8 ͤ1““ (zu a 1 Abs. 4 der vorstehenden Durchführungsauordnung)
Tabelle der Beiträge
für die zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung im Falle des §1 Abs. 4.
A. Wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis invalidenversiche⸗ rungspflichtig war und wöchentlich entlohnt wurde, ist zu leisten
ein Beitrag
von 0,46 Reichsmark 0,70 0,90 1,08 1,26
bei einem Wochenarbeitsentgelt
bis zu 10 Reichsmark 15
2 72 77
113““ 50 Reichsmark.. 8 B. Wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis angestelltenversiche⸗ rungspflichtig war und wöchentlich entlohnt wurde, ist zu leisten
82 ⸗* 8 .
bei einem Wochenarbeitsentgelt ein Beitrag
bis zu von 0,46 Reichsmark
10 Reichsmarb.. . 15 1uu¹“ 20 25 30 „ 35 2 40 27) 50 60
—
SSEHRSESESSS
2
S.S
—
9
7
2 2
9 80 2„ 277 100 8 100 Reichsmark 8 C. Wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis wurde, ist zu leisten
—
60 99 89 22„ 222—2
monatlich entlohnt
bei einer Monatsvergütung ein Beitrag
bis zu 43,34 Reichsmark von 2,00 Reichsmark von mehr als 43,34 „ 65,00 „ 3,04 8 65,00 „ 86,67 — 2¹ 86,67 108,34 8 108,34 „ 130,00 * 130,00 „ 151,67 8 151,67 „ 173,34 8 172,34 „ „ 916,67 216,67 „ „ 260,00 18 260,00 „ „ 346,67 8 346,67 „ „ 433,34 8 433,34 Reichsmark..
2)
2 .— „ . 9
Die Reichsinderxziffer 6“ für die Lebenshaltungskoften im November 1940. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats November 1940 auf 130,2 (1913/14 = 100). Sie ist gegenüber dem Vormonat unverändert. 8 Im einzelnen hat sich die Indexziffer für Ernährung von 126,6 auf 126,0 (— 0,5 vH) gesenkt. Das beruht haupt⸗ sächlich darauf, daß die Verteuerung, die sich im Sommer, als statt Margarine Butter zugeteilt wurde, ergeben hatte, jetzt nach der Zuteilung von Margarine wieder fortfällt. Außerdem sind die Ausgaben für Gemüse infolge des jahres⸗ zeitlich stärkeren Verbrauchs von Kohlgemüse im Durchschnitt noch etwas zurückgegangen. Für Eier traten um die Monats⸗ mitte die höheren Winterpreise in Kraft. Die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung stellte sich auf 124,4; sie war gegenüber dem Vormonat (124,5) kaum verändert (— 0,1 vH). Die Indexziffer für Bekleidung ist von 143,6 auf 146,2 (*+ 1,8 vH) und die Indexrziffer für „Verschiedenes“ von 147,2 auf 147,5 (+ 0,2 vH) gestiegen. Die Indexziffer für Wohnung stellte sich auf 121,2 (unverändert).
Berlin, den 30. November 1940.
Statistisches Reichsamt.
Bekanntmachung. Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen ein⸗ schließlich aller Rechte und Forderungen der Juden a) Kurt Steiniger, geb. 5. Januar 1907 in Falkenau, fr. wohnhaft gewesen in Falkenau, b) Eduard Israel Fischer, geb. 2. April 1867 in Koleschowitz, fr. wohnhaft gewesen in Karlsbad, c) Pauline Fischer, geb. Beck, geb. 8. Oktober 1874 in Karlsbad, fr. wohnhaft verssen in Karlsbad, d) Moses Weeg, geb. 22. April 1897 in Gorlice/ Gal., fr. wohnhaft gewesen in Marienbad, e) Ester Sara Weeg, geb. Traub, geb. 1. Juni 1907 “ fr. wohnhaft gewesen in Marien⸗ ah 7 f) Theresia Sara Weil, geb. Böhm, geb. 28. Sep⸗ tember 1867 in Schweissing, fr. wohnhaft gewesen in Karlsbad, g) Ignaz Ziegler, geb. 29. September 1861 in “ fr. wohnhaft gewesen in Karls⸗ wird hiermit auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — Reichsgesetzblatt I S. 911 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ia 1594/39/3810 — und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III WiJd Nr. 7126/39 — zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Karlsbad, den 29. November 1940. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad. Stoßberg.
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (GGBl. I. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — ILa 1594/39/3810 — und
2 *
des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939
— III Wi/Jd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen, u. a. die im Karastralgebiet Mährisch⸗Wiesen, Grundbucheinlagen 5, 14, 18, 19, 23 und 27, die im Katastralgebiet Brüsau verzeichneten Grundbuchein⸗ lagen 204 und 205 der Fabrikanten 4 1. Walter Löw⸗Beer, geb. 9. Mai 1881 in Brünn⸗ litz, zuletzt wohnh. dortselbst Nr. 20, 2. Auguste Löw⸗Beer, geb. 13. September 1890 in Paraschin⸗Subika, zuletzt wohnh. wie oben, . 3. Herbert Löw⸗Beer, geb. 30. Juni 1912 in Brünnlitz, zuletzt wohnh. wie oben, 4. Georg Löw⸗Beer, geb. 3. Juni 1916 in Brünn, zuletzt wohnh. wie oben, 5. Elisabeth Löw⸗Beer, geb. 14. September 1922 in Brünnlitz, zuletzt wohnh. wie oben, und 6. August Löw⸗Beer, geb. 1. Mai 1883 in Elisen⸗ kthal, zuletzt wohnh. in Wien, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Troppau, den 30. November 1940. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung Nr. 4 1 der Reichsstelle für Mineralöl zur Anordnung Nr. 35
(Verbrauchsregelung für flüssige Kraftstoffe) vom 2. Dezember 1940.
8
Auf Grund des § 5 der Anordnung Nr. 35 der Reichs⸗ stelle für Mineralöl (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer ö Nr. 112 vom 16. Mai 1940) wird bekannt⸗ emacht: 3 Die Mineralölbezugsscheine und Tankausweiskarten der Serie S werden mit Ablauf des heutigen Tages ungültig. Jedoch dürfen Mineralölbezugsscheine, die bereits bei den Lagerhaltern der vertriebsberechtigten Firmen vorliegen, in Höhe der bis zum heutigen Tage abgerufenen Mengen noch beliefert werden. 3
Berlin, den 2. Dezember 1940 Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.
Anordnung B 22 (Einführung der Vorschriften der Reichsstelle für Baumwolle in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet).
Vom 1. Dezember 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur “ und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie der Ver⸗ ordnung über die Einführung der Vorschriften auf dem Gebiete des Warenverkehrs in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet vom 20. Juni 1940 (Reichsgesetzbl. 1. S. 893) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und — soweit erforderlich — des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet:
In den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet treten mit Wirkung vom 15. Dezember 1940 folgende Vorschriften der Reichsstelle für Baumwolle in Kraft:
1. Anordnung B 21 (Ausführungsbestimmungen
zur Beschlagnahmeanordnung des Sonderbeauf⸗ tragten für die Spinnstoffwirtschaft; Bewirtschaf⸗
und verwandte Gebiete
tung der Baumwolle) vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz.
Eröffnung der ersten Krakauer Muftermesse.
Reichsminister Dr. Frank über Wirtschafts⸗ fragen des Generalgouvernements.
Im Großen Sitzungssaal des Krakauer Rathauses eröffnete Generalgouverneur Reichsminister Dr. Frank am Sonnabend in Gegenwart zahlreicher Vertreter der Regierung des General⸗ gouvernements, insbesondere der auf dem Wirtschaftssektor leiten⸗ den Persönlichkeiten, der Partei und der Wehrmacht, die Erste Krakauer Mustermesse, die bei einer Beteiligung von rund 200 Firmen nicht nur einen eindrucksvollen Rechenschaftsbericht über die innerhalb Jahresfrist nach Kriegsende im Distrikt Kra⸗ kau wieder in Gang gekommene und aufblühende Wirtschaft gibt, sondern gleichermaßen auch einen Einblick gewährt in die vor⸗ handenen wirtschaftlichen Möglichkeiten sowohl im Sinne der Stärkung der Eigenkapazität als auch im Hinblick auf sich eröff⸗ nende Exportmöglichkeiten über die Grenzen des Generalgouverne⸗ ments hinaus. Der Generalgouverneur, Reichsminister Dr. Frank, nahm die Gelegenheit der Eröffnung der Krakauer Mustermesse, die er als einen weiteren Beweis für die aufsteigende Tendenz der immer geschlossener und sicherer, aber auch erfolgreicher wer⸗ denden Arbeit der deutschen Führung im Generalgouvernement charakterisierte, zum Anlaß, um in grundsätzlichen Ausführungen zu den Wirtschaftsfragen des Generalgouvernements Stellung zu nehmen. Zusammenfassend konnte er feststellen, daß das Gene⸗ ralgouvernement wirtschaftlich, finanziell, industriell, ernährungs⸗ und währungspolitisch völlig gesichert einer ruhigen Zukunft im Rahmen des großdeutschen chtbereiches entgegensehen könne.
In seiner Rede hatte der Genevalgouverneur einleitend fest⸗ gestellt, daß man vor einem Jahr 2 noch von einer „polnischen Wirtschaft⸗ im vollsten Umfange sprechen konnte. Heute könne man sagen, daß schon nach Grundsätzen gearbeitet werde, die sich denen des Reiches anpassen und damit auch die Wirtschaft Ent⸗ wicklungstendenzen zeige, die von drei Faktoren, dem Krieg, der Verbundenheit des Generalgouvernements mit dem Reich und den vedenheire,n des Reiches in vüsmns auf seine Beziehungen
um Generalgouvernement beherrscht seien. Hinsichtlich des ersten Faktors erklärte der Generalgouverneur mit Nachdruck, daß, wenn nicht die Deutschen im Verfolg des Krieges in diesen Raum ge⸗ kommen wären, der Zustand eines absoluten und andauernden Stillstandes von großem Elend und Katastrophen unvorstellbarer
Art dieses Gebiet h gesucht haben würde. Die Bevölkerung
dem Maße gestillt werden wird.
Nr. 205 vom 4. September 1939) mit Ausnahmes der §§ 2, 3 und 4.
Bekanntmachung RB 2 der Höchstpreise für Reißbaumwolle vom 19. April 1939 (Deutscher
Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 92 vom 22. April 1939). 2
Der Reichsbeauftragte für Baumwolle. H. E. Pabst.
Anordnung K 5 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 1. Dezember 1940. (Einführung von Vorschriften der Reichsstelle für Kleidung
und Moresnet.)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18.8.1939 (RGBl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber⸗ wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. 8. 1939. Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
r. 192 vom 21. 8. 1939), der Verordnung über die Ein⸗ setzung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirt⸗ chaft vom 3. 9. 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ Fücge Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. 9. 1939) und der Ver⸗ ordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Ge⸗ biete des Warenverkehrs in den Gebieten von Eupen, Mal⸗ medy und Moresnet vom 20. 6. 1940 (RGBl. I S. 893) wird
mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnett
§ 1 In den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet gelten folgende Vorschriften der Reichsstelle für Kleidung und
verwandte Gebiete:
1. Anordnung BK 4 betr. Ausführungsbestimmungen zur Beschlagnahme von Spinnstoffwaren: Frei⸗ stellung von Spinnstoffwaren vom 23. September 1939 (D. RA. u. Pr. StA. Nr. 223 vom 23. Sep⸗ tember 1939),
.Anordnung BK6 betr. Ausführungsbestimmungen
zur öö von Spinnstoffwaren, Aus⸗ nahmeregelung für den Verkehr und die Be⸗ und Verarbeitung von Filzen vom 7. Oktober 1939 (D. RA. u. Fr. StA. Nr. 235 vom 7. Oktober 1939),
Anordnung BKse betr. Herstellung von Hand⸗ arbeitsgarnen, Strick⸗ und Stopfgarnen sowie Ver⸗ kehr mit diesen Garnen vom 12. Oktober 1939 (D. RA. u. Pr. StA. Nr. 240 vom 13. Oktober 1939),
„Anordnung BK9 betr. Verkehr mit Nähmitteln vom 15. 1939 (D. RA. u. Pr. StA. Nr. 269 vom 16. November 1939),
.Anordnung B K 10 betr. Verdunklungsstoffe und Verdunklungsvorrichtungen aus Spinnstoffen; Her⸗ stellung und Verkehr vom 12. Januar 1940 (D. RA. u. Pr. StA. Nr. 12 vom 15. Januar 1940),
.Anordnung B K 11 betr. Ausführungsbestimmungen zur Beschlagnahmeanordnung, Be⸗ und Verarbei⸗
tung sowie Verkehr mit Spinnstoffwaren vom 3. Februar 1940 (D. RA. u. Pr. StA. Nr. 29. vom 3. Februar 1940), Gebührenordnung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 29. Januar 1940 (D. RA. u. Pr. StA. Nr. 25 vom 30. Januar 1940).
§ 2
Diese Anordnung tritt am 15. Dezember 1940 in Kraft⸗
8 Berlin, den 1. Dezember 1940.
für Kleidung und verwandte Gebiete.
Hagemann. .“
Mit der Führung der Geschäfte benmrsägo⸗ 2 8
Der Reichsbeauftragte
des Generalgouvernements könne dem Führer nicht genug dank⸗ bar dafür sein, daß deutsche Ordnung und deutsche Führung in diesem Raum gekommen sei. Hinsichtlich der Beziehungen des Generalgouvernements zum Reich erklärte der Generalgouverneur, daß die gesamte Wirtschaft dieses Landes sich nach der Notwendig⸗ keit des Reiches orientiere. Es sei nicht das Ziel, im Genera
ouvernement eine autark⸗territoriale Wirtschaft aufzubauen, aee wirtschaftspolitisch gesehen habe das Generalgouverne⸗ ment die Aufgabe, in jeder Hinsicht und mit allen Energien nn Wirtschaftsenergie des Reiches beizutragen, und zwar in der Form, daß sie möglichst aus den eigenen Kräften des Landes ent⸗ wickelt werde. Der Transport, so stellte der Generalgouverneur fest, sei im wesentlichen wieder in Gang gebracht. Weder eine Hungersnot noch eine Hungerkrise werde das Generalgouvperne⸗ ment erleben. Trotz aller Schwierigkeiten und trotz aller Hemm⸗ nisse bewege sich die Produktionskraft des Generalgouvernements im stetigen Aufstieg. Die Regierung des Generalgouvernements selbst werde alles tun, um die Produktion auf dem industriellen und gewerblichen Sektor weitgehend zu stärken. Auf dem Han⸗ delssektor unterstrich der Generalgouverneur den großen Fertig⸗ warenbedarf des Generalgouvernements, der bald in zunehmen⸗ Unterstützt werde die Gesamt⸗ entwicklung auf dem Wirtschaftssektor einmal durch den Umstand, daß die Währungslage des Genevalgouvernements als vorbildlich bezeichnet werden könne und auch die Finanzen durchaus in Ordnung seien. ständigen Steigen begriffen.
Notierungen der Kommifsion des Berliner Metallbörsfenvorstandes vom 2. Dezember 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken 91 8 9 9 5. 558 133 „in Walz⸗ oder Drahtbarren 189
K.ℳ für 100 kg
/0 öö56 „ 6 86 898 Reinnickel, 98 — 99 % .. Antimon⸗RegulusC Feinsillelr
. . 35,50 — 38,50 .
in den Gebieten von Eupen, Malmedy
Die Steuer⸗ und Monopoleingänge seien im
Die wirtschaftliche Verflechtung Deutschlands . mit dem Protektorat.
Ein Vortrag von Staatssekretär Dr. Landfried.
Auf Einladung des Reichsprotektors und der Deutschen Ge⸗ sellschaft der Wirtschaft in Böhmen und Mähren traf am Freitag der Staatssekretär im 5vee Dr. Land⸗ fried, zu einem zweitägigen ufenthalt in Prag ein. Am
Freitagabend sprach Dr. Landfried bei der feierlichen Er⸗
öffnung der Deutschen Gesellschaft der Wirtschaft in Böhmen und Mähren, Gruppe Prag, wobei er u. a. folgendes ausführte: Durch das Fallen der Zollgrenze habe die Protektoratswirt⸗ schaft ein Hinterland mit 80 Millionen Konsumenten gewonnen, das sie auszunutzen endlich bemüht sein müsse. Mit Rücksich darauf, daß Böhmen und Mähren mit einigen Teilen des Alt⸗ rxeichs, wie insbesondere mit dem Sudetengau und der Ostmark, schon dank ihrer Entwicklung wirtschaftlich immer eng verflochten
waren, bestehe im Reich das lebhafte Bestreben, diese Wirtschafts⸗
verflechtung neu zu beleben und zu stärken. Man müsse sich darüber klar sein, daß die großdeutsche Wirtschaft und die neu⸗ geordnete Wirtschaft des künftigen Europa nicht darauf verzichten können, Gebiete, die wirtschaftlich andere Gebiete zu ergänzen vermögen, in ihren Bereich einzubeziehen. Um so unmöglicher sei ein solcher Verzicht in der Zeit des Krieges, wo jede Möglich⸗ keit im Interesse der Versorgung der deutschen Wehrmacht aus⸗ genutzt werden müsse. Solange Deutschland im Kriege stehe, können sich die Rüstungsnotwendigkeiten ändern, Programme können in den Hintergrund treten oder durch andere Programme abgeändert und ergänzt werden, aber die Ausnutzung der ge⸗ samten Wirtschaftskraft des Volkes bis zum letzten Tag des Krieges dürfe nicht nachlassen.
Staatssekretär Dr. Landfried betonte nachdrücklich, daß eine abgesonderte Wirtschaft im Krieg nicht anerkannt werden könne. Was von der deutschen Wirtschaft geleistet werde, könne stets nur unter dem Gesichtswinkel der Kriegsnotwendigkeiten ge⸗ wertet werden, wozu auch die Berücksichtigung der sozialen Lage der schaffenden Menschen im deutschen Wirtschaftsraum gehöre. Als Tatsache sei festzustellen, daß die Industrie des Altreiches es vermieden hat, neue Absatzpositionen im Protektovat zu gewinnen, daß sie sich vielmehr auf die Erhaltung der bereits früher inne⸗
abten Stellung beschränke. Mit Rücksicht auf die Ausfuhr ses gesamten Reichsgebiets erweisen sich jedoch für die Pro⸗ tektoratsindustrie gewisse Umstellungen als unerläßlich. Auf diesem Wirtschaftssektor sei die Verbesserung nicht nur der Lohn⸗ basis, sondern auch der Verkaufspreise erzielt worden. Im Hin⸗ blick auf die Devisenwirtschaft müsse festgestellt werden, daß es Oktober dieses Jahres möglich ist, über Devisenguthaben m Reichsgebiet frei zu verfügen. Das Reich habe finanzielle
Verpflichtungen des Protektoratsexports im Ausland abgedeckt, der Protektoratswirtschaft aber freies Verfügungsrecht über 8 Handelsforderungen im Ausland belassen. Die Bedeutung der Stadt Prag als Finanzplatz wurde durch die weitgehende Inter⸗ essennahme der Vankenwelt des Altreiches bedeutend gesteigert.
Deutschlands Kautschukversorgung.
Das USA⸗Handelsministerium im Washington hat in der Kautschukserie seines neuen Wirtschaftsnachrichtendienstes das erste Heft herausgebracht, das ausschließlich der Kautschukver⸗ sorgung Deutschlands gewidmet ist. Nach eingehenden breiseh en Nenees e der deutschen Buna⸗Produktion, der Regenerat⸗ ummi⸗Erzeugung und der in Deutschland guf Grund erhöhter Kautschukeinfuhren in den letzten Vorkriegsjahren vorhandenen Gummivorräte kommt der amerikanische Verfasser zu folgendem, ve bemerkenswertem Ergebnis über die deutsche Gummiver⸗ orgung:
Deutschland ist heute hinsichtlich seiner Kautschukversorgung so gut wie unabhängig vom Ausland. Es besitzt ausreichende Quellen in der Erzeugung synthetischen und regenerierten Kaut⸗ schuks und, obwohl die Einfuhr seit einem Jahr praktisch auf⸗ gehört hat, auch beträchtliche Vorräte an natürlichem Kautschuk. Darüber hinaus ist die SS8ae Reifenindustrie aber nicht nur in ihrem Bedarf an Kautschuk, sondern auch hinsichtlich der Ver⸗ sorgung mit den anderen, für die Gummiproduktion erforder⸗ lichen Rohstoffen wie Baumwolle, Schwefel, Ruß und Zinkoxyd — zum Teil durch Verwendung von Exsatzstoffen — vom Aus⸗ land nnabhängig. 1 1
Diese von maßgeblicher amtlicher Seite der Vereinigten Staa⸗ ten geäußerte Beurteilung der deutschen Kautschukversorgung stellt in ihrer Objektivität der Untersuchung und des Urteils dem Amerika so befreundeten England weder ein imponierendes Zeug⸗ nis für bisherige Blockadeerfolge aus, noch eröffnet sie der britischen Blockade⸗günstige Aussichten. Umgekehrt bildet die amerikanische Untersuchung für Deutschland eine — wenn auch wahrscheinlich nicht gewollte — Anerkennung der Autarkie⸗ politik des Reiches. Jedenfalls müssen die deutschen Vierjahres⸗ lan⸗Spezialisten die Schlußworte des amerikanischen Verfassers 2 auffassen. Dieser äußert nämlich die Ansicht, daß die von Deutschland zur Sicherstellung seiner Kautschukversorgung er⸗ griffenen Maßnahmen im Hinblick auf die andersgeartete Regie⸗ rungsform und auf die ungleiche Wirtschaftsstruktur zwar nicht als Richtschnur für die Vereinigten Staaten zu dienen brauchen, daß es aber trotzdem TG“ sei, wenn auch in den USA. Altgummi und Regeneratkautschuk ausgiebiger verwendet würden, um die Ansammlung von Vorräten an natürlichem Kautschuk zu beschleunigen und Devisen zu sparen.
Wirtschaft des Auslandes.
Deutschland — der anregende Handelspartner Jugoflawiens.
Belgrad, 2. Dezember. Der Präsident der Belgrader Jugo⸗ beui schen Handelskammer, Generaldirektor Schiwojin eschitsch, erklärte auf einer Verwaltungsratssitzung dieser vor sechs Jahren gegründeten und in den letzten Monaten ständig weiter ausgebauten Organisation u. a., daß der gesteigerte Handelsverkehr mit Deutschland für Iungoslawien zahlreiche wirtschaftliche Konsolidierungsmomente gebracht hat. Deutschland ist für Jugoslawien nicht nur der erste Handelspartner geworden, sondern hat ihm auch viele wertvolle Anregungen zur Hebung der öö““ Leistungen und des G“ Standards gegeben. 8 Die Entwicklung des jugoslawischen Außenhandels im Oktober zeigt erneut den starken Anteil Deutschlands am jugoslawischen Gesamtaußenhandel sowie die ununterbrochene Exportkraft des Deutschen Reiches. Nicht weniger als 62,44 % der jugoslawischen Gesamteinfuhr im Werte von 305,26 Mill. Dinar kamen im Oktober 1940 aus Deutschland. Italien steht mit 12,28 % und einem Wert von 60,03 Mill. Dinar an zweiter Stelle. Ungarn folgt mit 27,13 Mill. Dinar = 5,5 % an dritter, Rumänien mit 21,58 Mill. Dinar = 4,42 % an vierter und das Protektorat mit Die Elektrolytkuͤpfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“
am 2. Dezember auf 74,00 Rℳ (am 30. November auf 74,00 Rℳ) für 100 ka 1
Berichte
von auswärtigen Deyisen⸗ und Wertpapiermärkten. 8
16“ Devisen. ö“ Prag, 30. November. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 t. 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G. 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,— Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B. Athen 20,58 G., 20,62 B. Budapest, 30. November. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Amsterdam —,—, Berlin 136,20, Bukarest 3,42 ½, London 13,95, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,— Prag 13,62, Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slowakei 11,86.
London, 2. Dezember. (D. N. B.) New York 402,50 — 408,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (Freiv.) 37,70 B., Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Akres (offiz.) 16,90 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.
Paris, 30. November: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 30. November. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 — 75,43, London —,—, New York 188 ⁄1 — 188 ⁄, Paris —,—. Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors 3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,— Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Amsterdam, 2. Dezember. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] (Amtlich.] Berlin 75,28 — 75,43, London —,—, New York 188 ⁄1 — 188 ⁄2, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors 3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—,
Prag —,—. ürich, 30. November. Bleibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen. (D. N. B.) 8
Kopenhagen, 30. November. (D. N. B.) London 20,91,
New York 518,00, Berlin —,—, 11,75, Antwerpen 83,05,
ürich 120,35, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid —,—, Fyor
tockholm, 30. November. (D. N. B.) London 16
16,95 B, Verlin 18780 8., 10850 T., Pari —,— G, 100 8. Brüssel —,— G., 67,21 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 222,97 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B. Oslo 95,25 G., 95,55 B. Washington 415,00 G., 420,00 B. Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B. Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —.—.
Oslo, 29. November. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 9,50 B., New Yor 43 G 0 B., Amsterdam —,—, Zürich 101,50 C
Stockholm
102,00 B.,
21,13 Mill. Dinar = 4,32 % an fünfter Stelle der jugoslawischen Einfuhr. — In der Ausfuhr des nats Oktober 1940 führt Deutschland ebenfalls, und zwar mit 111,71 Mill. Dinar = 30,01 %, Italien steht wiederum an zweiter Stelle mit 72,04 Mill. Dinar = 19,35 %, während die Schweiz an dritter Stelle mit 49,92 Mill. Dinar =— 13,41 % folgt, das Protektorat mit 30,85 Mill. Dinar = 8,29 % die vierte Stelle inne hat und Ungarn mit 24,98 Mill. Dinar = 6,71 % an fünfter Stelle der jugoslawi⸗ schen Ausfuhr steht.
Diskontermäßigung in Bulgarien.
Sofia, 1. Dezember. Die Bulgarische Nationalbank hat den Diskontsatz nochmals um ½ % von 5 1¼ % auf 5 % herabgesetzt. Der alte Satz war seit dem 16. Oktober 1940 in Kraft.
Russisch⸗ungarischer Handels⸗ und Schiffahrts⸗ vertrag ratifiziert.
Moskau, 1. Dezember. Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR. hat, wie die Taß berichtet, am 30. November den in Moskau am 8. September 1940 abgeschlossenen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen der UdSSR. und Ungarn retifiziert.
elsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B.,
tockholm 104,60 G., 105,25 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,00 B., Rom 22,10 G., 23,00 B. Prag —,—, Warschaun —,—.
London, 30. November. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends gefchlossen. —
Wertpapiere.
Hamburg, 30. November. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 140,00, Vereinsbank 163,00, Hamburger Hochbahn 117,00, Amerika Paketf. 93 ⅜, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 91,00, Alsen Zement 230,00, Dynamit Nobel —,—, Guano 113,00, Harburger Gummi —,—, Holsten⸗ Brauerei 180,00, Neu Guinea —,—, Otavi 30 ½
Wien, 30. November. (D. N. B.) 61½ % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1934 99,80, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 99,80, 6 ½¼ % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1934 99,75, 6 % Wien 1934 99,75, Donau⸗ Dampfsch.-⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ —,—, Brau⸗AG. Oesterreich 303,00, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 29,50, Enzesfelder Metall —,—, CE 145,00, Gummi Semperit —,—,
nf⸗Jute⸗Textil 140,25, Kabel⸗ und Drahtind. 188,00 K., app⸗Finze AG. 107,50, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal 61,75, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische F. 205,00, Steirische Wasserkraft 159,50, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 57,00, Steyrermühl Papier 61,00, Veitscher Magnesit —,— Wagner⸗Biro —,—, Wienerberger Jiegel —,—.
Wiener Protektoratswerte, 30. November. (D. N. B.) Zivnostensta Bank 58,50, Dux Bodenbacher Eisenbahn 165,00 K., Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 94,00 K., Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 101,00, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 49,50 K., Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 111,25 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 328,00, Eisenwerke A, G. Rothau⸗Neudeck 43,00 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 195,00, Heinrichsthaler Papierfabr. 70,00, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 45,50 K., A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 88,50K., Ver. Schafwollenfabriken A. G. 44,00 K., 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 9,90 K., 4 % “ Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königs⸗ hofer Zement 299,00 K., Poldi⸗Hütte 339,00 K., Berg⸗ und Hütten⸗ werksges. —,—, Ringhoffer Tatra 207,00 K. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 10,00, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ %
Pilsen Stadtanl. —,—, 59% Prager Anleihe 9,90, 4 % Böhmisch⸗Hyp.
Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldver⸗ schreibungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse 9,40, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —,—, 4 % Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostenska Bank Schuldv. 9,05. — K. = Kasse.
Amsterdam, 30. November. (D. N. B.) A. ort⸗ laufend notierte Werte: 1. Anleihen: 40 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. I m. Steuererleichterung 101 ¾, 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II ohne Steuererleichterung 967⁄16, 4 % Niederl. Staatsanl. v. 1940 S. II mit Steuererleichterung 101 %, 5 ½ eichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % d et kl. 2. Aktien: Algemeene Kunstzijde
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
— 2. Dezember (Geld Brief
Aegypten (Alexand. 1 ägypt. Pfd.
und Kairo) Afghanistan (Kabuh). 100 Afghani 1 Pav.⸗Pes.
Argentinien (Buenos 1 austr. Pfd.
Aires) Australien (Sydney)
100 Belga 1 Milreis
30. November Geld Brief
18,79 18,83 18,79 0,584
0,584 0,588 Belgien (Brüssel u. Antwerpen). 8 Brasilien (Rio de * Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) Estland (Reval / Talinn) Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran). Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreah. Lettland (Riga). Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ blurg) Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
39,96 0,130
40,04 0,132
39,96 0,130
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen 1 engl. Pfd.
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.
100 Drachm.
3,053 48,31
3,047 48,21
62,56 5,07 2,062
132,83
14,61 38,50
13,11 0,587
62,44
62,56] 62, 5,06
5,07 2,060 92,058 100 Gulden
100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire
1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats
132,83 14,61 38,50
132,57 14,59 38,42
13,11 0,587
13,09 0,585
5,604 48,75
5,616 48,88
5,616 48,85 100 Litas 100 lux. Fr. 1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei 100 Kronen
100 Franken 100 Kronen
100 Peseten
1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
42,02 41,94
10,01
56,88 10,06
59,46 59,58 59,46 57,89
57,89 8,591
8,591
58,01 8,609
23,56 23,60 23,56
1,978 1,982
0,984 0,986
1,978 1,982 0,984
2,498
0,986 2,502
1 Dollar 2,498 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kur Geld Brief 9,89 9,91 4,995 5,005 7,912 7,928
74,18 74,32
2,102
England, Aegypten, Südafrik. Union Frankreich
Australien, Neuseelad. Britisch⸗Indien
Kanada
Ausländische Geldsorten und Bankunoten.
— 30. November Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41
2. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41
Sovereigis.... 20 Francs⸗Stücke... Gold⸗Dollars Aegyptisce. Amerikanische: 1000—5 Dollarx. 2 und 1 Dollar. Argentinische.. Australische Belgische Brasilianiscce. Brit.⸗Indische. Bulgarische “ Dänische: große. 10 Kr. u. darunter Englische: 10 £
Estnische Finnische Französische Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinakx. Kanadisce.. Lettländische. Litauische: große.. 100 Litas u. darunt. Luxemburgische.. Norwegische, 50 Kr.
Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 LeK.. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. 100 Irs Südafr. Union 1 su Türkische 116“ Ungarische 1
für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.
Notiz
2-—.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfo. 100 Belga
1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Dinar
1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.
100 Kronen
100 Lei 100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs
2,45 2,45 0,49 2,14
39,92 0,095
45,91
2,47 2,47 0,51 2,76
40,08 0,105
46,09
2,47 2,47 0,51 2,76
40,0 8 0,108
46,09
„ 2 b 2 2.2222⸗
48,90 49,10
4,54 4,56 5,07 5,01
133,27
5,05 4,99 132,73 13,07 5,60 1,44
13,13 5,62 1,46
10,02
Psd. Pfund vengö
Unie (AKu) 114,50*), Philips Gloeilampenfabr. 200,50 *¼) Lever Bros. & Unilever 129,25, Anaconda Copper Mining 28,75 *), Bethlehem Steel Corp. 80,50, Republie Steel 24716 *), Koninkl. Nederl. Mif. tot Expl. Petroleumbronnen 265,00 *), UI Union 12 ⁄9 *), Neder Scheepvaart Unie 169,00, Amsterdam Rubber Cultuur Mi 271,75 *), Handelsvereenig. „Amsterdam“ 438,00, Serembah Mi —,—. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Rei 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7 % do. mit Kettener —,—, 4 % Golddiskontbank pref. —,—, 2. Aktien: Holland. Kunstzijde Industrie 113,00, Intern. Viscose Comp. 55,00 Nederl. Kabelfabr. 405,00, Rotterdam Droogdok Mij. 298,00, Ver. Kon. Papierfabr. Van Gelder & Zonen 140,00. Allgemeine Elektrizitäts⸗
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„gesellschaft —,—, Farben, Certificate —,—, do. Original⸗ stücke —X,—. — *) Mittel. 8
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