1941 / 141 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jun 1941 18:00:01 GMT) scan diff

gegen

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 140 vom 19. Juni 1941. S. 4

Rechtsanwalt, (zu 11 und 12) Konsu⸗ lenten als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Berlin, den 16. Juni 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11531] Oeffentliche Zustellung. 8

2. R. 36/741. Der Drogist August Reinhold Loßmann in Bromberg, Friedenstr. 7, Wohn. 4, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Lindberg in Bromberg, klagt gegen die Ehefrau Maria Loßmann geb. Sokolowa, unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 55 d. Eheges. und ös der Kosten Fvexgee Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Bromberg, Große Bergstr. 4, Erdgeschoß, Zimmer 7, auf den 6. August 1941, 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Bromberg, den 10. Juni 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11392] Ladung.

Fritz Arnold Ruhlig, Hamburg, Va⸗ lentinskamp 82 Hs. 5 III. b. Vogt, klagt gegen seine Ehefrau Asa Ruhlig geb. Strujensowa, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Scheidung. Verhandlungs⸗ termin: 12. August 1941, 9 ½ Uhr, vor dem Landericht Hamburg, Zivil⸗ kammer 11 b. 8

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11393] Oeffentliche Zustellung.

Der Elektrogehilfe Heinrich Wilhelm Johann Storr in Hamburg⸗Altona, Schillerstr. 17 p. bei Lettow, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Junghans und Sieveking, Hamburg⸗ Altona, klagt gegen seine Ehefrau Berta Storr geb. Gottlieb, 61 West 92nd Street, N. York⸗City (U. S. A)), mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Hamburg, Zivil⸗ kammer 15 b, Dienststelle Hamburg⸗ Altona, Allee 125, auf Mittwoch, den 1. Oktober 1941, 9 % Uhr, geladen.

Hamburg⸗Altona, 11. Juni 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11394] Oeffentliche Zustellung.

5 R 72—41. Die Ehefrau Else Ker⸗ mes geb. Marx in Wissen (Sieg), Hüttenstraße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arndts in Münster i. W., klagt gegen ihren Ehemann, den Land⸗ wirt Werner Kermes, früher in Mün⸗ ster i. Antoniusstr. 16, wohn⸗ haft, letzter bekannter Wohnsitz: Recife, Est de Pernambuco, Rua Imperial 576, Brasilien, mit dem Antrag auf Schei⸗ dung der Ehe und den Ehemann für allein schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkammer des Landgerichts in Münster i. W. auf den 26. August 1941, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 45, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.

Münster i. Westf., 13. Juni 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[11396]

In Sachen Otto Scheurenbrand, Me⸗ chaniker in Stuttgart, Stöckachstr. 30, Martha Scheurenbrand, geb. Gas, zuletzt in Stuttgart, wegen Ehe⸗ scheidung, ladet der Kläger die Beklagte ur Beweisaufnahme und Fortsetzung er mündlichen Verhandlung vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stutt⸗ gart auf Mittwoch, den 13. August 1941, nachm. 3 ¼ Uhr.

Stuttgart, den 14. Juni 1941. Landgericht Stuttgart. 6. Zivilkammer.

[11395] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Küster geb. Schramm in Arendsee, Töbelmann⸗ straße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kamieth in Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den Dach⸗ decker Heinrich Küster in Gardelegen, jetzt unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrag auf Ehescheidung auf Grund der §§ 49, 55 des Ehegesetzes. Verhandlungstermin am 2. September 1941, 9 % Uhr, vor der ersten Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Stendal. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [11532] Oeffentliche Zustellung. In Sachen 1. der Frau Susanne Rengers geb. Schmidt in Dortmund⸗ Deusen, Deusener Str. 29, 2. der minderjährigen Lieselotte Rengers, geb. am 2,. Juli 1928, daselbst, gegen den Schlosser Franz Rengers, zuletzt in Magdeburg, Kölner Str. 13, ist Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 29. Juli 1941, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Magdeburg, Zim⸗ mer 107, bestimmt.

Magdeburg, den 12. Juni 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[11535]

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof Hamburg

8 gibt bekannt: 1. Der französische Fischdampfer „Aigrette“, 132 Br.⸗Reg.⸗T., Unter⸗ scheidungssignal: TKCT, Eigentümer: Reeder Scaviner, Lorient, ist im Hafen von Lorient

in Ausübung des Priseurechts aufgebracht worden.

Wegen des Dampfers prisengerichtliche Verfahren⸗ worden. 3

2. Der fvanzösische Fischdampfer „Ca⸗ lendal“, 102 Br.⸗Reg.⸗T., Unterschei⸗ dungssignal: TUBU, Lorient, Eigentümer: Reederei Le⸗ Boulch, Lorient, ist im von Lorient

in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.

—2 des Dampfers ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet

worden. 3

3. Der französische Fischdampfer „Imbrim“, 339 Br.⸗Reg.⸗T., Unter⸗ scheidungssignal: NFGT, Heimathafen: Boulogne, Eigentümer: Reederei Colin & Rabe, Toulhars, ist im Hafen von La Pallice

in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. b

Wegen des Dampfers ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. 8

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden

Frist von zwei Monaten

etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim

Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei⸗ einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Hamburg, den 16. Juni 1941.

Der Präsident des Prisenhofs:

Rothenberger, Dr.

ist das eingeleitet

Hafen

[11536] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

Die englische Motarjacht „Ba⸗ banne“, Heimathafen: Rotterdam, Eigentümer: P. T. Douglas in Eng⸗ land, ist im Hafen von Rotterdam

in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.

Wegen der Jacht ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent⸗ lichung beginnenden

Fri von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim

Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Hamburg, den 16. Juni 1941.

Der Präsident des Prisenhofs:

Rothenberger, Dr.

Bekanntmachung. §§ 1, 2, 6 und 17 der Ver⸗ ordnung über den Fissett des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (Reichs⸗ gesetzblatt I S. 1709) werden die Grundstückseigentümer: Handelsmann Hirsch Simon, genannt Hermann Simon, sowie in ungeteilter Erben⸗ gemeinschaft hinsichtlich des Anteils der Ehefrau Ernestine geb. Klein: a) deren Ehemann Kaufmann Hirsch Gabriel, genannt Hermann Simon, b) der Uhr⸗ macher Leopold Simon, c) der Fleischer Ernst Simon als Eigentümer zur ge⸗ samten Hand (Wohnort unbekannt) auf⸗ gefordert, das Grundstück Deutsf Scharnikau Bd. XV Bl. 305 innerhall drei Wochen vom Tage dieser Be⸗ kanntmachung an zu veräußern. Nach Ablauf dieser Frist werde ich zur Her⸗ beiführung der Veräußerung einen Treuhänder bestellen. Gegen diese Verfügung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an die Be⸗ schwerde bei dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin W 8, Wilhelmstr. 72, zu. 8 Stettin, den 13. Juni 1941. Der Oberpräsident Landeskulturabteilung —. Tre Veiseeü 1

Onn/n-n-’-—— 8 5

[11398) Bekanntmachung 18

Gemäß §§ 1, 2, 6 und 17 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (Reichs⸗ gesetzblatt IS. 1709) wird der Grund⸗ stückseigentümer Fleischer Ernst Simon (Wohnort unbekannt) aufgefordert, sein Grundstück Deutsch Scharnikan Bd. XVI. Bl. 327 innerhalb drei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an zu veräußern. Nach Ablauf dieser Frist werde ich zur Herbeiführung der Ver⸗ äußerung einen Treuhänder bestellen. Gegen diese Verfügung steht dem Be⸗ troffenen binnen zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an die Beschwerde bei dem Herrn Reichs⸗ minister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft in Berlin W 8, Wilhelm⸗ straße 72, zu. 1

Stettin, den 13. Juni 1941.

Der Oberpräsident Landeskulturabteitkung

[11897] Gemäß

Dr. Weise.

[11399) Bekanntmachung.

Gemäß §F 1, 2, 6 und 17 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (Reichs⸗ gesetzblatt I. S. 1709) werden die Grundstückseigentümer: a) der Han⸗ delsmann Hirsch Simon sowie in ungeteilter Erbengemeinschaft hin⸗ sichtlich des Anteils b) der Ehefrau Ernestine geb. Klein, e) deren Ehemann Kaufmann Hirsch Gabriel genannt Hermann Simon, d) der Uhrmacher Leopold Simon, e) der Fleischer Ernst Simon als Eigentümer zur gesamten Hand (Wohnort unbekannt) aufgefor⸗ dert, das Grundstück Deutsch Scharnikau Bd. XXIV Bl. 552 innerhalb drei Wochen vom Tage dieser Bekannt⸗ machung an zu veräußern. Nach Ablauf dieser Frist werde ich zur Herbeifüh⸗ rung der Veräußerung einen Treuhän⸗ der bestellen. Gegen diese Verfügung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen vom Tage dieser Bekannt⸗ machung an die Beschwerde bei dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin W 8, Wilhelmstraße 72, zu.

Stettin, den 13. Juni 1941. Der Oberpräsident Landeskulturabteilung —. 1 Dr. Weise.

[114000) Bekanntmachung. Gemäß §§ 1, 2, 6 und 17 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (Reichs⸗ esetzblatt I., S. 1709) werden die brmndstikseigentümer; der S mann Hirsch Gabriel Simon sowie in ungeteilter Erbengemeinschaft hinsicht⸗ lich des Anteils der Ehefrau Ernestine geb. Klein a) deren Ehemann Kauf⸗ mann Hirsch Gabriel genannt Hermann Simon, d) der Uhrmacher Leopolo Simon, c) der Fleischer Ernst Simon als Eigentümer zur gesamten Hand (Wohnort unbekannt) aufgefordert, das Grundstück Deutsch Scharnikau Bd. XXV Bl. 594 innerhalb drei Wochen vom Tage dieser Bekannt⸗ machung an zu veräußern. Nach Ablauf dieser Frist werde ich zur Herbeifüh⸗ rung der Veräußerung einen Treuhän⸗ der bestellen. Gegen diese Verfügung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen vom Tage dieser Bebkannt⸗ machung an die Beschwerde bei dem Herrn Reichsminister für Feneeh und Landwirtschaft in Berlin W 8, Wilhelmstraße 72, zu. Stettin, den 13. Juni 1941.

Der Oberpräsident Landeskulturabteilung —.

Dr. Weise.

[11401) Bekanntmachung.

Gemäß §8 1, 2, 6 und 17 der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (Reichs⸗ gesetzblatt I, S. 1709) werden die Grundstückseigentümer: I. der Handels⸗ mann Hirsch Gabriel Simon, II. sowie in ungeteilter Erbengemeinschaft hin⸗ sichtlich des Anteiles der Ehefrau Ernestine geb. Klein a) deren Ehemann Kaufmann Hirsch Gabriel genannt Her⸗ mann Simon, b) der Uhrmacher Leo⸗ pold Simon, e) der Fleischer Ernst Simon als Eigentümer zur gesamten Hand (Wohnort unbekannt), aufgefor⸗ dert, das Grundstück Deutsch Scharnikau Bd. XXVIII Bl. 662 innerhalb drei Wochen vom Tage dieser Bekannt⸗ machung an zu veräußern. Nach Ablauf dieser Frist werde ich zur Herbeifüh⸗ rung der Veräußerung einen Treuhän⸗ der bestellen. Gegen diese Verfügung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen vom Tage dieser Bekannt⸗ machung ar die Beschwerde bei dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin W 8, Wilhelmstraße 72, zu.

Stettin, den 13. Juni 1941.

Der Oberpräsident Landeskulturabteilung —. Dr. Weise.

[11537] 1

Ich gebe dem Juden Dr. Robert Israel Grünbaum, früher Wien, 18. Schafberggasse 15, jetzt Ausland, auf Grund der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I, S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38) auf, die bei dem Bank⸗ haus Krentschker & Co., Wien, I., Schubertring 3, hinterlegten 10 Stück Aktien der Berg⸗ und Hüttenwerks⸗ gesellschaft (Friedrich), Prag, an Walter Pohle, Direktor und Vorstandsmitglied der Böhmischen Unionbank in Frag bis zum 14. Juli 1941 zu per⸗ äußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 14. Juni 1941.

Der Meichsstatthalter in Wien.

Im Auftrage: Dr. v. Peichl. [11538]

Ich gebe den Inden Dr. Otto Israel Zeimer, früher Wien, 1., S6rsegasge Nr. 14, dzt. unbekannten Aufenthaltes, und Friedrich Karl Israel Zeimer, dzt. unbekannten Aufenthaltes, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38), auf, die auf dem Treu⸗ handdepot Dr. Otto Zeimer unter der Bezeichnung „Kontoverwaltung Fried⸗ rich Karl Zeimer“ beim Bankhaus

dungs⸗, Lieferungs⸗ und Uniformie⸗ rungs Aktiengesellschaft an die Oster⸗ reichische Kontrollbank für Industrie und Handel öö Wien, 1., Gluckg. 1, bis zum 30. Juni 1941 u veräußern. Eine Verlängerung der Frise wird nicht bewilligt. Wien, den 14. Juni 1941. Der Reichsstatthalter in Wien. Im Auftrage: Dr. v. Peich l. Ich gebe den Juden Dr. Ernst Israel Klein und Charlotte Sara Steiner, beide im Ausland, auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Einsatz des sesdlcen Vermögens vom 3. 12. 1938, NGd I S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe Nr. 633/38), auf, ihre Anteile an der Lie enschaft E. Z. 410, Kat. Gem. Ober Döbling, Haus in Wien, 19., Pyrkergasse 29 an Oberstleutnant a. D. Hans Tauer, Wien, 19., Döblinger Haupt straße 18, bis zum 14. Juli 1941 zu ver⸗ äußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt. . Wien, den 16. Juni 1941. Der Reichsstatthalter in Wien. Im Auftrage: Dr. v. Peichl.

[11540] Ich gebe der Verlassenschaft nach Dr. Leopold Israel und Louise Sara Ehrenhaft auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I. S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe Nr. 633/38), auf, die Liegenschaft E. Z. 624, Kat. Gem. Nußdorf, Wien, 19., Sickenberg⸗ asse 10, an die Firma A. Egger’s Sohn, Inhaber Dr. Pinter, Wien, 19., Heiligenstädter Straße 158, bis zum 14. Juli 1941 zu 1 ine der Frist wird nicht be⸗ vwilligt. Wien, den 16. Juni 1941. Der Neichsstatthalter in Wien. Im Auftrage: Dr. v. Peichl.

[11541] Ich gebe der Jüdin Else Marianne Sara Pilpel, dzt. New York, auf Grund der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I, S. 1709 (GBl. f. d. L. He. Nr. 683/38), auf, ihre Liegenschaften E. Z. 771, 772, 778, 774, 775 und 776, Grundbuch feses dorf, an die Verwaltung der Stadt Wien, Hauptabteilung Stadtkämmerei, Abt. 1/6, bis zum 14. Juli 1941 u veräußern. Eine Verlängerung der rist wird nicht bewilligt. ien, den 16. Juni 1941. Der Neichsstatthalter in Wien. Im Auftrage: Dr. v. Peichl.

[11390] Oeffentliche Zustellung.

3 C. 261/40. Die Ehefrau Anna Krebs geb. in Halle (Saale), Kronprinzenstraße 3, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: k. Rechtsanwalt Alfred Foege in Graudenz, Marienwerder Straße 33, klagt gegen den Hausbesitzer Johann Czarnecki, früher in Graudenz, Adolf⸗ Hitler⸗Straße 100, jetzt in New York, USA., wegen Aufwertung, Zahlung und Duldung der Zwangsvollstreckung, mit dem Antrage: 1. die im Grundbuch von Klein Kunterstein Bl. 37 in Abt. III Nr. 1 zugunsten der Klägerin einge⸗ tragenen Hypothek im Betrage von 3000 auf 664,20 Zl. = 332,10 R.ℳ aufzuwerten, 2, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin den Betrag von 476,54 Zl. = 238,27 zu zahlen, 3. den Beklagten zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung wegen des Betrages von 238,27 Hℳ in das belastete Grund⸗ stück mit dem gleichen Range der auf diesem Grundstück in Abt. III Nr. 1 eingetragenen Hypothek im Betrage von 3000 zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Grau⸗ denz auf den 20. August 1941, 9 Uhr, geladen.

Graudenz, den 29. Mai 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[11391] Oeffentliche Zustellung.

3 C. 262/40. Die Ehefrau Anna Krebs geb. 8 in Halle (Saale), Kronprinzenstraße 3, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: k. Rechtsanwalt Alfred Foege in Graudenz, Marienwerder 33, klagt gegen den Hausbesitzer Johann Czarnecki, früher in Graudenz, Adolf⸗ Hitler⸗Straße 100, jetzt in New York, U. S. A., wegen Aufwertung, Zahlung und Duldung der bbgdeieee mit dem Antrage, 1. die im Grundbuch von Klein Kunterstein Bl. 37 bzw. 40, in Abt. III Nr. 5 bzw. 3, zugunsten der Klägerin eingetragenen Hypothek im Betrage von 3003,— auf 664,87 Zl. = 332,44 Rℳ aufzuwerten, 2. den Be⸗ klagten zu verurteilen, an die Klägerin den Betrag von 240,94 Hℳ zu zahlen, 3. den Beklagten zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung wegen des Be⸗ trages von 240,94 .ℳ in die belasteten Grundstücke mit dem gleichen Range der auf diesem Grundstück in Abt. III Nr. 5 bzw. 3 eingetragenen Hypothek im Betrage von 3003,— zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Graudenz auf den 20. Augqust 1941, 9 Uhr, geladen.

Grandenz, den 29. Mai 1941.

Schoeller & Co. in Wien erliegenden!

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

600 Stück Aktien der „Tiller“ Beklei⸗

[11542] Edikt.

47 Ne 1215/29. Das mit hg. Be⸗ schluß vom 22. 6. 1929, 47 Ne 1215/29 ONr. 2, für die Besitzer von Teilschuld⸗ verschreibungen der 4 %igen Anleihe der Budapest⸗Fünfkirchner Eisenbahnaktien⸗ gesellschaft von 1889 durch Bestellung eines gemeinsamen Kurators eingelei⸗ tete Verfahren wird eingestellt. Der Kurator Rechtsanwalt Dr. Ernst Höpler, Wien, I., Kärntner Ring Nr. 10, wird seines Amtes enthoben. Diese Entscheidung kann von jedem der durch den gemeinsamen Kurator ver⸗ tretenen Besitzer binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses Ediktes im Deutschen Reichsanzeiger mit Rekurs angefochten werden. Die hierzu ist durch Vorlage der ert⸗ papiere oder des Originals einer Ur⸗ kunde über die bemwabrung der Wert⸗ papiere bei einer Behörde oder bei einer unter staatlicher Aufsicht stehenden An⸗ 8' deceh he en. 8

andgericht Wien, I., Justizpalast,

Abt. 47, am 24. Mai sagar

[11543] Edikt.

47 Ne 1037/29 40. Das mit hg. Be⸗ schluß vom 9. Februar 1929, 47 Ne 1037/29, SNr. 2, für die Besitzer von 4 Sigen Eisenbahnrentenobligationen

der ungarischen Agrar⸗ und Rentenbank

AG. vom Jahre 1903, durch Bestellung eines ö Kurators einge⸗ leitete Verfahren wird eingestellt. Der Kuvator Rechtsanwalt Dr. Ernst Höpler, Wien, I., Kärntner Ring Nr. 10, wird seines Amtes enthoben. Diese Entscheidung kann von jedem der durch den gemeinsamen Kurator ver⸗ tretenen Besitzer binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung dieses Ediktes im Deutschen Reichsanzeiger mit Rekurs angefochten werden. Die Berechtigung hierzu ist durch Vorlage der Wert⸗ ee oder des Originals einer Ur⸗ unde über die Verwahrung der Wert⸗ papiere bei einer Behörde oder bei einer unter staatlicher Aufsicht stehenden An⸗ stalt nachzuweisen. Landgericht Wien, I., Justizpalast, Abt. 47, am 1. Mai 1941.

[11544] „Terra“ Spar⸗ und Lebeus⸗ versicherung A. G. Der Versicherungsschein Nr. 443 382, Elsa Leppert, der „Janus“ Lebensversicherungsanstalt a. G. in Wien ist abhanden gekommen. E tritt außer Kraft, wenn nicht inner⸗ halb zweier Monate Einspruch er hoben wird. 1 den 14. Juni

6. Auslosung ufww. von Wertpapieren.

[11191]. Kundmachung

des Reichsstatthalters in Oberdonau,

selbstverwaltung, vom 13. Juni

gung der 4 % Anleihe des Reichsgaues Oberdonau vom Jahre 1940. Für den ersten Verlosungstermin der 4 % Anleihe des Reichsgaues Oberdonau vom Jahre 1940 wird auf Grund der Rück⸗ zahlungsbedingungen am Montag, den

tags im Ländlersaal, Linz, Pro⸗ menade 39, nach Maßgabe des Tilgungs planes eine Anzahl von Teilschuldver⸗ schreibungen öffentlich ausgelost, und zwar: 33 Stück der Gruppe A zum N. M Nom. je 100 R.ℳ = . . . 3 300,— 22 Stück der Gruppe B zum Nom. je 500 R. “ℳ = . . . 116 Stück der Gruppe C zum Nom. je 1000 R. = . . . 116 000,— 44 Stück der Gruppe D zum Nom. je 5000 R. = . . . 220 000,—

Zusammen Nom. 350 300,— Die Rückzahlung der ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen erfolgt an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli zum Nenn⸗ wert, d. i. am 1. Juli 1941. Nach der Auslosung werden die Num⸗ mern der ausgelosten Stücke verlautbart. Linz⸗Donau, am 13. Juni 1941. Der Reichsstatthalter in Dberdonau Ganselbstverwaltun

8 S.

1 000,—

Im Auftrage: (Unterschrift.)

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag J. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin Charlottenburg für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg der Precheche Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

Druck

einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

23. Juni 1941, um 10 Uhr vormit⸗

1““ . 8 28 gemäß der Zweiten e, zum Gesetz

monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛ.ℳ Zeitungsgebühr,

des Portos abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Nℛℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern diesor Ausgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 „f. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913

———

r. 141

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers über die Ab⸗ lieferung von Bukarester Stadtanleihen und rumänischen Staatsanleihen. Vom 11. Juni 1941.

Zehnte Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 11. Juni 1941 über die Ablieferung von Bukarester Stadt⸗ anleihen und rumänischen Staatsanleihen gemäß der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die

evisenbewirtschaftung vom 16. März 1939. 10. Anordnung zur Marktregelung auf dem Gebiete der Ver⸗ arbeitung von Flußeisenwalzdraht zu Drähten, Drahtstiften „und Springfedern vom 17. Juni 1941. Zweite Anordnung zur Dur führung der Anordnung zum See. bn. Großhandels vom 15. Januar 1940. om 7. Juni 8

Amtliches. Deutsches Reich. 8

Berkanntmachung des Reichswirtschaftsministers, etreffend die Ablieferung von Bukarester Stadtanleihen und rumänischen Staatsanleihen.

8 Vom 11. Juni 1941.

Die Deutsche Reichsbank ist veranlaßt worden, nach⸗ stehenden Aufruf zum Zwecke der Ablieferung der im Besitz von deutschen Deviseninländern befindlichen Stücke der 4 ¼ % Bukarester Stadtanleihen von 1888, 1895 und 1898, 4 *ℳXt dergl. von 1903 und 1906, 4 ½ % Konsolidierungsanleihe von 1934 (Funding), 4 ½ % Rente von 1913 (Abkommen London’/ Paris, zahl⸗ b bar in Pfund Sterling), Konsolidierungsanleihe von 1922 35 000 000 Pfund Sterling), Amortisablen Anleihe von 1926 (Privateisen⸗ bahnen), Aeußeren Anleihe von 1922 2 500 000 Pfund Sterling), Unifizierten Rente (Pariser Accord von 1928), Unifizierten Rente (Pariser Accord von 1928), Konsolidierungsanleihe von 1925 auf Lire, Ru⸗ mänien⸗Renten der Jahrgänge 1889 1913,

4 *%ℳ Temes⸗Bega⸗Thal⸗Anleihe von 1897

zu veröffentlichen. Für das Protektorat Böhmen und Mähren

wird eine besondere Bekanntmachung erlassen. 1u1“

Berlin, den 11. Juni 1941. Der Reichswirtschaftsminister J. V.: Dr. Landfried.

(Emissionsbetrag

(Emissionsbetrag

Zehnte Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 11. Juni 1941

über die Ablieferung von Bukarester Stadtanleihen und 8 rumänischen Staatsanleihen

über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939.

In Verfolg der Bekanntmachung des Herrn Reichswirt⸗ schaftsministers vom 11. Juni 1949 nben die Achewirt von Bukarester Stadtanleihen und rumänischen Staats⸗ anleihen geben wir auf Grund der Zweiten Durchführungs⸗ verordnung zum Gesetz über die Devi enbewirtschaftung vom 16. März 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 502) und des § 51 des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1733) bekannt.

Die Stücke der nachstehenden Anleihen werden, soweit sie sich am 1. Januar 1940 im Eigentum devisenrechtlicher Inländer deutscher Staatsangehörigkeit befanden, hiermit zur Einlieferung bei einer der nachstehenden Banken ab⸗ gefordert, und zwar die Stücke der 1. 4 ½6 % Bukarester Stadtanleihe von 1888 bei der Dresdner Bank, Berlin, 2. 4 ¼⅛¼ % Beeae Stadtanleihe von 1895 4 ½ % Bukarester Stadtanleihe von 1808 bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft, B⸗ lin, 3. 4 % Bukarester Stadtanleihe von 1903 4 % Bukarester Stadtankeihe von 1906 bei der Deutschen Bank, Berlin, Konsolidierungsanleihe von 1934 (Funding) + 1. 11. 1940 ff.

88.

4. 4 ¼½ %

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Nr. 228), 29. Juli 1935

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W 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sin beschrie

unterstrichen) oder dur hervorgehoben werden sollen. Befri vor dem Einrückungstermin bei

eigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten 1 1 1,10 ℛ&ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ e 1,85 22.ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin . auf einseitig enem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck seinmal ch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) bete Anzeigen müssen 3 Tage der Anzeigenstelle eingegangen sein.

arin auch

Frectag, den 20. Juni, abends

5. 4 ½6 % Rente von 1913 (Abkommen ahlbar in Pfund Sterlin ei der Deutschen Bank,

Konsolidierun

6. 4 %

1940 ff. 5 Amortisablen eisenbahnen)

Außeren Anleihe E 1Stne⸗ 2 500 000 Pfund Cterling

1940

Unifizierten Rente

erlin,

⁴1. 7. 1940 ff. von 1922

+ 1. 7. 1940 ff.

5 Unifizierten Rente

+ 1., 7. 1940 ff.

ZKonsolidierungsanleihe von 192 mit Zinsansprüchen ab 1. 1. 194 bei der Deutschen Bank, Berlin, und

bei der Dresdner Bank, Berlin,

Rumänen⸗Renten der Jahr Rumänen⸗Rente von 1903

Rumänen⸗Rente von 1913

bei der Deutschen Bank „1% Rumänen⸗Rente von 1880

Berlin, 9

bei der Dresdner Bank, Berlin, % Temes⸗Bega⸗Thal Anleihe von 18

191g ff.

5, 6 und 9:

8 bbei der Deutschen Bank, Berlin,

ssen die bei diesen Anleihen ver⸗

n fälligen Zinsscheine mit abgeliefert werden.

und 8:

„Abzuliefern sind nur Stücke, führt werden kann, daß sie seit

ie Einlieferung hat n.

8

Puhl.

10. Anordnung

. selun auf dem Gebiete der Verarbeitung von lußeisenwalzdraht zu Drähten, Drahtstiften und Spring⸗

federn vom 17. Juni 1941.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtun kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 8

Die Geltungsdauer der Ano auf dem Gebiete der Drähten, Dra

den 17. Juni 1941.

von

Flußeisenwalzd

Der Reichswirtschaftsminister. 93 8 Dr. Landfried.

Anordnun Januar 1940 (Deuts uar 1940) und auf

von Zwangskartellen vom 15. gesetzbl. I S. 48) ordne ich folgendes an:

§ 1

scheidungen auf Grund des

des Großhandels vom

Zweite Anordnung

g der Anordnung zum Schutze des handels vom 15.

8 Vom 7. Juni 1941. Auf Grund der

Januar 1940.

zum Schutze des Großh

er Reichsanzeiger Nr. 13 vom Grund des Gesetzes über die Er⸗ Juni 1939 (Reichs⸗

15. Januar 1940 trif

gänge 1890—1.

85 die der Nachweis ge⸗ 1 18 em 10. November 1928 im Bestt desselben deutschen Devisen⸗ en gewesen sind.

bis spätestens 15. August 1941 zu

rotektorat Böhmen und Mähren wird eine nts 1 ekanntmachung ergehen. hörige, die ihre Stücke im übrigen Reichsgebiet in Ver⸗ wahrung haben, können sie auch bei den in 8

machung genannten Stellen abliefern.

Berlin, den 11. Juni 1941.

Reichsbankdirektorium. Waldhecker.

Protektoratsange⸗

ieser Bekannt⸗

S. 488) ordne

b rdnung zur Marktregelung Verarbeitung von htstiften und Springfeder

in vom 7. Oktober 1933 DRA Nr. 237) in der Fassun

g der Anordnungen vom 19. Fe⸗ 1934 (DRA Nr. 44), 28. September 1934 (DRA (DRA Nr. 176), 5. November 1936 r. 260), 26. Mai 1939 (DRA Nr. 124 940 (DRA Nr. 150) und 25. Februar 1941 wird bis zum 31. August 1941 verlängert.

), 26. (TRA Nr. 48)

§ 1 der Anordnung zum

London / Paris, + 1. 10. 1939 ff.

gsanleihe von 1922 (Emissions⸗ betrag 35 000 000 Pfund Sterling + 1. 4.

Anleihe von 1926 (Privat⸗

missions⸗ 1. 6

(Pariser Accord von 1928) (Pariser Accord von 1928) 5 auf Lire 0

8

89 8 8

wangs⸗

raht zu

Juni

Groß⸗

andels

913

oftscheckkonto: Berlin 41821 1 94 1

uptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft, soweit sie die

rteilung oder die Versagung der Genehmigung zur Neu⸗ 1ne Pansg, don Unternehmen des Großhandels mit Wild oder mit Fleisch⸗ und Wurstwaren zum Gegenstand haben. .

82 8 Gegen die Entscheidung der Hauptvereinigung der deut⸗ schen Wehwirtschaf ist die Anrufung des Schiedsgerichts bei der Hauptvereinigung zulässig. Für das Schiedsgerichtsver⸗ fahren gilt die Verordnung über die Bildung von Schieds⸗ für die landwirtschaftliche Marktregelung vom 6. Februar 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 293) in der Fassung der Verordnung vom 8. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1201).

Berlin, den 7. Juni 1941.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Narten.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nr. 25 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ Ministeriums des Innern (herausgegeben vom des Innern) vom 18. Juni 1941 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltu ng. RdErl. 9. 6. 41, Brennstoffbeschaffg. RdErl. 10. 6. 41, Persönl. Rücksprachen in Personalangeleg. RdErl. 12. 6. 41, Religiöses Betenntn. d. Juden. RdErl. 13. 6. 41, Verwertg. d. abgelegten feldgrauen Beamtenunif. Kommuna Iverbände. RdErl. 12. 5. 41, Lohnsummensteuer u. Zerleg.; Beschäftig. v. Gefangenen u. 9. 6. 41, Anschreibg. v. Gewerbesteuerme beträgen. Entsch. 29. 5. 41, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Herford u. Minden. Sammlungs⸗ xu. Lotteriewesen. RdErl. 10. 6. 41, Adolf⸗Hitler⸗Spende d. dt. Wirtschaft. Polizeiverwal⸗ t u 9 RdErl. 9. 6. 41, Erholungsurlaub f. d. Beamten d. staatl. Pol.⸗ erw.⸗Dienstes. RdErl. 10. 6. 41, Pol.⸗Dienstauszeichng. (Ordn Pol.) f. wiederbeschäftigte Ruhestandsbeamte. RdErl. 10. 6. 41, Polizeil. Vorladgn. RdErl. 10. 6. 41, Oeffentl. Tanzlustbarkeiten im Kriege. RdErl. 12. 6. 41, Wegfall d. Aus⸗ lagenerstattg. zwischen d. Ju tizbehörden u. d. staatl. Pol.⸗ Behörden in Strafsachen. Rde rl. 9. 6. 41, Erstattungsverfahren bei d. Saötens d. Pol.⸗Reitschule in Rathenow. RdErl. 9. 6. 41, Zahlungsregelg. f. d. in d. besetzten Gebieten eingesetzten Pol.⸗Verbände. RdErl. 10. 6. 41, Entschädig. der v. d. Pol.⸗ Behörden bei gewerbl. Unfalluntersuchn. vernommenen Zeugen. RdErl. 12. 6. 41, Nichtbeamtete Hilfskräfte im Geschäftszimmer⸗ dienst. RdErl. 5. 6. 41, Schulbeih. f. d. Erziehg. d. Kinder v. Beamten, Angest. u. Arbeitern außerhalb d. Elternhauses. RdErl. 11. 6. 41, Beförderg. v. Wachtm. d. SchP. d. Res. d. techn. Sonderdienstes bei Pol.-(Res.⸗Pol.⸗) Batl. RdErl. 17. 6. 41, 1“ f. d. bei d. Krankenh. d. Pol., d. Pol.⸗Kuranst. u. d. Pol.⸗Sanitätsstellen beschäftigten Gefolgschaftsmitgl.

Zu besetzende Gend.⸗Abt.⸗Führer⸗Stellen. RdErl. 9. 6. 41, Bekleidungswirtsch. d. Pol⸗Batl. RdErl. 9. 6. 41, S⸗Pol.⸗ Degen f. d. Ordn Pol. RdErl. 11. 6. 41, Seitengewehre d. SchP. Gemeinden. RdErl. 12. 6. 41 Waffenmeistergerät. RdErl. 12. 6. 41, Anwärterlehrg. f. Wachtm. d. mot. Gend. in Hollabrunn. RdErl. 12. 6. 41, Anwärterlehrg. in Suhl f. luxemburg, elsäss. u. lothring. Hilfspolizisten, die in d. mot. Gend. übergeführt werden. RoErl. 9. 6. 41, Unif. d. FSchP. RdErl. 9. 6. 41, Reifentragfähigkeit u. Fahrgeschwindigkeit f. Finerwehrfaher. RdErl. 10. 6. 41, Erstattg. v. Heilbehandlungs⸗ osten. RdErl. 12. 6. 41, Ergänzg. zum Brillenlieferungs⸗ vertrag f. d. Pol. d. Reiches. RdErl. 13. 6. 41, Inanspruch⸗ nahme d. Staatskrankenh. d. Pol. in Berlin u. d. Pol.⸗Krankenh. in Wien. RdErl. 12. 6. 41, Kraftfahrausbildg. d. Rev.⸗Offz., Meister u. Wachtm, die f. eine spätere Verwendg. in d. Kolonien vorgesehen sind. Verk 88 swesen. RdErl. 10. 6. 41, Reichs⸗ garagenordng.; Erleichterg. f. Garagen. Personenstands⸗ angelegenheiten. RoErl. 9. 6. 41, Gebühren f. d. Ab⸗ stammungsnachweis d. Teilnehmer am Lehrg. d. Langemarck⸗ Studiums. RdErl. 11. 6. 41, Standesbeamte in d. befreiten Gebieten d. Untersteiermark, Kärntens u. Oberkrains. Wehr⸗ angelegenheiten, Familienunterhalt. RdErl. 12. 6. 41, Vergütungssätze f. d. persönl. Aufwendgn. f. Notdienst⸗ pflichtige, die außerhalb d. Reichsgrenze u. im Gneralgouvernement eingesetzt werden. RdErl. 12. 6. 41, Kriegssachschäden⸗VO.; 8 Richtl. f. d. Gewährg. eines Härteausgleichs an Schiffs⸗ esatzgn. u. Lotsen. EE15 und Grenzsachen. RdErl. 11. 6. 41, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. Eintragn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellten Verm.⸗Ing. Aendergn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellten Verm.⸗Ing. Löschgn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellten Verm.⸗Ing. Wohlfahrts⸗ pflege u. Ju p endwohlfahrt. RdErl. 6. 6. 41, Fahr⸗ preisvergünstign. f. Kriegsbeschädigte. Volks efundheit RdErl. 9. 6. 41, Arbeitseinsatz v. Tuberkulösen. RdErl. 12. 6. 41 Ehrenurkunden f. Hebammen. Veterinä rverwaltung. RdErl. 9. 6. 41, Ueberwachg. d. Transportes tierischer Rohfette. Neuerscheinungen. Stellenausschreibund en v. G emeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstaklten Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich

und Preußischen 1 Reichsministerium

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2,15 H. für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,70 H.ℳ für Ausgabe B (einseitlg bedruckt). 8 8 ““

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