1941 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatsanzeiger Nr. 39 vom 15. Februar 1941. S. 2

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Salz, Gemüseauszügen, Möhrensaft und Zuckercouleur oder brauner Farbe bestanden. Zunächst hatte die Verordnung über Fleischbrühwürfel und deren Ersatzmittel vom 25. Oktober 1917 (RSBl. 1 S. 969) bestimmt, daß Fleischbrühwürfel be⸗ timmten Güteanforderungen genügen müssen (Herstellung aus Fleischextrakt oder eingedickter Pleischbrühe mit bestimmten Zu⸗ sätzen, Mindestgehalt an Gesamtkreatinin und Stickstoff, Höchst⸗ gehalt an Kochsalz). Fleischbrühähnliche Erzeugnisse, die ge⸗ wissen Anforderungen hinsichtlich des Stickstoff⸗ un Kochsalz⸗ gehaltes zu entsprechen vermochten, durften als Fleischbrüh⸗ ersatz in den Verkehr gebracht werden. Die Zweite Verord⸗ nung über Fleischbrühwürfel und deren Er atzmittel vom 11. November 1924 (7GBl. I S. 743) ließ aus her⸗ gestellte Erzeugnisse mit entsprechender Kenntlichmachung auch ohne die Kennzeichnung als Ersatzmittel zu. Bald jedoch hat man die gesetzlichen Vorschriften dadurch zu umgehen ver⸗ standen, daß man in der Form der Paste Erzeugnisse in den Handel brachte, die den für Fleischbrühwürfel geltenden Vor⸗ schriften nicht entsprachen. Auch hygienisch nicht einwandfreie Stoffe sind verarbeitet worden. Um solche zur Täuschung der Verbraucher und zur Schädigung des redlichen Gewerbes ge⸗ eigneten Mißstände zu beseitigen, bedarf es genauer Vor⸗ schriften über die Herstellung, Zusammensetzung und Bezeich⸗ nung der einzelnen in Betracht kommenden Erzeugnisse.

Zu § 1. Als gleichsinnige Bezeichnungen kommen insbe⸗ sondere in Betracht: Fleischbrühe, gekörnte Fleischbrühe, Fleisch⸗ suppe, Rindsuppe, Bouillon usw. Unter Fleischextrakt ist nach Handelsbrauch nur Extrakt aus Rindfleisch zu verstehen. Daß sowohl tierisches als auch pflanzliches Fett verwendet werden darf, entspricht der schon bei Turchführung der Verordnung vom 25. Oktober 1917 geübten Verwaltungspraxis. Besondere Vorschriften über Hühnerbrühwürfel hatten bisher gefehlt. Daß die Fleischextraktstoffe der Hühnerbrühwürfel ausschließlich vom Huhn stammen, wird nicht verlangt, da sonst eine unwirtschaft⸗ liche Verwertung der Hühner und eine unnötige Verteuerung der Ware zu befürchten wäre. Auch Putenfleisch ist als Hühner⸗ fleisch anzusehen.

Zu § 2. Die Hefebrühwürfel sind zufolge ihres Gehaltes an dem ernährungsphysiologisch und diätetisch wertvollen Hefe⸗ extrakt wichtige Lebensmittel eigener Art geworden. Sie müssen bestimmten Gütevorschriften genügen, die sich an die Vor⸗ schriften über die Fleischbrühwürfel anlehnen.

Zu § 3. Da bei der jetzigen Rohstofflage Fleischextrakt und Hefeextrakt nur in beschränkten Mengen vorhanden sind, sollen auch solche Erzeugnisse, die ohne diese Ausgangsstoffe hergestellt werden, aber im übrigen den an Fleischbrühwürfel zu stellenden Anforderungen genügen, nicht vom Markte ver⸗ drängt werden. Gegenüber den bisher für Ersatzbrühwürfel

eltenden Vorschriften sind die Anforderungen an Brühwürfel insofern verschärft worden, als nicht 2, sondern 3 v. H. Stickstoff verlangt werden. Um jede Täuschung auszuschließen, bedürfen solche Erzeugnisse der Kennzeichnung als Brühwürfel.

Zu § 4. Damit hygienisch nicht einwandfreie Rohstoffe nicht verwendet werden können, werden die zur Herstellung zu⸗ gelassenen Stoffe erschöpfend aufgezählt. Zum Aufschließen des Eiweißes der Rohstoffe wird im allgemeinen Salzsäure, zum Abstumpfen der überschüssigen Säure Natriumkarbonat verwendet. Vereinzelt dient zum Aufschließen, um salzarme Erzeugnisse zu gewinnen, auch Schwefelsäure, deren Ueberschuß durch Kalziumkarbonat abgestumpft wird. Die Verwendung von Kaliumkarbonat an Stelle von Kalziumkarbonat würde ebenso wie die Verwendung unreiner Chemikalien gesundheit⸗ lich bedenklich sein und somit gegen § 3 des Lebensmittelgesetzes verstoßen.

Zu § 5. Erzeugnisse, die nicht Würfelform haben, werden sinngemäß als gekörnte Fleischbrühe, Fleischbrühpaste, Hefe⸗ brühtafeln usw. zu bezeichnen sein. Bei Erzeugnissen in

Die gesamtpolitische Bedeutung der Preisbildung und Preisüberwachung im Kriege.

Grundsätzliche Ausführungen von Reichs⸗ kommissar Gauleiter Wagner.

Auf Einladung der Reichspressestelle der NSDAP. ab der Reichskommissar für die Preisbildung, Gauleiter Josef Wagner, Vertretern der Presse einen Einblick in sein Aufgabengebiet. Der Reichskommissar ging davon aus, daß an der Preispolitik die Produzenten aus wirtschaftlichen, die Konsumenten aus sozialen, der Staat aus finanzpolitischen Gründen und solchen der Wäh⸗ rungsstabilität seh. en eien. Diese oftmals widersprechenden Interessen auszugleichen, sei Aufgabe seiner Dienststelle.

Das fei schon im Frieden kein leichtes Problem. In Kriegs⸗ eiten aber seien die natürlichen Beziehungsverhältnisse zwischen 1 einzelnen Gruppen des Wirtschaftslebens erschwert, um so mehr, je weniger Ware de enc Beanspruchung durch die Kriegs⸗ produktion oder aus anderen Gründen für den Konsum bei gleich⸗ eitig stärkster Nachfrage und stärkster Kaufkraft vorhanden sei. Preispoliti ch, erklärte der Reichskommissar, sei er an der Er⸗ zeugung der Ware in gleichem Maße interessiert wie an der Ver⸗ teilung der vorhandenen Rohstoffmengen, die beide nämlich den Preis mitbestimmten. Wenn beispielsweise ein bestimmter Roh⸗ koff nur für einen a vss g s. Teil der Produktion reiche, könne ieser ans Gründen der günstigsten Preisgestaltung nur den leistungsfähigsten Betrieben zugeteilt werden. Im Vordergrund stehe natürlich die Kriegsproduktion. Was erzeugt werde, sei Sache der militärischen Stellen. Seine Aufgabe aber sei es, dafür zu sorgen, daß unsere Rüstung zu möglichst billigen Preisen herge⸗ stellt werde. Bei Konsumgütern habe er dagegen sowohl Inter⸗ esse an den Waren, die hergestellt werden, als an den Bedingungen, unter denen sie hergestellt werden. .

Für den Ausgleich der vorhandenen Spannungen 9ebe es nun kein L denn die Wirtschaft richte si nach keinerlei starrem System. Das sei vielmehr erreicht worden durch die aller Wirtschaftsvorgänge aus einer grundsätz⸗ lichen Einstellung heraus, nämlich der ideellen Einstellung, daß die Wirtschaft Dienerin im Leben der Nation sei. Der Führer habe das Problem überaus anschaulich mit den Worten aus⸗ edrückt: „Es gibt nur eine verpflichtete Wirtschaft.“ Früher abe man Angebot und Nachfrage sich auswirken lassen und nur die schlimmsten Auswüchse beschnitten, also eine Art volkswirt⸗ schaftlicher Heckenbeschneidung betrieben, oder man habe um⸗ gekehrt dem Ganzen ein System übergestülpt, das man durchzu⸗ versucht habe. Für ihn, betonte der Reichskommissar, gehe es darum, daß das Handeln in der Wirtschaft wie in der Politik sich nach den Interessen des ganzen Volkes auszurichten habe.

Wermutwein, Honig und Kunsthonig, bereits geltende

lüssiger Form ist zu fordern, daß die für eine Tasse Fleisch⸗ lüsses 88 enge die gleichen Wertmale 3a., wie ein Brühwürfel von 4 Gramm.

Zu § 6. Diese Vorschriften sind neu, sie sollen etwaige Zweifel beheben und bisher aufgetretene Mißstände aus⸗ schließen.

Zu § 7. Bezeichnungen wie Kraftbrühwürfel, Gesund⸗ heitsbrühwürfel, Kraftol, Kraftin und dergleichen 8 ge⸗ eignet, den Verbraucher zu täuschen und das redliche Gewerbe u schädigen; sie sollen deshalb in Zukunft verboten sein. Die

orschrift lehnt sich damit an die auf anderen Gebieten des Lebensmittelverkehrs, insbesondere für den Verkehr mit Wein, esetzliche Regelung an. Irreführende Bezeichnungen, Angaben und Aufmachungen sind nach § 4 Nr. 3, § 12 des Lebensmittel⸗ esetzes verboten und strafbar. Hier kommt insbesondere der all in vBer daß Erzeugnisse, die nicht den an Fleischbrüh⸗ würfel zu stellenden Anforderungen genügen, mit Phantasie⸗

bezeichnungen versehen werden, die auf die Verwendung von

Fleisch hindeuten, wie z. B. Ochsena, Rindox usw. Zu § 8. Im Hinblick auf die in § 3 getroffene Regelung

besteht kein Anlaß, geringwertige Erzeugnisse, die als Ersatz für 111“ verwendet werden sollen, zum Verkehr zu⸗

zulassen.

Gekanntmachung.

Die am 14. Februar 1941 ausgegebene Nummer 18 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Uebertragung von Verwaltungsent⸗ scheidungen in der Wirtschaftsverwaltung. Vom 30. Januar 1941.

Verordnung zum Schutze gegen Schädigungen durch Rönt⸗ genstrahlen und radioaktive Stoffe in nichtmedizinischen Be⸗ trieben (Röntgenverordnung). Vom 7. Februar 1941.

Ferrenee zur Einführung der Verordnung zur verstärkten Deckung von ohstoffen aus carstairschafgicen Nebenerzeug⸗ nissen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 8. Februar 1941.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R.ℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Kℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser gostscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 15. Februar 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Bekanntmachung. 8

Die am-14. Februar 1941 ausgegebene Nummer 6 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Bekanntmachung über den Beitritt Ungarns, Rumäniens und der Slowakei zum Dreimächtepakt. Vom 1. Februar 1941.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den esenbahn Personte⸗ ueid Gepäckverkehr bei⸗ gefügten Liste. Vom 6. Februar 1941. 8

9 Internationalen Ueberein⸗

ekanntmachung zu der dem 2 1 kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom

6. Februar 1941. Bekanntmachung über die Ratifikation der siebenten Ver⸗

einbarung zur Aenderung des deutsch⸗finnischen Handelsvertrags.

Vom 8. Februar 1941. Bekanntmachung über die Ratifibation des deutsch⸗finnischen

Verrechnungsabkommens. Vom 8. Februar 1941.

umfang: ¾ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗ dungsgeüf rens 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 15. Februar 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. 8b

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aftsteil.

In der preispolitischen Praxis, führte Gauleiter Wagner weiter aus, könne man nur große Richtpunkte geben. Dazu dienten die von ihm enen zumeist grundlegenden Ver⸗ ordnungen und Be ußer diesen Verordnungen und Er⸗ lassen aber sei alles das verbindlich, was in der ver flichtenden Idee der Gemeinschaft liege. Wenn er feststelle, daß das not⸗ wendige Verständnis hierfür fehle, sei er nicht nur gezwungen, sondern auch gesonnen, weitere Zwangsmaßnahmen zu beeslen. Der Reichskommissar brandmarkte als einen der rößten Fehler, euch Pate noch wie in der cheralägtisch kapitalistischen Zeit die Sicherheit der Wirtschaft im Gelde zu sehen. Niemand sei in seiner wirtschaftlichen Existenz gesichert, wenn die Volkswirtschaft aus Gründen, die außerhalb des . S. Sektors lägen, usammenbräche. Je stabiler vielmehr das irtschaftsleben in Umsang und Ausweitung sei, um so sicherer sei auch jeder Be⸗ trieb, denn nur rollende Räder schafften neues Gut. Für uns aber sei und bleibe die letzte Voraussetzung der Sieg in dem uns aufgezwungenen Kampfe. Die Wirtschaft habe vor ihr ganzes Denken und Handeln notwendig jetzt diesen Gedanken Ju stellen, und ihr Schaffen müsse zunächst einzig und allein der rreichung dieses Zieles dienen.

Rückwärtsschauen heiße hier eine Bankkontenpolitik treiben, die in sich selbst irgendwann scheitern müsse. Den verpflichtenden Bindungen habe die Wirtschaft Rechnung zu tragen. Je höher die Kriegsforderungen seien, um so mehr müßten die Einzelinteressen in den Hintergrund treten. Leitstern für das ganze Verhalten der Wirtschaft müsse die freiwillige Einordnung aus der vernünftigen Erkenntnis der inneren Zusammenhänge und aus politischer Ein⸗ sicht sein. Wo diese Erkenntnis fehle, wo der Appell an die Ein⸗ sicht vergeblich sei, müsse im Interesse aller derer, die davon be⸗ rührt werden, selbstverständlich der gesetzliche Zwang eingreifen.

Die von ihm durchgeführten Maßnahmen, erklärte der Reichskommissar, bauten sich auf praktischen Vorgängen im Wirt⸗ schaftsleben 8 Bei ihrer Beratung und wür⸗ den alle interessierten Wirtschaftskreise selbst gehört und so mit⸗ verantwortlich semcache Die Ueberwachung der erlassenen Ver⸗ ordnungen ben ge iich an Hand der Bestimmungen und der Er⸗ eignisse. Ihr tieferer Sinn könne darin erkannt werden, daß sie eine zusätzliche Maßnahme sei, die Menschen fortgesetzt dazu zu bewegen, sich im Interesse der Allgemeinheit zu betätigen. Es. werde niemals möglich sein, durch Ueberwachung jedes Vergehen u verhindern. Wo aber festgestellt werde, daß aus Selbstsucht und Figemen die allgemeinen Interessen geschädigt würden, werde I Warenverknappung könne im nationalsozialistischen Wirtschaftsleben nicht ohne weiteres die Ursache von reissteige⸗ rungen sein. Aber auch bei Preiskalkulationen auf Grund ver⸗ änderter Herstellungskosten, erschwerter Verarbeitun und ver⸗ teuerter Rohstoffbeschaffung werde gewissenhaft deren erechtigung nachgeprüft. Auf verteuernde Verzierungen, die nur ein Anlaß

zur Verteuerung des Preises seien, könne und müsse im Kriege Verzicht geleistet werden. Solchen indirekten Preiserhöhungen werde er mit der größten Entschiedenheit begegnen.

Zur Frage der Gewinnabschöpfung erklärte der Reichs⸗ kommissar, daß das erste Kriegsjahr sich weit vorteilhafter an⸗ gelassen 1. als allgemein vorausgesehen wurde. Es stehe fest, daß die Erträgnisse generell als sehr Fünsaig angesehen werden könnten. Demgegenüber stehe aber auch fest, daß sich aus den erwähnten Gründen die Versorgungsverhältnisse bei einzelnen Verbrauchsgütern schwieriger gestaltet hätten. Durch mittelbaren oder unmittelbaren Verzicht auf Gewinne, die vor der Gemein⸗ schaft nicht zu vertreten 8 könne jeder einzelne zur gleich⸗ bleibenden Verstärkung unserer Wirtschaft beitragen. Gewinne, die ein vernünftiges und gerechtes Maß übersteigen, seien in Kriegszeiten nicht zu rechtfertigen. Der einzelne wisse auch ganz enau, ob ein Kriegsgewinn vorliegt oder nicht. In dieser Hin⸗

sicht vom Preiskommissar einen ins einzelne gehenden Katechis⸗ mus von Vorschriften zu verlangen, sei abwegig. Daraus ergebe sich in der Praxis, daß aus den Tatbeständen in der Wirtschaft nach Berücksichtigung aller sachlich denkbaren Einwände die richtigen Schlüsse gezogen würden. Es liege ihm, erklärte Reichskommissar Wagner, nicht daran, möglichst viel Geld aus Bestrafungen hereinzuholen, sondern zu erreichen, daß der Produzent und der Handel aus si selbst vherans sich mit einem Gewinn bescheiden, der vor der aft des Volkes vertreten werden könne. Ihnen müsse gewiß so viel Verdienst PüMeh werden, wie der Betrieb zu seiner gesunden Entwick⸗ ung gebrauche. Was aber darüber hinaus gehe, mäüsse in die Volkswirtschaft zurückfließen, um da einen usgleich in der Preisbildung zu schaffen, wo es not tue.

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Holland auf der Kölner Frühjahrsmesse. Enge wirtschaftliche Zusammenarbeit.

An der diesjährigen Kölner Frühjahrsmesse vom 30. März bis 1. April werden sich auch die Niederlande erstmalig wieder offiziell beteiligen. Zwischen den Niederlanden und der Kölner Messe bestehen seit langen Jahren engste Beziehungen; die Be⸗ g an der Kölner Messe war immer sehr umfangreich. Auch in diesem Jahre werden die Niederlande mit einer großen Kollektivschau vertreten sein und damit gleichzeitig die rege wirt⸗ schaftliche ““ mit Deutschland und insbesondere mit dem Westen des Reiches zum Ausdruck bringen.

Berliner Börse vom 14. Februar.

Die Aktienmärkte boten am Freitag bei der S das seit mehreren Tagen gewohnte Bild. Bei kleinen Umsätzen war die Kursgestaltung wiederum uneinheitlich. Es vere sehie jedoch eher ein etwas schwächerer Grundton vor. Namentlich Montane, raunkohlenwerte und chemische Papiere wurden niedriger be⸗ hertete während Versorgungsanteile durch festere Haltung auf⸗ ielen.

Am verloren Ver. Stahlwerke *%, Rhein⸗ stahl %, Buderus und Klöckner 1 %, Von Braunkohlen⸗ werten gaben Bubiag 1 und Ilse Genußscheine 1 ¼ . her. Am Markt der chemischen konnten sich Farben mit 203 (— ℳ) etwa behaupten. chering verloren ¼, von Hehden 1 und Goldschmidt 1 ¾ %. Bei den Kaliaktien lagen Salzdetfurth % % höher, Wintershall hingegen ½ % niedriger. Gummi⸗ und Linoleumwerte fanden Beachtung. Hier stiegen Conti Gummi um X und Deutsche Linoleum um 1 %. Bei den Elektro⸗ werten gaben AEG *% und Lahmeyer 1 ½ % her. Siemens wurden hingegen um ½ % Herausgesef Versorgungswerte konnten sich leicht bee so RWE, Dessauer Gas und Char⸗ lotte Wasser je um N, Schles. Gas um und Bekula um 1 ͤ. Am Autoaktienmarkt stiegen BMW um %. Am Markt der Maschinenbaufabriken gaben Schubert & Salzer 1 ¼ und Demag % her, während Rheinmetall Borsig im letztgenannten Aus⸗ maße anzogen. Hervorzuheben sind noch Allgemeine Lokal und Kraft mit ¾, AG für Verkehr und Dortmunder Union mit je 1 %. Auch auf den übrigen Märkten waren die Ver⸗ änderungen nur unbedeutend.

Im weiteren Verlauf traten bei ruhi‚ bleibendem Seschaft keine stärkeren Veränderungen ein. Man Pandelte Ver. Stahl⸗ werke mit 150 % und Farben mit 203 nach 202 ‧⅛. Klöckner und Siemens Stammaktien stiegen um 1, A um ½ und Mannesmann um % .

Gegen Ende des Verkehrs war die Haltung etwas freund⸗ licher. Ver. Stahlwerke schlossen mit 151 % nach zeitweise 151 und Farben mit 208 ¾ %. Schering gewannen gegen den Ver⸗ laufsstand ½, Demag, Felten und Allgemeine okalbahn ½ X. Lahmeyer gaben gegen erste Notiz um ¼ % nach.

Am Kassamarkt entwickelten A Banken nicht einheitlich. Nennenswert schwächer waren resdner Bank und Berliner Handelsgesellschaft mit N, Commer bank mit 1 ¼ und Ueberseebank mit 1 % , Bayer. ereinsbank und Berl. Kassenverein befestigten 8” um 1, Halle Bankverein und Sächsische Bank um X %. Von Hy Banken sind zu erwähnen Deutsche Centralboden mit ½† ½, und Meininger Hyp. mit +† ¼ K. Am iffahrtsaktienmarkt erlitten Hamburg⸗Süd einen 3 % igen Kursverlust, während Hapag und Nordlloyd um 1 % anzogen. Von Bahnen waren Halberstadt⸗Blankenburg mit 2 und Süddeutsche Eisenbahn mit 1 ¼ 9% niedriger veranlagt. Niederlausitzer Eisenbahn ewannen 1 und Königsberg⸗ Cranz 2 %. Am Markt der lonialanteile schwächten si Doag um 1 ¼ und Neu⸗Guinea um 4 % ab. Leicht rückgängig waren auch Kamerun und Otavi mit % bziv. 1% fK. . Der Kassamarkt der Industriepapiere zeigte kein einheitliches Bild. Stärkere Veränderungen traten kaum ein. Als fest 8. hervor⸗ zuheben mit + 4 % bei Repartierung, Osnabrücker

Montanmarkt

Kupfer, Triumphwerke und Ver. Märkische Tuch mit 3 P. Schöfferhof und Fritz Schulz gaben um 3 % nach und Hinrichs Auffermann sowie Bergbau Ewald um 3 % C.

Steuergutscheine I hörte man mit 111 ¼ 111 ¾ (111 bis 111 ¼). Steuergutscheine II wurden zu Vortagskursen notiert.

Im variablen Rentenverkehr lag die Reichsaltbesitzanleihe mit 158 1 % gegen den Vortag 1⅞ % höher.

Am Kassarentenmarkt lagen Pfandbriefe bei meist kleinen Umsätzen nicht einheitlich. veegnlgean waren größtenteils umsatzlos. Geieens nd es stellte sich auf 101 4 gegen 101,20 am Vortag. Dekosama 1— 1II lagen unverändert. Länder⸗ anleihen waren vereinzelt ½ *ℳ fester. Altbesitzemifsionen neigten zur Schwäche. So gaben Hamburg, Westfalen und Rheinprovinz um ℳ¼ % nach, Die 27er Reichsanleihe und die 38er Ausgabe II waren leicht rückgängig. Auch 35er Reichs⸗ schätze (41 45), 86er Folge II und IIII, Z7er Folße 1 und 40er Folge V und VI erfuhren leichte Rückgänge, die im Höchst⸗ fall 0,10 % ausmachten. 36er Rei Fües. Folge 1 (große Stücke) ogen um ¼ % an. Geringfü üig fester waren auch 40er Reichs⸗ schhbe Folge I und II. Reichsbahnschätze blieben unverändert. Dagegen ermäßigten sich 4 ½ ige Reichspostschätze um 0,20 und 4 %ige um . ndustrieobligationen waren bei geringem Geschäft kaum verändert. 1 1

Der Privatdiskontsatz stellte sich wieder auf 2 % in der

Mitte. Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit

1 ½ 1 % % unverändert. . b . Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine

Veränderungen ein. ““

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 39 vom 15. Februar 1941. S. 3

Handwerk und Arbeitseinsatz im Kriege.

Die Hauptaufgabe der Reichsarbeitsverwaltung besteht in der Ordnung und Lenkung des Arbeitseinsatzes, d. h. im zweckvollen Einsatz der gesamten Arbeitskräfte nach den jeweiligen 21e en Notwendigkeiten. Das Handwerk mit seinen Tausenden von Klein⸗ und Kleinstbetrieben, die nicht unmittelbar bei Auf⸗ trägen der Kriegswirtschaft eingesetzt werden konnten, mußte be⸗ daß ihm am ehesten RRRHdde zur Deckung

es Bedarfs an Arbeitskräften der Großbetriebe in der Industrie entzogen werden würden. Die Entwicklung hat jedoch, wie Regie⸗ rungsdirektor Dr. jur. Heinzel, Berlin, in der „Handwerks⸗ Zeitung“, dem amtlichen Organ des Landeshandwerksmeisters Berlin⸗Brandenburg, schreibt, gezeigt, daß die Arbeiteinsatzver⸗ waltung zusammen mit der berufenen Vertretung des Handwerks derartigen Wünschen bewußt und energisch entgegengetreten ist.

Für die Steuerung des Arbeitseinsatzes im Handwerk und gegenüber dem 1. den für die Versorgung der Bevölkerung im weitesten Sinne wichtigen Handwerksbetrieben mußten die Arbeitskräfte auch in Kriegszeiten gesichert werden. 2. die einzelnen Handwerksbetriebe in geeigneter Form an die großen öffentlichen Rüstungsaufträge heranzubringen, um auf diese Weise den Abzug von Arbeitskräften aus dem einzelnen Handwerksbetriebe zu vermeiden. Das erste Ziel wurde einmal dadurch erreicht, daß aus sogenannten gesicherten Handwerksbetrieben Arbeitskräfte durch die Arbeits⸗ ämter ohne vorherige Fühlungnahme mit den örtlichen Stellen des Handwerks (Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaften, Innun⸗

en) nicht herausgezogen wurden. Als sich dann im weiteren Ver⸗ aufe des Krieges infolge verstärkter Einberufungen zur Wehr⸗ macht oder aus anderen Gründen, z. B. mit Rücksicht auf die Verknappung gewisser Waren und des dadurch eingetretenen er⸗ höhten Anderungs⸗ und Reparaturbedarfs, berechtigte Anforde⸗ rungen auf Stellung zusätzlicher Arbeitskräfte zeigten, gelang es, z. B. in Groß⸗Berlin, in Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt, Handwerkskammer und Innungen dadurch eine befriedigende Lösung zu finden, daß die Vertretung des Handwerks zusammen mit den Ernährungsämtern in den einzelnen städtischen Verwal⸗ tungsbezirken das Gesamtleistungssoll der einzelnen Handwerks⸗ betriebe, z. B. bei den Fleischern oder den Bäckern, festlegte und die Zahl der erforderlichen Arbeitskräfte hierfür errechnete. Führte auch dieser Weg nicht zum Ziele, so ist versucht worden, Abhilfe zu schaffen durch Stellung ausländischer Arbeitskräfte. Bezüglich der zweiten Zielsetzung, der Einschaltung des Handwerks in die großen öffentlichen Rüstungsaufträge, hatte der Reichsarbeitsminister die Arbeitsämter angewiesen, in Fühlungnahme mit den dazu be⸗ rufenen Stellen weitesthedglch vor Auftragsvergebung sicher⸗ fheree daß das Handwerk durch Benennung sachkundiger und eistungsfähiger Betriebsgemeinschaften in die Auftragsvergebung eingeschaltet wird. Auch für den Metallsektor sind später ähnliche Anweisungen ergangen. Es darf festgestellt werden, daß es auf diese Weise gelungen ist, durch Arbeitsgemeinschaften, Landesliefe⸗

rungsgenossenschaften, Hausbaugesellschaften sowie die sonstigen

Gewerbe⸗ und Exportförderungseinrichtungen an das Handwerk Aufträge im Betrage von vielen hundert Millionen Reichsmark

andwerk mußte die Zielsetzung eine doppelte sein:

heranzubringen und es so entsprechend in die deutsche Rüstungs⸗ wirtschaft einzugliedern. Der geschlossene Einsatz des Handwerks hat es ermöglicht, daß es den Krieg bisher ohne größeren Arbeits⸗ raft⸗ oder Substanzverlust überstanden hat. 96,5 % der bei Kriegsausbruch vorhandenen Betriebe sind nach den Ausführungen des Reichshandwerksmeisters unversehrt durch die Fährnisse der Kriegswirtschaft gebracht worden. Was die planmäßige Versorgung des Handwerks mit beruf⸗ lichem Nachwuchs angeht, so versucht die Reichsarbeitsverwaltung grundsätzlich, diese Aufgabe durgh das Mittel der Nachwuchskontin⸗ zu lösen, d. h. durch eine planmäßige Festlegung der enkung des Nachwuchses auf die verschiedenen Berufe. Für die Besetzung oder Nichtbesetzung einer Lehr⸗ oder Anlernstelle ist die Güte der Ausbildung innerhalb des betreffenden Betriebes ent⸗ eidend. Dieser Forderung hat nc das Handwerk nicht ver⸗ lossen. Richtig ist, daß die berufliche Ausbildung im Handwerk anders ist als in der Industrie. Der Jugendliche, der im Hand⸗ werksbetriebe gelernt hat, bringt es im Leben, wie die eademn lehrt, ebenso weit wie der industrielle Lehrling. Das Handwer selbst ist gewillt, wie es die Schaffung des Peutschen Berufs⸗ erziehungswerkes beweist, in der Lehrlingsausbildung hinter der Industrie in keiner Weise zurückzustehen. Die verschärfte Auslese des Nachwuchses muß daher in Zukunft das Ziel haben, tüchtige und tüchtigste Jugendliche dem Handwerk zuzuführen.

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Steuervortragszyklus der Induftrie⸗ uund Handelskammer zu Berlin.

Rechtzeitig vor dem Abgabetermin für die Steuererklärungen veranstaltet die Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin auch in diesem Jahr einen Steuervortragszyklus unter dem Motto „Steuerfragen der Wirtschaft im Kriege“. In einem einleitenden Vortrag gibt Ratsherr Dr. Hans Splettstoeßer, Syndikus der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin, einen Ueberblick über die deutsche Finanz⸗ und Steuerpolitik im Kriege. Die einzelnen e behandeln folgende Fragen: berregierungsrat

r. Heinz Oeftering, Reichsfinanzministerium: „Zeitgemäße Fragen der Lohnsteuer und der Bürgersteuer“; Ministerialdirigent Joseph Gebhardt, Reichsfinanzministerium: „Zeitgemäße Fragen der steuerlichen Bewertung“; Oberregierungsrat Pr. Josef Oer⸗ mann, Reichsfinanzministerium: „Die Steuererklärungen für Ein⸗ kommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer“; Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Conrad Böttcher: „Das Familienunter⸗ nehmen im Steuerrecht“; Dipl.⸗Kfm. Dr. Erich Frank, Referent der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin, Lehrbeauftragter an der Wirtschaftshochschule Berlin: „Ausgewählte Fragen aus der steuerlichen Gutachtertätigkeit der Industrig⸗ und Handelskammer zu Berlin“. Die Vorträge finden im Festsaal der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 8, um 17,30 Uhr, in der Zeit vom 17. bis 28. Februar 1941 jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag statt. Daselbst sind auch Eintritts⸗ karten für alle sechs Vorträge zum Preise von 4 Eℳ und Einzelvortrag zum Preise von 1 erhältlich.

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Berliner Börse am 15. Februar.

Am Wochenschluß war der Grundton an den Aktienmärkten schwächer. Kleine Verkaufsaufträge genügten bereits, um einen Druck auf die Notierungen auszuüben. Die Umsütze hielten sich allgemein in engen Grenzen.

Am Montanmarkt verloren Ver. Stahlwerke *½%, Rhein⸗ tahl ½, Mannesmann und Hoesch je % und Buderus ¼ K. Bei en Kaliwerten büßten Wintershall %¼, bei den Autowerten Daimler *% % ein. Von Braunkohlenaktien stiegen Sg Bergbau um 1 %. In der chemischen Gruppe ermäßigten sich Goldschmidt um 1 %, Farben setzten ¼ % niedriger ein und büßten alsbald nochmals 4 % ein. Bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten stellten sich Deutsche Linoleum, bei den Elektrowerten AEG um 1 ¼ % niedriger. Siemens verloren 2 und Siemens Vor⸗ süge 3 %. E“ erhielten überwiegend eine Strich⸗ otiz. Von ötnenbanfabrilen gaben Rheinmetall Borsig um N, Bahnbedarf um und Demag um 1 % nach. Größere Ab⸗ schläge erlitten noch Schultheiß, Gebr. Junghans und AG. für erkehr mit je ¾, Dortmunder Union mit 1 %, Hotelbetrieb und Allgemeine Lokalkraft mit je 1 %.

Im weiteren Verlauf hielt die Schwächeneigung an den Aktienmärkten an. Man handelte Ver. Stahlwerke mit 150 % und mit 203. Daimler verloren 1 %, Siemens Stammaktien 1,

intershall, Erdöl, Rheinmetall, Gesfürel, Lahmeyer, Verkehrs⸗ wesen und Schultheiss ½ 2. 1

„Die Börse schloß unerholt. Man handelte Ver. Stahlwerke sgeiehegch mit 150 % und Farben mit 203. Demag verloren gegen en Perlaufsstand ½ und Holzmann %. Waldhof gaben gegen die erste Notiz um ¾ % nach.

Am Kassamarkt lagen Banken überwiegend schwächer. Im einzelnen verloren u. a. Dresdner Bank %, Deutsche Bank ¼, Vereinsbank Heen 1, Niederlausitzer Bank 1 ¾¼ und Uebersee⸗ bank 1 ½¼ %. Höher bewertet wurden Deutsche Golddiskontbank mit +† 2 und Deutsche Effekten⸗ und Wechselbank mit + 1 c%. Von Soe banten zogen Bayerische Hyp. um 1 % an, während Deutsche Centralboden um ¾ und Meininger Hyp. um ½ % zurückgingen. Am Schiffahrtsaktienmarkt schwächten sich Hamburg⸗

üd um 1 % ab. Demgegenüber gewannen Hapag 1 4¼4, Nord⸗ lloyd 1 und Hansa⸗Damp Halberstadt —-Blankenburg mit 3, Schipkau—Finsterwalde mit 22 und Halle Hettstedt mit +† 1 ½ .

Unter den Kolonialanteilen erlitten Neu⸗Guinea einen 3 igen Kursverlust. Otavi gaben um ½6 Rℳ nach. Nennens⸗ wert öher waren v Kamerun mit +† 2 und Schantung mit +† 1 ¼ %. Am Kassamarkt der Industriepapiere war die Holtung bei überwiegenden Rückgängen nicht einheitlich. Die ursveränderungen hielten sich meist in engen Grenzen. Als fester sind zu nennen Nor⸗ 1ce Hangeehs er Maschinen mit 3 und Hugo Schneider mit + 4 %&, letztere bei Repartierung. Demgegenüber verloren Reinecker 4, Schöfferhof 3 und Bergbau Ewald 2 8% %.

Steuergutscheine I nannte man mit 114 96 111 % (Vorta⸗ 1111 4⁄2). Steuergutscheine II wurden in allen Fön nlliten nn kan.

veränderten Kursen notiert.

Im variablen Rentenverkehr zog die Reichsaltbesitzanleihe um

% auf 158 % an.

Am Kassarentenmarkt lagen Pfandbriefe bei meist kleinem Geschäft wenig verändert. Stadtanleihen waren eher etwas leichter. Gemeindeumschuldung notierte wieder 101 ¼1. Dekosama 1 gab um % % nach. Länderanleihen und ütc- ho waren kaum verändert. Genannt seien Westfalen Alt esiß mit %⅞ %. Am Markt der versr 2. a, 9. lag die 39er nhdgg e II 0,02 ½% % höher. 35er Rescheschahe (41 —- 45), 986er Folge II und III, 37er Folge 1, 38er Folge II und 40er Folge 1 sowie Folge III— V konnten sich leicht befestigen. Andererseits waren 87er Reichs⸗ Folge I1 und 38er I geringfügig schwächer. 36er

schätze Folge 38e Reichsbahnschätze ermäßigten um 0,20 %. Postschätze lagen

unverändert. Industrieobligationen waren nicht einheitlich.

Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 ¼ % unverändert.

½ %. Von Bahnen seien erwähnt

bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,— che Hochseee mit 2 %,

Am Geldmarkt blieb der Satz für Blankotagesgeld mit 1 ½¼ bis % unverändert. Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein.

Berlin, 14. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei 70,75 bis 72,—, Linsen, käferfrei 5) —,— bis —,— und —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) —,— bis —,—, Speise⸗ erbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, grüne gesch. halbe 66,50 bis 66,90, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 59,45 bis 61,00, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. §*) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam II 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ graupen, grob, 0/4 ʒã 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne 0/6 *) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00 ), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 ), Hafergrütze [Hafernährmittel]*“) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse“*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,95 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, nce 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 ), Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischun 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. 9

810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar.

96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ ewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, zunsthonig in „½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, 1½1 335,00 bis —, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Mollkereibutter, gepackt 319,00 bis —,— Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 - echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, 18d. 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 i 700.

9 Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

Berlin, 14. Februar. Nahrungsmittel. (Preise in Reichsmark.] Pfeffer weiß, Muntok, ausgewogen §) 180,00 bis 225,00, Pfeffer, weiß, gem., aus⸗ e H) 240,00 bis 243,00, hens (Kassia), ganz, ausgewogen §) 75,00 bis 285,00, Zimt (Kassia), gem., ausgewogen §) 300,00 bis 310,00, Steinspeisesalz in Jutesäcken 20,00 bis —,—, Stein⸗ Peisssalg, gepackt 23,80 bis —,—, Siedespeisesalz in Jutesäcken 2,00 bis —,—, Siedespeisesalz, gepackt 25,80 bis —,—, Zucker⸗ sirupp, hell, in Eimern ,00 bis 90,00, Kirschsirup 104,00 bis 108,00, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½¼ kg 74,00 bis 80,00, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 ½ und 15 kg —,— bis —,—, do. aus getr. und fr. Pfl. in Eimern von 12 ½¼ und 15 kg 81,50 bis 83,00, Pflaumenapfel in Eimern von 12 ½ kg 86,00 bis 88,00, Erdbeerapfel in Eimern von 12 ½ kg 96,00 bis 100,00, Aprikosenapfel in Eimern von 12 ¼ kg 96,00 bis 100,00, verbilligte Vierfrucht 49,00 bis —,—, verbilligte Apfelnachpreßgelee 49,00 bis —,—, verbilligte Erdbeerapfel —,— bis —,—.

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

Wöchentliche Notierungen für

8

der Kommiffion des

99 % in Blöcken

Rotierungen Berliner Metallbörsenv

vom 15. Februar 1941. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte 1 Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

eg. 19% Walz⸗ oder Drahtbarren

LEIö1“” Reinnickel, 98 99 %

Antimon⸗Regulus. .

bbbööFöbbo e.

Rℳ

5

für 100 kg

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

—ũz

Aegypten (Alexand. und Kairp) .... Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos EEE111“ Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen)n. Brasilien (Rio de Fatteire) 6 Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ Le“*“ England (London) .. Finnland (Helsingki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran).. Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreah . Luxemburg (Luxem⸗ burg).. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg)... Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork)

1 8 Pfd.

100 Peseten

1 ägypt. Pfb. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen

100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 1 kanad. Doll.

100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

15. Februar

Geld

18,79 0,588

39,96

48,21 5,06 2,058

132,57 132,83

14,59 38,42

13,09 0,585

5,604 9,99

56,76 10,04

59,46

57,89 8,591

23,56

1,978 0,984

2,498

Brief

18,83 0,592

40,04

48,31 5,07 2,062

14,61

38,50

13,11 0,587

5,616

10,01

1,982 0,986 2,502

14. Februar Geld Brief

18,79 18,83 0,588 0,592

39,96 0,130

40,04 0,132

3,047 3,9053 48,21 48,31 5,06 5,07

2,058 2,062 132,57 132,83 14,59 14,61 38,42 38,50

13,11 0,587

13,09 0,585

5,604 5,616

9,99

59,46

57,89 8,591

23,56

1,978 1,982 0,984 0,986 2,498 2,502

IseMdassesen

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse;

England, Aegypten, Südafrik. Union..

Frankreich

2. % 22 222⁄2

Australien, Neuseelad

Britisch⸗Indien Kanada

o2 020290902029929290202292⸗2

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098

Brief 9,91 5,005 7,928 74,32 2,102

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

———— ⏑˖—————————⸗——— 15. Februar

Sovereins. 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars. Aegyptische. Amerikanische: 1000 —5 Dollar.. 2 und 1 Dollak. Argentinische. Aufpralische 2220202* Belgische . 2 ⏑½⁸ Brasilianische. Brit.⸗Indische Bulgarische: 1000 L. u. darunter.. 8 Dänische: große... 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunter Finnische. Französische.. Holländische. Italienische: große . 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinak. Kanadisce. Luxemburgische.. Norwegische, 50 Kr. u. darunter.. Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei.. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union Türkische Ungarische: 100 P. u. d t

Notiz für 1 Stück 1 ägypt. Pfd. 1 Dollar 1 Dollar 1 Paäp.⸗Peso 1 82 fd. 100 Belga.. 1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronxn 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 lux. Fr.

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

100 Kronen 1 südafr. Pfd.

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

2,42 2,42 0,54 2,74 39,92 0,105 45,91

3,04 48,90 4,54 5,05 4,99 132,73 13,07 5,60 1,44 9,98

Brief 20,46 16,22

4,205 4,41

2,44 2,44 0,56 2,76 40,08 0,115 46,09

3,06 49,10 4,56 5,07 5,01 133,27

18,13

14. Februar Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,203

4,39 4,41

2,42 2,44 2,42 2,44 0,54 0,56 2,74 2,76 39,92 40,08 0,105 0,113 45,91 46,09

3,04 48,90