(2) Nur solche Personen oder Unternehmungen, die im Besitz einer Genehmigung gemäß 89 sind, dürfen gebrauchte Säcke an Verbraucher verkaufen.
1 § 15 Vorschriften für gebrauchte Umhüllungs⸗ 8 gewebe. (1) Für den Verkehr mit gebrauchten Umhüllungs⸗ geweben die §§ 7, 9, 10, 11 sowie 14. (2) EC⸗Garnspinner dürfen grobfädige amerikanische ““ “““ ohne den nach Absatz 1 vorgeschriebenen Ausweis unmittelbar bei den An⸗ fallstellen aufkaufen.
. Schlußbestimmungen.
1“ Ausnahmen.
Die Reichsstelle für Papier und Ver in besonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
8 § 17 DLebergangsregelung.
(1) Die von der Fachuntergruppe Sack⸗, Plan⸗ und Zelte⸗ herstellung für Sackfabriken und Aufkäufer bisher ausge⸗ stellten Ausweise sowie die an Landhandel und Genossen⸗ schaften erteilten Ausweise gelten bis zum Ablauf eines Monats na gungen im Sinne des §9.
(2) Nach Ablauf der in Absatz 1 bestimmten Frist sind diese Ausweise an die Ausgabestellen zurückzugeben. Die Aus⸗ gabeftellen sind verpflichtet, die Ausweise einzuziehen, soweit sie nicht zurückgegeben werden.
“ Strafvorschriften. uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
den 8§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Bei Zuwiderhandlungen gegen § 13 finden die Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Straf⸗ verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen reisvorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 999) Anwendung.
v b Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 31. August 1940.
Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. 8 Dorn.
Anordnung BF 4 der Reichsstelle für Bastfasern. Vom 28. August 1940. 8
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in 11“ mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1 39) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
A. Grundsätzliches Verkehrs⸗ und Verarbeitungsverbot.
§ 1
Der Verkehr (Ein⸗ und Verkauf, Lieferung, Abnahme und Uebernahme) mit denjenigen Waren des Zuständigkeits⸗ bereichs der Reichsstelle für Bastfasern, die diese im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgibt (bewirtschaftete Waren) sowie die Be⸗ und Verarbeitung ist ohne eine entsprechende Genehmigung einer Reichsstelle der Spinnstoffwirtschaft verboten.
B. Regelung des Verkehrs und der Verarbeitung. Herstellungsanweisung (Hersta)).
(1) Die Hersteller von Spinnstoffwaren, die laut beson⸗ erer “ von der Reichsstelle für he llemn etreut werden, erhalten von der Reichsstelle auf Antrag der von Amts wegen Herstellun sanweisungen. Diese um⸗
88 sämtliche Gespinste, die zur Erzeugung der in der Her⸗ stellungsanweisung genannten Waren Peastihh werden.
(2) Die neeheen⸗ kann Verteilungsstellen mit der Aus⸗
fertigung von Herstellungsanweisungen beauftragen. § 3 Einkauf und Uebernahme.
(1) Zum Einkauf, Tausch und zur Uebernahme der emäß § 1 bewirtschafteten Waren sind nur Personen oder Anternehmungen berechtigt, die entweder im Besitz einer Ver⸗
b oder eines Vitischehes der Reichsstelle ind. Das gleiche gilt für den Ein aug von Gespinsten, die ganz oder teilweise aus Lmnseb⸗ ellwolle, Baumwolle oder Wolle bestehen und von solchen Herstellern von Spinn⸗ stoffwaren bezogen werden, die laut besonderer Benachrichti⸗ gung von der Reichsstelle für Bastfasern betreut werden. 8(62) Die Reichsstelle kann Verteilungsstellen oder Orga⸗ nisationen der gewerblichen Wirtschaft mit der Ausfertigung von Gutscheinen beauftragen oder ein elne E“ zur selbständigen Ausfüllung von gutscheinen ermächtigen. (3) Erst mit der Aushändigung der ordnungsgemäß ausgestellten Gespinstgutscheine oder2 erkehrsbescheinigungen kommt das Geschäft zustande. Ein⸗ und Verkäufe, Tau ch⸗ geschäfte sowie Lieferungen und Abnahmen, die nicht durch entsprechende Herstellungsanweisungen und Gespinstgutscheine sind, sind verboten. erkehrsbescheinigungen oder Gutscheine ersetzen nicht die für die Einfuhr notwendige Devisenbescheinigung.“ 85 88
“
Be⸗ und Verarbeitung. (1) Die auf Grund des § 3 bezogenen bewirtschafteten Waren dürfen nur unter Beachtung der aus der Herstellungs⸗
8
packun swes en kann
Inkrafttreten dieser Anordnung als Genehmi⸗
außer Kraft.
Juteabfällen oder Papier, auch — pflanzlichen Spinnstoffen, sowie mit Zellwolle, Zelljute oder mit Draht hergestellt.
anweisung ersichtlichen Vorschriften be⸗ und verarbeitet werden. “
(2) Liegt eine Herstellungsanweisung nicht vor, so darf die Be⸗ und Verarbeitung nur unter Beachtung der bekannt⸗ gegebenen Erlaubnis⸗ und Verbotslisten erfolgen.
(3) Soweit eine mengenmäßige Begrenzung der Ver⸗ arbeitung besteht, dürfen Waren nur im Rahmen der von der Reichsstelle festgesetzten Verarbeitungsmengen be⸗ oder verarbeitet werden.
(4) Diese Vorschriften gelten auch. für aus dem Lager entnommene Spinnstoffe und Gespinste.
89 Polsterhede und nicht verspinnbare Bastfaserabfälle, die auf Grund des § 3 gegen Gutschein bezogen worden sind, dürfen frei verarbeitet werden.
Lohnverarbeitung. Die Erteilung und die Uebernahme von Lohnaufträgen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Reichsstelle.
Verbot von Kopplungsgeschäften.
(1) Es ist verboten, im Inlandsverkehr bei dem Verkauf oder der Lieferung bewirtschafteter Waren neben der Liefe⸗ rung der vom Abnehmer verlangten oder vom Lieferer an⸗ gebotenen Waren andere Warenlieferungen, Werk⸗ oder Dienstleistungen oder sonstige Leistungen zu vereinbaren, als sie der Abnehmer verlangt oder der Lieferer angeboten hat.
(2) Soweit Geschäfte der in Absatz 1 bezeichneten Art in der Zeit vor der Rohstoffbewirtschaftung handelsüblich waren, fallen sie nicht unter das Verbot des Absatzes 1.
§ 7 Ausnahmen.
Die Reichsstelle für Bastfasern kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen.
8 Zuwiderhandlungen. Zuwiderhandlungen Hegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. “ Geltungsbereichah— Diese Anordnung gilt auch in den bebag re 0 Ost⸗ ebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und oresnet. 85 Inkrafttreten. Mit Inkrafttreten dieser Anordnung treten die An⸗ ordnungen 8 BF 1 vom 24. Juli 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 170 vom 26. Juli 1939),
BF 2 vom 4. Sept. 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. Sept. 198%
J 1 vom 6. Sept. 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 207 vom 6. Sept. 1939),
J 5 vom 23. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 71 vom 26. März 1940)
855
Berlin, den 28. August 1940. Der Reichsbeauftragte für
1. Bekanntmachung I1““ über den Geltungsbereich der Anordnung BF 4 der Reichs⸗ stelle für Bastfaseer.
Vom 28. August 1940
Die Bestimmungen der vr erh BF 4 der Reichs⸗
stelle für Bastfasern vom 28. August 1940 (Deutscher Reichs⸗
anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 31. August 1940)
gelten für den Verkehr mit folgenden Anab § 1 der Anord⸗
e w 4 bekanntzugebenden aren (bewirtschaftete aren):
1. Spinnstoffe einschließlich der Abfälle und sonstige Rohstoffe. Fllachs (Einfuhrnummern 28c, d, f, 470 a des Sta⸗ tistischen Warenverzeichnisses). Hanf (Einfuhrnummern 28e, g, aus 28 p, 470 b des 1 Statistischen Warenverzeichnisses). Hartfasern (Einfuhrnummern 28 k, l, aus 28 p, aus 470 c des Statistischen Warenverzeichnisses). Jute (Einfuhrnummern 28i, aus 470 c des Statisti⸗ schen Warenverzeichnisses). Ramie (Einfuhrnummern 28h, aus 470 c des Sta⸗ tistischen Warenverzeichnisses). Abfälle der Einfuhrnummer * des Statistischen VEE“ einschließlich Polsterhede. Spinnpapier (Verteilung und Verarbeitung).
II. Garne, nur soweit sie als Halbfabrikate zur Weiterverarbeitung in Industrie und Gewerbe verwendet werden.
Leinengarne EEeeh hen shafmn 472 bis 474 des Statistischen Warenverzeichnisses). Hanfgarne (Einfuhrnummern 475 a, b, aus 476,
aus 477 a, aus 477 c des Statistischen Warenver⸗ zeichnisses).
Ramiegarne (Einfuhrnummern 478 bis 480 des Sta⸗
tistischen Warenverzeichnisses). 3
Kokosgarne (Einfuhrnummern aus 475 c, aus 476,
; 477 b des Statistischen Warenverzeichnisses).
III. Jutegarne einschließlich Nähgarne und Stopfzwirn (Einfuhrnummern 481 a, b und 482 des Statistischen Warenverzeichnisses) sowie ein⸗ und mehrdrähtige Papiergarne, ferner ein⸗ und mehrdrähtige wücch.
garne aus Spinnpapier und Jute, Juteabfällen oder aanderen pflanzlichen Spinnstoffen, Zellwolle, Zelljute
oder Draht.
IV. Neue Gewebe ganz oder 15 aus Jute oder
in Verbindung mit anderen
Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachun tritt die
1. Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Anordnung BF 1 der Ueberwachungsstelle für
astfasern (Regelung der
8
behese Zum gleichen Zeitpunkt werden bei Dana 19 bei Frachtberechnung nach
Bastfaserwirtschaft) vom 24. Juli 1939 (Deutscher Reichsanz. Staatsanz. Nr. 170 vom? 26. Juli 198) angc.
Beerlin, den 28. August 1940. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern.
8.
ekanntmachung 1 betreffend die Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibun der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.
Wir geben hierdurch bekannt, daß wir auf Grund des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Aus⸗ land vom 9. Juni 1933 und gemäß § 5 unserer Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Oktober 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 248 vom 27. Oktober 1937) auch für die im 2. Halb⸗ jahr 1940 fälligen Ertragsforderungen die
3 %igen auf Reichsmark bzw. auf ausländische Währung lautenden Schuldverschreibungen der Kon⸗ versionskasse für deutsche Auslandsschulden „Neue Ausgabe“ ausgeben, die bisher für Ertragsfälligkeiten aus der Zeit vom 1. Januar 1937 bis 30. Juni 1940 ausgegeben wurden. Wir verweisen hierbei auf die Bekanntmachung des Reichsbank⸗ direktoriums vom 29. August 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 202 vom 29. August 1940) und machen insbesondere aufmerksam Buf Abschnitt 4 der Bekanntmachung, in dem gesagt ist, daß Schuldverschrei⸗ bungen nicht ausgegeben werden
a) an Gläubiger, die Feinde im Sinne der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 — RGBl. I S. 191 vom 20. Januar
1940 — n
b) an Gläubiger, die nach dem 1. September 1939 ihre Ansprüche von einem unter a) genannten Gläubiger
8 erworben haben. icge Aushändigung von Schuldverschreibungen erfolgt ferner nich
ce) an Gläubiger, die die Staatsangehörigkeit Polens, Norwegens, Hollands, Belgiens oder Luxemburgs be⸗ sitzen, oder die, soweit es sich um juristische Personen handelt, unmittelbar oder mittelbar unter maß⸗ gebendem polnischen norwegischen, holländischen, belgischen oder luxemburgischen Einfluß stehen,
d) an Gläubiger, die ihre Ansprüche von einem unter c genannten Gläubiger erworben haben, und zwar va) dem 1. September 1939 von polnischen, nach dem 8. April 1940 von norwegischen und nach dem 10. Mai 1940 von holländischen, belgischen oder luxemburgi⸗ schen Gläubigern.
Wir bieten hiermit den berechtigten Gläubigern von im 2. Halbjahr 1940 bei der Konversionskasse eingezahlten Er⸗ tragsforderungen, die nicht nach einem der in Kraft befind⸗ lichen Sonderabkommen befriedigt werden können, die Ab⸗ geltung ihäer Ansprüche mit den obengenannten 3 Pigen Schuldverschreibungen „Neue Ausgabe“ an. Die Gläubige der vorstehend genannten Forderungen haben ihre Ansprüch auf die Schuldverschreibungen bis zum 31. März 1941 geltend zu machen. Bei Anträgen, die bei der Konverstonskasse nach dem genannten Termin eingehen, beginnt die Verzinsung der Schuldverschreibungen erst mit dem ersten Tage des⸗ jenigen Kalenderhalbjahres, in dem der Antrag gestellt wird
Gläubiger deutscher, in Amerika begebener Anleihen, haben die fälligen Zinsscheine wie bisher bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin C 111, einzureichen.
Die Berechtigung zum Bezug der Schuldverschreibungen wird geprüft. . “
Berlin, den 31. August 1940. “
Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.
“ Bekanntmachug. Die am 30. August 1940 ausgegebene Nummer 28 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Dreizehnte Verordnung 8 Aenderung der Wehrmacht⸗Eisen⸗ bahn⸗Ordnung. Vom 13. August 1940.
Umfang: ℳ¼ Bogen. dungsgebühren: 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 8
Berlin NW 40, den 31. August 1970.
Reichsverlagͤamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches BVBerkehrswesfen.
Zur Aenderung des Reichsbahn⸗Staffeltarifs.
Mit Wirkung vom 1. September 1940 ist der Staffeltarif der Deutschen Reichsbahn geändert worden. Der Staffeltarif ist bekannt⸗ lich vor etwa 20 Jahren (am 1. ve 1920) “ worden. Mit seiner Einführung war vor allem eine tarifliche Besserstellung der Grenzgebiete des Deutschen Reichs (Ostpreußen) bezweckt. Beim Staffeltarif handelt es sich um ein Tarifsystem, bei dem die Frachten mit zunehmender Entfernung cönegnen An diesem Grundsatz wird auch in Zukunft festgehalten, jedoch sinkt der Tarif “ den hohen Entfernungen über 900 km nicht mehr. Die letzte Ermäßigung des Taniss tritt bei Entfernungen über 800 km ein. Damit trägt die Deutsche Reichsbahn der Tatsache Rechnung,
iti
daß das Reichsgebiet durch die Wiedereingliederun bisher po
abgetrennter Gebiete erweitert worden ist, und da sich damit auch das von der Reichsbahn bediente Streckennetz bedeutend erweitert
hat. Gleichzeitig bezweckt die Maßnahme auch eine Ein Fsdang
von Güterwagen, da jetzt ein Anreiz geschaffen 88 Güter na Möglichkeit nicht aus Entfernungen von mehr als 60 km zu be⸗ rachtberechnung nach en Nebenklassen um 2000 kg erhöhte Mindestgewichte eingeführt. den Sätzen der 10⸗Tonnen⸗ Nebenklasse ein Gewicht von mindestens 12 000 kg, nach den Sätzen der 5⸗Tonnen⸗Nebenklasse ein Gewicht von mindestens 7000 kg in Betracht zu ziehen.
Postwesen. 8
Postanweisungs⸗ und Postüberweisungsdienst mit Luxemburg. Vom 1. September 1940 an wird der Postanweisungsdienst
mit Luxemburg in beiden Richtungen nach den innerdeutsche Vorschriften und unter Erhebung der Inlandsgebühren auf⸗
4 vom 31. August 1940. S. 3
gen
Verkaufspreis: 0,15 Eℳ. Postversen⸗
enommen. Zu den Postanweisungen sind die innerdeutschen Formblätter zu verwenden, auf denen der Betrag in Reichsmark anzugeben ist. Der Postüberweisungsdienst mit Luxemburg (unbare Ueberweisungen von Konto zu Konto) wird vom 1. Sep⸗ tember 1940 ab ebenfalls wieder aufgenommen. Die Ueber⸗ weisungen sind auf Reichsmark auszustellen, sie werden ge⸗ bührenfrei ausgeführt. v““ — “ Aufnahme des Postanweisungs⸗, Poftscheck⸗ und Postreifescheckdienstes mit dem Elsaß und mit Lothringen.
Vom 1. September 1940 an wird der Postanweisungs⸗, Post⸗ scheck⸗ und Postreisescheckdienst mit dem Elsaß und mit Lothringen in Reichsmarkwährung nach den innerdeutschen Vorschriften und unter Erhebung der Inlandsgebühren ausgenommen. Der Höchst⸗ betrag einer Zahlkarte für Einzahlungen im Elsaß und in Lothringen wird bis auf weiteres auf 1000 R ℳ. festgesetzt. Be⸗ wohner des Elsaß und Lothringens, die sich an den großdeutschen Postscheckdienst anschließen wollen, müssen sich ein Konto bei einem reichsdeutschen Postscheckamt einrichten lassen. Für Be⸗ wohner des Elsaß kommt hierfür zweckmäßig das Postscheckamt
Karlsruhe (Baden), für Bewohner Lothringens das Posts heckamt
Saarbrücken in Frage. 8
Fernsprechdienst mit Portugal.
Im Fernsprechdienst mit Portugal tritt vom 1. September 1940 an eine Ermäßigung der Gebühren für Gespräche aus Orten der 4. deutschen Zone (West⸗ und Ostpreußen) dadurch
ein, daß dieses Gebiet mit der 3. deutschen Zone vereinigt wird.
Ueber die Höhe der neuen Gebühren geben die Vermittlungs⸗ stellen Auskunft.
Kunst ud Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 1. bis 9. September.
Staatsoper.
Sonntag, 1. September: Der Rose nkavalier. Musikalische
Leitung: Schüler. Beginn 18 ½ Uhr. 1 3 Montag, 2. September: Die Machtdes Schicksals. Musi⸗ 8 kalische Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr. 8
Jahr der Bewährung auch für die Ernährungs⸗ wirtschaft. — Deutschland ist nicht auszuhungern.
Das jetzt abgelaufene Kriegsjahr 1939/40 ist auch das Jahr der Bewährung gewesen für das Werk der nationalsozialistischen Agrar⸗ und Ernährungspolitik, wie es unter Leitung Darrés sen 1933 aufgebaut worden ist. Noch ist es su früh, die Ge⸗ chichte der deutschen Ernährungswirtschaft in diesem Kriege zu schreiben. Dennoch können wir aber, wie Oberregierungsrat Dr. Elauß vom RNeichsernährungsministerium in der NS.⸗ Landpost ausführt, schon heute, am Schlu dieses Kriegsjahres, folgende Feststellungen treffen: 8
Die Versorgung des deutschen Volkes mit Nahrungsmitteln konnte in dem erforderlichen und bei Kriegsbeginn vorgesehenen Ausmaß unter voller Aufrechterhaltung des friedens mäßigen Preisniveaus in jeder Beziehung sichergestellt werden. Niemand brauchte in Deutschland trotz der großen Schwierigkeiten, die vor allem der außergewöhnliche Winter bereitete, zu hungern. Die festgesetzten Lebensmittelrationen standen nicht, wie so oft im Weltkrieg, auf dem Papier, sondern sie konnten dank der Orga⸗ nisation des Reichsnährstandes immer voll geliefert werden. Darüber hinaus war es sogar möglich, bei grundsätzlich gleich⸗ bleibenden Rationen immer wieder Verbesserungen und Sonder⸗ zuteilungen auf den verschiedensten Gebieten vorzunehmen. Deutschlands Ernährungslage wurde nicht, wie Churchill es er⸗ hofft hatte, von Monat zu Monat schlechter, sondern eher besser. Erst die Geschichte wird einmal die Größe der wirtschafts⸗ trategischen und organisatorischen Leistung⸗ voll würdigen, die chon allein in der Tatsache liegt, daß die Lebensmittelrationen eute noch genau so hoch sind wie bei der Festsetzung kurz nach Kriegsbeginn. Noch wichtiger aber ist die Tatsache, daß es gelang, die Leistungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft nicht nur in jeder Weise zu erhalten, sondern auf einigen Gebieten sogar erheblich zu erhöhen. So wurden die Anbauflächen für
Berliner Börse vom 30. August. Am Freitag eröffneten die Aktienmärkte wiederum uneinheit⸗ lich, wobei h Gewinne und Abschläge etwa die Waage hielten.
Das Geschäft verlief 29 ruhiger. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gingen die Wertschwankungen über ½ 2e nicht hinaus.
Am Montanmarkt ermäßigten sich Buderus um N und Rheinstahl um 1 . Hoesch und Mannesmann stiegen anderer⸗ seits je um ℳ, Bereinigte Stahlwerke um %⅛ und Stolberger Zink um %. Bei den Braunkohlenwerten verloren Ilse Ge⸗ nußscheine 1 ¼ %. Deutsche Erdöl lagen unverändert. Von Kali⸗ aktien ermäßigten sich lediglich Wintershall um % c. Chemische Papiere wurden zumeist unverändert bewertet oder erhielten keine Ainfangsnoti. Farben gaben um ¼ *% nach. Bei den Gummi⸗
und Linoleumwerten fielen Conti Gummi durch eine Steigerung
um 2 ¼ % auf. Dt. Linoleum büßten 1 % % ein. Elektro⸗ und Versorgungswerte zogen überwiegend leicht an. Hervorzuheben sind RWE mit + *%, Lichtkraft und Gesfürel mit je +† und AEG mit + % . Niedriger lagen Siemens um 1 und Bekula um 1 ½ 9%. Am Markt der Maschinenbaufabriken zogen Berliner Maschinen um 2 % an, während Bahnbedarf und Rheinmetall Borsig je 1 % hergaben. Hervorzuheben sind noch Brauerei⸗ aktien, von denen Schultheiss 1 und Engelhardt 1 2¾ % gewannen. Niedriger lagen von Bauwerten Berger mit — 1 ²%, von Textil⸗ werten Bemberg mit — 1 %, von Autowerten BMW mit — ¾, außerdem von Hüütosfarten Aschaffenburger und Feldmühle mit je — %. Am Bankenmarkt stiegen Reichsbank um X % auf 117 ¼, ferner gewannen Bank für Brauindustrie 1 %.
Im weiteren Verlauf konnte sich unter Führung von Elektro⸗ und Versorgungspapieren eine kräftige Befestigung durchsetzen. Gesfürel stiegen um 3, Siemens um 2 %, Dessauer Gas um 2 4¼, Bekula, Erdöl und Eisenhandel um je 2, Ilse Genußscheine und Conti Gummi um 1 %, Felten und Wintershall um 14 und AEG um 1 ¼ %. Werterhöhungen bis zu ¾ . Vereinigte Stahlwerke stellten sich auf 128 ¹¼ und Farben auf 185.
Gegen Ende des Verkehrs blieb die Haltung fest, so daß die Man handelte 185
Börse zu den höchsten Tageskursen schloß. lich Ver. Stahlwerke mit 128 ⁄5, Farben mit 186 ¼ und Beku
Freitag, 6. September: Götter auf Urlaub. 20 Uhr
Eine Reihe führender Montanwerke verzeichneten
Dienstag, 3. September: Figaros Hochzeit. Musikalische Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr. 3
Mittwoch, 4. September: Siziliani sche Vesper. Musi⸗ kalische Leitung: Schüler. Beginn: 19 Uhr.
Donnerstag, 5. September: Martha. Musikalische Leitung: van Kempen. Beginn: 19 Uhr. 8
Freitag, 6. September: Cavalleria rusticana Bajazzo. Musikalische Leitung: Lenzer. Beginn: 19 Uhr.
Sonnabend, 7. September: Tiefland. Musikalische Leitung: Schüler. Beginn: 19 Uhr. 8
Sonntag, 8. September: Das Leben für den Zaren. Musikalische Leitung: Lenzer. Beginn: 19 Uhr.
Montag, 9. September. Tosca. Musikalische Leitung: Lenzer. Beginn: 19 Uhr.
Schauspielhaus. 8
Fiesco. Beginn: 19 Uhr.
Sonntag, 1. September: 3 Frau Inger auf Oestrot. Be⸗
Montag, 2. September: ginn: 20 Uhr. 1 1
Dienstag, 3. September: Neu einstudiert. Antigone. Beginn: 20 Uhr.
Mittwoch, 8 September: Frau Inger auf Oestrot. Be⸗ ginn: 20 Uhr. 8
Donnerstag, 5. September: H amlet. Beginn: 19 Uhr.
Freitag, 6. September: Antigone. Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, 7. September: Zum 1. Male. Der Wald. Be⸗
inn: 19 ¼ Uhr. Der Wald. Beginn: 19 % Uhr.
Sonntag, 8. September: Montag, 9. September: Frau Inger auf Oestrot. Be⸗
ginn: 20 Uhr. “*“ Kleines Genie. Beginn: 20 Uhr. Götter auf Urlaub. Beginn: 20 Uhr
Dienstag, 3. September: Götter auf Urlaub.
20 Uhr 1 Kleines Genie. Beginn: 20 Uhr.
Mittwoch, 4. September: 8 8. Donnerstag, 5. September: Zum 1. Male. Wie es euch ge⸗
fällt. Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, 1. September: Montag, 2. September:
Beginn:
Beginn:
Sonnabend, 7. September: Wie es euch gefällt. Beginn:
20 Uhr. . 8 Sonntag, 8. September: Wie es euch gefällt. Beginn: 20 Uhr.
Beginn: 20 Uhr.
Montag, 9. September: Kleines Genie.
Kartoffeln und Zuckerrüben so vermehrt, daß wir in diesem Jahre eine besonders große Hackfruchternte erwarten können. Die Buttererzeugung liegt heute um etwa ein Drittel höher als bei Kriegsbeginn, und auch die Gemüseerzeugung wurde um etwa ein Drittel gesteigert. Auch unsere Vorratswirtschaft ist durch das. Kriegsjahr nicht geschwächt, sondern nach wie vor für den Ausgleich außergewöhnlicher Anforderungen voll einsatz⸗ fähig. Unsere Brotgetreidevorräte sind praktisch heute noch genau 8 groß wie bei Kriegsbeginn, unsere Vorräte an Butter, Eiern und Fleisch sind heute größer denn je. Die Hoffnung Englands, Deutschland aushungern zu können, ist zerschlagen. Unsere Er⸗ nährung ist, solange der Krieg auch dauern mag, gesichert.
Weitere Kriegsleistung der privaten Krankenversicherung.
Ausgehend von dem Bestreben, die Wider tandskraft und Leistungsfähigkeit unseres Volkes auf den höchsten Stand zu bringen, hat sich die private Krankenversicherung auf Grund einer Anregung des Reichsaufsichtsamtes entschlossen, die NSV bei der von dieser durchgeführten Mütter⸗ und Kinderverschickung weitest⸗ gehend zu unterstützen. Die Wirtschaftsgruppe Lebens⸗ und Krankenversicherung, Abteilung Krankenversicherung, hat auf Grund dessen die ihr angeschlossenen privaten Krankenversiche⸗ rungsunternehmungen aufgefordert, die der NSV entstehenden Kosten für alle jene Mütter und Kinder zu übernehmen, die bei ihnen versichert sind. Die Dienststellen der NSV werden in jedem Falle prüfen, ob eine Versicherung besteht, und sind dann gehalten, die Gesellschaft zur Kostenübernahme aufzufordern. 3
Durch diese Mehrleistung, die gleichfalls wieder wie alle bis⸗ herigen ohne jede Beitragserhöhung oder anderweitige Leistungs⸗ einschränkung übernommen wird, geht die private Krankenver⸗ sicherung einen weiteren Schritt auf dem Wege der Gesundheits⸗
betreuung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft.
Rheinmetall stiegen gegen den Verlaufsstand um 1,
mit 204 4¼. Ilse Genuß, Siemens, Felten und
Braubank um *, Hoesch, Waldhof um ½ .
Am Kassamarkt wurden Banken größtenteils zu unveränderten Kursen gehandelt. Erwähnt seien Dresdner Bank und Vereins⸗ bank Ham * mit + ℳ und Deutsche Bank mit — ¼ %. Von Hyp.⸗Banken büßten Bayer. Hyp. % ℳ ein. Bei den übrigen Werten dieses Marktgebietes gingen die Veränderungen über K % nicht hinaus. Von Schiffahrtswerten befestigten sich Nord⸗ lloyd um %h. Am Markt der Kolonialanteile wurden Kamerun gegen letzte Notiz bei Repartierung um 4 % heraufgesetzt. Doag stiegen um 2 %. Auch Schantung und Otavi waren gut be⸗ auptet. Der Einheitsmarkt der Industriepapiere verkehrte überwiegend in fester Haltung. Nach monatelanger Unterbrechung elangten Bremer Vulkan 34 ¾ % und Preußengrube 28 ½ % höher zur Notiz, beide bei Repartierung.
Steuergutscheine 1 hörte man wieder mit 100. Auch Steuer⸗ gutscheine II wurden durchweg zu Vortagskursen umgesetzt.
Von variablen Renten stellten sich Reichsaltbesitz auf 152 %¾ gegen 152 ¾ am Vortag und Reichsbahnvorzüge unverändert auf 126 % .
Am Kassarentenmarkt hielt die Nachfrage nach Pfandbriefen und Stadtanleihen an. Gemeindeumschuldung blieb mit 100 un⸗ verändert. Dekosama III zog um ½ % an. Länderanleihen erfuhren keine Veränderungen. Von Altbesitzemissionen gingen Hamburger um *% % zurück. 36 er Reichsschätze Folge III und 38 er Folge III und IV ermäßigten sich um ½ . 36 er und 39 er Reichsbahnschätze lagen knapp behauptet. Reichspostschätze blieben unverändert. Auch Industrieobligationen hatten keine größeren Veränderungen zu verzeichnen.
Der Privatdiskontsatz blieb mit 2¼ % in der Mitte un⸗ verändert.
Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 1 ¾
bis 2 % % unverändert.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung trat
8 — 1 keine Veränderungen ein.
52 8. 88
Berliner Börse am 31. Auguft.
Die am Vortage zu beobachtende Aufwärtsbewegung der Kurse setzte sich an den Aktienmärkten zum Wochenschluß fort obwohl im großen und ganzen die Kursgestaltung nicht einheitlich war. Größere Gewinne waren in Montan⸗, Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerten, Metallaktien sowie Bau⸗ und Textilanteilen zu verzeichnen. Die an sich unbedeutenden Kursrückgänge entfielen zumeist auf Kali⸗ und Chemiepapiere sowie Zellstoffaktien.
m Montanmarkt wurden Harpener um 4 % heraufgesetzt. Klöckner gewannen ¾¼ und Mannesmann 1 %. Ver. Stahlwerke⸗ kamen um ⅛ % höher zur Notiz. Bei den Braunkohlenwerten büßten Dt. Erdöl ¼ und Rheinebraun ½ % ein. Am Kaliaktien⸗ markt bröckelten Salzdetfurth um. ¼ und Wintershall um ab. In der chemischen Gruppe wurden Farben ¼à¼, von Heyden und Rütgers je ½ % niedriger bewertet, während Schering 1 gewannen.
Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten kamen lediglich Sie⸗ mens 1 % niedriger zur Notiz. Andererseits stiegen AEG. um *%, Gesfürel und Dessauer Gas um je ½, HEW. um % und Bekula um 1 ³ sowie Accumulatoren um 2 %, wodurch letztere einen Stand von 301 erreichte. Größere Steigerungen erfuhren von Metallwerten Dt. Eisenhandel mit + 3, und von Gummi⸗ und Linoleumwerten Dt. Linoleum mit + 4 %. Von Bauwerten ge⸗ wannen Berger und Holzmann je 1 %, von Textilwerten Bember und Dierig je 14 %. Bei den Zellstoffaktien ermäßigten sich Waldhof um % und Feldmühle um 1 % %. Süddeutsche Zucker und AG. für Verkehr gewannen je 1 %. Demag wurden um ℳ% 9% höher, Bahnbedarf im gleichen Ausmaß niedriger angeschrieben.
Im weiteren Verlauf kam es erneut zu Kurssteigerungen, die verschiedentlich 2 % und mehr ausmachten. In zahlreichen Fällen erhöhte sich das Kursniveau um bis zu 1
Im einzelnen gewannen Gesfürel 2 ¾¼ , Rheinische Braun⸗ kohlen 2 ½ %, Salzdetfurth 2 ¼ , Demag 1 ½ % und AEG 1 1 %. Ver. Stahlwerke handelte man mit 129 ½ und Farben mit 186 ½. Accumulatoren mußten 1 % ihres Anfangsgewinnes
wieder hergeben.
Die Börse schloß in fester Haltung, wobei gegenüber dem Verlaufsstand vielfach Kurssteigerungen um ¼ — ½ % zu beob⸗ achten waren. Man handelte schließlich Ver. Stahlwerke mit 129 ¹¼, Farben mit 187 nach zeitweilig 187 % und Dt. Linoleum mit 177 ½. Siemens stiegen gegen erste Notiz um ¼ .
Am Kassamarkt lagen Banken, soweit Veränderungen ein⸗ traten, nicht einheitlich, jedoch waren die Veränderungen gering⸗ fügig. Genannt seien Berl. Handelsgesellschaft mit — ¾, Dresd⸗ ner Bank mit — und Commerzbank mit +† ℳ. Hyp.⸗Banken lagen vereinzelt 1 % höher, Deutsche Hyp. zogen um ½ % an Schiffahrtsaktien waren leicht befestigt. Genannt seien Hamburg Süd mit + 1 und Hapag mit + . Bahnen lagen durchschnitt⸗ lich etwa ½ —1 % höher. Am Markt der Kolonialanteile wurde Doag um 3 % heraufgesetzt. Schantung avancierten bei Repar tierung um 4 %. Otavi stellten sich mit 33 ¾ um „⅛ Rℳ höher Der Einheitsmarkt der Industriepapiere verkehrte, von einigen Ausnahmen abgesehen, in fester Haltung. Verschiedentlich traten Steigerungen bis zu 3 % ein.
Reinecker gewannen 4 % und ebenso Grün & Bilfinger bei Repartierung, Bremer Vulkan 6 % und Habermann & Guckes 5 %. Letztere ebenfalls bei Repartierung, J. O. Preuß schwächten sich um 7 % ab. Ver. Harzer Portlandzement büßten gegen letzte Notiz vom 3. Juli 20 % ein. Steuergutscheine I. hörte man mit 100 Geld (100). Steuergutscheine II wurden durchweg zu Vor⸗ tagskursen gehandelt. b
Postschätze waren unverändert. Industrieobligationen hatten keine nennenswerten Veränderungen aufzuweisen. Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 ¼ % in d
1 Mitte unver⸗ ändert.
Devisenbewirtschaftung.
Aufhebung vondevisenrechtlichen Beschränkungen und Verboten im Verkehr mit Luxemburg. — Reichsmarr gesetzliches Zahlungsmittel
in Luxemburg. 6
„Nach Runderlaß 67/40 D. St. — 24/40 R. St. des Reichs⸗
wirtschaftsministers vom 29. August 1940 werden im Verkehr zwischen dem Deutschen Reich (ohne Protektorat Böhmen und Mähren) und Luxemburg grundsätzlich alle devisenrechtlichen Be⸗ schränkungen und Verbote aufgehoben. Laut Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung gelten in Luxemburg die deutschen Devisenvorschriften. Der Runderlaß weist ferner darauf hin, daß nach einer Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung mit Wirkung vom 26. August 1940 neben DJ Faauben und französischen Franken auch die eichsmark gesetzliches Zahlungsmittel in Luxemburg ist.
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Wirtschaft des Auslandes.
Auswirkungen des Eisen⸗ und Statzlmangels in England.
Die Preise für Stahlerzeugnisse sind in England allein im Juli um über 10 % erhöht worden und die 12. Roheisen um 4 %, womit eine im Mai eingetretene Frachterhö 8— um 10 % wieder ausgeglichen wurde. Obwohl heute die Verwendung einheimischer britischer Eisenerze mit viel Mühe und Aufwand gegenüber früher etwas gesteigert werden konnte, ist die Roheisenknappheit nicht be⸗ seitigt und nicht einmal spürbar vermindert worden. Dieser Eisen⸗
mangel und die Ueberbeanspruchung der in ihrer Heistangssahig.
keit begrenzten Maschinenfabriken ha⸗ deshalb bereits dazu geführt, daß England die Einfuhrzölle auf Werk eugmaschinen, landwirt⸗ schaftliche Maschinen und Maschinenzubehör aufgehoben hat, um dadurch die dringend benötigte Einfuhr aus dem Ausland zu er⸗ leichtern. Diese Hilfsmaßna me wird jedoch ohne Erfolg bleiben müssen, da jetzt bereits weitgehend die ransportmöglichkeiten fehlen. 1 8 8 8 “
Die Normalisierung des Geld⸗ und Kredit⸗ wesens in Spanien.
Madrid, 30. August. Nachdem durch die Ausgleichsauftauung die zweite Etappe der Freigabe der blockierten roten Bankkonten beendet war, ist nngmaßt durg eine Verfügung des Finanz⸗ ministers vom 19. August die rundlage für die dritte Etappe geschaffen worden, die sich auf die Vorarbeiten für Zuwachs⸗ konten, d. h. Bankkonten, deren Kreditsaldo seit Ausbruch des Bürgerkrieges bis zum Zeit unkt der Blockierung gestiegen ist, diskontierte Wechsel sowie Kredite und Darlehen von Kredit⸗ instituten bezieht. Während durch die Ausgleichsauftauung etwa 5 bis 10 % der blockierten Konten erfaßt wurden, erfassen die neuen Ausführungsbestimmungen fast den ganzen Rest der in Frage kommenden Konten. Der wichtigste Punkt der neuen Be⸗ stimmungen besteht in der Anordnung für alle Kreditinstitute nunmehr allen Kunden den Saldo igrer blockierten Konten na der Aufwertungsskala des großen Freigabegesetzes vom 7. 12. 1939 mitzuteilen. Die freie Verfügung über diese Salden wird erst Gegenstand einer späteren erfügung der Regierun sein können, da diese fest entschlossen ist, au die weitere 2 urch⸗ führung des grundlegenden Freigabegesetzes nur schrittweise zur
urchführung zu bringen, um alle Störungen auf dem Geld⸗ markt zu verhindern. 6