8. Anhang zu der Anordnung zur Vereinheitlichung von Groß⸗ und Dampfarmatnren vom 26. Oktober 1940. Tafel 1 zu Ziffer IV, 1 und 2. a) Zulässige Nennweiten für GD⸗Armaturen.
mm
* 8 4 8 8 8 8
Der Bereich unter 4 mm wird von dieser Anordnung nicht erfaßt und ist daher in dieser Tabelle
fortgelossen. 1 Flansche und Baulängen sind nach DIN 2402, 2. Ausgabe vom August 1936 auszuführen. Für
NW 65 sind Flansche und Baulängen gemäß NXW 70 des genannten DIN⸗Blattes zu verwenden. b) Zulässige Nenndrücke für GD⸗Armaturen.
EDIZ 25— 8 — 10 — 16 — 26 — 40 — 1 — 100 — 160 — 260 — 320 — 400
Zlulässige Dichtungsarten der Anschlußflansche für GD⸗Armaturen.
ND⸗Bereich Normale Dichtungsarten Ausnahmen
bis ND 16 Für Ge: Flansch mit Ar⸗ a) Bei gefährlichen Durchflußstoffen: beiderseits Nut nach
einschließlich beitsleiste) DIN 2512 oder beiderseits Rücksprung nach DIN 2513 oder
Für Stg: glatter Flansch¹) beiderseits Eindrehung für Runddichtung nach DIN 2514 “ 8 88
Wo Armaturen⸗DIN⸗Normen diese ausdrücklich vorschreiben
Für GD⸗Armaturen, die im Handelsschiffbau verwendet werden und für die HNA⸗Normen nicht vorliegen, wird die glatte Flanschausführung beibehalten, die durch Abdrehung der Dichtleiste von DIN⸗Flanschen herzustellen ist⸗)
— Ge: Flansch mit Arbeits⸗ Für Ge und für Stg leiste¹) beiderseits Nut nach DIN 2512 Stg: glatter Flansch) oder beiderseits Rücksprung nach DIN 2513 oder beiderseits Eindrehung für Runddichtung nach DIN 2514
b) Wo Armaturen⸗DIN⸗Normen diese ausdrücklich vorschreiben Dichtungsarten nur beider⸗ seits Nut nach DIN 2512 1 oder beiderseits Rücksprung 1“” .“ nach DIN 2513 Sonderdichtungsarten zulässig oder “ 1 beiderseits Eindrehung für 3 . Runddichtung nach DIN 2514 Anmerkung: Ist eine GD⸗Armatur mit einer anderen pder mit einem Behälter, Kessel oder der⸗ Pleichen zu verbinden und besitzt die Anschlußstelle des Behälters, Kessels oder dergleichen bereits eine Eindrehung, so ist die Verbindung über einen Zwischenring und zwei Dichtungen herzustellen.
¹) Erklärung siehe nachstehende Abbildungen. Die Dichtflächen werden als grobe Schruppflächen ohne Dichtrillen ausgeführt. 1“
²) Die hierdurch sich ergebende abnormale Baulänge nimmt der Handelsschiffbau in Kauf. Wo es erforderlich ist, muß der Flanschdurchmesser durch Abdrehen verkleinert werden. 1
glatter Flansch
Abbildung 2: Säulenständer mit Skalenzeigerwerk
Tafel 3 zu Ziffer V, 1.
Zulässiges Bauprogramm für Durchgang⸗ und Eckventile bis ND 100 einschl.
Zulässige Nenndrücke: ND 6 ND 10/X△D 16 XD 25/ D 40 XND 64
Flanschanschlußmaße: DIN DN 1 S- ean- 2502 2504
Konstruktionsblatt: DIN DIN DIN Ge⸗Flansche: 2531 2532 2533
Stg⸗Flansche: ö 2544 2545
Ausführungt) in Werkstoff: Stg, ST
Es bedeutet:
L = Baulänge des Durch⸗ gangventils
S = Schenkel⸗
länge des Eckventils
an abU ab ae ab a.
& K
&bl a
¹) Andere Werkstoffe sind zulässig, wenn es die Betriebsbedingungen ([chemischer Angriff, Tem⸗ peratur) erfordern. ²) Nennweiten unter 10 mm sind möglichst zu vermeiden.
²³) In den Druckstufen bis Nenndruck 40 einschließlich sind Ventile über NW 400 und in den Druck⸗ stufen Nenndruck 64 und 100 über NXW 250 unzulässig. Statt dessen sind Schieber bzw. Rückschlagklappen anzuwenden. iei n. Anmerkung: Die vorstehen für die zu den Großarmaturen zu rechnenden
en 8 5 † ½ 58
Gasventile.
8 mnüFtauE. 199
zu Ziffer V, 2I2. Zulässiges Bauprogramm für Flanschenschieber bis ND 100 einschl.
Betriebs-⸗ DIN DIN DIN DIN ND druck 3204⁵) 3205 3206 3208 40 gemäß: ¹) Flansch⸗ ND6 [NDI10* NDIO NDIO NDI64 [ND16 [ND25 ND25 ND 40 anschluß: nach nach nach nach nach nach nach nach nach b b DINDIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN 8 2501 2502 2502 2502 2505 2502 2503 2503 2503
Gehäuseform flach flach flach oval oval rund rund oval rund Ausführung .
in Ge Ge Ge Gde stg Werkstoff:²)
Baul. Baul. Baul.
240 y240 240 150 250 250 250 250 270 270 290 270 180 280 280 310 190 330 200 360 210 350 390 220 375 430 230 400 460 250 450 530 270 630 290 690 310 600 750 330 810 350 7⁰⁰ 880 390 800 1000 430 900 1130 470 1250 510 2& 11⁰0 1380 550 1500 590 — 630 1400 710 790 — 1800 810 — 2000 950 —
Kleinere und größere Nennweiten als in Tafel 4 enthalten, dürfen nur, wenn technisch notwendig, vorgesehen werden. Auch dafür ist jedoch die Nennweitenreihe Tafel 1 verbindlich. Bei den mit † ver⸗ sehenen Reihen sind größere Nennweiten in jedem Falle unzulässig.
1
—
8
s11IIXXxNRXNRxXXNXXNNRXXX EiIiIIIIIIIIINXXXXNXXXXXNXNXXXX
iIiIEEIIIIIIIIIEEIHIEI
ETE
IIEIIEII
¹) Die in den DIN⸗Blättern genannten Temperaturgrenzen sind nur gültig für Keilschieber. ¹) Flansche für Wasserschieber bzw. solche mit eingesetzten Ringen für andere Durch⸗ flußstoffe für NW 40 — 1200 mm nach ND 10, ab NW 1400 mm nach ND 25. Flansche für Gasschieber bzw. solche ohne eingesetzte Ringe für andere Durchflußstoffe für NW 40 bis 500 mm nach ND 10, ab NW 600 mm nach ND 2,5. ³²) Andere Werkstoffe sind zulässig, wenn es die Betriebsbedingungen (chemischer Angriff, Tempe⸗ ratur) erfordern. 8 . 1 ⁴) Ab NW 200 Flanschbearbeitung und Bohrung auch nach ND 10 zulässig. Bei NW 40 — 175 stimmen Anschlußmaße ND 10 und ND 16 überein. ³) Nur für Heizungsanlagen.⸗ Ab NW 700 Flanschanschluß nach ND 10. b b Baulängen noch nicht genormt. „x“ vorgesehene Nennweiten. Es ist vorgesehen, diese Reihe später fortfallen zu lassen.
8*½ E1¹n