1940 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Oct 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Emanuelssegen Gbf. Myslowitz / Schoppinitz Nord Krakau— Stryszow —Sucha Zakopane

z. Neumarkt (Tatra) Czarny Dunajec Tarnow—Stroze Neu Sandez Muszyna Stroze Nowy Zagorz-—-Lupkow 1 Warschau —Radom

Lublin —Rozwadow 92. Lublin —Lukow - Rejowiec Zamose Belzec

.Zawada-— Hrubieszow G

5. Siedlee —Lukow Terespol ( 8— Siedlee Platerow 8 1 . Warschau— Malkinia .Tluszez Ostrolenka 8 Außerdem von den „Linien der Eisenbahnen des vormaligen Ausschusses für Hafen⸗ und Wasser⸗ straßen von Danzig“ Danzig Verschiebebahnhof Danzig Troyl Danzig Oliv⸗ Far —anig⸗Peitsahrwassen Frei⸗ bezirk ) Ddan; nhrwasser Zo inland / Danzig⸗ Neufahrwassse sselbahnhof. 1 Die jetzigen Angaben in den Abschnitten „Dan ig (Freie Stadt)“ und „Polen“ in der Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiffahrtslinien, auf die das Internatio⸗ nale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr An⸗ wendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), sind als nicht vorhanden anzusehen. Berlin, den 28. Oktober 1940. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: (Unterschrift).

Sekanntmachug über die Anwendung des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr auf die ehemals polnischen 16 im deutschen Interessen⸗

gebiet. Das Internationale Übereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr findet mit Wirkung vom 1. November 1940 auf die nachstehend bezeichneten ehemals olnischen Eisenbahnstrecken im deutschen Interessengebiet Inwendung: 1. Groß Boschpol Danzig Dirschau Marienburg (Westpr.) —Elbing Konitz—Dirschau Schneidemühl Bromberg—Thorn— Deutsch Eylau —Bergfriede 4. Marienburg Warschau 8 Dirschau Laskowitz—-Bromberg-— Hohensalza Neu Bentschen Posen Gnesen Hohensalza Thorn 3 Fhonn Posen-Lissa (Pos.) —Rawitsch 8 Posen—Wreschen—Kutno-—Lowicz—Warschau 8 1““ 18 Lissa (Pos.) Ostrowo 1. düsa (oc üshm Ostrowoitmannstabt-Ko⸗ EE (Pos- Kostau .Ostrowo —Kempen (Pos. osta Blübfun Preußisch Herby Tschen⸗ tochau Koluszki Fachanech Herby— Stahlhammer—Tarnowitz- Beu⸗ then (Oberschles.) Stadtwald 5. Teichwalde —Lublinitz —Stahlhommer Beuthen nes Hbf. Chor ow Bismarck⸗ hütte Kattowitz Hb Dzieditz —Bielitz —Saybusch Zwardon Grenze .Saybusch —Sucha 8 Hindenburg Hbf. Bismarckhütte Chorzow Kattowitz⸗Bogutschütz Schoppinitz Süd Szczakowa-— Zombkowitz Ts enstochau Golonog Strzemieszyce Nord Tunel Radom Deblin Lukow Krakau— Tunel 8 1 8 Kattowitz Hbf Myslowitz —Trzebinia Krakau Tarnow- Rzeszow- Przeworst— Zurawica Deutsch rzemysl 8 Vrzedfl de ditz- Oswieeim- Trzebinia .Oderberg Teschen Hefg⸗Me⸗ Grenze „Bielitz —Skotschau—Teschen Hbf. 8 .Petrowitz (Olsa)— Freistadt (Olsa) Karwin Teschen Hbf. —Seibersdorf Myslowitz Oswiecim Krakau— Stryszow —Sucha Zakopane Tarnow Stroze Neu Sandez Muszyna Lelu⸗ 8 arschau —Radom 34. Marschan —Wehtin-Lublin- Dorchust 5. Siedlee Lukow Terespol (Bug) 6. Warschau Malkinia 1e“ 37. Neumarkt (Tatra) —Czarny Dunajec. Die jetzigen Angaben in den Abschnitten „Danzig (Freie Stadt)“ und „Polen“ in der Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiffahrtslinien, auf die das nationale Übereinkommen über den Fsenses.. onen⸗ und Gepäckverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsan⸗ zeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Ok⸗ tober 1938), sind als nicht vorhanden anzusehen.

Berlin, den 28. Oktober 1940. Der Reichsverkehrsminister

(Westpr.) Deutsch Eylau —Soldau

.

1.“

21. Bekanntmachung

der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnu 74 (Leder⸗ eechcen Lan Bezug von Ober⸗ und Fusterleder zur Schuhausbesserung)

8 vom 28. Oktober 1940. Auluf Grund des § 6 Absatz 1 und des § 10 der Anord⸗ nun 9. der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lederscheck⸗ Verfahren) vom 30.

Schuhmacherei bessern G““ Reichsstelle für Lederwirtschaft) und ih .Warschau- Deblin —Lublin—Dorohust 1940 in Kraft, soweit es sich um Abgabe und Bezug von Oberleder und Futterleder zur Ausbesserung von Schuhwerk handelt.

11) Kontingentsträger gemäß § 2 der Anordnung 74 sind:

werks kann die ihm angeschlossenen Schuhmacher⸗Innungen zur Ausstellung von Kontingentsträger).

3 Artikel III-

Weisung

April 1940 (Deutscher Reichs⸗ und

I1“ (Lederscheckpflicht) Die Anordnung 74 tritt für Betriebsinhaber einer Werkstätten, die Schuhe aus⸗ im Sinne der Anordnungen der ihre Lieferanten am

(Kontingentsträger)

für handwerkliche Betriebe: der Reichsinnungsverband des Schuhmacherhand⸗ werks, Berlin NW 40, Helgoländer Ufer 5, für die übrigen Betriebe: die Bezirkswirtschaftsämter. (2) Der Reichsinnungsverband des Schuhmacherhand⸗

Lederschecks ermächtigen (mittelbare

““ (Kontingentszuteilung)

Die Reichsstelle für Lederwirtschaft bestimmt durch an die Kontingentsträger, in welchem Umfange Lederscheckbücher ausgegeben und Lederschecks ausgestellt wer⸗ den (Kontingentszuteilung).

Artikel IV

(Weitergabe der Lederscheck)

(1) Die Lederschecks dürfen für den Bezug von Leder bis um Ledererzeuger weitergegeben werden. Jedoch dürfen binführer, die aus dem Ausland eingeführtes Leder gegen Lederschecks abgeben, die Schecks nicht weitergeben, sondern haben sie nach a. des § 5 Abs. 2 der Anordnung 74 ent⸗ wertet einzusenden. 1

(2) Stellen, die den Schuhmachern die Lederschecks übergeben, dürfen den Schuhmachern bei der Übergabe keine Lieferanten des Leders vorschreiben oder benennen.

(3) Die Lieferanten der Schuhmacher haben Aus⸗ besserungsober⸗ und ⸗futterleder im bisherigen Verhältnis vom Handel zu beziehen. Von einem Bezirks⸗Leder roß⸗ ändler 3 der Anordnung 81 vom 31. Mai 1940 eut⸗ säünn Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 127 vom 3. Juni 1940 —) dürfen sie dieses Leder nur Fet heh. wenn es auch im Jahre 1939 von einem Bezirks⸗Le ergroßhändler in nennenswertem Umfang geliefert worden itt.

8 Artikel V (Verarbeitungs⸗Genehmigung)

Das nach dieser Bekanntmachung gegen Lederschecks be⸗ zogene Leder darf nur zur Schuhausbesserung verarbeitet

werden. Artikel VI

(Geltungsbereich)

(1) Diese Bekanntmachung gilt auch in den Gebieten von n, Malmedy un oresnet. Fupen Der Fupunkt des 61A““ Bekannt⸗ machung in den eingegliederten Ostgebieten wird besonders be⸗ stimmt. Bis auf weiteres gelten für die eingegliederten Ost⸗ gebiete die Bestimmungen der 7. Bekanntmachung zur Anord⸗ nung 74 (Lederscheck⸗Verfahren für Schuhmacher in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten) vom 7. Juni 1940 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preuß. Staatsanz. Nr. 132 vom 8. Juni 1940).

Artikel VII (Außerkrafttreten früherer Bestimmungen)

Die Anordnung 52 der Reichsstelle für Lederwirtschaft Lieferung von Leder zur Ausbesserung von Schuhwerk) vom 8. Auguß 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 198 vom 28. August 1939) und die allgemeine Ausnahme⸗ genehmigung B 7/9/39 vom 11. September 1939 treten am

31. Oktober 1940 außer Kraft. . Berlin, den 28. Oktober 1940. 1.“ Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Heimer.

Anordnung ur Preisbildung für neue Gewebe und Säcke beim Verkau n c di Mitglieder der Fachuntergruppe Sack⸗, Plan⸗ und

Zelte⸗Herstellung.

Vom 28. Oktober 1940. 8

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 927) und des § 28 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 Meichsgesesat 1 S. 1609) wird mit Zu⸗ stimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan an⸗ geordnet:

§ 1 (1) 18 neue Gewebe und Gewebesäcke, die aus Jute, Juteabfällen oder allein oder in Verbindung mit anderen pflanzlichen shinnstofsenf Zellwolle (Zelljute) oder Draht hergestellt sind, ist der öchstzulässige Preis beim Verkauf durch ein Mitglied der Fe untergruppe Sack⸗, Plan⸗ und Zelte⸗Herstellung im inländischen Geschäftsverkehr a) im Falle des Bezuges von einem Mitglied der Fach⸗ untergruppe Jutespinnerei und Weberei: er nach der Zweiten Anordnung zur Preisbildung i der Juteindustrie vom 30. Juni 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 29 vom 1. Juli 1939) jeweils zulässige Preis zuzüglich etwaiger Frachtkosten; b) im Fiag. des Bezuges von einem anderen Hersteller: der Einstandspreis (— tatsächlicher Einkaufspreis 5 zuzüglich Bezugskosten). 1(2) Bei Säcken, die von dem Verkäufer⸗ selbst worden sind, ist für das Nähen ein lag in in der Anlage 1 angegebenen Beträge zu assig.

§ 2

hee he der

gruppe e - 7 worden sind, hier auch bei Mengen über 10 000 kg, sind die

in der Anlage 2 festgesetzten Aufschläge zulässig.

legung der Fracht selbst aus, so 1 nachweislich verauslagte Fracht bis zum Höchstbetrage von 2,50 Rℳ je 100 kg. 8

ihm beauftragten Stellen 1G stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. Die Anlagen kann der Reichskommissar für die Preisbildung durch Erlaß an die Fachuntergruppe Sack⸗, Plan⸗ und Zelte⸗Her⸗ stellung ändern; die el

Mitglied der Fachuntergruppe am Tage nach dem Zugehen der Benachrichtigung durch die Fachuntergruppe

Inkrafttreten dieser die Vorschriften des § 17 Abs. istoff vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1411), die Ver⸗ ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. No⸗ vember 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 955), die Verordnung zur Preisbildung in 937 (Reichsgesetzbl. 1. bis 27 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 Peger I

Verordnung ü

auf Grund des Spinnstoffgesetzes vom 6. Dezember 1935 eicheseseac 1 S. 1411) und der Verordnung über das

Reichsgesetzbl. 88 8 18 Gewebe und Säcke außer aft.

Saum Herkulesnaht, grau oder geteert. 2, Bunte Herkulesnahht 2 Englische Rollnaht, grau oder ge⸗

Einfach Patentnaht.. Doppelte Naht . Mindestnählon..

Sack⸗, Plan⸗ und Zelte⸗Herstellung selbst genäht

§ 3 (1) Falls frachtfrei verkauft wird, verstehen sich die

Preise frachtfrei des im Abschluß angegebenen nach dem Frachtsatz der am Abschluß angegebenen Menge, schlüssen von mehr als 10 000 kg 10 000 kg. Lieferwerk an einen anderen Bahnhof versenden, so trägt der Verkäufer die Fracht bis zum Höchstbetrag von 3,— R je 100 kg. Minderfrachten werden nicht vergütet.

ei Ab⸗ nach dem Frachtsatz für Läßt der Käufer die Ware unmittelbar vom

(2) Führt der Käufer einen solchen Versand unter Vor⸗ so trägt der Verkäufer die

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von können Ausnahmen von den Be⸗

AÄnderungen treten für das einzelne

§ 5 1 (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, finden mit dem für ihren Geltungsbereich bis 4 des Spinnstoffgesetzes

der Spinnstoffwirtschaft vom 9. Dezember 8. 88 die Vorschriften der §§ 23

S. 1609) und die Vorschriften der er die Preiagduhs s Spinnstoffe und tu

pinnstoffwaren in der Großhandelsstufe vom 11. Juli 1940

(Reichsgesetzbl. I S. 981) keine Anwendung mehr.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung treten alle

erbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 1 S. 955) zugelassenen Ausnahmen für die

Die Anordnung tritt am 1. November 1940 in Kraft.

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 28. Oktober 1940. 3 Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V.: Dr. Flottmann.

Aulage 1

Aufschräge für das Nähen der Säcke 1 Abs. 2 der Anordnung). Faser⸗ Papiergewebe, gewebe Textilit⸗ usw.⸗Gewebe 16161“ 3 Rpf. je lfd. m Saum

4 Rpf. je lfd. m Naht

8 Rpf. je lfd. m Naht 6 Rpf. je Sack.

Anlage 2

3 3 2. 0 3 2 2 5 8 3

Aufschläge

bei Verkäufen von Mengen unter 10 000 kg und von ge⸗

nähten Säcken. 2 der Anordnung.)

I. Für Verkäufe von Geweben und Gewebesäcken, die von den

Mitgliedern der Fachuntergruppe Sack⸗, Plan⸗ und Zelte⸗Herstellung sertig bezogen worden sind und ohne Be⸗ oder Verarbeitung verkaust werden:

Für Verkäufe von 5000 kg bis unter 10000 kg

2 Rpf./kg frachtfreie Lieferun gemäß 8 5000 2500 1000 500 250 100

7 I1. Für Verkäufe von Gewebesäcken, die von den Mitgliedern der Fachuntergruppe Sack⸗, Plan⸗ und Zelte⸗Herstellung selbst genäht worden sind: ö Für Verkäufe von 10000 kg und darüber 3 Fiesclun 1 5000 bis unter 10000 kg 5 gemöß 83 2500 5000 8

1000 2500 500 1000

250 100

Lieferun⸗ ab Wer

22 2

Lieferung

1“

.““ Bekanntmachung.

Die am 29. Oktober 1940 ausgegebene Numt des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Dritte Verordnung zur Anderung der Verordnung über Fleisch⸗ und Wurstpreise. Vom 21. Oktober 1940.

Verordnung über die Preisbildung für in⸗ und ausländisches Wild und Wildgeflügel. Vom 22. Oktober 1940.

Zweite Verordnung zur Regelung des Absatzes von Dünge⸗ kalk. Vom 23. Oktober 1940.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. Postversen⸗ dungsgebü ren: 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser eüsgen ogig. Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 30. Oktober 1940

Bei Verkäufen von Mengen unter 10 000 kg und bei

Preuß. Staatsanzeiger Nr. 103 vom 4. bestimmt:

Mai 1940) wird

Verkäufen von Säcken, die von einem Mitglied der Fachunter⸗ 1“

geführten

Die ostmärkische Wirtschaft im Kriege.

Ein Vortrag von Staatsfekretär Dr. Landfried.

Im Rahmen einer Arbeitstagung für industrielle Wirtschafts⸗ führung, zu der der Gauwirtschaftsberater und der Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront der NSDAP., Gauleitung Wien, ge⸗ meinsam mit der Industrieabteilung der Wirtschaftskammer Wien geladen hatten, hielt den ersten Vortrag dieser Vortragsreihe am 29. Oktober der Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium Dr. Landfried über „Die ostmärkische Wirtschaft im Kriege“. Er wies in seiner Rede einleitend darauf hin, daß unter den Auf⸗ gaben, die der staatlichen Wirtschaftsführung gestellt sind, sevie die Ausrichtung der gesamten deutschen Volkswirtschaft auf die Verpflichtung zum restlosen Einsatz füur die Bedürfnisse der Kriegsführung an erster Stelle stünde. Dazu gehöre auch, den Einbau und die Verschmelzung der Wirtschaft derjenigen Gebiete, die Staats⸗ und Feldherrnkunst des Führers und die wuchtige Kraft des deutschen Volkes in Waffen zum Großdeutschen e. zusammengefügt hätten, in die gesamtdeutsche Wirtschaft au während des Krieges mit allem Nachdruck zu betreiben und zu fördern.

Staatssekretär Dr. Landfried ging dann des näheren auf die Verschiedenartigkeit der Wirtschaftspolitik im Altreich und in der Ostmark bis zum März 1938 ein, durch die eine Angleichung der beiden Wirtschaften nach dem Anschluß zunächst sehr erschwert worden sei. Wenn man aber von den Einzelschicksalen und Einzel⸗ sorgen absehe, könne man sagen, daß die Wirtschaft der Oftmark eit 1938 einen außerordentlichen und sich ständig steigernden Auf⸗ schwung erlebt habe. Die Wirtschaft der Ostmark sei aus einer Sserin gelöst, die mehr als ein Jahrzehnt auf ihr gelastet habe. Arbeitsmöglichkeiten seien in reicher Fülle in der Ostmark selbst erwachsen und aus den übrigen Teilen des Reiches 888 getragen worden. Zur Frage der Anpassung der Preise bemerkte Dr. Landfried, daß diese, und zwar vor allem für die Verbrauchs⸗ güter, wenn auch nicht vollkommen, so doch im allgemeinen voll⸗ zogen sei. Die Schwierigkeiten ergäben sich im wesentlichen aus set. Währungsumstellung und dem Zustande der Erzeugungs⸗ aktoren.

„Wenn heute zur Rationalisierung und Steigerung der Leistung aufgerufen werde, geschehe dies, um jeden nach seiner Leistung an dem Ergebnis der Erhöhung und Verbesserung teil⸗ haben zu lassen. Es soll damit aber weiter erzielt werden, die Frucht dieser Arbeit dem Volksganzen zugute kommt un daß sinnvoller Arbeitseinsatz zur Hebung der Lebenshaltung des ganzen Volkes führt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft im Rahmen der Weltwirtschaft steigert. Für die ostmärkische Wirtschaft bedeute darüber hinaus Rationalisierung und Leistungssteigerung ein Aufholen des Vorsprungs, den die Wirtschaft des Aktreichs heute noch gegenüber der Osftmark viel⸗ fach aufzuweisen habe. Jede Rationalisierung komme aber zu pät, wenn sie nicht unverzüglich geplant und, soweit dies unter den Kriegsverhältnissen möglich sei, mit aller Kraft betrieben werde. Der Reichswirtschaftsminister habe daher den Leiter der

„Die Wirtschaftspolitik der Achfe und das neue Europa.“

Vortrag von Prof. Dr. Fick⸗Kiel.

Im Rahmen der „Kriegsvorlesungen“, die die Kieler Univer⸗ sut anläßlich ihres 275 jährigen Bestehens gegenwärtig durch⸗ ührt, sprach in der Kieler Universität Prof. Dr. Harald Fick, Kiel, über „Die Wirtschaftspokitik der Achse und das neue Europa“. Prof. Dr. Fick erklärte, daß diese in ihrem güterwirtschaftlichen Teil eine ebenso gegenseitige wie umfassende Ergänzung anstrebt. Hinzu kommen ein charakteristischer Austausch von Arbeitskräften und ein besonders pfleglich geförderter Einsatz italienischer Arbeiter in der deutschen Produktion. Die deutsch⸗italienische Er⸗ gänzungswirtschaft, die in ihrem Aufbau nicht unbeträchtliche Hindernisse überwinden mußte, hat sich äußerst günstig entwickelt, wie die einschlägigen statistischen Zahlenceihen ausweisen. Sowohl im deutschen als auch besonders im italienischen Außenhandel spielt der Austausch Deutschland Jtalien eine wachsende Rolle. Deutschland ist heute Italiens bester Lieferant und Abnehmer, eine Tatsache, die durch den gegenwärtigen Krieg noch wesentlich gefördert wurde.

Die deutsch⸗italienische Ergänzungswirtschaft, so betonte der Vortragende gegen Schluß seiner vielbeachteten Ausführungen, verbindet heute von den rund 320 Millionen Einwohnern Kon⸗ tinentaleuropas gut 40 % miteinander. Sie ist schon infolge dieses quantitativen Schwergewichts für die wirtschaftliche Ord⸗ nung und Entwicklung in Europa charakteristisch, mehr noch aber in qualitativer Hinsicht durch ihre Methodik. Europa vermag aus seinem riesigen Arbeits⸗ und Produktionspotential unter dem Einfluß ebenso kluger wie tatkräftiger Lenkung gewaltige Lei⸗ stungen zu schöpfen, deren mögliche Abstimmung aufeinander in der deutsch⸗italienischen Zusammenarbeit vorgeformt und

4 rundsätzlich gesehen für Europa charakteristischer ist als die

usammenarbeit Deutschlands mit anderen Ländern. Auf dieser Grundlage politischer Wirtschaftsführung durch Deutschland und Italien strebt heute Europa einer neuen fruchtbaren Ent⸗ faltung zu 8 .“

1 Elektrotechnische Zukunftsaufgaben im südosteuropäischen Naum.

Wien, 29. Oktober. Im Rahmen einer am 28. Oktober durch⸗ Vortragsveranstaltung der Südosteuropa⸗Gesellschaft über das Thema ,‚Elektrotechnische Zukunftsaufgaben im suͤdost⸗

zuständigen Abteilung des Ministeriums, Professor Arnhold, be⸗ auftragt, sich der Betreuung der üee Wirtschaft, der Industrie wie des Handwerks in dieser Frage besonders an⸗ zunehmen.

Der Staatssekretär kam dann auf die Frage der Rohstoff⸗ kontingente und der Maschinenausstattung der ostmärkischen In⸗ dustrie zu sprechen und betonte, daß berechtigten Klagen auf diesen Gebieten Rechnung getragen werden würde. Eine weitere Sorge, die ihm aus Kreisen der ostmärkischen Wirtschaft häufig entgegen⸗ klinge, sei die Kapitalnot, die die Rationalisierung, Modernisierung und Intensivierung der Betriebe unmöglich mache. Im Zeitpunkt der Eingliederung der ostmärkischen Wirtschaft in den großdeutschen Raum sei diese Sorge berechtigt gewesen. Man versuchte also auf dem Kreditwege zu helfen. Da bankmäßige Sicherheiten meist nicht

boten werden könnten, habe die Reichswirtschaftshilfe mit Garantiemitteln in Höhe von 150 Mill. ℛℳ ihre Tätigkeit auf⸗ genommen. Ueber sie seien bis Mitte ds. Is. 120 Mill. Nℳ reichsverbürgter Kredite in die ostmärkische Wirtschaft geflossen. Inzwischen seien flüssige Mittel in stärkerem Maße als früher ver⸗ fügbar. Die ostmärkische Wirtschaft stehe nun unter der Ungewiß⸗ heit, ob diese meist aus einmaligen Quellen stammenden bereit⸗ gestellten Mittel den Betrieben als Eigenkapital verbleiben und ob sie daher für eine Finanzierung der notwendigen Rationalisierung verwendet werden können. Er hoffe jedoch, daß es gelinge, in Zusammenarbeit mit dem für diese Sea in erster Linie zu⸗ ständigen Reichsminister der Finanzen eine Klärung in diesem schwierigen Fragenbereich herbeizuführen.

Volles Verständnis werde den Wünschen der ostmärkischen Wirtschaft entgegengebracht, daß die steuerlichen Vergünsti⸗ gungen die durch die Gewährung von Abschreibungsfreiheit für etriebliche Anlagegüter und eine ihr entsprechende Rücklagen⸗ bildung gewährt waren, und durch den Krieg nicht zur Aus⸗ wirkung gekommen sind, verlängert werden müßten. Zur Fra e der Wünsche auf dem steuerlichen Gebiet bemerkte Staatssekretär Dr. Landfried, daß der Reichswirtschaftsminister und der Reichs⸗ minister der Finanzen in ständigem Meinungsaustausch über diese Fragen stünden, und daß der Reichsmarschall ihnen sein größtes Interesse entgegenbringe. Wenn nach dem Kriege an eine grundlegende Neuordnung des Steuerwesens herangegangen werde darüber, daß dies während des Krieges nicht möglich sei, bestehe wohl Einigkeit —, könne man überzeugt sein, daß die wirtschaftspolitischen Erfordelnisse nicht weniger Berücksichtigung finden würden als die fiskalischen.

Abschließend betonte der Staatssekretär, es könne daraus, daß er heute in erster Linie auf die die Güter erzeugende gewerb⸗ liche Wirtschaft, Industrie und ndwerk interessierenden Pro⸗ bleme eingegangen fei, nicht geschlossen werden, daß er sich der Bedeutung des Wiener Handels, des Bank⸗ und Versicherungs⸗ wesens und der Probleme des Verkehrs niche bewußt sei. Aber

diesen Fragen hätte der Reichswirtschaftsminister selbst bei 1b letzten Besuch in Wien anläßlich der Eröffnung der Messe Stellung genommen und nach seiner Rückkehr die erforderlichen Anweisungen für die Weiterverfolgung der angeschnittenen Fragen im Ministerium gegeben.

europäischen Raum“ beleuchtete Dr.⸗Ing. R. Gabler, Direktor der Wiener Städt. Elektrizitätswerke (Wien), die Energie⸗ und Elektrizitätswirtschaft der Oftmark unter jeweiliger Bezugnahme auf den südostenropäischen Raum. Ebenso wie Wien mit der übrigen Ostmark in einem Verbundbetrieb stehe, derart, daß in erster Linie die verfügbare Wasserkraft für die Stromerzeugung benutzt und der restliche Teil des Bedarfs in Dampfkraftwerken erzeugt wird, werde in Zukunft nach dem Ausbau der Wasserkraft⸗ werke die Ostmark mit dem übrigen Deutschen Reich in Verbund⸗ betrieb stehen. Dieser Ausgleich zwischen Wasserkraft und Kohlen⸗ energie werde über hochgespannte Fernleitungsringe durchgeführt werden, wobei es denkbar wäre, daß auch der Südosten in üset Verbundnetz einbezogen wird.

Dr. H. Ostermann, Hauptgeschäftsführer der Wirtschafts⸗ gruppe Elektroindustrie (Berlin), gab einleitend ein Zahlenbild von der Leistungsfähigkeit und führenden Stellung der großdeut⸗ schen Elektroindustrie in der Welt und sprach dann im einzelnen über die Möglichkeiten, die sich in den Ländern des Balkanraumes in Ansehung der angestrebten Intensivierung der bodenständigen Industrie, der Landwirtschaft und des Verkehrswesens für den steigenden Einsatz elektrotechnischer Geräte mit der Zeit eröffnen könnten, wobei er auch die Dienste behandelte, die die Elektro⸗ technik den Balkanstaaten in Durchführung ihrer aus einer Syn⸗ these wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politischer Probleme erwachsenden Aufgaben leisten kann. Diesen Möglichkeiten ent⸗ E die Notwendigkeit, geeignete Geräte für die verschiedenen

edarfssektoren zu entwickeln, die in ihrer Preiserstellung der Kaufkraft der Balkanbewohner und in der Sicherheit ihrer An⸗ wendung in Haushalt und Gewerbe der technischen Vorbildung der Verbraucher anzupassen seien. Zu dem Aufgabenkreis der Elektroindustrie gehörten ferner die Mithilfe bei der Einrichtung eines technisch hinreichend ausgebildeten Installationsgewerbes, die Ausgestaltung eines den Balkanverhältnissen angepaßten Ver⸗

über die Handhabung der Geräte. Ein Ueberblick über die au dem Balkanmarkt neben einer geringen heimischen Produktion im Wettbewerbe mit der großdeutschen Elektroindustrie stehende Aus⸗ landskonkurrenz gab dem Vortragenden Veranlassung, auf die grundsätzliche Bedeutung internationaler Kartellabreden für die künftige Gestaltung des europäischen und damit auch des südost⸗ europäischen Wirtschaftsraumes einzugehen. Abschließend unter⸗ strich Dr. Ostermann die führende Aufgabe, die der ostmärkischen Elektroindustrie und namentlich dem für die unteren Donauländer nach wie vor bedeutsamen kulturellen und wirtschaftlichen Aus⸗ strahlungszentrum Wien als Ausfalltor dieser Industrie nach Südosten erwachsen wird.

kaufs⸗ und Wartungsapparates und eine entsprechende

Wirtschaft des Auslandes

Die britischen Verkehrsschwierigkeiten durch den deutschen See⸗ und Luftkrieg. Weitere Steigerung der britischen Hafengebühren.

Das britische Verkehrsministerium hat die Eisenbahngesell⸗ schaften zu einer Erhöhung ihrer Dockgebühren um 7 ⁄% bis 20 % ermächtigt. Es ist bekannt, daß die britischen Eisenbahnen in etwa 80 Häfen in England, Schottland und Wales größere Dock⸗ und Kaianlagen besitzen. Die Tatsache, daß die Gebühren für deren Benutzung jetzt so beträchtlich erhöht werden, nachdem, wie ausdrücklich begründend hervorgehoben wird, die von privater

und städtischer Seite erhobenen gleichen Gebühren schon seit einiger Zeit erheblich in die Höhe gegangen sind, beweist wieder einmal die gewaltigen Verkehrsschwierigkeiten, in die England durch die Einwirkungen der deutschen See⸗ und Luftstreitkräfte gekommen ist. Offenbar versucht man jetzt die in den britischen Häfen eingetretenen Stauungen dadurch zu lockern, daß man durch derartig erhebliche Gebührensteigerungen einen beschleunigten Umschlag erzwingt.

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

vvSN. I 1“

1 % höher. pener N, Hoesch 1 ¼, Mannesmann 1 und Buderus 2 ½¼ 29

Berliner Börse vom 29. Oktober.

Am Dienstag eröffneten die Aktienmärkte wiederum nichtz einheitlich, wobei Rückgänge leicht in der Mehrzahl waren. Di Umsätze haben sich nur - einzelnen Marktgebieten etwas debeg da Bankenkundschaft und Berufshandel im allgemeinen eine ge⸗ wisse Zurückhaltung bekundeten.

Am Montanmarkt lagen Rheinstahl um ½¼ und Klöckner um Demgegenüber verloren Ver. Stahlwerke %, Hare

Von Braunkohlenwerten waren nur Dt. Erdöl um %ͤ%. rück⸗ Hneg. Bei den Kaliwerten büßten Salzdetfurth * und Winters⸗ all 1 % ein. In der chemischen Gruppe ermäßigten sich von Heyden um 2 ¼ %. Farben blieben unverändert. Am Markt ders Elektro⸗ und Versorgungswerte verlief das Geschäft sehr ruhig, Zu erwähnen sind Dessauer Gas und Lahmeyer je mit +† sowis Bekula mit +† 1 ½ *%%, andererseits Siemens Vorzüge mit 34 ½ Gesfürel mit 1 und Siemens mit 1 % %. Bei den Maschinen⸗ baufabriken stiegen Berliner Maschinen um ¾¼ %. Bahnbedarf gaben 1 % und Rheinmetall Borsig 2 ¾ % her. Hervorzuheben sind noch von Gummi⸗ und Linoleumwerten Conti Gummi mit 1 ¼ ferner Felten sowie Feldmühle mit je ¾ und Gebr. Junghan

mit 2 %. Andererseits stiegen noch Holzmann um 9, Aschaf⸗ fenburger um ½, Dortmunder Union um ¾ und Schultheiß um 2 %.

Im Verlauf war die Kursentwicklung weiter unregelmäßig, Ver. Stahlwerke notierten 138 ¼2 und Farben 193. Rheinmetall um 1 %, Engelhardt um 1 ¼, gg. Heyden um 1 und

erl. Maschinen um ¾ %. Andererseits verloren Eisenhandel 1 %, AEG 1, Siemens Vorzüge und Demag % %. Vielfach kam es nach beiden Richtungen zu Abweichungen bis zu % .

Gegen Ende des Verkehrs blieb die Kursgestaltung unregel⸗ mäßig. Man handelte schließlich Ver. Stahlwerke mit 138 ¼ und Farben mit 193 ⁄1¼. Aschaffenburger verloren gegen den Verlaufss 2, Bekula 1 ¼, Buderus, Feldmühle und Lotelbetrieb 1 ½ Andererseits befestigten sich Rheinebraun, Rütgerswerke und Z09 deutsche Kaufhof um ¼., Waldhof und Braubank um 4 *%o.

Am Kassamarkt lagen Banken überwiegend schwächer. So verloren u. a. Dresdner Bank 1, Deutsche Bank , Dt. Übersee⸗ bank ¾, Bayer. Vereinsbank 1 und Niederlaus. Bank 1 %. Als fester sind zu nennen Commerzbank mit + %, Berl. Handels⸗Ge⸗ ellschaft mit ¼ und Badische Bank mit ½ %. Deutsche Asiatische Bank schwächten sich um 10 Kℳ ab. Von Hyp.⸗Banken gaben Bayer. Hyp. um ½ 2% nach, während Dt. Hyp. und Rhei⸗ nisch⸗Westf. Boden um 1 und Meininger Hyp. um ½ % anzogen, Am Schiffehrtsaktienmarkt waren Nordlloyd mit +† ½ leicht bes festigt. Dagegen gingen Hansa Dampf um % zurück. Vom Bahnen seien Schipkau⸗Finsterwalde mit + 1 % und Hannoy, Straßenbahn mit +† 1 erwähnt. Am Markt der Kolonialanteils stiegen Neu Guinea gegen letzte Notiz bei Repartierung um 5 P⸗ Andererseits verloren Doag 3, Schantung 14, Kamerun ½ % und Otavi Ht. Am Kassamarkt der Industriepapiere war die Haltung nicht einheitlich. Stärkere Abweichungen waren kaum zu verzeichnen. Zu nennen sind Lindener Aktienbrauerei mit + 3 %, Industriewerke Plauen mit 3 ¾ und Genschow gegen letzte Notiz mit 8 %. 1.

Steuergutscheine I nannte man mit 105 ¼ gegen 105 ¼ am Bortag. Steuergutscheine II wechselten den Besitzer zu unverän⸗ derten Kursen.

Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 154 ³ nach anfänglich 154 ½ (Vortag 154). Reichs⸗ E mit 126 unverändert. .

m Kassarentenmarkt gelangten einige Pfandbriefserien mi 102 ½ zur Notiz. Stadtanleihen blieben Igen umsatzlos. Gemeindeumschuldung lag mit 99,90 unverändert, Dekosama III zog um ½ % an. Auch Dekosama I war gering⸗ fügig befestigt. Deutsche Kommunal Gold wurden in verschiedenen Serien um 1— % herabgesetzt. Länderanleihen waren unver⸗ ändert. Am Markt der Reichsanleihen gingen 38er Reichsschätze Folge I, III und IV um % zurück. 36er Reichsbahnschä waren knapp behauptet. Industrieobligationen lagen 3 schwächer.

Privatdiskontsatz blieb mit 21 % in der Mitte unver⸗ rt.

Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotage it 17 bis 2 % % unverändert. 8

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keins Veränderungen ein.

Börsenkennziffern für die Woche vom 21. 10. bis 26. 10. 1940. Die vom Statistischen Reichsamt ten Börf stellen sich in der Woche s 21. bis 28Ifhnbten ga9r en aanifecg

zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 21. 10. vom 14.10. durchschnitt bis 26.10. bis 19.10. September

140,20 139,26 135,33 133,13 133,13 128,16 138,35 138,27 134,77

136,30 136,04 131,74

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkekr..

Gesamt.. Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗

aktienbanken.. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen... Anleihen der Länder und Gemeinen. 101,58 101,62

Durchschnitt 101,84 101,82 Außerdem: 8 4 ½¼ %b ige Industrieobligationen 102,79 2,8 5 %ige Industrieobligationen 103,93 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe. 99,95

101,01

101,03 100,60

101,40 100,98

101,98

102,02

102,01 101,50

101,43

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsch⸗ Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. * . 22 naes auf 74,00 Rℳ (am 29. Oktober auf 74,00 Rℳ) ür g.

Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörfenvorstandes 1 vom 30. Oktober 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte 8 1 Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blocken. 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren bb. 137 Reinnickel, 98 99 % . . . . ..

Antimon⸗Regulus. . 1 Feinsilbler 335,50 38,50

E.ℳ für 100 kg

311q1¹q“