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11
Reichs, und Staatsauzeiger Nr. 117 vom 22. Mai 1941. S. 4
Wirtschaft des Auslandes.
Weiterer Rückgang der Arbeitslosenzahl
in Frankreich.
Paris, 21. Mai. Im Berlauf einer Rede gab der Staats⸗ sekketär für Arbeit bekannt, daß dank des umfassenden Arbeits⸗ beschaffungs⸗Programms und der unternommenen Arbeiten die Zahl der Arbeitslosen in Frankreich, die im Jahre 1940 1,5 Mill.
betrug, bis jetzt auf 400 000 zurückgegangen sei.
Die USA.⸗Verteidigungsanleihe — ein völliger ehlschlag. — „New Pork Post“ kündet wangsmaßnahmen der Regierung an.
New NYork, 21. Mai. In Großaufmachung berichtet „New
York Post’“, die Tatsache, daß das Schatzamt weiter in starkem
Maße zu Bankanleihen habe greifen müssen, sei darauf zurück⸗
zuführen, daß die Zeichnung der Verteidigungsanleihe ein völliger
Fehlschlag sei. Auch der Republikaner Crawford betonte als Mit⸗
glied des Bankausschusses im Abgeordnetenhaus, daß die Zeich⸗
nungen für die Verteidigungsanleihe weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien. Zwangsmaßnahmen würden sich als not⸗ wendig erweisen, um den Erfolg der Anleihe sicherzustellen. Nicht einmal 750 Mill. Dollar seien monatlich gezeichnet worden, wäh⸗ rend das Schatzamt mit monatlich einer Milliarde gerechnet habe.
1111141*“
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 22. Mai auf 74,09 Rℳ (am 21. Mai auf 74,00 R.ℳ) für 100 kg. —
82
Berlin, 21. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 9. —,— bis —,—, Limsen, käferfrei 70,75 bis 72,—, Linsen, käferfrei 8) LZZ ööö565 —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) —,— bis —,—, Speise⸗ erbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, grüne gesch. halbe 66,50 bis 66,90, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 59,45 bis 61,00, Reis: Rangoon §*) 33,95 bis 34,95, Italiener ungl. §*) 40,00 bis 41,00, Bruchreis I 22,85 bis 24,25, Bruchreis II 21,60 bis 23,00, Siam 1 48,40 bis 49,40, Siam II. 39,75 bis 40,75, Moulmein 47,60 bis 48,60, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, 0/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50†), Gersten⸗ graupen, grob, 0/4*) 37,00 bis 38,00 ), Gerstengraupen, Kälberzähne 0/6*) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Kör⸗ nungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse“) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 997 26,05 bis —,—, Weizenmehl, Type 812, Inland 33,75 bis —,—, Weizen⸗ grieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker Melis (Grund⸗ sorte) 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gersten⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †) Kaffee⸗Ersatzmischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentral⸗ amerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis 156,00, Tee, deutsch 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. 5) 810,00 bis 900,00, Tee, indisch §) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Bulgar. 96,00 bis 102,00, Sultaninen, Perser 98,00 bis 105,00, Mandeln, süße, handgewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, hand⸗ gewählte, ausgewogen —,— bis —,—, Zitronat —,— bis —,—, Kunsthonig in ½ kg⸗Packungen 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschm. m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rinder⸗ talg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,— Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Markenbutter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis 3 feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗
—,.,.—
8 butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,90 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,00, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00.
§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. .
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
k) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
8 VBerichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
h“ Devisen.
Prag, 21. Ma. (D. N. B.) Amsterdam 8 Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Belgrad 56,04 G., 56,16 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 20,58 G., 20,62 B.
Budapest, 21. Mai. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 1280,073—181,40 *), Berlin 136,20, Bukarest 2,78 %, London 13,93 ½, Mailand 17,7732, New York 345,60, Paris 6.81, Prag 13,62, Sofia 415,50, Zürich 80,20, Slowakei 11,71. — Am 22. Mai geschlossen.
*) Verrechnungskurs.
London, 22. Mai. (D N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 140,50, Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —X,— Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo Sö-S 58 soffiz.) 16,95 ½ — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.
Amsterdam, 22. Mai. (D. N. B.) Am 22. Mai geschlossen.
Zürich, 22. Mai. (D. N. B.) Am 22. Mai geschlossen.
Kopenhagen, 21. Mai. (D. N. B.) London 20,89, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 26,30, Amsterdam 275,45, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52. Praag —,—, Madrid —,— Warschau —,—. — Am 22. Mai geschlossen.
Stockholm, 21. Mai. (D. N. B.) London 16,’85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 21,15 G., 21,35 B., Prag — —, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Türkei —X,—. — Am 22. Mai geschlossen.
C (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B., Prag —,—, Warschau —,—. — Am 22. Mai geschlossen.
Moskau, 12. Mai. (D. N. B.) New York 5,30, London 21,37, Brüssel 84,80, Amsterdam 281,32. Paris 11,13, Schweiz 123,01, Schweden 126,40, Berlin 212,00, Italien 26,ͤ70.
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London, 21. Mai. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23 ⁄26, Silber auf Lieferung Barren 23 ⁄½, Silber fein prompt 25 ⁄16, Silber auf Lieferung fein 25 ⁄2, Gold 168/—.
5 J
v⸗ Wertpapiere.
rankfurt a. M., 21. Mai. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ b 161 6, Aschaffenburger Buntpapier 107,25, Buderus Eisen 146,50, Cement Heidelberg 208,25, Deutsche Gold u. Silber 331,00, Deutsche Linoleum 163 ½, Eßlinger Maschinen 162,00, Felten u. Guilleaume 199,50, Ph. Holzmann 246,00, Gebr. Jung⸗
—
Gffentlicher Anzeiger.
hans —,—, Lahmeyer 171,50, Laurahütte 38,75, Mainkraftwerke 125,00, Rütgerswerke 205,50 Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 194 ¾ . b
Hamburg, 21. Mai. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 142,00, Vereinsbank 159,25, Hamburger Hochbahn 127,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 105,50, Hamburg⸗Südamerika 166,00, Nordd. Lloyd 105,50, Dynamit Nobel 105,00, Guano 114,00, Harburger Gummi 310,00, Holsten⸗Brauerei 210,00, Neu Guinea —,—, Otavi 32,00 B.
Wien, 21. Mai. (D. N. B.) 4 % Ndöst. Lds.-Anl. 1940 —,—, 4 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 104,00, 4 % Steier⸗ mart Lds.⸗Anl. 1940 102 ⅛6, 4 % Wien 1940 103,00, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 103 ⅛, Brau⸗AG. Oester⸗ reich 229,00, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 203,75, „Elin, AC. f. el. Ind. —,—, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 157,00, Gummi Semperit 245,00, Hanf⸗Jute⸗Texti. —,—, Kabel⸗ und Drahtind. 192,00, 191,50 K., Lapp⸗Finze AG. 123,75, Leipnik⸗Lundb. 620,00 K., Leykam⸗Josefs⸗ thal 81,00, 80,50 K., Neusiedler AG. 155,00, Perlmooser Kalk 241,̃50, Schrauben⸗Schmiedew. 184,00, Siemens⸗Schuckert 89 Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren 191,00, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 134,75, Steyrermühl Papier —,—, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Bird 155,00, Wienerberger Ziegel 129,00.
Wiener Protektoratswerte, 21. Mai. (D. N. B.) Zivnostensta Bank —,—, Dux Bodenbacher Eisenbahn 217,00 K., Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 130,75, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 178,50, Erste Brünner Maschinenf.-Ges. 75,00, Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 145,00, Prager Eisenind. Gesellschaft 484,00 K., Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 66,00 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 258,00, Heinrichsthaler Papierfabrik 113,00 K., Cosmanos, Ver. Textilu. Druck⸗ fabr. A. G. 62,50 K., A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 90,00 K., Ver. Schafwollenfabriken A. G. 48,00, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königshofer Zement 345,00 K., Poldi⸗Hütte 565,00 K., Berg⸗ und Hüttenwerksges. —,—, Ringhoffer Tatra 348,00 K. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 10,10, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe .RFnr. 4 % Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr, Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver —,—, 4 % Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—. 4 ½ % Zivnostenska Bank Schuldv. 9,05. — K. = Kasse.
Amsterdam, 21. Mai. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederl. Staatsleening 1940 S. I mit Steuererleicht. 9915⁄1, 4 % do. S. II ohne Steuererleicht. 97,00, 4 % do. S. II mit Steuererleicht. 99 ⅛6, 4 % do. 1941 mit Steuererleicht. 98 ⁄13 *), 5 ½ % Dt. Reichsanl. 1930 (Young) ohne Kettenerkl. —,—, 5 ½ % do. mit Kettenerkl. —,—. 2.vAktien Allgemeene Kunstzijde Unie (AKU.) 129,50*), Philips Gloeilampen 1 fabrieken 206,50 *), Lever Bros. & Unilever N. V. 11755½*), Anaconda Copper Mining —,—, Bethlehem Steel Corp. —,—, Republi Steel Corp.⸗—,—, Koninkl. Ned. Mij. tot Expl. v. Petroleumbronne i. Ned.⸗Ind. 241 ⅛ *), Shell Union —,—, Nederlandsche Scheepvaart Unie 174,75*), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. (AR.) 267,25 *), Handelsvereeniging „Amsterdam“ (HVA.) 428,00*), Senembah Mij. 222,50 *). B. Kkassapapiere: 1. Anleihen: 7 % Dt. Reich 1924 (Dawes) ohne Kettenerkl. —,—, 7 % do. mit Kettenerkl. eenn 4 % Golddiskontbank pref. —h,—. 2. A ktien: Hollandsche Kunstzijd Industrie (HKJ.) 162,00, Internat. Viscose Comp. 80,00, Nede landsche Kabelfabriek 357,00, Rotterdamsche Droogdok Mij. —,— Vereen. Koninkl. Papierfabrieken von Gelder Zonen 146,00, All gemeine Elektrizitätsgesellschaft —X,—, J. G. Farben Zertifikate —,—, do. Original —,—, Nederl.⸗Indische Spoorweg Mij. 57,50, Koninfl. Nederl. Hoogovens en Staalfabr. —,—, Deli Maatschappij 274,50*), Heineken's Bierbrouwerij Mij. 199,00, Gebr. Storck A Co —,—, Wilton⸗Feijenvord 160,50, Nederlandsche Wol Maat⸗ schappij 71,00, Holl. Amerika⸗Linie 114,50, Nederl. Handels Maatschap Cert. 137,75, De Maas 118,25. — *) Mittel. — Am 22. Mai
geschlossen.
—,—
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangzsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oessentliche Zustelungen,
6. Auslosung ufw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften anf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 1.“ 10. Gesellschaften m. b. H., “
avgassvvvsovxeͤea
veneee ees
11. Genossenschaften,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
15. Verschiedene Bekanntmachungen.
An⸗ Druckausträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Underungen rebaktioneller Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Verufungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Pruckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
I. Untersuchungs⸗ und Straffachen.
[7310] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der frühere Rechtsanwalt
leitung
Schri ul wohnhaft in Berlin⸗amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ 13““ 73, zur tigen zustehenden Forderungen oder son⸗ Zeit in Goldau (Schweiz), schuldet dem stigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser 55 973,— H, die am 31. März 1937 Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗— fällig gewesen ist, nebst anem Zusclag füllung an 88 [7316] von 5 oder 1 vom Hundert für jeden Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absa Di das Aufgebot folgender Jahre 1927 Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch Diez, Lahn, hat das fg Sö. 5 ““
Reich eine Reichsfluchtstener von
auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol⸗des genden angefangenen halben Monat.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen den
dem Reich gegenüber nur dann befreit, Urkunden üEM, S. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ wenn er beweist, daß er zur Zeit der 6,ℳ 300,— as, Töö fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ quid.⸗Goldpfandbriefe der
Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der die Reichsabgabenordnung) bestraft. werden.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des
Urkunden für
Mannheim, den 10. Mai 1941. Amtsgericht. B.⸗G. 3.
erklärt/ Urkunden für kraftlos erklärt -werden. Hamburg, den 2. Mai 1941. Das Amtsgericht, Abteilung 54.
[7317]
kraftlos
Polizei⸗ schen 1 Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗
Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der gegangenen
schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ 8 Pige) troffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, über obengenannten
Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ des Bezirks, in welchem die Festnahme Lit. B Nr. stungen an den daes Beet rsse zu be⸗ erfolgt, vorzuführen.
wirken; sie werden hiermit au dert.
Richard unverzüglich, spätestens innerhalb eines Becher, geboren am 2. 9. 1875 zu Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ Eg
Emission L
gefordert, Berlin, 6. Mai 1941.
Emission L.
Emission L.
Anfgebot. Uhlenhorst. Karl Altenhof in Birlenbach bei 4 ½ higen)
beantragt: 18 237
Rheini⸗ 500,— 0ℳ,
S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699;: schlagnahme gehabt hat und daß ihn schen Hypothekenbank Mannheim 1,200e:r Hübener,
Vermögen
gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsfluch!⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe — b und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren Steuerhinterziehun
beschlagnahmt. abgabenordnung)
des Steuerpflichtigen zur Verschulden eines Vertreters gleich.
erfüllt
Finanzamt Movabit⸗West. Lit. B Nr.
über 1000, — 0,ℳ, Emission L Serie 36 10 Lit C Nr.
7 34 S. 392 ; 1935 in Vers 5 is Reihe 1875 Buchst. C Nr. 37 245, 1/100er Vertreter: Firma J. Magnus & Co., 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 auch kein Verschulden an der Unkenntnis] Reihe 1875 Buchst. C tr. 37 245, Frmg S. 850) wird hiermi s inländische tri Eigenem Ver en steht das Reihe 1938 Buchst. B Nr. 87 906. Der Hamburg. Die In⸗ ber der Urkunden S. 850) wird hiermit das inländische trifft. Eigenem Verschulden steh Inhaber der Urkunden —— aufge⸗ werden dusgesenert, Hta ee 9. Si sprü⸗ ichs⸗ r seine Anzeigepfli rsätzli rder ätestens i . Don⸗ dem Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54, Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich fordert, spätestens in dem au 1 mtsg EE“ veg fiucht teuer nebst Prschlägen auf die oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach nerstag, den 18. Dezember 1941, Sievekingplatz, Ziviljustiggebäude, Zim⸗ äf § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuerge⸗ vormittags 9 % Uhr, vor dem unter⸗ mer 161 a, U setzes, sofern nicht der Tatbestand der zeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer Donnerstag, dem oder der Steuer⸗ Nr. 213, “ 88 öö s d entstehenden Kosten gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ gebotstermin anzumelder⸗ . W“ 8 8nnn ist kunden vorzulegen; andernfalls werden kunden vorzulegen,
1941, 13 ½ Uhr, stattfindenden Auf⸗
und Sicherheitsdienstes, des 78177 Nusgeror von Urkunden. F 18g In dem Aufgebotsverfahren
; 8 588 54 F. 39/41. Auf Antrag von Be⸗ zum’ fahndungsdienstes sowie jeder andere teiligten lta; Raf. ntrag verloren⸗ Band 8 Blatt 205 des Grundbuchs von
wecke der Ausschließung des auf
Urkunden für kraftlos Streckewalde eingetragenen Miteigen⸗
zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ erklärt werden: 1. Der 4 ½ Pige (früher tümers Johann Gottlieb Lindner ist S Goldhypothekenpfandbrief folgendes Aufgebot zu erlassen: Der pflichtigen, wenn er im Inland be⸗ der Hypothekenbank in Hamburg, Emis⸗ Bürgermeister in Streckewalde hat sion H Serie 191 Lit. C Nr. 39 149 beantragt, das seit dem 18. Oktober 1215 500,— Rℳ,
Steuerpflichtigen, Fräulein Helene Waschmann, Ham⸗ Johann . 1 und juristischen Personen, die im In⸗ falls er im Inland betro fen wird, vor⸗ burg, Süderstr. 207. 2. Die 5 ¾ EGigen Grundstücke Band 8 Blatt 205 des 1 land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen läufig festzunehmen und ihn gemäß (früher 4 ½¼ igen) Goldpfandbriefe Grundbuchs von treckewalde, Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ § 11 Absatz 2. des Reichsf uchtsteuer⸗ vom Jahre 1927 der Hypothekenbank stehend aus dem Flurstück Nr. 12 der oder Grundbesitz haben, das gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter in Hamburg, Emission L.
Antragstellerin: 1855 eingetragene Miteigentum des Gottlieb Lindner an dem
Streckewalde, be⸗
Serie 67 Flur Streckewalde, zugunsten der Ge⸗ 16 018 über 1000,— G6ℳ, meinde Streckewalde auszuschließen. Serie 63 Lit. C Nr. 18 852 Der bezeichnete Eigentümer wird auf⸗
über 500,— ℳ, Emission L Serie 5 gefordert, seine Rechte spätestens im
01, 064 über 1000,— G,ℳ, Aufgebotstermin, der Freitag, den Serie 35 Lit. B Nr. 08 510 26. September 1941, vorm. Uhr, stattfindet, anzumelden, 10 707 über 500,— G. ℳ, widrigenfalls seine Ausschließung er⸗ Serie 36 Lit. C Nr. 10 712 folgen wird.
über 500,— 0,ℳ, Antragsteller: Hans Amtsgericht Wolkenstein, 19. 5. 1941.
Escheburg i. Lbg., Haus — 3. Die 5 ½ higen (früher. Verantwortlich: 88 Goldpfandbriefe vom 8 den Amtlichen und Nichtamtliche der Hypothekenbank in Teil, den Anzeigenteil und für den 1 Verlag: und 182388 über je J. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Antragsteller Hans Joachim Charlottenburg. redaktionellen Teil: “ Rudolf Lantzsch in Berli- Charlottenburg. Druck der Preußischen Verlags⸗ un
Druckerei GmbH., Berlin. 8 Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeila e und zwei Zentralhandelsregister⸗Beilagen).
spätestens in dem dort am 4. Dezember
widrigenfalls die
anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 253 vom 28. Oktober 1939)
dürfen Gerbstoffverbraucher folgende Hilfsgerbstoffe bis zur Höhe ihrer Eintäufe im Kalenderjahr 1940 hra beneg hi⸗ gung der Reichsstelle für Lederwirtschaft kaufen:
maßen geregelt:
auszuhändigenden Bestellscheine richtet sich nach der Zahl der
Lederwirtschaft
Nr. 195 vom 21. August 1940) in der Kundenliste dieses Schuh⸗
sohlenmaterial und Lederfaserstoff ausgegeben. Die Verteilung dieser verschiedenen Bestellscheine auf 8 — macher erfolgt durch den Kreishandwerksmeister oder Innungs⸗ obermeister nach pflichtgemäßem Ermessen. 12 Unterleder sind vor allem an die Schuhmacher auszugeben,
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs reis durch die . monatlich 2,30 ℛ.ℳ einschließlich 0,48. Q.ℳ ““ ar Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 R. ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 27 einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
vor
Reichsbankgirokonto Berlin,
0
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breite etit⸗Zeile 1,10 ℛ ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ eile 1,85 ℛ.¶ℳ. —
SW 68, Wilbelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig
beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere
ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
8 4 n
Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle erlin
Berlin, Freitag, den 23. Mai, abends
Nr. 1 18 Konto Rr. 1/1913
Teiles.
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Erste Bekanntm hung der Reichsstelle für Lederwirtse nit zur Anordnung 60 (Einkauf von Hilfsgerbstoffen) vom vhschoft zur 41.
1939. Vom 17. Mai 19
Zwölfte Bekanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft. (Bezug von Sohlenmaterial für Schuhmacher Ersatz der 11. Bekannt⸗
in den Monaten Juni/ Juli 1941. machung zur Anordnung 81.) Vom 20. Mai 1941.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Erste Bekanntmachung
der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 60 — (Einkauf von Hilfsgerbstoffen) vom 27. Oktober 1939.
8₰
11616“*“ FAlu Grund des § 7 der Anordnung 60 der Reice sstelle Lederwirtschaft vom 27. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ wird bestimmt: Artikel I In Abweichung von § 5 Absatz 3 der Anordnung 60
1. Tanigan F. “ FC - FCBI SHersteller: NCBIJ. G. Farbenindustrie AG., GBL. Frankfurt (Main) 2
8. Pretoran W 1 Oranienburger Chemische Fabrik, Berlin⸗Charlottenburg .“
Artikel II 1 e Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1941 in Kraft.
auch in den eingegliederten Ostgebieten und den von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 17. Mai 1941.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Heimer.
Zywoölfte Bekanntmachung 8 zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft.
von Sohlenmaterial für Schuhmacher in den Monaten 8” Juli 1941. Ersatz der 11. Bekanntmachung zur Anordnung 81.)
Vom 20. Mai 1941.
— Auf Grund des § 6 der Anordnung 81 vom 31. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preüß. Staatsanz. Nr. 127 vom 3. Juni 1940) wird der Bezug von Sohlenmaterial für Schuh⸗ ausbesserungen in den Monaten Juni/ Juli 1941 folgender⸗
b Artikel I M
(1) Der örtlich zuständige Kreishandwerksmeister händigt im Benehmen mit dem Obexmeister der Schuhmacherinnung jedem in der Handwerksrolle eingetragenen Schuhmacher Be⸗ stellscheine für Sohlenmaterial aus. Der Kreishandwerks⸗ meister kann diese Aufgabe dem Obermeister der Schuhmacher⸗ innung übertragen. Die Zahl der dem einzelnen Schuhmacher
Kunden, die auf Grund der Anordnung 86 der Reichsstelle für (Kundenlisten bei Schuhmachern) vom 13. August 1940 (Deutscher Reichsanz und Preuß. Staatsanz.
machers eingetragen sind. (2) Die Bestellscheine werden für Unterleder, Gummi⸗
ie einzelnen Schuh⸗ Die Bestellscheine
ie in größeren Mengen Arbeitsschuhwerk auszubessern haben.
berichtet wurde, streben auf verschiedenen Wegen das gleiche Ziel
——————
Artikel II.
((1) Die Kreishandwerksmeister und Innungsobermeister dürfen Bestellscheine für Sohlenmaterial nur solchen Schuh⸗ machern aushändigen, die gemäß § 1 der Anordnung 86 Kundenlisten führen.
(2) Ledereinzelhändler und Schuhmacher⸗Rohstoffgenossen⸗ schaften dürfen Bestellscheine für Sohlenmaterial zur Belieferung nur annehmen, wenn sie ihnen von Schuh⸗ machern oder sonstigen Schuhausbesserungswerkstätten ein⸗ gereicht werden.
Artikel III
(1) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft übersendet den Kreishandwerksmeistern für die Monate Juni’/ Juli 1941 Bestellscheine in einer Menge, die unter Berücksichtigung der Zahl der in den Kundenlisten der Schuhmacher eingetragenen Kunden des Kreishandwerksbezirkes errechnet ist.
(2) Die Kreishandwerksmeister und Innungsobermeister müssen 10 v. H. der ihnen übersandten Bestellscheine zur Deckung eines Sonderbedarfs, der bei einzelnen Schuh⸗ machern auftreten kann, zurückbehalten. Jedoch müssen sämt⸗ liche Bestellscheine bis zum 5. Juli 1941 an die Schuhmacher verteilt sein.
(3) Ueber die verteilten Bestellscheine haben die Kreis⸗ handwerksmeister nach Abschluß der Bestellschein⸗Ausgabe unverzüglich, spätestens bis zum 9. Juli 1941, abzurechnen; die Abrechnungsbogen sind unter „Einschreiben“ an die Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin⸗Charlottenb urg 2, Knesebeckstraße 78, einzusenden. 6 6““
Artikel IV
(1) Zur Versorgung der Personen, die in Kundenlisten von in der Handwerksrolle eingetragenen Schuhmachern nicht eingetragen werden konnten, übersendet die Reichsstelle für Lederwirtschaft Bestellscheine für Sohlenmaterial an die Landeswirtschaftsämter.
(2) Die Reichsstelle kann die Landeswirtschaftsämter auch ermächtigen, an Regiebetriebe, Arbeitslager usw. ihres Be⸗ zirkes, jedoch nicht an Arbeitsdienstlager, in beschränktem Umfange zusätzlich Bestellscheine auszugeben oder durch von ihnen beauftragte Stellen ausgeben zu lassen. 3
Kälte als Lebenselement. VDOS⸗Kältetagung in Prag.
Prag, 23. Mai. Wenn heute ein immer größerer Teil der für unser Leben notwendigen Nahrungsmittel im gefrorenen Zu⸗ stand in die Hand der Verbraucher gelangt, so macht sich der Außenstehende im allgemeinen keine rechte Vorstellung davon, welch großes Maß an wissenschaftlicher Vorarbeit und praktischer Erfahrung erforderlich war und ist, damit die Lebensmittel in jeder Beziehung einwandfrei durch Kälte konserviert werden können. Tatsächlich beschäftigen sich schon Ue Jahren Wissen⸗ schaft und Industrie sehr eingehend mit all den vielen Einzel⸗ fragen, die nicht nur auf dem Gebiet der Gefriertechnik selbst, sondern ag cuf dem der Beförderung und Aufbewahrung von gefrorenen zu n
begrüßen, daß sich die beteiligten Kreise zur Gemeinschaftsarbeit esamegsen getanlen haben, deren Rahmen die Arbeitsgemeinschaft Kältetechnik des Vereins deutscher Ingenieure im NSBDT und der Fachausschuß für die Forschung in der Lebensmittelindustrie des Vereins deutscher Ingenieure und des Vereins Deutscher Chemiker bilden. Einen Ueberblick über die vielfältigen Fragen auf dem Gebiete der Kältetechnik gab die diesjährige TeKahte⸗ tagung in Prag. 16 1
Auf ihr wurde mit an erster Stelle die Züchtung kältewider⸗ standsfähiger Kulturpflanzen (z. B. Kartoffeln) erörtert, also Verfahren, die ein Erfrieren von Lebensmitteln unter dem Ein⸗ fluß der Kälte unmöglich machen. Weiterhin wurde eingehend das Verhalten von tierischen Geweben unter dem Einfluß der Kälte behandelt; nur wenn man z. B. weiß, wie das in allen Geweben enthaltene Wasser sich beim Einfrieren auswirkt, kann man Gewebezerstörungen — d. h. Unbrauchbarwerden des Ge⸗ riergutes — verhindern. Den Abschluß der Freitagvormittag⸗ arhgs bildete ein Vortrag von Dr. rer. pol. H. Mosolff, Geschäfts⸗ gruppe Ernährung beim Amt für den Vierjahresplan, Berlin, über „Die Aufgaben und die bisherigen Ergebnisse der Gefrier⸗ wirtschaft“. — Neben den allgemeineren Vorträgen stand eine ganze Reihe von Themen, die sich mit Einzelfragen von Kälte⸗ wissenschaft, stechnik und ⸗anwendung beschäftigen. Alle Unter⸗ suchungen und Erfahrungen, über die in diesem Zusammenhang
an, nämlich eine Verbilligung und Güteerhöhung der Einfrier⸗ verfahren durch Anwendung immer zweckmäßigerer Methoden, Apparate, Werkstoffe und Gefriermittel.
(3) Das gegen Bestellscheine bezogene Sohlenmaterial darf nur zu Schuhausbesserungen verwendet werden. “
der Anwendung der Kältetechnik auf Einzelgebieten der Lebens⸗
Den Abschluß bilden am Sonnabend Vorträge, die sich mit
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—
Artikel V
() Die Bestellungen für Sohlenmaterial sollen bis zum
9. Juli 1941 erteilt sein. Bei den Bestellungen sind die Bestellscheine abzugeben. 6(2) Lederhändler und Rohstoffgenossenschaften haben die ihnen von Schuhmachern übergebenen Bestellscheine für Unterleder und Lederfaserstoff möglichst bis zum 18. Juli 1941 geordnet den Bezirksledergroßhändlern einzusenden.
Artikel VI
6(1) Die für die Monate Juni/ Juli 1941 ausgegebenen Bestellscheine für Unterleder und Lederfaserstoff werden am 31. Juli 1941 ungültig. Die für diesen Zeitraum ausgegebe⸗ nen Bestellscheine für Gummisohlenmaterial können an die Hersteller bis zum 30. August 1941 weitergegeben werden. Sie dürfen nach dem 31. Oktober 1941 nicht mehr beliefert werden.
(2) Die nach dem 1. März 1941 ausgestellten Bezugscheine für Sohlenmaterial (§ 5 der Anordnung 81) können bis zum 31. Juli 1941 an die Hersteller weitergegeben werden. Sie dürfen nach dem 30. September 1941 nicht mehr beliefert werden. Auf Bezugscheine, die in der Zeit vom 1. Januar 1941 bis 28. Februar ausgestellt worden sind, darf Gummi⸗ sohlenmaterial nach dem 31. Juli 1941 nicht mehr geliefert werden.
1I1““
Der Bezug von Sohlenmaterial für Schuhmacher in den eingeglieberten Ostgebieten ist durch die 8. Bekanntmachung zur Anordnung 81 vom 9. Dezember 1940 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 290 vom 10. Dezemb geregelt, 8 X“
Artikel VIII 1
Verstöße gegen diese Bekanntmachung werden nach § 7 der Anordnung 81 bestraft. .
Berlin, den 20. Mai 194141.
r Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
ebensmitteln zu lösen sind. Es ist deshalb nur zu
M. d. F. d. G. b.: Heimer.
mittelforschung befassen, z. B. der der Kalt⸗ lagerung von Obst und der Lagerung von Kartoffeln. — Ein reger Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmern an der Ta⸗ gung förderte die Verbreitung von wissenschaftlichen Erkennt⸗ nissen und praktischen Erfahrungen. Beide werden auch in Zu⸗ kunft dazu beitragen, die Lebensgrundlage des deutschen Volkes sicherzustellen und zu verbreitern.
Reges Kaufinteresse auf der Breslauer Messe.
Die Breslauer Mehs mit Landmaschinenmarkt wies schon am ersten Geschäftstage lebhaften Besuch aus dem In⸗ und Ausland auf. Stärkste Beachtung fanden insbesondere die vielen technischen Verbesserungen und Neuerungen, mit denen weiteste Interessenten⸗ kreise des Ostens und Südostens auf der diesjährigen Breslauer Messe erstmalig bekannt werden. Wie schon im Vorjahre war das Maschinen⸗ und Geräteangebot auf dem Landmaschinenmarkt weitgehend auf die technischen Hilfsmittel abgestimmt, die die Durchführung des Vierjahresplanes im landwirtschaftlichen Sektor der Wirtschaft erleichtern. Im Vordergrunde stehen hierbei alle technischen Maschinen und Einrichtungen, die besonders geeignet sind, menschliche Arbeitskraft einzusparen, die Ernten z erleichtern und zu beschleunigen und vor allem der Bäuerin bei der Haus⸗ und Hofarbeit Entlastung zu bringen. Es sei hierbei nur auf Erntemaschinen, Vielfachgeräte, Melkmaschinen und Gemeinschaftswaschanlagen verwiesen. Ferner ist die Messe in weiter steigendem Ausmaß mit Maschinen für die Flachs⸗ und Hanfwirtschaft beschickt.
Einen zuverlässigen Ueberblick über den Geschäftsverlauf in den anderen Messeabteilungen geben die Auskünfte der schlesischen Handelsvertreter, durch die Hunderte von deutschen Industrie⸗ firmen an der Messe beteiligt sind. Danach war die Nachfrage in allen Warengattungen sehr erheblich. Starkem Interesse begeg-
neten vor allem Werkzeuge und Werkzeugmaschinen. Fleischerei⸗
maschinen hatten zufriedenstellenden Umsatz. Vom Ausland stärker begehrt waren Baustoffe, wobei die Kauflust sich nicht zuletzt auf neuzeitliche Spezialbaustoffe erstreckte. In Eisen⸗ und Metallwaren kam es zu erheblichen Abschlüssen. In bester Frage standen ferner Schmuckwaren, speziell sofort lieferbare Artikel. In der
Abteilung Foto — Kino — Optik kam es zu guten Geschäften, wie auch in Schreib⸗ und Papierwaren in erheblichem Umfang Umsätze getätigt wurden.
Größere Exportabschlüsse werden in Werkzeugen zur Lieferung
nach Rumänien gemeldet.
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