1941 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Jan 1941 18:00:01 GMT) scan diff

E111““

Reich 8⸗ und

88 8 Staatsanzeiger Nr. 21 vom 25. Januar 1941. S. 4

Sortsetzung des Wirtschaftsteils.

Moskau, 14. u. 15. Januar. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,40, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 123,01, Berlin 212,00.

London, 24. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,25, Silber auf Lieferung Barren 23 16, Silber fein prompt 25 ½1, Silber auf Lieferung fein 25,00, Gold 168/—.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 24. Januar. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 157,75, Aschaffenburger Buntpapier 113,50, Buderus Eisen 144,75, Cement Heidelberg 188,50, Deutsche Gold u. Silber 285,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen 164,50, Felten u. Guilleaume 196,00, Ph. Holzmann 257,25, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 169,50, Laura lütte —,—, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 204,00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 182,50.

Hamburg, 24. Januar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 143,25, Vereinsbank 169,00, Hamburger Hochbahn 122,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 114,50, Hamburg⸗Südamerika 179,00 B., Nordd. Lloyd 114,00, Dynamit Nobel 107,50, Guano 114,50, Gummi 260,00, Holsten⸗Brauerei 189,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—.

Wien, 24. Januar. (D. N. B.) 4 % Ndöst. Lds.⸗Anl. —,—, 1940 101,20, 4 % Oberöst. L5s.⸗Anl. 1940 101,15, 4 % Steier⸗ 4 % mark Lds.⸗Anl. 1940 101,10, 4 % Wien 1940 101,00, Donau⸗

Magnesit Puch

Ferdinands

Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, Alpine Montan AG. Oesterreich Stahl —,—, Felten⸗Guilleaume Hanf⸗Jute⸗Textil Lapp⸗Finze AG. thal 64,50, Schrauben⸗Schmiedew. ringer Msch.

—,—, Waagner⸗Biro —,—, Wienerberger Wiener Protektoratswerte, Zivnostenska Bank 60,00, Dux Bodenbacher

8,75 K., Königshofer Zemen —, und Hüttenwerksges. —,—, 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 9,80, 4 % 4 ½ % Pilsen Stadtanl. Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. Landesbank Schuldverschreibungen —,—,

„Hermann Göring“ 317,50, „Elin“ AG. f. el. Ind. 31,00 K., 152,00, Gummi 145,00, Kabel⸗ und Neusiedler AG.

138,00 in %, Steirische Wasserkraft 163,75,

7 7

Steyrermühl Papier 62,50,

Nordbahn —,—,

65,50, Metallwalzwerk A. G.

51,25, 4 %

Ringhoffer Tatra

16,00, Brown⸗Boveri 117,00, Egydyer Eisen u. Enzesfelder Metall Semperit Drahtind. —, 108,00, Leipnik⸗Lundb. 620,00, Leykam⸗Josefs⸗ 132,00, Perlmooser 152,00, Siemens⸗Schuckert —,—, Simme⸗ „Solo“ Zündwaren 147,00, Steirische Steyr⸗Daimler⸗ K. 62,00, Veitscher Magnesit Ziegel 141,00, K. 140,00. 24. Januar. (D. N. B.) Eisenbahn 188,00 K., Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 103,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 136,00 K., Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 126,00, Prager Eisenind. Gesellschaft 420,00 K., Rothau⸗Neudeck 53,00 K., Heinrichsthaler Papierfabr. 78,50 K., Cosmanos, Ver. Textil u. fabriken A. G. 55,00, A. G. Roth⸗Kosteletzer Ver. Schafwollenfabriken A. G. Prior.⸗Anl. 1891 9,75 K., 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 Elektrizitätsgesellschaf

o. Original —,—, Nederl.⸗Indische Spoorweg Nederl. Hoogovens en Staalfabr. 138,00, Heineken’s Bierbrouwerij Mij. 187,00, Gebr. Wilton⸗Feijenoord 158,00, Nederlandsche Wol Maatschappij —,—, Holl. Amerika⸗Linie 112 ¾2), Nederl. Handels Maatschap. Cert. 114,25, De Maas 115,50. *) Mittel.

Mährisch⸗Ostrau Eisenwerke A. G. A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 218,00,

Spinn. Web. 104,00 K., Dux⸗Bodenbacher

Poldi⸗Hütte 428,00, Berg⸗ Pilsen Stadtanleihen 9,30, 5 % Prager Anleihe —,—, (57jährig) —,—, 4 % Böhm. 4 % Böhm. Landesbank

A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Komm.⸗Schuldsch. 9,35, 1 Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—,

Brau⸗AG. —,—, 4 %

4 % Mähr.

197,00, 4 ½ %

Kalk —,—, 94,50, 4 % do. S. II mit

Druck⸗

Renten:

Sparkase —,—, 4 % Mähr.

Amsterdam, 24. Januar. notierte Werte: 1. Anlei 1940 S. I mit Steuererleicht. 99,00, 4 % do. S Steuererleicht. 99,00, 5 ½¼ erkl. —r,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. —,—.

1930 (YVoung) ohne Ketten Unie (AKu.) 99 ⁄16 *ν), Philips

2. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Gloeilampenfabrieken 196,00 *), Lever Bros. & Unilever N. V. 117 ¾*), Anaconda Copper Mining 28,50, Bethlehem Steel Corp. 821⁄16*), Republic Steel Corp. 2511⁄19 *), Koninkl. Ned. Mij. to Expl. v. Petro⸗ leumbronnen i. Ned.⸗Ind. 238 ⁄1 *), Shell Scheepvaart Unie 167 ⅛*), Amsterdam 261,00*), Handelsvereenig. „Amsterdam“ ( Mij. 206,25 *). B. Kassapapiere: 1.

1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7 % do. mit Kettenerkl. —,—, 4 % Golddiskontbank pref. —,—. 2. Industrie (HKJ.) 142,00, Internat. Viscose Comp. 69,00, Neder⸗ Rotterdamsche Droogdok Mij. 287,00, ieken von Gelder Zonen 136,50, All⸗ t —,—, J. G. Farben Zertifikate —,—, Deli Maatschappij 247,50, Storck & Co. 146,00,

landsche Kabelfabriek 387,00, Vereen. Koninkl. Papierfabr

4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—. Zivnostensta Bank Schuldv. 8,955, K. Kasse.

(D. N. B.) A. Fortlaufend hen: 4 % Nederl. Staatsleening . II ohne Steuererleicht. % Dt. Reichsanl.

2. Zwangsversteigerungen. 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Anglosung ufw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften, 1 12. Offene Handels und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

14. Deutsche Neichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Aue Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag mußjede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.

üeeen. und Straffachen.

[45675] Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kammersänger Israel Tauber, geboren am 16. Mai 1891 zu Linz, zuletzt wohnhaft in Wien, 1., Hotel Brisc. zur Zeit in England, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 1 000 000,— Rℳ, die am 15. Mai 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschla von eins vom Hundert für jeden 5 den Zeitpunkt der Fälligkeit hnchan angefangenen Monat. Der Zuschlag be⸗ trägt mindestens zwei vom Hundert des Rückstandes.

Gemäß § 9 Zisser 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichs teuerblatt 1937 S. 1269; Reichsgesetzblatt I 1988 S. 389; I 1939 S. 125) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen des Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der nichsgen au

falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. ien, I., 25. Januar 1941.

Finanzamt Innere Stadt⸗Ost, Wien.

ermögensbeschlagnahme aufgehoben. Die durch Beschluß der Strafkammer in Meiningen vom 22. 2. 1936 ange⸗ ordnete Beschlagnahme des im Deut⸗ chen Reich befindlichen Vermögens des ins Ausland (Efchweng gef üchteten Fabrikbesitzers Artur Israe Simson, geb. am 6. 9. 1882 in Suhl, und da, Dombergsweg 7, zuletzt wohnhaft, ist durch Beschluß vbesselben Gerichts vom 6. 1. 1941 aufgehoben worden. Meiningen, den 17. Januar 1941. Der Oberstaatsanwalt in Meiningen. Kähler.

Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, au die gemäß § 9 Ziffer 1 des Rei sflucht⸗ steuergesetzes estzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ S Serl Grund esis shaben⸗ 8

erbot, Zahlungen oder jonstige ei⸗ 9. stungen an den teuerpfli 8nec zu be⸗ Ren. .Nhatets sobe On⸗

[45676]

Der Steuersteckbrief des Finanzamts Wien Innere Stadt⸗Ost vom 20. Sep⸗ tember 1939 gegen Richard Israel Strasser, geboren am 12. November 1892 in Wien, und seine Ehefrau b geborene Mandoki, geboren am 2. No⸗ vember 1895 in Busahese zuletzt wohn⸗ haft in Wien, III., Weißgärberlände 40 18. 1940 S. 56), wird aufge⸗ poben.

wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich spätestens vn 8— eines Reichsfluchtsteuerstelle. Conats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ .“ E“ ügen zustehenden Forderungen oder son⸗ Dortmund⸗Hörde, Benninghofer Str. 52, i Hase2n d nfachen. in biescer.. Handel mit Gegenständen des Bekannt ichung täglichen Bedarfs untersagt worden. Zekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ Die Untersagung gilt für das Reichs⸗ Ieb 8 en fstenag flchtigns egn- gebiet. Die Verfügung ist rechtskräftig. 7. 8 2 D - Jan des 11“ hierdurch ““ 9

dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Lei⸗ 2. Zwangs⸗ versteigerungen.

stung keine Kenntnis von der Beschlag⸗

nahme gehabt hat und daß ihn auch

kein Verschulden an der Un enntnis

trifft. Eigenem Verschulden steht das

Verschulden eines Vertreters gleich.

r

[45678] Versteigerungsedikt. G. Z. 8 K 17/40. Am 24. Februar 1941, vormittags 10 Uhr, findet beim gefertigten Gerichte, Zimmer

Nr. 45, die Zwangsversteigerung der

seine Anzeigepflicht ersäs Liegenschaft Haus Nr. 236, Grundbuch:

oder fahrlässig nicht erfüllt, wird na

§ 10 Abatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ Ober Rosenthal E. Z. 329, statt. Schätz⸗ wert: 61 250 f (samt Zubehör), ge⸗

esetzes, sofern nicht der Tatbestand der ringstes Gebot: 48 332 Rℳ, adium:

teuerhinterziehung oder der Steuer⸗ 6125 Rℳ. Jeder Bieter muß sich mit

gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗

abgabenordnung) erfüllt ist, wegen

Steuerordnungswidrigkeit 413 der einer Genehmigung des Herrn Ober⸗ bürgermeisters gemäß der Grundstücks⸗ verkehrs⸗Bekanntmachung und Ges.

Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ über den Schutz der Reichsgrenze und Vergeltungsmaßnahmen ausweisen,

Fethefnan ist jeder Beamte des Ausländer außerdem noch mit einer

olizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des

teuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗

Fühungeeigh tes sowie jeder andere eamte der Reichsfinanzverwaltung, der

pflichtigen, wenn er im Inland be⸗ Devisengenehmigung. Rechte, welche troffen wird, vorläufi FHE“ diese Versteigerung unzulässig machen Es ergeht hiermit die Aufforderung, würden, sind spätestens beim Versteige⸗

den obengenan Steuerpflich rungstermine vor Beginn der Ver⸗

chaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗

umk Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗

steigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gut⸗ gläubiger Erstehers in Ansehung der iegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amts⸗ tafel des Gerichtes verwiesen.

Amtsgericht Reichenberg, Abt.

am 17. Januar 194141. 145677) Versteigerungsedikt.

8 K 11/40. Am 24. 2. 1941, vor⸗ mittags 9 Uhr, findet beim gefertigten Gericht, Zimmer Nr. 45, die Zwangs⸗ versteigerung der vi Haus Nr. 236 mit Bauparzelle K.⸗Z. 342 und Gartenparzelle K.⸗Z. 108/2, Grundbuch Rosenthal I, Einlage ahl 494, statt. Schätzwert: 16 698,96 1ℳ (samt Zube⸗ hör). Geringstes Gebot: 11 132 Hℳ 64 Rpf. Vadium 1670 Rℳ. Jeder Bieter muß sich mit einer Genehmi⸗ gun⸗ des Herrn Oberbürgermeisters von

eichenberg und des Herrn Regierungs⸗ präsidenten in Lusgig ausweisen. Rechte, welche diese Versteigerung unzulässig machen würden, sin späkestens beim Versteigerungstermin vor eginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteile schnen gut⸗

sengien Erstehens in Ansehung der iegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amts⸗ tafel verwiesen.

Amtsgericht Reichenberg, Abt. 8,

am 28. Dezember 1940.

[45679] Versteigerungsedikt.

G. Z. 8 K 2/⁄40. Am 3. März 1941, vormittags 9 Uhr, findet beim ge⸗ fertigten Gericht, Zimmer Nr. 45, die Zwangsversteigerung der Liegenschaft K. Z. 548 Bauparzelle Haus Nr. 443 und K. Z. 475/5 Acker, Grundbuch: Ruppersdorf, Cet ag Fa9 895, statt. Schätzwert: 25 305 Rℳ (samt Zube⸗ bbr), geringstes Gebot: 16 870 Rℳ, Vadium: 2530 H.ℳ. Jeder Bieter muß sich mit einer Genehmigung des Herrn Oberbürgermeisters von Reichenberg zum Mitbieten ausweisen, Ausländer außerdem noch mit einer Genehmigung der Devisenbehörde. Rechte, welche die Versteigerung unzulässig machen würven, sind spätestens beim Versteige⸗ rungstermine vor Beginn der Ver⸗ steigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gut⸗ gläubiger Erstehers in Ansehung der Liegenschaft nicht mehr geltend gemacht werden könnten. Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt an der Amtstafel des Gerichtes verwiesen. Amtsgericht Reichenberg, 21. 1. 1941.

3. Aufgebote.

[45685] Aufgebot. Frau Olga Bogdanow geb. Jeske in Litzmannstadt hat das Aufgebot des ihr gehörenden, gangenen Sparbuchs der früheren pol⸗ nischen Postsparkasse (P. K. O.) in Warschau Nr. 294 291 F über 686 Zloty beantragt. Der Inhaber des Buches wird an sefoxert. spätestens in dem auf den 15. August 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 34, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Litzmannstadt, 10. Januar 1941. Das Amtsgericht. [45681] Aufgebot. 2 F 4/40. Die Kokerei⸗Vereinigung b. H. in Kattowitz hat das

angeblich verlorenge⸗

Aufgebot des angeblich verlorengegan⸗ genen, am 1. Juli 1939 in Auscheoi 8 O. S., ausgestellten und am 28. Ok⸗ tober 1939 fällig gewesenen eigenen Wechsels über 100 Zl., der von A. Faron

in Auschwitz ausgestellt worden ist und

in Auschwitz zahlbar war, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 27. August 1941, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 18. anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird. 11““ 11. Januar 1941. 8 Amtsgericht. 3

[45680] Aufgebot.

F 1/41. Der Privatmann Friedrich Otto Flister in Annaberg hat bean⸗ tragt, wegen des verlorengegangenen Högothekense esae vom 18. Februar 1938 über die für ihn auf dem Grund⸗ stücke Band 71 Blatt 3410 des Grund⸗ buchs für Annaberg in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Kaufpreisforderung von 39 0 ·- das Aufgebotsverfahren eröffnen.

Aufgebotstermin wird au Dienstag, den 9. September 1941, vormit⸗ tags 11 Uhr, anberaumt. Der oder die Inhaber des Hypothekenbriefes werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin ihre Rechte bei dem Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird. Annaberg, den 18. Januar 1941. Das Amtsgericht.

Aufgebot. Kaufmann Albert Aust in Ham⸗ burg⸗Blankenese, Broerstreppe 1, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers des Grundstücks Twielen⸗ fleth Band XI Blatt Nr. 282, Wasser, die alte Schwinge, Gemarkung Twielen⸗ 125 Kartenblatt 1, Parzelle 235/177, groß 1, 16,45 ha, gemäß § 927 BGB. verlangt. Der Eigentümer, Bauer Jo⸗ hannes Ringleben in Götzdorf bezw. dessen Rechtsnachfolger und der Land⸗ wirt Hans Erwin Kolster in Wil⸗ Kommandanturgebäude, Prinz⸗Heinrich⸗Str., Fräulein Hertha Kolster in Wildbad, Fräulein Elisabeth Kolster in Bremerhaven, Bismarck⸗ straße 17, Ehefrau Annemarie Brock⸗ hage geb. Kolster in Eisenach, Grethe⸗ straße 50, die im Grundbuch als Eigen⸗ tümer eingetragen sind, werden vugge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 2. April 1941, 9. Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre

[45493 Der

18 Ausschließung erfolgen wird.

17. Januar 1941. Das Amtsgericht.

[45490] Aufgebot. Die Polierersehefrau Berta Rühle, ser Baither, verw. Sammet, in Stein⸗

Stade,

im (Murr) hat beantragt, die seit 0. 10. 1917 verschollene Elise Bertha Sammet, geb. am 7. 4. 1901 in Stein⸗ veim (Murr), zuletzt daselbst wohnhaft, ür tot zu erklären. Die bezeichnete herschollene wird aufgefordert, 1 pä⸗ testens in dem auf ittwoch, den 19. März 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin 5 melden, widrigen⸗ 8. die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Ausorderung, Hägstenes im Aufgebotstermin dem

ericht vene u machen.

Marbach (Neckar), 24. Dezbr. 1940.

Amtsgericht. 8

G6. ℳ, mindestens 39 000 Rℳ,d

[45683] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Walther Brandes, hier, Theaterwall 3, hat als Nachlaßpfleger für die unbe⸗ kannten Erben: 1. des am 10. Sep⸗ tember 1940 in Braunschweig gestorbe⸗ nen Postschaffners a. D. und treters Fritz Ahrens von hier, belm⸗ stedter Str. 27 a, 2. der am 17. No⸗ vember 1940 in Braunschweig gestorbe⸗ nen ten Anna Cuers von hier, Wilhelm⸗Bode⸗Str. 6, 3. der am 8. November 1940 in Braunschweig ge⸗ storbenen Witwe Hedwig Camona geb. Kristen von hier, Wittekindstr. 9, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließun von achlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß der Ver⸗ storbenen spätestens in dem auf Don⸗ nerstag, den 3. April 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer 6, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gerichte an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes er Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, önnen, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedi gung der nicht Ps lossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ kasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der⸗ Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den 8 Erbteil entsprechenden Teil der eerbindlichkeit haftet.

Braunschweig, 15. Januar 1941.

Das Amtsgericht. 2.

schluß des Amtsgerichts

Berlin vom 20. Januar 1941 ist die shelhee Anna Margarete Solow⸗ joff, verwitwete Hu seld, geborene Griggs, geboren am 6. ärz 1882 alten Stils zu St. Ph.nb sg. vöhn feststell⸗ baren letzten Wohnsitz im Inlande, sowjetrussischer Staatsangehörigkeit, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes 8 17. September 1930 festgestellt wor⸗ en. mit Wirkung für diejenigen Rechtsver⸗ vhcls welche sich nach den deutschen gesen bestimmen und mit Wirkung für das im Inlande befindliche Ver⸗

mögen. Verlin, Das

den 20. Januar 1941. Amtsgericht Berlin.

Verantwortlich: ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: nndol Lan18 in Berlin⸗ harlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ Verlags⸗2 ktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32.

Fünf Beilagen 8

(einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

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Union 11,50*), Nederlandsche Rubber Cultuur Mij. (AR.) VA.) 417,25, Senembah nleihen: 7 % Dt. Reich

Aktien: Hollandsche Kunstzijde

Die Todeserklävung erfolgt nur

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post einschließlich 0,48 922 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Neℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer Einzelne Nummern dieser

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des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorhetige Einsendung des Betrages einschließlich

Anze etit⸗Zeile 1,10 ℛ.ℳ, eile 1,85 Rℳ.

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle

benem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal

unterstrichen) oder durch Sperrdruck hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin

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einer dreigespaltenen 92 mm breiten bae- Anzeigen nimmt an die An . erlin Druckaufträge 8* auf einseitig

(besonderer Vermerk am Rande)

bei der

Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913

M Deutsches Reich. Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen. Amtlicher Gewinnplan der 5. Deutschen Reichslotterie.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei in Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Einrichtung eines neuen Bergr iers „Goslar⸗Nord“.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 8s Juli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt:

Reichsanzeiger. Nr. vom

Bekanntmachung vom

Alexander, Werner Isfrael . 6. 1940 135 6. 1940 Alexander, Liese Sara, geb.

Bachkh 11116““ . 6. 1940 Thalmessinger, Karl Israel. 7. 1940 Angreß, Carl Israel.... 7. 1940 Angreß, Meta Sara, geb.

Schnitzer . ..... Angreß, Günter Israel.. Angreß, Eva Sarau Apfel, Albert Israel. Apfel, Hermine Sara, geb.

Imulmuinennn 22. Apfel, Ludwig . . 22. Theilheimer, Fönatz Israel. 9. Theilheimer, Else Sara, geb.

v6 Feibelmann, Rudolf. . 9. Feibelmann, Clementine Sara

geb. Adbler 9. 9. 1940 Wohlgemuth, Julius IFfrael. 14. 10. 1940 Wohlgemuth, Else Bertha

Sara, geb. Strich. 14. 10. 1940

Berlin, den 22. Januar 1941. D er Reichsminister des Innern e“

135 155 168

6.1940 7. 1940 7. 1940

168 168 168 173

7. 1940 7. 1940 7. 1940 7. 1940

15. 15. 15

7. 1940 7. 1940 7. 1940 7. 1940

173 173 214

7. 1940 7. 1940 9. 1940

7. 1940 7. 1940 9. 1940

214 214

9. 1940 9. 1940

9. 1940 9. 1940

12. 12.

214 244

12. 9. 1940 17. 10. 1940

244 17. 10. 1940

1. Deutsche Reichslotterie. Amtlicher Gewinnplan.

1 200 000 Lose, 480 000 in 5 Klassen verteilte Gewinne und 3 Prämien.

CEs werden insgesamt ausgespielt: 102 899 760 Reichsmark.

8

Erste Klasse

Zweite Schluß der Erneuerung Klasse Dienstag, 13. Mai 1941.

am 18. und 19. April 1941 Ziehung am 20. und 21. Mai 1941

Gewinne Reichsmark Gewinne Reichsmark 8 zu 100 6. 300 000 00 000 300 000

180 000 75 000

60 000 60 000 60 000 -9990 000

300

1 200 2 100 26 193

30 000 Gewinne

315 000 2 357 370

4 037 370

Gewinne

Vierte Schluß der Erneuerung Klasse Freitag, 11. Juli 1941

Ziehung am 18. und 19. Juli 1941 Gewinne Reichsmark 00 000 300

u

1 50 000 150 000 25 000 75 000 1 60 000 60 000 60 000 90 000 90 000 90 000 150 000 480 000 630 000

3 928 950

6 163 950

Dritte Schluß der Erneuerun Klasse Freitag, 13. Juni 194

Ziehung am 20. und 21. Juni 1941

Gewinne 3 zu

““ sssssssssss.

90 000 90 000 90 000 150 000 360 000 504 000 26 193 3 143 160 26 193 .

30 000 Gewinne 5 132 160 30 000 Gewinne Fünfte Klasse] Schluß der Erneuerung: Dienstag, 5. August 1941

Ziehungstage: 12., 13., 14., 15., 16., 18., 19,, 20., 21., 22., 23., 25., 26., 27., 28., 29., 30. August, 1., 2., 3., 4., 5., 6., 8. September 1941.

Prämien 3 zu 500 000 Reichsmark 1 ½ Millionen Reichsmark.

Gewinne

400 300 150

aassaasa a 2 a2 a2 aauauaauaan a

240 120

1 500 000 Reichsmark 900 000 600 000 600 000 600 000 600 000 630 000 780 000

500 000 Reichsmark

SS

SSSSSS8

SSS8

1 800

5 100 12 000 24 000 E 315 198 2

360 000 Gewinne und 3 Prämien

Senee dee—— SS

„.,222.. 2 2- . v1,—,.,.*“—

——2 8* 28S —12 S

v

84 419 700 Reichsmark

Größte Gewinne im günstigsten Falle 2, III der amtlichen Spielbedingungen)

auf ein dreifaches Los 3 Millionen Reichsmark auf ein Doppellos 2 Millionen Reichsmark auf ein ganzes Los 1 Million Reichsmark

Es gelten die amtlichen Spielbedingungen. Die Gewinne sind einkommensteuerfrei.

Lospreis für jede Klasse: = 3 Rℳ, ¼ = 6 BR, ½ = 12 RK, b= 24 Rℳ, Doppellos 48 Rℳ, Ffaches Los 72 REℳ. 8

Amtliche Spielbedingungen. *

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Spielern und der Deutschen Reichslotterie sind der Gewinnplan und die nachstehenden Spielbedin⸗ gungen maßgebend. Aenderung des Plans bei Eintritt außer⸗ gewöhnlicher Umstände bleibt vorbehalten; sie bedarf der Zu⸗ stimmung des Reichsministers der Finanzen und wird im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgemacht. Die Lose werden durch die Staatlichen Lotterie⸗Einnehmer verkauft. Ver⸗ einbarungen zwischen Spielern und St. L.Einnehmern, die von den amtlichen Spielbedingungen abweichen, verpflichten die Deutsche Reichslotterie nicht. Die Deutsche Reichslotterie kann egenüber dem Spieler alle Rechte geltend machen, die dem St. L.⸗Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. Von Gemein⸗ schaftsspielen nimmt die Deutsche Reichslotterie keine Kenntnis.

Der Preis ist Zug um Zug gegen Aushändigung des

Loses zu entrichten. Der Lospreis ist der Losvorderseite aufgedruckt,

vein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den St. L.⸗ Einnehmern verboten.

Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie besteht nicht.

Beschwerden sind ausschließlich an den Präsidenten der Deutschen Reichslotterie zu richten.

Der Verkauf von Losen an Juden veutscher Staatsangehörigkeit und an solche staatenlosen Juden, die ihren Wohnsitz oder gewöhn⸗ lichen Aufenthalt im Inland haben, ist verboten; Gewinne werden an diese nicht ausgezahlt. 8 .

1 § 1. Lose .“ 1. Die Lose lauten auf den Inhaber. Es werden 1,2 Millio⸗ nen Lose in drei Abteilungen von je 400 000 Nummern ausgegeben. Jedes Los trägt die Abteilungsbezeichnung I, II oder III und eine der

Nummern von 1 bis 400 000. Die Lose sind in ganze, Viertel⸗ un

Röllchen aufgedruckt ist.

Anzeigenstelle eingegangen sein.

Poftscheckkonto 1 Berlin 41821 8 1 94 1

Achtellose eingeteilt; die Seees sind neben der Losnummer mit den Buchstaben A, B, C, D, die Achtellose mit a, b, c, d, e, f, g, h bezeichnet.

II. Jedes Los trägt die gedruckte Namensunterschrift des Prä⸗ sidenten der Deutschen Reichslotterie und den gestempelten oder gedruckten Namenszug des zuständigen St. L.⸗Einnehmers. Erst durch diese Unterschrift des St. L.⸗Einnehmers erhält das Los seine Gültigkeit. ““

h“

1. Es werden zwei Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Röllchen mit den aufgedruckten Nummern 1- bis 400 000 in das Nummernrad geschüttet. Vor Beginn der Ziehung jeder Klasse werden die Gewinnröllchen mit dem Aufdruck der plan⸗ mäßigen Gewinne dieser Klasse in das Gewinnrad eingeschüttet. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen finden öffentlich im Ziehungssaal der Deutschen Reichslotterie in Berli unter amtlicher Aufsicht statt. Auf jede aus dem Nummernrad gezogene Nummer entfällt je in den Abteilungen 1, II und III der⸗ jenige Gewinn, der dem gleichzeitig aus dem Gewinnrad entnommenen In jeder Klasse werden so viele Nummern gezogen, wie Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet sind. Damit fallen in jeder Klasse auf drei Losabteilungen so viele Gewinne, wie im Plan für diese Klasse vorgesehen sind. Die am Schluß der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten.

II. Ueber die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet unter Ausschluß des Rechtsweges der Präsident der Deutschen Reichslotterie und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Reichsminister der Finanzen.

III. Die Prämie wird dem höchsten Gewinn des letzten Ziehungs⸗ tages der Schlußklasse zugeschlagen, von mehreren höchsten Gewinnen gleichen Betrages dem zuerst gezogenen.

IV. Nach der Ziehung gibt die Deutsche Reichslotterie eine Amtliche Gewinnliste heraus, die bei den St. L.⸗Einnehmern un⸗ entgeltlich eingesehen oder zum amtlich festgesetzten Preise gekauft werden kann. Andere Gewinnlisten, Ziehungsmeldungen und sonstige Nachrichten begründen keinen Anspruch auf Gewinnzahlung.

V. Ein im Laufe der Lotterie gezogenes Los nimmt am Spiel dieser Lotterie nicht mehr teil. Will der Spieler eines solchen Loses sich weiterhin am Spiel derselben Lotterie beteiligen, so hat er ein Ersatzlos (Kauflos) zu erwerben. Bei Kauflosen, die ein Spieler nach der 1. Klasse erwirbt, ist der Lospreis der früheren Klassen nachzubezahlen. 1“

§ 3. Erneuerung der Klassenlose

1. Jedes Klassenlos gewährt den Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Der Spieler, der ein nichtgezogenes Los in der folgenden Klasse weiter⸗ spielen will, hat Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der folgenden Klasse (Erneuerungslos) gegen Zahlung des Klassenpreises.

II. Die Erneuerung der Klassenlose hat spätestens am 7. Tage vor Beginn der Ziehung der nächsten Klasse bis 18 Uhr unter Vorlegung des Vorklassenloses und Bezahlung des neuen Einsatzes zu erfolgen. Ver⸗ säumt der Spieler diese Frist, so verliert er den Anspruch auf das Er⸗ neuerungslos.

III. Erhält ein Spieler infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als in der Vorklasse, so werd ihm seine ursprünglich gespielte Losnummer wieder zugeteilt, sobald der Umtausch möglich ist, spätestens zur nächsten Klasse. Solange der Umtausch nicht stattgefunden hat, haben die Inhaber der verwechselten Losnummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den St. L.⸗Einnehmer zurückzureichen. Ist eine der verwechselten Losnummern bereits gezogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis.

§ 4. Vorauszahlung und Verwahrung

1. Dem Spieler ist eine Vorauszahlung der Einsätze für eine oder mehrere Klassen estattet. Der St. L.⸗Einnehmer hat ihm eine Quittung auf rotem Papier oder eine Abrechnung über die Voraus⸗ zahlung auszufolgen. Von der Beachtung der planmäßigen Vor⸗ schriften über Loserneuerung, Gewinneinlösung oder Verlustanzeige entbindet die Vorauszahlung nicht.

II. Um der Verpflichtung zur enthoben zu sein, kann es der Spieler gegen einen Gewahrsamschein auf weißem Papier im Gewahrsam des St. L.⸗Einnehmers lassen. Der St. L.⸗Einnehmer wird dadurch bei planmäßiger Entrichtung der Einsätze durch den Spieler zur Erneuerung der Lose und zur Ein⸗ ziehung der Gewinne, im Gewinnfall 1. bis 4. Klasse auch zum Erwerb eines Kaufloses für die neue Klasse ermächtigt. Eine Verzinsung von Gewinnen findet nicht statt.

III. Werden für Gewahrsamlose Einsätze süͤr mehrere Klassen vorausgezahlt, so werden Quittung und Gewahrsamschein auf rotem Papier ausgefertigt.

IV. Rückgabe jederzeit die Aushändigung

Vorlegung des Vorklassenloses

des Gewahrsamscheines kann der Spieler der verwahrten Lose verlangen. 8

§ 5. Gewinne 1. Nur der rechtmäßige Besitz des vor Ziehung bezahlten

Loses gewährt den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinnloses kann die Auszahlung des Gewinnes verlangen, sobald der St. L. Ein⸗ nehmer von dem Ziehungsergebnis amtlich Kenntnis hat, frühestens jedoch nach Ablauf einer Woche nach Beendigung der Ziehung der Klasse, auf die das Los lautet. Vermag der St. L.⸗Einnehmer einen Gewinn von 1000 Rℳ und darüber nicht sogleich zu zahlen, so

6“ kann sich der Inhaber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen

1“ 8