von Kenn⸗Nr.
H. Spelleken Nachf.] Anschlußzwischenstücke RL 1 — 40/24 K.⸗G., Wuppertal⸗ 80 mm „& zur Verbindung des Raumfilters mit der Saugleitung Anschlußzwischenstücke 100 mm zur Verbin⸗ dung des Raumfilters mit . (sder Saugleitung Zieger & Wiegand ö aus Buna [RL. 1 — 40/49
Leipzig 05 Radium Gummi⸗ Gashose, kurz, aus doppel⸗ [RL 1 — 40/50 seitigem Oppanolstoff E95
werke m. b. H., Köln⸗Dellbrück desgl. Gasjacke, lang, aus Gas⸗RL 1 — 40/51 1 anzugstoff R 143 LZzZ „Pappenguß“⸗ Tragbüchse für die vM 37 [BI. 1 — 40/52 Membranen 114“ 1“ Dr. Kurt Müller, Berlin⸗Spandau, werder Radium⸗Gummi⸗ werke m. b. H., Auergesellschaft A.⸗G., Berlin N 65,
EI. 1 40/25
Gaskittel aus Gasan fIRL 1 — 40/53 R 143 LZZ. zugstoff 8
Instandsetzungskasten für Gasanzüge
RI. 2— 40/6 RL 2—40/8 RI. 2 — 40/15
Dr. Hugo Stoltzen⸗ Lost⸗Attrappe ͤ0 berg, Chemische “ Ernst Hähnel, Hei⸗ dersdorf i. Erzgeb. itze Einheits⸗Luftschutzhand⸗ Gustav Peini V aeheschug bzeichen für Luft⸗ — einiger Luftschutzabzeichen für. Abziehbilder- 1 G RL 3— 40/191 lampenfabrik, lampe, ca. 9,5 Watt für Coburg senkrechte Brennlage ssi RI. 3— 40/192 fach 717/718 aus von 2,5 mm Dicke mit Winkelstahlzarge Frankfurt a. M.⸗ einem Einschraub⸗Zwi⸗ West 13, Adalbert⸗ schenstück als Richtleuchten⸗ Löffler, Mech. LS.⸗Verdunklungsstoff Weberei, Hohen⸗ Zellwolle⸗Neißspinnstoff⸗ 362 g/gam, Gütegruppe II — Siegle & Epple, gassichere Verschlußklappe RIL. 3 — 40/195 Stuttgart⸗Weil im Stahlblechrohr von 300 lichte Weite ge C. G. Rudolph webe, Leinenbind blau Bees einseiti swarz
Friedrich⸗Kraunse⸗ Ufer 24 Fabrik, Hamburg, 8 Rönckebergstr. 19 8 Einheits⸗Luftschutzhand⸗ Aug. Hoenig, Köln⸗Nippes schutzhelme (Abziehbild Fabrik, Bielefeld u Hans Jahn, Glüh⸗ tiefstrahlende LS.⸗Glüh⸗ C. H. Jucho, Dort⸗ einwandige, gassichere mund, Schließ ESchutzraumtür Type GT 5 G. Schanzenbach &] Glaskörper Nr. 01380/Aend.] RI. 3 — 40/193 Co., G. m. b. H., III in Verbindung mit straße 15 Einsatz Nr. 10 183 mit 1 Kennung stein⸗Ernstthal Gewebe Köperbi i. Sa. gerauht, schwarz gefärbt, 1 aus 3 mm dickem Stahl⸗ „Münchinger blech mit dazugehörigem LS.⸗Verbdunklungssto G. m. b. H., Qualität Z I, Zellwollge⸗ Neugersdorf i. Sa. gestrichen, 308 g/qm, Güte⸗ gruppe 1
der Vertrieb von
Kenn⸗Nr.
4. Juli 1940. S. 3
der Firma der Vertrieb von Kenn⸗Nr.
EisenwerkFriedrich
Glühlampenfabrik „Als“, Ing. Otto Radil, Wien 107 XVII., Rötzger⸗ gasse 8
Strateg⸗Glüh⸗ lampen, Rieker K.⸗G., Stuttgart⸗ Zuffenhausen, Beilsteiner Str. 382
Rudi Ebeling, Hannover, Raabe⸗ straße 18
Schröder, Mün⸗ chen 54, Gnei⸗ senaustr. 35
Adalbert Klement
& Sohn, Stahl⸗
türenwerk, Ham⸗
burg⸗Altona 1,
Völckerstr. 14 — 20 desgl.
Steinau, Stahl⸗ türen⸗ u. Fenster⸗ bau, Neheim⸗ Ruhr, Schließf. 45
C. E. Baumgärtel & Sohn G. m. b. H., Lengenfeld i. V.
Alfred Uhlig & Co., Weberei, Chem⸗ nitz, Metzer Str. Nr. 37
M. Pech, Berlin W 35, Am Karls⸗ bad 15
Erich Spaarschuh, Rulofabrik, Berlin 80 16, Neander⸗
Oberingenieur
Paul Schroeder, Hamburg 13, Bieberstr. 9
Telefunkenplatte
G. m. b. H., Berlin⸗ Tempelhof C. Lorenz A.⸗G., Berlin⸗Tempelhof
desgl.
Heinz Herzog, Bernsbach i. Erz⸗
Watt) mit einem geschlosse⸗
LS.⸗Verdunklungsstoff Qualität Z II, Zellwoll⸗ gewebe, beiderseits schwarz gestrichen, 413 g/qm, Gütegruppe I LS.⸗Verdunklungsstoff
Köperbindung, schwarz ge⸗ färbt, 258 g/—m, für die von der Reichsstelle für
Baumwollgarne und⸗ge⸗
von 790 kg, Gütegruppe II
ans 33 mam dicker „Thoma Panzerplatte Siwi“ mit
nebst Winkelstahlzarge
[tiefstrahlende LS.⸗Glüh⸗
lampe, ca. 15 Watt für senkrechte Brennlage
tiefstrahlende LS.⸗Glüh⸗ lampe, ca. 13 Wutt für senkrechte Brennlage
einflüglige gassichere Schutz⸗ vaumtür aus einem 23 mm starken Holzrahmen mit 23 mm dicken Füllbvettern und innenseitig aufgeleim⸗ ter 5 mm dicker Holzfaser⸗ platte nebst Holzzarge
aus 33 mm dicker „Thoma⸗ Panzerplatte Siwi“ mit Holzstabarmierung in um⸗ laufendem Z⸗Stahlvahmen nebst Winkelstahlzarge waagerechte, trümmersichere Aussteigeluke in Verbin⸗ dung mit einer untersei⸗ tig, getrennt angebrachten gassicheren Blende zweiflüglige, einwandige, gassichere Schutzraumtür Sehblech von 2,5 mm Dicke mit Winkelstahlzarge 60 % 40 ✕ 5 haie has einwandige, gassichere Schutzraumtür aus 12 mm dickem Holzleistenkern bei⸗ derseits mit 4 mm dicken Holzfaserplatten belegt in umlaufendem L⸗Stahl⸗ rahmen mit Winkelstahl⸗ zarge 60/40/5 mm einwandige, gassichere Schutzraumtür aus 8 mm. dickem Holzleistenkern bei⸗ derseits mit 2 mm dicken Sperrh Katten u. 4 mm
legt in umlaufendem L⸗ Stahlrahmen mit Winkel⸗ Le. derganhnngsgoft S.⸗Verdunklungsstog Nr. 796 veneeaheen- spinnstoff⸗Mischgewebe, Köperbindung, schwarz ge⸗ tränkt, 261 g/qͥm, Güte⸗ gruppe I LS.⸗Verdunklungsstoff Zellwolle⸗Reißspinnstoff⸗ Gewebe, Köperbindung, schwarz gefürbt, einseitig gerauht, 354 g/qm, Güte⸗ gruppe II LS.⸗Verdunklungsvorrich
er leuderbetätigung für senkrechte Einzelfenster LS.⸗Verdunklungsvorrich⸗ tung Schalvorhang, zwei⸗ schalig, mit seitlichem Schnurzug, für senkrechte Einzelfenster 1 2S.⸗Verdunklungsvorrich⸗ tung Zugrollo mit seitli⸗ chem Gurtzug, Schutz⸗ kasten und allseitigen Füh⸗ rungsschienen, für sent⸗ rechte Einzelfenster Schroeder⸗Blende „Gral III“ (Besteckung: Glüh⸗ lampen von 15, 25 und 40 Watt) mit einem ge⸗ schlossenen oder Kreis⸗ ring⸗Glasgespinstfilterzur Beleuchtung von Räumen mit stärkerem Lichtbedarf Schroeder⸗Blende „Gral II“ (Besteckung: Glüh⸗ lampen von 15, 25 und 40
nen oder einem Kreisring⸗ Opalglasfilter, dessen Oef⸗ nung duvch eine auf der Innenseite angeordnete Blechkalotte abgeblendet wird, zur Beleuchtung von Räumen mit schwachem Lichtbedarf
Alarmplatte T 70017 mit den Signalen „Heulton“ u. „Hoher Dauerton“ Steuergerät Form St 440 für Industrie⸗Luftschutz⸗ Sirenen
nfarat ge Habfenetbuft⸗ geräte für zuftri 2s schutz⸗Sirenen
Blechkasten der Luftschutz⸗ hausapothee
gebirge
„V 536“ Baumwollgewebe,
Holzstabarmierung in um⸗ laufendem S.Staltuchmer
tung Schaborhaeg ene. zug
RI. 3— 40/197
RI. 3— 40/198
gassichere Schutzraumblende RL 3 — 40/199
2
4
RIL 3 — 40/213
gassichere Schutzraumtür [(RL. 3 — 40/216
dicken Lignatplatten be⸗
RL 4 40/12 RL. 4 — 40/12 RI 4 - 40/13
RI. 5 — 40/65
teilte Vertriebsgenehznigungen wurden unter Erlöschen der Ver⸗
ungefüllter Behälter der RL 5— 40/66
Lohmann⸗Werke A.⸗G., Bielefeld „Kleinen LS.⸗Hausapo⸗ theke“
Curta & Co., G. m. Chloraminpuder b. H., Berlin⸗Britz „Kleine LS.⸗Hausapotheke“ [RL 5 — 40/68
Albert Koerner,
Stuttgart⸗S.
Bermas, Fürth ungefüllter Behälter der RL 5— 40/69 „Kleinen LS.⸗Haus⸗ apotheke“
i. Bay.
Dr. Ausbüttel & „Kleine LS.⸗Hausapotheke“ RL 5— 40/70 Co., Dortmund, “ Johannesstr. 10
Ludwig Sebode, Breslau 5, Gar⸗ tenstraße 19
Gustav Rudolph,
berpfannenstiel
b. Aue i. Erzgeb.
RL 5 — 40/67
Werkluftschutz⸗Zusatzver⸗
bandkasten
Blechkasten der Luftschutz⸗ hausapothekk
B. Nachstehend aufgeführte, gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes er⸗
triebsgenehmigung für die bisher zugelassene Firma auf die in Spalte 3 aufgeführte Firma übertragen:
gfd bisher zuge⸗ übertragen Nr. lassen der auf die „% Firma Firma
der Vertrieb von Kenn⸗Nr.
Dipl.⸗Ing. [LS.⸗Verdunklungs⸗ RL 3— 38/11 H. Becker, vorrichtung „Lubg Ges. f. Luft⸗ Shed⸗ u. Oberlicht⸗ schutzanlag. Harmonika Nr. 4 u. K.⸗G., Ber⸗ 5“ bis zu etwa 10m lin SW 68, Länge der einzelnen Ritterstr. 69 Faltbahn
desgl. LS.⸗Verdunklungs⸗ vorrichtung „Luba⸗ Schnür⸗Harmonika Nr. 9“ aus Ver⸗ dunklungspapier, mit seitlichem Schnurzug für senk⸗ rechte Einzelfenster Ernst Flohr Dipl.⸗Ing. LS.⸗Verdunklungs⸗ & Co. G. m. Hans vorrichtung „Luba⸗ b. H., Berlin Becker, Ges. Fall⸗Harmonika
W 62, Wich⸗ f. Luft⸗ Nr. 10“ aus Ver⸗ mannstr. 24 schutz⸗ dunklungspapier anlagen für senkrechte Ein⸗ K.⸗G., Ber⸗ zelfenster bis zu lin SW 68, etwa 2,50 m Höhe Ritterstr. 69 über dem Fuß⸗
Ernst Flohr & Co. G. m. b. H., Berlin W 62, Wich⸗ mannstr. 24
RL 3—38/98
RI. 3— 38/99
c. Abänderungen: Die Bezeichnung des der Firma
G. Schanzenbach & Co. G. m. b. H., Frankfurt (Main)⸗West 13,
Adalbertstr. 15, unter der Kenn⸗Nummer RI. 3 — 40/188 zum Vertrieb genehmigten Gegenstandes ist abgeändert in
„Glaskörper Nr. 01390 mit lichtstreuendem Rand entweder
in Verbindung mit einem Leuchtenoberteil als Richtleuchte
Nr. 84281 mit 1 Kennung oder in Verbindung mit einem
Einschraub⸗Zwischenstück als Richtleuchteneinsatz mit 1 Ken⸗
8 88
D. Nachstehend aufgeführte, gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes erteilte Vertriebsgenehmigungen wurden widerrufen:
—
Lfd.
der Firma der Vertrieb von
Verdunklungsgeräte Modell „BN“ für Birnen bis 25 Watt ohne Lüftung, Modell „BNL.“ für Birnen bis 40 Watt mit Lüftung
Verdunklungsstoff Kunst⸗ leder Rollostoff C II. schwarz⸗grau
einwandige, gassichere Schutzraumtür aus Bau⸗ stoffplatte
Karl Mittendorf & Co., Göttingen, Groner Landstr. 5
RIL. 3— 36/38
Ernst Ferd. Waentig, RL 3 — 36/78
Großenhain i. Sa.
Steinau Stahltüren⸗ RL 3 — 38/124 u. Fensterbau, Paul Steinau, Neheim⸗Ruhr
Berlin. den 22. Juli 1940.
Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: Saal, Oberstleutnant.
21
Bekanntmachung über die Verlegung einer Reichskreditkasse in den besetzten Gebieten. Vom 20. Juli 1940.
Die gemäß unserer Bekanntmachung vom 6. Juli 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 157 vom 8. Juli 1940) in Chàlons s. M. errichtete Reichskreditkasse ist am 17. Juli 1940 nach
Epernay
“
verlegt worden. Z. Zt. Brüssel, den 20. Juli 1940. 8 Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. öII11“ E11I1“q“
Nrachtrag III zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Vom 24. Juli 1940.
12 der Anordnung Nr. 13 der Reichs⸗ er Fassung vom 5. September 1939 taatsanzeiger
kr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:
Auf Grund des stelle „Chemie“ in Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer
verbindungen“: „außer Nickelsulfat“⸗
In die Anlage 1 wird eingefügt: Kienöl, Nickelsulfat, Walrat (Spermaceti).
II. In der Anlage 2 der Anordnung Nr. 13 wird gestrichen: Bleinätrar⸗ pfersulfat. v“ In die Anlage 2 wird eingefügt: 8 “ 8 Bleiverbindungen, .“ Cadmiumverbindunge Kunsthorn, Kupferverbindungen, Quecksilberverbindunge W1“ Zirkonsand und sonstige Zirkonmineralien.
In die Anlage 2 wird ferner eingefügt hinter „Nickel⸗
III. In der Anlage 3 der Anordnung Nr. 13 wird gestrichen: Bleisulfat. In die Anlage 3 wird eingefügt: Sulfitablauge. 8 IV. 1
Dieser Nachtrag tritt mit der Veröffentlichung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und “ Staatsanzeiger in Kraft. Er gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.
Berlin, den 24. Juli 1940. Der Reichsbeauftragte für Chemie: Dr. Claus Ungewitter.
Bekanntmachung. Die am 24. Juli 1940 ausgegebene Nummer 130 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über das Patent⸗ und Gebrauchsmusterrecht im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 20. Juli 1940.
umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,15 Rℳ. Post⸗ versendungsgebühren 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 24. Juli 1940.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an
Stenern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April 1940 bis 30. Juni 1940.
—
Aufgekommen sind
vom 1. April 1940 v 1. April 1939 bis 30. Juni 1940 sbis 30. Juni 1939
R.ℳ Millionen Rℳ
Bezeichnung der Einnahmen
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Erstattung des Lohnausfalls bei Fliegeralarm und bei Fliegerschäden.
In den beteiligten Kreisen besteht vielfach noch Unklarheit darüber, inwieweit den Betrieben Lohnausfälle erstattet werden, die bei Luftangriffen durch Fliegeralarm oder durch Beschädigung von Betrieben eintreten. Es wird deshalb zusammenfassend vom Reichsarbeitsministerium auf folgendes hingewiesen:
Nach den Lohngestaltungsanordnungen der Reichstreuhänder der Arbeit haben die Unternehmer den Gefolgschaftsmitgliedern für den Lohnausfall, der durch Fliegeralarm entsteht, bestimmte Vergütungen zu gewähren. Der Reichsarbeitsminister hat durch Erlaß vom 19. Juni 1940 zugelassen, daß die Arbeitsämter den Unternehmern diese Vergütungen erstatten, und zwar bis zu 90 % des Lohnausfalles, der 5 die Arbeiter des Betriebes eingetreten ist. Wenn der Unternehmer den Arbeitern seines Betriebes also eine Vergütung gewährt, die 90 % des tatsächlichen Lohnausfalles nicht übersteigt, so wird ihm diese 8 vom Arbeitsamt voll erstattet. Dies gilt auch für Wirtschaftsgebiete, für die eine be⸗ sondere Lohngestaltungsanordnung nicht ergangen ist. Gewährt der Unternehmer eine über 90 % hinausgehende Vergütung, so wird der Teil der Vergütung, der über 90 % hinausgeht, vom Arbeitsamt nicht erstattet, ist also vom Unternehmer selbst zu tragen. Die Möglichkeit der Erstattung durch das Arbeitsamt ent⸗ fällt, soweit der Lohnausfall durch Nacharbeit innerhalb der nach den Arbeitszeitvorschriften vorgesehenen Zeit ausgeglichen werden kann. Oeffentlichen Verwaltungen und Betrieben wird für die von ihnen Vergütungen vom Arbeitsamt keine Erstat⸗ tung gewährt. Der Erlaß vom 19. Juni 1940, der im Reichs⸗ arbeitsblatt 1940 Nr. 19 S. 1 339 veröffentlicht ist, gilt mit Wir⸗ kung vom 10. Mai 1940 ab. 1
Durch eine Anordnung vom 6. Juli 1940 (Reichsarbeitsblatt Nr. 20 S. 1 355) hat der Reichsarbeitsminister die Ver⸗ gütungen der Arbeiter und die Erstattung dieser Ver ütungen in den Fällen geregelt, in denen durch Luftangriffe Beschädigungen von Betrieben oder Betriebsteilen und damit nach dem Flieger⸗ alarm noch weitere Lohnausfälle für die Arbeiter ö sind. Hier sind die Gefolgschaftsmitglieder in erster Linie bei den Auf⸗ räumungs⸗ und Wiederherstellungsarbeiten einzusetzen und haben
ihnen nach der Art ihrer bisherigen Beschäftigung zusteht. Die Arbeiter, deren Arbeitsausfälle nicht auf diese Weise vermieden werden, sind, soweit irgend möglich, zu anderen Arbeiten inner⸗ halb oder außerhalb des Betriebes heranzuziehen. Ist auch dieser Arbeitseinsatz ausnahmsweise nicht möglich, o hat der Arbeiter gegen den Unternehmer einen Anspruch auf Gewährung einer
ergütung, die 75 % seines Lohnausfalles beträgt, jedoch nur für höchstens 14 Arbeitstage nach dem Tage, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Diese Vergütung wird den Betrieben (mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Betriebe) vom Arbeitsamt voll erstattet. Ist die Arbeitsauf⸗ nahme im Betriebe auch nach Ablauf der 14tägigen Frist noch nicht möglich, so erlischt das Arbeitsverhältnis, falls der Unter⸗ nehmer und der Arbeiter nicht Abweichendes vereinbaren. Bom Arbeitsamt werden für die Zeit nach Ablauf der Frist Erstattun⸗ gen nicht mehr geleistet. Erlischt das Arbeitsverhältnis, und kann
Devisenbewirtschaftung.
eWieberaufnahme des Kapitaltransfers Deutschland⸗Holland.
Amsterdam, 23. Juli. Die holländischen Ministerien für Industrie und Schiffahrt sowie für Finanzen geben be⸗ annt, daß der Transfer von Kapitalerträgnissen von Deutschland nach Holland wieder im bisherigen Umfang aufgenommen wird. Dazu bemerkt „Telegraaf“, daß die Transferregelung günstig und ein erneuter Beweis dafür sei, daß ö“ bereit sei, normal finanzielle Beziehungen mit den Niederlanden herzustellen.
—C]
In der Anlage 1 der Anordnung Nr. 13 wird ge
3 “ 16“
dabei Anspruch auf Hezahlung des vollen Arbeitsentgelts, das“ er
. 2 3
Besitzsteuern und Verkehr⸗ steuern (einschl. Kriegs⸗ Zölle und Verbrauchsteuern 1 170 946 418,77 1 Im ganzen ... 6 067 264 611,90 Reichsfinanzministerium.
4 896 318 193,13
I. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.
Am Am 30.4.1940 31.5.1940
in Millionen ERℳ
a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichswechselln.....
b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert 29,4
Kurzfristige Darlehen 351,3
Betriebskredit bei der Reichsbank.. 249,7
Summe der Zahlungsverpflichtungen 21 502,7
Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen.. 10,6
Summe der schwebenden Schuld 21 513,3
II. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine. 1 Anleihestock⸗Steuergutscheine. . . 109,3 109,3
2 N. F. Steuergutscheine: I. = 1342,] . “ II. = 2380,4 3 818,4 3722,5
18 194,0 20 872,3
Wirischaftst
der Arbeiter nicht sofort in andere Arbeit eingesetzt werden, so erhält er vom Arbeitsamt Arbeitslosenhilfe ohne Wartezeit. Die Anordnung enthält ferner besondere Schutzbestimmungen für den Arbeiter zur Aufrechterhaltung der Rechte, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. 8 3
Nähere Auskunft über die Erstattung der Vergütungen, ins⸗ besondere auch über die Form und die Frist, in der die Erstattungs⸗ anträge zu stellen sind, erteilen die Arbeitsämter.
Betriebsstruktur der deutschen Landwirtschaft.
Nach den Ergebnissen der landwirtschaftlichen Betriebszählun vom 17. Mai 1939, die das Statistische Reichsamt im neuen He von „Wirtschaft und Statistik“ veröffentlicht, gab es im Jahre 1939 im Deutschen Reich ohne die neuen Ostgebiete insgesamt 3 901 843 land⸗ und forstwirtschaftliche Betriebe mit 0,5 und mehr ha Betriebsfläche. Die Gesamtfläche dieser Betriebe umfaßte im ganzen 53,505 Mill. ha; das sind 92 % der Gesamtfläche des Reichs. Etwa 30 % aller Betriebe haben eine Betriebsfläche zwischen 0,5 bis 2 ha. Abgesehen von Betrieben mit Gartenbau und anderen Sonderkulturen werden die Betriebe dieser Größe zumeist im Nebenberuf bewirtschaftet. Trotz ihrer großen Za l nehmen 1 jedoch nur eine Fläche von 1,243 Mill. ha oder rd. 2 % der Gesamtfläche aller land⸗ und forstwirtschaftlichen Betriebe ein. Auch die nächstgrößeren Betriebe mit 2 bis 5 ha Betriebs⸗ fläche machen mit 944 000 Betrieben der Zahl nach einen beträcht⸗ lichen Anteil, fast ein Viertel aller Betriebe, aus, während ihr Anteil an der land⸗ und forstwirtschaftlichen Betriebsfläche des Reichs mit 3,128 Mill. ha nur 6 % beträgt. 8
Auf die Betriebe von 5 bis 20 ha, die in der Hauptsache vom Inhaber und seinen Familienangehörigen bewirtschaftet werden, entfallen 1 343 000 Betriebe oder mehr als ein Drittel aller land⸗ und forstwirtschaftlichen Betriebe, während ihre Fläche mit 13,842 Mill. ha ein Viertel der gesamten Betriebsfläche ausmacht. Noc größer ist die Fläche, die von den 419 000 Betrieben mit 20 bi 100 ha Betriebsfläche bewirtschaftet wird; sie beträgt 15,0 Mill. ha oder 28 % der Gesamtfläche. Betriebe mit 100 und mehr ha wur⸗ den 41 751 ermittelt; ihre Fläche nimmt mit 20,290 Mill. ha einen Anteil von 38 % der gesamten land⸗ und forstwirtschaftlichen Be⸗ triebsfläche ein. . 11““
Als wichtigste Strukturveränderung im alten Reichsgebiet seit 1933 ergibt sich eine Zunahme der Zahl und der Gesamtfläche bei den Betrieben mittlerer Größe von 10 bis 200 ha, während die Großbetriebe mit 200 und mehr ha Betriebsfläche wie auch die kleinen Betriebe zwischen 1 und 10 ha nach Betriebszahl und Fläche durchweg abgenommen haben. .“ b
Am stärksten zugenommen haben die bäuerlichen und groß⸗ bäuerlichen Betriebe von 10 bis 20 ha und von 20 bis 50 ha. Am meisten abgenommen haben Zahl und Fläche der Betriebe von 2 bis 5 ha. Der b Großbetriebe mit mehr als 200 ha Betriebsfläche (um 242 leichfe beträchtlich. Zu diesen Strukturveränderungen haben die Sied⸗ lungstäitgkeit und auch Besitzverschiebungen sonstigen Ursprungs (freihändiger Besitzwechsel, Erbgang) beigetragen.
Notierungen
der Kommission des Berliner Metallbörfenvorftandes
vom 24. Juli 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): b Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken 133 EAℳ für 100 kg desgl. in Walz⸗ oder Drahkbarren
--8 Reinnickel, 98 — 99 % . . .
Antimon⸗Regulus .
ettriebe und rd. 77 000 ha) ist gleichfalls
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