1941 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jun 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 149 vom 30. Juni 1941. S. 2

84

nissen und Waschmitteln aller Art vom 29. Juni 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 150 vom 29. Juni 1940) wird geändert und erhält folgende Fassung: 1. Textil⸗ und sonstige Industrieseifen im Sinne des § 13 Abs. 3 der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel vom 23. September 1939 Reichsgesetzbl I S. 1873) sind: a) Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die in gewerblichen Betrieben ausschließlich bei einem technischen Arbeitsgang der Fabrikation als Hilfs⸗ verwendet werden (Industrieseife 1. Ord⸗ nung). Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die als Rohstofse oder Halbfertigfabrikate in andere Erzeugnisse eingearbeitet werden (z. B. Her⸗ stenng seifenhaltiger Reinigungsmittel) (Indu⸗ trieseife 2. Ordnung). ) Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die für unter a und b nicht aufgeführte gewerbliche Zwecke verwendet werden.

2. Die Abgabe der in Abs. 1 genannten Textil⸗ und Industrieseifen darf bei jeder Bestellung nur erfolgen a) gegen Vorlage einer von der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung erteilten Vexbrauchs⸗ der Verarbeitungsgenehmigung und ) gegen die schriftliche Erklärung, daß die in Auf⸗ trag gegebene Menge (die Industrieseifenart ist in der Erklärung anzugeben) einschließlich der anderen Lieferern erteilten Aufträge und unter Berücksichtigung des Lagerbestandes nicht mehr als dden Bedarf für drei Monate deckt sowie ec) gegen Abgabe der schriftlichen Erklärung, zu welchen Zwecken die in Auftrag gegebenen Seifen⸗ erzeugnisse verbraucht werden. Anträge auf Erteilung einer Verbrauchs⸗ oder Verarbeitungsgenehmigung nach Absatz 2 a sind über die zuständige Fach⸗ und Wirtschafts⸗ gruppe oder den Reichsinnungsverband an die Reichsstelle für industrielle Fettversorgung zu richten.

.Verkaufs⸗ und Lieferstellen haben beim Umtausch der Verbrauchserklärungen in Sammel⸗ und Großbezug⸗ scheine dem Wirtschaftsamt die schriftliche Erklärung abzugeben, daß ihnen die erforderlichen Verarbeitungs⸗ und / oder Verbrauchsgenehmigungen vorgelegen haben.

Dem Lieferer ist von den Verkaufs⸗ und Liefer⸗ stellen bei der Bestellung neben den erforderlichen Sammel⸗ und Großbezugscheinen unter Aufteilung der Mengen und Arten der Seifenerzeugnisse und Wasch⸗ mittel aufzugeben, zu welchen Zwecken die Seifen⸗ erzeugnisse verwendet worden sind oder verwendet. werden. In den nach Abs. 2 c und Abs. 3 Satz 2 abzugebenden Erklärungen sind die Mengen und Arten der Seifen⸗ erzeugnisse und Waschmittel auf folgende Wirtschafts⸗ weige aufzuteilen: FSeoextil⸗Herstellung oder⸗Ausrüstung, Leder⸗Herstellung oder Verarbeitung, Eisen⸗ und Metall⸗Bearbeitung oder Ver⸗ arbeitung, 1

Papier⸗Herstellung oder ⸗Verarbeitung, e8 f 888

1““

Die Nachwuchsfrage. Arbeitstagung des Vereins Deutscher Eisen⸗ hüttenleute in Düffeldorf.

8 Im Rahmen seiner Vortragsveranstaltungen in verschiedenen Bezirken des Reiches, die auch in diesem Jahr wieder an die Stelle einer Hauptversammlung treten, hielt der Verein Deutscher Eisenhüttenleute im NS⸗Bund Deutscher Technik am 28. Juni in Düsseldorf eine Arbeitstagung ab. Nahezu 1000 Besucher, darunter eine Reihe von Gästen, mit denen der Verein Deutscher Eisenhüttenleute in kriegswichtigen Aufgaben zusammenarbeitet, konnte der Vorsitzende, Prof. Dr. P. Goerens, Essen, herzlich willkommen heißen. In dem dann folgenden ersten Pertrag ging Dr. W. Dawihl⸗Berlin, auf die wissenschaftlichenk und tech⸗ nischen Grundlagen der Sintermetallurgie ein. Er behandelte damit ein Fragengebiet, das in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat und das sich auch gegenwärtig noch in stetiger Weiterentwicklung befindet. . Als nächster Vortragender sprach Dr.⸗Ing. habil. E. Lehra, Augsburg, über Formgebung und Werkstoffausnutzung und führte damit ebenfalls in ein sehr zeitnahes Thema ein. Er wies Wege, wie durch die Arbeit des Konstrukteurs bei gegebenen Werkstoffen weitgehende Leistungssteigerungen erzielt werden können, und be⸗ handelte damit eine Aufgabe, die shtszehe als Kennzeichen der neuzeitlichen Gestaltungskunst angesprochen werden muß.

Den Hauptvortrag des Tages hatte der Inspekteur des Er⸗ ziehungs⸗ und Bildungswesens des Heeres, Generalmajor Frießner⸗Berlin, übernommen, der zu dem Thema „Die

orderungen der Wehrmacht an unser Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ wesen“ sprach und damit ein Fragengebiet anschnitt, das für die Technik wohl allgemein in gleicher Weise von Bedeutung ist. Ein⸗ leitend begründete der General das gemeinsame Interesse, das Wehrmacht und Technik heute im Zeichen des totalen Krieges an den Problemen der Bildung nehmen. Der Vortragende wies ins⸗ besondere darauf hin, daß die Idee der Arbeit als Dienst an der Nation die sittliche Forderung der Disziplin im Gefolge hat. Arbeit und Wehrdienst sind so einander innerlich verwandt ge⸗ worden. Der zweckvolle Einsatz in der Technik vollzieht sich ähn⸗ lich wie im Wehrdienst. Das moderne Heer weiß, daß Ingenieure und Arbeiter ihm die Waffen liefern, und der Soldat des totalen Krieges ist vielfach Spezialist einer technisch hochverfeinerten Waffe geworden. So ist die Arbeit zugleich wehrhaft geworden. Aus dieser modernen Verwandtschaft leitete der General das ge⸗ meinsame Interesse von Heer und Industrie am Bildungsstand des deutschen Volkes her. Es komme vor allem darauf an, den Gesamtstand von Erziehung und Bildung unverändert hoch zu erhalten. 8 .

Mit lebhaftem Beifall Fnet eE den Vortra⸗

nden für die ausgezeichneten Berichte. 8 rüpfte 82 Vorsitzende an die Gedanken an, die Generalmajor Frießner dargelegt hatte, und leitete damit zu einigen Gegen⸗ wartsfragen, die für die Eisenhüttenleute von besonderer Bedeu⸗ tung sind, über. Nur durch tiefgründige Ausbildung seien in der

Wehrmacht wie auch in der Eisenindustrie Spitzenleistungen, wie

wir sie auch jetzt im Kriege aufzuweisen haben, möglich geworden. er. geügichh Nhs aber darüber klar sein, daß wir in dieser Be⸗

In einem Schlußwort

SHKerstellung von seifenhaltigen Reinigungsmitteln „s. em. d. Allgem. Anordnung vom 27. Januar g x 7940 (Deutscher Reichsanz. Nr. 27 vom 27. Fe⸗ bbruar 1940), .“ sonstige Herstellungs⸗ und Verarbeitungszweige. 5. Die Vorlage der Urschrift der Verbrauchs⸗ oder Ver⸗ caarbeitungsgenehmigung kann ersetzt werden durch die Vorlage beglaubigter Abschriften oder Photokopien.

Soweit im § 6 der Anordnung Nr. 29 der Reichsstelle für industrielle eoecsrfung für die Verteilung von Seifen⸗ erzeugnissen und Waschmitteln aller Art vom 29. Juni 1941 bestinmt ist, daß Sammel⸗ oder Großbezugscheine für Ein⸗ heitsfeinseife, Feinseife und Kernseife zum Bezuge anderer Seifenarten berechtigen, können auf Grund dieser Sammel⸗ und Großbezugscheine auch hautschonende Reinigungsmittel bezogen werden. 1 Stück Einheitsfeinseife entspricht hierbei 100 g hautschonenden Reinigungsmitteln, 100 g Feinseife (Toiletteseife) entsprechen 300 g hautschonenden Reinigungs⸗

mitteln und 100 g Kernseife 100 g hautschonenden Reini⸗

gungsmitteln. § 3 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1941 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet.

Der Reichsbeauftrage für industrielle Fettversorgung. 1 S. Riethor.

MNiichtamtliches.

Kunst und Wissenschaft.

Filmschau Stukas. Der Krieg prägt das Gesicht des Films. Die Ur⸗ aufführung des neuen Pekegerfilms von Prof. Ritter erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem unser Volk mit dem Beginn des Feld⸗ eitskampfes mit heißem Herzen erlebt. Wieder, wie in allen isherigen Feldzügen dieses Krieges, ist unserer 8 eine gewaltige Aufgabe gestellt. Ein Film vom Kampf und Sieg unserer Flieger rührt uns daher unmittelbar an, noch dazu dieser Film, Prof, Ritters wohl stärkste bisherige Leistung. Im Spiegel des kämpferischen Einsatzes einer Stuka⸗Gruppe erstehen die dramatisch bewegten Wochen des Feldzugs im Westen eindrucksvoll aufs Neue. In einer 28- Leben und Tod fest F.

seg im Osten eine entscheidende Phase des großdeutschen Frei⸗

sammengeschlossenen Gemeinschaft bewähren sich höchste soldatische Tugenden einer Jugend, die sich an Pflichtbewußtsein, Drauf⸗ gängertum und Kameradschaft von niemand übertreffen läßt. Indem der Film den Blick auf die Gemeinschaft, auf Geist und innere Haltung der Gruppe unter ihrem vorbildlichen Komman⸗ deur (Carl Raddatz) gerichtet hält, unterläßt er es dennoch nicht, mit feinen Strichen die Verschiedenheit der Temperamente und Charaktere zu zeichnen. Mit packender Realistik sind die Kampf⸗ szenen gestaltet; so gehören, um nur ein Beispiel zu nennen, die Bilder vom Zerschlagen eines französischen Panzerangriffs durch die Stukas zu den eindrucksvollsten des Films. Mit der Verkündung der Waffenruhe in Frankreich und dem ersten Ein⸗ satzbefehl gigen die Ier. klingt das Ganze aus. Das begeisterte Publikum im Ufa⸗Palast wvam Zoo feierte die ausgezeichnete Leistung Prof. Ritters und seiner Mitarbeiter. fir it . 301 Ra votf Lanvsch.

8 0

secren und daß es um so notwendiger sei, in der Güte der Aus⸗ ildung und der Zahl der Berufsanwärter die vorhandene Lücke schleunigst auszufüllen. Prof. Goerens ging dann weiter kurz auf die Wege zur Erziehung vareen escesl die Bedeutung der praktischen Arbeitszeit für den Studierenden der Technik und schließlich auf die Ausbildung an der Hochschule ein. Bei den vor⸗ liegenden Fragen müsse berücksichtigt werden, daß zwar der Wissensstoff vielleicht in kürzerer Zeit vorgetragen werden könne, aber die Reife der Gedanken doch ihre Zeit erfordere, wenn sie wirklich Wurzel schlagen und fruchtbar werden sollen. Alles in allem, so führte der Vorsitzende hierzu weiter aus, wolle und könne man die Forderungen an unseren Nachwuchs nicht herab⸗ setzen. Man brauche Kräfte mit einem I.deaa Fachwissen und Kerle. Auf der anderen Seite sei Platz für Begabungen aller Art in wissenschaftlicher, betrieblicher und organisatorischer Rich⸗ tung beim Eisenhüttenwesen gegeben. Es bedürfe aber einer Unterrichtung über die Möglichkeiten, die sich in dieser Richtung in Zukunft für den deutschen Eisenhüttenmann bieten werden. Entsprechend sei auch eine raßnahme geleitet worden.

Wirtschaft des Auslandes.

Regelung des Zahlungsverkehrs Frankreichs mit Spanien und Italien.

Paris, 28. Juni. Die zwischen Frankreich und Spanien ge⸗ führten Verhandlungen zur Regelung der Zahlungen aus dem Warenverkehr sind zu einem gewissen Abschluß gelangt. Die französischen Schuldenverpflichtungen belaufen sich auf 50 Mill. Fr., die französischen Forderungen auf 200 Mill. Fr. Es sind Listen mit Waren über das Clearing aufgestellt worden, das auch Privatkompensationen zuläßt, die zwischen beiden Ländern ausgetauscht werden sollen. Aehnliche Absprachen sind zwischen sresseng und Italien ostange gekommen. Nach einer provi⸗

öorischen Liste wird Frankreich nach Italien Keelaaftezsen

Alumäinium usw.) liefern und dafür Orangen, Zitronen, Konserven usw.) beziehen.

Der stowakische Außenhandel im Mai 1941.

Preßburg, 28. Juni. Die slowakische Ausfuhr im Mai 1941 ist infolge der Ereignisse auf dem Balkan gegenüber dem Vor⸗ monat um 24 Mill. Ks. zurückgegangen und betrug 215,46 Mill. Ks. Die Einfuhr ging im Mai um ungefähr 11 Mill. Ks. zurück und betrug 201,15 Mill. Ks. Die Ausfuhr nach Deutschland ging etwas zurück, hingegen stieg der Export in das Protektorat. Günstig entwickelte sich auch die Ausfuhr nach der Schweiz, nach der Türkei und nach Holland. Waren wurden in größerem Maße außer aus Deutschland und dem Protektorat auch aus Ungarn, Rumänien, Italien, Spanien, der Türkei und zum

ziehung jetzt durch den Zwang der Verhältnisse stark vom Kapital

ersten Male auch aus Finnland eingeführt.

WIII Notierungen der Kommission des Verliner vom 30. Juni 1941.

*) Originalhättenaluminium,

99 % in Rohmasselln .. *) desgl., in Walz⸗, Draht⸗ und

Preßbarren, Zehnteiler.. Reinnickel, 98 99 co„... Antimon⸗Regulus . Feinsilber. 6060 60bbͤ6 0

35,50 38,50

*) Die Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend den Bedingungen der Aluminium⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin.

etallbörse

2

nvorftandes

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung.

Geld

Aegypten (Alexand. und Kairoy). Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Airxessss Australien (Sidney). Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de “““ u“ Brit. Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ EEE1ö1“ England (London).. Finnlans (Helsinki)..

rankreich (Paris) ..

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 0,593

100 Belga 39,96 1 Milreis 0,130

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finnl. M. 100 Frcs.

18,79

3,047 48,21 5,06

30. Juni

Brief

18,83 0,597

40,04 0,132

3,053 48,31 5,07

Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) Iran (Teheran)). Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) 2222222 Japan (Tokio und Kobe)

Kanada (Montreal). Kroatien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ tonnhn Norwegen (Oslo).. Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg). Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg). Türkei (Istanbul)... Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen 1 kanad. Doll. 100 Dinare

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken 100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Peseten 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

1,668

132,70 132,70

14,59 38,42

13,14 0,585 4,995

56,76

10,04

59,46

57,89 4,995

8,591

23,56

1,978 1,109 2,498

1,672 14,61 38,50 13,16

0,587

5,005 56,88 10,06

59,58 58,01 5,005

8,609

23,60

1,982 1,111 2,502

Geld

18,79 0,593

39,96 0,13

3,047 48,21 5,06 1,668 132,70 14,59 38,42 13,09 0,585

4,995

28. Juni

Brief

18,83 0,597

40,04 132

. ,053 48,31 5,07 1,672 132,70 14,61 38,50 13,11 0,587

5,005

*

Frankreich

Kanada

mm eeeh aish

England, Aegypten, Sübafrik. Union.. Australien, Neufeeland 8 . ... Britisch⸗Indien 000000202220222222222222292*2—⸗*

——

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098

74

anknoten.

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Brief 9,91 5,005 7,928

32

2,102

Sovereiggs.. 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars. Aegyptiscche. Amerikanische: 1000 —5 Dollar. 2 und 1 Dollar. Argentinische. G I“ Belgische.. vesstanvhe . Brit.⸗Indische.. Bulgarische: 1000 L u. darunter. Dänische: große... 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunter Finnische 22 00 2 2 2 Französische. Holländische. Italienische: große. 19 Lite. Kanadisce. Kroatischhe. Norwegische, 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei.. Schwedische: große 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große... 100 Frs. u. darunt. Serbische.. Slowakische: 20 Kr. u. darunter. Südafr. Union Türkische Ungarische: 100 P.

Notiz für

1 Stück 1 ägypt. Pfd. 1 Dollar 1 e 1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belga 1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finnt. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Dinare

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Din.

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

Ausländische Geldsorten und

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

2,57 2,57 0,54 2,59 39,92 0,105 45,66

3,04 48,90

4,09 5,055 4,99 132,70

13,12 1,39 4,99

56,89 1,66 59,40 57,73 57,73 4,99 8,58 4,29 1,84

60,78

30. Juni

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

2,59 2,59 0,56 2,61 40,08

0,115

45,84

3,06

49,10 4,11

5,075

5,01 132,70

13,18 1,41 5,01

57,11 1,68

59,64 57,97 57,97

5,01

8,62 4,31 1,86

61,02

Geld 20,38 16,16 288 4,39

2,57

45,66, 3,04 48,90

4,09 5,055 4,99 132,70

13,07 1,39 4,99

56,89 1,66 59,40 57,73 57,73 4,99 8,58 4,29 1,84

60,78

28. Juni

Brief 8

20,46

16,22 4,205 4,41.

2,59 2,59 0,56 2,61 40,08 0,115 45,84

3,06

132,7

1,4 5,0

30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Reichs, und Staatsanzeiger Nr

149 vom 30. Juni 1941.

S. 3

Devisenbewirtschaftung.

Zahlung von Vermögenserträgnissen 88 an norwegische Gläubiger. Der Reichswirtschaftsminister hat mit Runderlaß 55/41 D. St. R. St. die Bestimmungen für die Zahlung von Ver⸗ mögenserträgnissen an norwegische Gläubiger vereinfacht und see aßt. In Zukunft können Vermögenserträgnisse, die i der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden bereits eingezahlt sind oder noch eingezahlt werden, im Rahmen der schon bishe⸗ festgelegten Höchstsätze überwiesen werden, soweit es sich um Erträgnisse solcher Vermögensanlagen handelt, die seit dem 9. April 1940 zustehen: a) norwegischen Staatsangehörigen und juristischen Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder Sitz in orwegen haben; b) natürlichen Personen, die nicht norwegische Staatsangehörige sind, aber bereits am 9. April 1940 ihren stän⸗ digen Wohnsitz in Norwegen hatten.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupferndtiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 82 auf 74,00 Rℳ (am 28. Juni auf 74,00 R.ℳ)

1 8

Verichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Prag, 28. Juni. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 130,90 G., 131,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.,, Budapest —,—, Bukarest —,—, Sofia 30,47 G.,

uni. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 180,73 ¾, erlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, London 13,93 ¼, Mailand 17,77, New York 345,60, Paris 6,81, Prag 13,62, Sofia 415,50, Zürich 80,20, Slowakei 11,71.

Budapest, 28.

London, 30. Juni. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,957— 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai —,—.

Amsterdam, 30. Juni. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 75,36, London New York 188 ¼14, 188 ⁄½⁄, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. In den Sommermonaten Sonnabends geschlossen.

Kopenhagen, 28. Juni. (D. N. B.) London 20,89, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 27,40, Amsterdam 275,45, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,52, Prag Madrid —,—.

Stockholm, 28. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,05 G., 22,25 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B.

Oslo, 28. Juni. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,20 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,10 G., 23,10 B., Prag —X,—8.

—,.—

9—ß——ög

London, 28. Juni. (D. N. B.) Ebelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen. 1 8

881 II

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 28. Juni. (D. N. B.) besitzanleihe 160 ⅛, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 155,00, Cement Heidelberg 220,00, Deutsche Golb u. Silber —,—, Deutsche Linoleum 180,75, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 219,00, Ph. Holzmann 273,00, Gebr. Jung⸗ hans 148,50, Lahmeyer 183,75, Laurahütte 37 ⅞, Mainkraftwerke Rütgerswerke 226,00, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff

Waldhof 236,00.

Reichs⸗Alt⸗

Hamburg, 28. Juni. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 150 %, Fereinsbontk 175,00, Hamburger Hochbahn 130,75, Hamburg⸗Amerika Paketf. 117,00, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lioyd 117,50, Dynamit Nobel 116,00, Guano 115,00, Harburger Gummi 350,00, Holsten⸗Brauerei 210,00, Neu Guinea

—,—, Otavi 31,50.

Wien, 28. Juni. (D. N. B.) 4 % Nbdöst. Lds.⸗Anl. 1940 —,—, 4 % Oberöst. Lds.⸗Anl. 1940 103,40, 4 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 103,20, 4 % Wien 1940 102,60, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 115,75, Brau⸗AG. Oesterreich 272,00, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 148,00, „Elin“ AG. f. el. Ind. 175,75, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 172,00, Gummi Semperit 294,00, à— Textil 8 Kabel⸗ und Drahtind. —,—,

app⸗Finze AG. 125,50, Leipnit⸗Lundb. 271,00, Leykagn⸗Josefs⸗ thal 71,50 K., Neusiedler AG. 184,00, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 211,00, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Msch. —,—, „Solo“ Zündwaren 220,00, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 234,00, Steyr⸗Daimler⸗ Puch 153,00, Steyrermühl Papier —,—, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,—, Wienerberger Ziegel —,—. Wiener Protektoratswerte, 28. Juni. (D. N. B.) ivnostensta Bank —,—, Dux Bodenbacher Eisenbahn 230,00 K., erdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 131,00 K., Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 186,00 K., Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 72,25, Metallwalzwerk A. G. Mährisch⸗Ostrau 140,00 K., Prager Eisenind. Gesellschaft 532,00 K., Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 64,50 K., A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 315,00 K., Heinrichsthaler Papierfabr. 120,00 K., Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 59,00, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 100,00 K., Ver. Schafwollenfabriken A. G. 54,75, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königshofer Zement 380,00 K., Poldi⸗Hütte 620,00 K., Berg⸗ und Hüttenwerksges. —,—, Ringhoffer Tatra 412,00 K. Renten: 4 ½ % Mährisch Landesanleihen 1911 —,—, 4 % Pilfen Stadtanleihen 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe —,—, 4 % Böhmisch⸗Hyp. Bank Pfandbr. (57jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschreibungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landsbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —, 4 % Mähr. Landeskultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostenska Bank Schuldv. —,—. K. Kasse.

erkennung der deuts

auch des Tragens eines deutschen aka⸗

Ham 17. Dezember 1918 von der Ernst⸗ Moritz⸗Arndt⸗Universität Greifswald

1941 gemäß § 11 der Promotionsord⸗

wirksam.

113135] Anleiheablösungsschuld des Fheiches von 16.

25 ℛℳ sowie des Auslosungsscheins Gr. 10 Nr. 22 414 über 25 dieser

Anleiheschuld gemäß 1019 ZPO. erlassen. 455 F. 114. 41

fü1512 Leipzig N 22, Metzer Straße 2, hat das 0

100⸗Kilowattstunden⸗Anleihe der Stadt Schkeuditz von

1936 und Erneuerungss

unterzeichneten Gericht, Zimmer 17, an⸗

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 8

3. Aufgebote,

14. Oeffentliche Zustelungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

8

Bffentlicher Anzeiger.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktieugesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, te g 157. Unfal. und Invalidenversicherungen,

1 14. Deutsche Neichsbank und Bankausweise, 1P5. Berschiedene Bekanntmachungen.

Ane Hruckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. ÄAnderungen redaktioneller

Art und Wortkürzungen werden Berufungen auf die Ausführung

gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Berlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig bruckreif eingereicht werden.

1. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen.

[1313844 Bekanntmachung.

Gegen den Juden Martin Israel Grumach, geboren am 2. Januar 1892 in Fan ige g r ist durch den Reichs⸗ führer und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium durch Erlaß vom 20. Mai 1941 ein Verfahren auf Ab⸗ n Staats⸗ angehörigkeit gemäß § 2 des Gesetzes vom 14. 7. 1933 (-RGBl. I S. 48 eingeleitet worden. Grumach ist danach

demischen Grades unwürdig. Dem Genannten ist daher die ihm

verliehene Würde eines Doktors der Rechte durch Beschluß vom 17. Juni

nung entzogen worden. Die Ent⸗ ziehung wird mit dieser Veröffentlichung

Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen. Greifswald, den 24. Juni 1941. Der Rektor der Ernst⸗Moritz⸗Arndt⸗Universität

Greifswald. Wilhelm⸗Kästner.

3. Aufgebote.

Zahlungssperre.

Betreffs der Schuldverschreibung der Deutschen 292 414 über

25 Nr.

ist die Zahlungssperre

Berlin, den 26. Juni 1941. Das Amtsgericht Berlin.

Aufgebot. Der Privatmann Albert Ruprecht in

Aufgebot folgender Urkunden: 6 Tige 1923 Buchstabe B Nr. 234—240 nebst Zinsscheinen seit ein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ spätestens in dem auf den 5. Februar 1942, 10 Uhr, vor dem

beraumten

Rechte

vom Verlag nicht vorgenommen. früherer Druckaufträge sind daher

anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Schkeuditz, den 18. Juni 1941. Amtsgericht.

[13141] Aufgebot.

9. F. 2/41. Die chemische Fabrik „Tukan Karl Sander“, Inhaber R Sander, Posen, Luisenhainer Str. 6/8, vertreten durch den Rechtsanwalt Arno Kindler in Posen, Wilhelmstr. 25, hat das Aufgebot folgenden ,. ver⸗ lorengegangenen Sparkassenbucheés Nr. D. 22 310 der Städtischen Sparkasse in Posen (Komunalna Kasa Oszczed- nosci Miasta Poznania) über 10 000. Zloty beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Januar 1942, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt in Posen, eeg. nr 1 a, I. Stock⸗ werk, Zimmer 29, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1t

Posen, den 21. Juni 1941.

Das Amtsgericht.

[13143]

1. Die Eheleute Friedr. Schumacher und Frau Irene geb. Haas in Rem⸗ scheid⸗Bliedinghausen, 2. der Ackerer Hugo Beeh in Dabringhausen⸗Arnz⸗ häuschen, 3. die Berta Beeh, desahe 4. der Metzger Otto Beeh, daselbst, 5. die Witwe Gustav Luchtenberg, Ida geb. Beeh in Dhünn⸗Osminghausen 6. der Bandwirker Julius Hemmerich in Döllersweg haben gemäß § 927 BGB. das Aufgebot zur Ausschließung der Eigentümer der im Grundbuch von Dabringhausen Band 28 Blatt 1092 eingetragenen Grundstücke Flur 1 Nr. 846/592, Holzung, 12 a 34 qm groß, und Flur 1 Nr. 847/592, Aper 4 a 5 qm groß, beantragt. Die Eheleute Tage⸗ öhner Johann Höller und Catharina geborene Schneppe in Schürholz, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. September 1941, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden, widri⸗ Feefälls ihre Ausschließung erfolgen wird.

Amtsgericht Wermelskirchen (2 F 2/41).

f181nc effentliche Aufforderung. Der Malermeister Reimer Peters

des Erbfalls am Leben gewesen seien,

seinem letzten Wohnsitz, gestorben. Vor ihm sind verstorben seine Kinder im frühen Kindesalter und seine Ehefrau. Er ist als Sohn der Eheleute Reimer Peters und Jakobine geborenen Erichsen am 26. Juli 1870 in Rederstall (Kreis Norderdithmarschen) geboren. Seine Eltern sind vor ihm verstorben. Eine Schwester und ein Neffe des Erblassers haben einen Frhschein beantragt, wo⸗ nach drei Geschwister des Erblassers zu je und fünf Kinder des vorverstorbe⸗ nen Bruders Hans Jacob Peters zu je 1⁄⁄0 als gesetzliche Erben ausgewiesen werden. Sie haben hierbei behauptet, daß ein weiterer Bruder des Erb⸗ lassers, nämlich Claus Friedrich Peters,

b. am 3. Februar 1865 in Reder⸗ tall, nach Nordamerika ausgewandert und dort 1910 verstorben sei. Er war verheiratet und hatte Kinder. Ob diese oder Abkömmlinge von ihnen zur Zeit

sei ihnen unbekannt. Ferner sei der am 31. Oktober 1889 in Schalkholz ge⸗ borene eheliche Sohn des Hans Jacob Peters, Reimer Hinrich Peters, nach Amerika ausgewandert. Ob dieser ver⸗ storben sei und ob er eheliche Abkömm⸗ linge hinterlassen habe, sei ihnen un⸗ bekannt. Diejenigen Personen, denen Erbrechte an dem Nachlasse des Erb⸗ lassers zustehen, also insbesondere der Bruder Claus Friedrich Peters bzw. dessen Abkömmlinge und Reimer Hin⸗ rich Peters bzw. dessen Abkömmlinge, werden hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte binnen einer Frist von sechs Wochen, die an dem Tage der Ein⸗ rückung dieser Aufforderung in den Deutschen Reichsanzeiger beginnt, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Hamburg, den 25. Juni 1941.

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

[13136]

42 P 37/40. Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom heuti⸗ en Tage ist der 6 % (früher 5 %˖) ufw.⸗Goldpfandbrief Serie 22 Lit. A Nr. 1949 über 500 6 des Landwirt⸗ chaftlichen Kreditvereins Sachsen in Dresden für kraftlos erklärt. Amtsgericht Dresden, Abt 25. Juni 1941. .

[13137]

42 F 68/40. Die beiden über je 500,— G lautenden 4 ½ (7) Pigen Goldpfandbriefe der Frankfurter Hypo⸗ thekenbank Reihe 16, Buchstabe D e8. 589 und 590 werden für kraftlos er⸗

ärt. Frankfurt (Main), den 24. Juni 1941. Amtsgericht.

[13138] Beschluß.

N. 1738/23. In der Renehlaßfach des am 25. August 1923 zu Hamburg ver⸗ Joachim Eduard Pengel be⸗ chließt das Amtsgericht in Hamburg, Abteilung 74, durch den Amtsgerichts⸗ rat Dr. Ohlrogge: Der Erbschein des Amtsgerichts Hamburg vom 21. Ok⸗ tober 1924 in 74 N 1788/23, der über die Erbfolge nach dem am 25. August 1923 in Hamburg verstorbenen Fabri⸗

I, den

am 11. September 1847 in Hamburg, ausgestellt worden ist, wird für kraft⸗ los erklärt. Hamburg 36, den 23. Juni 1941. Amtsgericht. Abteilung 74. Ohlrogge, Dr.

[13140] Beschluß.

T 40/12. Der Witwe Auguste Meyn geb. Stein in Lübeck ist von dem Amts⸗ sgericht Lübeck am 20. Februar 1912 ein Erbschein erteilt worden, worin be⸗ scheinigt ist, daß diese befreite Vorerbin, der Ingenieur Benno Meyn in Lübeck Nacherbe des am 4. Februar 1912 ver⸗ storbenen Tiefbauunternehmers Wil⸗ helm Meyn seien. Dieser Erbschein ist infolge Eintritt des Nacherbfalles unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.

Lübeck, den 23. Juni 1941.

Das Amtsgericht. Abt. 2 a. Pries.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[13145 Ladung.

Die Ehefrau Gertrud Hanniball gen. Linke, geb. Lindemann, Hamburg, Wil⸗ helminenstraße 28III, klagt egen ihren Ehemann, den Schijfsroch Albert Gustav Hannibal gen. Linke, letzter bekannter Wohnsitz Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf eüeiuns. Verhandlungstermin: 18. August 1941, 9 ¾% Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 5.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[13147] Oeffentliche Zustellung.

Der Frau Franziska Wyderka geb. Baar in Königshütte, Blücherstraße Nr. 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Joscht in Kattowitz, klagt gegen den Ehemann Peter Wyderka, seüher in Königshütte, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf lercdeng und 8 digerklärung des Beklagten. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 15. Lingust 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kattowitz, den 16. Juni 1941.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts. [13148] Oeffentliche Zustellung.

8. R. 336/41. Der pensionierte Be⸗ amte Flavian Gawlowski in Myslowitz, Eichendorffstr. 20, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Hein in Myslowitz, klagt gegen seine Ehefrau Ottilie Gaw⸗ lowski Sewee Krischke, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Eheschei⸗ dung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗

Aufgebotstermin seine

ist am 2. Juli 1940 in Hamburg,

kanten Joachim Eduard Pengel, geboren

kammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreasstraße Nr. 26, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 70, auf den 29. August 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kattowitz, den 21. Juni 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[12921] 8 Auf Grund der Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. 1 S. 1709) habe ich den Rechtsanwalt Dr. Franz Neu⸗ mann in Breslau, Neudorfstr. 77, zum Treuhänder des auf den Namen des Juden Dr. Wilhelm Israel Frey und vier im Ausland Sesinlichen Mit⸗ eigentümer Grundstücks in Obernigk, Kr. Trebnitz, Bd. XX Bl. 485 eingesetzt. Gegen diese Ver⸗ fügung steht den Betroffenen binnen wei Wochen die bei mir einzulegende Beschwerde an den Herrn Reichswirt⸗ schaftsminister zu. Breslau, den 24. Juni 19441. Der Regierungspräsident. Im Auftrage: Dr. Westram.

[13152] Veräußerungsauftrag. Ich gebe dem Juden Hugo Israel Boskovitz, zuletzt wohnhaft in Nickels⸗ dorf, derzeit unbekannten Aufenthaltes, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1709) auf, seinen landwirtschaftlichen Besitz E.⸗Z. 756, Gb. Nickelsdorf, Grundst. Nr. 1848, innerhalb von sen Wochen, vom Tage dieser Be⸗ anntmachung an gerechnet, an einen geeigneten Bewerber zu einem an⸗ gemessenen Preis zu veräußern. Sollte er diesem Auftrag innerhalb der ge⸗ nannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der nesn ern her nn und Abwicklung durch⸗ zuführen hat. Wien, am 25. Juni 1941. Der Reichsstatthalter in Nieder⸗ donau Obere Siedlungsbehörde.

[13144] Oeffentliche Zustellung.

4 C 388/41. In Sachen des Maklers Ernst Mohme, Bielefeld, Niederwall 7, Klägers, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizrat Fasbender und Wester⸗ hausen in Bielefeld, gegen 1. Frau Sala Weißler geb. Buksbaum, früher Ber⸗ lin⸗Charlottenburg, Grolmannstr. 86, jetzt im Ausland lebend, unbekannten Aufenthalts, 2. Jacob Weißler, früher Berlin⸗Charlottenburg, Grolmannstr. 36, jetzt im Ausland lebend, unbekannten Aufenthalts, 3. Witwe Barbara Spira geb. Buksbaum, früher Minden, Kaiser⸗ straße 31, jetzt im Ausland lebend, un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagte, mit dem Antrage bezüglich der Bek ten zu 1 und 3 auf Zahlung von 1075,64 R. nebst 4 % Zinsen vom 23. 7. 1941 ab, bezüglich des Beklagten zu 2 auf Dul⸗ dung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau wegen

lung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil⸗

der vorstehenden Forderung. Zur münd⸗