— Reichs, und Staatsanzeiger Nr 92 vom 22. April 1941. S. 4
8— Dampfer „Rauenfels“ an Order nach
Karachi ausgestellten Konnossemente
mit dem Märk: 1 1. W. M. & Co. Jullundur City via Karachi Made in Germany Nr. 70/135, 44 cases 22 casks cheap cutlery 14 613 kg, 2. A Sind Hijderabad via Karachi Made in’ Germany No. 15, 5 cases cheap cutlery 693 kg, werden bezüglich sämtlicher Ausferti⸗ gungen für kraftlos erklärt. Die An⸗ tragstellerin hat die Kosten des Ver⸗ fahrens zu tragen, jedoch ist das Be⸗ E“ gebührenfrei. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
12598] F 24/1941. Das Amtsgericht Bremen at am 15. April 1941 auf Antrag der Firma H. von Wichmann Kom.⸗Ges., Hamburg 1, Chilehaus B, folgendes Nusschlußureil erlassen: Unter Verur⸗ teilung der Antragstellerin in die Kosten erfahrens werden für kraftlos
: 1. Das am 14. Juli 1939 in Hamburg für den der Deutschen Dampf⸗ chifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bre⸗ nen gehörenden Dampfer „Marienfels“ n 88 nach Baghdad ausgestellte Konnossement Nr. 42 mit dem Märk: WUAIMA — Baghdad via Basrah — 50 — 688 — 38 Packgs. & 1 Case ron for Springs — 2004.8 kg — be⸗ züglich beider Ausfertigungen, 2. die am 5. August 1939 in Hamburg in je zwei Ausfertigungen für den der Deutschen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa”“ in Bremen gehörenden Dampfer „Wachtfels“ an Order nach Baghdad via Basrah ausgestellten Konnossemente, a) Konnossement Nr. 36 mit dem Märk: SABAIH — Baghdad via Basrah — 8 — 1 Kiste Motor- parts — 29 kg — 51 —56 — 6 Packgs. Iron for Springs 223 ng — 10—12 — 3 Packgs. dto. — 162.3 kg — SABAH — 18 — Baghdad via Bas- rah — 100 — 164 — 65 Packgs. Iron for Springs — 2149 kg — 20 — 1 — 87 — 87 Packgs. dto. — 2387.9 kg — b) Konnossement Nr. 39 mit dem Märk: S. S. INV — Baghdad via Basrah — 1 — 1 Case Motorcarparts — 52 kg — 2 — 1 Case dto. — 58 kg — 5 — 1 Case dto. — 24.5 kg —, c) Kon⸗ nossement Nr. 40 mit dem Märk: David Bros. — 524 — Baghdad via Basrah — 1 — 2 — 2 Cases Tools — 170 kg — 525 — 1 — 1 Case
Nipples — 49.4 kg — 525 — 2 —
1 Case Motorcarparts — 24 kg 525 — 3. — 1 Package Motorcar- parts — 14 kg — 525 — 4 — 1 Case Autoparts — 60.5 kg — 525 — 5 — 7. — 1 Case Oilcans — 194 kg —, d) Konnossement Nr. 41 mit dem Märk: I. S. — Baghdad via Basrah — 520 — No. 1/1 — 12 — 12 Cases Batte- ries 1028 kg —, e) Konnossement Nr. 42 mit dem Märk: J. B. Y. & N. — Baghdad via Basrah — 2 — 1 Case Tools — 43 kg — J. B. Y. J. & N. — Baghdad via Basrah — 1 — 1 Case Tools — 82 kg — Baghdad via Basrah — 39/516/1 — 1 Case Autoparts — 8 kg — Baghdad via Basrah — 39/516/2 — 1 Case Auto- parts — 19.6 kg — f) Konnossement Nr. 43 mit dem Märk: OBAYDA — 3 — Baghdad via Basrah — 3 — 1 Case Autoparts — 60.6 kg — 10 — 1 Case Advertising mutters 11 kg — 12 — 24 — 13 Cases Batte- ries — 469.7 kg — 4 — 8 — 9 2 Cases Autoparts — 53.9 kg 11 — 1 Case Autoparts — 30 kg — 25 — 1 Case Autoparts — 17 kg — 26 — 1 Case Autolamps — 24.7 kg — 27 — 1 Case Autoparts — 25 kg —, 9), Konnossement Nr. 74 mit dem Märk. TUAIMA — i9 — Baghdad via Basrah — 1 — 1 Case Cotter pins — 98 kg — 2 — 1 Case Rubber- ware — 159.— kg — 5 — 1 Case Motorparts — 11.8 kg — 39/E/11/t — 32 — 46 — 15 Cases Batteries — 567.6 kg — 39/E/17/T — 47 — 57 — 11 Cases Batteries — 517.2 kg — LTUAIMA — Baghdad via Basrah — 684 — 708 — Packgs. Iron for Springs 650 kg — T PA — Bagh- dad via Basrah — 1 — 1 Case Typr. Writer — 16.5 kg, und zwar die Kon⸗ nossemente Nr. 36 und 43 bezüglich der zweiten Ausfertigungen, die übrigen Konnossemente bezuͤglich sämtlicher Ausfertigungen. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen.
[2606] Amtsgericht M.⸗Schönberg, den 29. März 1941.
Kraftloserklärungs⸗Erkenntnis.
3 F 2/39. Nach fruchtlosem Ablauf der mit Beschluß vom 13. 9. 1939, G.-⸗Zl. 3 F 2/39, festgesetzten Angebots⸗ frist erklärt das unterfertigte Gericht über Antrag des Franz Mach in Eisen⸗ berg, March, folgende Wertpapiere für kraftlos: Lebensvers.⸗Pol. Nr. 65 831, lautend auf den Namen Franz Mach, Konditor in Eisenberg, der Landesver⸗ sicherungsanstalt in Brünn.
Dr. Lautner, Amtsgerichtsrat.
[2413] Aufgebot.
2 F 14 — 18/40. Durch Ausschlußurteil vom 8. April 1941 sind die Spar⸗ kassenbücher: 1. Nr. 23 643, ausgestellt von der Kreissparkasse in Siegburg, lautend auf Maria Quabeck in Ober⸗
v lar, über 131,24 N.ℳ, 2. Nr. 21 736, ausgestellt von der Kreissparkasse in Siegburg, lautend auf Maria Quabeck
in Oberlar, über 295,55 R.ℳ; die Auf⸗ wertungssparkassenbücher: 3. Nr. 14 140, ausgestellt von der früheren Städtischen Sparkasse Siegburg, lautend auf Adolf Hausen in Niederpleis, über 62,26 HR ℳ, 4. Nr. 14 141, S. von der frü⸗ heren Städtischen Sparkasse Siegburg, lautend auf Katharina Hausen, in Niederpleis, über 547,09 ℳ, 5. Nr. 14 142, ausgestellt von der früheren Städtischen Sparkasse Siegburg, lau⸗ tend auf Heinrich Hausen in Nieder⸗ pleis, über 274,57 F. ℳ, 6. Nr. 14 143, ausgestellt von der früheren Städtischen Sparkasse Siegburg, lautend auf Theo⸗ dor Hausen in Niederpleis, über 47,25 . ℳ, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Siegburg 2.
[2604]
15 F 11/41. Durch Ausschlußurteil vom 9. April 1941 sind die beiden Wechsel vom 7. April 1939 über je 100,— Zl., Aussteller: Kaufmann An⸗ ton Gaida in Schwientochlowitz, O. S., Verfalltag 7. September 1939, an die Order der Slaska Centrala Mleczarska in Kattowitz für kraftlos erklärt worden.
Königshütte, O/S, 16. April 1941.
Das Amtsgericht.
[2607] 10. F. 6/40. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 9. April 1941 ist auf Antrag der Kokerei⸗Ver⸗ einigung G. m. b. H. in Kattowitz der am 12. August 1939 von J. Miko⸗ lajski in Posen ausgestellte und am 12. November 1939 fällig gewesene Wechsel über 200 Zloty für kraftlos erklärt worden. Posen, den 18. April 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[2601]
F. 1/40. Durch Ausschlußurteil vom 15. 4. 1941 ist der Hypothekenbrief des Amtsgerichts Falkenstein vom 16. 9. 1930 über die im Grundbuch für Ober⸗ lauterbach (Vogtl.) Blatt 19 Abt. III. Nr. 40 mit 45 für den Gutsbesitzer Karl Max Badstübner in Brunn (Vogtl.) eingetragen gewesene Hypothek von 6500 0ℳ für kraftlos erklärt worden.
Falkenstein (Vogtl,), 17. 4. 1941. 1G Das Amtsgericht.
[2608] Ausschlußurteil.
Durch Ausschlußurteil vom 16. April 1941 ist der verlorengegangene Brief über die im Grundbuch von Eckholt (Kreis Pinneberg) Band II Blatt 33. in Abteilung III unter Nr. 15 für den Straßenbahnführer Fritz Niemann in Altona eingetragene Hypothek von 575,— Goldmark für kraftlos erklärt worden.
Rantzau, den 16. April 1941. Das Amtsgericht.
[2612] Ausschlußurteil.
Im Namen des Deutschen Volkes! 5 F 16/40. In der Aufgebotssache der Ww. Wally Sara Groß in Mün⸗ chen, Kaulbachstr. 35 (Pension Inter⸗ national)), hat das Amtsgericht in Trier am 15. April 1941 durch den Amtsgerichtsrat Aldenhoff für Recht erkannt: Der über die im Grundbuche von Trier⸗Stadt Band 91 Blatt 3856 in Abt. III unter Nr. 7 auf dem Grundstücke Flur 15 Nr. 271/70 für die offene Handelsgesellschaft in Firma Eugen Groß und Co. in Trier eingetra⸗ gene Restkaufpreishypothek von 2200 Gℳ — zweitausendzweihundert Goldmark — gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt.
Trier, den 19. April 1941.
Amtsgericht.
[2613]
Durch Urteil vom 8. April 1941 ist der Eigentümer des Grundstücks, einge⸗ tragen im Grundbuch von Oberwetz, Blatt 47 Flur 8 Parzelle 79, Acker un⸗ term Furth, 6,88 a groß, als dessen bis⸗ heriger Eigentümer der Wilhelm Seipp in Oberquembach im Grundbuche ein⸗ getragen ist, mit seinem Rechte ausge⸗ schlossen worden.
Wetzlar, 8. April 1941. Amtsgericht.
[2614] “ 8
Durch Urteil vom 8. April 1941 ist der Eigentümer der Grundstücke, ein⸗ getragen im Grundbuch von Klein⸗ altenstädten Blatt 38 und Blatt 39, mit seinem Rechte ausgeschlossen worden. Wetzlar, 8. April 1941. Amtsgericht.
[2615]
Durch Urteil vom 18. April 1941 ist der Miteigentümer des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Hochel⸗ heim Band 12 Blatt 38 lfde. Nr. 10, als dessen bisheriger Miteigentümer der Friedrich Eckhardt aus Hochelheim im Grundbuche eingetragen ist, mit seinen Rechten ausgeschlossen worden.
Wetzlar, 18. April 1941.
3 Amtsgericht.
[24100 Kraftloserklärung.
Gemäß § 2361 II BGB. wird der am 8. Mai 1909 vom Notariat V Karls⸗ ruhe als Nachlaßgericht — G. T. B. Nr. 2 — erteilte Erbschein auf Ableben des Kaufmanns Paul Schrö⸗ der in Karlsruhe, gestorben am 26. März 1909 in Karlsruhe, für kraft⸗ los erklärt (I H 72/41).
Karlsruhe, den 4. April 1941.
Notariat I als Nachlaßgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen.
[2619] Oeffentliche Zustellung. Im Leaeeh des Deutschen Volkes! 2. R. 133/40. In Sachen der Haus⸗ Frau Gertrud Karpow geb. Nitz aus Cierplewo, Kreis Brom⸗ berg, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lindberg in Bromberg, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Michael Karpow, unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg durch den Landgerichts⸗ direktor Göhring für Recht erkannt: Die Ehe der Parteien wird geschieden. Der Beklagte hat die Schuld an der Schei⸗ dung. Die Kosten des Rechtsstreits wer⸗ den dem Beklagten auferlegt. “ Landgericht Bromberg.
[2621] Oeffentliche Zustellung.
2. R. 20/40. Der Dentist Robert Fust in Glogau, Lindenruher Straße 29, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Lehmann in Fraustadt, klagt gegen seine Ehefrau Stefanie Fust geb. Freund, z. Z. Toronto (Kanada) 173, Montorse ave, b. Ms. Laybourne, Beklagte, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1 b Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Glogau, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 107, auf den 20. Juni 1941, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Glogau, den 17. April 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[2622] Ladung.
5 b R 225/40. Frau Elsa Anna Elfriede Hermann geb. Thiele klagt gegen ihren Ehemann Johann Her⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: 26. Juni 1941, 9 ½ Uhr, vor dem Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [2625] Oeffentliche Zustellung.
4 R 34/41. Die Ehefrau Johann Klein, Maria geb. Bork, in Buß / Saar, Hermann⸗Göring⸗Straße 76, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Winter in Saarlautern, klagt gegen ihren Ehemann Johann Klein, prüher in Buß/ Saar, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, das Land⸗ gericht wolle die am 14. September 1923 vor dem Standesbeamten in
Essen⸗Ruhr geschlossene Ehe der Par⸗ teien aus alleinigem Verschulden des Beklagten scheiden und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreites auf⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Perhund ung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Saarbrücken, Langemarckstraße Nr. 17, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 11, auf den 11. Juni 1941, 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Saarbrücken, den 31. März 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[2626] Oeffentliche Zustellung.
4 R 120/40. Der Betriebsassistent Sergei Balk, russischer Edelmann aus Neunkirchen /Saar, Andreasstraße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt gegen seine Ehefrau Sergei Bal Roots, z. Zt. unbekannten Aufenthalts⸗ orts, wegen Ehescheidung mit dem An⸗ trage, das Landgericht wolle die zwischen den Parteien am 1. 9. 1919 in der Alt Kiewer Wassili⸗Kirche vor dem Oberpriester Nikolaus Rybtschinsky und dem Diakonus Anton Basilewitsch in Kiew Ehe scheiden und die Kosten des Verfahrens der Beklag⸗ ten zur Last legen, evtl. die Kosten gegeneinander aufheben. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken, Langemarckstraße Nr. 17, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 11, auf den S. Juli 1941, 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigter ver⸗ treten zu lassen. 1—
Saarbrücken, den 5. April 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[2627] Oeffentliche Zustellung.
Der Korbmacher Friedrich Maag in Nienburg, Weser, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Wöhlking, Nienburg, Wejer, klagt gegen seine Ehefrau Elisa⸗ beth Maag, geb. Linseck, früher in Castrop⸗Rauxel, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung mit dem
Antrage, die am 3. Februar 1940 vor
dem Standesamt Nienburg, Weser, ge⸗ schlossene Ehe der Parteien zu scheicen und die Beklagte für den alleinschuldi⸗ gen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Verden, Aller, Johanniswall, Zimmer Nr. 48,
8 auf ben 26. Juni 1941, 9 ½ Uhr,
Landgericht Hamburg, Zivilkammer 5b.
mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Verden, Aller, den 10. April 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [2618] Oeffentliche Zustellung.
Der Brunnenwart Georg Nixel in Ansbach, König⸗Ludwig⸗Promenade 27, als Vormund der am 21. März 1935 geborenen Anna Margareta Binder, Tochter der ledigen Dienstmagd Marie Binder von Rügland, klagt gegen den Dienstknecht und Schäfer Hans Keller, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Odenthal, Scherf, Nr. 761, Rheinisch Bergischer Kreis, wegen Feststellung der Vaterschaft und Zahlung von Unterhalt mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen: 1. festzustellen, daß der Be⸗ klagte der Vater des von der ledigen Dienstmagd Marie Binder von Rügland am 21. 3. 1935 in Rügland unehelich geborenen Kindes Anna Margareta Binder ist, 2. dem Kinde von der Geburt bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres den Unterhalt durch Ent⸗ richtung einer an den Vormund zu leistenden, je für drei Monate voraus zu zahlenden Geldrente von vierteljährlich 75,— Rℳ zu esan. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Bensberg auf den 14. Juni 1941, vormittags 10 Uhr, geladen.
Bensberg, den 17. April 1941.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[2628] Anuordnung. Eigentümer der Grundstücke Hs. Nr. 146 a, b und c an der Johannis⸗ straße in Nürnberg, Stgde. Schniegling Pl. Nr. 100 % und Stade. Wetzendorf Pl. Nr. 346 ⁄28, sind je zur Hälfte: a) der Kaufmann Alfred Israel Ull⸗ mann, früher in Nürnberg, dann in Stockholm, jetzt in Nordamerika; b) der Kaufmann Heinrich Israel Leiter, früher in Nürnberg, jetzt im Ausland. Die Grundstücke wurden durch Kauf⸗ vertrag vom 24. Januar 1941 (URr. 75 des Notars Justizrats Karl Reinfurt in Nürnberg, Fleischbrücke 10/11) zum Preise von 45 000 N.ü an die bffens Handelsgesellschaft in Firma „Fraas u. Co. vorm. Leiter u. Ullmann“ in Nürnberg, vorbehaltlich der nas träg⸗ lichen -Genehmigung des Grundstücks⸗ miteigentümers Alfred Israel Ullmann oder des für diesen aufzustellenden Treuhänders, verkauft. Gemäß §§ 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird dem Kaufmann Alfred Israel Ull⸗ mann aufgegeben, die Veräußerung der oben bezeichneten Grundstücke in öffent⸗ licher oder öffentlich beglaubigter Ur⸗
Dr. Fritz Dietz, Saarbrücken 3, klag f
Valentina Tenn’'s Tochter Liesel geb. G
kunde längstens innerhalb eines Mo⸗ nats von der Bekanntgabe dieser An⸗ ordnung an zu genehmigen. Die Zu⸗ stimmungserklärung zur Veräußerung ist bis zum Ablauf der gesetzten Frist beim Oberbürgermeister der Stadt der Reichsparteitage Nürnberg zur Geneh⸗ migung der Grundstücksveräußerung nach § 8 der VO. vom 3. 12. 1938 ein⸗ zureichen. Die Kosten dieser Anordnung
t der Grundstücksmiteigentümer Ull⸗ mann zu tragen. Für die Anordnung wird eine Gebühr von 10 Rℳ nebst einem Zuschlag von 20 % angesetzt. Gegen diese Anordnung steht dem Be⸗ troffenen binnen zwei Wochen nach Be⸗ kanntgabe im Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre (schriftlich oder zu Niederschrift) beim Regierungspräsiden⸗ ten in Ansbach einzureichen. insbach, 29. März 1941. 1 Der Regierungspräsident.
J. A.: v. Kleinschrod
[2629] Anordnung. 11““
Als Eigentümer des Grundstücks Hs.⸗-Nr. 10 an der Tiefäckerstraße in Nürnberg (Stgde. Mögeldorf Pl.⸗Nr. 232) sind im Grundbuch eingetragen: 1. Paul Iglauer, Kaufmann, in fort⸗ gesetzter Gütergemeinschaft mit seinen Kindern: 2. Luise Edith Iglauer, 3. Helene Henriette Iglauer, 4. Ernst Heinrich Iglauer, sämtlich in Nürn⸗ berg vaßfe eft Durch Bekanntmachung. des RMin. d. J. v. 15. 7. u. 8. 8. 1940, veröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 168 u. 188, wurden die unter Ziff. 1 u. 4 genannten Grundstücks⸗ miteigentümer ausgebürgert und ihr Vermögen beschlagnahmt. Mit weite⸗ rer Bekanntmachung vom 14. 10 u. 18. 11. 1940, veröffentlicht im Reichs⸗ anzeiger Nr. 244 u. 274, wurde ihr Vermögen als dem Deutschen Reich für verfallen erklärt. Eigentümer des vor⸗ bezeichneten Grundstücks sind nunmehr das Deutsche Reich und die unter Ziff. 2 u. 3 genannten Personen. Das Grundstück wurde durch Kaufvertrag vom 24. 2. 1941 (URNr. 171 des No⸗ tars Justizrats Dr. Löhe in Nürnberg) in zwei Teilflächen zum Preise von zu⸗ sammen 55 000 Rℳ an: a) die Kauf⸗ de gece en Emma Meyer in Nürn⸗ berg, Eberhardshofstr. 1, b) den Kauf⸗ mann Siegfried Schuhmann daselbst, Kaulbachplatz 13, de88e C. der nachträglichen Genehmigung der Grund⸗ stückseigentümer verkaus Gemäß §8§ 6 u. 2 der . jüber den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird: 1. der nunmehr verehelichten
Luise Edith Sara Ullmann, geb. Ig⸗
lauer, Kaufmannsehefrau, seit 30. 1. 1934 abgemeldet nach Straßburg, 2. der gleichfalls jetzt verehelichten Helene Hen⸗ riette Sara Bergmann, geb. Iglauer, Kaufmannsehefrau, jetzt in Amerika, aufgegeben, die Veräußerung des be⸗ zeichneten Grundstücks in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde längstens innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu genehmigen. Die Ehemänner der Vorgenannten: die Kaufleute Siegfried Israel Ullmann und Karl Israel Berg⸗ mann, haben innerhalb der gleichen Frist ihre Zustimmung zum Kaufver⸗ trag in öffentlicher oder öffentlich be⸗ glaubigter Urkunde zu erklären. Die Zustimmungserklärungen sind bis zum Ablauf der gesetzten Frist beim Ober⸗
parteitage Nürnberg zur Genehmigun der Gründstücsverfußerung nach § 8 der VO. vom 3. 12. 1938 einzureichen. Die Kosten dieser Anordnung haben die zuletzt genannten 11312 tümerinnen gesamtverbindlich zu⸗ tragen. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 20 Rℳ samt einem Zuschlag von 20 % angefetzt. Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger Beschwerde an den Reichswirt⸗ schaftsminister in Berlin zu. Die Be⸗ schwerde wäre (schriftlich oder zu Niederschrift) beim Regierungspräsi denten in Ansbach einzureichen. Ansbach, 29. März 1941. Der RNegierungspräsident J. A.: v. Kleinschrod.
[2630] Anordnung. Eigentümerin des Anwesens Nr. 7 am Prinzregentenufer in Nürn⸗ berg, Stgde. Gärten b. Wöhrd, Pl. Nr. 3 ¾¼, ist die Fabrikbesitzerswitwe Babette Sara Baer, früher in Nürn⸗ berg, jetzt in Brüssel. Im Grundbuch sind laut Erbfolgevermerks folgende Nacherben eingetragen: 1. Hans Israel Baer, fr. Kaufmann in Fürth, ausge⸗ wandert nach England, jetzt ügesnch in Brüssel, 2. Herbert Israel Baer, fr. Kaufmann in Fürth, jetzt in Brüssel⸗Ixelles, 3. Edith Seemann, geb. Baer, Kaufmannsehefrau, fr. in Nürnberg, jetzt in Croydon bei London Das Anwesen wurde durch Kaufvertra vom 27. Mai 1940 (URNr. 1180 des Notars Justizrats Wilhelm Hoffmann
fiskus Heer — vorbehaltlich der nach⸗ träglichen Genehmigung der Beteiligten oder eines noch zu bestellenden Treu⸗ händers verkauft. Der Babette Sara Baer wurde durch meine Anordnung
Nürnberg längstens innerhalb eines Monats nach Be⸗ kanntgabe der Anordnung zu veräußern. Weiter wurden durch meine Anordnung vom 22. 1. 1941 Nr. 2085 da 20 die vorgenannten Nacherben aufgefordert, der “ des Anwesens inner⸗ halb einer gleichlangen Frist zuzustim⸗ men und die Löschung des Nacherbfolge⸗ vermerks im Grundbuch zu bewilligen. Gleichzeitig wurde dem Ehemann der Edith Seemann, dem Kaufmann Hans Israel Seemann in Croydon, aufge⸗ 1 der Erklärung seiner Ehefrau is zum Ablauf der gesetzten Frist zu⸗ zustimmen. Sämtliche Beteiligten sind der Aufforderung nicht nachgekommen. Gemäß §§ 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom à 12. 1938 wird mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers nun⸗ mehr der Bankbeamte Hans Walter in Nürnberg, Lödelstr. Nr. 3, zum Zwecke der Genehmigung des Kaufvertrages mit sofortiger Wirksamkeit als Treu⸗ sünder mit Veräußerungsvollmacht be⸗ tellt. Die Kosten dieser treuhänderischen Tätigkeit sowie die Kosten des Ver⸗ fahrens zur Bestellung des Treuhänders hat die Grundstückseigentümerin zu tragen. Die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders und die Höhe der ihm zu erstattenden Auslagen erfolgt nach Abschluß der treuhänderischen Tätigkeit durch den Regierungspräsidenten. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 30 Rℳ nebst einem Zuschlag von 20 9% angesetzt. Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei ochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Stagtsanzeiger Be⸗ schwerde an den Reichswirtschafts⸗ minister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräfi⸗ denten in Ansbach einzulegen. . Ansbach, 1. April 1941.
Der Regierungspräsident. J. A.: v. Kleinschrod.
gegeben, ihr Anwesen sler Nr. 7 in
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8 den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag: —
Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg. “
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin.
Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und
8 “
einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).
bürgermeister der Stadt der Reichs⸗
in Nürnberg) zum Preise von 170 000 an das Deutsche Reich — Reichs⸗
vom 6. 5. 1940 Nr. 2085 da 734 auf⸗ Prinzregenten⸗
Ausgabe kosten 30 N¹h, einzelne Beilag gegen Barzahlung oder vor des Portos abgegeben. Fern
sprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Reichsbankgirokonto Verlin, 8 Nr. 1/1913
Nr. 93
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post hbö 9ꝗʒ ʒbN. monatlich 2,30 ℳ. ℳ einschließlich 0,48 2- Zeitungsgehühr, aber ohne) l⸗ Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 R.ℳ monatlich.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer
’ ttraße 32. Einzelne Nummern dieser die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraß 1A1*
herige Einsendung des Betrages einschließlich
2
Anzei e 8 1,10 . ℳ, einer dreigespa ,85 ℛℳ. — 1 SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf beschriebenem Papier völli ist darin auch anzugeben, welche Worte unterstrichen) oder durch
hervorgehoben werden so 8 vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 1
enpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten *₰ 1 92 mm breiten Petit⸗ Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin einseitig druckreif einzusenden, insbesondere etwa durch Fettdruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) een. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
—
Inhalt des amtlichen Teiles. 8 Deutsches Reich. Anordnung über die Einstellungsgehälter für kaufmännische und Verfallserklärung von beschlag⸗
Bekanntmachungen über die
nahmten Vermögen. 8 Bekanntmachungen des Reichsführers und Chefs der
Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung von aus⸗ ländischen Druckschriften im Inlandt. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Linz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Anordnung H 10 der Reichsstelle für Kohle über die endgültige Regelung der Hausbrandversorgung im Kohlenwirtschaftsjahr 1941/42. Vom 22. April 1941. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Teil I. Nr. 42.
Amtliches. Deutsches Reich.
Anordnung
über die Einstellungsgehälter für kaufmännische und technische 8 Angestellte.
In der letzten Zeit konnte wiederholt beobachtet werden, daß einzelne Angestellte, die nur unzureichend ihre Pflichten im Betrieb erfüllen, die Gelegenheit ihrer Freigabe durch den Betriebsführer benutzen, um höher bezahlte Beschäftigungen in anderen Betrieben anzunehmen. Der Angestellte dagegen, der treu und gewissenhaft seine Arbeiten erledigt und. den daher der Betriebsführer als für die kriegswirtschaftlichen Aufgaben seines Betriebes unentbehrlich ansieht, muß sich bei genauer Befolgung des allgemeinen Verbots von Lohn⸗ und Gehaltserhöhungen mit seinem bisherigen Gehalt abfinden und kann nicht höher bezahlte Beschäftigungen in anderen Betrieben suchen. Eine sich auf diese Weise herausbildende Vergünstigung derer, bei denen wegen ihres mangelnden Arbeitseifers ein Wechsel des Arbeitsplatzes nicht verhindert wird, gegenüber denen, deren gute Leistungen das Ausharren auf dem alten Arbeitsplatz unter den bisherigen Lohn⸗ bedingungen verlangen, ist eine so unerfreuliche und unge⸗ rechte Erscheinung, daß eine Abstellung dieser Mißstände zwingend geboten ist. 8
Auf Grund des § 5 Satz 1 der Zweiten Durchführungs⸗ bestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Ft wirtschaftsverordnung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2028) bestimme ich daher folgendes: 8
Soweit sich nicht aus einer Tarifordnung, Betriebs⸗
ordnung oder Anordnung des Reichstreuhänders oder Sonder⸗
treuhänders der Arbeit etwas anderes ergibt oder dieser nicht nach § 1 Abs. 3 der Zweiten Durchführungsbestimmungen zum Abschnitt III (Kriegslöhne) der Kriegswirtschafts⸗ verordnung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2028) ein anderes Gehalt zuläßt, sind im Bereiche der gewerblichen Wirtschaft und der fihihn Berufe kaufmännische und technische Angestellte einschließlich der Büro⸗ und Betriebsangestellten owie der Meister höchstens zu den Gehältern einzustellen, die 84 Betrieb am 16. Oktober 1939 — dem Tage des Inkraft⸗
tretens des allgemeinen Lohnstops — für die vom Angestellten
auszuübende Tätigkeit üblich waren.
Ils das Gefolgschaftsmitglied nicht zu einem Gehalts⸗ satz eingestellt wird, der sich zwingend aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anordnung eines Reichstreuhänders
oder Sondertreuhänders der Arbeit ergibt, hat der Betriebs⸗
führer des neuen Betriebes in dem Betriebe, in dem das Ge⸗ folgschaftsmitglied zuletzt beschäftigt wurde (Abgabebetrieb), dessen letztes Gehalt und die dort von ihm ausgeübte Tätig⸗ keit festzustellen. Der Betriebsführer des Abgabebetriebes hat — auf Verlangen schriftlich — die erforderliche Auskunft zu erteilen 1
III.
Ergibt sich dann aus dem Vergleich des vom Gefolg⸗ schaftsmitglied zuletzt bezogenen Gehaltes und des neuen Gehaltes gemäß Abschnitt I dieser Anordnung, daß das neue Gehalt höher ist als das zuletzt im Abgabebetrieb bezogene, so
hat der Betriebsführer dem Reichstreuhänder der Arbeit über
den Leiter des zuständigen Arbeitsamtes als dessen Beauf⸗ tragten Anzeige zu erstatten. Die Anzeige hat zu enthalten:
1. Genaue Anschrift des Abgabebetriebes,
2. das Gehalt, das das Gefolgschaftsmitglied im Ab⸗ gabebetrieb zuletzt bezogen hat, sowie dessen Tätigkeit in jenem Betriebe,
das Gehalt, das dem Gefolgschaftsmitglied im ein⸗ stellenden Betrieb nach Abschnitt I dieser Anordnung zustehen würde, sowie die von ihm hier auszuübende Tätigkeit. 8
Der Reichstreuhänder der Arbeit kann sodann das Gehalt, abweichend von den Vorschriften des Abschnitts I dieser An⸗ ordnung, rechtswirksam festsetzen. Macht er innerhalb von fünfzehn Tagen nach Eingang der Anzeige beim Leiter des zuständigen Arbeitsamtes als seinem Beauftragten von dieser Befugnis der Gehaltsfestsetzung keinen so ist das sich aus dem Abschnitt I dieser Anordnung ergebende Gehalt zu zahlen.
IV.
Ist ein betriebsübliches Gehalt nach Abchnitt I dieser Anordnung nicht feststellbar und “ sich auch aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anordnung eines Reichs⸗ treuhänders oder Sondertreuhänders der Arbeit kein ent⸗ sprechender Gehaltssatz, so ist für die ersten sechs Monate höchstens das im Abgabebetrieb zuletzt bezogene Gehalt zu gewähren. Der Reichstreuhänder der Arbeit kann jedoch auf einen Antrag, der beim Leiter des zuständigen Arbeitsamts als seinem Eö einzureichen ist, ein anderes Gehalt sela oder festsetzen. Diesem Antrage sind, soweit möglich, ie gleichen Unterlagen wie bei der Anzeige gemäß Abschnitt III dieser Anordnung beizufügen. Nach Ablauf von sechs Monaten kann, soweit nict der Reichstreuhänder der Arbeit etwas anderes bestimmt und soweit die entsprechenden Voraus⸗ setzungen nach Leistung, Alter, EBö“ usw. vor⸗ liehg das Gehalt dem betriebsüblichen Stand angepaßt
Zum Gehalt im Sinne dieser Anordnung gehören auch Leistungszulagen, Prämien, Gewinnanteile, Sachleistungen sowie Bezüge aller Art, die dem Angestellten im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis gegeben werden.
Umzugskosten dürfen vom einstellenden Betrieb nur insoweit erstattet werden, als Rechnungen über die durch den d bedingten notwendigen Auswendungen vorgelegt werden.
Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt oder sie umgeht, wird gemäß § 21 der Kriegswirtschaftsverordnung bestraft.
VII. Die Anordnung tritt am 1. Mai 1941 in Kraft. Sie gilt nicht in den Reichsgauen Danzig⸗Westpreußen und Warthe⸗ land sowie im Gau Oberschlesien.
Berlin, den 17. April 1941.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Syrup
Berkanntmachung.
Das Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörig⸗ keit verlustig erklärten Personen wird gemäß § 2 übf 1 des Gesetzes über den S Einbürgerungen und die Ab⸗ erkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt: Reichsanzeiger Nr. vom
Bekanntmachung vom
3. 11.1938 4. 1940
4.1940 5.1940
5.1940 5.1940 5.1940 121 5.1940 171 . 7. 1940 171 24. 7. 1940
1. 11.1938 257 30. 3. 1940 81 6.
3. 1940 85 5.1940 121
5. 1940 5.1940 5. 1940 5. 1940 7. 1940 7. 1940
1. Lubwig Hatz; .. 2. Max Engel ... 3. Johanna Sara Nathan,
EE“ 4. Otto Israel Rosenberg. 5. Charlotte Sara Rosenberg,
geb. Meyer .. .. 6. Horst Israel Rosenberg. 7. Werner Israel Rosenberg 8. Albert⸗Günther Rosenberg 9. Rosa Wilk, geb. Klein.. 17. 10. Emanuel Wilk... 118
Berlin, den 21. April 1941. Der Reichsminister des Innern.
29. 21.
11. 27.
21. 21. 21. 21.
121 121 121
27.
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1“
Bekanntmachung.
Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gem. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerun⸗ gen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörig⸗ keit und den Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. I S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt:
Bekanntmachung vom
Reichsanzeiger Nr. vom
Fritz Meyer Kramer .. 19. 12. 1938 298 22. 12. 1938 Bertha Kramer, geb. Ro⸗ Z“ Julius Israel Augapfel .
Rosa Augapfel, geb. Zucker⸗ eöö1ö““” Hermann Neumark . ..
. Ilse Neumark, geb. Bern⸗ hard 3 Alfred Neumark .
Ada Neumattt .
. Isidor Gerichteer..
. Edith Käthe Gerichter, geb. Iirnag“ Rosa Gerichter.. Renate Gerichter.. Alice Irene Mailänder, geb. Landmann, gesch. v“
14. Friedrich Israel Bilski .. Alice Sara Bilski, geb. Lachmann
16. Alexander Max Israe ““
17. Max Israel Weill..
18. Anna Sara Weil, geb. Weil
19. Fritz Ludwig Weil ...
20. Diedrich Schnurbusch ..
21. Alfons Israel Militscher.
22. Irene Sara Miilischer, geb., Glaser...
Berlin, den 21. April 1941.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.
298 258
22. 12.1938 3. 11.1939
19. 12. 1938 31. 10. 1939
258 262
31. 10. 1939 6. 11. 1939
.„ „
6. 11. 1939 262 6. 11. 1939 262 6. 11.1939 262
31. 1.1940 28
1. 1940 28 1. 1940 28
31. 31.
8 3.1940 5.1940 6. 1940
5. 1940 6.1940
6.1940 6.1940 6.1940 6.1940 . 7.1940 . 8.1940
8.1940
.1940 . 1940 . 1940 —. 1940 . 1940
. 1940
Bekanntmachung.
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der Schrift: „Seine Persönlichkeit / L'Homme Sein Werk’/Son Oeuvre. Festschrift zu seinem 70. Geburts⸗ tag von Ernest Bovet“, herausgegeben von der Schweizer Ver⸗ einigung für den Völkerbund, Verlag Paul Haupt, Bern, 1940, verboten. 8
Berlin, den 14. April 1941.
chsführer und Chef der Deutschen Polizei . 8 venr 10, ung Chef des Innern. 2
Bekanntmachunng. Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der Schrift: „Das Glaubensgespräch der Kirchen. Die zweite Weltkonferenz für Glauben und Kirchen⸗ verfassung, abgehalten in Edinburgh vom 3. bis 18. August 1937.“ Bearbeitet von Leonhard Hodgson, D. D. D. C. L., Cquon of Christ Church, Sekretär der es In deutscher ebersetzung herausgegeben von Ernst taehelin, theol. et phil., Prof. a. d. Universität Basel, Mitglied des etzungsausschusses, Zollikon⸗Zürich: Evangelischer Verlag A.⸗G., 1940, verboten.
Berlin, den 15. April 1941.
Der cg S zzh und Chef der Deutschen Polizei . im Reichsministerium des Innern.
A.: Duckart.
J. A.: Müller.