1940 / 264 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Kaufmann, Paula Fanny Sara, geb. Reiß, geb. am 21. 11. 1880 in Mannheim, Kaufmann, Berthold Israel, geb. am 15. 6. 1904 in Kassel, Kaufmann, Erna Sara, geb. am 3. 7. 1912 in Kassel, Kaufmann, Ludwig Israel, geb. am 26. 12. 1876 in Münstereifel, Krs. Euskirchen, Kaufmann, Gertrud Sara, geb. Esser, geb. am 19. 7. 1891 in Köln / Rh., Klipstein, Oskar Israel, geb. am 1. 6. 1898 in Chemnitz, Klipstein, Wera Elfriede Sara, geb. Sußmann, geb. am 29. 10. 1913 in Chemnitz, Koblitz, Franz Israel, geb. am 8. 6. 1886 in Braunau’/Böhmen, Koblitz, Fritz, geb. am 2. 8. 1921 in Trautenau Sudetengau, Königsgarten, 1884 in Nürnberg, Königsgarten, Daisy Sara, geb. Reinemann, geb. am 14. 3. 1906 in Nürnberg, Königsgarten, Ilse Sara, geb. am 13. 4. 1929 in Nürnberg, Königstein, Louise Sara, geb. Pofamentier, geb. am 20. 3. 1879 in Wien, Königstein, Gertrude Sara, geb. am 1. 7. 1905 in Wien, Landauer, Josef Julius Israel, geb. am 3. 5. 1884 in Michelbach a. d. Lücke (Lkr. Crailsheim), Levi, John Josua Israel, geb. am 13. 3. 1874 in Breslau, Levi, Anna Sara, geb. Herrmann, geb. am 3. 3. 1881 in Graudenz, Levi, Eva Sara, geb. am 12. 9. 1904 in Breslau,

„Levi, Ernst Israel, geb. am 5. 12. 1908 in Breslau, Levi, Hans Israel, geb. am 22. 6. 1914 in Breslau,

Loeb, Hermann Israel, geb. am 24. 9. 1866 in Hechingen/Sigmaringen,

Marx, Karl Friedrich Israel, geb. am 4. 8. 1889. in Unna /Westf.,

Mayer, Moritz Israel, geb. am 26. 6. 1891 in Könen (Krs. Saarburg),

Mayer, Paula Sara, geb. Hayum, geb. am 7. 3. 1892 in Könen (Krs. Saarburg),

Mayer, Toni, geb. am 19. 9. 1924 in Könen (Krs. Saarburg),

Meyer, Karl Ifrael, geb. am 25. 3. 1882 in Herford,

Meyer, Rosa Sara, geb. Deutsch, geb. am 20. 10. 1894 in Reichenberg Böhmen,

Meyer, Theodora Sara, geb. am 15 3. 1921 in Glogau,

Meyer, Klaus Israel, geb. am 31. 1. 1923 in Glogau,

Meyer, Max Ifrael, geb. am 10. 2. 1884 in Gel⸗ senkirchen,

Meyer, Rosa Sara, geb. Rosenthal, geb. am 5. 4. 1888 in Holzappel (Unterlahnkreis), 1 Meyer, Ludwig Ifrael, geb. am 29. 11. 1913 in Gelsenkirchen, 1. Meyer, Hanna Regina Sara, geb. am 31.12.1919 in Gelsenkirchen,

Meyer, Ida Jutta Sara, geb. am 4. 4. 1921 in Gelsenkirchen,

Meyer, Henriette Gudula Sara, geb. am 8. 10. 1928 in Gelsenkirchen,

Müller, Meta Recha Sara, geb. Krain, verw. Kö⸗ nigsfeld, geb. am 8. 2. 1890 in Berlin,

Prager, Fritz Israel, geb. am 8. 6.1876 in Berlin, Rosenthal, Siegfried Ifrael, geb. am 11. 9. 1879. in Nürnberg,

Rosenthal, Paula, geb. Mainzer, geb. am 13. 2. 1895 in Nürnberg,

Werthheimer, Herbert Israel, geb. am 26. 2. 1891. in Talheim (Kr. Heilbronn a. N.),

Werthheimer, Sidonie Sara, geb. Wertheimer, geb. am 17. 7. 1900 in Freudental (Kr. Ludwigsburg), Werthheimer, Luzie Sara, geb. am 30. 12. 1928 in Heilbronn a. N.,

Wetzlar, Gerson Israel, geb. am 25. 1. 1879 in

Nax Ifrael, geb. am 20. 12.

ulda, Ite. Irma Sara, geb. Oberbrunner, geb. am 4. 5. 1886 in Offenburg, 3 . Wetzlar, Lars Israel, geb. am 1. 8. 1909 in Köln, Wittenberg, Robert Ifrael, geb. am 31.7. 1888 in Rawitsch, Wittenberg, Ella Sara, geb. Freimanel, geb. am 2. 3. 1895 in Kanitz, Wittenberg, Adolf Israel, geb. am 10. 1. 1921 in Rawitsch, Wittenberg, Helene Sara, geb. am 12.2. 1922 in Rawitsch, Wittenberg, Eva Luise Sara, geb. am 26. 7. 1923. in Rawitsch, Wittenberg, Stefanie Sara, geb. am 21. 6. 1927 in Breslau, Wohlmann, Heinz Josef, geb. am 10. 5. 1905 in Krakau, 1b .

Wohlmann, Margarethe Marie, geb. Weis, geb. am 20. 11. 1905 in Wien. Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗

nahmt.

Berlin, den 7. November 1940.

Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.

Verordnuug

1 über die Nichtbesteuerung der Zuschläge für Mehrarbeit und 1 für Sonntags⸗, here 8eg9 nss Hachmecheir

Vom 7. November 1940. 8

. Ich verordne auf Grund von § 13 Absatz 1 Zi Reichsabgabenordnung das Fakgence. e“ 1. Die Zuschläge für Mehrarbeit und ser Sonntags⸗, eiertags⸗ und Nachtarbeit sind bei der Ermittlung er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht zu

2. Als Zuschläge im Sinn der Ziffer 1 sind die Be⸗ träge anzusehen, die 89 Grund gesetzlicher oder tariflicher Bestimmung über den Grundlohn hinaus

für Mehrarbeit oder für Sonntags⸗, Feiertags⸗ oder Nachtarbeit werden.

zahlt worden sind oder gezahlt werden. Berlin, den 7. Novembex 1940..

Der Reichsminister der Fmanzen. bq“ Reinhardt.

4

81nh 8.

b Die Inderziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Oktober 1940. Die Indexrziffer der Großhandelspreise stellt sich für den Monatsdurchschnitt Oktober auf 110,6 (1913 = 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (110,5) kaum verändert. Die Index⸗ ziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 110,2 (— 0,6 vH.), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 99,1 (+ 0,4 vH.) und industrielle Fertigwaren 131,2 (+† 0,2 vH.)

1 1913 = 100 Monatsdurchschnitt

September] Oktober 1940

Ver⸗ änderung

in vH

II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. III. Industrielle Fertigwaren.. dsavon Produktionsmittel.. Konsumgüter..

b Gesamtindex

110,9

98,7 13³0,9 113,0 144,4

110,5

110,2

99,1 131,2 113,0 144,9

110,6

Der Rückgang der Indexrziffer für Agrarstoffe ist jahres⸗ Fithc bedingt. Neben den Wiisser für Speisekansoffeln haas

ie Preise für Schweine und Trockenschnitzel niedriger als im Vormonat; außerdem wirkt sich die Berücksichtigung der Preise für Kühlhauseier aus. Erhöht haben sich gemäß der monat⸗ lichen Staffelung die Preise für Brotgetreide, Industriehafer, üttergetreide Kartoffelflocken, Mais und Futterhülsen⸗ rüchte.

In der Inderziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ waren haben sich die Preise für Industriekohle im bestrittenen Gebiet zum Teil durch Angleichung an die Reichsanzeigerpreise etwas erhöht. Daneben wirken sich eine Heraufsetzung der Grubenpreise für inländische Eisenerze, Preiserhöhungen für einige eingeführte Textilien und für Bauholz sowie die jahres⸗ zeitliche Staffelung der Preise für Stickstoff⸗ und Kalidünge⸗ mittel aus.

Unter den industriellen Fertigwaren haben sich in der Gruppe Konsumgüter die Preise für Möbel, Textilwaren und Lederschuhwerk zum Teil etwas erhöht.

Berlin, den 7. November 1940.

.e¼ N

Aluslosung.

Die elfte Auslosung der 4 ½ (7 ½) % Anleihe des Frei⸗ staates Mecklenburg⸗Strelitz von 1930 findet am Donnerstag, dem 5. Dezember 1940, vormittags 9 Uhr, öffentlich im Regierungsgebäude II, Zimmer Nr. 39, zu Schwerin statt.

Schwerin, den 5. November 1940.

8 Mecklenburgisches Staatsministerium, Abteilung Finanzen. J. A.: Reinke.

Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse als Ueber⸗ wachungsstelle II über Abgabepreise für norwegische Fisch⸗

konserven.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachun und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie der 1. Aus⸗ E“ zur Auslandswarenpreisverordnung vom 0. August 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 884) erlasse ich mit Zu⸗ immung des Reichswirtschaftsministers, des Reichsministers ür Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars ür die Preisbildung folgende Anordnung:

Der Abgabepreis des Importeurs für norwegische Fisch⸗ konserven setzt sich aus dem Grundpreis und der I.Nß Gewinnspanne zusammen. Der Grundpreis des Importeurs besteht aus: 8 Warenpreis einschl. Verpackung, 3 racht,

oll,

ollabfertigung einschl. Umsatzausgleichssteuer,

Kriegsversicherung. 8

Die Kosten⸗ und Gewinnspanne des Importeurs dar je 100 Dosen nachfolgende Höchstsätze nicht überschreiten:

a) Sild in Olivenöl, Arachidöl und Tomatentunke.

an den an die Bei der Abgabe Großhandel Wehrmacht Eℳ Rℳ

¾ dingley 2 lagig.. ¼ dingley Ilagig.. 20 mm Baby (geräuchert) 17 mm Baby..

S8SRs

à club 27 mm elub 25 mm

¼ club 22 mm. „. 9 mm Baby (ungeräuchert)

6 b9 b 5

0 8 2 82 0

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111418“

0 0 8 2 8 2

82

bo bo 90 0.,&

„9 999569 b 6 9 b0 b0Ob;bb9

88* 022 K8S8A

3. Die Vorschriften in den Ziffern 1 und 2 gelten für die Zuschläge, die nach dem 1. November 1940 ge⸗g

oval ½ oblong. red. 1 ½ oblong. red.

16 2. 2 Eö1

1 153 ..

§ 2

Der Großhandel darf folgende öchftspannen je 100 Dosen

auf seinen Einstandspreis (Einkaufspreis zuzüglich Fracht

ohne Rollgeld) nicht überschreiten: a) Sild in Olivenöl, Arachidöl und Tomatentunke. 1 1

1,95 1,65

¼ dingley 2 lagig 18 dingley 1 lagig

9 vT65 .„

ẍ22222à2—2

6 2 * 8 8 7 2— vierkant mm Baby (geräue mm Baby Svel 30 mm 27 mm 25 mm 22 mm

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3 222222,à22

8₰

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2

. 11 °m⸗292 ˙ 5 5222522,9„ 295 2s2292 295ã 9292—22—⸗2

0 3 % 2 25 0bb0b0b2b9b 22 0 09 05222 92b95b95 25—929bs89bbùb2b292;—⸗ 2 00 —9b—929ub9b929 9 2 ⸗—99u8—9⸗2—9 8—8090 % 0ο0000, 2b 0bu25b2⸗292b0bæ990ùà2à 2 2 9 9 9b 0—99b2b9bãbu90;—9 890 —809 0 90 2 0 9 9 % % 2090 20 . %

00

½ american.

½ oblong. 8 oblong

1“ 2 .

Die vorstehend genannten Kosten⸗ und Gewinnspannen verstehen sich bei Lie händlers ab Lager.

6838 88 darf folgende auf seinen Einstandspreis (Einkaufspreis zuzüglich Fracht ohne Rollgeld) nicht überschreiten: 1“

a) Sild in Dlivenöl, Arachidöl und Tomatentunke.

¾ dingley 2 lagig. dingley 1 lagig.. 4 à2, 2272 2—2 0 160 * 2* 9 29290 4 vierkant mm Baby (geräuchert) mm Baby. . oyal club 30 mm. . eclub 27 mm .

82 90 20 2 8

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elub 25 mm eclub 22 mm

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20 mm Baby (ung ½ american.. .

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1 8 2 5 % ° 9 2 90 2

“”“ 5 68 5 2 9u 9öe. väebbeg9beebeeeeeee.] . . 0 . 80 2 2 9. 90 89 90 2 0⁴ 90 2

b) Kippers. ½ oval. 1 8 ½ oblong 788 . ¼ oblong 8 1 Ilbs. 8 1/z1 1 .

Durch die vorstehenden Handelsspannen sind Unkosten abgegolten. G 8

Werden mehrere Verteiler in der gleichen Handelsstufe nebeneinander tätig, so müssen sie sich in die Spannen dieser Stufe teilen. .

Betreibt der Importeur gleichzeitig ein Großhandels⸗ Pschäft, so darf er nur die Importeurspanne aufschlagen,

etreibt der Importeur gleichzeitig ein Einzelhandelsgeschäft, 6 darf er außer der Importeurspanne nur die Einzelhandels⸗ panne zuzüglich der etwa entstehenden Zwischenfracht zum Ort der Einzelhandelsverkaufsstelle aufschlagen. Betreibt der Großhändler gleichzeitig ein Einzelhandelsgeschäft, darf er bei der Abgabe an den Verbraucher nur die Einzele handelsspanne aufschlagen.

sämtliche

§ 5 8 b Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in raft.

Berlin, den 6. November 1940. 8

Reeiichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse 1 als Ueberwachungsstelle II. Der Reichsbeauftragte. Dr. Pflaumbaum.

2. Bekanntmachung

der Reichsstelle „Chemie“ zur Allgemeinen Anordnung über Kühlwasserzusaßmittel⸗

Vom 8. November 1940.

Gemäß s 2 Abf. 1 der Allgemeinen Anordnung über Kühlwasserzusatzmittel vom 16. Oktober 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 243 vom 16. Oktober 1940) werden folgende Kühlwasserzusatzmittel zugelassen:

22. „Glycerin⸗Austauschstoff AAA“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Gesellschaft für Fett⸗ und Oel⸗Raffination, Hamburg 36, Neuer Wall 75.

23. „Manolin“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Max Noack, München 2, Sophienstraße 3. 8

24. „Sey⸗Frost 39“ Hrnglcngnche Lieferer: Tech⸗ nische Industrie⸗ rzengnisse ugo Seydel, Dres⸗ den⸗N. 15, Industriegelände C.

25. „Dr. Nüsken s Nifrosta“ (Frostschutzmitteh); Lieferert

5n Bri Nüs!en ae2⸗ üc estf. 8 gef

. „ERI⸗Frostschutz⸗ rostschutzmitteh; Lieferert Georg Schicht A.⸗G., 8 ig.

27. „Rexal“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Windhövel 2 er K.⸗G., Wuppertal⸗Oberbarmen I, Post⸗ a .

28. „Lisolin“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Leopold Josef Schmitt, Mrostsch 15, Eqh körseasz: 17.

Elefant“ (Frostschutzmittel); Gottlob Epple, Mineralölwerke, Stuttgart⸗Bad Cannstatt, Quellenstraße 26.

erung am Niederlassungsort des Groß⸗

stspannen je 100 Dosen

. „Glycerin⸗Austauschstoff RB“ ( rostschutzmittel); Lieferer: Rettberg & Brandes, Berlin W 15, wifh dorfer Str. 10.

. „Superiol“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Carl Heinr. Stöber, Kommandit⸗Gesellschaft, Hamburg 11, Post⸗

ach.

8 sIeex Frostschutz“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Neo⸗ Ehemie⸗Noll & Co., Kommandit⸗Gesellschaft, Mün⸗ chen 22, Widenmayerstr. 32. 1

. „Thermolin“ Frostschußmittey; Lieferer: Fritz

)

Robert

2 2

Schrepfer, München, Implerstraße 18.

. „Roporol“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Pooth & Co., Neuß, Bockholtstraße 86. 8

„Eulin“ (Frostschutzmittel; Lieferer: Kurt Müller, Berlin N 65, Lütticher Str. 40. 3 „Glys⸗Emgol“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Mün⸗ chener Mineralölprodukten⸗Gesellschaft m. b. H., München 25, Alramstr. 8.

.„Saxol 40/41“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Julius Trübsbach, Chemnitz, Schließfach 684.

.„Kühler⸗Lithophob“ (Rostschutz⸗ und Kesselsteinver⸗ hütungsmittel); Lieferer: Lithophob⸗Gesellschaft

Wellenreuther & Co., Mannheim C3, 20. Postfach

666.

. „Hosol“ (Frostschutzmitteh; Lieferer: Holze & Sohn, Weißenfels, Langendorfer Str. 11.

.„Albilin⸗Frostschutz⸗s“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Chemisches Laboratorium Albilin, Berlin⸗Wilhelms⸗ ruh, Schönholzer Weg 2—3.

. „Extrolit“ (Frostschutzmitteh; Lieferer: Braun & Reber, Mannheim⸗Rheinau, Düsseldorfer Str. 20. „Polarin⸗E“ Eroßtschusmitten⸗ Lieferer: Wilh. Otto Duesberg & Co., Hervest⸗Dorsten 11.

. „Erlin“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Rettberg & Brandes, Berlin W 15, Düsseldorfer Str. 10.

.„Arktin“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Dr. August Serrat & Co., Wien, IV., Karlsgasse 15. „Frost⸗EX“ (Frostschutzmitteh; Lieferer: Stolte & Charlier, Hamburg 1, Süderstr. 43 —47.

„Dixol 1940/41“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Henkel

& Cie., A.⸗G., Düsseldorf, Postschließfach 345. Berlin, den 8. November 1940. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Anordnung

zur Einführung der Anordnung über die Festsetzung von Preisen für Weihnachtsbäume vom 5. Oktober 1939 in den eingegliederten Ostgebieten.

Vom 8. November 1940.

8 Auf Grund der Verordnung über die Preisbildung in den eingegliederten Ostgebieten vom 20. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 210) wird mit Zustimmung des Beauf⸗ tragten für den Vierjahresplan angeordnet:

Die Anordnung über die Festsetzung von Preisen für

Weihnachtsbäume vom 5. Oktober 1939 (Deutscher Reichsan⸗ zeiger Nr. 241 vom 14. Oktober 1939) gilt 88

gegliederten Ostgebieten. 2 Die Anordnung tritt 3 nach ihrer Verkündung in Kraft.— . Berlin, den 8. November 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Dr. Brebeck.

Reichswirtschaftsministers angeordnet:

vember 1940.

Anordnung 96 Reichsstelle für Lederwirtschaft, betreffend Aufhe Anordnung 53 (Leder für technische Zwecke 1 Vom 31. Oktober 1940.

vuf Grund der Verordnung über den Waren,. in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des

Einziger Paragraph 1uu“] 8

Die Anordnung 53 der Reichsstelle für Lederwirtschaft

(Leder für technische Zwecke) vom 28. August 1939 (Deutscher

Reichsanz. Nr. 198 vom 28. August 1939) tritt am 10. November 1940 außer Kraft.

erlin, den 31. Oktober 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Heimer.

““ Bekanntmachung. Die am 8. November 1940 ausgegebene Nummer 192 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über den Bußtag 1940. Vom 31. Oktober 1940.

Verordnung zur Einführung von Vorschriften über den

Handel mit biß

schutzmitteln in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 4. No⸗ Verordnung über die Untersuchung von Fleisch und Fleisch⸗

waren aus dem Protektorat Böhmen und Mähren auf Trichinen.

Vom 5. November 1940. 1

1 v zur Durchführung der Verordnung zur Be⸗

kämpfung von Notständen im Lerth Vom 5. November 1940.

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über

die Zuständigkeit der Strafgerichte, die Sondergerichte und sonstige

strasverfahrensrechtliche ve.

unser

(Gebühren der Rechtsan⸗

wälte in Strafsachen). Vom 6. November 1940. veesargh „⅛ Bogen. 0,15 Rℳ. Postver⸗ leung ge ühren: 0,03 Eℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf

Bostscheckkoͤnto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 9. November 1940.

Donnerstag, den 14. November.

in den ein⸗

ten und über den e. mit giftigen Pflanzen⸗ 1

* Nichtamtliches. 8 Postwefen.

Jetzt können im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg Ferngespräche mit dem nichtfeindlichen Ausland über deutsche Vermittlungsstellen geführt werden. Ueber die Gebühren geben die Vermittlungsämter Auskunft. . 8

Die Deutsche Reichspost hat den Postsparkassendienst außer in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet jetzt auch im Elsaß und in Lothringen aufgenommen. Auf alle deutschen Postsparbücher können daher, gleichgültig, wo sie aus estellt wor⸗ den sind, künftig auch im Elsaß und in Lothringen Beträge ein⸗ und zurückgezahlt werden. Vom 15. November 1940 an werden den ö vom Elsaß und von Lothringen die von der Zweiganstalt Straßburg (Els) der französischen Postsparkasse aus⸗ gestellten französischen Postsparbücher gegen deutsche Postspar⸗ bücher umgetauscht. Die Guthaben werden zum Kurse von 1 Fr. = 5 SCh übertragen. Nähere Auskunft über den Umtausch erteilen die Postämter im Elsaß und in Lothringen.

FKuenst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 10. bis 18. November. 1 . Staatsoper. Sonntag, den 10. November. Voraufführung. nie⸗Konzert der Staatskapelle. Leitung: erbert von Karajan. Beginn: 11 ½ Uhr. Ausverkauft. a Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 ½ Uhr. Montag, den 11. November. nie⸗Konzert der

2. Sympho⸗

Hauptaufführung. 2. Ev9— Staatskapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 18 Uhr. Ausverkauft. Dienstag, den 12. November. Tannhäuser. Musikal. Lei⸗ tung: Schüler. Beginn: 16 Uhr. 3 Mittwoch, den 13. November. Cavalleria rusticana / Bajazzo. Musikal. Leitung: Jäger. Beginn: 17 Uhr. Die Königin. Musitkal. Beginn: 17 ½2 Uhr. Tanzabend, Erstaufführungen: Die Liebeszauber. Das Musikal. Leitung: Tran⸗

Leitung: Heger. Freitag, den 15. November. Rekrutierung. Venezianische Kloster. tow. Beginn: 17 Uhr. 1 Sonnabend, den 16. November. Der Ring der Nibelungen. Vor⸗ abend. Das Rheingold. usikal. Leitung: Knap⸗ pertsbusch a. G. Beginn: 17 Uhr.

Die deutsche Forftwirtschaft und ihre Bedeutung für die Gesamtwirtschaft.

Ueber das Thema „Die deutsche Forstwirtschaft und ihre Be⸗ deutung für die Gesamtwirtschaft“ sprach am 8. November vor Mitgliedern und Freunden des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes von 1821 Oberlandforstmeister Gern lein, Berlin. Unter den fergergn en des Waldes ist, a führte er u. a. aus, das Holz das für die Gesamtwirtschaft wichtigste. Einst in scheinbar dne Menge vorhanden, galt das Holz nicht als besonders wertvoll. Heute ist es einer der wertvollsten Roh⸗ stoffe sar die deutsche Gesamtwirtschaft. Die Forschung der letzten Jahrzehnte hat immer neue Verwendungsgebiete für das olz gefunden. In der Bauwirtschaft ecsesen usammengefügte ge⸗ nagelte oder geleimte Träger und Balken das schwere Bauholz des alten Fachwerks; die ständig arbeitenden und sich werfenden Bretter werden durch abgesperrte Lagenhölzer ersetzt (Sperrplatten und Tischlerplatten)h. Durch Zusammenpressen einheimischen Holzes, insbesondere Buchenholzes, wird ein Holz gewonnen, das nicht nur tropische Harthölzer ersetzen, sondern bei verschiedenen Verwendungszwecken sogar Eisen und Stahl ersetzen kann. Noch weitgehender sind die neuen Verwendungsarten, die die Chemie dem Holze erschlossen hat. Die aus der Zellulose gewonnene Zellwolle ist heute so vervollkommnet, daß sie der Baumwolle gleichwertig, für manche Zwecke sogar überlegen ist. Aus gering⸗ wertigem Holz wird Spiritus oder ein brauchbares kohlehydrat⸗ haltiges Futtermittel gewonnen. Verfahren zur Gewinnung einer hochwertigen eiweißhaltigen Futterhefe aus Holz sind erprobt und liegen wissenschaftlich fest Nicht mehr zu vertreten ist heute die Verbrennung des Holzes in altmodischen Oefen, bei denen weit mehr als die Hälfte der Brennkraft des Holzes dur den Schornstein entweicht. Diese Holzverschwendung muß dur Aufstellen neuzeitlicher Holzdauerbrandöfen beseitigt oder durch Ausnutzung des Holzes in Holzgasgeneratoren Bgen werden. „Auch künftig wird Deutschland bei normal laufender Wirt⸗ schaft seinen Holzbedarf aus der eigenen Forstwirtschaft nicht decken können. Als Einfuhrländer für Holz werden künftig aber weniger die Staaten Südosteuropas in Frage kommen, als viel⸗ n Rußland, Finnland und Schweden. Auch die 1 unseres Kolonialbesitzes wird eine Entlastung der deutschen Forst⸗ wirtschaft bringen. Allerdings werden noch Jahre vergeher,

bevor aus den holzreichen Tropenwäldern wirklich nennens e So wird es⸗ch

Holzmengen nach Deutschland kommen können. weiterhin Verpflichtung aller Holzwirtschaftler und Holzver⸗ arbeiter sein, mit diesem hochwertigen Rohstoff so sparsam wie möglich umzugehen die Aufgabe der deutschen Forstwirtschaft aber, den deutschen Wald so zu bewirtschaften, daß seine Holz⸗ erzeugung ständig zunimmt und das Hols nachgezogen wird, das der deutschen Wfttschaft die höchste und mannigfaltigste Verwen⸗ dung ermöglicht.

8

Vertriebswirtschaftliche Tagung in Wien. Der Fünfte Vortragsabend der Vertriebswirtschaftlichen Tagung brachte mit dem Vortragsthema „Vom Wesen und Sinn der Berufsordnung und der Marktordnung im Handel unter Be⸗ esst hngung der durch die Ueberleitung in die Friedenswirt⸗ schaft bedingten Aufgaben“ die Zusammenfassung der in den vor⸗ en Vortragsabenden behandelten Fragen.

angegangen r. Paul Quirin, Geschäftsführer der Reichsgruppe Handel, Berlin, sprach über „Berufsordnung oder arktor

nung? Die Zielsetzung des Handels“. Ausgehend vom Wesen und von den Erscheinungen des Marktes behandelte der Vor⸗ tragende die Vorgänge auf dem „ungeregelten“, „geregelten“ und dem „geordneten“ Markt. Innerhalb einer sinnvollen Markt⸗ ordnung müsse dem Handel neben der Förderung der Ferenes. lichkeit seiner Betriebe die Möglichkeit des freien Leistungswett⸗ bewerbes gegeben werden, der eine Grundvoraussetzung für die Entfaltung der kaufmännischen Initiative und damit der po⸗ duktiven Tätigkeit des Handels bilde. Die große Planungsauf⸗ gabe der Nachkriegszeit werde über den nationalen Markt hin⸗ ausreichen und eine Ordnung des gesamten europäischen Wirt⸗ schaftsraumes zum Ziele haben, die auch den außereuropäischen umfassen werde. Hierbei werde es sich zeigen, daß die disherigen Regelungen der Marktordnung nicht aus⸗ reichen. Die Ordnung des Berufslebens, d. h. die Schaffung eines einsatzfreudigen und initiativen Handels, werden die prak⸗ tischen Voraussetzungen für eine sinnvolle und reibungslo e Ver⸗

8 8 8 8

Sonntag, den 17. November. Der Ring des Nibelungen. 1. Tag. Die Walküre. Musikal. Leitung: Knappertsbusch a. G. 8 Beginn: 15 ½ Uhr.

Montag, den 18. November. Mona Lisa. Musikal. Leitungt Elmendorff. Beginn: 17 Uhr.

Schauspielhaus. Sonntag, den 10. November. Antigone. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 11. November. Der Wald. Beginn: 17 ½ Uhn⸗ Dienstag, den 12. November. Der Wald. Beginn: 17 ½ Uhr⸗ Mittwoch, den 13. November. Der Wald. Begiun: 17 ½ Uhr,. Donnerstag, den 14. November. Oberst Vittoxio Ros Beginn: 17 ½ Uhr. ge 15. November. Der goldene Dolch. Beginnt r. Sonnabend, den 16. November. Oberst Vittorio Rossi. Beginn: 17 ½ Uhr. 2 Sonntag, den 17. November. Antigone. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 18. November. Der Wald. Beginn: 17 ½. Uhr. Kleines Haus. Sonntag, den 10. November. Wie es euch gefällt. Beginnt 18 Uhr. Ausverkauft. Montag, den 11. November. 17 ½ Uhr.

Dienstag, den 12. November. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, den 13. November. Kirschen für Rom.

17 ½ Uhr.

Donnerstag, den 14. November. Kirschen für Rom. Be⸗ ginn: 17 ½ Uhr. Freitag, den 15. November. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, den 16. November. Kirschen für Rom. Be⸗ ginn: 17 ½ Uhr. den 17. November. eginn: 18 Uhr. Montag, den 18. November. Wie es euch gefällt. Beginnt

17 ½ Uhr.

Aus der Preußischen Akademie der Wissenschaften.

Am Mittwoch, den 13. November 1940, findet abends, pünkt⸗ lich 18 Uhr, der zweite öffentliche Vortrag dieses einters687 9 in der Preußischen Akademie der Wiffenschaften statt. Professot Max Vasmer spricht über das Thema: „Die alten Bevölke⸗ rungsverhältnisse Rußlands im Lichte der Sprachforschunge.

Eintrittskarten (K 1,— und ERℳ —,50) sind beim Pförtner der Akademie (Unter den Linden 8) erhältlich. 4

Kleines Genie. Beginnt

Tageszeiten der Lieb

Beginnt Tageszeiten der Liebe.

Tageszeiten der Liebe⸗

sorgung des Bedarfs sein. Bis dahin müßte die Marktordnun als Hilfsmittel zur Ueberwindung einer gewissen Uebergangszei erhalten bleiben. 8

Das von Oberreg.⸗Rat Dr. Walter Britsch, Reichswirt⸗ schaftsministerium, Berlin, behandelte Thema „Berufsordnung im Handel“ spreche, wie der Vortragende u. a. ausführte, ohne daß das heute noch besonders auffallen würde, positiv zwei Begriffe an, die vor der Machtübernahme nicht ohne weiteres in einem Atemzug genannt werden konnten, die Begriffe Handel und Beruf. Der Handel sei dabei als einheitlicher Begriff zu werten, da ihm bezogen auf die Gesamtwirtschaft, eine einheitliche Aufgabe gestellt sei. Sie bestehe darin, durch besondere Handelsleistungen räum⸗ lich, zeitlich, sorten⸗- und mengenmäßig eine Brücke zwischen Er⸗ zeugung und Bedarf zu bilden und über das Mhaß reiner Ver teilungsfunktionen hinaus durch produktive Wirtschaftstätigkeit

dem volkswirtschaftlichen Bedürfnis der kaufmännisch und deshalb

gesamtwirtschaftlich richtigen Güterverteilung zu dienen. Die ein⸗ heitliche Aufgabe des Handels weise auf einen einheitlichen Handelsberuf hin, der allerdings nach Leistungsgruppen getrennt verschiedene Stufen der Berufsausübung kennt. Das Bild des Berufsstandes sei einheitlich dasselbe. er Handelsberuf sei als solcher in der Gesetzgebung und in den staatlichen Maßnahmen vor der Machtübernahme nicht erwähnt und auch nicht besonders berücksichtigt worden. Die Gewerbeordnung kenne als gewerbe⸗ polizeiliches Gesetz den Handel nicht als den Träger einer volks⸗ wirtschaftlichen Aufgabe und als Beruf, sondern nur als mutmaß⸗ lichen und möglichen Träger von Handlungen, die die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung unter Umständen stören könnten. Als ein wesentliches Grundgesetz, das als gewerberechtliches für den Handel das Wirtschaftsrecht geschaffen habe, sei das Gesetz zum Schutze des Einzelhandels vom Jahre 1933 anzusehen, das die künftige Entwicklung des Berufsstandes des Handels in der Leistungsgruppe des Einzelhandels regelte. Für den Groß⸗ handel sei im Jahre 1940 eine entsprechende Regelung ergangen, deren Bedeutung, mag diese Regelung auch nur für den Krieg und die daran anschließende Uebergangszeit getroffen worden sei nicht hinter derjenigen für den Einzelhandel zurückstehe, uch hier wirke die Forderung von Auslesevoraussetzungen auf die zukünftige Gestaltung des Herufes ein. Die staatliche Wirt⸗ schafts führang habe bisher mit ihren Maßnahmen einen Rahmen ür die künftige Entwicklung des bvöö inner⸗ halb seines Berufes gecgafte 8* habe damit die Grundlage kür eine unter der staatlichen Lenkung stehende Entwicklung eines Verufsstandes überhaupt gegeben und werde auch ihren künftige Maßnahmen die Entwickkung und Erhaltung einer Berufsord nung im Handel zugrunde legen. Die durch den Frieg geforderten Bewirtschaftungsmaßnahmen, die ganz erhebliche Eingriffe in die Tätigkeit des Handelskaufmannes mit sich bringen mußten, setzten einen berufsbewußten Handelskaufmann voraus.

Weitere Vereinheitlichung der Transport⸗ organisation.

Um die Erfüllung der auf dem zu leitenden Aufgaben bis zum Kriegsende und nach dem Kriege sicher⸗ zustellen, hat der Reichsverkehrsminister eine straffere Gliede⸗ rung der Verkehrsorganisation durchgeführt. aßgebend war hesar der Gesichtspunkt, daß auch in der Mittelinstanz alls Fer (Eisenbahn, Straßenverkehr, Binnen⸗ und See⸗ schiffahrt) in einer schlagkräftigen Organisation zusammen⸗ arbeiten müssen. Es sind daher als Organe der im Reichsver⸗ kehrsministerium gebildeten Hauptverkehrsleitung für größere Reichsteile Gebietsverkehrsleitungen und für kleinere Reichsteile E“ eingesetzt worden. Sie sind nsasannem. gesetzt aus Vertretern der Eisenbahn, der Straßenverkehrsver⸗ waltung, der Binnen⸗ und der Seeschiffahrtäverwaltung. Bereiche der Gebietsverkehrsleitungen decken sich mit den Bes der Reichsbahn⸗Generalbetriebsleitungen (Ost in Berlin, 4 in Essen und Süd in München), die Bereiche der Bezirks⸗ ver edenn mit den Bezirken der E1“ Die Verkehrsleitungen haben dafür zu 82a—. daß alle Verkehr mittel richtig eingesetzt und deren Aufgaben in zweckmäßigern Weise ausgeglichen werden. Die Verkehrsleitungen sollen i von bürokratischer Verwaltungsarbeit freihalten. Sie sind kein Behörden und bilden keine 8 nstanz. In den Zustär⸗ digkeiten der Behörden der Verkehrsverwaltungen tritt eine Aenderung ein. 8