1940 / 298 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

88 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1940. S. 2

(11) (neu): „Der Leiter der Betriebskrankenkasse kann Maß⸗ nahmen zur Verhütung von Erkrankungen der ein⸗ zelnen Kassenmitglieder treffen, insbesondere Erholungskuren gewähren oder Zuschüss artigen Kuren geben.“

8 d) Familienhilfe.

Absatz (1) erhält nachstehenden Zusatz:

„Zu den Kindern im Sinne des § 205, Nr. 1 und 2

RVO., gehören auch die Pflegekinder, die von den

Versicherten unentgeltlich verpflegt werden.“

Absatz (2) Satz 2 erhält nachstehende Fassungt: „Sie gewährt einen Zuschuß von 70 v. H. zu den Kosten für Hilfsmittel, Stärkungs⸗ und andere als kleine Heilmittel, höchstens jedoch 30,— R. ℳ.

Absatz (4) Satz 3 erhält nachstehende Fassung:

„Für die übrigen Versicherten trägt sie auf die Dauer von 3 Wochen die vollen Kosten. Für weitere 10 Wochen wird ein Zuschuß von 50 v. H. der Kur⸗

und Verpflegungskosten, mindestens aber werden die

Kosten der ärztlichen Behandlung und 70 v. H. der

Keosten für Arznei und kleinere Heilmittel gewährt.“

Absatz (7) (neu):

„Der Leiter der Betriebskrankenkasse kann Maß⸗

nahmen zur Verhütung von Erkrankungen der ein⸗

zelnen Familienangehörigen treffen, insbesondere Er⸗ holungskuren gewähren oder Zuschüsse zu derartigen

Kuren geben.“

Der bisherige Absatz (7) wird Absatz (8).

1f) Familiensterbegeld.

§ 6f erhält nachstehende Fassung:

Dem Mitglied wird beim Tode des Ehegatten das Zwanzigfache, beim Tode anderer näitversicherter An⸗ gehöriger das Zehnfache des Grundlohnes des Ver⸗ sicherten als Sterbegeld gewährt.“

§ 8 8 Absatz (2) erhält nachstehenden Zusatz: „Für Weiterversicherte, die der Versicherungspflicht nur deshalb nicht unterliegen, weil der regelmäßige Jahresarbeitsverdienst 3600,— übersteigt, be⸗ trägt der Beitrag 3,6 v. H. des Grundlohns.“ Absatz (3) Satz 2 erhält nachstehende Fassung: „Als Zahltag wird der letzte Kalendertag eines jeden Monats festgesetzt.“

§ 9

Der bisherige Wortlaut wird Absatz (1)

Absatz (2) (neu): Für Weiterversicherte, die der Versicherungspflicht nur deshalb nicht unterliegen, weil der regelmäßige Jahresarbeitsverdienst mehr als 3600,— Eℳ be⸗

trägt, und die im Erkrankungsfalle Lohn oder Ge⸗ halt weitergezahlt erhalten, gilt § 6 uneingeschränkt.

III.

Diese Satzungsänderung tritt am 1. Januar 1941, der eu eingefügte Satz 2 des § 1 Absatz (2 f) jedoch bereits mit irkung vom 1. Juli 1940 in Kraft.

8 Die Aenderung zu § 2 Absatz (3) neu tritt mit

Wirkung vom 1. November 1939 in Kraft. Im Hinblick auf en bisherigen Rechtszustand abgegebene Willenserklärungen, ie das Mitgliedschaftsverhältnis bei Ersatzkassen ö sbesondere Kündigungen, sind unwirksam.

erlin, den 12. Dezember 1940. Der Reichsarbeitsminister. V. ESDhu

Bekanntmachung

des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen zur Einführung des Gesetzes über das Kreditwesen im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig.

Auf Grund des Artikels 1 Ziffer 2 der Verordnung über Maßnahmen aus Anlaß der Einführung des Reichsrechts und des Preußischen Landesrechts in dem Gebiet der bis⸗ herigen Freien Stadt Danzig vom 30. Dezember 1939 (RGBl. I 1940 S. 33) wird bestimmt:

Artikel 1

Im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig treten in Kraft:

a) die Bekanntmachungen des Aufsichtsamts für das Kreditwesen vom 13. März 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 63) Erste Bekanntmachung in der zur Zeit geltenden Fassung,

24. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 149) Dritte Bekanntmachung

in der Fassung der Ersten Bekanntmachung des

eichswirtschaftsministers zur Durchführung des

Gesetzes über das Kreditwesen vom 25. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 99),

18. Dezember 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 297) Vierte Bekanntmachung —, 7. Oktober 1937 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 233) Fünfte Bekanntmachung —,

22. Dezember 1938 (Seutscher Reichsanzeiger Nr. 300) Sechste Bekanntmachung —,

Artikel 1 der Achten Bekanntmachung des Reichs⸗ kommissars für das Kreditwesen vom 25. Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 146) in der Fassung der Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kreditwesen vom 9. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 36),

die Sechzehnte Bekanntmachung des Reichsaufsichts⸗ amts für das Kreditwesen vom 4. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288).

Artikel 2

6(1) Die in den §8§ 8, 9, 12 und 14 des Gesetzes über das Kreditwesen vorgeschriebenen Anzeigen sind dem Reichsauf⸗ sichtsamt für das Kreditwesen von den Kreditinstituten im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig vom 1. Januar 1941 an laufend zu erstatten.

(2) Die Kreditinstitute haben für vor dem 1. Januar 1941 gewährte und zu diesem Zeitpunkt noch bestehende

Kredite die im § 12 Absatz 2 des Gesetzes vorgeschriebene An⸗ zeige zusammen mit dem Jahresabschluß 1940, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 1941, zu erstatten.

(3) Vor dem 1. Januar 1941 eingeräumte gemäß § 14 Absatz 7 des Gesetzes in Verbindung mit Artikel 13 der Ersten Durchführungsverordnung vom 9. Februar 1935 (RGBl. I S. 205) in der Fassung des Artikels 7 der Dritten Durchführungsverordnung vom 30. Juni 1936 (RGBl. I. S. 540) anzeigepflichtige Kredite sind dem Reichsaufsichts⸗ amt bis zum 30. Juni 1941 anzuzeigen.

(4) Die Anzeigepflicht nach § 12 des Gesetzes entfällt, wenn die Kredite am 1. Januar 1941 in der Höhe ihrer Bewilligung und ihrer tatsächlichen Inanspruchnahmes den festgesetzten Hundertsatz des haftenden Eigenkapitals nicht mehr übersteigen. Dies gilt sinngemäß für Anzeigen nach Absatz (3) dieses Artikels.

(5) a) Die Vorschriften des § 20 des Gesetzes über das Kreditwesen betreffend Einreichung der Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung an das Reichsbankdirektorium finden Anwendung für Geschäftsjahre, die nach 31. Dezember 1939 begonnen haben oder beginnen.

b) Die auf Grund des § 20 des Gesetzes dem Reichsbank⸗ direktorium und auf Grund des Artikels 7 der Sechzehnten Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für das Kredit⸗ wesen vom 4. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 288) dem Reichsaufsichtsamt einzureichenden Jahres⸗ bilanzen sind nach den in der Zweiten Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute vom 18. Oktober 1939 (RGBl. I S. 2079) veröffentlichten Mustern aufzustellen.

Berlin, den 17. Dezember 1940. Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen.

dem

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte Vermögen des Arthur Nohel, geb. 15. Oktober 1884 in Charvatec, und seiner Ehefrau Irene, geb. Hönig, geb. am 26. August 1893 in Neustadt a. d. Mettau, beide 1 gewesen in Trupschitz, hiermit zugunsten des utschen Reiches ein⸗ gezogen. Reichenberg, den 16. Dezember 1940. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. J. V.: Möller.

Anordnung Nr. 32 der Reichsstelle für Tabak, Bremen, vom 14. Dezember 1940.

v Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur und 8E des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 Die zur Herstellung von Tabakwaren nach den Anord⸗ nungen der Reichsstelle für Tabak freigegebenen Rohtabak⸗ verarbeitungsmengen dürfen nur von der natürlichen oder juristischen Person oder Gesellschaft verarbeitet werden, die Inhaber des Betriebes ist. Der Inhaber des Betriebes darf die Genehmigung zur Verarbeitung von Rohtabak nur an dem Betriebsort und in dem Betriebe, dessen Verhältnisse für die Bemessung der Verarbeitungsmenge maßgebend ge⸗ wesen sind, ausnutzen. 1 § 2

sich aus § 1 ergebende Befugnis zur Verarbei⸗

(1) Die sich tung von Rohtabak kann nur mit Zustimmung der Reichs⸗ stelle Tabak übertragen werden.

(2) Für den Fall gesetzlicher oder testamentarischer Erb⸗ folge ist die Zustimmung der Reichsstelle für Tabak nicht er⸗

forderlich. § 3

Als Uebertragung im Sinne des § 2 gilt auch jeder Wechsel in der Person des Inhabers oder in der Rechtsform des Unternehmens sowie jedes Rechtsgeschäft, durch das die Befugnis zur Verarbeitung von Rohtabak 1) der Aus⸗ übung nach überlassen wird.

§ 4

Die Reichsstelle für Tabak kann die Genehmigung zur Verarbeitung von Rohtabak ganz oder teilweise entziehen

E11“ gegen diese Anordnun den §§ 10, 12 bis 15 ordnung über den bestraft. ““ 4“

(1) Diese Anordnung tritt am 15. Dezember 1940 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Anordnung Nr. 10 vom 17. August 1936 (Deutscher Reichshteiger und Preu⸗ siicher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 19. August 1936) außer

raft.

(2) Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten B2-J SS. und die Gebiete von Eupen, Malmedy und

Bremen, den 14. Dezember 1940.

Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.

Der Regierungsinspektor Alfred Behrendt bei der

Preußischen Oberrechnungskammer, zur Zeit im Wehrdienst, ist zum Regierungsoberinspektor bei der Oberrechnungs⸗

kammer ernannt worden

Nichtamtliches.

1 Deutsches Reich.

Nummer 51 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichs⸗ ministerium des Innern) vom 18. Dezember 1940 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 5. 12. 40, Unterstützgn, an Volksdeutsche auf d. Grundlage d. im ehem⸗ Polen gewährten Dienst⸗ und Versorgungsbezüge. RdErl. 9. 12. 40, Behandlg. d. in das Freimachungsgebiet d. Westens heim⸗ gekehrten Behördenbediensteten. RdErl. 10. 12. 40, Anrechng. d. in der NSDAP. u. ihren Gliedergn. zurückgelegten hauptamtl. Beschäftigungszeiten. RdErl. 10. 12. 40, Reg.⸗Amtsblätter. RdErl. 11. 12. 40, Verw.⸗Ausgaben bei d. nachgeordneten Dienst⸗ stellen d. IFdDtR. RdErl. 11. 12. 40, Bezüge d. zur Zivil⸗ verw. im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg sowie zu d. Reichs⸗ komm. in Norwegen u. in Holland abgeordneten Beamten usw. RdErl. 13. 12. 40, E“ im öffentl. Dienst. RdErl. 13. 12. 40, Umsiedlg. v. Volksdeutschen aus Italien in d. Dt. Reich; hier: Trennungsentschädig. u. Umzugskosten bei d. Uebernahme in d. öffentl. Dienst. Roürl. 14. 12. 40, Holz⸗ schnittfolge „Kampf d. SA.“.x. Kommunalverbände. RdErl. 15. 11. 40, BO. über d. Verbot v. Preiserhöhgn. v. 26. 11. 36 u. Anliegerbeiträge. RdErl. 9. 12. 40, Personal⸗ standserhebg. verschiedener Verw. im Geschäftsbereich d. RMdJ. (Staatsverw., Gemeinden u. GV.) im Gebiet d. Großdt. Reiches (außer Protekt. Böhmen u. Mähren u. eingegliederte Ost⸗ ebiete). RdErl. 11. 12. 40, GDO. f. vorübergehend be⸗ sbaftige Straßenhilfsarbeiter. RdüErl. 12. 12. 40, Ausschreibg. . Lohnsteuerkarten 1941. RdErl. 12. 12. 40, Aufrückungs⸗ tellen f. d. gehobenen Forstdienst nach d. 35. Ergänzg. d. Be⸗ oldungsges. Entsch. 29. 11. 40, Aenderg. d. Grenzen d. andkr. Osterode / Ostpr. u. Allenstein. Polizeiverwal⸗ tung. RdErl. 9. 12. 40, Vorgehen gegen Alkoholsüchtige. RdErl. 10. 12. 40, Pol.⸗Dienstauszeichng. (Ordn Pol.) an wieder⸗ beschäftigte Ruhestandsbeamte n. wiedereingestellte ehem. Pol.⸗ Beamte. RdErl. 14. 12. 40, Pol.⸗Stunde in d. Silvesternacht 1940/41. RdErl. 12. 12. 40, Ablieferg. beschlagnahmter oder erfaßter Zloty-Zahlungsmittel. RdErl. 9. 12. 40, Son⸗ erbekleidg. d. Beamten d. Verkehrsdienstes d. SchͤP. RdErl. 9. 12. 40, Besatz f. Reithosen u. Lederhandschuhe d. Ordn Pol. RdErl. 10. 12. 40, Benutzg. v. privateigenen Kraftfahrz. durch Beamte d. Gend. d. Einzeldienstes. RdErl. 10. 12. 40, Ab⸗ lieferg. v. Tankausweiskarten. RdErl. 10. 12. 40, Rev.⸗Offz.⸗ Anw.⸗Lehrg. f. d. SW. RdErl. 10. 12. 40, Einrichtg. d. Gend.⸗ Schule Fraustadt. RdErl. 11. 12. 40, Pol.⸗Verw.⸗Schule in Wendefurt /Harz. RdErl. 11. 12. 40, Rückkaufsrecht d. ehem. Besitzer an den v. d. Wehrmacht f. Pol. u. d. Zoll beschafften Hunden. RdErl. 11. 12. 40, Vorläufige Vorschr. üb. d. Aus⸗ stattg. d. Dienststellen d. staatl. Ordn Pol. mit bewegl. Nach⸗ richtengerät, üb. Kraftfahrz. f. bewegl. Nachrichteneinheiten u. üb. d. Verw. d. bewegl. Nachrichtengeräts (Entwurf d. PDV. 37). RdErl. 13. 12. 40, Dienstkleidungszuschüsse d. Pol. RdErl. 13. 12. 40, Schulungslehrg. f. Anw. d. staatl. gehob. Pol.⸗Verw.⸗ Dienstes. RdErl. 9. 12. 40, FSchP. RdErl. 12. 12. 40, Berichtig. d. LDv. 759. RdErl. 9. 12. 40, Verbrauchsregelg. f. d. Gefangenenverpfleg. RdErl. 12. 12. 40, Heilfürsorge bei d. Pol. d. Reichs. Wehrangelegenheiten. lienunterhalt. RdErl. 2. 12. 40, Personenschäden⸗VO.; hier: Zuständigkeit f. d. Verfahren. RdErl. 10. 12. 40, Weih⸗ nachtszuwendgn. f. Kinder d. Einberufenen. RdErl. 10. 12. 40, Besondere Ausweispflicht beim Aufenthalt im Grenzstreifen (westl. Grenzgebiet). RdErl. 11. 12. 40, Umwandlg. d. Be⸗ zeichng. „Ziviler Luftschutz“ in „Luftschutz“. RdErl. 11. 12. 40, Aenderg. d. Richtl. üb. d. Zahlg. v. Zinszuschüssen in d. Frei⸗ machungsgebieten. RdErl. 13. 12. 40, Durchführg. d. Kriegs⸗ sachschäden⸗VO. RdErl. 14. 12. 40, Einsatz⸗Familienunterhalt. Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 12. 12. 40, Ernährungshilfswerk. Volksgesundheit. RdErl. 13. 12. 40, Vertrieb v. Luftschutzsanitätsgerät. Inter⸗ nat. Wasserausstellg. in Lüttich 1939. RdErl. 10. 12. 40, Vor⸗ bereitungskurse f. Röntgen⸗ u. Strahlenschutzprüfgn. RdErl. 11. 12. 40, Gebührenerhebg. bei Diensttauglichkeits⸗Untersuchgn. f. d. RAD. d. weibl. Jugend. RdErl. 9. 12. 40, Zuckerg. u. Verschnitt v. Weinen aus d. Elsaß, aus Lothringen u. aus Luxemburg. RdErl. 12. 12. 40, Aufnahme jüdischer Geistes⸗ kranker in Heil⸗ u. Pflegeanstalten. Verschiedenes. Handschriftl. Berichtign. beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 Rℳ für Aus⸗ gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 Rℳ für Ausgabe B (ein⸗ seitig bedruckt). 8

Postwesen.

Postscheckdienst im November.

Die Zahl der Postscheckkonten ist im November um 5295 Konten auf 1 345 474 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 85,5 Millionen Buchungen 24,5 Mrd. ℛℳ umgesetzt. Davon sind 21,5 Mrd. Rℳ oder 87,7 % unbar beglichen worden. Das auf den Postscheckkonten betrug am Monatsende 1664 Mill. Rℳ, im Monatsdurchschnitt 1705 Mill. H.ℳ.

Wirischaftsteit.

Die Tagung der Reichsforstverwaltung.

20,3 Mill. ha Waldbestand in Großdeutschland. Holzversorgung gesichert.

Unter dem warle des ständigen Stellvertreters des Reichs⸗ forstmeisters, Generalforstmeister Alpers, fand am Mittwoch in Berlin im Plenarsaal des Preußenhauses eine Sitzung der Chefs der Länderforstverwaltungen, der leitenden Forstbeamten der Reichsgaue und der Leiter der forstlichen Mittelbehörden von Preußen und Bayern statt. dv.

Die Tagung Päsaste sich mit den neuen Aufgaben, die der deutschen Forstwirtschaft durch den seitherigen Verlauf des Frieges gestellt sind. Generalforstmeister Alpers gab grundlegende „Richt⸗ linien für die Bewirtschaftung der Waldungen Großdeutschlands, die sich von 12,4 Mill, ha im Altreich auf 20,3 Mill. ha erhöht haben. Mit dieser bedeutenden Flächenvergrößerung sind die Aufgaben auf allen Teilgebieten gewachsen, und es bedarf des Einsatzes jedes einzelnen, um im Rahmen der Kriegswirtschaft nach den gegebenen Richtlinien allen Anforderungen zu genügen, zumal ein besonders großer Teil der Forstbeamtenschaft den grauen Rock trägt. 1“

Ministerialdirektor Parchmann gab einen Ueberblick über die Fragen der Holzversorgung, die trotz der im Kriege auf⸗ tretenden Schwierigkeiten sowohl von der Eigenerzeugung. her esehen als auch im Rahmen der notwendigen Ergänzung durc Einfuhr gesichert ist. Oberlandforstmeister Lueder umriß die durch die Schaffung Großdeutschlands erforderlichen Verbesse⸗ rungen und Erweiterungen der Organisation der forstlichen Ver⸗

waltung, die auf der einen Seite den staatspolitischen Notwendig⸗

keiten angepaßt sein muß, zum anderen aber auch den Besonder⸗ eiten des forstlichen Betriebes im Sinne einer ausgesprochenen eistungssteigerung in allen Besitzformen in vollem Umfange Rechnung trägt. . 8

Fami⸗

Neuerscheinungen. Zu

handgewählte,

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 298 vom

9.

begember 1949. e.

Berliner Börse vom 18. Dezember.

Die Aktienmärkte waren am Mittwoch auf einen schwächeren Ton gestimmt. Der an sich nur mäßigen stand kaum Aufnahmelust gegenüber. Auf allen Marktgebieten kam es daher zu Kurseinbußen.

Am Montanmarkt verloren Hoesch *%, Buderus ℳ%, Mannes⸗ mann und Rheinstahl je 1 und Ver. Stahlwerke 1 ¼ . Höher lagen Klöckner um und Harpener um ¾ %. Von Braunkohlen⸗ werten büßten Deutsche Erdöl 1% und Rheinebraun 3 % ein. Am Kaliaktienmarkt gaben Wintershall 1 ½ % her. Von chemischen Papieren eröffneten Farben mit 195 ³¾ unverändert. Rütgers ielen durch einen Rückgang um 4 % auf. Von Elektro⸗ und Ver⸗ see ermäßigten sich AEG, EW⸗Schlesien und HEW se um . Siemens und Bekula verloren ebenso wie REõ je 1 %. Wasser Gelsenkirchen wurden um 2 ¾¼ % herabgesetzt. Siemens Vorzüge befestigten sich um 1 %. Von Autowerten wurden Daimler um 2 ¾ herabgesetzt. Auch die Anteile von Maschinenbaufabriken lagen stärker gedrückt. Demag und Bahn⸗ bedarf wurden je 1, Berliner Maschinen, Deutsche Waffen sowie Schubert K Salzer je 2 % niedriger bewertet. Von Bauwerten stellten sich Holzmann und von Textilwerten Dierig um 1 % niedriger, Waldhof verloren und Gebr. Junghans 2 ¾

Im Verlauf bröckelten die Kurse an den Aktienmärkten meist weiter ab. Farben stellten sich gegen den Anfang um * schwächer auf 185 %. 8

Gegen Börsenschluß war an verschiedenen Marktgebieten eine gewisse Erholung festzustellen. Vereinzelt wurden mehrprozentige Kursgewinne erzielt. Farben erholten sich auf 196 ¼, Siemens Stamm stiegen gegen den Verlauf um 2 %, gegen die Anfangs⸗ notiz um insgesamt 4 %, dito Vorzüge um 2 ⁄2, Rheinstahl um 2, Daimler und Junghans um je 1 ½¼ t.

Am Kassamarkt waren Bankaktien überwiegend gedrückt, ins⸗ besondere die in den letzten Tagen gut gehaltenen Commerzbank (— 1 ¼). Dresdner Bank ermäßigten sich um *, Handels⸗Gesell⸗ schaft und Adca um je ½, Deutsche Ueberseebank um 1 ¾ %. Von Hyp. Banken gaben Meininger um 1 % nach. Sehr fest lagen wieder Schiffahrtswerte. Nordlloyd und Hapag stiegen bei Repar⸗ tierung um je 3 ½¼ %, Hansa Dampf um 1 %. Dagegen waren Hamburg⸗Süd 2 % schwächer. Von Bahnwerten verloren Königs⸗ berg⸗Cranzer 2 % und Halle⸗Hettstedt 1 % %. Kolonialanteile waren angeboten. Neu⸗Guinea ermäßigten sich um 3, Schantung um 1 ¾ und Kamerun um 1 %. Am Markt der per Kasse ge⸗ handelten Industrieaktien wurden Schalke Glas gegen letzte Notiz am 3. 8. um 30 % % heraufgesetzt, wobei Zuteilung erfolgte. Lindener setzten ihren Anstieg, ebenfalls bei Repartierung, um 5 % fort. Schwächer lagen andererseits u. a. Huta Hoch⸗Tief um 4 ½¼ und Mälzerei Wrede um 4 %.

Von variablen Renten gaben Reichsaltbesitz um % auf 152 % nach. Steuergutscheine I nannte man unverändert 106 ¾.

Am Kassarentenmarkt lagen 4 ½¼ hige Hyp. Pfandbriefe fest. Auch Kommunalobligationen waren gefragt. Allerdings hielten sich die Umsätze in engen Grenzen. Stadtanleihen tendierten freundlich. Industrieobligationen hatten bedeutendere Verände⸗ rungen nicht zu verzeichnen. Von den 4 ½ Pigen Reichsschätzen zogen 38er Erste Folge und 40er Erste Folge um je 10 Pfg., 38er Dritte und Vierte Folge um je ½ % an. 39er Reichsbahnschätze gewannen ebenfalls *.

Am Geldmarkt waren die Blankotagesgeldsätze mit 1 ¾ bis 2 % unv.

Der Privatdiskontsatz stellte sich auf unverändert 2 ¼ %.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein.

Wirtschaft des Auslandes.

Erhöhung der französischen Eisenpreise. Anpassung an die neuen Produktionsbedingungen.

Paris, 17. Dezember. Die erwartete Erhöhung der fran⸗ zösischen Eisenpreise ist nunmehr erfolgt. Die Gestehungskosten der Werke waren durch Erhöhung verschiedener Auslagen und geringere Ausnutzung der Werksanlagen gestiegen, die inzwischen erfolgte Preiserhöhung ist eine gewisse Anpassung an die neuen Produktionsbedingungen. Die neuen Eisenpreise sind in einer Verordnung vom 1. Dezember 1940 enthalten, die im französischen Amtsblatt vom 6. Dezember 1940 erschienen ist. Die neuen Grund⸗ preise für Eisen⸗ und Stahlerzeugnisse liegen ganz beträchtlich über dem Stand vor einem Jahr. Sie verstehen sich unter Ein⸗ schluß der Umsatz⸗ und Produktionstaxe. Die Aufpreise für Sonderabmessungen werden um 20 % erhöht. Die Jahresmengen⸗ Rückvergütungen bei Lieferungen von Trägern, handelsüblichen Walzprodukten, Bandeisen und Blechen an Verbraucher und Händler, wie sie vom „Comptoir Sidérurgique de France“ fest⸗ gelegt wurden, behalten Gültigkeit. Preisabschläge als Bonifi⸗ kation werden verschiedenen Transformateuren und sonstigen Weiterverarbeitern gewährt.

Wiederherstellung des belgischen Fernsprech⸗ netzes macht gute Fortschritte.

Brüssel, 18. Dezember. Charakteristisch für die Wieder⸗ belebung der belgischen Wirtschaft ist eine soeben veröffentlichte Statistik über den Zustand des belgischen Fernsprechnetzes. Be⸗ kanntlich hatten die alliierten Truppen während ihres Rückzuges in fast allen belgischen Städten die Telephonzentralen sinnlos zerstört; an vielen Orten mußte das Teilnehmernetz völlig neu aufgebaut werden, an anderen Orten waren umfangreiche Ar⸗ beiten notwendig, um auch nur die wichtigsten Anschlüsse wieder⸗ herzustellen. Dennoch ist es den vereinten Bemühungen der bel⸗ süschen Telephon⸗ und Telegraphenverwaltungen und den deut⸗

chen Stellen gelungen, in zahlreichen Ortsnetzen einen fast nor⸗

malen Betrieb einzurichten. Die Zahl der Abonnenten in Brüssel, die am 2. November noch 49 000 betragen hatte, konnte zum 1. Dezember auf 56 000 gebracht werden, womit mehr als die Hälfte der Teilnehmer in normalen Zeiten (deren Zahl am 30. März d. J. mit 100 000 angegeben wurde) angeschlossen sind. In den übrigen belgischen Städten ist ein nanaloges An⸗ steigen der Zahlen der angeschlossenen Teilnehmer zu verzeichnen, wodurch sich die Gesamtzahl der Fernsprechabonnenten in Belgien auf 151 000 erhöht. 8 .

Der schwedisch⸗norwegische Warenaustausch.

Stockholm, 17. Dezember. Wie T. T. meldet, ist zwischen Schweden und Norwegen ein wirtschaftliches Uebereinkommen über den Warenaustausch für die Monate Januar und Februar 1941 zustandegekommen. In diesen beiden Monaten soll der Warenaustausch in einer Gesamthöhe von 25 Mill. Kr. erfolgen. Die Verhandlungen wegen des Warenaustausches im März und April sollen im Januar stattfinden.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ fün 19. Dezember auf 74,00 Rℳ (am 18. Dezember auf 74,00 ℛℳ) ür 100 kg .

Berlin, 18. Dezember. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark. Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei § —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen,

Inland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §)

—,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, Ausland —,— bis —,—, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. §*) 40,00 bis 41,00 Bruchreis 1 22,85 bis 24,25,

Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam I

39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, 00 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ graupen, grob, C/4*) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne C/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,95 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50†), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 ), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasi. Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerikaner §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. 9) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗

gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—,

Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne

Günstiger Stand der Arbeitslage in Norwegen.

Oslo, 18. Dezember. Die Osloer Zeitung „Aftonposten“ be⸗ faßt sich mit dem überaus günstigen Stand der Arbeitslage in Norwegen. Die Statistik weise einen weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit auf. Dieses Ergebnis sei nicht nur als erfreulich zu bezeichnen. Es sei auch in Anbetracht der bicengen norwegi⸗ schen Erfahrungen aufsehenerregend. Zu dieser Jahreszeit pflege die Statistik im allgemeinen ein Ansteigen der Arbeitslosenziffern sn verzeichnen, was auch in den klimatischen Verhältnissen seine

rsache finde. Die sich hingegen zeigende wachsende Beschäftigung sei zum Teil auf die erweiterte Waldarbeit zurückzuführen. Außer⸗ dem sei in diesem Jahre auch im Transportwesen viel mehr ge⸗ leistet worden als früher. Die tatkräftigen Arbeiten zur Anlage von Wegen und Eisenbahnen hätten selbstverständlich in hohem Grade dazu beigetragen, die Arbeitslosenziffern beträchtlich zu senken. Kommissarischer Staatsrat Hustad habe kürzlich in einem Vortrage erklärt, daß nach den weiteren Plänen die Arbeitslosig⸗ keit gänzlich verschwinden werde. Vielleicht bestehe sogar die Ge⸗ fahr, daß Norwegen mit einer künftigen Verknappung seiner Arbeitskräfte rechnen müsse. Auf alle Fälle sei schon der heutige Stand der Arbeitslage als überaus befriedigend zu bezeichnen, da man trotz des Winters ein weiteres Sinken der Arbeitslosigkeit beobachten konnte.

Monopolstellung des italienischen Schwefels in Europa.

Rom, 18. Dezember. Da der amerikanische Schwefel in den letzten Jahren infolge der wesentlich niedrigeren Preise eine schwere Konkurren für die italienische Schwefelindustrie dar⸗ stellte, genießt Italien seit Ausbruch des Krieges auf diesem Ge⸗ biete nahezu eine Monopolstellung. Diese günstige Lage er⸗ möglicht es, die Schwefelindustrie weiter zu stärken, nachdem bereits in den letzten Jahren die Folgen der Krise zu einem großen Teil dank der Hilfe der Bank von Sizilien überwunden werden konnten. Italien ist gegenwärtig bestrebt, diese Monopol⸗ stellung in Europa auszubauen, um sie auch nach dem Kriege halten zu können. Die Erzeugung von Schwefel ist im Jahre 1938 auf 377 000 t gegen 326 000 t im Jahre 1936 gestiegen.

Aufnahme des offiziellen Effektenverkehrs

an der Preßburger Börse.

Preßburg, 18. Dezember. Die Preßburger Börse wird zu Beginn des kommenden Jahres den offiziellen Wertpapierverkehr aufnehmen. Bisher erfolgte der Han el bekanntlich nur im Rahmen eines amtlich kontrollierten Privatmarktes. Für den offiziellen Effektenverkehr werden alle Staatspapiere, die Pfand⸗ briefe und Schuldscheine der slowakischen Hypotheken⸗ und Kom⸗ munalbank, die Obligationen der Stadt Preßburg sowie die Aktien von etwa 20 slowakischen Unternehmen zugelassen werden. Bisher wurden die Aktien folgender Unternehmungen zugelassen: Apollo, Coburg, Dynamit, Magnesit, Papierfabrik, Slovenska⸗ Banka, Vereinigte Mühlen, Slovenska Medica, Kabep, Tatra⸗ bank, Zuckerfabrik, Trebisov, Bierbrauerei St. Martin und Sil⸗ leiner Zellulose.

Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Rv.; 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. 8

*) Nur für Zwecke der ehn achen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Prag, 18. Dezember. (D. N. B.) Pecheeden eien. Mittelkurs 1825,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 9. Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B. Athen 20,58 G., 20,62 B.

Budapest, 18. Dezember. (D. N. B.) ([Alles in Pengö.] Amsterdam —,—, Berlin 136,20, Bukarest 3,42 ½, London 13,95,

Berichte

Luxemburg (Luxem⸗

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

8

8 Notierungen der Kommission des Berliner Metallb

vom 19. Dezember 1940.

8

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland f Lieferung und Bezahlung:

Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöcken desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 0⁄% Reinnickel, 98 99 % % 55 2 22 Antimon⸗Regulus Feinsilber öö1“

133 137

.. . 35,50 38,50⸗

örfenvorstandes

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

Aegypten (Alexand. und Kairo)

Afghanistan (Kabul).

Argentinien (Buenos Aires) 1“

Australien (Sydney)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen)

Brasilien (Rio de Janeiro)

Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) .... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) England (London) ..

Estland (Reval/ Talinn) Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) .. Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montreal) Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kaunas)..

l ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. l austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 YVen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas burg) 100 lux. Fr. Neuseeland (Welling⸗ ZAZ““ Norwegen (Oslo). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)... Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

19. Dezember

Geld

18,79 0,584

39,96 0,130

3,047 48,21

62,44 5,06

2,058

132,57

14,59 38,42

13,09 0,585

5,604 48,75

59,46

57,89 8,591

23,56

1,978 0,984 2,498

Brief

18,83 0,588

40,04

62,56 5,07

2,062 132,83 14,61 38,50

13,11 0,587

5,616 48,85 42,02 10,01 56,88 10,06 59,58

58,01 8,609

23,60 1,982

0,986

2,502

18. Dezember

Geld

18,79 0,584

39,96 0,130 3,047

48,21

62,44 5,06

2,058

132,57

14,59 38,42

13,09 0,585

5,604

48,75

41,94 9,99

59,46

57,89 8,591

23,56

1,978 0,984 2,498

Brief

18,83 0,588

40,04 0,132

2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse Brief 9,91

England, Aegypten, Südafrik. Union

Frankreich Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien 229222299 b2229229b22—2* Kanada

9209200022b21090922222b2bööööö

. 9% 39 9%2 2 2

Geld 9,89 4,995 7,912

74,18

2,098

5,005 7,928 74,32

2,10 3

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Notiz für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire 100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas 100 Litas 100 lux. Fr.

20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptisce. Amerikanische: 1000—5 Dollar.. 2 und 1 Dollaxk.. Argentinische. Australische. Belgiscche Brasilianische Brit.⸗Indische Bulgarische Dänische: große. 10 Kr. u. darunter Englische: 10 £ u. darunter Estnische Finnischhe. ranzösische olländische.. Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 DinV Kanadischhe Lettländische.. Litauische: große.. 100 Litas u. darunt. Luxemburgische. Norwegische, 50 Kr. u. darunter. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei... Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Südafr. Union Türkische

Sovereigus.

.„ 2 222790 2

2b2220b2b22b2—2⸗⸗-e

100 Kronen

100 Lei 100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

2,47 2,47 0,49 2,74 39,92 0,105 45,91

48,90 4,54 5,05 4,99

132,73

13,07 5,60

1,44

Ungaris 100 Pengö

19. Dezember

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

2,49 2,49 0,51 2,76 40,08 0,115 46,09

49,10 4,56 5,07 5,01 133,27 13,13

5,62 1,46

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

2,47 2,47 0,49 2,74

39,92 0,105

45,91

48,90 4,54 5,05 4,99

132,73

13,07 5,60 1,44

18. Dezember

Brief

20,46

16,22 4,206 4,41

2,49 2,49 0,51 2,76 40,08 0,115 46,09

49,10 4,56 5,07 5,01

133,27

13,13

5,62