1941 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Nußbbaum, Hedwig, geb. Krämer,

24. Nußbaum, Magx,

1 Arthur Israel, 8 enfeld, Lilli Sara, geb. Hirsch, enfeld, Marion Sara, senfeld, Edith Sara, enfeld, Herbert Israel, enfeld, Inge Sara,

8 enthal, Paul Israel, 2. Rosenthal, Ida Sara, geb. Stern, .Selo, Georg Ifrael,

Selo, Agnes Sara, geb. Cohn,

Stern, Abraham Israel,

.Stern, Marie Sara, geb. Ebstein, .Ungar, Leonore Sara, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Ver⸗ bindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der

Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗

keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. I

S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 2. Mai 1941. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.

Bekanntmachung.

Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gem. § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürge⸗ rungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörig⸗ keit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt:

Bekanntmachung Reichsanzeiger vom Nr. vom

Korach, Alfred... 31. 7. 1939 177 3. 8.1939 Korach, Käthe, geb. Jacob⸗ sohn, verw. Maier.. 31 Eichwald, Kurt.. Eichwald, Herta Sara, geb. Pommer 4 10. 7. 1940 161 . Weil, Theodor Israel.. 10. 7. 1940 161 3. Levy, Fritz Israel.. 7. 8. 1940 187 Levy, Anni Sara, geb. Gl1“ 7. 8. 1940 187 8.1940 Schwersenz, Manfred.. 27. 8. 1940 202 29. 8. 1940 .Steinhardt, Fritz .... 2. 10. 19490 233 4. 10. 1940 . Steinhardt, Edith⸗Isabella 2. 10. 1940 233 4. 10. 1940 Steinhardt, Gerhard⸗Heinz 2. 10. 1940 233 4. 10. 1940 Sternberg, Kurt Israel. 5. 11.1940 263 8. 11.1940 . Sternberg, Liesbeth, geb. Buhha“ . Goldschmidt, Simon Ifrael . Goldschmidt, Ernst.. Goldschmidt, Walter. Guttmann, Alfred Israel. Guttmann, Eva, geb. Alschewsky 20. 11. 1940 276 23. I11. 1940

Berlin, den 30. April 1941. Der Reichsminister des Innern. v“

7. 1939 177 7. 1940 161

8.1939 7.1940

. 7. 1940 . 7. 1940 8.1940

5. 11.1940 263 S8. 11.1940 20. 11. 1940 276 23. 11.1940 20. 11. 1940 276 23. 11.1940 20. 11.1940 276 23. 11.1940 20. 11. 1940 276 23. 11.1940

2„ 2 2

XMBGBGBekanntmachugg.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Bekanntmachung vom 2. Mai 1941 (Reichsanzeiger Nr. 101 vom 3. Mai 1941, Reichssteuerblatt S. 320) für die Umsätze im April 1941 wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr.

Staat Einheit Rℳ

Britisch⸗Hongkong Britisch⸗Straits⸗

Settlements Chile 100 Pesos China 8 100 Yuan 100 Pesos 100 Pesos Peru 100 Soles Union der Sozialisti⸗ schen Sowjetrepubliken 100 Sowjetrubel

Berlin, 5. Mai 1941.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

———

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung es Reichsministers des Innern vom 2. Mai 1941 zum Schutze gegen die ansteckende Schweinelähme (Teschener Krankheit).

Zum Schutze gegen die ansteckende Schweinelähme wird auf Grund der §§ 18 ff. und 79 Abs. 2 VG. vom 26. Juni 909 (RGBl. S. 519) folgendes bestimmt:

81 In den Reichsgauen der Ostmark, in den Regierungs⸗ ezirken Karlsbad und Troppau sowie im Kreise Teschen sind n gewerbliche Schlächtereien ene ührs Schweine spätestens an dem auf den Einfuhrtag folgenden Wochentag abzu⸗ schlachten. § 2

) In den Reichsgauen der Ostmark, in den Regierungs⸗ bezirken Karlsbad und Troppau sowie im Kreise Teß

61,88

116,16 10,00 13,44

143,00 51,49 38,46

00202œC od

Schweine als der ansteckenden Schweinelähme verdächtig zu behandeln und gh entseuchen, wenn nicht der Fleischbeschau⸗ ierarzt mit Sicherheit das Vorliegen der ve Schweinelähme ausschließt. Bei Genußuntauglichkeit sind iese Teile unschädlich zu beseitigen. (2) Ställe, Schlachträume, Gegenstände usw., die mit notgeschlachteten Schweinen, bei denen durch den Fleisch⸗ autierarzt der Verdacht der ansteckenden Schweinelähme

wnicht mit Sicherheit auszuschließen ist, oöder den Abgängen

dieser Schweine in Berührung gekommen sind, sind wie beim Vorliegen der ansteckenden Schweinelähme zu reinigen und zu entseuchen.

0) Gehöfte, aus denen notgeschlachtete Schweine stam⸗ men, bei denen durch den Fleischbeschautierarzt der Verdacht der ansteckenden Schweinelähme nicht mit Sicherheit auszu⸗ schließen ist, 8 mit den aus den §§ 265— 267 und 269 BAVG. in der Fassung der VO. vom 22. April 1940 (RGBl. I S. 724) sich ergebenden Wirkungen für die Dauer von fünf Wochen abzusperren. 1] A

Der § 9 meiner VA. vom 27. Dezember 1940 (Reichsanz. 1940 Nr. 305) erhält folgende Fassung:

(1) Die Ausfuhr von Nutz⸗ und Zuchtschweinen aus dem

Oberdonau und aus dem Kreise Teschen ist ver⸗ oten.

(2) Aus den übrigen Reichsgauen der Ostmark und aus den Regierungsbezirken Karlsbad und Troppau ist die Aus⸗ fuhr von Nutz⸗ und Zuchtschweinen in das übrige Reichs⸗ gebiet verboten. 8

„Die höheren Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, für lähmeverseuchte Kreise die Vorschriften der §§ 1—3 anzu⸗ ordnen, soweit dies nicht bereits durch diese VA. geschehen ist, sowie den Auftrieb von Schweinen auf die Alpen in schweinelähmeverseuchten Gegenden zu verbieten.

Der § 11 meiner VA. vom 27. Februar 1940 (Reichsanz. 1940 Nr. 305) erhält solge. Fassung:

Zur Entseuchung bei ansteckender Schweinelähme ist nach Weisung des beamteten Tierarztes 2 % ige Formalin⸗, 2 %ige Rohmultisept⸗, 2 % ige Rohchloraminlösung oder Chlorkalk zu verwenden. 86

Verstöße gegen die Vorschriften der §§ 1—3 und 5 dieser VA. unterliegen den Strafvorschriften des ViehsGes.

*

Grundfragen und Grundformen der Preis⸗ bildung. .

In der Vortragsreihe der Industrie⸗Abteilung der Wirt⸗ schaftskammer Berlin⸗Brandenburg und der Deutschen Gesell⸗ schaft für Betriebswirtschaft über Fragen der Kostenrechnung und Preisbildung sprach Dipl.⸗Kfm. Dr. W. Schmidt, Wirtschafts⸗ sachverständiger beim Reichskommissar für die Preisbildung, über Grundformen und Grundfragen der Preisbildung. Nach einer kurzen Darstellung der Entwicklung der staatlichen Preislenkung seit 1931 ging der Vortragende auf Fragen der Mindest⸗, Höchst⸗, Fest⸗ und Richtpreise sowie auf die Preisbildungsmethoden ein, die der Preisregelung zugrunde liegen können. Von den fünf grundsätzlichen Möglichraten der Preisbildung, die in reiner oder kombinierter Form auftreten können, wurden die Vergleichs⸗ preisbildung, insbesondere der Preisstop und die Selbstkosten⸗ preisbildung, unter Voranstellung der LSS.⸗Vorschriften ein⸗ gehender behandelt. Nach einer Darstellung der wichtigsten Fragen des Geltungsbereichs der Preisvorschriften und der preis⸗ rechtlichen Nebenbestimmungen, insbesondere der Liefer⸗ und Zah⸗ lungsbedingungen, wandte der Vortragende sich Grundfragen des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preises zu. Dabei wurden die Zielsetzung und Verwirklichung des volkswirtschaftlich gerecht⸗ fertigten Preises, die Frage der Festlegung einheitlicher Preise, die Auswirkung des Leistungsprinzips 88 des kalkulatorischen Ausgleichs sowie die Betriebsuntersuchungen, mit deren 8 die Unterlagen für die Preisbildung gewonnen werden, berührt. Die Ausführungen schlossen mit einer Darlegung der Besonderheiten des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preises in der Kriegs⸗ wirtschaft.

Wiener Modewoche vom 18. bis 24. Mai 1941.

In der Zeit vom 18. bis 24. Mai 1941 wird in Wien eine Wiener Modewoche abgehalten werden, die, wie aus den Anmel⸗ dungen hervorgeht, ebenso wie die vorangegangenen Veranstal⸗ tungen dieser Art von zahlreichen Gästen aus fachlichen Kreisen des In⸗ und Auslandes besucht werden wird. Einer der Haupt⸗ gesichtspunkte dieser Modewochen, die in zeitlicher und räumlicher Zusammenfassung ein nach allen Richtungen vollständiges Bild sämtlicher Wiener Modeneuheiten geben, ist es, den Firmen Gelegenheit zur Verkaufs⸗ und Exportwerbung zu bieten. Von der Hochmodenschau, wie sie zuletzt im Februar 1941 veranstaltet wurde, unterscheidet sich die Modewoche dadurch, daß bei ihr nicht nur die Modelle einer bestimmten Anzahl der hervorragendsten Wiener Firmen boxhefstpt werden, sondern daß an der Mode⸗ moche als einer Werbung großen Stiles alle ersten Wiener Mode⸗ häuser und Hochmodefirmen sowie auch die Modellwerkstätten der Bekleidungs⸗, der Jersey⸗ und der Strickmodenindustrie beteiligt sind und ihre neuesten Erzeugnisse und Kollektionen für den Herbst/ und Winter 1941 zeigen. Einen besonderen Teil der Wiener Modewoche wird eine Ausstellung von modischem Zu⸗ behör bilden. Der Besuch der Wiener Modewoche ist nur mit einem Modepaß möglich, der im Haus der Mode angefordert werden kann und auf den Namen des Trägers ausgestellt wird.

Wirtschaft des Auslandes.

Unter dem Druck der Schiffsraumnot. Ueber⸗ beladung der englischen Handelsschiffe für zulässig . erklärt.

Stockholm, 3. Mai. Wie aus London gemeldet wird, hat sich die englische Regierung zu einer Maßnahme gezwungen gesehen, die in aller Kraßheit die eminente Knappheit an Zisssraum aufdeckt. Das Schiffahrtsministerium hat eine Anordnung er⸗

1 wie im chen sind das Fleisch sowie das Blut und die Abfälle notgeschlachteter

lassen, die eine Ueberbeladung der Handelsschiffe gestattet. Die auf Grund langer Erfahrungen und genauester Berechnungen festgelegte Ladefähigkeit kann mithin ohne weiteres überschritten werden. Selbst auf den Decks darf die Sübeeh untergebracht werden. Als einzige Sicherung macht die der Regierung darauf aufmerksam, daß die Seetüchtigkeit der Schiffe durch die erhöhte Zuladung nicht gefährdet werden dürfe. Das

883 ein sehr ausdehnungsfähiger Begriff, aber man weiß, daß die

cherheit der Mannschaft und der Fahrgäste in der englischen

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 102 vom 5. Mai 1941. S. 2

§ 7 VA. mit Ausnahme der Vorschriften des § 5 tritt fünf Tage, der § 5 14 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 2. Mai 1941.

Der Reichsminister des Innern. 1““

Postwesen.

Postdienst mit den besetzten ehemals öfter⸗ reichischen Gebieten der Südsteiermark, Kärntens und der Krain.

„Zwischen dem Großdeutschen Reich und den unter Zivilverwaltung stehenden besetzten, ehemals österreichischen Ge⸗ bietsteilen der Südsteiermark, Kärntens und der Krain werden zu innerdeutschen Gebühren und Versendungsbedingungen zu⸗ gelassen im Behördenverkehr freigemachte gewöhnliche und ein⸗ geschriebene Briefsendungen, Päckchen und Wertbriefe, im all⸗ ö Postdienst freigemachte gewöhnliche und öee riefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und eschäfts⸗ bapiere bis zum Gewicht von 500 g. Zeitungen und Zeitschriften ind bis san weiteres nur als Einzeldruckache für die Druck⸗ achengebühr zugelassen. Die Sendungen können nur mit deut⸗ . 1“ freigemacht werden. Der Vermerk ,Frei durch Ablösung Reich“ ist sowohl im Behördenverkehr als auch im allgemeinen Postdienst zugelassen. Im Behördenverkehr müssen Absender und Empfänger tsche Wehrmacht⸗, Zivil⸗ oder Parteidienststellen sein. Auf diesen Sendungen muß ein Dienststempel abgedruckt sein. 1111“

Pakete nach Iran.

Die Deutsche Reichspost weist erneut darauf hin, Pakete nach. Ivan, die über die Sowjetunion zu leiten sind, vorschrifts⸗ mäßig zu verpacken und zu verschließen. Die Postannahme⸗

Schiffahrt heute nicht mehr die geringste Rolle spielen.

beamten müssen Pakete mit ungenügender Verpackung oder ohne Siegel⸗ oder Plombenverschluß zurückweisen.

Neue Grundsatzentscheidung über die Betriebs gefahr. 9 Neichsarbeitsgericht klärt Anteil des Unter⸗ nehmers und der Gefolgschaft.

Gelegentlich des “. eines kaufmännischen An stellten hat das Reichsarbeitsgericht eine neue Grundsatz⸗ 8n über die Verteilung des sogenannten Betriebsrisikos auf Betriebsführer und Gefolgschaf gefällt. Der Angestellte hatte zum 1. September 1939 den Eintritt in einen neuen Betrieb ver⸗ traglich vereinbart. W Rücksicht auf die erwartenden Aus⸗ wirkungen des Krieges häͤtte jedoch die Firma den Arbeitsvertrag fristlos gekündigt, ehe der Angestellte überhaupt den Dienst antreten konnte. Mit seiner Klage verlangt der 2 die Zahlung des vereinbarten Gehalts bis zum Ablauf der ordent⸗ bcchen Kündigungsfrist. Das Reichsarbeitsgericht bemerkt dazu daß hier ein Fall von Betriebsrisiko vorliegt. Mit diesem Begriff wird der Zustand bezeichnet, daß der Beschäftigte zur Leistung der Dienste bereit und imstande ist, der Unternehmer aber ohne sein gesschägtes s vielmehr infolge eines äußeren auf den Betrieb ein⸗ wirkenden Umstandes die angebotenen Dienste nicht verwenden kann. Zu diesen Umständen sind u. a. n rechnen: Störungen betriebskechnischer Art, Naturereignisse, politische Verhältnisse und der Krieg mit seinen unmittelbaren und mittelbaren Auswir⸗ kungen auf das wirtschaftliche Gebiet. Unter Aufgabe anders lautender Entscheidungen stellt das gericht nun zum Betriebsrisiko bzw. der Betriebsgefahr fest: Nach dem Arbeitsordnungsgesetz ist dem Unternehmer als Führer des Betriebes in allen betrieblichen Angelegenheiten gegenüber der Gefolgschaft die Entscheidungsbefugnis zuerkannt. Aus diesem Grunde sowie auch aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht erscheint es gerechtfertigt, ihm die Verantwortung für den Fort⸗ gang des Betriebes aufzuerlegen und ihn im Falle der Betriebs⸗ gefahr grundsätzlich zur Fortgewährung der Vergütung an die Fefolgschaftsmitglieden für verpflichtet zu erachten. Weiter aber enthält die neue Entscheidung noch folgende Aus der Betriebsverbundenheit, aus dem Treuegedanken sowie aus dem allgemeinen Volksinteresse an der Erhaltung der Betriebe kann unter Umständen, besonders wenn sonst der? sto des Betriebes gefährdet würde, die Verpflichtung der Ge⸗ cschaff en eg acg abgeleitet werden, durch eine Beschrintung des Lohnanspruchs und äußerstenfalls durch Verzicht auf ihn die Folgen der Betriebs⸗ gefahr für ihr Teil mitzutragen. Ein solcher Fall kann ins⸗ besondere in Zeiten der Schicksalsgemeinschaft aller Fere gnhe. wie sie im gegenwärtigen Kriege des an. gegeben sein. Ob Um⸗ tände dieser Art vorliegen, bedarf im Einzelfall der näheren

rüfung. Auch in dem vorliegenden Streitfall ist diese Prüfung vor der endgültigen Entscheidung noch nachzuholen.

An dem Grundsatz der Entscheidung ist jedoch nichts mehr zu ergänzen. Die neue Stellungnahme des für Arbeitsfragen höchsten Gerichts bedeutet die .; Beendigung des lang⸗ jährigen Streits um das so bedeutsame Problem des Betriebs⸗ risikos. Sie ist veröffentlicht im „Deutschen Recht“, Heft 18, Aus⸗ gabe A S. 1014.

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Auflegung einer neuen belgischen Inlandsanleihe.

Brüssel, 3. Mai. Am 15. Mai wird in Belgien eine neue 3 % NYige Anleihe aufgelegt werden. Die Höhe der Anleihe ist unbegrenzt. Sie wird in fünf Jahren eingelöst werden un genießt gewisse Steuererleichterungen. Nach Zeichnung einer estimmten Summe wird der erste Abschnitt geschlossen so daß die neue Anleihe schon in wenigen Wochen an der rüsseler Börse notiert werden kann. Die Anleihe soll den Notenumlauf bedeutend herabsetzen.

28 W“ 1 rgentinien will seine eigenen Kohlevorkommen erschließen.

Buenos Aires, 4. Mai. Die durch den europäischen Krieg hervorgerufene Brennstoffknappheit hat die ar Fth Re⸗ gierung veranlaßt, sich mit der Erforschung und Erschließung der argentinischen Kohlevorkommen zu beschäftigen. Im Land⸗ wirtschaftsministerium fand eine Besprechung mit Vertretern der Fachkreise statt, wobei beschlossen wurde, unter Leitung der nationalen Erdöl⸗Gesellschaft die hiesigen Kohlenminen hinsicht⸗

8 8

Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich

lich des Reichtums und der Ausbeutungsmöglichkeiten zu unter⸗ suchen. Entsprechend dem Ergebnis der Sondierungen, die sich besonders auf Stellen in der Nähe von E“ oder Verbrauchsstätten erstrecken, sollen die notwendigen apitalien für eine gesteigerte Produktion zur Verfägung gestellt werden. Dabei wird wahrscheinlich besonders das Chacogebiet im Norden des Landes in Betracht gezogen, wo man Vorkommen von einer Bedeutung vermutet, vaß die Industrie des ganzen Landes da⸗ mit versorgt werden könnte.

L,.

Wochenübersicht der Deutschen Neichsbank vom 30. April 1941.

Aktiva. R. Deckungsbestand an Gold und Devisen .. . 77 737 000 Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des Reichs . . . 15 644 421 000 Wertpapieren, die nach § 13 Ziffer 3 angekauft worden sind (deckungsfähige Wertpapiere) Lombardforderungen.. deutschen Scheidemünzen.. Rentenbankscheinen .. „sonstigen Wertpapieren. „sonstigen Aktiven

21 664 000 32 432 000 122 568 000

488 054 000 1 160 056 000

150 000 000

114 292 000 555 307 000 14 689 195 000 2 005 676 000

1. Grundkapital... 2. Rücklagen und Rückstellungen:

a) gesetzliche Rücklagen.

b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen Betrag der umlaufenden Noten... .Täglich fällige Verbindlichkeiten.. . . 1 Urece Kündigungsfrist gebundene Verbind⸗

ichkeiten 6 Sonstige Passiva 297 458 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln K. —,—.

11141“

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 5. Mai auf 74,00 Etℳ (am 3. Mai auf 74,00 Rℳ) für 100 kg.

EEIZ111“*“

von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen. 88 (D. N. B.)

Amsterdam Umrechnungs⸗ 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 56,05 B., Stochholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.

Budapest, 3. Mai. (D. N. B.) [Alles m Pengö.] Amsterdam 180,07 ½ 181,40*), Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ⅞, London 13,93 ½, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6,81, Prag 13,62, Sofia 415,50, Zürich 80,20, Slowakei 11,71.

*) Verrechnungskurs.

London, 5. Mai. (D N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—. Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,— Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¾ 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

Amsterdam, 5. Mai. (D. N. B.) ([Amtlich.] Berliu 75,00, London —,—, New York 1888/16 188 Paris —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63 —43,71, Helsingfors 3,81 3,82, Italien (Clearing) 9,87, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 3. Mai. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,82 ⅛, London 17,27 ½, New York 431,00, Brüssel 69,00 nom., Mailand 21,75, Madrid 39,50, Holland 229,00 nom., Berlin 172,50, Lissabon 17,27 ¼, Stockholm 102,65, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom., Sofia 425,00, Prag 17,30, Budapest 85,00, Belgrad —,—, Athen 287,50, Istanbul 337,50, Bukarest 200,00, Helsingfors 870,00, Buenos Aires 101,25, Japan 101,00.

Kopenhagen, 3. Mai. (D. N. B.) London 20,89, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 26,30, Amsterdam 275,45, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag —,—, Madrid —,— Warschau —,—.

Stockholm, 3. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,15 G., 21,35 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Türkei —,—.

Oslo, 2. Mai. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 9,75 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen . 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B., Prag —,—, Warschau

—.

Moskau, 23. April. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,36, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32, Paris 11,13, Schweiz 122,91, Schweden 126,35, Berlin 212,00, Italien 26,76.

3. Mai.

London, 3. Mai. abends geschlossen.

(D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗

8 sBwerthapianmnag Frankfurt a. M., 3. Mai. (D. N. B.) besitzanleihe 161,00, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen —,—, Cement Heidelberg 204,00, Deutsche Gald u. Silber 322,00, Deutsche Linoleum 168,00, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 197,00, Ph. Holzmann 242,00, Gebr. Jung⸗ hans —,—, Lahmeyer 166,00, Laurahütte 39,50, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 202,00 Voigt u. Häffner 191,00, Zellstoff

Waldhof 176,50. G

Hamburg, 3. Mai. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 146,50, Vereinsbank 160,00, Hamburger Hochbahn 126,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 120,00, Hamburg⸗ Südamerika 169,00, Nordd. Lloyd 118,50, Dynamit Nobel —,—, Guano 114,00, Harburger Gummi 299,00 B., Holsten⸗Brauerei 210,00, Neu Guinea —,—, Otavi 32,75.

Wien, 3. Mai. (D. N. B.) 4 % Ndöst. Lds.⸗Anl. 1940 102,50, 4 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 102,50, 4 % Steier⸗ mart Lds.⸗Anl. 1940 102,25, 4 % Wien 1940 102,50, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 102,50, Brau⸗AG. Oester⸗ reich 230,00, Brown⸗Boveri 135,00, Egydyer Eisen u. Stahl 191,00, „Elin’“ AG. f. el. Ind. 34,50 K., Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 157,50, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Texti! 155,50, Kabel⸗ und Drahtind. 192,50, Lapp⸗Finze AG. 121,00, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefs⸗ thal 71,25, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk 241,00, Schrauben⸗Schmiedew. 184,75, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. 123,00, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit 255,00, Steirische Wasserkraft 200,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 126,00, Steyrermühl Papier —,—, Veitscher Magnesit 2325,00, Waagner⸗Biro 157,00, Wienerberger Ziegel 137,00.

Wiener Protektoratswerte, 3. Mai. (D. N. B.) Zivnostenska Bank 67,00 K., Dux Bodenbacher Eisenbahn 206,00 K., Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. —,—, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 149,00 K., Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 68,50 K., Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau

v1,. In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

5. Mai Geld Brief

1“

3. Mai Geld Brief Aegypten (Alexand.

und Kairo) 1 ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabuh. 100 Afghani

Argentinien (Buenos Airee) .. . . 1 Pap.⸗Pes. 0,585 0,589] y0,585 0,589

Australien (Sidney). 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel u. 39,96 40,04 39,96 40,04

Antwerpen) . 0,132 0,130 0,132

18,790 18,83 18,70 18,83

100 Belga Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Milreis Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 100 Lewa Dänemark (Kopen⸗ hagen) .100 Kronen England (London) .. 1 engl. Pfd. Finnland (Helsinki).. 100 finnl. N. 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) . 100 Frcs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. s Holland (Amsterdam ö“ und Rotterdam) 100 Gulden [132,70 132,70 132,70 132,70 Iran (Teheran)) 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Fsland (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand)) 1100 Lire 13,11 13,11 0,587

0,130

3,047 3,̃053 48,31

3,047 3,053

48,21 48,31 48,21

13,09 13,09

Japan (Tokio und Kobe) 0,585 Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Neuseeland (Welling⸗ ton) 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) 100 Kronen Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) 100 Kronen Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Franken Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 1100 Peseten Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul).. 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (Newpork) 1 Dollar

0,585

1 kanad. Doll.

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union. 9,89 9,91 Frankreicch 4,995 5,005 Griechenlad. 2,058 2,062 Jugoslawien . 5,604 5,616 Australien, Neuseelad .. 7,912 7,928

Britisch⸗Indien 60 „22242222222 22 22 22 22 2222 2 2 74,18 74,32 Kanada 2,098 2,102

222222˙292422*

5 135,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 450,00 K., Eisenwerke A. G. Rorhau⸗Reudech 59,50 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 231,00 K. Heinrichsthaler Papierfabrik 112,50 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabr. A. G. 60,75, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 83,00 8 Ver. Schafwollenfabriken A. G. 46,25 K., 4 % Dux⸗Bodenbache Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königshofer Zement 326,00 K., Poldi⸗Hütte 500,00 *), Berg⸗ und Hüttenwerksges. —,—, Ringhoffer Tatra 294,00. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 10,25, 49% Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe —,—, 4 % Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) 9,90, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse 10,10, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver“ „—, 4 % Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostenska Bank Schuldv. 9,05. K. = Kasse.

*) Am 2. Mai 495,00.

Amsterdam, 3. Mai. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 40 % Nederl. Staatsleening 1940 S. I mit Steuererleicht. 99,00, 4 % do. S. II ohne Steuererleicht. 97,00, 4 % do. S. II mit Steuererleicht. 99,00, 4 % do. 1941 mit Steuererleicht. 97 ¾ *), 5 ½¼ % Dt. Reichsanl. 1930 (Poung) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. —,—. 2. Aktien: Allgemeene Kunstzijde Unie (AKU.) 12676*), Philips Gloeilampen⸗ fabrieken 218,50*), Lever Bros. & Unilever N. V. 117,00, Anaconda Copper Mining —,—, Bethlehem Steel Corp. —,—, Republic Steel Corp. —,—, Koninkl. Ned. Mij. tot Expl. v. Petroleumbronnen i. Ned.⸗Ind. 235,50, Shell Union —,—, Nederlandsche Scheepvaart Unie 177,50 *), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 267,75*), Handelsvereeniging „Amsterdam“ (HᷓVA.) 426,00*), Senembah Mij. 217,00. B. Kassapapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 79% do. mit Kettenerkl. —,—, 4 % Golddiskontbank pref. —,—. 2. A ktien: Hollandsche Kunstzijde Industrie (HKJ.) 170,00, Internat. Viscose Comp. 83,00, Neder⸗ landsche Kabelfabriek 383,00, Rotterdamsche Droogdok Mij. 317,75, Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 151,50, All⸗

emeine Elektrizitätsgesellschaft —X,—, J. G. Farben Zertifikate —,—, S Original —,—, Nederl.⸗Indische Spoorweg Mij. 57,75, Koninkl. Nederl. Hoogovens en Staalfabr. —,—, Deli Maatschappij 268,50, Heineken’s Bierbrouwerij Mij. 204,00, Gebr. Storck & Co. —,—, Wilton⸗Feijenoord 179,50, Nederlandsche Wol Maat⸗ schappij —,—, Holl. Amerika⸗Linie 116,00, Nederl. Handels Maatschap. Cert. 138,00, De Maas 116,00. *) Mittel.

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

5. Mai 3. Mai Geld Brief Geld 2 Notiz 20,38 20,46 20,38 20 Francs⸗Stücke. für 16,16 16,22 16,16 Gold⸗Dollars. 1 Stück 4,185 4,205 4,185 Aegyptisce. . ägypt. Pfd. 4,24 4,26 4,24

Amerikanische:

1000 5 Dollar 1 Dollar 2,46 2,48 2,45

2 und 1 Dollaxr 1 Dollar 2,46 2,48 2,45 Argentinische 1 Pap.⸗Peso 0,54 0,56 0,54 Australische. 1 austr. Pfd. 2,59 2,61 2,59 Belgische 1100 Belga 39,92 40,08 39,92 Brasilianische 1 Milreis 0,105 0,115] 0,105 Brit.⸗Indische 100 Rupien 45,66 45,84] 45,66

Bulgarische: u. darunter 100 Lewa 3,04 3,06 3,04 Dänische: große 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 49,10 Englische: 10 £ u. darunter 1 engl. Pfd. 4,29 4,31] 4,29 4,31 Finnische 1100 finnl. M. 5,055 5,075 5,055 5,075 Französische 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 Holländische 100 Gulden [132,70 132,70 132,70 132,70 Italienische: große 100 Lire 10 Lire 100 Lire 13,07 13,13 13,07 13,13 Jugoslawische: große 100 Dinar 100 Dinar 100 Dinar Kanadische 1 kanad. Doll. 1,39 1,41] 1,39 1,41 Norwegische, 50 Kr. u. darunter 57,11 Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei 1,65 1,67 1,65 1,67 Schwedische: große. 100 Kronen 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 Schweizer: große . 100 Frs. 57,73 57,97 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 57,73 57,97 Slowakische: 20 Kr. u. darunter 100 slow. Kr. 8,58 8,62 8,58 Südafr. Union 1 südafr. Pfd. 4,34 4,36 4,34 Türkische 1 türk. Pfund 1,84 1,86 1,84

Ungarische: 100 P. u. darunter 100 Pengb 60,78 61,02 60,78

Sovereigns...

48,90 48,90

100 Kronen 56,89 57,11 56,89

59,40 57,73 57,73

59,64 57,97 57,97

67 8 Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes vom 5. Mai 1941. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

Originalhüttenaluminium,

99 % in Blöcken. . 133 REH für 100 kg Üe 8 Walz⸗ oder Drahtbarren

Iee 7 8 8 Reinnickel, 98 99 % .1 4 Antimon⸗Regulus.. bhr . - Feinstttt . 35,50 38,50 5

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

4“*“

Gffentlicher Anzeig

6. Auslosung ufw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Altien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften, 8 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Inpalidenversicherungen,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[4529] Steuersteckbrief und Vermögens⸗ beschlagnahme. Der Kaufmann Ernst Israel Roth⸗ 25.

erlin ⸗Wilmersdorf, Straße 56, zur Zeit

wig Sara geborene Lewin, geboren Fälligkeit am 28. Mai 1884 zu Eschbruch, Kr. Monat. des Friedeberg (N. M.), zuletzt wohnhaft in 2 ff. eldstr 8 Konstanzer fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 und Strasverfahren entstandenen und eines im Ausland, S. 599; RGBl. I 1931 S. 699; 1932 näherer Aufenthalt ist nicht bekannt, S. 571; 1934 S. 392, 941;: 1935 S. 850; . t schulden dem Reich einen Reichsflucht⸗ 1937 S. 1385; 1938 S. 389; 1939 und juristischen Personen, die im In⸗ rungen oder sonstigen Ansprüche zu steuerrest von 25 156 Eℳ, der am S. 125 und 2443; 1940 S. 1605) wird lo Oktober 1938 fällig gewesen ist, hiermit das inländische Vermögen der lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗

folgenden

Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗

land einen

Reichsfluchtsteuergesetzes setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb

entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen

angefangenen, Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1] Leistungen an die Sees. h⸗ zu

festzu⸗ bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗

Monats dem unterzeichneten Anzeige über die den

S zustehenden Forde⸗

teuerpflichtigen

Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser

stein, geboren am 23. September 1882 nebst einem Zuschlag von 1 vom Hun⸗ Steuerpflichtigen zur Sicherung der schäftsleitung oder Grundbesitz haben, Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗

zu Hannover, und seine Ehefrau, Hed⸗! dert für jeden auf den Zeitpunkt der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst! bot, Zahlungen od’

sonstige fi ng Steue gen