1941 / 42 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 18. Februar 1941. S. 4

dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 8, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft⸗ soserklärung erfolgen wird. Braun⸗ chweig, 13. Febr. 1941. Amtsgericht. 21.

[48984] Aufgebot. . F 1/41. Der Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Emrich in Bad Dürkheim hat als Pfleger über den Juden Oswald Hugo is von Deidesheim, z. Z. in der eil⸗ und Pflegeanstalt in Ansbach, das ufgebot folgender vier Eigentümer⸗ rundschuldbriefe beantragt: 1. zwei Grundschuldbriefe in Höhe von jer 20 000,— Rℳ (zwanzigtausend Reichs⸗ ark), verzinslich zu 8 % seit 13. 12. 1926, eingetragen im Grundbuch von Deidesheim Band XI Bl. 935 an Plan Nr. 42, Wohnhaus Nr. 5 am Markt⸗ platz, zugunsten des Eigentümers Os⸗ wald Feis, Weingroßhändler in Dei⸗ desheim; 2. ein Grundschuldbrief in Höhe von 25 000 Rℳ (fünfundzwanzig⸗ tausend Reichsmark), verzinslich zu 8 %, eingetragen im Grundbuch von Deidesheim Band XXXII Bl. 2651 an Pl. Nr 46, Wohnhaus Nr. 6 am Marktplatz, zugunsten der Eigentümer Richard und Oswald Feis als Mitbe⸗ rechtigte je zur Hälfte; 3. ein Grund⸗ schuldbrief in Höhe von 25 000 Hℳ (fünfundzwanzigtausend: Reichsmark), verzinslich zu 8 %, eingetragen im Grundbuch von Deidesheim Band XXVIII Bl. 2335 an Pl. Nr. 49, Wohnhaus Nr. 1 an der Elendgasse, zu⸗ gunsten des Eigentümers Richard Feis. Der am 10. November 1939 verstorbene Richard Feis ist von seinem Bruder Oswald Feis allein beerbt worden. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 4. September 1941, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Bad Dürkheim, 10. Februar 1941. Das Amtsgericht.

[48990]

Der Fabrikarbeiter Josef Goth in Kap⸗ pel a. Rh. hat im Wege des Aufgebots⸗ verfahrens beantragt, daß der Eigen⸗ tümer des Grundstückes Lgb. Nr. 4016 Halbmond 10, 98 a Ackerland, einge⸗ tragen im Grundbuch Kappel auf den Namen von Valentin Bührle, Tag⸗ löhner in Amerika, mit seinem Rechte ausgeschlossen wird. Der bisherige Eigentümer wird aufgefordert, späte⸗ stens im Aufgebotstermin am Mitt⸗ woch, den 16. April 1941, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht n II. Stock, Zimmer Nr. 6, seine

echte anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung erfolgen wird. Ettenheim, den 13. Februar 1941.

Amtsgericht.

[49001]. Aufgebot.

Velbert 1735/1016. Auf Antrag des Bürgermeisters der Stadt Velbert soll das bisher nicht im Grundbuch ein⸗ getragene in der Gemarkung Velbert ge⸗ legene Grundstück auf den Namen der angeblichen Eigenbesitzerin: Stadtge⸗ meinde Velbert eingetragen werden: Flur 38 Parzelle 498/0.162, Weg zwischen Friedrichstraße und Kurze Straße, Größe 68 qm. Es ergeht hiermit die Aufforde⸗ rung an die Personen, welche das Eigen⸗ tum in Anspruch nehmen, ihr Recht bis zum 19. April 1941 bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt wird.

Velbert, den 13. Februar 1941.

Amtsgericht.

effentliche Aufforderung.

461 VI. 1231. 36. Die Pensions⸗ inhaberin Elisabeth Mathilde Dorothee Friderike Peters, geboren am 25. März 1854 in Wendhof (Mecklenburg), Tochter des August Friedrich Ludolf eiers und der Christiane Dorothee Agnes Peters geb. Dechow, ist am 20. April 1936 in Florenz (Italien), ihrem letzten Wohn⸗ sitz, verstorben. Da ein Erbe nicht er⸗ mittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum 1. Mai 1941 bei dem ü sec. neten Gericht anzumelden, andernfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Mecklenburg nicht vorhanden ist.

Berlin, Neue Friedrichstraße 4, den 6. Februar 1941.

Amtsgericht Berlin. Abteilung 461.

[48992] Aufgebot.

Das Land Preußen, vertreten durch den Reslerunche ce benten in Liegnitz, hat als Erbe der am 14. September 1939 in Märzdorf verstorbenen Erne⸗ stine Pratsch geb. Seidel das Aufge⸗ botsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Ernestine Pratsch geb. Seidel späte⸗ stens in dem auf den 7. Mai 1941, 10 % Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 10, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des

Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbe⸗ schränkt haftet, werden durch das Auf⸗ gebot nicht betroffen. Haynau, den 11. Februar 1941. Amtsgericht.

Aufgebot. 8

4 F. 1⁄41. Der Herr Regierungs⸗ präsident in Liegnitz hat für das Land Preußen als Erbe des am

(48993]

3. März 1940 in Bad Warm⸗ brunn verstorbenen, zuletzt in Ober Schreiberhau / Rsg. wehee gewe⸗ senen Verwaltungsangestellten Wer⸗ ner Lukaschik das Auß ebotsverfahren Öum Zwecke der Ausschliehung von IShlretes gern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufge⸗ ordert, ihre Forderungen gegen den achlaß des verstorbenen Werner Luka⸗ schik in dem auf den 2. Mai 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13, anberaumten Aufgebotstermin bei 8. Gericht an⸗ umelden. Die Anmeldung hat die ngabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ chlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermäͤchtnissen und Auflagen werden durch das Aufgebot nicht betroffen. . Hermsdorf/ Kynast, den 11. 2. 1941. Amtsgericht.

[48994]. Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Schnöckelborg in Iburg hat als Nachlaßpfleger für die⸗ jenigen, die Erben des am 2. Mai 1940 in Bad Rothenfelde verstorbenen Kulturbau⸗ obersekretärs i. R. Albert Rosenfeld werden, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. s wird daher Aufgebotstermin auf den 17. Mai 1941, 11 % Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗

richt bestimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen spätestens im Aufgebotstermin bei dem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten, urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Nachlaßgläu⸗ biger, die sich nicht melden, können, un⸗ beschadet des Rechtes, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbe⸗ schränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Amtsgericht Iburg, 7. 2. 1941.

[48995]

Durch Ausschlußurteil vom 28. 1. 1941 sind der Frau Alice Thyen geb. Handke in Litzmannstadt gehörende, verlorengegangene 231 Inhaberaktien der Bierbrauerei K. Anstadt’s Erben Akt. Ges./ Browar i. fabryka kwasu weglowego sukcesoron Karola An- stadta, Sp. Akc. / in Litzmannstadt mit den Nummern 282 bis einschließlich 461. über je 500 Zloty für kraftlos erklärt wovden.

Litzmannstadt, den 21. Januar 1941.

Das Amtsgericht.

[48988]

Durch Ausschlußurteil eichneten Gerichts vom ist der 6 % (früher 5 ) Aufw.⸗ Goldpf.⸗Brief des Landwirtschaft⸗ lichen Kreditvereins Sachsen in Dres⸗ den Ser. 24 C Nr. 1017 über 125 G. für kraftlos erklärt. 42 F 16/40.

Amtsgericht Dresden, Abt. 1,

den 12. Februar 1941.

[48989]

18 F 43/41. Durch Urteil des unter⸗ eichneten Gerichts vom 8. Februar 1941 sind folgende Urkunden für kraftlos er⸗ klärt worden: Die beiden angeblich in Verlust geratenen Akzepte der Firma „Imprenta“ Winter in Düsseldorf, Bis⸗ marckstr. 44/⁄46, und zwar: 1. über 500,— Rℳ, fällig am 15. 6. 1940, und

des unter⸗ eutigen Tage

lewski geb. Faust in Wartenburg, Markt 5,

[48996].

Oeffentliche Bekanntmachung.

2. F. 2/40. Durch Ausschlußurteil vom 13. Februar 1941 ist der Teilhypothe⸗ kenbrief vom 2. Mai 1936 über das auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Müncheberg Band 2 Blatt 55 in Abtei⸗ lung III unter Nr. 24 für die Ehefrau Ida Nickel geb. Plath in Berlin⸗Char⸗ lottenburg 2, Knesebeckstr. 93, eingetragene unkündbare Tilgungsdarlehn von 500 R.ℳ für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Müncheberg / Mark,

den 13. Februar 1941.

[48999]. Durch Ausschlußurteil vom 11. Februar 1941 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Fischbach Band 18, Blatt Nr. 770 in Abt. III Nr. 1 einge⸗ tragenen Darlehnshypothek über 42 000,— Franken, verzinslich mit 8 8 ½ %, zu⸗ gunsten der Spar⸗ und Darlehnskasse des Kreises Saarbrücken in Saarbrücken, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Saarbrücken, Abt. 22.

[48998]. Durch Beschluß des Amtsgerichts in Nordhausen vom 12. 2. 1941 ist der ver⸗ schollene Landwirt Hermann Wilh. Schönemann, geboren am 8. 5. 1876 zu Hörningen (Krs. Grafsch. Hohenstein) für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 5. Mai 1917 festgestellt worden. 2 F. II 12/10 Nordhausen, den 14. 2. 1941 1 1 Das Amtsgericht.

[48997]. Beschluß.

1 7740. In der Vertragshilfesache Wirth, Nordhorn, wird der Steuer⸗ berater Dr. Bernhard Schräder in Nordhorn auf seinen Antrag aus seinem Amte als Vertrauensperson (Vergleichs⸗ verwalter) entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Illies in Neuenhaus als Vertrauensperson bestellt. Der Termin zur b über den Vergleichs⸗ vorschlag vom 19. Februar 1941 um 10 Uhr wird aufgehoben. 8

Amtsgericht Neuenhaus, 14. Februar 1941. 1“

4. Heffentliche Zustellungen.

[49003]. Oeffentliche Zustellung. 2 R 7/41. Die Frau Gertrud Kowa⸗

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Allenstein, klagt gegen ihren Ehemann, Kaufmann Stanislaus Kowalewski, früher in Allenstein, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, die Ehe auf Grund des § 55 des Ehegesetzes zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklaͤren und ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Allenstein, Kaiserstraße Nr. 44, 1I. Stockwerk, Zimmer Nr. 306, auf den 21. Mai 1941,9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt 8 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Allenstein, den 12. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[49007]. 8 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Valeska Wanzura in Königs⸗ hütte, Bergfreiheitstraße 40, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kudera in Königshütte, klagt gegen den Reichsbahn⸗ angestellten Anton Wanzura, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten ge⸗ mäß § 1574 Abs. 1 BGB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 21. April 1941, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 14. Februar 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[49010]. Oeffentliche Zustellung.

Der Wagner Heinrich Becker in Mann⸗ heim⸗Käfertal, Schwalbenstr. 28, z. Zt. Soldat, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schaaf in Mannheim, B. 1. 2, klagt gegen seine Ehefrau Leni Becker geb. Dick, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung und ladet die Beklagte zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor die Zivil⸗ kammer 2 des Landgerichts Mannheim auf Donnerstag, den 17. April 1941, vorm. 9 ¼ Uhr. Mannheim, den 14. Februar 1941. Der Urkündsbeamte des Landgerichts.

tliche Zustell

effen e Zustellung. 2 R 11/41. Die Chefrau Martha Mikulak geb. Mikuteit in Tilsit, Adolf⸗ Hitler⸗Straße 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dennukat in Tilsit, klagt

wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes vom 6. 7. 1938. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Tilsit, Zimmer 101, Alt⸗ bau, I. Stockwerk, auf den 13. Mai 1941, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Tilsit, den 10. Februar 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[49009]. Ruth Frey, minderi. in Deutenbach, vertr. durch die Vereinsvormundschaft (Stadtmission) in Nürnberg, klagt durch Rechtsanwalt Dietsche in Siegen gegen Kaufmann Israel Isak Neuburger, z. Zt. in Johannisburg, britisch Südafrika, aus dem Erbschaftskaufvertrag mit Israel Biccard vom 8. 11. 1935 auf Grund des Anfechtungsgesetzes vom 21. 7. 1879 auf kostenfällige Verurteilung des Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Ver⸗ säumnisurteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 13. 8. 1926 gegen den Kaufmann Israel Martin Biecard, unbekannten Aufenthalts, in das Anwesen Haus Nr. 99 in Gailingen in Höhe von 5702 Rℳ zu dulden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht Konstanz auf reitag, den 25. April 1941, vorm. Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Konstanz, den 12. Februar 1941. ½ Geschäftsstelle des Landgerichts. [49011]. Oeffentliche Zustellung. 4 C. 1048. 37. Der minderjährige Adolf Brandt in Wusterhausen (Dosse), vertreten durch das Kreisjugendamt in Neuruppin, klagt gegen den Arbeiter Franz Dalewska, früher in Liepe (Westhavelland), jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Unter⸗ haltsforderung. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte auf den 17. April 1941, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor das Amtsgericht in Rathenow, Bahnhofstraße 19, Zimmer Nr. 66, geladen. Rathenow, den 14. Februar 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rathenow.

[49013]. Oeffentliche Zustellung. 3 C 42 41. Der minderjährige Werner Wilhelm Meyer, geb. 15. 11. 1925 in Oldenburg, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt, Amtsvormundschaft, in Bremen, Am Wall 190, klagt gegen den Bäcker August Groß, geb. 25. 12. 1902 in Schwelm, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Schwelm, Körnerstr. 60, wegen Unterhaltsforderung mit dem Antrage auf Feststellung, daß der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger 4272,98 R.ℳ zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ ericht in Schwelm, Zimmer 15, auf den 2. April 1941, 9 Uhr, geladen. Schwelm, den 13. Februar 1941 1 Das Amtsgericht. 8 [490 Bescheid. Der Reichsstatthalter in der Steiermark (Obere Siedlungsbehörde) erteilt den Juden Dr. Ernst Israel Schneider, zu⸗ letzt wohnhaft Wien, I., Rathausstraße 17, und Siegfried Israel Herz, zuletzt wohn⸗ haft Wien, I., Hotel de France, Schotten⸗ ring, beide unbekannten Aufenthaltes ge⸗ mäß § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709, den Auftrag, die ihnen gehörigen Liegenschaften E. Z. 36 und 39, bestehend aus den Grundstücken 289/1, 289/11, 237 Acker, 100/2 Scheune mit Schmiede und Bauparzelle 238 im Ge⸗ samtflächenausmaß von 4,7594 ha inner⸗ halb 2 Wochen ab Zustellung um den angemessenen Preis von Rℳ 4 747,20 an den Josef Scheucher, Fuhrwerksunter⸗ nehmer, Mariazell, Roseggerstraße 9, zu veräußern und den Kaufvertrag dem Reichsstatthalter in der Steiermark (Obere Siedlungsbehörde) vorzulegen. Sollten die Juden diesem Auftrag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräußerung durchzuführen hat. Gegen diese Verfügung steht den Juden gemäß §§ lo und 20, Abs. 1 der angeführten VO. innerhalb 2 Wochen ab Zustellung die beim Reichsstatthalter in der Steiermark (Obere Siedlungsbehörde) in Graz einzubringende Beschwerde an den Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft offen. Graz, den 10. Februar 1941. Der Reichsstatthalter in der Steiermart 8 (Obere Sievlungsbehörde). Im Auftrag: Leonhardt, Regierungsrat.

1 ““ [49015]. Veräußerungsauftrag. Ich gebe den Juden Emil Israel und Alois Israͤel Szrager, zuletzt wohnhaft in Wien, II., Lichtenauer Gasse Nr. 3, derzeit unbekannten Aufenthaltes, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. I1 S. 1709) auf, ihren landwirtschaftlichen Besitz, Einlage⸗

zahl 241 im Grundbuch der Katastral⸗

Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet an einen geeigneten Bewerber zu einem angemessenen Preis zu veräußern. Soll⸗ ten sie diesem Auftrag innerhalb der ge⸗ nannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräußerung und Abwicklung durchzu⸗ führen hat. Wien, den 12. Februar 1941. Der Reichsstatthalter in Niederdonau Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Rougon.

[49016]. .

Veräußerungsauftrag. Ich gebe den Juden Hedwig Sara Langfelder und Rudolf Israel Bojko, beide zuletzt wohnhaft in Atzgersdorf, Reichsgau Wien, derzeit unbekannten Aufenthaltes, auf Grund des § 6 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (7RGBl. 1 S. 1709) auf, ihren landwirt⸗ schaftlichen Besitz in Eichgraben, Einlage⸗ zahl 341 Grundstück Nr. 198 Wiese, 193 Acker, 195, 136, 194 Wald, 197 Weg, 158, 137/1 Wald, 376 Wiese; Einlagezahl 342, Herrenhof, Grundstück Nr. 38 und 39 Baufläche mit Haus Nr. 1 in Hinter⸗ leithen, 40, 41, 42, 683, 684 Baufläche; 241, 294, 297, 300/1, 300/2, 301, 304, 305, 306, 309, 312, 447, 457, 485, 971, 977 Wiese, 295, 298, 299, 307, 308 Acker; 296, 302, 303, 463, 464 Garten; 484, 970 Weide; alles inneliegend im Grund⸗ buche der Katastralgemeinde Eichgraben, innerhalb von 2 Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet an einen geeigneten Bewerber zu einem an⸗ gemessenen Preis zu veräußern. Sollten sie diesem Auftrag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestel⸗ lung eines Treuhänders, der die Veräuße⸗ rung und Abwicklung durchzuführen hat. Wien, den 14. Februar 1941.

Her Reichsstatthalter

in Niederdonau. Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Rougon.

[49018]. Ich gebe der Jüdin Julie Sara Schag. derzeit Palästina, auf Grund der Verord⸗ nung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. 12.1938, RGBl. I S. 1709 (GBL. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) auf, die Liegenschaft E. Z. 1465, Grundbuch Fünf⸗ haus, Haus in Wien XV., Schanzstr. 52, Parz. 206/644 bis zum 28. 2. 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 14. Februar 1941. Der Reichsstatthalter in Wien.

Im Auftrage: Dr. v. Peichl.

[49004]. Oeffentliche Zustellung.

9. 0 2/41. Der Volkswirt Dr. Fridtjof Wersin in Breslau klagt gegen den flüch⸗ tigen früheren Geschäftsführer der Fa. Smoschewer & Co. G. m. b. H. in Katto⸗ witz, Fritz Israel Bergmann, wegen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung mit dem Antrage: den Beklagten vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 5 795,— nebst 4 % Zinsen seit dem 26. 8. 1939 zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 9. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Breslau auf den 9. April 1941, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Als Gerichtsstand soll Breslau vereinbart sein. Breslau, den 14. Februar 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts. B

[49005]. Heffentliche Zustellung. Der Volkswirt Dr. Fridtjof Wersin in Breslau klagt gegen den flüchtigen früheren Beauftragten der Fa. Smo⸗ schewer & Co., Kattowitz, Bernhard Israel Rosenzweig, wegen Schadens⸗ Iar aus unerlaubter Handlung mit dem Antrage, den Beklagten vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an den Kläger 20 000 E.ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 9. 1939 zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9. Zivilkammer des Landgerichts Breslau auf den 9. April 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Als Ge⸗ richtsstand soll Breslau vereinbart sein. 9. 0 3/41. Breslau, den 14. Februar 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäfts⸗

stelle des Landgerichts.

Verantwortlich: ür den Amtlichen und Nichtamtlichen fün. den Anzeigenteil und für den Verlag: J. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg. für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Eöö1 in Berlin Charlottenburg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen

gemeinde Mönichkirchen Grundst. Nr. 741/4,

2. über 895,— R.ℳ, fällig am 6. 7.1940.

Amtsgericht Düsseldork.

gegen ihren Ehemann, den Maschinen⸗ schosser Jakob Mikulak, früher in Tilsit

Acker, innerhalb von 2 Wochen vom

(einschließlich Börsenbeilage un einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr Anwen⸗

Wirkung wie folgt geändert:

sowie die folgende Nummer 2 gestrichen: ebenso die zugehörige Fußnote:

Bulgarien verursachten Aenderungen sind für die Beteiligun dieser Strecke am Internationalen Uebereinkommen Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, da ie jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Bulgarien“ unter A

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Erscheint an jedem

Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post

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monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Fäscgel 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Nℛℳ monatlich. 8

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen 10 p. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

eile 1, SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sin beschriebenem Pastrc völli fe.9

darin auch 4. erstrichen) oder dur hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzei vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenlelle

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einer fünfgespaltenen 55 mm breiten 1 breiten Petit⸗ Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin . auf einseitig druckreif einzusenden, ue ama

enpreis für den 85 ̊ℳ

welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) en müssen 3 Tage eingegangen sein.

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Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913

8 Deutsches Reich.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr bei⸗ gefügten Liste.

Anordnung 18c der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Walzen⸗ guß⸗Späne) vom 19. Februar 1941.

Anordnung V 42 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art sur Aufhebung der Anordnung V 19 (Verwendung von Holz⸗ topfen.) Vom 19. Februar 1941.

Amtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung

zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ ahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit sofortiger Wirkung wie folgt ge⸗

ändert:

1 Im Abschnitt „Bulgarien“ werden unter B, „Strecken, die sich im Betrieb auswärtiger Verwal⸗ tungen befinden.“, der Untertitel „I. Rumänischer

Verwaltungen.“ sowie die folgende Nummer 2 gestrichen:

2. Die von den rumänischen Eisenbahnen betriebene Strecke von der bulgarisch⸗rumänischen Grenze bei Gotevo bis Oboviste ¹)„ ;. . ebenso die zugehörige Fußnote:

¹) Im Zugdienste.

(Diese durch die Rückgliederung der Süd⸗Dobrudscha an Bulgarien verursachten Aenderungen sind für die Beteiligung dieser Strecke am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr ohne Bedeutung, da sie jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Bulgarien“ unter A fällt.)

Berlin, den 15. Februar 1941. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Spieß.

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8 Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste. Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale NUebereinkommen

dung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird b sofortiger

988 Im Abschnitt „Bulgarien“ werden unter B, „Strecken, die sich im Betrieb auswärtiger Verwal⸗

rtungen befinden.“, der Untertitel „I. Rumänischer Verwaltungen.“.

2. Die von den rumänischen Eisenbahnen betriebene 8 Strecke von der bulgarisch⸗rumänischen Gr 1 Botevo bis Oboriste. ¹); sche ö

¹) Im Zugdienste. (Diese durch die Rückgliederung der Süd⸗Dobrudscha an

ällt.) Bexlin, den 15. Februar 1941. Der Reichsverkehrsminister.

Berlin, Mittwoch, den 19. Februar, abends

Anordnung 18 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Walzenguß⸗Späne) vom 19. Februar 1941. 8 der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I1 S. 1430)

in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom

Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 An Stelle des § 7 Absatz 5 der Anordnung 18 der Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl vom 14. November 1936 wird fol⸗ gender Absatz eingefügt: Die Höchstpreise für Walzengußspäne betragen bei Lieferung des eist ür. walzsngs⸗ 3 8 RMℳ 888 je 1000 kg Frachtgrundlage Siegen⸗Hbf. oder Rℳ 8g je 1000 kg Frachtgrundlage Osnabrück oder 8 Rℳ 36,50 je 1000 kg Frachtgrundlage Mülheim⸗Ruhr. Die in Absatz 2 vorgesehenen Abschläge für den Einkauf beim Zuhbringerhandel und den Entfallstellen finden in gleicher Höhe auf die Walzengußspäne Anwendung. Der bisherige Albsat 5 wird Absatz 6. § 2 uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den der §§ 10, 12 bis 15 8 über den Warenverkehr bestraft. 1

§ 3 „Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen anzeiger in Kraft. G

Berlin, den 19. Februar 1941. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl Dr. Kiegelhl .

11.“

Anordnung V42

der Reichsstelle für Waren verschiedener Art zur Aufhebung der Anordnung V 19 (Verwendung von Holzstopfen).

Vom 19. Februar 1941.

v Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. IS. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Einziger Paragraph. Die Anordnung V 19 der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener Art vom 2. Juli 1938 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 153 vom

Die deutsche Finanz⸗ und Steuerpolitik im Kriege. Ein Vortrag von Dr. Hans Splettstoeßer.

Der XV. Steuervortragszyklus der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer zu Berlin wurde am 17. Februar 1941 durch einen Vor⸗ trag von Ratsherr Dr. Hans Splettstoeßer, Geschäfts⸗ führer der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin, über „Die deutsche Finanz⸗ und Steuerpolitik im Kriege“ eröffnet. Der Vortragende umriß zunächst die Aufgabe der Finanz⸗ und Steuer⸗ politik im Kriege und zeigte die Wege, die in modernen Staaten mit entwickeltem Geld⸗, Kredit⸗ und Steuerwesen zur Finanzie⸗ Bng der Kriegsausgaben zur Verfügung stehen, nämlich: Anleihen, Geld⸗ und Kaeischäpfang Er stellte sodann b. Fienenerung des Weltkrieges der Finanzierung des gegen⸗ bärtigen Krieges gegenüber. Während im Weltkrieg die Finan⸗ zierun fast auss bießlich durch Schuldenaufnahme und Noten⸗ ausgabe erfolgte, bilden im gegenwärtigen Krieg die Steuern das Fundament der Kriegsfinanzierung, während die weitere Ab⸗

Auf Grund der Vevordnung über den Warenverkehr in

18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

1941

Poftscheckkonto: Berlin 41821

5. Juli 1938), betreffend Verwendung von Holzstopfen, wird mit Wirkung vom 19. Februar 1941 aufgehoben.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art J. A.: Schlederer.

Nichtamtliches.

Deutsches RNeich.

Nr. 5 des Reichsministerialblatts vom 14. Februar 1941 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Ver⸗ waältungssachen: Fünfundzwanzigste Anordnung über die Neu⸗ gestaltung der Hauptstadt der Bewegung. Sechsundzwanzigste Z über die Neugestaltung der Hauptstadt der Bewegung. 2. Luftschutzangelegenheiten: Richtlinien über Art und Umfang des Beitragens bei der Ausführung von behelfsmäßigen Luft⸗ schutzräumen und von Brandmauerdurchbrüchen. 3. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Zuständigkeit des Finanz⸗ amts Nürnberg⸗Augustinerstraße im Oberfinanzbezirk Nürnberg.

Postwesen.

Umfang des Postscheckdienstes im Januar 1941.

Die Zah der Postscheckkonten ist im Januar 1941 um 7315

auf 1 356 343 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 86,3 Mill.

Buchungen 27,3 Milliarden R. umgesetzt. Davon sind 24,2 Mil⸗

liarden Rℳ oder 88,4 % unbar beglichen worden. Das Gut⸗

S auf den Postscheckkonten betrug Ende Januar 1813 Mill. eichsmark, im Monatsdurchschnitt 1931 Mill. N. ℳ.

MAus der Verwaltung.

Das Reichswirtschaftsministerium

Werdegang und Stand der Wirtschafts⸗ verwaltung.

„In der Vortragsreihe „Probleme der gelenkten Wirtschaft“ die von der Wirtschafts⸗Hochschule Berlin 11 der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ wirtschaftsministerium veranstaltet wird, sprach am Mittwoch, dem 19. Februar 1941, Herr Ministerialrat Quecke vom Reichs⸗ wirtschaftsministerium über das Thema: „Das Reichswirtschafts⸗ ministerium Werdegang und Stand der Wirtschaftsverwaltung 8 Nach einer einleitenden Darstellung der Entwicklung bis z Jahre 1933 ging der Vortragende auf die durch den politischen Umschwung bedingten neuen Wirtschaftsverhältnisse ein. Auf den einzelnen Gebieten der Wirtschaft wurde die fortschreitende Durch⸗ dringung von der verwaltungsmäßigen Seite gezeigt. Der neue Plan, die damit Hand in Hand v Neuregelung der Ein⸗ und Ausfuhrwirtschaft, die zu ganz neuen Wegen in der Handels⸗ politik führte, der Kampf um die Rohstofffreiheit und die damit verbundenen binnenwirtschaftlichen Maßnahmen, wobei besonders auf die Lenkung und Förderung der Energiewirtschaft und die Neuordnung des Kreditwesens hingewiesen wurde, sind die wichtigsten Etappen dieser Jahre. Alle diese wirtschaftspolitischen Tatsachen führten zu einer entscheidenden Umwandlung der Organisation des Reichswirtschaftsministeriums. Dieser Lenkungs⸗ apparat, der im wesentlichen unter, z. T. aber auch neben dem Ministerium entstanden ist, wurde in der Kriegswirtschaft auf

aftsteil.

schöpfung überflüssiger Kaufkraft durch Anleihen nur den Finanz⸗

breitester Basis ausgebaut.

bedarf decken soll, der über die Summe des Steueraufkomme 8 hinaus besteht. Steu. fkommens 8

Der Vortragende zeigte weiter, daß die verhängnisvolle Finanzpolitik des Weltkrieges auch durch die Schvachö 88 Un⸗ ulänglichkeit des damaligen Steuersystems bedingt war, und tellte diesem Steuersystem das durch die nationalsozialistische Steuerreform neu gestaltete Steuersystem der Gegenwart gegen⸗ über, das gauch den schwersten Belastungsproben gewachsen ist. In⸗ folge des Ausbaues und der Durchbildung unseres Steuersystems im Frieden vollzog üich die Anpassung des Steuerrechts an die Kriegsverhältnisse nell und reibungslos. Ebenso konnte im Gegensatz zum Weltkriege die Einführung zusätzlicher Kriegs⸗ steuern in engen Grenzen gehalten werden. Es wurde nur die im Einkommen zutage tretende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch den Kriegszuschlag zur Einkommensteuer und zum Konsum nicht notwendiger Verbrauchsgüter zusätzlich belastet.

Die für eine gesunde Kriegsfinanzierung unvermeidlich - arfe Anspannung der Steuerkraft führte den Vorktragenden zu em Problem der tragbaren Steuerbelastung. Nach Aufzeigung der in diesem Problem liegenden Schwierigkeiten stellte der Vor⸗

Berlin, den 19. Februar 1941. 1