1941 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reich

“] 8 8

8., und Staatsanzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1941. S. 2

Kronheimer, Anna, 7 Burkhardt, geb. am 2. 9. 1897 in Landsberg a. Lech, Kuschnitzky, Richard Israel, geb. am 9. 2. 1888 in Wien, Kuschnitzky, Johanna Sara, geb. Rathaus, geb. am 17. 12. 1890 in Wien, Landauer, Siegfried Israel, geb. am 12. 2. 1870 in Buttenhausen (Krs. Münsingen / Wttbg.), Landauer, Liua Sara, geb. Einstein, geb. am 20. 12. 1882 in Stuttgart, 110. Langgut, Adolf Israel, geb. am 28. 8. 1884 in Trappstadt (Krs. Schweinfurt), Langgut, Paula Sara, geb. Marx, geb. am 22. 6. 1889 in Edelfingen (Krs. Ellwangen), Langgut, Stefan Samuel, geb. am 2. 1. 1886 in Trappstadt (Krs. Schweinfurt), 113. Langgut, Alice Adelheid, geb. Katz, geb. am 8. 6. 1895 in Mülheim / Ruhr, 114. Leeser, Anna Sara, geb. Herz, geb. am 4. 2. 1880 in Essevhengen . 1 15. Lehmann, Kurt Israel, geb. am 18. 4. 1901 in Herlisheim / Unterelsaß, 116. Lehmann, Ruth Sophie Sara, geb. Abraham, geb. 1 am 21. 4. 1908 in Berlin, Lehmann, Gerd Lutz Israel, geb. am 23. 4. 1931 8 in Mannheim, . 1 118. E Otto Israel, geb. am 21. 11. 1876 in 8 Krefeld, . 119. Auguste Ella Hedwig, Köpke, 8 am 26. 9. 1882 in Havelberg (Krs. Westprignitz) 120. Leipziger, Georg Israel, geb. am 20. 10. 1872 in

tadt / Schlesien 5 n Ir Sara, geb. Laboschiner, geb.

eipziger, Hedwi am 8. 409 1880 in He 8, 1

122. Leipziger, Ernst Israel, geb. am 18. 5. 1904 in Breslau,

123. Lemke, Gerhard Hermann Israel, geb. am 2. 4.

b 1905 in Landsberg/ Warthe,

124. Lemke, Eva Sara, geb. Bieber, geb. am 12. 9. 1910

in Schwetz a. d. Peicset

125. Lendt (früher Lewisohn), Stefan Isfrael, geb. am

3 4. 10. 1910 in Sacka / Sachsen, 1

126. Levi, Bernhard Israel, geb. am 17. 7. 1867 in Reilingen (Krs. Mannheim),

27. Levy, Fritz Israel, geb. am 15. 8. 1907 in

eb. Köpke, geb.

*

Auf Grund gesetzlicher Ermächtigung wird folgendes

angeordnet: Se- Erster Abschnitt: 8 n. ö“ Lebensmittelzuteilungen

Für die Zeit vom 2. bis 29. Juni 1941 (24. Zuteilungs⸗ periode) gilt die nachstehende Verbrauchsregelung: 1

J. L(Laaufende Zuteilungen

die laufend gewährten Rationen an Brot, Mehl, W Käse, Quark, üüöeeeheih Teigwaren, -eE h. nissen, Kaffee⸗Ersatz, un „Zusatzmitteln, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver bleiben gegenüber der 23. Zuteilungsperiode

verändert. 9 Jeder Versorgungsberechtigte erhält in der 24. Zu⸗ teilungsperiode eine Sonderzuteilung vo 5 insthonig (ogl. Ziffer IYV. 5

Abgabe von Fleisch und Fleischwaren

Der Umfang des Viehbestandes muß zur Erhaltung einer gesunden un ve Viehwirtschaft ständig den egebenen Möglichkeiten der w angepaßt 88 Dafür ist bisher, insbesondere im Kriege, rechtzeitig Sorge getragen worden. Dazu gehört auch, daß sich der leischverbrauch in Uebereinstimmung mit der laufenden leischerzeugung befindet. Um dies auch für die Zukunft icherzustellen, muß nunmehr vorsorglich eine entsprechende UFeczelan der Fleischrationen stattfinden. Aus diesem Grunde werden die Rationen der Normalverbraucher über 6 Jahre und außerdem die zusätzlichen Rationen der Schwer⸗ und Schwerstarbeiter von der 24. Zuteilungsperiode ab um wöchentlich je 100 g herabgesetzt. Die Rationen betragen als⸗ dann für Normalverbraucher 400 g, für Schwerarbeiter 800 g und für Schwerstarbeiter 1000 g je Woche. Die Rationen für Kinder bis zu 6 Jahren und für Lang⸗ und Nachtarbeiter bleiben unverändert. Da die Lang⸗ und Nacht⸗ arbeiter auch die um 100 g gekürzte Fleischkarte der Normal⸗ verbraucher erhalten, erfolgt bei ihnen ein Ausgleich über die

8 ö ittel : Durchführung des Kartensystems für Lebensm für die 24. Zuteilungsperiode vom 2. Juni bis 29. Juni 1941.

honig, und zwar je zur Hälfte auf seine Fett⸗ und Nähr⸗ rte. 8

u“ im Sinne meiner Erlse vom 11. März 888 I1 C 1-940 und vom 6. Dezember 1940 II C1.560 Dritter Abschnitt erhalten die 125 g 7. Sonderzuteilung nicht. Der darüber lautende Abschnitt 3 der rosa Nährmittelkarte ist vor der Aushändigung an Juden abzutrennen und zu entwerten.

8 Zweiter Abschnitt:

Karten⸗ und Bezugscheinwesen Aufhebung der Bestellscheinpflicht für Fleisch

ie Bestellscheine der Reichsfleischkarten für Normal⸗ 8 daen sihe Kinder bis zu 6 Jahren, die vee. 8 die Aufgabe hatten, den Verbraucher während der Zutei 8 3 periode an einen bestimmten Fleischer zu binden, 66 ff beseitigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß der wei dn überwiegende Teil der Verbraucher von der Möglichkeit, 8. Ablauf einer Zuteilungsperiode den Fleischer zu wxrzas 8 keinen Gebrauch macht. Andererseits bereitet der ge liche Einkauf bei einem anderen Fleischer, z. B. aus 8 von Reisen usw., versorgungsgemäß keine Schwierigkeiten. Durch die restlose Heseittgung der Bestellscheinpflicht ür Fleisch erübrigt sich der Umtausch der Reichsfleischkarten 8 er ihrer einzelnen Abschnitte in Reise⸗ und Gaststättenmarken für Fleisch und wird daher untersagt. Die 1Seee über die Ausgabe von Reise⸗ und Gaststättenmarken 18r Fleisch in besonderen Fällen, also nicht im Umtausch gegen Haushaltskarten, werden hiervon nicht berührt. In 8 Fällen, in denen die Erlasse daher die umtauschlose u g9 von Reise⸗ und Gaststättenmarken für Fleisch vorsc en die Ernährungsämter nach wie vor Reise⸗ und Gaststätte marken auszuhändigen (z. B. an Ausländer).

Aufbewahrung der Bedarfsnachweise, Bezug⸗ und Groß⸗ bezugscheine

Erlaß vom 28. Oktober 1940 II C. 1- Shuürgh e ich vorgeschrieben, daß die zum ne in Bezug⸗ und Großbezugscheine eingereichten dta 8 zum Beginn der übernächsten Zuteilungsperiode aufbewahr

—.. eiesnsseessene n82a2 . .S2116225522552:2ö2,J. 2e deheeeeee

Bekanntmachung. 88 der Reichsstelle für Edelmetalle

(Auflagen zu dem Genehmigungsbescheid zum Erwerb von e“

vom 14. Mai 1941.

Die durch die Aufbage A4 zu den für das Jahr 1941 ausgestellten . e Aufs 892 er Reichsstelle für Edel⸗ metalle (betreffend den Erwerb von Alt⸗ und Eeehehs zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken) gesetzte Frist von einem Monat zur Verwertung des erworbenen Materials wird mit Wirkung vom 1. Mai 1941 ab auf sechs Monate verlängert.

Fär die Genehmigungsbescheide C, die mit einem „2“ oder „D“ gekennzeichnet sind, verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

Berlin, den 14. Mai 1941. 8

Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle.

von Schaewen.

Bekanntmachung.

ie am 14. Mai 1941 ausgegebene Nummer 51 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung 82 Durchführung der Verordnung über die Einführung des nergiewirtschaftsrechts in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 21. April 1941. 6

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Industrie und sozialer Wohnungsbau.

Sitzung des Siedlungsausschusses der rheinisch⸗ westfälischen Induftrie.

Unter dem Vorsitz von Generaldirektor Dr.⸗Ing. e. h. Eugen Vögler tagte in Essen der Siedlungsausschuß der rheinisch⸗westfalischen Industrie (Industrieabteilungen JSeü Dortmund und Köln). In seinem Vortrag über „Das Privat⸗ kapital im sozialen Wohnungsbau“ gin Geh. Justizrat Fri Steyrer, Mitglied des Vorstandes der ayerischen Handelsbank, München, davon aus, daß nach dem Führererlaß vom 15. 11. 1940 zur Vorbereitung des deutschen Wohnungsbaues nach dem Krieg bei der Finanzierung die Einrichtungen der Wirtschaft, soweit Durch den von maßgebender Stelle

Verordnung zur Ergänzung des Gesetzes über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sachschaden. Vom 6. Mai 1941.

Achte Durchführungsverordnung zur Notdienstverordnung (Pfändbarkeit der Verafsfürsorge nach Beendigung des Notdienstes). Vom 12. Mai 1941.

Umfang: ¼6 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. Postver⸗ sendung Leeipein⸗ 0,03 Rℳℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 8I11“

Berlin NW 40, den 15. Mai 1941.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Februar 1941 über die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich Deutsche Reichspost) für Postzwecke in der Gemarkung Bitburg durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Trier Nr. 13 S. 27, ausgegeben am 29. März 1941; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 1. April 1941 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Firma Arloffer Thonwerke, GmbH. in Arloff, für die Erweiterung ihrer Tongrube durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Köln Stück 16 S. 37, ausgegeben am 19. April 1941.

werbeschulräte bei den Regierungspräsidenten anwesend. Die Praxis war vertreten durch Leiter von Berufsschulen, Berufs⸗ warte der garnsscheftas e. Einzelhandel und Vertreter des eeeheehh. Auf der Tagung, die von Kaufmann Brauerhoch, dem Heaustrggter des Leiters der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel für Beru Ffendeung eleitet wurde, u. g. Proßessor Dr. Arnhold, der Leiter der Sonderabteilung Berufs⸗ ausbildung und Leistungssteigerung im Reichswirtschaftsmini⸗ sterium, zum Thema „Berufserziehung im nationalsozialistischen Staat“ und Ministerialdirigent Dr. Südhoff vom Reichs⸗ erziehungsministerium über „Stand und Entwicklung der kauf⸗ männischen Aus den Referaten und der Diskussion ergab sich eindring⸗ lich die Notwendigkeit einer geordneten Berufsausbildung, die

Pessimismus bezüglich des Schicksals des Franken und ungerecht⸗ fertigten Vprinticmus bezüglich der Vorteile des Aktienkaufes entstehen könnten. Das Finanzministertum wolle mit seinen Maß⸗ nahmen die Ersparnisse der französischen Familie schützen. Man habe behauptet, daß die Börsengewinnsteuer das Angebot ver⸗ ringern werde, wodurch dann erst eine große Hausse kommen werde. Die Praxis habe erbracht, daß durch die eingeführte Steuer auch die Nachfrage nach Aktien geringer wurde. Im übrigen habe es die französische Regierung als unrecht egesehen, daß in Zeiten, in denen eine strenge Preiskontrolle auf allen Gebieten durchgeführt werde, die Börsenwerte und die erzielten Gewinne unversteuert blieben. Die Börsengewinnsteuer sei durch rechtliche, wirtschaftliche und soziale Motive begründet.

Stabile Preispolitik in Norwegen gesichert.

Oslo, 14. Mai. Auf der gegenwärtig in Oslo stattfindenden Tagung des norwegischen Preisdirektorats wurde festgestellt, daß für Norwegen eine stabile Preispolitik gesichert sei. Die nor⸗ wegische Preispolitik habe einen eigenen, den Voraussetzungen des Landes Rechnung tragenden Charakter. Bei der engen wirtschaft⸗ lichen Verflechtung zwischen Deutschland und Norwegen und vor allem angesichts der Tatsache, daß die norwegische Wirtschaft in ganz besonderem Maße auf die deutsche Fettschaft c ange⸗ biefen sei, hätten darüber hinaus notwendigerweise die Haupt⸗ grundsätze des deutschen Preisrechtes in Norwegen Berücksichti⸗ gung gefunden. b

Wie Oberlandesgerichtsrat Dr. Bendiek in einem Vortrag ausführte, sollen Preiserhöhungen im Warenverkehr Deutschland und Norwegen im allgemeinen nicht eintreten. Er⸗ höhungen seien lediglich im Rahmen von Steigerungen der Er⸗ zeugungs⸗ und Betriebskosten zugelassen. Deutsch and nehme 70 % der norwegischen Ausfuhr auf und gewährleiste hierfür einen Preis, der den Forlbestand und die Entwicklung der norwegischen Wirtschaftszweige sichere. Diese Preisgestaltung. enthebe Nor⸗ wegen zugleich der Notwendigkeit, für eine Reihe von Waren Unterstützungen zu zahlen, die bei fehlender Ausfuhr oder bei unzureichenden Ausfuhrpreisen notwendig sein würden. Anderer⸗ seits habe Norwegen die Gewißheit, durch Deutschland nicht in Ce-⸗ Versorgungsschwierigkeiten ausgenutzt. zu werden. Mit ieser im wesentlichen durch freie Vereinbarung der Wirtschaften beider Länder erreichten Regelung sei eine w itere Grundlage für

1

eine stabile Preisentwicklung gegeben.

Neuer gesetzlicher Rahmen für die rumänische Wirtschaftsführung. Bukarest, 14. Mai. Durch ein Gesetz über die Förderung der Produktion, die Preisregie und die Unterdrückung des un⸗ lauteren Wettbewerbs sowie der I“ ist an Stelle der bisherigen Gesetze auf diesem Gebiet vom November 1939, vom März, September und November 1940 sowie vom März 1941 unter anderen Einzelbestimmungen ein neuer gesetzlicher

p auf hinzuweisen, moöglich, heranzuziehen sind. werden müssen. Es 11“ Ab⸗ für die Nachkriegszeit angekündigten Mietzahlungsschein für Fa⸗ daß diese eindeftseist hei tan der Bezug⸗ und Großbezug⸗ milien mit Kindern werde 8 breite Bevölkerungsschichten der schnitten und den ist. Soweit es sich um andere für die Miete verfügbare inkommensteil von bisher 30 bis scheine genauestens zu beachten ist. Soweit es st zelabschnitte, 40 Rℳ je Monat soweit erhöht, daß auch für die 62⸗ und 74⸗qm⸗ Unterlagen (nicht bestellscheingebundene Einzelabsch 8 Wohnung des Führererlasses die nachhaltige Nachfrage gesichert Reise⸗ und Gaststättenmarken usw.) für die Ausstellung der nd die privatwirtschaftliche Finanzierung ihrer Dauerkosten von Bezugscheine handelt, müssen diese mindestens 89 8000 bzw. 10 000 Bℳ vom Standpunkt der Kapitalverzinsung und

„JJ1 n Ver⸗ bewahrt werden, bis die nächste Abrechnung mit de

6 -tilgung ohne weiteres möglich sei. Das Problem der Auf⸗ teilern erfolgt ist. Da es Sache der Ernährungsämter ist, bringung der über die Dauerkosten hinausgehenden Ueberteuerung die Zeiträume für

die Abrechnung der Bedarfsnachweise fest⸗ san abgesehen von nachdrücklichen Bemühungen um 8 fort⸗ zusetzen, bin ich damit einverstanden, daß die Ernährungs⸗

chreitende Beseitigung, nur außerhalb der privatwirts aftlichen ämter die Aufbewahrungsfristen für diese Unterlagen in An⸗

phäre zu lösen. Steyrer hielt eine 75 ige Beleihung der die in ih Bezirken geltenden Abrechnungs⸗ Dauerwerte durch die organisierten Realkreditgeber für durchaus

lehnung an die in ihren 2

fristen (also regelmäßig zwei Wochenz) festsetzen.

möglich. Dabei werde es genügen, den Tilgungssatz, wie in der Diese Regelung bezieht sich nicht auf die Drittschriften

der Bezug⸗ und Großbezugscheine, die als Aktenmaterial nach

Zeit vor dem Weltkrieg, mit ½ % anzusetzen. An dem bewährten 4 Nigen Se und entsprechend an einer 4 ¼ igen den allgemeinen Vorschriften aufzubewahren sind Dritter Abschnitt:

Zulagekarte, deren vö“ Fleis und Fleisch⸗ waren um wöchentlich 100 g vermehrt sind.

Die Sohehbhe ee erforderlich gewordene Um⸗ estaltung der Reichsfleischkarte für Normalverbraucher, der leisch⸗Zusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter und der Zulagekarte ist aus den anliegenden Mustern zu ersehen *). Die Zulagekarte hat das Format Din A5 erhalten.

Rahmen für diz im Staatssekretariat für Versorgung beim rumänischen Wirtschaftsministerium zusammengefaßte Wirt⸗ schaftsplanung geschaffen worden. Dem neuen Gesetz unterliegen alle einheimischen oder eingeführten Rohstoffe, landwirtschaft⸗ lichen und industriellen Erzeugnisse hinsichtlich Produktion, Ver⸗ trieb und Verkauf. Das Staatssekretariat für Versorgung wird ermächtigt, alle Maßnahmen zur Leitung, Begrenzung und Kontrolle der Produktion, des Umschlages, der Verteilung und des Verbrauchs der Waren und Erzeugnisse zu treffen. Es kann Einheitswaren und Höchstpreise sestzetzen, Waren und Erzeugnisse sperren oder beschlagnahmen. Ausdrücklich wird ihm auch das Recht zugestanden, die Gewinne zu begrenzen und die Preis⸗ berechnung zu bestimmen; dies gilt auch für Dienstleistungen Kein Unternehmen darf die Produktion verringern oder ein⸗ stellen, außer in Fällen höherer Gewalt. Unternehmen können verpflichtet werden, Verträge über die⸗ Lieferung von Rohstoffen oder die Durchführung bestimmter landwirtschaftlicher Kulturen abzuschließen. Ferner wird ein Amt für die Rationalisierung des Verbrauchs geschaffen. Neu ist das Verbot des Verkaufs von Waren über den normalen Verbrauch. In der amtlichen Be⸗ gründung wird darauf hingewiesen, Hach notwendig war, ein Rahmengesetz für die staͤatlichen Maßnahmen zur Ordnung und

die Menschen zu den Höchstleistungen befähigt, wie sie jetzt und nach dem Krieg in jedem Beruf erwartet werden. Alle der Kriegszeit entspringenden Witenehes wie verkürzte Lehrzeit und Einschränkungen in den erufsschulen, müßten wieder ver⸗ schwinden. Leistungssteigerung und Konzentration im Beruf sei nur von einer gründlichen Berufsausbildung zu erwarten, d. h. man muß, wie Professor Arnhold hervorhob, den jungen Menschen langsam heranreifen lassen. In die Praxis der Be⸗ rufsausbildung übersetzt, bedeutet dies ein grundsätzliches Fest⸗ halten an der dreijährigen Lehrzeit auch im Einzelhandel. er⸗ schiedentlich wurde aus der Berufserfahrung die Forderung unterstrichen, daß die Volksschule wieder intensiver die Elementar⸗ fächer pflegen müsse, damit die Berufs⸗ und Fachschulen auf diesen Grundkenntnissen aufbauen und das Hauptgewicht ihxrer Arbeit auf die Fachausbildung legen können. Die Tätigkeit der bezirk⸗ lichen Arbeitskreise, die früher schon zwischen Berufsschullehrern, Einzelhandelskaufleuten und Vertretern der Schulbehörde ge⸗ bildet worden sind, soll überall wieder aufgenommen und ver⸗ stärkt werden. Denn eine vollkommene Ausbildung des Nach⸗ wachses ist nur zu erreichen, wenn Theorie und Praxis im richtigen Verhältnis und in gegenseitiger Wechselwirkung einge⸗

Füeb theng. 128. Levita, Ernst Israel, geb. am 5. 6. 1897 in Bad⸗ 8 Kreuznach, 129. Levita, Ella Sara, geb. Gerson, geb. am 15. 7. 1902 in Bad⸗Kreuznach, 130. Levita, Erich Israel, geb. am 20. 10. 1929 in Bad⸗Kreuznach, 31. Lewi, Herta Sara, geb. Daniel, geb. am 12. 7. 1896 III. in Allenstein, ö“ argarine 32. deeenssse. Flora Sara, geb. am 24. 8. 1927 in Abgabe von Butter und Marg 1 Allenstein, Mit Rücksicht auf den in den Sommermona en zu 133. Lilienthal, Arthur Israel, geb. am 11. 3. 1888 erwartenden Mehranfall an Butter, wird der . un in Ossieck (Krs. Pr. Stargard), Margarinebezug zur Einsparung von 8 134. Lilienthal, Johanna Sara, geb. Hirsch, verw. ausländischer Herkunft dahin neu geregelt, 188 6 Rosengart, geb. am 21. 2. 1891 in Graudenz, ration der Normalverbraucher, der Jugendlichen 9 35. Rosengart, Fritz Israel, geb. am 4. 4. 1915 in 14 —18 Jahren und der Kinder von 6—14 88 . Graudenz, 24. Zuteilungsperiode um 62,5 g erhöht wird. Zum Ausgleich 136. Rosengart, Walter Israel, geb. am 24. 8. 1920 hierfür wird die Margarineration dieser Verpkanchstgtehhen in Grauden um 62,5 g herabgesetzt. Die Gesamtfettration bleibt mithin

Verzinsung der Hypothekengelder sei nach seiner persönlichen Auf⸗ fassung festzuhalten. Zu Dauerwerte auch das zu tilgen.

u den gleichen Sätzen sei innerhalb der igen⸗ und Spitzenkapital zu verzinsen und

137. Loewe, Ailfred Israel, geb. am 31. 8. 1881 in

1 Konitz / Westpr., 1

138. Loewe, Sophie Sara, geb. Mansbach, geb. am 20. 8.

1 1884 in Berlin, 8

139. Loewe, Kurt Israel, geb. am 24. 6. 1914 in

3

140. Loewenthal, Max Benno Israel, geb. am 26. 2. 1880 in Glogau,

141. Loewenthal, Erna Sara, geb. Arnsdorff, geb. am

G 1. 10. 1883 in Zinten, Krs. Heiligenbeil,

142. Loewenthal, Heinz Israel, geb. am 11. 5. 1908

in Breslau, 8

143. Mandelbaum, Samuel, geb. am 31. 3. 1876 in Platz, LK. Brückenau

144. Mandelbaum, Betty Sara, geb. Buxbaum, geb.

am 12. 7. 1882 in Eubigheim / Tauberbischofsheiim,

145. Mandl, Martin Israel, geb. am 29. 3. 1909 in

Wien,

146. Mandl, Bedruska, geb. Schlesinger, geb. am 9. 4. 8 1916 in Brünn,

147. Mannheim, Siegmund Israel, geb. am 22. 4. 1864 in Köln,

148. Mannheim Emma Sara, geb. Mannaberg, geb. am 11. 11. 1872 in Ratibor,

149. Marx, Moses Israel, geb. am 5. 12. 1863 in Sand⸗ hausen, Krs. Heidelberg, 8 Meyer, Fritz Jacob Israel, geb. am 2. 7. 1906 in

Nottohn, jetzt bonhurg 151. eyer, Ellen Charlotte Sara, geb. Rosenfeld, geb. am 29. 3. 1910 in Nürnberg, 152. Meyer, Hans (gen. John) Israel, geb. am 21. 6. 1902 in Hannovelsch⸗Münden,

verändert. Für die Kinder bis zu 6 Jahren bleibt es bei 88 EEE“ da sie ohnehin ihre gesamte Fett⸗ tion in Butter erhalten. 6 Die ist durch eine entsprechende Aenderung cheine und Einzelabschnitte erfolgt.

8 IV. Perteilung von Kunsthonig

Alle Verbraucher, die im Besitz der rosa Nährmittel⸗ sind, Beag in der 24. Zuteilungsperiode Sonderzuteilung von 125 g Kunsthonig je Person. 8 gabe erfolgt auf die Abschnitte N 26 der rosa Näöhrmi 3 karten für Normalverbraucher sowie für Kinder und 3 liche bis zu 18 Jahren. Diese Abschnitte haben zur Erleichte⸗ rung des Warenbezuges den Aufdruck „125 g Kunsthonig⸗ Sonderzuteilung“ erhalten.

Die Verteiler haben die Abschnitte beim Verkauf des Kunsthonigs abzutrennen und nach Beendigung n Zu⸗ teilungsperiode bei den Ernährungsämtern oder den dami

Schlußbestimmungen 8 Abgabe der Bestellscheine

- braucher haben die Bestellscheine einschließlich des feescheins 8 begbeichsveierkarle und des Marmeladen⸗ Bestellscheins 24 der ö“ 88 LSee

in der Woche vom 26. bis 31. M. 1 bei der

den aahch sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche I“

Da das Pfingstfest auf den 1. und 2. Juni 1941, 5*

auf den Beginn der 24. Fateitungsse ia⸗ fällt, haben die

Ernährungsämter die Fristen für die Abgabe der Bestell⸗

hdie Verteiler so festzusetzen, daß das Sortieren, hanen Bündeln der Bestellscheine nicht gerade .“ Festtagen zu erledigen ist. 8 F vI Di äß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern wie Berh von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.

ten Stellen gegen Bezugscheine über Kunsthonig mit 8.8 „N. 1c Die blauen ET“ für Selbstversorger (Normalverbraucher sowie Kinder 8¼, Jugendliche) berechtigen nicht zum Bezuge der Son 8 uteilung an Kunsthonig. Die Abschnitte N 26 dieser Kar 8- find demgemäß nicht mit einem entsprechenden Aufdru hee . diese Sonderzuteilung wird die über die Reichs⸗

125 g Kunsthonig je Kind nicht berührt. Jedes Kind bis zu 14 Fe run halg mithin, es im Besitz der eptlpreee den Karten ist, in der 24. Zuteilungsperiode 250 g Kunst⸗

fettkarten für Kinder vorzunehmende laufende Verteilung von

ö ie bi tern Di ährungsämter haben wie bisher die Druckmater! der hinsichtlich der Aufteilung der I 5 dem „R“⸗Aufdruck und die Druckmatern der Nährmittelkarten

hinsichtlich der Verteilung von Teigwaren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 1

1 Inkrafttreten Göböbö—] ie Bestimmungen dieses Erlasses hinsichtlich der Zu⸗ n” die 88 vom 2. bis 29. Juni 1941 treten am 2. Juni 1941, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft. Berlin, den 29. April 1941. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

nungsbau noch fu erlassenden Richtlinien richten. Eine tatkräftige

Gegenwartsfragen der VBerufsausbildung

. Vögler behandelte die Aufgabe des Betriebsführers im hiseen 6 Selbstverständlich müsse sich auch der Wohnungsbau der Betriebe nach den im Führererlaß nieder⸗ gelegten und den vom Reichskommissar für den sozialen Woh⸗

Förderung des sozialen Wohnungsbaues entspreche der Fürsorge⸗ pfl 9h des Betriebsführers für seine Gefolgschaftsmitglieder. Die Mithilfe der mittleren und kleineren Betriebe sei ebenso wichtig wie diejenige der Großbetriebe. Der Mietzahlungsschein entspreche einem alten Wunsch der Industrie und sei insbesondere auch vom ltung des Altbesitzes zu begrüßen. Das vwvolumen müsse sich im Interesse der Leistungsfähig⸗ keit der Bauwirtschaft und der Kostengestaltung nach der jeweils vorhandenen bauwirtschaftlichen Kapazität richten. Zu der von der Bauwirtschaft mit allem Nachdruck angestrebten Kostensenkung üsse auch der Bauherr durch gründliche Vorbereitung seiner Auftragsvergebung seinen Beitrag liefern. 1 In einer kurzen Kennzeichnung der vom Reichskommissar für den ozialen Wo nungsbau gerose. Uebergangsregelung für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues während des Krieges hob Dr. Küster hervor, daß diese Zwischenlösung in wefentlichen Punkten die Grundgedanken des Führererlasses bereits auf den noch während des Krieges durchzuführenden Wohnungsbau über⸗ trage. Von entscheidender Bedeutung sei vor allem die Festlegung der Mietrichtsätze, von denen aus der Aufbau der Finanzierung bestimmt werde. Der Erlaß des Reichskommissars müsse noch vom Reichsfinanzminister eine Ergänzung in einer Ausdehnung der Bestimmungen über die Grundsteuerbeihilfe auf die neu zu bauenden Wohnungen finden. Zum Schluß gab Verbandsdirektor Lange an Hand von Schaubildern einen Ueberblick über die Wandlungen in der Siedlungs⸗ und Grundrißplanung im Ruhrgebiet.

im Einzelhandel.

haben. Auf dem Gebiet der Industrie und des Gewerbes dürften

setzt werden. Diesem Ziel dient auch der kürzli herausgegebene Reichsrahmenstofsplan, dessen Uebertragung auf die Lehrpläne der kaufmännischen Berufsschulen eingehend erörtert wurde. Die Tagung führte hier zu praktischen Richtlinien für die Lehrarbeit in den Ein, elhandelsfachklassen der Berufsschulen, wobei wie⸗ derum die Abstimmung mit der betrieblichen Ausbildung im Vordergrund stand. Besonderes Augenmerk ist künftig auf die Ausbildung der Lehrlinge auf dem Lande zu richten, die meist keine Berufsschulen besuchen können. Ihnen müssen andere Ein⸗ richtungen zur Verfügung gestellt werden, um gerade auch für diesen Teil des Nachwuchses eine Berufsausbildung sicherzu⸗ stellen, die der Bedeutung der kaufmännischen Leistung und des Handels auf dem Lande entspricht.

Die deutsch⸗stowatischen Wirtschafts⸗ vereinbarungen.

Preßburg, 14. Mai. Wie die amtliche Mitteilung über den Abschluß der Tagung des slowakischen und deutschen Regierungs⸗ ausschusses in Preßburg bereits zum Ausdruck brachte, waren die Beratungen vor allem der Anpassung der flowakischen Wirtschaft an die Bedürfnisse einer europäischen Kontinentalwirtschaft und der hierfür nötigen Unterstützung durch Deutschland gewidmet. Breiten Raum nahmen hierbei Fragen der slowakischen Land⸗ wirtschaft ein, die derzeit noch lange nicht das Höchstmaß an Ertragsfähigkeit erreicht hat. Im Rahmen einer großzügigen Planung wird das Reich zur Intensivierung der slowakischen Landwirtschaft Maschinen und Geräte sowie Saatgut und Zucht⸗ vieh zur Veredelung liefern. Durch eine solche vom slowakischen Staat planmäßig durchgeführte Aktion wird auch der Abbau der Aktivspitze der Slowakei im deutsch⸗flowakischen Clearing be⸗ schleunigt werden können. Diesem Zweck dienen auch ferner andere Vereinbarungen, die eine Abstimmung der slowakischen Zollpolitik auf die tatsächlichen Einfuhrbedürfnisse zum Ziel

Förderung der Produktion zu schaffen, nachdem eine ausreichende Periode des Experimentierens vorangegangen sei.

Auftralisch⸗neuseeländischer Hilferuf an die uSor Die Abfatzkrife immer drückender. Empörung

1 über die Haltung Englands.

Boston, 14. Mai. Die Aufgabe des nach Washington ent⸗ sandten Landwirtschaftsministers von Neuseeland, Langstone, ist es, Neuseeland einen neuen Markt für seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse in den USA. zu suchen. Das gleiche Ziel verfolgt die australische Gesandtschaft in Washington.

Die Absatzkrise der britischen Dominions im Pazifik nimmt immer beängstigendere Formen an. Der größte Teil der austra⸗ lischen und hna geraehischen Fleisch⸗, Speck⸗ und Käseausfuhr ging nach England. Die britische Regierung war gezwungen, ihre Fleischkäufe auf das stärtste herabzusetzen. Die Fleischausfuhr aus Neuseeland nach England z. B. ging von jährlich 351 000 Tonnen auf rund 180 000 Tonnen zurück und sinkt unaufhaltsam weiter. Erst ganz vor kurzem hat England größere Speckaufträge wieder zurückgezogen.

In Australien und Neuseeland sieht man zwar ein, daß die Tonnagenot dem Mutterland gewisse Einschränkungen auferlegt, man ist aber sehr empört darüber, daß die englische Regierung auch Aufträge für Fleisch und andere Agrarprodukte nach den Vereinigten Staaten legt, weil die Lieferungen von dort aus

gemäß den Bestimmungen des Pacht⸗ und Leihgesetzes unentgelt⸗ lich erfolgen. Die Ausdehnung des Pacht⸗ und Leihgesetzes cuf Lebensmittel hat infolgedessen in Australien und Neuseeland große Empörung hervorgerufen, da dadurch die Absatzkrise wesentlich verschärft wird.

In ihrer Not haben sich nun beide Dominions nach Washing⸗

ton gewendet, um die Hilfe der Vereinigten Staaten zu erbitten. Wie diese Hilfe gewährt werden soll, läßt sich allerdings im Augenblick nicht übersehen. Denn die USA. sind selber agrarisches

11] 1 Heüaeen Ueberschußgebiet und haben keinerlei Verwendung für die agrari⸗ bür, acem . 1““ sein, bs; fur 8n. chen Erzeugnisse Australiens und Neuseelands. g chon 8eee. usbau einer rohstoffsicheren nach Hei Kriege kon. such, argentinische Agrarerzeugnisse für die amerikanische Wehr kurrenzfähigen slowakischen Industrie bestimmend sind. Daneben macht zu erwerben adwirtschaftlichen Teilen de wurden die technischen Fragen des slowakischen Waren⸗ und Zah⸗ USA. einen wahren Entrüstungssturm hervorgerufen. Man g lungsverkehrs mit den besetzten Gebieten, der besonderen Handels⸗ sich in Australien und Nenseeland auch keinerlei allzu groß beziehungen zwischen der Slowakei und dem Protektorat sowie - e ee.

9 Illusionen hin. 8— es aber trotzdem für notwendig, einen imme des Finanzverkehrs behandelt. engeren Anschluß an die USA. zu vollziehen, da das Mutterlan

3 im Augenblick sowohl als Abnehmer wirtschaftlicher Erzeugnisse Auch der französische Franken sei nicht mehr eine auf den inter⸗ fällt als politische und militärische Schutzmacht immer mehr aus nationalen Börsen frei gehandelte Ware, sondern ein nationaler 1 8 8

Wert, der im wesentlichen durch eine gesunde Preisregelung und 88 durch eine ständige fiskalische Kontrolle eschützt und gedeckt werde. Um dem Publikum dies alles verständlich zu machen, verweist z. B. die Agefi auf die deutsche Reichsmark, von der die internationalen „Experten“ von 1933 ab von Monat zu Monat den Zusammenbruch voraussagten, während die Reichsmark sich

153. Neukircher, Carl Julius Israel, geb. am 27. 9. —— 1875 in Bielefeld, - 8 *) Hier nicht abgedruckt. 154. Neukircher, Else Julie Sara, geb. Schüler, geb. SeFcenee

am 30. 7. 1882 in Hambur Bekanntmachung. Auf Grund der §8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗

15 „geb. 8. 1908 i über di 155. Neumann, ‚Alfred Ifrach geb. am 15. 8 in sohen Grund d. Ihz

über die Ein⸗

Elbing, Auf Grund der §8§ 1, 3 und 4 der VO. über di icsgaesebbl. 1 8 8 f indli Vermögens in den jeten vom 12. Mai 1939 Reichsgesht 8

1. e b tsib n Ltahan rethe ”.eeiger, gℳb. an ss ung riche, zabretin volnn Fin 8 8 dterdeuh Füaat den Erlassen des Reichsministers

in S 1G 2 i 1939 (Reichsgesetzbl. I 22. 9. 1910 in Stuhm / Westpr., üdetendeutschen Gebieten vom 12. Mai G des Innern vom 12. Juli 1939 ILa 1594/39/38810 und

157. Neumann, Hannelore Sara, geb. am 14. 12. 1932 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers in Marienwerder g S. ane. 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939

158. Neumann, Sigrid Rita Sara, geb. am 20. 8. 1936 des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi’/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und

. 3 b. am d keine frei gehandelte Ware. Börsen⸗ in Berlin, 5 j 126/39 wird das gesamte bewegliche und bewegliche Vermögen des Josef Kobler, ge un g 8 sen 159. Nußbaum, Meier Israel, geb. am 24. 9. 1870 in vH; e des Emil Bauch, geb. am 12 vegehen 1899 in Böhmisch⸗Leipa, seiner Ehefrau Rosa,

1 gewinnsteuer als Schutz des Sparers. Rhina, Krs. Hünfeld, G Teplitz⸗Schönau, und seiner Ehefrau geb. Wieder, geb. am 12. Mai 1905 zu Foligno, und der Paris. 14 1““ 1 8 160. Nußbaum, he Sara, geb. Stern, geb. am 30. 9. 8 9 1 1904 zu Teplitz⸗Schönau, utter des Köbler⸗ der Hermine Kobler, 16. Pch gn. b Pariser örs⸗ 8.e 2 der in Wirklichkeit als stabilste Kaufkraft und Währung in all den 1875 in Hammelburg / Unterfranken. zuletzt wohnhaft gewesen in Teplitz⸗Schönau, hiermit zugunsten am 28. Januar 1876 zu Höhi, zu 88 Deuis chen Käufer und Verkäufer erklärt. In Kreisen des französischen Jahren und auch während des Krieges herausstellte. Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag⸗ des Deutschen Reiches eingezogen. 1 8 S in Böhmisch⸗Leipa, hiermit zugunsten Finanzministeriums wird darauf hingewiesen, daß das süaag che Zur Einführung der 33 ¼ Pigen Börsengewinnsteuer wird nahmt. 1“ E 8 1 1 1 v eiches eingezogen. 1 Pu 1hüimt b8nd neeeeht Pergkehe zwischen der finanziellen age in Börsenkreisen erläutert, 88. an der Pariser Börse die Aktien 1 Geei. ben 12 Wit thar Reichenberg, den 12. Mai 194 b R eichenberg, den 13. Mai 8 von und 1941 zieht. In der Zwischenzeit habe die Wirt⸗ kürzlich zu anormal hohen Kursen worden seien. Der Reichsminister des Innern. 8 8 8

chotskentung sowohl in Deutschland als auch in Italien und Deshalb habe sich der Finanzminister entschlossen, die Börsen⸗ tzeileitstelle Reichenber schließlich in der letzten Zeit in Frankreich selbst die ganze Ge⸗ gewinnsteuer einzuführen. Damit soll vor allem der Sparer J. V. Pfundtner Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 2B Mielene 8.

Unter dem Thema „Einzelhandel und Berufsschule“ hielt die Wirtschaftsgruppe Einzelhandel in Berlin 1. 1 an der Vertreter des Reichserziehungsministeriums, Reichswirtschafts⸗ ministeriums und Reichsarbeitsministeriums sowie des Ober⸗ kommandos der Wehrmacht und der Deutschen Arbeitsfront teil⸗ nahmen. Ferner waren die Leiter der Berufs⸗ und Fachschul⸗ abteilungen der Reichsstatthalter und die Regierungs⸗ und Ge⸗

Wirtschaft des Auslandes.

Der französische Franken ein nationaler Wert

J. V.: Backe.

Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörfenvorstandes vom 15. Mai 1941. 8

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

EE11616“” Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus .. . Feinsilber.

schmeidigkeit des neuen Geld⸗ und Zahlungssystems erwiesen. gegen die Gefahr geschützt werden, die ihm durch unvernünftigen

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