1940 / 226 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Sep 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 226 vom 26. September 1940. S. 2

eordnete Stellen zur Ausstellung von Lederschecks ermäch⸗

tigen (mittelbare Kontingentsträger). Die Ermächtigung kann auch auf die Ausgabe von Lederschectbüchern an einzelne Be⸗ triebe (mittelbare Kontingentsbetriebe) erstreckt werden; in diesen Fällen sind die mittelbaren Kontingentsbetriebe zur Ausstellung der Lederschecks bis zur Höhe der ihnen zuge⸗ teilten Kontingente berechtigt.

Artikel III (ontingentszuteilung) 1““ Die Reichsstelle für Lederwirtschaft bestimmt durch Wei⸗ sung an die Kontingentsträger, in welchem Umfange Leder⸗ scheckbücher ausgegeben und Lederschecks ausgestellt werden (Kontingentszuteilung). ö1X1X“

8

ArEII (Weitergabe der Lederschecks) 8

(1) Die Lederschecks dürfen für den Bezug von Leder bis zum Ledererzeuger weitergegeben werden. Jurichter gelten als Ledererzeuger und dürfen deshalb die Lederschecks nicht weitergeben. Ebenso dürfen Einführer, die aus dem Aus⸗ land eingeführtes Leder gegen Lederschecks abgeben, die Leder⸗ schecks nicht weitergeben, sondern haben sie nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 entwertet einzusenden.

(2) Hersteller von Lederbekleidung und Hosenträgern haben im bisherigen Verhältnis vom Handel zu beziehen.

Artikel V (Verarbeitungs⸗ und Bezugsgenehmigung)

(1) Lederbekleidungshersteller dürfen das gegen Leder⸗ schecks bezogene Leder nur unter Beachtung der bestehenden Be⸗ und Verarbeitungsbeschränkungen für nachgenannte Zwecke verarbeiten:

a) zur Herstellung von Arbeiterschutzkleidung mit Aus⸗ nahme von Ledermänteln, zur Herstellung von Wetterschutzkleidung für Berufs⸗ zwecke (z. B. für Kraftfahrer, Werft⸗ und Flugzeug⸗ arbeiter usw.) mit Ausnahme von Ledermänteln, zur Herstellung von Trachtenhosen und Trachten⸗ kräaͤgern.

Die Herstellung hat nach den von der Fachuntergruppe Lederbekleidungs⸗Industrie in der Wirtschaftsgruppe eklei⸗ dungs⸗Industrie und dem Reichsstand des Deutschen werks festgelegten „Richtlinien für die Herstellung von eder⸗ bekleidung“ zu erfolgen.

(2) von Hosenträgerpatten dürfen das gegen Lederschecks bezogene Leder zur Herstellung von Hosenträger⸗ patten verarbeiten.

Artikel VI (Stillgelegte Betriebe)

Sctillgelegte Betriebe haben die Lederschecks nach Maß⸗ gabe des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 entwertet einzusenden.

u Artikel VII 8 (Aufhebung früherer Bestimmungen)

Die allgemeinen Ausnahmegenehmigungen . 10/9/39 vom 16. September 1939 .26/9/39 vom 22. September 1939 .58/10/39 vom 11. Oktober 1939 .116/11/39 vom 9. November 1939 .3/1/40 vom 9. Januar 1940. .28/2/40 vom 29. Februar 1940

verden hiermit aufgehoben. 8

Artikel VIII (Wehrmacht⸗ und Ausfuhraufträge Diese Bekanntmachung gilt nicht für die Abgabe und den Bezug von Leder zur Durchführung von Wehrmachtaufträgen und Ausfuhraufträgen. 1

Artikel IX 8 (Geltungsbereich) ekanntmachung gilt auch in den eingegliederten Malmedy und

Diese B Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Moresnet.

Berlin, den 21. September 1940. 8 Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.

Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (RtE über die Einführung der Anordnungen Nr. 2, Nr. 4, Nr. 4 a, Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet

vom 24. September 1940.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I Seite 1430) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Waren⸗ verkehrs in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet vom 20. Juni 1940 (Reichsgesetzbl. I Seite 893) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 In den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet Fis die folgenden Anordnungen und Bekanntmachungen r Reichsstelle für technische Erzeugnisse: 1. Anordnung Nr. 2 über Bewirtschaftung von Indu⸗ strie- Diamanten und Glimmer vom 14. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 215 vom 15. September 1939). .Anordnung Nr. 4 über v. von Rundfunk⸗ geräten vom 15. Februar 1940 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 40 vom 16. Februar 1940).

.Anordnung Nr. 4 a über Verteilung von Deutschen Kleinempfangern (DKE) vom 24. c. 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Prrncg er Staats⸗ anzeiger Nr. 146 vom 25. Juni 1940).

Anordnung Nr. 5 über Verwendung von Glimmer vom 23. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger

werke mit 138 ¾¼ und

Nr. 47 vom

uüuund Preußischer 24. Februar 1940). az) Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 5 vom 27. Februar 1940 (Deutscher Reichs⸗ aanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 50 vom 28. Februar 1940). Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Nr. 5 vom 11. März 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 62 vom 13. März 1940). Bekanntmachung Nr. 3 zur Anordnung Nr. 5 vom 4. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 104 vom 6. Mai 1940). Bekanntmachung Nr. 4 zur Anordnung Nr. 5 vom 24. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 146 vom 25. Juni 1940). 5. Anordnung Nr. 6 über Verbrauchsregelung für Trockenbatterien vom 23. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Staatsanzeiger

Nr. 95 vom 23. April 1940).

a) Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 6 vom 23. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 95 vom

23. April 1940). b)

Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Nr. 6 vom 13. August 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 191 vom 16. August 1940).

6. Anordnung Nr. 7 über die Verbrauchsregelung für Schreibmaschinen vom 10. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger

Nr. 109 vom 11. Mai 1940).

a) Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 7 vom 10. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 109 vom

11. Mai 1940).

b) Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Nr. 7 vom 14. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preupischer Staatsanzeiger Nr. 138 vom 15. Juni 1940).

8

Die Meldung gemäß § 3 unter a der Anordnung Nr. 2 über Bewirtschaftung von Industrie⸗Diamanten und Glimmer vom 14. September 1939 über die vorhandenen Bestände ist

erstmalig zum 15. Oktober 1940 zu erstatten.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

in Kraft.

Berlin, den 24. September 1940.

Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Schwarzkopf.

Berliner Börse vom 25. September.

Am Mittwoch wurden die Aktienmärkte bei der Eröffnung durch sehr feste Haltung gekennzeichnet. Auf allen Marktgebieten kam es erneut zu ansehnlichen Kurssteigerungen, da das Anlage⸗ bedürfnis im Hinblick auf den Coupontermin sehr rege ist und nennenswerte Abgaben nicht erfolgten.

Am Montanmarkt stiegen Mannesmann um , Rheinstahl um ½, Harpener und Klöckner je um 1, Hoesch um 1 ¼ und Verein. Stahlwerke um 2 %. Bei den Braunkohlenwerten kamen Ilse Genußscheine um 1 ½ % höher an. Am Kaliaktienmarkt befestigten sich Salzdetfurth um und Wintershall um 1( . Von chemischen Papieren wurden Farben um 1 ½ 9% auf 193

raufgesetzt. Rütgers stiegen um 2 ½ , während Goldschmidt

ꝛ*, hergaben. Bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten erhöhten sich Conti Gummi um 1 ¼ %, andererseits gaben Deutsche Lino⸗ leum 1 % her. Sehr feste Haltung 1S82 Elektro⸗ und Ver⸗ sorgungswerte auf, von denen Lichtkraft, Lahmeyer, Bekula, Rheag und Schles. Gas je 1 % gewannen KWE um 1 ¾, Elektr. Lieferungen um 1 ½, AEG um 2 ½ und Accumulatoren um 3 % heraufgesetzt wurden. Bei den Autowerten stiegen BMW um 1 ½, bei den Bauwerten Holzmann um 1 %. Von Maschinen⸗ baufabriken befestigten sich demag um 1 % und Berliner Ma⸗ schinen um 1 ½. Rückgängig waren Bahnbedarf mit ¾%¼ . Hervorzuheben sind noch von Metallwerten Deutscher Eisen⸗ handel mit + 1, von Zeulstoffaktien Feldmühle mit und Aschaffenburger mit + 1 ½ %. Gebr. Junghans und Westdtsch. Kaufhof kamen je % höher zur Notiz. Rückgängig waren Waldhof und Dortmunder Union um je 1 .

Im Verlauf wurde die Kursgestaltung unregelmäßig, da hier und da Gewinnrealisationen vorgenommen wurden. Die Grundstimmung blieb jedoch fest. Man handelte Verein. Stahl⸗ arben mit 192 ¼. Harpener und Bekula

Gie krzevoung

MWGekanntmachung. Die fünszehnte Ziehung der Auslosungsrechte der auf den Preußischen Staat übergegangenen Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates findet Montag, den 21. Oktober 1940, vormittags 10 Uhr, öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 106— 109, statt.

Berlin, den 23. September 1940.

Preußische Staatsschuldenverwaltung.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 27 des Reichsarbeitsblatts vom 25. September 1940 8 folgenden Inhalt: Teil 1. I. Allgemeines und Gemein⸗

ames. Gesetze, Vexordnungen, Erlasse: Verordnung über Berufs⸗ ürsorge für entlassene Soldaten und männliche Angehörige des Reichsarbeitsdienstes im und nach dem Kriege vom 18. Septem⸗ ber 1940. Berichtigung betr. Erlaß über das Verwundeten⸗ abzeichen des Weltkrieges für Angehörige der Kärntner⸗Frei⸗ willigenverbände. I1. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Sie wnen über Arbeitslosenhilfe zu dem deutsch⸗italienischen Vertrag über Sozialversicherung vom 20. Juni 1939. Erntehilfe 1940. Merkblatt für den auswärtigen Arbeitseinsatz. Dienstverpflich⸗ tung und Einsatz zur Entlassung kommender Kriegsteilnehmer. Gewährung von Trennungszuschlag nach dem Dritten Durch⸗ führungserlaß zur Anordnung über Unterstützung für Dienstver⸗ pflichtete vom 11. Juni 1940. Vermittlung weiblicher Arbeits⸗ kräfte in die eingegliederten Ostgebiete. Sechste Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan über das Verbot von Kenn⸗ wortanzeigen für die Anwerbung oder Vermittlung von Metall⸗ arbeitern und Baufacharbeitern. Arbeitseinsatz der Ehefrauen von Berufssoldaten. Werbung von beruflichem Nachwuchs in den Schulen. Verteilung von Werbeschriften. Mitwirkung der Arbeitsämter bei der Einstellung von Kindern. Versorgung der Haushaltungen Schwerkriegsbeschädigter mit Hausgehilfinnen. Pflichtjahrbefreiung auf Grund einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Kindergärtnerin oder Kindergartenhelferin in den eingegliederten Ostgebieten. Verordnung über ausländische Arbeitnehmer vom 23. Januar 1933; hier: Erteilung der Be⸗ schäftigungsgenehmigung; Arbeitserlaubnis in Fällen, in denen eine ausländische Arbeitskraft von ihrem Betrieb wechselnd auf verschiedenen Arbeitsstellen in verschiedenen Landesarbeitsamtsbe⸗ zirken eingesetzt wird. Arbeitsbescheinigung gemäß § 170 Abs. 2 AVAVG. Betr.: Arbeitslosen⸗ und Kurzarbeiterunterstützung während der Mitarbeit bei der Errichtung von ländlichen Eigen⸗ heimen. Bescheide, Urteile: Freiheit der Arbeiter und Ange⸗ stellten landwirtschaftlicher Genossenschaften von der Arbeits⸗ losenversicherung. III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Allge⸗ meine Anordnung zur Regelung arbeitsrechtlicher Fragen bei der Rückkehr von entlassenen Soldaten und männlichen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes in den alten Betrieb. Anordnung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet Bayern in Heimarbeit Beschäftigten. V. Siedlungswesen, Wohnungs⸗ wesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Durch⸗ führung kriegswichtiger Bauvorhaben. Verordnung zur Aende⸗ rung und Ergänzung des Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden. Vom 10. September 1940. Kleingartenland bei der Umlegung. Neunzehnte Anordnung über die Neugestaltung der Hansestadt Hamburg. VI. Wohlfahrtspflege. Gesetze Verord⸗ nungen, Erlasse: Betr.: Inanspruchnahme von Rentennachzah⸗ lungen der Reichsversicherung durch die Fürsorgeverbände.

EW Schlesien um 1 ¾, Waldhof um 1 %, Metallgesellschaft um 1 ¼ und Lichtkraft sowie Salzdetfurth um 1 %. Vielsach waren Kurssteigerungen bis zu ½ % zu beob⸗ achten. Rückläufig waren Eisenhandel mit —1, Junghans und Siemens mit ¼, AEG mit % und RWE mit ½ .

Gegen Ende des Verkehrs kennzeichnete sich die Haltung im großen und ganzen als behauptet. Verein. Stahlwerke schlossen mit 138 ¾¼ und Farben mit 191 %. Aschaffenburger und Waldho gingen um N und Conti Gummi um ½ % zurück. Vielfach traten nach beiden Richtungen Kursveränderungen bis zu N1 I

ein.

befestigten sich um 2,

Am Kassamarkt setzte sich die Aufwärtsbewegung der Bank⸗ aktien mit zum Teil mehrprozentigen Steigerungen fort; u. a. gewannen Deutsche Bank 2, Dresdner Bank , Berliner Han⸗ delsgesellschaft ½, Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank 2 ½, Halle Bankverein und Schleswig⸗Holsteinische Bank 3 und Vereinsbank Hamburg 1 ½ %. Niedriger veranlagt waren Badische Bank mit —- 2, Berliner Kassenverein mit ½ % und Deutsch⸗Asi⸗ atische Bank mit 10 Rℳ. Von Hypothekenbanken wurden Bayerische Hyp. und Rhein.⸗Westf. Boden um 2 % heraufgesetzt. Hamburger, Meininger und Rheinische Hyp. sowie Deutsche Central Boden befestigten sich um ½ &, Am Schiffahrtsaktien⸗ markt lagen Hapag ½ und Nordlloyd *% schwächer. Hansa Dampf waren mit +† K c leicht besestigt Von Bahnen seien genannt Halberstadt⸗Blankenburg mit + 2 ¼, Süddeutsche Eisen⸗ bahn mit + 1¾, Nordhausen⸗Wernigerode mit 1 ¼ und Deutsche Eisenbahnbetrieb mit 1 ½ %. Von Kolonialgnteilen gewannen Kamerun 2 ½ und Schantung 1 %. Andererseits ingen Doag um 2 + und Otavi um ½ Rℳ zurück. Der Ein⸗ heitsmarkt der Industriepapiere verkehrte, von verschwindendets Ausnahmen abgesehen, in sehr fester Haltung. Hervorzuheben sind Rhein.⸗Westf. Kalk mit + 6 ½, Boswau & Knauer mit +. 5, Hackethal und Beton⸗ und Monierbau mit +† 4 und Kahla Porzellan mit + 3 ½ %. Reinecker büßten 3 ½ ein.

Steuergutscheine I nannte man wieder mit 101 ½. Sämtliche Fälligkeiten der Steuergutscheine II notierten . höher.

Von variablen Renten stellten sich Reichsaltbesitz auf 154 nach 154,20 (Vortag 154 %6) und Reichsbahnvorzüge unverändert auf 127 ¼. b

Am Kassarentenmarkt stieß die Fag asse nach Pfandbriefen und Kommunalobligationen wieder auf leere Märkte. Auch Stadtanleihen blieben größtenteils umsatzlos. Gemeindeumschul⸗ dung notierte wieder 99 %. Dekosama I u. III ermäßigten sich um %. Länderanleihen lagen unverändert. Von Altbesitz⸗ emissionen schwächten sich Rheinprovinz um 1 % und Ostpreußen um ½ % ab. Am Markt der Reichsanleihen öeee unverändert. 44er Postschäße konnten sich geringfügig befestigen. Indnstrieobligationen verkehrten in fester Haltung.

Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 ¼ % in der Mitte unver⸗ ändert.

Am Geldmarkt zog der Satz für Blankotagesgeld um auf 1 1 2 % % an. 3 4 2

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine

Veränderungen ein.

Amsterdam 183,45,

geschlossen.

M28— 75,43, London —,—, New

Reichs⸗ und S

taatsanzeiger Nr. 226 vom 26. September 1940. S. 3

Deutschlands Wirtschaftsinteresse an Südosteuropa.

Staatssekretär Dr. Landfried über die Erfolge und Aussichten deutsch⸗jugoslawischer Zusammen⸗ 8 arbeit.

Belgrad, 25. September. Die halbamtliche Belgrader Tages⸗ eitung „Vreme“ veröffentlicht eine Unterredung ihres Wirt⸗ caftaraaktärs mit dem Vorsitzenden des deutschen Regierungs⸗ ausschusses für die deutsch⸗jugoslawischen Wirtschaftsbeziehungen, Staatssekretüär Dr. Landfried, der sich ansfücelc über den Gegenstand der jetzt in Belgrad stattfindenden Verhandlungen der beiden Regierungsausschüsse und über die weitere Entwick⸗ lung der densch⸗suggslawischen Wirtschaftsbeziehungen äußerte.

Bei den gegenwärtigen Besprechungen handelt es sich um die in jedem Jahr zur gleichen Zeit stattfindende Herbsttagung, auf der Umfang und Fusammensebung des gegenseitigen Waren⸗ austausches für das neue Wirtschaftsjahr beraten und in ihren Grundzügen festgelegt werden. Infolge der unmittelbar bevor⸗ stehenden Einbeziehung des Protektoxvats in das deutsche Zoll⸗ gebiet werden die bisher mit dem Reich und dem Protektorat esondert vereinbarten Ein⸗ und Ausfuhrbestimmungen für ugoslawien einheitlich zusammengefaßt werden.

Es liegt auf der Hand, daß die vom deutschen und jugosla⸗ wischen Regierungsausschuß schon seit Jahren vertretenen Be⸗ hae einer engeren eses; Heae n Zusammenarbeit beider änder und einer größtmöglichen Steigerung des Warenaus⸗ tausches in einer Weise gerecht geworden sind, wie dies jeden⸗

I

infuhrbewilligungen für deutsche Waren nach Dänemark verlängert.

Kopenhagen, 25. September. Die bisher bestehende unein⸗ geschränkte Zuteilung von Einfuhrbewilligungen für Waren aus Deutschland ist um zwei Monate verlängert worden. Die Frist läuft bis zum 1. Dezember 1940 und betrifft die Einfuhr bis zum 1. Mai 1941. 8 g 8

5

Englands Nohstoffnot. Morrison beschwört die Bevölkerung Altmetall zu sammeln. Sogar Brücken werden abgerissen.

New York, 25. September. Der Mangel an Rohstoffen in der englischen Metallindustrie nimmt immer bedenklichere For⸗ men an. Die Durchführung wichtigster muß unter⸗ bleiben, weil einfach das notwendige Eisen und der notwendige Stahl nicht rechtzeitig geliefert werden können.

Die bisherige Altmetallsammlung hat sich als völlig unzu⸗ reichend erwiesen. Infolgedessen will der englische Kinister Morrison nunmehr den englischen Altmetallreserven energischer zuleibe gehen. Er hat einen „Nationalen Kontrollplan“ aus⸗ arbeiten lassen, der alle unnötigen Brücken, alle verlassenen Ge⸗ bäude, jeden nicht mehr benutzten großen Bau registriert und das in diesen Anlagen enthaltene Eisen für die Industrie er⸗ fassen soll. Der Plan soll zunächst einmal in den Gebieten

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 26. September auf 74,00 Rℳ (am 25. September auf 74,00 Rℳ“) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen. 8

Prag, 25. September. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs —,—, Berlin —,—, Zürich 668,75, Oslo 667,00 nom., Kopenhagen 566,50 nom., London*) 116,20, Madrid —,—, Mai⸗ land 152,20 nom., New York 29,34, Paris*) 65,78, Stockholm 698,50, Brüssel 469,50 nom., Budapest —,—, Bukarest 21,27 nom., Belgrad 66,00 nom., Sofia 35,08 nom., Athen 23,15 nom.

*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.

Budapest, 25. September. (D. N. B.) [(Alles in Pengö.] Berlin 136,80, Bukarest 34,50, London 13,97, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,—, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 78,90, Slowakei 9,65.

London, 26. September. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B., Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,65 17,75, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,90 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—.

Paris, 26. September: (D. N. B.)

Amsterdam, 26. September. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin

York 188 ⁄6 188 ⁄6, Paris

—,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 42,91 43,00, Helsingfors

3,81 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,— Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 25. September. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 9,82 ½, London 16,57 v½, New York 438,00, Brüssel —,—, Mailand 22,10, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 175,30, Stockholm 104,40, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofig 535,00, Budapest 85,50, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 280,00, Bukarest 225,00, Helsingfors 887,00, Buenos Aires 101,00, Japan 103,00.

Kopenhagen, 25. September. (D. N. B.) London 20,94, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen —,—, Zärich 118,45, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45,

Slo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,— Madrid —,—, Warschau —,—. Alles Brief.

Stockholm, 25. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B, Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 9,40 G., 9880 B. Brüssel 67,40 G., 68,00 B., Schweiz. Plätze 95,40 G., 96,20 B., Amsterdam 222,30 G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 14,30 G., 14,50 B., Madrid —,—, Warschau —,—.

Oslo, 24. Geptember. (D. N.B.) London —,—, Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,—, New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam

Börse bleibt bis auf weiteres

Wirtschaft des Auslandes.

falls in Jugoslawien noch vor kurzer Zeit nicht überall er⸗ wartet wurde. 1

Ich glaube annehmen zu können, daß sich der Erkenntnis von der Zwangsläufigkeit dieser Entwicklung heute niemand mehr entziehen kann. Mit Befriedigung kann ich feststellen, daß über die künftigen Wege und Methoden der wirrschaftlichen Zusammenarbeit beider Länder schon vor einiger Zeit bei der Anwesenheit einer jugoslawischen Delegation in Berlin grund⸗ sätzliche Uebereinstimmung erzielt werden konnte. Es ist selbst⸗ verständlich, daß die Bedürfnisse beider Länder und ihrer Volks⸗ wirtschaften gleicherweise berücksichtigt werden.

Reichsminister hat in seiner grundlegenden Rede über die wirtschaftliche Neuordnung Europas und in seinen gerade an den Südosten gerichteten Ausführungen bei der Eröstnung der Wiener Messe unzweideutig betont, daß sich das deutsche 11 an der gedeihlichen Fortentwicklung in Südosteuropa nicht vermindert, sondern noch gesteigert hat. Es war niemals Deutschlands Absicht, gegenüber seinen Handels⸗ partnern Forderungen zu stellen, die nur ein deutsches Augen⸗ blicksinteresse befriedigen könnten. Deutschland hat seine auf weite Sicht abgestellten handelspolitischen Bestrebungen und seine gerade der Wirtschaft des Südostens dienende Haltung auch im Kriege fortsetzen können.

Dies ist der Beweis dafür, wie wenig man in Deutschland daran denkt, von seiten der Partner im Südosten Europas Zu⸗ geständnisse zu verlangen, die mit einer geordneten Weiter⸗ entwicklung der südöstlichen Volkswirtschaft und der für sie lebenswichtigen Beziehungen zum Deutschen Reich nicht ver⸗ einbar sein würden. Unter 8,9 Gesichtspunkt werden auch alle Einzelergebnisse der diesmaligen Tagung der beiden Re⸗

gierungsausschüsse zu betrachten sein.

von Sommerset und Blamorghan ausprobiert werden. Auf Grund der dortigen Erfahrungen will man errechnen, wieviel Altmetall auf diese Art und Weise gewonnen werden kann. Morrison wendet sich geradezu beschwörend an die englischen Behörden und an das englische Volk und erklärt, sein Plan sei Hehög lebenswichtig für England, weil der Zustrom von Eisen und Stahl in die Betriebe der Nation nicht stocken dürfe.

der brafilianischen Kaffeekonferenz.

Rio de Janziro, 25. September. Wie in einer amtlichen Kurznote über den Abschluß des Konveniums der brasilianischen Kaffeestaaten mitgeteilt wird, hält die brasilianische Regierung die Politik des statistischen Gleichgewichts durch Zurückziehung der Ueberschußerzeugung aus dem Markt oder, falls erforderlich, durch Vernichtung von Kaffeesträuchern aufrecht. Die Finanzie⸗ rung der Kaffeewirtschaft wird durch die Agrarabteilung des Banco do Brasil gesichert, die mit der Gewährung von Agrar⸗ krediten auf der neu festgelegten Höchstzinsbasis von 7 % bereits begonnen hat. Die Note schließt ab mit der Feststellung, daß die Regiedung die Lage aufmerksam verfolge und die zur Verteidi⸗ gung der berechtigten Interessen der Kaffeewirtschaft notwendigen

Maßnahmen ergreifen werde.

—,—, Zürich 99,75 G., 101,25 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,—, Stockholm 104,75 G., 105,25 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B. Prag 14,75 G., 15,00 B., Warschau —,—.

25. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt Lieferung Barren 23 ⅜, Silber fein prompt Gold 168/—

8 London, 23 7⁄16, Silber auf 25 ⁄16, Silber auf Lieferung fein 25,25,

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 25. September. besitzanleihe 154,30, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg 190,00, Deutsche Gold u. Silber 271,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 155,00, Felten u. Guilleaume 183,00, Ph. Holzmann 224,00, Gebr. Jung⸗ hans 134,50, Lahmeyer 150,00, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke 105,00, Rütgerswerke 184,00, Voigt u. Häffner 167,00, Zellstoff Waldhof —,—.

Hamburg, 25. September. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 138,50, Vereinsbank 153,00, Hamburger Hochbahn 113,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. 95,75, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 95,25, Alsen Zement 232,00, Dynamit Nobel 100,00, Guano —,—, Harburger Gummi 220,00, Holsten⸗Brausrei 172,00, Neu Guinea —,—, Otavi 34 %⅝.

Wien, 25. September. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 100,05, 5 % Gberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100 ½, 6 ⁄½ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 99.85, 6 % Wien 1934 99,85, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ —,—, Brau⸗AG. Oesterreich 307,00, Brown⸗Boveri 127,50, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 151,25, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil 148,00, Kabel⸗ und Drahtind. 185,50, Lapp⸗Finze AG. —,—, Leipnik⸗Lundb. —,—, eykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. 130,00, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 138,50, Siemens⸗Schuckert Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —.—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 153,50, Steyr⸗Daimler⸗ Puch —,—, Steyrermühl Papier —,—, Veitscher Magnesit Wagner⸗Biro 198,00, Wienerberger Ziegel —,—.

Amsterdam, 25. September. (D. N. B.) A. Fort⸗ laufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. 1 m. Steuererleichterung 99581, 4 %. Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 95 ⅛, 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II mit Steuererleichterung 99 %, 5 ½¼ % Dt. Reichsanl. 1930 (Doung) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. 30 *). 2. ktien: Algemeene Kunstzijde Unie (AKU) 100,75 *), Philips Gloeilampenfabr. 180 *), Lever Bros. & Unilever 112,75 *), Anaconda Copper Minin 22¹5⁄19*), Bethlehem Steel Corp. 69 ⁄11 *, Republiec Steel 17 *), oninlf. Nederl. Mij. tot Expl. Petroleumbronnen 233,25*, Shell Union 8¹5⁄16 *), Nederl. Scheepvaart Unie 136 ¾ *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 204,00, Handelsvereeng. „Amsterdam“ 366,00, Serembah Miz. 162,00 B. B. Kassadapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7 % do. mit Kettenerkl. 15,00, 4 % Golddiskontbank pref. 78,00, 2. Aktien: Holländ. Kunstzijde Unie 103,00, Intern. Viscose Comp. 45 1 Nederl. Kabelzabr. 398,50, Rotterdam Droogdok Mij. 286,00, Ver. Kon. Papierfabr. Van Gelder & Zonen 131,00, Allgemeine Elektrizitäts⸗ gesellschaft —,—, J. G. Farben 120,00.

*½) Mittel. vXX“

(D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗

1“

2* 88

Notierungen

8—

vom 26. September 1940.

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung)⸗

Originalhüttenaluminium,

99 % in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder 99 % 5 9 80 Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus.. Feinsilber 1—”

Drahtbarren

8 909 2⁴ 650 0 0

0

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

138 RKM für 100 kg

137

. . . 35,50 38,50

fein

In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires) 8 Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen)).. Brasilien (Rio de ö11“ Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) .. Estland (Reval/ Talinn)... Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). Iran (Teheran)) Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailandd)). Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreah!). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ Neuseeland (Welling⸗ ton).. Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (Newyork)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Pen

100 Dinar

1 kanad. Doll.

100 Lats 100 Litas 100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf.

100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten 1 südafr. Pf.

1 türk. Pfund

100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

Geld

18,79 0,578

39,96 0,130 3,047

48,21

62,44 5,06

2,148 132,57 14,59 38,42

13,09 0,585

5,604 48,75 41,94

9,99

56,76 99

59,46

56,94 8,591

23,56

1,978 0,919 2,498

26. September

Brief

18,83 0,582

40,04 0,132

3,053 48,31 62,56

5,07

2,152

132,83 14,61 38,50

13,11 0,587

5,616 48,85 42,02 10,01

56,88 10,01

59,58

57,06 8,609

23,60

1,982 0,921 2,502

Geld

18,79

0,578

39,96 0,130

59,46

56,94 8,591

23,56

1,978

0,919

2,498

25. September

Brief

18,83 0,582

40,04

62,56 5,07

2,152 132,83 14,61 38,50

13,11 0,587

5,616 48,f85 42,02 10,01 56,88 10,01 59,58

57,06 8,609

23,60

1,982 0,921 2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief

England, Aegypten, Südafrik. Union

Frankreich

üerreŕIreeeEn

Australien, Neuseeland 111““

Britisch⸗Indien.. Kanada 88

Ausländische Geldsorten

FüaATrTrTITIöOEEEREEREEREEENEEEE

.02 % % %%%2˙22 22£⏑⏑⅔

Geld 9,89 5,599 7,912 74,18 2,098

und Banknoten.

2

Sovereins. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar Argentinische.. Australische Belgischee Brasilianische. Brit.⸗Indische Bulgarische Dänische: große... 10 Kr. u. darunter Englische: 10 £ u. darunter.. Estnische Finnische Französische. Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinak. Kanadische. Lettländische. Litauische: große.. 100 Litas u. darunt. Luxemburgische.. Norwegische, 50 Kr. u. darunter. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei⸗ unter 500 Lei... Schwedische: große 50 Kr. u. darunter Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union Türkische Ungarisce.

0

„2022b9„

4222292—⸗*

2 2 2042 222222 0

Notiz für 1 Stück

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 estn. Kr.

100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 Dinar

100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

1 türk. Pfun

100 Pengö

1 ägypt. Pfd.

100 finnl. M.

1 kanad. Doll.

100 Kronen

1 südafr. Pfd.

Geld

20,38

16,16 4,185 3,49

2,49 2,49 0,47 2,74

39,92 0,095

46,16

48,90 3,74 4,79 4,99

132,73

13,07

5,60 1,34

d

26. September

Brief 20,46 16,22

4,205

3,51

2,51 2,51 0,49 2,76 40,08

0,105

46,34

49,10 3,76 4,81 5,01

133,27

13,13

5,62 1,36

Geld

20,38

16,16 4,185 3,49

2,49 2,49 0,47 2,74 9,92

46,16

48,90 3,74

4,79 4,99 132,73

13,07 5,60 1,34

9,98

2 SS51I

—90 8,8 288288

-

39, 0,095

25. September

Brief

20,46

16,22 4,205 3,51

2,51 2,51 0,49 2,76

40,08 0,105

46,34