1940 / 277 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Nov 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 277 vom 25. November 1940. S. 4

Verbot, Zezungen oder sonstige Lei⸗ tungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ irken; sie werden hiermit e

unverzüglich, spätestens innerhalb eines

Monats, dem unterzeichneten Finans⸗

amt Anzeige über die den Steuerpflich⸗

tigen zuste enden Forderungen oder son⸗ stigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung g Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ an die Steuerpflichtigen eine

eistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht efücki, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ Psebes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ snengeseban ist jeder Beamte des

olizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des

Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ ahndungsdienstes sowie jeder andere Zeamte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Der Steuersteck⸗ brief richtet sich gegen die Ehefrau, die gegen die Ehe⸗ eute.

VBerlin⸗Charlottenburg, 14. No⸗ vember 1940.

Finanzamt Charlottenburg⸗West.

[37084] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann Fritz Israel Weiß, geboren am 12. Februar 1904 zu Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 62, Wormser Str. 6 a b. Karo, zur Zeit in Portugal, nähere Anschrift un⸗ bekannt, schuldet dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 26 875,— HMℳ, die am 22. April 1940 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert 18 jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit süenden angefangenen Monat.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599: Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850, 1936 S. 975; 1937 S. 1385) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken: sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder son⸗ stigen Ansprüche zu machen

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung e Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daf ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis beifft Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzli oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗

steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und A““ des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ 83 sowie jeder andere

eamte der Reichsfinanzverwaltung, der sum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ chaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. „Es ergeht hiermit die Feifs werung. die obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland wird, vor⸗ bäufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzufühen. erlin⸗Schöneberg, 7. Novbr. 1940. Finanzamt Schöneberg.

[37085] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Private Wilhelm Stefan Israel Kals, geboren am 19. Dezember 1910 u Wien, und seine Ehefrvau Maria

heresia Sara geborene Panzer, ge⸗ boren am 16. April 1915 zu Wien, zu⸗ letzt wohnhaft in Wien, I., Herren⸗ gasse 6—8 I11/10, zur Zeit im Ausland, wahrscheinlich in der Schweiz, schulden dem Reich eine Reichssluchtsreuer von 125 000,— Rℳ, die am 27. September 1939 fällig gewesen ist, nebst eine Zu⸗ schlag von eins vom Hundert für Sens auf ben Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen Monat. Der Zu⸗ schlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigehflicht danhshhc oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des 8 fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die gbengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfkluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Wien, I., 29. Oktober 1940.

Finanzamt Innere Stadt⸗Ost,

Wien.

[37086] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme. Der Provisionsvertreter Walter Israel Kwaschnoffki, geboren am 1. Oktober 1907 zu Wien, zuletzt wohn⸗ haft in Mauer, Wiener Straße 17, zur Zeit in London, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 20 000,— Reichsmark, die am 15. August 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschla von eins vom Hundert für jeden 8 den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen Monat. Der Zuschlag beträgt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1938 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt.

„Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, e füh. lichen Aufenthalt, ihren Sitz, Sr schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufge⸗ fordert, unverzüglich, spätestens inner⸗ halb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden orde⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung 6 Bekanntmachung 1-- Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch

hat als Testamentsvollstrecker über den Nachlaß der Witwe Olga Tilgner, ge⸗

Tilgner, geborenen von Pullet, beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufge⸗ fordert, 5. März 1941, 9 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 12, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

nis trifft.

oder fahrlässig nicht er

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abgabenordnung) erfüllt ist,

Reichsabgabenordnung) bestraft.

steuergesetzes ist jeder Beamte Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes,

eamte der der zum Hilfsbeamten der

Steuerpflichtigen, wenn er im

Es ergeht hiermit die Au den

erfolgt, vorzuführen. Wien, I., 31. Oktober 1940. Finanzamt Innere Stadt⸗Ost

[97087 Betrifft:

EE1“ vh 12. 12. (RGBl. I1, 1733) gegen Ludwig Braun, früher Wien, I., unbekannten Aufenthalts im Ausland.

Gemäß § 59 des Devisengesetzes vom 12. 12. 1938 ordne ich an:

Dem Ludwig Braun wird untersagt, die Bezahlung seiner Forderung gegen die Firma Kraft u. So. in Wien, I., Heinrichsgasse 3, im Betrage von Rℳ 28 000,— ohne meine vorherige Geneh⸗ migung mittelbar oder unmittelbar in 1“ zu nehmen. Der Firma Kraft & Co. wird untersagt, ohne meine vor⸗ herige Genehmigung ihre restliche Schuld von Rℳ 28 000,— an Ludwig Braun auf was immer für eine Art u tilgen; insbesondere wird ihr unter⸗ sagt, die Wechsel, die seinerzeit an Zahlungsstatt in Bezug auf diese Rest⸗ forderung ausgestellt worden sind, ein⸗ zulösen.

Die Kosten der Sicherungsanordnung trägt Ludwig Braun.

Pp. Wien, den 20. November 1940. Devisenstelle Wien. Im Auftrage: Walther, Reg.⸗Rat.

[3726821. Bekanntmachung. 8 Gegen den Juden Dr. Hans Hirsch, geboren am 11. 4. 1901 in Stettin, ist durch den Reichsführer⸗/4 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern durch Erlaß vom 23. Oktober 1940 ein Verfahren auf Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit ge⸗ mäß §2 des Gesetzes vom 14. 7.1933 RGBl. I S. 480 ff. eingeleitet worden. Hirsch ist bemnach des Tragens eines deut⸗ schen akademischen Grades unwürdig. Dem Genannten ist daher die ihm am 6. November 1923 von der Ernst Moritz Arndt⸗Universität Greifswald verliehene Würde eines Doktors der Rechte durch Beschluß vom 7. November 1940 gemäß § 11 der Promotionsordnung ent⸗ zogen worden. Die Entziehung wird mit dieser Veröffentlichung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Greifswald, den 19. November 1940. Der Rektor der Ernst Moritz Arndt⸗Universität Greifswald. Wilhelm⸗Kästner.

3. Aufgebote.

[37273]. Aufgebot. 3 F 7/39. Der Lehrer Karl Eichholz aus Nieder⸗Buchwald, Kreis Sprottau,

borenen von Pullet aus Sagan das Auf⸗ sebs des Aufwertungs⸗Sparkassen⸗

uches Nr. 1625 der Kreissparkasse in Sagan, lautend auf den Namen Olga

spätestens in dem auf den

Sagan, den 19. November 1940. Amtsgericht.

[37274].

ist zu Stralsund der am 26. Juni 1861 in Stralsund als Sohn des Maurergesellen Karl, Ludwig, Julius Eggert und seiner Ehefrau Johanna, Friderica, Christiana geb. Bahresel geborene Eisenbahn⸗Stell⸗ werksmeister außer Diensten Karl, Theo⸗ dor, Gustav, Heinrich Eggert gestorben. Seine Witwe Anna geb. Albrecht Stralsund hat die Erteilung eines Erb⸗ scheins als gesetzliche Erbin beantragt. Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere

3 VI 77/40. Am 23. September 1939

in

wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine vnzeigergliche vorsätzlich üllt, wird nach

§ 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§8 396, 402 der Reichs⸗ wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der

Nach § 11 Absatz 1 des Reichsftucht, de des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ ahndungsdienstes sowie jeder andere. Reichsfinanzverwaltung, Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme

Sicherungsanordnung ge⸗ mäß § 59 des Gesetzes über die Debissge. 9

Heinrichsgasse 3, jetzt

zustehen, werden aufgefordert, sich späte⸗ stens am 14. Februar 1941, vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Badenstraße 17, Zimmer 76, zu melden. Der reine Nachlaß soll ungefähr 500 R.ℳ betragen.

Stralsund, den 8. 11.1940.

Das Amtsgericht.

[37269]. Aufgebot. Der Prozeßagent Friedrich Otte in Berlin⸗Pankow, Kavalierstr. 25, hat als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 23. Februar 1940 in Berlin⸗ Buchholz verstorbenen Abteilungsleiters Paul Richter, zuletzt in Berlin⸗Buchholz, Gartenstr. 49, wohnhaft gewesen, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Es wird daher Aufgebotstermin auf den 19. Februar 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefor⸗ dert, ihre Forderungen spätestens im Aufgebotstermin bei dem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläu⸗ biger aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie für die Gläu⸗ biger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 8. F. 16/40. Berlin⸗Pankow, den 19. Nov. 1940. Das Amtsgericht.

[37271]1. Aufgebot von Nachlaßgläubigern. 54 F 277/40. Am 10. Juli 1940 ist in Hamburg der Uhrmacher Friedrich Wilhelm Carl Voigt, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Lindleystraße 87, gestorben. Zum Nachlaßpfleger ist der Justizoberinspektor Robert Böttger, Ham⸗ burg, Victoriastraße 34, bestellt worden. Auf Antrag des Nachlaßpflegers werden alle Nachlaßgläubiger des Gestorbenen aufgefordert, ihre bei dem Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54, Sievekingplatz, Ziviljustiggebäude, Zim⸗ mer 161a, spätestens in dem dort auf Donnerstag, dem 9. Januar 1941, 13 ½ Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der For⸗ derung zu enthalten. Urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Hamburg, den 13. November 1940. Das Amtsgericht. Abteilung 54.

[37270] 18 (54) F 74/37. Durch Urteil des unterzeichneten Gerichts vom 19. No⸗ vember 1940 sind folgende Aktien für kraftlos erklärt worden: Fünf Aktien der Vereinigten Stahlwerke A. G. im Nennwert von je 100,— RℳD, und zwar die Stücke Nr. 113 949 bis 113 953. Hierdurch erlischt auch der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinn⸗ anteilscheinen dieser Aktien. 18 (54) F 74/37. 1354 Stück Inhaberaktien der Grafenberger⸗Grundstücksverwer⸗ tungs⸗Aktiengesellschaft i. L. in Düssel⸗ dorf ausgestellt unter dem damaligen Namen dieser v t, nämlich Ol⸗ werke Gebrüder Vöhl A. G. in Düssel⸗ dorf, im Nennbetrage von je 100,— H ℳ, nn, sinor eis nh uge dis bicche. ießli und 12 is einschließ⸗ lich 1381. 18 F 30/40. Amtsgericht Düsseldorf.

Zustellungen.

[37275]1. Oeffentliche Zustellung und Ladung.

In der Streitsache Jung, 82 Zei⸗ tungsträgerin in Göggingen, Bahnstr. 8, Klägerin, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Hohenacker in Augsburg, gegen Jung, Max, Beleuchtungsmeister, zuletzt in Gög⸗ gingen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts,

eklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Landgericht Augs⸗ burg auf Montag, den 27. Januar 1941, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 64, I. Stock, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Sie wird be⸗ antragen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden; II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen.

Augsburg, den 18. November 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[37278]. Oeffentliche Zustellung. Frau Rosa Emilie Burstert geborene Fritsch in Freiburg i. Br., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Metzger in Freiburg i. Br., klagt gegen ihren Ehemann Gott⸗ fried Hermann August Burstert, Kauf⸗ mann, zuletzt wohnhaft gewesen in Frei⸗ burg i. Br., jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe aus Verschulden des Beklagten und ladet den Beklagten vor das Landgericht Frei⸗ burg, Zimmer 331, auf Freitag, den 7. Februar 1941, vorm. 9 Uhr, zur Verhandlung der Sache mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem bezeichneten Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen. Freiburg i. Br., 20. 11. 1940. Geschäftsstelle 2 des Landgerichts, Zivilkammer I.

[37280]. Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Kone geb. Seidewitz in Bitterfeld, Töpferwall 7, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Fricke in Bitter⸗ feld, klagt gegen den Stanislaus Konec, früher in Wies⸗Klesniska, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe der Parteien. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Halle (S.) auf den 28. Januar 1941, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Halle (S.), den 16. November 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[37283]. Oeffentliche Zustellung. Ladung. Es klagen: 1. 3 R 58/40: Frau Leokadia Rzepkowiez, geb. Münchmeier in Litz⸗ mannstadt, Adolf⸗Hitler⸗Straße 152, gegen Kaufmann Ignac Rzepkowiez, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung und Schuldigerklären des Beklagten. 2. 3 R 50/40: Plüschweber Julius Schultz in Litzmannstadt, Karl⸗Bennich⸗Straße Nr. 44/46, gegen Frau Janina Schultz, geb. Domanski, zuletzt in Slupce, Kreis Konin wohnhaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung und Schuldig⸗ erklären der Beklagten. 3. 2 R 20/40: Frau Leokadia Julianne Piestrzynska, geb. Platz⸗Aurich in Litzmannstadt, Buschlinie Nr. 78, gegen Karol Piestrzynski, zuletzt Leanyfahr bei Budapest (Ungarn), Pensio⸗ park 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. 4. 3 R 73/40: Frau Ma⸗ thilde Wischniewski, geb. Dimmel, Litz⸗ mannstadt, Spinnlinie 105, gegen Maurer Franz Wischniewski, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. 5. 2 R 331/40: Frau Else Metze, geb. Lange, Weberin, Litzmannstadt, Sängerstr. 48, W 7, gegen Weber Oswald Metze, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung. 6. 2 R 316/40: Rudolf Kramp in Litzmannstadt, Buschlinie 89, W 21, gegen Jedwokia Kramp, geb. Kluweja, unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. 7. 2 R 49/40: Frau Anna Kmieciak, geb. Pawlowska, Litzmannstadt, Ludwigstr. 32, gegen Stefan Kmieciak, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schul⸗ digerklären des Beklagten. Verhandlungs⸗ termin vor dem Landgericht Litzmann⸗ stadt: zu 1: Zivilkammer 3 am 15. Ja⸗ nuar 1941, vorm. 9 Uhr; zu 2: Zivil⸗ kammer 3 am 15. Januar 1941, vorm. 9 Uhr; zu 3: Zivilkammer 2 am 23. Ja⸗ nuar 1941, vorm. 9 Uhr; zu 4: Zivil⸗ kammer 3 am 15. Januar 1941, vorm. 9 Uhr; zu 5: Zivilkammer 2 am 16. Ja⸗ nuar 1941, vorm. 9 Uhr; zu 6: Zivil⸗ kammer 2 am 23. Januar 1941, vorm. 9 Uhr; zu 7: Zivilkammer 2 am 23. Ja⸗ nuar 1941, vorm. 9 Uhr. Litzmannstadt, 21. November 1940. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[37272].

3 F 9/,39. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Memel vom 8. November 1940 sind die beiden von Kaufmann Georg Ruppel am 23. September 1932 in Memel ausgestellten Depotwechsel von je 50 000 fünfzigtausend Lit, ohne Fälligkeitsdatum, Akzeptant: Barschker Spar⸗ und Darlehnskassenverein, Gi⸗ ranten: G. Ruppel, Heinrich Conrad, Wilhelm Labrenz, Michel Grigat, W. Betke Johann Karalus, Valerius Ptach, Martin Lumpreiksch, Jurgis Dumpis, Jons Stimbra, W. Funk, fur kraftlos erklärt.

Verantwortlich: .

sn den Amtlichen und Nichtamtlichen

eil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

en Wirtschaftsteil und den übrige redaktionellen Teil: hah in Berlin⸗ Charlottenburg. . Druck der Preußischen Druckerei⸗ un Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen

für

Memel, den 8. November 1940.

dem Reich gegenüber nur dann befreit,

Erbrechte auf den Nachlaß des Erblassers

Das Amtsgericht.

(einschließlich Börsenbeilage und einer nehaivandelsregister Benlage).

rteilen, dem Kläger zu Händen seines

die in dem Versäumnisurteil des Amts⸗

8 Die

8 [37097] Oeffentliche Zustellung. in Lorch geborene Marie Luise Dolch

der Beklagte

jahr den B. geworden ist.

Rechtsanwalt E. Maagh,

(Rhld.), zur Zeit unbekannten Aufenthalts im Ausland, unter der Behauptu

Ptee Dr. Schlange in Potsdam; â 1 licher Vater gesetzlich verpflichtet ist, sehr wohl in der Lage sei, mit dem Antrage auf

Verhandlung des Rechtsstreits wird der 8 hausen (Rhld.), Adolf⸗Hitler⸗Platz 1, Zim⸗ vormittags 9 Uhr, geladen.

aum Deutschen Reichsa

Erste Beilage

nzeiger und Preußis

VBerlin, Montag, den 25. November

chen Staatsanzeiger

1940

Nr. 277 v1““

4. Heffentliche Zuftellungen.

[372791. Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Maria Goraus, geb. Michalik, in Nikolai, Adolf⸗Hitler⸗Platz 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank in Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlosser Adam Goraus, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus § 55 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 Abs. 1 a. a. O. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Gleiwitz auf den 4. März 1941, 9 Uhr, Zimmer 142, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt 8” Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Gleiwitz, den 19. November 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 137099] Oeffentliche Zustellung. 2 R. 74/40. Der Bauer Theophil eske „8 G u“ ow, reis ostynin, Prozeßbevollmächtig⸗ er: Rechtsanwalt Femnes müch ter, Hohensalza, klagt gegen die Ehefrau Wilhelmine Jeske geb. Tredelberg jetzt unbekannten Aufenthalts, au E und Schuldigerklärung Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Hohensalza auf den 24. Januar 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ em Gericht zugelassenen Rechtsanwalt dls Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Hohensalza, den 19. November 1940. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[97096] Oeffentliche Zustellung. Walter Erhardt, geb. 22. Mai 1928 in Eislingen (Fils), gesetzlich vertreten durch das Kreisjugendamt Göppingen als Amtsvormund, klagt gegen Wil⸗ helm Fischer, Schreiner von Gingen (Fils), geb. 25. August 1907, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt 8 wegen Unterhalts mit dem Antrag, durch vorläufig vollstreckbares Urteil den Beklagten kostenpflichtig zu verur⸗

jeweiligen Vormunds für die Zeit vom 22. Mai 1928 bis 21. November 1940

erichts Geislingen vom 20. Juni 1929 festgesetzte Unterhaltsrente von monat⸗

lich 30 fℳ, also sofort fällige 4500 Rℳ,

fu bezahlen. Zur mündlichen Verhand⸗

ung des Rechtsstreits wird der Be⸗

klagte vor das Amtsgericht Geislingen (Steige) auf Donnerstag, den 16. Januar 1941, 15 Uhr, geladen. . öffentliche Zustellung und das Armenrecht für den Kläger ist durch Beschluß vom 18. November 1940 be⸗ willigt.

Amtsgericht Geislingen (Steige), den 20. November 1940.

III C 1363/40. Die am 27. Mai 1923 klagt gegen den mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesenden Hermann Friedrich Siegele, Nthih, Fn früher in Löwen⸗

stein, mit dem Antrag, festzustellen, daß aus der vollstreckbaren Ur⸗ kunde vom 1. Dezember 1936 als Unter⸗

halt für die Klägerin vom 1. Januar 1932 bis zum vollendeten 16. Lebens⸗ etrag von 2667 H schuldig Zur mündlichen Güte⸗

verhandlung wird Beklagter vor das Amtsgericht auf Mittwoch, den 22. Januar 1941, vorm. 9 Uhr, Saal 17, geladen. Die Ein⸗ lassungsfrist wird auf einen Monat fest⸗ gesetzt. 8 Amtsgericht Heilbronn.

[37284]y. Oeffentliche Zustellung. Die minderjährigen Kinder: 1. Günter Bödigheimer, geb. am 11. 8. 1929, 2. Horst Boödigheimer, geb. am 23. 5. 1933, beide wohnhaft in Oberhausen (Rhld.), Nohl⸗ straße 203, vertreten durch den gerichtlich bestellten Pfleger, den Lehrer Richard Dommrich, Oberhausen (Rhld.), Schöne⸗ feldstraße 16, Prozeßbevollmächtigter: Oberhausen (Rhld.), Marktstraße 67, klagen gegen ihren Vater, den früheren Homöopathen Robert Bödigheimer, früher in Oberhausen

daß

der Beklagte ein Bankguthaben besihe und zur Unterhaltszahlung, zu der er als leib⸗

Zahlung einer monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsrente von je 40,— Eℳ, zu⸗ sammen also 80,— Rℳ. Zur mündlichen Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Ober⸗ mer 28, auf den 22. Januar 1941,

Oberhausen (Rhlv.), 13. Nov. 1940.

[37285]. Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Gerard van Wilpe in Wiesbaden, Emser Straße 42, gesetzlich vertreten durch seinen Pfleger, Rechts⸗ anwalt Karl⸗Heinz Hoof in Wiesbaden, Adelheidstraße 15, klagt gegen den Gerard van Wilpe, zuletzt wohnhaft in Ober⸗ ammergau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage: 1. den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 40,— R.ℳ ab 1. März 1940 an den Kläger zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden Beträge am Ersten eines jeden Monats, 2. das Urteil wird für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, Seligen⸗ stadt (Hessen), auf Dienstag, den 14. Januar 1941, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 3, geladen. Seligenstadt (Hessen), den 20. No⸗ vember 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Seligenstadt.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof Hamburg [371⁰02] gibt bekannt:

1. Der belgische Dampfer „René“, 900 Br.⸗Reg.⸗T., Unterscheidungssignal: ORNIT, Heimathafen: Brügge, Eigen⸗ tümer: L. Hermann, Brügge, ist im Hafen von Bordeaux mit einer Ladung eiserner Platten und Naphtha in Ausübung des Prisenrechts cor ch und eingebracht worden.

egen des Dampfers und der ge⸗ samten Ladung ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

2. Der shecüschh Dampfer „Jarl“, 436 Br.⸗Reg.⸗T., Unterscheidungssignal: LEEV, Heimathafen: Haugesund, Eigen⸗ tümer: A/S Jarl, Reeder e Tor⸗ gersen, Haugesund, ist auf der Reise von Aarhus nach Leith mit einer Ladung Stückgut in Ausübung des Prisenrechts ö und eingebracht worden. nich egen eines Teils der Ladung, näm⸗ ich:

Konnossement 2: 2 cases of special parts for Dairy Maschine (520 kg).

Konnossement 3: 2 cases maschi- nery for Margarine-Manufacture (1935 kg),

ist das prisengerichtliche Verfahren ein⸗

geleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei

Vermeidung ihres Ausschlusses vom

Verfahren aufgefordert, innerhalb einer

mit dem Tage nach der Veröffentlichung

beginnenden .

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe

Entschädigung beim

Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗

gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2,

einzureichen. Solche Anträge müssen

begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen

Anwalt unterzeichnet sein. Hamburg, den 19. November 1940. Der Präsident des Prisenhofs:

Rothenberger, Dr.

[37103]

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

1. Der französische „Aleyon“ ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.

oder

gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

8ꝗ Der französi che „Auntoinette“, 261 scheidungssignal: FNOO, im Hafen von Lorient

in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.

3. Der französische „Etoile de l’'Est“, 289 Br.⸗Reg.⸗ Unterschetvungesinn: FONT tümer: ⸗E. Malfoy E&C fils et Cie., logne, ist im Hafen von Lorient

in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden.

. Der französische „Gris Nez“, 321 Br.⸗Reg.⸗ scheidungssignal: Canu, Obellianne Boulogne, ist im Hafen von Lorient

in Ausübung des Prisenrechts au. gach. und eingebracht worden.

Legen des Damph geriliche Verfahres einge

4

Wimille & Cie.

eitet worden 5. Der Pierre Robert“, Reg.⸗T. Eigentümer: Corouge, Scaviner, Chan chet in Lorient, ist im Hafen Lorient in Ausübung des Prisenrechts 1. und eingebracht worden. egen des Dampfers ist das prisen gerichtliche Vevfahren eingeleitet worden 6. Der französische „Louise Marguerite“,

Ficedomßser

Wegen des Dampfers ist das prisen⸗

Fischdampfer ö Unter⸗ igentümer: Raymond Papin, Boulogne sf M., ist

Wegen des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche Vevfahren eingeleitet worden. edembler

Eigen⸗ ou⸗

Wegen des Dampfers 18 das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 4 Fügbvambeen

T., Unter⸗ FORX, Eigentümer:

ers ist das prisen⸗

ranzösische UisFamgier „Jean 162 r.⸗

von

Fischdampfer Fsrg Vr⸗ Berlin, den 14. November 1940.

Eigentümer: Fourny⸗Duval, Boulogne s. M., ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden. Wegen des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 7. Der französische Fischdampfer „Mont des Cats“, 332 Br.⸗Reg.⸗T., Unterscheidungssignal: FNCY, Eigen⸗ tümer: Wimille & Obellianne, Bou⸗ logne s. M., ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts und eingebracht worden. gen des Dampfers ist das prisen⸗ gevichtliche Verfahren eingeleitet worden. 8. Der französische Fischdampfer „Notre Dame de Laghet“, 286 Br.⸗ Reg.⸗T., Unterscheidungssignal: FOVXY, Eigentümer: L. Truquet⸗Boidart, Bou⸗ logne Senn ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden. Legen des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 9. Der französische Fischdampfer „Suzanne et Marie“, 302 Br.⸗Reg.⸗T., Unterscheidungssignal: FNKF, Eigen⸗ tümer: S. A. des Chalutiers à Vapeur Poret Lobez, Boulogne s. M., ist im Hafen von Lorient in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden. Wegen des Dampfers ist das prisen⸗ gexvichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Ent⸗ schädigung beim Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Hamburg, den 20. November 1940. Der Präsident des Prisenhofs: Rothenberger, Dr.

[37104] Ich gebe dem Juden Georg Thomas Israel Radvany, dzt. Uebersee, auf Grund der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3.12. 1938, RGBl. 1 S. 1709 (GBL. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) auf, die Liegenschafts⸗ hälfte E.⸗Z. 701, Kat.⸗Gem. Unter⸗ Sievering, Haus in Wien, XIX., Sieve⸗ ringer Str. 22, bis zum 4. Dezember 1940 zu veräußern. Eine Verlänge⸗ der Frist wird nicht bewilligt. ien, den 19. November 1940. Der Reichsstatthalter in Wien. Im Auftrage: Dr. v. Peichl.

[37105] Bekanntmachung.

Im Sinne der §§ 6 und 17 Abs. 3 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938, RGBl. 1 S. 1709, erteile ich den Juden Karl Israel und Helene Sara Landegger⸗Angeli, früher in Wien, VIII., Schönborngasse 18. wohnhaft, derzeit unbekannten Aufenthaltes im Auslande, den Auftrag, das ihnen ge⸗ hörende Gut in Grafenmühl und Anger (E.⸗Z. 18 und 44, Kat.⸗ Gemeinde Grafenmühl und % Anteile von E.⸗Z. 62 K.⸗G. Anger), Gerichts⸗ bezirk Scheibbs, Niederdonau, binnen sechs Wochen zu veräußern. Zur Durchführung der aufgetragenen Ver⸗ äußerung setze ich unter einem Herrn Förster i. R. 8 Folger in Grafen⸗ mühl 26, Niederdonau, als Treu⸗ händer ein. Mit der Bestellung des Treuhänders verlieren die jüdischen Be⸗ sitzer das Recht, über das Gut zu ver⸗ fügen. Diese Bekanntmachung im Sinne des § 3 Abs. 2 obiger Ver⸗ ordnung die Zustellung an die Be⸗ troffenen. Gegen diese Anordnung ist die Beschwerde an den Herrn Reichs⸗ E ulã fig, die binnen zwei

ochen 88 ekanntmachung beim Generalreferenten für forstliche Sonder⸗ aufgaben in Wien, III., Marxergasse 2, in zweifacher Ausfertigung eingebracht werden kann.

Wien, am 18. November 1940. Der Generalreferent für forstliche

Sonderaufgaben in Wien, als höhere Forstbehörde: Güde.

[37093] Oeffentliche Zustellung.

Die Realitätenverwaltungs⸗ und Ver⸗ mittlung Rischner & Co. in Wien, I., Seilerstätte 15, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Weber und Dr. Ra⸗ jakowitsch in Wien, I., Schottenring 8, klagt gegen den Jacqir R. Nachmias, „‚früher in Berlin⸗Wilmersdorf, wegen „Sachverständigenhonorar auf Zahlung von 150,— Rℳ nebst 4 % Feinsen vom an. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Ber⸗ lin, Neue ö 12/15, Zim⸗

mer 152, auf den 14. Janunar 1941, 10 Uhr, geladen. (44 C. 1517. 40)

7

.

[37094] Oeffentliche Zustellung.

Die Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel in Berlin, Macken⸗ hestrgg. 10, Prozeßbevollmächtigte: Otto erghoff, Baurat a. D., und Ge⸗ schäftsführer Dr. Nantke, beide Berlin, Mackensenstraße 10, klagt gegen den Leo Lissianski, früher in Hamburg, wegen rückständiger Beiträge auf Zahlung von 102,— Rℳ und der des vorauf⸗ gegangenen Arrestverfahrens 44 G 27. 40. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, Fimamer 152, auf den 14. Januar 1941, 9 Uhr, ge⸗ laden. (44 C. 1447/40.)

Berlin, den 14. November 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[372761. Oeffentliche Zustellung.

32. C. 236. 40. Der Professor Dr. Arthur Israel Simons in Berlin W 50, Kurfürstenstraße 50, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Konsulent Dr. Alfred Ifrael Karpen, Berlin⸗Wilmersdorf, Motzstraße 86, klagt gegen den Kaufmann Martin Weisz, früher in Berlin⸗Schöneberg, Rosenheimer Straße 23, auf Zahlung von 150,— R.ℳ Honorar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Schöneberg, Zimmer 36, auf den 18. Januar 1941, 9 ½ Uhr, ge⸗

laden. Berlin⸗Schöneberg, den 19. No⸗

vember 1940.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [372771. Oeffentliche Zustellung. Herr Wilhelm Kerzel in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Prozeßbevollmächtigte:Rechts⸗ anwälte Blauel und Knothe in Breslau, klagt gegen Berthold Israel Rothholz und dessen Ehefrau Margarete Sara Roth⸗ holz geb. Spanier, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Makler⸗ gebühr, mit dem Antrage, die Beklagten vorläufig vollstreckbar als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 23 000 R.ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 1. 1939 zu zahlen und den Beklagten zu 1 ferner zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau der Be⸗ klagten zu 2 zu dulden. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 6. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Breslau auf den 17. Januar 1941, 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Konsulenten als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 6. O. 89/40.

Breslau, den 20. November 1940. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[37098] Oeffentliche Zustellung.

Die in vollständiger Gütertrennung verheiratete Besitzersfrau Anna Sim⸗ mat geborene Storims aus Blausden, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schneidereit in Heydekrug, hat gegen 1. den Grenzpolizeibeamten Pranas Stulginskis, früher in Schakunellen, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2. den Lehrer Adam Atts, früher in Minnei⸗ ken, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Aufhebung der einstweiligen Verfügung den Antrag gestellt, die einst⸗ weilige Verfügung vom 15. März 1937 auf Kosten der Antragsteller Stulginskis und Atts aufzuheben. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Antragsteller Stulginskis und Atts vor das Amtsgericht in Heydekrug, Zimmer 32, auf den 9. Januar 1941, 9 Uhr vormittags, geladen.

Heydekrug, den 19. November 1940. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[37282]. Oeffentliche Zustellung. Die Firma Dresdner Bank A.⸗G. zu Köln, Unter Sachsenhausen, vertreten durch ihren Vorstand, ebenda, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hagen⸗ guth in Köln klagt gegen den Martin Heilmann, früher in Köln, Christoph⸗ straße 18, jetzt unbekannten Aufenthalts im Auslande, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an die Klägerin 983,36 R.ℳ i. B.: neunhundertdreiund⸗ achtzig ³60 Reichsmark zu zahlen nebst 4 % Zinsen vom 9. 12. 1938. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, auf den 13. Ja⸗ nuar 1941, vormittags 10 Uhr, Zimmer 149, I. Stock, geladen. Köln, den 14. November 1940. Die I1.“ 9 Amtsgerichts, t.

.

[37100] Oeffentliche Zustellung.

9 C 17/40. Der Zimmermann Wen⸗ zeslaus Zdera in Oppeln⸗Halbendorf, Halbendorfer Straße 32 b, Propb. bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ba⸗ dura in Oppeln, klagt gegen 1. den Bankdirektor a. Kasimir Mal⸗ ezewski, 2. dessen Ehefrau Jadwiga Malezewski, früher in Oppeln⸗Hal⸗ bendorf, Halbendorfer Straße 32 b, auf Zahlung von 392,— Rℳ Miete, Auf⸗ hebung des Mietsverhältnisses und Räumung der Wohnung. Zur münd⸗

gericht in Oppeln zum Gütetermin au

den 17. Januar 1941,

9 Uhr, geladen.

Oppeln, den 13. November 1940.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

5. Verlust⸗ und Fundsachen. [37286]

Friedrich Wilhelm Lebens versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Versicherungsschein Nr. M. 208 796 Wilhelm Lindeke ist abhanden gekommen und wird kraftlos, wenn er binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 22. November 1940. Der Vorstand.

6. Auslofung usw. von Wertwpapieren.

[37289].

Aufsicht eines Notars vorgenommenen Auslosung der zum 31. März 1941 planmäßig zu tilgenden Schuldverschrei⸗ bungen der Eisenacher Stadtanleihe vom Jahre 1926 sind folgende Num⸗ mern gezogen worden:

Reihe A Nr. 56, 71, 78, 81, 102, 104, 105, 113, 114, 123, 145, 146, 177, 189, 196, 252, 315, 329, 350, 351, 370. Reihe B Nr. 18, 74, 79, 85, 103, 106, 144, 168, 169, 181, 183, 186, 197, 198, 202, 205, 207, 217, 243, 246, 260, 277, 278,328, 329, 345, 360, 363, 370, 377, 403, 415, 427, 429, 446, 447, 550, 574, 580, 600, 611, 635, 683, 715, 720, 732, 752, 766, 794, 819, 821, 826, 828, 830, 864, 869, 871, 874, 880, 889, 895, 905, 934, 976, 978, 979, 991, 1006, 1036, 1052, 1069, 1092, 1097, 1099, 1167, 1176, 1184, 1225, 1227, 1236, 1240, 1250, 1252, 1279, 1350, 1366, 1395, 1449, 1454, 1497.

Reihe G Nr. 7, 13, 18, 33, 37, 62, 69, 87, 157, 162, 173, 178, 185, 221, 262, 264, 334, 336, 366, 371, 424, 432, 434, 452, 454, 458, 547, 611, 621, 626, 634, 647, 648, 670, 679, 697, 702, 703, 719, 760, 794, 795, 806, 807, 809, 810, 815, 832, 849, 870, 902, 926, 982, 998, 1007, 1012, 1015, 1043, 1044, 1080, 1084, 1086, 1103, 1104, 1115, 1116, 1124, 1125, 1126, 1143, 1147, 1152, 1160, 1165, 1189, 1200, 1240, 1295.

Reihe D Nr. 31, 41, 50, 52, 80, 97, 99, 141, 154, 155, 158, 164, 170, 173, 189, 236, 263, 274, 279, 312, 395, 402, 407, 443, 452, 484.

Die ausgelosten Anleihestücke werden hiermit zur Rückzahlung für den 31. März 1941 gekündigt; sie werden vom 1. April 1941 an nicht mehr verzinst. Die Einlösung erfolgt zum Nennbetrag gegen Rückgabe der Schuldscheine nebst den am 1. Oktober 1941 und später fällig werdenden Zinsscheinen Nr. 31 bis 42 durch

die Stadtkasse Eisenach,

die Stadtsparkasse Eisenach,

die Commerzbank, Akt.⸗Ges. in

Berlin mit ihren sämtlichen Filialen. Die Beträge etwa fehlender Zinsscheine werden am Kapitalbetrag gekürzt.

Aus früheren Auslosungen sind fol⸗ gende Stücke noch nicht eingeliefert:

Reihe B Nr. 232, 498, 632;

Reihe C Nr. 132, 142, 231, 291, 451, 543;

Reihe D Nr. 103, 165, 184, 257 261, 262, 294, 478.

Eisenach, den 20. November 1940.

Der Hberbürgermeister In Vertretung: Dr. Hackert, Bürgermeiste

[37287]. von

Auslosung ½ % Lausitzer Goldkredit⸗ briefen Reihe XI.

Bei der am 12. November 1940 vorge⸗ nommenen Auslosung wurden folgende

Nummern gezogen: Zu 6ℳ 2 000,— Lit. A Nr. 10, 25, 92, 95, 97. Zu 6ℳ 1 000,— Lit. B Nr. 45, 169, 255, 282, 324, 355, 416, 435. u 6. 500,— Lit. C Nr. 3, 26. u G6.ℳ 100,— Lit. D Nr. 1, 7, 19, 86, 124, 166, 179, 182, 200, 221, 225. Die Rückzahlung der Kapitalbeträge erfolgt zum Neunnwert vom 1. Juli 1941 ab bei den Kassen der Landständischen Bank des ehemaligen Sächsi⸗ schen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen, Dresden und Zittau sowie sämtlichen Sparkassen und Girokassen, 8 dem Erbländischen Ritterschaft⸗ lichen Kreditverein in Leipzig und der Deutschen Landesbanken⸗ zentrale A.⸗G. in Berlin 8 gen Rückgabe der ausgelosten Stücke.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Reg.⸗T.,

scheidungssignal: FOVA

äftsstelle des Amtsgerichts.

lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagken vor das Anetz⸗

e geßs den per 1. Juli 1941 Stücken sind die Zinsscheine für 1. De⸗

Bei der am 29. Oktober 1940 unter