Heutiger Voriger
Keutiger Voriger
Heutiger Voriger
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Heutiger
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188 b
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119,5 b 187 b
138eb B
132,5b — G
149 b G 185,25 b
112,25 b
135,5 b G Deutsche Reichsbank. Deutsche Überseeische — ꝙ Dresdner Bank 129 ⅛ Hallescher Bankverein Hamburger Hyp.⸗Bk. — Lübecker Comm.⸗Bk., j.: Handelsbk. in — Lübeck.. “ Luxemb. Intern. Bk. — R.ℳ per St. 167,5 b Mecklenburg. Depos.⸗ 149 B u. Wechselbank.... do. Hyp.⸗u. Wechselb. 185 b Mecklenb.⸗Strelitzsch. Hypothekenbank, j.: Mecklenb. Kred.⸗u. 1975b G Hypoth.⸗Bank... Meininger Hyp.⸗Bk.. Niederlausitzer Bank. Oldenbg. Landesbank Plauener Bank Pommersche Bank .. Rheinische Hyp.⸗Bank Rheinisch Westfälische Bodencreditbank.. Sächsische Bank bo. Bodencreditanst. Schleswig⸗Holst. Bk..
2 174,75 b 110,5 b G
Fmnstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. Südd. Bodencreditbk. (Ausnahme⸗ Bank für Brau⸗Irdustrie 1. Juli.) Ungar. Allg. Creditb.
R. ℳ p. St. zu 50 Pengö 1,5 Pengö p St. z50 P. 119 ⅛ Vereinsbk. Hamburg.
— Westdeutsche Boden⸗ 167,25 b kreditanstalt... 128 b. G
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120,25 b
112,75b 139,75 b G 122,5b G 115,75 b
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Dresdner do.
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Allg. Versicherung..
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des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post s monatlich 2,30 ℳ einschließlich 0,48 ℛ£ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ℛ, einzelne Beilagen 10 %l. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
0
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten hetit⸗Zeile 1,10 ˖ ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ geile 1,85 .— Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind .8 einseitig
beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch ne welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal
unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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do. Harzer Port⸗ do. Vereinsbank... 128,5 b 128 b land⸗Cement.. .1 118,5 b Berliner Handels⸗ 8 3. Verkehr do. Märk. Tuchfabr. ¹ .1 2436 240b 6 Gesellschaft 154b G 153,5b G 8 do. Stahlwerke.. .10 139 ⅞b do. Kassen⸗Verein 92,25 b 92,25 b Aachener Kleinb. N. 4 [1.1 110 B 109 ⅞Qb B do. Trikotfab. Voll⸗ Braunschweig.⸗Han⸗ Akt. G. f. Verkehrsw. 7 161,5b sisib 114,75 b 130 eb G — Allg. Lokalbahn u.
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3000 5000 5000 3000 3000
2000
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177,75 -179 ½-178,75 - — 152,5 - 152,75 - 152 -—
217 - 216,5 -217 b 184 - 184,5 - 182,75 - — 212 -215 - —
219 -218,5 -219 - —
171,5-171-171,75 -171—
255-256 b 203 ½6‧-— 137,7b-137.—
116,5 - 116,25 - —
303,75 - —
196,75 -196 1-196,25 -196,5 b
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230 - 229,75 - ——
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185,75 - 186,5-186-186,25 - 190,75 - —
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kirchen Straßenb. 640 b 5 % Csakath.⸗Agram
Pr.⸗A.i. GoldGld. Deutsch. Eisenbahn⸗
Betrieb 151,5 b Deutsch. Reichsbahn (7 gar. V.⸗A. S. 1-5, Inh. Zert. d. Reichs⸗ bk.⸗Gr. 5,1-4) L. A-D 113 b Eutin⸗Lübeck Lit. A Gr. Kasseler Straßb. g j.: Kasseler Ver⸗ kehrs⸗Gesf N Vorz.⸗Akt.
176,25- 176,75 - — 152,5 4152 —
210,75 - 214,5 - —
183,25 - —
211,5 8 216-217,75 - 217,25 b 168,25 - 169- — 255 - 256 - —
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3000 3000 3000 2000 3000 3000
3000 2000
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3000 3500 3500 3000
2000 2000
3000 3000 2000 2000 3000 2000 3000
3000 3000
. 335 b 834,5b
per Stück.
238-238,5 b 114,75-114,25 b
176- 175,75 - — “ 132 eb G- 132,75 132,25 b
159,5 - 159 ⅛ - 159,25 - 159,75 - — 171- 171,75 - 171,5 - 8
147,5-147 - 147,5 b
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279-278 b 166 - — 1190,25 b 191 - 189,75 - 190,75 - 189- 149-149,25 B- 149 bB - — 167,75 - 168,75 - — 190,25 - —
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175,75 - 175 bG- 175,75 b
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208,5 - 208,25 -208,5 b 197 - 198 b
166-167 - — 168,75 - —
155 -155,25 - — 256,75 258 - 243-244- — 152 153 b 119,75 - — 253-252 b
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129-130 96 b 1875.
167,5 - — 120,25 - 120 %⅝ b
160,5 - 161 ⅛ G 187,75 - —
[190,5 - 191 b
1“ FInhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich. Exequaturerteilung.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung zur Abänderung der Zweiten Anordnung Lür Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9. De⸗ zember 1939. Vom 11. November 1940.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II, Nr. 38.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Dem Königlich Schwedischen Wahl⸗Vizekonsul in Mann⸗ heim, O. Heinrich Goebels, ist namens des Reichs unter dem 4. November 1940 das Exequatur erteilt worden.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sude⸗ tendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — IT a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte Vermögen des Karl Nettl, geb. 20. März 1880 in Reichenberg, und seiner Ehefrau Clementine, geb. Stampa, beide zuletzt Pohghat ge⸗ wesen in Reichenberg, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 9. November 1940. Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeileitstelle Reichenberg. F. V.: Möller.
8
8 8
Anordnung
zur Abänderung der Zweiten Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9. Dezember 1939.
Vom 11. November 1940. G (RfPr. III — 756 — 13 924) 8
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I. S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den
Pierjahresplan angeordnet: . I
§4 Satz 1 der Zweiten Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 9. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 291 vom 12. Dezember 1939) erhält folgende Fassung:
„Die im §1 fistgesettten Preise gelten einschließlich Ver⸗ packung frei Bahnstation oder Hafen des Empfängers.“
. II. Die Anordnung tritt am 11. November 1940 in Kraft. Berlin, den 11. November 1940. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Dr. Brebeck.
Bekanntmachung. 1 ‚Zie am 12. November 1940 ausgegebene Nummer 38. des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
cageh über die vorläufige ö eines Abkom⸗
ens über die Eeneegge suog der Geltungsdauer des Abkommens
ber den Waren⸗ und Zahlungsverkehr zwischen dem Deutschen Reich und Mandschukuo. Vom 29. Oktober 1940.
„Zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Warenzeichenrechts. Vom 9. No⸗ vember 1940. B
Verordnung über die Ladezeit und die Löschzeit sowie das Len. in der Binnenschiffahrt. Vom 9. November 1940.
Bekanntmachung über die Anwendung des Internationalen
ebereinkommens über den Eisenbahnfra wherkeh auf die ehe⸗
nals B Eisenbahnstrecken im deutschen Interessengebiet. Vom 31. Oktober 1940.
Bekanntmachung über die Anwendung des Internationalen Uebereinkommens über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäck⸗ verkehr auf die ehemals polnischen Eisenbahnstrecken im deutschen Interessengebiet. Vom 31. Oktober 1940.
8 Segh ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. ostver⸗ sendungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 13. November 1940. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
1 82
Nichtamtliches. Postwesen.
Vom 15. November 1940 an können nach den Kanarischen Inseln, nach Marokko (spanische Zone), den penigen Kolonien im Busen von Guinea und den spanischen Niederlassungen in Nordafrika Postpakete ohne 1.““ bis zum Gewicht von 20 lg versandt werden. Während der Beförderung der Pakete ngche dem Verlassen des spanischen Hafens ist feindlicher Zugriff möglich.
Im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg können jetzt auf Zahlkarten Beträge in unbegrenzter Höhe eingezahlt werden.
Nach dem Generalgouvernement können durch die Pest (mit Postanweisung für die Inrandesgebügren oder mit gebührenfreier Postüberweisung) verschiedentlich Zahlungen mit und ohne Devisengenehmigung geleistet werden. Zu den Postanweisungen müssen Formblätter des Auslandsdienstes verwendet werden, der Betrag muß auf Zloty lauten. Ueber Einzelheiten geben die Post⸗ ämter Auskunft.
Nach den ehemals polnischen, nunmehr den Sozialistischen Sowjet⸗Republiken Ukraine und Weißrußland angegliederten Ge⸗ bieten, ferner nach der Nordbukowina und Bessarabien sind jetzt außer gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen (ohne
Deutschlands Wirtschaftsbeziehungen mit dem europäischen Südoften.
Innerhalb der kriegs⸗ und wehrwirtschaftlichen Vortragsreihe prach am Dienstag an der Verwaltungs⸗Akademie Berlin der
inisterialdirigent im Reichswirtschaftsministerium Dr. Berge⸗ mann über das Thema „Deutschlands Wirtschaftsbeziehungen mit dem europäischen Südosten“. Der Vortragende, der einleitend hervorhob, doß der Außenhandel im Kriege nichts anderes sei als ein Beitrag e Sieg, betonte, daß in diesem Rahmen dem wirt⸗ schaftlichen Verkehr mit Südosteuropa eine besondere Rolle bei⸗ F les werden müsse. Methode und Ziel hätten seit Kriegs⸗ eginn nicht geändert zu werden brauchen. or dem Weltkrieg kamen 43 % der “ Einfuhren aus Uebersee. Daher sei es das Bestreben der Handelspolitik gewesen, dafür zu sorgen, daß sich eine Situation wie im Jahre 1913 nicht wiederhole. Seit 1933 habe sich Deutschland bewußt und planmäßig bemüht, seine über⸗ seeischen Einfuhren zu drosseln und seinen Warenverkehr so zu lenken, daß es in der Lage ist, Waren auch im Kriegsfall erreich⸗ bar zu haben und scht lich die Struktur des Außenhandels zu verbessern dadurch, daß es Fertigerzeugnisse ausführt und Roh⸗ stoffe und Halbwaren einführt. Alle diese Tendenzen haben den Südostländern niemals wehe getan, was auch daraus hervorgehe, daß die Bezugsmöglichkeiten aus Südosteuropa in den Kriegs⸗ monaten noch wesentlich gesteigert werden konnten.
Dr. Bergemann behandelte sodann die Entwicklung, die zu einer Intensivierung des deutschen mit Südost⸗ europa geführt habe, wobei er betonte, daß es in Südosteuropa einige Länder, wie z. B. Jugoslawien, Bulgarien und 8 Teil auch Ungarn, gab, bei denen nach 1930 eine starke Agrarkrise aus⸗ brach. it diesen Ländern wurden seinerzeit Verhandlungen auf⸗ genommen mit dem Ziel, ihnen einen stetigen Absatzmarkt zu aus⸗ kömmlichen Preisen zu sichern. In andere Länder hat Deutsch⸗ land stark exportiert, so daß — um einen Ausgleich zu ene — Deutschland in diesen Ländern auch mehr kaufen mußte. Bis 1938 habe Deutschland eine stetige Aufwärtsentwicklung in bezug auf den Außenhandel mit Südosteuropa zu verzeichnen gehabt. Nach dem Hinzutreten des Protektorats habe sich das Außenhandels⸗ volumen noch weiter vergrößert; es belaufe sich jetzt bei einigen Ländern auf über 60 % ihres “ Außenhandels. Wenn auch bei Kriegsausbruch an Metho e und Ziel des deutsch⸗südost⸗ europäischen Handels nichts geändert zu werden brauchte, so blieben doch zwei größere Probleme bestehen, nämlich die rumä⸗ nischen Erdöl⸗ und die jugoslawischen Erzbezüge. Aber auch diese beiden Probleme seien während des Krieges gelöst worden, und zwar durch die allgemeine und militärische Entwicklung der letzten Monate und dadurch, daß Rumänien und Jugoslawien Kom⸗ missare in die zumeist im englischen und französischen Besitz be⸗ findlichen Erdöl⸗ und e- schaften einsetzten.
Dr. Bergemann verwahrte sich gegen den vom Ausland ge⸗ machten Vorwurf, daß Deutschland den europäischen Südosten auszubeuten beabsichtige, wobei er hervorhob, daß es selbstver⸗ eg sei, daß es nur mit in sich selbst geordneten Volkswirt⸗ chaften einen entsprechenden Außenhandel pflegen könnte. Allein deshalb habe Deutschland schon ein Interesse daran, daß die süd⸗ osteuropäische Produktion einen geordneten Fortgang nimmt und daß die Kauftraft in Südosteuropa erhalten bleibt. Der Vor⸗ tragende befaßte sich sodann eingehend mit der Frage des Kurses der Verrechnungsmark und mit ihrer Hüheres schlechten e⸗ wertung, soweit sie für den Handelsverkehr in Frage kam. Der Kurs richtete sich oft nur nach dem augenblicklichen Clearingstand und danach, wann diese Mark verftüstgt werden konnte. Der Kriegsverlauf habe auch die Lösung dieses Problems leichter gemacht. Als Ergebnis von Absprachen werde nunmehr die Ver⸗ rechnungsmark in allen südosteuropäischen Ländern gleichmäßig bewertet. Entgegen den Erwartungen habe sich die deutsche Aus⸗ 85 nach Sübosteuropa im Kriege in erstaunlichem Maße gut gehalten.
Dr. Bergemann behandelte schließlich die britischen Versuche, 1 8 “ — 8
pakete zugelassen. abei gelten dieselben Versand⸗ und Behand⸗ Nen svs slsrislen und dieselben Gebühren wie bei gleichartigen Sendungen 18 dem übrigen europäischen Teil der Union der Sozialistischen Sowjet⸗Republiken. 8 ““
Schwierigkeiten im Fernsprechdienft während der Abendstunden.
Der Fernsprecher wird seit Kriegsbeginn stärker als früher benutzt. Die Zahl der Leitungen konnte aber nur in beschränktem Umfang vermehrt werden. Deshalb sind in manchen Sprech⸗ beziehungen längere Wartezeiten unvermeidlich. Besonders stark ist der Andrang bei Beginn der verbilligten Gebührenzeit um 19 Uhr. Die Heutsche eichspost bittet daher, wichtige unauf⸗ schiebbare Gespräche schon zwischen 17 und 18 Uhr anzumelden, weil dann die Leitungen weniger stark beansprucht sind. Auch die erst nach 19 Uhr zu den ermäßigten Gebühren auszuführenden Gesprächsverbindungen werden swoeckneKhig schon einige Stunden vo angemeldet. Dabei ist anzugeben, daß die Anmeldung bis 19 Uhr zurückzustellen sei; als Anmeldezeit gilt 19 Uhr. Bis 24 Uhr nicht ausgeführte Anmeldungen werden gestrichen. An⸗ fragen nach der voraussichtlichen Ausführungszeit eines für die Zeit nach 19 Uhr angemeldeten Gesprächs kann das Fernamt wegen Ueberlastung nicht mehr entgegennehmen.
den deutschen Handel mit den angrenzenden Ländern zu stören, und stellte fest, daß jetzt von all diesen Versuchen nichts mehr übriggeblieben sei. Auch dies sei ein ausgezeichneter Beweis dafür, daß unsere Wirtschaftsbeziehungen zum Südosten eine natürliche Grundlage haben. Heute gebe es für die südost⸗ europäischen Länder nur eine große L“ und das see Außenhandel mit Deutschland zu treiben. amit und durch
orgsam überlegte und fleißige Arbeit sei es gelungen, die deutsche —
Einfuhr auch zu einer Zeit zu sichern, wo der Weg nach Übersee nicht gesichert sei. Mit der Pflege der Wirtschaftsbeziehungen nach Südosteuropa sei damit auch ein weiterer Baustein zum Siege
gefügt worden. 5
Wiener Frühjahrsmesse vom 9.— 16. März 1941.
Wien, 12. November. Die Wiener Frühjahrsmesse 1941 wird in der Zeit vom 9. bis 16. März abgehalten werden. Die Messe wird vor allem im Zeichen der Land⸗, Forst⸗ und Molkereiwirt⸗ chaft stehen und in engster Zusammteenarbeit mit dem Reichsnähr⸗ tand gestaltet werden. Das Angebot der Ausstellerfirmen wird vor allem auf die Bedürfnisse des Südostens abgestimmt sein und Produktionsgüter für die mittel⸗ und osteuropäische Landwirtschaft umfassen. Es wird ein starker Bauernbesuch aus dem Reich und den Südoststaaten erwartet. Außerdem wird wiederum die ge⸗ samte Automobilindustrie des Reiches und des Protektorats sowie die wichtige Kraftfahrzeugbestandteil⸗ und Zubehörindustrie die Frühjahrsmesse 1941 zu einem großen Exportangebot enutzen.
ie Mustermesse wird wieder die Wiener Note sbaßen und darüber hinaus einen Ueberblick über das deutsche Schaffen auf dem Gebiete der Mode, des Kunsthandwerks und der Geschmacks⸗ industrie geben. Die Textilgruppe wird erweitert werden. Dem wachsenden Raumbedarf der Wiener Messe wird durch Neubauten Rechnung getragen werden.
Vorbereitung auf die Weihnachtswerbung. Richtlinien der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel
Für die bevorstehende Weihnachtswerbung hat die Wirt⸗ schaftsgruppe Einzelhandel, wie in den Vorjahren, Richtlinien herausgegeben. Darin werden die Kaufleute daran erinnert, daß nach den Bestimmungen des Werberats der deutschen Wirtschaft die Werbung dem religiösen, “ und vaterländischen Emp⸗ finden nicht widersprechen darf. Vor allem muß die Weihnachts⸗ werbung geschmackvoll sein. Deshalb soll stets geprüft werden, ob die Verbindung jener Weihnachtssymbole mit der Waren⸗ werbung, die den völkischen und sakralen Charakter dieses Festes betonen, also z. B. Weihnachtsbaum, Adventskranz, Christkind, Krippe, Weihnachtsstern usw., nicht etwa aufdringlich wirkt und dem Volksempfinden widerspricht. 1 ““ 1
Die Verwendung völkischer oder sakraler Symbole ist dem⸗ nach nicht untersagt, Geschmacklosigkeiten müssen aber vermieden werden. Entsprechendes gilt für eine “ an den Kriegs⸗ zustand in der Weihnachtswerbung; bei der Verwendung von Kriegsmotiven muß äußerst zurückhaltend verfahren werden. Die Weihnachtswerbung der Geschäfte soll sich in geschmackvoller Form möglichst auf die eigentlichen weihnachtlichen Motive und Aus⸗ drucksmittel beschränken. 1 1 1 1
Damit die weihnachtlichen Dekorationsmittel nicht zu früh⸗ zeitig verwendet werden, sollen sie nicht vor Sonnabend, dem 30. November (dem Tage vor dem Ersten Advent) in den Schau⸗ fenstern erscheinen. Dann erwartet man allerdings eine lebhafte und rege Werbung, wie dies vor Weihnachten im 8 üblich ist. Wenn jetzt im Kriege auch Angebot und Auswahl zwangsläufig beschränkt sind, muß sich der Einzelhandel doch um so mehr bemühen, die Käufer beim Geschenkeinkauf zu beraten und ihnen Möglichkeiten zu nachtswünsche zu erfüllen. b 1 diesen Beratungs⸗ und Kundendienst beim Weihnachtseinkauf diesmal ganz besonders bemühen.
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eigen, um auch „schwierige“ Weih⸗ 8. ie Kaufleute werden sich also um
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