1940 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 178 vom 1. Autgust

1940. S.

Dessauer Gas

und Farben auf 176 %. Gegen erste Notiz stiegen —½ und

um ¾ %, während Daimler um *⁴¾, Holzmann um Mannesmann um *% % nachgaben.

Am Kassamarkt lagen Banken überwiegend gut behauptet. U. a. stiegen Badische Bk. um 1 und Schleswig⸗Holsteinische Bk. gegen letzten Kurs um 1 ¼ %. Rückgänge von ½ ℳ% erfuhren Berliner Handelsgesellschaft, Bayerische Vereinsbank und Berliner Kassenverein. Unter den Hypothekenbanken konnten Meckl. Hyp.⸗ und Wechsel einen Kursgewinn von 2 ½ % verbuchen. Verschie⸗ dentlich waren Kursbesserungen von 14 —½ % zu verzeichnen. Rheinische Hyp. neigten mit ½ % zur Schwäche. Schiffahrts⸗ aktien wurden zu gut behaupteten Kursen umgesetzt. Von Bahn⸗ werten waren Schipkau Finsterwalde mit +† 2 % höher ge⸗ fragt. Halberstadt⸗Blankenburg stiegen um 2 %. Unter den Kolonialanteilen fielen Kamerun mit + 4 % bei Repartierung durch feste Haltung auf. Doag gewannen 1 % und Otavi H. ℳ. Am Einheitsmarkt der Industriepapiere war die Haltung über⸗ wiegend fester. Erwähnt seien Reichelt Metall und Steinfurth Waggon mit + 3, Keramag mit 2 % und J. O. Preuß mit 21½ %. .

Steuergutscheine I nannte man unverändert mit 99,92 ½ bis 99,95. Unter den Steuergutscheinen II verzeichneten die Ok⸗ tober⸗ und Novemberstücke eine Steigerung um „½ . 1

Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 150 nach 150 5% (Vortag 150 %) und die rentenähnlichen Reichsbahnvorzüge unverändert 126 ⅛. 8

Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe, Kommunalobli⸗ gationen und Stadtanleihen gefragt. Gemeindeumschuldung blieb mit 99 ¾ unverändert. Dekosama I und III schwächten sich um „% bzw. *% % ab, während Dekosama I um ½ͥ heraufgesetzt wurde. Länderanleihen lagen unverändert. Von Altbesitz⸗ emissionen notierten Hamburger ¼ % höher. Am Markt der Reichsanleihen zogen 36er Reichsschätze Folge I. und 38er Folge IV. um % % an. Auch Folge III der 36er Reichsschätze war gering⸗ fügig befestigt. 39er Reichsbahnschätze lagen knapp behauptet,

Wirtschaft des Auslandes.

England spürt den Verluft der europäischen Märkte.

Im Unterhaus hat der britische Handelsminister Duncan eine Erklärung über die Lage des britischen Handels nach dem Verlust der französischen und italienischen Märkte abgegeben. Offenbar auf die Unwissenheit seiner Zuhörer spekulierend, meinte er da⸗ bei, daß England früher nach diesen beiden Ländern nur Kohle geliefert habe und daß der Verlust dieser Märkte daher nicht mit dem Verlust eines anderen neutralen Marktes verglichen werden könne. Aus zahlreichen wirtschaftlichen Meldungen in der bri⸗ tischen Presse, besonders auch den Marktberichten, Börsenberichten und Geschäftsberichten führender Unternehmen, ist jedoch im Gegensatz zu den Angaben des britischen Handelsministers in den letzten Wochen sehr deutlich geworden, was der Verlust Frank⸗ reichs und Italiens für die britische Industrie bedeutet.

Der Londoner Silbermarkt ist infolge des Ausbleibens fran⸗ zösischer Nachfragen fast völlig zusammengebrochen, und die britische Textilindustrie, deren Absatz am Binnenmarkt auf ein Viertel der früheren Lieferungen beschränkt wurde, hat durch. die Verdrängung vom europäischen Kontinent mehr als ein Drittel ihrer früheren Auslandsausfuhren verloren und erstrebt trotz großer Mühen, eigenen Eingeständnissen zufolge, vergeblich die

Gewinnung neuer Märkte. Die Tatsache, daß Duncan abschlie⸗ ßend mitteilt, daß die bereits gemachten Anstrengungen, neue Märkte; für die englische 1 von prüft worden sind, deutet ebenfalls an, daß die Erfo

ige in dieser oRichtung mehr als bescheiden waren.

1 t 2;U z „9 p1 8

26949 —1ü.

Weiteres Steigen des britischen Großhandels⸗ index.

Der Index der britischen Großhandelspreise stand am 16.1 auf 173,3 gegenüber 136,1 zur gleichen Zeit des Vorjahres und 100 am 18. September 1931. Es zeigt sich also, daß die Groß⸗ handelspreise in den letzten Wochen weiter gestiegen sind und die vor einigen Tagen von Ward Price in der „Daily Mail“ ge⸗ äußerten Befürchtungen einer wachsenden Inflationsgefahr in England durch das unaufhaltsame Steigen der Preise dadurch nur bestätigt werden. 16

Neubau der belgischen Eisenwirtschaft. Brüssel, 31. Juli. Belgiens Industrie wird auf neuen wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen wieder aufgebaut. Im belgischen Staatsanzeiger ist eine Verordnung des Generalsekre⸗ ärs des Wirtschaftsministeriums erschienen, die die zukünftige Tätigkeit der belgischen Eisenindustrie regelt. Diese Verordnung chreibt allen eisenerzeugenden und eisenverarbeitenden Unterneh⸗ mungen die Meldung der vorhandenen Vorräte an Erzen, Eisen, Stahl und Schrott vor. Außerdem bestimmt sie den Aufgaben⸗ kreis bes kürzlich gegründeten neuen belgischen Stahlwerk⸗

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deut che Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 1. Augnst auf 74,00 Eℳ (am 31. Juli auf 74,00 Eℳ) für 100 kg.

Berlin, 31. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗

. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §). 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe d) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 33,95 bis 34,95, Arracan § *) 38,75 bis 39,75, Italiener ungl. § *) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, grob, G/4 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne C/6*) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812, Inland 35,15 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 39,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerikaner 3) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 820,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln,

Kohle zu finden, von der Regiereng, .

„Regulierung eines kurzfristigen Bankenkredits bezog. Dieser Kredit

bittere, hand-

während die Reichspöstschätze umsatzlos blieben. 27er Reichs⸗ anleihe ermäßigte sich um ‧½ . Industrieobligationen waren bei freundlicher Grundstimmung wenig verändert.

Der Privatdiskontsatz lautete unverändert 2 % Geldmarkt erhöhte sich der Satz für Blanko⸗Tagesgeld um auf 2 2 ¼ %.

—+% in der

Die Schau des Generalgouvernements auf der Ostmesse.

Krakau, 31. Juli. Im Mittelpunkt der erstmaligen Beteili⸗ gung des Generalgouvernements an der Deutschen Ostmesse wird das von der deutschen Verwaltung mit aller Energie aufgegriffene Erzeugungsproblem im Generalgouvernement stehen. Die zu⸗ ständige Abteilung Ernährung und Landwirtschaft im Amt des Generalgouverneurs wird in einem eindrucksvollen großen Diorama die drei Stadien eines polnischen Betriebes unter deutscher Leitung zeigen. Ausgehend von dem Zustand dieses Be⸗ triebes zur polnischen Zeit mit allen Nachteilen der früheren pol⸗ nischen extensiven Wirtschaftsweise vermittelt die D arstellung ein Bild von den Einwirkungen des Krieges auf diesen Betrieb, der die Lage, vor der sich die deutschen Verwaltungsstellen bei Beginn ihrer Arbeit befanden, nur noch schwieriger gestaltete, um ab⸗ schließend den nunmehrigen Zustand unter dem Einfluß der Ver⸗ wirklichung der deutschen Ansprüche an einen bäuerlichen Betrieb mit einer sinnvollen Lenkung der Produktion und möglichft großen Ertragssteigerung zu zeigen, wobei insbesondere verstärkter Hack⸗ fruchtanbau, Verminderung der Futterflächen, Einführung des Zwischenfruchtbaues und Erhöhung der Großviehzahl im Vorder⸗ grund der Erstmaßnahmen stehen. Ein Sprechfilm wird die Schau jedem Besucher näherbringen und auf die wesentlichen Unter⸗ schiede hinweisen. Im übrigen werden Lichtbildaufnahmen auf die Bewährung der deutschen Aufbauarbeit im jüngsten deutschen Ostraum hinweisen.

verbandes (Syndicat Belge de l*Acier-Sybelac), der seinen Sitz in Brüssel hat und nicht nur Stahl⸗, sondern auch Walz⸗ werke umfaßt. In Zukunft wird der Verband für Rechnung seiner Mitglieder den Einkauf von Erzen, von Roheisen und von Schrott vornehmen, die eingekauften Mengen unter die einzelnen Werke verteilen, den Verkauf der Roh⸗ und Fertigerzeugnisse im In⸗ und Ausland übernehmen und die allgemeinen Richtlinien für die Verteilung der Aufträge an die Mitglieder erlassen. Er ist berechtigt, die Preise zu regeln und Höchstmengen festzusetzen. Alle Geschäftshandlungen, die ohne die Zustimmung der Sybelac vorgenommen werden, sind strafbar.

Die finanzielle Seite des schwedisch⸗dänischen Handelsabkommens.

Stockholm, 31. Juli. Im Anschluß an die Einzelheiten des neuen schwedisch⸗dänischen Handelsabkommens ist zu erfahren, daß vor allem auch die rein finanziellen Forderungen in dem Ab⸗ kommen geregelt worden sind. Das bedeutet, daß die recht wesent⸗ lichen dänischen Anleiheemissionen, die in den letzten Jahren in Schweden herausgebracht worden sind, kontraktgemäß erfüllt werden. Aber auch während der Zeit vor dem Abschluß des Ab⸗ kommens ist dänischerseits alles getan worden, um den dänischen Kredit zu wahren und das Aufkommen von „notleidenden An⸗ leihen“ zu vermeiden. Ein Beispiel hierfür war das Abkommen, das kurz nach der Besetzung Dänemarks zwischen der sche ischne und dänischen Zentralbank getroffen wurde und das sich auf die

wurde dänis feits durch Lieferungen von Butter und Zucker reguliert. Srehaen Dagbladet“ schreibt anläßlich der Unterzeich⸗ nung des Abkommens, daß angesichts der starken Beschneidung des schwedischen Handelsaustausches mit dem Auslande jede Möglich⸗ keit einer Steigerung des Warenverkehrs mit besonderer Befriedi⸗ gung begrüßt werden müsse. 8

2

Slowakisch⸗jugoslawische Wirtschafts⸗ besprechungen.

Belgrad, 31. Juli. In Belgrad haben Wirtschaftsbesprechun⸗ gen zwischen Vertretern der Slowakei und Jugoslawiens begonnen. Die Verhandlungen beabsichtigen, den auf dem Notenaustausch vom Juni 1939 fußenden provisorischen Handelsverkehr zwischen beiden Ländern in eine geregelte Form zu bringen. Es ist beab⸗ sichtigt, zwischen Jugoslawien und der Slowakei einen regelrechten Handelsvertrag, ein Veterinär⸗Abkommen und ein Zahlungs⸗ abkommen abzuschließen. Außerdem sollen auf den elgrader Verhandlungen Ein⸗ und Ausfuhrkontingente festgesetzt werden. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres war die jugoslawische Außenhandelsbilanz mit der Slowakei mit 32,1 Mill. Dinar aktiv, da die jugoslawische Ausfuhr in diesem Zeitraum 42,1 Mill. Dinar und die Einfuhr aus der Slowakei 10,01 Mill. Dinar betrug. Man hofft, daß es möglich sein wird, den gegenseitigen Warenverkehr noch zu erweitern.

S

183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gevpackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 400% 190,00 bis , bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

1“

von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärkten.

Devisen.

(D. N. B.) Amsterdam 15,58 nom., Berlin Oslo 666,00 nom., Kopenhagen 566,50 nom., London 116,20, Madrid —,—, Mailand 152,20 nom., New York

Berichte

Prag, 31. Juli. —,—, Zürich 666,50,

29,34, Paris 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 469,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom. 4

Budapest, 31. Juli. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,20, Bukarest 34,50, London 13,25, Mailand 17,7732, New York 845,60, Paris —,—, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 78,55, Slowakei 9,65.

G8 5 95.— Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus.. Feinsilber8.

vom 1. August

99 % in Blöcken desen i Walz⸗ oder Drahtbarren 0

v Notierungen der Kommission des Berliner Metall

1940.

138,—

7

1.

börsenvorst

85 8

andes

5.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

RMℳ für 100 kg

.. . 35,50 38,50

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. d. JeJ Sei89)) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos I. Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)). Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval/ Talinn). Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran) Island (Reykjavik) Italien (Rom und Matland) ... .. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreal) . Lettland (Riga). Litauen (Kown / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg).. Neuseeland (Welling⸗ Norwegen (Oslo)... Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)). Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

8

lägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 YVen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

1. August

Geld

18,79 0,546

39,96 0,130 3,047

48,21

62,44 5,06

2,148

132,57 132,83

14,59 38,42

13,09 0,585

5,694 48,75 41,94

9,99 56,76

9,59

59,46

56,69 8,591

23,56

1,978 0,879 2,498

Brief

18,83 0,550

40,04 0,132 3,053

48,31

62,56 5,07

2,152 14,61 38,50

13,11 0,587

5,j706 48,85 42,02 10,01

59,58

56,81

8,609 23,60

1,982 0,881

2,502

Geld

18,79 0,546

39,96 0,130

3,047 48,21

14,59 38,42

13,09 0,585

5,694 48,75 41,94

9,99

59,46

56,69. 8,591

23,56

1,978 0,879 2,498

31. Juli

Brief

18,83 0,55

132,57 132,83

14,61 38,50

13,11 0,587

5,706

48,85

42,02

8

10,01

0,881 2,502

Frankreich..

Kanada

Ausländische Gel

7

England, Aegypten, Südafrik. Union Australien, Neuseeland 88 b 88 Britisch⸗Indien üerErIITImmmEEAE;E

eererrErTrTIrrITTImEEEEEVEEEEE

dsorten

Geld 9,89 5,599 7,912 74,18 2,098

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Brief 9,91 5,611 7,928 74,32 2,102

und Banknoten.

Sovereigns 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptischee. Amerikanische: 1000 —5 Dollark. 2 und 1 Dollark. Argentinische. Australische Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgariscche. Dänische: große. 10 Kr. u. darunter Englische: große. 1 u. darunter. Estnische Finnisce Französische. Holländische. Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinakrk. Kanadisce. Lettländische. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische. Norwegisce.. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei.. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union..

ewählte, ausgewoͤgen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Lnsone in kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Türkis e 2 % 0 ⸗2 garische.

8

für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr. 100 Kronen

100 Lei 100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

Geld

20,38

16,16 4,185 5,74

2,59

49,40

48,06 6,49 6,49 4,79 4,99

132,43

13,07

100 Pengö

1. August

Brief

20,46

16,22 4,205 5,76

2,61 2,61 0,49 4,26 40,08 0,105 49,60

48,26 6,51 6,51 4,81 5,01

132,97

13,13

5,66 1,61

41,86. 10,02 56,83

Geld

20,38

16,16 4,185 5,74

2,59

49,40

48,06 6,49 6,49

4,79 4,99 132,43 13,07

5,64

20,46

16,22 4,205 5,76

2,61. 2,61 0,49 4,26

40,08 0,105

49,60

48,26 6,51 6,51

hagen —,—, Stockholm —,—,

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 178 vom 1. August 1940. S. 3

London, 1. August. (D. N. B.)

Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B., Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,70 17,80, —,—, Zürich 99,75 G., 101,25 B., Helsingfors 8,50 G., 9,20 B., —, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—,

Kopenhagen (Freiv.) —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,90 17,13, 0/3,25 nom.

Paris, 31. Juli: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen.

N. B.)

Amsterdam, 31. Juli. (D. N. B.) (Amtlich.] London —,—, New York 188 3⁄16 188 ⁄16,

75,28 75,43, —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 3,81 3,82, Italien —,—,

5 Prag 1isch 31. Juli. (H. N. B.) London 17,50, New York 440,00, 22,20, Madrid 40,00, Holland —,—,

105,00, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 525,00, Budapest 300,00, Helsingfors 900,00,

85,50, Belgrad 10,00, Bukarest 230,00, Japan 103,00. Kopenhagen, 31. Juli. New York 518,00, Berlin —,—, Pari Zürich 117,95, Rom 26,45, Amsterdam Oslo 117,73, Warschau —,—. Stockholm,

Athen

31. Juli.

Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G.

Madrid —,

(D. N. B.)

Helsingfors 10,50, Prag —,—,

(D. N. B. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., N ee9 6 G. nom., 9,80 B., Brüssel —,—, Schweiz. Plätze 95,00 G. nom., 95,80 B., Amsterdam —, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B.,

New York 402,50 403,50,

Rio de Janeiro (inoffiz.)

Berlin Paris 42,72 42,81, Helsingfors Oslo —,—, Kopen⸗

111,40 Uhr.] Paris 9,75, Brüssel —,—, Mailand Berlin 175,75, Stockholm

350,00, 96,00,

Konstantinopel Buenos Aires

London 19,81, 8 11,75, Antwerpen —,—, 275,55, Stockholm 123,50, Madrid —,—,

London 16,85 G.,

, 14,50 B., Warschau —,—. Alpine

177,50 B., Paris —,—, New

Antwerpen —,—,

London, 31.

Frankfurt a. M., 31. Juli. besitzanleihe 150,50, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 122,00, Cement Heidelberg 172,50, Deutsche Gold u. Silber 256,00, Deutsche Linoleum 158,50, Eßlinger Maschinen 131,75, Felten u. Guilleaume 168,00, Ph. Holzmann 198,00, Gebr. Jung⸗ hans 118 ⅛, Lahmeyer 136,00, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke —,—, Waldhof 149,50.

Hambur Bank 123,75,

Oslo, 30. Juli. (D. N. B.) London —,—, Berlin 176,00 G., York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam

uli. (D. N. B.)

Wertpapiere. (D. N. B.)

,31. Juli. (D. N. B.)

Alsen Zement —,—,

102,00, Harburger Gummi

(D. N. B.) 6 % Wien 1934

AG. „Hermann Göring“ 14,75,

Stockholm 104,75 G., 105,25 B., 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,00 B., Prag 14,75 G., 15,00 B. Warschau —,—.

h Silber Barren prompt 22 ⅜, Silber auf Lieferung Barren 22 ½16, Silber fein prompt 24 ⅛, Silber auf Lieferung fein 23 18⁄1½, Gold 168,—.

Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff [Schlußkurse.] Dresdner ereinsbank 139,50, Hamburger Hochbahn 105,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 96,50, Hamburg⸗Südamerika 141,00 B. Nordd. Lloyd 95,50, - 1 90,00, Guano Brauerei 160,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—

Wien, 31. Juli.

Dynamit Nobe 200,00,

6 ½ % Rdöst. Lds.⸗Anl. 1934 100,00, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100,00, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl 1934 99 ⅜, Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, Montan

99,85, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—,

Oesterreich —,—,

Kopenhagen Hanf⸗Jute⸗Textil

Finze AG. —,—, Schrauben⸗Schmiedew.

Magnesit —,—, Puch 125,75,

Amst Reichs⸗Alt⸗ b,3 e

Staatsanl. v. 1911 —,—,

Niederl. Staatsanl.

Holsten⸗

Nederl. Cultuur Mij.

Union 7,75,

Donau⸗- Rubber

Brau⸗AG.

Brown⸗Boveri 70,75, Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. Felten⸗Guilleaume 87,50, Kabel⸗ u. Drahtind. 163,75, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal 52,50, Neusiedler AG. 113,75, Perlmooser Kalk in Rℳ 188,50,

Simmeringer Msch. —,—,

Steirische Wasserkraft —, Steyrermühl 17,40 Wagner⸗Biro 157,00, Wienerberger Ziegel —,—.

81. Staatsanl. v. 1936 89,00, m. Steuererleichterung 95,75, 3) 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 90,50 M., 4) 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II mit Steuererleichterung 95 ⅜,

(SVA) 300,00, Senembah Mij. —,—, Ver. Van Gelder & Zonen 101,50.

Egydyer Eisen u. —,—, Enzesfelder Metall Gummi Semperit —,—,

158,00, L app-⸗

127,00, Siemens⸗Schuckert —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Steyr⸗Daimler⸗

Veitscher Magnesit

Papier 56,40,

Juli. (D. N. B.) 1) 3 % Niederl. 2) 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. I

5) 3 ½ % Niederl. 6) 3 % Niederl. Staatsanl. v. 1896 1905

68,25, 7) 3 % Niederl. Staatsanl. v. 1937 71,75, 8) 3 3 ½ % konv. 1938 Staatsanl. Werkelijke Schuld (NWS) 5725⁄1⁄, 10) 3 % Niederl. Indische Conversionsanleihe von 1937 „A.“ 73 ⅛.

Nicht Aktienkurse.

Algemeene Kunstzijde Unie (AKU) 55 M., lampenfabrik (Holding⸗Ges.) N. V. (Z) 60,00, Anaconda Copper Mining Cy. (3) Bethlehem Steel Corp. (Z) 60,50, Republic Steel 1315 ⁄1 M., Koninkl. Nederl. Mij. tot Exploit. v. Petroleumbronnen 166,00, Shell Scheepvaart Unie

79 % M., 9) 2 ½ % Niederl.

Philips Gloei⸗ 108,00, Lever Bros. & Unilever 175

90,00, „Amsterdam“ 165,00, Handelsvereeng. „Amsterdam“ on. Papierfabr.

2„

1. Untersuchungs⸗ und

3. Aufgebote,

2. Zwangsversteigerungen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

11“¹“

Strafsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

Aue Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier

völlig druckreif eingesandt werden.

Art und Wortkürzungen werden

Anderungen redaktioneller vom Verlag nicht vorgenommen.

Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Hruckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

Die Aktiengesellschaften, Komman⸗ ditgesellschaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Handelsgesetzbuch obliegende Ver⸗ pflichtung, bestimmte Bekannt⸗ machungen im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger erscheinen zu lassen, hin⸗ gewiesen.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

E1545) Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1933 (RGBl. I S. 480) wurden der Deutschen für verlustig erklärt (Nummern und Erscheinungstage der Reichsanzeiger sind den Namen in Klammern bei⸗ gesetzt):

1. Behr, Wilhelm Israel, geb. 30. 3. 11900 in Regensburg, promoviert in der

mediz. Fak. am 16. 3. 1926 (Nr. 103. vom 4. 5. 1940).

2. Bilski, Friedrich, geb. 9. 2. 1894 in Posten, promoviert in der mediz. Fak. am 10. 5. 1920 (Nr. 130 vom 6. 6. 1940).

3. Bilski, geb. Lachmann, Alice, geb. 9. 6. 1895 in Woldenberg, promoviert in der mediz. Fak. am 24. 10. 1923 (Nr. 130 vom 6. 6. 1940).

4. Bzume, geb. Rosenberg, Karoline, geb. 6. 6. 1899 in Neudenau, promoviert in der mediz. Fak. am 26. 10. 1923 (Nr. 164 vom 19. 7. 1939). 8

5. Dahlsheimer, Max Israel, geb. 8. 3. 1897 in Pirmasens. promoviert in der mediz. Fak. am 16. 2. 1923 (Nr. 154 vom 4. 7. 1940).

„6. Hes, Otto Ifrael, geb. 11. 11. 1874 in Halberstadt, promoviert in der mediz. Fak. am 17. 12. 1903 (Nr. 99 vom 27. 4. 1940).

7. Kach, Ignaz Israel, geb. 5. 4. 1881 in Neustadt a. d. S., promoviert in der mediz. Fak. am 30. 3. 1911 (Nr. 116 vom 21. 5. 1940).

8. Kann, Hugo, geb. 21. 9. 1866 in

Lissa (Polen), promoviert in der mediz. Fak. am 24. 7. 1889 (Nr. 135 vom 12. 6. 1940). 9. Kretzmer, Eugen Israel, geb. 15. 6. 1883 in München⸗Gladbach, promoviert in der mediz. Fak. am 29. 5. 1908 (Nr. 135 vom 12. 6. 1940).

10. Mendel, Ernst, geb. 1. 5. 1895 in Essen, promoviert in der mediz. Fak. am 17. 12. 1920 (Nr. 84 vom 10. 4. 1940).

11. Moöoos, Oskar, geb. 11. 11. 1869. in Buchau, promoviert in der mediz. Fak. am 20. 12. 1892 (Nr. 120 vom 25. 5. 1940).

12. Pieard, Edwin Jakob, geb. 6. 5. 1889 in Konstanz, promoviert in der mediz. Fak. am 8. 8. 1914 (Nr. 88 vom 15. 4. 1940). 8

13. Roos, Nathan Israel, geb. 12. 6. 1887 in Lichtenau, promoviert in der mediz. Fak. am 22. 8. 1914 (Nr. 155 vom 5. 7. 1940).

14. Schiokauer, Arnold, geb. 20. 7.

„2 227 1,,eeF

Staatsangehörigkeit⸗

philos. Fak. am 1. 7. 1921 (Nr. 198 vom 28. 8. 1939).

15. Silbergleit, Hermann, geb. 29. 10. 1876 in Gleiwitz, promoviert in der mediz. Fak. am 1. 3. 1899 (Nr. 130 vom 6. 6. 1940).

16. Simon, James Martin, gevb. 99.9.4880 in Berlin, pvomoviert in der philos. Fak. am 17. 1. 1905 (Nr. 174 vom 31. 7. 1939).

17. Sommerfeld, Martin. geb. 2. 5. 1894 in Angerburg, promoviert in der philos. Fak. am 28. 7. 1916 (Nr. 157 vom 4. 7. 1939).

18. Sondheimer, geb. Ettlinger, Anna, geb. 28. 5. 1894 in Karlsruhe, promoviert in der mediz. Fak. am 29. 6. 1921 (Nr. 103 vom 4. 5. 1940)

19. Strauß, Max, geb. 9. 3. 1877 in Kronach, promoviert in der mediz. Fak. am 20. 6. 1902 (Nr. 155 vom 5. 7. 1940)

20. Tag, Ernst Israel, geb. 26. 5. 1901 in München, promoviert in der staatswirtschaftl. Fak. am 18. 7. 1924 (Nr. 120 vom 25. 5. 1940).

21. Wassermann, Rudolf, geb. 20. 11. 1884 in München, promoviert in der jurist. Fak. am 27. 7. 1910 (Nr. 145 vom 24. 6. 1940).

22. Weyl, Julius Israel, geb. 13. 10. 1884 in Bochoel, promoviert in der mediz. Fak. am 13. 11. 1900 (Nr. 84 vom 10. 4. 1940).

Diese Personen sind des Tragens eines deutschen akademischen Grades un⸗ würdig. Es ist ihnen daher der ihnen von der Universität München ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß des zuständigen Ausschusses vom 17. 7. 1940. entzogen worden.

Die Entschließung ist mit dieser Ver⸗ öffentlichung wirksam. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht zugelassen.

München, 25. Juli 1940.

Der Rektor der Universität: Broemser. [21400]

Steuersteckbrief und Vermögens⸗

beschlagnahme.

Der ehemalige Zeitungsverleger Karl Franz Israel Bondy, geboren am 29. Oktober 1883 zu Horowitz (Böhmen), und seine Ehefrau Maria Elisabeth ge⸗ borene Czanderle, zuletzt wohnhaft in Wien, IX., Alserstraße 32/30, zur Zeit in Paris nähere Anschrift unbe⸗ kannt schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 141 225 Hℛℳ, die am 11. Mai 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens 2 v. H. des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer zff des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; RGBl. I 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Sisger 1 des Reichs⸗

1899 in Cottbus, promoviert in der

5

fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steue id Str

verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monates dem unterzeichne⸗ ten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, I., 8. Juli 1940.

Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

[21546] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Modehausbesitzer Julius (Je⸗ chiel) Israel Krupnik, geboren am 5. November 1877 zu Targowitze (Ruß⸗ land), und seine Ehefrau Olga Sara geborene Tausend, geboren am 2. März 1890 zu Wien, zuletzt wohnhaft in Wien, VII., Bernardgasse 36, zur Zeit im Ausland nähere Anschrift un⸗ bekannt —, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 750 000 Rℳ, die am 15. Mai 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von eins vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt minde⸗ stens zwei vom Hundert des Rück⸗ standes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche 8 Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗

fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle in Feuer⸗ und Straf⸗

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ Bantschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, I., 19. Juli 1940.

Finanzamt Innere Stadt⸗Ost,

Wien.

8. Aufgebote.

[21550] Zahlungssperre.

Betreffs des 4 ½ higen Osthilfe⸗ entschuldungsbriefes der Deutschen Rentenbank Reihe F Nr. 91 430 über 200 Rℳ ist die Zahlungssperre gemäß

1019 Z.⸗P.⸗O. erlassen. 456.

F. 139. 40 8 Berlin, den 29. Juli 1940. 1 Das Amtsgericht Berlin.

[21551 Zahlungssperre.

Betreffs des 4 ½ %öigen Osthilfe⸗ entschuldungsbriefes der Deutschen Rentenbank Reihe F Nr. 200 703 über 200 ist die Zahlungssperre gemäß § 1019 Z.⸗P.⸗O. erlassen. 456. F. 145. 40

Berlin, den 29. Juli 1940.

Das Amtsgericht Berlin.

[21549] Aufgebot. Das Aufgebot der 5 *igen Teilschuld⸗

1000 Eℳ ist beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 19. Februar 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht, Berlin C 2, Neue Friedrich⸗ straße 4, I. Stockwerk, Zimmer 114, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkund vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlo

erklärung der Urkunde erfolgen wird. 455. F. 93. 40.

Berlin, den 29. Juli 1940 Das Amtsgericht Berlin.

[21554] Aufgebot.

Der Wirtschaftsgehilfe Hugo Gerhard Lunze in Niederlichtenau Nr. 38, be⸗ vollmächtigter Rechtsanwalt: Dr. Jesse in Leipzig C 1, Rudolphstraße 4, hat das Aufgebot des 6 (früher 5 %˖) Aufw. Goldpf. Briefs des Land⸗ wirtschaftlichen Kreditvereins Sachsen zin Dresden Ser. 27 C Nr. 1118 über G.ℳ 125,— beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 22. Februar 1941, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Lothringer Straße 1, II, Zimmer 300, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 42. F. 21/40

Amtsgericht Dresden, Abt. I, den 25. Juli 1940.

[21553]

Die Witwe Adelheid Renken geb. Grabau aus Karlshöfen Nr. 39 hat das Aufgebot des verlorengegangenen Sparkassenbuches Nr. 133 der Kreis⸗ sparkasse Bremervörde, Zweigstelle Gnarrenburg, lautend über 844,15 H.ℳ, ausgestellt auf den Namen des An⸗ bauers Johann Renken aus Karls⸗ höfen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Februar 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die 61“ der Urkunde erfolgen wird.

Amtsgericht Bremervörde, 25. 7. 1940.

[21558] Aufgebot.

5. F. 4. 40. Der Rechtsanwalt und Notar H. Tettenborn in Weimar, Adolf⸗Hitler⸗Straße 18, hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegangenen, am 1. August 1938 ausgestellten und am 1. Juli 1939 fällig gewesenen Wechsels über 165 R. Bezogener: Wilhelm Brosda in Hammerwiesen b. Hammer, Krs. Oststernberg beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Februar 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht anberaumten Aufgebotster⸗ min seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗ gen wird.

Zielenzig, den 26. Juli 1940.

Das Amtsgericht.

56] Aufgebot.

2 F 8/40. Der Alfred Preukschat in Hamburg 13, Abteistraße 16, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Spich Blatt 1503 in Abteilung III Nr. 10 eingetragenen 1200 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. November 1940, vormittags 12 Uhr, vor dem unter⸗

verschreibung der Daimler⸗Benz Aktien⸗

gesellschaft, Berlin. Nr. 03390. über

zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden