Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1841. S. 2 1 “ 1 1 8 1 EEIb 82 vom 1. April 1941. S. 3
52 V hnt. 4 ofde; 8 eraad garn * der Fehaszach ben 8 Seeslseltsns 8h Fepbembe⸗ 1989 bleiben “ 8 ine 3 ü nstünd⸗ ab, in die der 1. April 1941 ällt, das gesamte Mehrein⸗ bei der Verechnung ver⸗ i er; t. 1 8 “ 1 v segungzarheiten veegfessiagt nan eu Ber Nenhn umen von der nrechnung ge⸗ de Treunungezuschlag i . 1rLescbranzit ed anc h Aesen ensvscsasdxdc SGSGBekanntmachung .L.Nshrang. d eeaerebngaenezee ee Fenhe ate z — ü . Ei reinkom ür ür a et. J 8 4“ “ zzlich t . Hna. . gewährleisten, wird der Verpflichtungsschein für Rundfunk d eiht. Ein etwaiges n 8 8 haer 1 8 8 4 99 bei ihnen das neue Arbeitseinkommen (brutto), die Sonder⸗ 8 er Dur 1 der Fahreseinkommen der nach § 1058 der Reichs 1 weislich der zollamtlich vorgeschriebenen Betriebsbücher in einzelhändler um folgende Bestimmung ergängt. . 8. ⁸ 8 8. schn 8. 829 — itsamts st 8 unterstützung und das Treugeld nicht höher sein als das 9 verficherten Personen. eichsversicherungsordnung den nachfolgenden Vergleichszeiten im Monatsdurchschnitt 1 g Der Trennungszuschlag des Arbeitsamts stellt eme — 1b b Hrutto); eine Aus⸗ 8 “ „eerarbeitet haben (Einzelgrundmengen): Kennzeichnung der Annahmestellen. Unterstützung aus öffentlichen Mitteln dar und tritt daher Arbeitseinkommen vor der Dienstleistung (brutto); eine Aus⸗ . “ Vom 27. März 1941 — 11 1311/41— 1 8 “ ene2 .
. 8 ie über die für die In⸗ g 1 ie 2 nahme von dieser Regel ist nur in den Fällen zulässig, die im om 27. März 8 166— C1“ 8 a) Vergleichszeit für holländische Kolonialtabake (Su⸗ ganssenndsuneüee händlerzaundfunkgerüten SI. 8 Hehenen “ 88,88 . 1 1 e L. 88 ee . An dn 1 2. Abschnitt Absatz 2 b Absatz 2 des Ersten⸗ urchführungs⸗ 8 “ Die Durchschnittssätze der Jahreseinkommen der nach § 1058 der Reichsversicherungsordnung versicherten Personen sind mit Wirkung mmatra und Java) sprechern notwendigen Einrichtungen und Arbeitskräfte satz sestgehalten werden daß alle betrieblichen Trennungs⸗ erlasses vom 30. September 1039 (Reichsarbeitsbl. S. I 469) vIZI1 vom 1. Januar 1940 ab wie folgt sestgesetzt und vom Reichsversicherungsamt genehmigt worden: 1 8eet vom 1. April 1939 bis 30. September nicht verfügen und Instandsetzungsarbeiten in der Regel lntschädsgungen, auf die der Dienstverpflichtete oder Gleich⸗ bezeichnet sind. (Besonderer Notstand in der Familie) f 311Z1I1AA“ 8** TeS bh Veraleichszett ü ihr Geschäft nach außen mit der Bezeichnung ziunsfunk⸗ beben 1. Das Treugeld wird dem Dienstverpflichteten, der die Sektione “ (Rrabben, 25—49 Ps] (Follen⸗ und Vootfischerei 1“ ie Zei
ü i ⸗ b 1 8 8 . . hagass n⸗ und erei) ¹ m b die Zeit vom 1. 1 182
8 Sn eekrseser g8 vet Lcnl 8 Es sind somit g I. “ dis ac⸗ Voraussetzungen 8½ A oder B erfüllt, für den einzelnen 1 wJ der See⸗ wee. saison⸗ Große Krabbenfischerei mit cfenen cher Kleine Angelfischeri- 1998 . 1. Isnser g v Anlaß der Trennung es Dienstverpflichte 88 üieb. U Kalendermonat gewährt, wenn er während des ganzen Monats Berufs⸗ Küstengebiet 8 fischerei) Reusen⸗ halbgedeckten Booten ¹) Reusen⸗ Treibgarn⸗ (2) Für Tabakstengel (Rippen) können im Rahmen der “ 2. Preisberechuung. cö stellten 2nb sner Fe gümüch, we eeizamts 8 en eine Dienstleistung ausgeübt und dies dem Arbeitsamt durch “ g (Krabben⸗ Fluß⸗ — Der Rundsunkeinzelhändler ist bei der Smeasne. eang 8 1 8 8 2 besteht. Auf die He⸗ Lohnbescheinigungen (Lohnstreifen) oder auf “ b 1 8 . von Instandsetzungsarbeiten an Rundfunkgeräten und zeichnung im einzelnen (krennungsentschädigung, Trennungs⸗ stanbhift ganft che hat. Vom “ 8 S. 3— g. . erei) b Lautsprechern verpflichtet, eine Rechnung a us⸗ zulage Trennungsgeld Auslöfung usw.) kommt es dabei nicht onst glau⸗ aft gemachte Erkrankungen oder Beurlau⸗ g 8 1 sn garn⸗ ffischerei ²) Kurrenfischerei ⁵) Weichselzug⸗ gesetzt werden. Die Festsetzung dieses Hundertsatzes richtet sich zustellen, in der die Arbeitszeit nebst den Arbeits⸗ 89 96 deee 8 sind nur die reinten hindern die des Treugeldes nicht. 1 b “ b ischerei ²) Braddenfischerei ⁵) garnfischerei *) nach dem Verhältnis der Mengen an Tabakstengeln zu den entgelten, die Preise für gelieferte Einzelteile, das Ent⸗ Se la “ ud V vr leungs gelder, die von den 2. Das eträgt für den Monat sgleich durch⸗ — da hhent eaegengenaen, Zien ber Zelr dam 1. Benen⸗ schnittlich 4 4 Wochen oder 26 Arbeitstage) einhei ch * ) 1939 bis zum 30. Juni 1939 verarbeitet wurden.
gelt für das Abholen und Wiederzustellen im ein⸗ 1 925. 8 d 1 1 . Nordseeküste en angegeben werden müf Betrieben als Ersatz für freie Unterkunft und Verpflegung Es wird nur für volle Monate gewährt. (Hannover, Olden⸗ 86 8 8 8 (3) Die in Absatz 1 und 3 genannten Hundertsätze wer⸗
en. 6 8 Die Berechnung der bei b der ranshe 8 nr. Pisnch ie eem neenigatgohaa nin, aen zedan e E Ä N.zan. den in Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben.
amen⸗ Aal- Ruderzeesenfischerei ³) Staaknetz⸗ Stellnetz⸗ hahken Einzelverarbeitungsmengen in Hundertsätzen der in einem cherei) Hamen⸗ fischerei ³) Keitelfischerei ⁴) fischerei fischerei ³) Monat zur Verarbeitung kommenden Rohtabakmengen fest⸗
3 Motorbootfischerei (D 1 1) f 12 8 u. andere shan 1¹) fischerei ¹) Perscheganen 8 Flungeeflhaegscg Nahe . Wash. in § 3 Absatz 1 und 3 genannten Gesamtverarbeitungsmengen i
8 - S . Zulagen, die nicht als Trennungsentschädigung usw., sondern Fer Antrag ist gesondert bei dem Arbeitsamt zu tellen Schleswig⸗ 3 1u“ eRezgeisen G süsr als Entschädigung 98 besonderen Aufwand an dem Arbeits⸗ das für die F der 1“ h b (4) Im Rahmen der nach § 3 Absatz 1 festgestellten Ge⸗ Farwendete Einzelteile kein Bruttolistenpreis festgesetzt, platz anzusehen sind, 3. B. Bekleidungsgehher, Sch g der⸗ dig ist. Wird der Antrag bei einem nicht zuständigen Arbeits⸗ “ kann die Reichsstelle für Tabak in so darf höchstens der Einstandspreis mit einem im Wegegelder, Fahrzeitentschädigungen, werden wie b auf amt eingereicht, so hat dieses den Antrag unverzüglich an das Schleswig⸗Holstein — Ausführungsbestimmungen Vergleichszeiten für Einzelgrund⸗ Handel mit Einzelteilen üblichen Unkosten⸗ und Gewinn⸗ den Trennungszuschlag nicht angerechnet. Ferner werden nicht zuständige Arbeitsamt weiterzuleiten. 1 Ostküste) 3000*) 1800²) 1800¹) 1 ““ terer Sorten und die Hundertsätze für die hiernach here chnet werden. Daneben dürfen Bezugs⸗ angerechnet besondere soziale Leistungen der Betriebe, die in Bis auf weiteres dase ich zu, daß der Antrag nur einmal b Mecklenburgz u bestimmenden Einzelverarbeitungsmengen festsetzen soweit berechnet werden, als dies bisher kerkits erster Linie der Unterstützung der Familienangehörigen dienen gestellt zu werden braucht. Der Antrag gilt deshalb bis auf 8 5 1 (Kinderzulagen, Ausbildungsbeihilfen für Kinder, Frauen⸗ weiteres auch für die Zeit nach dem Monat, für den das Treu⸗ Pommern 3000*) 1800) 1800 5 8 dn er Berechnung der Arbeitsentgelte e auch wenn sie zu einer Trennungsentschädigung gen, 1“ erhe Der Pnt a ernn — 2) ““ 8 (Vorgriffsverbot) ürfen hö G iten Hurch⸗ hinzutreten, 8 nachträglich gestellt werden; jedoch wird das Treugeld für keine 1 orgriffe auf Verarbeitungsmengen (§§ 2 bis 4 äterer e““ Borschestenen1 Der Anspruch auf Gewährung von Trennungs⸗ längere Zeit als drei Monate rückwirkend gezahlt. 1 Danzig⸗Westpr. 3000*) 1200*) 1800 Monate dürfen nicht — e PK 8. weregswirtschaftsverordnung vom 12. Oktober 1939 entschädigungen uswp. durch den Betrieb kann sowohl 1 Der Dienstverpflichtete hat dem Arbeitsamt auf Anfor⸗ L (Reichsgesetzbl. I Seite 2028) entsprechenden Löhne zu⸗ Tarifordnung, Betriebsordnung oder Dienstordnung als au dern alle Unterlagen vorzulegen, die zur Feststellung des Treu⸗ 8 en. — — § 6 6 runde gelegt werden durch Einzelvereinbarung begründet sein. Auch wenn eine geldes notwendig sind. Ostpreußen es 1 (Rachverarbeitung) g Col das Abh l n und Wiederzu stellen solche Trennungsentschädigung als zulässige „Kannleistung 4. Das Treugeld wird vom Arbeitsamt für den Kalender⸗ “ 1 Memel ) 1200*) 1800 8 8 (1) Soweit bei Betrieben, deren monatliche Gesamt⸗ des Gerätes oder des Lautsprechers durch den Rund⸗ oder als sogenannte „freiwillige Leistung⸗ Bestandteil des monat, erstmalig für den Monat April 1941 berechnet, aber verarbeitungsmenge mehr als 150 kg beträgt, die Gesamt⸗ funkeinzelhändler bes onders vergütet werden, so ist dies Arbeitsvertrages geworden ist, kann sie bei Fortbestehen des vierteljährlich nachträglich oder bei Beendigung der v e — eg und Einzelverarbeitungsmengen in einem Monat nicht aus⸗ Ausdrücklich zu vereinbaren 8 Arbeitsvertrages nicht zurückgezogen werden. Sie ist deshalb leistung ausgezahlt. Das Arbeitsamt kann das Treugeld für 8 hℳ 188 “ mehrere Unternehmer an einem Kutter beteiligt sind und zur Besatzung gehören, gilt für sie der Durchschnittssatz von genutzt werden, ist die Nachverarbeitung der Restmenge in Bei Instandsetzun sarbeiten an Volksemp⸗ Knra as gn ag * Monate des letzten Vierteljahres versagen, wenn der Antrag w 1 “ . “ em laufenden und den zwei darauffolgenden Kalender⸗ fängern. und weuts chen Kleinempfän⸗ 4. Es erscheint notwendig, bei Gewährung von Ueber⸗ steller die Lösung seines Dienstverhältnisses schuldhaft ver C G ü 2 vierteljahren statthaft. Der Rohtabakverbrauch in einem ern darf eine Arbeitszeit von mehr als 1*4 Stunden nachtungszulagen und Verpflegungsgeldern die freizulassen⸗ hat. . 1 1 8 ““ Kaalendervierteljahr wird dabei zunächst auf die für diesen bei Instandsetzun zarbeiten an VE dyn eine solche von den Betraäge einheitlich abzugrenzen. Bei der im Dritten ie Zahlung des Treugeldes hat an die Person zu er⸗ v 111A“ — Zeitraum zustehende Verarbeitungsmenge angerechnet vöcjizalzst Cangeaszatet in ,hm gur gasz ewn Fuezsühragtelcz vseisdin iuhasacbetemiege. vevhtg ses ee ec eeh Z — — — e) Sopeit Kleinscherseler die ihnen nach d dbsaas — 216 ve vaag 1 (Regelung gen ge⸗ er zu n wären. 1 8 98 u 8 Bebeiuzgt 88 E116“ gangen worden. Da in anderen Wirtschaftszweigen Beträge 5. Das Treugeld if eine besondere Art der Dienstpflicht⸗ 1 Bekanntmachung “ Eebbb Refim Monat 9 bzw. 1 ½% Stunden berücks tigt. Die höchstzulässige als Uebernachtungszulagen oder Verpflegungsgelder bezeichnet unterstützung. Es ist wie diese kein sstbettsentgle⸗ von ihm “ . 3 Anordnung ““ “ fangie 1 a ei —2 er 8 “ 628 g9 verbeits eit gilt für die Fe ags etzung des Rereen werden, die über die Sätze des Baugewerbes hinausgehen, sind somit weder steuerliche Abgaben noch Beiträge zur Die Um atzstenerumrechnungssätze auf Reichsmart über die Auftragslenkung im Stahlbau. sis 30 v“ eegnes Mear⸗ F 8 28 111 Geldleistungen vom Arbeitsam um Höchstbetrage von atz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 1 8 88 — Bei Instandsetzungsarbeiten, die nicht i genci.)9380 stungen nvertäglich, die als Verpflegungsgeld, Ver⸗ D. Gleichgestellte “ 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 942) in denbinvimg E111“ über die Auftrags⸗ “ Betriebe ausgeführt worden sind, darf der Rundfunk⸗ pflegungszuschuß, Beköstigungszuschuß be eichneten Geld⸗ Das Treugeld wird auch einem Gleichgestellten (Erlaß über mit 8 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsat⸗ lenkung im Stahlbau vom 31. August 1940 (Deutscher Reichs⸗ (Meldepflicht) einzelhändler höchstens einen Aufschlag von 25 vom flegung zc- . bötr 985 00 8852 kalendertäglich Gleichstellung mit Dienstverpflichteten vom 14. November steuergesetz vom 28. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1935) anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 3 Sep⸗ 8 f Hundert auf den Nettopreis der ausführenden Werkstätte eistungen bis suüm Höchstbetcngenrenne, kalendertäglich 1940 — Reichsarbeitsbl. S., 1 560 —.) gewührt, wenn er .“ wie folgt festgesetzt: “ terber 1940) wird bis zum 31. März 1942 verlängert. () Alle Betriebe nach 8 3 Absatz 1 haben bis zum 10. des berechnen. 16u6“ von der Anrechnung auf den Trennungszuschlag freizu⸗ dem Kalendermonat, für den das Treugeld fällig wird, min⸗ 8 Berlin, d 5 ersten Monats eines jeden Kalendervierteljahres die im es ber . 1 erlin, den 25. März 1941. vorangegangenen Vierteljahr zu Zigarren, Fg und
8 9 [lassen sind. Die darüber hinausgehenden Beträge sind 8 de 1 — 96 8 8 8. 1“ . ; efee 5 destens zwei Wochen (zwöl Werktage) lang Trennungs⸗ 8 U Fia w, 111918 82 b 3. Bu chführung und Auskunst. ”” ebenso wie alle sonstigen Trennungsentschädigungen voll E 8 chlag 8 der —eeb.⸗ dheg Jebes. vom Arbeit 8. Staat 1 Einheit Rℳ 8 Der Beauftragte für den Bierjahresplan. Rrnmcsürne Fere Hazer an ve an Rohtabak der
Aegypten Fs 1 Pfund 8 1I1I1I3 Neumann. “ (2) Kleinsthersteller nach § 3 Absatz 3 haben jeweils bis
Die Bestimmungen über die Buchführung, Auskunft 5³ e; 1 8 zuders für die amt erhält oder zu erhalten hat. 1 . und Ueberprüfung des Verpflichteten (Ziffer 21, 22) Re L FS. enbereeeahenvie dr. 89 mn übrigen gelten für die Gewährung des Treugeldes 2 Afghanisten 1100 Afghani — finden auf alle Geschäftsvorfälle, welche die Instand⸗ Elektroindustrie und 6 eichgestellte die leichen Voraussetzungen wie für die Argentintern 100 fghe 31
n der chemischen Industrie vom an Gl. 66 3 Ennn 10, April 2b zo. Sncüßg lcden Fahra die 8. betreffen, entsprechende An⸗ ¹. Dienstverpflichteten. Jedoch werden bei den Gleichgestellten 1 8 4 Australien 1 Pfund orangegangenen Rechnungshalbjahr zu Zigarren, Zigarillos sehung, voc gbesonbere sand Hee kh.eh Rechnung 24. September. 1940 und in der Anordnung des Sonder⸗ bei 16 Flechitung, o 5 Dienstleistungszeit von 12 oder 1 Belgien 100 2 K. 8 Anordnung Nr. 34 . und Stumpen verarbeiteten Gesamtmengen an Rohtabak der über Instandsetzungsarbeiten anzufertigen und die treuhänders für den Bergbau über Trennungszulagen im 18 Monaten erfüllt ist, nur die staatspolitisch wichtigen Tätig⸗ Brasilien 100 Milreis 1 der Reichsstelle für Tabak, Bremen, 8 Reichsstelle für Tabak zu melden. geforderten Auskünfte über die Einkaufsrechnung der Kriege 2 gerverbfiche Crfe scaftamtitgtiedern den berg⸗ keiten berücksichtigt, auf Grund deren eine ausdrückliche 6 1 hö 100 Rupien zur Regelung der Verarbeitung für Hersteller von Zigarren, (3) In den Meldungen ist anzugeben, wie sich die Ge⸗ verwendeten Einzelteile sowie der gezahlten Arbeits⸗ kohlen⸗, eat v Freichsarb nsbl 6 V. Gleichstellung ausgesprochen worden ist. Die Fristen be⸗ Hlsdaren 88 8 ö““ und Stumpen. samtmengen auf die einzelnen. nach Ursprungsländern be⸗ entgelte zu erteilen. 8G Men rpers⸗- bauen vom 26. November (Reichsarbeitsbl. S. ginnen erst von dem Zeitpunkt ab zu laufen, von dem ab die G . 199 heats “ Vom 31. März 1941 d.eeveevwenne zeichneten Sorten verteilen. Die Meldungen haben auf Vor⸗ 5 1 1495) als „Trennungsgeld (Be rpflegungs⸗ Gleichstellung erfolgt ist vge. ark V v““ brucken zu erfolgen, die von der Reichsstelle für Tabak zu⸗ “ uschuß)“ bezeichneten Geldleistungen sind tarifliche g 6] Faeneac d 19 eane⸗ Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in gesandt werden.
Kosten, die durch etwa notwendig werdende Aufsichts⸗ Trennungsentschädigungen im Sinne des Dritten Durch⸗ III. Feststellung des Arbeitseinkommens 1 E“ 8 Frachenen, nn der Fasung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzblatt I S. 1430) (4) Die An aben in den Meldungen müssen mit den zoll⸗ maßnahmen entstehen, haben die Beteiligten zu tragen. Ueber -e und daher auf den Trennungszuschlag des Die Lohnbescheinigungen (ohnftreifenh gehen 6“ 100 Gusden in Verbin ung mit der V“ über die Reichs⸗ amtlich vorgese riebenen Betriebsbüchern übereinstimmen. die Höhe der Kosten und darüber, wer sie zu tragen hat, Arbeitsamts voll anzurechnen. Dagegen bleiben die dort dem Arbeitsamt, das für die Zahlung der ienstpflichtunter⸗ b Fä. 180 Riasgss stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs Ihre Richtigkeit ist durch rechtsverbindliche Unterschrift zu entscheide ich endgültig. 1 febenfalls süelaisenen Uebernachtungsgelder von 0,50 Rℳ stützung zuständig ist, nicht Sichtzeitig, also nicht innerhalb 88 “ vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. bestätigen.
Ich behalte mir vor, diese Anordnung jederzeit ganz oder kalendertäglich von der Anrechnung frei. der Fristen, die in Abschnitt IV des Peikten Durchführungs⸗ .““ kalien 100 Lire Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird Ait.,. § 8 teilweise wieder aufzuheben. 8 “ Ergeben sich sonst Zweifel, ob eine betriebliche Geld⸗ erlasses hierfür bestimmt find, zu. Da aber nur an ö Ieva 100 Yen “ des Reichswirtschaftsministers angeordnet: (Genehmigungspflicht für die Veräußerung)
. . b leistung als Uebernachtungszulage oder Verpflegungsgeld an⸗ dieser Lohnbescheinigungen dem Arbeitsamt eine ordnungs⸗ ugoslawien 100 Dinar b 1 h 8 Berlin, den 29. März 1941. sterkennen so sind die Präsidenten der Landesarbeits⸗ dißs 8 vnhr Fünug 88 Dienstpflichtunterstützungen 88 1“ “ 8 1 Alle Betriebe, einschließlich der Kleinsthersteller, dürfen Der Reichswirtschaftsminister. ämter ermäö 8 Zweife 18 nach Maßgabe von Ab⸗ lich t. müssen die Lohnbescheinigungen nach wie vor recht⸗: Nünestesanc Pjand⸗ (Genehmigungspflicht der Verarbeitun)ala) aus⸗ und inländische Rohtabake nur mit Genehmigung der In Vertretung des Staatssekretärs: schuin⸗ FI des Hritten Durchführungserlasses bindend zu ent⸗ zeitig eingereicht werden. Die Arbeitsämter können die Ge⸗ “ 160 - Betriebe, die Zigarren, Figarillgs und Stumpen her⸗ Reichsstelle für Tabak veräußern. von Hanneken 88 scheiden. währung oder die Weitergewährung der Dien 5 lichtunter⸗ Palästina 1 1 Pfund stellen, dürfen in⸗ und ausländischen Rohtabak (Nr. des stat. 9 . Die Gewährung voller oder teilweiser freier (kostenloser) stützungen versagen, wenn es der Dienstverpflichtete oder Portugal 100 Eskudos Warenverzeichnisses 29, 220 a und b, Tabakblätter, Tabak⸗ 8 1 8 1 8 Unterkunft oder Verpflegung in Natur durch den Betrieb Gleichgestellte trotz Aufforderung schunhatennsas unterläßt, Rumänien 100 Lei h stengel und Tabakabfälle) nur verarbeiten, wenn sie im Besitz Genehmigungspflicht für den Bezug von Rohtabaken) Erla 32 bleibt wie bisher ganz anrechnungsfrei. b die Lohnbescheinigunger, -e 12 der sonstige von dem 8 Fehere “ 199 Fronen. ““ 8288 eines Genehmigungsbescheides der Reichsstelle für Tabak sind. (1) Die in § 3 Absatz 1 genannten Betriebe dürfen aus⸗ 1 “ ubringen. 8 “ - 8 ändi zur Purchsührung der Anoeznange gber Unterstützung für II. Treugeld bei längerer Dienstverpflichting lch v 3 3½ Sloweke ig ewxeaV 395bb 8 2 ““ ner e See kna N - “ „ nien 88 „ 82 . 8 22 „ 2 (Vierter Durchführungserlaß) Um c Gteischatetee⸗ 8 der Pienceec gemnag die Dieser Erlaß tritt mit Beginn der Lohnwoche in Kraft, Südafrtkanliche Union 1 Ffand 9,90 —h Die; “ 888. . Füescnch 8 nss 8 8 auch na ängerer Dienstleistung aus arbei seinsatzmäßigen 8 — p ; 5 rkei fund 8 1,98 — ie in enannten Betriebe dürfe tli 8 b 1 . Vom 27. März 1941. — nochenicg Biensfichset tgerden können, weiterhin zu in die der 1. April 191 fällt. 1 Ungarn 100 Pengs 59,72 diejenige Menge an Rohtabak verarbeiten, ben ihnen 88 8 scheinen der Reichsstelle für Tabat beziehen. Um die Durchführung meiner Anordnung über Unter⸗ erleichtern, ordne ich an, daß die Arbeitsämter diesen Vienst⸗ Beerlin, den 27. März 1941. M (bei Ausfuhr nach Relchsstelle für Tabak zur Verarbeitung freigegeben wird (3) Die Reichsstelle für Tabak kann zu Absatz 1 und 2 stützung für vrchstaerpfst chtete vom 4. September 1939 lichteten 8 ntrag ein Treugeld nach folgenden Vor⸗ SDer Reichsarbeitsminister. “ 1 psse” oS6 Gesaf taese hretun etaa. 6 u“ Ausführungsbestimmungen erlassen. — (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 207, Reichsarbeitsbl. 1939 riften gewähren: IJ. V. Dr. Syrup. Vereinigte Staaten 11 Doller 2550 ist Die Verarbeitung größerer Mengen an Rohtabak ; ve ; 8 1 . — “ b 11I . auch dann verboten, wenn sie aus vo d ägern x18 “ wesber si. dekansechen ne nc Rreegses enga⸗ A. Getrennt lebende Dienstverpflichtete 8 8 Die h Fegzea 8 entnommen werden können. Nen Füghn ““ webertragung der Ausnutzungsbefugnis) passen, ordne ich unter Aufhebung entgegenstehender Weisun⸗ 1. Ein Dienstverpflichteter, der infolge der Dienstleistung Die Reichsinderziffer 8 Zeeetwa am 5. d. M. festgesetzt werden. Wedes 188 Betrieben, die vom 1. Januar 1933 bis 30. Juni b Die Reichsstelle W“ kann die B Verar⸗ en der bisherigen Durchführungserlasse für die weitere von Angehörigen getrennt leben muß, denen er auf Grund für die Lebenshaltungskosten im März 1941. Berlin 1 1 d ve e Zigerve Zigarillos oder Stumpen hergestellt tnngemennca (§§ 2 bis 4) auszunutzen, auf andere Be Durchführung folgendes an: 8111“ rechtlicher oder sittlicher Pflicht Unterhalt üu ewähren hat, Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die erlin, 1. Aprtl 1941. 8 1 oder bie 8u als zwei Jahre nach dem 30. Juni 1935 triebe auf Widerruf ganz oder teilweise übertragen. 8 he böö 6 erhält nach einer von zwölf Monaten das Lebenshaltungskosten haben die Preise für die Bilter des täg⸗ 8 Der Reichsminister der Finanzen. gg geruht haben, steh Vekarbeitungzmenge nicht 118 . 2* 1 g 11u vom Beginn des dreizehnten onats an. 18. lichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats März 1941 gegen⸗ 6 J. A: Hedding. 8 § 3 8 (Ausnahmen; Ausführungsbestimmungen)
1. Die Vorschriften der bisherigen Durchführungserlasse War der Dienstverpflichtete an verschiedenen Arbeits⸗ über dem Vormonat um 0,2 vH. angezogen. Die Gesamt⸗ 8 (Höhe der Gesamtverarbeitungsmenge) “ 1 1 1
über die Voraussetzungen und die Höhe des Trennungs⸗ plätzen dienstverpflichtet, so werden die Dienstleistungen, wäh⸗ inderziffer stellt sich für März auf 18991 (1913/14 = 100) 1 ngsmenge Die Reichsstelle für Tabak kann im Einzelfall Aus
1 A öri trennt leben mußte, 8 8 1“ 11) Die monatliche Gesamtv 3 men von di Anord 8 mschlags bleiben aufrechterhalten. Die Voraussetzung des rend deren er von seinen Angehörigen getren en muß gegenüber 131,9 für Fe 1 2. Durchfüührungsbestimmung ( ch samtverarbeitungsmenge wird, en von dieser nor 8b
Shege mtlebens von den Angehörigen ist dann erfüllt, zur Berechnung der Zwölfmonatsfrist zusammengezählt. weder Indexzifser für Ernährung, die sich von 127,4 “ V sswenn sie mehr als 150 kg beträgt, in einem undertsatz der
wenn der Dienstverpflichtete oder Gleichgestellte infolge seiner 3. Dienstleistungen vor dem 1. September 1939 bleiben auf 80 (12J082 ) fübe 1 wirkt sich weiterhin der zzur 6. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren ür den Monat Dezember 1940 zur Verfügung gestellten 8
Dienstleistung oder rbeitsaufnahme von seinem Phefigen bei der Berechnung der Frist außer Betracht. jahreszeitliche Anstieg der Preise für Gemüse und Kartoffeen vom 21. März 1941. semmtherarbetumgenhehe (Gesamtgrundmenge) fescgesetzt (Strafbestimmungen) 8 (2) Die monatliche Gesamtverarbeitungsmenge für Be⸗ en gegen diese Anordnung werden nach
Wohnort so weit entfernt arbeiten muß, daß er nicht tägli 4. Das Treugeld mindert bei diesen Dienstverpflichteten, aus. Die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung ist infolge Auf Grund v 7 1 b (2) Di 1b 1 “ un nach Hause zurückkehren kann. weder den Trennungszuschlag noch eine etwa gewährte Son⸗ jahreszeitlicher Preisermäßigungen für Hausbrandkohle von 1 für Fe⸗ Anordnung der Reichsstelle brjcnh 6 den eingegltets eet Ostgebieten wird besonders 8% - 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr
1 11“ 1 J“ der Fengvere EE CEEE 99) Hürüchgangen, 8 88 ng — b 43) Für Her teller, deren monatliche Verarbeitungsm i e . 2 ü i on „ —, 1“ 8 b 458 8 “ CC1I11““ . 221 1 eng e 8 bfüchiete odie Sleicgestelie an sen ean semem eiztgen n. Aict getrennt lebende Dienseverpfichewvwe alnegsat 1“ Pre serschtehungen durch Ver⸗ vx der . cea, btge si de benbt lemitherieler) wmenh die monat G “ Arhbeitsplatz 1 mußte bisher das letzte Drittel auf den 1. Ein Dienstverpflichteter, der infolge der Dienstleistung änderungen im Warenangebot die im Monat heer in — ist auch „Fellsa“, Fellsammelstelle der Ravag“, eedaren 9 liche cesombvefangeige9 19388, l. Beracbeituns in (In 8 reten) 8 Trennungszuschlag angerechnet werden, falls nicht der ach⸗ nicht von Angehörigen getrennt leben . denen er auf Kraft getretene Kürzung der Einzelhandelsaufsch äge d Versteigerungsgesellschaft, Grabs &. Wiesemann, Leipzig 11., Uit Zo⸗ i Abfch 29 1 8 ärs 8 estimmt. (1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1941 in Kraft weis erbracht wurde, daß auch dieses letzte Drittel durch Grund rechtlicher oder sittlicher Pflicht Unterhalt zu gewähren CFümm fteee zum Ausdruck. Im übrigen ist die Index⸗ Lagerhofstr., Ladestr. IV, und die 1 duni be Geenn. 59 nannte Hundertsatz und die Fest⸗ 8 gleichen Zeitpunkt treten folgende Anordnungen außer erhöhte Arbeitsleistung gewonnen war (Dritter Durch⸗ hat, erhält nach einer Dienstleistung von achtzehn Monaten sülie ür „Verschiedenes mit 148,4 und die Inderziffer für Ramico“, Rauchwaren⸗ und Edelpelzverstei Mi ngs der Ge 8 18 .n. B. nach Absatz 3. en raft: führungserlaß vom 11. Juni 1940 — Reichsarbeitsbl. S. I] das Treugeld vom Beginn des neunzehnten Monats an. ohnung mit 121,2 gegenüber dem Vormonat unverändert 1 & Co. Leipzi *01 Ranstädt t 1 8 pe Serheen dilz in Au führungsbestimmungen bekanntgegeben. Nr. 5 vom 29. März 1935, 298 7 Abschnitt I Abs. 1 b). der für bie V 2. “ Nhehseg Picbe 1 verschiegenen Arden geblieben. — 8 1 1 3 8 2 88 8 8 einweg! I 8 4 “ s hat sich gezeigt, daß die Bei ringung der für diesen lätzen dienstverpflichtet, so erden die Dienstleistungen für n, den 31. März 1944. 1 1 zig, den 31. März 8 8 Nr. 8 vom 28. Juni 1935, “ Terhe nn 259 28 “ eeeöhs⸗ Fefehanc die Frist von achtzehn Monaten er üllt ist, h c ri b 1 8 Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. 8 (1) ““ g; Sas e Pr-ss * st estent r 22 vom 238 8 1196 rungen in der Festsetzung des Trennu 1 . j 19 8 a estgeste . ·:22 v b “ Nung g 3 88 V - Dr. Schettler. Gesamtverarbeitungsmenge können für 1hchnchenhe Borten Nr. 23 vom 30. Fetben — 8