[54514
Trostli, gasse 12, derzeit Sao Paolo, Südame⸗ an eblich
Paris, 3.
vorstehenden drei Unternehmen unter⸗ t.
Dev.⸗Ges. (RGBl.
fängnis oder in Fällen mit
88 - “ oder Werte des Gegenstandes der straf⸗ 3 ;58 baren Handlung bestraft. Friedrich, Die Werte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, können eingezogen benen werden. - Wien, den 22. März 1941.
werks⸗Aktien⸗Gesellschaft in Katto⸗ das witz, O. S., hat das Aufgebot von drei Wechseln beantragt, die ihr durch die Vernichtung und Verschleppung von
deutsch⸗polnischen Feldzuges im Sep⸗ tember 1939
a) von J. Bartoszewicz in Kolo⸗Wart⸗ brücken am 16. 6. 1939,über 200,— Zl. Dieser trug die Order A. Ruskowski und war in Kolo (Wartbrücken) am 13. 9. 1939 fällig; b) von Zb. Gole⸗ biowski in Straßzkow am 1. 6. 1939 diesem über 400,— Zl. in Klodawa (Tonningen) fällig und trug die Order N. c) von Zb. Golebiowski in Straszkow am 1. 6. war am 1. 9. 1939 in Klodawa (Ton⸗ ningen) am 5. 9. 1939 fällig 89 trug können, unbeschadet des Rechtes, vor Die In⸗ den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ auf den rechten, Vermächtnissen und ö
berücksichtigt zu werden, von den Erben 6. Strober 1941. 10 Uhr, vor dem nur füchtig . Befriedigung verlangen, Zimmer 15, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Ueberschuß ergibt. jeder Erbe nach der Teilung des ach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen
die Order N. Czestkowski. 8 haber dieser Urkunden werden aufge⸗ fordert,
unterzeichneten Gericht, anberaumten Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, andernfalls erfolgt deren Kraftloserklärung.
Kolo (Wartbrücken), 20. 3. 1941.
Öffentlicher Anzeiger.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,
2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote, 8 1. Oessentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundfachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗
13. Unfall⸗ und Invalidenpersicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen,.
und Kommanditgesellschaften,
Ane Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier
völlig druckreif eingesandt werden.
Art und Wortkürzungen werden vom V Berufungen auf die Ausführung früher
2
Anderungen redaktioneller erlag nicht vorgenommen.
er Druckaufträge sind daher
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1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen.
früher Wien, I., Walfisch⸗ sein.
Gemäß § 59 Dev.⸗Ges. ordne ich welche
Amsterdam, 2. Kartro S. A.
[54519] Oeffentliches Aufgebot.
74 VI. 1779/39. Am 23. 7. 1939 ist der Kellner Johann Fränz Nakidaj⸗ czik, zuletzt wohnhaft in Hamburg, in gestorben. Er ist geboren am K Nakidajczi 3 Sicherungsanordnung nach g 50 Fohann Nakidajezik und Johanna ge
1889 in Wien. Seine Eltern,
Steiniger, sollen verstorben sein.
des Gesetzes über die Devisenbewirt⸗ Der Noaser igh. Galtz X Der Vater soll in Sulkowitz, Gali ien,
schaftung vom 12. 12. 1938 gegen Karl die Mutter in Ludweis, N.
Geschwister des Erblassers sind
verstorben. Alle diejenigen, Erbrechte nach dem Erblasser
an: Die Verfügung über die im Eigen⸗ eltend machen, werden hierdurch auf⸗ tum des Karl Trostli stehenden Aktien .““ ihre 11“ der 1. N. V. Handelmaatschappij Kar⸗ vor dem unterzeichneten Gericht unter rd 8 10 1., Vorlage von “ möiner ansrrentcere schant. machen innerhalb von zwei Monaten, mne Sdr he t⸗ Finri⸗ Reichsansei⸗ “ Genehmigung zuläffig. von der Einrückung im Reichsanzeiger wird dem Vorgenannten die Ausübung seines Stimmrechtes für die Aktien der
Urkunden geltend zu
Ferner ab gerechnet. Hamburg, den 21. März 1941. Das Amtsgericht. Abteilung 74.
Nichtigkeit:
Strafbelehrung:
besonders schweren 30. 3.
Werte des Betrages 37. F.
Devisenstelle Wien Ueberwachungsabteilung. J. A.: Dr. Schlüter.
Berlin
[54369] Rechtsgeschäfte; die dieser Anordnung Berri ste htsanwäl⸗ Hermann Haenecke, zuwiderlaufen, sind nichtig, § 64 in als P Verbindung mit § 59 Dev.⸗Ges. 1 EEö“ Berlin Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen wohnhaft
diese Anordnung werden nach § 69 n ; “ I. 1733) mit Ge⸗ “ Hedwig Rehbronn 97. F.
Zuchthaus bis zu zehn Berlin⸗Wilmersdorf,
Jahren sowie mit einer Geldstrafe bis wohnhaft gewesenen Erich Schmidt — 1. 41 —, 2. Rechtsanwalt Kurt
⸗Wilmersdorf,
Aufgebot. W 50, Augsburger Str. 87,
fleger: a) des Nachkasses der am
1940 verstorbenen, zuletzt in
Wilmersdorf, Ludwigkirchstr. 11.
gewesenen Gewerbeober⸗
—, b) des Nachlasses des am
1940 verstorbenen, zuletzt in Kaiserplatz 1,
Berlin⸗Charlottenburg 1,
Berliner Str. 103, als Pfleger: a) des Nachlasses der am 8. 7. 1940 verstor⸗
zuletzt in Berlin⸗Charlotten⸗
burg, Kantstr. 149, wohnhaft gewesenen Kassiererin 37. F. 95. 40 —, b) des Nachlasses des am 21.
Johanna Bültmann —
9. 1940 verstorbenen, zuletzt in Walter⸗Fischer⸗
Straße 8, wohnhaft gewesenen Geigen⸗
3. Aufgebote.
372] Beschluß. haft
Fürstlich Plessische Berg⸗
durch Polen
abhanden
baumeisters Michael Dötsch 20. 41 —, c) des Nachlasses des am
qC7.
1940 verstorbenen, zuletzt in
Berlin W 62, Kurfürstenstr. 100, wohn⸗ gewesenen 8 Wiedeke — 37. F. 21. 41 —, haben Aufgebotsverfahren der Ausschließung von Nachlaßgläubi⸗ gern beantragt. , werden daher aufgefordert, ihre For⸗ bei Beginn des derungen gegen den Nachlaß der Ver⸗ storbenen: Zu 1a: Hedwig Rehbronn, gekommen zu 1b: Erich Schmidt, zu 2a: Jo⸗
Kaufmanns Hans zum Zwecke
Die Nachlaßgläubiger
Die Wechsel waren ausgestellt: hanna Bültmann, zu 2 b: Michael
Er war am 1. 9. 1939 Czestkowski, und rung
spätestens in dem
Aufgebotstermin ihre
Das Amtsgericht. Schulze.
54523 G
in Hamburg, Klosterallee 24, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Wil⸗ Im Wolff in Wiesbaden, hat das ufgebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes der zugunsten des Dr. Paul Grundbuch von Wiesbaden Blatt 2233 in Abteilung III lfd. Nr. 2 eingetragenen Hypothek von 26 000 ff. ℳ nebst Zinsen jährlich beantragt. Der Anne Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ Ottonie
kunde erfolgen wird.
Aufgebot. Die Frau Herta Snell geb. Schräder
Langenbach in
gläubiger,
Dötsch, zu 2 ce: Hans Wiedeke späte⸗ stens in dem auf den 6. Juni 1941, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Amtsgerichtsplatz, Zimmer 335, anberaumten
Aufgebotstermin bei
Gericht anzumelden. Die An⸗
meldung hat die Angabe des. Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ zu enthalten. weisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗
Urkundliche Be⸗
beizufügen. Die Nachlaß⸗ welche sich nicht melden,
Gläubiger noch ein Auch haftet ihnen
Verbindlichkeit.
sowie für’ die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
— Berlin⸗Charlottenburg, 21. 3. 1941. Darmstadt im Amtsgericht. — 37. Fn. Sam. 3/41.
and 149
spätestens in dem auf den beide
Wiesbaden, den 12. März 1941. Das Amtsgericht. 9 a.
[54516] VI 185/40.
Aufgebot.
Die Baronessen Marie⸗ Hiller von Gaertringen und Hiller von Gaertringen, in Bitburg, haben als Erben
26. Juli 1941, 10 Uhr, vor dem ihrer in Frankreich zu einem unbe⸗ unterzeichneten Gericht, Wilhelmstraße Nr. 14, Zimmer 13, anberaumten Auf⸗ mutter Witwe Franz Josef Limburg, gebotstermin seine Rechte anzumelden Marianne geborene Fixemer, das Auf⸗ und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ die Kraftloserklärung der Ur⸗ schließung von antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen
kannten Zeitpunkt verstorbenen Groß⸗
achlaßgläubigern be⸗
den Nachlaß der verstorbenen
auf den 30. Mai 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 29 anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Jeder Erbe haftet nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Bitburg, den 21. März 1941. Amtsgericht.
[54518] Beschluß. 1 Sp. A. R. 2/40. Herr Rechtsanwalt W. Tormann, Berlin W 15, Kaiser⸗ allee 22, wird zum Vertreter der Ge⸗ nußrechte der Eisenbahnbank in Frank⸗ furt am Main an Stelle des Herrn Wilhelm Heinrich bestellt. — Verord⸗ nung über die Genusrechte aufgewer⸗ teter und verwandter Schuldverschrei⸗ bungen vom 24. 10. 1928 (RGBl. I. 383), §§ 40, 41, 42, 43 AWG., Ver⸗ ordnung über die Genußrechte auf⸗ gewerteter Industrieobligationen und verwandter Schuldverschreibungen vom 25. 9. 1934 (RGBl. I 848), Gesetz über die Genußrechte aufgewerteter dlltt osligattoen und verwandter Schuldverschreibungen vom 18. 12. 1935 (RGBl. I 1508). Herr Wilhelm Heinrich wird auf seinen Antrag als Vertreter der Genußrechte entlassen. Frankfurt am Main, 17. 3. 1941. Oberlandesgericht, Spruchstelle.
1b Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache des Kauf⸗
manns Hugo Zeising, Essen, Josef⸗ Lenne⸗Str. 10, hat das Amtsgericht in Essen durch den Amtsgerichtsrat Göring für Recht erkannt: Der angeblich ver⸗ lorengegangene Aktienmantel der Inhaberaktie N. 2181 der Werschen⸗ Weißenfelser Braunkohlen⸗Aktiengesell⸗ schaft in Halle/Saale, jetzt Anhaltische Kohlenwerke, Berlin, über 300,— FR. ℳ wird für kraftlos erklärt. Damit ist auch der Anspruch aus den noch nicht fälligen Gewinnanteilscheinen auf den Inhaber erloschen. Essen, den 18. März 1941.
Das Amtsgericht.
[54521) Bekauntmachung.
Das Amtsgericht München hat am 26. Februar 1941 folgendes Ausschluß⸗ urteil erlassen: I. Für kraftlos wer⸗ den erklärt: 1. Auf Antrag des Leopold Israel Rosenthal, Schweinfurt a. M.: Die 4 ½ /8 %igen Pfandbriefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ bank München Reihe 16 Buchst. H. Nr. 62 436 und Reihe 18 Buchst. H. Nr. 76 746 zu je 200,— ℳ und Reihe 16 Buchst. G Nr. 89 421 zu 100,— ℳ. 2. Auf Antrag des Josef Kormann, Privatier, Mering: Die 5 .¼ igen Li⸗ quidationspfandbriefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank Reihe 1 Buchst. DD Nr. 11 107, 11 108 zu je 500,— 0ℳ und Buchst. FF Nr. 32 629 zu 100,— 0ℳ. 3. Auf Anret des Georg Rüger, Oberoffiziant a. D., Pöcking bei Starnberg: Der 5 1¹h früher 4 ½¼ Nige Liquidationsgoldpfandbrief der Bayerischen Vereinsbank Mün⸗ chen Serie 89 Lit. B Nr. 18 176 zu 1000 ℳ. 4. Auf Antrag der Therese Ismair, Notzing bei Erding, ver⸗ treten durch Matthias Sandter, Bauer, Notzing: Der 5 ¼ %ige Liquidations⸗ goldpfandbrief der ayerischen Land⸗ wirtschaftsbank München 27 E. 19 035 zu 100,— 06ℳ. 5. Auf Antrag des Sebastian Obermaier, Ober⸗ weichenwärter a. D., München⸗Laim: Die 5 1⁄2 igen Liquidationsgoldpfand⸗ briefe der Bagyerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank München Reihe 1. Buchst. EE Nr. 81 009 zu 200, — G. ℳ und Buchstabe FF Nr. 3607, 3608 zu je 100,— G, ℳ. 6. Auf Antrag der Ka⸗ roline Zitzelsberger, geb. Scharf, Fleischhändlersehefrau, München: Der 4 % früher 7 .½¼ Goldhypotheken⸗ pfandbrief der Bayer. Handelsbank München Reihe V Lit. M Nr. 21 483 über 35,842290 g Feingold (100,— 0, ℳ) und der 5 ¼ Phige Liquidationspfand⸗ brief der Südd. Bodencreditbank Mün⸗ chen II C 342 6641 zu 200, — G. ℳ. 7. Auf Antrag des Josef Kreuleitner, Bier⸗ brauer, München: Der 5 ⅛ ige Liqui⸗
II. Die Antragsteller haben die Kosten des Bersscen zu tragen, und zwar, soweit aus cheidbar, nach Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopf⸗
teilen. . Amtsgericht München — Abteilung 12 —.
[54377]
. 8/40/17. Kraftlos erklärt: Spar⸗ bücher der Salzburger Sparkasse Nr. 35 484, Josefine Pointner, 3279,63 E; Nr. 42 769, Pögl Käthe, 227,48 Ii. ℳ.
Landgericht Salzburg, Abt. 4, am 18. März 1941.
[54515]
Auf Antrag der Frau Wilhelmine Krüger in Berlin N 58, Franseckystr. 54, wird die dem Pensionär Walter Muth in Berlin N 58, Weißenburger Str. 40, am 9. September 1932 auf Grund der notariellen Verhandlung Nr. 2006/1932 des Notariatsregisters des Notars Wal⸗ ther Seelmann⸗ Tee in Berlin er⸗ teilte Generalvollmacht für kraftlos erklärt.
Berlin, den 24. März 1941. Das Amtsgericht Berlin. Abteilung 430.
Schubert, Amtsgerichtsrat.
[54520]
Durch Ausschlußurteil vom 21. März 1941 ist der von L. Kaczarowski aus⸗ gestellte, am 5. Dezember 1939 in Kalisch zahlbare Wechsel Nr. 5906 von 500,— Zloty, Girant „Unitas⸗Carbo“, Kalisch, für kraftlos erklärt worden.
Kalisch, den 21. März 1941.
Das Amtsgericht.
[54373] Bekanntmachung.
Zurch Ausschlußurteil vom 12. März 1941 ist der Hypothekenbrief vom 30. August 1909 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Kie⸗ drau Bl. 17 in Abteilung III unter Nr. 11 für: a) den Besitzer Jakob Dorawa in Abbau⸗Sobezyn, b) den Besitzer Leonhard Golinski in Stolt⸗ mann, c) den Landwirt Vinzent Mischke in Abbau⸗Sobczyn zu gleichen Rechten und Anteilen eingetragene Darlehnsforderung über 22 000,— Hℳ für kraftlos erklärt.
Konitz, Westpr., den 13. März 1941.
Das Amtsgericht.
dationsgoldpfandbrief der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank Reihe I
Franz Jos. Limbourg in dem
uchst. EE Nr. 7826 zu 200,— G.ℳ.
[54522] Im Grundbuch von Nierstein Band 8 Blatt 350 ist in Abteilung III Nr. 1/6 für den Kaufmann Karl Simon in Langen eine Grundschuld über 3000,— Goldmark nebst 6 v. H. Zinsen einge⸗ tragen. Der dem Gläubiger erteilte Grundschuldbrief ist gemäß § 1 Abs. 5 der 2. VO. zur Durchführung und Er⸗ gänzung des Entschädigungsgesetzes vom 18. März 1938 (RGBl. S. 317) kraftlos geworden. Neuer Grund⸗ schuldbrief ist dem Deutschen Reich, ver⸗ treten durch das Finanzamt Moabit⸗ West in Berlin NW 7, erteilt worden. Oppenheim, den 24. März 1941. Amtsgericht.
[54378]
3 F 3/40. Durch Ausschlußurteil vom 13. März 1941 ist der Hypotheken⸗ brief vom 27. November 1929 über die in Abteilung III Nr. 10 des Grundbuches von Wolfenbüttel (Band XI, Blatt und Seite 17) auf den Namen des Bäcker⸗ meisters Fritz Timme aus Wolfen⸗ büttel eingetragenen Kaufgeldresthypo⸗ thek für kraftlos erklärt. Amtsgericht Wolfenbüttel.
[54375] Die am 17. November 1988 erteilten 3 Ausfertigungen des Erbscheins auf Ableben des Konrad Melchior Meng in Mannheim, ausgehändigt an den Privatdetektiv Rudolf Georg Meng, werden für kraftlos erklärt und daher eingezogen, da sie nach Berichtigung der Erbscheinurschrift unrichtig ge⸗ worden sind. Mannheim, den 19. März 1941. Notariat 3 als Nachlaßgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen. [54525
Tesse liche Zustellung. Der 18. Karl August Frey in Breslau, Peudorf⸗ straße 2, Prozsßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Olbrich in Breslau, llagt egen seine Ehefrau Luise Frey, geb. beimling, unbekannten hcheegüu
unter der Behauptung, daß die häus⸗ liche Gemeinschaft seit 1934 aufgehoben ist emäß §§ 49, 55 des Ehegesetzes auf Uhescheidüng⸗ Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen erhandlung des Rechtstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 27. Mai 1941, vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, 5 durch einen assenen Rechts⸗ anwalt als heh 8do ver⸗
bei diesem Gericht zuge
treten zu lassen. 3. R. 48/41. reslau, den 24. März 1941. Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[54379] Oeffentliche Zustellung. 3 Kaufmann Fritz Arnold in Freibur i. Br., Gießenstr. 7, vertreten dech Rechtsanwalt Schandelmaier in Frei⸗ burg, klagt gegen seine Ehefrau Anni Arnold geb. Fischer, zuletzt wohnhaft gewesen in Heidelberg, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrag auf Scheidung der am 31. März 1928 in Baden⸗Baden ge⸗ schlossenen Ehe auf Grund von § 55
des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte vor das Landgericht Freiburg i. Br., Zimmer 331, auf Freitag, den 16. Mai 1941, vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung der Sache mit der
Aufforderung, einen bei dem bezeichne⸗ ten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen festgesetzt. Freiburg i. Br., 18. März 1941 Geschäftsstelle 2 des Landgerichts.
[54380] Ladung. . Elfriede Sophie Regine Philip geb. Rüdel, Hamburg, Borstelmannswe 57, klagt gegen Israel Hugo Julius Wil⸗ helm Philip, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung. Verhand⸗ lungstermin: 30. Mai 1941, 10 Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 11 a. G Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[54526] Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Willi Beye in Elze, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tiedge in Elze, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Else geb. Briese, früher in Magde⸗ burg, auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 Ehegesetzes und S der Beklagten gemäß § 60 Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 7. Mai 1941, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig ten vertreten zu lassen. Hildesheim, den 21. März 18ö Die Geschäftsstelle des Land erichts. ußmann, Justizinspektor.
[54381] Oeffentliche Zustellung.
7 R 239/40. Es klagt die Frau Minna Ottilie Kalmanowicz geb. Hölzel, Leip⸗ zig⸗Mockau, Oberläuterstraße 16 I, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ro⸗ land Laube in Leipzig W 33, Demme⸗ ringstraße 21, gegen ihren Ehemann Boleslaw Kalmanvwiez, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrag Die Ehe der Parteien wird geschieden. Der Beklagte wird für den an der Scheidung alleinschuldigen Teil erklärt. Der Beklagte hat auch die Kosten dieses Rechtsstreites zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts Leip⸗ zig, Harkortstraße 9, 2 M tetwoch⸗
en 25. Juni 1941, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Leipzig, den 24. März 1941. G Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Landgericht Leipzig.
[54382] Oeffentliche Zustellung.
Der Tischlermeister Eugen Mattison in Lissa, Herrnstraße 15, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Joppich in Lissa, klagt gegen seine Ehefrau Maria attison, geb. Pavel, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Riga (Lettland), Brivibas iela Nr. 168 a, auf Ehescheidung aus §8 47 und 55 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Lissa auf „den 6. Juni 1941, 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Lissa, den 22. März 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr Schlan ge in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und 1 Vernags veisnsgesellschaft
Berlin, Wilhelmstr. 32.
Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).
8 “ *
des Portos abgegeben.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛ.,ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛeℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen 10 ³‧f. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschlie
blich
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,10 8 eile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Verlin SW 68, Wilbhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völli 9 t darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
no.*ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗
druckreif einzusenden, insbesondere
ande)
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
8
8*
Deutsches Reich.
Anordnung auf Grund des §1 Ziffer 2 der Verordnung über
landschaftliche Kreditanstalten.
ekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über
die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
8. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost über die Anmeldung des Besitzes an kommunalen Inhaberschuldverschreibungen in
dden eingegliederten Ostgebieten.
Anordnung zur Regelung der Entgelte für Instandsetzungs⸗ Vom
Zweite Anordnung über Aenderung von Haftpflichtversicherungs⸗
arbeiten an Rundfunkgeräten und Lautsprechern. 28. März 1941. sprech
beiträgen für Güterfahrzeuge vom 24. März 1941.
0 Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Ver⸗
brauchsregelung für Spinnstoffwaren vom T. März 1941.
Anordnung über die Preisbildung für inländisches Weymouth⸗
kiefern⸗Schnittholz. Vom 26. März 1941.
Zweite Anordnung über den in den eingegliederten Ostgebieten den Krankenkassen auf zu gewährenden Sonder⸗
nachlaß. Vom 26. März 1941,
Zweite Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 18 der Reichs⸗
stelle für Holz. Vom 24. März 1941.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Teil I, Nr. 34, und Teil II. Nr. 12. — Preußen.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des Reichsministers des Innern vom 28. März 1941 zum Schutze gegen die Maul⸗
und Klauenseuche.
Amtliches. 8 8 Deutsches Reich. Anordnung.
Auf Grund des § 1 Ziffer 2 der Verordnung über land⸗ chaftliche Kreditanstalten vom 22. Februar 1940 (Reichs⸗ esetzblatt I S. 417) wird im Einvernehmen mit dem Herrn eichsminister der Justiz und dem Herrn Reichswirtschafts⸗
minister angeordnet:
Die in den Teilungsmassen der ehemals Westpreußischen und Neuen Westpreußischen Landschaft befindlichen Hypo⸗ theken und Forderungen koͤnnen, soweit sie sich zur Deckung
Fischen Landschaft ausgegebenen Pfand⸗ briefe eignen, wie Aufwertungshypotheken und Aufwertungs⸗ Verordnung zur Erleichterung der Einziehung von Aufwertungspfandbriefen und verwandten
22. Mai 1940 (Reichsgesetzblatt! Die von der Ostpreußischen Zund Aufwertungs⸗ ordnungsmäßig veröffentlichten diese Teilungs⸗
der von der Ostpreu forderungen nach § 2 der
Schuldverschreibungen vom
.801) umgestellt werden. Landschaft für Aufwertun shypotheken forderungen festgesetzten Umstellungsbedingungen gelten auch für massenhypotheken.
Berlin, den 28. März 1941.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Quassowski.
8.
Bekanntmachung.
Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ staatsfeindlichen Se in den 39 (Reichs⸗ M in Verbindung mit den Erlassen des 8 in vom 12. Juli 1939 — l a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudeten au vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Juden Siegfried Kohn, geb. am 26. April 1884 zu Krasch, zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗Schönau, hiermit zugunsten des
iehung volks⸗ und udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1 esetzbl. I S. 911) eichsministers des Innern
Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 26. März 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schhah
Bekanntmachung.
Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ in den
(Reichs⸗
und staatsfeindlichen Vermögens Mai 1939
it den Erlassen d
ziehung volks⸗ sudetendeutschen Gebieten vom 12. gesetzbl. I S. 911) in Verbindung 1
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
abends
Reichsministers des Innern vom 12. Jult 1999 — 12a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Juden Karl Kohn, geb. am 17. Februar 1872 zu Weitentrebetitsch, zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗Schönau, hiermit zu⸗ gunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Reichenberg, den 26. März 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schaefe 1.
“ Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost über die Anmeldung des Besitzes «an kommunalen Inhaberschuldverschreibungen in den einge⸗ gliederten Ostgebieten. WWö
Auf Grund des § 5 der Anordnung über die Haupttreu⸗ handstelle Ost vom 12. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 139/40) ordne ich an:
Deutsche Staatsangehörige, die Inhaberschuldverschrei⸗ bungen von Anleihen ehemals polnischer Gemeinden (Ge⸗
meindeverbände, gemeindlicher Unternehmungen) in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten sowie Kommunalobligationen besitzen
und nachweislich vor dem 1. September 1939 erworben haben,
werden hierdurch zur Anmeldung dieser Schuldverschreibungen aufgefordert.
Als deutsche E die zur Anmeldung be⸗
rechtigt und verpflichtet sind, gelten diejenigen Personen, die
Reichsangehörige sind oder als ehemals Danziger oder pol⸗
nische Staatsangehörige gemäß der Verordnung über die
Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den
eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 (RBl. 1
S. 118) die Eintragung in die Deutsche Volksliste erwirkt oder
beantragt haben. Das gleiche gilt für Erwerbsgesellschaften,
deren Mitgliedschaftsrechte überwiegend deutschen Staatsange⸗
hörigen gehören. v Für die Anmeldung kommen nur in Betracht:
2a2) Inhaberschuldverschreibungen, die begeben worden
sind von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie von
den unter beherrschendem Einfluß von Gemeinden
und Gemeindeverbänden stehenden Unternehmungen,
necche ihren Sitz in den eingegliederten Ostgebieten
haben, b) von ehemals polnischen Kreditinstituten begebene Kommunalobligationen.
Der Anmeldende muß können, daß er die be⸗
treffenden Schuldverschreibungen bereits vor dem 1. Sep⸗
tember 1939 im Eigenbesitz gehabt hat. b
Die Anmeldung hat 89 einem bei der Haupttreuhand⸗ stelle Ost und den örtlichen ienststellen (Treuhandstellen) in Kattowitz, Posen, Litzmannstadt, Gotenhafen, Zichenau erhält⸗ lichen Vordruck (Urschrift mit zwei Durchschlägen) zu erfolgen und muß folgende Angaben enthalten: 1. Die Bezeichnung der Schuldverschreibunglen) und deren Zinssatz,
den Nennbetrag der zur Anmeldung kommenden
Stücke insgesamt,
den Zeitpunkt der letzten Zinsscheineinlösung, wo sich die Schuldverschreibungen im Zeitpunkt der Anmeldung befinden, den Wohnsitz des Anmeldenden vor dem 1. Sep⸗ tember 1939 und seine derzeitige genaue Anschrift, seit wann sich die Stücke in ununterbrochenem Besitz des Anmeldenden befinden unter Angabe der Be⸗ weisunterlagen,
ob der Anmeldende bezüglich der deutschen Staats⸗ angehörigkeit die obigen Voraussetzungen (Abs. 2) 88 und in welcher Form dies nachgewiesen wer⸗ en kann.
Die Anmeldung dient der Feststellung der Ansprüche aus den aufgerufenen Schuldverschreibungen und hat bis späte⸗ stens zum 30. April 1941 zu erfolgen:
a) für Anleihen von Gemeinden und gemeindlichen Unternehmungen in den eingegliederten Ostgebieten ei der Gemeinde (gemeindlichen Unternehmung), welche solche Schuldverschreibungen ausgegeben hat, b) für Anleihen von Gemeindeverbänden (Woiwod⸗ schaften, Starosteien), deren früherer Sitz in den eingegliederten O tgebieten liegt, bei dem für diesen Sitz zuständigen Reichsstatthalter — Abteilung Gau⸗ selbstverwaltung „) 6 1“
1“““
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
e) für Kommunalobligationen ehemals polnischer Kre ditinstitute bei der Haupttreuhandstelle Ost, Berlin Abteilung V. .
Ein Durchschlag der Anmeldung ist an die Haupttreu⸗ andstelle Ost, Berlin W 9, Potsdamer Straße 28, zu über⸗ enden. Den zweiten Durchschlag behält der Anmeldende für ich zurück.
Die örtlichen deutschen Sparka 882 Unterstützung bei der Ausfül
nmeldevordrucke bereit.
Die Versäumung der fristgemäßen Anmeldung hat zur Folge, daß der Stückeinhaber auf eine Berücksichtigung bei einer Neuregelung nicht rechnen kann. 1
Eine Einreichung der Anleihestücke, fälligen Zinsscheine
oder sonstigen Originalunterlagen (Beweismaterial für den
Altbesitz, Volkstumsausweise usw.) hat einstweilen zu unter⸗
bleiben, da im Falle der Beifügung bei deren Verlust ein 1
Rechtsanspruch gegen die Anmeldestelle nicht besteht.
Berlin, den 27. März 1941.
Der Beauftragte für den Vierjahresplan — Haupttreuhandstelle Ost —. Dr. Winkler. 8
e“ 8 Anordnung der Entgelte für Instandse sarbeiten funkgeräten und Lautspre 82
Vom 28. März 1941. Aluf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplanes — Bestellung eines Reichskommiffars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: 6
Der Errechnung der Entgelte für Instandsetzungsarbeiten an Rundfunkgeräten und Lautsprechern dürfen höchstens die den Vorschriften der Zweiten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Krie swirtschaftsverord⸗ nung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2028) ent⸗ sprechende Löhn zugrunde gelegt werden.
8 “ .
(1) Die bei der Instandsetzung von Rundfunkgeräten und Lautsprechern benötigten Einzelteile dürfen höchstens zu den im Handel üblichen Bruttolistenpreisen in Rechnung gestellt werden; daneben dürfen Bezu skosten insoweit berechnet wer⸗ den, als dies bisher bereits “ ist. Das gleiche gilt für die Neubestückung mit Ersatzröhren; der Röhren⸗Garantie⸗ schein muß in diesem Fall dem Auftraggeber ausgefüllt be⸗ händigt werden.
(2) Besteht für verwendete Einzelteile kein Bruttolisten⸗ preis, so darf höchstens der Einstandspreis mit einem im Handel mit Einzelteilen allgemein üblichen Unkosten⸗ und Gewinnzuschlag berechnet werden.
Soll das Abholen und Wiederzustellen des Gerätes oder
zur Regelu
des Lautsprechers durch den Auftragnehmer von dem Auf⸗
traggeber besonders vergütet werden so muß dies ausd lich vereinbart werden. v
Dem Auftraggeber ist über die vorgenommenen Arbeiten eine Rechnung auszustellen, in der die Arbeitszeit nebst den Arbeitsentgelten, die Preise für etwa gelieferte Einzelteile und das etwa geforderte Entgelt für das Abholen und Wieder⸗ zustellen im einzelnen angegeben sein müssen.
Bei Instandsetzungsar triebe ausgeführt Nettopreis der ausführen schlag von 25 v. H. berechnen.
1) Bei Instandsetzungsarbeiten Deusscher⸗ Kleinempfängern darf eine Arbeitszeit von mehr als 1 ½ Stunden, bei Instandsetzungsarbeiten an VE dyn eine
solche von mehr als 2 Stunden nicht berechnet werden. Ir
dieser höchstzulässigen Arbeitszeit ist die Fehlersuche mit
4 Stunde, die Behebung des Fehlers mit 1 Stunde bzw.
1 ½ Stunden berücksichtigt. (2) Die höchstzulässige Arbeitszeit gilt für die Instand⸗ setzung des gesamten Gerätes einschließlich des Lautsprecher
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