1940 / 305 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Dec 1940 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 305 vom 30. Dezember 1940. S. 4

8

8

§ 12. 1“ Geschäftsjahr. ahr ist das Kalenderjahr.

§ 13 Danuer der Gemeinschaft.

(1) Dieser Vertrag tritt mit dem 1. Janugr 1941 in ft und kann von den einzelnen Mtigliedern mit einer Frift von 6 Monaten durch eingeschriebenen Brief zum Ende eines jeden Kalenderjahres, erstmalig am 1. Juli 1942 zum 31. Dezember 1942 gekündigt werden.

(2) Ueber die Fortführung der Gemeinschaft nach Aus⸗ scheiden oder im Falle des Konkurses einzelner Mitglieder entscheidet der Beirat. 11““

Kra bris

Schlichtungstätigkeit. Die Zusammenschlüsse können bei Meinungsverschieden⸗ heiten zwischen ihren Mitgliedern oder mit ihren Mitgliedern den Vorsitzenden, einen Geschäftsführer oder den Beirat als Schlichter anrufen. Das gleiche Recht haben auch die Einzel⸗ mitglieder der Zusammenschlüsse. 8 Schiedsgericht.

Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag und über diesen Vertrag entstehen, ist, soweit sich aus diesem Ver⸗ trag nichts anderes ergibt, unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht zuständig (Schiedsgerichts⸗ vertrag: 2 Anlage). 1 8

8 16

Strafvorschriften.

Die Mitglieder unterwerfen sich für den Fall der Zu⸗ widerhandlung gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder die von den Organen der Gemeinschaft ordnungsgemäß gefaßten Beschlüsse einer Vertragsstrafe. Nach Feststellung der Zuwiderhandlung durch die Geschäftsführung hat diese das Schiedsgericht zur Entscheidung und Festsetzung der Ver⸗ tragsstrafe anzurufen. Schadenersatzansprüche der Gemein⸗ schaft und ihrer Mitglieder bleiben hiervon unberührt.

. Anlage

Schiedsgerichtsvertrag der Gemeinschaft Pappe. Gemäß § 15 des Vertrages der Gemeinschaft Pappe schließen die unterzeichneten folgenden Schieds⸗ gerichtsvertrag für alle aus dem Vertrag und über den Ver⸗ trag entstehenden Streitigkeiten, auch wenn sie die Rechts⸗ gültigkeit dieses Vertrages selbst und seinen Fortbestand be⸗ treffen: 1. Die Parteien können sich auf einen Einzelschieds⸗ richter einigen, der an Stelle des Schiedsgerichts (Abs. 2) endgültig entscheidet.

.Das Schiedsgericht besteht aus einem Obmann und

zwei Beisitzern. Die klagende Partei kennzeichnet der Gegenseite (durch eingeschriebenen Brief) den Streitfall, benennt ihrerseits einen Beisitzer und fordert die Gegenpartei auf, auch ihren Beisitzer zu benennen. Erfolgt diese Benennung nicht binnen 10 Tagen nach Empfang der Aufforderung, so ist die Reichsgruppe Industrie zur Benennung dieses Beisitzers von der klagenden Partei zu ersuchen. Beide Beisitzer wählen binnen 10 Tagen den Ob⸗

mann.

.Fordert ein Beisitzer den anderen zur Benennung des Obmanns auf und einigen sich nach dieser Auf⸗ forderung die beiden Schiedsrichter nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen auf einen Obmann, so kann

jede der Parteien die Reichsgruppe Industrie um

Benennung des Obmanns ersuchen.

Soweit nach den Vorschriften der Reichszivilprozeß⸗ ordnung die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung im Schiedsgerichts⸗ oder Vollstreckungsverfahren be⸗ rufen sind, soll das Gericht des Wohnsitzes des Be⸗ klagten oder Sitzes der beklagten Firma zuständig sein.

Das Schiedsgericht entscheidet nach billigem Er⸗ messen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.

Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts gibt es kein Rechtsmittel.

1 Bekanntmachung.

Die am 28. Dezember 1940 ausgegebene Nummer 219 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Einführung der Dritten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes in den eingegliederten vFvbö Vom 13. Dezember 1940.

Verordnung über die Kassendentistische Vereinigung Deutsch⸗

lands. Vom 13. Dezember 1940. Fünfte Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan (Fünfte NFDV). Vom 16. Dezember 1940. Verordnung über die Einführun schlachtviehrechtlicher Vor⸗ schriften in den eingegliederten Ofigebieten. Vom 17. De⸗ zember 1940. b 8 9 Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Vertrieb von Urlaubskarten und Urlaubsmarken sowie über die Auszahlung von Urlaubsgeld. Vom 19. Dezember 1940. Verordnung über die Währungsumstellung bei Schuldverschrei⸗ bungen und Darlehnsforderungen, die auf tschecho⸗slowakische Kronen lauten. Vom 20. Dezember 1940.

Vierte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des ö“ M. Vom 21. Dezember 1940.

Verordnung zur Einführung der Reichstierärzteordnung im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 23. Dezember 1940.

Zweite Verordnung über die Einführung der Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 23. Dezember 1940. k1

8 Verordnung über die Einführung der Bestallungsordnung für Aerzte und der Verordnung über die Gebühren für die ärztliche Vorprüfung und Prüfung sowie für die Bestallung als Arzt im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 24. Dezember 1940.

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über

die Erhebung einer Sozialausgleichsabgabe. Vom 24. De⸗ zember 1940.

8 Umfang 1 ½¼ Bogen. Verkaufspreis 0,30 Rℳ. Postver⸗ sendungsgebühren 0,03 Pℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf

Unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Nichtamtliches. Postwesen.

Aufnahme des Zahlkartendienstes mit dem Pro⸗

tektorat und des Zahlungsanweisungsdienstes

in der RNichtung vom Protektorat nach dem Reichspostgebiet.

Vom 1. Januar 1941 an wird der Zahlkartendienst zwischen

dem Reichspostgebiet (einschließlich Elsaß, Lothringen und Luxem⸗

burg) und dem Protektorat in beiden Richtungen zu den inner⸗ deutschen Gebührensätzen und Bedingungen aufgenommen. Von

diesem Zeitpunkt an können daher den Nachnahme⸗ und Post⸗

Preisstop bei ermäßigten Preisen.

Da sich Zweifel ergeben haben, wie der Preisstop zu hand⸗ haben ist, wenn Preise am Stichtag allgemein mit Vergünsti⸗ gungen ausgestattet oder gegenüber bestimmten Personen er⸗ mäßigt waren, veröffentlicht der Sachbearbeiter beim Reichs⸗ kommissar für die Preisbildung, Dr. von Kurnatowski, im Mitteilungsblatt des Reichskommissars eine CTö Klarstellung. Allgemeine Vergünstigungen, wie Rabatte und Zu⸗ gaben, sind grundsätzlich weiter zu gewähren. Die Preisbildungs⸗ stellen können Ausnahmen bewilligen, wenn die Weitergewährung aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht erscheint. Der Fortfall von Zugaben, die schon der Hersteller den Waren beige⸗ fügt hat, soll nur bewilligt werden, wenn die Ersparnisse zum Ausgleich sonst notwendiger Preiserhöhungen, zu Preissenkungen oder nachweislich in einer sonstigen der Allgemeinheit dienenden Weise verwertet werden. Auch Vergünstigungen, die unter Ver⸗ stoß gegen das Zugabeverbot, das Gesetz über Preisnachlässe, die deutsche Arzneitaxe oder Preisbindungen vereinbart worden sind, müssen nach Eintritt des Preisstops beibehalten werden, solange keine Ausnahmebewilligung vorliegt. Die Beseitigung von Preis⸗ nachlässen gegenüber Fest⸗ und Mindestpreisen wird ohne weiteres zugelassen.é Sonderangebote mit Preisvorteilen, die in bestimmter Weise befristet waren, können der Forderung der Regelpreise nach Ablauf der Angebotsfrist nicht entgegenstehen. Manche Preis⸗ vergünstigungen beruhen auf dem Ausmaß des Umsatzes. War der Rabatt am Stichtag nach der Warenmenge abgestuft, so kann der Käufer, der jetzt geringere Mengen abnimmt, nicht verlangen,

auftragssendungen nach und aus dem Protektorat zur Abfüh⸗ rung der eingezogenen Beträge Zahlkarten beigefügt werden. Ferner nimmt vom 1. Januar 1941 an die Postsparkasse in Prag und ihre Zweigstelle in Brünn auch den Zahlungs⸗ anweisungsdienst nach dem Reichspostgebiet (einschließlich Elsaß, Lothringen und Luxemburg) auf. 1 8 b Hiermit wickelt sich nunmehr der gesamte Geldübermitt⸗ lungsdienst zwischen der Deutschen Reichspost und der Postver⸗ waltung des Protektorats mit Postanweisungen, Zahlkarten, Postüberweisungen und Postschecken (Zahlungsanweisungen) nach den reichsdeutschen Vorschriften und Gebühren ab. Zu sämt⸗ lichen Zahlungen nach dem Protektorat sind die gewöhnlichen Formblätter des innerdeutschen Postzahlungsdienstes zu ver⸗ wenden, zu Zahlungen aus dem Protektorat dienen den inner⸗ deutschen Formblättern weitgehend angeglichene zweisprachige

Formblätter.

in der Rabattstufe des Stichtages belassen zu werden. Die Menge der bestellten Ware ist maßgebend, wenn der Lieferer den Auf⸗ trag voll angenommen hat. Der Rabatt ist nach der tatsächlich gelieferten Ware zu berechnen, wenn der ieferer die Ausführung des Auftrags vom Vorhandensein des erforderlichen

NRaterials abhängig gemacht hat. Einzelvergünstigungen sind regelmäßig auf Voraussetzungen gegründet, die in der Art des Geschäfts oder in der Person des Vertragsgegners liegen. Es kann nicht der Sinn des Preiserhöhungsverbots sein, einen Lieferer an die Vergünstigungen auch dann zu binden, wenn die besonderen Voraussetzungen dafür weggefallen sind. In Zweifels⸗ fällen empfiehlt sich vorsorglich die Inanspruchnahme der zu⸗ ständigen Preisbildungsstelle. Gerade hier gibt es eine Fülle der Möglichkeiten, die Gefälligkeitsmiete für einen Verwandten, die Rücksicht des Arztes auf die besonderen Verhältnisse eines Pa⸗ tienten usw. Preise, die nachträglich unter den Stand des Stich⸗ tages gesenkt worden sind, durften jederzeit auf den Stichtagpreis heraufgesetzt werden. Für die Zeit seit dem 1. September 1939 jedoch ist grundsätzlich davon auszugehen, daß der gesenkte Preis volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Eine Erhöhung ist also ver⸗ boten. Ausnahmen werden zuzulassen sein, wenn der Preis einmalig für ein bestimmtes einzelnes Geschäft vor dem 1. Sep⸗ tember 1939 gesenkt worden ist oder wenn die freiwillige Senkung allgemein bis Ende August 1939 wieder rückgängig gemacht worden ist und ein Abnehmer 1b werden soll, der zuletzt längere Zeit vor dem 1. September 1939 Waren zu dem ermäßig⸗ ten Stoppreis bezogen hat.

Wirtschaft des Auslandes.

Der unaufhaltsame Niedergang des britischen Außenhandels.

Stockholm, 28. Dezember. Die britischen Propagandastellen vollbringen immer wieder neue Bocksprünge, um F“ liche Tatsachenerscheinungen des katastrophalen wirtschaftlichen Niederganges des Inselreiches zu verschleiern oder gar in umzudeuten. Nachdem im November Englands Ausfuhrergebni wertmäßig wieder um 1,75 Mill. gegenüber dem Vormonat und um 15,5 Mill. ½ gegenüber dem November 1939 auf nur noch 21,5 Mill. abgesunken ist, während sich das Wertergebnis der Einfuhr gegenüber dem Vormonat um 12 Mill. £ auf 73 Mill. £ verminderte, bemüht sich das Reuterbüro mit großem Aufwand, diese Tatsache als eine Auswirkung der Be⸗ mühungen der britischen Regierung um eine Beschränkung der Einfuhr unwichtiger Waren darzustellen.

Tatsächlich ist der Rückgang der britischen Einfuhr im No⸗ vember das Ergebnis der gewaltig angewachsenen britischen Sche sscenras⸗ infolge der Einwirkungen der deutschen See⸗ und Luftstreitkräfte. Hinzukommt hinsichtlich der Beurteilung des Rückganges der britischen Ausfuhr, daß man die seit dem No⸗ vember des Vorjahres eingetretene Verteuerung aller britischen Ausfuhrwaren in Rechnung stellen muß, so daß sich E1 gesehen ein Rückgang der britischen Ausfuhr gegenüber der gleichen Vorjahrszeit um weit mehr als die Hälfte, wahrschein⸗ lich sogar um fast völlig zwei Drittel, ergibt.

Eine holländische Devisenverordnung für die Grenzbevölkerung.

Amsterdam, 28. Dezember. Die holländischen Generalsekre⸗ täre in den Ministerien für Finanzen, Handel, Gewerbe und Schiffahrt sowie für Landwirtschaft und Fischerei haben in einer

meinsamen Verordnung verfügt, daß es Grenzbewohnern ohne 8. Genehmigung des Deviseninstitutes in Zukunft er⸗ laubt ist, holländische Zahlungsmittel bis zu einem täglichen Höchstbetrag von 75 hfl. oder einem monatlichen Höchstbetrag von 750 hfl. aͤuszuführen. Die Ausfuhr deutscher, auf Reichs⸗ oder Rentenmark lautender Zahlungsmittel ist dieser Verfügung zufolge in unbegrenztem Umfange Grenzbewohnern gestattet. Die Grenzbewohner können weiter einen Betrag bis 75 hfl. bzw. 100 Rℳ täglich oder monatlich bis zu 750 hfl. bzw. 1000 R.

nach Holland einführen.

Der dänische Außenhandel im November.

Kopenhagen, 28. Dezember. Dänemarks Außenhandel hat im November einen Einfuhrüberschuß von 3,3 Mill. Kr. gegen⸗ über einem Ausfuhrüberschuß von 10,9 Mill. Kr. im Oktober erbracht. Der Wert der Einfuhr stellte sich im November auf 128,3 Mill. Kr., der der Ausfuhr auf 125 Mill. Kr. Zum ersten Male seit April war also im November die Einfuhr größer als die Ausfuhr. Im Berichtsmonat hatte die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Waren einen Wert von 79,1 Mill. Kr. gegen 94,9 Mill. Kr. im Oktober. Die Ausfuhr von industriellen .“ vom Oktober zum November um 24,2 auf 40,6

11“

Probleme der Preispolitik in Norwegen.

Oslo, 29. Dezember. Mit den Aufgaben und Zielen der Preispolitik in Norwegen befaßt sich der zuständige Referent des Reichskommissars in der „Deutschen Zeitung“. Nach einer Schil⸗ derung der verschiedenen Grundsätze einer modernen Preispolitik kommt er auf die großen Deviseneinnahmen zu sprechen, die Nor⸗ wegen vor dem Kriege aus seiner Schiffahrt gehabt habe. In v er Ungebundenheit habe Norwegen daher seine Käufe am

eltmarkt dort tätigen können, wo die Waren am billigsten ge⸗ wesen seien. Jetzt können die Einnahmen aus der Schiffahrt zum großen Teil nicht mehr in das Land hinein, sie würden Norwegen von der geflohenen früheren Regierung vorenthalten. Trotz der

angeblichen Freundschaft der Engländer für Norwegen sei das⸗

Land in die Blockade einbezogen worden und müsse so auf viele Waren verzichten. Noch nicht einmal die von dem Hoover⸗

A1131““ 11“ ““ 8

gesellschaften

Komitee in Amerika gespendeten Lebensmittel würden von Eng⸗ land hereingelassen.

Alles das bedinge, daß zur Versorgung der norwegischen Be⸗ völkerung jedenfols ur Zeit weniger Waren zur Verfügung ständen als früher. Zwar beginne Norwegen sich auf den euro⸗ päischen Raum einzurichten, aber dieser Umstellungsprozeß gehe nicht von heute auf morgen vor sich; er dauere seine Zeit und bringe 8 I bergenc sch s ric en mit sich. Die norwe⸗ gischen Waren und Dienstleistungen müßten im europäischen Raum absetzbar sein; sie seien aber häufig zu teuer, wie das beispiels⸗ weise ein Blick auf die Preise für Holz und Holzerzeugnisse zeige. Andererseits lägen die Preise vor allem für manche Verbrauchs⸗ güter auch jetzt noch zum Teil unter den mitteleuropäischen In⸗ landspreisen. Dieser Zustand sei auf die frühere starke Käufer⸗ stellung Norwegens zurückzuführen und müsse wie das auch einsichtige norwegische Wirtschaftskreise wüßten auf die Dauer dahin geändert werden, daß Norwegen z. B. die aus Deutschland bezogenen Waren nicht mehr unter den deutschen Selbstkosten ezeüt sondern grundsätzlich den deutschen fob-Inlandspreis zahle. Die zu erwartende Steigerung der norwegischen Exporte werde dazu beitragen, einen Ausgleich für diese Preisdifferen zu schaffen. 8

Faft 4700 staltenische Aktiengesellschaften.

57 Mrd. Lire Kapital.

Rom, 28. Dezember. Der Verband der ftarl erg Aktien⸗ hat in diesen Tagen das neue Jahrbuch der italienischen Aktiengesellschaften herausgegeben, das 4651 Gesell⸗ schaften mit einem Kapital von 57 Mrd. Lire erfaßt. Berück⸗ sichtigt wurden die Gesellschaften mit einem Kapital über 1 Mill. Lire. Im Jahre 1937 wurden von diesen Gesellschaften über 2,5 Mrd. Lire Gewinne ausgeschüttet bei 0,2 Mrd. Lire Ver⸗ lusten. Im Jahre 1938 betrugen die Gewinne über 3 Mrd. und die Verluste 0, 2 Mrd. Lire. An erster Stelle steht naturgemäß die Industrie, deren 3320 Aktiengesellschaften mit einem einge⸗ Phen Kapital von 41 Mrd. Lire im Jahre 1938 2,7 Mrd. Lire ividenden verteilt haben; die Verluste erreichten nur 180 Mill. Lire. Es folgt das Kreditgewerbe mit 159 Aktiengesellschaften, einem Kapital von 4 Mrd., Gewinnen von 235 Mill. sowie Ver⸗ lusten von 0,7 Mill. Lirve. Das Versicherungsgewerbe verzeichnete 1938 65 Aktiengesellschaften mit einem eingezahlten Kapital von e. Mill. Lire, Gewinnen von 70 und Verlusten von 0,3 Mill. ire.

50⸗Millionen⸗Dollar⸗Anleihe für Argentinien unterzeichnet. Zur Erhöhung der Einfuhr aus USA.

New York, 28. Dezember. Nach einer Meldung aus Washington gewähren die Vereinigten Staaten Argentinien eine Anleihe von 50 Millionen Dollar. Das diesbezügliche Abkommen wurde heute von vranimh Morgenthau und einer argentinischen Finanz⸗ mission unter Führung des Generaldirektors der Zentralbank Prebisch unterzeichnet.

Die Anleihe soll einerseits zur Stabilisierung des argen⸗ tinischen Peso, andererseits zur Kräftigung der argentinischen Dollarreserven dienen, damit Argentinien die Einfuhr aus USA. erhöhen kann, ohne seinen Goldbestand zu gefährden.

M Eecgnnnnnḿnmn-mm̃ñäggg1ü1üüu—2 Notierungen

der Kommission des Berliner Metallbörfenvorstandes

vom 30. Dezember 1940. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium, 99 % in Blöckelrn . 133

desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren

99 % 111“4“*“ 137 9 Reinnickel, 98 99 % 69 1u. Antimon⸗Regulus 8 Feinsilber uL ..3ö335,50 38,50 8

h. für 100 kg

Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Vierten Beilage.

abends geschlossen.

5

zum Deutschen Reichs

ge

Berlin, Montag, den 30. Dezember

Fortsetzung des Wirtschaftsteils.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 30. Dezember auf 74,00 Rℳ (am 28. Dezember auf 74,00 Eℳ)

für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und b Wertpapiermärkten.

Devisen. Prag, 28. Dezember. (D. N. B.)

49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G. 595,80 B. 6,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—

Bukarest —,—, Sofia 30,47 G. 30,53 B. Athen 20,58 G., 20,62 B. [Alles in Pengö.] 136,20, Bukarest 3,42 ½,

Budapest, 28. Dezember. Amsterdam 180,07-181,40 *), Berlin London 13,95, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris —,—, Prag 13,62, Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slowakei 11,86.

8 *) Verrechnungskurs.

London, 30. Dezember. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,.43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,90 17,13, Rio 8e Janeiro linoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

aris, 28. Dezember: Börse bleibt bis auf weiteres . B.) Zürich, 28. Dezember. Bleibt während der Wintermonate a geschlossen. (D. N. B.) 1 8 msterdam, 28. Dezember. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 75,43, London —,—, New dor. 887),e9h9. Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors 3,81 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Mabrid —,— Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Amsterdam, 30. Dezember. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl⸗ Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,28 75,43, London —,—, New York 188 ⁄16 188 ⁄%, Paris Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors 3,81 3,82, Italien (Claering) 9,87, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. Nächste Börse am 2. Januar 1941.

Kopenhagen, 28. Dezember. (D. N. B.) London 20,91, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Fefah 120,35, Rom 26,45, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45

slo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid —,—. ö —,—. 1 81 tockholm, 28. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G, 168592., Haris —— G., 9,00 B. Brüssel —,— G., 67,21 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 222,97 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,25 G., 95,55 B., Washington 415,00 G., 420,00 B. Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—.

Oslo, 27. Dezember. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 9,50 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,—, Zürich 101,50 G., 102,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., Stockholm 104,60 G., 105,25 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,00 B., Rom 22,10 G., 23,00 B. Prag —,—, Warschau —,—.

Moskau, 14. Dezember. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,40, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz

(D. N. B.)

7

123,01, Berlin 212,00.

London, ‚28. Dezember. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 28. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe —,—, Aschaffenburger Buntpapier 107,00, Buderus Eisen 143,50, Cement Heidelberg 186,25, Deutsche Gold u. Silber 297,50, Deutsche Linoleum 177,00, Eßlinger Maschinen 157,00, u. Guilleaume 197,00, Ph. Holzmann 259,50, Gebr. Jung⸗ ans 133,50, Lahmeyer 172,50, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke 113,50, Rütgerswerke 204,50, —, Zellstoff

Palöbof 181,75. 686 Hamburg, 28. Dezember. (D. N. B.) Schlußkurse.] Dresdne Bank 139,00, Vereinsbank 161,00, Famehalses hrurserh rl6 00⸗ Hamburg⸗Amerika Paketf. 114,00, Hamburg⸗Südamerika Nordd. Lloyd 109,75, Dynamit Nobel —,—, Guano 110,50, Harburger Gummi —,—, Holsten⸗Brauerei 195,00, Neu Guinea

—,—, Otavi 30,00. Wien, 28. Dezember. (D. N. B.) 6 ½ % Ndöst. Lds.⸗Anl.

Voigt u. Häffner —,

8 Amsterdam Umrechnungs⸗ 2 Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G. 5280,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G.

483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B. Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris Belgrad

Stockholm

71,50 B.

Alpine Montan Stahl —, Hanf ⸗Jute⸗Textil thal —,—,

ringer Msch.

Puch 119,00,

AG. Oesterreich 295,50, Brown⸗Boveri —, „Elin“ AG. f. el. Ind. 28,00, —,—, Felten⸗Guilleaume Gummi Semperit in % 180,00,

„Solo“

Lapp⸗Finze AG. 107,00, Leipnik⸗Lundb. Neusiedler AG. 129,00, Perlmooser Kalk —, Vö“ —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simme⸗

7 5,

und

mark Lds.⸗Anl. 1934 99,95, 6 % Wien 1934 99,95, Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. „Hermann Göring“ 16,70, —, Egydyer Eisen u. Enzesfelder Metall

Zündwaren —,

Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft —,—, S Steyrermühl Papier 61,00, —,—, Wagner⸗Biro 190,00, Wienerberger Ziegel —,—. Wiener Protektoratswerte, 28. Dezember. (D. N. B.) Zivnostensta Bank 59,25, Dux Bodenbacher Eisenbahn Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 92,00 K., Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 98,50 K., Erste Brünner

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

Drahtind. —,—, Leykam⸗Josefs⸗

Veitscher

Donau⸗

E. G.⸗Union Lit. A „—,

Brau⸗AG.

185,25,

—, Steirische teyr⸗Daimler⸗ Magnesit

158,50 K.,

Aegypten (Alexand. und Kairo)

Afghanistan (Kabuh.

Argentinien (Buenos Aires)

Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) . Brasilien (Rio de 1AX“ Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) .... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.)

England (London) Estland (Reval / Talinn) Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran) Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb) Kanada (Montrealh)

100 Belga

Lettland (Riga) .. Litauen (Kowno / Kaunas) Luxemburg (Luxem⸗ Pg)“ Neuseeland (Welling⸗ ton) ““ Norwegen (Oslo) Portugal (Lissahon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern) Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) . Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (NewYork)

88E11““

l ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pav.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd.

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats

100 Litas 100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen

100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

0,586

39,96 0,130 3,047

48,21

62,44 5,06

2,058 14,59 38,42

13,09 0,585

5,604 48,75 41,94

9,99 56,76 10,04 59,46

57,89 8,591

23,56

1,978 0,984

2,498

30. Dezember Geld

18,79

132,57 132,83 1

Brief

18,83 0,590

40,04 0,132 3,053

48,31

62,56 5,07

2,062 14,61 38,50

13,11 0,587

5,616 68,85 42,02 10,01

58,01 8,609

23,60

1,982 0,986 2,502

41,94

56,76

59,46 57,89

23,56

28. Dezember Geld Brief

18,79 18,83

0,586

0,590

39,96 40,04

0,130 0,132

3,047 3,053 48,21 48,31

62,44 5,06

2,058

62,56 5,07

2,062 32,57 132,83 14,59 14,61 38,42 38,50

13,09 0,585

13,11 0,587

5,604 5,616 48,75 48,85 42,02

9,99 10,01

56,88

10,04 10,06

59,58

58,01

8,591 8,609

23,60

1,978 1,982

0,984 0,986

2,498 2,502

Australien, Neuseeland

Britisch⸗Indien .... Kanada

1934 100,00, 5 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1936 100,00, 6 ½¼ % Steier⸗

England, Aegypten, Südafrik. Union Frankreich ......

Faüraerreee

Gffentlicher

22 2b2b bUbeebeebeeebeeeobeeeeenee,

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098

Brief 9,91 5,005 7,928 74,32 2,102

Anzeiger.

Maschinenf.⸗Ges. 57,50, Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 111,00, Prager Eisenind. Gesellschaft 345,00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 42,50 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 191,00 K., Heinrichsthaler Papierfabr. 75,50 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 45,50 K., A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. —,—, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 43,75, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 9,60 K., 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königs⸗ hofer Zement 303,00 K., Poldi⸗Hütte 353,00, Berg⸗ und Hütten⸗ werksges. —,—, Ringhoffer Tatra 205,50. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 9,80, 49% Pilsen Stadtanleihen 10,00, 4 ½2 % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe 9,70, 40% Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldver⸗ schreibungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. —X,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —,—, 4 % Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½¼ %% Zivnostenska Bank Schuldv. 8,85. K. = Kasse

Amsterdam, 28. Dezember. (D. N. B.) A. Fortlausend no ierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederl. Staatsleening 194. S. I mit Steuererleicht. 1011 ½16, 4 % do. S. II ohne Steusrerleich 977⁄16, 4 % do. S. II mit Steuererleicht. 1011 ½16, 5 ½ % Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mir Kettenerkl. —,—. 2. Aktien: Algemeene Kunstzijd Unte (AKU.) 1061 ⁄16 *‧), Philips⸗

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 1 1940

G oeilampenfabrieken 209,25*), Lever Bros. & Unilever N. V. 1285⅞,

Anaconda Copper Mining 30 ¾ *), Bethlehem Stee. Corp. 861 ⁄16* Republic Steel Corp. 265 58*), Koninkl. Ned. Mij tot Expl. v. Petro

leumbronnen i. Ned.⸗Ind. 271 *), Shell Union 122 ⁄136, Nederlandsche

Scheepvaart Unte 184 ⅛8 *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (A

285,00, Handelsvereeniging „Amsterdam“ (HVA.) 452,75*), Senemba Mij 218,00. (Dawes) ohne Kettenerkt. —.—, 7 % do. mit Kettenerkl. —,—, 4 % Golddiskontbank pref. —,—. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijd

Industrie (HKJ., 128,00, Internat. Viscose Comp. 58,00, Neder⸗

landsche Kabelfabrik 419,50, Rotterdamsche Droogdok Mij. 326,00. Vereen. Koninkl. Papierfabeieken von Geder Zonen 139,75, All gemeine Eektrizitätsgeselschaft —,—, J. G. Farben Zertifikate —,— do. Original —,—, Nederl.⸗Indische Spoorweg Mij. 60 ⁄, Koninkl Nederl. Hoogovens en Staatfabrieken 137,00, Deli Maatschappij 277,00, Heinekens’'s Bierbrouwerij Mij. 200,00, Gebr. Stock & Co. 135,00 Wilton⸗Feijenoord 170,25, Nederlandsche Wol Maatschappil 64 00

B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Reich 1924

Holl. Amerika⸗Lini- 124,25, Neder.. Handels Maatschap. Cert. 123,75, De Maas 117,00. *) Mutel. 28

AEEEAEÜEÜEmEmÜEnmEmÜnmmmnmenmEEmkxmEEEmmEEEEEnn Ausländische Geldsorten und Bauknoten.

28. Dezember Geld 20,38 16,16

4,185

4,39

30. Dezember Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 l ägypt. Pfd. 4,39 4,41

Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars.. Aegyptische Amerikanische:

2 und 1 Dollaxk. Argentinische.. Australische. EEET Brasilianische. Brit.⸗Indische.. wWilarische .... Dänische: große..

10 Kr. u. darunter Englische: 10 £

u. darunter. Estnische Finnische Französische Holländische Italienische: große

10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große Kanadische. Lettländische.. Litauische: große...

100 Litas u. darunt. Luxemburgische... Norwegische, 50 Kr.

u. darunter. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei. unter 500 Lei... Schwedische: große.

50 Kr. u. darunter. Schweizer: große ...

100 Frs. u. darunt. Südafr. Union Türkische Unaarische

1 Dollar 2,46 2,48 1 Dollar VDö1“ 1 Pap.⸗Peso 0,49 0,51 1 austr. Pfd. 2,74 2,76 100 Belga 39,92 40,08 1 Milreis 0,105 0,115 100 Rupien 45,91 46,09 100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar 5,60 1 kanad. Doll. 1,44 100 Lats 100 Litas u 100 Litas 100 lux. Fr. 9,98

2,46

48,90 49,10 4,54 4,56 5,05 4,99 132,73

. 0

132,73

13,07 13,07

100 Kronen 56,89 100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 8 3. Aufgebote, 1— 4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

7. Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, M9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen.

[42146] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann Adolf Israel Pas⸗ mantier, geboren am 26. Oktober 1879 zu Warschau, und seine Ehefrau Paula Sara geborene Goldstrom, geboren am 22. März 1890 zu Berlin, zuletzt wohn⸗ haft in Berlin⸗Wilmersdorf, Branden⸗ burgische Straße 25, zur Zeit im Aus⸗ land, näherer Aufenthalt ist nicht be⸗ kannt, schulden dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 7648 H.ℳ, die am 1. August 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag vom 1 vom Hundert

auf Reichs fluchtsteuergesetzes

für jeden auf den Zeitpunkt der Fällig⸗ keit folgenden angefangenen Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. I 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850; 1937 S. 1385; 1998 S. 389; 1939 S. 125 und 2443) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche w fluchtstener nebst Zuschlägen auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ h estzusetzende strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehen⸗ den Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen

Verbot,

eines

rungen machen.

Geld⸗

Monats, Finanzamt Steuerpflichtigen

Zahlungen

Anzeige

dem

oder

Leistungen an die Steuerpflichtigen bewirken; sie werden hiermit aufg. dert, unverzüglich, spätestens innerhalb unterzeichneten den Forde⸗

über

zustehenden oder sonstigen Ansprüche zu

die

Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das sonstige n zu efor⸗

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung. bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗

.“

auch kein

gleich.

steuergesetzes Polizei⸗

v“ 8

schlagnahme gehabt hat und daß ihn Verschulden an 8 9 kenntnis trifft. steht das Verschulden eines Vertreters

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ die gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Absatz 1 der Reichsflucht⸗ ist jeder und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere am 27. 6. 1890 in

Beamte der der Un⸗ der zum Eigenem Verschulden

RNeichsfinanzverwaltung, im Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin W 15, 14. Finanzamt Wilmer

[42147] In der Ermittlun ssache gegen den eipzig geborenen

erfüllt ist, wegen

bezember 1940.

Beamte des orf⸗Nord.

1“ 1XX“

ae

WEö