1940 / 189 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Aug 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗

1) Löhne, Gehälter und soziale Abgaben für die zur Wartung und Bewachung erforderlichen Gefolgschaftsmitglieder; dem Betriebsinhaber steht für seine Tätigkeit im oder für den still⸗

elegten Betrieb ein Entgelt nicht zuz Pachten und Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume, Maschinen und sonstige bewegliche Gegenstände, soweit die Aufrechterhaltung der Verträge gerechtfertigt ist; andernfalls ist deren lufhebung herbeizuführen. 1— Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die der Betrieb während der vehithe hinfsu⸗ gewährung hat, sind auf die Beihilfe anzu⸗ een ““ II. 5 Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfen sollen zur Sicherung der ordnungsmäßigen Erfüllung von Miet⸗ und Pachtver⸗ pflichtungen und der laufenden Zahlungen von notleidenden Betrieben des Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbes an den Grundkredit dienen.

1. Sie dürfen nur an Betriebe gewährt werden, deren Inhaber infolge eines Umsatzrückganges aus Anlaß des Krieges auch bei angemessener Berücksichtigung ihrer sonstigen Mittel nicht in der Lage sind, die laufenden, vor dem 1. September 1939 eingegangenen Verpflichtungen gegenüber dem Grundkredit und aus Pacht⸗ und Mietverträgen weiterhin in vollem Umfang zu tragen, ohne daß die Weiterführung der Betriebe gefährdet wird, und die durch Anwendung

er Vertragshilfeverordnung vom 30. November

1939 eine ausreichende Entlastung nicht erreichen

onnten.

2. Sie dürfen nicht gewährt werden, wenn der Inhaber

oder die mit der Leitung des Unternehmens betraute Person in der Zeit vom 1. Januar 1937 bis zum September 1939 während mindestens drei, auch nicht zusammenhängenden Monaten Wohlfahrts⸗ der Arbeitslosenunterstützung bezogen hat oder enn der Inhaber oder die mit der Leitung des Unternehmens betraute Person ohne Gefährdung es Unternehmens zur Zahlung der Steuerverpflich⸗ ungen aus dem Gewerbebetrieb und der laufenden Verpflichtungen den Gefolgschaftsmitgliedern gegen⸗ über nicht in der Lage, insbesondere mit der Ab⸗ ührung der Sozialabgaben im Rückstande ist oder wenn das Unternehmen eine selbständige Existenz icht gewährleistet, insbesondere wenn aus diesem Grunde der Inhaber des Unternehmens innerhalb der letzten drei Jahre mehr als zweimal ge⸗ wechselt hat.

Sie dürfen ferner nicht gewährt werden, wenn er Betriebsinhaber zum Heeresdienst einberufen st und für den Betrieb eine Wirtschaftsbeihilfe erhält.

3. Die Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfe wird als Zu⸗ chuß zu den bei einem um mindestens 30 v. H. ver⸗ ringerten Umsatz noch tragbaren Grundstückslasten⸗ bzw. Pachten oder Mieten soweit gewährt, daß 880 v. H. der Höhe dieser Kosten gedeckt sind; eine Herabsetzung der Höhe dieser Kosten bis zu 20 9%, die nach dem 31. August 1939 im Hinblick auf die Auswirkungen des Krieges vorgenommen wurde oder noch vorgenommen wird, bleibt hierbei außer Betracht. 8 Wird das Grundstück außer für den Gaststätten⸗ oder Beherbergungsbetrieb noch in anderer Weise genutzt, so wird die Beihilfe für den Anteil der Kosten gewährt, der bei der Zugrundelegung des Mietwertes auf die vom Eigentümer für den Gast⸗ tätten⸗ oder Beherbergungsbetrieb benutzten Teile des Grundstücks entfällt. Sind Wohnräume wegen hres wirtschaftlichen oder räumlichen Zusammen⸗ hangs mit dem Gewerbebetrieb mit diesem zusammen verpachtet, so sind diese den gewerblichen Räumen ann gleichzusetzen, wenn der Mietwert der Wohn⸗ räume hinter dem Mietwert der gewerblichen Räume zurückbleibt. 111““ 8

B. Verfahren 8

1. Die Beihilfen werden nur auf Antrag gewährt. Berechtigt, Anträge auf Gewährung von Betriebs⸗ erhaltungsbeihilfen und von Grundstücks⸗ oder Pachtbeihilfen zu stellen, ist der Eigentümer oder Pächter des Betriebs.

Die Anträge sind über die zuständige Unter⸗ abteilung an die Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe zu richten.

Betriebsinhaber, die einen Antrag auf Ge⸗ währung einer Beihilfe stellen, haben der zuständigen Wirtschaftsgruppe oder deren Beauftragten Einsicht in alle zur Beurteilung heranzuziehenden Unter⸗ lagen zu gewähren. Sie sind verpflichtet, während der Dauer der Gewährung einer Beihilfe jede Ver⸗ änderung der hierfür erheblichen Tatsachen unver⸗ züglich der zuständigen Gruppe anzuzeigen.

2. Auf Grund der Anträge entscheidet der Leiter der

Wirtschaftsgruppe, ob eine Beihilfe gewährt werden soll und bestimmt ihre Höhe auf Grund der Bestim⸗ mungen dieser Anweisung und der mit meiner Zu⸗

stimmung erlassenen Durchführungsbestimmungen.

Er kann in Einzelfällen von diesen Bestimmungen zugunsten oder zuungunsten des Antragstellers ab⸗ weichen, wenn besondere Umstände es angezeigt erscheinen lassen.

8 Soll eine Beihilfe abgelehnt werden, weil ein Betrieb volkswirtschaftlich nicht erhaltungswert oder sein Eigentümer oder Pächter nicht unterstützungs⸗

würdig ist, so ist die Entscheidung an die Zu⸗ stimmung des für den Betrieb zuständigen Bezirks⸗

wirtschaftsamts gebunden. Die Gewährung einer Beihilfe kann mit Be⸗ dingungen oder Auflagen verbunden werden.

3. Die Bählung der Veihtlfe kann unmittelbar an die Gläubiger bzw. Verpächter des Betriebs erfolgen. 4. Wird die Gewährung einer Beihilfe versagt oder

wird die weitere Gewährung einer Beihilfe einge⸗ stellt, so steht den betroffenen Betrieben innerhalb eines Monats 84 Zustellung des Bescheides das

Recht der Beschwerde zu. Die Heschwerde ist bei der

9—

zuständigen Wirtschaftsgruppe einzulegen; über sie

H

entscheidet der Leiter der Reichsgruppe Fremden⸗ verkehr.

Die 1 Beihilfen können zurückgefordert werden, wenn der her a 1

a) zur Erreichung der Beihilfe wissentlich falsche Angaben über eine Tatsache gemacht hat, die für die Entscheidung erheblich gewesen ist,

b) die Beihilfe nicht zur Begleichung der Verpflich⸗ tungen verwendet hat, für die sie gewährt worden ist,

c) die Beihilfe trotz wesentlicher Hesharung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse infolge Unter⸗ lassung einer Mitteilung bezogen hat.

Wer eine von ihm nach B1 geforderte Auskunft nicht oder unrichtig erstattet, wird mit einer Ord⸗ nungsstrafe bestraft. ““

C. Aufbringung der Mittel 1GG

Die Mittel zur Gewährung der in dieser Anweisung festgesetzten Beihilfen werden von den Mitgliedern der Wirt⸗ schaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe im

Umlageverfahren aufgebracht. Die Umlage ist in einem Viel⸗

fachen des veranlagten Jahresbeitrages festzusetzen; Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als R.ℳ 200 000,— wer⸗ den daneben zu einer zusätzlichen Umlage herangezogen.

Von der Zahlung der Umlage sind die Betriebe befreit, denen Beihilfen auf Grund dieser Anweisung gewährt werden.

D. Durchführungsbestimmungen

Der Leiter der nachgeordneten Wirtschaftsgruppe erläßt mit meiner Zustimmung die Vorschriften zur Durchfüh⸗ rung und Ergänzung dieser Anweisung sowie Bestimmungen über die Erhebung von Umlagen für die Gemeinschaftshilfe der Reichsgruppe Fremdenverkehr.

Berlin, den 4. Juli 1940. 1 Hermann Esser, Staatssekretär.

Gemeinschaftshilfe der Reichsgruppe Fremdenverkehr.

Durchführungsbestimmungen des Leiters der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beher⸗ bergungsgewerbe zur Durchführung der Gemeinschaftshilfe der Reichsgruppe Fremdenverkehr im Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe.

Auf Grund der Ermächtigung des Leiters der Reichs⸗ gruppe Fremdenverkehr vom 4. Juli 1940 ordne ich zur Durchführung der Gemeinschaftshilfe der Reichsgruppe Fremdenverkehr im Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe folgendes an: .“ 8

I. Betriebserhaltungsbeihifeef

1. Die Absicht der Stillegung eines Betriebs ist von seinem Eigentümer oder Pächter der Unterabteilung Gast⸗ stätten⸗ und Beherbergungsgewerbe in der zuständigen Wirt⸗ schaftskammer mitzuteilen. Der Leiter dieser Unterabteilung erteilt einen Vorbescheid darüber, ob die Voraussetzungen des Abschnittes A, 1, 1 der Anweisung des Leiters der Reichsgruppe Fremdenverkehr für die Stillegung des Be⸗ triebs gegeben sind und ob demgemäß der Betrieb als bei⸗ hilfeberechtigt stillzulegen ist.

2. Ein tatsächlicher oder voraussichtlicher Umsatzrückgang von mehr als 50 % gegenüber der gleichen Zeit des Jahres 1938 kann als Anhaltspunkt für das Angebrachtsein der Stillegung gelten.

3. Der Antrag auf Gewährung einer Betriebserhal⸗ tungsbeihilfe für den stillgelegten Betrieb ist auf einem bei allen Geschäftsstellen der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe erhältlichen Vordwuck in doppelter Aus⸗ fertigung bei der zuständigen Geschäftsstelle der Wirtschafts⸗ gruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe (reis⸗ geschäftsstelle) zu stellen.

4. Betriebe, die auf Grund des Reichsleistungsgesetzes in Anspruch genommen oder beschlagnahmt sind, gelten nicht als stillgelegt im Sinne dieser Anordnung.

II. Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfen

1. Eine Beihilfe wird nur zu folgenden Grundstückslasten gewährt: 1 a) Schuldzinsen, die an Fremde zu zahlen sind,

b) Steuern und Abgaben auf Grundstücke und Gebäude,

e) notwendige Versicherungsbeiträge für Gebäude, Einrichtung und Inventar,

d) laufende Instandhaltungskosten von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen und maschinellen Anlagen; als Höchstbetrag gilt der Durchschnitt der Aufwen⸗ dungen in den Pohren 1936 1938, auf ein Viertel⸗ jahr umgerechnet, unter Ausschluß aller Betriebs⸗

verbesserungen und Neuanschaffungen. 8

Sind vertragsmäßig neben der Pacht auch Grundstücks⸗ lasten vom Pächter zu tragen, so sind diese, soweit sie in obiger Aufstellung enthalten sind, einzubeziehen.

2. Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfen werden nach Maß⸗ gabe der nachstehenden Bestimmungen nur gewährt, wenn

a) ein Umsatzrückgang gegenüber dem gleichen Zeit⸗ raum 1937 bzw. 1938 (Vergleichszeitraum) von mindestens 30 % aus kriegsbedingten Gründen ein⸗ getreten ist,

b) und auf Grund dieses Rückgangs der Inhaber des Bctriebs auch unter Einsatz seiner eigenen Mittel nicht in der Lage ist, den Verpflichtungen gegenüber dem Verpächter oder dem Grundkredit nach⸗ zukommen, ohne den Bestand des Betriebs zu

gefährden. 3

3. Bei einem Umsatzrückgang, der durch die teilweise In⸗ anspruchnahme oder Beschlagnahme eines Betriebs auf Grund des Reichsleistungsgesetzes oderdurch Vermietung eines Betriebsteils entstanden ist, wird eine Beihilfe nicht gewährt.

4. Die Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfe wird wie folgt errechnet:

a) Der Umsatz (umsatzsteuerpflichtiger Umsatz + Miet⸗

eeinnahmen) in der Zeit vom 1. 4. 40 bis 30. 6. 40

und weiter jeweils in einem Vierteljahr (Be⸗ messungszeitraum), ist mit dem Umsatz im ent⸗ sprechenden Vierteljahr der Jahre 1937 3. und 4. Vierteljahr bzw. 1938 1. und 2. Viertel⸗ jahr (Vergleichszeitraum) zu vergleichen; der Prozent⸗ satz des eingetretenen Umsatzrückganges ist zu er⸗ rechnen. G

b) Der prozentuale Anteil der im Vergleichszeitraum vertragsmäßig zu zahlenden Grundstückslasten bzw. veees A1X“

Pacht am Umsatz im Vergleichszeitraum ist zu er⸗ rechnen. e) Der nach b) ermittelte Hundertsatz ist bei einem Umsatzrückgang b von 31 35 % um 0,25 Punkte, von 36 40 % um 0,50 Punkte, von 41 45 % um 0,75 Punkte, von 46 % und mehr um 1,00 Punkte au kürzen. 3 cd) In Höhe des so gekürzten Hundertsatzes vom Umsatz im Bemessungszeitraum sind die Grund⸗ stückslasten vom Betriebsinhaber selbst zu tra⸗ gen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dieser Summe und 80 % der vertraglichen Höhe der Kosten (Pacht) (oder einem niedrigeren Betrag, wenn die Kosten um mehr als 20 % gegen⸗ über dem Stand vom 31. August 1939 herab⸗ gesetzt worden sind) wird als Beihilfe gewährt. Der Restbetrag zwischen 80 und 100 % der Kosten ist vom Betrieb selbst zu tragen, soweit er eine entsprechende Herabsetzung nicht er⸗ rceeicht hat. 1 e) Beispiel:

Selbst zu] Vertrags⸗

tragende mäßige Grund⸗ Grund⸗ stücks⸗ stücks⸗ lasten lasten (Pacht)

9,00

Umsatz im Bemes⸗ sungs⸗ zeitraum

; Grund⸗ gleichs⸗ lasten zeitraum C Zacht)

hiervon

J0⸗ eihil 80 % Beihilfe

keine keine n keine 1,00 1,75 2,50 3,25 4,00

10 90 10 80 8,00 10 75 7,50 10 7,00 10 6,25 10 5,50 4,75 4,00 3,50 4,50 3,00 5,00

5. Der Antrag auf Gewährung einer Grundstücks⸗ und Pachtbeihilfe ist auf einem bei allen Geschäftsstellen der Wirt⸗ schaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe erhält⸗ lichen Vordruck in doppelter Ausfertigung bei der zuständigen Kreisgeschäftsstelle der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Be⸗ herbergungsgewerbe zu stellen.

III. Bereitstellung der erforderlichen Mittel

1. Die erforderlichen Mittel werden durch eine Umlage in Höhe eines dreifachen Jahresbeitrags auf alle Unter⸗ nehmer und Unternehmungen, die der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe angehören, bereitge⸗ stellt. Jahresbeitrag ist der durch die Wirtschaftsgruppe Gast⸗ stätten⸗ und Beherbergungsgewerbe auf Grund der Beitrags⸗ ordnung vom 1. April 1938 für das Geschäftsjahr 1940/41. veranlagte Beitrag. ö“

2. Bei Saisonbetrieben beträgt die Umlage das Drei⸗ fache des auf die Saisondauer abgestellten veranlagten Bei⸗ trags zur WGB.

3. Von Mitgliedern, die im Kalenderjahr 1939 einen umsatzsteuerpflichtigen Umsatz von mehr als E.ℳ 200 000,— erzielt haben, wird eine zusätzliche Umlage von Rℳ 200,— erhoben; diese erhöht, sich für je Rℳ 100 000,— des über FRℳ 200 000,— hinausgehenden Umsatzes um REℳ 200,—.

4. Die Umlage nach Ziffer 1 und 2 ist in drei Teil⸗ beträgen zu je einem Drittel zu bezahlen. Der erste Teil⸗ betrag in Höhe eines Jahresbeitrages zur WGB. bei Saisonbetrieben der für die Saisondauer veranlagte Beitrag zur WGB. ist bei Zahlungsaufforderung, der zweite Teil⸗

etrag am 1. August 1940 fällig. Den Zeitpunkt der Er⸗ hebung des dritten Teilbetrages werde ich zu gegebener Zeit auf Grund des vorliegenden Bedarfs festseten. Den Zeit⸗ punkt der Erhebung der Umlage bei Wintersaisonbetrieben werde ich gesondert bekanntgeben.

Fällige Umlagebeträge können kostenpflichtig angemahnt und zwangsweise beigetrieben werden. Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Umlageverpflichtung der Mitglieder ist der Sitz der vAeegeh. Beitragsabrechnungsstelle der WGB.

5. Die Erhebung der beiden ersten Teilbeträge der Um⸗ 8 zur Gemeinschaftshilfe bei den Mitgliedern ohne Ge⸗ folgschaftsmitglieder und mit 1—3 Gefolgschaftsmitgliedern (Beitragsstufe 1 und 2 der Beitragsordnung der WGB.) stelle ich vorläufig zurück.

6. Gegen die Festsetzung der ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. In begründeten Einzelfällen kann Stundung, Heragsebung oder Erlaß von Umlagen gewährt werden, wenn die Anwendung dieser Bestimmungen eine unbillige Härte sein würde. Entsprechende Anträge müssen schriftlich mit ge⸗ nauer Begründung bei der zuständigen Beitragsabrechnungs⸗ der WGB. gestellt werden. Mitglieder, die auf Grund er Anweisung des Leiters der Reichsgruppe Fremdenverkehr bom 4. Juli 1940 Beihilfen erhalten, sind von der Umlage

efreit. 3

Berlin, den 4. Juli 1940.

Fritz Dreesen,

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Leiter der Wirtschaftsgruppe Gaststätten⸗ und Beherbergungsgewerbe. XWSGBekanntmachung. Die am 13. August 1940 ausgegebene Nummer 143 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Vierte Verordnung zur Aenderung der Ausführungsyor⸗ schriften zur Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst. Vom 8. August 19430. 8 Anordnung zur Vierten Verordnung zur Aenderung der Ausführungsvorschriften zur Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst. om 9. August 1940. . Verordnung über das Bergwesen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten. Vom 10. August 1940. 1.“ Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H.ℳ. ostver⸗ sendungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 111“ Berlin NW 40, den 14. August 1940. 8

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Deutsches Reich. Der Chinesische Botschafter in Berlin, Herr Chen Chieh, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen. ““ 5.

Hypothekenbanken

Zielsetzungen für den Weichselraum. Die östliche Front im deutschen Marktbereich in wirtschaftlicher Zusammenarbeit.

Als Abschluß der zahlreichen Besprechungen anläßlich der Anwesenheit des Generalgouverneurs und Reichsministers Dr. Frank während der Ostmesse in Königsberg gab Gauleiter und Oberpräsident Koch am Dienstag einen Empfang.

Gauleiter Koch betonte in seiner Begrüßungsrede, 8r er der Anregung, Voraussetzungen für eine Zusammenkunft zwischen dem Mitarbeiterstab des Generalgouverneurs und der ost⸗ preußischen Wirtschaft zu schaffen, gern gefolgt sei. Die zwang⸗ losen Besprechungen während der letzten Tage, um die Probleme zu prüfen, welche beide Teile auf der wirtschaftlichen Ebene be⸗ rühren, hätten ergeben, daß diese Unterredungen nützlich und außerordentlich produktiv gewesen seien. Die Vertreter der äußersten östlichen Front in der deutschen Wirtschaftssphäre seien sich einig darüber, daß sich für ihre Arbeit ganz bestimmte Auf⸗ gäüben und gemeinsame Probleme ergeben. Die in Königsberg aufgenommenen Besprechungen würden in Zukunft ständig fort⸗ gesetzt werden, um Mittel und Wege zu finden, den wirtschaftlichen Austausch und Ausgleich zu fördern. Der Gauleiter behandelte sodann im einzelnen die Voraussetzungen zur E1“ dieser Ziele. Abschließend sprach Gauleiter Koch seine Aner⸗ kennung für die wirkungsvolle Ausgestaltung der Ausstellung des Generalgouvernements auf der Ostmesse aus. Mit seinem noch⸗ maligen Dank an den Generalgouverneur verband Gauleiter Koch den Wunsch, daß die aufgenommenen Beziehungen künftig nicht vna möchten, daß vielmehr dieser Aussprache weitere folgen ollten.

In seiner Erwiderung begründete Generalgouverneur und Reichsminister Dr. Frank die Notwendigkeit, dem Gesamtgefüge des deutschen Ostens ein festes Fundament zu geben. Zu den allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Fragen betonte Reichs⸗ minister Dr. Frank, daß über die östlichen Interessen hinaus Deutschland zu einer sinnvollen und zweckmäßigen Gliederung

seines Wirtschaftsraumes einschließlich des Ostens kommen werde, um durch eine Intensivierung aller Teile zu einer Steigerung der Gesamtwirtschaftspotenz des Reiches zu gelangen. Hinsichtli der Erschließung industrieller Einrichtungen im Generalgouvernement kündigte Dr. Frank die Gründung einer zentralen Institution an, die alle Werke umfasse, die als frühere polnische Staats⸗ betriebe jetzt unter eeö. Führung zu großen Leistungen gelangen werden. Obgleich das Generalgouvernement im wesentlichen agrarisch sei, besitze es von polnischer Seite nicht annähernd ausgeschöpfte Möglichkeiten, Eisen und Oel zu fördern. Die Steigerung der Erträgnisse dieser Bodenschätze sei ohne weite⸗ res gegeben. Die jetzigen Ergebnisse wiesen bereits auf ins Auge fallende Fortschritte hin. Da der Weichselausbau bereits in Angriff genommen werde, verspreche der dann erfolgende An⸗ schluß an das russische Mittelkanalnetz eine Ausweitung des Wirt⸗ schaftsverkehrs im Ostraum überhaupt. 9 8

Sonderschau „Bau⸗ und Industriebedarf“ auf der Leipziger Herbstmesse.

Zu den interessanten Sonderveranstaltungen auf dem Ge⸗ biet der Technik im Ring⸗Meßhaus zur Leipziger Herbstmesse, vom 25. bis 29. August, gehört auch eine Sonderschau „Bau⸗ und Industriebedarf“, an der Firmen der Bau⸗ und Werkstoffindustrie sowie Hersteller sonstiger zeitgemäßer Industrieerzeugnisse be⸗ teiligt sind. Die Schau wird für den heutigen und kommenden Bedarf in Bauwesen und Industrie gute Orientierungsmöglich⸗ keiten bieten und in vieler Hinsicht wichtige Beiträge leisten zur Erfüllung der in Kriegs⸗ und Nachkriegszeiten besonders vor⸗ dringlichen Forderung der Leistungssteigerung, wirtschaftlichen Arbeitsweise und Arbeitserleichterung. Von zahlreichen zum Besuch der Leipziger Herbstmesse angemeldeten Besuchern wird dieser Sonderveranstaltung im Ring⸗Meßhaus bereits das leb⸗ hafteste Intersse entgegengebracht auch im Hinblick auf die be⸗ vorstehenden Aufgaben der Friedenswirtschaft.

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Berliner Börse vom 13. August.

An den Aktienmärkten war der Grundton bei lebhaften Um⸗ sätzen erneut fest. Auf allen Marktgebieten lagen umfangreiche Kaufaufträge vor, die bei der verhältnismäßig kleinen Abgabe⸗ neigung fast allgemein nur zu höheren Kursen zur Ausführung kamen. Die Kurssteigerungen betrugen überwiegend 1—2 %., teil⸗ weise waren auch noch S Befestigungen zu verzeichnen. Be⸗ merkenswert ist, daß auch die in letzter Zeit bereits bevorzugten Papiere die Aufwärtsbewegung fortsetzten.

Am Montanmarkt stiegen Rheinstahl um *%, Hoesch und Klöckner je um ½1, Mannesmann um * und Stolberger Zink um 1 %. Von Braunkohlenwerten gaben Ilse⸗Bergbau um 1 ½¼ % nach. Ilse⸗Genußscheine wurden um 1 ¾ und Deutsche Erdöl um % heraufgesetzt. Von Kaliaktien befestigten sich Salzdetfurth um 1 % und Wintershall um 2 %. Am Markt der chemischen Papiere stiegen Farben bei größerem Umsatz um 1 ½¼ % und erreichten 183 ½. Schering gewannen ¾¼ %. Bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten erhöhten sich Conti⸗Gummi um 17% und Deutsche Linoleum um 2 ¾¼ %. Von Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten stiegen Siemens und Bekula je um ¾. Schlesische Gas, Gesfürel und AEG je um 1 sowie Lahmeyer um 2 ¼ %. Von Kabel⸗ und Drahtwerten wurden Felten um 1 ¼ und Deutsche Telephon um 1 ½ % heraufgesetzt. Bei den Maschinenbaufabriken hatten Rheinmetall Horsig mit + 1 %, Berliner Maschinen mit + 1 % und Bahnbedarf mit +† 1 % die größten Steigerungen. Sehr fest lagen Textilwerte, von denen Bremer Wolle 2 und Dierig 3 ½ % gewannen. Bei den Bauwerten stiegen Holzmann um 1 ½¼ und Berger um 1 %. Im letztgenannten Ausmaß höher lagen noch BMW, Deutscher Eisenhandel und AG für Verkehr. Zu er⸗ wähnen sind außerdem Bank 8 Brauindustrie mit +† 2 ¼ %, Deutsche Atlanten mit und Schultheiss mit X %.

Im weiteren Verlauf wurde die Kursentwicklung auf Ge⸗ winnmitnahmen unregelmäßig, jedoch blieb die Grundstimmung fest. Vereinigte Stahlwerke stellten sich auf 128 ¼1, Farben 8* 183 ¼ und Reichsbankanteile auf 112 ¾. Licht und Kraft stiegen um 1 ¾¼, Deutsche Atlanten um 1 %, Bekula, Schles Gas, Bremer Wolle, Chem. v. Heyden und Allgemeine Lokalbahn um „½ %. Demgegenüber verloren Junghans, Rheinmetall und Daimler ¾, Bahnbedarf, Berliner Maschinen und Rheinstahl %. Vielfach traten Rückgänge von ½ % ein.

Bei ruhigerem Geschäft schloß die Börse im großen und ganzen gut behauptet. Man handelte schließlich Ver. Stahlwerke mit 128 ¾ und Farben mit 184 nach zeitweise 184 ¼. Gegen den Verlaufsstand gewannen Dessauer Gas und Eisenhandel ½¼ N. und Feldmühle *% %. Vielfach traten Befestigungen um ¼ % ein.

Am Kassamarkt verkehrten Banken weiter in fester Haltung. So gewannen u. a. Dresdner Bank, Bayer. Vereinsbank und Ver⸗ einsbank 1 %, Berliner Handels⸗Gesellschaft und Adca %, Berliner Kassenverein und Niederlausitzer Bank ¼ %. Schwächer waren Schleswig⸗Holsteinische Bank mit 1 %. Von ogen Braunschweig⸗Hannoversche und West⸗ vüdrc gegen letzte Notiz um 2 % an, Bayer. Hyp. stiegen um 1 ¼, Schifsche Centralboden um 1 und Meininger Hyp. um ¼ %. Von

chiffahrtswerten waren Nordlloyd mit leicht rückgängig, mägrenh Hapag und Hamburg⸗Süd geringe Steigerungen er⸗ se ten. Kolonialanteile wurden zu höheren Kursen umgesetzt.

a. stiegen Kamerun bei Repartierung um 3, Schantung um 2 und Doag um 1 %. Am Einheitsmarkt der Industriepapiere blieb

11“

Rekordtiefstand des Börfengeschäfts der Londoner City.

cit New York, 13. August. Das Börsengeschäft der Londoner de y ist nach einem Londoner Bericht der „New York Times“ auf en tiefsten Stand seit tar- eus abgesunken. Die Un⸗ Pwißheit über einen deutschen Angriff, Italiens Einmarsch in omaliland und der damit verbundene englische Prestigeverlust

schnie das große Risiko in Aegypten seien für den Stimmungs⸗ b zwund der Geschäftswelt verantwortlich. Kapitalinvestierungen vwürden kaum noch vorgenommen. vG“ 3 . bb

Vor dem Abschluß der dänisch⸗russischen

8

5

b 8 Wirtschaftsverhandlungen.

Kopenhagen. 13. August. Die dänisch⸗russischen Wir ts⸗ verhandlungen in Moskau dauern an. Der .8 der vtichatta. 8 egation ist zum zweitenmal nach Kopenhagen gekommen, um Fientsehee erhandlungen mit der Regierung zu führen. sch 5 verlautet, geht es diesmal um die Vorbereitungen des Ab⸗

gusses der Verhandlungen. Auch mit Italien steht Dänemark zur Zeit in e sättliche Kon⸗

een, bei denen es sich um zu ti 3 ngente für ne große Anzahl von Waren dreht. C“

Aktienkurse (Kennziffer

1 g.

die Haltung von wenigen Ausnahmen abgesehen weiter fest. Zu erwähnen sind Busch⸗Optische gegen letzte Notiz mit +† 6 ¾, EW⸗Liegnitz mit + 5, Rositzer Zucker und Karstadt mit +† 3 .%, Ver. Gren stof mit + 3 % und Grün & Bilfinger mit 3 ½¼.

Steuergutscheine I nannte man unverändert mit 99,92 bis 59,05. Auch Steuergutscheine II wurden zu Vortagskursen ge⸗ andelt.

Vpon variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 153 ¾ nach 153 % (Vortag 154 4) und die rentenähnlichen Reichsbahnvorzüge 127 ¹¼ nach unverändert 127 %.

Am Kassarentenmarkt hielt die F für Pfandbriefe und Kommunalobligationen an. Gemeindeumschuldung lag mit 99,80 etwas schwächer ee Dekosama III wurde um *% % heraufgesetzt. Länderanleihen blieben unverändert. Von Altbesitz⸗ emissionen befestigten sich Hamburger und Lübecker um ¾, Thü⸗ ringer um 1 und Mecklenburger um 14¼ %, während Westfalen Bum 1 % zurückgingen. Von Reichsanleihen waren Reichsschätze unverändert. 39er Reichsbahnschätze und 44er Reichsbahnschätze sagen. knapp behauptet. Industrieobligationen waren eher

wächer. . Privatdiskontsatz blieb mit 2 ½6 % in der Mitte unver⸗ ändert. 1 „Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 1 % bis 17⅛ % unverändert.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich der Schweizer Franken auf 56,85 gegen 56,80. Weitere Veränderungen waren nicht zu verzeichnen.

11A

Börfenkennziffern

für die Woche vom 5. bis 10. Auguft 1940

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 5. bis 10. August 1940 im Ver⸗

gleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 5. 8.40 vom 29. 7. 40 durchschnitt bis 10. 8. 40 bis 3. 8. 40 Juli

127,89 127,31 127,45 120,04 119,08 118,61 128,18 126,81 126,18

124,22 123,24 122,88

1924 bis 1926 = 100 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr..

Gesamt.. Kursniveau der 4 ½ % igen

Wertpapiere 1 Pfandbriefe der Hypotheken1-. aktienbanken . .101,00 Pfandbriefe der öffentlich⸗ 8

rechtlichen Kredit⸗Anstalten 101,00 Kommunalobligationen 100,45 Anleihen der Länder und 8

Gemeinden 100,94 100,88

Durchschnitt..

Außerdem: 5 %ige Industrieobligationen 4 %ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe..

5

103,83 99,84

Wirtschaft des ALuslandes.

Rreues griechisches Gesetz zur Ausfuhr⸗ überwachung.

Athen, 13. August. In der Regierungszeitung wurde das Notgesetz über außerordentliche Maßnahmen zur Regelung des Handels mit Mriechi en Erzeugnissen veröffentlicht. Das Ge⸗ setz gibt dem Wirtschaftsminister Vollmacht, im Verordnungswege den Ankauf griechischer Erzeugnisse von den Erzeugern und den Weiterverkauß an den Handel, und zwar sowohl an den Inlands⸗ als auch an den Exporthandel, ausschließlich bestimmten Körper⸗ schaften des öffentlichen oder privaten Rechts oder neu zu grün⸗ denden Genossenschaften zu übertragen. Das neue Gesetz dürfte in erster Linie einer schärferen Ueberwachung der Ausfuhr dienen und ist dem Lal zur Regelung der Einfuhr, durch das eben⸗

infuhrgenossenschaften eschaffen wurden, angeglichen. In em Gesetz wird weiterhin beftimmt daß für die Preise der Ein⸗ ne. und Ausfuhrwaren in Zukunft eine Kontrolle geschaffen wird.

Die Elektrolytkupferunotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 88 i8 August auf 74,00 (am 13. August auf 74,00. ℛℳ) für

8

Holländische

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes (Die p vom 14. August 1940. e Preise verstehen sich ab L 8 Hieferung

Originalhüttenaluminium, 1e. 8 Walz⸗ oder Drahtbarren

10 „„ o0 Reinnickel, 98 99 % . Antimon⸗Regulus.. 1“

133 00 E.ℳ für 100 kg

2f18 137,00 1

9

. 35,50 35,50

In Verlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldforten und Banknolen

Telegraphische Auszahlung.

14. August Geld Brief

13. August 1“ Geld Brief Aegypten (Alexand. und Kairo). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiro) 1“ Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval/ Talinn)... Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreah. Lettland (Riga). Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) 38 100 lux. Fr. Neuseeland (Welling⸗ 1 neuseel. Pf.

üor). Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 9,69, Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm

und Göteborg) 100 Kronen Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 Kronen Spanien (Madrid u.

Barcelona) 1100 Peseten Südafrik. Union (Pre⸗

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

Lägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa 3,047 3,047 100 Kronen 48,21 48,21 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 YVen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

18,79 18,83 0,567

0,563

39,96 40,04 39,96

0,130 0,132 0,130

62,44 5,06

62,44 5,06 2,148 2,148 132,57 14,59 38,42

132,57 14,59 38,42

13,09 0,585

13,09

0,585 5,694 5,694 48,75 48,75

100 Litas 41,94 41,94

9,99 9,99

59,46

56,91 8,609

56,79 8,591 23,56 23,60 toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1,978 1,978 1,982

0,881 0,879 0,881

2,502

0,879

2,498 2,498 2,502

1

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9,89 9,91 58 5,599 5,6111

7,912 7,9288

74,18 74,32 2,098 2,102

England, Aegypten, Südafrik. Union Frankreich Australien, Neuseelaand . Britisch⸗Indien ürerrerrrer äeereen Kanada

8

.60 00222522227⸗722 2225b2b—2—ee,——b—ab—b—n—ne

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

13. August Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 5,74 5,76

14. August Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 5,74 5,76

Notiz für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 0,105]° 0,095 100 Rupien 49,60 49,40 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar 5,64 1 kanad. Doll. 1,59 100 Lats 100 Litas deg 100 Litas 41,70 100 lux. Fr. 9,98 100 Kronen 56,61

20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptische. Amerikanische: 1000 5 Dollaxk.. 2 und 1 Dollar. Argentinishe.. Australische.. Belgische .. Brasilianische.. Bulgarische Dänische: große... 10 Kr. u. darunter Englische: große.. 1 £ u. darunter.. Estnische Finnisce Französische

Sovereigns 8

S

2,66 2,66 0,49 4,26

40,08

2,63 2,63 0,49 4,26 40,08 0,105 49,60

2,61 2,61 0,47 4,24 39,92

22 S S. S S. bo. do

48,26 6,51 6,51

48,06 6,49 6,49

48,26 6,51 6,51

4,81 5,01 133,27

4,79 4,99 132,73

4,81 5,01 133,27

Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar Kanadische Lettländische .... Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische ... Norwegische Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische: große 50 Kr. u. darunter Schweizer: große 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union Türkische Ungarische

13,13 13,07 13,13 5,66 5,66

2. 5424222—

100 Leꝛ 100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 1 59,30 100 Frs. 56,64 100 Frs.

1 füdaft. Pfd.

1 türk. Psund 100 Pengö

8 1