und Staatsanzeiger Nr. 14 vom 17. Januar 1941. S. 3
ümmn
Wirtschaft des Auslandes.
Ausweise auskändischer Notenbanken.
N — 8 W. Notierungen 8 1“ 8
8 ichtamtliches. ber Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
Deutsches Reich. vom 17. Januar 1941. 8½ 8 Der Spanische Botschafter in Berlin, Herr General (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte 8
10. August 1937 (RGBl. I1 S. 884) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Einführung der Verordnung über Preis⸗ bindungen und gegen Verteuerung der Bedarfsdeckung und der Verordnung über Preisbildung für ausländische Waren in den eingegliederten Ostgebieten vom 12. Februar 1940 (RGBl. I
Heinrichsthaler Papierfabr. —,—, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 48,50 K., A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 96,25, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 47,75, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 9,75 K., 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 8,75, Königs⸗
*
in der Zeit Januar / November 1940 gegenüber der Vergleichszeit
8
S. 393) wird mit Einwilligung des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet: 8 Einziger Paragraph. In den eingegliederten Ostgebieten gelten folgende An⸗ rdnungen: 1 V Pr. 1 vom 27. Oktober 1937 (Preisregelung 5 Borsten lcchinesischen und indischen Ursprungs) in der Fassung der Anordnung V Pr. 3 vom 21. März 1938 (Preis⸗ egelung für Borsten japanischen und mandschurischen Ursprungs) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 68 vom 22. März 1938); V Pr. 2 vom 11. Januar 1938 (Preisregelung für rohe und zu⸗ gerichtete Faserstoffe) in der Fassung der Anordnung Pr. 6 vom 14. Oktober 1938 (Preisregelung für rohe und zugerichtete Faserstoffe) (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 242 vom 17. Oktober 1938), V Pr. 4 vom 21. März 1938 (Preisregelung für ausländische Borsten) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 68 vom 22. März 1938), V Pr. 5 vom 23. April 1938 (Preisregelung für rohe, gereinigte und zugerichtete Bettfedern) (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 94 vom 25. April 1938). Berlin, den 16. Januar 1941.
uftragte für Waren verschiedener Art
JZ. A.: Schlederer.
Espinosa de los Monteros, hat Berlin am 12. Januar 1l vfrlossen. Während seiner Abwesenheit führt der Bot⸗ schaftsrat, Herr Gesandter Alonso Caro, die Geschäfte der
Botschaft.
Nummer 2 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Januar 1941 hat folgenden Inhalt: Teil I. I. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Fernschreibverbindung des Reichs⸗ arbeitsministeriums. — II. Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: a e dänischer Arbeiter und Angestellter. — Erleichterungen im Zahlungsverkehr mit den Niederlanden. — Arbeitseinsatz ausscheidender Arbeitsmaiden. — III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Wirtschafts⸗ und Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Einführung des Gesetzes über die Heimarbeit in den eingegliederten Ostgebieten; hu. täändigkeit der Sondertreuhänder der Heimarbeit. — Betr.: Lohn⸗ top und betriebliche Altersfürsorge. — Anordnung über Entgelt⸗ elege für Heimarbeiter in der Zwirnknopfherstellung im Wirt⸗ schaftsgebiet Wien⸗Niederdonau. — Anordnung betr. Form und Inhalt der Entgeltbücher der in der Schneidwaren⸗ und Besteck⸗ industrie im Wirtschaftsgebiet Sudetenland in Heimarbeit Be⸗ schäftigten. — Bescheide, Urteile: Mundspesen und Lohnstop. — IV. Arbeitsschutz Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Be⸗ schäftigung von Frauen. — V. E11 Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: DIN 1052 — Holzbauwerke, Berechnung und Ausführung. — Betr.: Wohn⸗ stättenbau im Kriege. — Ergänzung zu der „Uebersicht über die landesrechtlichen Zuständigkeiten im Wohnungsgemeinnützigkeits⸗ recht“. — Betr.: Fortführung der im Gange und in Vorbereitung befindlichen Bauvorhaben. — Erste Anordnung über die Neu⸗ gestaltung der Stadt Weimar. — Druckfehlerberichtigung.
aftsteil.
Das Kraftverkehrsgewerbe im Kriege. Ein Bericht der RVK.
Die Reichsverkehrsgruppe Kraftfahrgewerbe (RVK) gibt in ihrem amtlichen Organ einen Ueberblick über ihre Aufgaben und Leistungen in der Kriegszeit. Als Spitzenorganisation des ge⸗ samten gewerblichen Kraftverkehrs und als Mittler zwischen den Interessen der Unternehmerschaft und den Staatsaufgaben sah die RVK ihre Aufgaben im Kriege nach zwei Richtungen hin. Es galt für die RVK einmal und in erster Linie, den schnellen und beweglichen Einsatz des Kraftverkehrs für Kriegs⸗ und kriegswirtschaftliche Zwecke zu sichern und dabei ihre Erfahrungen, ihre Dienststellen und geschulte Kräfte, soweit es zur Erleichte⸗ rung der einschneidenden vnrsess ech im Verkehrswesen erfor⸗ derlich war, den verantwortlichen Behörden zur Verfügung zu stellen. Zum anderen stand die RVK vor der Aufgabe, die Ord⸗ nung in den Reihen der Mitglieder aufrechtzuerhalten und diesen jede Hilfe angedeihen zu lassen, die sie von der RVK als ihrer „Betreuungsorganisation“ verlangen konnten. In dem vollen Bewußtsein, daß Selbstverantwortung Selbsthilfe bedeutet, hat die RVK in wirtschaftlicher, technischer und sozialer Beziehung — hier im Zusammenwirken mit der DAF. — alles getan, um den Unternehmern in schwierigen Lagen zu helfen.
Zur Bewältigung der großen Transportaufgaben bei den Rüstungs⸗ und Heeresbauten fhlo sich das Fuhrgewerbe mit Genehmigung des Reichsverkehrsministers und mit Unterstützung der RVK zu Genossenschaften zusammen, die in erster Linie die Abrechnung der Großaufträge übernommen haben. Das Fuhr⸗ gewerbe hat hier den Beweis erbracht, daß es in der Lage ist, Großaufgaben in engster Zusammenarbeit mit den Bevollmäch⸗ tigten für den Nahverkehr selbst unter den schwierigsten Verhältnissen durchzuführen. Ein besonders wichtiges Kapitel bildet die Regelung der Beförderungspreise. Wie in der gesamten Wirtschaft, so wurde auch vom Verkehrsgewerbe eine klare und stabile Preisgestaltung verlangt. Nach langjährigen Bemühungen und nach vielen vergeblichen Ansätzen ist in Zusammenarbeit mit dem Preiskommissar ein Preistarif erstellt worden, der für die meisten im Fuhrgewerbe üblichen Leistungen gesetzliche Höchst⸗ preise darstellt. Eine allgemeingültige Anwendung der Nah⸗ verkehrspreisverordnung wird allerdings erschwert durch die be⸗
kannte Preisstopverordnung, die es jedem Unternehmer zur
Pflicht macht, keine höheren Preise zu nehmen als diejenigen, die er vor dem Stichtage für gleichartige Leistungen gefordert und empfangen hat. .
Die Leistungen des Fuhr⸗ und Fectaeeehe im Kriege waren nur möglich durch strengste Disziplin der gesamten Unter⸗ nehmerschaft und durch den Einsatz von Fachleuten als Fahr⸗ bereitschaftsleiter, die zum größten Teil aus den Reihen der ehrenamtlichen Glrederungsleiter der RVK genommen worden sind. Sie sowohl als auch die Bezirksgeschäftsstellen der RVK haben sich den mit der Durchführung des Straßenverkehrs be⸗ trauten Behörden bedingungslos und mit allen ihren Einrich⸗ tungen zur Verfügung gestellt. In ihrer Sachkenntnis und ihrem unermüdlichen Einsatz fanden das Reichsverkehrsministerium und die Bevollmächtigten für den Nahverkehr eine wertvolle Stütze, um die ihnen gestellten Aufgaben trotz der Beschränkungen in der Zuteilung von Reifen und Treibstoffen reibungslos durch⸗ führen zu können. Die ganze Arbeit der RUK ist zur Zeit auf die Bewältigung der Kriegserfordernisse eingestellt. Daneben läuft die organisatorische Arbeit, der Aufbau der Verkehrsorgani⸗ sation in den neu gewonnenen Ostgebieten, die verkehrswirtschaft⸗ liche Durchdringung dieser Gebiete und die Durchführung der großen Transportaufgaben in den besetzten Westgebieten. Bei dieser praktischen Arbeit sind alle Fragen, die mit der Verkehrs⸗ gesetzgebung und der Verkehrsorganisation in der Friedenswirt⸗ schaft zusammenhängen, zunächst zurückgestellt worden. Alle⸗ Kräfte sind heute darauf konzentriert, die Aufgaben der Gegen⸗ wart zu erledigen, die durch den Krieg bedingten Härten zu mildern, das Gewerbe gesund und leistungsfähig zu erhalten und ihm die Wege für einen Wiederaufbau nach einem siegreich be⸗ endeten Kriege zu ebnen. Durch die Erfahrungen bei dem viel⸗ gestaltigen Einsatz des Kraftfahrgewerbes in der Kriegswirtschaft sind aber ganz von selbst Erkenntnisse gereift, die für die künftige Neuregelung des Kraftverkehrs einen wertvollen Ausgangspunkt bilden. Es ist zu hoffen, so schließt der Bericht der RVK. daß diese Erkenntnisse zu einer wesentlichen Stärkung der Kraft⸗ wagenfront und der Organisation des Gewerbes führen werden im Hinblick auf die gewaltigen Aufgaben, die die kommende Friedenswirtschaft an den Kraftverkehr stellt. Die Bewährungs⸗ probe, die das ees. im Kriege bestanden hat, be⸗ rechtigt die RVK jedenfalls zu dem Anspruch, in der Verkehrs⸗ wirtschaft der kommenden Friedenszeit mit in die vorderste Front gestellt zu werden.
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Nochmals die Kartellpreise.
Die neue Preisbindungsverordnung weit mehr als eine Neufassung alten Rechtes.
Ministerialdirektor Dr. Flottmann nimmt in der neuesten Nummer 2 der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht Stellung gegen die in der Oeffentlichkeit aufgetauchte Meinung, daß die neue, am 12. Dezember 1940 erlassene Preisbindungs⸗
verordnung nur als eine Kodifizierung des bisher in verschiedenen Verordnungen verstreuten Preisbindungsrechts anzusehen ist. Die neue Verordnung war notwendig, weil sich mit der Zeit immer deutlicher eine Strukturwandlung der Kartelle bemerkbar machte, die von dem Mindestpreiskartell fortgesetzt stärker hin⸗ führte zu dem Kalkulationskartell. Kartelle dieser Art sind für die Steuerung der Preise natürlich geeigneter als Zusammen⸗ schlüsse, die aus rein privatwirtschaftlichen Absichten sich lediglich mit der Aufrichtung von Mindestpreisgrenzen bef sich Dem Reichskommissar für die Preisbildung kommt es heute darauf an, die gebundenen Preise aus den Zufälligkeiten ihres Zustande⸗ kommens zu lösen und sie bei Aufrechterhaltung der Bindungen als solche auf den Stand zu bringen, der die Kartell⸗ wie Marken⸗ artikelpreise als volkswirtschaftlich gerechtfertigt erkennen läßt. Deshalb mußten die bisherigen Bestimmungen umgestaltet und erweitert werden.
Die neue Preisbindungsverordnung stellt als Grundsatz her⸗ aus, daß Preisbindungen innerhalb einer Wirtschaftsstufe (Preis⸗ bindungen der ersten Hand) oder zwischen Mitgliedern ver⸗ schiedener Wirtschaftsgruppen (Preisbindungen der zweiten Hand) im inländischen Geschäftsverkehr nur mit Einwilligung des Reichskommissars für die Preisbildung zulässig sind. Diese Ein⸗
villigung ist auch erforderlich, wenn bestehende Preisbindungen
erlängert oder zum Nachteil der Abnehmer geändert werden sollen. Damit ist die bisher bestehende Lücke des Gesetzes, daß Preisbindungen, die sich automatisch verlängern, keiner Genehmi⸗ gung bedurften, beseitigt. Andererseits ist dafür eine Bestim⸗ mung gemildert worden, die vielfach als zu scharf kritisiert worden ist: Preisbindungen, die ohne die erforderliche Einwilligung des Preiskommissars erfolgten, waren bisher nichtig, konnten also
nachträglich nicht wirksam werden; die neue Verordnung bestimmt
demgegenüber, daß in Ausnahmefällen Preisbindungen nach⸗ räglich genehmigt werden können, wenn das aus volkswirtschaft⸗ liichen Gründen oder zur Vermeidung besonderer Härten an⸗
gebracht ist. .
Die Vorschriften der neuen Preisbindungsverordnung, die
Mittel der staatlichen Preislenkung zu benutzen, sind im wesent⸗ lichen im § 1 Abs. 4—6 niedergelegt. Zunächst wird ein Grund⸗ satz, der bislang lediglich in der Praxis geübt worden ist, nun⸗ mehr Gesetz. Die Einwilligung des Reichskommissars kann aus wichtigen Gründen jederzeit widerrufen werden. Ferner ist be⸗ stimmt worden, daß die Zustimmung auch unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden kann. Die gebundenen Preise können zu Höchst⸗ oder Mindestpreisen erklärt werden. Daß hiermit ein Mittel gegeben ist, um die Kartellpreisfestsetzung in gegebenen Fällen wirksam zu steuern, dürfte klar zu erkennen sein. Vor allem kann jetzt der unechten Differentialrente auf den Leib gerückt werden. Die Mindestpreispolitik der Kartelle, die sich vorherrschend ausrichtete nach den schlechtest arbeitenden Betrieben und abgestellt war auf eine nicht voll ausgenutzte Kapazität der Mitglieder, war schon in normalen Zeiten weit entfernt von einer volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preisge⸗ taltung. Die durch Rüstungsaufgaben auf Vollauf gebrachte eschäftigung mußte unter diesen Umständen dazu führen, daß zahlreiche Kartellbetriebe über eine durch die bessere Leistung grechtfertigte, sogenannte echte Differentialrente hinaus eine un⸗ echte, also ungerechtfertigte Differentialrente erzielten. Diese Möglichkeiten des Eingriffs auf Grund der neuen Verordnung werden dazu beitragen, daß die Preislenkung dort, wo es not⸗ wendig ist, sich als Preissenkung auswirkt. 8
Des weiteren wären aus der neuen Verordnung zu erwähnen die Bestimmungen, daß jetzt auch der Beitritt von Außenseitern der Genehmigungspflicht unterliegt, ebenso die Preisbindung, die von Angehörigen eines Erwerbszweiges mit anderen Angehörigen des gleichen oder eines verwandten Erwerbszweiges, die derselben Wirtschaftsstufe angehören, verabredet wird, womit künftig. auch die indirekten Bindungen erfaßt werden, wie sie z. B. vielfach zwischen Lizenzvergeber und Lizenznehmern ausgeübt werden, daß nämlich bei der Weiterveräußerung der Ware ein von dem Lizenzgeber gewünschter Preis eingehalten werden muß. Ferner ist die bisher einwilligungsfreie Preisempfehlung nunmehr grundsätzlich einwilligungspflichtig gemacht, es sei denn, daß es sich wirklich um unverbindliche Richtpreise handelt.
Die Preisbindung selbst ist inhaltlich erweitert worden. Es steht jetzt der Bindung eines Preises gleich auch die Bindung eines sonstigen Entgeltes sowie die Bindung von Gewinnauf⸗ schlägen, Verarbeitungsspannen, Handelsspannen und anderen Preisbestandteilen, ferner von Zahlungs⸗ und Lieferungs⸗ und sonstigen Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mit⸗ telbar den Preis beeinflussen. Mit dieser inhaltlichen Erweite⸗ rung des Begriffes der Preisbindung soll künftig allen Um⸗
eine wirksame Handhabe bieten, um die gebundenen Preise als
gehungsversuchen ein Riegel vorgeschoben werden.
Australische
Lieferung und Bezahlung): 3 Originalhüttenaluminium, 8 2
99 % in Blöckem ..... 133 EREMℳ für 100 kg Ege g. Walz⸗ oder Drahtbarren 8
9 % ö.“ 2 Reinnickel, 98 — 99 %%“1– . — „ Antimon⸗Regulus.. — . Feinsilberrn .335,50 — 38,50 8
In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.
16. Januar Geld Brief
X“X 17. Januar “ 11.“ Geld Brief Aegypten (Alexand. 1 8
und Kairo) l ägypt. Prd. — — — Afghanistan (Kabul). 100 Afghani 18,79 18,83 18,79
Argentinien (Buenos Aire)) 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 0,588 0,592 1 austr. Psd. — —
Australien (Sydney)
Belgien (Brüssel u. 100 Belga 39,96 40,04 39,96 1 Milreis 0,130 0,132] 0,130
Antwerpen). Brasilien (Rio de
100 Rupien 100 Lewa
Janeiro). Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopenh.) 100 Kronen England (London) . 1 engl. Pfd. Estland(Reval/Talinn) 100 estn. Kr. Finnland (Helsingki). 100 finnl. M. Frankreich (Paris) . 100 Frcs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden Iran (Teheran)) 100 Rials Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und G 100 Lire 1 Yen 100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats 100 Litas
Mailand) 100 lux. Fr.
40,04 0,132
3,047 3,053
3,047 3,̃053 48,21 48,31
48,21 48,31
62,44 62,56 5,06 5,07
2,058 2,062 132,57 132,83
14,59 14,61 38,42 38,50
62,44 62,56 5,06 5,07
2,058 2,062 132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 38,50
13,09 0,585
13,09
,09 13,11 0,585
13,11 0,587
Japan (Tokio u. Kobe) 0,587
Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (Riga). Litauen (Kowno / Fanntas) Luxemburg (Luxemb.) Neuseeland (Welling⸗ ton) 1 neuseel. Pf. — Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,06 10,06 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — — —
Schweden (Stockholm 8 e 100 Kronen 59,46 59,58 59,46 59,58
und Göteborg)..
chweiz (Züri
Schweiz (Zürich, 58,01 57,89 58,01 8,609] 8,591
Basel und Bern) 100 Franken 23,56
5,604 5,616
48,75
5,616 ¹i y5,604
48,85 48,75 48,85
42,02 10,01
41,94 42,02 9,99 10,01
57,89 Slowakei (Preßburg) 100 4 onen 8,591 Spanien (Madrid u. 8 Barcelona). Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)
100 Peseten
1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso
1 Dollar
23,56 223,60 23,60
1,978 1,982 1,978 0,984
2,498
0,984 0,986 2,502
2,498
Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098
Brief 9,91 5,005 7,928 74,32 2,102
England, Aegypten, Südafrik. Union .. Frankreich.. Australien, Neuseelad . Britisch⸗Indien üüerererrerer ereeens Kanada
2 99ꝗ99%9 9%99%0˙39%09%%00 00 0 0 0 0 90 2 0
“
18,83
56,88 1 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—
8,609
1,982 0,986 2,502
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
6 17. Januar
((Geld Brief Sovereins 20,38 20,46 20 Franecs⸗Stücke.. 16,16 16,22 Gold⸗Dollars... 4,185 4,205 Aegyptische 4,39 4,41 Amerikanische:
1000 —5 Dollar... 2,46 2 und 1 Dollak. 88
tinische ..
Argentinisch 22.
39,92 0,105
45,91 3,04
48,90 4,54
Brief 20,73 16,22
1 ägypt. Pfd. 4,41 1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga.. 1 Milreis 100 Rupien
2,48 2,48 0,51 2,76
40,08 0,115
46,09
Belgische 00002022⸗ Brasilianische.. Brit.⸗Indische Bulgarische: 1000 L u. darunter Dänische: große... 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunter.. Estnishee. Finnise. Französische. Holländische.. Italienische: große. 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinar . Kanadische Lettländische Litauische: große... 100 Litas u. darunt. Luxemburgische .... Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große ... 100 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union. Türkische — Ungarische: 100 P.
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar — 100 Dinar 5,60 1 kanad. Doll.] 1,44 100 Lats — 100 Litas — 100 Litas — 100 lux. Fr.
100 Kronen
3,06
49,10 48,90
4,56 4,54 5,05 4,99
132,73
5,07 5,01 133,27
13,13
5,05 4,99 132,73 13,07 13,07 5,60 1,44
5,62 1,46
100 Lei
100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.
100 Kronen 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
u. darunter 100 Pengö
16. Januar
4,205
1 I Untersuchungs⸗
Fe
und Straffachen.
London, 15. Januar. (D. N. B.) Wo enausweis der Bank von England vom 15. Januar 1941 29 Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf Noten 602 840 (Abn. 7610), hinterlegte oten 27 400 (Zun. 7610), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 615 440 (Zun. 40), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 3540 (Abn. 40), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 10 (unverändert). Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 240 (unverändert), Depofiten der Regierung 14 790 (Abn. 1090), andere Depositen: die Banken 119 200 (Abn. 11 120), Private 54 310 (Abn. 1940), Regierungssicherheiten 152 310 (Abn. 20 690), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 3720 (Abn. 1800), Wertpapiere 22 040 (Abn. 810), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 760 (Abn. 40). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 14,94 gegen 10,16 %.
Der rumänische Außenhandel im November.
„Die vom rumänischen Finanzministerium veröffentlichten Ziffern über den Außenhandel im November vetheschnen eine Einfuhr von 28 430 t im Werte von 1555,8 Mill. Lei gegenüber 28 287,t (212,8 Mill. Lei) im Oktober 1940 und 40 848 t (1665,5 Mill. Lei) im November 1939. Bei der Ausfuhr betrug die 8 im November 390 885 t, der Wert 2776,2 Mill. Lei, im Oktober 366 922 t (2531,5 Mill, Lei) und im November 1939 630 070 t (2981,9 Mill. Lei), der Gesamtaußenhandelsumfang wieder von 395 209 t auf 418 815 t leicht erholt, wenn er auch noch erheblich hinter der vorjährigen Novemberziffer von 670 918 t zurückbleibt. Die Hauptursache liegt in der beträchtlichen Minderung der Ausfuhr, da die diesjährige Ernte nicht jene Ueberschüsse abgeworfen hat wie im Vorjahr. .
Dadurch, daß der Wert der Ausfuhr stärker gestiegen ist als
der Wert der Einfuhr, erhöht sich in der Zeit vom Januar bis November 1940 der Ausfuhrüberschuß auf 8561,0 Mill. Lei gegen⸗
über 2465,3 Mill. Lei’ in der gleichen Zeit des Vorjahres, und
zwar hatte die Einfuhr Januar/ November 1940 von 488 734 t
von 20 868,8 Mill. Lei in der gleichen Zeit des Vorjahres, wäh⸗ rend die Ausfuhr von 5 078 540 t im Wert von 34 541,9 Mill. Lei
Q
Verichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãärkten. .“
Devisen. 13“ „Prag, 16. Januar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnun Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 9580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G.; 99,10 B. Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad
Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,58 B. Athen 20,58 G., 20,62 B. Budapest, 16. Januar. (D. N. B.) (Alles in Pengö.] Amsterdam 180,07½--181,40 *), Berlin 136,20, Bukarest 3,42 , London 13,95, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,81 Prag 13,62. Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slocbakei 11,86.
8 *) Verrechnungskurs.
8 ondon, 17. Januar. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, aris —,—,
Fra⸗
besitzanle
16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (o iz.) 16,90 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai eft
6 Paris, 16. Januar: Börse bleibt bis auf geschlossen. (D. N. B.) Aumsterdam, 17. Januar.
weiteres
(D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 28 — 75,43, London —,—, New York 188 ⁄16 — 188 ⁄6, Paris —, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors
3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,— Oslo —,—,
Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,
Zürich, 16. Januar. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 8,50, London 16,15, New York 431,00, Brüssel 69,00 nom., Mailand 21,75, Madrid 40,00, Holland 229,50 nom., Berlin 172,50, Lissabon 172,24, Stockholm 102,77 ⅛, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom.) Sofia 425,00, Budapest 85,00, Belgrad 10,00, Athen 300,00, Konstantinopel 337,50, Bukarest 215,00, Helsingfors 875,00, —,—,
Nordd.
Oesterreich
Kopenhagen, 16. Januar. (D. N. B.) London 20,90, New York 518,00, Berlin —,—, Paris 11,75, Antwerpen 82,88, thal ürich 120,35, Rom 26,30, Amsterdam 275,55, Stockholm 123,45, slo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid —,—, Warschau —,—. 8 Stockholm, 16. Januar. (D. N. B.) London 16,85 G.] Pu 16,95 B. Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,21 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Oslo. 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., erdinands Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,20 G., 21,40 B., Prag —,—, Madrid —,—, Warschau ——. - Oslo, 15. Januar. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 174,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 9,50 B., New York
des Vorjahres mit wertmäßig 6 821 944 t einem Wert von 23 334,1 Mäl-
Bukarest, 16.
London, 16. Januar. (D. N. B. i 23,25, Silber auf Lieferung Barren 23 ⁄3, Silber fein prompt 25 ¼16, Silber auf Lieferung fein 25,00, Gold 168/—.
Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal u. Guil. 88 Sehec, Fterdam Brüssel —,—, Nälie (Treip, —,—, 88 eiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen reiv.) —,—, Stockholrn hd6bel. Eeeeeö holm —Waldhof 18975 Hambur Bank 145,75, Hamburg⸗Amerika Paketf. 117,50,
ans —,—, Lal, eyer 173,50, Laurahütte
Rütgerswerke —, Voigt u. Häffner 203,00, Zellstoff
Stahl 206,50, „Elin“ Felten⸗Guilleaume 152,50, Buenos Aires 101,50, Japan 101,00. F
Schrauben⸗Schmiedew. Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, 125,00, Steyrermühl Papier 62,75, —,—, Wagner⸗Biro 195,50 K., Wienerberger Ziegel 138,00. Wiener Protektoratswerte, 16. Januar. (D. N. B.). Amsterdam —,— G., 222,97 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Hee.ee wün. 60,00, Dux Zobernbacber etahassn 88
Sffentlicher Anzeiger.
gesunken, gegenüber Lei aber gestiegen ist.
—
Ein Zehnjahresplan für die rumänische Forst⸗ wirtschaft. — Verkehrstechnische Erschließung
der abgelegenen Waldgebiete.
Januar. Im rumänischen Landwirtschafts⸗
ministerium is — dem Argus zufolge — ein Zehnjahresplan für orstwirt
Planes ist die verkehrstechnische Erschließung der abgelegenen Waldgebiete. 5
bahnen mit 76 cm Spurweite über eine Gesamtlänge von 353 km vorgesehen. Darüber hinaus sollen noch 500 km. Straße werden. Die Arbeiten sind über 10 Jahre verteilt, können jedoch, falls hinreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, auch in der Hälfte der Zeit geleistet werden.
chaft ausgearbeitet worden. Das wesentliche des
Zu diesem Zweck ist der Bau von Schmalspur⸗
gebaut
Englische Guthaben und Dollareinnahmen durch die bisherigen Rüstungsbestellungen in USA.
aufgebraucht.
New York, 14. Januar. Vor dem Außenpolitischen Ausschuß des Unterhauses erklärte Finanzminister ) tische Empire, Gegenüber dem Oktober hat sich 888 3,019 Milliarden Dollar für bereits vergebene Rüstungs⸗ äufe in USA benötigen.
1,555 Milliarden Dollar aus geschätzten Dollareinnahmen während des Kalenderjahres 1941. 1941 belaufe sich auf 1,775 Milliarden Dollar. also in diesem Jahr
Aber wenn es darauf ankomme, notwendiges Kapital für das zu finden, was England brauche, so verfüge England nicht darüber.
Morgenthau wurde dann gefragt, warum das Englandhilfe⸗ gesetz in diesem Augenblick notwendig sei. isittt cn Unters 3 Li — rägen, auf denen die Zahlen beruhten, und den Aufträgen, di einen Wert von 25 980,9 Mill. Lei gegenüber 683 033 t im Wert no 8eg werden 888 6 eegenea
große Lieferungen, verfüge aber nicht über die notwendigen Dollarreserven, um sie zu bezahlen.
5 orgenthau, das bri⸗ ausschließlich Kanada, werde für das laufende
Davon seien zur Zahlung verfügbar Das Dollarguthaben am 1. Januar . England könne ür das, was gekauft worden sei, bezahlen.
Er machte zur Er⸗ chied zwischen den bereits vergebenen Auf⸗
zten. England brauche von den USA
435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,—, Zürich 101,50 G., 102,00 B., Helsingfors 8,70 G., tockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,00 B., Rom 22,10 G., 23,00 B. Prag —,—, W Moskau, 4. Januar. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,40, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, 123,01, Berlin 212,00.. “
9,20 B., Antwerpen —, G., 71,50 B.,
arschau —,—.
1“ Wertpapiere. 1Jfurt a. M., 16. Januar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ 157,60, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus
Eisen 143,90, Cement Heidelberg 189,00, Deutsche old u. Silber 294,00, Deutsche Linokeum 181,00, Ehlinger Maschinen —,—,
ie 201,00, Ph. Holzmann 260,00, Gebr. Jung⸗ —,—, Mainkraftwerke
— nn.
„16. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner ereinsbank 171,00, Hamburger Hochbahn 123,50, Hamburg⸗Südamerika —,—
loyd 117,25, Dynamit Nobel 107,00, Guano 116,00, “ 260,00, Holsten⸗Brauerei 195,00, Neu Guinea EE1“ avi F Wien, 16. Januar. 1940 101,10, 4 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 101,10, mark Lds.⸗Anl. 1940 101,00, 4 % Wien 1940 101,10, Donau⸗ Dampfsch.⸗ Alpine Montan
D. N. B.) 4 % Ndöst. Lds.⸗Anl.
4 % Steier⸗
Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. AG. „Hermann Görjng“ 16,15, 320,00, Brown⸗Boveri —,—,
1 — Brau⸗AG. Egydyer Eisen u. AG. f. el. Ind. 30,40, Enzesfelder Metall Gummi Semperit 204,00,
Kabel⸗ und Drahtind.
—.— —.—
app⸗Finze AG. 108,50, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗
Neusiedler AG. 136,50, Perlmooser Kalk —,—,
157,00, K., Siemens⸗Schuckert —,—,
Sreirische Wasserkraft 163,00, Steyr⸗Daimler⸗ Veitscher Magnesit
Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G.
103,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 128,00 K., Erste Brünner Maschinenf.⸗-Ges. 61,50, 125,00 K., Prager Eisenind. Gesells Rothau⸗Neudeck 49,25 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 218,00,
Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau aft 385,00, Eisenwerke A. G.
99 Nach besonderer Anweisun
hofer Zement —,—, Poldi⸗Hütte 395,00, Berg⸗ und Hütten⸗ werksges. —,—, Ringhoffer Tatra 226,00 K. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 9,95, 4 % Pilsen Stadtanleihen 10,00, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe —,—, 4 % Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) — —, 4 % Böhm. Landesbank Schuldver⸗ schreibungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. 9,35, 49% Böhm. Landsbank Meliorationssch. 9,60, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,— 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —,—, 4 % Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostenska Bank Schuldv. 8,95. — K. = Kasse.
Amsterdam, 16 Januar. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederl. Staatsleening 1940 S. Imit Steuererleich: 101,00, 4 % do. S. II ohne Steuererleicht. 97,75, 4 % do. S. II mi’ Steuererleicht. 10015⁄1, 5 ½ % Dt. Reichsanl, 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mis Kettenerkl. —,—. 2. Aktien: Algemeene Kunstzijde Unie (AKU.) 10611 1½ *), Philips G oeilampenfabrieken 203,50 *), Lev r Bros. & Unilever N. V. 125 ⅛ *), Anaconda Coppen Mining 29 ⅞*), Bethlehem Stee. Corp. 85 %*), Republic Steel Corp. 25,75“, Kon nkl. Ned. Mij toc Expl. v. Petro⸗ leumbronnen i. Ned.⸗Ind. 263,00 *), Shell Union 12,25, Nederlandsche Scheepvaart Un.e 178,50 *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 273,75 *), Handelsvercenig. „Amsterdam“ (HVA.) 438,25 *), Senembah Mij 215,00. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerk. —. —, 7 % do. ma Kettenerkl. —,—, 4 % Go ddiskontbank pref. —,—. 2. Aktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (HKJ.) 149,00, Internat. Biscose Comp. 68,25, Neder⸗ landsche Kabelfabriek 408,00, Rotterdamsche Droogdok Mij. 310,00 B., Vereen. Koninkl. Papier ab ieken von Gelder Zonen 144,75, All⸗ gemeine Eektrizitätsgesellschaft —X,—, J. G. Farben Zertifikate —,—, do. Original —,—, Nederl.⸗Indische Spoorweg Mij. —,—, Koninkl. Nederi. Hoogovens en Staarfabr. 141,50, Deli Maatschappij 261,25, Heinekens’s Bierbrouwerij Mij. 195,00 B., Gebr. Stock & Co. —,—, Wilton⸗Feijenoord 170,00, Nederandsche Wol Maatschappij 74,50, Holl. Amerika⸗Linie 115 2*), Neder. Handels Maatschap. Cert. 121,50,
De Maas 117,00. — *) Mi⸗tel.
Die Elektrolhtkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ fin 8 Janpkar auf 74,00 REℳ (am 16. Januar auf 74,00 ℛℳ) ür g. 2
Sü
Berlin, 16. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland —,— bis —,—, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. §*¼) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam H. 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,—
—,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ graupen, grob, C/4*) 37,00 bis 88,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne 0/6 *) 34,00 bis 35,00 ), Gerstengrütze, alle Kör⸗ he.ee 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 ), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,95 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 ), Kaffee⸗Ersatzmischun 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. 8) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch H,960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar⸗ 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße. handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00 Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm⸗ m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, eräuchert 190,80 bis —, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, arkenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00, bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, veen Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00
82 8
verkäuflich.
-») Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. 8
71) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,
2. Zwangsversteigerungen, 4. Oeffentliche Zustellungen,
5. Berlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung ufw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels ⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, “
14. Deutsche Neichsbank und Bankausweis, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. * 8898 S. dü8. Sn. s. 1988) 88 wird hiermit das inländische Vermögen [44497]) Steuersteckbrief der Steuerpflichtigen zur Bechenrnn der
und Vermögensbeschlagnahme. “ auf Reichsfluchtsteuer nebst
Der Apotheker Wilhelm Israel Ger⸗ Zuschlägen auf die gemäß § 9 Ziffer 1 son, geboren am 30. 1. 1883 zu Czarni⸗ des Reichs luchtstclrertcsezes kau, und seine Ehefrau Cecilie ge⸗ setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ borene Riff, geboren am 21. 9. 1891 und Strafverfahren entstandenen und zu Bischweiler, zuletzt wohnhaft in entstehenden Kosten beschlagnahmt. Berlin SW 61, Großbeerenstr. 58/59, Es ergeht hiermit an alle natürlichen zur Zeit in Frankreich, schulden dem und juristischen Personen, die im In⸗ Reich eine Reichsfluchtsteuer von land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen 13 139,— EHM, die am 31. März 1939 Aufenthalt, ihren Si8, ihre Geschäfts⸗ fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag leitung oder Grundbesitz haben, das von 1 vom Fundert für jeden auf deß Verbot, Zahlungen oder fonstige Lei⸗
stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗
Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat. “ wirken; sie werden hiermit aufgefordert,
8. 8
unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten amt Anzeige über die den Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung ö Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ etsasecga
liinanz⸗ gefährdung
füllung an die Steuerpflichtigen eine Polizei⸗ und Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, Beamte der wenn er beweist, daß er zur Zeit der der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich die oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der §
Steuerp betroffen nehmen.
—
Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗
(§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) c
Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗
Steuerfahndungsdienstes und fahndungsdienstes sowie
um Hilfsbeamten der Staatsan⸗ walt 58 bestellt ist, verpflichtet, die lichtigen, wenn sie im Inland
werden,
Es ergeht hiermit die Auffordevung, obengenannten Steuerpflichtigen, die falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß
11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer,
etzes unverzüglich dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin, 27. Dezember 1940. 7 Finanzamt Hallesches Tor.
— jeder ö 3. Aufgeb 7„ te. 8
Reichsfinanzverwaltung, [44498] Zahlungssperre. 456 F. 259. 40. Betreffs der Schuld⸗ verschreibung der Anleiheablösungs⸗ schuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 839 412 über 100 H.ℳ sowie des Auslosungsscheins Gr. 27 Nr. 22 612 über 100 R.ℳ dieser Anleiheschuld ist Zahlungssperre gemät 1019
8 %0. erlassen. erl nuar 1941.
erfüllt ist, wegen
ist jeder Beamte des
Sicherheitsdienstes, des
vorläufig festzu⸗
in, den 15. 8 Das Amtsgericht Berlin. 1