Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September 1940.
11“
„Betriebe, denen die Reichsstelle für Kaffee eine aus⸗ drückliche Rösterlaubnis bereits erteilt hat oder noch erteilen wird, sind berechtigt, Rohkaffee nach § 4 dieser Anordnung einzukaufen und außer ihrem eigenen Bestand zu verrösten.
§ ·4.
Die im 8§ 3 genannten Betriebe dürfen bei den ihnen
von der Reichsstelle für Kaffee bekanntgegebenen Import⸗ firmen und bei binnenländischen Rohkaffeegroßhändlern Roh⸗ kaffee einkaufen, wenn ihr Lagerbestand in allen Provenienzen zusammen geringer ist als 200 v. H. der in der vorangegan⸗ genen Zuteilungsperiode verrösteten Gesamtmenge; für die erste Kaffee⸗Zuteilungsperiode ist der Einkauf von einer besonderen Genehmigung der Reichsstelle für Kaffee abhängig. Es darf nur soviel Rohkaffee eingekauft werden, daß der Lagerbestand zuzüglich der einzukaufenden Menge das Zwei⸗ fache der in der vorangegangenen Zuteilungsperiode ver⸗ rösteten Menge nicht überschreitet. 1““
CD““ Die Röstung von Rohkaffee durch die nach §§ 2 und 3 zugelassenen Betriebe darf in jeder Zuteilungsperiode nur insoweit erfolgen, als bei ihnen Bezugscheine der Ernäh⸗ rungsämter vorliegen. 1 Die Bezugscheine sind geordnet nach Zuteilungsperioden und Auftraggebern für eine Nachprüfung durch die Reichs⸗ stelle aufzubewahren. 86 1
Die Herstellung und der Verkauf der nach § 5 zulässigen Mengen werden auf drei Güteklassen, eine untere (Preis⸗ lage J), eine mittlere (Preislage II1) und eine obere (Preis⸗ lage III), beschränkt. —
Der Anteil der Preislage I muß 20 v. H. der gesamten Röstkaffee⸗Herstellung innerhalb einer Zuteilungsperiode be⸗ tragen.
§ 7.
Die Kosten⸗ und Bruttogewinnaufschläge der Betriebe, die selbst rösten oder im Lohn rösten lassen, dürfen nicht höher bemessen werden, als sie auf dieselbe Menge und Qualität im Durchschnitt des Kalenderjahres 1936 betragen haben.
Für die Ostmark und den Sudetengau ist an Stelle des Kalenderjahres 1936 das 2. Vierteljahr 1939 als Vergleichs⸗ zeit für die Kosten⸗ und Gewinnaufschläge maßgebend.
Die durch Fortfall des Abpackens entstehenden Kosten⸗ ersparnisse sind an die nachgeordneten Handelsstufen weiter⸗ zugeben. “ 8 111““
8 8 1t
Für die Abgabe an den Verbraucher werden je ½ kg Röstkaffee folgende Höchstpreise festgesetzt: Preislage 1 . 5 Eℳ 2,40,
Preislage II . . . ⸗ Rℳ 2,80 — 3,00, Preislage III über Rℳ 3,00 — 3,60. Kleinverteiler dürfen, selbst wenn sie von mehreren Vor⸗ stufenbetrieben beziehen, in jeder der drei Preislagen nur
einen Preis fordern.
Für koffeinfreien Röstkaffee sind bei Aufrechterhaltung der früheren Qualitäten die im Kalenderjahr 1939 bis zum Erlaß des Röstverbotes handelsüblich gewesenen Preise mit
Diese Verlängerung gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die nach dem 1. Juli 1940 erstmalig zugelassen werden. 1
Mit der Ueberwachung der Durchführung der Verein⸗ heitlichungsvorschriften für Kraftfahrzeugteile und ⸗zubehör hat der Reichsverkehrsminister die Reichsstelle für Typ⸗ prüfung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen beauf⸗ tragt. Soweit Teile oder Zubehör bei der Typprüfung von Kraftfahrzeugen und Anhängern nicht erfaßt werden, kann die genannte Keichsstelle hierfür eine besondere Typprüfung vorschreiben. 8 K Berlin, den 19. September 1940. g Der Gene ecgeae für 82 Kraftfahrwesen. 4 vonSchell, Generalmajor. .“ .“ 7 2 *́X
Neue Höchstleistungen deutscher Technik.
Die Riesen⸗Wasserkraftgeneratoren für die Manbdschurei.
Für ein hydraulisches Großkraftwerk im Sungari⸗Fluß (Man⸗ dschurei), das im ganzen acht Maschinensätze zu je 70 000. kVA erhalten wird, hatte die AEG den Auftrag auf drei Stromerzeuger erhalten. Drei weitere gleiche Maschinen werden von der Westing⸗ house und zwei von einer japanischen Firma gebaut. Die Tur⸗ binen zu den AEG⸗Generatoren hat die Firma J. M. Voith in“
Auftrag. Es handelt sich bei den neuen Maschinen, die in diesen
Wochen von der AEG geliefert wurden, um die größten bisher in Deutschland und Europa fertiggestellten Wasserkraftgeneratoren, mit deren Bauvollendung eine neue Entwicklungsstufe in der Kon⸗ struktion von Groß⸗Stromerzeugern erreicht worden ist. Die Leistung jedes einzelnen Generators entspricht der Stromversor⸗ gung einer Stadt von 200 000 Einwohnern oder der Leistung von 35 modernsten elektrischen Schnellzuglokomotiven. Dementsprechend ungewöhnlich sind die Ausmaße dieser für eine Betriebsspannung von 13 500 Volt gebauten Stromerzeuger, die bei 125 U/Min. 70 000 kVA leisten. Die Durchgangsdrehzahl, gleichzeitig Schleuderdrehzahl, ist 257 U/Min., wobei am Umfang des Pol⸗ rades eine Geschwindigkeit von 100,5 m/S. = 361,8 kmh auftritt. Die umlaufenden Teile des Generators wiegen 400 t; das Ge⸗ wicht der ganzen Maschine, dessen Traglager für insgesamt 1160 t Betriebsdruck entworfen werden mußte, beläuft sich auf 800 t. Die Größe der entfesselten dynamischen Kräfte erhellt aus der Tatsache, daß z. B. jeder von den 48 Polen des Rades bei der Schleuderprobe, die in einer Schleuder⸗ und Prüfgrube von 11 m lichter Weite und 9 m Tiefe erfolgte, mit einer Fliehkraft von 350 t nach außen zieht. Der Bau ist durch Anwendung neuer Konstruktionsgrundsätze so ausgeführt, daß die Riesenmaschinen ohne besondere Schwierigkeiten mit der Eisenbahn versandt werden können. Sie bauen sich im wesentlichen aus gewalzten⸗
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Nirlichtamtliches.
— Deutsches Reich. 1““
Nr. 32 des Reichsministerialblatts vom 20. September 1940
ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Fünfzehnte Anordnung über die Neugestaltung der Hauptstadt der Bewegung. — Sechzeyhnte Anordnung über die Neugestaltung der Hauptstadt der Bewegung. — Zweiundachtzigste Anordnung über die Neugestaltung der Reichshauptstadt Berlin. — Konsulatwesen: Ernennung. — Exequaturerteilung und Erlöschen von Exequaturerteilungen. — Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif.
* “ “
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8
legierten und unlegierten Blechen in Stärken von 0,5 bis 100 mm auf, die flächenmäßig 33 000 qm oder 13 ¼ Morgen bedecken würden. Für alle Betriebsvorgänge sind reichlich Ueberwachungs⸗ instrumente an den verschiedensten Stellen eines Generators ein⸗
gebaut, der über die größtmögliche innere Betriebssicherheit ver⸗
fügt. Insgesamt beweisen die Stromerzeuger erneut den Höchst⸗ stand des deutschen Großmaschinenbaues auch im Kriege un werden in der Mandschurei für deutsche Wertarbeit werben. 8
“ Deutsch⸗italienische Textilbesprechungen. Mailand, 21. September. Die in Italien weilende Kom⸗
mission der deutschen Textilfachleute hatte in Matland mit den
Vertretern der italienischen Industrie Besprechungen über ge⸗
meinsam interessierende 1 Es wurden eine Reihe von
Textilfabriken und von sozialen Einrichtungen besichtigt. Die
Kommission wird nach Biella, dem wichtigen Mittelpunkt der
italienischen Textilindustrie, weiterreisen.
Unterzeichnung mehrerer deutsch⸗schweizerischer Wirtschaftsabkommen.
Bern, 21. September. Die Wirtschaftsabteilung der Deut⸗ schen Ge sandtschaft in Bern teilt mit:
Die aus Anlaß der bevorstehenden Eingliederung des Pro⸗ tektorates in das deutsche Zollgebiet geführten deutsch⸗schweize⸗ rischen Verhandlungen sind am 20. September durch Unterzeich⸗ nung mehrerer Abkommen abgeschlossen worden, die die aus der Eingliederung sich ergebenden Aenderungen an den zur Zeit gel⸗ tenden deutsch⸗schweizerischen Wirtschaftsabmachungen enthalten. Gleichzeitig ½ vereinbart worden, daß der Zahlungsverkehr zwischen der Schweiz einerseits und Belgien, Holland und Nor⸗ wegen andererseits grundsätzlich durch Vermittlung der Deutschen Verrechnungskasse in Berlin abgewickelt wird.
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
11“] 1. 23. September 21. September “ 5 Geld Brief Geld Brief
Wirtschaft des Auslandes.
England auf wachsende Stahlbezüge aus den
uUSA angewiesen.
Nach einem Bericht der amerikanischen Fachzeitschrift „Jron Age“ sieht sich England zu einer Fortsetzung und sogar zu einer Steigerung seiner Stahlkäufe in den USA gezwungen. Dabei betont die Zeitschrift ausdrücklich, daß diese Stahleinkäufe zur Folge hatten, daß Schiffsladungen mit Lebensmitteln für Großbritannien ihre Abfahrt verschieben mußten.
Auch von USA⸗Seite wird damit also eindeutig bezeugt, daß die britische Eisen⸗ und Stahlindustrie sich in wachsendem Umfang außerstande sieht, den Bedarf der Rüstungsindustrie zu decken, und daß daher Englands Widerstandskraft natürlicher⸗ weise heute bereits sehr erheblich von den Lieferungen der USA abhängt. Bezeichnend für die Dringlichkeit der Stahlbezüge aus Amerika ist zweifellos die Tatsache, daß sogar bereits Lebens⸗ mitteltransporte zurückgestellt und aufgegeben werden müssen, obwohl auch an deren Dringlichkeit kaum gezweifelt werden
1u“
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1
Der Ballon der Inflation könnte aufsteigen. Besorgte Stimmen aus England über die Gefahr einer Inflation.
Genf, 21. September. Die Gefahr einer Inflation ist an⸗ gesichts des ständig steigenden Defizits des britischen Haushalts und des Anziehens der Preisschraube so akut geworden, daß sich hin und wieder sogar besorgte Stimmen in den Zeitungen erheben. „Als der Krieg begann, hörten wir sehr viel über die Ge⸗ fahren der Inflation“ schreibt z. B. „Daily Mirxrxor“. „Diese Warnungen waren in weitem Umfange berechtigt.“ Das Blatt ironisiert die Anstrengungen des britischen Schatzkanzlers und schreibt dann wörtlich: „In der Zwischenzeit sind die Preise ständig gestiegen. Die Eisenbahngesellschaften, die sich schon
immer an der Spitze einer zynischen Reaktion befanden, haben
1“
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
8 Devisen.
Prag, 21. September. (D. N. B.) Amsterda umrechnungs.
Mittelkurs —,—, Berlin —,—, Zürich 668 ¼, Oslo 667,00 nom., Kopenhagen 566,50 nom., London“*) 116,20, Madrid —,—, Mai⸗ land 152,20, New York 29,34, Paris*) 65,78, Stockholm 699,00, Brüssel 469,50 nom., Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
London, 23. September: Notierungen nicht eingetroffen. (D. N. B.)
Paris, 23. September: geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 23. September. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,28 — 75,43, London —,—, New York 1888/⁄16 — 188 ⁄1, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 42,84 — 42,92, Helsingfors 3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Amsterdam, 21. September. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 — 75,43, London —,—, New York 1888]⁄16 — 188 ⁄6, Paris
Börse bleibt bis auf weiteres
auch ihren schmutzigen Anteil daran, daß die Lebenshaltungs⸗ kosten steigen. Nachdem sie von der Regierung eine gewaltige Zunahme des Verkehrs garantiert bekommen hatten, haben sie ihre Fahrpreise himmelhoch erhöht, um ja sicher zu sein, daß ihre Profitspanne recht groß sei, ohne Rücksicht zu nehmen, daß der Krieg Opfer verlangt, nicht aber schändlichen Opportunis⸗ mus.“ — Das Blatt warnt davor, daß der „Ballon der Infla⸗ tion aufsteigen könnte“, und meint: „All die Simons und Kingsley Woods von der Bank von England bis zum Schatzamt aneinandergereiht werden diesen Ballon nicht wieder herunter⸗ holen können, wenn er einmal aufgestiegen ist“.
Katastrophale Lage der enalischen Schweinezucht. Bitterer Mangel an Schweinefleisch im Winter zu erwarten.
Genf, 21. September. In einer melancholischen Betrachtung über die Lage der englischen Schweinezucht prophezeit „Daily Expreß“, daß bis Ende 1940 nach Ansicht der Fachleute zwei Drit⸗ tel des gesamten Bestandes würden abgeschlachtet werden müssen. Die offizielle Ernährungspolitik, die durch die Schwierigkeit be⸗ stimmt sei, genügende Mengen Futtermittel von Uebersee zu erhalten, hätte dazu geführt, daß die Regierung eine „Rangliste“ aufgestellt habe, nach der die verfügbaren Futtermittel verteilt werden sollten. Auf dieser Liste ständen Milchkühe an erster, Schweine und Geflügel aber erst an letzter Stelle.
Gegenüber den Klagen der Schweinezüchter hat das britische Landwirtschaftsministerium erklärt, man habe ja schon vor langer Zeit die Warnung ausgegeben, so daß sie mit einer drastischen Herabminderung der Bestände rechnen mußten. Hierauf hat einer der bekanntesten englischen Schweinezüchter erwidert, während des Winters werde ein bitterer Mangel an Schweinefleisch auftreten, der so schlimm werden würde, daß die Ration an Schweinespeck gerade zu einer Zeit herabgemindert werden müßte, da sie am wertvollsten sei.
—,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 42,84 — 42,92, Helsingfors 3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,— Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44.81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 21. September. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,85, London 16,55, New York 438,00, Brüssel —,—, Mailand 22,15, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 175 9⅞, Stockholm 104,70, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 535,00, Budapest 85,50, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 280,00, Bukarest 225,00, Helsingfors 887,00, Buenos Aires 102,50, Japan 103,00.
Kopenhagen, 21. September. (D. N. B.) London 20,93, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen —,—,
ürich 118,25, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52 Prag —,— Madrid —,—, Warschau —,—. — Alles Brief.
Stockholm, 21. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 9,40 G., 9,80 B., Brüssel 67,40 G., 68,00 B., Schweiz. Plätze 95,20 G., 96,00 B., Amsterdam 222,30 G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Madrid —,—, Warschau —,—.
Oslo, 20. September. (D. N. B.) London —,—, Berlin 176,00 G., 177,50 B., Paris —,—, New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam
Hanf⸗Jute⸗Textil —,—,
—,—, Zürich 99,75 G., 101,25 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,—, Stockholm 104,75 G., 105,25 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B. Prag 14,75 G., 15,00 B., Warschau —,—. Moskau, 12. September. (D. N. B.) New York 5,30, London ,38, Brüssel 87,77, Amsterdam 281,38, Paris 11,13, Schweiz 0,72. Berlin 215,00. 8 8
London, 21. September. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗
“ I1I11“ Frankfurt a. M., 21. September. (D. N. B.) Reichs Alt⸗ besitzanleihe 154,75, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg —,—, Deutsche Gold u. Silber 270,00, Deutsche Linoleum 179,50, Eßlinger Maschinen 154 50, Felten u. Guilleaume 181,50, Ph. Holzmann —,—, Gebr. Jung⸗ hans 131,00, Lahmeyer 149,25, Laurahütte 31,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke —,—, Voigt u. Häffner 165,00, Zellstoff Waldhof 166,25.
amburg, 21. September. (T. N. B.) Schlußkurse.] Dresdner Bank 135,00, Vereinsbank 149,50, Hamburger Hochbahn 113,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 95 ⅜, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 95,50, Alsen Zement 232,00, Dynamit Nobel 98,25, Guano 115,00, Harburger Gummi 220,00, Holsten⸗Brauerei 170,00, Neu Guinea —,—, Otavi 54,50.
Wien, 21. September. (D. N. B.) 6 ½¼½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 100,05, 5 % Oberöst. Los.⸗Aul. 1936 100,00, 6 ½¼ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 99,85, 6 % Wien 1934 99,85, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 17,80 K. 17,50, Brau⸗ AG Oesterreich 305,00, Brown⸗Boveri 127,00 Egydyer Eisen u. Stahl 204,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 155,00, Gummi Semperit —,—, 5 Kabel⸗ und Drahlind. 185,00, Lapp⸗Finze AG. 122 ⅜, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal 70,00, Neusiedler AG. 133,00, Perlmooser Kalk 200,00, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert ——, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 153,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch —,—, Steyrermühl Papier —,—, Veitscher Magnesit —,—, Wagner⸗Biro 195,00, Wienerberger Ziegel —,—.
Amsterdam, 21. September. (D. N. B.) A. Fort⸗ laufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. I m. Steuererleichterung 98 ⅞, 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 92 ⅞, 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II mit Steuererleichterung —,—, 5 ½¼ % Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. 32 66 *). 2. Aktien: Algemeene Kunstzijde Unie (AKU) 104 ¾ *), Philips Gloeilampenfabr. 173,50 *), Lever Bros. & Unilever 114 *), Anaconda Copper Mining 21 ⅜, Bethlehem Steel Corp. 68 ¾⅜, Republic Steel 16 ⅜ *), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. Petroleumbronnen 229,00, Shell Union 8 ⁄16, Nederl. Scheepvaart Unie 137 8 *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 205,75 *), Handelsvereeng. „Amsterdam“ 371,00, Serembah Mij. 165,00. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7 % do. mit Kettenerkl. 16,00, 4 % Golddiskontbank pref. 74,00, 2. Aktien: Holländ. Kunstzijde Unie 102,00, Intern. Viscose Comp. 48,50, Nederl. Kabelfabr. 395,50, Rotterdam Droogdok Mij. 280, Ver. Kon. Papierfabr. Van Gelder & Zonen 129 ¾, Allgemeine Elektrizitäts⸗ gesellschaft 105,00 G., J. G. Farben 120,00.
*) Mittel.
8 C1“ 6“ 4 ““ “ 8 8 .“ 25224 1
Telegraphische Auszahlung. Sovereigns ... 20,38 20,46 20,38 20,46
der Maßgabe zulässig, daß als Höchstpreis für die beste Sorte ℳ 3,60 je ½ kg festgeset wird.
§ 9.
Das nach § 3 der Anordnung 2 der Ueberwachungsstelle für Kaffee vom 17. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 19. 8. 1938) vorgeschriebene Lagerbuch und das in § 9 der Anordnung 9 der Reichsstelle für Kaffee vom 2. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. 10. 1939) vorgeschriebene Röstbuch sind von allen gemäß §§ 2 und 3 dieser Anordnung zugelassenen Betrieben zu
führen. § 10.
Alle Firmen, die gemäß §8 2 und 3 Rohkaffee rösten dürfen, sowie sämtliche mit Rohkaffee handelnden Firmen haben der Reichsstelle 88 Kaffee laufend monatlich — be⸗ ginnend mit dem 1. November 1940 — bis zum 5. Tage eines jeden Monats ihren Bestand an Rohkaffee am 1. Tage des betreffenden Monats, insgesamt und getrennt nach Pro⸗ venienzen, zu melden.
Die zum Rösten zugelassenen Firmen haben gleichzeitig der Reichsstelle für Kaffee zu melden, wieviel Rohkaffee sie im vorangegangenen Monat selbst verröstet haben oder im Lohn haben rösten lassen. “
§ 11. 8
Die Reichsstelle für Kaffee erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmun⸗ gen. Sie kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Anordnung
zulassen. § 12.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimungen dieser An⸗ ordnung werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvor⸗ schriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 999), der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) und der Ver⸗ brauchsregelungs⸗Strasverordnung vom 6. April 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 610) bestraft. G b
§ 13.
Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1940 in Kraft; sie gilt auch für die Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet, aber nicht für die eingegliederten Ostgebiete.
Hamburg, den 21. September 1940. 8 Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.
usführungsvorschriften Nr. 18
zu der Verordnung über die S.g.nen in der Kraftfahrzeugindustrie vom 2. März 1939.
Auf Grund der Verordnungs des Ministerpräsidenten Generalfeldmarschall Göring als Beauftragten für den Vier⸗ jahresplan vom 2. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 386), betreffend die Typenbegrenzung in der Kraftfahrzeugindustrie, erlasse ich in Ergänzung meiner Ausführungsvorschriften Nr. 6 vom 10. Juli 1939 folgende Ausführungsbestimmungen:
Den für die En ean der vereinheitlichten Teile fest⸗
elegten Zeitpunkt verlängere ich bis zum 1. April 1941. “ 1“
1 — 23. September 21. September
.“ Geld Brie Geld Brief Aegypten (Alex und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval / Talinn) .. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran).. Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand).. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga). Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗
burg) ““ Neuseeland (Welling⸗
1agypt. Pfd. — 100 Afghani 18,79
1 Pav.⸗Pes. 0,583 0,587 0,583 0,587 1 austr. Pfd. — — — —
39,96 40,04 39,96 40,04 0,130
18,83 18,70 18,83
100 Belga
1 Milreis 0,132 0,130 0,132 100 Rupien — 100 Lewa 3,047 100 Kronen 48,21
1 engl. Pfd. —
100 estn. Kr. 62,44 100 finnl. M. 5,06
100 Frcs. — — 100 Dtachm. 2,148 2,152
3,047 3,053 48,21 48,31
3,053 48,31
62,56 5,07
2,152
62,56 5,07
62,44 5,06
2,148 132,83
14,61 38,50
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
132,57 132,83 132,57 14,59 14,61] 14,59 38,42 38,50 38,42
13,09 13,11 0,585 0,587
13,09 0,585
13,11 0,587
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 5,604 1 kanad. Doll. — 100 Lats 8
5,616 5,616 48,ͤ85
42,02
5,604
48,75 48,85
100 Litas 9 41,94 42,02
100 lux. Fr. 9, 9,99 10,01 1 neuseel. Pf. — 100 Kronen 56,7 56,88 100 Escudo 9,9 „ 10,01 100 Lei — — —
ton). Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) . Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul). Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
59,46 59,58
100 Kronen 59,46
57,06 8,609
56,84 8,591
23,56
56,96 8,609
23,60
100 Franken 100 Kronen
56,94 8,591
100 Peseten 23,60
1 südafr. Pf.
1 türk. Pfund
100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
23,56
1,978 1,982 1,978 1,982
0,919 0,921 0,919 0,921
2,498 2,502]† 2,498 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief 9,89 9,91 5,599 5,611 7,912 7,928
74,18 74,32 2,098 2,102
England, Aegypten, Südafrik. Union Frankreich
Australien, Neuseeland.
Kanada
IMITTEIATIAIEAEREENEVEE
Rumänische: 1000 Lei
20 Francs⸗Stücke .. — 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars.. 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische 3,74 3,76 3,74 3,76 Amerikanische: 1000 —5 Dollar. 2 und 1 Dollaxk. Argentinische.. Australische Belgiscce Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgarisce. Dänische: große.. 10 Kr. u. darunter Englische: 10 £ u. darunter. Estnische Finnisce. Französische Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. 100 Lire Jugoslawische: große 100 Dinar 100 Dinak.. 100 Dinar Kanadische I kanad. Doll. Lettländische 100 Lats Litauische: große 100 Litas — — 100 Litas u. darunt. 100 Litas — — Luxemburgische 100 lux. Fr. 9,98 10,02 Norwegische, 50 K u. darunter.
für 1 Stück 1 ägypt. Pfd. 1 Dollar 1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd.
2,49 2,51 2,49 2,51 2,49 2,51 2,49 2,51 0,47 0,49 0,47 0,49 2,74 2,76 2,74 2,76 100 Belga 39,92 40,08 39,92 40,08 1 Milreis - 0,095 0,105 0,095 0,105 100 Rupien 46,41 46,59 46,41 46,59 100 Lewa — — — — 100 Kronen — 100 Kronen 48,90
1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
% % %
49,10 48,90 49,10
3,99 4,79 4,81 4,79 4,81 4,99 5,01 5,01 132,73 133,27 133,27
13,13
4,01 3,99 4,01
„252⸗⸗
13,07
5,60 5,62 1,39 1,41
100 Kronen 56,89 57,11 100 Lei — 100 Lei — 100 Kronen — 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
1 sädeth vür⸗ 1 türk. Pfu 100 .niac
und neue 500 Lei. unter 500 Lei.. Schwedische: große 50 Kr. u. darunter Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union Türkische Ungarische
der Kommission des Berliner Metallbörsenvor vom 23. September 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschla Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken.. desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 4A“ Reinnickel 98 - 99 % 6“ . 81 Antimon⸗Re ulus 6“ Feinsilbetet 3.35,50 — 38,50 fein
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ fin B.reteber auf 74,00 Rℳ (am 21. September auf 74,00 Rℳ)
1
12. Mai 1899, ist auf Grund
entlicher Anzeiger.
2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
.Genossenschaften,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaf 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
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1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
[28416) Bekanntmachung. Franz Israel Centawer, geb. am es Ge⸗ sehes vom 14. Juli 1933 der deut⸗ schen Staatsangehörigkeit für ver⸗ lustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm von der Wirtschafts⸗ und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der
AUniversität Frankfurt a. M. ver⸗
liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 3. August 1940 entzogen worden. in Rechtsmittel 184 nicht zugelassen. Frankfurt a. „ 18. Sept. 1940. Der Rektor: Platzhoff.
[28417) Bekanntmachung. Hans Israel Teutsch, geb. am 11. Dezember 1897 in Nürnberg, ist auf rund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 — veutschen Staatsangehörigkeit ur verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher der ihm von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Unsversität Frankfurt a. M. ver⸗ liehene Doktorgrad durch Beschluß vom 3. August 1940 entzogen worden. in Rechtsmittel 18 nicht zugelassen. Frankfurt a. 18. Sept. 1940. Der Rektor: Platzhoff.
9
[284188 Bekanntmachung.
Fritz Israel Levy, geb. am 25. Oktober
1897 in Hannover, ist auf Grund des
Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deut⸗
se igkeit für ver⸗ “
lustig erklärt. Dem Genannten ist daher der ihm am 27. Juni 1924 von der Medizinischen Fakultät der Uni⸗ versität Frankfurt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 26. Juli 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940. Der Rektor: Platzhoff.
[28419) Bekanntmachung.
Ernst Israel Fraenkel, geb. am 26. Dezember 1898 in Köln, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden. Dem Genannten ist daher der ihm am 3. Ja⸗ nuar 1924 von der Rechtswissenschaft⸗ lichen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 28. Juni 1940 entzogen worden. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht zugelassen.
Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940.
Der Rektor: Platzhoff.
[28420) Bekanntmachung.
Elise Sara Salin, geb. am 10. Fe⸗ bruar 1899 in Frankfurt a. M., ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Der Genann⸗ ten ist daher der ihr von der Medi⸗ inischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 10. Sep⸗ tember 1940 entzogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. 8G
Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940.
Der Rektor: Platzhoff.
b1“”
1
[28421) Bekanntmachung.
Lazarus Israel Ehrmann, geb. am 24. Juni 1890 in Friedberg / Hessen, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörig⸗ keit für verlustig erklärt. Dem Ge⸗ nannten ist daher der ihm von der Medizinischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 3. August 1940 entzogen worden. Ein Rechts⸗ mittel ist nicht zugelassen.
Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940.
Der Rektor: Platzhoff.
[284227/ Bekanntmachung.
Ignatz Israel Bick, geb. am 16. No⸗ vember 1891 in Preßburg, 2 auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Dem Genann⸗ ten ist daher der ihm von der Philo⸗ sophischen Fakultät der Universität Frankfurt a. M. verliehene Doktor⸗ grad durch Beschluß vom 28. Juli 1940 entzogen worden. Ein Rechts⸗ mittel üö; nicht zugelassen.
Frankfurt a. M., 18. Sept. 1940.
Der Rektor: Platzhoff.
[28423’ Bekanntmachung.
Johanna Sara Eisfelder, geb. am 21. März 1900 in Berlin, ist auf Grund des Gesetzes vom 14. Juli 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt. Der Genannten ist daher der ihr am 9. Mai 1924 von der Wirtschafts⸗ und Sozialwissenschaft⸗ lichen Fakultät der Universität Frank⸗ furt a. M. verliehene Doktorgrad durch Beschluß vom 24. Juli 1940 ent⸗ zogen worden. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.
rankfurt a. M., 18. Sept. 1940. Der Rektor: Platzhoff.
28633] Amtsgericht. Rybnik, 10. 9. 1940. 4 G. 16/40. Arrestbefehl und Pfän⸗ dungsbeschluß in Sachen der Grusch⸗ witz Textilwerke A. G. in Rensals an der Oder, Gläubigerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jaekel in Neusalz, gegen den Kaufmann M.
N111A“ 16
Korenblum in Rybnik, Kirchstraße, Schuldner.
Die Gläubigerin hat geltend gemacht, daß ihr gegen den Schuldner aus Warenlieferung ein Anspruch auf 40 Eℳ 50 Rpf. (in B.: Vierzig Reichs⸗ mark 50 Rpf.) nebst 5 % Zinsen seit dem 1. 10. 1938 zustehe, und daß die Vollstreckung wegen desselben gefährdet sei, weil der Schuldner von Rybnik bei Kriegsbeginn geflüchtet sei.
Die Gläubigerin hat diese Behaup⸗ tungen glaubhaft gemacht durch Vor⸗ legung eines Schreibens der Export⸗ kreditbank, Berlin.
Wegen und in Höhe des bezeichneten Anspruchs sowie der auf 30,— RH. ℳ (in B.: Dreißig Reichsmark) veran⸗ schlagten Kosten wird daher der ding⸗ liche Arrest in das Vermögen des Schuldners angeordnet. In Vollziehung dieses Arrestes wird die angebliche For⸗ derung des Schuldners gegen das Fräu⸗ lein Anna Kollibay in Rybnik, Kirch⸗ straße, aus Miete auf Höhe von 75,— ℳ angeordnet. In Vollziehung dieses Arrestes wird die bezeichnete For⸗ derung im angegebenen B⸗trage ge⸗ pfändet.
Durch Hinterlegung von 75,— Hℳ (in B.: Fünfundsiebzig Reichsmark) wird die Vollziehung dieses Arrestes ge⸗ hemmt und der Schuldner zu dem An⸗ trag auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.
Die Drittschuldnerin darf an den
Schuldner nicht mehr zahlen. Der Schuldner hat sich jeder Ver⸗ fügung über die Forderung, insbeson⸗ dere der Einziehung derselben, zu ent⸗ halten.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Schuldner auferlegt.
Dr. Reichel.
3. Aufgebote.
[28635]
Das Aufgebot sowie die Zahlungs⸗ sperre betr. die Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Deut⸗ schen Reiches von 1925 Nr. 1 989 746/48
über je 25 Eℳ sowie die Auslosungs⸗ scheine zu dieser Anleihe Gr. 16 Nr. 58 746/48 über je 25 fℳ ist einge⸗ stellt bzw. aufgehoben worden. — 456 F. 364. 39/456 Fw. Sam. 1. 40. Berlin, den 17. September 1940. Das Amtsgericht Berlin.
[28636] Zahlungssperre.
Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 339 969 über 12,50 Rℳ sowie des Auslosungsscheins Gr. 40 Nr. 8969 über 12,50 Rℳ dieser Anleiheschuld ist die Zahlungssperre gemäß § 1019 ZPO. erlassen. — 456 F. 265. 39.
Berlin, den 19. September 1940.
Das Amtsgericht Berlin.
[28643] Aufgebot.
Auf Antrag des Konsulenten Richard Israel Müller in Würzburg, Hinden⸗ burgstraße 34, als Bevollmächtigten der Erben des am 26. Juli 1935 in Würzburg verstorbenen Kaufmanns Siegfried Schwab, wird das Aufge⸗ botsverfahren zum Zwecke der Kraft⸗ loserklärung der Empfangsbescheini⸗ gung der Bayerischen Staatsbank in Würzburg vom 29. Mai 1931, H. K. 26 725, über eine von Frau Gutenberg in Würzburg bei der genannten Bank geleistete Einzahlung von 2500 Rℳ angeordnet. Aufgebotstermin wird an⸗ beraumt auf Dienstag, den 8. April 1941, 11 Uhr, im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 70, des Ametsgerichts Würzburg. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine seine Rechte bei dem Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird⸗
Würzburg, 18. September 1940.
Amtsgericht.
[28638] Aufgebot.
Die offene Handelsgesellschaft Gene⸗ raldirektion Fürst von Donners⸗ marck Kraft Graf Henkel von Don⸗ nersmarck in Neudeck, O. S., hat das Aufgebot zweier angeblich verlorenge⸗ gangener eigener Wechsel vom 7. April