100 kg monatlich beträgt.
vember 1940) zu berechnenden Gebühren werden bis auf weiteres nicht erhoben. Den Zeitpunkt, von dem ab Gebühren erhoben wer⸗ dden, gebe ich noch bekannt. 88 Berrlin, den 14. Dezember 1940. w 1 Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. “ Dr. Ruoff. Neunte Bekanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Bezirks⸗Ledergroßhändler) vom 16. Dezember 1940. Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 31. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 127 vom 3. Juni 1940) wird bestimmt: Die Firma Dudenhöffer & Pres, Ledergroßhand⸗ lung, bisher in Schwetzingen, jetzt Pirmasens 3, Kaiserstraße 1, wird unter Aufhebung ihrer Ein⸗
setzung im Wehrkreis VII als Bezirks⸗Ledergroß⸗
händler für den Wehrkreis XII eingesetzt. Berlin, den 16. Dezember 1940. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. J. V.: Steitz.
Alnordnung 9898 der Reichsstelle für Lederwirtschaf (Bewirtschaftung der Lederabfälle) u“ X.“ vom 13. Dezember 1940.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur “ und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für Altmaterialverwertung ange⸗
. 5 1 ((GSegriffsbestimmung)
(1) Lederabfälle im Sinne dieser Anordnung sind die Waren der Nrn. 569 a und 569 b des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses (569 a: Abfalleder aller Art, noch als Leder ver⸗ wendbar; 569 b: Abgenutzte Lederstücke und ⸗waren sowie sonstige Lederabfälle (auch gemahlen), sofern ihre Benutzung als Leder oder zu Lederwaren nach ihrer Beschaffenheit aus⸗ geschlossen ist!]. .“
(2) Waren der Nr. 545 e des Statistischen Warenver⸗ eichtlisfes (Kopf⸗, Hals⸗, Bauchteile und Klauen sowie Roß⸗ schilder ohne Rücksicht auf das Eigengewicht des Stückes) sind dagegen nicht Lederabfälle im Sinne dieser Anordnung.
(Noch als Leder verwendbare Abfälle)
Handelsbetriebe dürfen Lederabfälle der Nr. 569 a von Betrieben, in denen die Abfälle angefallen sind (Anfall⸗ betrieben), nur beziehen, wenn sie im Jahre 1938 wenigstens 5000 kg solcher Lederabfälle bezogen und hierüber der Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft bis zum 1. Februar 1941 ein Er klärung abgegeben haben. 1
83
(Nicht mehr als Leder oder zu Lederwaren verwendbare Abfälle)
(1) Lieferung und Erwerb von Chromfalzspänen und Chromoberlederabfällen sind nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zulässig.é Der Lieferant dieser Lederabfälle muß die ihm von seinem Abnehmer übergebenen Einkaufsscheine oder Erklärungen darüber, daß der Abnehmer auf Grund einer allgemeinen Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft berechtigt ist, die betreffenden Mengen und Arten dieser Lederabfälle einzukaufen, innerhalb von fünf Tagen nach der Lieferung an die Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft unter Angabe von Menge, Art und Preis für je 100 kg der gelieferten Lederabfälle einreichen. .
(2) Die Verarbeitung von Lederabfällen der Nr. 569 b des Statistischen Warenverzeichnisses bedarf der Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft. Die Anträge sind bei der für den Verarbeiter zuständigen Wirtschaftsgruppe oder der von dieser Wirtschaftsgruppe beauftragten Stelle unter An⸗
abe der monatlich zu verarbeitenden Mengen und Arten fowie des Verwendungszweckes der Lederabfälle zu stellen. Die die Anträge mit ihrer Stellungnahme Berlin⸗Charlotten⸗
1““ “ 3
11
Wirtschaftsgruppe hat an dee escasble für Lederwirtschaft, burg 2, Knesebeckstraße 78, weiterzuleiten.
(3) Die Verarbeiter von Lederabfällen der Nr. 569 b des Statistischen Warenverzeichnisses müssen bis zum 10. Tage jeden Monats, erstmalig bis zum 10. Januar 1941, der Reichsstelle für Lederwirtschaft auf einem besonderen Vor⸗ druck Meldungen über die im Vormonat bei ihnen ange⸗ fallenen, von ihnen eingekauften, verarbeiteten und bei ihnen
vorrätigen Lederabfälle erstatten.
§ 4 (Vernichtung von Lederabfällen)
8 Lederabfälle dürfen nur mit Genehmigung der Wirt⸗ schaftsgruppe Lederindustrie vernichtet werden. Die Genehmi⸗ gung ist nicht erforderlich, wenn der Anfall weniger als
(Durchführungs⸗ und Ausnahmebestimmungen) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft krifft die für Durch⸗ sühesh⸗ dieser Anordnung erforderlichen? dmmnungeae sie
ann den Verkehr mit Lederabfällen im e““ abwei von den Vorschriften dieser Anordnung regeln. (Uebergangsbestimmungen)
868 1 Nr. 5 der Anordnung 55 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft (Beschlagnahme und Verarbeitungsanweisungen) vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.
Staatsanz. Nr. 68. und die Ausnahmegenehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft B 27/9. 39 vom 22. Sep⸗
end
tember 1939 werden aufgehoben. Sonstige von der Reichs
9 ; 1 1
stelle für Lederwirtschaft auf Grund von § 3 der Anordnung 55 bisher erteilte Genehmigungen für Lederabfälle, die nach § 3 Abs. 1 und 2 dieser Anordnung weiterhin erforderlich sind, bleiben in Kraft. “ 8
(Strafbestimmungen)
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft.
(Inkrafttreten) 8 8
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1941 in Kraft; sie ilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge⸗ Fteien von Eupen, Malmedy und Moresnet. G
Berlin, den 13. Dezember 1940.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. 8 M⸗ d. F. d. G. b.: Heimer.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. I. Stand der Reichsschuld.
Betrag (in Mill. R)
am 30. 6. 40] 30. 9. 40 8 8 “
Bezeichnung der Schuld
A. Fundierte Schuld.
a) Auf Reichsmark lautende Schuld:
4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge VI 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge V 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge IV 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge III 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge II 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1940, Folge I. 4 % Anleihe des Deutschen Reichs von 194344 . 6 4 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs von 1940.. 4 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs von 193939 Desgl., Zweite Ausgabe.. 4 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1939 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge . .. 1 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Dritte Folge ...... 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1938.... 4 ½ % auslosbare Schatzanweisunger des Deutschen Reichs von 1938, Zweite Folge 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Ertececheh“ 4 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs von 1938 . Desgl., Zweite Ausgabe.. 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, DPritte Folge 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Zweite Folge.. 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge.... . 4 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs von 1937. Schuldbuchforderungen, eingetragen auf Grund von § 65 des Gesetzes . Regelung der landwirtschaft⸗ lichen Schuldverhältnisse... 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Follge .ü.. 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Zweite Folge . . 4 ½ % Schuldscheindarlehn von 1936 4½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1936 . 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1935.. 4 % Schuldscheindarlehn von 1935 4 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs von 1935ͤ . . Desgl., Zweite Ausgabe. . 4 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 19355. .. 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1935.. . . . 4 % Anleihe des Deutschen Reichs von 19314.. . 4 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1934. Reichsschuldbuchforderungen f. frei⸗ willigen Arbeitsdienitt.. Reichsschuldbuchforderungen, einge⸗ tragen auf Grund: a) des Kriegsschädenschlußgesetzes. b) der Polenschädenverordnung.. Schuldscheindarlehn von 1928 .. 5 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1927 . .. . Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs: a) mit Auslosungsrechtenn.. b) ohne Auslosungsrechte..
Rentenbankdarlehen..
— 0 —2— q & 8n be —
— — ,— d0
— 80
T55ö]
EEE11“
670,3 56,7
118,7
463,0 264,1
754,2 986,0
416,1 13,3 133,1
55,5
Ea
4,7
722,9 121,0 22,8
121,0 21,7
295, 295,3
2 496,4 59,8 1 274,9
2 496,3
59,8 1 274,9 170,9 170,8
Betrag (in Mill. R. ℳ)
Bezeichnung der Schuld 8 30. 6.40
Schuld des Reichs bei der Reichsbank “ 82 372,5 26 457,8
r E11161 EEE111412“ 3 8
b) Auf fremde Währungen lautende Schuld
(in Millionen):
6 % Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1999 . „. 8 1nI“ Internationale 5 ½ %ige Anleihe des
Deutschen Reichs 1930
SESchwed. Kr. Schweiz. Fr. Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 3 § (Nennbetrag) 39,5 (Einlösungsbetrag zu 105 % = 41,4 9)
„ 29b9b292às— 2
Summe b: 1 272,7 1 269,9
Summe a: 32 372,9 36 457,8
Summe der fundierten Schuld.. 33 645,7 37 727,7
1. Die Umrechnung der fremden Währungen in nℳ ist zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um⸗ rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.
2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgischen, hol⸗ ländischen und deutschen Anleihebesitz wurden vom Schuldkapital ab⸗ gesetzt; sie beliefen sich am 30. September 1940, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 42,2 Mill. R.ℳ für die Internationale 5 ½ %ige Anleihé des Deutschen Reichs 1930 und auf 67,5 Mill. Rℳ für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.
3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen. . “ 8
8
B. Schwebende Schuld.
a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegen⸗ wert und von Reichswechseln
b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung, von unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegen⸗ wert .
Kurzfristige Darlehn
Betriebskredit bei der Reichsbank
Summe der Zahlungsverpflichtungen Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen ushs...
Summe der schwebenden Schuld II. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.
29,4 638,6 685,3
22 769,6 10,5 22 780,1
29,4 1 513,0 626,2
28 323,1
6 5 ² (-5565 EEEEEEEE“ .
8 . 2
10,5 28 333,6
109,3 3 614,6
1 Anleihestock⸗Steuergutscheine .. . 109,3 2 NF-⸗Steuergutscheine I. 1 175,4 2 380,7
„„ 2
3 556,1
Aus bder Verwoaoltuüung.
Steuerpflicht bei Wertpapierveräußerungen.
Der Reichsminister der Finanzen süft bekannt, daß die Ver⸗ ordnung über die Nichtbesteuerung der Einkünfte aus Wertz papierveräußerungen vom 22. Juli 1939 . 1 S. 1316) nicht verlängert wird. Einkünfte aus Spekulationsgeschäften in Wertpapieren sind ab 1941 wieder in dem früheren Umfang steuerpflichtig. Spekulationsgeschäfte liegen bei Wertpapieren vor, wenn diese innerhalb eines Jahrs ab dem Tag der Anschaffung veräußert werden.
[Wirtschaftstein.
Eine Warnung des Reichspreiskommissars. Der Reichspreiskommissar sat die Preisbehörden angewiesen, in Zukunft bewußte oder grobfahrlässige Verstöße gegen Preis vorschriften ohne jede Rachsicht zu verfolgen. Wer Waren eigennützig verschlechtert, 1 wer eigennützig die Warenmenge verxingert, ohne die Preise entsprechend zu ermäßigen 3 1 wer sich durch Förstellung oder den. Vertrieb minderwertiger Ersatzwaren bereichert,
Lieferung von Waren von Gegenlieferungen abhängig macht odet sich gegenüber abhängig machen läßt,
wer Lieferungen verweigert oder zurückbehält, um sich geld⸗ liche Vorteile zu 18 “
wer sich an unmittelbaren oder mittelbaren Kriegslieferungen bereichert, , —
wer Höchstpreise oder Höchstspannen berechnet und dadurch unangemessen hohe Gewinne erzielt, 1“
wer im Schleich⸗ oder Schwarzhandel Ueberpreise fordert oder zahlt, 1 898
wer als Vermieter oder Verpächter eine höhere als die ge* setlich zulässige Miete oder Pacht er ert, annimmt oder sich sonst n irgendeiner Weise gewähren läßt, 8
wer als Mieter oder Pächter unmittelbar oder mittelbar eine höhere als die gesetzlich zulässige Miete oder Pacht zahlt,
wer sich 88 sonstige Weise Gewinne verschafft oder ent lehen läßt, die nach den Ffeungsätzen einer kriegsverpflichteten Wirt⸗ schaft als unangemessen ho 9 .e werden müssen, wird wegen seines eigennützigen Verhaltens sehr 1 I Per⸗ den, in besonders verwerflichen Fällen nach 8 4 der Volksschäde lingsverordnung vom 5. September 1939. In allen Fällen mern⸗ außerdem eine etwa gewährte Ausnahmebewilligung widerrufen⸗ Alle Gewinne und sonstigen Vorteile, die jemand sich durch u faubere Geschäfte der vorstehend gekennzeichneten Art verschafft werden ihm zugunsten des Reiches wieder fortgenommen, 8 zwar ohne Rcsicht auf die weitere E istenzfähigkeit Heges 8 triebes oder Geschäftes. Wer den Kampf des deutschen olkes u
I n 1896882 1“
sein Leben benutzt, um sich zu bereichern, wird in seiner Existens vernichtet werden. .“
wer Kettenhandel oder Koppelungsgeschäfte betreibt oder die
Forstliche Arbeitstagung in Berlin.
Generalforstmeister Alpers vor Vertretern des Waldbesitzes.
Im Plenarsaal des Preußenhauses fand am Monta eine Arbeitstagung statt, an der die leitenden Beamten der Reichs⸗ orstverwaltung und von den einzelnen Landesbauernschaften des sersthsnahrstandes entsandte Vertreter des nichtstaatlichen Wald⸗ besitzes teilnahmen.
Generalforstmeister Alpers nahm dabei zu grundsätzlichen Fragen Stellung., Durch die Vereinbarung zwischen dem Reichs⸗ forstmeister und dem Reichsbauernführer und Reichsernährungs⸗ minister Darré, so führte er u. a. aus, wurde für die während der Kriegszeit zu lösenden wichtigen Aufgaben der gesamte forst⸗ liche Apparat des Reichsnährstandes dem Reichsforstmeister zur Verfügung gestellt. Dadurch war es möglich, die Geschlossenheit der gesamten forstlichen Arbeit gerade jetzt im Kriege sicherzu⸗ stellen. Nicht nur in der betriebswirtschaftlichen Lenkung der staatlichen Forsten setzte die intensive Arbeit des Reichsforst⸗ meisters ein, sondern auch in der fachlichen Hilfe und in der wirtschaftlichen Verbesserung des privaten Waldbesitzes, der ein notwendiges und nicht zu entbehrendes Glied der gesamten deut⸗ schen Forstwirtschaft ist. Gerade bei der besonderen Bedeutung des privaten Waldbesitzes muß dieser in seinen geschichtlich ge⸗ wordenen Eigentumsformen mit seinen speziellen Aufgaben er⸗ halten werden. Dieser Grundsatz beherrscht die Einstellung des Reichsforstmeisters gegenüber dem privaten Waldbesitz Genexal⸗ forstmeister Alpers gab abschließend einen Ueberblick über die Leistungen des gesamten deutschen Waldes seit 1934.
Der Vertreter des Reichsnährstandes, Hauptabteilungsleiter Dr. Brummenbaum, hob hervor, daß den gesamten Privat⸗ waldbesitz die Einstellung des Reichsforstmeisters als Vertreter der Forsthoheit dem Privatwald gegenüber mit großer Befrie⸗ digung erfülle. Er sei überzeugt, daß auch in Zukunft sowohl die forstliche Organisation des Reichsnährstandes als auch jeder einzelne Waldbesitzer in voller Erkenntnis der volkspolitischen Not⸗ wendigkeit es als selbstverständliche Pflicht betrachten werden, an der überragenden und vordringlichen Aufgabe der Versorgung der deutschen Wirtschaft mit dem Rohstoff Holz zu ihrem Teil mit aller Kraft mitzuarbeiten.
Die Tagung gab den leitenden deutschen Forstbeamten und den führenden Persönlichkeiten des Privatwaldbesitzes die Grund⸗ lage für die kommende gemeinsame Arbeit im gesamten deutschen Wald unter einheitlichen Richtlinien. .
Zweite Kriegserzeugungsschlacht macht uns noch blockadefesfter. Zur Rundfunkrede des Reichsbauernführers.
Am Sonnabend hat der Reichsbauernführer und Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft, R. Walther Darré, mit einer großen Rede, die über alle deutschen Sender verbreitet wurde und die das Landvolk in allen Gauen des Großdeutschen Reiches, z. T. im Gemeinschaftsempfang, gehört hat, die zweite Kriegserzeugungsschlacht eröffnet. Die Tatsache, daß die, zweite Erzeugungsschlacht im Kriege keine neuen Parolen enthält, son⸗ dern daß es auch diesmal gilt, nach den bewährten Leitsätzen zu wirtschaften, ist als Beweis für die Stetigkeit und Folge⸗ richtigkeit der nationalsozialistischen Agrarpolitik zu werten. Von Erzeugungsschlacht zu Erzeugungsschlacht wurde die Leistung ge⸗ steigert, so daß schließlich der Grad der Selbstversorgung auf 83 bis 85 v. H. gesteigert werden konnte, während er vor der Macht⸗ übernahme gerade etwas über 60 v. H. betragen hatte.
Zwei Leitsätze waren es, die der Reichsbauernführer jetzt in seiner Rede besonders hervorhob. Steigerung der Erträge des Hackfruchtbaues, der nicht allein Hauptträger unserer Ernährung sondern auch die Grundlage für unsere Fleischversorgung ist, und Sicherung des planvollen Futterbaues, um so die Leistungsfähig⸗ keit unserer Viehhaltung aufrechtzuerhalten und damit den Sieg in der Milcherzeugungsschlacht zu gewährleisten. Dem deutschen
Die italienischeslowakischen Handelsvertrags⸗ verhandlungen.
Rom, 16. Dezember. Die slowakische Handelsdelegation führt egen 6s1g Besprechungen mit der italienischen Regierung in tom durch. Die Hauptaufgabe ist, den bestehenden modus vivendi durch ein Handelsabkommen zu ersetzen. Die Slowakei hat für
Italien besonders als Holzlieferant große Bedeutung.
Die Kontrolle der nationalwichtigen Industrie⸗ zweige in Spanien. d
Madrid, 16. Dezember. Durch die Erklärung gewisser Indu⸗ strien als nationalwichtig hat sich der spanische Staat die Möglich⸗ keit geschaffen, auf die Entwicklung dieser Wirtschaftsgruppen einen direkten Einfuß auszuüben, zu deren Kontrolle gewisse Abgeordnete in die Aufsichtsräte der betreffenden Werke werden. Nach einer neuen Verfügung vom 9. 11. 1940, die im „Boletin Oficial“ veröffentlicht ist, dürfen diese Abgeordneten, denen auf Grund ihrer Funktionen häufig Einblick in die Fabrikationsgeheimnisse sügeben werden muß, in Zukunft erst nach Ablauf von mindestens ünf Jahren nach Beendigung ihrer Kontrollzeit in der betreffen⸗
en Industrie persönliche Beteiligungen in ähnlichen Industrien aufnehmen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Dauer ihrer Kontrollfunktion innerhalb der betreffenden Industriegruppe.
Englands Käufe in der Türkei wandern mangels Verschiffungsgelegenheiten in die Lagerhäufer.
In einer weltwirtschaftlichen Wochenübersicht hat der Lon⸗ bvoner Rundfunk von dem neulich zwischen der sct, 9. und Groß⸗ ritannien abgeschlossenen Finanzabkommen die Behauptung aufgestellt, daß es einen erheblich verstärkten Warenstrom in beiden Richtungen vorsehe. Fast zugleich wird aber auch aus Pltanbul berichtet, in welcher Weise sich der von den Londoner 4 eic gandastistegen gesehene Warenstrom vollzieht. Vor einiger Feit haben die Engländer in der Türkei 5000 t Rosinen und 4 00 t Feigen gekauft, die man inzwischen, da keinerlei Ver⸗ hiffungsmöglich eiten bestehen, in einem Messepalast in Izmir hn elagert hat. Für die türkischen Firmen wird im Hinblick auf iese britischen Gepflogenheiten nunmehr die rage der Lager⸗ räume immer dringlicher, und es söct sogar Frag vielfach die Frage erörtert werden, ob es überhaupt zweckmäßig sei, noch eiter derartige Verkäufe an England zu tätigen, wesl babuech die agerhäuser in der Tüxkei auf unabsehbare Zeit versperrt würden. 88 ererseits wird es in den türkischen Wirtschaftskreisen als ein referfrenlicher Zustand empfunden, daß die britischen Käufe fast 1 8 mit den anfallenden Zinszahlungen für die früher der also gewährten englischen Anleihen finanziert werden und damit o der Türkei keine Devisen bringen.
7 8
der Kommission des
Landvolk wurde auch vom I1“ gleichzeitig der Weg gewiesen, wie es diese Aufgaben am besten lösen kann, nämlich durch Pflege und Gesunderhaltung des Bodens und durch regelmäßigen Saatgutwechsel. .
Es wäre aber grundfalsch, wenn man annehmen wollfe, daß die zweite Kriegserzeugungsschlacht nur das deutsche Landvolk selbst angehen würde. Die Leistung, die der deutsche Bauer und die deutsche Bäuerin, die oft die ganze Last zu tragen hatte, ebenso wie der deutsche Landarbeiter und alle sonstigen Arbeits⸗ kräfte geleistet haben, sind für den Volksgenossen in der Stadt eine Verpflichtung, sparsam und haushälterisch mit allen Nah⸗ rungsgütern umzugehen. Besonders gilt es, die Nahrungsmittel so zu verwerten, daß uch alle Nährstoffe erhalten bleiben und uns zugute kommen. Außerdem ist es auch notwendig, daß das Land die Arbeitskräfte deutschen Blutes bekommt, die es zur Be⸗ wältigung seiner großen Aufgaben benötigt, besonders, daß die deutsche Landwirtschaft genügend Nachwuchs erhält. Was die Arbeit des deutschen Bauern für uns bedeutet, das hat der Führer in seiner Rede vor den deutschen Rüstungsarbeitern aus⸗ gesprochen. Sie sind es nach seinen Worten gewesen, die gemein⸗ sam mit dem deutschen Arbeiter die Voraussetzung für den Auf⸗ bau unserer Rüstung geschaffen haben. „Die zwei haben es mir ermöglicht, diesen Kampf vorzubereiten, rüstungsmäßig die Vor⸗ aussetzungen zum Standhalten zu schaffen. Und die zwei schaffen mir auch die Möglichkeit, den Krieg, ganz gleichgültig, wie lange er dauern sollte, durchzuführen.“ Die zweite Kriegserzeugungs⸗ schlacht aber, die der Reichsbauernführer jetzt eröffnet hat, wird
genau solch Sieg werden, wie es die ersten Erzeugungsschlach⸗
ten waren, sie wird Deutschland noch blockadefester machen; denn
die nationalsozialistische Agrarpolitik hat aus dem Weltkriege die
einzig richtige Lehre gezogen, daß nur der Herr seiner politischen
Entschlüsse ist, der den Brotkorb des Volkes in eigener Hand hat. 8 b
Beiratsfitzung der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe. 1e“
Die Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe hielt am 16. De⸗ zember 1940 in Berlin eine erweiterte Beiratssitzung ab, an der neben Vertretern des Reichswirtschaftsministeriums, der Reichs⸗ wirtschaftskammer und der Reichsgruppe Handel auch die Leiter der bezirklichen Gliederungen der Wirtschaftsgruppe teilnahmen. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe, Franz Kersting, Köln, kennzeichnete Arbeit und Aufgaben der hier zusammengeschlossenen Kaufmannsberufe: Handelsvertreter und Handelsmakler, Versiche⸗ rungsvertreter und Versicherungsmakler, Grundstücks⸗ und Hypo⸗ thekenmakler, Versteigerer, Versandvertreter, Anzeigenvertreter. Das Gemeinsame dieser Berufe sei in der für sie alle geltenden volkswirtschaftlichen Stellung und der gleichen betriebswirtschaft⸗ lichen Voraussetzung zu sehen, der sie nur durch täglichen persön⸗ lichen Einsatz gerecht werden könnten: Bindeglied zwischen den Wirtschaftsstufen zu sein. Die Schilderung der Leistungen der Mitglieder und ihrer Bewährung in der Kriegswirtschaft klang in einem Bekenntnis aus für die Kaufmannsinitiative und die auf Selbstverantwortung und Risikobereitschaft aufgebaute Arbeit des deutschen Kaufmanns in der verpflichteten Wirtschaft. Die Er⸗
fahrung der Wirtschaft in Krieg und Frieden zeige, daß für den
Warenweg vom Erzeuger zum Verbraucher Betreuung und Dienst⸗ leistungen dieser Berufsgruppen unentbehrlich sind, gleichgültig, ob die Leistungen der Berufe von der volkswirtschaftlichen Seite oder vom Kostenstandpunkt aus betrachtet würden.
Der Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe Handel, Ohlen⸗ dorf, sprach über die Gesamtlage des deutschen Handels und die Verpflichtung, die Leistungen und Standorte seiner Betriebe nach den Bedürfnissen des deutschen Volkes zu richten. Er unterstrich hierbei die treuhänderische, vermittelnde Funktion dieser Kaufleute
der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe. — Bei der Erstattung
des Geschäftsberichtes seitens der Geschäftsführung wurde zum Ausdruck gebracht, daß Verwaltungszusammenfassung und Ausbau der bezirklichen Gliederungen die wichtigsten organisatorischen Auf⸗ gaben der Gruppe sind, um ihre Gliederungen zu entlasten und die Betreuung der Mitglieder zu verstärken.
Auslandes.
Konzentration der japanischen Baumwoll⸗ spinnerei.
stv, 16. Dezember. Im Rationalisierungskomitee der ja⸗ Pnien 1“ der Baumwollspinnereien ist ein Plan zur
ildung von 10 Blocks von je 1 Million Spindeln ausgearbeitet worden. Gegenwärtig sind in der Vexeinigung 77 Gesellschaften mit 11,4 Mill. Spindeln zusammen eschlosen Die großen Ge⸗ sellschaften Toyo (1,58 Mill. Spindeln), Dai Nippon (0,04 Mill Spindeln), Aaheßa uchi (1,0 Mill. Spindeln) und Kureha (0,81 Mill. Spindeln) sollen eigene Blocks bilden, während die übrigen Gesellschaften in 6 Blocks zusammengefaßt werden. Dabei be⸗ steht die Möglichkeit, entweder jeweils eine Vereinigung zu bilden oder sich zu einer Gesellschaft zu fusionieren. Die Aufgaben der Blocks sollen sein: gemeinsamer Kauf von Rohmaterial ge⸗ meinsamer Verkauf der Erzeugnisse, Leitung der Erzeugung, Besserung der Technik, gemeinsamer Kauf der Maschinerie. Die 10 Blocks sollen zu einem Rat zusammentreten, der die gemein⸗ samen Fragen behandeln soll.
Dieser Vorschlag des Rationalisierungskomitees ist von der Vollversammlung der Spinner angenommen und die Blockbildung innerhalb von 3 Monaten beschlossen worden. Jeder Block soll jedoch nur aus 500 000 Spindeln bestehen, um so das Ueber⸗ gewicht der Nessenge eedesten etwas zu verringern. Ueber mehr als 500 000 Spindeln verfügen 7 Gesellschaften. Neben diesen 2 Blocks der großen dürften sich — nach der Gefamtzahl der Spindeln — noch 10 Blocks der kleinen Gesellschaften bilden. Es ist aber möglich, daß eine Anzahl kleiner Ge ellschaften von den großen Firmen übernommen wird, so daß sich die Zahl von 10 Blocks der kleinen Gesellschaften vermindert.
—————
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung decfüdgn 8
am 17. Dezember auf 74,00 R. (am 16. Dezember auf 74,00 Rℳ)
für 100 kg. 8
1I1“
Rotierungen— Verliner Metallbörfenvorstandes vom 17. Dezember 1940.
(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte
Lieferung und Bezahlunga. Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken I 9 Walz⸗ oder Drabtbarren Reinnickel 98 — 99 % „ Antimon⸗Regulus. 8 „
8 “
ÄT „„
17,24, Stockholm 102,72 ⅛, Oslo 98,50 nom.
Berliner Börse vom 16. Dezember.
8
Die Aktienmärkte lagen in der neuen Woche bei Festsetzung der ersten Kurse überwiegend etwas schwächer. Die Umsätze waren nach wie vor verhältnismäßig klein. Bei der geringen Aufnahmeneigung fand das an sich mäßige Angebot zumeist nur zu niedrigeren Kursen Aufnahme.
Von Montanen gaben Buderus *, Rheinstahl ¾ und Ver⸗ einigte Stahlwerke % her. Hoesch stiegen um MN und Harpener um ½ %. Braunkohlenwerte lagen stärker gedrückt. Deutsche Erdöl büßten 1, Rheinebraun 1 ¼ und Ilse⸗Bergbau 2 ½ % ein., Leopoldgrube, die ausschließlich Bezugsrecht gehandelt wurden, lagen um etwa ¾ % niedriger. Bei den Kaliwerten ermäßigten sich Salzdetfurth um ½ und Wintershall um ¼ %. In der chemischen Gruppe fielen v. Heyden und Rütgers durch Steige⸗ rungen von 2 ½ bzw. 3 % auf. Farben gaben % und Gold- schmidt 2 % her. In Elektro⸗ und Versorgungswerten blieb das Geschäft sehr ruhig. Zu erwähnen sind Gesfürel und Siemens mit je — ⁄½, Rheag, RWE und Schlesische Gas mit je — 1 %. Bei den Autowerten verloren BMW und Daimler je ½ %. Von Maschinenbaufabriken gewannen Demag 2. Höher lagen ferner noch von Bauwerten Berger mit ½† ½2, von Zellstoffaktien Aschaffenburger mit +† 1 ¼ % und von Brauereianteilen Dort⸗ munder Union mit + 1 ½ %. Süddeutsche Zucker stiegen um ¾¼ %, Im letztgenannten Ausmaße schwächer tendierten Gebr. Jung⸗ hans, verloren Feldmühle 1 %.
Im Verlauf bröckelten die Kurse am Aktienmarkt als Folge des überaus ruhigen Geschäfts meist weiter leicht ab. Farben und Siemens⸗Stämme ermäßigten sich um je ½ %, AEG um 1, Fersnahn um 1 ½ %. Vereinzelt konnte man auch Erholungen eobachten, so bei BMW und Feldmühle, die den Anfangskurs um je ¾¼ % überschritten.
Am Börsenschluß waren am Aktienmarkt kaum besondere Veränderungen festzästellen. Soweit Notierungen erfolgten, lagen sie eher unter den Verlaufskursen. Farben schlossen mit 196 %, Rheinmetall Borsig gaben gegen den ersten Kurs um 4 9% nach, während Braubank 1 % höher aus dem Verkehr gingen. Reichsaltbesitz konnten sich wieder auf 153 %⅜6 erholen.
Am Kassamarkt gaben von Bankaktien Handelsgesellschaft um ½ % nach, während Deutsche Bank und Dresdner Bank im gleichen Ausmaß höher ankamen und Commerzbank % % ge⸗ wannen. Bei den Hypothekenbanken verloren Dt. Hyp. 1, wäh⸗ rend Meininger Hyp. 1 ½ % gewannen. Sehr fest lagen wieder Schiffahrtswerte. Hapag und Nordlloyd mußten repartiert wer⸗ den, wobei erstere 3 %, letztere 4 % gewannen. Hamburg Süd und Hansa Dampf stiegen um 1 ½ bzw. ½ %. Bahnwerte hatten bei kleinem Umsatz kaum nennenswerte Kursbewegungen zu ver⸗ zeichnen. Von Industrieaktien sind Bürgerl. Brauhaus bei Repartierung mit +† 5 und Lindner mit +† 3, dagegen Schles. A⸗Gas mit + 7 gegen letzte Notiz am 21. 11. und Rathgeber Waggon mit + 4 % hervorzuheben. Von Kolonialanteilen büßten Doag 1 % ein. Steuergutscheine I und II notierten wie am Vortag.
Von variablen Renten notierten Reichsaltbesitz 153 gegen 153 ¼. Steuergutscheine I nannte man weiterhin 106 4.
Am Kassarentenmarkt zeigte sich Nachfrage für Hypotheken⸗ pfandbriefe und Kommunalobligationen, die vereinzelt Kurs⸗ gewinne von ½6S — ½ % aufwiesen. Freundliche Verfassung hatten auch Stadtanleihen. Dekosama II gewannen ½ *%, während do. um 20 Pfg. nachgaben. Die am Sonnabend neu eingeführte Deutsche Kommunal⸗Anleihe von 1939 unterschritten den Ein⸗ führungskurs von 102 ℳ um ℳ¼ %. Bei den Industrieobliga⸗ tionen waren 5 h7hige Thyssen um %, 4 ½ % ige do. 4 %io fester. Von 4 ½ igen Reichsschätzen fielen 37er I. und 38er III. Folge mit je +† ⅛, 38er IJ. dagegen mit — 1⅛ % auf. 36er Reichsbahn⸗ schätze gewannen 10 Pfg.
Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 126 bis 2 % % unverändert.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine besonderen Veränderungen ein.
Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 23. bis 29. Dezember 1940.
Montag, 23. Dezember.
Berlin: Dr. Hugo Remmler A.⸗G., Berlin, ao., 15 Uhr. Gronau i. W.: Spinnerei Deutschland, Gronau i. Westf., 15 Uhr. Kassel: A.⸗G. für pharmazeutische Bedarfsartikel vorm. Georg Wenderoth, Kassel, 16 Uhr. 8 Wien: Brauerei Schwechat A.⸗G., Wien, 12 Uhr
Dienstag, 24. Dezember.
Mittwoch, 25. Dezember. (1. Weihnachtsfeiertag)
Donnerstag, 26. Dezember. (2. Weihnachtsfeiertag)
Freitag, 27. Dezember.
Sonnabend, 28. Dezember. A.⸗G., Kiel, 12 Uhr.
Sonntag, 29. Dezember. Wien: Martin Miller A.⸗G., Wien, ao., 12 Uhr.
dte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. “
Devisen.
Prag, 16. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G. 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B.“ Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B. Athen 20,58 G., 20,62 B.
Budapest, 16. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam —,—, Berlin 136,20, Bukarest 3,42 ½, London 13,95, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,—, Prag 13,62, Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slowakei 11,86.
London, 17. Dezember. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssek —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Alres (offiz.) 16,90 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.
Paris, 16. Dezember: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 17. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 — 75,43, London —,—, New York 1882⁄16 — 188 ⁄6, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors 3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,— Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 16. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 8,65, London 16,35, New York 431,00, Brüssel 69,25 nom., Mailand 21,70, Madrid 40,00, Holland 229,50 nom., Berlin 172,50, Lissabon Kopenhagen 83,50 nom.,
Kiel: W. Jacobsen
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