6. 7. 1938 und
Erste Beilage
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Frankfurt (Main), 21. April 1941. Amtsgericht.
[3176] Aufgebot. 1 13 F 3/41. Die Ww. Marie Bach⸗ städt in Frankfurt / Main⸗Süd, Laube⸗ braße 29 II, hat durch den Oberleutnant Josef Ebert, z. Zt. Kassel, Landes⸗ chützenersatz⸗Batl. 9, 2. Komp., Wittich⸗ aserne, das Aufgebot der abhanden ge⸗ kommenen Mäntel der 4 ¼ ’higen Gold⸗ pfandbriefe der Landeskreditkeffe Kassel Reihe 1 Buchstabe D Nr. 1065 über 500,— G6.ℳ und Buchstabe F Nr. 1687, 1688, 1689, 1690, 1691 über je 100,— Goldmark beantragt. Der Fr saben der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. November 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 126, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ 8. die Kraftloserklärung der Ur⸗ unden erfolgen wird. Kassel, den 16. April 1941. Amtsgericht. Abt. 13.
3172 8e des Deutschen Volkes!
6 F 65/39. In der Aufgebotssache des Theodor Dyck in Danzig⸗Langfuhr, Ulmenweg 1, hat das Amtsgericht in Danzig durch den Amtsgerichtsrat Dr. Beckmann für Recht erkannt: Die auf den Namen des Rentiers J. Dyck in Dirschau lautende Aktie Nr. 708 der Zuckerfabrik Neuteich A. G. (Nominal⸗ wert 250,— Gulden) wird für kraftlos erklärt.
Danzig, den 3. April 1941.
Das Amtsgericht. Abt. 6.
[3178]
Durch Beschluß vom 17. 4. 1941 ist der am 19. 11. 1892 in Alt Wilmsdorf Krs. Neisse, geborene Josef Au u. Hentschel für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. 12. 1931 festgestellt.
Patschkan, den 17. April 1941.
Das Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen.
[3183] Oeffentliche Zustellung.
2 R 8/41. Der Korbmacher Walter Birkfeld in Nordhausen, Klosterhof 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt
r. Herbert Weber in Nordhausen, klagt gegen die Ehefrau Frieda Birk⸗ feld geb. Hucke, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Nordhausen, auf Ehescheidung aus § 55 des Eheges. vom Schuldigerklärung der
7. Aktien⸗ gesellschaften.
[3195] Aga⸗Werke Aktiengesellschaft, Wien.
Einberufung der ordentlichen EEE für Montag, den 19. Mai 1941, 16 Uhr, in Wien, IV., Prinz⸗Eugen⸗Straße 72.
Tagesordnung:
1. Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates für das Jahr 1940.
2. Gewinnverteilung für das Jahr
1940. 3. Entlohnung des Aufsichtsrates.
4. des Aufsichtsrates.
5. Wahl der Abschlußprüfer für das laufende Geschüftsfahr
6. Allfälliges.
Die Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und die Ausübung des Stimmrechtes ist nach § 14 der Satzungen davon abhängig, daß die Aktionäre sich beim Vorstand späte⸗ stens am dritten Tage vorher über ihren Aktienbesitz ausgewiesen haben.
Wien, 22. April 1941.
Der Vorstand. Weydmann.
[3211] Askania⸗Werke Aktiengesellschaft, Berlin.
Einladung zu der am Freitag, dem 16. Mai 1941, 12 Uhr, in den Ge⸗ schäftsräumen der Gesellschaft in Ber⸗ lin⸗Mariendorf, Rathausstr. 42/49, stattfindenden zwanzigsten ordent⸗ lichen Hauptversammlung.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Jahresab⸗ schlussas vom 31. 12. 1940 sowie es Berichtes des Aufsichtsrates.
„Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.
.Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl von Abschlußprüfern für das Geschäftsjahr 1941.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder den Hinter⸗ legungsschein eines deutschen Notars oder einer Wertpapiersammelbank bis spätestens 13. Mai 1941 an
legen: bei der Gesellschaftskasse, Berlin⸗ Friedenau, Kaiserallee 86/89, bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin W S, Behren⸗ straße 32/33,
Beklagten. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Nordhausen auf den 17. Juni 1941, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu .
Nordhausen, den 18. April 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
1112121u1—“
Verluft⸗ und Fundfachen.
[3190] Bayerische Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank. Gemäͤäß 367 HGB. geben wir be⸗
kannt, daß sich der 4 7½ (7) ige Pfand⸗
brief unserer Bank Reihe 7 Buchst. 0
Nr. 42 214 zu ℳ 1000,— wieder vor⸗
gefunden hat.
München, den 19. April 1941. ie Direktion.
13189
das Leben des August Linow
innerhalb zweier Monate von
3
Der Versicherungsschein A 45 665 und Aufwertungsschein Aw 45 665 auf Herrn Friedrich Wilhelm w lautend, ist abhanden ge⸗ kommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie eute ab zur Vermeidung ihres Verlustes bei
uns geltend machen.
1 abhanden 38.
Magdeburg, am 22. April 1941. Magdeburger Lebens⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.
Versicherungsschein Nr. M. riedrich Kirchhoff
und wird kraft⸗
los, wenn er nicht binnen Monatsfrist
vorgelegt wird.
erlin, den 23. April 1941. Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.
6. Auslofung usw. von Wertpapieren.
13191] 3
4,5 % (6 %) Goldanleihe von 1927
Ankauf beschafft worden
der Stadt Mannheim. Die auf 1. August 1941 ällige 4. Tilgungsrate obiger Anleihe im Betrage von 356 300,— Rℳ ist durch n; eine Aus⸗ losung findet daher in diefem Jahre
nicht statt.
Mannheim, den 21. April 1941. Der hüse t eis tcefiea47
bei der Deutschen Bank, Berlin W 8, Behrenstraße 9/13,
bei einer Wertpapiersammelbank,
bei der Deutschen Continental⸗ Gas⸗Gesellschaft, Dessan, Kava⸗ lierstraße 29/30.
Berlin, den 25. April 1941.
Der Vorstand.
[3252]
Deutsche Gartenbau⸗Kredit Alktiengesellschaft.
Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft zu der am Diens⸗
tag, dem 27. Mai 1941, 15 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Hauses
des deutschen Gartenbaues, erlin⸗
Charlottenburg 4, Schlüterstr., Ein⸗
gang Nr. 39y, stattfindenden ordent⸗
lichen Hauptversammlung für das
Geschäftsjahr 1940 ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes, des Abschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr 1940 und des Prüfungsberichtes des Auf⸗ sichtsrates.
„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Geschäfts⸗ jahr 1940.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Bestellung des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.
Die Ausübung des Stimmrechts in
der Hauptversammlung ist davon ab⸗
hängig, daß die Aktien spätestens am vierten Tage vor der Hauptver⸗ sammlung, das ist spätestens am
23. Mai 1941, bei der Kasse der
Gesellschaft oder bei einer Wert⸗
papiersammelbank hinterlegt werden.
Das gesetzliche Recht der Aktionäre zur
Hinterlegung der Aktien bei einem
Notar bleibt unberührt.
Berlin, den 24. April 1941. Der Vorstand. Walter Graeber.
[3196] Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung der Vereinigten Braunschweiger Fleischwarenwerke Struck und Witte Aktiengesellschaft, Braunschweig⸗Gliesmarode.
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Sonn⸗ abend, den 17. Mai T, vor⸗ mittags 11,30 Uhr, in unsere Ge⸗ schäftsräume nach Braunschweig⸗Glies⸗ marode ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses nebst der Gewinn⸗ und “ 8n 1940 sowie des Geschä tsberichts
es Vorstandes neit dem Bericht
des dsgeshsrate. 2. assung über den Verlust
einer der folgenden Stellen zu hinter⸗
des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
Wahl zum Aufsichtsrat.
Wahl des Abschlußprüfers für 1941.
6. Verschiedenes.
Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, die ihre Aktien bzw. In⸗ terimsscheine oder den Hinterlegungs⸗ schein eines Notars bzw. den In⸗ terimsschein der Dresdner Bank, Filiale Braunschweig, spätestens am 11. Mai 1941 bei der Kasse der Gesellschaft hinterlegt haben.
Braunschweig⸗ Gliesmarode, 26. April 1941.
Vereinigte Braunschweiger Fleischwarenwerke Struck und Witte Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
den
[3217] Maschinenfabrik Andritz A. G., Graz⸗Andritz.
Einladung zu der am 23. Mai 1941, vormittags 11 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in Graz⸗Nord (Andritz), Reichsstraße 66, stattfinden⸗ den 41. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung der Aktionäre der Maschinen⸗ fabrik Andritz A. G.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1940 und Bericht des Vorstandes und Prüfungs⸗ bericht des Aufsichtsrates.
Beschlußfassung über die Herab⸗ setzung des Aktienkapitales um R.ℳ 800 000,— von H.ℳ 1 000 000,— auf Hℳ 200 000,— unter gleich⸗ Erhöhung um Reichsmark 00 000,— auf Rℳ 500 000,—, und zwar in der vereinfachten Form der 8§ 182 ff. des A. G. Die Herabsetzung erfolgt, um Wert⸗ minderungen auszugleichen, son⸗ stige Verluste zu decken und Be⸗ träge in die ordentliche Rücklage einzustellen, durch Zusammen⸗ legung der Aktien im Verhältnis
3 Die Erhöhung erfolgt gegen Bareinzahlung von 300 Stück Aktien zu Pℳ 1000,— Nennwert. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.
Genehmigung des Jahresabschlusses für 1940, in welchem die Kapitals⸗ herabsetzung und Erhöhung bereits berüücschtigt ist (§§ 188 bis 190
Entlastung des im Geschäftsjahr 1940 im Amt befindlichen Vor⸗ standes und Aufsichtsrates für die Zeit bis zum Ausscheiden aus ihren Aemtern.
5. Aenderung des § 4 Absatz 1, 2 und 5 der Satzung.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
Beschlußfassung über die Entlastung [3192] 1
Hirmer Zuckerfabrik gesellschaft, Hirm.
Mit Bezugnahme auf die am 10. De⸗ zember 1940, 10. Januar und 10. Fe⸗ bruar 1941 im Deutschen Reichsanzei⸗ ger veröffentlichten Aufforderungen zum Umtausch unserer Aktien wird mit⸗ geteilt, daß die Frist zur Einreichung
7. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941. Stimmberechtigt sind in der Haupt⸗ versammlung die Aktionäre, die ihre Aktien bei der Länderbank Wien A. G. oder bei deren Filiale Graz oder bei den in dem § 21 der Satzung genannten Stellen so rechtzeitig hin⸗ terlegen, daß zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Tage liegen. Der Vorstand.
[3197] Mechanische Weberei Fischen A. G., Sonthofen. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur diesjährigen or⸗ dentlichen Hauptversammlung, welche am Mittwoch, den 21. Mai 1941, vormittags 11 % Uhr, in den Räumen des Notariats II in Kempten abgehalten wird, höflich eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabs mit Bericht des Vorstan Aufsichtsrates. 2. Entlastung des Vorstandes und des Lüf ichtsrates. 3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ 4
lusses 1940 es und des
verwendung. Umwandlung der Rücklagen in freie Rücklagen. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941. Zur Teilnahme an der Haues. sammlung ist jeder Aktionär erechtigt. zur Ausübung des Stimmrechtes oder Stellung von Anträgen ist derjenigte Aktionäre berechtigt, welcher spätestens am vierten Werktag vor der anbe⸗ raumten Hauptversammlung, d. i. am 16. Mai 1941, bei der Gesell⸗ schaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei der Bayer. Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, Augsburg oder München, oder bei einer Wertpapier⸗ sammelbank seine Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammel⸗ bank hinterlegt und bis zum Schluß der Hauptversammlung daselbst beläßt. r Hinterlegung bei einer Hinter⸗ legungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hin⸗ terlegung ege⸗ für sie bei einem Kredit⸗ institut bis zur der Haupt⸗ ve gespetr. werden.
Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so ist die Bescheini⸗ gung der Hinterlegungsstelle spätestens zwei Tage vor dem Tag der Haupt⸗ versamamlung bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen.
Sonthofen, den 21. April 1941.
Mechanische Weberei Fischen
Aktiengesellschaft.
weckgebundenen
Der Vorstand. A. Oetter.
unserer Aktien bis zum 30. August 1941 einschließlich verlängert wird. Hirm, im April 1941. Hirmer Zuckerfabrik Aktien⸗ gesellschaft.
[3219] Niddaer Bank A.⸗G., Nidda. Einladung.
Wir beehren uns, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Sams⸗ tag, den 17. Mai 1941, abends 8 ½ Uhr, im, Gasthaus zur Krone Bes.: Hch. Rullmann) in Nidda statt⸗ 72. ordentlichen Haupt⸗
versammlung ergebenst einzuladen.
Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Berichts des Vorstandes und des Aufsichtsvates über das 1940.
.Vorlage der Vermögensaufstellung nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung er 31. Dezember 1940.
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
4. Aufsichtsratswahlen. 8
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Nidda, den 22. April 1941.
Der Vorstand.
Uhl. Reinhardt.
Seum.
3199]
Kölnische Gummifäden⸗Fabrik vor⸗ mals Ferd. Kohlstadt & Co., Köln⸗ Deutz.
Die Aktionäre werden zu der am Freitag, dem 23. Mai 1941, 12 Uhr, im Sitzungssaal der Dresd⸗ ner Bank in Köln, Unter Sochsen⸗ hausen 5, stattfindenden außerordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Diejenigen Aktionäre, die an der 11“ teilnehmen wollen, ahen nach § 15 der Satzung ihre Aktien oder die darauf lautenden Hin⸗ terlegungsscheine nebst Nummern⸗ verzeichnis eines deutschen Notars oder einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammel⸗ bank bis spätestens zum 15. Mai 1941 bei der Dresdner Bank in Köln, Unter Sachsenhausen 5, oder bei der Direktion der Gesellschaft in Köln⸗Deutz, Deutz⸗Mülheimer Straße Nr. 127/129, einzureichen.
Köln⸗Deutz, den 22. April 1941. Der Vorstand. Kauffmann. Draemann.
Rompf,
[3204] Maschinenfabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe & Sohn, Chemnitz.
Wir laden hiermit die Aktionäre un⸗
serer Gesellschaft zur 68. ordentlichen
Hauptversammlung ein, die am
21. Mai 1941, vorm. 12 Uhr, im
Sitzungszimmer der Sächsischen Bant,
Filiale Chemnitz, Fhenmhes. Kronen⸗
stbaße 24, stattfinden soll.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1940 und der Berichte des Vorstandes und Auf⸗ ichtsrates.
. * sschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrates. 8
3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
4. Aufsichtsratswahl. 8
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1940. “
Diejenigen Aktionäre, die in der
Hauptversammlung ihr Stimmrecht
ausüben wollen, haben ihre Aktien
spätestens am dritten Tage vor der
Hauptversammlung, also spätestens
am 17. Mai 1941, bis zum Ende der
Schalterkassenstunden entweder bei der Commerzbank Aktiengesellschaft,
Chemnitz, Leipzig, Berlin, Sächsische Bank, Chemnitz, Dres⸗ den, Leipzig, Dresbner Bank, öe Dres⸗ den, Leipzig, oder
bei der Gesellschaftskasse, Chem⸗ nitz, oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank
zu hinterlegen und bis zur Beendigung
der Hauptversammlung dort zu belassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die von diesem auszustellende Bescheinigung späte⸗ stens an dem Tage nach Ablauf der
Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗
schaftskasse einzureichen. 3 Die Hinterlegung bei einer Hinter⸗
legungsstelle wird dadurch Len t, daß
gcer .
die Aktien mit Zustimmun inter⸗ legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ Winstitun bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt werden.
Der Ausweis der Hinterlegung hat bei dem in der Hauptversammlung amtierenden Notar durch Vorlage der Hinterlegungsscheine zu erfolgen.
Chemnitz, den 22. April 1941.
Der Vorstand.
eetr gegs eeeret3
Säge⸗ und überlandwerk Hofheim A. G., Hofheim, Mainfr.
Einladung ergeht zur 20. ordent⸗ lichen Hauptversammlung der Säge⸗ und überlandwerk Hofheim A. G. für Freitag, 30. Mai 1941, um 14 Uhr nach Würzburg, Wallgasse 4 a, mit der
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vorstan⸗ des und des Berichtes des Auf⸗ sichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1940.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Entlastung des Aufsichtsrates uns Vorstandes.
4. Bestellung eines Abschlußprüfers.
Zur Teilnahme ist jeder Aktionar ve⸗
rechtigt, der spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung seine Aktien bei der Gesellschaft in Hofheim oder in Würzburg, Wallgasse 4 a, bei einem deutschen Notar oder einer Wert⸗ papiersammelbank oder bei der Stutt⸗ garter Bank in Stuttgart hinterlegt und in der Hauptversammlung die Be⸗ stätigung vorlegt, daß die Aktien bis zum Ende der Ha terlegt bleiben.
Würzburg, 19. April 1941. Der Vorstand. Reinhard.
[3212] — Heidelberger Straßen⸗ und Berg⸗ bahn⸗A. G., Heidelberg. 8 Die diesjähvige ordentliche Haupt⸗ versammlung findet am Donnerstag, den 15. Mai 1941, 16 Uhr, im Rathaus Heidelberg, großer Rathaus 1 saal, statt, wozu wir unsere Aktionäre höflichst einladen. 1 Tagesordnung: 1. Entgegennahme des Jahresab- chlusses, des Geschäftsberichts des orstands und des Berichts des Aufsichtsrats. 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
Aufsichtsrates.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das (55.) Geschäftsjahr 1941.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗
rechtigt, welche ihre Aktien spätestens
lung
in Heidelberg: bei der berger Banken,
in Fraukfurt/ M.: bei der Dresd⸗ ner Bank oder der Frankfurter
Bank als Effektengirobank hinterlegt und bis zur Beendigung der ZI“ dort belassen
ie Aktien sind mit doppeltem Num⸗ mernverzeichnis während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.
Die Aktien können mit gleicher Frist auch bei einem deutschen Notar hin⸗ terlegt werden, jedoch ist die Anmel⸗ dung dieser Aktien spätestens am drit⸗ ten Tage vor der Hauptversamm⸗ lung bei der Gesellschaft zu bewerk⸗ stelligen.
Heidelberg, den 18. April 1941.
Der Vorstand. Bergmaier.
[3202] Bekanntmachung.
An unsere Aktionäre ergeht hiermit Einladung zur Teilnahme an der 21. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 30. Mai 1941, um 14 ½ Uhr in unser Verwaltungs⸗ gebäude in Würzburg, Wallgasse 4 a, mit folgender
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses für
das Geschäftssahr 1940 und des
Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Aufsichtsrates hierzu.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung. 1
3. Entlastung des Aufsichtsrates und
Vorstandes. 4. Bestellung eines Bilanzprüfers fur das Geschäftsjahr 1940.
Aktionäre, welche an der Hauptver⸗ sammlung teilnehmen wollen, müssen bis spätestens 27. 5. 1941 bei der Gesellschaftskasse, einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammel⸗ bank oder in einer Geschäftsstelle der Bayerischen Staatsbank in Mün⸗ chen, Würzburg, beim Bankhaus Ge⸗ brüder Bethmann in Frankfurt a. Main oder bei der Stuttgarter Bank in Stuttgart in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer PCertpapier⸗ sammelbank über einen Anteil im Sammelbestand der Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort liegen lassen. b Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist der von der Hinterlegungsstelle auszustellende Hin⸗ terlegungsschein spätestens einen Tag nach dem Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschafts⸗ kasse einzureichen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden.
Würzburg, 19. April 1941. überlandwerk Mainfranken L. G.
Der Vorstand.
Reinhard. Rohrbacher.
zwuptversammlung hin⸗
3. Entlastung des Vorstandes und des
drei Tage vor der Hauptversamm⸗
Gesen⸗ schaftskasse oder einer der Heidel⸗ G
ben.
8111“3“
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post 3 , 8 „ monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛ ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne aült Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛQ ℳ monatlich.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ℛ, einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
Anzei
SW 68, Wilbelmstraße 32. beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, st darin auch anzugeb unterstrichen) oder dur⸗ hervorgehoben werden so vor dem Einrückungstermin bei
fünfgespaltenen 55 mm breiten 82 breiten Petit⸗ enstelle Berlin auf einseitig insbesondere welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) — Befristete Anzeigen müssen 3 822 der Anzeigenstelle eingegangen sein.
enpreis für den Raum einer ile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm ,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt an die Anz
Alle Druckaufträge sin
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Berlin, Sonnabend, den 26. April, abends
—
Postscheckronto: Berlin 41821 1 94 1
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
“ über die Einziehung von Gasbrand⸗(Gasödem⸗)
Serum.
Nachtragsverfügung der Einziehungsverfügung der Geheimen Staatspolizei Linz, in Nr. 64/1941.
Zollordnung für den Freihafen Bremen vom 21. April 1941. .Ausführungsbestimmung zur Anordnung Nr. 20 des General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. 1
Berichtigung der Anweisung Nr. 5/1941 der Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung I — vom 9. April 1941, in Nr. 86/1941.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I. Nr.p-44.
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Gumbinnen über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
111 Aumtliches.
Deutsches Reich.
Einziehung von Gasbrand⸗(Gasödem⸗) Serum. RdErl. d. RMdJ. v. 16. 4. 1941 — IV g 1067/41-5543.
(1) Das Gasbrand⸗ (Gasödem⸗) Serum mit der Kontroll⸗ nummer 232 (wörtlich: „zweihundertzweiunddreißig“) aus der J. G. arbenindustrie AG., Abt. Behringwerke, in Marburg a. d. L. ist wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt. b (2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Süddeutschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.
— ——
Nachtragsverfügung. Die Verfügung vom 14. März 1941 — B. Nr. 2138/40 II E/Spi. —, veröffentlicht im Deutschen Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Staatsanzeiger Nr. 64 vom 17. März 1941, durch die das gesamte Vermögen des Juden Dr.⸗Ing. Rudolf Kle⸗ ment, geb. am 15. Februar 1881 in Krummau, und seiner Ehefrau, Irmar geb. Fischer, geb. am 24. Februar 1892 in Reichenau, zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsführer h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, beschlagnahmt und eingezogen wurde, wird dahin abgeändert, daß lediglich das beweg⸗ liche Vermögen zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsführer 1 und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, das unbe⸗ wegliche Vermögen aber Füsunften des Deutschen Reiches, vertreten durch den Rei hsminister der Finanzen, eingezogen wird. Linz/ Donau, den 22. April 1941. Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Linz. J. V.: Berger.
8 ollordnung 8
für den Freihafen Bremen.
Vom 21. April 1941.
„Auf Grund des § 44 Abs. 1 der Allgemeinen Zollordnung (A30) vom 21. März 1939 (Reichsministerialbl. S. 313) wird für den Freihafen Bremen die folgende Zollordnung
erlassen: 81 8
Umuumefang des Freihafens Zu § 5 Abs. 1 Ziff. 1 3G
Der Freihafen Bremen umfaßt den Europa⸗Hafen und
den Uebersee⸗Hafen. Seine Abgrenzung ergibt sich aus der
ollausschlusses
Verordnung über Aenderung des Gebiets des S. 504)
Bremen vom 7. August 1930 (Reichsministerialbl.
8 76
(i) Die Umfriedung darf ausnahmsweise auch bestehen
1. aus einem mindestens 2,50 Meter hohen eisernen
1““
gleitet sind oder wenn
dü aren, die nachweisli
Zaun in Verbindung mit einem starken Drahtnetz mit Maschen von 25 Zentimeter Länge und 6 Zenti⸗ meter Breite,
.2. aus einem mindestens 2,75 Meter hohen Holzzaun, 3 dessen Latten einen lichten Abstand von nicht mehr
als 6:0m haben. ) Wo die Zollgrenze an gesicherten Umfassungsmauern von Gebäuden entlang verläuft, bilden diese die Umfriedung. .(3) An den Außenkanten eines Teils der Südmole des Uebersee⸗Hafens und des Hochufers der Weser in Verlängerung der Nordkaje des Europa⸗Hafens wird von der Umfriedung des Freihafens durch einen Zollzaun abgesehen.
§ 3 Schiffsbedarf 1 8 Zu 88 28 und 31 ZG, §§ 46 und 51 A38, 0
(1) Aus den Lagern des Freihafens be ogener Schiffs⸗ bedarf darf an Bord von Seeschiffen aa und gebraucht werden, wenn die Schiffe nicht aufgelegt sind.
(2) Für die Lieferung von Schiffsbedarf sind Bestell⸗ zettel und Lieferzettel nach den Mustern A und B zu ver⸗ wenden. e aegen von den Mustern sind nur mit Ge⸗ nehmigung des Hauptzollamts Bremen⸗Hafen zulässig.
99 Für die Abgabe von Waren aus Schiffsbedarfslagern. des Freihafens gelten außerdem die Sonderbestimmungen der Anlage. 1 (4) Eine besondere schriftliche Erlaubnis des Hauptzoll⸗ amts Bremen⸗Hafen zum Handel mit Schiffsbedarf ist nicht er⸗ Bechrlach. wenn technischer Schiffsbedarf aus dem freien erkehr des Zollgebiets auf Grund schriftlicher Bestellungen an Reedereien oder Schiffe geliefert wird. 1“
§ 4 8 Beförderung Zu § 29 Z36, § 47 AZ30
(1) Waren dürfen innerhalb des Freihafens nur be⸗ fördert werden, wenn 5 von “ und dgl. be⸗ elege über ihre Herkunft und Be⸗
stimmung jederzeit vorgelegt werden können.
(2) Der Warenführer hat Waren, die im Freihafen einer Zollabfertigungsstelle oder einem Torposten zur weiteren Abfertigung oder zur Ablassung nach dem Zoll⸗ ebiet überwiesen sind, auf dem kürzesten Weg und unter LEinhaltung der festgesetzten Frist zu befördern und vorzu⸗ führen. Die Waren dürfen während der Beförderung nicht willkürlich verändert und ohne Genehmigung der Zollstelle weder umgeladen noch einem anderen Warenführer zur weiteren Beförderung übergeben werden. 3
§ 5 Kleinhandel Zu § 31 3G, § 50 A30
Zugelassene Kantinen, Speiseanstalten und dergleichen aus dem freien Verkehr des ollgebiets stammen, in kleinen Mengen (AZ30 § 50 Abs. 1 atz 1) erwerben und abgeben. “ 88 1“ 86 Versteigerungen Zu § 31 ZG, § 50 Abs. 5 AZ30
(1) Waren dürfen in kleinen Mengen (A30 § 50 Abs. 1 Satz 1) versteigert werden, wenn die Versteigerung im Europa⸗Hafen dem Zollamt Europa⸗Hafen, im Uebersee⸗ rsen dem Zollamt Uebersee⸗Hafen spätestens drei Tage vorher schriftlich angemeldet wird. In der Anmeldung sind anzu⸗ geben die Art, Menge und Herkunft der Waren, der Ort und die Zeit der Versteigerung und die Person des Versteigerers. Die nach Satz 1 zuständige Zollstelle kann die Versteigerung und die Zuführung der versteigerten Waren zur Zoll⸗ abfertigung überwachen lassen.
(2) Der Versteigerer hat über die Versteigerun eine Niederschrift zu fertigen, aus der die Namen und Anschriften der Erwerber und die Art und Menge der von diesen er⸗ worbenen Waren ersichtlich find;, Er hat die Niederschrift der nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Zollstelle binnen drei Tagen vorzulegen. Die Erwerber haben ebeseeea bis zum Ablauf des auf die Versteigerung folgenden Kalender⸗ jahrs aufzubewahren und auf Anfordern der nach Absatz 1 Satz 1 zuständigen Zollstelle vorzulegen.
Versendung von Mustern und Zu § 122 Abs. 5 A30
Aus dem “ darf niemand Muster und Proben, die nach 9 1 der llgemeinen Zollordnung zollfrei sind,
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durch die Post selbst oder durch andere an sich selbst im Zoll⸗ senden. Entsprechendes gilt für Muster und Proben, jie durch den Freihafen durchgeführt werden.
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Zollaufsicht Zu § 33 ZG, § 53 A30 Die Buchführung nach § 33 des Zollgesetzes ist im Frei⸗ hafen so einzurichten, daß neben Art und Menge der Waren
jederzeit der Lieferer und der Empfänger oder, wenn diese nicht bekannt sind, der Verfügungsberechtigte ersichtlich sind
Die Befugnisse des Hauptzollamts Bremen⸗Hafen nach den §§ 27 bis 33 des Zollgesetzes und den §§ 35 bis 53 der Allgemeinen Zollordnung sind zum Teil den Zollämtern Europa⸗Hafen und Uebersee⸗Hafen übertragen. Mitteilungen und Anträge auf Grund der bezeichneten Vorschriften sind grundsätzlich an diese Zollämter zu richten.
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Schlußbestimmungen (1) Für Ueberlassungsverträge über Grundstücke und Räume, die bereits vor dem 1. April 1939 abgeschlossen sind, gilt die nach § 27 des Zollgesetzes erforderliche Zustimmung als erteilt. (2) Diese Zollordnung tritt am 1. Mai 1941 in Kraft.
,21. April 1941.
Der Oberfinanzpräsident Weser⸗Ems. 8 Anl 8 (§ 3 Abs. 3 der Zollordnung den Freihafen Bremen) Sonderbestimmungen
für die Abgabe von Waren aus Schiffsbedarfslagern des 8 Freihafens Bremen. 8
Ziffer 1 Antrag auf Zulassung
(1) Wer Waren aus einem Lager im Freihafen an Schiffe liefern will, hat die Zulassung zum Handel mit Schiffsbedarf im Freihafen schriftlich beim Hauptzollamt Bremen⸗Hafen zu beantragen.
862) In dem Antrag sind anzugeben 1. die Waren, für die der Handel beantragt wird, nach der Benennung des Zolltarifs, 2. die Räume oder die Lagerplätze, die zur Lagerung der Waren dienen sollen. .—8683) Der Antrag ist in drei Ausfertigungen einzureichen. Es sind ihm Zeichnung und Beschreibung der Lagerräume in drei Stücken und, wenn die Firma des Antragstellers im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, eine beglaubigte Abschrift der Eintragung beizufügen.
Ziffer 2 Belegheft 11) Der Inhaber eines im Freihafen gelegenen Schiffs⸗ bedarfslagers hat die Genehmigungsverfügung, den Antrag, die Zeichnung und Beschreibun der⸗Lagerräume und alle das Schiffsbe slelhes betreffenden Schriftstücke des Haupt⸗ zollamts zu einem Belegheft zu nehmen.
(2) Der Zolloberbeamte, der die Zollaufsicht über das Schiffsbedarfslager ausübt, bestimmt den Platz, an dem das Belegheft und das nach Ziffer 4 zu führende Lagerbuch (Lagerkartei) aufzubewahren sind. 8 ““
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Ziffer 3 Aenderungsanzeigen Jede Aenderung der Lagerräume ist dem Haupt - amt Bremen⸗Hafen vorher schriftlich anzumelden und bedarf seiner Genehmigung. (2) Der Lagerinhaber hat außerdem jede Aenderung in seinen Rechtsverhältnissen dem Hauptzollamt schriftlich an⸗
zuzeigen. “ S 2