Reichs, und Staatsanzeiger Nr.
25 vom 30. Januar 1941. S. 4
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gemeine Zollordnung § 218.
beteiligten einem Spediteur zur Anmeldung und Abfertigung zr öffentlichen Zollniederlage übergeben (Zollgesetz § 15 bsatz 3, Zollagerordnung § 4 Absatz 2). (3) Wird für Waren, die zu einem weiteren Zollverkehr abgefertigt worden sind, die Abfuhrfrist nicht eingehalten, so
wird nach dem Absatz 2 verfahren.
§ 25 Entfernung der Waren aus dem Zollhofsgebiet
(1) Die Waren dürfen aus dem Zollhofsgebiet erst ent⸗ 89 werden, wenn sie zollamtlich abgefertigt, die hn zahlen⸗ en Abgaben usw. entrichtet, gestundet oder aufgeschoben sind Zollgesetz §§ 84 und 86 Absatz 2) und die Zollstelle der Ent⸗ ee zugestimmt hat (Allgemeine Zollordnung 8. 216). (2) Die Leiter der fer stelle für den Lagerverkehr können sicheren Zollbeteiligten das chü schon vor der Entrichtung, Stundung oder Auf⸗ chiebung der Abgaben usw. zur Entfernung überlassen (All⸗ Absatz 5). 111““ Vorzeitige Warenabfuhr von Teilmengen (1) Der Leiter der Einfuhrstelle kann bei der Abfertigung größerer, durch eine Zollanmeldung angemeldeter Sendun⸗ gen gestatten, daß Teilmengen abgefahren werden, bevor die Gesamtabfertigung beendet ist. Voraussetzung ist, daß da⸗ durch die Ermittlung der Gattung, der Menge und des Ge⸗ wichtes der Sendung nicht erschwert, die Entrichtung oder Stundung oder Aufscjebung der anfallenden Abgaben ge⸗ ichert und die Zollbehandlung der Teilmenge beendet ist. ür Waren der öffentlichen Zollniederlage trifft diese Ent⸗ scheidung der Leiter der Abfertigungsstelle für den Lager⸗ verkehr. — (2) Bei zollfrei 1.“ oder auf Zwischenschein ab⸗ kefertigten Waren können die ersten Ab ertigungsbeamten Keülaͤbfuhren auf Grund der Nachschau gestatten. (3) Die näheren Anordnungen über die vorzeitige Ab⸗ fuhr von Teilmengen trifft der Hauptzollamtsvorsteher.
8 § 27 Nachweis der Berechtigung zur Warenabfuhr
Wer Waren aus dem Zollhofsgebiet entfernen will, hat nachzuweisen, daß er dazu berechtigt ist. Als Ausweis gelten Zollquittungen, Frachtbriefe, die an Stelle von Paketkarten ausgestellten besonderen Ausweise, Ulbegleitscheine, Näm⸗ lichkeitsscheine, Zollvormerkscheine, Musterpässe und Lager⸗ abmeldungen, soweit sie Ablassungsvermerke (§ 28) enthalten. Auch besondere Genehmigungen zur vorzeitigen Abfuhr und zur Abfuhr in Teilmengen berechtigen zur Abfuhr.
§ 28
Prüfung der Zollurkunden durch die Ablassungsstelle
(1) Die Ablassungsstelle läßt die Waren nach genauer Prüfung der Zollurkunden ab.
(2) Der Beamte der Ablassungsstelle setzt auf die in § 27 bezeichneten Ausweise
1. den Stempel „Ablassen“,
2. den Tag der Ablassung, 3. seinen vollen Namen.
§ 29 8 Ueberwachung des Ausgangs aus der Zollhalle am Tor
(1) Der Zollbeteiligte hat die mit den Vermerken nach 28 versehenen Ausweise dem Beamten, der das Ausgangs⸗ (Torbeamter) vorzuzeigen. Dieser prüft die eichen und Nummern. tücke oder Gegenstände
1“
tor überwacht Waren nach Anzahl, Verpackungsart, Die Zeichen und Nummern der Pa
dürfen dem Beamten nicht durch den Abholer oder eine
andere Person angesagt werden.
(2) Der Torbeamte trägt, wenn sich keine Anstände er⸗ eben, die Ausweise in ein Ablassungsbuch ein, setzt auf die Ausweise unter den Ablassungsstempel den Stempel „Ab“
mit dem Tag der Abgabe und unterschreibt sie mit seinem
vollen Namen mit Amtsbezeichnung. Er überläßt dann die
Waren dem Zollbeteiligten, der sie unverzüglich aus der Zoll⸗ (RSBl. Teil
halle zu entfernen hat.
Einfuhrstelle und der Abfertigungs⸗
ihren Arbeitern, verboten, Zwecke in der Zollhalle anzusammeln und aufzubewahren.
Tari t t. erise üegesc
entrichten.
ordnung oder gegen
lassenen Anordnungen abgabenordnung geahndet. 8
zollamt München⸗Landsbergerstraße vom 14. außer Kraft.
2) Es ist deren Personen, z. B. Spediteuren und Eh J1 für eigene
116“
Entrichtung von Gebühre (1) Gebühren sind zu zahlen G — -D1.“
1. für die Benützung der Krane und Aufzüge (Kran⸗ und Aufzuggebühren),
2. für das Verwiegen von Waren auf besonderen An⸗ trag (Waaggebühren),
3. für das Lagern von Waren in der Zollhalle (Lager⸗ gebühr),
4. für das Lagern von Waren in den Räumen der öffentlichen Zollniederlage (Lagergeld) (— Zollager⸗ ordnung § 8 —), 1
5. für das Lagern von Waren im Freien (Platzgebühr). (2) Die Höhe der Gebühren ist durch Tarifordnungen und
ie Gebühren sind gleichzeitig mit den Abgaben zu
§ 34 11“ Zuwiderhandlungen widerhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Zoll⸗ 1 ie 84 Rahmen dieser Flsetnang er⸗ (§ 2) werden nach § 413 der Reichs⸗
—
5 35 Schlußbestimmu Diese Zollordnung tritt am 1. Februar 1941 in Kraft.
Gleichzeitig tritt meine Zollhofsordnung für daß hhe
München, 23. Januar 1941. Der Oberfinanzpräsident München (Unterschrift.) Muster. Anlage zu § 11. Verzeichnis über Zollgut, das ohne Zollurkunde in die Zollhalle aufgenommen wird.
Bezeichnung der Lager⸗ stellen in der Zollhalle
Der Packstücke
Zeichen Zahl und Art
Zoll⸗ ver⸗
Gattung Roh⸗ und gewicht Menge kg
(Tag der Aufnahme in die Zollhalle: .eeeeeeêv Der übergebende Warenführer:
8—
Der übernehmende Zollbeamte:
a) durch Abgabe der Zollurkunde:
(3) Der Torbeamte verweigert die Abgabe der Waren,
wenn sich Anstände ergeben. an die Ablassungsstelle. Diese uständigen Abfertigungsbeamten und, em beteiligten Stellenleiter die Angelegenheit. .
(4) Umzugsgut und Reisegepäck werden vom Torbeamten
Er weist den Zollbeteiligten klärt im Benehmen mit dem wenn erforderlich, mit
dem Zollbeteiligten erst überlassen, nachdem der Zollbeteiligte den Empfang der Stücke ziffernmäßig in der Bemerkungs⸗
spalte des Ablassungsbuchs o nen Verzeichnis bestätigt hat. § 30
Abfuhr aus dem Zollhof
er auf
Die Abfuhr der im Freien im nördlichen (hinteren) . ) dort bei Filipka. Sie verläuft weiter in 5 1 übber die Höhen 560, 975, südlich bis zur Höhe 973, ostwärts
Zollhof lagernden Waren wird von den Zollbeamten, d die Aufsicht führen, überwacht.
8 31
Ausgang von Personen mit Packstücken, Taschen usw.
(1) Personen, hir Packstüge, Tragtaschen, Rukksäcke, Koffer V Straße etwa 1 km (Straße eingeschlossen) bis zur Fortsetzung
oder dergl. mit sich führen, dürfen das Hauptzollamtsgebäud
nur durch das vom Hauptzollamtsvorsteher bestimmte Tor
verlassen. Sie haben dem Torbeamten und dem Beamten des
Aufsichtsdienstes unaufgefordert den Inhalt der ba ge ecans esitz au
Tragtaschen, Rucksäcke, Betreten des Hauptzollamtsgebäudes des Hauptzollamtsgebäudes mit sich führen, müssen die mitgeführten Gegenstände beim Pförtner ebäude durch den Haupteingang
Packstücke usw. vorzuzeigen und den zollredlichen Verlangen nachzuweisen.
(2) Personen, die Packstücke, Koffer oder dergl. beim durch den Haupteingang
hinterlegen, wenn sie das erlassen wollen. 9 § 32 Wegschaffen des Packmateriaalsgsg
(1) Die Zollbeteiligten haben das Packmaterial
Verpackung der S mit den abgefertigten
ch § 17 abgegebe⸗
8
e
3 des zur
llabfertigun eellten Zollguts, wenn es nicht wieder zur Henes erngee 8 Waren verwendet wird, zugleich aren aus dem Zollhofsgebiet weg⸗
über den Verlauf der
linie des Oberfinanzbezirks Prag am Schnittpunkt des Lipowybaches mit der Protektoratsgrenze bei der Höhe 647.
bis zum Schnittpunkt mit der
Millikaubach, verläuft diesen entlang (Millikaubach einge⸗
entlang (diesen eingeschlossen)
zum Westeingang des Dorfes Kamesznica, verläuft in üdost⸗
eingang des Dorfes Ciecina, entlang der Straße Ciecina
Erledigt:
Verordnung Zoll⸗Binnenlinie an der Grenze des Oberfinanzbezirks Troppau mit der Slowakei.
Gemäß § 4 Abs. 2 des Zollgesetzes vom 20. März 1939 emshes G. 82) wird hierdurch verordnet:
§ 1
Die Binnenlinie beginnt anschließend an die Binnen⸗
Sie verläuft in südostwärtiger Richtung über die Höhen 1082, 1012, 991 EEEE. 8 8 Faleinschattk erz hhes, diesem entlan opytnabach eingeschlosse Febstanh6. 3 ene Kosariska-— Millikau, Millikau (Straße und Ort in
traße in Richtung — 1 der Straße in öhchftaig bis zum Schnittpunkt mit dem
en Grenzbezirk eingeschlossen)
lossen) bis zur Einmündung in die Olsa, diese aufwärts Benc h, efchteffen) bis zur Einmündung des Rokovechaches, diesem aufwärts (Rokovecbach eingeschlossen) bis zur Höhe 768 weiter in südostwärtiger Richtung
800, 816, den Höhenwanderweg bis zur Einmündung in die 600 m westlich Richtung abzweigenden
über die Höhen 989, 786,
Straße Istebna—Weichsel (etwa Höhe 820), folgt der in ostwärtiger
des nach Südosten führenden Wanderweges (diesen einge⸗ velo ah in Peesen, f der Höhen 762,6, 760, 738, verläßt den Wanderweg etwa 500 m ostwärts der Höhe 738 in Pcstta auf Höhe 930, folgt dem zunächst nach Süden und dann nac Südosten führenden Wanderweg (diesen eingeschlossen) bis
wärtiger Richtung bis zur Höhe 344, weiter auf dem Kamm des 1s Südwesten nach Nordosten führenden Höhenzuges bis zum Schnittpunkt mit der Straße Koniakow— Saybusch bei
öhe 460, folgt der Straße (diese eingeschlossen) in Richtung Sahbusch bis zur ase ha der Stn aec; 8
1 inge en) nach Süden bi 1s 2 dege Senath .. senhnft in ostwärtiger Richtung üen zur 1 88 Juszezyna (Straße sowie Häuser und Kirche von Juszezyna (SFtefbe) weiter in ostwärtiger Richtung zur Höhe 758, nach Nordosten über die Höhen 762, 416 bis zum Schnittpunkt der
der
einge⸗
Hucisko (diese eingeschlossen), verläuft in ostwärtiger Richtung zur Höhe 848,2 und nach Südosten in gerader Richtung über die Höhe 600, bis sie auf die Grenze gegen das General⸗ gouvernement trifft und damit endet.
8 2
Die Verordnung tritt rückwirkend am 1. in Kraft. 8
Troppau, 21. Januar 1941. 9 Der Oberfinanzpräsident Troppau. Dr. Jancke.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Nummer 5 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern (herausgegeben vom Reichs⸗ ministerium des Innern) vom 29. Januar 1941 hat Inhalt: Allgem. JZEEE1“ RdErl. 15. 1. 41, Abdruck amtl. Bel u. Hinweise in d. agesgeitgn. sowie Zu⸗ sammenarbeit d. Behörden, Gemeinden u. GV. mit d. Tages⸗ presse. — RdErl. 20. 1. 41, Beheizg. d. Dienstgebäude. — RdErl. 20. 1. 41, Anwendg. d. versorgungsrechtl. Ruhensvorschr. — RdErl. 20. 1. 41, Reisebeih. an unverh. Angest. u. Arbeiter d. öffentl. Dienstes. — RdErl. 20. 1. 41, Vertrieb v. Orden, Ehren⸗ zeichen u. Ordensbändern. — RdErl. 22. 1. 41, Neuregelg. d. Kinderzuschl. — Kommunalverb ände. RdErl. 8. 1. 41 Grundsteuer⸗Billigkeitsrichtl. — RdErl. 21. 1. 41, Gebühren auf d. Schlachtviehverteilungsstellen. — RdErl. 21. 1. 41, Beurlaubg. v. kommunal. Beamtenanw, usw. v. Wehrdienst zwecks Beendig. d. Ausbildg. — RdErl. 24. 1. 41, Außerplanm. Dienstzeit d. Anw. d. gehob. u. d. mittl. Dienstes, die im Wehrdienst stehen. ü8 Entsch. 12. 12. 40 Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Celle u. Gif⸗ horn. Sammlungs⸗ u. Lotteriewesen. RdErl. 15. 1. 41, Werbg. v. Geldspenden u. . d. Dt. Gesellsch. z. Rttg. Schiffbrüchiger. — RdErl. 23. 1. 41, Reichsluftschutzlotterie 1941. — Polizeiverwaltung. RoErl. 22. 13,41, Vertrieb d. Aufklärungsschrift „Was tue ich im Ernstfall?“ — RdErl. 20. 1. 41, Zuständigkeitsabgrenzg. zwischen staatl. u. Gemeinde⸗ Pol. in Orten mit staatl. Pol.⸗Verw. auf d. Gebiet d. Preis⸗ überwachg. — RdErl. 20. 1. 41, Verrechng. d. Reisekostenvorsch. bei Abordng. zu d. Dienststellen d. Sicherheitspol. in e Nord⸗ u. Westgebieten. — RdErl. 20. 1. 41, Erstattg. u. Einziehg. v. Gefangenenhaft⸗ u. transportkosten. — RdErl. 6. 1. 41, 8 haltszusch. (Vergütungszusch.) f. 5. sbeamte u. d. Zehrzulage u. d. Verpflegungszu ch. — RdErl. 20. 1. 41, vorschr. f. d. Gefangenentransp. ( DV. 28). — RdErl. 20. 1. 41, Dienstkleidungszusch. d. Po. — RdErl. 20. 1,. 41, Pol.⸗Dienst⸗ kleidg. — RdErl. 21, 1. 41, Fahrradhaltg. d. staatl. Pol. (außer Geh. Staatspol.) u. Gemeindepol. — RdExl. 21. 1. 41, Beschaffg. v. “ aus Spinnstoffen f. d. Pol. — RdErl. 22. 1. 41, Berg⸗ d. Gend. — RdErl. 23. 1. 41, Dienstkleidg. d. Pol.⸗Reserve,
MErl. 23. 1. 41, PDV. 3 III „Schießausbildg. d. Ordn Pol. — RdErl. 24. 1. 41, Taschenlampen f. d. staatl. Ordn.⸗ u. Krim.⸗ Pol. — RdErl. 20. 1. 41, Deckbl. 1 P.1en 759 Richtl. f. 4 Durchf. d. Luftschutzes im Bereiche d. Dt. Reichspost’“. — 21. 1. 41, Bereitschaftsdienst im Werkluftschutz u. erweitert. Selbst⸗ schutz. — RdErl. 21. 1. 41, Ordner in öffentl. Luftschutzräumen.
FidErl. 21. 1. 41. Beih. 2 z. LDv. 755 „Luftschutz in Schulen u. Hochschulen“. — RdErl. 22. 1. 41, Erläutergn. z. Heilfürsorge bei der Pol. d. Reiches. Wehrangele enheiten. seaceaaanszae g3 RdErl. 23. 1. 41, Notdienst⸗VO.: i
5
anzu⸗
—
. Uebergangsbezüge entlass. Angeh. d. Heimatschutzorganis. 8s C u. Grenzsachen. dErl. 20. 1. 5 888 fassg. topograph. Aendergn. f. d. Laufendhaltg. d. amtl. 8 wer .25 000 u. 1:5000. — RdErl. 24. 1. 41. Annahme, 9 1 bildg. u. Prüfg. v. vermessungstechn. Angest. bei Oeffentl. Verm.⸗Ing. Aendergn. in d. Liste d. Oeffentl. ten Verm.⸗Ing. — Volksgesundheit. RdErl. 23. 1. 1. - 8 vermittlg. f. Unfruchtbargemachte. — RdErl. 20. 1. 41, S 8 terte 11g. z. pharm. Vorprüfg. in Ausnahmefällen. — 8 8 3 21. 1. 41, Vorbereitungskurse f. Röntgen⸗, Strahlen⸗ u. Labo⸗ ratorfumsschuzzprüscme — RoErl. 22. 1. 41, Termine f.
zahnärztl. Vorprüfgn.; 8 ne ben. 23 1. r Vorbereitungskurse f. Röntgen⸗, Laboratoriumsschutzrüfgn. — RdErl. 11. 1. 41, Be ämpfg. d. (Teschener Krankheit). — RdErl. tierischen Rohfetten als Lebensmittel. . Histolog. Wurstuntersuchg. — Verschiedene . Berichtigung. — Neuerscheinungen. — schreibungen v. Gemeindebeamten. durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 R.ℳ seitig bedruckt) und 2,70 Rℳ
I 1. 41
um Deutschen Neichsc
Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 30. Fanuar
anzeiger und Preußischen Staatsanzeige
1““
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Nr. 25
8 19241
5 8 8
Der organisatorische Aufbau der Wirtschafts⸗ lenkung.
In der von der Wirtschafts⸗Hochschule Berlin veranstalteten Vortragsreihe über die „Probleme der gelenkten Wirtschaft“ Perac am 29. Januar als erster der Reichsbeauftragte vom
eichswirtschaftsministerium Dr. Dorn über ,Einrichtungen und Mittel der Wirtschaftslenkung“. In anschaulichem “ führte Dr. Dorn an Hand von Lichtdildern die zentralen un regionalen Lenkungsstellen, ihre Mittel und Einwirkungsmög⸗ lichkeiten vor Augen, nachdem er einleitend die Notwendigkeit einer Wirtschaftslenkung im Kriege überhaupt hervorgehoben hatte. Bei seiner Darstellung des umfangreichen Lenkungsappa⸗ rates machte der Vortragende den Versuch⸗ ein 11“ Kompetenzsystem herauszufinden, das die Arbeitsgebiete des Reichswirtschaftsministeriums und der staatlichen Stellen (Be⸗ vollmächtigte und Reichsstellen) den Betreuungsbereichen der Wirtschaftsgruppen gegenüber abgrenzen soll. ine der wich⸗ tigsten Voraussetzungen für eine allen Seiten gerecht werdende Wirtschaftslenkun 5 das Ineinandergreifen von Planung und praktischer Durchfi hrung. eshalb, so schloß der Vortragende, könne die sich anbahnende enge Zusammenarbeit zwischen Hoch⸗ und Wirtschaftsführung gar nicht hoch genug gewertet erden.
Der nächste Redner, Regierungsrat Gähtgens vom Reichswirtschaftsministerium, wird am 5. Februar über „Recht⸗ liche Grundlagen der Warenbewirtschaftung“ sprechen.
E
Berliner Börse vom 29. Januar.
„Wie am Vortage war die Kursbewegung an den Aktien⸗ märkten am Mittwoch nach oben gerichtet. Die Umsätze blieben nach wie vor sehr gering. Nennenswerte Verkaufsneigung bestand iS nicht, so daß bereits bei Festsetzung der ersten Kurse beacht⸗ iche Gewinne eintraten. Hervorzuheben sind chemische Papiere die Anteile von Maschinenbaufabriken und Textilwerte. Auch au den übrigen Märkten waren nennenswerte Steigerungen zu beobachten.
Von Montanaktien erhöhten sich Verein. Stahlwerke um 1 %, Hoesch und Rheinstahl je um ¾¼ c. Bei den Braunkohlenwerten stiegen Rheinebraun um 2, bei den Kaliaktien Salzdetfurth um 1 ¾ %. Am Markt der chemischen Papiere wurden Goldschmidt und Farben je um 1 ½, Rütgers und v. Heyden je um 1 sowie Schering um 1 ¼ % heraufgesetzt. Am Markt der Elektro⸗ und Versorgungswerte erhöhten sich AEG und Lahmeyer je um *, EW Sehlasten um ⅞, Gesfürel, Siemens, Siemens⸗Vorzüge und Schlesische Gas je um 1 %. Niedriger lagen Dessauer Gas um *½
A 8 ätigkeit d. Kand. d. .— Famulustätigkeit Shagien 8 Veterinärverwaltung. ansteckenden Schweinelähme Verarbeitg. v. — KdErl. 23. 1. 41, Handschriftl. Stellenaus⸗ — Zu beziehen Berlin W 8, für Ausgabe A (Gwei⸗ r Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Postewefen.
Vom 1. Februar 1941 an kostet ein Dreiminutengespräch Orten in Deutschland nach Orten ohne Unterschied 29,10 Rℳ;
9 „h,. Die Gespräche können von 9 129 nh e Sie 11,00 bis 22,00 Uhr) geführt werden.
Der Fernsprechdienst mit Spanien (auch den Balearen, Melilla und den Kanarischen Inseln)
n über die — 22,0 Uhr deutsche Sommerzeit abgewickelt. †
engespräche wird während der gesprächsrei Renchah Trüche erhoben, worüber das
t. Zwischen Luxemburg und dem neutralen
besetzten Gebieten,
eingeschriebene Päckchen d schrif des Weltpostvereinsverkehrs zugelassen. döügebien de wie b übrigen Auslandsbriefsendungen
ü ugeführt. 3 9 88 88 Niederlanden wieder aufgenommene
gebiete, das Protektorat Böhmen gouvernement, ferner Luxemburg,
von auf den Kanarischen Inseln
die Benachrichtigungsgebühr beträgt w 10%0 bis 21,00 Uhr
Ceuta, wird vom 1. Februar 1941
1 lin⸗Madrid von 11,00 bis unkverbindung Berli dehr Momals, und
chsten Stunden die Fernamt Berlin Auskunft
Ausland, auch den sind jetzt in beiden Richtungen gewöhnliche und
und Versand⸗ bis 1 kg zu den Gebühren Hiese
nach und aus Luxemburg den zuständigen Auslandsbriefprüfstellen zur zflenah⸗
echdi Seite die deutschen Ost⸗ Fernsprechdienst schließt auf dentces e Se egt. das Elsaß und Lothringen ein.
Verantwortlich:
ür den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
ü tsteil und den übrigen redaktionellen Teil: sür den 35 sheß antzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Preußischen Druck der Preußischege hn Wilheimstr. 82
Fünf Beilagen
Koszarawa mit der Eisenbahnlinie Jelesnia — Saybusch folgt Kossgefonahnkinie (diese eingeschlossen) bis zur Bahnstation
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und
Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft.
und RWE um ¾ . Die größten Befestigungen waren am Markt für Maschinenbaufabriken zu verzeichnen, wo Berliner Maschinen und Rheinmetall⸗Borsig je um 3 % stiegen. Bei den Textilwerten komen Stöhr um 2 und Bremer Wolle um 2 ¾ % höher an. Sonst sind noch zu erwähnen: Holzmann mit + 1, Felten und BMW sowie Deutscher Eisenhandel je mit + 14¼, Aschaffenburger Zellstoff und Dortmunder Union je mit +† 2 sowie Allgemeine Lokal und Kraft mit + 2 ½¼ ℳ. 1
Im Verlauf kam es an den Aktienmärkten überwiogend zu Kursrückgängen. Verein. Stahlwerke notierten 146 ½ und Farben 204 ¼. Siemens⸗Vorzüge verloren 3, Siemens⸗Stamm⸗ aktien, S und Holzmann 1, Daimler 1 ¼ und Bremer Wolle sowie Conti Gummi 1 ½ %. Höher bewertet wurden RWE mit + 1 %, Dessauer Gas, Lichtkraft und Dortmunder Union mit + 1 x. Verschiedentlich waren auch Steigerungen bis zu ¼ zu beobachten.
Die Börse schloß bei stillem Geschäft unerholt. Gegen den Verlaufsstand traten keine wesentlichen Veränderungen ein. Man Verein. Stahlwerke schließlich mit 146 8 und Farben mit
5
Am Kassamarkt verkehrten Banken überwiegend in fester Haltung. Im einzelnen gewannen u. a. Commerzbank 2, Berliner
Die Glektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 30, Januar auf 74,00 Rℳ (am 29. Januar auf 74,00 R. ͤ) für 100 kg.
Berlin, 29. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 5) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei 5) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe 5) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 9)
bis —,—, Gesch. glas, gelbe Erbsen, ganze 5§) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland —,— bis —,—, Reis: Rangoon P) 33,96 bis 34,95, taliener ungl. §*) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, ruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam II 39,73 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, 0/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ graupen, grob, 0/4 *) 37,00 bis 38,00 ), Gerstengraupen, Kälberzähne 0/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 36,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 ), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 f), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,95 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 87,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †) Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige ischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. 9) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bie 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗
—,— 7
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregiste bellagen
talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen
Wirtschaftsteil.
Neubildung deutschen Bauerntums. — Arbeits⸗
tagung der Siedlungs⸗Behörden und ⸗Gesell⸗
schaften in Posen. — Gauleiter Greiser über die Gestaltung des deutschen Ostens.
In Posen begann eine mehrtägige Arbeitstagung der Sied⸗ lungsbehörden und ellchst. aus dem Parth land, tpreußen, Niederschlesien, F und Saar⸗ pfalz⸗ 5 in deren Mittelpunkt die Erörterung über die “ ufgaben der Neubildung deutschen Bauerntums steht.
„Den Auftakt dieser Tagung bildete om Dienstag ein Be⸗ he es aab im Posener Hof in Anwesenheit des Reichsstatt⸗ alters und Gauleiters Greiser sowie der Vertreter des Reichs⸗ ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Rei kommissars für die Festigung deutschen Volkstums des Reichs⸗ nährstands und der führenden Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wehrmacht. Gauleiter Greiser, der zugleich der Beauftragte des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums im Wartheland ist, übermittelte den Tagungsteilnehmern die Richt⸗ linien für ihre kommende Arbeit. Er unterstrich dabei, daß bie Zukunft des deutschen Volkes im Bauernland des neuen ens liege. Die Zukunst des deutschen Ostens aber könne erst dann als gesichert angesehen werden, wenn die gesamte Nation bereit sei, in den nächsten zehn Jahren durch eine Gemeinschaftsleistung
Handelsgesellschaft 1 .½, Dresdner Bank und Vereinsbk. Hamburg
—,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71,
an seiner Gestaltung tatkräftig mitzudirlen.
„% und Deutsche Bank sowie Berliner Kassenverem ½ͥ C. Asiatenbank notierte 3 R ℳ niedriger. Von Hypothekenbanken er⸗ mäßigten sich Südboden um 2 1¼ %. Anderarsents befestigten sich Deutsche Hyp. um 1, Hamburoer Hyp. um ℳ und Bayeri ge swee Meininger Hyp. um ¼ %. Unter den Schiffahrtswerten kämen amburg⸗Süd 2 ½2 % niedriger an, 11T Hapag um 2 58, Nord⸗ loyd um 56 und Hanle Dampf um 1 % heraufgesetzt wurden. Von Bahnen find Halberstadt⸗Blankenburg mit — 1 9% und Halle⸗Hettstedt mit +† 1 % % erwähnenswert. Von Kolonial⸗ anteilen stiegen Neuguinea um 3 % und Otavi um ½ R.ℳ. Doag lagen knapp behauptet. Am Kassgmarkt der Industrie⸗ war die L fest. 9. erwähnen sind Balcke Ma⸗ chinen mit + 16 ½ % und Großlichterfelde Terrain mik + 6 Rℳ, beide bei Repartierung. Fröbeln Zucker gaben um 2 % % nach.
Steuergutscheine 1 nannte man mit 107 ¼ —- 107 ⅜ gegen 107 am Vortag. Steuergutscheine II waren unverändert mit Aus⸗ nahme der um ½ % deransgesesten Junistücke.
Die Segg ticse tellte sich im variablen Renten⸗ auf 158 % nach anfänglich 158,70 (Vortag 159).
Am Kassarentenmarkt wurden weitere Pfandbriefserien auf 103 ¼ % heraufgesetzt. Erstmals notiert wurden 4 ℳige Badische
stellte sich bei schärffter Repartierung auf 101 Geld. Stadtanleihen waren meist umsatzlos. Die Gemeindeumschuldungsanleihe stieg auf 101,20 gegen 101 ¼. Dekosama I u. III schwächten sich um 1¼ bzw. 0,02 2½ % ab. Länderanleihen waren gut behauptet. 27er Preußen notierten ¼ %, höher. Provinzanleihen lagen durch⸗ “ etwa ¼ % höher. Von vlcteseheniiffighe sind zu nennen Hamburg mit — ¾ und Rheinprovinz mit + ½ %. Am Markt der Reichsanleihen stiegen die 38er und 99ex Ausgabe 2 um „⅛ —9%, während die 27er knapp behauptet war, 38er Reichsschätze Folge 2 u. 3, 37er Folge 1 und 38er Folge 8 befestigten sich um is zu ½ %. 40er Reichsschätze Folge 5 u. wurden um 0,22 % % heraufgesetzt. 37er Reichsschätze Folge lagen geringfügig schwächer. Reichsbahnschätze blieben unverändert, b 4 ½ ige Postschäte um ¼ % anzogen. Industrieobligationen waren wenig verändert. 8 Privatdiskontsatz blieb mit 24 % in der Mitte unver⸗ ändert.
Am Geldmarkt war Blanko⸗ZJagesgeld mit 1 ¼ —191 % wiederum unverändert.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erfolgton keine Veränderungen.
315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 209% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 9% 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00 Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 1060,06
bis 110,00. 8 §) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. ven Ernährung bestimmt.
*) Nur für Zwecke der mens †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbrachmengen.
5
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
Prag, 20. Januar. (D. N. B.) Amster imrec Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 57 8 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 296,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 90,05 B., Etockholm 504,60 G., 595,80 B., Helgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,02 B.
Budapest, 29. Januar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 180,07 ½ — 181,40 *), Berlin 136,20, Bukarest 3,3. London 13,93 ½, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,81, Prag 13,62, Sofia 413,00, Zürich 80,20, Slowakei 11,86.
*) Verrechnungskurs.
London, 30. Januar. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 - 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ½ — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—. Paris, 29. Januar: Börse bleibt bis geschlossen. (D. N. B.)
Amsterdam, 30. Januar. (D. N. B.) [(Amtlich.] Berlin 75,28 — 75,43, London —,—, New York 188 ⁄16 —188 ⁄1, Paris Helsingfors slo —,
auf weiteres
3,81 — 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
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Komunale Landesbank Rℳ⸗Hyp.⸗Pfandbriefe, Reihe 6; der Kurs
während
Wirtschaft des Auslandes.
Ztalien größter Hanferzeuger Europas.
„Rom, 29. Januar. Italien erwartet steigende deutsche Hanf⸗ bezüge, die gestatten, die Umstellung Deutschlands auf 8 go 8 europäischer Textilrohstoffe zu beschleunigen. Dabei wird in der Presse mit Genugtuung darauf hingewiesen, daß Italien das öea⸗s Hanf erzeugende Land in Europa ist und 1938 mit einer
rzeugung von 1,17 Mill. dz rund ein Viertel der Welterzeugung umfaßte. Davon wurden 424 000 ds ausgeführt.
Reorganisationsprogramm der spanischen Negierung.
Madrid, 29. Januar. Unter Vorsitz des Staatschefs Franco behandelte der Ministerrat soziale und wirtschaftliche Probleme, wie die Lebensmittelversorgung, das Transportwesen und die Arbeitslosigkeit. Nach eingehenbem Studium dieser dringenden
ragen des spanischen Lebens wurde beschlossen, schnelle und wirk⸗ ame e.a. zu ergreifen, um die bestehenden Schwierig⸗ keiten zu beheben. Einzelheiten über angenommene Reorgani⸗ sationsprogramm fehlen noch. .
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Regelung des spanischen Verkehrswesens. Zusammenarbeit von Schiene und Straße.
Madrid, 29. Januar. Im spanischen Staatsanzeiger ist das eit längerer Zeit erwartete Gesetz über das neue Eisenbahn⸗ tatut und die Grundlagen für eine neue einheitliche Regelung
es gesamten Verkehrswesens veröffentlicht. Damit erlöschen am 1. Februar sämtliche Konzessionen der privaten Eisenbahngesell⸗ “ von denen es bisher drei große und 72 kleine gab. Der taat übernimmt alle Eisenbahnlinien und das gesamte Material. Vorgesehen ist die Schaffung eines einheitlichen nationalen Bahn⸗ netzes und einer aatlichen Eisenbahngesellschaft, der jedoch die Beweglichkeit der Privatgesellschaften erhalten bleiben soll. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Leiter des nationalen Netzes als Präsidenten sowie zwei Vertretern des Ministerinms für öffentliche Arbeiten, zwei Vertretern des Finanzministeriums und je einem Vertreter des Ministeriums für Landesverteidi⸗ gung, Lendeesghaft und Industrie sowie einem Vertreter der Syndikate. Außerdem werden noch zwei Regierungstechniker zu dem Verwaltungsrat gehören.
Die Neuregelung des Straßenverkehrs erfolgt durch einen Nationalrat für den Straßenverkehr. Für die Zusammenarbeit von Schiene und Straße wird ein besonderer Rat unter direkter Leitung des Ministers für öffentliche Arbeiten eingesetzt. Da die augenblicklichen Verkehrsschwierigkeiten besonders in der letzten Zeit empfindliche Störungen des Wirtschaftslebens verursacht haben, kommt dem neuen S eine besondere Bedeutung zu, die hauptsächlich darin liegt, daß der Staat künftig unter Aus⸗ schaltung des Privatinteresses die Lösung aller Schwierigkeiten nach den Erfordernissen des Gesamtinteresses herbeiführen kann.
Die Entwicklung des USA.⸗Schiffbaus.
New York, 29. Januar. In dem Bericht des USA⸗Schiff⸗ fahrtsausschusses für das am 31. Oktober 1940 endende Berichts⸗ jahr wird festgestellt, daß die Schiffahrt der USA einen weiteren Aufschwung nehmen konnte, obwohl große Gebiete der Welt, mit denen etwa zwei Fünftel des amerikanischen b um⸗ geschlagen werden, durch die Kriegsereignisse abgeschnitten waren. Die Frachtsätze haben sich im Gegensatz zu der Entwicklung wäh⸗ rend des Weltkrieges nicht übermäßig erhöht, da der Schiffahrts⸗ ausschuß bei der Revifion der Frachtsätze zurückhaltend gewesen sei. Im Gegensatz zu der Entwicklung während des Weltkrieges wirke der größere Bestand der USA⸗Flotte einer allzu starken Er⸗ höhung der Frachtsätze entgegen.
Nach dem Stande vom 1. Oktober 1940 vergab der Schiff⸗ fahrtsausschuß Bauaufträge für 177 Dampfer mit einer Gesamt⸗ tonnage von 1,407 Mill. BRT und einer Mindeftgeschwindigkeit von 15,5 Knoten. Von diesen 177 Dampfern waren am 1. Oktober 1940 108 auf Kiel gelegt, während 69 Schiffe noch nicht in An⸗ griff waren. Aus früheren Aufträgen wurden 66 Schiffe vom Stapel gelassen und 47 fertiggestellt. Ursprünglich hatte der Schiffahrtsausschuß den Bau von 50 Dampfern jährlich geplant, doch wurde seit Ende Auguft 1940 die Durchführung des erwähn⸗ ten Programms um sechs Monate verkürzt in der Absicht, bis zum Fuli dieses Feh. 200 Dampfer fertigzustellen. Die Gesamtkosten für die in Auftrag gegebenen 177 Dampfer belaufen sich auf 438 Mill. Dollar, von denen 99,2 % bereits an die Schiffswerften ausgezahlt wurden.
Der Bericht des Schifsahrtsausschusses stellt weiter fest, daß sich der Anteil der USA an der Seeverficherung auf Kosten des britischen Anteils erhöht hat. Der Anteil der USg⸗Firmen F der UÜSMC 88g S im Oktober 67,3 % gegen 52,6 % bei entsprechendem Rückgang des britischen Anteils.
Starte Schrumpfung dos argentinischen Außenhandelsvolumens. 8
Buenos Aires, 29. Januar. Die argentinischen Außen⸗ handelsziffern für die Zeit vom Fenngr is November 1940 zeigen gegenüber 1939 einen erheblichen Rückgang des Volumens. Das Gesamtvolumen umfaßte in den ersten 11 Monaten 1940 16,506 Mill. t, die einen Wert von 2,738 Mrd. Pesos darstellten. Damit war das Volumen um rund ein Viertel geringer als in der Zeit von Januar bis November 1999, wo es sich auf 20,695 Mill. t im Werte von 2,862 Mrd. Pesos flellte. Von der Gesamtziffer auf die Ausfuhr 8,995 Mill. t im Werte von 1,328 Mrd. Pesos, was einem mengenmäßigen Rückgang von 23,7 % und einem Wertrückgang von 6,3 % gegenüber 19 entspricht. Die Einfuhr ihrerseits erreichte ein Vokumen von 7,511 Mill. t im Werte von 1,41 Mill. Pesos, d. h. daß trotz des Mengenrückgangs um 15,7 % eine Werterhöhung um 17,9 % = 214 Mill. Pesos ein⸗ getreten ist. Es ergibt sich also ein Einfuhrüberschuß von 81,7 Mill. Pesos gegenüber einem Ausfuhrüberschuß von 222,2 Mill. Pesos im entsprechenden Zeitraum des Jahres 1939. Für die Zahlungsbilanz Argentiniens bedeutet das eine Verschlechterung um über 300 Mill. Pesos.
Zapanische Handelsabordnung in Chile. Santiago de Chile, 29. Januar. Nach einem Besuch in Bolivien und Peru benj in Santiago eine japanische Handels⸗ abordnung unter der Führung des Chefs der Handelsabteilung der japanischen Industrie und des e zum Zwecke der Prüfung des Ausbaus des ö ein. Der Han⸗ delasb0 dnsea gehören Vertreter d Bauꝛ ll⸗, Far chemi⸗ schen und Maschinenindustrie an.