““
1. O
8 *
„ 88 J
Anschrift der Ausgabestelle
Verwendungszweck
Holzbearbeiter und Verteiler Sägewerke
8
Bauindustrie (einschl. Ofenbau⸗ betriebe)
Ostgebiete
214 Ostgebiete
215 Ostgebiete
216 Ges. Reichsgebiet
217
Reichsgebiet 218
Reichsgebiet 219
Reichsgebiet 220
Handwerkskammer, Königsberg/ Ostpr., Adolf⸗Hitler⸗Straße 22 Handwerkskammer, Oppeln, Vogt⸗
straße 55 Handwerkskammer, Posen, Ritter⸗ straße 21 a Wirtschaftsgruppe Sägeindustrie, Hauptgeschäftsstelle, Berlin⸗ Charlottenburg 9, Bolivar⸗ allee 4
Fachgruppe Hobelwerke, Bre⸗ men, Bahnhofstr. 6
8 Fachgruppe Holzhandel, Ber⸗ lin W 9, Hermann⸗Göring⸗ Straße 7 8
Wirtschaftsgruppe Bauindustrie, Berlin W 35, Lützowufer 1 a
Reichskuratorium für Technik in der Landwirtschaft, Berlin W 9, Hermann⸗Göring⸗Str. 2 — 3
Schnittholz für Ferti⸗ gung, Instandsetzung u. Verpackung sowie als Hilfsmaterial
Für Instandsetzung von Betriebsanlagen, so⸗ weit die Arbeiten von Gefolgschaftsmitglie⸗ dern ausgeführt werden Für Instandsetzung von Betriebsanlagen, so⸗ weit die Arbeiten von eigenen Gefolgschafts⸗ mitgliedern ausgeführt werden. Außerdem zur Herstellung von Holz⸗ halb⸗ u. Fertigwaren aus astreinem Material, wie z. B. Profilleisten, Rund⸗ u. Halbrund⸗ stäbe usw., für welche beim Verkauf keine Ein⸗ kaufsscheine entgegen⸗ genommen werden dürfen
Für Instandsetzung von Betriebseinrichtungen und ⸗anlagen und für Verpackungsmittel, so⸗ weit die Arbeiten von eigenen Gefolgschafts⸗ mitgliedern ausgeführt werden
Für Reparatur von Bau⸗ buden und Geräten, so⸗ weit nicht der Bauauf⸗ traggeber zur Hergabe von Einkaufsscheinen verpflichtet ist und in besonderen Notfällen. Bei Neugründung von Betrieben und bei Aus⸗ führung von Bauar⸗ beiten (Einbau⸗ und Vorhalte⸗Holz), bei de⸗ nen keine baupolizeiliche Erlaubnis erforderlich ist. Verpackungszwecke. Bei Ofenbaubetrieben auch für Export Schnittholz zur Deckung des Bedarfs für In⸗ standsetzung von Ge⸗ bäuden, Fahrzeugen u. Geräten, in Betrieben der Landwirtschaft oder Gärtnerei, welche dem Reichsnährstand ange⸗ schlossen sind, soweit sie
Anschrift der Ausgabestelle
Verwendungszweck
Verkehr Schienenbahnen
Kraftfahrge⸗ werbe
Fremden⸗ verkehr
8 Banken
für die Elbe 8 234
8
für die Unterelbe
235
für die mitteldeut⸗ schen Wasser⸗ straßen 236 für die Oder 237
für die ostdeutschen
Wasserstraßen 238
für die Weichsel 239
Ges. Reichsgebiet ’ 240
.“
.Reichsgebiet
Ges. Reichsgebiet * 242
Reichsverkehrsgruppe Schienen⸗ bahnen, Berlin W 62, Wich⸗ mannstr. 19
8
Reichsverkehrsgruppe Seeschiff⸗ fahrt, Hamburg⸗Altona, Pal⸗
maille 45 “
Reichsverkehrsgruppe Binnen schiffahrt, Bezirksgeschäftsstelle Dortmund, Dortmund, Märki⸗ sche Str. 26 Schiffer⸗Betriebsverband für den Rhein, Duisburg⸗Ruhrort, Har⸗ moniestr. 7 Schiffer⸗Betriebsverband für die Elbe, Hamburg 8, Dovenfleth 44, u. Magdeburg, Am alten Brückentor 8—10 Schiffer⸗Betriebsverband für die Unterelbe, Hamburg 4, Pinnas⸗ berg 21/22 Schiffer⸗Betriebsverband für die mitteldeutschen Wasserstraßen, Berlin C 2, Klosterstr. 69
Schiffer⸗Betriebsverband für die Oder, Breslau 6, Friedrich⸗ Wilhelm⸗Str. 10
Schiffer⸗Betriebsverband für die ostdeutschen Wasserstraßen, Kö⸗ nigsberg/ Pr., Kl. Domplatz 15c
Schiffahrt⸗Betriebsverband für die Weichsel, Danzig, Bra⸗ bank 1 a
Reichsverkehrsgruppe Kraftfahr⸗ gewerbe, Berlin⸗Charlotten⸗ burg 2, Steinplatz 2.
Reichsgruppe Fremdenverkehr, Berlin W 62, Lützowpl. 11
Reichsgruppe Banken, Berlin W 8, Französische Str. 16/17
Schnittholz für Instand⸗ setzung und Unterhal⸗ tung der Fahrzeuge, der Hochbauten, der Brücken und Siche⸗ rungsanlagen sowie für Verpackungszwecke
Für Instandsetzung und Reparaturbedarf der Mitgliedsbetriebe der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt
Für Instandsetzung von Betriebsmitteln und Anlagen der Binnen⸗ schiffahrt, soweit die Arbeiten von eigenen Gefolgschaftsmitglie⸗
dern ausgeführt werden
8
Für Instandsetzung von Aufbauten von Kraft⸗ fahrzeugen, soweit sie von eigenen Arbeits⸗ kräften ausgeführt wer⸗ den, außerdem für In⸗ standsetzung von Ga⸗ ragen u. Betriebsein⸗ richtungen
Für Reparatur⸗ u. Ver⸗ packungsmittelbedarf der Betriebe der Wirt⸗ schaftsgruppe Gast⸗ stätten⸗ u. Beherber⸗ gungsgewerbe u. der Fachgruppe Badebe⸗ triebe, soweit sie die Arbeiten durch eigene Arbeitskräfte ausfüh⸗ ren lassen
Schnittholz zur Deckung des Bedarfs für Instand⸗ setzungen an Gebäuden,
„4 “ 8 .
—
zum Deutschen Nr. 230
1
welte Beilage chsanzeiger ind Preußischen Staaisan
Berlin, Dienstag, den 1. Oktober
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
W“
Betriebsart
Bezirk
Anschrift der Ausgabestelle
Verwendungszwock
Wehrmachts⸗ eigene Werk⸗ stätten
251 Reichsjustiz⸗ ministerium Justizvollzugs⸗ anstalten
Bamberg
254 Breslau
255 Celle
256 Danzig
257 Darmstadt
258
Dresden 259
Düsseldorf 260
261 Graz 262
Hamburg 263
Innsbruck 265
Jena 266 Karlsruhe 267 Kassel Kiel
Köln
268 269
270 Königsberg 271 Leitmeritz 272 Linz 273
274
jeweiliger Bezirk des zuständigen Forst⸗ u. Holz⸗ wirtschaftsamtes
Oberlandes⸗ gerichts bezirke:
Braunschweig
Frankfurt / Main
Hamm / Westf. 264
Marienwerder
Zuständiges Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsamt, Abt. III (Absatzlen⸗ kung), Dienststelle der Reichs⸗ stelle für Holz
Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Bamberg Generalstaatsanwalt beim Kam⸗ mergericht in Berlin Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Braunschweig Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Breslau Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Celle Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Danzig Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Darmstadt Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Dresden Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Düsseldorf Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Frankfurt / Main Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Graz Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Hamburg Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Hamm / Westf. Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Innsbruck Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Jena Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Karlsruhe Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Kassel Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Kiel Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Köln Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Königsberg Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Leitmeritz Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Linz Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Marienwerder
Bedarf an Schnittholz für die Instandsetzung, Unterhaltung u. Ferti⸗ gung in den Wehr⸗ machtswerkstätten
Versorgung der Arbeits⸗ betriebe der Justizvoll⸗ zugsanstalten mit Holz
Anschrift der Ausgabestelle
Gesundheits⸗ wesen Deutsches Rotes
Freie gemein⸗ nützige Kranken⸗ und Pflege⸗ anstalten Deutschlands
Privatkranke
Betbese blestt⸗
*
Arennh
anstalten
Zweibrücken 283
Emsland
Ges. Reichsgebiet v““
111““
1 Ges. Reichsgebiet
88
Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Zweibrücken Beauftragter des Reichsministers der Justiz für die Strafgefan⸗ genenlager in Emsland, Papen⸗
burg Deutsches Rotes Kreuz, Potsdam⸗ Babelsberg2
Schnittholz zur Instand⸗ setzung u. zum Umbau von eigenen Gebäuden, ferner zur Anfertigung von Geräten, Einrich⸗ tungsgegenständen und Verpackungsmitteln, so⸗ weit sie von eigenen Ar⸗ beitskräften ausgeführt werden, sowie Bau von Baracken und Gebäu⸗ den, soweit kein anderer Kontingentsträger zu⸗ ständig ist. Schnittholz zur Deckung des Bedarfs der Mit⸗ glieder für Instand⸗ setzung an Gebäudean⸗ lagen, Geräten, Fahr⸗ zeugen aller Art und Türeneinrichtungen so⸗ wie an Verpackungs⸗ mitteln. Die Einkaufs⸗ scheine werden nur zu⸗ geteilt, wenn die Ar⸗ beiten von eigenen Ge⸗ folgschaftsmitgliedern ausgeführt werden Schnittholz zur Deckung des Bedarfs der Mit⸗ glieder des Reichsver⸗ bandes Deutscher Pri⸗ vatkrankenanstalten für Instandsetzungen an Ge⸗ bäuden, Anlagen, Ge⸗ räten, Fahrzeugen aller Art u. Inneneinrich⸗ tungen sowie an Ver⸗ packungsmitteln. Ein⸗ kaufsscheine werden nur zugeteilt, wenn die Arbeiten von eigenen v X“ “ Arbeitskräften ausge⸗ führt werden Reichsfachschaft Deutscher Werbe⸗ Schnittholz zum Messe⸗ fachleute, Berlin W 62, Bay⸗ und Ausstellungsbau reuther Straße 37 sowie Anfertigung vo Mittelstücken für Schau⸗ fenster
Reichsverband der freien gemein⸗ nützigen Kranken⸗ und Pflege⸗ anstalten Deutschlands, e. V., Berlin 80 36, Mavybachufer Nr. 48/51
11
Reichsverband Deutsche Privat⸗ krankenanstalten e. V., Berlin
e
außer Deutsche
die Arbeiten selbst auss zer Reiichsbank
führen oder durch be⸗ triebseigene Arbeits⸗ kräfte ausführen lassen Schnittholz zur Deckung
Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ “ landesgericht in München 1 K.e gesea⸗ 8 Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ 8 L52heson.
landesgericht in Naumburg sch g EITW“ ungsrat Generalstaatsanwalt beim Ober (Sänktl. dem
Für Instandsetzung und Neuanfertigung von Einrichtungs⸗ u. Ver⸗ packungsgegenständen, soweit die Arbeiten in
Einrichtungen u. An⸗ b München lagen sowie für Ver⸗-⸗ 8 1 275 packungsmittel der Mit⸗ Naumburg glieder der Reichs⸗ 1 276 gruppe Banken, soweit 1 “ Nürnberg
Kriegswirtschaftsstelle im Reichs⸗ forschungsrat, Berlin⸗Steglitz, Grunewaldstr. 35 B
Betriebe Hauptvereinigung der deutschen
Milch⸗ u. Fett⸗
wirtschaft (Molkereien, Käsereien usw.) ohne Handel
Milch⸗ und Fettwirtschaft, Ber⸗ lin W 35, Potsdamer Str. 192
des Bedarfes der Kisten⸗ selbsthersteller sowie des Reparaturbedarfs für Fahrzeuge, Geräte und bauliche Instandsetzun⸗ gen sowie Einrichtungs⸗ gegenstände, sofern diese in eigener Werkstatt angefertigt werden
G
Reichsgruppe Energiewirtschaft, Berlin W 50, Rankestr. 1
die Arbeiten von eige⸗ nen Arbeitskräften aus⸗ geführt werden
Schnittholz für den In⸗ standsetzungs⸗ u. Unter⸗ haltungsbedarf der be⸗ triebseigenen Anlagen, soweit die Arbeiten durch eigene Gefolg⸗
277 Oldenburg
278 Rostock
279 Stettin
280
Stuttgart 281
landesgericht in Nürnberg Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Oldenburg Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Rostock Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Stettin⸗ Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Stuttgart
Reichsministe⸗ rium f. Wissen⸗ schaft, Erziehung u. Volksbildung unterstehenden Universitäten, Hoch⸗ u. Fach⸗ schulen⸗Institute, Anstalten, Stern⸗
eigener Werkstatt aus⸗ geführt werden, derje⸗ nigen Betriebe und Be⸗ hörden, die von der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat durch Rohstoffe ver⸗ sorgt werden
Hauptvereinigu 8 s Für Neuanfertigung und 8 Betriebe der Hauptvereinigung der deutschen g Wien Generalstaatsanwalt beim Ober⸗
Eierwirtschaft ohne Handel
Handel Vermittlerge⸗ werbe, Häute⸗ verwertungen, Auskunfts⸗ u. Inkassogewerbe, Bewachungsge⸗ werbe, Automa⸗ tenaufstellge⸗ werbe, Blumen⸗ bindereien, Außenwerbung
Groß⸗, Ein⸗ und
und Nahrungs⸗ mittelhandel, d. h. Handel mit Butter, Käse u. Fettwaren, Eier u. Eierprodukten, Fisch u. Fisch⸗ mehl, Getreide, Futter⸗ u. Dün⸗
gemittel, Hopfen,
Obst, Gemüse u.
Südfrüchte, Vieh
und Wein Einzelhandel
inkaufsgenossen⸗ schaften, Ver⸗ braucher⸗ und landwirtschaft⸗ liche Genossen⸗ schaften Ambulantes Gewerbe
Bierverleger
Ges. Reichsgebiet 223
Reichsgebiet 226
Reichsgebiet
Reichsgebiet 228
Reichsgebiet
Eierwirtschaft, Berlin W 62,
Reichsgruppe Handel, Berlin⸗ Schöneberg, Salzburger Str. 21
Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Berlin W 30, Mackensenstr. 10
“
9
Wirtschaftsgruppe Einzelhandel,
Berlin⸗Schöneberg, Badensche Straße 50
Wirtschaftsgruppe Gemein⸗ schaftseinkauf, Berlin⸗Char⸗ 9, Adolf⸗Hitler⸗Platz n.
Wirtschaftsgruppe Ambulantes Gewerbe, Berlin NW 21, Alt⸗ Moabit 94
Reichsfachschaft der Bierverleger, Berlin⸗Schöneberg, Badensche Straße 52 8 8
Instandsetzung von Verpackungsmitteln für Eier, Bienenhonig und Geflügel und zur Re⸗ paratur von Betriebs⸗ einrichtungen für Be⸗ triebe, die die Gegen⸗ stände von eigenen Ar⸗ beitskräften herstellen lassen
1
Für die Instandsetzung, Erneuerung u. Ergän⸗ zung eigener Betriebs⸗ einrichtungen und An⸗ lagen des Handels, für Fertigungsbedarf des Handels und dessen Be⸗ darf an Verpackungs⸗ mitteln aus Holz, so⸗ weit die Arbeiten von eigenen Gefolgschafts⸗ mitgliedern ausgeführt werden
Reichskultur⸗ kammer Reichsfilm⸗
“
Reichskammer der bildenden Künste
Behördeneigene Werkstätten, Regiebetriebe u. ä.
Deutsche Reichs⸗
Mitglieder des
Deutschen Ge⸗
meindetages
“
Ges. Reichsgebiet 246
Ges. Reichsgebiet 247
Ges. Reichsgebiet 248
Ges. Reichsgebiet 249
Ges. Reichsgebiet 250
straße 1—12
11““ “ 8 Der Präsident der Reichsfilm⸗ kammer, Berlin W 15, Meineke⸗ straße 21 Reichstheaterkammer, Berlin W 62, Keithstr. 27
Reichskammer der bildenden Künste, Berlin W 35, Blumeshof
“
Reichsverkehrsminister, Eisen⸗ bahnabteilungen, Berlin W 8, Voßstr. 35
Reichsbahnzentralamt, Berlin SW 11, Hallesches Ufer 76
Deutscher Gemeindetag, Berlin NW 40, Alsenstr. 7
Reichsleitung des Arbeitsdienstes, Berlin⸗Grunewald, Schinkel⸗
1
der Zweiten
schaftsmitglieder ausge⸗ führt werden Für Fertigungs⸗ u. In⸗ standsetzungsbedarf der Filmatelier⸗Betriebe u. auch⸗theater Für Instandsetzung und Neuanfertigung von Dekorationen u. kleine⸗ renReparaturen, soweit sie von eigenen Arbeits⸗ kräften ausgeführt werden Zum Verpacken von Vil⸗ dern u. ähnlichem, zur Reparatur von Anti⸗ quitäten, zur Anferti⸗ gung von Gerüsten für Bildhauer, zum Schnit⸗ zen von Spielwaren, zur Anfertigung von Messe⸗ ständen, soweit der An⸗ tragsteller nicht einer anderen gewerbl. Or⸗ ganisation angehört Für Werkstättenschnitt⸗ holz zur Fahrzeugun⸗ terhaltung Zur Deckung des Be⸗ darfes der Deutschen Reichsbahn mit Nadel⸗ holzschwellen Gemeindliche Dienst⸗ stellen u. Betriebe, so⸗ weit sie die Durchfüh⸗ rung von Unterhal⸗ tungs⸗ u. Instand⸗ setzungsarbeiten selbst übernehmen, d. h. von eigenen Gefolgschafts⸗ mitgliedern ausführen lassen Einrichtungsgegenstände, Umbauten u. Baustel⸗ lenbedarf sowie Unter⸗ haltungs⸗ u. Erneue⸗ rungsbedarf, ferner Be⸗ darf an Verpackungs⸗ mitteln, soweit die Ar⸗ beiten durch eigene Ar⸗ beitskräfte ausgeführt werden
Beilage.)
8
282 aandesgericht in Wien
warten, Medi⸗ zinalämter u. ä.)
Einziehung von Gasbrand⸗(Gasödem⸗) Serum. RdErl. d. RMd J. v. 23. 9. 1940 — IV g 2769/40 — 5543.
(1) Die Gasbrand⸗(Gasödem⸗) Sera mit den Kontroll⸗ nummern 198 bis 213 (wörtlich: „einhundertachtundneunzig“ bis „zwei⸗ hundertdreizehn“) aus der J. Farbenindustrie AG., Abt. Behringwerke, in Marburg a. d. L. sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt. 1 (2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Süddeutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deut chland.
Die Reichsinderxrziffer 1“ für die Lebenshaltungskosten im September 1940.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats September 1940 auf 131,6 (1913/14 = 100). Sie ist gegenüber dem Vormonat, wie alljährlich um diese Zeit, zurückgegangen. Der Rückgang be⸗ trägt 1,1 vH. (Vormonat 133,1); 1939 hat er zur gteichen Zeit 1,3 vH. betragen.
Die Indexziffer für Ernährung hat sich infolge des jahreszeitlichen Preisrückgangs für Kartoffeln und Gemüse von 133,0 auf 129,9 (— 2,3 vH.) gesenkt. Die Inderziffer für Bekleidung hat von 140,1 auf 141,6 (+ 1,1 vH.) und die Indexziffer für „Verschiedenes“ von 146,7 auf 147,0 (+ 0,2 vH.) angezogen. Im übrigen hat sich die Inderziffer für Heizung und Beleuchtung (124,1) kaum verändert (Vor⸗ monat 124,0), während die Indexziffer für Wohnung (121,2 gleichgeblieben ist.
Berrlin, den 30, September 1940.
Statistisches Reichsamt.
—
Zweite Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft über die Einführung
seiner Bekanntmachungen in den sudetendeutschen Gebieten.
8 Vom 1. Oktober 1940.
Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung
(RGBl. I S. 791) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung in den sudetendeutschen Gebieten vom 24. November 1938 (RGBl. 1. S. 1643) wird zur Inkraftsetzung von Bekanntmachungen des b in dem sudetendeutschen Gebiet folgendes be⸗ timmt:
Die 17. Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft vom 5. Mai 1936 (Reichsanzeiger Nr. 111) tritt in den sudetendeutschen Gebieten am 1. Oktober 1940 in Kraft. Soweit die Ziffern 4 bis 7 dieser Bekanntmachung auf in den sudetendeutschen Gebieten noch nicht eingeführte reichsrecht⸗ liche Vorschriften“ Bezug nehmen, sind diese sinngemäß an⸗ zuwenden. 8
Für vorhandenes Werbematerial, das den Bestimmungen der 17. Bekanntmachung nicht entspricht, wird eine Auf⸗ brauchsfrist bis zum 31. Dezember 1940 gewährt.
Berlin, den 1. Oktober 1940. 1 Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft.
v11A16A6A“ v“ ““ Fünfte Bekanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezug von Sohlenmaterial für Schuhmacher in den Monaten
Oktober und November 1940 — Ersatz der Dritten Bekannt⸗ machung zur Anordnung 81)
vom 30. September 1940.
Auf Grund des §6 der Anordnung 81 vom 31. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 127 vom 3. Juni 1940) wird der Bezug von Sohlenmaterial für Schuhausbesserungen in den Monaten Oktober und Novem⸗ ber 1940 folgendermaßen geregellt: “
Artikel I
.(1) Der örtlich zuständige Kreishandwerksmeister hän⸗ digt im Benehmen mit dem Obermeister der Schuhmacher⸗ Innung in der Handwerksrolle eingetragenen Schuh⸗ macher Bestellscheine für Sohlenmaterial aus. Der Kreis⸗ handwerksmeister kann diese Aufgabe auf den Obermeister der Schuhmacher⸗Innung übertragen. Die S5. der dem ein⸗ secen Schuhmacher auszuhändigenden Bestellscheine richtet ich unter Berücksichtigung der Vorschrift des Artikels III. Abs. 2 dieser Anordnung nach der Zahl der Kunden, die auf
18
Grund der Anordnung 86 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Kundenlisten bei Schuhmachern) vom 123. August 1940 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 195 vom 21. August 1940) in der Kundenliste dieses Schuhmachers eingetragen sind.
(2) Die Bestellscheine werden für Unterleder, Gummi⸗ sohlenmaterial und Lederfaserstoff ausgegeben. Die Vertei⸗ lung dieser verschiedenen Bestellscheine auf die einzelnen Schuhmacher erfolgt durch den Kreishandwerksmeister oder Innungsobermeister nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Be⸗ stellscheine für Unterleder sind vor allem an die Schuhmacher auszugeben, die in größeren Mengen Arbeitsschuhwerk aus⸗ zubessern haben.
(3) Das gegen Bestellscheine bezogene Sohlenmaterial darf nur zu Schuhausbessexungen verwendet werden.
Artikel II.
Die Kreishandwerksmeister und Innungsobermeister dürfen Bestellscheine für Sohlenmaterial nur solchen Schuh⸗ machern aushändigen, die gemäß § 1 der Anordnung 86 Kun⸗ denlisten führen.
Artikel III.
(1) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft übersendet den Kreishandwerksmeistern für die Monate Oktober und No⸗ vember 1940 Bestellscheine in einer Menge, die unter Berück⸗ sichtigung der Einwohnerzahl des Kreishandwerksbezirkes er⸗ rechnet ü.
(2) Die Kreishandwerksmeister und Innungsobermeister können bis zu 10 v. H. der ihnen übersandten Bestellscheine zur Deckung eines Sonderbedarfes, der bei einzelnen Schuh⸗ machern auftreten kann, zurückbehalten. Die übrigen Bestell⸗ scheine sind bis zum 6. November 1940 möglichst nach der Zahl der bei den einzelnen Schuhmachern eingetragenen Kun⸗ den zu verteilen.
(3) Ueber die verteilten Bestellscheine haben die Kreis⸗ handwerksmeister nach Abschluß der Bestellscheinausgabe un⸗ verzüglich, spätestens bis zum 5. November 1940, abzurechnen und die Abrechnungsbogen unter „Einschreiben“ an die Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin⸗Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 78, einzusenden.
Artikel IV
(1) Zur Versorgung der Personen, die in Kundenlisten von in der Handwerksrolle eingetragenen Schuhmachern nicht
8 b