1941 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 40 vom 17. Februar 1941.

8 8 8

Vierter Abschnitt: Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 8 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 3. bis 8. März 1941 bei den Verteilern abzugeben.

. Maternübersendung

8 echri jes erlasses hergestellten

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses herges⸗ 1 Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei

übersandt. 3 Die Druckmatern der Nährmittelkarten sind sofort nach

ihrem Eingang hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Inkrafttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ teilungen 8 die Zeit vom 10. März bis 6. April 1941 treten am 10. März 1941, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft. Berlin, den 3. Februar 1941. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: 8 6 Dr. Moritz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des RMdJ. vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 8. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche

Vermögen der

1. Dr. Bruno Spitzer, geb. 30. Oktober 1894 zu

Teplitz⸗Schönau, und seiner Schwester Liesl

Alexander, geb. Spitzer, geb. 24. November

1897 zu Tevplitz⸗Schönau, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst,

„Rudolf Kafka, geb. 6. November 1885 zu Lobschitz, und seiner Ehefrau Marta, geb. Justiz, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗Schönau,

Otto Fischer, geb. 29. September 1897 zu Saaz, zuletzt wohnhaft gewesen in Komotau,

.Ernst Weiß, geb. 11. Januar 1891 zu Braunau, und seiner Ehefrau Margarethe, geb. vcg. mann, geb. 10. Juni 1902 zu Josesst al, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Harrachsdorf,

Hedwig Hirsch, geb. Steinwald, geb. 19. August 1882 zu Teplitz⸗Schönau, zuletzt wohnhaft gewesen daselbst,

Chaim Szlama Herszberg, geb. 13. Mai 1893 zu Pabjanice, und seiner Ehefrau Hedwig, geb. Pollak, geb. 6. November 1901 zu Turn, beide zuletzt wohnhaft gewesen daselbst, 1 8 Ernst Hecht, geb. 19. Mai 1892 zu Plan, un d Ehefrau Margit, geb. Weiß, geb. 2. August 1901, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗ Schönau,

Dr. Albert Altschul, geb. 29. November 18885g Neustrasiz, und seiner Ehefrau Marie, geb. Löbl, geb. 17. März 1885 zu Prag, beide zuletzt wohnhaft gewesen in Friedland,

Max Bondy, geb. 7. Dezember 1896 zu Franzen⸗ dorf, und seines Bruders Richard; ondy, geb. 1. April 1895 zu Franzendorf, sowie Lieselotte Hamaus, geb. Bondy, geb. 23. Dezember 1905 zu Franzendorf, alle zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg⸗Franzendorf,

Julius Nettel, geb. 1. August 1867 zu Freiheit, Margot Kollitz, geb. Nettel, geb. 17. Juli 1899 zu Freiheit, Olga Artlow, geb. Nettel, geb. 3. Januar 1898 zu Freiheit, Kurt Nettel, geb. 4. Mai 1905 zu Freiheit, Olga Nettel, geb. Stransky, geb. 24. Januar 1910 zu Gitschin, und Paul Nettel, geb. 13. März 1934 zu Trautenau,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 14. Februar 19441.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 1“

8 Angebot

zum Umtausch oder zur Einlösung von älligen Serienbonds.

In Ausführung der von dem Reichsbankdirektorium erlassenen Vorschriften über die Verwendung der für An⸗ leihen bei uns eingezahlten Tilgungsbeträge machen wir den Besitzern von Schuldverschreibungen der am 1. Januar 1941 fälligen Serie der

7 % Dollaranleihe der Pfälzischen Städte von 1926/45

das Angebot, entweder ihre fällig gewordenen Schuldverschreibungen egen noch nicht fällige Schuldverschreibungen der⸗ felben Emission mit Zinsschein, fällig am 1. Juli 1941, umzutauschen oder den in Reichsmark bei der Kon⸗ versionskasse eingezahlten Gegenwert der Stücke, und zwar als Sperrmark, sofern es sich um ausländische Besitzer handelt, in Reichsmark zur freien Verfügung, sofern inländische Besitzer in Frage kommen, entgegen⸗ zunehmen. Dabei ist veeexdeg, Sg für die Aus⸗ ahlung des Reichsmarkbetrages für Inländer, daß sich Sas einzulösende Stück nachweislich am 1. Juli 1935 im Besitz des Antragstellers befunden hat. Falls zertifizierte Stücke eingereicht werden, ist dieser Nach⸗

weis nicht erforderlich. Zinsen auf die fälligen Stücke werden nach 1941 nicht mehr vergütet. Die fälligen Bonds sind bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin C 111, oder bei den Reichsbank⸗

dem 1. Januar

8 des Umtausch eine Gebühr für Private von 1 %0 Bornfhe Hanken von sch si vom im Falle der Auszahlung des Reichsmarkgegenwertes für Private ⁄¼ % und für Banken ½ % des zur Auszahlung kommenden Reichs⸗ markbetrages. Börsenumsatzsteuer, Porto⸗ und Versicherungs⸗

spesen gehen zu Lasten des Einreichers. Berlin, den 17. Februar 1941. 8

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden. 1 1 * 8 Bekanntmachung Nr. 4 zu der Anordnung Vp 4 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen, Verpackung

von Kunstharzlacken. Auf Grund des § 2 der Anordnung Vp 4 der Reichs⸗ stelle fnr. Papier und Verpackungswesen vom 8. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 108 vom 10. Mai 1940) wird im Einvernehmen mit dem Reichsbeauftragten „Chemie“ angeordnet: Die Hersteller und Lieferer von Ollacken und Phthalat⸗

harzlacken, farblos oder pigmentiert sowie von Olfarben, die mit einem Lösungsmittel verdünnt sind, das aus Benzin⸗ oder Benzolkohlenwasserstoffen oder einem Gemisch beider besteht, sind verpflichtet, diese Erzeugnisse

in Behälter oder Dosen aus Pappe oder

in kombinierte Behälter oder Dosen (Boden und Deckel

Schwarzblech, Rumpf Pappe)

G gilt nur bei Verwendung von Be⸗

Diese Bestimmung hältern 8. Dosen bis zu einem Durchmesser on 125 mm. 82

Die Bestimmungen des § 1 finden keine A. wendung bei Lieferungen, die für die Ausfuhr bestimmt ind, soweit nicht die Reichsstelle für Papier und Verpa ungswesen ein⸗ schränkende Vorschriften erläßt.

Die Aufbrauchsfrist für bis zum 31. März 1941. § 4

Die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen kann in besonders gelagerten vn leng Ausnahmen von den Vorschriften dieser Bekanntmachung zulassen. Anträge auf Ausnahme⸗ enehmigung sind über die Fachgruppe Lacke an die Reichs⸗ stelle für Papier und Verpackungswesen zu richten. 8

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 15. Februar 1941.

Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Dorn.

Preußen.

Bekanntmachung. 1 8 uf Grund des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ mun dunschen Vermögens vom 26. Mai 1883 Weichs⸗ gesetzbl. S. 293) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die eee kom⸗ munistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 (Gesetz amml. S. 207) und dem Gesetz über die Ein . volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 KReichs⸗ gesetzbl. IS. 479) wird das ö Inland befind⸗ liche Vermögen der polnischen inderheitsangehörigen Ignatz von Gostomski, geb. am 5. August 1883 in Urichsdorf⸗ Abbau, Kreis Bütow, und Ehefrau Marie, geb. Hoppe, ge⸗ boren am 22. Juni 1883 in Peplin, beide zuletzt wohnhaft in Ulrichsdorf⸗Abbau, mit der Maßgabe zugunsten des Preußi⸗

en Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekannt⸗ dieser Verfügung im Deutschen Reichs⸗ 1n reußi

und § 34 EStG.

Ein Urteit des Reichsfinanzhofs.

Der Reichsfinanzhof hat sich, wie in der „Deut chen Steuer⸗ Zeitung“ 88 eführt wird, im Urteil vom 16. Januar 1941 IV 42/40 mit der Frage befaßt ob Ausschüttungen aus dem An⸗ leihestock § 34 EStG. gemna begünstigt sind. Der Entscheidung lag der folgende Tatbestand zugrunde: Der Beschwerdeführer hatte im Jahre 1938 aus dem Anleihestock an Gewinnaus⸗ schüttungen 13 743,70 Rℳ überwiesen und in Steuergutscheinen ausgezahlt erhalten. Er beanspruchte insoweit die Anwendung des § 34 EStG. Es handele sich bei den ausgeschütteten Beträgen um Entschädigungen für entgangene Einnahmen an Dividenden für die Zeit ab 1934 (§§ 24 ühe 1 Puchstab a und 34 88 2 Ziffer 3 EStG.). Der Reichsfinanzhof hat die Anwendung es § 34 EStG. auf die Ausschüttungen aus dem Anleihestock ab⸗ elehnt. Ausschüttungen aus dem Anleihestock sind nicht Ent⸗ chädigungen für entgangene Einnahmen. Es andelt sich bei 8 um die nachträgliche Auszahlung vorläufig zurüchgeha tener eträge. Auch einer der anderen Tatbestände des 8 34 Absatz 2

EStG. kommt nicht in Betracht. 1 des § 34 EStG. wird vom

Eine ausdehnende Auslegung EStG. wird Reichsfinanzhof 8 dem oben Heesgneicn Urteil ausdrücklich ab⸗ gelehnt. §8 34 Absatz 2 EStG. zählt die ö er⸗ schöpfend auf, die eine tarifliche Becünktigurg genießen. Ein⸗ scußre. die nicht unter eine der vier Zif ern des § 34 Absatz 2 EStG. fallen, können auch dann tariflich nicht begünstigt werden, wenn sie zu mehreren Jahren v und zwangsweise in einem Jahr zusammengefaßt werden. Die Auffassung des Reichsfinanz⸗ hofs, daß § 34 EStG. bei den Ausschüttungen aus dem Anleihe⸗ soss nicht in Betracht kommt, deckt sich mit dem Standpunkt des Reichsministers der Finanzen.

¹

anstalten zwecks Umtauschs oder 8 Erlangung des Reichs⸗ markgegenwertes einzureiche ie Reichsbank erhebt für die

8

schen Staatsanzeiger die Gegenstände des bezeichneten Ver⸗ mögens Eigentum des Preußischen Staates werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Köslin, den 12. Februar 1941. b Der Regierungspräsident. J. V.: von Lücken.

8 auus bder Verwaltung.

Vermögensteuer und Aufbringungsumlage bei

Unternehmen, die Beihilfen aus der Gemein⸗ schaftshilfe der Wirtschaft erhalten.

Nach einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 5. Februar 1941 (S 3540 35 II1) erhalten Unternehmen, die aus kbruer scha sglichen Gründen 8518, worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe aus Mitteln der Ge⸗ meinschaftshilfe der Wirkschaft. Die Gemeinschaftshilfe soll ver⸗ hindern, daß die stillgelegten Unternehmen ihr Kapital, soweit es zur Wiederaufnahme des Betriebs erforderlich ist, während der Stillegung angreifen müssen. Die ve können von der Erhebung der Vermögensteuer und der ufbringungsumlage in⸗ oweit 88gn als sie auf Vermögen entfallen, das dem still⸗ gelegten Betrieb oder Betriebsteil im maß ebenden Feststellungs⸗ zeitpunkt gewidmet war. Dieser Erlaß gilt für die Dauer der Stillegung. Er gilt auch für Steuerbeträge, die noch rückständig sind. Er gilt nicht mehr für die Teilbeträge an Vermögensteuer und Aufbringungsumlage, die nach Einstellung der Beihilfe fällig werden.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 16. bis 24. Februar.

Staatsoper.

Montag, 17. Februar: Tosca. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗ ginn: 17 ¼ Uhr. b 1 3 Dienstag, 18. Februar: Cavalleria rusticana/Bajazzo.

Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, 19. Februar: Die verkaufte Braut. Musikal.

Leitung: Steeger. . 17 ¼ Uhr. .1“ Donnerstag, 20. Februar: er Troubadour. Musikalische

Leitung: Jäger. Beginn: 16 74 Uhr. Freitag, 21. Februar: Boheème. Musikal. Leitung: Lenzer.

Beginn: 17 Uhr. 8 Sonnabend, 22. Carmen. Musikal. Leitung: Schüler.

Beginn: 16 ½ Uhr. b 8 Februar: 86 in Maskenball. Musikal. Leitungt

Schüler. Beginn: 17 Uhr. naes rner:; Die verkaufte Braut. Musikalischea

eitung: Steeger. Beginn: 17 4 Uhr.

Schauspielhaus. 8 3 17. Februar: König Ottokars Glück und Ende. e

inn: 17 ¼ Uhr. ginn: 17 ⁄¾ he. herst Vitiorio Rossi. Beginnt

Dienstag, 18. Februar: 17 ½¼ Uhr. 8 ebruar: Der goldene Dolch. Beginn: 18 Uhr. Hberst Vittorio Rossi. Be⸗

Mittwoch, 19.

Donnerstag, 20. Februar: oldene Dolch. Fezinn⸗ 18 Uhr. avour. Beginn: 17 % Uhr

ginn: 17 ½¼ Uhr. Oberst Vittorio Rossi.

Freitag, 21. Februar: Der onnabend, 22. Februar: Sonntag, 23. Februar: 17 Uhr. 8 een e9 24. Februar: König Ottokars Glück und Ende. 5 e

ginn: 17 ¼ Uhr. Kleines Haus. Montag, 17. Februar: Tageszeiten der Liebe. Beginnt

18 Uhr. 3 Dienstag, 98 Februar: Veilchenredoute. Beginn: 17 ½¼ . Mittwoch, 19. Februar: Veilchenredoute. Beginn: 17 ¼ Uhr, Donnerstag, 20. Februar: Veilchenredoute. Beginnt

17 ½ Uhr. 1 Freitag, 21. Februar: Veilchenredoute. Beginn: 17 ¼ Uhr.

onnabend, 22. Februar: Tageszeiten der Liebe. Be⸗

ginn: 18 Uhr. . Sonntag, 23. Februar: Veilchenredoute. Beginn: Montag, 24. Februar: Tageszeiten der Liebe.

18 Uhr.

Beginnt

17 Uhr. Beginnt

WVon der Breslauer Messe.

ie Vorarbeiten für die Breslauer Messe mit Landmaschinen⸗ beh 21. bis 25. Mai ergeben schon jetzt ein erfreuliches Bild. Die durch 1 eben des Messehofes erweiterte Hallen⸗ fläche ist bereits fast restlos vergeben, so daß wiederum die Er⸗ richtung eines Holzbaues erforderlich sein wird. Wie in den Vor⸗ jahren wird auch in diesem Jahr mit, Unterstützung des Reichs⸗ nährstandes eine landwirtschaftliche Lehrschau ung die große Landestierschau durchgeführt werden. Das Generalgouvernement und das Protektorat san auch in diesem Jahre an der Messe be⸗ teiligt. Von den osteuropäischen Ländern haben Bulgarien die Slowakei und Ungarn ihre amtliche Teilnahme bereits an⸗ gemeldet. Die Beteiligung der Türkei ist mit Sicherheit zu er⸗ warten. Die Berhanttungen wne Fug lemnien und Rumänien tehen vor einem günstigen uß. stehen Exportfirmen auf der Breslauer Messe vertreten und Eisenindustrie bilden. Außerdem ist eine große der Werke des Sosnowitz⸗Dombrowaer triereviers vorgesehen. Erstmalig wird sie chaft an der Breslauer Messe beteiligen.

Die Durchführung des Zahlungs⸗ bzw. Berrechnungsverkehrs Belgien⸗Frankreich.“ Unter dieser Ueberschrift war in Nummer 33 auf eine B.

kanntmachung im Verordnun Belgien und Frankreich vom Am der Notiz war gesagt lichkeiten ein Verrechnungsver 8* eingeri Emissionsbank in Brüssel und durchgeführt wird. Bei der anschließend erfolgt Umrechnungskurses für die Abrechnung war älschlich von 100 befg. Franken = 174 franz. Franken vngege

Der Kurs muß richtig 100 belg. Franke lauten.

8

Erstmalig werden, üeg ein. Einen besonderen Rahmen wird diesmal die oberschlesische Fenhlsg⸗ ndu⸗ auch die Textilwirt⸗

sblatt des Militärbefehlshabers in

Februar d. J. hingewiesen wordeft. . ach für alte Verbind⸗

htet wird, der über die ie Banque de France in Paris ten Nennung des

ein Kurs en worden,

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 40 vom 17. Februar 1941. S. 3

Kriegswirtschaft und Kriegssinanzierung

Reichsbank⸗VBizepräsident Lange über akute Wirtschaftsfragen.

Auf Einladung der Gaupropagandaleitung Hamburg sprach am Sonnabendnachmittag der der Reichsbank, Kurt Lange, über akute Fragen der Wirtschaft. Im Auftrage des verhinderten Gauleiters Reichsstatthalter Karl Kaufmann be⸗

rüßte Senator von Allwörden den Redner sowie zahlreiche Ver⸗ reter von Partei, Staat, Wehrmacht und Wirtschaft.

Präsident Lange ging zunächst auf die alten liberalistischen Methoden in der Wirtschaft ein, bei denen zwei Dinge unbeachtet blieben, zumal die Organisation, die einheitliche Ausrichtung und zum anderen die Auswirkungen auf sozialem Gebiet, die ganz er⸗ saütterns waren. Das beste Beispiel biete heute England, wäh⸗ rend Deutschland die Verwirklichung des deutschen Sozialismus und die allgemeine Ausrichtung der Wirtschaft auf das Gesamt⸗ wohl durchführe. Der nationalsozialistische Staat lehne die Staatswirtschaft und die Staatsfinanzwirtschaft ab und wolle lediglich die Ausrichtung auf, das Gemeinwohl geben. Der Redner ging auf die Finanzierungsmethoden nach der Machtübernahme in Deutschland und alle damals vorherrschenden Probleme, wie Arbeitslosigkeit und Rohstoff⸗ mangel, ein und kam auf die Errichtung und Durchführung des Vierjahresplanes zu Pr⸗ hen. Bis zum Kriegsbeginn sei die Pro⸗ duktionskapazität in Deutschland um ein Drittel ausgeweitet wor⸗ den. Es seien die kurzfristigen Mittel des Geldmarktes und lang⸗ fristige Kapitalien eingesetzt worden und die Aufgaben zum größten Teil von der Wirtschaft silbn bewältigt worden. Bei der allge⸗ meinen Ausrichtung auf die Erfordernisse des Staates habe es natürlich auch Ausnahmen gegeben, wie zum Beispiel die Reichs⸗ werke „Hermann Göring“. Auf die Kriegsfinanzierung über⸗ ehend, betonte Präsident Lange die Tatsache, daß die Gesamt⸗ osten genau zur Hälfte durch Steuern und andere Mittel auf⸗ gebracht würden. Er sei überzeugt, daß sich an diesem Verhältnis michts ändern würde. Um den Grundsatz des Leistungsprinzips in der Wirtschaft zu verankern, werde man nach dem Kriege durch eine Steuerreform die Voraussetzungen dafür schaffen, so wie es jetzt schon bei dem Steuerhilfegesetz für den Osten geschehe.

Der Redner führte dann weiter aus, daß auch im weiteren Verlauf des Krieges mit keinen Kriegsanleihen zu sei. Anders als im Weltkrieg könnten diesmal mit der zweckent den Mischung von Steuern sowie kurz⸗ und Kredit⸗ aufnahme die Staatsausgaben gedeckt werden. Ferner habe man dem Markt eine nach Laufzeit und Verzinsung wohl abgestimmte Auswahl von Kreditpapieren zur Verfügung Auf diesem Wege seien allein im Vorjahr 25 Milliarden zusätzlich finan⸗ ziert worden. Präsident Lange streifte anschließend die Zinspolitik

prechen⸗

mit der allgemeinen Senkung auf 3 ½ % und betonte eindringlich, daß keine Absicht bestehe, in absehbarer Zeit die Zinsen noch weiter zu senken. Denn auch hier gebe es Grenzen, da sonst Störungen in einzelnen Sektoren der Wirtschaft eintreten könnten. Wichtig seien auch die Spareinlagen, die seit Kriegsausbruch ständig ge⸗ wachsen und mit den Giroeinlagen zusammen eine Erhöhung von 8 Mrd. Rℳ erfahren hätten. Es könne ohne weiteres henagnn werden, daß Deutschland durch seine vorsorgenden Maßnahmen auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiet den Kampf bereits gewonnen habe, zumal auch die Organisation unserer Wirtschaft ohne wesentliche Aenderung oder Störung in den Krieg über⸗ nommen werden konnte, im Gege fat zu England mit seinen improvisierten Maßnahmen bei Kriegsbeginn. Durch die Abwen⸗ dung vom Gold als Deckung hätten wir heute eine absolut stabile Währung. Die Kriegsfinanzierung in der bisherigen Form könne ohne Bedenken weiter fortgesetzt werden. Im Vergleich zu 1914/18, als eine Steigerung des Notenumlaufs um das Zehnfache ein⸗ trat, bedeute die 25 ige Vermehrung, die heute zu verzeichnen einen geoßen Erfolg, besonders in Anbetracht des großen Zuwachses von Gebieten und des Bedarfs der Wehrmacht an Zahlungsmitteln. Präsident Lange erkannte im weiteren Ver⸗ bauf seiner Ausführungen die Notwendigkeit der Börse für die Aufgabenerfüllung der Wirtschaft absolut an. Man wende sich aber entschieden gegen die früheren Methoden, die es v ohne viel 882 außerordentlich hohe Gewinne an der Börse zu erzielen. Die Börse müsse und solle elastisch bleiben. Abzulehnen 88 aber die Hruncghrfien Bewegungen nach oben oder unten, ie in ihrer Kursentwicklung weitab von den inneren Werten der Papiere lägen. Die Wirsschaft müsse hier von sich aus eingreifen, sonst werde es die Staatsführung tun.

Der Redner ging zum Schluß seines Vortrages auch auf die Lohn⸗ und Preispolitik ein, die naturgemäß kriegsbedingt sei. Erstes Ziel sei aber die Verwirklichung des deutschen Sozialismus, da unser Betriebskapital die Arbeitskraft ist. Hierbei kam der Redner auf die Altersversorgung und den künftigen sozialen Wohnungsbau zu sprechen. Nach dem Kriege müßten Wirtschaft und Staat gemeinsam rationalisieren, um die Kosten u sen een und Menschen freizumachen. Der Staat habe dabei die rungsaufgabe, und man könne annnehmen, daß dann auch die verschiedenen Zwangsbewirtschaftungen wieder fallen werden. Ohne die Verdienstspanne zu gefährden, müsse man zu einer Preis⸗ senkung kommen, um auf diese Weise das Lohnproblem neu zu estalten. Die Zukunft werde allen Zweigen der dentschen Wirt⸗ schaft so große Aufgaben wie noch nie stellen, und 8 abe auch besonders Hamburg bei freier wirtschaftlicher Entfaltung unter Staatslenkung in altem Hanseatengeist Ungewöhnliches zu leisten.

Senator von Allwörden dankte dem Redner und betonte die Entschlußfreudigkeit der ö hamburgischen Wirtschaft, alle 8— Aufgaben zum Gesamtwohle des deutschen Volkes zu meistern.

Wirtschaft des Auslandes.

Ztalienisches Gesetz über die Neuordnung der Ein⸗ und Ausfuhr.

Rom, 15. Februar. Das amtliche Gesetzblatt veröffentlicht ein Gesetz über die Neuordnung der Ein⸗ und Ausfuhr. Das Dekret bestimmt, daß der Außenhandelsminister in Uebereinstimmung mit den Ministern für Finanzen, Land⸗ und Forstwirtschaft und G die Korporationen die Ermächtigung besitzt, Organisationen

er Erzeuger, des Handels und der Industrie zu bilden mit dem Zweck, die Ein⸗ und Ausfuhr bestimmter Nahrungsmittel, Roh⸗ stoffe und Industrieerzeugnisse zu oder auch bestimmte Ein⸗ und Ausfuhren diesen oder anderen Organisationen zu übertragen. Der Außenhandelsminister bestimmt weiterhin die Modalitäten und sonstigen Bedingungen für Ein⸗ und Ausfuhr. In Ueber⸗ einstimmung mit anderen Stellen ist der Außenhandelsminister ur Beschlagnahme von zur Ausfuhr bestimmten Produkten sowie wbhtuffen und Halbfabrikaten ermächtigt, die 9 die Herstellung ür die Ausfuhr bestimmten Fabrikate erforderlich sind 8

Neuer Start der französischen Außenhandels⸗ tätigkeit.

ha 15. Februar. Im Rahmen der sich langsam wieder anbahnenden frasets heß Außenhandelstätigkeit war die handels⸗ politische Aktivität der letzten Wochen bemerkenswert; so wurde mit Belgien ein Zahlungsabkommen auf der Basis des deutsch⸗ ranzösischen Abkommens geschlossen. it Spanien wird in Nadrid über die Erneuerung des am 15. Januar abgelaufenen Handelsabkommens verhandelt. Zur Zeit befindet sich ferner eine finnische Delegation in Paris, um über die Möglichkeiten des Ausbaues der Handelsbeziehungen zwischen beiden Ländern Be⸗ E abzuhalten. Mit 8 jien steht die Aufnahme der erhandlungen über die Weiterführung des während des letzten Viertels 1940 in Kraft gewesenen Abkommens bevor; dabei wird

auch die Frage der Einführung von Privatkompensationen neben

den vertragli

festzulegenden Wertgrenzen besprochen werden. Mit Norwegen soll ein Abkommen adges s

chlossen werden, das den bisher

abgeschlossenen Protokollen zwischen Frankreich und Belgien ent⸗

sprechen wird. Das kürzlich mit den Niederlanden abgeschlossene Zahlungsabkommen v Protokoll über die Zahlungen wird dem⸗ nächst im Journal Officiel veröffentlicht werden. Dieses Pro⸗ tokoll ist dem französisch⸗belgischen Protokoll über die Zahlungen ähnlich, hat aber zwei kleinere Abweichungen: Während die Kurs⸗ relation zwischen dem französischen und dem belgischen Francs festgesetzt ist, wird für die Abwicklung mit Holland diese nach der amtlichen Guldennotierung in Berlin festgestellt. Ferner gibt es keinen Unterschied zwischen den laufenden Verbindlichkeiten und den rückständigen Verpflichtungen.

1“]

Ungarische Wirtschaftsbespr g mit Skandinavien. .“ Budapest, 15. Februar. Ungarn verhaͤndelt zur Zeit mit den öSee Ländern über neue Wirtschaftsabschlüsse. Die

erhandlungen mit Dänemark über ein neues Abkommen auf Kompensationsgrundlage mit einem Warenaustausch von etwa

2 Mill. Kr werden in Kopenhagen geführt werden. Dänemark

will b verschiedener Art liefern, während die ungarische Ausfuhr nach Dänemark vor allem elektrische Artikel, Glühlampen, Eisen⸗ und Industrieartikel umfassen wird. Schweden hatte 1940 eine Ausfuhr nach Ungarn in Höhe von rund 5 Mill. Kr, die sich in der Hauptsache auf Rohstoffe, Kugellager und Stahlwaren er⸗ streckte, während die ungarischen Exporte etwa die gleichen Artikel umfassen wie die Lieferungen nach Dänemark. Die entsprechenden rhandlungen laufen seit einigen Tagen i Budapest.

Beschlüsse des rumänischen Wirtschaftsrats.

Bukarest, 15. Februar. Unter dem Vorsitz General Antonescus und in Anwesenheit des zuständigen Ressortministers fand ein Wirtschaftsrat statt, in dem u. a. beschlossen wurde, im Minister⸗ EI“ eine Kontrollstelle zu schaffen, die die Durchführung der

eschlüsse des Ministerrats verfolgen soll. Eine interministerielle Kommission soll die Vereinheitlichung der Transportgebühren tudleren. Das Pflügen und die Frühjahrsaussaat sollen sofort in Angriff genommen werden, sobald das Wetter günstig ist. Die

eingeführt und rund 5 374 000 8 564 000) t Waren im

Verteilung der Traktoren aus Deutschland soll in erster Linie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der kleinen Landbesitzer erfolgen. Das Landwirtschaftsministerium soll 27.. S8 für die Pflege des Obstbaues und die Errichtung von Marmelade⸗ und Dörrobst⸗Fabriken treffen. 8 .

Verstärkter Ausfuhrüberschuß im rumänischen Außenhandel.

Bukarest, 15. Februar. Der rumänische Außenhandel des Jahres 1940 ergab einen Ausfuhrüberschuß von 9,373 Mrd. Lei gegen 3,919 Mrd. Lei in 1939. Im einzelnen wurden rd. 522 000 (in 1939: 739 000) t Waren im Werte von 27,411 (22,891 5292 Lei rte von 36,783 (26,809) Mrd. Lei ausgeführt.

Im Dezember 1940 ergab die Ausfuhr einen Wert von 2,242 Mrd. Lei gegen 2,776 Mrd. Lei im November, während sich die Einfuhr auf 1,430 (1,556) Mrd. Lei stellte. 6

Der finnische Außenhandel im Januar 1941.

Helsinki, 16. Februar. Laut Angaben des Statistischen Amtes

wies der finnische Außenhandel im Januar eine Einfuhr von 608,3 Mill. Finnmark und eine Nuafühe von 243,1 Mill. Finn⸗ mark gegenüber 199,7 F. 163,9 Mill. Finnmark im Januar des Vorjahres aus. Die Vergleichszahlen von 1940 vermitteln kein vollständiges Bild, da um diese Zeit der finnisch⸗sowjetrussische Krieg seinen Höhepunkt erreicht hatte.

Starker Rückgang der argentinischen Ausfuhr.

Buenos Aires, 15. Februar. Die argentinische Ausfuhr stellte sich im Januar 1941 im Vergleich mit dem Januar 1939 auf 0,5 (1,146) Mill. t im Werte von 100 (183) Mill. Peso. Mengenmäßig ging die Ausfuhr bei Getreide um 65, bei Fleisch um 43, bei Häuten um 29 und bei Butter um 13 % zurück. Andererseits nahm sie bei Wolle um 46, bei Bergbauprodukten um 51 und bei Kasein um 125 % zu.

Die Elektrolytkuüpfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ 8 8 Februar auf 74,00 R.ℳ (am 15. Februar auf 74,00 R. ℳ)

r 1 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und

Devisen. 8

Prag, 15. Februar. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1325,70 G., 1328,30 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.

Budapest, 15. Februar. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 180,07 ½ 181,40 *), Berlin 136,20, Bukarest 3,32 ½, London 13,93 ½, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,81, Prag 13,62, Sofia 415,50, Zürich 80,20, Slowakei 11,56.

*) Verrechnungskurs.

London, 17. Februar. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 8 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

Paris, 15. Februar: Börse bleibt bis auf weiteres geschlossen. (D. N. B.)

Amsterdam, 17. Februar. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,28 75,43, London —,—, New York 188 ⁄6 188 ⁄16, Paris Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors

1

Fortsetzung auf der nächsten Seite.

der Kommission

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deuts

Notierungen 1

des Berliner Metallb

vom 17. Februar 1941.

2

Originalhüttenaluminium,

99 % in Blöcken

desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren 99 % 1

Reinnickel, 98 - 9 % Antimon⸗Regulus..

Feinsilber..

chland für prompte Lieferung und Bezahlung): FSs.

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Aegypten (Alexand. und Kairo). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos AA“ Australien (Sydney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 2 Brasilien (Rio de “; Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ H England (London) .. Finnland (Helsingki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran) . Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mallanbh) . ... .... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Luxemburg (Luxem⸗ burg).. . Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrik. Union (Pre⸗ toria, Johannesbg.) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (Newyork)

laägypt. Pfb. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen

100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 lux. Fr.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Franken 100 Kronen

100 Peseten 1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

Geld

18,79 0,588

39,96 0,130

3,047 48,21 5,06

2,058 132,57 14,59 38,42

13,09 0,585

5,604

8e

9,99

8,591 23,56 1,978 0,984 2,498

17. Februar

Brief

18,83 0,592

40,04 0,132

3,053 48,31 5,07

2,062 132,83 14,61 38,50

13,11 0,587

5,616

10,01

56,88 10,06

59,58 58,01

8,609

23,60

1,982 0,986 2,502

15. Februar

18,79 0,588

39,96

14,59 38,42

0,585

9,99

56,76 10,04 59,46

57,89 8,591

23,56 1,978 0,984 2,498

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union..

Frankreich..

.„„2„22222222—2⸗

Australien, Neuseelaud 8

Britisch⸗Indien

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Kanada „à22b22b2b-2b—nbr—nenereneeenreneenereneeeeeeeeeeneeeneeneeneeneee

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098

Brief 9,91 5,005 7,928 74,32

1“

Sovereigns. 8 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars Aegyptischhee.. Amerikanische: 1000 5 Dollar... 2 und 1 Dollakx. Argentinische.. Australische Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgarische: 1000 L u. darunter Dänische: große .. 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunter Fimmseche Französische Holländische Italienische: große 10 Lire u. darunter. Jugoslawische: große 100 Dinak.... Kanadische Luxemburgische...

2b2222222—⸗

2 22022

Norwegische, 50 Kr. b 100 Kronen

u. darunter

Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei

Schwedische: große.

50 Kr. u. darünter. Schweizer: große ...

100 Frs. u. darunt. Slowakische: 20 Kr.

u. darunter Südafr. Union Türkische

Ungarische: 100 P.

darunte

l ägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga .. 1 Milreis

100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Dinar

1 kanad. Doll. 100 lux. Fr.

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

100 Kronen 1 füdafr. Pfd. 1 türk. Pfund

17. Februar

Geld

20,38

16,16 4,185

4,39

2,42 2,42 0,54 2,74

39,92 0,105

45,91

3,04 48,90 4,54 5,05 4,99 132,73

13,07 5,60 1,44 9,98

56,89

100 Pengd

Brief