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sanzeiger Nr. 237
vom 9. Oktober 1940. S. 2
Wann wird Spinnstoffware bezugsbeschränkt? 4 Es ist gelegentlich die Frage aufgetaucht, ob an sich kleider⸗ karten⸗ oder bezugscheinpflichtige Waren dann von den Bezugs⸗ beschränkungen ausgenommen sind, wenn sie aus Materialien her⸗ gestellt werden, die an sich keinen Bezugsbeschränkungen unter⸗ liegen. Der Reichsbeauftragte für Kleidung. und verwandte Gebiete hat zu dieser Frage festgestellt, daß Spinnstoffwaren, die ihrer Art nach bezugsbeschränkt sind, auch dann bezugsbeschränkt bleiben, wenn sie aus nichtbezugsbeschränkten Spinnstoffwaren her⸗ gestellt werden. Beispielsweise ist also ein aus nichtbezugs⸗ beschränkten Bändern oder Sbvsstesesn hergestellter Wäsche⸗ oder Oberbekleidungsgegenstand bezugsbeschränkt.
Die Wareneinfuhr nach dem General⸗ gonvernement.
Zu den in den letzten Tagen erschienenen Veröffentlichungen über die Wareneinfuhr in das Generalgouvernement und über das beabsichtigte Abfertigungsverbot wird zur Berichtigung folgendes mitgeteilt:
Es ist dringend ratsam, Waren in das Generalgouver⸗ nement erst dann einzuführen, wenn die devisenrechtliche Feeeeäö durch die Devisenstelle Krakau,
enehmigungsabteilung, Krakau, Krupnicza 44, erteilt ist. Wer dieses Erfordernis nicht beachtet, hat zu gewärtigen, daß lediglich die Einzahlung der Rechnungsbeträge auf ein Sperrkonto genehmigt wird.
Auskünfte erteilt im Reichsgebiet die Dienststelle des Bevoll⸗ mächtigten des Generalgouverneurs, Berlin W 35, Standarten⸗ straße 14, Ruf: 22 93 91.
Berliner Börse vom 8. Oktober.
Nach der starken Befestigung in den letzten Tagen kam es an den Akrienmärkten am Dienstag zu einem Rückschlag, der jedoch im Vergleich zu den vorangegangenen Steigerungen als belanglos zu bezeichnen ist. Da von der Bankenkundschaft andererseits auch Kaufaufträge vorlagen, kam es auch verschiedentlich zu Kurs⸗ gewinnen. Die Umsätze waren eher ruhiger. Am Montanmarkt büßten Ver. Stahlwerke ½¼, Rheinstahl und Hoesch je ½, Buderus 1 ¼ und Harpener 1 ½ % ein. Stol⸗ erger Zink waren um ½¼ 2%¹%h befestigt. Bei den Braunkohlen⸗ werten verloren Bubiag 1, Deutsche Erdöl 2 ¼ und Ilse Genuß 3 %. Am Kaliaktienmarkt gaben Wintershall 1 ¼ und Salz⸗ detfurth 1¼1 % her. Von chemischen Papieren ermäßigten sich Farben um %, von Heyden um *, Schering um ¾ und Rütgers in3 94 %. Fest lagen weiterhin Gummi⸗ und Linoleumwerte, on denen Conti Gummi 1 und Dt. Linoleum 1 ¼ % hergaben. Bei den Elektro⸗ und Versorgungswerten waren Gesfürel, ziemens und Schles. Gas je um 1, RWE um 1 %, Charlotte sser um 111 und AEG um 2 % rückgängig. Höher lagen Dessauer Gas um ½¼ und EW⸗Schlesien um 1 ¼ %. Bei den Autowerten büßten 2 und BMW 3 % ein. Von
1 Daimler 2 .% Maschinenbaufabriken gaben Berliner Maschinen sowie Bahn⸗ edarf je 1 % her. Rheinmetall Borsig wurden um *% % höher notiert. Zu erwähnen sind noch Metallgesellschaft und Berger mit je — 1, Felten mit — 1 ¼ und Waldhof mit — 1 4. Allge⸗ meine Lokal und Kraft zogen um 2 % an. Im Verlauf blieb die Haltung überwiegend schwächer, wenn sich auch vereinzelt Ansätze zu einer leichten Erholung zeigten. Man handelte Ver. Stahlwerke mit 139 ¾ nach zeitweise 139 ¼ und Farben mit 195 ¼l nach 194 ¾. Berl. Maschinen und Dessauer Gas gingen um 1 ¼, Demag, Siemens Stammaktien, Lichtkraft, Wintershall, Feldmühle, Westdeutsche Kaufhof und Bemberg um je 1 % zurück. Fester waren demgegenüber BMW und Daimler mit + 1, Rheinmetall mit + %, Gesfürel mit +† %, Chemische Heyden mit + % und Charlotte Wasser mit +† . Gegen Ende des Verkehrs trug die Kursentwicklung ein uneinheitliches Gepräge. Ver. Stahlwerke schlossen mit 139 % und Farben mit 195 ⁄⅛. Aschaffenburger befestigten sich gegen den
Verlaufsstand um 1 ³¼1, Daimler, BMW und Wintershall um
Wirtschaft de
Englands Leinenindustrie im Zusammenbruch.
2 Stockholm, 9. Oktober. Vor kurzer Zeit haben die britische Presse und der britische Rundfunk eifrig Meldungen verbreitet, daß in England die Flachsanbaufläche bedeutend vermehrt worden sei, daß die diesjährige Ernte außerordentlich reich ausgefallen wäre, und daß durch ein neues Verfahren zur Ersatzverarbeitung von Jute die britische Leinenindustrie durchgehend voll beschäftigt sei und über reichliche in⸗ und ausländische Aufträge verfüge.
Nunmehr wird jedoch aus einem Bericht der Dubliner Zeitung „IJrish Preß“ bekannt, daß die nordirischen, also im englischen Gebiet liegenden Flachsspinnereien durch die kata⸗ strophale Rohstoffverknappung schwerstens betrofsen worden seien. Von 45 Flachsspinnereien in 6 Grafschaften sind, wie das Blatt feststellt, 22 unbeschäftigt, davon 16 überhaupt auf unbe⸗ stimmte Zeit geschlossen. Da die Leinenindustrie Nordirlands einen der wichtigsten Industriezweige dieses Gebietes darstellt, ist jetzt naturgemäß eine ernste Störung des dortigen Wirtschafts⸗ lebens und eine auf das gesamte Leben des Bezirkes sich aus⸗ wirkende Wirtschaftskrise zu verzeichnen.
Die neuesten italienischen Erntezahlen.
Rom, 8. Oktober. Nach einer Zusammenstellung, die im Auf⸗ trag des Korporationsministeriums gemacht worden ist, ist die Maisernte in diesem Jahr besonders reichlich. Auch die Kartoffel⸗ ernte liegt wesentlich über den Vorjahresergebnissen. Die Weizen⸗ ernte liegt dagegen unter den Schätzungen. Der Zuckerplan sieht eine Erzeugung von 4,86 Mill. dz vor, wozu noch 240 000 dz an Vorräten kommen. Die Rindfleischproduktion wird um 10 bis 15 % über dem Stand von 1938 liegen. Die starken Fleischein⸗ fuhren dienten der Vorratshaltung. Die Butter⸗ und Schmalz⸗ erzeugung hat sich ebenfalls um 10 bis 15 % erhöht. Die Olivenöl⸗ produktion stellte sich 1939/40 auf 3,15 Mill. dz, während man 88 18 Fee. Kampagne eine Erzeugung von 2 ¼ Mill. dz Oel erwartet.
Starker Aufschwung der spanischen Kohlen⸗ förderung.
„Madrid, 8. Oktober. Die dieser Tage erfolgte amtliche Ver⸗ öffentlichung der Zahlen der spanischen Kohlenförderung bringt gegenüber den Zahlen des Vorjahres eine wesentliche Steigerun die in Wirtschaftskreisen zu optimistischen Kommentaren Anla gegeben hat. Mit einer Gesamtförderung von 4,5 Mill. t er⸗ reichte die Förderung im ersten Halbjahr 1940 Rekordzahlen. In der gleichen Zeit des Vorjahres waren insgesamt nur 2,9 Mill. t Anthrazit, Steinkohle und Braunkohle worden. Steigerung ist außerordentlich stark und ük rtrifft sogar di besten
Ergebnisse der Vorkriegsjahre.
1½, Feldmühle um ¾, Westdeutsche Kaufhof um 36 und Mannes⸗ mann um ℳ %. Andererseits verloren Charlotte Wasser 1 ¼, RWE N und Bekula ½ %.
Am Kassamarkt lagen Banken nach der vorangegangenen Auf⸗ wärtsbewegung nicht einheitlich. Deutsche Bank und Dresdner Bank gingen um 1 ¼1 und Niederlaus. Bank um ½ % zurück. Demgegenüber wurden Berl. Handelsgesellschaft um 1, Adca um ½, Lübecker Commerzbank und Überseebank um 1 und Berl. Kassenverein um *½ P heraufgesetzt. Von Hyp.⸗Banken befestigten sich Dt. Centralboden, Dt. Hyp. und Bayer. Hyp. um 1½ P. Sachsenboden büßten 1 ½ % ein. Am Schiffahrtsaktienmarkt ge⸗ wannen Hapag und Hamburg⸗Süd *½ . Nordlloyd gingen um ¼ % zurück. Von Kolonialanteilen neigten Schantung mit — und Otavi mit — % RM zur Schwäche. Der Einheits⸗ markt der Industriepapiere verkehrte überwiegend weiter in fester Haltung. Zu nennen sind Dt. Nileswerke und Ver. Glanz⸗ toff mit + 5, Schöfferhof, Beton und Monierbau mit + 4, Huta mit + 7, Natronzellstoff mit +† 6 und Boswau & Knauer mit
1½.
Steuergutscheine I nannte man wieder mit 101 ¾.. Steuer⸗ gutscheine II wurden gleichfalls zu unveränderten Kursen umgesetzt.
Von variablen Renten stellten sich Reichsaltbesitz unter Schwankungen auf 154 ½ — 154 % (Vortag 154,60) und Reichsbahn⸗ vorzüge unverändert auf 127 %.
Am Kassarentenmarkt waren Pfandbriefe und Kommunal⸗ obligationen fast durchweg „Strich⸗Geld“. Stadtanleihen blieben bis auf eine Ausnahme umsatzlos. Gemeindeumschuldung stellte iich auf 99,90 nach 100. Dekosama I-—III blieben unverändert. benso hatten Länderanleihen keine nennenswerten Verände⸗ rungen aufzuweisen. Von Altbesitzemissionen befestigten sich Hamburger und Westfalen um ¼ bzw. ½ %. Am Markt der Reichsanleihen lagen 35 er chätze (41— 45) mit 101 ¾2 knapp behauptet und 38 er Folge II— ½⅛ % schwächer. 35 er Reichs⸗ bahnschätze wurden um ½ % heraufgesetzt. Industrieobligationen wurden zu schwächeren Kursen gehandelt.
Der Privatdiskontsatz stellte sich wieder auf 2 4¼ % in der Mitte.
Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 1 4 bis 2 % unverändert.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung stellte sich der Schweiz. Franken auf 57,85 gegen 57,70 am Vortage.
Börsenkennziffern 8 für die Woche vom 30. 9. bis 5. 10.1940.
Die vom Steatistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 30. September bis 5. Oktober 1940 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:
. Wochendurchschnitt Monats⸗
vom 30. 9.40 vom 22. 9.40 duvrchschnitt
Aktienkurse (Kennziffer bis 5. 10.40 bis 28.9. 40 September
1924 bis 1926 = 100)
Bergbau und Schwerindustrie 139,39 137,29 135,33 Verarbeitende Industrie 132,44 129,95 128,16 Handel und Verkehr 138,47 136,57 134,77 135,80 131,74
Gesamt.. Kursniveau der 4 ½ % igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ akiienbanken Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinden
Durchschnitt.. Außerdem: 4 ½¼ %ige Industrieobligationen 5 %oige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe
101,21
101,64 100,87
101,57 101,27
101,01
101,03 100,60
101,40 100,98
102,94 105,33
99,90
102,17 104,44
99,90
Die Bedeutung des brafilianischs⸗argentinischen Handelsabkommens.
Rio de Janeiro, 8. Oktober. Das in Rio de Janeiro unter⸗ zeichnete Handelsabkommen zwischen Brasilien und Argentinien wird von der brasilianischen Presse mit großer Genugtuung be⸗ grüͤßt, weil es nicht nur eine Erleichterung für den Absatz der durch den Krieg angehäuften Ueberschußerzeugnisse durch die beiderseitige Kreditgewährung schafft, sondern auch eine grund⸗ sätzliche enge Zusammenarbeit zwischen Brasilien und Argentinien in Außenhandelsfragen anstrebt mit dem Ziel, auf der Grund⸗ lage eines verstärkten Warenaustausches einen Ausgleich der Handelsbilanz herbeizuführen. Gleichzeitig mit dem Abkommen gaben die Regierungen die „Erklärung von Rio de Janeiro“ ab, daß die Abmachungen lediglich die natürlichen Handelsverbindun⸗ gen beider Länder enger gestalten wollen, aber keine Abschließung gegenüber anderen Nationen, besonders amerikanischen Nationen, beabsichtigen. Das Abkommen trägt die Form von Empfehlungen der Finanzminister beider Länder an die Regierungen Brasiliens und Argentiniens und schlägt die Förderung bisher noch nicht vorhandener Erzeugung in beiden Ländern vor durch die Ver⸗ pflichtung, eine derartige Erzeugung innerhalb von 10 Jahren durch keinen Schutzzoll oder andere E1““ be⸗ hindern. Das gleiche Prinzip soll nach Möglichkeit auch Anwen⸗ dung finden 82 die nur in einem der beiden Länder bestehende Erzeugung und auf solche Erzeugung, die in einem Land nur unwesentliche Bedeutung besitzt. Fün die übrige Erzeugung soll ein langsamer Zollabbau angestrebt werden, soweit dies ohne eine Schädigung der Volkswirtschaft möglich ist. Falls für eine Periode von mindestens einem halben Jahr die Handelsbilanz eine starke Unausgeglichenheit aufweist, N das Land mit dem Ausfuhrüberschuß Maßnahmen zum Ausgleich durch eine Ver⸗ mehrung der Einfuhr treffen. Beide Länder verpflichten sich zu einer Beschränkung des Verbrauchs von Ersatzmitteln für Nah⸗ rungsmittel, die von dem anderen Land bezogen werden können, wie Kaffee, Maté und Weizen. Argentinien gewährt Erleichte⸗ rungen für die Einfuhr brasilianischer Textilien und legt die Mindestjahresquote auf 30 Mill. argentinische Pesos für die Einfuhr brasilianischer Textilien fest. Argentinien stellt einen Kredit von 50 Mill. Pesos bereit für den Aufkauf argentinischer Ueberschußprodukte, die nicht mit brasilianischen Produkten kon⸗ kurrieren, durch Brasilien. In gleicher Weise stellt Brasilien einen Kredit in derselben Höhe bereit für argentinische Käufe brasilianischer Ueberschußerzeugnisse. Die gekauften Mengen werden eingelagert; ihre Wiederausfuhr ist verboten. Der Banco do Brasil und die argentinische Zentralbank werden ein Abkommen über die Erleichterung des Zahlungsverkehrs im sußemhanden S. Tegletepe Jeht das e
uß ähnlicher Vereinbarung erikanischen Ländern vor. G
Notierungen der Kommifsion des Verliner Metallbörsenvorstandes
vom 9. Oktober 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Originalhüttenaluminium,
99 % in Blöcken.
desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 °,
9 .53 .„ Reinnickel, 98 — 99 % .
Feinsilber
133 137
Lieferung und Bezahlung):
H. ℳ
. 35,50 — 38,50
für 100 kg
1 fein
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabuh). Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio d Janeiro) Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval / Talinn) Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .... Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand)
Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreah. Lettland (Riga) ...
Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) .. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) ... Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
1 agypt. Pfd. 100 Afghani
1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga 1 Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen 1 engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen 100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats
100 Litas 100 lux. Fr.
1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
9. Oktober
Geld
18,79 0,583
39,96 0,130
3,047 48,21
62,44 5,06
2,148 132,57 14,59 38,42
13,09 0,585
5,604 48,75 41,94
9,99
59,46
57,84 8,591
23,56
1,978 0,929 2,498
Brie;
18,83 0,587
40,04 0,132 3,053
48,31
—
62,56 5,07
2,152 132,83 14,61 38,50
13,11 0,587
5,616 18/85 42,02 10,01 56,88 10,06
59,58 57,96
8,609
23,60
1,982 0,931 2,502
8. Oktober Geld
18,79 18,83
0,583
39,96 0,130 3,047
48,21
62,44 5,06
2,148 132,57 14,59 38,42
13,09 0,585
5,604 48,75 41,94
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Lurse;
England, Aegypten, Südafrik. Union
Frankreich.
Kanada
Australien, Neuseeland C11“ Britisch⸗Indien .00060600000000b20b20b242—-⸗—⸗
—
Geld 9,89
4,995 7,912
74,18
2,098
Brief 9,91 5,005 7,928 74,32 2,102
2
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
“
Sovereigns 20 Francs⸗Stücke. Folc düehe egyptische vegethenschch. 1000 —5 Dollar.. 2 und 1 Dollar Argentiniscce. Australische Belgiscche. Brasilianische. Brit.⸗Indische Bulgarische. Dänische: poße 8„ 10 Kr. u. darunter Englische: 10 £ u. darunter Estnischeel. Finnische Französische. Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: groß 100 Dinarkr... Kanadische Lettländische Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei
Schwedische: große
50 Kr. u. darunter Schweizer: große...
100 Frs. u. darunt. Südafr. Union.. Türkische. Ungarische.
8 Notiz für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.
100 Kronen
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
Geld
20,38
16,16 4,185 4,19
2,39 2,39 0,47 2,74 39,92 0,095 46,41
48,90 4,19
4,79 4,99 132,73
13,07
5,60 1,39
100 Pengö
9. Oktober
Brief
20,46
16,22 4,205 4,21
2,41 2,41 0,49 2,76
40,08 0,105
8. Oktober Geld 20,38 16,16
4,185
16,22 4,21 2,37
4,19 4,79 4,99 132,73 13,07
5,60 1,39
Brief
22 W 8 8 8 8 . A. 4 un. *8 2
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 9. Oktober 1940.
S.
111A1A“
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 9. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 8. Oktober auf 74,00 R.ℳ) für 100 kg.
Berlin, 8. Oktober. Preisnotierungen für Nahru gs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) ([Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) 57,50 bis 58,30, Linsen, käferfrei §) 65,30 bis 66,20 und 70,85 bis 71,00, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 56,00 bis 57,40, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) 57,25 bis 58,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) 56,75 bis 57,00, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) 47,65 bis 48,00, Grüne Erbsen, Ausland 57,00 bis 58,00, Reis: Rangoon § *) 33,95 bis 34,95, Arracan § *) 38,75 bis 39,75, Italiener ungl. § *) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, grob, G/⁄¼4 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne 0C/6 *) 34,00 bis 35,00 f), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50, Weizenmehl, Type 812, Inland 34,65 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 39,25 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübemn 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,— Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 %
Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich
chte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 8
Devisen.
(D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ 577,90 G., 579,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London *) 98,90 G., 99,10 B., Madrid —,—, Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris *) 55,99 G., 56,11 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30 47 G., 30,53 B., Athen 21,48 G., 21,52 B.
*) Für innerdeutschen Verrechnungskurs.
Budapest, 8. Oktober. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Amsterdam 183,45, Berlin 136,80, Bukarest 34,50, London 13,95, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,—, Prag 11,80, Sofia 413,00, Zürich 80,05, Slowakei 9,65.
Paris, 8. Oktober: Börse bleibt geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 9. Oktober. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 — 75,43, London —,—, New York 188 ⁄16 — 188 ⁄6, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,55 — 43,64, Helsingfors 3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,— Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 8. Oktober. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,95, London 17,00, New York 432,00, Brüssel —,—, Mailand 21,82 ½, Madrid 40,00, Holland —,—, Berlin 173,50, Stockholm 103,25, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Sofia 535,00, Budapest 85,50, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 280,00, Bukarest 225,00, Helsingfors 890,00, Buenos Aires 101,50, Japan 101,50.
Kopenhagen, 8. Oktober. (D. N. B.) London 20,91, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen —,—,
ürich 120,10, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, slo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,— Madrid —,—, Warschau —,—. — Alles Brief.
Stockholm, 8. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 9,50 G., 9,90 B., Brüssel 67,20 G., 67,80 B., Schweiz. Plätze 96,80 G., 97,60 B., Amsterdam 222,30 G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B.,, Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag 16,80 G., 17,00 B., Madrid —,—, Warschau —,—.
Oslo, 7. Oktober. (D. N. B.) London —,—, Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,—, New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam
Prag, 8. Oktober.
bis auf weiteres
London, 8. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 %16, Silber auf Lieferung Barren 23 ⅜, Silber fein See 25 ⁄6, Silber auf Lieferung fein 25,25, Gold 168/—.
Wertpapiere. Frankfurt a. M., 8. Oktober. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 154,50, Aschaffenburge Buntpapier —,—, Buderus Eisen 137,50, Cement Heidelberg 194,00, Deutsche Gold u. Silber 275,00, Deutsche Linoleum 181,25, Eßlinger Maschinen 154,00, Felten u. Guilleaume 194,50, Ph. Holzmann 238,75, Gebr. Jung⸗ hans F-ne⸗ ep. eZ —,—, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke —,— oigt u. Häffner 200,00 3 Waldhof 169,00. 1 1 “ Hamburg, 8. Oktober. (D. N. B.) Schlußkurse. Dresdner Bank 142,75, Vereinsbank 163,00, I Fourseehe 117,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 97,00, Hamburg⸗Südamerika ——, A e’“ 234,00 B., Dynamit Nobel 6, , Guano ,00, Harburger Gummi 230,00, H. ⸗ n 175,00, Neu Guinea b Otavi —,—. “ ien, 8. Oktober. (D. N. B.) 61 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99,90, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,90, 82 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 99,85, 6 % Wien 1934 99,80, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A ,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 19,00, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 32,75 K., Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil 147,50, Kabel⸗ und Drahtind. 193,̃50, Lapp⸗Finze AG. 115,50, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal —,—, Neusiedler AG. 129,50, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 152,00, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 152,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch —,—, Steyrermühl Papier 75,00, Veitscher Magnesit 20,50, Wagner⸗Biro 187,00 K., Wienerberger Ziegel —,—. Amsterdam, 8. Oktober. (D. N. B.) A. Fort⸗ laufend notierte Werte: 1. Anleihen: 40% Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. I m. Steuererleichterung 1001 ½16, 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 97,00, 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II mit Steuererleichterung 1001 ⁄¼16, 5 ½ % Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. 475⁄16 *). 2. Aktien: Algemeene Kunstzijde Unie (AKu) 124,00*), Philips Gloeilampenfabr. 194,00 *) Lever Bros. & Unilever 136,75 *), Anaconda Copper Mining 21,00, Bethlehem Steel Corp. 65,75, Republic Steel 16,00 *), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. Petroleumbronnen 233,00 *), Shell Union 7 *), Nederl. Scheepvaart Unie 143,00 *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 202,25 *), Handelsvereeng. „Amsterdam“ 376,00, Serembah Mij.
[30842]
Brief 20,46
4,205
190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00
bis 110,00.
§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Antwerpen —,—,
—,—, Zürich 100,50 G., 102,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Stockholm 104,75 G., 105,25 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B. Prag —,— G, 15,00 B., Warschau —,—.
Moskau, 27. September. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,46, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 121,05, Berlin 212,00.
161,75 *). B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Rei 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 9 27,00, 4 % Golddiskontbank pref. 96,00, Kunstzijde Industrie 118,00, Intern. Viscose Comp. 54,75 Nederl. Kabelfabr. 407,00, Rotterdam Droogdok Mij. 295,50, Ver. Kon. Papierfabr. Van Gelder & Zonen 138,50, Allgemeine Elektrizitäts⸗ gesellschaft X,—, J. G. Farben, Certificate 160,—, stücke 160,—. — *) Mittel.
7 % do. mit Kettenerkl. 2. Aktien: Holländ.
do. Original⸗
Gffentlicher Anzeiger.
3. Aufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
41. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktieugesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 1 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier
völlig druckreif eingesandt werden.
Anderungen rebaktioneller
Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
3. Aufgebote.
Aufgebote.
18 F 68/40. 1. Die Wwe. Frau Clara Schmidt geb. Malitz, Buchholz, Kreis Harburg, Parkstr. 27, Antragstellerin, vertreten durch Rechtsanwalt und No⸗ tar R. Wittber in Hamburg⸗Harburg, Schüttstr. 1—3, hat das Aufgebot nach⸗ folgender Aktien über je 800,— Hℳ der Gelsenkirchener Bergwerks⸗Aktiengesell⸗ schaft, die ihren Namen in Vereinigte Stahlwerke, Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Düsseldorf, geändert hat, näm⸗ lich: Aktie über 800,— Rℳ Nr. 285 669 — 285 670, Aktie über 800,— ℳ Nr. 036 997 — 036 998, Aktie über 800,— Rℳ Nr. 037 377 — 037 378, Aktie über 800 Hℳ Nr. 037 435 — 037 436, Aktie über 800,— ℳ Nr. 037 477 — 037 478, Aktie über 800,— R.ℳ Nr. 049 271— 049 272, Aktie über 800,— Rℳ Nr. 053 615— 053 616, Aktie über 800,— Hℳ Nr. 055 841 — 055 842, Aktie über 800,— H.ℳ Nr. 056 267 — 056 268, Aktie über 800,— Rℳ Nr. 060 417—060 418, Aktie über 800,— Rℳ Nr. 044 659 — 044 660, Aktie über 800,— Rℳ Nr. 047 341 — 047 342, Aktie über 800,— Hℳ Nr. 062 257— 062 258, Aktie über 800,— H.ℳ Nr. 087 377 — 087 378, Aktie über 800,— H. ℳ Nr. 097 955 — 097 956, Aktie über 800,— Hℳ Nr. 098 835 — 098 836, Aktie über 800,— Hℳ Nr. 100 609 — 100 610, Aktie über 800,— Rℳ Nr. 257 031 — 257 032; 2. die Erben des verstorbenen Isaak Hutzler, nämlich: 1. die Wwe. Jenny Sara Hutzler geb. Siegel, 2. die Gerda Sara Hutzler, beide in Düsseldorf, Bilker Str. 23 a, letztere vertreten durch die Antragstellerin zu 1, haben das Auf⸗ gebot der angeblich in Verlust geratenen Auslosungsscheine der Reichsschulden⸗ verwaltung, nämlich: 1 Stück Buch⸗ stabe A Gr. 33 Nr. 31 391 zu 12,50 R.ℳ und 1 Stück Buchstabe B Gr. 31 Nr. 49 292 zu 25,— R.ℳ — 18 F 73/40 — zum Zwecke der Kraftloserklärung be⸗ antragt. Die Inhaber der Urkunden
eavaums a eere uns Fa cRs
2
*
werden 9 spätestens in dem auf den 24. April 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Mühlen⸗ straße 34, Zimmer 69, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumel⸗ den und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Amtsgericht Düsseldorf.
[30843] Aufgebot.
Rechtsanwalt Alfred Lang in Eß⸗ lingen am Neckar, Katharinenstr. 48, hat als Nachlaßpfleger in der Nachlaßsache der am 18. Dezember 1938 in Eßlingen am Neckar verstorbenen Marie Gagg geb. Benz, geschied. Ehefrau des Richard Gagg, Wagners in Eßlingen a. N., das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Marie Gagg spätestens in dem auf Montag, den 9. Dezember 1940, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ glaubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksich⸗ tigt zu werden, von dem Erben nur in⸗ soweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlosse⸗ nen Gläubger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Aachases nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses
nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit Eßlingen a. N., den 1. Oktober 1940. 3 Amtsgericht.
ler in
4. Leffentliche
Zustellungen.
[30670] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Anna Olschewski in Ortelsburg, Seedanziger eg. 3, LE1131 Rechtsanwälte
ocksch und Dr. Lipka in Ortelsburg, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter August Vischewfti, rüher in Ortels⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen sebi chuldang mit dem Antrage: Die am 24. Mai 1920 vor dem Stan⸗ desamt in Aweiden geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden und der Be⸗
klagte für den allein schuldigen Teil
erklärt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Allenstein, Kaiserstraße 44, II. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 306, auf den 4. Dezember 1940, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Allenstein, den 25. September 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[30671] Oeffentliche Zustellung und Ladung. In der Streitsache Bernabe, Ernst, Maschinenmeister in Augsburg, Kläger, vertreten von Rechtsanwalt J.⸗R. Dei⸗ Augsburg, gegen Bernabe, Matrona, zuletzt in Forst bei Meran, Beklagte, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet der Kläger die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung vor das Landgericht Augsburg auf Freitag, den 6. Dezember 1940, vormittags 9 Uhr, Sitzungs⸗ aal Nr. 55/1I. Stock, mit der Auf⸗ einen beim Prozeßgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu 1 Er wird beantragen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird geschieden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Augsburg, den 4. Oktober 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
“
ffentliche Zustellungen.
Es klagen: 1. — 8 R 239/40 — die Ehefrau Peter Paul, Magdalene geb. Hesse, Berlin N 31, Stralsunder Str. 43. bei Bösel, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Krause in Duisburg, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Peter Paul, zuletzt wohnhaft in Dbg.⸗Hamborn, Parkstr. 99, zur Zelt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit dem Antrage auf Ehescheidung ge⸗ mäß §§ 49, 55 des Eheges.
2. — 9 R 204/40 — der Kaufmann Friedrich Wilhelm Höffken, Oberhausen⸗ Rhld., Erich⸗König⸗Str. 30, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Michels, Duisburg, gegen dessen Ehefrau Friedrich Wilhelm Höffken, Maria Margaretha geschiedene Hartoch, geb. Löw, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagte, mit dem Antrage auf
hescheidung gemäß §§ 49, 55 des Eheges.
3. — 10 R 171/40 — die Ehefrau 1. üchatase Oberhausen⸗ Osterfeld, Litzmannstr. 24, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sievert, Oberhaußen⸗Osterfeld, gegen ihren Ehemann, den Bernhard Locht⸗ hofen, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, mit dem Antrage auf Ehescheidung gemäß § 55 des Eheges.
4. — 11 0 56/40 — der Grundstücks⸗ makler Alfons Conrath in Rheinberg (Rhld.), Rheinstr. 15, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Stiel, Dr. Hegener, Dr. Weber und Großhans in Duisburg, gegen den Auswanderer Paul Isidor Rath, zuletzt in England, Old Field, Beach oad, Westward Ho, North Devon, wohnhaft, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 2354,47 Rℳ nebst 2 % Zinsen über den jeweiligen Reichsbank⸗ diskont seit 1. September 1939 zu zahlen.
Die Kläger laden die Beklagten vor das Landgericht in Duisburg, König⸗ straße 29, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu bestellen, und zwar: zu 1 auf den 12. Dezember 1940, vormittags 9 % Uhr, Zimmer 182 vor der 8. Zivil⸗ kammer; zu 2 auf den 11. Dezember 1940, 9 Uhr, Zimmer 214 vor der 9. Zivilkammer; zu 3 auf den 4. De⸗ zember 1940, vormittags 9 Uhr, Zimmer 177 vor der 10. Zivilkammer;
vormittags 10 Uhr, Zimmer 178 vor der Kammer für Handelssachen. Duisburg, den 3. Oktober 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 8
[30675] Oeffentliche Zustellung.
Der Heizer Paul Krzyzykowski aus Graudenz, Rehdener Str. Nr. 51, Pro⸗ eßbevollmächtigter: kom. Rechtsanwalt Alfred Foege in Graudenz, Marien⸗ werderstr. Nr. 33, klagt gegen die Ehe⸗ frau Valerie Krzyzykowski geborene Risopp, früher in Graudenz. Rehdener Straße Nr. 51, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung aus § 55 des Ehegesetzes vom 6. 7. 1938 und Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Graudenz auf den 27. November 1940, 10 Uhr, Zim⸗ mer 52, mit der Aufforderung, sich durch⸗ einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als ue““ 1 ten vertreten zu lassen.
Grandenz, den 27. September 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[30676] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Margarethe Fexer 5 Bürckel zu Bremen, Oster⸗ deich 58 b. Bürckel, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Br. Louis in Hamburg, Zlagt gegen e Ehemann, den Pflanzer Gustav Bertold Fexer, z Zt. unbekannten Aufenthalts, mit em Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Hamburg, Dienststelle Al⸗ tona, Allee 125, 88 Donnerstag, den 28. November 1940, 9 ¼ Uhr, ge⸗ laden.
Hamburg⸗Altona, 2. Oktober 1940, Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[30677] Oeffentliche Zustellung.
3. R. 227/40. Der Elektromonteur Christian Busse in Hildesheim, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sep⸗ pelt in Hildesheim, klagt gegen seine Ehefrau Franziska geb. Schench früher in Hildesheim, auf aus § 49 Ehegesetzes und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 60 ¹ Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 18. Vesaber 1940, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗
zu 4 auf den 13. Dezember 1940,
sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt