1941 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

.

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 8. Mai 1941. S. 2

in S- mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ e und ee. des Warenverkehrs 1“

eichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im An⸗ schluß an die Verordnung über die Verhmuchsregelung für lebenswich ige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 2221) mit Zustimmung des

stellen zur Ue eachung

vom 18. August 1939 (Deutscher d

1939 (Reichsgesetzblatt I S. Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Neue und gebrauchte Schreibmaschinen,

Breitwagenmaschinen, Kleinschreibmaschinen und Maschinen

mit mehrstelligem Pe snes sceaebedals sowie Einzelwagen dürfen an Verbraucher nur gegen Bezugscheine abgegeben, vermietet und von ihnen bezogen oder gemietet werdben.

§ 2 88

Die Bezugscheine erteilt die Reichsstelle für technische Er⸗ zeugnisse. 1

§ 3 b

1 Die Reichsstelle für technische bestimmt durch Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staats⸗ anzeiger, bei welchen Stellen die Anträge auf Erteilung von Bezugscheinen einzureichen sind.

einschließlich

siehe unter c).

§ 3

Standardschreibmaschinen, wagen und Kleins

§ 4

kanntmachung werden na Fassung vom 8. Mai 1941 bestraft. § 5

kündung in Kraft. 2. Die Reichsstelle bestimmt den

§ 6 der Anor

Stichtag bereits vermieteten

3. Fehlmeldungen sind erforderlich. 4. Die Meldungen sind in dreifacher Ausfertigung b dem jeweils zuständigen Wirtschaftsamt einzureichen.

Schreibmaschinen,

c) Anzahl der vermieteten Schreibmaschinen. 2. Als Stichtag für diese Angaben ist der le vorhergehenden Quartals zugrunde gelegt.

te Tag des

1. Die Angaben der Meldung nach § 1 und § 2 sind nach Breitwagenmaschinen, en un reibmaschinen zu unterteilen.

2. Die Meldungen nach § 1 und § 2 sind nach den in An⸗ lage 1 und Anlage 2 beigefügten Mustern zu erstatten.

Einzel⸗

Zuwiderhandlungen gegen die IV dieser Be⸗ nung Nr. 7 in der

1. Die Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ Zeitpunkt des Außer⸗

ei

§ 1.

preise Nachlässe nach folgender Staffel: a) für Einheitsfeinseife und Einheitsrasierseife

bei Abnahme von 100 000 Stück und me bei Abnahme von 150 000 Stück und mehr 10 v. H.

für Feinwäsche

Wasch⸗(Seifen⸗) Pulver oder waschmittel für Feinwäsche 4 Abnahme von 100 000 Stück Was (Seifen⸗Pulver oder 8 Fsc für Feinwäsche 7 v. H., Wasch⸗(Seifen⸗ Pulver oder waschmittel für Feinwäsche 10 v. H. (2) Einzelhandelseinkaufspreise

bei v. H.,

bei Abnahme von 50 000 Stück und 1. 4 v. H., EEEEEIII

87 (1) Einzelhändler, die in der Zeit vom 1. Januar 1940 bis 31. Dezember 1940 die folgenden d e emengen an

Seifen und Waschmitteln erreicht haben, erhalten als Groß⸗ abnehmer des Einzelhandels auf die Einzelhandelseinkaufs⸗

b) für Einheitswasch⸗(Seifen⸗ Pulver und Einheitswaschmitt 6

bei Abnahme von 50 000 Stück und mehr Normalpaketen Doppelpaketen Einheits⸗

und mehr Normalpaketen Doppelpaketen Einheits⸗

bnahme von 150 000 Stück und mehr Normalpaketen Doppelpaketen Einheits⸗

sind die Verbraucher⸗

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 8. Mai 1941. S2. 3

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGsSl. I S. 479) sind die Sparguthaben des Juden Marecell Richtmann und seiner Ehefrau Margarete, geb. Hoff⸗ mann, in Höhe von zusammen 1132,84 Rℳ unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme durch die Staatspolizeistelle Erfurt am 6. März 1941 B.⸗Nr. II B 3 1600/41 zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Reichsminister des Innern in Berlin, eingezogen worden. Die Sparkassenbücher tragen die Nummern 2624, evtl. ge⸗ ändert in Nr. 602 624, und 2906, evtl. geändert in Nr. 602 906. 8B“

Mit der Einziehung sind sämtliche an den eingezogenen Sparguthaben bestehenden Rechte erloschen. Gegen die Ein⸗ ziehung ist kein Rechtsmittel gegeben.

Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt an Stelle der

Erfurt, den 6. Mai 1941. Der Regierungspräsident.

d. LandesforstA. in Klagenfurt. RdErl. 23. 4. 41, Beschäfti⸗ ungsvergütg. RdErl. 28. 4. 41, Anrechng. pflichtwidrig ver⸗ 6. Arheitszeit auf d. Urlaub; hier: Nichtanwendg. auf Jugendliche im Hinblick auf d. Jugendarrest. RdErl. 28. 4. 41, Verleg. d. Sitzes d. LdRA. in Neutomischel. Kommu⸗ nalverbände. RdErl. 30. 4. 41, Bürgersteuer. RdErl. 30. 4. 41, Erhebg. d. Lohnsummensteuer in d. eingeglied. Ost⸗ ebieten. RdErl. 30. 4. 41, Einnahmen auf Grund d. Ver⸗ FrauchsregelungsstrafsS. Sammlungs⸗ u. Lotterie⸗ wesen. RdErl. 28. 4. 41, Mitgliederwerbg. f. d. Reichsluftschutz⸗ bund. RdErl. 2. 5. 41, Haus⸗, Straßen⸗ u. Blocksammlg. d. HF. mit d. Reichsverb. f. Dt. Jugendherbergen. Polizeiver⸗ waltung. RdErl. 28. 4. 41, Verwendg. d. unif. Ordn Pol. RdErl. 28. 4. 41, Umbenenng. d. Reitstaffeln d. SchP. RdErl. 2. 5. 41, Reichsmeldeordng.; hier: Aenderg. d. Vordr. f. d. Rück⸗ meldg. RdErl. 28. 4. 41, Zahlungsregelg. f. d. in d. besetzten Gebieten eingesetzten Pol.⸗Verbände usw. RdErl. 28. 4. 41, Uebertrag. v. Verw.⸗Aufgaben auf d. höh. Verw.⸗Behörden; hier: Trennungsentschädig. RdErl. 28. 4. 41, Res.⸗Offz.⸗Korps d. Ordn Pol. KdErl. 28. 4. 41, Büchereien d. Pol. RdErl. 28. 4. 41, Aenderg. d. Prüfungsordng. f. d. Abschlußprüfg. in Deutsch. RdErl. 2. 5. 41, II. Aenderg. d. II. Ausf.⸗Best. zu § 12 d. I. Durchf.⸗VO. zum Luf schugge⸗ RdErl. 28. 4. 41, Heilfürsorge bei d. Reichspol.; Pol.⸗Kuranstalten. RdErl. 2. 5. 41, Pol.⸗Sanitätsfachschullehrg. Wehrangelegen⸗ heiten. Familienunterhalt. RdErl. 29. 4. 41, Föscslgr. v. Zivilbehörden an Feldpost⸗Nr. führende Dienststellen d. Wehr⸗ macht. Vermessungs⸗ u. Grenzsachen. RdErl.

MRotierungen n des Verliner Metallb vom 8. Mai 1941. (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland

Lieferung und Bezahlung): Originalhüttenaluminium,

99 % in Blöcken. . 133 desgl. in Walz⸗ oder Drahtbarren

EFJI1öö1“; 137 57821 ntimon⸗Regulus.. Feinsilber.. 35,50 38,50

In Berlin feftgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung. 5 Geld Brief

Aegypten (Alexand. und Kairo) Afghanistan (Kabul).

7. Mai Geld Brief

l ägypt. Pfd.

100 Afghani 18,79 18,70 18,83

18,83

krafttretens dieser Bekanntmachung. CEEEa66

Der Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. b Dr. Crusius.

1. Der Verbraucher hat den Bvespbschein gleichzeitig mit er Bestellung dem Lieferer auszuhändigen. Der Lieferer hat den linksseitigen Teilabschnitt des Bezugscheines abzu⸗ trennen und bei neuen Schreibmaschinen über etwa ein⸗

29. 4. 41, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. Argentinien (Buenos

Volksgesundheit. RdErl. 28. 4. 41, Vorbereitungskurse f. Aire) . Röntgen⸗ u. Strahlenschutzprüfgn. RdErl. 30. 4. 41, Französ. Australien (Sidney). 88. Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio

höchstpreise, vermindert um die in § 2 Abs. 1 der A 8

, um 1 nordnun 8

zur Regelung der Preise für Seifen⸗ und Waschmittel 8

1 6. Oktober 1939 genannten Nachlässe.

1 3 Traubensüßmost. RdErl. 30. 4. 41, Peei. v. Mayonnai § 2. u. Tunken. RdErl. 30. 4. 41, Tuberkulosebekämpfg. Vete⸗

rinärverwaltung. RdErl. 26. 4. 41, Herstellg. u. Vertrieb

1 Pap.⸗Pes. 0,590 0,594] 0,588 1 austr. Psd.

100 Belga 39,96 40,04 39,96

0,592

40,04 0,132

geschaltete Großhändler oder Vertragshändler an den Her⸗ steller zu geben. Bei der Auslieferung von gebrauchten Schreibmaschinen sind die linksseitigen Teilabschnitte, die im Zeitraum des vergangenen Monats mit gebrauchten Schreibmaschinen be⸗ liefert wurden, bis zum 5. eines jeden Monats bei dem für den Wohnsitz des Lieferers zuständigen Landeswirtschaftsamt gesammelt einzureichen. 2. Wiederverkäufer dürfen nur gegen vorherige Abgabe

der linksseitigen Teilabschnitte mit Schreibmaschinen be⸗ liefert werden. b 3. Die Hersteller haben die bei ihnen eingegangenen und

von ihnen belieferten Teilabschnitte monatlich gesammelt der Wirtschaftsgruppe einzureichen. 4. Die Stammscheine sind von den Lieferern drei Jahre eden egsahma so zu verwahren, daß bei einer Nachprüfung jede Abgabe oder Vermietung von Schreibmaschinen auf Bezugscheine einwandfrei nachgewiesen werden kann.

§ 5

Die Aufträge sind in der Reihenfolge des Ausstellungs⸗ datums der Bezugscheine auszuführen; bei gleichem Aus⸗ stellungsdatum entscheidet der Eingang der Bezugscheine.

§ 6

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach

der Verordnung über Sükaen und Strafverfahren bei Zu⸗

widerhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der

Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs⸗

Le vom 6. April 1940 lerr.rn

gesetzblatt I S. 610) und nach der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Rei

gesetzblatt I S. 1430) bestraft.

Die Reichsstelle kann auf Antrag Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen (Ausnahme⸗ genehmigung). Sie kann die Ausnahmegenehmigungen mit

uflagen oder Bedingungen versehen. 1

§ 8 Die Reichsstelle kann zur Ausführung dies weitere Vorschriften erlassen (Richtlinien).

§ 9 1. Diese Anordnung tritt am Tage in Kraft. 2. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. 1

““ 4

der Verkündung

Bekanntmachung Nr. 3 zur Anordnung Nr. 7 in der Fassung vom 8. Mai 1941.

Auf Grund des § 8 der Anordnung Nr. 7 über die Ver⸗ brauchsregelung für Schreibmaschinen in der Fassung vom 8. Mai 1941 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1941) wird bestimmt:

1. Wiederverkäufer von Schreibmaschinen haben bi

20. Mai 1941 zu G 8 9 esese Fi 6 I. a) Lagerbestand an . rauchten Schreib⸗ mmaschinen, die zum Verkauf bestimmt sind (ver⸗

keaufsfähig m. normaler Tastatur). b) Lagerbestand an Schreib⸗ mmaschinen, die zur Vermietung bestimmt sind (ohne

Firmenstempel 8 Meldung

144“*“*“ der Firäa.. ““

nach §81 der Bekanntmachung Nr. 3 zur Anordnung Nr. (Stichtag 10. Mai 1941)

2 90 90 9900 000900000 0 00 0 00 05

2 0 0

Anlage 1 zur Bekanntmachung Nr. 3 zur Anordnung Nr. 7

7

11111“

an das Wirtschaftsamt c161AA“

Standard

Breit⸗ wagen

Kleinschr.

I a) Lagerbestand in ge⸗ brauchten Schreib⸗ maschinen f. Verkauf Lagerbestand in ge⸗ brauchten Schreib⸗ maschinen für Ver⸗ mietung (ohne c) . Ic) vermietete Schreib⸗ XX“ II a) Lagerbestand an neuen Schreibmaschinen.

II b) Anzahl der noch ab⸗ zuliefernden Teilab⸗ schniits .. .„

durch Bezugscheine be⸗ legter Auftragsbestand

1 b)

II c)

t zu haben.

werden.

9

.„„„ EE“ 222

Ort Datum

Statistischer Zentralausschuß (Verfügung vom 24. 4. 1941) dreifach f.e-.asgede: 81

2„ 242222224222b222„

Stempel und rechtsverbindliche

Unterschrift.

Genehmigt gemäß Verordnung vom 13. 2. 1939.

2272„

Ich (wir) versicheveln), die obigen Angaben wahrheitsgemä gemacht 1— Mir (uns) ist bekannt, daß heee unvollständige Auskünfte nach dem § 6 der Anordnung Nr. 7 bestraft

Anlage 2 zur Bekanntmachung Nr. 3 zur Anordnung Nr. 7

Firmenstempel Meldung

vomk r“

an das Wirtschaftsamt in.

I“”“

22 22222—-2 —„

. 2⸗2

nach § 2 der Bekanntmachung Nr. 3 zur Anordnung

(Stichtag 1l 1941)

——

Standardm.

Breit⸗ wagenm.

Einzelw.

Kleinm.

8 a) Lagerbestand gebrauch. ter Schreibmaschinen für

b) Lagerbestand gebrauch⸗ ter Schreibmaschinen für Vermietung

Lagerbestand gebrauchter Schreibmaschin. (Summe aus a) und b)

c) vermietete SchreibmaWg. schinen b

werden.

nung Abnahmemengen nach

§ 3.

händler die Voraussetzungen für die Gewährung der in Sütdesz2 Nachlässe erfüllen, und nehmen sie 3. Listen

übersenden sind.

über die Aufnahme von

reisbildung anzurufen. 8

§ 4

tigt, jedoch nicht verpflichtet, Großabne handels die Nachlässe des § 1 zu X

§ 5. Diese Anordnung tritt mit Wi 1941 in Kraft. 8 eegüs Sesfon Berlin, den 30. April 144cf4. . Der Reichskommissar für die Preisbildung. 1ö1ö1X4“

““

Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung 5 der Rei

erzeugnisse, Dele und Fette als Ueberwachungsstelle

(Verarbeitungsgenehmigung für die Fischindustrie).

Vom 5. Mai 1941.

Auf Grund der Verordnu

(1) Großhändler und Entaussvevenigungen 5 ch mern des Einzel⸗

. (1) Für die Berechnung der in § 1 bestimmten Nachlä können jeweils die Abnahmemengen bee .ebtans danc. f Einheitsrasierseife oder von Einheitswasch⸗(Seifen⸗) Pulver und Einheitswaschmitteln für Feinwäsche zusammengerechnet

0²) Umsäütze, die ein Einzelhändler infolge außergewöhn⸗ licher, durch den Krieg bedingter Uofanef 8 B. Se von Truppenteilen u. ä.) erzielt, sind bei der Berech⸗

§ 1 nicht zu berücksichtigen.

((1¹) Die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel und die Wirt⸗ schaftsgruppe Chemische Industrie Ss die von diesen be⸗ auftragten Fachgruppen stellen gemeinsam fest, welche ne

§ 1

6 e auf, die fortlaufend zu ergänzen und den beteiligten Gruppen 9

(2) Kommt eine Einigung zwischen der Wirtschafts Einzelhandel und der Wierschn hsgschrne Chen ihbastsgrubhe ifnah Einzelhändlern in die Listen nicht sustanaee so ist die Entscheidung des Reichskommissars für die 1.“ 11““

Januar

S

chsstelle für Milch.

der Fassung vom 18. August 1939 Reichsg 0)

in Verbindung mit der Verordnung über

Ueberwachungsstellen vom 4. September Reichs⸗ und tember 1934) wird angeordnet:

§ 1.

116“

Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 15.

ie Errichtung von . 1934 (Deutscher reußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. Sep⸗

=—. Die Anordnung 5 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, ezember

1936 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger

Nr. 293 vom 15. Dezember 1936) in der Faslung der An⸗ s⸗ und Preußi⸗

ordnung vom 9. Juni 1937 (Deutscher Rei scher Staatsanzeiger Nr. 129 vom 9. Juli 1937) wird wi folgt geändert:

1. Hinter § 3 wird folgender neuer § 4 eingefügt:

Alle Betriebe der in § 1 genannten Art sind. verpflichtet, fortlaufend besondere Bücher zu führen,

¹

8 8 8

aus denen der jeweilige Bestand, ihre Bezüge und die von ihnen verarbeiteten Mensgen an pflanzlichen

und tierischen Oelen und Fetten

ar ersehen werden

können. Soweit Oele und Fette als solche gehandelt

werden, ist neben dem im

Satz 1 vorgeschriebenen 8

8 Der Chinesische Botschafter in Berlin, Herr Chen Ch 1 ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen. 8

1““

Nummer 19 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 7. Mai 1941 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdErl. 22. 4. 41, Teilg.

u“

Sehr gute Erfolge der Deutschen Ausstellung b Helsinki 1941.

8 inbi, 7. Mai. Die Deutsche Ausstellung in Helsinki hatte

eine Besucherzahl von über 100 000. Die deutsche Stahlindustrie, die den Kern der Ausstellung bildete und mit einer großen Zahl ihrer Werke vertreten war, fand besonders starke Beachtung. Diese Tatsache drückte sich in zahlreichen Anfragen aus allen Verbraucherkreisen aus. Die Werksvertretungen erklären über⸗ einstimmend, daß der Umfang des Gezeigten und die Art der Zusammenstellung ihre Kunden zu Anfragen veranlaßt hat, die weit über den Rahmen der bisherigen Geshaseszetzchenaen hin⸗ ausgehen. Das trifft selbst für Erzeugnisse zu, die früher in Finnland wenig Interesse fanden. Die inmitten der Stahl⸗ ausstellung gezeigte Zusammenstellung von Profilen, die einen Querschnitt durch das Walzprogramm darstellte, wurde in diesem Zusammenhang besonders erwähnt. Der Erfolg der Ausstellung wird aber nicht nur durch vermehrte Anfragen aus dem alten Kundenkreis bestätigt, sondern auch dadurch, daß eine Reihe neuer Interessenten gewonnen werden konnte. Von der Wirtschafts⸗ ruppe „Maschinenbau“ wird mitgeteilt, daß die Nachfrage, ins⸗ esondere nach Werkzeug⸗ und Holzbearbeitungsmaschinen außer⸗ ordentlich groß war; die Maschinen, die auf der Ausstellung waren, bleiben in Finnland, so daß eine dringende Nachfrage sofort befriedigt werden konnte. 1

Die Wirtschaftsgruppe Chemische Industrie war auf der Deutschen Ausstellung mit 24 Firmen vertreten, die ausnahms⸗ los sehr große Umsätze erzielen konnten. Die Abschlüsse auf dem Kunststoffgebiet, also bei n und Spritzgußmassen, Hartholz und den gummiartigen Kunststoffen, erreichten einen derartigen Umfang, daß sich die Lieferungen auf größere Zeiträume er⸗ strecken müssen. Photochemische Erzeugnisse, insbesondere Photo⸗ papiere, wurden für mehrere Millionen Finnmark verkauft. Holzimprägnierungs⸗ und Bautenschutzmittel fanden bei den Ausstellungsbesuchern sehr viel Interesse. Da hier auch schnellere Lieferungsmöglichkeiten bestehen, entwickelte sich ein sehr lebhaftes Geschäft. Daß auch die finnische Landwirtschaft die Deutsche Ausstellung zahlreich besucht hat, ließ sich unschwer gerade in der chemischen Abteilung feststellen. Hier wurden von verschiedenen Firmen die neuen Pflanzenschutz⸗ und Schädlingsbekämpfungs⸗ mittel gezeigt, ferner Stickstoff⸗ und Kalidüngesalze. Die Nach⸗ frage nach diesen Erzeugnissen war gerade deshalb so groß, weil

innland zur Sicherung seiner Ernähvung jetzt eine „Erzeugungs⸗ chlacht“ nach deutschem Vorbild durchführen will.

Unter den chemischen Ausstellungserzeugnissen für den täg⸗

lichen Bedarf, die große Verkaufserfolge erzielen konnten, sind u nennen: Zellwolle und Kunstseide, ferner das Motten⸗ ekämpfungsmittel Eulan sowie die zahlreichen Teer⸗ und Mi⸗ neralfarben, insbesondere die licht⸗ und wetterfesten Indanthren⸗ farben. Auch nach den deutschen Schuh⸗ und Lederpflegemitteln herrschte eine überraschend große Nachfrage. Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß die Sammelausstellung der Wirt⸗ schaftsgruppe Chemische Industrie einen Erfolg melden kann, der nicht nur alle Erwartungen weit übertrifft, sondern auch im Vergleich zu den zahlreichen anderen Auslandsausstellungen 1940/41 Helsinki durchaus an der Spitze steht.

v. Impfstoffen u. Sera. RdErl. 30. 4. 41, Auszahlg., Verbuchg. u. Nachweisg. d. aus Anlaß d. Bekämpfg. d. Schweinepest od. d. ansteckenden Schweinelähme entstehenden Kosten. RdErl. 2. 5. 41, Sb. d. ansteckenden Schweinelähme. Verschiedenes. Reichsindexziffer f. April 1941. Handschriftl. Berichtign. Neuerscheinungen. Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗ lich 2,15 R für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 HRℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Wie die Wirtschaftsgruppe „Textilindustrie“ berichtet, be⸗ deutete die Ausstellung für die hiesige Kaufmannschaft eine einzigartige Gelegenheit, in gedrängter Form eine Uebersicht über die deutschen N. etter zu erhalten; man äußerte sich in diesen Kreisen mit großer Anerkennung über die zur Schau ge⸗ stellten Güter. Es ist selbstverständlich, daß diese Gelegenheit u recht umfangreichen Geschäftsabschlüssen benutzt wurde, so daß 88 Nutzen dieser Ausstellung für beide Teile ein recht großer genannt werden kann. 1 8

WEI““ darf gesagt werden, daß die beteiligten Kreise die Messe als einen vollen Erfolg ansehen, der die Er⸗ wartungen allgemein übertroffen hat.

„Stunde der Unfallverhütung“ ein neuer Weg zur Unfallbekämpfung. 2

Die Verhütung von Betriebsunfällen ist eine Aufgabe, die alle Beteiligten vor allem Betriebsführer, Berufsgenossenschaften, Sicherheitsbeauftragte, Unfallvertrauensmänner, Arbeitsschutz⸗ walter immer wieder vor die Notwendigkeit neuer Ueber⸗ legungen stellt. Der hauptsächliche Träger der Betriebssicherheit ist der Betriebsführer. Wie er Förnn achge⸗ daß Sauberkeit, Ordnung und Pünktlichkeit im Betrieb herrschen, so wird er stets darauf Bedacht nehmen müssen, daß Sicherheit in der betrieb⸗ lichen Arbeit waltet und daß das höchsterreichbare Maß von un⸗ fallsicherer Arbeit erzielt wird. Diese im Interesse der Schaffenden und des Betriebes selbst liegende Aufgabe verlangt entsprechende innerbetriebliche Organisation, die den Betriebsschutz im Betriebe selbst verwirklicht. Die Berufsgenossenschaft hilft durch Betriebs⸗ besichtigungen ihrer technischen Aufsichtsbeamten und betreut auch sonst mit Rat und Tat.

Für den Ausbau des Unfallschutzes hat die Braunkohle⸗Benzin⸗ A.⸗G. ein Mitgliedsbetrieb der ETTö“ der chemi⸗ schen Industrie vor einiger Zeit einen erfolgverheißenden Weg gefunden, die „Stunde der Unfallverhütung“. In einer bestimm⸗ ten Stunde der Woche haben während der Arbeitszeit alle tech⸗ nischen Angestellten soweit sie nicht reine Bürotätigkeit ausüben, nach Unfallquellen im Betriebe zu suchen. Ihre Wahrnehmungen auf dem Gebiet der Unfallverhütung und Unfallbekämpfung melden sie auf einem besonderen Formular dem Sicherheitsbeauftragten des Betriebes, darüber hinaus können gleichzeitig im Laufe der Woche gemachte und für die Unfallbekämpfung wichtige Beob⸗ achtungen mitgeteilt sowie Wünsche und Vorschläge zur Unfallver⸗ hütung ieas.p) en werden. Von Zeit zu Zeit werden zur Stunde der Unfallverhütun 1 sondere Aufgaben gestellt, z. B. die Ueberprüfung bestimmter Ein⸗ richtungen, wie Verkehrswege, Verkehrsmittel, Hebeeinrich⸗ tungen usw.

Diese Mitteilung regt vielleicht an, auch anderwärts ähnliches in kleinerem oder größerem Rahmen vorübergehend oder noch besser in bestimmten Zeitabschnitten zu erproben. Am Ziel der Unfallverhütung, Zahl und Schwere der Betriebsunfälle herab⸗ zudrücken, muß unablässig gearbeitet werden. Um so geringer sind dann auch die durch Betriebsunfälle entstehenden Ausfälle für den Betrieb.

durch die Werksleitung auch be⸗

1 Milreis 0,132= 0,180

100 Rupien 100 Lewa

Janeiro).. 0,130

Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen] ... England (London) .. Finnland (Helsinki).. Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran)).

land (Reykjavik). talien (Rom und Mailand) . Japan (Tolio und ““ Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Kanada (Montreal!). Neuseeland (Welling⸗ onn Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm

und oeearg. .100 Kronen 59,46 Schweiz (Zürich,

Basel und Bern) 100 Franken 57,89 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8,591 Spanien (Madrid u.

Barcelona) 100 Peseten Südafrikanische

Union. (Pretoria,

Johannesburg).. Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (NewYork)

3,053 48,31

3,047 3,053] 3,047

48,31] 48,21

100 Kronen 48,21

1 engl. Pfd. 2 100 finnl. M. 5,06 5,06 5,07 100 Frcs. 100 Drachm.

100 Gulden [132,70 132,70 132,70 100 Rials 14,59 14,59 14,61 100 isl. Kr. 38,42 38,42 38,50

100 Lire 13,09 1 Yen 0,585

100 Dinar 1 kanad. Doll.

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 56,76 100 Escudo 10,04 100 Lei

13,09 13,11

0,587] 0,585 0,587

59,58

58,01 8,609

23,56 23,60 1,978 1,982 1,009. 1,011 2,498 2,502

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

wne

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld ief 9,89 4,995 2,058 5,604 7,912

74,18 2,098

England, Aegypten, Südafrik. Union.. 1.enneeseee1“ Griechenlaunbd . Jugoslawien. Australien, Neuseeland.. Britisch Indien Kanada

2 2 22 279 227⸗2 üürterereeoeh

üereerenz 74,32 2,102

22202222222222222†§—2———nneneenee

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

8 7. Mai 18 Geld Brief Notiz 20,38 20,46 für 3 2 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd. 4,24 4,26

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga

1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa

20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Aegyptisce. Amerikanische: 1000 5 Dollar. 2 und 1 Dolla. Argentinische.. Australische 09b2992 Bel ische .22229222b⸗20⸗ Brastlianische LE“ Brit.⸗Indische.. Bulgarische: 1000 Q u. daruntet. .....

Sovereigns..

2,47 2,47 0,54 2,59

39,92 0,105

45,66

2,49 2,49 0,56 2,61

40,08 0,115

45,84

3,06

Verarbeitungsbuch ein Wareneingangs⸗ und Waren⸗ g.

ausgangsbuch für gehandelte ele und Fette zu 1ca Fanen

100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 fi M. 100 Frs.

100 Gulden 132, 100 Lire

ssCsCsCsssCCssCC11“”

Berlin, 7. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ bis Extra Prime 9) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ amerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in 130,00 bis 156,00, Tee, dentsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. § Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. käferfrei 70,75 bis 72,—, Linsen, käferfrei ) —,— bis —,— und 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe § —,— bis —,—, Speise⸗ handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, dand⸗

Dänische: große... 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. bacunter ... Finnis üe-e Französische. Holländische..

Italienische: große

Ich (wir) versichereln), die obigen Angaben wahrheitsgemä 8 1 88 gemacht zu haben. Mir (uns) ist b ve. c) Anzahl der vermieteten Schreibmaschinen. unvollständige Auskünfte hs 8 dar Eene aeg Arvegen, 88

II. a) Nestand an ne uen Schreibmaschinen. Fassung vom 8. Mai 1941 bestraft werden.

b) Anzahl der an Hersteller, Großhändler oder sonstige ... .. Wiederverkäufer noch nachzureichenden Beiu⸗ He Stempel und rechtzverbindliche

die am Stichtag bereits vermieteten Schreib⸗ maschinen, siehe unter e). 1 2 49,10

4,31

5,075 5,01 132,7

üAüummAE 2222245225„5222⸗,⸗-⸗5 28⸗ üAeEEnn

§ 2. Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1941 in Kraft.

scheintejlabschnitte (Anordnung des Bevollmä 1 tigten jür die Maschinenproduktion vom 15. Ja⸗

nuar 1941 unter Ziffer 2 und 3).

c) Auftragsbestand an neuen Schreibmaschinen, der

durch vom Verbraucher bereits abgegebene Bezug⸗ scheine belegt ist, für die aber Schreibmaschinen an ““ Verbraucher noch nicht geliefert

ind.

2. Als Stichtag für diese Angaben ist der 10. Mai 1941

zugrunde gelegt. .

I““

1. Wiederverkäufer von Schreibmaschinen haben jeweils

bis zum 10. des ersten Monats eines Quartals, erstmali 10. Juli 1941, zu melden: erstmalig zum

a) Lagerbestand an gebrauchten Schreibmaschinen, die 1n. Verkauf bestimmt sind. b) Lagerbestand an gebrauchten Schreibmaschinen, die

Statistischer Zentralausschuß (Verfügung vom 24. 4. 1941) drellach

9 Anordnung

8

zur Abänderung

zur Regelung der Prei eifen

Vom 30. April 1941

29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) n

zur Vermietung bestimmt sind (ohne die am

Beauftragten für den Vierjahresplan an

Genehmigt gemäß Verordnung vom 13. 2. 1939

und

vom 6. Oktober 1939.

2

In Abänderung des § 2 Abs. 2 der Anordnun Regelung der Preise für Seifen und Waschmittel vom tober 1939 (Reichsanzeiger Nr. 235) wird auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Be⸗ 1 eines Reichskommissars für die Preisbildung vom

rit 8 geor

und güpan un der Anordnung se für

Waschmittel

ustimmung des net:

8 Lre

V

Berlin, den 5. Mai 1941.

Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und 8 als Ueberwachungsstelle. Der Reichsbeauftragte: Hübener 1

Fette

Verichtigung

u e h 4 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für

erische Erzeugnisse als Ueberwachungsstelle II a. Vom 1f. März 1941.

Absatz 4 muß lauten: Dieser Nacht 85 8 ordnung tritt am 1. Mai 1941 7c- nmach rag zur Gebühren

Berlin, den 3. Mai 1941. Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugni

als nüverevacgiceg denthh a. zeugnis 8

Der Reichsbeauftragte: Dr. Pflaumbaum.

iere und

8

8 8

erbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, grüne gesch. halbe 66,50 bis 66,90, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 59,45 bis 61,00, Reis: Rangvon §*) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. §*) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam I 48,40 bis 49,40, Siam I1 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Fe —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, „% bis 5 /0*) 41,50 bis 42,50 7), Gerstengraupen, mittel, 0/1 *) 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ graupen, grob, 0/4*) 37,00 bis 38,00 ), Gerstengraupen, Kälberzähne 0/6 *¼*)„ 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse’) —,— bis —,—, 5gg emg. Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,75 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Thype 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗

gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,— Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markenbutter n Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gebackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 209% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Ehamer 400% 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00. §) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †). Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior

11“ 8 8 LE11I1“

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

10 S..(1168n Jugoslawische: große 100 Dinar 00 Dinar 100 Dinar Kanadische. 1 kanad. Doll. Norwegische, 50 Kr. u. darunter 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei 100 Lei Schwedische: große 100 Kronen 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen Schweizer: große . 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Slowakische: 20 Kr. u. darunter. 100 slow. Kr. Südafr. Union 1 südafr. Pfd. Türkische ..... 1 türk. Pfund Ungarische: 100 P. u. darunter 100 Pengo

8