. Zwangsversteigerungen.
. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H.,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschafte
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 1 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
Ane Pruckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. ÄUnderungen redaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag mußjede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen.
14944] Steuersteckbrief
uund Vermögensbeschlagnahme. Der Dr. jur. Waldemar Israel Rakowschik, geboren am 15. Juli 1880 zu Wilna, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Wilmersdorf, Jenager Str. 5, zur Zeit in Prag, XII., Caslawska 3, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 21 638 Eℳ, die am 12. Januar 1938 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden an⸗ gefangenen Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das
Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an den de lernt ae zu be⸗
wirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und . ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ scaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aussorderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesches unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme rfolgt, vorzuführen. Berlin⸗Wilmersdorf, 21. 4. 1941.
Finanzamt Wilmersdorf⸗Süd.
——— — “ 8
[4945] Bekanntmachung. Gegen den Beni Ifrael Herzfeld, eboren am 5. August 1880 in Darm⸗ tadt, ist ein Verfahren auf Ab⸗ erkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit gemä 8 2 des gessss⸗ vom 14. 7. 1933 (RGBl. I S. 480 ff. eingeleitet worden. Herzfeld ist dand guch des Tragens eines akademischen Grades unwürdig. 8
Dem Genannten ist daher der ihm am 1. Dezember 1903 von der Techni⸗ schen Hochschule liehene Grad eines Doktor⸗Inge⸗ nieurs durch Beschluß vom 29. April 1941 gemäß § 4c des Reichsgesetzes über die Führung akademischer Grade pom 7. Juni 1939 (RGBl. I S. 985) entzogen worden.
Gegen diese Entscheidung der Hoch⸗ schule steht dem Betroffenen innerhalb eines Monats nach Erscheinen dieser
S 1
Darmstadt ver⸗
Herfcentli hung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger die Beschwerde an den Reschsmznister für Wissenschaft, Erziehung und Volks⸗ bildung zu. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Darmstadt, 30. April 1941. Der Rektor der Technischen Hochschule:
Lieser.
3. Aufgebote. [4948]
Der Regierungspräsident in Lieg⸗ nitz als Vertreter des Landes Preu⸗ ßen, welches Erbe des am 15. Mai 1940 in Groß Heinzendorf verstorbenen Auszüglers Johann Heinrich Emil Kaulisch geworden ist, hat das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. ie Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Johann Heinrich Emil Kaulisch späte⸗ stens in dem auf den 30. Juni 1941, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 9, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grun⸗ des der Forderung zu enthalten. Be⸗ weisstücke sind in krschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können (unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden) von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Amtsgericht Lüben / Schles., den 26. April 1941.
—
Oeffentliche Zustellungen.
[4754/Oeffentliche Zustellung.
7 C 82/41. Das minderjährige Kind Gerhard Biernat, geboren am 28. No⸗ vember 1935 in Braunschweig, wohn⸗ haft in Braunschweig, Guntherstr. 1, besetzlich vertreten durch den Ober⸗ ürgermeister — Jugendamt — Braun⸗ schweig, Prozeßbevollmächtigter: das Jugendamt in Magdeburg, klagt gegen den Kupferschmied Johannes Lange, eboren am 13. Dezember 1892 in Als⸗ eben, früher in Magdeburg, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, .ge. Feststellung und Unterbrechung der Verjährung von Unterhaltsrückständen mit dem Antrage auf Feststellung, daß die Verjährung der Unter altsrücflände für die Zeit vom 28. 11. 1935 bis 30. 6. 1941 unter⸗ brochen ist und der Beklagte demzufolge verpflichtet ist, 8nb diese Zeit 1677,50 Reichsmark an den Kläger zu Händen des jeweiligen Vormundes zu zahlen. ur mündlichen Verhandlung des
echtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Magdeburg, Halber⸗ städter Straße Nr. 8, auf den 26. Juni 1941, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 100, geladen.
Magde urg, den 28. April 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Amtsgericht. Abt 7.
—
5. Verlust⸗ und Fundfachen.
Der Versicherungsschein Nr. A 95 391 Schäfer ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er 8 binnen Monatsfrist vorgelegt wird.
Berlin, den 5. Mai 1941.
Friedrich Wilhelm
Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.
““ .
—
[4953]
Der Versicherungsschein Nr. M 45 905 Wiese ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er binnen Monatsfrist vorgelegt wird.
Berlin, den 5. Mai 1941. Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.
[4956] Erklärung.
Die von uns ausgefertigte Lebens⸗ versicherungsurkunde Nr. 950 543 des Herrn Tierarzt Dr. Hülsmann in Adelebsen über Uslar, zuletzt bei der Wehrmacht, ist in Verlust geraten. Wir werden sie 1 kraftlos erklären und eine Ersatzurkunde ausstellen. Et⸗ waige Einsprüche nach § 1008 der ZPO. sind innerhalb zweier Monate zu erheben.
Leipzig, den 5. Mai 1941. Allgemeine Assekuranz in Triest (Assicurazioni Generali), Verwaltung, Leipzig 01, Lessingstr. 2.
[4955]. “ 8 Gothaer Lebensversicherungs⸗ bank a. G., Gotha.
berscsnt. Folgende Versicherungsurkunden sollen vernichtet oder abhanden ge⸗ kommen sein und werden kraftlos, wenn sich ihre Inhaber nicht innerhalb von zwei Monaten bei uns melden:
Nr. Name: geboren am:
69060 G A. Sauerbrey 6. 6.1886 85424 G M. Bochum 16.12.1893 108557 G M. Mößmer 8. 6.1901 109848 G E. Gierlichs⸗ 13. 3.1895 8 Foerster
113091 G F. Ballhaus 6. 9.1903 205342 G 233745 G W. Täckle 13.10.1907 286235 G 257879 G P. Schrader 7. 8.1915 271416 G K. Dlugokinski 8. 7.1912 282917 G A. Paschmanns 21.10.1912 16585 Rohlf 26. 4.1896 38382 G G. Josephsohn 19.11.1876 55404 G A. Seebode 5. 2.1870 91608 G A. Pankow 3. 1.1872 115948 G S. Boehm 2. ö5.1889 117528 G 82* - 16. 4.1890 E 8 B. Nübel 23. 7.1910 as C. Leydver 258.12.1904 539820 K. Fritz
A. Miese
549675 E. Lutz
163834 163835 Gotha, den 3. Mai 1941. Der Vorstand. Dr. Ullrich.
— —
6. Auslosung ufw. von Wertpapieren.
[4768] Preußische Zentralstadtschaft. Umtanschangebot.
Unter Bezugnahme auf unsere Kün⸗ digungsbekanntmachung vom 24. März 1941, die im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 74, 75 und 76 vom 28., 29. und 31. März 1941 und in der Berliner Börsen⸗ Zeitung Nr. 145 vom 27. März 1941 veröffentlicht worden ist, geben wir hiermit folgendes rekeheben bekannt: 1
Den Inhabern unserer zur Rückzah⸗ lung zum Nennwert am 1. Juli 1941 gekündigten 4 ½ Pigen Pfandbriefe der Reihen 2, 7, 8 und 24 bieten wir bis zur Höhe von 50 % der eingereichten Nominalbeträge 4 %ige Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft Reihe 33, Zinstermine: Januar/Juli, nächstfälliger Zinsschein 2. Januar 1942, Stückelung: R.ℳ 100, Rℳ 500, Rℳ 1000, Rℳ 5000, zum Kurse agon 100 % an, wobei die umzutauschenden Beträge auf 100 Rℳ nach oben ab⸗ e. werden. Die Anmeldung zum
mtausch unter gleichzeitiger in⸗ reichung der gekündigten Pfandbriefe muß bis zum 20. Juni 1941 erfolgen.
Die Einreichung der Stücke hat in lieferbarem Zustand mit Zinsscheinen per 2. Januar 1942 ff. und Er⸗ neuerungsscheinen bei der
Preußischen Zentralstadtschaft und
den angeschlossenen Stadtschaf⸗ ten oder bei Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossen⸗ schaften 3
u erfolgen. Mit Rücksicht auf die Devisenbestimmungen wird empfohlen, die gekündigten Pfandbriefe bei einer ortsansässigen Bank oder Sparkasse einzureichen. 1
uf den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen und Zinsscheinen finden die Ausschluß⸗ und C1“ der §§ 801—804 Abs. BGB. An⸗ wendung.
Berlin, den 2. Mai 1941.
Preußische Zeutralstadtschaft.
7. 8 1
Preußische Zentralstadtschaft. Kündigungsbekanntmachung und Umtauschangebot.
Wir kündigen hiermit sämtliche noch umlaufenden Stücke der 4 ½ higen Pfandbriefe Reihe 21 der Preußi⸗ schen Zentralstadtschaft zur Rück⸗ zahlung zum Nennwert am 1. Juli 1941.
ie Verzinsung der gekündigten “ endet mit dem 30. Juni
28 Umtausch bieten wir den In⸗ habern der gekündigten Pfandbriefe bis ur Höhe von 50 % der eingereichten NRominalbeträge 4 %ige Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtschaft Reihe 33, Zinstermine: Januar’/Juli, nächstfälliger Zinsschein 2. Januar 1942, Stückelung: ERℳ 1000,—, Pℳ 5000, zum Kurse von 100 % an, wobei die 1 Beträge auf 100 Rℳ nach oben ab⸗ gerundet werden.
Die Anmeldung zum Umtausch unter
Hacchgettzcer Einlieferung der gekün⸗ gigten fandbriefe muß bis zum 20. Juni 1941 erfolgen. „Die Einreichung der Stücke hat in lieferbarem Zustande mit Zinsscheinen per 2. Januar 1942 ff. und Erneue⸗ rungsscheinen bei der 1t
Preußischen Zentralstadtschaft und
den angeschlossenen Stadtschaf⸗
ten oder bei Banken, Bankiers,
und Kreditgenossen⸗
en
zu erfolgen. Mit Rücksicht auf die De⸗ visenbestimmungen wird empfohlen, die gekündigten Pfandbriefe bei einer orts⸗ ansässigen Bank oder Sparkasse einzu⸗ reichen.
uf den Anspruch aus gekündigten Pfandbriefen und Zinsscheinen finden die Ausschluß⸗ und Verjährungsfristen der §§ 801 — 804 Abs. 1 BGB. An⸗ wendung. “ Berlin, den 2. Mai 1941. Preußische Zentralstadtschaft.
ErehessnasnsMexessshsssBsabeaesevaksasasarchüsaensashnnersde
gesellschaften.
[4961] Gebrüder Kiefer Akt.⸗Ges., Duisburg. 8 Berichtigung.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilzunehmen be⸗ absichtigen, werden gebeten, ihre Aktien spätestens am 21. Mai 1941 bei einer der nachstehenden Stellen zu hinterlegen:
Deutsche Bank, Filiale Duisburg, bei einem deutschen Notar oder
bei uns. Hn ga Duisburg, den 5. Mai 1941.
Der Aufsichtsrat. Erich Scheffer, Vorsitzer
[4799]
Hamburgische Staatsoper AG. eens der in Nr. 67 vom 20. 3. 1941 S. 3 veröffentlichten Bilanz der
Hamburg 1 em Staatsoper AG.
Der Außf stsrat wurde in der ordentlichen Hauptversammlung der Hamburgischen Staatsoper AG. am 6. 3. 1941 wie folgt zusammengestellt: 1. Senator Dr. üereaeg, Becker, Vor⸗ be 2. Staatssekretär Georg Ahrens,
tellv. Vorsitzer, 3. Staatsrat John . Eßberger (ausgeschieden und wieder⸗ gewählt), 4. Intendant Gustav Grupe, 5. Reichspropagandaamtsleiter Hans Rodde, 6. Senatsdirektor Dr. Hermann Siemffen, 7. Be nhard Velthuysen (neugewählt); ausgeschieden: Senator Dr. Hans ieland.
[4977]
Mechanische Treibriemenweberei und Seilfabrik Gustav Kunz Aktien⸗ gesellschaft, Treuen (Sa.). Unsere Aktionäre werden hierdurch zu der Donnerstag, den 29. Mai 1941, 10 Uhr, im Verwaltungs⸗ gebäude der Vogtländischen Bank Ab⸗ teilung der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Plauen i. Vogtl. stattfindenden 47. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Berichte des Vorstan⸗ des und des Aufsichtsrates für das 47. Geschäftsjahr somie des fest⸗ gestellten Jahresabschlusses für den 31. Dezember 1940.
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
‚Beschlußfassung über die Entlastung 8 Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
4. E eines Wirtschaftsprüfers für
941.
Die Ausübung des Stimmrechtes in
der Hauptversammlung ist davon ab⸗
püngig, daß die Aktien spätestens am 22. Mai 1941
7.ℳ 100, Rℳ 500,
Rudolf Franz.
bei der Gesellschaft oder
bei der Vogtländischen Bank Ab⸗ teilung der Allgemeinen Deut⸗ schen Credit⸗Anstalt, Plauen
i. V., bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt zu Leipzig und deren sämtlichen Filialen, bei der Deutschen Bank in Berlin oder einer deutschen Effekten⸗ girobank hinterlegt werden. mächtigung zur Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar wird hiervon nicht berührt. Die ausgestellten Hinter⸗ legungsscheine dienen zur Legitima⸗ tion der Aktionäre in der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes. Treuen, den 5. Mai 1941.
1 Mechanische Treibriemenweberei und Seilfabrik Gustav Kunz Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
Carl Dettmar.
Vereinigte Böhmische Steinnuß⸗ und Kunsthorn⸗Knopffabriken Aktiengesellschaft, Tetschen.
Mit Beschluß der Hauptversammlung vom 28. April 1941 wurde die Gesell⸗ schaft aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gesellschaft anzu⸗ melden. [3423] Der Abwickler: Dr. Walter Navé. [4818-
Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschaft. Kundmachung.
Am Dienstag, den 27. Mai 1941, 12 Uhr, findet im Sitzungssaal der Alpen⸗Elektrowerke A. G., I Am Hof 2, die 17. ordentliche Haupt⸗ versammlung der Aktionäre unserer
Gesellschaft statt. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestellten Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1940 sowie des Be⸗ richtes des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die vom Vorstand vorgeschlagene Verteilung des Reingewinnes.
3. Entlastung des Vorstandes und des Lass tsrates.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das
8 Fehet sahh vvadk fsch b Zuwa zum zufsichtsrat (§ Lan 3 der Satzungen).
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am fünften Tage vor dem Tag der Hauptver⸗ sammlung ihre Aktien bei einem deutschen Notar oder bei der Credit⸗ anstalt ⸗ Bankverein, Wien, I.,
1 Hichottengaße 6/8, oder deren Filialen hinterlegt 4
aben. Innsbruck, am 3. Mai 1941. Der Vorstand.
[3792] Danziger Grundstücksverwertungs⸗ Aktiengesellschaft in Liqu., Danzig.
Die Hauptversammlung der Ge⸗ sellschaft findet Dienstag, den 20. Mai
941, 16 Uhr, in den Räumen der Ostdeutschen Privatbank A.⸗G., Danzig, Langgasse 32— 34, statt.
Wir laden hiermit die Aktionäre vnferen Gesellschaft zur Teilnahme an dieser Versammlung ein.
Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1940. 9. Festste ung des Jahresabschlusses. 3. Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrates.
Die Aktionäre, die an der sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien ohne Dividendenbogen bei der Gesellschaft in Danzig, Langgasse Nr. 32 II, bei der Ostdeutschen Pri⸗ vatbank A.⸗G., Danzig, oder bei einem Notar bis Sonnabend, den 17. Mai 1941, mittags 12 Uhr, zu hintevlegen.
Danzig, den 25. April 1941. Danziger Grundstücksverwertungs⸗ A.⸗G. in Liqu.
Der Abwickler: Beck.
Verantwortlich: ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdamf für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
AnbgI in Berlin⸗ harlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin. Drei Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).
Die gesetzliche Er⸗
1u“
anzeiger.
11“ “ 2
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 &̃7˖ ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne e 2a1= bei der I1I“ 8 8 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer 1 8 1 q die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser 8 c. beschriebenem Papier völlig druckreif Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen 10 ℛ. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
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SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal
unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
igenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten
breiten Petit⸗ Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin
einzufenden, insbesondere
Reichsbankgirvkonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
—
108
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Anordnung 52 der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung und Lieferung bestimmter Gegenstände aus Eisen und Stahl) vom 8. Mai 1941.
Anordnung Nr. 7a zur Aenderung der Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse (RtE) über die Ver⸗ brauchsregelung für Schreibmaschinen vom 8. Mai 1941.
Bekanntmachung der neuen Fassung der Anordnung Nr. 7 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Verbrauchs⸗ regelung für Schreibmaschinen vom 8. Mai 1941.
Bekanntmachung Nr. 3 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse
zur Anordnung Nr. 7 in der Fassung vom 8. Mai 1941. Anordnung zur Abänderung und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom 6. Oktober 1939. Vom 30. April 1941. Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung 5 der Reichs⸗ stelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungs⸗ stelle (Verarbeitungsgenehmigung für die Fischindustrie). Vom 5. Mai 1941. Berichtigung zu Nachtrag Nr. 4 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse als Ueber⸗ wachungsstelle Ila. Vom 11. März 1941. *
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Erfurt über die Einziehung von Vermögenswerten für Preußen.
Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.
Amtliches.
Deutsches Reich.
der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung und Lieferung bestimmter Gegen⸗ stände aus Eisen und Stahl) vom 8. Mai 1941.
88 vuff Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Foas ung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. IS. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.
Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗
stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 1 Herstellungsverbot. 8 8 Die Herstellung der in der Anlage 1 genannten Er⸗
3 zeugnisse aus Eisen und Stahl jeder Art und der in der An
age 2 genannten Erzeugnisse aus Grau⸗, Temper⸗ oder Stahlformguß ist verboten.
(2) Die in der Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse dürfen auch dann nicht hergestellt werden, wenn einzelne Teile dieser Erzeugnisse aus Eisen und Stahl bestehen. Es ist jedoch zuläfsig, für die Herstellung von Erzeugnissen der in der Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisgruppen A, D, L, S, V und X, soweit sie im wesentlichen aus anderen Werkstoffen als aus Eisen und Stahl bestehen, unentbehrliche Zubehör⸗ teile aus Eisen und Stahl z. B. Zweckbeschläge, Nägel, Schrauben, Haken, Stifte, Klammern, Eckbleche, Federn, Bewehrungseisen und dgl. zu verwenden.
Liefer⸗ und Handelsverbot.
(1) Die Lieferung von Erzeugnissen, die dem Herstellungs⸗ verbot des § 1 unterliegen, sowie der Handel mit dies
82
Erzeugnissen, sind verboten. “ (2) Unter dieses Verbot fallen nicht “ 1 1. Erzeugnisse, die nachweislich vor Inkrafttreten eines Herstellungsverbotes hergestellt worden sind, 2. Erzeugnisse, die von dem Herstellungsbetrieb einer anderen Unternehmung vor Inkrafttreten dieser Anordnung angeliefert worden sind.
.
Die Bestimmungen der §§ 1 und 2 gelten auch für solche Erzeugnisse, die eine andere Bezeichnung als die in den Anlagen 1 und 2 genannten Erzeugnisse haben, jedoch dem oder einem ähnlichen Verwendungszweck wie diese ienen.
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
en
.
Berlin, Donnerstag, den 8. Mai, abends
exMAüeSeüsesscghüdheseNs desisereheiseReseexesSeseeereetden⸗ —
§ 4.
Ausnahmen. (1) In besonders begründeten Fällen kann die Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl allgemeine öuö1““ gungen erteilen oder auf schriftlichen Antrag im Einzelfall
Ausnahmen zulassen. Die Anträge sind über die zuständige Wirtschafts⸗ oder Fachgruppe bzw. dem zuständigen Reichs⸗ innungsverband einzureichen.
(2) Soweit für bestimmte Bedarfsträger, z. B. Wehr⸗ macht, Krankenhäuser, Aerzte, in der Anlage 1 Ausnahmen zugelassen sind, dürfen Aufträge nur angenommen und aus⸗ zeführ! werden, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Er⸗ klärung abgibt, daß es sich um einen Bedarf dieser Art handelt. Die Erklärung ist von dem Empfänger aufzu⸗ bewahren. Der Auftraggeber darf diese Erzeugnisse nur für den in der Ausnahmebestimmung angegebenen Zweck ver⸗ wenden bzw. liefern.
8 14“ 7 8 5.
Strafbestimmungen. 5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8S 10, 112 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. d4“
Diese Anordnung tritt am 12. Mai 1941 in Kraft.
Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet.
Glleichzeitig tritt die eeedan 33 der Ueberwachungs⸗ stelle für Eisen und Stahl (Verbot der Herstellung und Ver⸗ wendung von Kanalisationsgegenständen) vom 16. Mai 1938 außer Kraft. .
Berlin, den 8. Mai 1941. “ Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.
Inhaltsverzeichnis.
Anlage 1
Erzeugnisse, deren Herstellung aus Eisen und Stahl jeder Art einschl. Guß verboten ist.
A Bauwerkteile, G
B Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern Kinderwagen u. dgl., “ 5
C Bürogeräte, ö4“
D Einrichtungsgegenstände u. Dekorationsm
E Elektrische Apparate und Geräte,
F Elektrische Glühlampen, “
G Elektrische Hausgeräte,
H Elektrische Heis⸗ und Kochgeräte,
I1 Elektrische Heilbehandlungsgeräte, 8
J Elektrisches Installationsmaterial,
K Elektrische Leuchten,
L Flüssigkeitsbehälter,
alanteriewaren u. kunstgewerbliche Erzeugnisse,
Gewerbliche Bedarfsartikel und Packungen, Haus⸗ und Küchengeräte, Instrumente für die Körperpflege, Kurzwaren und Nadeln, Milchtransportkannen, Sanitätsgegenstände, Schlösser und Beschläge,
8
terial,
8
U Schneidwaren,
V Spielwaren, 1
W Tafel⸗ und Tafelhilfsgeräte, X Werkzeuge und ähnliche Geräte,
2 Verschiedene Erzeugnisse.
Erzeugnisse, deren Herstellung aus Grau⸗, Temper⸗ oder Stahlguß verboten isst.
A Kanalisationsgegenstände,
B Fanitälsgegenstünde,
C Verschiedene Erzeugnisse,
D Werkzeuge.
8 8*
1“““ zur Anordnung 52 der Reichsstelle für wnie⸗ und Stahl (Verbot der Herstellung und Lieferung bestimmter Gegen⸗
stände aus Eisen und Stahl)
vom 8. Mai 1941. Erzeugnisse, deren Herstellung aus Eisen und Stahl jeder Art
111X14A“
einschl. Guß verboten ist. A Bauwerkteile Aufsätze für Entlüftungsleitungen,
b
Beleuchtungs⸗, Straßenbahnmaste, auch armierte, 1 Blechmanschetten für Isolierungen von Rohrleitungen, ausgenommen sind Blechmanschetten bis zu einer Höchstbreite von 30 mm vor und nach lösbaren Rohr⸗ verbindungen, Garagen, Heizkörperverkleidungen, Läuferstangen, massiv, Ofenvorsatzbleche (Vornagelbleche), Putzeckleisten, 1 Rahmen für Straßenkappen, ausgenommen die Deckel⸗ auflageringe, Schornsteinaufsätze, feststehende, für ortsfeste Schornsteine, Trreppenstangen, massiv, Wandverkleidungsbleche.
B Bestandteile und Zubehör von Krafträdern, Fahrrädern, Kinderwagen und dergl. Fahrradsättel, ausgenommen solche mit Druckfedern und phne Federung, G “ und ⸗kippständer, — Felgen für Kinderwagen, ausgenommen sind: Felgen für Eisenbereifung und Westwood⸗Felgen aus kaltgewalztem Bandeisen 185 13,5 mm, 235 113,5 mm, * Fußruhen für Fahrräder, ausgenommen Kinderfußruhen in Verbindung mit Kindersitzen, Rückspiegel für Fahrräder, Rück trahler für Fahrräder (nicht lichter), Scheibenräder für Kinderwagen, 1 Schutzblech⸗Figuren für Kraft⸗ und Fahrräder, Stoßstangen für Kinderwagen, Trinkflaschenhalter für Kraft⸗ und Fahrräder, Uhrenhalter für Kraft⸗ und Fahrräder, Vorderradfederungen für Fahrräder, Wimpelstangen, 5 inker für Fahrräder.
Fahnen⸗ u.
elektrische Schluß⸗
Bürogeräte. Anfeuchter, Bleistifthülsen, Bleistiftschoner, Bleistiftspitzer, ausgenommen Messerchen hierzu, Bleistiftspitzmaschinen, b Bleistiftverlängerer, Briefablagekörbe, Briefbeschwerer, Dauerkalender, Konzepthalter,
öscher Notizblockhalter, Papierschneideapparate, Schreibtischkalender, Schwebestifte, Stahllineale, ausgenommen solche für technische Zwecke, Stempelständer, Telephonhalter, Zettelhaken und ⸗spieße
ausgenommen sind Krankenhausmöbel für den Bedarf vpon Lazaretten, Krankenhäusern, für ärztliche Ordi⸗ nationszimmer u. dgl. sowie Möbel und Einrichtungs⸗ gegenstände für Kriegsschiffe. 1““ Ablaufbleche für Spültische, Adreßplattenschränke, Aktenständer, 1 Aufsatzkügelchen, 8 8 Automaten, und zwar: Leistungs⸗, Spiel⸗, Verkaufs⸗ und
Warenautomaten und deren Bestandteile aus Eisen
und Stahl, Badezimmerschränke’,“ Balkonkästen, “
8 “
Kar⸗, Stoß⸗ und Schutzstangen, Beleuchtungskörper für Wohnräu EEö6 Bettgestelle, ausgenommen einzelne von der zuständigen
Wirtschaftsgruppe bzw. Fachgruppe bzw. von dem zu⸗
ständigen Reichsinnungsverband zu bestimmende
Typen mit höchstens 26 kg Gesamtgewicht an Eisen
und Stahl einschließlich Stahlrahmenmatr W1XA“ Bilderzierbeschläge,
Blumenampeln,
Blumenbretter, 28 Blumen⸗ und Kakteenständer einschl. Blumenkrippen,