1940 / 230 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Oct 1940 18:00:01 GMT) scan diff

““

1. O

8 *

88 J

Anschrift der Ausgabestelle

Verwendungszweck

Holzbearbeiter und Verteiler Sägewerke

8

Bauindustrie (einschl. Ofenbau⸗ betriebe)

Ostgebiete

214 Ostgebiete

215 Ostgebiete

216 Ges. Reichsgebiet

217

Reichsgebiet 218

Reichsgebiet 219

Reichsgebiet 220

Handwerkskammer, Königsberg/ Ostpr., Adolf⸗Hitler⸗Straße 22 Handwerkskammer, Oppeln, Vogt⸗

straße 55 Handwerkskammer, Posen, Ritter⸗ straße 21 a Wirtschaftsgruppe Sägeindustrie, Hauptgeschäftsstelle, Berlin⸗ Charlottenburg 9, Bolivar⸗ allee 4

Fachgruppe Hobelwerke, Bre⸗ men, Bahnhofstr. 6

8 Fachgruppe Holzhandel, Ber⸗ lin W 9, Hermann⸗Göring⸗ Straße 7 8

Wirtschaftsgruppe Bauindustrie, Berlin W 35, Lützowufer 1 a

Reichskuratorium für Technik in der Landwirtschaft, Berlin W 9, Hermann⸗Göring⸗Str. 2 3

Schnittholz für Ferti⸗ gung, Instandsetzung u. Verpackung sowie als Hilfsmaterial

Für Instandsetzung von Betriebsanlagen, so⸗ weit die Arbeiten von Gefolgschaftsmitglie⸗ dern ausgeführt werden Für Instandsetzung von Betriebsanlagen, so⸗ weit die Arbeiten von eigenen Gefolgschafts⸗ mitgliedern ausgeführt werden. Außerdem zur Herstellung von Holz⸗ halb⸗ u. Fertigwaren aus astreinem Material, wie z. B. Profilleisten, Rund⸗ u. Halbrund⸗ stäbe usw., für welche beim Verkauf keine Ein⸗ kaufsscheine entgegen⸗ genommen werden dürfen

Für Instandsetzung von Betriebseinrichtungen und ⸗anlagen und für Verpackungsmittel, so⸗ weit die Arbeiten von eigenen Gefolgschafts⸗ mitgliedern ausgeführt werden

Für Reparatur von Bau⸗ buden und Geräten, so⸗ weit nicht der Bauauf⸗ traggeber zur Hergabe von Einkaufsscheinen verpflichtet ist und in besonderen Notfällen. Bei Neugründung von Betrieben und bei Aus⸗ führung von Bauar⸗ beiten (Einbau⸗ und Vorhalte⸗Holz), bei de⸗ nen keine baupolizeiliche Erlaubnis erforderlich ist. Verpackungszwecke. Bei Ofenbaubetrieben auch für Export Schnittholz zur Deckung des Bedarfs für In⸗ standsetzung von Ge⸗ bäuden, Fahrzeugen u. Geräten, in Betrieben der Landwirtschaft oder Gärtnerei, welche dem Reichsnährstand ange⸗ schlossen sind, soweit sie

Anschrift der Ausgabestelle

Verwendungszweck

Verkehr Schienenbahnen

Kraftfahrge⸗ werbe

Fremden⸗ verkehr

8 Banken

für die Elbe 8 234

8

für die Unterelbe

235

für die mitteldeut⸗ schen Wasser⸗ straßen 236 für die Oder 237

für die ostdeutschen

Wasserstraßen 238

für die Weichsel 239

Ges. Reichsgebiet 240

.“

.Reichsgebiet

Ges. Reichsgebiet * 242

Reichsverkehrsgruppe Schienen⸗ bahnen, Berlin W 62, Wich⸗ mannstr. 19

8

Reichsverkehrsgruppe Seeschiff⸗ fahrt, Hamburg⸗Altona, Pal⸗

maille 45

Reichsverkehrsgruppe Binnen schiffahrt, Bezirksgeschäftsstelle Dortmund, Dortmund, Märki⸗ sche Str. 26 Schiffer⸗Betriebsverband für den Rhein, Duisburg⸗Ruhrort, Har⸗ moniestr. 7 Schiffer⸗Betriebsverband für die Elbe, Hamburg 8, Dovenfleth 44, u. Magdeburg, Am alten Brückentor 8—10 Schiffer⸗Betriebsverband für die Unterelbe, Hamburg 4, Pinnas⸗ berg 21/22 Schiffer⸗Betriebsverband für die mitteldeutschen Wasserstraßen, Berlin C 2, Klosterstr. 69

Schiffer⸗Betriebsverband für die Oder, Breslau 6, Friedrich⸗ Wilhelm⸗Str. 10

Schiffer⸗Betriebsverband für die ostdeutschen Wasserstraßen, Kö⸗ nigsberg/ Pr., Kl. Domplatz 15c

Schiffahrt⸗Betriebsverband für die Weichsel, Danzig, Bra⸗ bank 1 a

Reichsverkehrsgruppe Kraftfahr⸗ gewerbe, Berlin⸗Charlotten⸗ burg 2, Steinplatz 2.

Reichsgruppe Fremdenverkehr, Berlin W 62, Lützowpl. 11

Reichsgruppe Banken, Berlin W 8, Französische Str. 16/17

Schnittholz für Instand⸗ setzung und Unterhal⸗ tung der Fahrzeuge, der Hochbauten, der Brücken und Siche⸗ rungsanlagen sowie für Verpackungszwecke

Für Instandsetzung und Reparaturbedarf der Mitgliedsbetriebe der Reichsverkehrsgruppe Seeschiffahrt

Für Instandsetzung von Betriebsmitteln und Anlagen der Binnen⸗ schiffahrt, soweit die Arbeiten von eigenen Gefolgschaftsmitglie⸗

dern ausgeführt werden

8

Für Instandsetzung von Aufbauten von Kraft⸗ fahrzeugen, soweit sie von eigenen Arbeits⸗ kräften ausgeführt wer⸗ den, außerdem für In⸗ standsetzung von Ga⸗ ragen u. Betriebsein⸗ richtungen

Für Reparatur⸗ u. Ver⸗ packungsmittelbedarf der Betriebe der Wirt⸗ schaftsgruppe Gast⸗ stätten⸗ u. Beherber⸗ gungsgewerbe u. der Fachgruppe Badebe⸗ triebe, soweit sie die Arbeiten durch eigene Arbeitskräfte ausfüh⸗ ren lassen

Schnittholz zur Deckung des Bedarfs für Instand⸗ setzungen an Gebäuden,

„4 8 .

zum Deutschen Nr. 230

1

welte Beilage chsanzeiger ind Preußischen Staaisan

Berlin, Dienstag, den 1. Oktober

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

W“

Betriebsart

Bezirk

Anschrift der Ausgabestelle

Verwendungszwock

Wehrmachts⸗ eigene Werk⸗ stätten

251 Reichsjustiz⸗ ministerium Justizvollzugs⸗ anstalten

Bamberg

254 Breslau

255 Celle

256 Danzig

257 Darmstadt

258

Dresden 259

Düsseldorf 260

261 Graz 262

Hamburg 263

Innsbruck 265

Jena 266 Karlsruhe 267 Kassel Kiel

Köln

268 269

270 Königsberg 271 Leitmeritz 272 Linz 273

274

jeweiliger Bezirk des zuständigen Forst⸗ u. Holz⸗ wirtschaftsamtes

Oberlandes⸗ gerichts bezirke:

Braunschweig

Frankfurt / Main

Hamm / Westf. 264

Marienwerder

Zuständiges Forst⸗ und Holzwirt⸗ schaftsamt, Abt. III (Absatzlen⸗ kung), Dienststelle der Reichs⸗ stelle für Holz

Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Bamberg Generalstaatsanwalt beim Kam⸗ mergericht in Berlin Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Braunschweig Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Breslau Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Celle Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Danzig Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Darmstadt Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Dresden Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Düsseldorf Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Frankfurt / Main Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Graz Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Hamburg Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Hamm / Westf. Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Innsbruck Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Jena Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Karlsruhe Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Kassel Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Kiel Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Köln Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Königsberg Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Leitmeritz Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Linz Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Marienwerder

Bedarf an Schnittholz für die Instandsetzung, Unterhaltung u. Ferti⸗ gung in den Wehr⸗ machtswerkstätten

Versorgung der Arbeits⸗ betriebe der Justizvoll⸗ zugsanstalten mit Holz

Anschrift der Ausgabestelle

Gesundheits⸗ wesen Deutsches Rotes

Freie gemein⸗ nützige Kranken⸗ und Pflege⸗ anstalten Deutschlands

Privatkranke

Betbese blestt⸗

*

Arennh

anstalten

Zweibrücken 283

Emsland

Ges. Reichsgebiet v““

111““

1 Ges. Reichsgebiet

88

Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Zweibrücken Beauftragter des Reichsministers der Justiz für die Strafgefan⸗ genenlager in Emsland, Papen⸗

burg Deutsches Rotes Kreuz, Potsdam⸗ Babelsberg2

Schnittholz zur Instand⸗ setzung u. zum Umbau von eigenen Gebäuden, ferner zur Anfertigung von Geräten, Einrich⸗ tungsgegenständen und Verpackungsmitteln, so⸗ weit sie von eigenen Ar⸗ beitskräften ausgeführt werden, sowie Bau von Baracken und Gebäu⸗ den, soweit kein anderer Kontingentsträger zu⸗ ständig ist. Schnittholz zur Deckung des Bedarfs der Mit⸗ glieder für Instand⸗ setzung an Gebäudean⸗ lagen, Geräten, Fahr⸗ zeugen aller Art und Türeneinrichtungen so⸗ wie an Verpackungs⸗ mitteln. Die Einkaufs⸗ scheine werden nur zu⸗ geteilt, wenn die Ar⸗ beiten von eigenen Ge⸗ folgschaftsmitgliedern ausgeführt werden Schnittholz zur Deckung des Bedarfs der Mit⸗ glieder des Reichsver⸗ bandes Deutscher Pri⸗ vatkrankenanstalten für Instandsetzungen an Ge⸗ bäuden, Anlagen, Ge⸗ räten, Fahrzeugen aller Art u. Inneneinrich⸗ tungen sowie an Ver⸗ packungsmitteln. Ein⸗ kaufsscheine werden nur zugeteilt, wenn die Arbeiten von eigenen v X“ Arbeitskräften ausge⸗ führt werden Reichsfachschaft Deutscher Werbe⸗ Schnittholz zum Messe⸗ fachleute, Berlin W 62, Bay⸗ und Ausstellungsbau reuther Straße 37 sowie Anfertigung vo Mittelstücken für Schau⸗ fenster

Reichsverband der freien gemein⸗ nützigen Kranken⸗ und Pflege⸗ anstalten Deutschlands, e. V., Berlin 80 36, Mavybachufer Nr. 48/51

11

Reichsverband Deutsche Privat⸗ krankenanstalten e. V., Berlin

e

außer Deutsche

die Arbeiten selbst auss zer Reiichsbank

führen oder durch be⸗ triebseigene Arbeits⸗ kräfte ausführen lassen Schnittholz zur Deckung

Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in München 1 K.e gesea⸗ 8 Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ 8 L52heson.

landesgericht in Naumburg sch g EITW“ ungsrat Generalstaatsanwalt beim Ober (Sänktl. dem

Für Instandsetzung und Neuanfertigung von Einrichtungs⸗ u. Ver⸗ packungsgegenständen, soweit die Arbeiten in

Einrichtungen u. An⸗ b München lagen sowie für Ver⸗-⸗ 8 1 275 packungsmittel der Mit⸗ Naumburg glieder der Reichs⸗ 1 276 gruppe Banken, soweit 1 Nürnberg

Kriegswirtschaftsstelle im Reichs⸗ forschungsrat, Berlin⸗Steglitz, Grunewaldstr. 35 B

Betriebe Hauptvereinigung der deutschen

Milch⸗ u. Fett⸗

wirtschaft (Molkereien, Käsereien usw.) ohne Handel

Milch⸗ und Fettwirtschaft, Ber⸗ lin W 35, Potsdamer Str. 192

des Bedarfes der Kisten⸗ selbsthersteller sowie des Reparaturbedarfs für Fahrzeuge, Geräte und bauliche Instandsetzun⸗ gen sowie Einrichtungs⸗ gegenstände, sofern diese in eigener Werkstatt angefertigt werden

G

Reichsgruppe Energiewirtschaft, Berlin W 50, Rankestr. 1

die Arbeiten von eige⸗ nen Arbeitskräften aus⸗ geführt werden

Schnittholz für den In⸗ standsetzungs⸗ u. Unter⸗ haltungsbedarf der be⸗ triebseigenen Anlagen, soweit die Arbeiten durch eigene Gefolg⸗

277 Oldenburg

278 Rostock

279 Stettin

280

Stuttgart 281

landesgericht in Nürnberg Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Oldenburg Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Rostock Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Stettin⸗ Generalstaatsanwalt beim Ober⸗ landesgericht in Stuttgart

Reichsministe⸗ rium f. Wissen⸗ schaft, Erziehung u. Volksbildung unterstehenden Universitäten, Hoch⸗ u. Fach⸗ schulen⸗Institute, Anstalten, Stern⸗

eigener Werkstatt aus⸗ geführt werden, derje⸗ nigen Betriebe und Be⸗ hörden, die von der Kriegswirtschaftsstelle im Reichsforschungsrat durch Rohstoffe ver⸗ sorgt werden

Hauptvereinigu 8 s Für Neuanfertigung und 8 Betriebe der Hauptvereinigung der deutschen g Wien Generalstaatsanwalt beim Ober⸗

Eierwirtschaft ohne Handel

Handel Vermittlerge⸗ werbe, Häute⸗ verwertungen, Auskunfts⸗ u. Inkassogewerbe, Bewachungsge⸗ werbe, Automa⸗ tenaufstellge⸗ werbe, Blumen⸗ bindereien, Außenwerbung

Groß⸗, Ein⸗ und

und Nahrungs⸗ mittelhandel, d. h. Handel mit Butter, Käse u. Fettwaren, Eier u. Eierprodukten, Fisch u. Fisch⸗ mehl, Getreide, Futter⸗ u. Dün⸗

gemittel, Hopfen,

Obst, Gemüse u.

Südfrüchte, Vieh

und Wein Einzelhandel

inkaufsgenossen⸗ schaften, Ver⸗ braucher⸗ und landwirtschaft⸗ liche Genossen⸗ schaften Ambulantes Gewerbe

Bierverleger

Ges. Reichsgebiet 223

Reichsgebiet 226

Reichsgebiet

Reichsgebiet 228

Reichsgebiet

Eierwirtschaft, Berlin W 62,

Reichsgruppe Handel, Berlin⸗ Schöneberg, Salzburger Str. 21

Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Berlin W 30, Mackensenstr. 10

9

Wirtschaftsgruppe Einzelhandel,

Berlin⸗Schöneberg, Badensche Straße 50

Wirtschaftsgruppe Gemein⸗ schaftseinkauf, Berlin⸗Char⸗ 9, Adolf⸗Hitler⸗Platz n.

Wirtschaftsgruppe Ambulantes Gewerbe, Berlin NW 21, Alt⸗ Moabit 94

Reichsfachschaft der Bierverleger, Berlin⸗Schöneberg, Badensche Straße 52 8 8

Instandsetzung von Verpackungsmitteln für Eier, Bienenhonig und Geflügel und zur Re⸗ paratur von Betriebs⸗ einrichtungen für Be⸗ triebe, die die Gegen⸗ stände von eigenen Ar⸗ beitskräften herstellen lassen

1

Für die Instandsetzung, Erneuerung u. Ergän⸗ zung eigener Betriebs⸗ einrichtungen und An⸗ lagen des Handels, für Fertigungsbedarf des Handels und dessen Be⸗ darf an Verpackungs⸗ mitteln aus Holz, so⸗ weit die Arbeiten von eigenen Gefolgschafts⸗ mitgliedern ausgeführt werden

Reichskultur⸗ kammer Reichsfilm⸗

Reichskammer der bildenden Künste

Behördeneigene Werkstätten, Regiebetriebe u. ä.

Deutsche Reichs⸗

Mitglieder des

Deutschen Ge⸗

meindetages

Ges. Reichsgebiet 246

Ges. Reichsgebiet 247

Ges. Reichsgebiet 248

Ges. Reichsgebiet 249

Ges. Reichsgebiet 250

straße 1—12

11““ 8 Der Präsident der Reichsfilm⸗ kammer, Berlin W 15, Meineke⸗ straße 21 Reichstheaterkammer, Berlin W 62, Keithstr. 27

Reichskammer der bildenden Künste, Berlin W 35, Blumeshof

Reichsverkehrsminister, Eisen⸗ bahnabteilungen, Berlin W 8, Voßstr. 35

Reichsbahnzentralamt, Berlin SW 11, Hallesches Ufer 76

Deutscher Gemeindetag, Berlin NW 40, Alsenstr. 7

Reichsleitung des Arbeitsdienstes, Berlin⸗Grunewald, Schinkel⸗

1

der Zweiten

schaftsmitglieder ausge⸗ führt werden Für Fertigungs⸗ u. In⸗ standsetzungsbedarf der Filmatelier⸗Betriebe u. auch⸗theater Für Instandsetzung und Neuanfertigung von Dekorationen u. kleine⸗ renReparaturen, soweit sie von eigenen Arbeits⸗ kräften ausgeführt werden Zum Verpacken von Vil⸗ dern u. ähnlichem, zur Reparatur von Anti⸗ quitäten, zur Anferti⸗ gung von Gerüsten für Bildhauer, zum Schnit⸗ zen von Spielwaren, zur Anfertigung von Messe⸗ ständen, soweit der An⸗ tragsteller nicht einer anderen gewerbl. Or⸗ ganisation angehört Für Werkstättenschnitt⸗ holz zur Fahrzeugun⸗ terhaltung Zur Deckung des Be⸗ darfes der Deutschen Reichsbahn mit Nadel⸗ holzschwellen Gemeindliche Dienst⸗ stellen u. Betriebe, so⸗ weit sie die Durchfüh⸗ rung von Unterhal⸗ tungs⸗ u. Instand⸗ setzungsarbeiten selbst übernehmen, d. h. von eigenen Gefolgschafts⸗ mitgliedern ausführen lassen Einrichtungsgegenstände, Umbauten u. Baustel⸗ lenbedarf sowie Unter⸗ haltungs⸗ u. Erneue⸗ rungsbedarf, ferner Be⸗ darf an Verpackungs⸗ mitteln, soweit die Ar⸗ beiten durch eigene Ar⸗ beitskräfte ausgeführt werden

Beilage.)

8

282 aandesgericht in Wien

warten, Medi⸗ zinalämter u. ä.)

Einziehung von Gasbrand⸗(Gasödem⸗) Serum. RdErl. d. RMd J. v. 23. 9. 1940 IV g 2769/40 5543.

(1) Die Gasbrand⸗(Gasödem⸗) Sera mit den Kontroll⸗ nummern 198 bis 213 (wörtlich: „einhundertachtundneunzig“ bis „zwei⸗ hundertdreizehn“) aus der J. Farbenindustrie AG., Abt. Behringwerke, in Marburg a. d. L. sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt. 1 (2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Süddeutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deut chland.

Die Reichsinderxrziffer 1“ für die Lebenshaltungskosten im September 1940.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats September 1940 auf 131,6 (1913/14 = 100). Sie ist gegenüber dem Vormonat, wie alljährlich um diese Zeit, zurückgegangen. Der Rückgang be⸗ trägt 1,1 vH. (Vormonat 133,1); 1939 hat er zur gteichen Zeit 1,3 vH. betragen.

Die Indexziffer für Ernährung hat sich infolge des jahreszeitlichen Preisrückgangs für Kartoffeln und Gemüse von 133,0 auf 129,9 (— 2,3 vH.) gesenkt. Die Inderziffer für Bekleidung hat von 140,1 auf 141,6 (+ 1,1 vH.) und die Indexziffer für „Verschiedenes“ von 146,7 auf 147,0 (+ 0,2 vH.) angezogen. Im übrigen hat sich die Inderziffer für Heizung und Beleuchtung (124,1) kaum verändert (Vor⸗ monat 124,0), während die Indexziffer für Wohnung (121,2 gleichgeblieben ist.

Berrlin, den 30, September 1940.

Statistisches Reichsamt.

Zweite Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft über die Einführung

seiner Bekanntmachungen in den sudetendeutschen Gebieten.

8 Vom 1. Oktober 1940.

Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung

(RGBl. I S. 791) in Verbindung mit der Verordnung über die Einführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung in den sudetendeutschen Gebieten vom 24. November 1938 (RGBl. 1. S. 1643) wird zur Inkraftsetzung von Bekanntmachungen des b in dem sudetendeutschen Gebiet folgendes be⸗ timmt:

Die 17. Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft vom 5. Mai 1936 (Reichsanzeiger Nr. 111) tritt in den sudetendeutschen Gebieten am 1. Oktober 1940 in Kraft. Soweit die Ziffern 4 bis 7 dieser Bekanntmachung auf in den sudetendeutschen Gebieten noch nicht eingeführte reichsrecht⸗ liche Vorschriften“ Bezug nehmen, sind diese sinngemäß an⸗ zuwenden. 8

Für vorhandenes Werbematerial, das den Bestimmungen der 17. Bekanntmachung nicht entspricht, wird eine Auf⸗ brauchsfrist bis zum 31. Dezember 1940 gewährt.

Berlin, den 1. Oktober 1940. 1 Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft.

v11A16A6A“ v“ ““ Fünfte Bekanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezug von Sohlenmaterial für Schuhmacher in den Monaten

Oktober und November 1940 Ersatz der Dritten Bekannt⸗ machung zur Anordnung 81)

vom 30. September 1940.

Auf Grund des §6 der Anordnung 81 vom 31. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 127 vom 3. Juni 1940) wird der Bezug von Sohlenmaterial für Schuhausbesserungen in den Monaten Oktober und Novem⸗ ber 1940 folgendermaßen geregellt:

Artikel I

.(1) Der örtlich zuständige Kreishandwerksmeister hän⸗ digt im Benehmen mit dem Obermeister der Schuhmacher⸗ Innung in der Handwerksrolle eingetragenen Schuh⸗ macher Bestellscheine für Sohlenmaterial aus. Der Kreis⸗ handwerksmeister kann diese Aufgabe auf den Obermeister der Schuhmacher⸗Innung übertragen. Die S5. der dem ein⸗ secen Schuhmacher auszuhändigenden Bestellscheine richtet ich unter Berücksichtigung der Vorschrift des Artikels III. Abs. 2 dieser Anordnung nach der Zahl der Kunden, die auf

18

Grund der Anordnung 86 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Kundenlisten bei Schuhmachern) vom 123. August 1940 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 195 vom 21. August 1940) in der Kundenliste dieses Schuhmachers eingetragen sind.

(2) Die Bestellscheine werden für Unterleder, Gummi⸗ sohlenmaterial und Lederfaserstoff ausgegeben. Die Vertei⸗ lung dieser verschiedenen Bestellscheine auf die einzelnen Schuhmacher erfolgt durch den Kreishandwerksmeister oder Innungsobermeister nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Be⸗ stellscheine für Unterleder sind vor allem an die Schuhmacher auszugeben, die in größeren Mengen Arbeitsschuhwerk aus⸗ zubessern haben.

(3) Das gegen Bestellscheine bezogene Sohlenmaterial darf nur zu Schuhausbessexungen verwendet werden.

Artikel II.

Die Kreishandwerksmeister und Innungsobermeister dürfen Bestellscheine für Sohlenmaterial nur solchen Schuh⸗ machern aushändigen, die gemäß § 1 der Anordnung 86 Kun⸗ denlisten führen.

Artikel III.

(1) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft übersendet den Kreishandwerksmeistern für die Monate Oktober und No⸗ vember 1940 Bestellscheine in einer Menge, die unter Berück⸗ sichtigung der Einwohnerzahl des Kreishandwerksbezirkes er⸗ rechnet ü.

(2) Die Kreishandwerksmeister und Innungsobermeister können bis zu 10 v. H. der ihnen übersandten Bestellscheine zur Deckung eines Sonderbedarfes, der bei einzelnen Schuh⸗ machern auftreten kann, zurückbehalten. Die übrigen Bestell⸗ scheine sind bis zum 6. November 1940 möglichst nach der Zahl der bei den einzelnen Schuhmachern eingetragenen Kun⸗ den zu verteilen.

(3) Ueber die verteilten Bestellscheine haben die Kreis⸗ handwerksmeister nach Abschluß der Bestellscheinausgabe un⸗ verzüglich, spätestens bis zum 5. November 1940, abzurechnen und die Abrechnungsbogen unter „Einschreiben“ an die Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin⸗Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 78, einzusenden.

Artikel IV

(1) Zur Versorgung der Personen, die in Kundenlisten von in der Handwerksrolle eingetragenen Schuhmachern nicht

8 b