1940 / 272 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 272

8 .

2 1 vom 19. November 1940. S. 2

der Bezug⸗ und Großbezugscheine unterschriftlich vollzogen sein. Die Verwendung eines Faksimilestempels ist keine aus⸗ reichende unterschriftliche Vollziehung im Sinne dieses Er⸗ lasses und daher nicht zulässig. 5

Bezugscheine über Kaffee

Entgegen den Bestimmungen meines Erlasses vom 20. Juni 1940 II C 1.2750 Fünfter Abschnitt, Absatz 1 Ziffer 16 werden vielfach Bezugscheine statt über „Kaffee⸗ Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmittel“ lediglich über „Kaffee“ ausgestellt. Hierdurch haben sich Schwierigkeiten ergeben, da entsprechend den von mir erlassenen Vorschriften die Bezugscheine für Bohnenkaffee auf „Kaffee“ auszustellen sind. Es ist deshalb notwendig, bei der Ausstellung von Bezugscheinen zwischen „Kaffee⸗Ersatz und ⸗Zusatzmitteln“ und „Kaffee“ genau zu

unterscheiden.

Bezugscheine über Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmittel

Da Kaffee nur an Stelle von Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatz⸗ mitteln bezogen werden kann, ist es selbstverständlich, daß die Ernährungsämter bei der Ausstellung von Bezugscheinen für Anstalten, Lager usw. über Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmittel Füre e 60 g Kaffee 125 g Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmittel

hen.

1“

88

8 Dritter Abschnitt: Vorbereitung für die Warenabgabe in späteren Zuteilungs⸗ perioden

Bezug von Bohnenkaffee

In der 19. Zuteilungsperiode vom 13. Januar bis 9. Februar 1941 werden die Versorgungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wiederum an Stelle von 125 g Kaffee⸗Ersatz⸗ oder⸗Zusatzmitteln 60 g Bohnenkaffee beziehen können. Die Bestimmungen des Erlasses vom 18. September 1940 II C 1-4300 gelten auch für diesen Kaffeebezug entsprechend. Die Vorbestellung der Verbraucher hat auf dem entsprechend gekennzeichneten Abschnitt N 29 der Nährmittelkarte 18 bis zum 21. Dezember 1940 und die Einreichung der gesammelten Vorbestellungen durch die Ver⸗ teiler bis zum 31. Dezember 1940 bei den Ernährungsämtern zu erfolgen. Die Verteiler haben bei der Entgegennahme der Vorbestellungen den Stammabschnitt der Nährmittelkarte 18. für Normalverbraucher mit Firmenstempel oder ⸗aufschrift

zu versehen. Bezug von Hülsenfrüchten 9

IIn der 19. Zuteilungsperiode werden die Verbraucher die nicht Selbstversorger sind, eine weitere Sonderzuteilung von 250 g Hülsenfrüchten erhalten. Die Hülsenfrüchte werden auf einen besonderen, entsprechend gekennzeichneten Abschnitt der Nährmittelkarte dieser Verbrauchergruppe abgegeben. Eine Vorbestellung findet nicht statt, die Belieferung der Ver⸗ teiler erfolgt vielmehr auf die Bezugscheine, die auf der 8 8 der 83 11 einbehaltenen Abschnitte über die „Sonderzuteilung Hülsenfrüchte“ gestellt worden sind. 8 6 3 8 8 8

Bezug von Reis

Ab 13. Januar 1941 werden außerdem die Verbraucher,

* die nicht Selbstversorger sind, wiederholt eine Sonderzutei⸗

lung von je 125 g Reis für jeweils⸗ 4 Wochen erhalten. Die Ab⸗ gabe wird auf einen besonderen, entsprechend gekennzeichneten Abschülitt der Nährmittelkarte dieser Verbrauchergruppe er⸗ ‚folgen. Auch hier findet eine Vorbestellung nicht statt. 8

Vierter Abschnitt: Futtermittelversorgung der Geflügelhalter

Von der Ausgabe von Fettesisktoghcheisden und Be⸗ rechtigungsscheinen durch die Ernährungsämter wird abge⸗ sehen. Geflügelfutter für die städtischen Geflügelhalter kann wie bisher durch den Handel bezogen werden. Bei der Ver⸗ wendung dieser Futtermittel ist der Inhalt des anliegenden Merkblattes (Anlage), das bei der Fartenausgabe an alle städtischen Haushaltungen zur Verteilung zu bringen ist, zu berücksichtigen. Für die vom Reichsnährstand anerkannten Vermehrungszuchten und Bruteierlieferbetriebe, die Zuchten „Leistung und Schönheit“ und die nichtanerkannten landwirt⸗ schaftlichen Hühnerzuchtbetriebe des Reichsverbandes Deut⸗ scher Kleintierzüchter e. V. sowie die von diesem im Einver⸗ nehmen mit den vseeige. als Zuchtbetriebe zu⸗ gelassenen städtischen Geflügelkleinhaltungen erfolgt eine zu⸗ teilung von Hühnerfutter auf Grund von Hühnerfutter⸗ Anrechtscheinen, die vom Reichsverband Deutscher Kleintier⸗ züchter e. V. Berlin W 50, Neue Ansbacher Str. 9, heraus⸗ gegeben werden. 8

Fünfter Abschnitt: Schlußbestimmungen

MReiichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker)

In der 19. ö wird die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) neu ausgegeben werden. Um den Ernährungsämtern ausreichend Zeit für die Papier⸗ beschaffung zu geben, bringe ich bereits jetzt zur Kenntnis, E die Herstellung dieser Karte wie bisher ein holz⸗ haltiges Wasserzeichenpapier der Stoffklasse Ia mit einem 110 g/ qm⸗Gewicht in der Farbe Nr. 109 (lila) der Farbtafel der Vereinigung Holzhaltig /Holzfrei zu verwenden ist.

Reichseierkarte 8

Es wird weiter darauf hingewiesen, daß die in der 20. Zuteilungsperiode neu auszugebende eichseierkarte wiederum aus ungeleimtem holzhaltigen Wasserzeichenpapier in Stoffklasse Ia und einem 110 g/qͥm⸗Gewicht herzustellen ist. Als Papierfarbe ist wiederum der Farbton Nr. 50 (mai⸗ grün) der Farbtafel der Vereinigung Holzhaltig/Holzfrei zu

verwenden. 8 Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 18 der Reichseierkarte in der Woche vom 9. bis 14. Dezember 1940 bei den Verteilern abzugeben. Während des Zeitraums haben die Verbraucher, die von der Möglichkeit, an Stelle von Marmelade Zucker zu beziehen, keinen Gebrauch machen, den Bestellschein 18 der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) bei den Ver⸗ teilern abzugeben.

1 1 Maternübersendung

SDSDie gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen FSekes ruckerei übersandt. 3

I 1414X“

Die Druckmatern der Nährmittelkarten sind sofort nach

ihrem Eingang hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren

auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 8 8 Inkrafttreten I1a6

Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ teilungen für die Zeit vom 16. Dezember 1940 bis 12. Januar 1941 treten am 16. Dezember 1940, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft.

Berlin, den 14. November 1940. 1

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

F. G. Baße.

Muerkblatt für die Kleintierhalter Kleintierhalter in den Städten!

Die Grundlage der Versorgung unserer Städte mit Le⸗ bensmitteln ist die deutsche Landwirtschaft. Es muß deshalb im Kriege mehr denn je alles darangesetzt werden, um die Er⸗ zeugung unserer landwirtschaftlichen Betriebe an Brotgetreide, Kartoffeln, Zucker, Fleisch, Fett, Eiern, Milch usw. auf dem friedensmäßigen Stande zu halten oder womöglich sogar noch zu steigern. Diese Aufgabe ist für die deutsche Viehwirtschaft be⸗ sonders schwierig, weil auslandische Futtermittel im Kriege nur in beschränktem Umfange zur Verfügung stehen. Diese Tatsache ist kein Anlaß zur Besorgnis, da es der deutschen Landwirtschaft seit 1933 dank vorausschauender Führung be⸗ reits gelungen war, durch Steigerung der eigenen Futter⸗ mittelerzeugung die ausländischen Futtermittel weitgehend entbehrlich zu machen. Wir müssen mit Futtermitteln aber sehr sparsam umgehen. Um die laufende Versorgung unserer städtischen Bevölkerung mit Fleisch, Milch, Fett, Eiern usw. icherzustellen, müssen unter diesen Umständen die zur Ver⸗ ügung stehenden Futtermittel, soweit wie nur irgend möglich, en landwirtschaftlichen Betrieben zugeführt werden bzw. dort bleiben. Nur so ist es gewährleistet, daß die Futtermittel auf rationellste Art ohne Trans ort⸗ und sonstigen Verlust in

Milch, Butter, Schmalz, Fleisch usw. umgewandelt werden.

Bereits im Jahre 1934 ist für 5 Millionen landwirt⸗ schaftliche Betriebe die Parole ausgegeben worden, die Vieh⸗ wirtschaft mehr und mehr auf wirtschaftseigener Futter⸗ grundlage aufzubauen, also nicht mehr Vieh zu halten, als Futter im eigenen Betrieb erzeugt wird oder anfällt. Diese Parole muß nunmehr auch auf alle städtischen Kleintierhalter ausgedehnt werden. Diese Kleintierhaltungen sind deshalb in erster Linie auf die eigenen Futtermittel, insbesondere auf Küchenabfälle und die Erzeugnisse ihrer Gärten angewiesen. Für Kleintierhalter, die Gartenbesitzer sind, wird vielfach die Möglichkeit bestehen, ihre Rasen umzubrechen und Kartoffeln, Möhren, Mais oder Sonnenblumen zu pflanzen und damit die für ihr Kleinvieh zu erweitern. Den städti⸗ chen Kleintierhaltungen stehen daneben auch noch Futter⸗ kartoffeln zur Verfügung, die sie vom freien Markt beziehen können. Vorschriften, die etwa auf eine Begrenzung der hierfür erforderlichen Kartoffelmengen abzielen, bestehen nicht. Zugekauftes Futtergetreide kann und da weil es insgesamt nur in verhältnismäßig geringem Umfange zur Verfügung steht, immer nur ein Beifutter sein. Wer keine eigene Futter⸗

grundlage hat, hat auch kein Recht, sich zu beschweren, wenn

er mit diesen beim Handel erhältlichen Futtermengen nicht auskommt. 1

Wer für die menschliche Ernährung bestimmte Nahrungs⸗ mittel verfüttert, verfündigt sich an der Allgemeinheit. Wenn auch der Inhaber von, Karten das Recht auf den Bezug der entsprechenden Lebensmittel hat, soll er nicht denken, daß er alles kaufen muß, auch wenn er dafür keine Verwendung hat. Er darf auch bei Überfluß diese Lebensmittel nicht an seine Haustiere verfüttern. Es geht nicht an, daß Kleintiere, ins⸗ besondere Hunde, Katzen und Gös.. mit Lebensmitteln, wie Brot, Haferflocken, Graupen, Hülsenfrüchten ufw. gefüttert werden. Alle Lebensmittel, die der einzelne nicht selbst auf⸗ brauchen kann, müssen für die Allgemeinheit erspart werden und dürfen nicht in den Tiermagen wandern. Die Stabilität unserer Lebensmittelrationen 88 8 dann gesichert, wenn . eachtet. eer denens n9 E1“

Bekanntmachuug.

Die am 18. November 1940 ausgegebene Nummer 195 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Erlaß des Führers und 1a eng. über die Rechtsetzung auf dem Gebiete des Luftschutzes während des Krieges. Vom 15. November 1940. 16.““

Dritte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Ehegesetzes. Vom 29. Oktober 1940. 8 8

Verordnung über die Einführung von Sprengstoffvorschriften in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 7. November 1940.

Verordnung zur Aenderung der Zweiten Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamtenrechts. Vom 8. No⸗ vember 1940.

Verordnung über die Verlängerung von Fristen des Fidei⸗ kommiß⸗ und Stiftungsrechts. Vom 14. November 1944.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RMℳ. Postversen⸗

8 5 8

dungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf

unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 1 Berlin NW 40, den 19. November 1940. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

b Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

GG 8

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 14. November d. J. ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führ Herr Legationsrat von Post die Geschäfte der Gesandtschaft. 1

Nr. 40 des Reichsministerialblatts vom 15. November 1940 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Allgemeine Verwal⸗ tungssachen: Erste Durchführungsanordnung zur Neugestaltung der Stadt Linz a. d. Donau. Konsulatwesen: erteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Amtsbezirke der Oberfinanz⸗ präsidenten und der Finanzämter in den eingegliederten Ost⸗ gebieten. Veterinärwesen.

aftsteil.

Leistungen und Aufgaben des privaten Haus⸗

Ein Vortrag von Präsident Tribius. Die Deutsche Gesellschaft für Wohnungswesen (E. V.), Berlin,

hat am Montag ihre Winter⸗Vortragstätigkeit mit einem Vor⸗ trag von Präsident Tribius (Reichsbund der Haus⸗ und Grundbesitzer e. V.) über das Thema: „Leistungen und Aufgaben des privaten Hausbesitzes“ eröffnet.

Der Vortragende wies eingangs auf die Bedeutung des Hausbesitzes für Volk, Staat und Wirtschaft hin. Man dürfe im Hause nicht nur die trockene Materie erblicken oder ein totes Kapital, sondern vielmehr einen von lebendigen Funktionen er⸗ füllten Organismus, der zu Volk, Staat und Wirtschaft in wechselseitigen, fruchtbaren Beziehungen stehe. Insbesondere sei der private Hausbesitz zu allen Zeiten für Staat und Gemeinden ein besonders beständiger und krisenfester Steuerzahler gewesen. Im nationalsozialistischen Staat und insbesondere im Kriege sei der Hauseigentümer in erster Linie der Betreuer der Haus⸗ gemeinschaft mit wichtigen öffentlichen und sozialen Leistungs⸗ pflichten. Die wichtigen Aufgaben hätten in steigendem Maße eine große Arbeitsleistung und Verantwortung mit sich gebracht. Diese Tatsache und der Umstand, daß der Grundbesitz im wesent⸗ lichen das Ergebnis oft jahrzehntelanger Sparsamkeit und vor⸗ ausschauender Tüchtigkeit sei, gebe dem bodenständigen Haus⸗ eigentümer das Gepräge. Bedauerliche Ausnahmeerscheinungen könnten an der Tatsache nichts ändern, daß Millionen von Frhs. eigentümern ihren wirtschaftlichen und sozialen Leistungspflichten verantwortungsbewußt nachkämen. Da der Hausbesitz ein wesent⸗ licher Teil unseres Volksvermögens sei und eine sichere Bürg⸗ schaft für die Spartätigkeit, insbesondere des kleinen Sparers, sei auch das ganze Volk an einer gesunden Entwicklung des Hausbesitzes interessiert. Sparsamkeit und Tüchtigkeit mit dem Ziele, zu Grundeigentum zu gelangen, vertrügen sich ausgezeichnet mit der nationalsozialistischen Weltanschauung. Deshalb müsse auch beim Wohnungsneubau ein weites Feld für die Privat⸗ initiative freigemacht werden. Der private Bauherr müsse in jeder Weise gefördert werden. Auch beim Geschoßbau müsse sich der Gedanke Bahn brechen, daß wir auf deutschem Grund und Boden wieder Häuser bauen mit einem deutschen Gesicht und deutschem Charakter, der sich sinnvoll in den Städtebau einfügt.

Die Erzeugung und die Weltvorräte von Weizen im Getreidejahr 1940/41.

Rom, 18. November. Das Internationale Landwirtschafts⸗ Institut in Rom errechnet die europäische Weizenerzeugung des laufenden Jahres auf 385 Mill. dz gegen 464 Mill. dz im ver⸗ gangenen Jahr und 496 Mill. dz 1938; die Ernte zeigt mithin eine Verringerung von 17 und 22 % im Vergleich zu den beiden voran⸗ egangenen Jahren, die beide sehr ergiebige Ernten geliefert atten. Die Abnahme gegenüber dem Durchschnitt 1933 37 beläuft sich jedoch auf nicht mehr als 10 %. Die Hauptursachen für das geringe europäische Weizenergebnis liegen in direkten und indirekten Schäden an den Kulturen und vor allem an den widrigen Witterungsverhältnissen, die während der meisten Zeit

des Wachstums herrschte. Die Produktion der Sowjetunion, über

welche keine Angaben vorlagen, scheint befriedigend und besser als 1939 ausgefallen zu sein. 18

Die Erzeugung Nor

und wird auf 372 Mill. dz geschätzt gegen 343 Mill. dz 1939 und 355 Mill. dz 1938. Sie gehört zu den Sgb bisherisfe Ernten und wird nur vom Rekord des Jahres 1928 übertroffen. Auch die Produktion des asiatischen Kontinents ist reichlich ausgefallen. Im ganzen wird die Weizenerzeugung Asiens ohne China, Jran und dem Irak auf 192 Mill. dz veranschlagt, d. i. etwas mehr als in den beiden Vorjahren, in denen die bisher höchsten Ergebnisse des Kontinents zu verzeichnen waren. Die Produktion des Fünf⸗ eeedschst 1933 37 wird um mehr als 20 % überschritten. Für China lassen Angaben aus nicht offizieller Quelle im Ver⸗ gleich zu der ziemlich knappen Vorjahrsernte eine leichte Zunahme erwarten. Die Erzeugung Afrikas wird auf 40 Mill. dz geschätzt, was gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um 12 bedeutet, aber trotzdem zu den besten bisher erzielten Ergebnissen zu rechnen ist. Für Südamerika ist eine Ernte von 75 Mill. A.z2 voraus⸗ zusehen gegen 48 Mill. dz. 1939 und 109 Mill. dz 1938, während man für Australien und Neuseeland mit einer Weizenernte von kaum 36 Mill. dz gegen 60 Mill. dz im Vorjahr und 44 Mill. dz 1938 rechnet.

Die Ernte 1940 86 also je nach den Kontinenten sehr starke Verschiedenheiten auf. Sie ist ausgezeichnet in Nordamerika und Asien, gut in Afrika und mittel in Südamerika und knapp in Europa und Ozeanien. Das Internationale Landwirtschafts⸗

Institut schätzt die e auf 1100 Mill. dz, während

im vergangenen Jahre 1150 Mill. dz und vor zwei Jahren 1227 Mill. dz Weizen erzeugt worden waren. Man kann sie als gute Durchschnittsproduktion bezeichnen, weil sie gegenüber dem orjahr zwar um 5 % und gegenüber 1938 um etwa 10 % zurück⸗ bleibt, aber alle anderen voraufgegangenen Durchschnitte beträcht⸗ lich übersteigt und zwar den Fenebschist 1933 37 um 11 %, den Durchschnitt 1928 32 um 5 % und jenen von 1923 27 um 16 . Das Institut berechnet die Vorräte alter Ernten für die vier großen Weizenausfuhrländer Kanada, USA., Argentinien und Australien für den Stand am 1. August 1940 auf mehr als 200 Mill. dz gegen 155 Mill. dz am 1. August 1939 und einem Rekord von 191 Mill. dz in 1933. Unter Abzug der für den inneren Bedarf dieser Länder erforderlichen Mengen der neuen Exnte ergibt sich ein Ausfuhrüberschuß von rund 160 Mill. dz, sodaß insgesamt für die Ausfuhr aus den vier genannten Ländern ein Exportüberschuß von Weizen alter und neuer Ernte von 360 Mill. dz zur Verfügung steht. Wenn auch der Ueberschuß der Donauländer infolge der geringen Ernte dieses Jahres knapp ist, so ist damit zu rechnen, daß die verschiedenen kleineren Export⸗ länder für den Bedarf der Einfuhrländer Mengen von weit mehr als 10 Mill. dz zur Verfügung stellen können. Der Weltweizen⸗ Ausfuhrüberschuß unter Berücksichtigung der zu Beginn des Ge⸗ treidejahres schwimmend gewesenen Mengen dürfte somit

380 Mill. dz erreichen und damit ungefähr dem Rekord von

1928/29 gleichkommen. Damals war die Welteinfuhrnachfrage

jedoch so stark, daß sie 250 Mill. dz überstieg und ein großer Teil

des Ueberschusses aufgenommen werden konnte. Seit damals ist die Nachfrage auffallend zurückgegangen; sie schwankte in den letzten Jahren zwischen 140 und 160 Mill. dz. Da im gegen⸗ wärtigen Getreidejahr fast der ganze kontinentale Teil Europas von den deee. Weizenlieferungszentren abgeschnitten ist, ist zu vermuten, daß die Einfuhren bei einem Anhalten des gegen⸗ wärtigen Zustandes die niedrigsten der letzten Jahre sein werden; sie dürften mit 130 Mill. dz nicht allzu ungenau angegeben sein. Das Internationale Landwirtschafts⸗Institut hlect voraus, daß am Ende der Kampagne, am 1. August 1941, die Bestände in den roßen Weizenausfuhrländern, vor allem in Nordamerika, einen 92 großen D zusüb rd

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Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 272 vom 19. November 1940.

Berliner Börse vom 18. November.

Die Aktienmärkte lagen zu Beginn der neuen Woche aus⸗ gesprochen fest. Der lebhaften Nachfrage standen kaum Abgaben gegenüber. Verschiedene Werte erschienen mit + + Zeichen, teil⸗ weise wurde auch die Notiz vorerst ausgesetzt. Auf sämtlichen Marktgebieten kam es somit zu beachtlichen Kurssteigerungen.

Am Montanmarkt stiegen Buderus und Mannesmann je um 1, Hoesch um 1 ¼, Maxhütte, Stolberger Zink und Ver. Stahl⸗ werke je um 1 ½, ferner Klöckner um 2 ¾ und die anfangs mit + + Zeichen erschienenen um 4 6 %. Am Braunkohlen⸗ aktienmarkt wurden Bubiag, Dt. Erdöl und Ilse Genußscheine je um 1, ferner Ilse Bergbau um 4 % höher bewertet. In Rheine⸗ braun wurde ebenso wie in Siemens und BMW die Notiz vorerst ausgesetzt, wobei die Kurstaxen wesentlich höher lauteten. Von Kaliwerten gewannen Wintershall 1 % und Salzdetfurth 1 ½ c. In der chemischen Gruppe erreichten Farben 200 († 1 %). Auch Schering kamen im gleichen Ausmaße höher an. In Elektro⸗ und Versorgungswerten erhöhten sich Lahmeyer und Elektr. Lieferungen je um 1, Dessauer Gas und EW⸗Schlesien je um 1 4¼, Schles. Gas um 1 %, Rheag um 2, RWE um 2 ⁄¶%, Gesfürel um 2 ¼ und Aeccu⸗ mulatoren um 3 %. AEG, die ex Bezugsrecht gehandelt wurden, erhöhten sich um %. Von Kabel⸗ und Drahtwerten gewannen Vogel Draht 2 von Autowerten Daimler 2 ½2, bei den Maschinen⸗ baufabriken befestigten sich Berl. Maschinen um 1 und Dt. Waffen um 2 %. Zu erwähnen sind noch A.⸗G. für Verkehr, Allgemeine Lokal und Kraft, Eisenbahnverkehr, Bemberg und Süddeutsche Zucker mit je +† 1, Berger mit 1 ¼, Metallgesellschaft mit 1 % und Dortmunder Union mit +. 2 %. Engelhardtbrauerei

wurden anfangs um 1 9% %G niedriger notiert, alsbald aber wieder auf Sonnabendbasis heraufgesetzt.

Im Börsenverlauf setzte sich die Aufwärtsbewegung weiter fort, wobei Farben erneut um ½ % stiegen, AEG Nℳ, Ilse Genuß, Schering und Rheinmetall Borsig je 1, ferner Hoesch und Ver. Stahlwerke je % gewannen. Mannesmann erhöhten sich um 1 %, Daimler um 1 ¾1, Bubiag um 2 ½ und Wintershall um 2 % P. EW⸗Schlesien gaben andererseits um 1 % nach.

Am Börsenschluß waren vielfach weitere Gewinne festzustellen. So erhöhten sich RWE und Gesfürel erneut um je 1 %. Farben schlossen zu 201. Von ihren höchsten Tageskursen gaben hingegen AEG, Lahmeyer, Harpener und Rütgers etwas her. iemens und Siemens Vorzüge erhielten während des ganzen Börsen⸗ verlaufs keine variable Notiz, der Kassakurs lautete für beide Papiere 6 % höher. 8

Die zu Kassakursen gehandelten Bankaktien wiesen 888 Feriaelg auf, wobei Dresdner Bank X, Commerzbank 1 ¾, Berl.

andelsgesellschaft und Deutsche Bank je 1 ½ % gewannen. Bei den Hypothekenbanken waren die Wertschwankn en nur gering. Am Schiffahrtsaktienmarkt wurden Hansa Dampf und Nordlloyd e um ¼ % heraufgesetzt. Von Kolonialwerten fielen Neu⸗Guinea urch einen Rückgang bei Zuteilung um 5 % auf. Die zu Kassa⸗ kursen gehandelten Industriepapiere wurden überwiegend im Kurse heraufgesetzt. So erhöhten sich R. Stock & Co. bei Zuteilung um 5 ½ %, ferner gewannen Grün & Bilfinger sowie Halle Maschinen und Allg. Baugesellschaft Lenz. Nie tiger lagen Stettiner Oel⸗

werke bei Zuteilung um 5 ½ 9%, Steinfurth Waggon gleichfalls

bei Repartierung um 3 ⁄%, ferner Kabel Rheydt um 3 ¼ c.

Im variablen Rentenverkehr notierte die Reichsaltbesitzanleihe 154 ¼ nach 154 ½2. Steuergutscheine I und II blieben unverändert.

Am Kassarentenmarkt fanden Pfandbriefe weiterhin Interesse. Kommunalobligationen waren teilweise etwas mehr angeboten, was auch in den Kursen zum Ausdruck kam. Die Gemeinde⸗ umschuldung blieb mit 100 unverändert. Reichs⸗ und Länder⸗ anleihen wiesen keine stärkeren Bewegungen auf. Industrieobli⸗ gationen lagen nicht ganz einheitlich. Sn erwähnen sind Daimler mit +† 1 % und Farbenbonds mit + 1 ¼ . .

He hnh veldmarkt war Blankotagesgeld weiterhin zu 1 ¾¼ bis 2 %

erhältlich. „Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten Ver⸗ änderungen nicht ein. 1.“ 18

Wirtschaft des Auslandes.

Rohstoffmangel in England

88 zwingt zu Produktionseinschränkungen.

Genf, 18. November. Der Häfcit tsführende Direktor eines englischen Großunternehmens, 5. .Barnes, beschwert sich in der Edailh Mail“ über den Gegensatz e den Redensarten der Chur ill⸗Regierung und der Wirklichkeit. Vom Arbeitsminister Bevin bekomme man ständig zu hören, jede Unze geleisteter Erzeu⸗ gung sei wertvoll. Tatsächlich habe die Regierung aber schon nicht mehr die Möglichkeit, den Unternehmungen Rohstoffe und Halb⸗ fertigwaren in ausreichender Zahl zuzuleiten, und sie säßen mit ihren gut eingearbeiteten Kräften und hhrbes vorzüglichen Organi⸗ sation untätig da. Sein Unternehmen habe selbst zur Enlasung von geschulten besten Arbeitskräften schreiten müssen, weil infolge des Ausbleibens von Rohstoffen und Halbfertigfabrikaten die Er⸗ sugung schon wochenlang um 50 % gesunken sei. So wie seinem Unternehmen geße es natürlich auch anderen.

Bei diesem Eingeständnis eines Betriebsführers eines kriegs⸗ wichtigen englischen Utcenzerhhesese andelt es sich noch nicht einmal um die unmittelbaren Schäden des für England so ver⸗ eerenden Luftkriegs. Aus dieser Klage kann man vielmehr schon ehen, wie sehr allein die Belieferung Englands mit Rohstoffen urch den Einsatz von deutschen Luft⸗ und Seestreitkräften, vor allem von U⸗Booten,

Die Pariser Börse einen Monat nach bder Wiedereröffnung.

Paris, 18. November. Die Bilanz des ersten Monats seit Wiederaufnahme der Pariser Börse ist bemerkenswert. Bis jetzt waren bekanntlich nur Staatspapiere, Renten und Industrieobli⸗ gationen zum Handel zugelassen, der Aktienverkehr soll erft 295 eingeschaltet werden. Während die zum Handel zugela enen Renten am 14. Oktober einen Gesamtwert von rund 120 Mrd. Franken darstellten, war bis zum 14. November eine Steigerun um rund 15 Mrd. oder 12 ½ ℳ% festzustellen. Dazu kommen 1 die Kursgewinne der Obligationen, der Schatzscheine und der dur den Staat garantierten snds „Paris Soir“ weist auf diese Tatsache besonders hin und erkläxt die Hausse damit, daß es in Fefrtha viel flüssiges Kapital gibt, das keine Fluchtmöglichkeiten mehr hat.

Schwedens Außenhandel im Oktober.

Stockholm, 18. November. Wie „Aftonbladet“ meldet, ist der schwedische Außenhandel im Oktober d. J. gegenüber dem Vor⸗ monat etwas gesunken, und zwar verminderte sich einerseits der Wert der Limfücr von 147,5 auf 139,4 Mill. Kr., andererseits der Wert der Ausfuhr von 106,1 auf 102,9 Mill. Kr. Der Einfuhr⸗ überschuß betrug somit im Oktober 1940 noch 936,5 (September: 41,4) Mill. Kr.

Einführung einer Arbeitslosenversicherung in Norwegen. Erhebliche Abnahme der

Arbeftslosigkeit.

Oslo, 18. November. Der neue en gegen die Arbeits⸗ losigkeit, den das norwegische Departement für Sozialwesen vor

estört wird und welche Folgen die Gegen⸗ blockade im einzelnen hat. 1

8 Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 25. bis 30. November 1940.

Montag, 25. November.

Berlin: Mannesmann⸗Stahlblechbau A.⸗G., Berlin, 16 Uhr. Essen: Braunkohlen⸗Industrie⸗A.⸗G. Zukunft, Eschweiler / Weis⸗ weiler, 12 85 Maschinenfabrik Andritz A.⸗G., Graz⸗Andritz, 11 ½ Agerzell/ Oberdonau: Thüringische Zellwolle A.⸗G., Schwarza/ Saale, 17 Uhr.

Dienstag, 26. November.

Berlin: Grube Leopold A.⸗G., Bitterfeld, ao., 10 .% Uhr.

Chemnitz: Gebrüder Unger A.⸗G., Chemnitz, 15 ¼ Uhr,

Dresden: Weißthaler Spinnerei A.⸗G., Mittweida, 12 Uhr.

Nürnberg: Freiherrlich von Tucher'sche Brauerei A.⸗G., Nürn⸗ berg, 10 Uhr.

Nürnberg: Lederer⸗Bräu A.⸗G., Nürnberg, ago., 11 Uhr.

Mittwoch, 27. November.

Berlin: E Eisenbahn⸗Gesellschaft, 122 Uuhr.

Berlin: Nationale Automobil⸗Gesellschaft A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.

Augsburg: Maschinenfabrik Augsburg⸗Nürnberg A.⸗G., Augs⸗ burg, 12 Uhr.

Augsburg: Zahnräderfabrik Augsburg vorm. Joh. Renk A.⸗G., Augsburg, 11 Uhr.

Dresden: Valencienne A.⸗G., Dresden, 12 Uhr.

8. ““ vorm. H. Wißner A.⸗G., Zella/ Mehlis,

½ Uhr. Löbau: Oberlausitzer Zuckerfabrik A.⸗G., Löbau, 14 ½ Uhr.

ö16“

Donnerstag, 28. November.

Berlin: Uügeafine Baugesellschaft Lenz & Co., Berlin, ao., * - Berlin: Deutsche Bank, Berlin, ao., 12 ¾¼ Uhr. hb- Weberei A.⸗G. in Zittau, Zittau, ao., % Uhr. Dresden; vSäc üsch Gußstahl⸗Werke Döhlen A.⸗G., Freital, 12 r. alle /S.: Gottfried Lindner A.⸗G., Ammendorf, ao., 12 Uhr. öln: Zuckerfabrik Brühl A.⸗G., Brühl, 15 Uhr.

Freitag, 29. November.

Darmstadt: Motorenfabrik Darmstadt A.⸗G., Darmstadt, 12 Uhr. Dresden: densse Elektrizitäts⸗ u. Gas⸗Werke A.⸗G., Apolda, 11 Uhr. Dresden: Warsteiner u. Herzoglich⸗Schleswig⸗Holfteinische Eisen⸗ werke A.⸗G., Primkenau⸗Henriettenhütte, 12 Uhr. Duisburg: Klöckner⸗Humboldt⸗Deutz⸗A.⸗G., Duisburg, 11 Uhr. Duisburg: Klöckner⸗Werke A.⸗G., Duisburg, 10 Uhr. Frankfurt / M.: Elektrizitäts⸗A.⸗G. vorm. Lahmeyer & Co., Frankfurt / M., 12 Uhr. Mittweida: Baumwollspinnerei Mittweida, Mittweida, 14 Uhr. Unna: Iöö Unng A.⸗G., Unna i. Westf., 12 Uhr. Wien: „Elin“ A.⸗G. für elektrische Industrie, Wien, ao., 12 ½¼ Uhr. Sonnabend, 30. November.

Aue: Maschinenfabrik Hiltmann & Lovenz A.⸗G., Aue, 11 Uhr.

Dresden: Dresdner Gardinen⸗ u. Spitzen⸗Manufactur⸗A.⸗G., Dresden, 12 Uhr. 8

Köln⸗Deutz: Klöckner⸗Humboldt⸗Deutz Isselburger Hütte A.⸗G., Isselburg, 10 Uhr. 8558 . .

Nürnberg: Aktienverein für Bergbau und Hüttenbetrieb. Nürn erg; 11 ⁄½% Uhr. 1

Wien: Allgemeine Elementar Versicherungs⸗A.⸗G., Wien, 11 Uhr.

114“

wenigen Wochen mit einer Verordnung über die Arbeitsvermitt⸗ lung begann, seitigt bereits die ersten Erfolge. Norwegen hat gegenwärtig 40 000 Arbeitslose gegenüber 138 000 Arbeitslosen ur gleichen Zeit des Vorjahres. Dem Zusammenwirken der deut⸗ ldn und der norwegischen Behörden ist es also gelungen, die Arbeitslosenzahl um 70 % zu verringern. 8

Als eine weitere Maßnahme auf dem Gebiete der Bekämpfung

der Neentacesacest wurde nunmehr eine Arbeitslosenversicherung

ins Leben gerufen. Sie dient dem sozialen Zweck, jeden Arbeits⸗ losen rechtlich in den Genuß einer ordentlichen Unterstützung zu setzen. Damit ist auch für Norwegen ein Gesetzeswerk geschaffen worden, das den Arbeitslosen eine ausreichende, auf einen Rechts⸗ anspruch begründete Unterstützung hhbe. aber auch Maßnahmen trifft, die dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit dienen.

Die Neuregelung tritt bereits am 18. November in Kraft und 5 daher vielen Arbeitslosen noch vor dem Weihnachtsfest die ersten Unterstützungen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ smn 8 November auf 74,00 R.ℳ (am 18. November auf 74,00 Eℳ) ür 100 kg.

1 8

Berlin, 18. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis s käferfrei 3) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland —,— bis —,—, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,95, taliener ungl. §*) 40,00 bis 41,00 Bruchreis 1 22,85 bis 24,25, ruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, 0/ bis 5/0¼) 41,50 bis 42,50 ), Gerstengraupen, mittel, 0/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ raupen, grob, C/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, älberzähne C/6*v) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00†), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse“) —,— bis —,—, Neogeriehh, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 34,15 bis —,—, Weizen⸗ rieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 is 38,15 †), Sago, B“ 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ 1. 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ affee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasi. Superior bis Extra Prime 8 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerikaner 5) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Fese 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. 8 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗

Fortsetung auf der nächsten Seite⸗

—,—, Linsen,

der Kommiffion des

Notierun en Berliner vom 19. November 1940.

etallbörsenv

orstandes

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,

99 % in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder 99

0 Reinnickel, 98 99 %

Antimon⸗Regulus.. Feinsilber .

Drahtbarren

133 137

R.A für 100 kg

. . 35,50 38,50„

fein

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Auszahlung.

Tele graphische

““

Aegypten (Alexand. und Kairo) ...

Afghanistan (Kabul)

Argentinien (Buenos Aires)

Australien (Sydney)

Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) .. Brasilien (Rio Janeiro)

Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) .... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London)

Estland (Reval / Talinn) ... Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand)

Japan (Tokio u. Kobe)

Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb)

Kanada (Montreah)

Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ burg) Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg). Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (Newyork)

38

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 ronen 100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund

100 Pengö 1 Goldpeso

Geld

18,79 0,588

39,96 0,130 3,047

48,21

62,44 5,06

2,058 132,57 14,59 38,42

13,09 0,585

5,604 48,75 41,94

9,99 56,76 10,04

59,46 57,89

23,56

1,978 0,984

1 Dollar

2,498

19. November Brief

18,83

8,591

0,592

40,04

62,56 5,07

2,062 132,83 14,61 38,50

13,11 0,587

5,616 18,85 42,02 10,01 56,88 10,06

59,58

58,01 8,609

23,60 1,982 0,986

18. November

Geld

18,79 0,588

39,96 0,130 3,047

48,21

62,44 5,06 2,058

132,57 14,59

38,42

13,09 0,585

5,604 48,75 41,94

9,99

59,46 57,89

23,56

1,978 0,984

2,502

2,498

87591

Brief

18,83

58,0 8,699

23,60

1,982 0,986

2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief

England, Aegypten, Südafrik. Union

rankreich

,„ 2 20m bↄ

204

Australien, Neuseeland c Britisch⸗Indien 2 22922079,-⸗-b-b-nbeben,eneneeneeeee

Kanada

AIITTIITTTIereemeemmmn

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098

9,91 5,005 7,928

74,32 2,102

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Sovereigns. 20 Francs⸗Stücke.. ““ egyptische degphenüsche,. 1000 —5 Dollar. 2 und 1 Dollak. Argentinisce.. Australische Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgarische.. Dänische: SS. 8 10 Kr. u. darunter Englische: 10 £ u. darunter.. Estnische Finniscce Französischeü.. Holländische. Italienische: große 10 Lire u. darunter Jugoflawische: große 100 Dinak. Kanadische. Lettländische.. Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei. Schwedische: große 50 Kr. u. darunter Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union Türkische. ngarische

8 Notiz

„00 0 0000 95.b

für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnk. M. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas

100 lux. Fr. 100 Kromen

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

Geld

20,38

16,16 4,185 4,29

2,45 2,45 0,49 2,74

39,92 0,095

46,41

48,90 4,39 5,05 4,99 132,73 13,07 5,60

19. November

Brief

20,46

16,22 4,205 4,31

2,47 2,47 0,51 2,76

40,08 0,105

46,59

49,10 4,41 5,07 5,01

133,27

13,13

5,62 1,46

Geld

18. November

Brief 20,46 16,22 4,205 4,31

2,47 2,47 0,51 2,76 40,08 0,105 46,59

49,10 4,41 5,07 5,01

133,27

13,13

5,62 1,46