1940 / 287 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

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§ 4 Strafbestimmungen. E““ gegen diese Anordnung sind nach

10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1430)

Inkrafttreten.

8 8 Diese Anordnung tritt am 15. Dezember 1940 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Sstgebieten.

Tweluntrwamapsle Nehung jerzuslosungsrechte ueranleiheab!

Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 19 der Reichsstelle „Chemie“ vom 5. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 233 vom 5. Oktober 1939) außer Kraft.

Berlin, den 5. Dezember 1940.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Bekanntmachung.

Die am 6. Dezember 1940 ausgegebene Nummer 205 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 8

ösungsse

Verordnung über die Einführung von Vorschriften über die Technische Nothilfe in den eingegliedert O gegliederten Ostgebieten. Vom

Aenderung und Ergänzung der Bekanntmachung über di zusammenhängende Fassung der für die Reshaarbesasieaigece 4 und ⸗versorgung geltenden Vorschriften. Vom 3. Dezember 1940.

Umfang: ½¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 N.ℳ für ein Stück bei Voreinsend unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 8 e üng anf 8 Berlin NW 40, den 6. Dezember 1940.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

uls

Bei der heute öffentlich vorgenommenen Ziehung der Auslosungsrechte sind folgende 1500 Nummern gezogen worden:

10 36 160 266 304 306 358 457 519 656 679 709 900 902 959 977 1010 016 125 131 359 394 418 456 466 484 527 614 618 622 634 681 700 788 816 875 2021 158 195 207 250 263 427 439 479 483 528 567 588 624 742 826 851 954 962 970 3003 053 121 130 169 203 261 393 459 581 600 657 696 726 728 744 789 841 843 858 921 954 983 996 4026 133 273 275 292 334 464 571 819 850 860 896 901 925 5090 096 131 161 178 136 275 295 321 379 449 575 639 697 777 963 6031 035 036 055 090 174 256 269 509 536 539 565 599 622 674 698 860 936 991 7035 062 069 158 383 520 525 527 566 646 697 803 980 8227 236 259 383 503 564 567 595 659 799 839 889 976 982 9001 055 065 110 204 224 295 303 375 528 686 691 730 779 892 913 972 987 997

10104 131 176 269 305 400 475 553 590 607 656 686 694 763 938 950 951 984 11061 101 192 203 313 326 340 357 415 472 535 549 603 735 749 784 870 951 12037 081 084 176 300 322 375 408 412 446 471 529 726 756 761 777 809 905 13114 174 228 290 429 485 549 563 589 921 14015 042 164 224 272 287 301 314 321 430 642 647 698 708 720 735 794 796 895 904 908 925 15003 137 207 317 355 363 568 595 620 648 832 890 946 974 989 16012 093 137 185 319 373 453 506 613 713 720 725 731 762 834 840 912 995 17025 039 044 079 090 123 146 168 275 401 463 473 602 699 718 726 739 749 770 801 908 950 962 977 996 18048 199 217 221 227 394 402 476 483 568 646 689 727 741 747 767 889 928 935 950 969 995 19223 251 258 307 351 397 435 771 793 817 823

20101 155 174 187 215 228 265 307 477 519 561 563 570 597 663 813 21030 109 242 283 556 564 587 676 703 753 814 891 939 949 22118 162 203 364 412 560 669 743 786 866 989 23029 087 130 137 220 354 475 644 712 820 934 951 24016 020 217 252 278 376 377 464 519 552 562

762 992 25244 299 352 355 476 496 603 740 818 875 925 978 986 998 26032 231 239 387 444 470 530 572 740 745 769 833 840 905 958 27051 126 157 191 211 227 308 383 441 498 576 696 714 723 941 28008 029 077 195 239 251 261 378 437 459 602 667 687 699 774 805 29048 067 120 149 231 275 318 385 397 446 501 553 575 576 580 627 717 762 772 860 896 926

30002 052 976 260 276 311 323 394 421 541 542 623 681 697 779 797 981 31038 082 092 180 206 256 344 365 395 664 734 745 837 938 969 979 32039 069 077 083 132 146 202 236 244 306 421 616 838 903 928 981 996 33088 099 230 284 316 329 347 368 385 422 469 500 505 510 545 624 899 34011 031 055 111 218 299 328 721 744 778 801 833 863 869 35085 181 322 363 425 853 884 36018 057 091 133 215 374 470 538 604 793 922 999 37005 110 140 201 239 288 402 452 530 629 635 640 811 971 38071 113 140 208 280 439 564 668 700 784 832 897 996 39116 120 176 180 246 312 406 428 570 680 723 766 767 796 828 836 850 863 933 935

40015 120 138 150 155 182 426 428 435 457 495 547 553 568 682 778 806 847 864 943 971 974 41051 242 302 339 355 420 434 471 501 636 700 704 829 863 887 891 941 42080 156 314 354 480 668 749 763 790 889 897 959 989 43066 112 142 200 201 269 312 329 336 345 377 388 400 497 622 634 681 779 897 976 992 44029 130 137 218 301 318 320 371 487 506 618 675 817 917 920 45178 277 282 291 301 352 401 482 510 514 571 714 727 729 744 826 903 910 928 46079 134 160 195 242 294 306 311 374 570 581. 724 727 867 912 47022 032 098 107 143 155 212 305 342 373 396 478 559 729 827 971 48063 081 146 160 292 299 307 323 367 459 480 537 546 710 742 797 982 983 985 49192 202 370 402 426 492 535 546 613 676 758

50165 178 252 292 386 422 436 457 466 503 527 622 673 752 791 51061 069 180 191 201 216 226 254 274 279 317 360 498 532 565 596 619 678 742 744 834 879 880 924 941 990 52126 222 255 338 480 544 600 695 700 709 750 53001 200 211 233 319 332 389 436 589 627 660 674 716 752 781 804 816 831 864 901 54114 196 281 339 544 553 673 713 791 898 55238 357 426 429 471 493 504 515 527 528 601 773 962 56021 056 210 275 299 321 358 387 435 459 491 605 708 713 849 852 953 57043 044 275 316 360 388 434 635 668 703 768 873 925 967 58039 053 071 178 330 376 383 454 461 478 529 612 618 717 728 743 842 872 920 938 951 59063 125 176 193 195 240 245 250 370 401 465 527 560 645 658 701 711 721 728 737 799 832 891 953

Die gezogenen Nummern gelten für alle Gruppen ledes Wertabschnitts.

Bei der Einlösung werden gezahlt für

dazu 4 ½ v. H. Zinsen für 15 Jahre LAsbaE 4Al.CeTe-r ,1.ööv.

Der einem Einlieferer auszuzahlende Gesamtbetrag wird auf volle Reichspfennig nach unten abgerundet.

Die Inhaber der gezogenen Auslosungsscheine werden aufgefordert, die am 1. April 1941 fälligen Einlösungs- betrüge gegen Aushändigung der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrags in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des Reichs bei der Reichsschulden- kasse in Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von 9 bis 13 Uhr, sonnabends von 9 bis 12 Uhr, für den Kassenverkehr geöffnet.

Die Einlösung geschieht auch durch Vermittlung aller Berlin, den 2. Dezember 1940.

Sonderdrucke dieser Ziehungsliste sind zu bezlehen vom Verlag t schließlich Porto) von: 1 Stück 35 Pfg., 2 Stück 65 Pfg., 3 Stück 95 Pfg., 4 Stück 1,25 RM., 5 Stück 1,45 RM., 10 Stück 2,70 RM., 1

60049 161 940 61069 117 139 147 215 266 372 417 489 543 559 626 647 675 804 931 934 976 977 981 995 62005 042 044 125 176 246 464 472 562 611 613 676 677 701 709 712 719 919 939 941 969 63005 059 100 142 195 230 246 294 431 437 451 467 478 626 660 757 802 866 883 889 891 898 920 936 989 64127 220 353 518 691 751 757 776 826 837 937 957 65040 142 469 498 604 657 661 691 819 874 889 912 985 66033 050 127 128 191 194 236 251 313 3380 394 417 546 557 592 727 829 921 969 67024 067 377 406 426 460 471 489 569 573 660 782 843 863 908 980 942 957 992 68000 017 043 088 094 218 305 377 505 507 686 768 797 908 936 969 998 69010 034 152 191 231 232 254 291 317 388 440 621 723 838 851 926

70007 069 079 160 171 173 258 269 278 282 529 554 614 677 815 826 973 71228 238 439 461 529 596 636 690 772 778 874 919 72090 107 140 160 500 587 612 633 634 635 699 732 758 771 789 804 918 923 938 995 73001 014 075 143 213 216 269 365 409 444 473 578 606 726 888 74107 118 125 136 139 155 375 439 441 474 551 647 664 730 764 864 917 940 979 75182 205 356 386 418 465 568 615 682 714 720 733 766 903 913 76028 067 086 133 137 202 394 445 471 775 783 816 819 844 955 989 7 7033 045 126 131 137 154 196 259 347 372 377 395 437 470 488 582 603 761 766 847 850 991 78083 128 134 179 185 314 324 465 496 797 834 79061 159 218 255 260 334 391 513 525 528 548 554 566 600 601 621 634 658 666 693 766 910

80046 050 163 398 671 696 757 800 81026 099 123 132 172 220 239 272 297 458 517 526 535 740 762 852 853 884 82077 106 111 114 477 530 602 665 745 749 908 83078 203 262 292 312 339 389 420 423 436 455 457 506 528 657 662 759 834 850 975 987 84001 065 158 201 297 301 327 394 462 528 549 737 85252 308 546 611 654 727 747 753 760 762 816 837 880 899 958 985 990 86114 116 191 200 250 260 407 423 486 495 520 532 544 556 699 765 87021 074 089 136 280 282 290 851 377 449 617 666 698 738 773 858 874 911 992 88022 054 101 140 339 352 375 423 453 585 610 731 890 908 927 947 89015 134 140 149 157 177 241 269 377 398 648 701 710 724 793 815 833 836 856.

100,— RM Nennwert der Auslosungsrechte zreraxtwxax wa* 500,— RM

343,125

zusammen 843,125 RM 1 8

Reichsbankanstalten mit Ausnahme der Deutschen Reichsbank in Berlin. Die Wertpapiere können schon vom 15. Februar 1941. an diesen Stellen eingereicht werden, die sie der Reichs- schuldenkasse zur Anerkennung einzusenden und nach deren Anweisung die Auszahlung vom 1. April 1941 an zu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit an diesem Tag erhoben werden, wenn die Wertpapiere bei ihnen wenigstens 2 Wochen vorher eingeliefert werden.

Die Wertpapiere sind den Einlösestellen mit einem Ver- zeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden.

Reichsschuldenverwaltung

der Allgemeinen Verlosungstabelle in Grünherg,

der Bestellung den Betrag in Briefmarken beizulegen. Bei größerem Bedarf Preise nach Anfrage belm Verlag.

Mit dem Ablauf des 31. März 1941 hört die Verzinsung des Einlösungsbetrags der gezogenen Auslosungsscheine auf.

An der Ziehung haben auch die Auslosungsscheine teil- genommen, auf deren Rückseite von der Reichsschuldenver- waltung vermerkt ist, daß der Inhaber auf die Teilnahme an der Auslosung verzichtet habe; denn dieser Verzicht hat nach Art. 2 § 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 23. März 1934 (RGBl. I. S. 232) am 1. April 1937 seine Wirksamkeit verloren.

Die Einlösungsbeträge für die gezogenen Auslosungs- rechte, die im Reichsschuldbuch eingeträgen sind, werden den Gläubigern ohne ihr Zutun überwiesen, so daß Schuld- buchgläubiger di erhalb nichts zu ve anlassen haben

8 .“

chlesien, (Postscheckkonto Breslau 12340) zum Preise (ein- Stück 18,— RM. Der Einfachheit halber empflehlt es sich,

1 11“ 8

Hachstehende Schuldverschreibungen und Auslosungsscheine der Anleiheoablösungsschuld des Deutschen Reichs sind bis zum 23. November 1940 vom Amtsgericht Berlin zum Zweche der Kraftloserklärung

Buchst. A zu 12,50 RM 188895 324794 369363 1143665 1164623 1170376 1204672 1212169 1252491 1339969 1340089 1485404 1549522 1569984 1690322 1887995 1935340 341 2107280 2136528 2225272.

Buchst. B zu 25 RM 35323 83265 84165 220002

Buchst. A zu 12,50 RM Nr. 1169 (Gruppe 36) 8895 (7) 8969 (40) 9089 (40) 9363 (13) 11491 (37) 13623 (34) 19376 (34) 22665 (33) 23672 (35) 24794 (11) 34340 (18) 34341 (18) 34404 (3) 38522 (5) 46995 (16) 49272 (31) 50528 (28) 51280 (27) 58984 (5) 59322 (9).

Buchst. B zu 25 RM Nr. 1935 (Gruppe 9) 2710 (45)

aufgeboten worden:?

a) Schuldverschreibungen:

230322 232045 241935 346011 470588 1065237 1203899 1253503 1270809 1453710 711 1615103 1705768 2123883 2160791 2190314 2248837 2284882.

Buchst, C zu 50 RM 207505 999344 1066338 1078012 1083519 1091774 1103216 1109300 1237210

b) Auslosungsscheine:

2711 (45) 4237 (32) 5323 (2) 10002 (8) 12503 (38) 16011 (12) 20322 (8) 20588 (16) 22045 (8) 22899 (36) 23265 (3) 24165 (3) 29809 (38) 37883 (25) 42837 (29) 44103 (4) 44314 (27) 44768 (7) 44791 (26) 48882 (830).

Buchst. C zu 50 RM Nr. 3716 Beceg. 28) 8512 (26) 9800 (28) 19844 (23) 22274 (26) 26833 (25) 27505 (7)

1489196 1554188 1730249. 8—

Buchst. D zu 1900 RM 69814 155857 1159948 949 1233510 512 518 1272637 688 1622530 532 1776055 1850294 1887026 1949629 2003151. 8

47710 (1) 55749 (19) 59688 (13) 59696 (9). Buchst. D zu 100 RM Nr. 5857 (Gruppe 6) 6710 (23) 6712 (23) 6713 (23) 9814 (8) 15837 (24) 15838 (24)

23148 (20) 23149 (20) 39255 (14) 53351 (23) 53494 (16)

57226 (19) 59829 (21) 75764— 766 (2).

Aufgebotstermin und Geschaftszeichen des Amtsgerichts Berlin sind von der Kontrolle der Reichspaplere in Berlin SW 68, Oranienstraße 106/109, zu erfahren.

Berlin, den 2. Dezember 1940.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. „MNummer 34 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Dezember 1940 5* folgenden Inhalt: Teil I. I. Allgemeines und Gemein⸗ ames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über die Geltung von sozialem Reichsrecht in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 11. November 1940. Bestim⸗ mungen fs eine einheitliche Beurteilung ehemaliger französischer Fremdenlegionäre. II. Arbeitseinsatz, Arbeitsbeschaffung, Ar⸗ beitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Vierte Durch⸗ führungsanordnung zur Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Be⸗ deutung (Zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes bei Dienstverpflichtung)h. Vom 28. No⸗ vember 1940. Arbeitseinsatz und Wirtschaftswerbung. Be⸗

Reichsschuldenverwaltund

rufsberatung; hier: Zusammenarbeit zwischen Industrie⸗ und

Handelskammern und Handwerkskammern auf dem Gebiete der Berufsausbildung. Arbeitsschulung oder Berufsumschulung arbeitsscheuer, asozialer und onstiger nicht 15 und hilfs⸗ bedürftiger Personen. Vermittlungs⸗ und Bezirksvermittlungs⸗ stellen für Binnenschiffer im Stromgebiet der Weichsel, Netze und Warthe. Einstellung von Telegraphenbau⸗ und Fernmelde⸗ lehrlingen. Kurzarbeiterunterstützung; hier: Fe Mnng des Vordrucks für die Unterstützungslisten. Arbeitsbuch; hier: Ein⸗ tragung der Teilnahme an Lehrgemeinschaften des Berufs⸗ erziehungswerkes der DAF. III. Sozialverfassung, Arbeits⸗ recht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Er⸗ lasse: Erlaß über eine Weihnachtsbeihilfe für die bei auswärtigen Bauvorhaben ies ten vesiri ss ghe —n sowie Dienstverpflichtete und Gleichgestellte. Vom 2. Dezember 1940. Lohnzahlung an Musterungskagen. Anordnung über die Lohn⸗ zahlung an Musterungstagen.

8

ür

Betr.: Weihnachts⸗ und Ab⸗

schlußgratifikationen 1940 im Verhältnis zum 18. Monatsgehalt. Anordnung über Entgeltbelege für Hausgewerbetreibende Schnitt⸗ oder Nahtfaktore) und Zwischenmeister in der deutschen ederhandschuhindustrie (Ausdehnung auf das Wirtschaftsgebiet Sudetenland). Ergänzung der Anordnung betr. Form und Inhalt der Entgeltbücher für die im Deutschen Spinn⸗ sosgewerbe. Anordnung betr. die Einsendung der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten im Wirtschaftsgebiet Rheinland. Ausdehnung der Anordnung über Entgeltbelege für das Lohn⸗ gewerbe in der Schiffchenstickerei (Automaten und Pantographen) mit Ausnahme der Herstellung von Schals und Langware in⸗ discher Art im Wirtschaftsgebiet Sachsen auf das Wirtschafts⸗ gebiet Sudetenland. IV. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Arbeitszeit zu Weihnachten 1940. Betr.; Lager⸗ ärzte. V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Wohnstättenbau im Kriege, Betx.: Gemeinnütziges Wohnungswesen. Durchführung des

,8

vohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG.) vom 29. Februar 88 ch Fgö 438). Uebersicht über die landesrecht⸗ lichen Zuständigkeiten im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Betr.: Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht. Unterbrechung der Bau⸗ tätigkeit. Betr.: Gemeinnütziges Wohnungswesen. Durch⸗ führung der WGG. DV. § 10 Abs. 6. Betr.: Gemeinnütziges Wohnungswesen. Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeits⸗

1

Die ernährungswirtschaftliche Blockade⸗

festigkeit Deutschlands und Kontinental⸗ europas.

Bei Ausbruch des Krieges im Herbst 1939 lagen die Ver⸗ sorgungsverhältnisse mit Lebensmitteln 2* Deutschland wesent⸗ lich günstiger als bei Beginn des Weltkrieges im August 1914. Bereits der Start der Kriegsernährungswirtschaft war damit er⸗ heblich besser. Wie das Institut für Konjunkturforschung in neuesten Wochenbericht (Hanseatische Verlagsanstalt Ham⸗ burg) ausführt, waren vor allem woran es beim Beginn des Weltkrieges gänzlich mangelte an allen wichtigen Nahrungs⸗ mitteln gewaltige Vorräte angesammelt worden. Zweitens waren die Viehbestände höher als 1914. So hatten z. B. gegenüber dem Weltkriegsbeginn die Rinderbestände um 7,5 %, die Schweine⸗ bestände um 11,4 % zugenommen. Der deutsche Viehbestand lag damit gerade bei denjenigen Tierarten, die die wichtigsten hoch⸗ wertigen tierischen Lebensmittel liefern, im Dezember 1939 wesent⸗ lich über dem Stand von 1913. Der Ausgangspunkt sowie die Grundlage für eine hohe und stetige Versorgung mit Fleisch,

eilch, Butter, Schlachtfetten und dergleichen waren mithin in diesem Krieg nicht unwesentlich besser als bei Kriegsbeginn 1914, und zwar um so mehr, als auch die Futtergrundlage der Vieh⸗ bestände in wesentlich stärkerem Umfange als 1914 auf wirtschafts⸗ eigenem Futter beruht. Eine weitere Stärkung hatte die Er⸗ nährungswirtschaft des Altreichs durch die Schaffung Großdeutsch⸗ lands erfahren.

Im Weltkrieg ging die deutsche landwirtschaftliche Produktion um etwa 25 % zurück. Auch bei Beginn des jetzigen Krieges, im Herbst 1939, machte sich der Entzug an menschlichen und tierischen Arbeitskräften störend bemerkbar. Es ist als unvergängliches Verdienst der deutschen Landwirtschaft zu werten, daß es ihr trotzdem gelang, diesen „Engpaß“ zu überwinden und die Ernte einzubringen und die Bestellung durchzuführen. Die Lage ent⸗ spannte sich in den nächsten Monaten wesentlich durch Rückkehr heimischer Arbeitskräfte, durch umfangreichen Einsatz von Kriegs⸗ gesangenen und ausländischen Zivilarbeitern sowie durch frei⸗ werdende deutsche Militärpferde und Beutepferde. Auch die Zu⸗ teilung von Motortreibstoffen sowie von Maschinen und Ersatz⸗ teilen spielte sich immer besser ein. Wie grundlegend sich die Lage gebessert hat, zeigt sich daran, daß im Herbst 1940 sowohl die Einbringung der Hackfruchternte als auch die Bestellung der Wintersaaten rechtzeitig und reibungslos durchgeführt werden konnte. Hochbedeutsam für den Umfang der Produktion ist der Umstand, daß der in den letzten Vorkriegsjahren erreichte, über⸗ aus hohe Stand der Kunstdüngeranwendung in diesem Kriege auf⸗ rechterhalten werden kann. Aeußerst störend wirkten sich damals ferner die planlosen Eingriffe in das landwirtschaftliche Preis⸗ gefüge aus. Heute gewährleistet die Marktordnung ein festes, zweckmäßig abgestuftes Preisgefüge und gibt damit den Land⸗ wirten das gesicherte Fundament für ihre Wirtschaftsplanung. Auf den entscheidenden Gebieten liegen mithin die Dinge so gänz⸗ lich anders als im Weltkrieg, daß nicht der geringste Grund für die Annahme zu ersehen ist, es könnte ein dem damaligen ähn⸗ licher Produktionsrückgang eintreten. Alles spricht vielmehr dafür, daß der vor dem Kriege erreichte hohe Produktionsstand aufrechterhalten werden kann. Auf Teilgebieten sind im ersten Kriegsjahr sogar weitere Produktionssteigerungen erzielt worden.

Um den Folgen einer wirtschaftlichen Abschnürung Deutsch⸗ lands von vornherein vorzubeugen, hat die deutsche Regierung sich seit Jahren mit Erfolg bemüht, den Außenhandel entsprechend den Kriegserfahrungen von 1914 bis 1918 umzustellen. systematisch wurden die Einfuhren in dem Maße abgebaut, wie die Eigenerzeugung zunahm. Ferner wurde erhöhtes Gewicht auf den Ausbau der Handelsbeziehungen mit den „blockadefreien“ Ländern gelegt. Ganz besonders wurden seit 1933 auf der Grund⸗ lage der nährständischen Marktordnung die Handelsbeziehungen mit b8ö auf bilateralem Wege ausgedehnt und so ge⸗ festigt, daß sie auch im Kriege trotz der anfänglichen englischen „Trutzkauf“⸗Bemühungen bestehen blieben. Im August 1939 wurden auch mit Sorgfet⸗Rußzlond die Handelsbeziehungen wieder verstärkt. Die englische Blockade, die 1914 —1918 tatsächlich Deutsch⸗ land erwürgt hat, ist damit völlig durchlöchert.

Eine gewisse Verstärkung erfuhr die Ernährungsgrundlage Großdeutschlands durch die Einbeziehung der ehemals polnischen Gebiete. Normalerweise führte der westliche, von Deutschland be⸗ setzte Teil Polens vor allem Getreide (rund 0,9 Mill. t), ferner Zucker sowie insgesamt knapp 100 000 t an Eiern, Butter usw. aus. Diese Mengen geben aber noch keinen Anhalt für die tat⸗ sächlichen Exportmöglichkeiten, da die Ausfuhr in den letzten Jahren durch die Stockungen am Weltmarkt behindert war und die Hektarerträge in Polen infolge der Mißwirtschaft nur etwa halb so hoch wie in Deutschland lagen. Durch verstärkte Kunst⸗ düngergaben, bessere Ackerarbeit und besseres Saatgut ist es nach Sachverständigenurteilen möglich, die Ernten in Polen sofort um 20 % zu steigern. Allein an Getreide würden 3 Mill. t an das übrige Reich abgegeben werden können. Der Kartoffelüberschuß von 4,3 Mill. t würde zur Mast von rund 2 Mill. Schweinen genügen. Auf lange Sicht aber sind die Aus⸗ sichten noch erheblich günstiger.

Deutschland steht im jetzigen Kriege jedoch nicht nur in produktionstechnischer und handelspolitischer Hinsicht besser als

Verschärfte Preisüberwachung. Neue Verordnungen und Erlasse zur Preis⸗ ildu g und Preisüberwachung im Kriege.

Eine Sondernummer des Mitteilungsblattes des Reichs⸗ kommissars für die Preisbildung enthält eine Reihe von Ver⸗ ordnungen und Erlassen, die sich mit aktuellen Fragen der Preis⸗

bildung und Preisüberwachung im Kriege befassen. leitung heißt es:

„Im Kriege muß von jedermann verlangt werden, daß er sich der Verantwortung, die er gegenüber seinem Volke hat, voll bewußt ist und insbesondere auch sein Preisgebaren dement⸗ sprechend gestaltet. Ich habe aber zu meinem Bedauern feststellen müssen, daß sich die Preisdisziplin vielfach stark gelockert hat. Ich erwarte, daß die Preisbehörden diesen Erscheinungen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln entgegentreten. In erster Linie vEs diese Notwendigkeit bei allen Verbrauchsgütern; denn eine Erhöhung im EEEEEE““ wird uchs rungsgemäß leicht zum Vorwand für Lohnerhöhungen genommen. In der Vergangenheit waren es aber gerade die Lohnerhöhungen, die immer wieder Ursache für das Ansteigen der verschiedensten Preise gewesen sind. Um die Arbeit der Preisbehörden noch stärker zu aktivieren und um insbesondere den Preisüberwachungsbehörden eine noch größere Schlagkraft zu verleihen, habe ich die nachstehend

In der Ein⸗

Ganz

danach fast

gesetes (WGG.) vom 29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 438). Betr.: Verwaltungsgebühren für baupolizeiliche Genehmi⸗ gungen zur Wiederherstellung von infolge des Krieges be⸗ schädigten Gebäuden. Betr.: § 46 der Reichsgaragenordnung. Erste Durchführungsanordnung fur Neugestaltung der Stadt Linz a. d. D. VI. Wostso etapf ege. Gesetze, Verordnungen,

Erlasse: Fettverbilligung für die minderbemittelte Bevölkerung.

2

1914 da, sondern vor allem auch in organisatorischer Beziehung. Gerade das ist aber in einem Lande wie Deutschland, wo alles darauf ankommt, die Produktion restlos zu exfassen und gerecht zu verteilen, von entscheidender Bedeutung. Das gute Funktio⸗ nieren der heutigen deutschen Kriegsernährungswirtschaft zeigt sich am besten darin, daß die genau nach dem physiologischen Bedarf abgestuften Rationssätze seit Ausbruch des Krieges unverändert beibehalten worden sind und auch in Zukunft beibehalten werden können. Das heißt aber nichts anderes, als daß eine Aushunge⸗ rung Deutschlands ausgeschlossen ist.

Deutschland versorgte sich friedensmäßig zu 83 % mit Lebens⸗ mitteln aus eigener Erzeugung. Der danach verbleibende Ein⸗ fuhrbedarf wird während des Krieges teils durch Einfuhr, teils durch eine gewisse Umstellung der Ernährung gedeckt. Die Er⸗ nährung ist im Vergleich zu den Friedenssätzen jetzt während des Krieges in Deutschland hinsichtlich der Ausnutzung des landwirt⸗ schaftlichen Bodens für die Erzeugung von Nahrungsmitteln wesentlich rationeller. Dabei enthält die Nahrung kaum weniger Kalorien als im Frieden, aber sie ist insofern anders zusammen⸗ gesetzt, als die pflanzlichen Nahrungsmittel, wie Brot, Kartoffeln, Nährmittel und Gemüse, jetzt eine wesentlich größere Rolle in der Ernährung spielen. Je pflanzlicher aber die Kost zusammen⸗ gesetzt ist, um so mehr Menschen be sich im allgemeinen von derselben Fläche zu ernähren, da bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln große Veredelungsverluste (nämlich bei der Umwandlung von Futtermitteln in Nahrungsmittel) in Kauf genommen werden müssen. Man muß sich vergegenwärtigen, daß die gesamte pflanzliche deutsche Agrarproduktion im Gebiet des Altreichs rund 200 Bill. Kal. beträgt. Hiervon dienen etwa 40 Bill. Kal. oder 20 % unmittelbar der menschlichen Ernährung. Dagegen werden 130 Bill. Kal. oder rund zwei Drittel verfüttert. Die hohen Viehbestände bilden aber neben der dynamischen Reserve zugleich insofern eine „statische“ Reserve, als ja Ein⸗ griffe in die Viehbestände nicht nur Futter 5 die Ernährung freimachen, sondern daneben auch zu zusätzlichem Fleischanfall führen. Nicht zum wenigsten diese Reserven bedingen es, daß die Ernährungslage Deutschlands und der europäischen Staaten so ungleich gesicherter ist als etwa diejenige Chinas oder Indiens, wo die Ernährung überwiegend auf pflanzlichen Erzeugnissen beruht und damit allen Erntezufälligkeiten ausgesetzt 8 Diese Reserven sind bisher nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft worden; denn Eingriffe in die Viehbestände sind in Deutschland seit Kriegsbeginn noch nicht erfolgt, während England in dieser Richtung schon seit Monaten von der Substanz lebt.

Im Frühjahr und Sommer 1940 entstand durch die sieg⸗ reichen Feldzüge in Skandinavien sowie in Belgien, Holland und Frankreich auch ernährungswirtschaftlich eine neue Lage. Denn sämtliche betroffenen Länder waren notorische Zuschußgebiete, vor allem an pflanzlichen Nahrungs⸗ und Futtermitteln. Zwar weisen einige Länder, so vor allem Dänemark und Holland, bei den tierischen Nahrungsmitteln, wie vor allem Butter, Fleisch und Eiern, mehr oder weniger große Ausfuhrüberschüsse auf. Aber diese Ausfuhr stützt sich eben zum großen Teil auf die Ein⸗ fuhr von wie Getreide, Oelkuchen usw. Die Futtermitteleinfuhr war daher ungewöhnlich groß. Allein an Getreide führten die in den deutschen Machtbereich einbezogenen Länder bisher rund 6,7 Mill. t jährlich ein. Wenn englischer⸗ seits immer wieder auf diese im Vergleich zur Einwohner⸗ zahl sehr beträchtlichen Importe an Getreide und Oelkuchen hingewiesen und wenn darin eine sehr große Aushungerungs⸗ gefahr dieser Länder erblickt wird, so ist das ein großer Trug⸗ schluß. Denn es wird dabei übersehen, daß ja diese Einfuhren fast ausschließlich „Veredelungseinfuhren“ sind, daß sie also in Gestalt von tierischen Veredelungserzeugnissen wieder ausgeführt wurden, und 8 zum weitaus zesten Teile nach England. Fallen diese Ausfuhren fort, so vermindert sich entsprechend der Einfuhrbedarf an Futtermitteln. Diese Ueberlegungen zeigen, daß ohne die durch die Ausfuhrmöglichkeiten „aufgeblähte“ Vieh⸗ wirtschaft die echte Auslandsabhängigkeit und damit die Aus⸗ hungerungsgefahr wesentlich geringer ist; denn es ist ja jederzeit möglich, den Viehstapel zu verringern. Dadurch verringern sich nicht nur die Futtermitteleinfuhren, sondern es können auch die⸗ jenigen Mengen an Inlandsgetreide und Sehe setartosjetn⸗ die bisher verfüttert wurden, der menschlichen Ernährung direkt zu⸗ geführt werden. Die Ersparnisse, die sich hierdurch ernährungs⸗ virtschaftlich erzielen lassen, sind außerordentlich groß. Die Selbst⸗ versorgungsmöglichkeiten bei Fleisch und anderen tierischen Nah⸗ rungsmitteln sind angesichts der überreichlichen Viehbestände, vor allem in Belgien Nordfrankreich, Holland und Dänemark, günstig. Zum Teil sehen sogar noch poße Futterreserven zur Erzielung von Ausfuhrüberschüssen an Veredelungsprodukten in diesen Ländern zur Verfügung. Solange diese erheblichen Futter⸗ mittelvorräte reichen, kommen die gesamten daraus hergestellten Ueberschüsse an Veredelungserzeugnissen Deutschland zugute. Aber auch wenn die Vorräte aufgezehrt sind, besteht die Möglichkeit der Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln.

usammenfassend kann also gesagt werden, daß in Deutsch⸗

land die Kriegsernährung unbedingt gesichert ist. Durch den ziel⸗.

bewußten Einsatz aller Möglichkeiten zur Erhöhung der Selbst⸗ versorgung mit Lebensmitteln wird die Blockadefestigkeit auch Kontinentaleuropas gewährleistet. Der englische Aushungerungs⸗ plan ist damit sowohl in bezug auf Großdeutschland als aber auch auf ganz Kontinentaleuropa eine Utopie.

erörterten Anordnungen erlassen, die sich beziehen 1. auf die Hand⸗

habung des § 22 Kriegswirtschaftsverordnung als den für die Bildung und Ueberwachung der Preise in gleicher Weise verbind⸗ lichen Rechtssatz, der jede Preistreiberei verbietet; 2. auf die sogenannten kalkulierten Preise, durch deren Berechnung sich Teile der Wirtschaft bisher den Preisgesetzen entzogen haben; 3. auf die Pflicht der Hersteller und Großhändler zum Nachweis der Preise und ihres Zustandekommens; 4. auf die Zusammenfassung aller Bestimmtungen über die Preisauszeichnung in einer einheit⸗ lichen Verordnung.

Zu 1.: Die Bestimmung des § 22 KWVO. gibt nicht nur jedem Wirtschaftler eine unmittelbar verpflichtende, klare Richt⸗ schnur für sein Preisgebaren, sondern sie ist auch ein wirkungs⸗ volles Mittel für die Bildung und Ueberwachung der Preise durch die Preisbehörden. Wenn die Stopverordnung im wesentlichen die Umstellung der Wirtschaft im Rahmen des Vierjahresplanes zur Kriegswirtschaft hin ohne Erschütterung gewährleisten sollte und deshalb gleichzeitig auch eine gewisse Unbeweglichkeit der Preise nach unten bewirkte, muß demgegenüber unter der Geltung der KWVO. jeder unter Einsatz seines besten wirtschaftlichen Könnens der Allgemeinheit dienen und grundsätzlich auch unter den höchstzulässigen Preisen anbieten, wo es ihm bei lauterem Wettbewerb nur immer möglich ist. Für die mit Preisbildungs⸗ aufgaben beauftragten Stellen ergibt sich daraus, daß sie bei der

v. 4

Einführung neuer Preise und bei der Erteilung von Ausnahme⸗ bewilligungen besonders strenge Maßstäbe anlegen und diesen Notwendigkeiten Rechnung tragen müssen. Es wird in Zukunft nicht der Nachweis einer Kostenerhöhung genügen, einen Preis⸗ erhöhungsantrag zu rechtfertigen. Die Wirtschaft kann auch nicht die Erhaltung eines Gewinnes in jedem Fall fördern, der unter normalen wirtschaftlichen Verhältnissen als gerechtfertigt anzu⸗ sehen ist. In der Kriegswirtschaft muß vielmehr auch von dem Produzenten verlangt werden, daß er unter vorübergehendem Ver⸗ zicht auf den ihm überlicherweise zukommenden Gewinn zum Besten der Allgemeinheit weiter mit allen Kräften produziert und daß er, wenn es notwendig werden sollte, sogar heine Reserven angreift und in den Dienst der allgemeinen Sache stellt.

u 2: Bei der Handhabung der von mir erlassenen Preis⸗ vorschriften haben sich Unterschiede zwischen den Stoppreisen und den Kostenpreisen entwickelt. Soweit es sich dabei um durch Sondervorschriften (LüO., Spinnstoffverordnung, Lederverord⸗ nung) geregelte Kostenpreise. handelt, soll es hierbei einstweilen sein Bewenden haben. Dagegen sind Mißstände dort zfestzu⸗ stellen, wo die eehn, von jeher den Preis auf der Kosten⸗ grundlage errechnet hat (sogenannte kalkulierte Preise). Bei der⸗ artigen Erzeugnissen hielt sie sich teilweise weder durch die Preisstopverordnung noch durch die für Kostenpreise erlassenen Sondervorschriften für gebunden. Diese Umgehungen des Preis⸗ erhöhungsverbots werden in Zukunft nicht mehr möglich sein; durch einen klarlegenden Runderlaß über derartige „kalkulierte“ Preise werden die bestehenden Mißstände beseitigt.

Zu 3: Eine wesentliche Schwierigkeit für die Preisüber⸗ wachung in der Produktionsstufe liegt erfahrungsgemäß in den mangelhaften Unterlagen über das ö“ des Preises. Aufzeichnungen über Kalkulationen oder die sonstigen Grund⸗ lagen der Preiserrechnung sind keineswegs eine Selbstverständ⸗ lichkeit und überall vorzufinden. Das Vorhandensein solcher Unterlagen ist aber Voraussetzung für eine schnelle Ueber⸗ prüfung der Zulässigkeit der Preise. Zur Ermöglichung einer wirksamen Preisüberwachung, insbesondere auch in der Pro⸗ duktionsstufe, habe ich deshalb eine Verordnung über die Auf⸗ zeichnung von Preisen erlassen. Durch ihre Bestimmungen wer⸗ den die Voraussetzungen für eine schlagkräftige Preisüber⸗ wachung geschaffen; gleichzeitig wird jeder Unternehmer ge⸗ zwungen, sich Klarheit zu verschaffen und über seine Preis⸗ stellung Rechenschaft abzulegen.

Zu 4: Welche Bedeutung der Preisauszeichnung und der Führung von Preislisten im Handel zukommt, ist jedem Preis⸗ überwachungsorgan hinlänglich bekannt. Ich habe es für angezeigt gehalten, die verschiedenen Bestimmungen auf diesem Gebiete zusammenzufassen und zu vereinheitlichen. Gerade in Zeiten, in denen die Ware knapp ist, hat die Auszeichnung der Preise besondere Wirkung und ist auch ein Mittel, um eine tätige Mit⸗ arbeit der kaufenden Verbraucherschaft bei der Preisüber⸗ wachung zu fördern. Der Durchführung der neuen Verord⸗ nung kommt deshalb eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Ich ersuche sämtliche Preisbehörden, für eine den Vorschrif⸗ ten entsprechende Preisauszeichnung besorgt zu sein.

Zusammenfassend stelle ich fest, daß die Erhaltung des be⸗ stehenden Preisgefüges im Kriege mehr denn je Aufgabe und Ziel der Preisbildung und Preisüberwachung ist. Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln muß an der Stetigkeit des Preis⸗ gebildes festgehalten werden.“ 152

2

Anmeldung von Erdölgerechtsamen im Generalgouvernement.

Krakau, 5. Dezember. In der Zeit vom 10. Dezember bis spätestens 31. März 1941 hat nach einer Verordnung des Gene⸗ ralgsuverneurs über die Pflicht zur Anmeldung von Berechti⸗ gungen zur Gewinnung von Erdöl oder Erdgas im General⸗ gouvernement jeder zur Benutzung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas Berechtigte dem zuständigen Bergamt seine Berech⸗ tigung anzumelden. Die Anmeldung hat ungeachtet dessen zu geschehen, daß die Gewinnungsrechte an Erdöl und Erdgas im Generalgouvernement gemäß der Verordnung über Bergwerks⸗ gerechtsame und Bergwerksanteile im Generalgouvernement vom 14. Dezember 1939 beschlagnahmt worden sind. Die Pflicht zur Anmeldung gilt auch für Grundeigentümer, denen auf eigenem Grund und Boden die Berechtigung zur Erdöl⸗ oder Erdgas⸗ gewinnung zusteht. Berechtigungen und Verträge, für welche die Anzeigepflicht nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, erlöschen mit Ablauf des 31. März 1941. Rechtsänderungen, die hierdurch herbeigeführt werden, begründen keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Leiter des Amtes Wirtschaft im Amt des Generalgouverneurs kann jedoch aus Billigkeitsgründen unter Ausschluß des Rechtsweges eine Entschädigung gewähren.

—=VyUðnnnreünVnÜeeüeeAeeeeEEnE’nnn

Berlin, 5. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe ) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze ) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland —,— bis —,—, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. §*) 40,00 bis 41,00 Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam II. 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, G0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, 0/1*) 40,50 bis 41,50 ), Gersten⸗ graupen, grob, C/4*) 37,00 bis 88,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne 0/6*) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00 ), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,95 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗

sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗

kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasi. Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. §) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis 9 feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 9% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 400% 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00. b

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

11u““