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114“ 7 11“
vom 8. November 1940. S. 2
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 263
123. Stein, Hilde, geb. am 2. 12. 1924 in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Befer n;, Hugo Israel, geb. am 14. 2. 1889 in Bocholt / Westf., Stern, Lilly Sara, geb. Hertz, geb. am 20. 6. 1903 in Mainz, Stern, Irene Elsa Sara, geb. am 8. 6. 1927 in Dresden, Stern, Lieselotte Rosa Sara, geb. am 17. 5. 1929 in Le 4 4 Sternberg, Kurt Israel, geb. am 19. 8. 1884 in Rawitsch 8 8 Sternbe rg, Liesbeth, geb. Bluhra, geb. am 15. 6. 1901 in Seea. Strauß, Hugo Israel, geb. am 9. 9. 1878 in Brauneberg, her⸗ vernlascal. Traugott, Hermann Israel, geb. am 23. 2. 1877 in Niedermarsberg, Kr. Brilon, Traugott, Erna Sara, geb. Stern, geb. am 24. 11. 1891 in Rüthen, Kr. Lippstadt, Frelgott, Ilse Sara, geb. am 17. 5. 1919 in assel, Zehasgott, Klaus Israel, geb. am 31. 7. 1920 in kassel, Traugott, Lore Sara, geb. am 14. 12. 1921 in Kassel, Treitel, Walter Israel, geb. am 29. 4. 1887 in Breslau, Treitel, Rosa Sara, geb. Bernstein, geb. am 10. 12. 1891 in Breslau, 1 Treitel, Anita Sara, geb. am 29. 1. 1920 in Breslau, Wachtel, Alex Siegfried Israel, geb. am 25. 1. 1881 in Gotha, Wachtel, Peter Wolfgang Israel, geb. am 31. 5. 1921 in Gotha, Wachtel, Hans Friedrich Israel, geb. am 29. 4. 1925 in Gotha, Wanderer, Ida Sara, geb. Haas, geb. am 7. 4. 1883 in Fürth, Bayern, Wechselmann, Oskar Israel, geb. am 21. 5. 1886 in Laband (Krs. Gleiwitz), Wechselmann, Grete Sara, geb. Herrmann, geb. am 9. 10. 1894 in Löwen (Krs. Brieg Wechselmann, Heinz Josef, geb. am 12. 2. 1920 in Gleiwitz, O. S., Wertheimer, Hermann Isfrael, geb. am 12. 4. 1885 in Kippenheim (Krs. Lahr, Baden), Wertheimer, Zerline Sara, geb. Durlacher, geb. am 29. 1. 1892 in Kippenheim (Krs. Lahr, Baden), Wertheimer, Heinrich Heinz Israel, geb. am 19. 10.1914 in Kippenheim (Krs. Lahr, Baden), Wertheimer, Ilse Sofie Sara, geb. am 8. 12. 1919 in Kippenheim (Krs. Lahr, Baden), Wertheimer, Kurt Nathan Israel, geb. am 6. 4. 1921 in Freiburg, Br. Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ nahmt. 1 Berlin, den 5. November 1440.ͤ — Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundther.
Bekanntmachung. Im Anschluß an die Bekanntmachung des Deutschen Kreditabkommens von 1940 vom 11. Juli 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 167 vom 19. Juli 1940) mache ich hiermit das zwischen dem Deutschen Ausschuß für das Deutsche Kreditabkommen von 1940, der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank einerseits und dem Belgischen Bankenausschuß andererseits ge⸗ troffene Abkommen über das Deutsche Kreditabkommen von 1940 bekannt. Auf dieses Abkommen findet gemäß § 1 der Durch⸗ führungsverordnung über das Deutsch⸗Ambrkanische Still⸗ halteabkommen von 1940 und das Deutsche Kreditabkommen on 1940 vom 25. August 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1189) inngemäß die Durchführungsverordnung über Kredit⸗ bkommen mit ausländischen Bankenausschüssen (Stillhalte⸗ bkommen) vom 3. Mai 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 783) Anwendung.
Berlin, den 6. November 1940. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Deutsch⸗Belgisches Abkommen über das Deutsche Kreditabkommen von 1940
Abkommen zwischen einem Deutschen Bankinstitute, Handels⸗ und Industrie⸗ firmen vertretenden Ausschuß (im folgenden der „Deutsche Ausschuß“ genannt), der Deutschen Reichsbank (im folgenden „Reichsbank“ ge⸗ nannt), der Deutschen Golddiskontbank und dem Belgischen Bankenausschuß (im folgenden „Belgi⸗ scher Ausschuß“ genannt) als Vertreter Belgischer Bank
institute.
Die vertragschließenden Parteien beziehen sich auf das zwischen dem Deutschen Ausschuß, der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank einerseits und dem
v 116“*“ “
Schweizer Ausschuß andererseits abgeschlossene 1
„Deutsche Kreditabkommen von 19409 (nachstehend kurz „D. K. A. 1940“ genannt) und vereinbaren hiermit, daß der Inhalt dieses Abkommens auch für die vertragschließenden ö sinngemäß gelten soll, vorbehaltlich der in Ziffern 2 und 3 dieses Vertrages vorgesehenen Aenderungen.
Ziffer 2.
(1) in Ziffer 4 (9) (IV) des D. K. A. 1940 statt „1. Juni 1940“ = „1. September 1940“, statt „1. Juli 1940“ = ,41. Oktober 1940“„ (2) in Ziffer 4 (9) (V) des D. K.A. 1940 statt „1. Juni 1940“ = „1. Oktober 1940" „ (3) in Ziffer 4 (9) (VIII) des S. K. A. 1940 statt „31. Mai 1940“ = „1. September 1940“, (4) in Ziffer 22 (1) des D. K. A. 1940 statt „30. Juni 1940“ = „30. September 1940“, (5) in Ziffer 22 (6) des D. K. A. 1940 sünt „bis en 1. Juli 1940“ = „bis zum 1. Ok⸗ tober 1940“, (6) in Ziffer 23 (5) — letzter Satz — des D. K. A. 1940 statt „15. Juli 1940“ = „15. Oktober 1940“. Ziffer 3.
Ziffer 17 des D. K. A. 1940 erhält nachstehende Fassung:
Ziffer 17 Beratender Ausschuß
Um von Zeit zu Zeit Verhandlungen zu pflegen und um den Belgischen Ausschuß, den Deutschen Ausschuß, ferner den Holländischen Ausschuß und den Schweizer Ausschuß zu unterrichten, soll ein Beratender Ausschuß gebildet werden. Der Beratende Ausschuß soll an einem zwischen dem Vor⸗ sitzenden des Belgischen Ausschusses, dem Vorsitzenden des Holländischen und dem Vorsitzenden des Schweizer Aus⸗ schusses zu vereinbarenden Datum im Oktober 1940 tagen. Jeder der vier vorgenannten Ausschüsse hat das Recht, einen oder mehrere Vertreter zu ernennen. Darüber hinaus kann der Vorsitzende des Belgischen Ausschusses oder der Vor⸗
sitzende des Holländischen Ausschusses oder der Vorsitzende
des Schweizer Ausschusses eine Tagung des Beratenden Ausschusses jederzeit einberufen und wird dies jederzeit tun, wenn er hierum von dem Deutschen Ausschuß gebeten wird. Jede auf Grund dieser Ziffer 17 einberufene Tagung kann durch eine von dem Vorsitzenden des Belgischen Ausschusses, dem Vorsitzenden des Holländischen Ausschusses oder dem Vorsitzenden des Schweizer Ausschusses zu gebende Mitteilung aufgehoben oder verschoben werden. Ziffer 4. .
Dieser Vertrag wird mit rückwirkender Kraft vom 1. Juni 1940 geschkossen.
Brüssel /Berlin, den 6. September 1940.
Für den Deutschen Ausschuß für das Deutsche Kreditabkommen von 1940
Für die Deutsche Reichsbank Für die Deutsche Golddiskontbank Für den Belgischen Bankenausschuß
Bekanntmachung. Die am 7. November 1940 ausgegebene Nummer 191 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: BZE“ neuen Fassung des Fleischbeschaugesetzes. 28 er 1940. “ über die Einführung der Fleischbeschauvor⸗ schriften in den Reichsgauen der Ostmark, im Reichsgau Sudeten⸗
1940. 883 b Verordnung über die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren. Vom 31. Oktober 1940. 1
Verordnung über unzulässige Zusätze und Behandlungsver⸗ fahren bei Fleisch. Vom 31. Oktober 1940.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,08 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 8. November 1940.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Nummer 45 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichs⸗
— B
Berliner Börse vom 7. November. Die feste Haltung des Vortages übertrug ch an den Aktien⸗ märkten auch auf den Donnerstag, zumal die Fhre. e fast völlig aufgehört hat. Die Umsätze hielten sich weiterhin in engen Grenzen, nur einzelne Werte waren stärker gefragt. Zahlreiche Papiere erhielten bei Festsetzung der ersten Kurse wiederum eine Strichnotiz.
Ane Montanmarkt waren Rückgänge nicht zu verzeichnen. Höher lagen Hoesch und Mannesmann je um ˙‧½%, Harpener um N, Buderus um No, Verein. Stahlwerke um N, Klöckner um 1 ⅛ und Rheinstahl um 2 %. Bei den Braunkohlenwerten wiesen Rheinebraun eine Steigerung um 1 *%h auf. Von Kaliwerten er⸗ höhten sich Wintershall um 1 und Salzdetfurth um 1 ¼ . In der chemischen Gruppe bröckelten Farben um ½ auf 194 % ab. Der Umsatz betrug etwa 60 000 Hℳ. Rütgers und Schering kamen ½ % höher zur Notiz. In Elektro⸗ und Versorgungs⸗ werten war der Grundton fest. Siemens⸗Vorzüge gaben aller⸗ dings 1 % her. Demgegenüber stiegen AEG um %, EW Schlesien und Wasser Gelsenkirchen je um 1 und Bekula um 3 ͤ. Gummi⸗ und Linoleum⸗ sowie Kabel⸗ und Drahtwerke stiegen bis zu ½ N. Von Autoanteilen gewannen BMW 1 %. Bei den Maschinen⸗ baufabriken standen Demag und Rheinmetall⸗Borsig mit je + ½ sowie Berliner Maschinen mit † 1 ½ % im Vordergrunde. Bei den Textilwerten stiegen Stöhr um % und Bremer Wolle Dum % %. Hervorzuheben sind noch Alchacesgbürgen Zellstoff und Dortmunder Union mit je + 1, Süddeutsche Zucker mit + 2,
eldmühle und Bank für Brauindustrie mit je +† ℳ . Reichs⸗ Fen notierten 120 ¶¼ gegen 120. Fv 1
Im Verlauf war die Haltung — bei stärkeren Steigerungen in Spezialpapieren — fest. Verein. Stahlwerke notierten 139 und Farben 195 ½. Wasser Gelsenkirchen und Conti Gummi stiegen um 3, Berger um 2 %, Metallgesellschaft und Dortmunder Union um 2, Rheinstahl um 1 ¼ und Siemens⸗Vorzüge um 1 . Vielfach traten Werterhöhungen bis e ℳ % ein. Accumulatoren kamen gegen den Vortag 3 % höher zur Notiz, Rückläufig waren Bemberg mit — 1 ½, Engelhardt mit —1 und Bekula mit — ½ %. .
venen onhe⸗ des Verkehrs blieb die Grundstimmung fast
Abweichend von gewissen Zeitangaben des D.K. A. 1940 werden nachstehende Fekangeben vereinbart: 8 2*
1 durchweg fest. Verein. Stahlwerke schlossen mit 189 und Farben
land und in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 30. Oktober
ministerium des Innern) vom 6. November 1940 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RNeErl. 29. 10. 40, egesesche z. Einkommensteuer (Lohnsteuer). — RdErl. 30. 10. 40, Ueberweisg. v. Dienstbezügen an Angeh. reichsdt. Dienststellen nach d. besetzt. niederländ. Gebieten. — RdErl. 31. 10. 40, Unfall⸗ fürsorge f. Beamte nach d. DBG. — RdErl. 31. 10. 40, Militär⸗ anw.⸗Bezüge. — RdErl. 1. 11. 40, Veröffentlichg. d. RdErl. d. RMdJ. im RMBliV. — RdErl. 1. 11. 40, Papierersparnis. — Reichs⸗ u. Staatshaushalt, Kassen⸗ u. Rech⸗ nungswesen. RdErl. 26. 10. 40, Kassenanschlag d. Verw. d. Innern f. d. RJ. 1940. — Kommunalverbände. RdErl. 28. 10. 40, Behandlg. d. Waffen⸗ bei d. Bürgersteuer. — RdErl. 28. 10. 40, Kraftfahrz.⸗Steuerverteilgzn. — Sammlungs⸗ u. Lotteriewesen. RdErl. 28. 10. 1 NSDAP. f. nationale Arbeit. — Polizeiverwaltung. RdErl. 28. 10. 40, Unterstützg. d. Ordn Pol. durch Gliedergn. d. NSDAP. bei besond. Anlässen. — RdErl. 28. 10. 40, Angeh. d. OrdnPol. (ohne VerwPol.) mit fremds rachl. Kenntnissen. — RdErl. 30. 10. 40, Verw.⸗Gebühren bei Fristverlängerungs⸗ anträgen nach § 4 Abs. 2 d. Gaststättenges. — RdErl. ˙30. 10. 40, Beiträge d. Gemeinden zu d. Kosten d. staatl. Pol. — RdErl-
Wiedereinstellg. 6n Ruhegehalt entlass. unif. Pol.⸗Vollzugs⸗ beamter. — Krk 1. 11. 40, Beförderg. in d. SchP. u. Gend. — RdErl. 28. 10. 40, Bezugscheine f. Schreibmaschinen. — RdErl⸗
40, Pes daanssgusstatts, d. Pol.⸗Batl. — RdErl. 28. 10. 40, Durchschnittspreise f. d. beamteneig. Dienstpferde in d. Gend. — RdErl. 29. 10. 40, Fee .ö e f. Pol.⸗Beamte. — RdErl. 29. 10. 40, Kühlwasserfrostschutz f. Kraftfahrz. — RdErl. 30. 10. 40, Dienstkleidg. f. Pol.⸗Batl. — RdErl. 30. 10. 40, Ausbildg. v. Gend. im Führen v. Kraftfahrz. — RdErl. 31. 10. 40, Unifor⸗ mierg. d. Verw.⸗Beamten d. OrdnPol. — RdErl. 31. 10. 40,
— RdErl. 1. 11. 40, Skisportbekleidg. — RdErl. 28. 10. 40, Ver⸗
cha gl. — RdErl. 28. 10. 40, Erläutergn. zu d. Luftschutzbe zungsbest. zu d. VO. üb. d. Sozialversicherg. d. einberuf. Luft⸗ schutzdienstpflichtigen. — milienunterhalt.
stellungs⸗VO.; hier: Personal⸗ u. Sachaufwand f. d. Fe
Heranziehg. v. Hilfspersonal auf Grund d. Notdienst⸗VO. — Gruppen 2 bis 7 d. Vergütungssätze f. auf Grund d. RLG. ge⸗
hier: Kosten d. Heimbegleitungsreise v. im Bergungsgebiet Dienst⸗ verpflichteten. — Volksgesundheit. RdErl. 28. 10. 40, Berufstätigkeit u. Ausbildg. med.⸗techn. Gehilfinnen u. med.⸗ techn. Assistentinnen. — RdErl. 30. 10. 40, Vorbereitungskurse 8 Röntgen⸗, Strahlen⸗ u. Laboratoriumsschutzprüfgn. — RdErl. 29. 10. 40, Anzeige d. Aufnahme bzw. Entlassg. v. Tuberkulose⸗ kranken durch d. Krankenhäuser. — RdErl. 29. 10. 40, Kranken⸗ pfleger u. Werkheilgehilfe. — RdErl. 31. 10. 40, Hebammen⸗ Wochenbettpackggn. — Veterinärverwaltung. 28. 10. 40, Abgabe v. Pferden aus Heeresbeständen. — RdErl. 30. 10. 40, Zulassg. v. Aendergn. in d. techn. Ausführg. u. Wärmezufuhr bereits zugelass. Milcherhitzungseinrichtgn. —
für Ausgabe B (einseitig bedruckt..
Aus der Verwaltteng.
Nichtbesteuerung der Mehrarbeitszuschläge.
Der Reichsminister der Finanzen hat zur Vereinfachung des Steuerabzugsverfahrens und zur Vermeidung unbilliger Härken angeordnet, daß die Einkommensteuer und der Kriegszuschlag nicht
gezahlt werden.
aftsteil.
laufsstand um N und Bekula um ½ %, während Demag, Bahn⸗ bedarf und Verkehrswesen um ½ % nachgaben. Am Kassamarkt lagen Banken, soweit Veränderungen ein⸗ traten, überwiegend höher. Genannt seien Deutsche Bank mit + 1, Dresdner Bank mit +½ , Commerzbk. mit † ¼, Nieder⸗ lausitzer Bk. mit — ℳ und Schlesw.⸗Holsteinische Bk. mit — 1 %. Von Hypothekenbanken gewannen Deutsche Centr. Boden, Rhein.⸗ Westf. Boden und Südboden ½, Deutsche d . *% und Meininger Hyp. 1 %. Am Schiffahrtsaktienmarkt lagen Nordlloyd mit — ¾¼¶ % knapp behauptet. Demgegenüber ggegen sich Hapag um 1 und Hamburg⸗Süd um 1 ½ %. Von Eutin⸗Lübeck gegen letzte Notiz 1 % ein. Unter den Kolonial⸗ anteilen waren lediglich Doag ½ % schwächer. Neuguinea
zeigte bei kleinen Abweichungen kein einheitliches Bild. Hervor⸗ zuheben sind Görlitzer Waggon und Christoph & Unmack mit + 4.
Steuergutscheine I nannte man ¼ % höher mit 107 1¼1 Steuergutscheine II wechselten den Besitzer zu Vortagskursen.
Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 155 nach anfänglich 155 % (Vortag 154 8¼). Reichs⸗ bahnvorzüge lagen per Kasse mit 124 unverändert.
Am Kassarentenmarkt blieben Pfandbriefe gesucht. Kommu⸗ nalobligationen lagen eher etwas fester. zogen, soweit überhaupt Notierungen stattfanden, um ¼ % an. Gemeindeumschuldung war mit 100 unverändert. Dekosama II.
ändert. Repartierung um ⅞ %, Oberhessen um ½, Hamburg und Lübeck um ℳ und Rheinprovinz um ¼ %. Am Markt der Reichsanleihen notierte die 27er gegen letzten Kurs ½6 o% niedriger. Reichsschätze lagen unverändert. Leicht rückgängig waren 35er Reichsbahnschätze. während Postschätze sich gut behaupteten. hatten keine nennenswerten Veränderungen aufzuweisen. b Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 1¼ % in Mitte unver⸗ ändert.
bis 1 1 % unverändert. Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein. “
40, Reichslotterie d.
28. 10. 40, Aenderg. d. PDV. 26. — RdErl. 28. 10. 40, Einführg. eines Pol.⸗Dienstpasses. — RdErl. 28. 10. 40, Uebernahme v. Pol.⸗Reservisten in d. aktive Pol. — RdErl. 30. 10. 40, Entlassg. v. Angeh. d. Pol. aus d. Wehrdienst. — RdErl. 1. 11. 40,
28. 10. 40, Aenderg. d. Pol.⸗Bekleidungsvorschr. — RüErl. 28. 10.
Waffen d. Krim Pol. — RdErl. 31.10.40, Skilehrg. d. Ordn Pol.
fdleg d. in Betrieben d. erweit. Selbstschutzes eingesetzt. HaPesr tsmit 1 üb. Brandmauerdurchbrüche. — RdErl. 29. 10. 40, III. Ergän-⸗
Wehrangelegenheiten. Fa⸗-⸗ RdErl. 28. 10. 40, Hocfsehsdenheh 1 stellungsbehörden. — RdErl. 1. 11, 40, Erweit, Kinderlandver⸗ schickg. d. HJ.; Beschaffg. d. Unterkunft auf Grund d. RLG. u. RdErl. 1. 11. 40, Verzeichn. d. Stellen d. SHD., die unter d.
forderte Unterkunft fallen. — RdErl. 1. 11. 40, Wiederbesiedlg.;
RdErl.
RdErl. 80. 10. 40, Tierkörperbeseitigungsanst. — Verschie⸗ denes. Stichtage f. d. Wiederhesiedlg. freigemacht. Gemeinden im Westen. — Reichsinderziffer f. Oktober 1940. — Neu⸗-⸗ Ferscheinungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗ lich 2,15 Rℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 RAℳ.
und Abnahme im Vergleich zur Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 593 490
auch von den Mehrarbeitszuschlägen erhoben werden. Das gleiche gilt für Zuschläge, die für Sonntags⸗, Feiertags⸗ und Nachtarbeit
mit 195 % nach zeitweise 19574. Waldhof stiegen gegen den Ver⸗
ahnen büßten
notierten Strich Geld. Der Einheitsmarkt der Industriepapiere
Auch Stadtanleihen
wurde um ½ % heraufgesetzt. Länderanleihen waren kaum ver⸗ Von Altbesitzemissionen befestigten sich Westfalen bei
45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze
Industrieobligationen
Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 191
ETTAbTTTö1ö1““
Beachtliche Leistung im Wohnungsbau trotz des Krieges.
Wie das Statistische Reichsamt mitteilt, sind nach den nun⸗ mehr vorliegenden endgültigen Ergebnissen der Jahresbaustatistik 1939 im Altreichsgebiet, ohne Saarland, im Jahre 1939 insgesamt 220 334 Wohnungen fertiggestellt worden. Da im Jahre 1939 im ganzen rund 200 000 Wohnungen in Bau genommen wurden und der aus 1938 übernommene Bauvorrat rund 190 000 im Bau er. Wohnungen betrug, waren Ende 1939 noch rund 170 000 Wohnungen im Bau, die als Bauvorrat in das Jahr 1940 übernommen wurden. Im ersten Halbjahr 1940 sind in den Groß⸗ und Mittelstädten mit 50 000 und mehr Einwohnern nach den im wesentlichen als endgültig anzusehenden Ergebnissen der monatlichen Baustatistik 27 417 Wohnungen fertiggestellt worden. In den Gemeinden mit weniger als 50 000 Einwohnern stellte sich die Bauleistung in der gleichen Zeit nach vorläufigen Angaben auf 24 953 bezugssertige Wohnungen. Das endgültige Ergebnis dürfte für diese Gemeinden — wie in den Vorjahren — um rund 20 v. H. höher Hein, also etwa bei 30 000 fertiggestellten Woh⸗ nungen liegen. Insgesamt sind damit im ersten Halbjahr 1940 im alten Reichsgebiet rund 57 000 Wohnungen fertiggestellt worden. Ende August 1940 befanden sich noch rund 122 000 Wohnungen im Bau. In den ersten acht Monaten des Jahres 1940 ist trotz des Krieges der Bau von rund 26 000 Wohnungen begonnen worden. Gleichzeitig wurden rund 74 600 Wohnungen fertig⸗ die zum allergrößten Teil aus dem Bauvorrat von Ende 1939 stammen dürften. Die Tatsache, daß der große Ueberhang oder Bauvorrat von Ende 1939 mit rund 170 000 im Bau be⸗ FPL“ Wohnungen in den ersten acht Monaten 1940 trotz des lang anhaltenden Winters mit rund 74 600 fertiggestellten Woh⸗ nungen zu mehr als 40 v. H. aufgearbeitet wurde und daß darüber hinaus noch rund 26 000 Wohnungen neu in Bau genommen werden konnten, muß in Anbetracht der durch den Krieg be⸗ dingten Umstellung der Bauwirtschaft als beachtenswerte Leistung
angesehen werden.
Vertriebswirtschaftliche Tagung in Wien.
Wien, 7. November. Das Vortragsthema des vierten Vor⸗ tragsabends der „Vertriebswirtschaftlichen Tagung“ lautete „Leistungen und Lücken in der Aufwandrechnung des Handels“.
frau Irene M. Witte, Berlin, wies in ihrem Referat über „Anforderungen und Zielsetzung einer Erfolgsrechnung im Handel“ u. a. daraäuf hin, daß gerade die heutige Zeit mit ihren betriebswirtschaftlichen Maßnahmen und ihren preisrechtlichen Bestimmungen vielleicht wie keine Zeit vor dem von dem Be⸗ triebsführer verlangt, daß er sein Unternehmen zielsicher leitet. Seine ihm von der Gemeinschaft gestellten Aufgaben könne der Unternehmer nur erfüllen, wenn er seinen Betrieb kenne. Das Rechnungswesen sei sozusagen das Barometer des Betriebes. Einheitsbuchführun und Kontenrahmen seien die ersten Stufen auf diesem Wege. Schwieriger sehe es noch auf dem Gebiete der kurzfristigen Erfolgsrechnung aus. Hier sei die Forderung nach einem für große, mittlere aber auch kleine Betriebe geeigneten
erfahren äußerst dringend, um dem verantwortlichen Kaufmann das Werkzeug in die Hand zu geben, das ihm laufend die erforder⸗ liche Uebersicht über den Stand seines Betriebes gibt.
Ueber „Die Kostenbelastung des Absatzes“ sprach Dr. Karl Fesder. Professor der Hochschule für Welthandel und Wirtschafts⸗ prüfer.
Preisbildung im Warenverkehr mit Elsaß, Lothringen und Luxemburg.
Von nachstehendem Erlaß an die Fachgruppe Schieferindu⸗ strie, Saalfeld a. d. Saale, gibt der Reichskommissar für die Preisbildung im Mitteilungsblatt Nr. 44 vom 4. November 1940 Kenntnis:
„Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus müssen die deut⸗ schen Lieferanten, wenn ihre Geschäftsverbindungen Frankostations⸗ preise im Reich vorsehen, auch die in Elsaß, Lothringen und Luxemburg entstehende Mehrfracht selbst tragen. Soweit hier⸗ durch im Einzelfall Härten entstehen können, behalte ich mir vor, Ausnahmen zuzulassen oder anzuordnen. (A — 700 — 3925 vom 16. Oktober 1940.)“
Europa und der ostasiatische Großwirtschafts⸗ raum.
in einer Betrachtung über die künftige Gestaltung der wirt⸗ 188 ichen Beziehungen insbesondere Europas zum vöstastatischen Wirtschaftsraum, der unter japanischem Einfluß stehen wird, spricht im „Wirtschaftsdienst“ ein Mitarbeiter des Instituts für Weltwirtschaft seine Meinung dahin aus, daß Ostasien durch die Neuordnung weder als Bezugsquelle noch als Absatzmarkt Europas an Bedeutung verlieren werde. Denn einerseits seien die nach Deckung des Eigenbedarfs im weiteren Sinne noch ver⸗ bleibenden Ueberschüsse an solchen agrarischen und mineralischen Produkten, an deren Bezug Europa interessiert sei, so reichlich und bei planmäßiger Entwicklung der Produktion so steigerungs⸗ fähig, daß eine Beeinträchtigung der europäischen Bezugsmöglich⸗ keiten hinsichtlich dieser Erzeugnisse nicht zu erwarten Fei Anderer⸗ seits sei anzunehmen, daß auch künftig ein erheblicher Teil der Produktionsmittelausrüstung Chinas und Mandschukuos durch Europa gestellt werden müsse, zumal Japans Wirtschaft neben der Produktion für den Export auch durch eine weitere Eigen⸗ industrialisierung beansprucht werden werde, so daß wenigstens für die Dauer der Erschließung des ostasiatischen Großraums eher mit einem steigenden Absatz hochwertiger industieller Erzeugnisse zu rechnen sei.
b Devisenbewirtschaftung.
Aufhebung von devisenrechtlichen Beschränkungen und Verboten im Verkehr mit Elsaß und Lothringen.
Nach Runderlaß 91/40 D. St. 31/40 R. St. des Reichswirt⸗ schaftsministers vom 5. November 1940 werden im Verkehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Elsaß sowie im Verkehr zwischen dem Deutschen Reich und Lothringen grundsätzlich alle devisenrechtlichen Beschränkungen und Verbote aufgehoben. Nach Verordnungen der Chefs der Zivilverwaltung in bß und Lothringen gelten in diesen Gebieten die deutschen Devisenvor⸗ schriften. Der Runderlaß weist zugleich darauf hin, daß nach einer Bekanntmachung des Reichsministers der Justiz vom 18. Oktober 1940 französische Staatsangehörige, die sich im In⸗ land, im Elsaß oder in Lothringen aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als Feinde im Sinne der Verord⸗ nung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Ja⸗ nuar 1940 anzusehen sind.
IWirtschaft des Auslandes.
Ausweise ausländischer Notenbanken.
London, 6. November. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 6. November 1940 (in Klammern Zu⸗ Vorwoche) in 1000 Pfund (Zun. 1920), hinterlegte Noten 36 750 (Abn. 1920), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 615 750 (Abn. 50), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3230 (Zun. 50), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 10 (unverändert), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depositen der Regierung 12 940 (Abn, 5310), andere Depositen: Banken 118,230. (Zun. 10 230), Private 49 430 (Abn. 2080), Regierungssicherheiten 136 410 (Zun. 6370), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 3100 (Zun. 100), Wertpapiere 21 490 venn 1790), Gold⸗ und Silberhestand der Bankabteilung 560. Zun. 80). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 20,65 gegen 22,02 %.
Schweiz sichert sich Beschlagnahmerecht für versorgungswichtige Waren usw. rZürich 7. November. Der Bundesrat hat einen Beschluß
über Bes kagnahme, Enteignung und Lieferungszwang erlassen. Für Gesgenen ne die zur Landesversorgung unentbehrlich sind, kann die Beschlagnahme angeordnet werden. Beschlagnahmt werden können aus alle lagernden, auf dem Transport oder in der Fabrikation befindlichen Waren sowie ferner Patent⸗, Lizenz⸗ und Verfahrens⸗Rechte. Im Ausland lagernde oder auf dem
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ emn 8. Novpember auf 74,00 R.ℳ (am 7. November auf 74,00 Rℳ) ür 100 kg. .“
Berlin, 7. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ S für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in
eichsmark.]! Bohnen, weiße mittel 8) —,— bis —,—, Linsen,
käferfrei 8) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe ) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 9) Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis
—,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland —,— bis —,—, Reis: Rangoon 8§*) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. §*) 40,00 bis 41,00 Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Stam 1 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, 0/0 bis 5/0 v 41,50 bis 42,50), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 40,50 bis 41,50), Gersten⸗ raupen, grob, ⁄4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, älberzähne 0/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗
nungen*) 34,00 bis 35,00 ), Haferflocken [Hafernährmittel]*) [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 ), Kochhirse“*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, 865 812, Inland 34,15 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,75 —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65
“
7 8 . is 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasi. Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerikaner 5) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige M ischung 190,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. 9) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar.
Transport befindliche, für die Zufuhr in die S weiz bestimmte Gegenstände werden von der Beschlagnahme insofern erfaßt, als der Verfügungsberechtigte verpflichtet ist, sie bestimmungsgemäß in die Schweiz einzuführen. Auch Betriebe und Betriebseinrich⸗ tungen können zur Ausnutzung durch eine kriegswirtschaftliche Kommission beschlagnahmt werden. Ferner können im privaten und im öffentlichen Eigentum stehende bewegliche Sachen zur Sicherstellung der Landesversorgung ganz oder teilweise enteignet werden. Auch die Erzeugung und Abgabe elektrischer Energie kann beschlagnahmt werden. Der Bundesrats⸗Beschluß ist bereits am 1. November 1940 in Kraft getreten.
Der jugoflawische Außenhandel im September.
Belgrad, 7. November. Der dee der jugoslawischen Ausfuhr belief sich im September d. J. auf 418,6 gegenüber 240,5 Mill. Dinar im September 1939. Der Einfuhrwert er⸗ reichte im September 429,4 Mill, Dinar gegenüber 2583,4 Mill. Dinar im September 1989. Beide Werte liegen trotz der rück⸗ gängigen Tendenz immer noch bedeutend höher als im Monat September 1939, dem ersten Kriegsmonat, in dem die jugo⸗ slawische Wirtschaft besonderen “ ausgesetzt war.
Der Außenhandel im September verzeichnete zum erstenmal seit Ausbruch des Krieges einen Einfuhrüberschuß von 10,8 Mill. Dinar. Die jugoflawische Handelsbilanz weist für die ersten 9 Monate 1940 ein Aktivum von 847 Mill. Dinar aus gegen⸗ über einem Ausfuhrüberschuß von 26 Mill. Dinar im gleichen Zeitraum 1939.
96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ ewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, 174,00 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, Fegäat 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00
bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 %
190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.
§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.
) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. 88 5
Prag, 7. November. (D. N. B.) Amsterdam Fertewesite. 1
Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B.,
—xxVxeö —, ——
Fortsetzung auf der nächsten Seite.
“ 14X“ der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 8. November 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für promp⸗ Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcen ..... desel., in Walz⸗ oder Drahtbarren
2 8 6
133 KRℳ für 100 kg 1 EEII1““ 822 „ 2 8 Reinnickel, 98 — 99 % „ „ 7⸗ 1 2 8 Antimon⸗Regulusg . — 5„ Feinsilber 8 35,50 — 38,50 „
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
—
7. November Geld Brief
8. November Geld Briel
Aegypten (Alexand. und Kairo) 1 ägypt. Pfd. — — — e Afghanistan (Kabul!). 100 Afghani] 18,70 18,83 18,79 18,83
Argentinien (Buenos
Aires) ... 1 Pav.⸗Pes. 0,584 0,588 0,580 Australien (Sydney) 1 austr. Pfd. — — — — Belgien (Brüssel u.
Antwerpen) . 100 Belga 39,96 40,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio de
Haneiron) . 0,130 0,132 Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien — — — — Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 3,047 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48,31 England (London) 1 engl. Pfd. — — — — Estland (Reval / Talinn) 100 estn. Kr. 62,44 62,56 62,44 62,56 Finnland (Helsinki). 100 finnl. N. 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) . 100 Frcs. — — — 11“ Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,148 2,152 2,148 2,152 Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 13,09 13,11 13,09 13,11 Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen 0,585 0,5870,585 0,587 Jugoslawien (Bel⸗
grad und Zagreb) 5,604 5,616 Kanada (Montrealh) Lettland (Riga). Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) .100 lux. Fr. 10,01 9,99 10,01 Neuseeland (Welling⸗
ton) 1 neuseel. Pf. — — — Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,7 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 04 10,06. 10,04 10,06 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 100 Franken 58,01 57,89 58,01 Slowakei (Preßburg) 100 Kronen 8,609 8,591 Spanien (Madrid ü.
Barcelona) 100 Peseten 23,60 23,56 Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) 1 südafr. Pf. — Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 9 1,982 Ungarn (Budapest) 100 Pengö — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 0,941 0,939 Verein. Staaten von Amerika (NewYork) 1 Dollar 2,502] 2,498
1 Milreis 0,130 0,132
100 Gulden [132,57 132,83 132,57 132,83 100 Rials 14,59 14,61 ,14,59 14,61 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 88,50
100 Dinar 5,604 5,616 1 kanad. Doll.]/ — — Sdss Mce. 100 Lats 48,75 48,85 48,75 48,85
100 Litas 41,94 42,02 41,94 42,02
100 Kronen 59,58 59,46 59,58
1,978
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union 9,89 9,91 Frankreicch A1A116164“ 4,995 5,005 Australien, Neuseelakdg . 7,y912 7,928 Britisch⸗Indien ““ . 74,18 74,32 Kanada 2,098 2,102
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
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8. November 7. November Geld Brief- Geld Brief
Sovereigns. Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20 Francs⸗Stücke. für 16,16 16,22 16,16 Gold⸗Dollars I1 Stück 4,185 4,205 4,185 Aegyptische 1 ägypt. Pfd. 4,19 4,21 4,19 Amerikanische:
1000—5 Dollar 1 Dollar 2,45 2,47 2,45
2 und 1 Dollarx 1 Dollar 2,45 2,47 2,45 Argentinische 1 Pap.⸗Peso 0,49 0,51 0,48 Auftralische 1 austr. Pfd. 2,74 2,76 2,74 Belgischhe 100 Belga 39,92 40,08 39,92 Brastliontsche u1 Milreis 0,095 0,105 )0,095 Brit.⸗Indische 100 Rupien 46,41 46,59 46,41 Bulgarische 100 Lewa — — Dänische: proße .100 Kronen — — —
10 Kr. u. darunter 100 Kronen 48,90 49,10 48,90 Englische: 10 £
u. darunter 1. engl. Pfd. 4,9 4,31 4,19 Französische 1100 Frs. 4,99 5,01 4,99 Holländische 100 Gulden [132,73 133,27 [132,73 Italienische: große 100 Lire — — —
10 Lire u. darunter 100 Lire 13,07 13,13 13,07 Jugoslawische: große 100 Dinar —
100 Dinak 1100 Dinar 5,62 Kanadische I kanad. Doll. Lettländische 1100 Lats Litauische: große 100 Litas
100 Litas u. darunt. 100 Litas Luxemburgische 100 lux. Fr. Norwegische, 50 Kr.
u. darunter 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Leir unter 500 Lei 100 Lei
Schwedische: große 100 Kronen
50 Kr. u. darunter 100 Kronen Schweizer: große.100 Frs.
100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Südafr. Union 1 südafr. Pfd. Türkische 1 türk. Pfund Ungarische 1100 Pengö
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