1941 / 75 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Mar 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Stagtsanzeiger Nr. 75 vom 29. März 1941. S. 2 4 6 8* LAA““ 1 Nr. 75 vom 29. März

CET5 gegebenen Säuglingskarten werden nicht in Zweite Säug⸗, 29. März 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Rundfunkeinzelhandelsgeschäfte, die über die ingskarten umgetauscht. Die für diese Karten vorgesehene Staatsanzeiger Nr. 75 vom 30. März 1940) und die Siebente 1 .“ Anordnung standsetzungsarbeiten an Rundfunkgeräten und Laut Geltungsdauer und die de ge eegcchte ten mit Ausnahme Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Ver⸗ 1 1 Kber die Preisbildung für inländisches Weymouthliefern⸗ stelle für Holz und unter Anrechnung auf die Holzeinschlags⸗ der Zündwarensteuer im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom

notwendigen Einrichtungen und Arbeitskräfte nicht b der Bezugsmöglichkeit für die Schlafdecke bleiben unver⸗ hrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 21. August 1940 1 estsetungen (Umlagen) abgegeben bzw. von ortsanässicen 825. März 1941. 1 ändert. b ; Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger chnittholz. 1 Uhszungen 88 ts)nch 8* gewerblichen 1scs ssh en Vierte Verordnung über Mietbeihilfen. Vom 26. März 1941.

und Instandsetzungsarbeiten überwiegend durch and b rt. ¹ g . müssen vach a83 „Nur An⸗ 8 8 Schlafdecken 88 Säuglinge r. 197 vom 23. August 1940) treten außer Kraft. Vom 26. März 1941. 16“ bezogen werden. 3 Umfang. % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 ge nahmestelle für Instandsetzungsarbeiten an Rundfunkgeräten auch an Mütter, die noch Säuglingskarten der im G ümA ü 3 2 8 endungsgebühren: 0,03 5. für ein Stück bei Voreinsen ung au und Lautsprechern“ gekennzeichnet sein. Absatz 1 erwähnten Art beftbemh Gezugscheine ausgegeben 8 Preisübunnden vrh Zsistne e e her bhaunh ee weheastasschsftabae wl unfer aftsheciantv; Verktn 96309,1e e; e“ Diese Anordnung tritt am 1. April 1941 in Kmft. ichsgef ic im Be mir dem .a) aus dem Regierungsbezirl Düsseldorf in den Land⸗ 5 8 88 F Berlin, den 26. März 1941 8 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 59) ordne ich im Benehmen mit dem kreisen: .Die in den einzelnen Reichsteilen geltenden Preis⸗ 11G““ - 1“ Z1.““ Reichsforstméister an: Diinzlaken, brhöhungsverbote werden durch die Bestimmungen dieser An⸗ Die Fünfte Durchführungsanordnung fic Verordnung ftragte für die Spinnstoffwirtschaft. 8 5 1 Düsseldorf⸗Mettmann 8 ordnung nicht berührt. über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren von Dr. Bauer. Für den Verkauf von inländischem Weymouthliefern⸗ Geldern, 89 8 Schnittholz gelten folgende Güte⸗, Preis⸗ und Kennzeichnungs⸗ Grevenbroich⸗Neuß, 1 Bekanntmachung. 8 Die zum Kauf einer Ware benötigten Abschnitte und Sonder⸗ estimmungen: 8 Krempen⸗Krefeld, 8 8 Die am 28. März 1941 ausgegebene Nummer 12 des

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder ö 8 8 11 P . ““ abschnitte werden vom Verkäufer vor Aushändigung der Ware von 1 I. Gütebestimmungen. 8 Kleve, 9 B Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: 8 8 6 .““ 18 E Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrs⸗

Um beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be⸗ . Hee Fs 4 1 der Karte abgetrennt und einbehalten. Ausna men sind nur bei . stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. Reichskleiderkarte 6 Lauf im Weue der vernnien g. hmen eim 1“ a) 8 ü 8 ekla 8 -S. g 6 18 1e“ § 10 8 8 Auf die mit den Nummern 1— 150 versehenen Absch nitte(rechter 6“ te Ware mu 88 Rhein⸗Wupper⸗Kreis b 3 ül aufi f

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von Kinder bis zum vollendeten 1. Tebensjahr 1“ 1. einen Mindest⸗Mittendurchme F 1 b) aus dem Münster in den Land⸗ Zusaaage demlch Gs. ö öö S

wastunigstborscheiftn 8 für Frau ö V I 8g an ge etessie. 88 .“ 88 und bruchfrei sein. doch 55 CC“ 8 3““ de1,2he e I

3 Y161A1AX“ t hni en e re en Larten eile 8 8 1 eine ulstelle 9 d m en je o im 6 b 6 2 5 8 8 3 . 8 bezogen werden. Die Conderabfebchne XIV-XVII sind für den Maß ässig ssen j . .“ 8. . 1941. 5. Di oesfeld, Ber in ,den 29. März 88

§ 11 8 6 vg 5 C.....S.r... 3 Die Anordnung tritt zwei Wochen nach ihrer Verkündung Wöhrnor . Bezug von Waren vorgesehen, die gegebenenfalls besonders bekannt⸗ Die Ware muß blockweise gestapelt, verkauft und bes 5 1“ 2 1 Moimhausen, ZMReecchsverlagsamt. J. V.: Stern.

In Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten mit Wohnung: .3——CE3c3C3xügö5Ü54ö3öö—M—M—M—MNM5MEMöBö3öFöFöWBV—MFVBVWVDWöööêö gemacht werden. 8 verladen werden

der Maßgabe, daß im Falle des § 1 an Stelle der den Vor⸗ (mit Tinte auszufüllen) Für den Bezug von Bettwäsche und sonstigen Bettwaren (Kissen,

riften 8 Zweiten Durchführungsbestimmungen zum Ab⸗ VWö1“ Oberbett, Schlafdecke, Steckkissen, Fußsack, Matratzen) können im Be⸗ b) Güteklasse N. b Recklinghausen, Die Säuglingskarte gilt bis zur Vollendung des ersten Lebens⸗ darfsfalle Bezugscheine beantragt werden. Die Ware muß Steinfurt,

s nitt II (Kriegslöhne) der Kriegswirtschaftsverordnung vom 1 1 ge 8 1 Kriegslöhne) g schaf g jahres des Kindes. Sie ist spätestens mit dem Antrag auf Ausstellung Es wird dringend geraten, vor dem Kauf genau zu überlegen, . . . Tecklenburg 6 . 8 1. 6 cm aufwärts breit und 2 m aufwärts lang, Warendorf 1 Preu ßen. 8 7 8

12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2028) entsprechenden la 3 8 Sc . 1 1 ge 2n, . ründe hachstens di Lülnie der maßgehenden Tariforxnung zu⸗ an is Actehedetabenühe eenn ehveien und deiten Lebensjahe Balte wncenshaennncn mitich umfemebbbar snn, In niecv; ““ -2.à saul: und bruchfrei sein. ““

grunde gelegt werden dürfen. 3 Die Säuglingskarte darf nur zur Befriedigung des Bedarfs des manches Stück der Säuglingsausstattung vorhanden sein oder aus 8 . 3. Kleine Faulstellen sind zulässig, müssen jedoch im 2 aus dem Regierungs bezirk Minden in den Land⸗ Viehseuchenpolizeiliche Anordnung Berlin, den 28. März 1941. 8 benutzt werden. Mißbräuchliche Benutzung wird bestraft. anderen Sachen angefertigt werden können. Maße berücksichtigt werden. 3 kreisen: des Reichsministers des Innern vom 28. März 1941 zum Der Reichskommissar für die Preisbildung Jmungaltig, sertemsezasgvenwme Heltst,Lelle an oschnite sig zu Le aofenüans nelr wugh, bvenn at ichn ööö v“ Biren. Schute gegen die Maul⸗ und Klauenfeuche F. V.: Dr. Flottmann. von Waren im Wege des Versandes selbst von der Karte abgetrennt wendigen Ausstattungsstücke in reichlichen Größen. Dadurch werden b Es müssen 8 . . Halle i. W., Auf Grund der 88 17, 18 ff. und 79 Abs. 2 des Vieh⸗ worden sind. frühzeitige Ersatzbeschaffungen vermieden und Rohstoffe gespart. . für Gütekl sse s Herford, seuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) Zweite Anord 8 1 68) 8 . ööxter, 8 wird dum Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche fol⸗ Zweite nung 8 1““ v111“ hees, c2 .. übbecke, gendes bestimmt: 3 v ÜAber Aenderung von Haftpflichtversicherungsbeiträgen für XII y b) für Güteklasse M. Miinden, 8 Einziger Paragraph. 3 Güterfahrzeuge 1 wasserdichte XI X 8 1. 6—17 em breit 60,— Rℳ weniger, BPaderborn, Der § 17 meiner Viehseuchenpoli eilichen Anordnung vom 24. März 1941. Unterlage .“ 8 2. 18 em aufwärts breit 55,— R. weniger 8 vom 9. Februar 1938 (Reichsanz. Nr. 36 wird aufgehoben.

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführun des Vier⸗ nicht grö 3 1] 8 8 1 b 8 1 als die nach Nr. 7 der Anlage 3 der Verordnung über die Fe

Fführung Ie größer als Nähmitte⸗ Nähmittel 1 Spalte 1 1 Preisbildung für inländisches Nabelschnittbohg vom K. Januar cdh) aus dem Regierungsbezirk Arn

splans Bestellung eines Reichskommissars für die 30 ¼ 40 dun . reisbildung vom 20. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I 111“X“X“ 8 1940 zulässigen Preise berechnet werden. 8 16 8 I F. A.: Dr. Weber

.927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den XIII 1 Moltoneinlage, etwa 40/50 o m ... . . . Vierjahresplan folgendes angeordnet: 1 wasserdichte Bewertungstabelle ““ Güteklass 1g, i rift *§8 3, 4, 5 und 6 Abs. 2 der Anord⸗ Unterlage 1 1111144A4“ a) Güteklasse S mit violett oder S, Die Vorschriften der §8 3, 4, 5 un Abs. er Anor nicht größer als]¹ 1. Bewertun g der Stoffe. Badetuch, nicht größer als 100 100 cm .. b) Güteklase N mit rot oder N V E“

nung über Aenderung von Haftpflicht⸗ und Kaskoversiche⸗ Hemochen, aus Stoff für Säuglingsroe 1 G Güterfahrzeuge vom 18. Juli 1940 4*. Wollene und wollhaltige Stoffe Semchen, aus Stoff für Säuglingswäsche ober V 1 8 2 8 sebfähet G . 1 eZ 1 120 Nichtamtliches. pe,

ohne Aushändigung einer Einkaufsgenehmigung der Reichs⸗ Verordnung zur Einführung des Herh aeee,n und 5

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Berlin, den 28. März 1941.

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3 ieegsasteisen für ug 20. eht 1960 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 168 vom Juli 11I11“ 11 öD114“ 1 Im übri iften der V d bleiben bis zum 31. März 1942 in Kraft mit der Maßgabe, 143 om Fertigbreite = 16 Punkte je Meter, Söckchen, Strüͤmpfch trickt ob äkelt „Im übrigen finden die Vorschriften der erordnung über g b daß dreiräͤdrige, vier. und mehrrädrage Pter dhennaeeabs8s. . B rzuak geßeezebergenbgese Geeie Fcbwshchchersscen, erain ”her gehnhe 1. Bantar hagseeicheneaen chen 82.hel hrcttolzne en C.“ Kunst und Wifsenschaft. 1 i j j 8 3 i . . 9 S 1 äck 2 0. . 2. 0 2 .2. 0 3 4 I 3 18 2 * 2 Kombinationsfahrzenge inbe⸗ jts in br . B. Kunstseidene oder kunstseiden⸗ Schlafla⸗ 6 ““ § 1 Abs. 2 und Abs. 4 und 8 10 und die Bestimmungen der 1 Soest Spielplan der Berliner Staatstheater 1 Tonne (Kennziffern 41 raft sts chlafanzug 1 8 en b 6 8 - fahrtversicherungen) von usgenommen haltige Stoffe, 1 Säuglingshöschen (auch mit Trägern, jedoch 1 Anordnung zur Durchführung der Kennzeichnung von inlän⸗ 8. Unna, in der Zeit vom 30. März bis 15. Nr. Zverden u““ 1 sPomwett nicht unter D fallend: bis 68 cm ohne Aermel): mit ganzer Beinlänge, z. B. 8 dischem Nadelschnittholz vom 12. Januar 194 eeee Wittgenstein, 3 Staatsoper 1““ 88 he.e.e 4b 4. vnres je Fn. Strampelhöschen . . . 11““ Reichsanzeiger Nr. 15 vom 18. Januar 1940) ent prechende 8e) aus dem Regierungsbezirk Osnabrück in den Land⸗ 3 gu Berlin, den 24. März 1941. 18 Fh. Wn. hevaag größere Breite 1 Punkt 8 1e hrde hee Se, Strickhöschen Anwandunge gn 1.. Actsaatwasg eisen: 8 ““ 88 Sonnof⸗ er. 88 Earmen. Musikal. Leitung: Schüler. Der Reichskommissar für die Preisbildung. 0. Anvere Etoffe aller Art, Gamaschenhöschen .. 1 6 LEE1 Aschendorf⸗Hümmling‧, b ET“ vese. J. V.: Dr. Flottmann. 1“ 8 soweit nicht 888 Dfallend⸗ 80 em Fertig⸗ Gamaschenanzug. . .. w.. . 11) Die Anordnung tritt am 1. April 1941 in Kraft. 8 Hersenbrülgh 88⸗ 81. März. Fideltov. Mustkal. Lettung: Hegen. 1“ breite = 8 Punkte je Meter, je volle 10 oam Trägerhöschen (nicht mit ganzer Beinlänge), (2) Die Anordnung gilt auch für laufende Verträge, so⸗ Grafschaft Benthein, 8 dee desf .e eginn: 17 Uhr. . weeiit eine Auslieferung 182 Ware noch nicht erfolgt ist. 88 E Dienstag, den 1. April. Figaros Hochzeit. Musikal. Lei⸗ 1 Melle, 3 tung: Heger. Beginn: 17 Uhr.

größere oder geringere Breite = 1 Punkt auch Sonnenhöschen: gewebt ..

2 Zehnte Durchführungsanordnung 8 8 Sau glingswäsche Schlnaet 16 8 zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoff⸗ 1 . 1 8 (Metergewicht bis 190 gr 80 cm 8u .— 8

waren .“ ibrh k 8 Fertigbreite =— 4 Punkte je Meter; je Ueberziehjäckchen: gewebt

vom 26. März 1941. volle 20 cm größere oder geringere 8 98 Breite = 1 Punkt mehr oder weniger. 1.ede . hh .e

Auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsregelung w 1 für b fwaren vom 14. November 1939 (Reichsgesetzbl. 1 Windelmull, voppelt gewebt: S. 2196) wird angeordnet: 80 em Fertigbreite 1 Punkt je Meter. Umhänge (auch mit Kapuze): gewebt

8 § 1 e) Ee einfach meheetett 1““ 1 8 8 80 cm Fertigbreite = 1 Punkt für eEee.4“ (1) Zur Befriedigung des Bedarfs an Spinnstoffwaren 2 Meter. Scehe -. 1“ Amte

ür Säuglinge (Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr) 1 EEE 88 auf ne 08 der werdenden Mutter die „Reichskleider⸗ wC 1” Bewertung der Garne. Kleidchen oder Anzug: gewebt für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr 8 Strick und Handarbeitsgarne: 100 g = 4 bis SReee oder gestrickt. 5 äug npskarte⸗ ausgegeben. Die F 8 16.. 6 Punkte. -8 1g8 EE“ gewebt enthält 150 Bezugsabschnitte mit den Nummern 1—150 un . 1 1134“ 9 Sonderabschnitte mit den Nummern IX—XVII. W11I 3. Bewertung der übrigen Waren. ö ö“ Sg .. 22) Antragsberechtigt sind werdende Mütter, sobald see 88“ den fünften Monat der Schwangerschaft erreicht haben. wertet sind. Tragkleid ...

Berlin, den 26. März 1941. Meppen, Mittwoch, den 2. April. Boheme. Musikal. Leitung: Lenzer. Der Reichskommissar für die Preisbildung. 8 ö 5 L.Föss 8 18 8 . Wittlage. onnerstag, den 3. April. Fidelio. Musikal. Leitung: Heger. F. A.: Dr. Brebeck. 8 Beginn: 18 Uhr. 2. Vom Wehrwirtschaftsbezirk N: Freitag, den 4. April. Neuinszenierung. Iphigenie auf

8 Zweite Anordnung a) aus dem Regierungsbezirk Lüneburg im Landkreis Tauris. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 17 ¾¼ Uhr

2 1 1 . Soltau Sonnabend, den 5. April. Sizilianische Vesper. über den in den eingegliederten Ostgebieten den Krankenkassen 1 8 8. LN1 1G 1 5 S b) aus dem Regierungsbezirk Hannover in d nd Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 4 Uhr.

auf Rezepturen zu gewährenden Sondernachlaß. ) kreisen: 9 . 8 988 iS. Sonntag, den 6. April. IJphigenie auf Tauris. Musikal.

Vom 28. März 1941. 8 Nienburg Leitung: Heger. Beginn: 17 ¾ Uhr.

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ Grafschaft Hoya, Montag, den 7. April. Der fliegende Holländen. führung der deutschen Arzneitaxe in den eingegliederten Ost⸗ Grafschaft Diepholz. Mlusikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 ¾ Uhr. 1 gebieten vom 13. März 1940 (Reichsgesetzbl. 1 S. 487) wird Dienstag, den 8. April. Der Troubadour. Musikal. Lei⸗ angeordnet: 3. Vom Wehrwirtschaftsbezirk XI: tung: Heger. Beginn: 17 ¼½ Uhr.

1 in den Landkreisen 1 ns g den 8 MWhreir Tosca. Musikal. Leitung: Lenzer 4 . eginn: 1 . Die Geltung der Anordnung über den in den eingeglie⸗ Grafschaft Schaumburg, 8 2 Spalte II: Punktwert für wollene oder woll⸗ Kinderwagenschußdecke, nicht größer Peb1eg von dn ganch ah vom dn Junh 1940 gteichsalgeiger Berlin, den 24. März 1941. h“ Sonnabend, den 12 April. Parsifal. Beginn: 15 ½ Uhr. 5 1 1 halti 18 C EW111114“*“ 1““ 1 4,5 8 8 88 6 8 1 Mar er⸗ 8 8 2 8 8 8 8 8 ¹ 6s6 (1) Die nach § 1 Abs. 2 antragsberechtigten Mütter er⸗ Spalte III: 1“ kunstseidene oder 1“ längert. Für die spätere Zeit bleibt eine weitere Regelung Der Reichsbeauftragte für Holz. 1 Sonntag, den 13. April. Parsifal. Beginn: 15 ½ Uhr. 1 8 vorsebelte 1 ü hx vh Parchmann. 3 Montag, den 14. April. Der Rosenkavalier. Musikal. 8 Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.

halten kunstseidenhaltige Waren. 8 8 1. 3 ““ Dienstag, den 15. April. In der Neuinszenierung. IJphigenie 2s eginn:

Spalte IV: sn aus an⸗ 8. 1““ 8 eren Spinnstoffen. Diese Anordnung trite NApr; 8 1— 50; G 1 g tritt am 1. April 1941 in Kraft. : b) für jedes weitere Kind die Zweite Säuglingskarte 1 8 Berlin, den 26. Mär 1941 - ““ 4“ vrn v mit 100 Bezugsabschnitten und allen Sonder⸗ 5 8 88 5 88. 1 .“ abschnitten. . Der Reichskommissar für die Preisbildung. Schauspielhaus. 12) Von der Regelung des Absatzes 1 können Ausnahmen 1 9 J. V.: Dr. Flottmann. 1 3 Sonntag, den 30. März. Preciosa. Beginn: 18 Uhr. gemacht werden, wenn . 4* 1 8 31. März. Oberst Vittorio Rossi. Beginn: a) bei der Erreichung des fünften Monats der b 3 . 2 2 8 1 8 hung fünften Zweite Nähere Anweisung zur Anordung Nr. 18 b 1 Dienstag, den 1 nig Ottokars Glück und eginn: hr.

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a) für das erste Kind die Zweite Säuglingskarte mit 150 Bezugsabschnitten und allen Sonderabschnitten;

Schwangerschaft mehr als fünf Jahre seit der Ge⸗ deer Reichsstelle für Holz. Ende. Nenen Mittwoch, den 2. April. Preciosa. Beginn: 18 Uhr.

8 Hürke es le 83 21 vergangen sind, willinge, Drillinge usw. geboren werden. ä 1

(3) Weitere Ausnahmeregelungen bleiben vorbehalten. 13 166 eee Märg 19f1. A2Ea Donnerstag, den 3. April. Cavour. Beginn: 18 Uhr. 2 Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Anordnung Nr. 18 de 1 9 2łn Freitag, den 4. April. Preciosa. Beginn: 18 Uhr. 1 MX“ S- für Holz, betr. Regelung des Absatzes, der Einfuhr 1 126 Sonnabend, den 5. April. Antigone. Beginn: 18 Uhr.

2 . 2 3 8 8 - 86 ; 3 ; 8 3 8 bom ene.g. 8. ee des 8 1 Abs. 3 a ““ Ahe 111“ ““ 8 1 1 ieser Anordnung unter gleichzei iger sinngemäßer Abänderung 1 h“ von acn, Karte 1“ e”) autsge 8 8 dls vr henevessung För⸗ der Reichsstelle für Holz, Haupt⸗ . 6 e 8 führt sind, die Sonderabschnitte IX bis XI zum Bezug von 1t 6 wi aschaß 1 8 88 1Sn. 6 8— Holzverwertung im Forst⸗ Sonntag, den 30. März. Die Häuser des Herrn Sar⸗ je 0,25 R Nähmitteln, die Sonderabschnitte XII und XIII 4 1rs 1ehe g Ur 2 Te cden 9 Tyuts 8- zum Bezug von je einer wasserdichten Unterlage. GHeetang für die Zent dernzeu 1ed. derna40) nie ge 1 Mentasg 115 31. Mätz. Tageszeiten der Biebe

(8) Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete whirtung für die Zeit bis zum Ende des laufenden Forstwirt⸗ vnser kann für die Sonderabschnitte XIV bis XVII Bezugsmöglich⸗ 1 . schaftsjahres 1941 (30. September 1941) folgende Ausnahme⸗- 8 Dienstag, den 1. April. Veilchenredoute. Beginn: 17 8 Uhr. keiten schaffen und die Bezugsmöglichkeiten der Bezugsab⸗ 11““] 8 Wekaneemsnchung. schnitte 1 bis 150 auf andere als in der Karte aufgeführte 6 5 98 Einziger Paragraph Die am 28. März 1941 ausgegebene Nummer 34 des Donnerstag, 8 3. April. Veilchenredoute. Beginn: I11.“ FIns den nachstehend Knsgeeries Landkreisen der Wehr⸗ Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 17 % Uhr.

Spinnstoffwaren ausdehnen. 11 1 wirtschaftsbezirke VI, X und XI bdürfen vom Waldeigentümer Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Bezeichnung Sent. 8 bhrHän ser des Herrn Sarto⸗

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(1) Die auf Grund der Fünften Durchfü 8. öI1 bzw. Nutzungsberechtigten zur Erleichterung und Sicher⸗ des Reichskommsars sür ere Saarpfalz. Vom 11. März 1941. 8 zur 8 über die escas derchfahenng Sperdnung 1 8 stellung der Versorgung ortsanfässiger Verbraucher und orts⸗ Uiber azne 8 dem Gebiet des Börsen⸗ 8 une waren vom 29. März 1940 (Deutscher vagcga 2h er und 1 8 1 ansässiger gewerblicher Kleinbetriebe mit⸗Nadelstammholz und wesens während des Krieges. Vom 13. März 1941. Sonntag 6. April. Die Häuser des H S8

Preußischer Staatsanzeiger Nr. 75 vom 3 März 1940) aus⸗ G 1 8 1 v X“ 8 derbstangen und Nadelschichtnutzderbholz im Forstwirtschafts⸗ Verordnung über die Zuständigkeit der Strafgerichte in den torius. Beginn: 18 Uhr Z k11““ . . ““ 1— 6“ I jahr 1941 bis zu jährlich insgesamt 15 Festmeter mit Rinde Reichsgauen der Ostmark. Vom 20. März 1941 bböb Montag, den 7. April. Traumulus. Beginn: 18 Uhr.