und Etaatsanzeiger Nr. 88 vom 17. April 1941. S.
Riesaer Bank Akt.⸗Ges. zu Riesa. b Bilanz am 31. Dezember 1940. b —— — Aktiva. RKX
Aktiva. 8 8 2 — Anlagevermögen: 1e“ Grundstücke unbebaut.. Geschäfts⸗ und Wohn⸗ gebäude einschl. Grund⸗ besitz: Bestand am 1. 1. 1940 11 774 073,44 12 492 693,39 Abschreibung 560 768,39 Geschäfts⸗ und Betriebs⸗ inventar: Bestand am 1. 1.1940. . 1, Zugang 128 031,39 728 032,30
[8191. Bilanz zum 31. Dezember 1940.
791 . 1S..r Francke Söhne A. G., Bromberg⸗Karlsdorf.
Am Montag, den 28. April 1941, vormittags 11 Uhr, findet in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in Bromberg⸗Karlsdorf, Fuggerstraße 22, die erste Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre hiermit ein⸗
laden. Tagesorduung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes für das Kalenderjahr 1940 sowie der Bilanz, Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung und Genehmigung der⸗ selben. 8 8
„Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Gewinnes resp. Deckung
Ausgaben. Reisegepäckversicherung: Provisionen 1 176 688,71 Schäden u. Garantie⸗ zahlungen 2 014 447,79
Geschäfts⸗ u. 111“1“ -8 b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto.
spesen 1741 444,77 Fällige Zins⸗ und Dividendenschinen. . Gesetzliche Be⸗ Lversse e Wecchsel:
ö1“ 3 689,73 a) Wechsel (mit Ausschluß von b bis ). . 366 685,81
usweispflich⸗ b) Eigene Atzepccccee —,—
tige Steuern 131 943,46 *) Eigene Ziehuneln —
Rückversiche⸗ d) Eigene Wechsel der Kunden an die Order der Bank 6 935,19
tingesseümee In der Gesamtsumme enthalten: Rℳ 368 129,20 Wechsel,
Schaee 1940 666 169,18 die dem § 21 Abs. 1 Nr. 2 des Bankgesetzes entsprechen (Handels⸗
1 reserve 19. 8 wechsel nach § 16 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen)
des Verlustes. 236 604,02 Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und
8 Entlastungzertetlung 81 Vor⸗ träge 2286 60 402
und Aufsichtsrats⸗ 1“ Darin enthalten: R.ℳ 2 132 542,25 Schatzwechsel und Schatz⸗ mitglieder. rovisionen. 1u.
1 21 743,35 28 anweisungen, die die Reichsbank beleihen darf 4. Allgemeines. Schäden und 8 8
im 1 Fkigene Wertpapiere: 1 8 Der Vorstand Garantie⸗ a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des der Sägewerk Francke Söhne A. G. zahlungen “
[1462].
Barreserve: . a) Feinerbestand (deutsche und ausländische Zahlung- 5† mittel, Gold). 11XM“
27 380,64 135 630
10 986
373 621
355,97
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 . ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ℛ, einelne Beilagen 10 MRh. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben, Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit⸗Zeile 1,10 2 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ eile 1,85 2 . — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
SW 9. Wilbhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig
beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
4 971 343/6 2 132 542
Beteiliguna78 Umlaufsvermögen: Waren in Verkaufshäusern u. Lägern 6 350 643,47 Wertpapiere 1 567 627,— Hypotheken⸗
42 495,—
b 8* Reichs und der KLänderrrtr . Kieper. We
Europäische Güter⸗
gepäck⸗Versicherung [1273]. gesellschaft Bilanz für den 31. Dez ——-õꝛ——
nde.
und Reise⸗ 8⸗Aktien⸗
ember 1940.
Aktiva. Schuldkonto der Aktionäre. Geschäftsgebäude
130 000,— Abschreibung Geschäftseinrichtung. Wertpapiereret. . Hypotheken.. Forderungen: an andere Versicherungs⸗ gesellschaften 6 085,25 Sonstige For⸗ derungen 485 081,58
Kassenbestand einschl. Post⸗
scheckguthaben Bankguthaben..
Passiva. Grundkapitaal Gesetzliche Rücklage.. Schadenreserve: Reisegepäck⸗
versicherung 666 169,18 Reiseunfall⸗ versicherung Garderoben⸗ versicherung 9 186,62 Prämienüberträge: Reisegepäck⸗
versicherung 236 604,02 Reiseunfall⸗ versicherung 2 358,— Garderoben⸗ versicherung 46 314,28
Rückstellungen.. Verbindlichkeiten: Gegenüber Konzerngesell⸗ schaften für einbehaltene Reserven aus dem lau⸗ fenden Rückversicherungs⸗ verkehr. 1 092,25 Sonstige 6 179,01 Gegenüber and.... Versicherungs⸗ gesellschaften Sonstige Ver⸗ bindlichkeiten 106 183,20 Rechnungsabgrenzungs⸗ Sostec Reingewinn: Vortrag aus 1939
4 042,—
6 456,01
Aktien⸗ kapital 50 000,— 26 032,37
Gewinn 1940. 89 358,78
5 000,—
R. ℳ 450 000
125 000 1
914 875 14 820
491 166
66 636 521 832
—ö—
2 584 332
1 000 000 100 000
.
285 276 251 331
119 910
33 025
115 391
2 584 332
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
für das Jahr 1
940.
Einnahmen. Gewinnvortrag aus 19309. 76 032,ͤ37 Abz. Einzahlung auf das
Aktienkapital 50 000,—
Reisegepäckversicherung: Prämien 4 456 394,02 Regresse. 2 912,48 Rückversiche⸗ .
rungsver⸗ gütung.. Schadenre⸗ serve 1939 Prämienüber⸗ träge 1939
173,73 420 147,31 117 577,56
Reiseunfallversicherung:
Prämien 78 508,24 Schadenreserve 1939. ..
Prämienüber⸗
träge 1939.
18 735,— 5 079,41
Prämien 284 848,39 Regresse 247,90 Schadenreserve
1939 Prämienüber⸗
5 733,06
träge 1939 .
Allgemeines: Zinsen und sonstige Ein⸗ nahmen .
Garderobenversicherung:
44 536,83
qqq
R1 ₰
4 997 205
*
102 322
335 366
82 642 5 543 568
Geschäfts⸗ und
Verwaltungs⸗
spesen. . . 22 596,63 Gesetzliche Be⸗
1 59,85 Ausweispflich⸗
tige Steuern 654,83 Schadenre⸗ serve 1940 . Prämienüber⸗ träge 1940 2 358,— Garderobenversicherung: Provisionen 49 610,39 Schäden und
Garantie⸗
zahlungen 120 894,45 Geschäfts⸗ und Verwaltungs⸗ spesen.. 95 610,28 Gesetzliche Be⸗ rufsbeiträge Ausweispflich⸗ tige Steuern Schadenre⸗ serve 1940 . Prämienüber⸗ träge 1940 46 314,28 Allgemeines: Verschiedene Aufwen⸗ dungen 28 666,66 Abschreibung auf Gebäude 5 000,— Reingewinn: Vortrag aus
1939 76 032,37
4 042,—
239,35 7 362,52 9 186,62 329 217
abz. Ein⸗ zahlg.
auf das
Aktien⸗ 1
kapital 1““ 50 000,— 26 032,37
Gewinn 1070 89 358,78 115 391 15
1 5 543 568 99
Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Ver⸗ sicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahres⸗ bericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. München, den 24. März 1941. Bayrische Treuhand⸗ Aktiengesellschaft . 8 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dr. Weber, ppa. Dr. Peters, Wirtschaftsprüfer. Dem Aufsichtsrat gehören an: Ge⸗ org Paul, Direktor der Münchener Rück⸗ versicherungsgesellschaft, München, Vor⸗ sitzer; Dr. Werner Rau, Ministerialrat im Reichsverkehrsministerium, Berlin, stell⸗ vertretender Vorsitzer; Dr. Arthur Knuth, Reichsbahndirektor, Berlin, stellvertr. Vor⸗ sitzer; Dr. Carl Eduard Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha, Berlin; Dr. Botho von Gersborff, Oberreichsbahn⸗ rat, Berlin; Walther Meuschel, Direktor der Münchener Rückversicherungsgesell⸗ schaft, München.
Dem Vorstand gehört als alleiniges Mitglied an: Dr. Paul Herbert Oberreich, Berlin. 1
Berlin, den 5. April 1941. 1111 [2072] 1* .
Rhume⸗Mühle Northeim A. G.,
Northeim/Hann.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, den 8. Mai 1941, 16 Uhr, im Hotel „Rheinischer Hof“ in Hannover, Ernst⸗August⸗Platz 6, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein⸗
geladen. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und Aufsichtsrates, der Bilanz, Gewinn⸗ und Verlust⸗ rxechnung für das Geschäftsjahr 1940.
„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes sowie über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
.Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1941.
Geschäftsbericht, Bilanz. Gewinn⸗ und
Verlustrechnung für 1940 liegen vom
21. April 1941 ab in unserem Geschäfts⸗
lokal in Northeim zur Einsichtnahme
für die Aktionäre aus.
Northeim/ Hann., den 15. April 1941.
Der Vorstand.
b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere.. .
c) Börsengängige Divide d) Sonstige Wertpapiere
ndenwerre. . .
1 043 520
In der Gesamtsumme enthalten: R.ℳ 784 066,87 Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen
Kreditinstitute.
Davon sind R 445 446,87 täglich fällig (Nostroguthaben)
Schuldner: a) Kreditinstiite
*) Sonstige Schuldner . . . . . . . . . 2 803 702,80
In der Gesamtsumme enthalten: aa) Rℳ 301 939,01 gedeckt durch börsengängige Wertpapiere
bb) R.ℳ 1 534 428,35 gedeckt durch sonstige Sicherheiten Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden.
Steuergutscheinrechnung. Grundstücke und. Gebäude: a) Bankgebäude...
Abschreibung. .
b) Sonstile..
Geschäfts⸗ und Betriebsausstattung: Bestand.
Zugang Abschreibung..
667— 99 90 6 6 985 uö6 145 000,— 5 000,— 140 000,— 19 888,35
1 000,— 1 076,60 2 076,60
1 076,60
Eigene Aktien (Nennbetrag E.ℳ 25 000,2).ĩ.
In den Aktiven sind entha
lten:
a) Forderungen an Konzernunternehmen R.ℳ —,—
b) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes (R. “ —,—), an Geschäftsführer und an andere im § 14 Abs. 1 und 3 des Reichs⸗ gesetzes über das Kreditwesen genannte Personen und Unter⸗ nehmen gemäß gesetzlichem Formblatt vom 17. 1.1936/29. 9. 1937
Rℳ 54 364,45
c) Anlagen nach § 17 Abs. 1 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen
Eℳ 70.·527,—
„d) Anlagen nach § 17 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen 35
R.ℳ 159 888
Gläubiger: a) Seitens der Kundschaf
b) Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene
Gelder und Kredite (
d) Sonstige Gläubiger
Von der Summe
1. F.ℳ 1
2. R. ℳ 3 793 932,15 a
Von 2 werden
a) R.ℳ 1 020 327,7
b) R.ℳ 973 028,57
c) nℳ 1 800 575,8
d) E. —,— über Spareinlagen:
Steuergutscheinrechnung.
Aktienkapital ... a) Gesetzliche Reserven
Gewinn 194
V rbindlichkeiten aus Bür sowie aus Gewährlei
das Kreditwesen R.ℳ
Gesamtes haftendes Eigen
c) Einlagen deutscher Kreditinstitute .
a) mit gesetzlicher Kündigungsfriit. b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrisit —,—
Reserven nach § 11 des Reichsgesetzes ü er das Kreditwesen:
Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
ESumme der Aktiva 8 Passiva. tbei Dritten benutzte Kredite
898 “ Nostroverpflichtungen).. 48 272,50
—.—
5 693 727,10 5 693 722,10
„ ½ 3595 829 232232320
e †d entfallen:
794,95 auf jederzeit fällige Gelder
uf feste Gelder und Gelder auf Kündigung durch Kündigung oder sind fällig:
2 innerhalb 7 Tagen
darüber hinaus bis zu 3 Monaten
6 darüber hinaus bis zu 12 Monaten
12 Monate hinaus
. 58500 529,59
1A1X1X1X4X4X*“
.240 000,—
vpp) Sonstige (freie) Reserven nach 5 11 des Reichsgesetzes 221 000,— Sonstige Reserven: Beamtenunterstützungsfonds. Rückstellungen: Noch zu zahlende Steuern usw. .
.. 18 982,92 h
gschaften, Wechsel⸗ und Schecbbürgschaften
stungsverträgen (§ 131 Abs. 7 des Aktien⸗
gesetzes) R. ü 172 552,50 . Eigene Indossamentsverbindlichkeiten aus Rediskontierungen Kℳ —,— In den Passiven sind enthalten: a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen R.ℳ —,— b) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 des Reichsgesetzes über
6 248 523,18
c) Gesamtverpflichtungen nach § 16 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen R.ℳ 5 741 999,60
kapital nach § 11 Abs. 2 des Reichsgesetzes
über das Kreditwesen R.ℳ 1 086 000,—
Summe der Passiva
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1949.
745 446
2 803 702
168 673 23 200
7 623 213
506 523
23 200 650 000
461 000
90 000 74 206
76 283]2
7 8eens 13
Handlungsunkosten... Se“ Bankgebäude: Abschreibun
Vortrag . Gewinn „
Reinge
Gewinnvortrag von 1939
klärungen und Nachweise Geschäftsbericht, soweit er Dresdner
Die Dividende fü
Kassen erhoben werden.
Otto Klepper.
Nach dem abschließenden Ergebnis uns der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der v entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Dresden und Riesa, den 30. Januar 1941. Revisions⸗X Treuhand⸗G. m. b. H. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
anteilschein Nr. 14 unter Abzug der Kapi
In den Aufsichtsrat wurden wie
Riesa, und Herr Ziegeleibesitzer Alfred Haudel, Forberge.
Riiesa, den 5. April 1941. Der Vorstand.
5
Soll.
I6“
Geschäftseinrichtung: Abschreibung 1 Rückstellung für Soziale Zwecke...
Rℳ ₰ 142 978 52 125 947 62 5 000 — 1 076/70 3 250 —
76 283 23
Haben.
20 9 9 0 2 90
Zinsen, Provisionen und sonstige Erträgge.ẽ.
Dr. Glier, Wirtschaftsprüfer. r das Jahr 1940
Georg Thomas.
354 536 07
18 982 92 335 553 15
erer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund om Vorstand erteilten Auf⸗
wurde in der heutigen Hauptversammlung auf 7 % = R.ℳ 7,— für die Aktie zu Rℳ 100,— festgesetzt und kann gegen Gewinn⸗ talertragsteuer + Kriegszuschlag an unseren
dergewählt: Herr Kaufmann Georg Raffs,
Kurt Richter.
354 536 07
forderungen 123 342,66⸗ Sonstige Forderungen 85 402,57 Kassenbestände,
Postscheck⸗, Reichsbank⸗ guthaben. 305 296,39 16 Andere Bank⸗ 8 guthaben. 5 555 332,28 13 987 81
Posten der Rechnungs⸗ abgrenzung Aval 136 697,34
5s 201 58
25 978 772
Passiva. Grundkapital.. . Gesetzliche Rücklage. Rückstellungen. Verbindlichkeiten: Hypotheken⸗ und Renten⸗ schulden 1 303 245,70 Verbindlich⸗
keiten auf
Grund von
Warenliefe⸗
rungen u.
Leistungen 1 604 703,74 Sonstige Ver⸗ bindlichkeiten 436 318,52
16 764 000 2 000 000 2 047 495
5 ο 2&
abgrenzung ß3388 359 12
Gewinn:
Vortrag aus
1939. . 260 261,23 Gewinn in 1940. . 1 174 388,85 1 434 650 08
Aval 136 697,34. 25 978 772 95 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1940. y’ — Aufwendungen. Löhne und Gehälter... Soziale Abgaben... Abschreibungen a. Anlagen Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufs⸗ vertretungen Gewinn: Vortrag aus 1939. 260 261,23 Gewinn in 1940. 1 174 388,85
8
98 034 38
1 434 880 08 12 929 900 86
Erträge. Gewinnvortrag.. Warenrohertrag.. SI116“ Andere laufende Erträge. Außerordentliche Erträge.
260 261 23 12 178 062, 25 25 795 96 433 462 13 32 319,29
VBerlin, im März 1941. Kepa Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Heinrich Krull. Hermann Mesecke. Dr. Otto Stewens. Ewald Weinert. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ bericht erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. Berlin, im März 1941. 6 Deutsche Waren⸗Treuhand⸗ Aktien gesellschaft. ppa. Dr. Weiß, ppa. Dr. Merkelbach, Wirtschaftsprüfer. . Aufsichtsrat: Eugen Bandel, Berlin, Vorsitzer; Heinrich Althoff, Berlin, stell⸗ vertretender Vorsitzer; Dr. Hans Pilder, Berlin, stellvertr. Vorsitzer; Rudolph Karstadt, Schwerin i. M.; Hermann Münchmeyer, Hamburg.
Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen 1 redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und
Posten der Rechnungs⸗
3 512 341,03
12929 900 86
zwei Zentralhandelsregister⸗Beilagen). 8
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
—— Ee
Deutsches RNeich.
Elfte Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 16. April 1941. Bekanntmachung des Reichskommissars für die Behandlung feind⸗
lichen Vermögens über eingerichtete Verwaltungen von Grundstücken. . Anordnung zum Schutze des Handelsvertreter⸗ und Handels⸗ 8 1 Ver 1. April 1941.
nordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen
aus Porzellan. Vom 15. April 1941. ““ 1
Wirtschaftsteil in der Zweiten Beilage.
Amtliches.
Deutsches Reich.
8
Elfte Durchführungsanordnung
r Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren.
Vom 16. April 1941.
„Auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (Reichsgesetzbl. I. S. 2196) in der Fassung der Aenderungsverordnung vom 20. August 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1131) wird angeordnet:
§ 1 ebergrößen für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
(I) Benötigen Knaben, Mädchen, Kleinkinder oder Säug⸗ linge infolge überdurchschnittlicher Körpergröße Bekleidungs⸗ stücke, die nach den geltenden Vorschriften für die auf der Reichskleiderkarte des Kindes vermerkte Altersstufe nicht be⸗ stimmt sind, also sogenannte Uebergrößen, so kann auf Antrag das zuständige Wirtschaftsamt oder die zuständige Kartenstelle 8 iese Tatsache auf der Vorderseite der Reichskleiderkarte des betreffenden Kindes durch den Vermerk „Uebergröße“ unter Beifügung des Dienststempels bescheinigen. Bei der Antrag⸗ stellung muß das Kind anwesend sein; dies gilt nicht für Säuglinge. .(62) Wird beim Kauf bezugsbeschränkter Spinnstoffwaren ine mit Uebergrößenvermerk versehene Reichskleiderkarte vor⸗ elegt, so ist vom Verkäufer vor Abgabe jedes Bekleidungs⸗
stückes zu prüfen, ob eine Uebergröße benötigt wird. Falls
die Abgabe einer Uebergröße für erforderlich gehalten wird, st die benötigte Ware gegen die in der Reichskleiderkarte des ndes oder in dem dazugehörigen Katalog angegebene Anzahl on Bezugsabschnitten abzugeben. Vor Abgabe der Ware ist jedoch eine Uebergrößenbescheinigung nach der Anlage vom Verkäufer auszufertigen und von diesem sowie vom Käufer u unterzeichnen. Die Uebergrößenbescheinigung verbleibt 18 E1“ dient der höö nach Maß⸗ gabe nähe estimmungen der Rei für Klei 11“1“ g Reichsstelle für Kleidung L
Frauenkniestrümpfe. Frauenkniestrümpfe mit Gummirand dürfen gegen zwei
Bezugsabschnitte der Reichskleiderkarte für Frauen und ohne
eines Bezugsnachweises abgegeben und bezogen Gestrickte Socken für Männer und Knaben.
Gestrickte Socken mit einem Gewicht bis zu 80 g je — 8 Münagke urd, S dürfen gegen vier 8a Zgelschäsan und bezogen werden. and Knaben abgegeben § 4
Fehlerhafte Waren — Stoffreste — g raa. 1 und Kollektionsmuster⸗ ne Vorführkleider
(1) a) Fehlerhafte sowie angeschmutzte bezugsbeschränkte Cee erffevena die 86 a be eah eichnet und mit einem Preisnachlaß gegenüber dem Normal⸗ reis von mindestens 15 v. H. verkauft werden, dürfen für die Hälfte der für Normalware „vorgeschriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und be⸗ zogen werden. Keine Anwendung findet hierbei die Be⸗ stimmung, daß beim Bezug von Socken und Strümpfen auf ie Bezugsnachweise e und f der Reichskleiderkarte für Männer und von Strümpfen auf die Bezugsnachweise f nd g der Reichskleiderkarte für Frauen die erforderliche Abschnittszahl um 50 v. H. höher ist als beim Bezug auf die übrigen Bezugsnachweise dieser Reichskleiderkarten. b) Die Bestimmung, daß beim Bezug von Socken und
8 ö
Strümpfen der Verkäufer außer den Bezugsabschnitten auch
8
löbnis glaubhaft gemacht wird.
den entsprechenden Bezugsnachweis abzutrennen hat, gilt auch für den Bezug von Socken und Strümpfen II. und III. Wahl (mit Ausnahme von Frauenkniestrümpfen mit Gummirand, vgl. § 2).
RVe.) Fehlerhafte Strümpfe, die weder II. noch III. Wahl sind, sondern als sogenannte Nähware in den Handel ge⸗ bracht werden, dürfen gegen einen Bezugsabschnitt der Reichs⸗ kleiderkarte abgegeben und bezogen werden. Die Abtrennung eines Bezugsnachweises unterbleibt hierbei.
(2) Soweit auf die Reichskleiderkarte Meterware ab⸗ gegeben werden darf, können Meterreste, die in der Her⸗ stellung, in der Verarbeitung oder beim Handel angefallen sind, für die Hälfte der jeweils vorgeschriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und be⸗ zogen werden. Als Meterreste gelten Stoffabschnitte, die bei einer Stoffbreite bis zu 90 cm nicht über 1 m lang und bei einer Stoffbreite über 90 ecm nicht über 60 em lang sind. Reste unter 20 cm Länge dürfen ohne Bezugschein oder Reichskleiderkarte abgegeben und bezogen werden. Meter⸗ reste von Dekorationsstoffen und dichten Gardinenstoffen dürfen bezugscheinfrei abgegeben und bezogen werden, wenn sie nicht länger als 2 m sind.
(3) Stoffabschnitte, die fehlerhaft und in der Herstellung als sogenannte Fabrikationsabschnitte angefallen sind, können zu dem vierten Teil der jeweils vorgeschriebenen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarte abgegeben und be⸗ zogen werden. Abschnitte dieser Art, die weniger als 1 m lang sind, dürfen frei abgegeben und bezogen werden.
69 Getragene Vorföhrkleider und Kollektionsmuster, die mit einem Preisnachlaß von mindestens 25 v. H. verkauft werden können, dürfen für die Hälfte der jeweils vorgeschrie⸗ benen Anzahl von Bezugsabschnitten der Reichskleiderkarre abgegeben und bezogen werden.
Ausbesserung von Wirk⸗ und Strickwaren.
die Ausführung von Ausbesserungs⸗ und An aufträgen bei Wirk⸗ und Strickwaren hat der Auftragnehmer von der Reichskleiderkarte des Verbrauchers für je ange⸗ fangene 20 g verbrauchtes Garn einen Bezugsabschnitt ab⸗ zutrennen, höchstens jedoch die Hälfte derjenigen Anzahl von Bezugsabschnitten, die erforderlich wäre, um ein dem aus⸗ gebesserten bzw. angestrickten Stück entsprechendes Beklei⸗ dungsstück fertig zu kaufen. Uebersteigt der Garnverbrauch insgesamt 30 g nicht, so unterbleibt die Abtrennung von Bezugsabschni 1
5
Trauerkleidung.
(1) Als Trauerkleidung gelten für Frauen 1 schwarzes Oberkleid mit einem schwarzen Unterkleid, 1 schwarzer Rock mit einem schwarzen Unterkleid und mit einer schwarzen Bluse oder einem schwarzen Pullover; an Stelle des Oberkleides oder des Rockes mit Bluse ooder Pullover kann auch 1 schwarze Kittelschürze oder 1 schwarzer Kittel — in diesem Falle ohne das schwarze Unterkleid — ge⸗ wählt werden, 1 schwarzer Schal, G 1 Paar schwarze Handschuhe aus Spinnstoffen; Ssctcoff als Meterxware an Stelle der vorstehend auf⸗ geführten Kleidungsstücke in der erforderlichen Menge; für M 1 Faag Krawatte, aar schwarze Handschuhe a 2 Traue e tfen 1682) Trauerkleidung ist nicht bezugsbeschränkt. Sie darf frei, jedoch nur gegen eine Bescheinigung des für den Käu⸗ fer zuständigen Wirtschaftsamtes oder der zuständigen Karten⸗ stelle verkauft werden. Die Bescheinigung trägt folgenden Wortlaut: „Der 1 1 Ddie. . .. .. ist zum freien Kauf von Trauerkleidung berechtigt.
. Die Bescheinigung gilt bis zum .. . ....... Die Bescheinigung verliert 2 Monate nach dem Tage, an dem der Antragsteller Kenntnis vom Todesfall erlangt, ihre Gültigkeit. Auf der Bescheinigung ist vermerkt, was als nicht⸗ bezugsbeschränkte Trauerkleidung gilt. Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn dem Wirtschaftsamt ooer der Karten⸗ stelle der Sterbefall und das Verwandtschaftsverhältnis unter Vorlage amtlicher Bescheinigungen nachgewiesen wird. So⸗ fern es sich um Verlobte handelt, genügt es, daß das Ver⸗
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(3) Trauerkleidung darf gegen die im Absatz 2 erwähnte Bescheinigung nur an folgende Angehörige des Verstorbenen frei abgegeben und von diesen frei bezogen werden:
Ehegatten,
Eltern,
Schwiegerelterir,
Geschwister und deren Ehegatten
Kinder und deren Ehegatten, 8
sofern die Verlobung glaubhaft gemacht ird.
M(4) Auf der im Absatz 2 erwähnten Bescheinigung des Wirtschaftsamtes oder der Kartenstelle ist jeder Kauf von Trauerkleidung unter Angabe der gekauften Warenart und -menge sowie des Namens oder der Firma des Verkäufers, des Ortes und des Datums zu vermerken. Die Bescheinigung verbleibt dem Käufer, damit er ggf. in mehreren Geschäften kaufen kann.
.65) Der Käufer von Trauerkleidung hat dem Verkäufer eine schriftliche Empfangsbestätigung zu geben, in der Name und Anschrift des Käufers sowie Anzahl und genaue Waren⸗ bezeichnung der gekauften Ware anzugeben sind. Diese Empfangsbestätigung berechtigt zur Warenbeschaffung wie ein Bezugschein.
§ 7
8 Abrundung des Punktwertes.
Ergeben sich beim Verkauf bezugsbeschränkter Spinn⸗ stoffwaren bei der Berechnung des Junktwertes einer Ware Bruchteile eines Punktes, so sind die sich ergebenden Teil⸗ punkte, soweit sie einen halben Punkt oder mehr betragen, auf volle Punkte aufzurunden, soweit sie unter einem halben Punkt liegen, auf volle Punkte abzurunden. stehende Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.
§ 8 1
§ 1 dieser Durchführungsanordnung tritt am 1. Mai
1941, die übrigen Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft § 9
§ 6 der Sechsten Durchführungsanordnung zur Verord⸗ nung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 26. April 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 99 vom 27. April 1940) tritt am 30. April 1941, die übrigen Bestimmungen der Sechsten Durchführungs⸗
liegenden Anordnung außer Kraft. ¹ Berlin, den 16. April 1941. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Bauer. r. 8—
(Geburtsvatum) . ausgestellte, mit dem Übergrößenvermerk
(Ort) versehene Reichskleiderkarte bzw. Säuglingskarte Nrr. sind folgende Spinnstoffwaren verkauft worden:
Punktlisten⸗Nummer, Größe und Punktwert der tatsächlich verkauften Übergröße
Stück Punktlisten⸗Nummer bzw. und Warenart Meter Punktwert nach der für bzw. den Kauf verwerteten Kleiderkarte
Summe der verwerteten Kartenabschnite:
Summe der gutzuschrei⸗ benden Punkte:
A —
verkauften Spinnstoffwaren geprüft worden. Die unrichtige
Entgegen⸗
anordnung treten mit dem Tage der Verkündung der vor⸗
Die Notwendigkeit der Abgabe von Übergrößen ist für jede der Ausfüllung dieser Bescheinigung ist nach der Verbrauchsregelungs⸗ Strafverordnung vom 6. 4. 1940 (Reichsgesetzblatt I S. 1e strafbar. 8
Unterschrift des Verkäufers.
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