1940 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Gang zu bringen.

1 ftsteil.

8 8 4 11.“

„Es gibt keine Kriegsgewinne!“!

Der Reichskommissar für die Preisbildung über aktuelle Fragen der Preisbildung im Krieg.

Der Reichskommissar für die Preisbildung, Gauleiter Josef Wagner, sprach vor dem Beirat der Reichsgruppe Industrie über aktuelle Fragen der Preisbildung im Krieg. Er erinnerte daran, daß die Ausrichtung der Wirtscaft im § 22 der Kriegs⸗ wirtschaftsverodnung für das Gebiet der Preispolitik ihren Aus⸗ druck gefunden hat. Danach müssen alle Preise und Entgelte nach den Grundsätzen der kriegsverpflichteten Wirtschaft gebildet werden. Jeder Unternehmer tut deshalb gut daran, sein ge⸗ schäftliches Verhalten immer wieder daraufhin zu überprüfen, ob es mit den Interessen der Allgemeinheit, wie sie nun einmal durch den Krieg bedingt sind, übereinstimmt. Andere Länder haben es für notwendig gefunden, durch radikale Kriegsgewinn⸗ steuern jeden Kriegsgewinn überhaupt von vornherein zu be⸗ seitigen. Nach der Aufsassung des Preiskommissars ist in Deutsch⸗ land das Wort Kriegsgewinn überhaupt fehl am Platze. Die wirtschafts⸗ und finanzpolitische Linie kann während des Krieges nur so verlaufen, daß die Wirtschaft instandgehalten wird, den Krieg mit all seinen Anforderungen durchzustehen, und daß sie nach Abschluß des siegreichen Krieges sich in einem Zustand be⸗ findet, der es ihr ermöglicht, den neuen Aufgaben gegenüber an⸗ treten und sich durchsetzen zu können.

Es ist selbstverständlich, so betonte der Preiskommissar u. a. weiter, daß Preise nur in solcher Höhe gefordert werden, die eine Enkstehung unmäßiger Kriegsgewinne ausschließen, so daß für eine Kriegsgewinnsteuer kein Raum ist. Es ist ein all⸗

emeiner nationalsozialistischer Grundsatz, daß die Leistung ent⸗ ohnt wird, und es ist daher niemals ein Gewinn unzulässig,

wenn mit ihm eine besondere Leistung abgegolten wird. Jede Hemmung wirtschaftlichen Unternehmergeistes liegt der Preis⸗ politik fern, die ausdrücklich für besondere Behaen einen Sondergewinn zuerkannt hat. Einen Anspruch auf Leistungslohn hat aber nur der überdurchschnittlich Tüchtige.

Der Preiskommissar betonte am Schluß seiner Rede, daß er auf dem Gebiet der Preispolitik zu gegebener; eit alle Maß⸗ nahmen treffen würde, die den wirtse aftlichen Fortschritt und damit den tüchtigen Unternehmer begünstigen. Es brauche des⸗ halb niemand zu fürchten, daß kriegsbedingte Ausgleichsmaß⸗ nahmen der Beginn einer Leistungsnivellierung auf den Niveau des schlechten Betriebes sein solle.

Rekordbeteiligung des Auslandes an der Deutschen Ostmesse.

Die Beteiligung des Aulandes an der vom 11. bis 14. August in Königsberg stattfindenden ersten Kriegsmesse wird die umfang⸗ reichste sein, die die Deutsche Ostmesse seit ihrer Gründung aufzu⸗ Bisher haben folgende ausländische Staaten ihre Teilnahme, größtenteils durch Kollektiv⸗Ausstellungen, ange⸗ meldet: die Sowjetunion, Norwegen, Schweden, Finnland, Ungarn, Jugoslawien, Italien, die Türkei, Fran, Mandschukuo, China, das Generalgouvernement Polen und das Protektorat Böhmen und Mähren. Für Geschäfte mit Rumänien sind Messe⸗ sonderkontingente bewilligt. Die Auslands⸗Ausstellungen der 28. Deutschen Ostmesse geben eine Uebersicht über die gesamte Produktion der Länder von der Nordsee bis zum Stillen Ozean. Die Außesarcsel bene.h am 12. August werden die deut⸗ schen Kaufleute mit den ausländischen Ausstellern zur Aussprache über Geschäftsmöglichkeiten im Osten zusammenbringen.

weisen hat.

Wirtschaft des Auslandes.

Preisstop in den Niederlanden. Rückgängig⸗ machung der bereits erfolgten Preiserhöhungen. Amsterdam, 3. August. Das niederländische Wirtschafts⸗ ministerium und das Landwirtschaftsministerium haben eine ge⸗ meinsame Verordnung erlassen, die jede Preiserhöhung verbietet. Danach ist es verboten, Waren zu höheren Preisen anzubieten der zu verkaufen, als für Waren gleicher Art, Menge und Güte am 9. Mai 1940 erzielt wurden. Die Bestimmungen finden ent⸗ sprechend Anwendung auf das mietweise Anbieten und Ueber⸗ lassen von Gegenständen und für Dienstleistungen. Auch jede mittelbare oder unmittelbare Verschlechterung der Lieferung wird als Preiserhöhung angesehen. Die Verordnung gilt nicht für obrigkeitlich festgesetzte oder genehmigte Preise, für Tarife oder Preise für den Transport von Personen und Gütern, für Ar⸗ beitslöhne und für später aus dem Ausland eingeführte Waren. Bereits voxgenommene Preiserhöhungen müssen sofort rückgängig gemacht werden. . 2 1 2 2 Wiederingangsetzung der luxemburgischen Eisenindustrie.

Luxemburg, 3. August. Beim Hüttenkonzern Arbed wurde

jetzt ein stilliegender Hochofen wieder in Betrieb genommen. Es

weerden bereits Maßnahmen getroffen, um bald weitere folgen zu lassen. Auf den Walzenstraßen wird in diesen Tagen ebenfalls die Arbeit wieder aufgenommen werden. Man hofft, daß es mög⸗ lich sein wird, den Arbeitsprozeß allmählich wieder allgemein in

*

Zentralisation im luxemburgischen Erzbergbau. Luxemburg, 3. August. Nach einem Beschluß der luxem⸗ burgischen Landesverwaltungskommission unterliegen die In⸗ betriebnahme einer Erzgrube oder die Wiederinbetriebsetzung einer stilliegenden Grube sowie der Versand der Erze einer vorherigen behördlichen Genehmigung. Bei der Erteilung dieser Genehmi⸗ ung wird gleichzeitig die zu fördernde und zu versendende Höchst⸗ menge festgelegt. Diese Maßnahme gilt als erster Schritt auf dem Wege zur Zentralisation und Kontrolle des luxemburgischen Erz⸗

bergbaues durch den Staat. 8

Die Bevölkerung der Sowjetunion.

Aus der Ergebnissen der letzten Volkszählung in der Sowjet⸗ union, die im Januar 19239 stattgefunden hatte, bringt das neue Heft von „Wirtschaft und Statistik“ einen aufschlußreichen Bericht über die Gliederung der Bevölkerung der Sowjetunion nach

Nationalitäten, sozialen Gruppen, Alter und Bildung. Dana leben auf dem Gebiet der Sowjetunion 47 verschiedene Nationali⸗ täten. Den Hauptbestandteil bilden mit 99 Mill, oder 58 % der Gesamtbevölkerung die Russen. In weitem Abstand folgen die Ukrainer mit 28 Mill. oder 16 % und die Weißrussen mit 5,3 Mill. oder 3 %. Von den übrigen 44 Nationalitäten haben einen An⸗ teil von mehr als 1 % an der Bevölkerung nur noch die Usbeken, Tataren, Kasaken, Juden, Aserbaidschaner, Grusinier und Arme⸗

nier. An Deutschen wurden 1,4 Mill. oder 0.8 % gezählt.

Der sozialen Gliederung nach bilden die Kollektivbauern mit 75,6 Mill. oder 44,6 % die stärkste Bevölkerungsgruppe. Auf die Arbeiter in Stadt und Land entfallen dagegen nur 32,2 % und auf Angestellte 17,5 %. Von besonderem Interesse sind auch die vom Bericht gebrachten Angaben über die Veränderung der sozialen Gliederung der Bevölkerung im Laufe des letzten Jahrzehnts. Infolge der Industrialisierung und der Kollektivierung ist danach von 1928 bis 1939 der Anteil der Arbeiter und Angestellten von 17 auf 49,7, % und der Anteil der Kollektivbauern einschließlich der genossenschaftlich organisierten Heimarbeiter von 3 auf 46,9 % angewachsen. Der Anteil der Einzelbauern dagegen ist von 73 auf 2,6 % gesunken. Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ st uf 74,00 Rℳ (am 3. August auf 74,00 Rℳ) für

von auswärtigen Devi Wertpapiermärkten.

Devisen. 2

8 8 8 6 Prag, 3. August. (D. N. B.) Amsterdam 15,58, Berlin —,—, Zürich 666 ½, Oslo 667,00 nom., Kopenhagen 566,50 nom., London) 116,20, Madrid —,—, Mailand 152,20, New York 29,34, Paris*) 65,78, Stockholm 699,50, Brüssel 4669,50, Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 8688,08 nom., Athen 23,15 nom. . *) Für innerdeutschen Verrechnungskurs. Budapest, 3. August: Geschlossen. (D. N. B.)

London, b. August. (D. N. B.) New York 402,50 403,50,

Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B., Amsterdam

Argentinisch⸗brasilianische Zusammenarbeit zur Beseitigung der gegenwärtigen Ausfuhr⸗ schwierigkeiten.

Die Vertreter Argentiniens und Brasiliens auf der pan⸗ amerikanischen Konferenz in Havanna haben eine Erklärung unterzeichnet, wonach beide Abordnungen von der Möglichkeit weiseitiger Abkommen über einen für beide Teile vorteilhaften, sofortigen Verkauf der ö Ausfuhrüberschüsse überzeugt sind und deshalb bhren egierungen die Aufnahme von Bespre⸗ chungen mit dem Ziel des Abschlusses eines Handelsabkommens mit der Erhöhung der gegenseitigen Ausfuhr gewisser Erzeugnisse vorschlagen. Der argentinische ußenminister hat dazu in einer Presseerklärung geäußert, daß diese bevorstehenden Verhandlungen eine Ausgestaltung der vorhandenen andelspolitischen Ab⸗ machungen zwischen den beiden Ländern ezwecken, nachdem sich deren gegenseitiger Wirtschaftsaustausch in den letzten Jahren als sehr entwicklungsfähig erwiesen habe. Zweifellos haben die Re⸗ gierungen dieser großen südamerikanischen Länder mit diesem Plan einen für sie vorteilhafteren und zweckmäßigeren Weg zur Beseitigung ihrer derzeitigen nur vorübergehend gegebenen Außen⸗ handelsschwierigkeiten beschritten, als ihn die Gründung eines

öööö Wirtschaftskartells unter der Hegemonie der

gereinigten Staaten bedeutet hätte.

Weitere vges enbr. Zusammenfassung des iranischen Außenhandels.

des Ueberwachungs⸗ usfuhr von Waren hat

man kürzlich im Iran außer der Zentrale 8 Früchte eine solche

Teheran, 3. August. In Anwendun programms für die Zubereitung und die

gürr Wolle und Häute 5.Ses Jetzt sollen nach Teheraner ressemeldungen weitere Erleichterungen für die Gründung von Zentralen auch für andere Warengebiete geschaffen werden, die einen bemerkenswerten Platz in der Ausfuhr des Landes haben. Nach und nach sollen alle bedeutenderen Ausfuhrzweige Zentralen erhalten, die die Ausfuhrgeschäfte regeln werden. Unter Be⸗ achtung der Richtlinien des Finanzministeriums und unter Wahrung des Grundsatzes des freien Wettbewerbes werden diese Organisationen alle nn c h zusammenfassen. Sie wer⸗ den auf diese Weise leichter alle Vorbereitungen und Vertretungen verwirklichen und werden die Verantwortung für die Geschäfte gegenüber den ausländischen Märkten sicherstellen. 8

Einzelheiten des neuen nordchinesischen Einfuhrlizenzsystems.

Peking, 3. August. Nach Informationen von maßgebender Seite wird das neue nordchinesische Einfuhrlizenzsystem keines⸗ wegs nach starren Grundsätzen gehandhabt. So wird vor allem keine Liste von bevorzugten Waren veröffentlicht. Vielmehr wer⸗ den alle Importlizenzen nach eingehender Prüfung der Sachlage von Fall zu Fall vergeben. Der unter den gegenwärtigen Um⸗ ständen nur schwer zu verwirklichende Grundgedanke ist dabei ein Ausgleich von Import und Export unter bevorzugter Behandlung der Einfuhr von Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Waren. Allerdings will man gewisse Arten von Luxuswaren durchaus nicht in ihrer Iee e verbieten. Jedenfalls besteht keineswegs die Absicht, die Einfuhren so zu beschränken, daß eine Knappheit an Gütern und sogenannte schwarze Märkte entstehen könnten. Im ganzen gesehen richtet sich die Einführung des Importlizenzsystems zwar auf eine Einschränkung der Einfuhr; da aber die Heldchttgesteh Ernte dieses Jahres voraussichtlich sehr ünstig ausfallen wird, dürfen vorläufig keine einschneidenden Be⸗ bränan en nöti sein. Im übrigen besteht die Absicht, eine

erbrauchskontrolle für gewisse Waren, wie beispielsweise Gasolin, einzuführen, durch die die Einfuhr automatisch vermindert würde.

—,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,70 17,80,

Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,— Buenos Aires (offiz.) 16,90 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) 0/3,25 nom. 1

Paris, 3. August: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen.

(D. N. B.) Amsterdam, 3. August. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin

Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 42,72 42,81, Helsingfors Oslo —,—, Kopen⸗

3,81 3,82, Italien —,—, Madrid —, hagen —,—, Stockholm —,—, Prag —,—.

Zürich, 3. August. (D. N. B.) [(11,40 Uhr.] 3 London 17,50, New York 440,00, Fl —,—, Mailand 22,20, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 175,75, Stockholm 105,00, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 525,00, Budapest 85,50, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 350,00,

Paris 9,70,

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

Dänemark (Kopenh.)

Notierungen 88 der Kommiffion des Berliner Metallbörsenvorstanbes vom 5. August 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken..

l. in 2 . rahtbarren E1“

0 . 2 2„ . 2 Intimon⸗Regulus .. irs Feinsilber. . 35,50 38,50

133,00 RMℳ für 100 kg

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

3. August

5. August Geld Brief

Geld Brief 1 ägypt. Pfd. 100 Afghani 1 Pav.⸗Pes. 0,548 0,552° 0,546 1 austr. Psd.

100 Belga 39,96 40,04 39,96 1 Milreis 0,132 0,130

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpenn)n.. Brasilien (Rio de Janeiro)..

Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia)..

18,70 18,83 18,70 18,83

0,130

100 Rupien 100 Lewa 3,047 3,053

100 Kronen 48,21 48,31 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 62,44 62,56 100 finnl. MN. 5,06 5,07

100 Fres. 100 Drachm. 2,148 2,152

3,047 48,21

England (London) .. Estland (Reval/ Talinn).. Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran)). Island (Reykjavik). Italien (Nom und Mailand) Japan (Tokiou. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal!). Lettland (Riga). Litauen (Kowno / Kauna Luxemburg (Luxem⸗ burg) 100 lux. Fr.

62,44 62,56 5,06 5,07

2,148 2,152 132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 38,50

13,11 0,587

132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 38,50

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

13,09

13,09 0,585

0,585

13,11 0,587 5,694

5,706

5,694 5,706

48,75 48,85 48,75 48,85

41,94 42,02

100 Litas 41,94 42,02

9,99 10,01 9,99 10,01 ton) 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) 100 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Escudo

Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Cöt Hrg, Schweiz (Zürich, 3 Basel und Bern) 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul)... 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

59,46 59,58 59,46

100 Kronen 8 56,81

56,81 8,609

8,609

56,69

56,69 8,591

18,591 23,56 223,60

23,56 23,60

1,978 1,982 y1,978 1,982 Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (NewYork)

0,879 0,881 0,879 0,881

1 Dollar 2,498 2,502] ß2,498 2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9,89 9,91 5,599 5,611 7,912 7,928

74,18 74,32 2,098 2,102

England, Aegypten, Südafrik. Union Frankreich 1““ Australien, Neuseelad e Britisch⸗Indien eeeeeer eerrereeeeme Kanada

0 0 0000009000200000000b00 20 10b0b90b⸗80à—

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

3. August Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 5 5,74

5. August Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 5,74 5,76

2,59 2,59 2,59 51 2,59 0,47 0,47 4,24 6 4,24 39,92 39,92 1 Milreis 0,095 0,095 100 Rupien 49,40 49,40 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 48,06 1 engl. Pfd. 6,49 1 engl. Pfd. 6,49 100 estn. dr. 100 finnl. MN. 4,79 4,99 132,43

20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars Aegyptisccee.. Amerikanische: 1000 —5 Dollar. 2 und 1 Dollau.. Argentinische.. Australische Belgische 00000⸗ Brasilianische. Brit.⸗Indische.. Bulgarische. 9. Dänische: große.. 10 Kr. u. darunter Englische: große.. 1 u. darunter.. Estnische Finnisgh b. 8

Sovereigns -

1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

100 Frs.

100 Gulden 100 Lire 100 Lire 13,07 100 Dinar h8eg 100 Dinar 5,64 5,64 1 kanad. Doll. 1,59 1,59 100 Lats

100 Litas

100 Litas 41,70 100 lux. Fr. 9,98 100 Kronen 56,61

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Fcs.

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

ranzösischee. Holländische. Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinak. Kanadisce. Lettländische.. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische. Norwegisce.. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei.. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union.. Türlische .

132,43 13,07

Ungarische 1100 Pengö

0,550

59,58

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 181 vom 5. August 1940. S. 3

Bukarest 230,00, Japan 103,00.

Kopenhagen, 3. August. (D. N. B.) London 20,12, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen —,—, Zürich 117,95, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,50, Oslo 117,73, Helsingfors 10,50, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Stockholm, 3. August. (D. N. B.) London 16,85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G. 168,50 B., Phris 9,40 G., 9,80 B., Brüssel —,—, Schweiz. Plätze 95,00 G., 95,80 B., Amsterdam —,—, Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Warschau —,—.

8 O8 lo, 2. August. (D. N. B.) London —,—, Berlin 176,00 G., 177,50 B., Paris —,—, New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,—, Zürich 99,75 G., 101,25 B., Helsingfors 8,50 G., 9,20 B., Antwerpen —,—, Stockholm 104,75 G., 105,25 B., Kopenhagen 8480 82 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,00 B. Prag 14,75 G., 15,00 B. Warschau —,—. b

Helsingfors 900,00, Buenos Aires 97,00,

London, 2. August.

abends geschlossen.

Edelmetallbörse Sonn⸗

Wertpapiere. Frankfurt a. M., 3. August. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 150 8⅞8, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 122,50, Cement Heidelberg 172,25, Deutsche Gold u. Silber 252,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 131,50, Felten u. Guilleaume —,—, Ph. Holzmann 197,50, Gebr. Jung⸗

hans 120,00, Lahmeyer 136,50, Laurahütte 30,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 175,50, Voigt u. Häffner 162,00, Zellstoff

2

Waldhof 149,50.

Hamburg, 3. August. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 123 ⅛, Vereinsbank 141,00, Hamburger Hochbahn 105 %, Hamburg⸗Amerika Paketf. 96,00, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 95,50, Alsen Zement —,—, Dynamit Nobel —,—, Guano 103,00, Harburger Gummi 191,00, Holsten⸗ Brauerei 160,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—.

Wien, 3. August. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99,85, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,85, 6 ½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl 1934 99,75, 6 % Wien 1934 99,80, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 14,75, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri 70,50, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 27,10, Enzesfelder Metall Felten⸗Guilleaume 158,75, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil 88,00, Kabel⸗ u. Drahtind. —,—, Lapp⸗ Finze AG. 68,00, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. 116,00, Perlmooser Kalk 185 ex. 6 % brutto 5,10 netto, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗ Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zünd⸗ waren —,—, Steirische Magnesit 199,00, Steirische Wasserkraft 147,00, Steyr⸗Daimler⸗Puch 128,00, Steyrermühl Papier 56.25, Veitscher Magnesit —,—, Wagner⸗Biro 155,00, Wienerberger Ziegel —,—.

Amsterdam, 3. August. (D. N. B.) Die Amsterdamer Effektenbörse bleibt an den Sonnabenden geschlossen.

2 7

Büchertisch.

BG B., Kommentar von Reichsgerichtsräten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (Kommentar von Reichs⸗ ö-. erläutert von Dr. Bessau, Reichsgerichtsrat; Dr. Buchwald, Reichsgerichtsrat; Dr. Hallamik, Reichs⸗ hechüs 8t T.; Fr. ohbhe. 1 r. Oegg, Senatspräsident a. D.; Dr. Schack, Reichs⸗

gerichtsrat; Seyffarth, Senatspräsident a. D.; Dozent

Dr. habil. Beitzke, für das österreichische Recht und das Ein⸗

führungsgesetz; Landgerichtsdirektor Erler, für das Einfüh⸗

rungsgesetz. Neunte, völlig umgearbeitete Auflage. Groß⸗Oktav.

5 Bände. Gesamtpreis etwa 150,— Rℳ. Verlag Walter

de Gruyter u. Co., Berlin.

„Erschienen sind bis jetzt in drei Bänden die drei ersten Bücher

des Bürgerlichen Gesetzbuches: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld⸗ verhältnisse und Sachenrecht. Aufgabe dieser Besprechung kann es nicht sein, die schlechthin beherrschende Stellung dieses Groß⸗Kom⸗ mentars in der Rechtswissenschaft und in der Praxis unseres Rechtslebens eingehend darzulegen; das würde den Rahmen der Besprechung überschreiten. Was nicht hoch genug angeschlagen werden kann, ist die Tatsache, daß die Herausgeber es bewußt auf sich genommen haben, in einem Zeitalter fließender Rechts⸗ erneuerung in bewußtem Aufbau auf den bewährten Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs uns neue Perspektiven zeitgenössischen Rechtsdenkens aufzuzeigen; sie führen in vollendeter Meisterschaft den Beweis, daß es sehr wohl möglich ist, ausgehend von den klaren Rechtsnormen des alten Rechtsgutes in ihrer zum Teil kristallenen Schärfe eine Verschmelzung mit dem Gedankengut unserer Rechtserneuerung zu erzielen. Und zwar in dem Sinne, dat gerade die leitenden Gedanken unserer Rechtserneuerung jeden rechtlich erheblichen Vorgang automatisch unter dem allein ent⸗ scheidenden Blickwinkel ange sehen wissen wollen: Welche Rück⸗ wirkung hat die oder jene Beurteilung für die Allgemeinheit? Kommt die oder jene Beurteilung einer Rechtssache der in jedem Falle möglichst zu erstrebenden Synthese von Recht und völkischem Rechtsempfinden am nächsten? Welche Lösung Jhsb ein charakter⸗ lich und verstandesmäßig wohlgearteter Durchschnittsmensch im deutschen Volke, der keine rechtswissenschaftliche Vorbildung be⸗ sitzt, als gerecht, vernünftig und anständig an, m. a. W., was sagt das gesunde Volksempfinden dazu? Diesen Leitsätzen, dem geistigen Eigentum jedes Rechts⸗ wahrers unserer Zeit, hat der Großkommentar in seiner neuesten Auflage weitestgehend Verankerung gegeben und hat damit die Grundlage für eine weite und freie Entwicklung geschaffen.

Es ist nicht Aufgabe des Referenten, hier zu der Frage Stel⸗ lung zu nehmen, ob das BGB. im Hinblick auf zahlreiche bedeu⸗ tende Vorzüge wenigstens im wesentlichen als Kernstück der neuen Rechtsentwickelung in eine kommende Zeit wird übergehen können. Jedenfalls steht das eine fest: Bereits in seinen ersten drei Büchern hat der Kommentar erwiesen, daß die zeitlos wert⸗ vollen Gedanken des BGB. sehr wohl eine organische Verschmel⸗ zung mit dem neuen Rechtsdenken einzugehen in der Lage sind. Er läßt erkennen, daß nicht weniger wesentlich wie die beste und schärfste Formulierung eines Gesetzes seine vorbildliche Auslegung im Sinne der Bedürfnisse der Allgemeinheit ist.

So kann man mit Befriedigung feststellen, daß die Ver⸗ fasser es nicht ersäumt haben, in ihren Erläuterungen beispielsweise der §8§ 133 und 157 des BGB. (Auslegung einer Willenserklärung und Auslegung von Verträgen) nicht nur die rechtliche Bedeutung dieser beiden Vorschriften im rein juristischen Sinne gegeneinander abzugrenzen und u präzisieren, sondern daß sie auch die rechtsgrundsätzliche Be⸗ eutung dieser Vorschriften vollkommen der Anschauungsweise des erneuerten Rechtsdenkens unterworfen haben. Sie geben in ihrer Betrachtungsweise des auch in weiteren Bestimmungen des Gesetzbuchs enthaltenen Grundsatzes von Treu und Glauben einen lebendigen und fesselnden Begriff über die Dynamik, die die neue Rechtsanschauung der Vorstellung von Treu und Glauben verleiht und die sie zu einem beherrschenden Mittelpunkt unseres gesamten Rechtsdenkens macht. Ses gilt von der geradezu hervor⸗ ragenden Präambel zum „Recht der Schuldverhältnisse“ und von der sich alsbald anschließenden Besprechung des § 242.

Nicht minder anerkennenswert ist die Durchdringung der Lehre vom Eigentum mit den Grundsätzen unseres erneuerten Rechtsdenkens. Dies um so mehr, als das Recht vom Eigentum der am Jessgae in sich geschlossene Komplex unseres bisberigen Rechtslebens ist, und als gerade hier die Hinweise des Kommen⸗ tars als wohltätige Auflockerung der überkommenen Begriffe bei gleichzeitig strenger Ablehnung und Vermeidung den Eigentums⸗ begriff Ferehender Tendenzen in Erscheinung treten. Diese Ge⸗ 8 unkte sind in voller Klarheit ersichtlich aus der Erörterung er Bestimmungen über den Inhalt des Eigentums §8§ 903 ff.

So läßt das bisher Gebotene uns in zuversichtlicher Er⸗ wartung dem Erscheinen der noch ausstehenden Bände „Familien⸗ recht“ und „Erbrecht“’ entgegensehen. Bei einer für das erneuerte Gemeinschafts⸗ und Familiendenken so überaus wesentlichen Ma⸗ terie wie der des Familienrechts kann man mit Sicherheit darauf rechnen, daß in klarster und anschaulichster Formulierung wert⸗ volle Grundlagen einer künftigen Weitergestaltung geschaffen werden. Abschließend sei es dankbar begrüßt, daß es den an führender Stellung unseres Rechtslebens stehenden Verfassern gelungen ist, von ihrem weiten gestcigeei⸗ und ihren viel⸗ sältgen praktischen en aus so Wesentliches zu schaffen, es zwangsläufig seinen Einfluß ausüben muß auf den Ge⸗

setzgeber 678 kommenden Zeiträume.

b Rechtsanwalt Dr. Kleibömer⸗Berlin.

11.4“

Senatspräsident a. D.;

8g 8

Neues rechtswissenschaftliches Schrifttum.

Die im Zuge unserer Rechtserneuerung notwendig gewordenen vielfachen Aenderungen auch des bürgerlichen Rechts haben das Bedürfnis nach einer Textausgabe des BGB. verstärkt, die dem jetzigen Stande entspricht. Dem trägt die jetzt in 19. Auflage in der handlichen Form der Guttentagschen Sammlung er⸗ schienene Textausgabe Rechnung ( Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz. 861 Seiten, Preis geb. 3,80 R ℳ. Verlag Walter de Gruyter u. Co., Berlin). Sie enthält das BGB. in der im März 1940 geltenden Fassung, wobei die Aenderungen des Gesetzeswortlauts in den Tegt eingearbeitet und drucktechnisch herausgehoben sind. Ein 88 von über 100 Seiten Umfang erhöht sehr die Brauchbarkeit der Ausgabe.

Im gleichen Verlag ist der zuletzt im Jahre 1926 erschienene Handkommentar zum Handelsgesetzbuch von Geh. Justizrat Prof. Dr. Heymann in völlig neuer Form herausgegeben worden (Handelsgesetzbuch ohne Seerecht —. Mit Erläuterungen von Geh. Justizrat Prof. Dr. E. Heymann unter Mitarbeit von Rechtsanwalt H.⸗W. Kötter, Berlin. 560 Seiten, Preis geb. 10,— E.ℳ. Verkag Walter de Gruyter u. Co., Berlin W 35). Das Aktienrecht ist in dem Kommentar nicht behandelt, da über degses Rechtsgebiet in der gleichen Guttentagschen Sammlung Deutscher Reichsgesetze bereits ein Erläuterungswerk erschienen ist. Recht⸗ sprechung und Gesetzgebung k89 vollständig berücksichtigt. Daß dies angesichts der Fülle des Stoffes auf erstaunlich engem Raum erfolgen konnte, ist der souveränen Beherrschung der Materie ebenso wie der gewählten Form der Erläuterung zu danken, die knapp, straff und präzise alles Wesentliche erfaßt.

Von besonders aktueller Bedeutung sind zwei durch die Kriegsgesetzgebung bedingte Neuerscheinungen, von denen die erste die deutschen Maßnahmen über die Behandlung des feindlichen

Vermögens durch die Sachbearbeiter im Reichsjustizministerium

erläutert. Behandlung des feindlichen Vermögens: Kom⸗ mentar zur Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940, zur Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft vom 11. 10. 1939 und den Durchführungs⸗ verordnungen nebst dem Wortlaut aller ergänzenden Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse und Entscheidungen von Ministerialrat Karl Krieger und Landgerichtsrat Wolfgang Hefermehl, beide im Reichsjustizministerium. Loseblattausgabe, 291 Seiten. Preis 8,50 ℛℳ. Verlag C. H. Beck, München und Berlin.)

Die in dem Kommentar zusammengefaßten Rechtsvorschriften stellen die deutsche Antwort auf die Maßnahmen der Feindstaaten dar, mit denen sie wie im Weltkrieg den Wirtschaftskrieg gegen uns zu führen gedachten. In den ersten vier von insgesamt sieben Hauptteilen werden fortlaufend die grundlegende Ver⸗ ordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens v. 15. Januar 1940 und die Verordnung über die Abwesenheitspflegschaft v. 11. Oktober 1939 samt den dazu ergangenen Durchführungs⸗ verordnungen sachkundig und mit vielen Beispielen erläutert. In den weiteren Abschnitten werden die Runderlasse, Einzelanordnungen der zuständigen Reichsminister und des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens, Entscheidungen der Gerichte sowie die Aeleneschachen Vorschriften behandelt. Schließlich rundet noch ein Anhang mit wichtigen Nebenbestimmungen und ergänzen⸗ den Gesetzen im Wortlaut das Bild der Vollständigkeit dieser Spezialmaterie ab.

Die zweite aktuelle Neuerscheinung behandelt das Kriegs⸗ strafrecht (Textausgabe, herausgegeben von Oberkriegsgerichtsrat

. Dombrowski. 237 Seiten Taschenformat, Preis geb. 2,70 R/ ℳ. Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9). Die Ausgabe, die das gesamte Strafrecht und Strafverfahrensrecht im Kriege unter Verwendung amtlicher Erläuterungen mit Anmerkungen und Verweisungen enthält, hat ihre Brauchbarkeit bei Wehr⸗ machtdienststellen und Gerichten bereits unter Beweis gestellt. In der vorliegenden 3. Auflage 88 auch die 7. Durchführungsver⸗ ordnung zur Aetegsstrasherfe hrensordnung v. 18. Mai 1940 berücksichtist, die die Zuständigkeit der Wehrmachtgerichte und der allgemeinen Gerichte bei Straftaten neu regelt, die eine Zer⸗ setzung der Wehrkraft darstellen.⸗ R. L.

Deutsche Reichsgesetze. Sammlung der 294 wichtigen gen und Verordnungen duf dem Gebiete des Verfassungs⸗, Gemein⸗, Straf⸗ und Verfahrensrechts, herausgegeben von Amtsgerichts⸗ rat Schönfelder. 10. ergänzte Auf⸗ lage. ünchen und Berlin 1939. Verlag C. H. Beck. XIII, 2038 Seiten Handausgabenformat. Loseblattausgabe. In Leinenordner ℛℳ 15,—.

In die 10. Auflage der venhasfe 96 Sammlung sind außer den schon in der Ergänzungslieferung zu den früheren Auflagen vom September 1938 enthaltenen Gesetzen (Ehe⸗ gesetz, Textausgabe, Söndenteget u. a. neu auf⸗ genommen das Gesetz über die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich, die neue Justizausbildungsordnung, die VO. zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken scgsee die zweite Ausführungsuc. über Kündi⸗ gungsschutz für Miet⸗ und Pachträume. Eine für die Praxis besonders wertvolle Verbesserung erhält das Werk dadurch, daß bei allen in der der Sammlung abgedruckten oder erwähnten Verordnungen und sonstigen Bestimmungen angegeben wurde, wo die entspregende Regelung für Oesterreich und bas Sudeten⸗ fann im Reichsgesetzblatt oder in der „Deutschen Justiz“ zu inden ist.

Durch inzwischen erschienene eeaeüen aretcunget is das Werk auf neuen Stand gebracht. Die 2. Lieferung enthält vor allem die wichtigen Kriegsvorschriften zum Verfahrens⸗ und Kostenrecht, die neuen Strafrechtsverordnungen usw.

8

Die Reichsverteidigungsgesetzgebung. Herausgegeben von den Staatssekretären Dr. * 22, Reichewirsschaflsministerium, Dr. Landfried, Reichswirtschaftsministerium, Dr. Syrup, Reichsarbeitsministerium, H. Backe, Reichsernährungs⸗ ministerium, und Fr. Alpers, Reichsforstamt. 2. Ergän⸗ zungslieferung. 287 Seiten. Einzelpreis Hℳ 17,—. Hauptwerk in zwei Bänden jetzt rund 2000 Seiten Hand⸗ ausgabenformat. München, Berlin, Leipzig und Wien 1940. Verlag C. H. Beck und Otto Elsner Verlagsges. 81 S in Leinenordner. Ermäßigter Gesamtpreis jetzt Rℳ 40,—.

Die plötzliche Umstellung der Friedenswirtschaft auf die Er⸗ fordernisse des totalen Krieges ist in Deutschland verhältnismäßig reibungslos erfolgt. Das konnte geschehen dank der weitschauenden Planung der nationalsozialistischen Staatsführung, die wie auf allen Gebieten auch im Sektor der Feürt Vorsorge getroffen süine so daß der uns aufgezwungene Krieg uns nicht unvor⸗

ereitet fand.

Die Anpassung an die Kriegsverhältnisse hat eine Fülle Peets bensch Maßnahmen notwendig gemacht und fordert sie aufend weiter. Die genaue Kenntnis der Kriegsgesetzgebung ist für alle Betroffenen von entscheidender Bedeutung. Es ist daher nur sn begrüßen, daß die außerordentlich umfangreiche und zerstreute Materie geschlossen in einem Werke zur Darstellung gebracht und erläutert wird, dessen Bedeutung durch die Stellung der Herausgeber im öffentlichen Leben als Staatssekretäre der wichtigsten Ministerien besonders hervorgehoben wird. Uebersicht⸗ liche Gliederung, Aufnahme aller wichtigen Durchführungsver⸗ ordnungen und Ministerialerlasse und präzise, erschöpfende Er⸗ läuterungen sind die Hauptvorzüge des zwei stattliche Bände umfassenden Kommentars. Seine fortlaufende Ergänzung ist durch die in diesem Fall gebotene Form der Loseblattausgabe gewähr⸗ leistet. Es ist gewiß, daß das Werk sowohl den Behörden als auch der Wirtschaft in ihrer verantwortungsvollen Arbeit ein wer olles, zuverlässiges Hilfsmittel sei ird. R. L

Eö1 8 4 S

Alphabetische Schlagwortsammlung zur Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs. Verjüngungsausgabe, umfassend die gültige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs der Jahre 1928 bis ein⸗ schließlich 1939. Herausgegeben von Regierungsrat Hanns SEckstein, bearbeitet von Steuerberater und Wirtscheftstreu⸗ änder H. Gegerle, Obersteuerinspektor Mondschein, Steuerinspektor Dipl.⸗Volkswirt Gallena und Steuerinspektor Tischler. 1268 Seiten, Format DIN A 4, Preis Sn. 49,50 Rℳ, Loseblatt⸗Ausgabe Rℳ 48,—. Verlag Carl Gerber, München 5.

Einer der Grundzüge unserer Zeit ist die fortschreitende Rationalisierung der Arbeitstechnik. Leerlauf und unnütze Ver⸗ e wentzang von Arbeitskraft können wir uns heute weniger enn je leisten. Arbeitsfördernde technische Hilfsmittel zu schaffen, erfordert oft große 85 aber dieser Aafrkeng wird gerechtfertigt durch den Nutzen, der der Allgemeinheit daraus erwächst. Das trifft auch im vorliegenden Fall auf die Schlag⸗ wortsammlung zur Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs zu, die einen Ueberblick über mehr als 20 000 Urteile des Reichs⸗ finanzhofs vermittelt. Die Sammlung enthält sämtliche noch gültigen von 1928 bis 1939 ergangenen Entscheidungen und Gut⸗ achten des Reichsfinanzhofs, die im Reichssteuerblatt, in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen, in der Kartei von Mrozek und in „Steuer und Wirtschaft“ veröffentlicht worden sind, darüber hinaus S diejenigen grundsätzlicher Art, welche vor 1928 erschienen sind. Neben der übersichtlichen drucktechnischen Einteilung liegt ein besonderer Vorzug der Sammlung darin, daß bei den Stichworten außer der Anführung der erwähnten vier Fundstellen ein ausführlicher Hinweis auf den Inhalt des Urteils gebracht wird. Diese Inhaltsangabe dürfte in vielen Fällen be⸗ reits voll ausreichend sein, so daß sich damit das Aufsuchen des Originaltextes der Entscheidung erübrigt. Die Sammlung, die sich schon da, wo sie bereits eingeführt war, verdienter Wert⸗ schätzung erfreute, wird sich auch in der Verjüngungsausgabe weitere Freunde erwerben. 1 R. L.

Deutschland muß leben! Drei Jahrhunderte Kampf um den deutschen Lebensraum. Von Oberstleutnant Dr. W. Hedler. 186 Seiten. Berlin W9.

„Das gewaltige Geschehen unserer Zeit wird in seiner ganzen Größe von dem am tiefsten erfaßt werden, der den Daseinskampf unseres Volkes, die neue Epoche des deutschen Schicksals im großen geschichtlichen Zusammenhang versteht. Es ist das Verdienst der vorliegenden Arbeit, 5 sie dafür den Blick schärft, daß sie in einer instruktiven Schau über die Zeit seit Be⸗ senn des EE Krieges die Triebkräfte der großen

olitik und die Kriegsprobleme knapp und einprägsam darlegt. Sie zeigt insbesondere auch, wie Preußen —Deutschland, seine dnhnncge mochten noch jo bescheiden sein, stets auf offene oder versteckte Feindschaft stieß, wie aber schließlich das Reich, allen Widerständen zum Trotz, die entscheidende europäische Macht geworden ist.

Die verschiedenen Gesichtspunkte, unter denen der Verfasser methodisch die 70 europäischen Kriege von 1618 bis 1918 be⸗ hondelt sind E“ aufschlußreich; unter ihnen finden ich, um einen2 egrif der Neuartigkeit wie der Gründlichkeit der Untersuchung zu geben, folgende: Zahl der Kriege, Beteiligung der europäischen Staaten an den Kriegen, Stla reschtn zu Kriegsallianzen, Zahl der Kampfhandlungen, Verteilung der Kampfhandlungen auf die einzelnen Länder, Kriege unter Be⸗ trachtung der Dauer der erfolgten Kampfhandlungen sowie der Dichte der letzteren, personelle Gefechtsverluste und Ver⸗ teilung. Besondere Abschnitte sind dem Weltkrieg, den indirekten personellen Kriegsverlusten sowie den Kampfmitteln und ihrer Entwicklung gewidmet. Anschließend folgt die Skizzierung der Gegenwartsgeschichte, angefangen von der Ueberwindung von Versailles durch die deusshe Revolution Adolf Hitlers über die Schaffung des Großdeutschen Reichs bis zur Zerschlagung des Einkreisungsrings der westlichen Plutokratien und bis zum Ende des polnischen Feldzugs.

Zahlreiche statistische Zusammenstellungen unterstützen an⸗ schaulich den Text. Man muß dem Buch, dem die do pllt Quali⸗ fibation des Verfassers als Militär und als Volkswirtschaftler ich bar ite kam, eine weite Verbreitung wünschen. R. L.

Gefüge und Ordnung der deutschen Landwirtschaft. Als Gemein⸗ schaftsarbeit des deutschen Forschungsdienstes herausgegeben und bearbeitet von Prof. Konrad Meyer. Reichsnährstand Verlags⸗G. m. b. H., Berlin 1939. 752 Seiten, Preis 19,50 N. ℳ.

„8u den Einrichtungen des Dritten Reichs, die sich seit langem bösartiger Angriffe und höhnischer Kritik durch 8gg Gecgsen zu erfreuen hatten, gehörte mit besonderer Vorliebe die deutsche

grarpolitik und Ernährungswirtschaft. In der Ordnung der deutschen Landwirtschaft dlaher die Gegner nationalsozialistischer Grundsätze eine der bhese rlichsten Erscheinungen unserer neuen Lebensordnung, von ihrem Standpunkt aus mit Recht, denn nie

at ein wirts 8 System eine so stolze Bewährung er⸗ he ren wie das unsrige in diesem uns aufgezwungenen rieg⸗ 8 1

Preis kart. 3,75 Rℳ. Verlag Franz Vahlen,

b 5 1* 8 ““ 2 81 E 8. 1“