1941 / 149 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jun 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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3. Aufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen.

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften. 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗

und Kommanditgesellschaften, 1

13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

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3. Aufgebote.

[129166 Bekanntmachung.

12 F 70, 79, 83, 89, 96, 97, 99/1941. Das Amtsgericht München hat am 18. Juni 1941 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: Nachbezeichnete Urkunden, deren Verlust glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke der Kraftloserklärung auf⸗ geboten, und zwar auf Antrag von: 1. Paul von den Hoff, Rechtsanwalt, Köln⸗Braunsfeld, Paulistraße, als Testamentsvollstrecker für den Nachlaß des in Düsseldorf verstorbenen Fabrik⸗ besitzers Wilhelm Heinrich Laag: die 4 Phigen Goldschuldverschreibungen der Walchensee⸗Goldanleihe der Aktien⸗ gesellschaft Walchenseewerk⸗Mittlere Isar⸗Bayern⸗Werk, München, vom August 1923, Buchstabe B Nr. 389 über 20 g Feingold und Buchstabe D Nr. 22 727 über 5 g Feingold; 2. Leopold Israel Rosenthal, Schweinfurt a. M., Ob. Wall 21/2: der 4 ½ /⁄/˙[ ige Pfand⸗ brief der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank, München, Reihe 21 Buch⸗ stabe J Nr. 84 419 zu 500 0ℳ und die 4 ½/7 %igen Pfandbriefe dieser Bank Reihe 5 Buchstabe R Nr. 20 905 und 22 164 zu je 100 6 ℳ; 3. Georg Ho⸗ nacker, Obst⸗ u. Gemüseversand, Wie⸗ senheim a. Sand, vertreten durch Georg Rechner, München⸗Planegg, Adolf⸗Wagner⸗Str. 29:; der 4 ½2⸗ fr. 8 hige Goldpfandbrief der Bayerischen Vereinsbank, München, Serie 83. Lit. CC Nr. 18 444 zu 500 G ℳ; 4. Marktgemeinde Gößweinstein, Fränk. Schweiz, vertr. dch. Bürger⸗ meister Franz Heinlein, dort: die Schuldverschreibung der Bayer. Ab⸗ lösungsanleihe Buchstabe A Nr. 4913 zu 12,50 Hℳ nebst Auslosungsschein dieser Anleihe mit gleicher Nummer und gleichem Nennbetrag, beide um⸗ geschrieben auf die Marktgemeinde Gößweinstein, BA. Pegnitz; 5. Karo⸗ line Zäh geb. Frank, Rechnungsober⸗ inspektorswitwe, Ansbach, Schiller⸗ straße 9: der 5 ½ Nige Liquidations⸗ pfandbrief der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank, München, Reihe 1. Buchstabe FF Nr. 59 225 zu 100 G6ℳ; 6. Katharina Krug, led., Karlstadt a. Main: die 5 ½ % igen Liquidations⸗ pfandbriefe der Bayerischen Hypothe⸗ ken⸗ und Wechselbank, München, Reihe 1 Buchstabe F⸗F Nr. 82 537 und 142 359 zu je 100 G0ℳ; 7. Paul Pfann, früher Metalldreher bei d. Reichsbahn, München 38, Walhalla⸗ straße 48: „der 4 ½6 Pige Pfandbrief der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank, München, Reihe 5 Buch⸗ stabe B Nr. 16 142 zu 100 G.ℳ. Die Inhaber dieser Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 7. Januar 1942, vorm. 10 Uhr, im Zimmer 493 h/1 des Ge⸗ bäudes an der Luitpoldstraße anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. .

Amtsgericht München, Abteilung für Aufgebote.

gläubiger, welche sich nicht melden, önnen, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Köln, den 21. Juni 1941.

Das Amtsgericht. Abt. 4.

[12915] Die: 1. Kaufmann Valentin Müller in Kaiserslautern, Glockenstraße 76, 2. Johanna Wießler geb. Schroth, wohnhaft in Mannheim, Nuitsstraße 20, 3. Bäckermeister Friedrich Schroth, Mannheim, 8 4. 13, haben beantragt, die verschollene Frau Dorothea King, geborene Müller, zuletzt wohnhaft 9136 116 Str. Richmond⸗Hill, New York, USA., mit Wirkung für die Rechtsverhältnisse, welche nach deut⸗ schem Recht zu beurteilen sind und mit Wirkung für das im Inland befind⸗

liche Vermögen, für tot zu erklären.

Die bezeichnete Verschollene hat sich spätestens bis Dienstag, den 4. No⸗ vember 1941, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer Nr. 229, zu melden, widrigenfalls sie, wie beantragt, für tot erklärt werden kann. Alle, welche Auskunft über den Zeitpunkt des Todes der Verschollenen geben können, haben dies spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht anzuzeigen. Mannheim, den 20. Juni 1941. Amtsgericht. F.⸗G. I.

[12917]

Durch Ausschlußurteil vom 24. Juni 1941 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Schöningen Band 1 Blatt 65 in Abteilung 3 unter Nr. 6 eingetragene Grundschuld zu 2000 Gℳ für den Kaufmann Gustav Zahn in Oschersleben (Bode) für kraftlos erklärt. 8

Amtsgericht Schöningen.

[12912] 1b Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Niederoberweiler Bd. 4 Blatt 193 A Abteilung III zugunsten des Kohlensäurewerks „Deutschland“ A. G. Hönningen eingetragenen Hypo⸗ thek von 1500 Eℳ (Grundstückseigen⸗ tümer: Mathias Seul und Josef Rörig, beide Ackerer in Buchholz, Ge⸗ meinde Niederoberweiler) wird durch Ausschlußurteil vom 24. Juni 1941 für kraftlos erklärt. 7 F 1/41. Andernach, den 24. Juni 1941. Amtsgericht.

[12914 Aufgebot.

4 F 7/41 ff. Das Aufgebotsverfahren h Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern haben beantragt: a) der Rechtsanwalt Dr. Karl Jaeger II.

i Köln, Mohrenstraße 26, als Nach⸗ aßpfleger für die unbekannten Erben des am 24. Oktober 1940 in Köln ver⸗ storbenen Kaufmanns Walter Bauck⸗ loh in Köln⸗Deutz, Alsenstraße 1/3;

) der Rechtsanwalt Dr. Helmuth Ort⸗ mann in Köln, Elisenstraße 12, als Nachlaßpfleger für die unbekannten Exrben des am 8. April 1941 in Köln⸗ Ehrenfeld verstorbenen Kaufmanns

hermann Schiffer in Köln⸗Ehrenfeld,

Siemensstraße 3/5. Die Nachlaßgläu⸗ biger werden daher aufgefordert, ihre Förderungen gegen den Nachlaß der

unter a und b bezeichneten verstorbenen

ersonen spätestens in dem auf Don⸗

nerstag, den 14. August 1941, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ icht, Justizgebände Köln, Reichens⸗

pergerplatz, Zimmer 268, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an⸗ umelden. Die Anmeldung hat die An⸗

abe des Gegenstandes und des Grundes

. er Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sinrd in Urschrift oder

i Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗

[12913] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 20. Juni 1941 ist der ver⸗ schollene Oberpostsekretär Erich Wil⸗ helm Otto randt, geboren am 14. August 1886 zu Diedrichshagen, zu⸗ letzt wohnhaft in Berlin, Neuenburger Straße 19 bei Petzinna, für tot er⸗ klärt und als Zeitpunkt des Todes der

31. Dezember 1929 festgestellt worden.

455 II. 18. 41. 1 18 Berlin, den 20. Juni 1941. 8 Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[12918] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Walter Karl Hans Müller, Margarethe geb. Ehrlich, in Hühnerfeld, Saar, Kleeweg 20, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lamb⸗ recht in Saarbrücken 1, klagt gegen den früheren Bergmann Walter Karl Hans Müller, früher in Qnierschied, Sa jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus §§ 49, 55 des Ehe⸗ gesetzes und Schuldigerklärung des Ve⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗

stung des Treuhänders und die

Saar,

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 28. August 1941, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Saarbrücken, den 3. Juni 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[12919] Oeffentliche Zustellung.

5 R 111/41. Die Ehefrau des Fabrik⸗ arbeiters Otto Rothaar, Frieda geb. Ackermann, in Frankfurt a. M., Scho⸗ penhauerstr. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Francke, Saarbrücken, klagt gegen ihren Ehemann, den Fabrik⸗ arbeiter Otto Rothaar aus Homburg, Saar, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: Das Landgericht wolle die zwischen den Parteien am 26. März 1915 vor dem Standesamt Kaiserslautern geschlossene Ehe scheiden und dem Beklagten die Kosten zur Last legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die 5. Zjvilkammer des Landgerichts Saar⸗ brücken auf den 12. September 1941, vormittags 9 % Uhr, im Landgerichts⸗ gebände, Langemarckstraße 17, Saal 11, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu ;

Saarbrücken, den 21. Juni 1941.

Koch, Justizobersekretär, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

[12777] Frau Emilie Wurst, geb. Fritz, Stutt⸗ gart⸗N., Rotestraße 21, klagt gegen den zuletzt in Stuttgart⸗N., Rotestraße 21, wohnhaften Emil Wurst auf Eheschei⸗ dung aus § 49 Ehegesetz. Verhand⸗ lungstermin vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart: Samstag, den 16. August 1941, vormittags 9 Uhr. Stuttgart, den 23. Juni 1941. Geschäftsstelle des Landgerichts.

.

[12920] Anordnung.

Eigentümer des Hs. Nr. 11 an der Raumerstraße in Er⸗ langen, Pl. Nr. 1088 ⁄1½ Stgde. Er⸗ langen, sind in fortgesetzter Güter⸗ „b 1. die Kaufmannswitwe Fanny Sara Schönberger geb. Rosen⸗ hainer, fr. in Erlangen, 2. die Kauf⸗ mannsehefrau Ida Sara Schloß geb. Schönberger, fr. in Sugenheim, 3. die Kaufmannsehefrau Gisela Sara Schwab geb. Schönberger, fi. in Rimpar, sämtlich ausgewandert nach Amerika, 4. der Kaufmann Julius Israel Schönberger, fr. in Erlangen, ausgewandert nach England. Das An⸗ wesen wurde durch Kaufvertrag vom 20. Januar 1941 (UR.⸗Nr. 64 des Notars Justizrats Dr. Löhe in Nürn⸗ berg⸗A., Preis von 25 824 Rℳ an die Metzgermeisters⸗ eheleute Johann und Anna Haas in Erlangen, Luitpoldstr. 76, vorbehalt⸗ lich der nachträglichen Genehmigung durch die Anwesenseigentümer oder des für diese zu bestellenden Treuhänders verkauft. Den vorgenannten An⸗ wesenseigentümern wurde durch meine Anordnung vom 23. 4. 1941 Nr. 2085 da 476 aufgegeben, die Veräußerung ihres Grundbesitzes in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde läng⸗ stens innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu genehmigen. Gleichzeitig wurde den Kaufleuten Sigmund Israel Schloß und Bernhard Israel Schwab aufge⸗ eben, innerhalb der gleichen Frist ihre eheherrliche Zustimmung zum Kaufvertrag zu erklären. Die Betei⸗ ligten sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Gemäß §§ 6. und der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird nun⸗ mehr der Notariatsinspektor a. Konrad Dörflein in Nürnberg, Vor⸗ jurastr. 125, Ferm Zwecke der Geneh⸗ migung des Kaufvertrages mit sofor⸗ tiger Wirksamkeit als Treuhänder mit Veräußerungsvollmacht bestellt. Die Kosten e treuhämderischen Tätigkeit sowie die Kosten des Verfah⸗ rens zur Bestellung des Treuhänders haben die obengenannten Grund⸗ stückseigentümer gesamtverbindlich zu tragen. Die Festsetzung der Vergü⸗ Höhe der ihm zu erstattenden Auslagen er⸗ folgt nach Abschluß der treuhände⸗ rischen Tätigkeit durch den Regie⸗ rungspräsidenten. Für diese Anord⸗ nung wird eine Gebühr von 10 fi.ℳ nebst einem Zuschlag von 20 % ange⸗ setzt. Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister in Ber⸗ lin zu. Die Beschwerde wäre in zwei⸗

Rathausgasse 5/1) zum Preise

facher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidenten in Ans⸗ bach einzulegen. Ausbach, 18. Juni 1941. Der Regierungspräsident. J. A.: v. Kleinschrod.

5. Verlust⸗ und FSFundsachen. 112923]

Der Versicherungsschein Nr. A 10 417 Reimers ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 26. Juni 1941.

Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.

6. Auslofung ufw. 1129341.

fenden Stücke ihrer

4 ½ % ( Rei

unterbreiten.

bekannt ist, einzureichen. Berlin, den 26. Juni 1941.

[12924] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Verstcherungsschein L 303 885 Johanna Heinrich, Würzburg, ist ab⸗ anden gekommen. Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 25. Juni 1941.

Der Vorstand. [12925 eines Versicherungsscheines.

Der in Verlust geratene Versiche⸗ 8

rungsschein Nr. 64 692 auf das Leben des Herrn Dr. Curt Müller, Lützen

(Bez. Leipzig), Adolf⸗Hitler⸗Str. 3/II, gilt als kraftlos, wenn sich der Inhaber zweier Monate bei

nicht innerhallt uns meldet.

Ludwigshafen a. Rh., 30. Juni 1941.

Atlas Lebeusversicherungs⸗ Aktiengesellschaft.

von Wertpapieren.

11“

Preußische Landespfandbriefanstalt, Berlin W 8.

Kündigung. Die Preußische Landespfandbriefanstalt kündigt hiermit sämtliche noch umlau⸗

4 ½ % (ursprünglich 7 %) Goldmark⸗Pfandbriefe Reihe 10 Kenn⸗Nummer 20833) 2 ursprünglich 6 %) Goldmark⸗Kommunal⸗Obligationen he 8 (Kenn⸗Nummer 20828) 4 ½ % (ursprünglich 8 %) Goldmark⸗Kommunal⸗Obligationen Reihe 12 (Kenn⸗Nummer 20834) 4 ½ % (ursprünglich 8 %) Goldmark⸗Kommunal⸗Obligationen Reihe 14 (Kenn⸗Nummer 20836) zur Rückzahlung zum Nennwert am 1. Oktober 1941. Die Verzinsung endet mit dem 30. 1 also der am 1. 10. 1941 fällige Zinsschein noch eingelöst. Auf die Reihen 8, 12 und 14 werden 4 ½ % Stückzinsen für 3 Monate (I. 7. bis 30. 9. 1941) vergütet. Die Rück⸗ zahlung erfolgt spesenfrei gegen Einreichung der Stücke mit Zinsscheinen per 1.4. 42 ff. zur Reihe 10 und per 2. 1. 42 ff. zu den Reihen 8, 12 und 14, der Erneuerungsscheine . eines entsprechenden Nummernverzeichnisses (Nummern arithmetisch geordnet) bei der Kasse der Anstalt in Berlin W 8, Mohrenstraße 7/8, oder durch Vermittlung von Banken, Bankiers, Sparkassen, Volksbanken usw. 8 Die Anstalt behält sich vor, den Inhabern der gekündigten Wertpapiere durch eine besondere Bekanntmachung rechtzeitig vor dem Rückzahlungstermin ein Um⸗ tauschangebot in 4 % Pfandbriefe bzw. 4 9% Kommunal⸗Obligationen zu

September 1941. Auf die Reihe 10 wird

Auf die devisengesetzlichen Bestimmungen wird besonders hingewiesen. Danach darf bei direkter Einlösung am Schalter die Auszahlung an Privatpersonen nur nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Paß, Kennkarte oder dergl.) erfolgen. Es wird empfohlen, die Stücke bei einer ortsansässigen Bank, bei der der Einlieferer

Der Vorstand.

[12937] Kündigung 1 der 4 ½ (früher 6, 7 und 8) Zigen Hannoverschen Provinzanleihen, Reihen 4 B und 5 bis 14. Hiermit kündige ich sämtliche noch umlaufenden, bislang nicht gelosten 4 ½ (früher 6, 7 und 8) Yigen Schuldverschreibungen des Pro⸗ vinzialverbandes Hannover, Aus⸗ gabe 1926: Reihen 4 B, 5, 6, 7, 8, Aus⸗ gabe 1927: Reihe 9, Ausgabe 1928: Reihen 10, 11, 12, Ausgabe. 1929: Reihe 13, Ausgabe 1930: Reihe 14, zur Rückzahlung zum Nennwert am 1. Oktober 1941. Die Verzinsung der gekündigten Stücke endigt mit dem

30. Peptenber 1941.

Die Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert erfolgt vom 1. Oktober 1941 an gegen Rückgabe der Schuldverschrei⸗ bungen und der dazugehörenden mach dem 1. Oktober 1941 1 Zins⸗ cheine sowie Erneuerungsscheine. Der setrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt.

Einlösungsstellen für die gekündigten Schuldverschreibungen der Reihen 4 B, 5 bis 14 siud:

Niedersächsische Landesbank

Girozentrale —, Hannover, und deren Zweiganstalten in Schwe⸗ rin und Rostock,

Deutsche Girozentrale Deutsche

Kommunalbank —, Berlin,

Deutsche Landesbankenzentrale

Aktiengesellschaft, Berlin.

Der Einlösungsdienst wird außer⸗ dem vorgenommen von:,

Commerzbank A. G. mit ihren

sämtlichen Niederlassungen für die Reihe 7; Commerzbank A. G. Berlin uno Hamburg, für die Reihe 12; Commerzbank A. G., Hanuover, für die Reihen 6, 12, 13, 14; 1 Deutsche Bank, Berlin, für die Reihen 12, 14: 1“ Deutsche Bank, Hamburg, für die Reihe 12; ““ Deutsche Bank, Hannover, für die Reihen 6, 12, 13;.

Dresdner Bauk, Berlin und

Heamburg, für die Reihe 12;

Dresdner Bank, Hannover, für die Reihen 6, 12, 13, 14;

Hamburgische Landesbank Girozentrale —, Hamburg, für die Reihe 11;

ferner für die Reihen 10, 13 und 14:

Preußische Staatsbank (Seehand⸗ lung), Berlin, 1

Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G., Berlin,

Bankhaus Burkhardt & Essen,

Bankhaus Pferdmenges & Co., Köln,

Bankhaus M. M. Co., K. G., Hamburg.

Die Niedersächsische Landesbank Girozentrale —, Hannover als Rechtsnachfolgerin der früheren Landesbank der Provinz Han⸗ nover, für deren Zwecke die An⸗ leihen seinerzeit ausgegeben wur⸗ den, behält sich vor, den Inha bern der gekündigten Stücke recht⸗ zeitig vor dem Rückzahlungstermin ein Umtauschangebot zu unter⸗ breiten.

Hannover, den 26. Juni 1941. 8 8 Der Oberpräsident (Verwaltung des Provinzial⸗ verbandes).

In Vertretung:

Dr. Geßner, Landeshauptmann.

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag

Charlottenburg für den Wirtschaftsteil und den übrigen zedaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charkottenburg

Druck der Preußischen. Verlags⸗ und MPruckerei Gmb H. Berlin.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und iner Zentralha lsregister⸗Beilage).,

Er tritt außer

Kraftloserklärung

Warburg a

J. V. Rudolf Lanbschein Berlin⸗

zur Sicherstellung des Einsatzes für die großdeutsche Er⸗ nährungs⸗ und industrielle Oel⸗ und Fettwirtschaft setze ich mit dem Ziel einer Zusammenfassung der Geschäftsleitungen G ne. Brothers & Unilever und ihren Beteili⸗ gungen (Unilever⸗Konzern) einen Reichskommissar

Unilever⸗Konzern 8e

ich den Staatssekretär Dr. Posse.

ein Seeha ehe ef . erseeht mir unmittelbar. Ob 1 nilever⸗Konzern gehört, wird im Aufsichts⸗ wege entschieden. ever⸗Konzern gehört, wird im Aufsichts 8 9

E11“

*

9

3

mögen der in Abschnitt IOgenannten Unternehmun de . en nach dem 2. September 1939 werden unwirksam, .S 8 Reichs⸗ kommissar sie nicht nachträglich genehmigt. 38 8

schaftsregister eingetragen sind, ist die Bestellr 8

Fregis G 8 die B ung des Re kommissars von Amts wegen gebührenfrei Die Kosten des Kommiissariats tragen die Unternehmungen, bei denen der Kommissar bestellt ist. .

8

Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Tabak, Bremen, über

zur Durchführung des Vierjahresplans über die Einsetzung

Vierjahresplans vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I S. 887) ordne ich an:

mäßigen Befugnisse der Organe der Gese 2 Generalversammlungen aus. Er kann 8 18 und Bevollmächtigte ernennen.

en beteiligten Ressorts und aus Vertretern derjeni schaftszweige besteht, retern derfenigen Firt.

Unternehmungen betätigen. t

1“

sanzeig

des Portos abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur s monatlich 2,30 M.ℳ einschließlich 0,48 v 1e. Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 T.⸗ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 Mp, einzelne Beilagen 10 7f. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 32

3.

Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913

Nr. 149

X“ Berlin, Montag, den 30. Funi,

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Umrechnungssatz der Akti Allgemeene Kunstzijde N. V., menchem. (Etzlans)

nordnung zur Durchführung des Vierjahres ü . 1 8. plans über die Ensezung eines Reichskommissars für den Unilever⸗

Verarbeitungsregelung für die Zigarettenherstellung.

Anordnung der Reichsstelle für industrielle Fettver Aenderung der Anordnung Nr. daf Vom ·80, Flergung zar

Amtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung. 8

Vom 1. Juli ab wird der Umrechnungssatz für die zu Handel an den Börsen zu Berfin eunshesa 5 M. 1 Hamburg zuͤgelassenen, z. Z. jedoch nicht nptierten Aktien der Allgemeene Kunstzijde N. V., Arnhem (Holland) für 100 Gulden holländischer Währung auf 132,70 E.ℳ festgesetzt

Diese Bekanntmachung ergeht gemäß § 9 und § 3 bs. 2 der Bekanntmachung des Bundesrars über die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren vom 21. November 1912 (RGBl. I S. 537) in der Fassung der Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 22. Mai 1925 (RGBl. 1925 S. 73) und vom 10. Juni 1926 (Reichsanzeiger Nr. 134), nachdem zwischen den Börsenorganen der beteiligten Börsen über die Ausnahmeregelung Einverständnis hergestellt worden ist. 8 1

Berlin, den 28. Juni 1941. Der Reichswirtschaftsminister.

. *.: Dr. Koehler. 8 Arnorbnung eines Reichskommissars für den Unilever⸗Konzern.

Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des

b Zur Wahrung der Interessen des Deutschen Reiches und

Zum Reichskommissar für den Unilever⸗Konzern bestelle

II. Der Reichskommissar übt die gesetzlichen und satzungs⸗

echte delegieren

Verfügungen und Verpflichtungsgeschäfte über das Ver⸗

. br b Z 78 Se 86 4 8 1 Sb Bei Unternehmungen, die im Handels⸗ und Penasseg⸗ ichs⸗

Dem Reichskommissar wird ein Beirat zugeteilt, der aus

in denen sich der Konzern oder seine

8 gleichszeit gemäß Abs IV. gen bekanntgegeben.

V

Der Erlaß von Durchfüͤhrun svorschriften im waltungswege bleibt vorbehalten. Gö6b

Berlin, den 23. Juni 1941. Der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches. Göring, Beauftragter für den Vierjahresplan.

Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle für Tabak, Bremen.

8 1

(Verarbeitungsmengen) (1) Betriebe, die Zigaretten herstellen, dürfen

zur Verarbeitung werden

; freigegeben mengen).

nommien werden können.

(Grundmengen)

verarbeitet haben (Grundmengen). Grundmenge A:

Tabaksorten:

1. Januar 1939 bis 30. September 1939; Grundmenge B: Vergleichszeit liche Tabaksorten:

Grundmenge C:

menden Rohtabake: 1. Januar 1941 bis 31. März 1941.

Memelland und in den Gebieten von Eupen, mengen nach Absatz 1 gesondert festgesetzt. lichen Belieferung dieser Gebiete.

2

den durch Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben Vorschriften des § 99 TabStDB. bleiben unherkaet

8 § 3 (Einzelverarbeitungsmengen)

8

(Vorgriffsverbot)

* E11““

erer Monate dürfen nicht vorgenommen werden 8 8 L . ““ W1ö1““

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,85 7ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle eit. SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Verarbeitungsregelung für die Zigarettenherstellung.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8 etriel monat⸗ lich nur diejenigen Mengen an in⸗ und ausländischem Roh⸗ tabak verarbeiten, die ihnen von der Reichsstelle für Tabak (Verarbeitungs⸗

(2) Die Verarbeitung größerer Mengen an Rohtabak ist auch dann verboten, wenn sie aus vorhandenen Lägern ent⸗

b (1) Die nach § 1 Abs. 1 freigegebenen monatlichen Ver⸗ arbeitungsmengen werden in einem Hundertsatz derjenigen Mengen an Rohtabak festgesetzt, welche die Betriebe aus⸗ weislich der zollamtlich vorgeschriebenen Betriebsbücher in den nachfolgenden Vergleichszeiten im Monatsdurchschnitt

Vergleichszeit für Orienttabake und orientähnliche

für Virginytabake und virginyähn⸗

1. Januar 1940 bis 31. Dezember 1940;

Vergleichszeit für die Gesamtheit der sonstigen für Herstellung von Zigaretten zur Verwendung kom⸗

(2) Für die Herstellung von Zigaretten in dem Reichs⸗ gau Sudetenland, in den eingegliederten Cfheheen, 9

(3) Der in Abs. 1 genannte Hundertsatz und die Ein⸗ gruppierung der Rohtabake in die een- 8 Die Der Reichsbeauftragte für Tabak.

(1) Im Rahmen der in § 2 Abs. 1 genannten Verarbei⸗ tungsmengen können für nach Herkunft bezeichnete Sorten von Rohtabak Einzelverarbeitungsmengen in derjenigen Menge weislic

en in Hundertsätzen n festgesetzt werden, die die Betriebe aus⸗ 1 der zo amtlich vorgeschriebenen Betriebsbücher in einer Vergleichszeit im Monatsdurchschnitt verarbeitet haben (Einzelverarbeitungsmengen). (2) Die Sorten und der Hundertsatz sowie die Ver⸗ 1 werden in Ausführungsbestimmun⸗

Vorgriffe auf Verarbeitungsmengen (8§ 2 und 3) spä⸗

3 vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

onto: Berlin 41821 1 941

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8

Ver⸗ (Nachverarbeitung)

. 11) Soweit die Gesamt⸗ und Einzelverarbeitungsmengen in einem Monat nicht ausgenutzt werden, ist die Nachver⸗ arbeitung nur in dem laufenden sowie im darauffolgenden

Kalendervierteljahr statthaft.

tungskontingent angerechnet. (Kleinherstellerey)y)

Tabak Verarbeitungsmengen schriften der §§ 2 und 3 festsete 88

1 (Meldepflicht)

ten Gesamtmengen an Rohtabak der

zeichneten Sorten verteilen.

gesandt werden.

amtlich vorgeschriebenen Betriebsbüchern Ihre Richtigkeit ist durch rechtsverbindliche bestätigen. 1

(Ausnahmen; Ausführungsbestimmungen)

nahmen von dieser Anordnung zulassen.

§ 10 (Strafbestimmungen)) C gegen die Anordnung werden

den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über verkehr bestraft. 8

8

eichsstelle für Tabak außer Kraft:

führungsbestimmungen hierzu vom 10 1939 und 30. Juni 19405 .

im Nr. 29 vom 29. 88* 1940; almed Moresnet werden von der Reichsstelle für Tabak die Grund⸗

nenge Dasselbe gilt für die Herstellung von Zigaretten im Altreich ügr zufätz⸗

Nr. 30, soweit sie

bezieht. 182) Diese Ostgebiete und Moresnet.

8

8

Alnordnung

der Anordnung Nr. 29.

Vom 30. Juni 1944.

der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl.

vom 18. August 1939 (Deutscher Staatsanz. Nr. 192 vom 21.

ordnet: § 1 aordnung Nr.

§ 2

8

892

(Inkrafttreten; Geltungsbereich 1“

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1941 in Kraft. hg gleichen Zeitpunkt treten folgende Anordnungen der

ustrielle Fettversorgung zur Aenderu

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in 1 S. 1430) iud in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichss⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs 2 E und Preuß. 2 vom Augu 939) wird mit 8 stimmung des Reichswirtschaftsministers folgendes be

99— ) 29 der Reichsstelle für indu⸗ 3 strielle Fettversorgung fu⸗ die herteilung von Seifenerzeug⸗

„(2) Der Verbrauch in einem Kalendervierteljahr wird zunächst auf das für diesen Zeitraum zustehende Verarbei⸗

Für Betriebe, die monatlich nicht mehr als 1000 kg Rohtabak zu Zigaretten verarbeiten, kann die Reichsstelle für abweichend von den Vor⸗

.(1) Alle Betriebe haben bis zum 5. eines jeden Monats die im vorangegangenen Monat zu verarbeite⸗ eichsstelle für Tabak zu melden. In den Meldungen ist anzugeben, wie sich die Gesamtmengen auf die einzelnen nach Ursprungsländern be⸗ Die Meldungen haben auf Vor⸗ drucken zu erfolgen, die von der Reichsstelle für Tabak zu⸗

(2) Die Angaben in den Meldungen müssen mit den zoll 8 übereinstimmen. Unterschrift zu

Die Reichsstelle für Tabak kann im Einzelfall Aus⸗ 1- 3 Sie kann Aus⸗ führungsbestimmungen durch Rundschreiben belenenigehen.

nach

Waren⸗

Nr. 26 vom 10. November 1939 einschließlich Durch⸗ November

ich auf die Herstellung von Zigaretten

Anordnung gilt auch für die eingegliederten für die Gebiete von Eupen, Malmedy u