.
jahresplanes vom 18. Oktober 1936 (Rei tzbl.
des Portos abgegeben.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛ ℳ einschließlich 0,48 ℛ.ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Fp, einzelne Beilagen 10 ph. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten eile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle
dec 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig eschriebenem
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere
Rande)
8
bes amtlich Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen. Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan zur Sicherstellung des Lagerraumes für Zwecke der Getreide⸗ lagerung. Vom 26. Juli 1940.
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Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über ddie Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
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Bekanntmachung über Ungültigkeitserklärung von Sprengstoff⸗
erlaubnisscheinen. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Teil II, Nr. 25.
Deutsches Reich.
Der Führer hat den ordentlichen Professor em. Geheim⸗ rat Dr. Johannes Hoops in Heidelberg mit Urkunde vom 20. Juli 1940 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissen⸗ schaft verliehen.
8
.“ Bekanntmachung.
Das mit Bekanntmachung vom 27. Dezember 1939 (Reichsanzeiger Nr. 304 vom 29. Dezember 1939) beschlag⸗ nahmte Vermögen der ehemaligen deutschen Staatsangehö⸗
Erich Lewin, Erna Elise Lewin, geb. Blumberg,
Alfred Friedmann
Isidor Gundelfinger, Martha Gundelfinger, geb. Oppenh (SGSGeorg Israel Weigert
wird gemäß §2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. 1 8
Berlin, den 26. Juli 1940. “
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.
Anordnung den Vierjahresplan zur Sicherstellung
des Beauftragten für des Lagerraumes für Zwecke der Getreidelagerung.
Vom 26. Juli 1940. Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des
1 S. 887)
verordne ich folgendes: 1
Meine Anordnungen zur Sicherstellung des Lager⸗
raumes für Zwecke der Getreidelagerung vom 10. und
13. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer
Staatsanzeiger Nr. 186 und Nr. 189) und vom 21. April
1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗
anzeiger Nr. 92) treten mit dem Ablauf des 31. Juli 1940 mit der Maßgabe außer Kraft, daß ihre Vorschriften für die Räume weitergelten, die die Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse im Zeit⸗ punkt des Inkrafttretens dieser Anordnung noch in Anspruch genommen hat.
Diese Anordnung tritt mit dem 1. August 1940 in Kraft.
Berlin, den 26. Juli 1940.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 9. mit den Erlassen des
Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/ 39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Stephanie Urabin, geb. Schermant, geb. am 11. Juli 1895 zu Krakau, zuletzt wohnhaft gewesen in Gablonz, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 25. Juli 1940. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. vW1I1“
Die in der nachstehenden Zusammenstellung aufge⸗
führten Sprengstofferlaubnisscheine
r werden für ungültig erklärt:
Muster,
Nr. Name und Wohnort des Inhabers Jahr
Aussteller „ GR. — Gewerberat der BR. = Bergrevier⸗ Ausstellung beamter
des Scheines
Bieber, Alfred, Hirzenhain / Dillkreis..
Blum, Josef, Oberweyer, Krs. “ Braun, Karl, Essen⸗Steele, Steeler Str. 60u7 . Constabel, August, Banteln Dörr, Willy, Ailertchen. Eck, Johann, Helferskirchen. Eichmann, Philipp, Goldhau⸗ sen, UIut“ Eller, A., Schupbach. Fulde, Wendelin, Herbern.. Giebels, Josef, Zilsdorf, Krs. Heymann, Adolf, Milspe, Ei⸗ chenslr 2 Jonas, Theodor, Oberkassel/ ö11A1XX“ Junge, Bruno, Kunnersdorf. Klöhn, Osnabrück, Rosemann⸗ straße 19 . 88 Kochskämper, Hermann, Pye Nr. 16 “ Kopp, Gustav, Blankenstein, Adolf⸗Hitler⸗Str. 30 . Landgrebe, K., Fachbach, Krs. St.⸗Goarshausen.. Lange, Ludwig, Haßlinghausen Kortenstr. 334.. . Maier, Nikolaus, Homburg⸗Saar
102/1938 GR. GR.
BR.
Limburg
285/1939 Limburg Werden GR. Hildesheim GR. Limburg BR. Diez
GR. GR. BR.
GR. GR.
GR. GR.
GR. GR. GR. GR.
GR. Hagen 8
GR. Saarbrücken Land
GR. Koblenz
GR. Limburg
BR. Königshütte/
2 .„* *
GR. Solingen
GR. Osnabrück GR. Wetzlar GR. Dortmund
GR. Limburg BR. Dillenburg GR. Osnabrück GR. Soest
GR. Osnabrück GR. Neuß
15/1938
3/1937 51/1937 53/1939
104/1936 206/1939 8/1938
Limburg
48/1938 866/1937
77/1939 59/1938
12/1939
E 8 98 8 d ðHNN 8 x
53/1937 Osnabrück
261/1939 Hagen
312/1938 Limburg 206/1939 33/1940
Marx, Matthias, Leienkaul Meuser, E., Münchhausen Okroskowitz, Paul, Lipine.
Pattberg, Emil, Leverkusen⸗ Schlebuschèl Rahe, Friedrich, Hitz⸗Jösting⸗ hausen“ Ritter, W., Breidenbach.. Roy, Fred, Bochumm. Ruber, Wilhelm, Frechenhau⸗ sen/ Dilll Schlag, Gregor, Niederahr.. Schleef, Wilhelm, Haste Nr. 51 Smyk, Vinzenz, Gladbeck, Horster Str. 110.. . Unland, Rudolf, Osnabrück, Atterstr. 195 . Zippelius, Hans, Kaarst.
Berlin, den 23. Juli 1940. 8 Der Reichswirtschaftsminister. In Vertretung des Staatssekretärs:
107/1940 133/1939 13/1940
2-n =*
39/1939
68/1937 66/1937 1/1938 -— 99/1939 6/1931 38/1940
10/1940
72/1939 3/1926
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Bekanntmachung.
Die am 26. Juli 1940 ausgegebene Nummer 25 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Zusatz⸗ abkommens zum deutsch⸗griechischen Handels⸗ und Schiffahrts⸗ vertrag, einer dritten Vereinbarung über die Aenderung dieses Vertrags und einer Vereinbarung über die Berichtigung der
zweiten Vereinbarung über die Aenderung des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags. Vom 20. Juli 1940.
Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℛℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 27. Juli 1940. Reichsverlagsamt.
Deutsches Reich.
Nummer 21 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Juli 1940 hat folgenden Inhalt: Teil I. IJ. Allgemeines und Gemein⸗ sames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Aenderung der besonderen Dienstordnung für die Verwaltung und Be⸗ triebe des Reichs und des Landes Preußen für den Geschäfts⸗ bereich des Reichsarbeitsministeriums (DO. RAM.) in der Fassung vom 31. Januar 1940. — Zweite Verordnung zur Einführung des Vierjahresplans in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 9. Juli 1940. — Betr.: Anordnung über die Haupttreuhandstelle Ost. — II. Arbeitseinsatz, “ ilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Einsatz gewerblicher ausländischer Arbeitskräfte. — Einsatz von Kriegsgefangenen in Arbeitsstellen. — Verordnung über Meldung und Beitragsleistung zur Kranken⸗ und Arbeitslosenversicherung der unständig Beschäftigten im Bezirk der Stadt Kiel. Vom 6. Juli 1940 (Hinweis). — Bescheide, Urteile: Betr.: Anrechnung von Arbeitsentgelt auf die Arbeits⸗ losenunterstützung. — III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anord⸗ nung zur Ueberwachung der Honorare auf dem Gebiete des Kon⸗ zertwesens. — Anordnung über die räumliche Ausdehnung der Anordnung betr. Form und Inhalt der Entgeltbücher für Heim⸗ arbeit des Adressenschreibens und ähnlicher Schreibarbeiten. — Anordnung über Entgeltbelege für das Lohngewerbe des Zwickelns von Stoffhandschuhen im Wirtschaftsgebiet Sachsen. — Anordnung über Entgeltbelege für das Lohngewerbe und das Zwischen⸗ meistergewerbe der Ganznaht in der Stoffhandschuhindustrie und der Krimmerhandschuhnäherei in den Wirtschaftsgebieten Sachsen und Thüringen. Anordnung über Entgeltbelege für das Zwischenmeistergewerbe der Stickereinebenarbeiten im Wirtschafts⸗ gebiet Sachsen. Anordnung über die Freizeit der Jugendlichen im Einzelhandel. — Verordnung über die Einführung sozial⸗ rechtlicher Vorschriften in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 17. Juli 1940. — V. Siedlungswesen, Wohnungs⸗ wesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verord⸗ nung zur Einführung von Vorschriften über die Gemeinnützig⸗ keit im Wohnungswesen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 28. Juni 1940. — Betr.: Baupolizeiliche Maßnahmen zur Ein⸗ sparung von Baustoffen. Beseitigung eiserner Einfriedigungen — Gebührenbefreiung für Ersatzmaßnahmen. — Betr.: Darlehns⸗ gewährung zum Wiederaufbau kriegszerstörter Gebäude in den Kreisen Johannisburg, Lyck, Treuburg und Fraustadt. — Ver⸗ ordnung über die Einführung des Luftischutzrechts in den einge⸗ gliederten Ostgebieten. Vom 11. Juli 1940. — Verordnung über die Behandlung von Miet⸗ und Pachtverträgen über Räume aus Anlaß der Freimachung der westlichen Grenzgebiete. Vom 15. Juli 1940. — Erlasse des Führers und Reichskanzlers vom 12. Juli 1940 über städtebauliche Maßnahmen: in der Stadt Königsberg (Pr); in der Stadt Oldenburg; in der Stadt Posen; in der Stadt Saarbrücken; über bauliche Maßnahmen im Gebiet der Wewelsburg. — Erste Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Würzburg.
Verkehrswesen.
Wieder Luftverkehr nach Norwegen.
Wie die Deutsche Lufthansa mitteilt, wird am Montag, dem 29. Juli, der Luftverkehr nach Norwegen wieder aufgenommen. Nunmehr bestehen wieder werktäglich zwei Strecken nach Däne⸗ mark und je eine Flugverbindung nach Schweden und Norwegen. Auch auf der wiedereröffneten Schnellverbindung nach Oslo wer⸗ den Personen, Post und Fracht befördert.
FPpostwesen. Fernsprechdienst mit den Niederla
Der öffentliche Fernsprechdienst zwischen Deutschland und den Niederlanden ist unter denselben Bedingungen wie vor dem 10. Mai 1940 wieder “ Ueber Einzelheiten geben die Vermitlungsstellen Auskunft.
Fernsprechdienst mit den Vereinigten
Vom 1. August 1940 an werden im Vereinigten Staaten von Amerika die mäßigt. iü
Staaten von Amerika. Fernsprechdienst mit den
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