Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 24. August 1940. S. 2
Tisch⸗, Haus⸗ und Küchenwäsche (z. B. Tischtücher, Mund⸗ tücher, Handtücher, Frottiertücher, Geschirrtücher, Mangeltücher).
Decken und Planen. Schlaf⸗, Reise⸗ und Diwandecken, Pferdedecken, Planen, Zeltbahnen.
Gardinen, Vorhänge, Stores, Verdunklungsanlagen aller Art.
Stoffe aller Art, soweit sie nicht auf Kleiderkarte zu beziehen
sind (z. B. Dekorationsstoffe, Möbelstoffe, Gardinen⸗
stoffe, Meterware aus Filzstoffen).
III.
Sowohl auf Reichskleiderkarte wie auf Bezugschein beziehbar:
Wintermäntel und ⸗joppen, Lodenmäntel und ⸗joppen, Lodenkotzen und ⸗pelerinen sowie Sommermäntel für Männer, .
Wintermäntel, Umschlagtücher, Umstandskleider und Um⸗ standsmieder für Frauen, “
Berufsbekleidung. 8
6“
Auf Bezugschein in Verbindung mit der Reichskleider⸗ karte beziehbar: Arbeitsbekleidung.
Folgende Waren sind nach der Bekanntmachung Nr. 11 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 24. August 1940 nichtbezugsbeschränkt:
A. Oberbekleidung:
Folgende Arbeitsschutzkleidung: Sandstrahlbläseranzu Asbestanzug, 8 Säureschutzanzug, Operationskittel, Schweißereischutzanzug, Gießereischutzanzug, Schachtanzug DIN TEX 1503, Wasserschutzanzug, Schutzbekleidung aus ölgetränkten Ge Teerschutzbekleidung, Düngerstreuanzug, Schornsteinfegeranzug.
Leib⸗, Bett⸗ und Haushaltswäsche:
1. Papierkragen mit Stoffüberzug, Halsprisen,
2. Sterbewäsche gegen Vorlage amtlicher Bescheini⸗ gungen,
. Waschlappen,
4. Wischtücher (keine Hand⸗, Geschirr⸗ und Gläser⸗ tücher), Staubtücher, Poliertücher, Scheuer⸗ tücher, Bohnertücher, Quarktücher, Milchtücher,
.Topflappen, Tablettdeckchen aller Art, z. B. Tellerdeckchen, Eisdeckchen, Klapperdeckchen.
C. Kopfbekleidung außer Kopftüchern, Erntehauben und gestrickten Mützen.
Ausstattungsartikel: 3 2. Hosenträger und Hosenträgerbiesen, . Sockenhalter, Aermelhalter, 4. Gamaschen, Handschuhe mit Ausnahme von gestrickten Handschuhen und gewirkten Handschuhen mit .Ohrenschützer, 7. Knie⸗ und Pulswärmer. Fußbekleidung: 1. Ersatzsohlen, Fußschlüpfer, 2. Maurersocken aus Geweben und genäht zum Binden, 3. Roßhaareinziehsocken.
Schmuckzutaten: 1. Modische Weißwaren (Jabots, Rüschen usw.), 2. Spitzen und Stickereien, nicht jedoch bestickte Stoffe. G. Sanitäre Waren: “ 1. Damenbinden, 2. Mull, Watte und Verbandzeug, 3. Sanitäre Bedarfsartikel wie Bandagen, Lungen⸗ und Nierenschützer, Gummistrümpfe. H. Schirme: h 2. Schirmfutterale, 3. Gartenschirme.
J Handarbeitswaren:
„Handarbeitswaren mit Ausnahme von Kleidung, Leib⸗, Bett⸗ und Haushaltswäsche,
vorgezeichnete und handgestickte Ueberhand⸗ tücher,
3. vorgezeichnete und handgestickte Zierdecken, bei denen sich die Vorzeichnung oder Handstickerei über die ganze Decke erstreckt und nicht nur auf die Ecken oder Ränder beschränkt,
kunstgewerblich⸗handgewebte Tisch⸗ und Zier⸗ decken,
Teppichwollen in handelsfertiger Aufmachung, Deckenwollen acht⸗ oder mehrfach in handels⸗ fertiger Aufmachung, Handstrickagarne und Handarbeitsgarne in Aufmachungen unter 50 g.
Kurzwaren:
1. Tressen, 2. Litzen, 3. Posamentierwaren, 4. Bänder, Börtchen, Schnürriemen und Schmalgewebe und ⸗geflecht Uniformausstattungsstücke:
1. Uniformausrüstungsstücke, 2. Uniformausstattungsstücke
E1““
85
11“
16
M. Sonstige Waren: 1 1. Teppiche, Läuferstoffe, Vorleger, und ⸗läufer, “ .Wachstuch, .“ Linoleum, Balatum, Stragula, fertige Fahnen, Pausleinen,
Spalte II: Punktwert für wollene oder wollhaltige
A B Wollene oder woll⸗ Kunstseidene oder haltige Stoffe kunstseidenhaltige Fertigbreite P Stoffe
bis 68 cm über 68 85 102 119 136
vS 32 2 2 2 2 2 23 2
8
Sonderregelungen
Genuakord, Reitkord, Velveton, Pilot für Arbeiterkleidung 72 cm
Fettith etete . 162 Nichtwollene und nichtwollhaltige Männer⸗ und Knabenanzug⸗ und
Sommermantelstoffe, 143 cm Fertigbreite, Metergewicht über Schiffer⸗ und Fischerflanelle, wollhaltig, 80 cm Fertigbreiie.. Mützenstoffe, 143 em Fertigbreie . . Lüsterstoffe, 80 cm Fertigbreieee..SB Gabardine⸗Regenmantelstoffe (außer Kunstseide), 143 cm Fertigbreite Warpstoffe, 85 cm Fertigbreiel. . Männer⸗ und Knabenwintermantelstoffe, 143 em Fertigbreite... für Säuglingswäsche (Metergewicht his zu 100 g), 80 cm Fertig⸗
8811A1AA2A1AAX“ Windelmull, 80 cm Fertigbreite, doppelt geweb . Windelmull, 80 cm Fertigbreite, einkach geweobb. . .
Miederstoffe (Korsettstoffe), 84 cm Fertigbreie. 13 Wirk⸗ und Strickstoffe für Unterwäsche, 140 cm Fertigbreie..
vö Volle ... em Breiten⸗Unterschied bedeutet, daß bei einem St
Kletterwesten. . Kurze Oberhosen (Shorts).. . Kune Ttrachtenhosen 112 Stutzer bis 82 cm Rückenlänge bei Basisgröße 48 (kurze Stutzer) Stutzer über 82 em Rückenlänge bis Basisgröße 48 (lange Stutzer) Taghemden mit zwei zugehörigen losen Kragen
Hemdeinsätze und Vorhemden (Chemisettes).
Ersatzmanschetten (Paar))y) Netzunterhosen, lang oder a⸗lang Schlüpfer ohne Beie.en.. 8 Unterjacken ohne Aermel.. Sockenlängen, gestrict.. Sockenlängen, gewirkt .
Strumpflängen, gestrickt .
Strumpflängen, gewirkt.
Ersatzfüße, Füßlinge...
Stutzen, auch Wadenstutzen
Stianzüge .... Sitiacken S“ Ueberzieh⸗ und Unterziehärmel Arbeits⸗ und Berufsmäntel aus “ Schlafröcke und Morgenröcke .
E
Reichskleiderkarte für Complets. Fanker Kurze Hosen (Shorts) Westen aus Geweben . Umstandstleidernrn Mäntel aus kunstseidenem Pelzstoff .. Hängerschürzen (Holländerschürzen), ohne Dreiecktücher .
Morgenröcke, gefüttert.
Morgenröcke, ungefüttert Frisierumhänge.. 1 Bettjacken, gefüttert.. . 8 Bettjacken, ungefüttert. . Bzsenschhnerer 1a*“ Futterschlüpfer und plattierte Schlüpfer, ab 50 cm Gesamtlänge Unterkleider, Futterware oder plattirt. . II“ . Strumpfhalterhemden.. 8 Strumpflängen, Stutzen..
Ersaätz fuße, Fußlinge. Sportstrümpfe und ⸗stutzen (z. B. Hockeystrümpfe und Gymnastik⸗ und Turnanzüge.. 8 Stianglige.1 . 8 K1“*“ 8 1“ ee“ Ueberzieh⸗ und Unterziehärmel . 6
Neichskleiderkarte für vollendeten 3. bis zum vollendeten
. .2
* .
Stoffwesten 8 “ Ungefütterte Popelinemäntel.. Netzunterhosen, lang oder a⸗lang. ... Strumpflängen für Kinderstrümpfe, Kindergamaschen, Sonstige Strumpflängen, gestrickt, Stutzeln. Sonstige Strumpflängen, gewirtkt .. Ersatzfüße und Füßlinge für Kinderstrümpfe
Sonstige Ersatzfüße und Füßlinge...
Skiamt üige .16
Skijacken .
Skihosen
v
über Fertigbreite Punkte
Heftgaze, „Heftband un .Spielwaren,
.Paramente aller Art,
Kaffeewärmer, — 12. Zierkissen und Sitzkissen
Waren.
Spalte III: Punktwert für kunstseidene oder kunstseidenhaltige Waren. 8 Punktwert für Waren aus allen übrigen Spinnstoffen.
BZBewertung der Stoffe e Die aus den Kleiderkarten ersichtliche Bewertung für Stoffe wirkt sich wie folgt aus:
1IIII
111
10 7
off, der volle
ge gebene Fertigbreite, für das Meter je 1 Punkt mehr oder weniger abgetrennt wird.
“ v111 Reichskleiderkarte für Männer
„ . . 2 . 2⸗ .„ „
Frauen
*
8
*. *
Fnaben 15. Lebensjahr
20 ¹
6
7
8
9. Leonische Waren, 10 11
C
EHEREIHEK̊Hf RK
d Buchbinder
Anlage 2 zur Bekanntmachung Nr. 12 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 24. 8
. Katalog der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebilete zur zweiten Reichskleiderkarte
Spalte I: Punktwert für Waren, die nicht nach II bis IV unterschiedlich bewertet sind.
Alle übrigen Stoffe Fertigbreite — über 50 cm
Punkte 6
Breiten⸗*) unterschied
do ⸗. 2
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vom 24. August 1940.
EC 11““ 8 1“
unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
öffnet⸗wird.
Prüch nehmen.
Neichskleiderkarte für Mädchen
—8*
vollendeten 3. bis zum vollendeten 15. Lebensjahre
83
Kostüme, gefüttert oder ungefüttert Kostüme, ungefüttert.. Complets..
Mäntel aus kunstseidenei Pelzstoff
Umschlagtücher, bis 1 qm groß.. Umschlagtücher, über 1 qam groß. v1141411* Unterkleider und Unterröcke, Futterware 3755 Strumpflängen und Kindergamaschen. 8 Ersatzfüße und Füßlinge... 8 Gymnastik⸗ und Turnanzüge 1““ E1ö11“¹“¹” bb--5 b1.““
Ungefütterte Completmäntel
1E2SSASI=SellIIIsliln
Reichskleiderkarte für Kinder
im 2. und 3. Lebensjahr
Gummi⸗, gummierte Mäntel und Umhänge, Regenmänttll . ͤ1611111212X“A“
Strick⸗ und Handarbeitsgarne, 100 g, werden abgegeben zu den auf den Packungen aufgedruckten Punkten.
Anmerkung:
Gewebe und daraus hergestellte Waren gelten dann als kunstseidenhaltig, wenn Kette oder Schuß ganz aus Kunstseide besteht. Gewirke und Gestricke sowie Wirk⸗ und Strickwaren gelten als kunstseidenhaltig, wenn sie mindestens 30 % Kunstseide enthalten. Die Kontrollabschnitte für Socken und Strümpfe haben nur Gültigkeit im Zusammenhang mit der Karte, zu der sie gehören.
Bekanntmachung.
„Die am 23. August 1940 ausgegebene Nummer 149 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Einführung des Schornsteinfegerrechts in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 13. August 1940.
Verordnung über die Einführung der Gesetze zur Förderung des Fremdenverkehrs in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 19. August 1940. . 8
Verordnung über die Einführung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 20. August 1940.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 HRℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf
11““
Berlin NW 40, den 24. August 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
8 1 Bekanntmachung. 1
„ Die am 23. August 1940 ausgegebene Nummer 150 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
„Verordnung zur Einführung der “ über die Aus⸗ bildung für den gehobenen Forstdienst in den Reichsgauen der Ostmark, im Reichsgau Sudetenland und in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 7. August 1940.
Verordnung über den Arbeitseinsatz in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 13. August 1940.
Verordnung über die Aufhebung der Mehreinkommensteuer. Vom 21. August 1940.
Umfang: ℳ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Rℳ, für ein Stück hei Voreinsendung auf.
unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 24. August 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Begründung
Die Schutzfrist des § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Erhaltung des Baumbestandes und Erhaltung und Freigabe von Ufer⸗ wegen im Interesse der Volksgesundheit vom 29. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 213), die, zunächst auf 10 Jahre bemessen, mit Rücksicht auf die Finanzlage der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände mehrfach, zuletzt durch das Gesetz vom 21. September 1937 (Gesetzsamml. S. 89) auf 18 Jahre ver⸗ längert worden ist, läuft für die ersten auf Grund des Gesetzes getroffenen Maßnahmen demnächst wiederum ab.
V
Leipziger Textilmesse voll belegt.
Die Tevxtil⸗ und Bekleidungsmesse gehört zu den größten Spezialschauen der Leipziger Herbstmesse, die am Sonntag er⸗ — Von den “ 6000 Ausstellern kommen auf 8 rund 700, die über 11 500 qm gecen 10 300 im Frühjahr d. J. belegt haben und wieder zwei Ausstellungshäuser benötigen. Unter den Ausstellern befindet sich eine Reihe neuer Licser⸗ firmen, die an Stelle jener eingeschaltet werden konnten, die aus vorübergehenden Gründen von einer Beschickung Abstand ge⸗ nommen und ihr Wiedererscheinen für das Frühjahr 1941 an⸗ gekündigt haben. Andererseits werden Hersteller und Lieferer
anzutreffen sein, die wohl früher in Leipzig ausgestellt hatten, dann aber glaubten, ihren umfassenden Werbeapparat ent⸗ behren zu können.
Sie sind jetzt froh, einen Stand erhalten zu haben, weil sie mit Recht annehmen, von der kommenden Leip⸗ iger Herbstmesse eine gute Exportwirkung erwarten zu dürfen. Etwa 180 Aussteller entsendet Sachsen, 140 Berlin und rund 50. die Ostmark. Mit densem Ausmaß einer ungewöhnlich reich⸗ haltigen Beschickung kann die Leipziger Textil⸗ und Bekleidungs⸗ messe den Ruf als größte Textilschau der Welt für sich in An⸗ Nichts beweist besser Zugkraft als der )
unsch sehr vieler Messeaussteller na größeren Ständen.
Soweit die zur Zeit zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten in den Messehäusern I und 11. dies zulassen, ist den Anträgen
auch entsprochen worden. Die stärkste Beteiligung verspricht die Gruppe Damenober⸗ bekleidung, die wie Herrenoberbekleidung in geschlossenen Abtei⸗
lungen eine vorzügliche Uebersicht über ihr derzeitiges Angebot vermitteln wird. Wirkwaren, ferner Herren⸗ und Damenstoffe. In diesem Sektor
Sehr gut vertreten sind auch Strick⸗ und
tritt die Bielitzer Tuchindustrie erstmalig in Erscheinung. Bielitz hat im Haus II mehr als die Hälfte des Erdgeschosses belegt und zeigt auch noch Baumwollwaren, Teppiche usw. ine vielfältige Wahl vermitteln Handarbeiten, Sport⸗ und Be⸗ rufskleidung, Wäsche, Strümpfe usw. Es fehlt praktisch kein Zweig der großdeutschen Textil⸗ und Bekleidungswirtschaft d
22
8
Textil⸗ und Bekleidungsmesse, die
Die genannten Körperschaften sind auch jetzt und gerade in der gegenwärtigen Kriegszeit, die an ihre Finanzkraft große Anforderungen stellt, nicht imstande, die zur Pachtung oder zum Erwerb der geschützten Flächen erforderlichen beträcht⸗ lichen Mittel aufzubringen. Die Aufrechterhaltung der Schutz⸗ maßnahmen ist nach wie vor unerläßlich und auf Grund anderer Vorschriften nicht im gleichen Maße möglich.
Es ist deshalb dringend erforderlich, die Schutzfrist um weitere 2 Jahre zu verlängern. Es besteht begründete Aus⸗ sicht, daß innerhalb dieses Zeitraumes das Rechtsgebiet eine reichsrechtliche Regelung erfahren wird.
(Veröffentlicht vom Reichs⸗ und Preußischen Arbeits⸗
ministerium.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich Thailändische Gesandte in Berlin, Phra Prasasna Bhidhyayudha, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Postwesen.
Im Postdienst mit Elsaß⸗Lothringen wird die Gewichts⸗ beschränkung für Briefe aufgehoben. Außerdem werden Zeitungs⸗ drucksachen und Päckchen (gewöhnliche und eingeschriebene) bis 2 kg zugelassen.
e Wiederaufnahme des Postdienstes mit dem Elsaß kommt es häufig vor, daß Postsendungen nach Kolmar, die nicht den Zusatz „(Elsaß)“ tragen, nach Kolmar (Wartheland) geleitet werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, bittet die Deutsche Reichspost, gleichlautende Orte durch Zusätze gen au zu
bezeichnen. — Zwischen Holland, Belgien und Luxemburg können
mit sofortiger Wirkung gewöhnliche Briefe und Postkarten in deutscher, flämischer, holländischer und französischer Sprache unter⸗ einander ausgetauscht werden.
Vom 1. September 1940 an wird der Fernsprechdienst mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Kuba, Mexiko, Sandwich⸗ Inseln, Kolumbien, Costarica, der Dominikanischen Republik, Guatemala, Haiti, Honduras, Nikaragua, Panama, Porto. Rico und Salvador über Berlin —New York auf die früher zu Polen gehörigen Ostgebiete einschl. dem Generalgouvernement aus⸗ gedehnt. Die für Deutschland bekanntgegebenen Gesprächsgebühren gelten auch für diese Ostgebiete.
Nach Nord⸗, Mittel⸗ und Südamerika sowie nach Island und Grönland sind fortan nicht nur Briefe, Postkarten und Geschäftspapiere, sondern auch Drucksachen, Warenproben und Mischsendungen auf dem Wege über Sibirien—Japan zugelassen.
5
nicht in Leipzig vertreten wäre. Auch die bekannten Hersteller⸗ werke von Kunstseide und Zellwolle lassen es sich⸗nicht nehmen, in Großausstellungen ihre Produktionsstärke widerzuspiegeln. Wieder wird neben der Rohfaser das Fertigfabrikat stehen, so daß jeder Besucher sich ein Urteil über die Güte der Ware bilden kann. Bei dem heutigen Stand der Erzeugung von Roh und ihrer hochentwickelten Veredelung weisen diese Eigenschaften auf, die den gewachsenen Fasern wie Baumwolle und Wolle von Natur aus fehlen. Das gleiche gilt für Kunstseide, die heute mit vollem Erfolg auch für strapazierfähige Waren verwendet wird und 1“ Typen besitzt, die an Feinheit Seide über⸗ treffen. Daß die Kette der Entwicklung der synthetischen Fasern noch nicht abgerissen ist, läßt der immer stärker werdende Einsatz von Zellwolle und Kunstseide für technische Zwecke erwarten. Auch darüber klärt die Textil⸗ und Bekleidungsmesse auf, wie sie ja überhaupt nicht nur dem Verkaufsgeschäft dienen will, son⸗ dern der Werbung für das deutsche Spinnstoffgut überhaupt, besonders dem Ausland gegenüber, das heute mehr denn je ge⸗ neigt ist, seine Zollmauern gegen die geschaffenen Fasern abzu⸗ reißen. Die überall verknappte Zufuhr von Wolle und Baum⸗ wolle lenkt von selbst die Aufmerksamkeit der fremden Wirt⸗ schaften auf die deutschen Fasern und verschafft ihnen Einfuhr⸗ erleichterungen. 8
Wenn auch unter den Auswirkungen der Kriegszeit be⸗ tonte Luxusansprüche im allgemeinen zugunsten des lebens⸗ wichtigen Bedarfs in Ober⸗ und Unterbekleidun zurücktreten müssen, so ist damit doch kein Verzicht auf Qualität und auf modische Neuheiten ausgesprochen. Die Deutsche Mode, die erst vor wenigen Monaten eine feste Organisation erhalten hat, arbeitet in selbstschöpferischer Weise daran, in Schnitt und Aus⸗ stattung geschmackvoll ausfallende Modelle herauszubringen, die auch im Ausland ansprechen werden. Inwieweit ihr das ge⸗ lungen ist, werden einmal die Musterschauen der einzelnen Stände und dann in gedrängter Uebersicht die Deutsche Moden⸗ schau zeigen, die an vier Messetagen im Lichtspielhaus „Capitol“ abgehalten wird. An ihr betei er sich Aussteller der
Z 8
Wirtschaftsgruppe
odezentrale des Reichs⸗
innungsverbandes des Damenschneiderhandwerks in Berlin und das „Haus der Mode“ in Wien, das übrigens im Meßhaus II. einen großen Repräsentativstand bezieht. Es steht heute schon fest, daß die Vorherrschaft der Pariser Mode gebrochen ist. Sie ist sang⸗ und klanglos verschwunden, und ebenso wird es auch der Londoner Herrenmode ergehen, die, wie das Beispiel der rückläufigen englischen Pelzwirtschaft lehrt, keinen modischen Einfluß mehr auf die Welt nehmen kann. Es ist darum sehr richtig, daß Mitglieder der Fachgruppe Pelzindustrie und der Fachuntergruppen Pelzveredelungs⸗ und Pelzverarbeitungs⸗ industrie im Meßhaus 1 eine Kollektivschau veranstalten. Wei⸗ tere Gemeinschaftsschauen außer den vorerwähnten veranstalten Apoldaer Strickwaren, Greizer Kleiderstoffe, ferner Weber, Wirker und Stricker aus der Ostmark, Bayern und Thüringen. Von erhöhtem Interesse für die Besucher dürfte die erste Kol⸗ lektivschau mit kolonialem Bedarf in Textilien und Bekleidung sein, die im Meßhaus II eine Ausstellungsfläche von über 600 qam in Anspruch nimmt.
Der Aktionsradius der Textil⸗ und Bekleidungsmesse be⸗ schränkt sich aber nicht nur auf die beiden offiziellen Aus⸗ stellungshäuser am Königsplatz, sondern erfaßt noch zahlreiche Leipziger Großbetriebe, die sich mit ihren Kollektionen auf den Messebesuch eingerichtet haben. Hinzu kommt das ausländische Angebot im „Ringmeßhaus“, das in Form von Landesschauen textile Rohstoffe und Fertigwaren enthalten wird. Beachtens⸗ wert sind besonders die Kollektive von Italien, Rußland, Japan, Bulgarien, Rumänien, Griechenland und Ungarn.
Da mit einem guten Besuch aus Großdeutschland und den kontinental⸗europäischen Ländern zu rechnen ist, werden die Aussteller ihre Erwartungen erfüllt sehen. 8 “
1I1““
Die Warenläger geschlossener Einzethandels⸗ 8 geschäfte. — Einführung einer Melde⸗ und Anbietungspflicht.
Einzelhandelskaufleute, die ihr Geschäft während des Krieges vorübergehend oder für dauernd schließen, müssen die Unterabtei⸗ lung Einzelhandel der zuständigen Wirtschaftskammer auf einem besonderen Formblatt davon in Kenntnis setzen. Um im Inter⸗ esse einer ordnungsmäßigen Verbraucherversorgung die Verwer⸗ tung der Warenläger geschlossener Einzelhandelsbetriebe zu er⸗ möglichen, hat der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel mit Ermächtigung des Reichswirtschaftsministers am 22. 85 1940 eine Anordnung erlassen, durch die eine Melde⸗ und Anbietungs⸗ pflicht für die Warenläger geschlossener Einzelhandelsgeschäfte vorgeschrieben wird. Danach sind die Inhaber im Falle der Schließung ihres Betriebes verpflichtet, solche Waren, deren Ver⸗ kauf gegenüber dem Verbraucher bezugsbeschränkt ist, der gleichen Stelle anzumelden. Gleichzeitig ist anzugeben, ob und an wen die Waren verkauft werden sollen. Soweit es sich nicht um bezugs⸗ . Waren handelt, besteht eine Meldepflicht dann, wenn beabsichtigt ist, das Warenlager zu verkaufen. In besonderen Fällen kann jedoch der Leiter der Unterabteilung Einzelhandel der Wirtschaftskammer die Anbietung nicht bezugsbeschränkter Waren, deren Verkauf zunächst nicht beabsichtigt ist, anordnen, wenn dies im Interesse der Verbraucherversorgung geboten erscheint. Die die Meldung entgegennehmenden Stellen sind angewiesen worden, auf eine den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechende Ver⸗ wertung der Waren unter Berücksichtigung der 2 ersorgungslage des Bezirks hinzuwirken. .
Im Zusammenhang damit hat der Reichswirtschaftsminister die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel durch Erlaß vom 16. August 1940 ermächtigt, im Namen der im einzelnen zuständigen Reichs stellen die Erwerber bezugsbeschränkter Waren aus tilliegenden Geschäften von der sonst erforderlichen Hingabe der Wiederbezugs⸗ berechtigungen (Punktscheck, Bestellschein, Groß⸗ und Sammel⸗ bezugsschein) freizustellen. Nach einer Anweisung des Leiters der Einzelhandel haben die Unterabteilungen Einzelhandel diese Freistellungen vorzunehmen und dem Be⸗ triebsinhaber gleichzeitig eine Bescheinigung über den bei Schließung vorhandenen Bestand an bezugsbeschränkten Waren und Wiederbezugsberechtigungen auszustellen. Diese Bescheini⸗ gung soll für den Wiederaufbau des Geschäfts nach Beendigung des Krieges als Grundlage für die Belieferung mit Waren und die Einräumung von Wiederbezugsrechten im Rahmen des dann etwa noch Werech eden Bewirtschaftungssystems dienen.
Besondere Messegeschäfte mit Rumãänien auf der Wiener Herbstmesse 1940.
Die Behörden haben die Genehmigung zur Ab⸗ wicklung 86 onderer Messegeschäfte mit Rumänien auf der Wiener Herbstmesse 1940 erteilt. Fixrmen, die an der Wiener Herbstmesse teilnehmen, können sowohl im Export als auch im Import von diesen Sonderkontingenten Gebrauch machen. Nähere Auskunft erteilt die Wiener Messe⸗A.⸗G., Wien 62, Messeplatz 1, und der Vertreter der Wiener Messe⸗A.⸗G. in Rumänien, Viktor E. Mit⸗ chievici, Bukarest, Casuta postala 70.
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Wirtschaft des Auslandes.
Schwedens Außenhandel in den ersten sieben Monaten 1940.
Stockholm, 23. August. Schwedens Außenhandel hat sich im Juli annähernd auf der Höhe des Vormonats gehalten. Sowohl in der Ausfuhr als auch in der Einfuhr ist eine geringfügige Stei⸗ gerung zu verzeichnen, im Vergleich zum entsprechenden Vorjahrs⸗ monat ist jedoch ein sehr starker Rückgang eingetreten. Die Juli⸗ ausfuhr (91,9 Mill. Kr.) liegt um ca. 41 % unter der entsprechen⸗ den Vorjahrsziffer (160,0), während sich die Einfuhr nur um 31 9% von 203,6 auf 139,9 Mill. Kr. ermäßigt hat. Für die ersten sieben Monate des Jahres ist im Export ein Rückgang um 27 9%6 oder 281,8 Mill. Kr. auf 786,5 Mill. Kr. eingetreten, während die Verringerung der Einfuhr knapp 5 % oder 56,2 Mill. Kr. auf 1285,6 Mill. Kr. beträgt. Unter Berücksichtigung der starten Preiserhöhung für zahlreiche Einfuhrwaren ist der quantitative Rückgang naturgemäß wesentlich größer gewesen. Im Juli belief sich der Einfuhrüberschuß auf 47,99 Mill. Kr. gegenüber 43,6 Mill. Kr. im gleichen Vorjahrsmonat. In den ersten sieben Mo⸗ naten dieses Jahres hat sich der Einfuhrüberschuß auf 498,96 Mill. Kr. erhöht, gegen 273,35 Mill. Kr. in den ersten sieben Monaten 1939.
tußenhandelsverhandlungen zwischen Fugoslawien und der UdSSR.
Belgrad, 22. August. Es wird mitgeteilt, daß die Ständige Wirtschaftsvertretung der UdSSR. in Belgrad nunmehr mit der jugoslawischen Direktion für den Außenhandel und anderen jugo⸗ ficwlschen Wirtschaftsstellen in direkte Verbindung getreten ist, um Besprechungen über den Ankauf von Kupfer, Blei, Ferro⸗ silieium für die Ausfuhr nach der UdSSR. zu führen. du gleicher Zeit sollen nunmehr auch konkrete Verhandlungen über die Durch⸗ führung russischer Baumwoll⸗, Paraffin⸗, Gummi⸗ und eventuell Kraftwagenlieferungen geführt werden. Als Käufer für die jugo⸗ Fehischen Waren tritt nur die Handelsdelegation der UdSSR. in
elgrad auf, während die russischen Waren vom jugoslawischen Staat gekauft werden, der sie später an die Interessenten verteilt.
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